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<!DOCTYPE dbtplenarprotokoll SYSTEM "dbtplenarprotokoll.dtd">
<dbtplenarprotokoll herstellung="Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com, Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de" sitzung-datum="28.11.2018" sitzung-ende-uhrzeit="19:30" sitzung-naechste-datum="29.11.2018" sitzung-nr="67" sitzung-start-uhrzeit="13:00" start-seitennr="7583" vertrieb="Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 1 0 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de" wahlperiode="19">
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      <plenarprotokoll-nummer>Plenarprotokoll <wahlperiode>19</wahlperiode>/<sitzungsnr>67</sitzungsnr></plenarprotokoll-nummer>
      <herausgeber>Deutscher Bundestag</herausgeber>
      <berichtart>Stenografischer Bericht</berichtart>
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      <veranstaltungsdaten><ort>Berlin</ort>, <datum date="28.11.2018">Mittwoch, den 28. November 2018</datum></veranstaltungsdaten>
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      <ivz-titel>Inhalt:</ivz-titel>
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        <ivz-eintrag-inhalt>Ausschussüberweisungen </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Tagesordnungspunkt 1:</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Vereinbarte Debatte: Organspende </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11004104"><name><vorname>Karin</vorname><nachname>Maag</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Karin Maag (CDU/CSU)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11004725"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Axel</vorname><nachname>Gehrke</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Dr. Axel Gehrke (AfD)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11003797"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Karl</vorname><nachname>Lauterbach</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Dr. Karl Lauterbach (SPD)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11004003"><name><vorname>Christine</vorname><nachname>Aschenberg-Dugnus</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Christine Aschenberg-Dugnus (FDP)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11003786"><name><vorname>Katja</vorname><nachname>Kipping</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Katja Kipping (DIE LINKE)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11004855"><name><vorname>Paul Viktor</vorname><nachname>Podolay</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Paul Viktor Podolay (AfD)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11003848"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Petra</vorname><nachname>Sitte</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Dr. Petra Sitte (DIE LINKE)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11004773"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Kirsten</vorname><nachname>Kappert-Gonther</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11004880"><name><vorname>Jörg</vorname><nachname>Schneider</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Jörg Schneider (AfD)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11001235"><name><vorname>Wolfgang</vorname><nachname>Kubicki</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Wolfgang Kubicki (FDP)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11004181"><name><vorname>Kathrin</vorname><nachname>Vogler</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Kathrin Vogler (DIE LINKE)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11004879"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Claudia</vorname><nachname>Schmidtke</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Dr. Claudia Schmidtke (CDU/CSU)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Position der Bundesregierung zur Verurteilung des Staates Israel durch UN-Resolutionen </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Vorgehensweise der Bundesregierung bei Verurteilungen von Partnerländern im Rahmen der Erarbeitung einer UN-Resolution </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Beschlagnahmung des Rettungsschiffs „Aquarius“ </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Geplante Vertreibung von Palästinensern in Ostjerusalem zugunsten israelischer Siedler </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Verbleib des deutschen Staatsbürgers Adil Demirci im türkischen Hochsicherheitsgefängnis Silivri </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 15</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Auswirkungen der Neubesetzung des Schiedstribunals wegen Befangenheit im Vattenfall-Verfahren </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Christian Hirte, Parl. Staatssekretär BMWi </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Verkürzung bzw. Beendigung des Vattenfall-Verfahrens vor dem Hintergrund des Achmea-Urteils des Europäischen Gerichtshofs </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Zeitplan zum Gebäudeenergiegesetz </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Festsetzung des Anteils erneuerbarer Energien im Stromsektor zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 38</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Bedenken von Sachverständigen gegen den Entwurf des Gute-Kita-Gesetzes </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Stefan Zierke, Parl. Staatssekretär  BMFSFJ </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Handlungsbedarf aufgrund der veröffentlichten Zahlen zur häuslichen Gewalt </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Elektrifizierung der Bahnstrecke Dresden–Görlitz </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 51</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Einführung einer dauerhaften Überwachung der Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mittels automatisierter Kennzeichenerfassung </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Zusatzfragen Oliver Luksic (FDP) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Digital-Gipfel 2018 – Digitale Zukunft erfolgreich gestalten </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Anlage 1</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Entschuldigte Abgeordnete </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Anlage 2</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Zu Protokoll gegebene Reden zur Vereinbarten Debatte: Organspende </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Anlage 3</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 3</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Manipulationen im Vorfeld der georgischen Präsidentschaftswahlen </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Niels Annen, Staatsminister AA </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 4</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Stephan Brandner (AfD) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Verhandlungen zum UN-Migrationspakt </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Niels Annen, Staatsminister AA </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 5</ivz-block-titel>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 6</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Diplomatische Unterstützung der Bundesregierung zur Gewährleistung der Versammlungsfreiheit in Polen während der Klimakonferenz in Kattowitz </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 10</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Sevim Dağdelen (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Besetzung von Gebieten im Norden Syriens durch die Türkei </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Niels Annen, Staatsminister AA </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 11</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Stopp von Rüstungsexporten nach Saudi-Arabien </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Christian Hirte, Parl. Staatssekretär BMWi </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 12</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Einwirkung auf Nichtumsetzung von bereits genehmigten Rüstungsexporten nach Saudi-Arabien </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 13</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Fabio De Masi (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Veröffentlichung einer Wettbewerbsbekanntmachung im EU-Amtsblatt bei Architekturwettbewerben mit öffentlichem Auftraggeber </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Christian Hirte, Parl. Staatssekretär BMWi </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 14</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Verbesserung der gesetzlichen Bedingungen für benutzerfreundliche Bezahlsysteme an Ladesäulen für Elektroautos </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Christian Hirte, Parl. Staatssekretär BMWi </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 19</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Andrej Hunko (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Hubschrauberrundflug des Bundesjustizministers und des deutschen Botschafters während eines Israel-Besuchs im Jahr 2017 </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär  BMJV </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 20</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Geltung des Gewerbemietrechts für soziale Träger bei Anmietung von Wohnungen für Menschen mit besonderem Bedarf </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin  BMJV </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 21</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Sabine Zimmermann (Zwickau)  (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Bezieher von Arbeitslosengeld nach § 142 SGB III seit 2014 </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 22</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Sabine Zimmermann (Zwickau)  (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Wirksamkeit der Regularien der Arbeitsförderung nach § 142 SGB III seit 2014 </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 23</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Angaben zur mittelfristigen Entwicklung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung und des Sicherungsniveaus vor Steuern </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 24</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Finanzielle Auswirkungen durch die Fortschreibung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung und des Sicherungsniveaus </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 25</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Investments der Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit und der Pflegeversicherung in die Kernenergiewirtschaft </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 26</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Katrin Werner (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Reform des Elternunterhalts für pflegebedürftige Eltern </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 27</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Katrin Werner (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Reform des Unterhaltsrechts in Bezug auf Elternunterhalt </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 28</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Martina Renner (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Ermittlungsverfahren gegen Angehörige des Kommando Spezialkräfte </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMVg </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 29</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Beteiligung deutscher Tornados im Vorfeld des Luftangriffs auf das syrische Dorf Abu al-Hassan im November 2018 </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMVg </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 30</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Projektskizzen für digitale Experimentierfelder in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMEL </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Förderung digitaler Experimentierfelder in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMEL </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 32</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Anzahl von Schafen im Bestand von Wanderschäfern </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMEL </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 33</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Kriterien bei der Vergabe einer Prämie im Rahmen des Bundesprogramms Wolf </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMEL </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 34</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Unterstützung der Wanderschäferei </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMEL </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 35</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Unterstützung der Weidetierhaltung </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMEL </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 36</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Aktivitäten des Vereins „TeenSTAR“ </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Stefan Zierke, Parl. Staatssekretär  BMFSFJ </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 37</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Aufklärung von Kindern und Jugendlichen in Bildungseinrichtungen über Homosexualität </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Stefan Zierke, Parl. Staatssekretär  BMFSFJ </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 40</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Niema Movassat (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Kenntnisnahme der Studie „Die Kosten der Cannabis-Prohibition in Deutschland“ durch die Bundesregierung </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin BMG </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 42</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Dr. Manuela Rottmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Schutz von Krankenhäusern vor möglichen Schäden aufgrund der Veröffentlichung der Ergebnisse der Qualitätserhebung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin BMG </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 43</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Dr. Manuela Rottmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Maßnahmen zum Schutz von Krankenhäusern vor möglichen Schäden aufgrund der Veröffentlichung der Ergebnisse der Qualitätserhebung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin BMG </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 44</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Sylvia Gabelmann (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Neubesetzung der Stelle eines Patientenbeauftragten </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin BMG </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 45</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Zusammenhang zwischen hormonellen Schwangerschaftstests und unerwünschten Effekten auf das Ungeborene </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin BMG </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 47</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Finanzielle Unterstützung der Deutschen Bahn AG durch die Bundesregierung </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 48</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Verbesserung der Qualifikation des Fahrpersonals im Umgang mit mobilitätseingeschränkten Menschen </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 49</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Wirkung von Abschalteinrichtungen in einigen Opel-Modellen </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI </ivz-eintrag-inhalt>
          <a href="S7679" typ="druckseitennummer"><seite>7679</seite> <seitenbereich>A</seitenbereich></a>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 50</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Umlegung der aus dem Dieselskandal resultierenden Kosten auf die Kommunen </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI </ivz-eintrag-inhalt>
          <a href="S7679" typ="druckseitennummer"><seite>7679</seite> <seitenbereich>B</seitenbereich></a>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 52</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Oliver Luksic (FDP) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge auf Teilstrecken der A 100 </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI </ivz-eintrag-inhalt>
          <a href="S7679" typ="druckseitennummer"><seite>7679</seite> <seitenbereich>C</seitenbereich></a>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 53</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Möglichkeit der Nachrüstung von Euro-5-Diesel-Pkw </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 54</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Unsachgerecht aufgestellte NO 2 -Messstellen </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 55</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Judith Skudelny (FDP) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Automatisierte Erfassung von Daten zur Durchsetzung der Dieselfahrverbote </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 56</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Dr. Christian Jung (FDP) </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Auswirkungen einer Zulassung von 44-Tonnen-Lkw auf den Anteil von Schiene und Wasserstraße am kombinierten Verkehr </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 57</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Ordnungsgemäße Aufstellung von Messstationen für die Erhebung der Stickoxidbelastung </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMU </ivz-eintrag-inhalt>
          <a href="S7680" typ="druckseitennummer"><seite>7680</seite> <seitenbereich>C</seitenbereich></a>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 58</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Prüfung der ordnungsgemäßen Aufstellung von Messstationen für die Erhebung der Stickoxidbelastung </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMU </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 59</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Umsetzung des Schutzstatus für die Saline Ulcinj im Rahmen der EU-Beitrittsverhandlungen mit Montenegro </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMU </ivz-eintrag-inhalt>
          <a href="S7680" typ="druckseitennummer"><seite>7680</seite> <seitenbereich>D</seitenbereich></a>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 60</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Weiternutzung der Expertise des Instituts für Wissensanalyse und Wissenssynthese in Bezug auf das Atommülllager Asse </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär  BMBF </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 61</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Katja Suding (FDP) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung zum DigitalPakt </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär  BMBF </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 62</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Katja Suding (FDP) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Einladung zur Unterzeichnung der Bund-­Länder-Vereinbarung zum DigitalPakt </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär  BMBF </ivz-eintrag-inhalt>
          <a href="S7681" typ="druckseitennummer"><seite>7681</seite> <seitenbereich>D</seitenbereich></a>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 63</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Eva-Maria Schreiber (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Finanzielle Ausstattung des Entwicklungsinvestitionsfonds </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMZ </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 64</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Eva-Maria Schreiber (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Behandlung von HIV und Tuberkulose in Ländern ohne weitere Förderung aus dem Globalen Fonds </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMZ </ivz-eintrag-inhalt>
          <a href="S7682" typ="druckseitennummer"><seite>7682</seite> <seitenbereich>B</seitenbereich></a>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 65</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Eckpunktepapier zur Zusammenarbeit mit privaten Geldgebern für die Entwicklungshilfe </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMZ </ivz-eintrag-inhalt>
          <a href="S7682" typ="druckseitennummer"><seite>7682</seite> <seitenbereich>D</seitenbereich></a>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 66</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Überprüfung der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMZ </ivz-eintrag-inhalt>
          <a href="S7683" typ="druckseitennummer"><seite>7683</seite> <seitenbereich>A</seitenbereich></a>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 67</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Stefan Liebich (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Zusammenarbeit mit dem pakistanischen Geheimdienst ISI vor dem Hintergrund der Anschläge in Mumbai im Jahr 2008 </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Johannes Geismann, Staatssekretär BK </ivz-eintrag-inhalt>
          <a href="S7683" typ="druckseitennummer"><seite>7683</seite> <seitenbereich>B</seitenbereich></a>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 68</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Stefan Liebich (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Ausbildung des Chefs des pakistanischen Geheimdienstes an der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg vor dem Hintergrund der Anschläge in Mumbai im Jahr 2008 </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Johannes Geismann, Staatssekretär BK </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 69</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Ottmar von Holtz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Verlangen von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Absetzung des Afrikabeauftragten der Bundesregierung </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister  BK </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 70</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Franziska Gminder (AfD) </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Auswirkungen der aktuellen Börsenturbulenzen auf die private Altersvorsorge </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Bettina Hagedorn, Parl. Staatssekretärin  BMF </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 71</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Reform der Grundsteuer </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Bettina Hagedorn, Parl. Staatssekretärin  BMF </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 72</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Mögliche Verstrickung der Deutschen Bank in den Geldwäscheskandal bei der Danske Bank </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Bettina Hagedorn, Parl. Staatssekretärin  BMF </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 73</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Kenntnisse der Bundesregierung über eine mögliche Verstrickung der Deutschen Bank in den Geldwäsche-Skandal bei der Danske Bank </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Bettina Hagedorn, Parl. Staatssekretärin  BMF </ivz-eintrag-inhalt>
          <a href="S7684" typ="druckseitennummer"><seite>7684</seite> <seitenbereich>D</seitenbereich></a>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 74</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Prüfung des Compliance- und Risikomanagementsystems der Deutschen Bank durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Bettina Hagedorn, Parl. Staatssekretärin  BMF </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 75</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Personalausstattung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für die Überprüfung deutscher Banken </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Bettina Hagedorn, Parl. Staatssekretärin  BMF </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 76</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Fabio De Masi (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Kenntnisnahme der Bundesregierung von sogenannten Cum-Fake-Geschäften </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Bettina Hagedorn, Parl. Staatssekretärin  BMF </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 77</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Jutta Krellmann (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Übertragbarkeit der Aufhebung des Kündigungsschutzes für sogenannte Risikoträger im Bankengewerbe </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Bettina Hagedorn, Parl. Staatssekretärin  BMF </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 78</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Torsten Herbst (FDP) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Einsatz von in Sachsen stationierten Bundespolizisten in anderen Bundesländern </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär  BMI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 79</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Helin Evrim Sommer (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Anwerbung von Mitarbeitern in deutschen Behörden als Informanten durch die Türkei in den Jahren 2017 und 2018 </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär  BMI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 80</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Benjamin Strasser (FDP) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Beteiligung Deutschlands an der ständigen Reserve der Europäischen Grenz- und Küstenwache </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär  BMI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 81</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Ulla Jelpke (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Konsequenzen aus einem Bericht des Auswärtigen Amtes zur Lage in Syrien für die Entscheidungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär  BMI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 82</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Ulla Jelpke (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Anzahl ausreisepflichtiger Personen in Deutschland </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär  BMI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 83</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Versuch der Rückführung einer schwangeren Iranerin nach Kroatien trotz fehlender Reisefähigkeitsbescheinigung </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär  BMI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 84</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Begleitung der Sammelabschiebung nach Afghanistan im November 2018 durch Bundespolizisten ohne Qualifikation als „Personenbegleiter Luft“ </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär  BMI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 85</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Kosten der Plakatkampagne „Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt.“ </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär  BMI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 86</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Haushaltsmittel für die Plakatkampagne „Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt.“ </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär  BMI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 87</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Aufnahme von Asylsuchenden aus Italien und Malta </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär  BMI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 88</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Andrej Hunko (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Transfer von Flüchtlingen von Malta nach Deutschland </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär  BMI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Fragen 89 und 90</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Dr. André Hahn (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Konzept zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär  BMI </ivz-eintrag-inhalt>
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      </ivz-block>
    </inhaltsverzeichnis>
  </vorspann>
  <sitzungsverlauf>
    <sitzungsbeginn sitzung-start-uhrzeit="13:00">
      <a id="S7583" name="S7583" typ="druckseitennummer"/>
      <p klasse="N">Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</p>
      <p klasse="J_1">Guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bitte nehmen Sie Platz. Ich eröffne die Sitzung.</p>
      <p klasse="J">Interfraktionell ist vereinbart worden, die Unterrichtung der Bundesregierung über die Stellungnahme des Bundesrats auf der Drucksache 19/6013 zu dem bereits überwiesenen Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Beitragssatzanpassung – dem federführenden Ausschuss für Gesundheit sowie dem Haushaltsausschuss und dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung zu überweisen.</p>
      <p klasse="J">Des Weiteren soll die Unterrichtung der Bundesregierung über die Stellungnahme des Bundesrats und die Gegenäußerung der Bundesregierung auf der Drucksache 19/6090 zu dem bereits überwiesenen Gesetz zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ dem federführenden Haushaltsausschuss sowie dem Ausschuss für Inneres und Heimat, dem Finanzausschuss und dem Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen zur Mitberatung überwiesen werden. Sind Sie mit all diesen Vorschlägen einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.</p>
      <p klasse="T">Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:</p>
    </sitzungsbeginn>
    <tagesordnungspunkt top-id="Tagesordnungspunkt 1">
      <p klasse="T_NaS">Ver einbarte Debatte</p>
      <p klasse="T_fett">Organspende</p>
      <p klasse="J">Wir wollen unter diesem Tagesordnungspunkt im Rahmen einer Orientierungsdebatte das Thema Organspende erörtern. Heute soll das Für und Wider möglicher Neuregelungen offen, über Fraktionsgrenzen hinweg diskutiert werden. Es liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Gesetzentwürfe vor. Diese sollen erst auf der Grundlage dieser Orientierungsdebatte erarbeitet werden.</p>
      <p klasse="J">Um möglichst vielen Abgeordneten die Möglichkeit zu geben, sich an der Debatte zu beteiligen, ist interfraktionell vereinbart, dass insgesamt 38 Abgeordnete aller Fraktionen für jeweils vier Minuten das Wort erhalten. Dafür ist insgesamt eine Redezeit von 152 Minuten vorgesehen. Alle anderen Abgeordneten können ihre Redebeiträge zu Protokoll geben. Sind Sie damit einverstanden? – Dann ist das so beschlossen, und wir verfahren so.</p>
      <p klasse="J">Die Absprache beinhaltet, dass der sitzungsleitende Präsident auf die Einhaltung dieser vier Minuten Redezeit streng achten wird. Wir haben im Übrigen auch vereinbart: Wir lassen keine Zwischenfragen und keine Kurzinterventionen zu; sonst würde das Ganze ins Gegenteil verkehrt.</p>
      <p klasse="J">Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Karin Maag, CDU/CSU.</p>
      <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU)</kommentar>
      <rede id="ID196700100">
        <p klasse="redner"><redner id="11004104"><name><vorname>Karin</vorname><nachname>Maag</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Karin Maag (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! 80 Prozent der Bürgerinnen und Bürger stehen der Organspende positiv gegenüber. Und dennoch sind die Spendenzahlen 2017 auf einen Tiefpunkt von 797 Organen gesunken. Gleichzeitig hat die Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die einen Organspendeausweis besitzen, nach einer Befragung unserer Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zugenommen: von 17 Prozent 2008 auf immerhin 36 Prozent 2018.</p>
        <p klasse="J">Warum ist das nun so? Forscher des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein haben auf der Suche nach Gründen Behandlungsfälle ausgewertet und eine Studie erstellt. Das Ergebnis ganz kurz: Die mangelnde Spendenbereitschaft ist nicht das Hauptproblem. Der Schlüssel sind vor allem die Kliniken, denen oft Zeit und Geld fehlt, Organspender zu identifizieren.</p>
        <p klasse="J">Genau deswegen ist es für mich so wichtig, dass wir uns zuerst auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Organspende und die Behebung der strukturellen Defizite konzentrieren. Mit unserem Entwurf eines Gesetzes für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende machen wir die Kliniken fit für eine bessere Zukunft.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)<a id="S7584" name="S7584" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="J">Um was geht es? Wir werden zum Beispiel die Stellung der Transplantationsbeauftragten stärken, potenzielle Spender werden somit besser identifiziert. Wir wollen eine leistungsgerechte Bezahlung der Entnahmekrankenhäuser und vor allem eine flächendeckende neurochirurgische und neurologische konsiliarärztliche Rufbereitschaft, die dafür sorgt, dass erstmals auch Patienten, die in kleinen Krankenhäusern versterben, als Spender identifiziert werden.</p>
        <p klasse="J">Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es gilt nun, die positive Einstellung unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger zur Organspende zu stärken.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der Abg. Dr. Kirsten Kappert-Gonther [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])</kommentar>
        <p klasse="O">Das Ziel muss sein, Menschen verstärkt zur freiwilligen Spende zu motivieren. Aus meiner Sicht müssen wir vor allem die Aufklärung verbessern. Dazu gehört eine regelmäßige Information, die zur Organspende ermutigt. Dafür ist meines Erachtens die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in hohem Maße geeignet.</p>
        <kommentar>(Beifall der Abg. Stephan Pilsinger [CDU/CSU] und Kathrin Vogler [DIE LINKE])</kommentar>
        <p klasse="J">Organspende und Transplantationsmedizin müssen verstärkt Thema in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="O">In der Folge wäre eine Beratung über die Organspende durch Haus- und Fachärzte für mich sicherlich wünschenswert.</p>
        <p klasse="J">Ich bin auch davon überzeugt, dass die stets widerrufliche Hinterlegung der Spendenbereitschaft in einem gesicherten Register, einer Datenbank, mehr Sicherheit für alle Beteiligten bietet.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)</kommentar>
        <p klasse="J">Liebe Kolleginnen und Kollegen, eins ist mir aber ganz wichtig: Wir müssen die Organspende als eine bewusste und freiwillige Entscheidung beibehalten, die weder erzwungen werden darf noch von der Gesellschaft erwartet werden kann.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Beatrix von Storch [AfD])</kommentar>
        <p klasse="O">Ich will nicht, dass das Selbstbestimmungsrecht des Menschen auf ein nachträgliches Veto reduziert wird. Eine Widerspruchslösung, die davon ausgeht, dass einem Menschen Organe entnommen werden dürfen, wenn er nicht ausdrücklich widersprochen hat, führt meines Erachtens in die falsche Richtung.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der AfD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])</kommentar>
        <p klasse="O">Ein solcher Vorschlag ist, jedenfalls für mich, nicht mit dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen sowie mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit vereinbar.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der AfD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])</kommentar>
        <p klasse="O">Und genau deshalb setze ich mich dafür ein, dass wir die jetzige Zustimmungslösung beibehalten. Der freiheitliche Staat darf meines Erachtens auch keine Entscheidungspflichten schaffen. Eine Widerspruchslösung würde dies zwangsläufig nach sich ziehen. Statt Unentschiedenheit als eine Freigabe der eigenen Organe zu bewerten, wäre es besser, eine stets widerrufliche Entscheidung in einer Datenbank zu speichern.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Frau Kollegin Maag, die vier Minuten sind vorüber. Vielen Dank.</p>
        <p klasse="redner"><redner id="11004104"><name><vorname>Karin</vorname><nachname>Maag</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Karin Maag (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Danke schön.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Nächster Redner ist der Kollege Dr. Axel Gehrke, AfD.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD)</kommentar>
        <p klasse="J">Ich gebe den Rednern jeweils 15 Sekunden vor Ablauf der vier Minuten ein Zeichen und bitte, das ernst zu nehmen: Nach vier Minuten ist die Redezeit „over“.</p>
        <kommentar>(Heiterkeit)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196700200">
        <p klasse="redner"><redner id="11004725"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Axel</vorname><nachname>Gehrke</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Dr. Axel Gehrke (AfD):<a id="S7585" name="S7585" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J_1">Danke schön, Herr Präsident. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die heutige Debatte reißt alte Wunden auf. Durch die geplante Einführung der Widerspruchslösung wird die Organspende zur staatlich sanktionierten Organentnahme. Die Widerspruchslösung verbessert nur scheinbar die Situation der Lebenden, aber erhöht das Leid der Trauernden. In der gesamten Organspendedebatte gibt es zwei Seiten: eine helle und eine dunkle. Über die helle Seite wird hier sicher ausgiebig gesprochen werden. Es ist die Seite, die auf die inzwischen 12 000 Menschen abhebt, die dringend auf ein Spenderorgan warten. Wir alle kennen die Bilder von Kindern, die nach einer Transplantation wieder fröhlich in die Kamera lachen. Es ist beglückend, auf dieser hellen Seite zu stehen und als Operateur, Kliniker oder Pharmazeut am Erfolg dieser medizinischen Meisterleistungen mittelbar oder unmittelbar beteiligt zu sein. Großartig, dass es diese Möglichkeiten gibt, und hoffentlich schreitet der medizinische Fortschritt weiter voran.</p>
        <p klasse="J">Demgegenüber steht die dunkle Seite. Ich bin gespannt, wie häufig diese heute im Plenum angesprochen wird. Ich bin der festen Überzeugung, dass, wenn wir die Widerspruchslösung einführen, der Staat dem Bürger dann die im neuen Gesetz geforderte umfassende Aufklärung auch wirklich umfassend schuldet; denn der besorgte Bürger wird nachfragen. Was gehört zu einer umfassenden Aufklärung? Es ist nicht die Hirntotdebatte, die im Internet geführt wird. Als langjährig auf Intensivstationen tätiger Arzt kann ich versichern, dass eine Patientin oder ein Patient mit einer langanhaltenden Nulllinie in den Gehirnströmen niemals – wirklich niemals – eine Chance hat, weiterzuleben. Ausnahmslos alle Schauermärchen hielten einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand. Diese Menschen sind Sterbende, die nur noch durch Apparate am Leben gehalten werden. Nach Ausschalten der Apparate tritt unweigerlich und in kurzem zeitlichen Abstand der Tod ein.</p>
        <p klasse="J">Hier beginnt die Grauzone, die den Menschen zu Recht Sorge macht, nämlich die Organentnahme. Ich zitiere eine betroffene Mutter aus dem Internet: Wir dachten: Der stirbt jetzt, und dann entnehmen sie die Organe. Dass das im Sterben passiert, war uns ja gar nicht bewusst. Warum haben wir nicht gefragt: „Was genau passiert denn da?“, bevor wir eingewilligt haben? – Bei einer Widerspruchslösung wird nicht einmal das mehr möglich sein.</p>
        <p klasse="J">Deswegen wird die Widerspruchslösung meiner Meinung nach eher zu noch weniger Organspenden führen als die derzeitige Entscheidungslösung, bei der sich Menschen individuell und häufig über einen längeren Zeitraum genau informiert haben und in voller Kenntnis dessen sagen: Jawohl, ich möchte anderen Menschen helfen und über meinen Tod hinaus der Menschheit nützlich sein. Ich stelle meine Organe aus selbstlosen Motiven zur Verfügung. – Das ist eine bewundernswerte Haltung, die nicht hoch genug eingeschätzt werden kann.</p>
        <p klasse="J">Ob das umgekehrt bei der Widerspruchslösung mit gleicher positiver Grundhaltung geschehen wird, bezweifle ich. Es gibt nicht zu wenig Spender. 70 Prozent der Befragten – eben wurde von 80 Prozent gesprochen; ich kenne die Zahl 70 Prozent – äußerten sich positiv zur Organspende. Es sind die Mängel bei der Organisation und Mängel bei der Betreuung und nicht bei der Methode der Auswahl, die dazu führen, dass wir zu wenig Spender haben. Das hat ja im Übrigen auch die Delegationsreise des Gesundheitsausschusses gezeigt, worüber heute sicher noch berichtet wird.</p>
        <p klasse="J">Die Widerspruchslösung ist dagegen voller Baustellen, vor allem wird sie sich nie von dem Verdacht der Begehrlichkeiten Dritter befreien können. Das beginnt schon bei sogenannten organprotektiven Maßnahmen, also Maßnahmen, die beim Sterbenden ergriffen werden, um die zu transplantierenden Organe zu schützen. Wer hat mehr Rechte – der zukünftige Empfänger oder der Sterbende? Wie steht es mit Verfügungserklärungen vieler Menschen, das Leben nicht unnötig zu verlängern, das heißt, die Geräte abzuschalten, auch wenn der Hirntod noch nicht eingetreten ist?</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Herr Kollege Gehrke, auch Ihre Redezeit –</p>
        <p klasse="redner"><redner id="11004725"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Axel</vorname><nachname>Gehrke</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Dr. Axel Gehrke (AfD):</p>
        <p klasse="J_1">Ich komme zum Schluss.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">– ist leider abgelaufen.</p>
        <p klasse="redner"><redner id="11004725"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Axel</vorname><nachname>Gehrke</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Dr. Axel Gehrke (AfD):</p>
        <p klasse="J_1">Dann bedanke ich mich sehr herzlich.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD)</kommentar>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Nächster Redner ist der Kollege Dr. Karl Lauterbach, SPD.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196700300">
        <p klasse="redner"><redner id="11003797"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Karl</vorname><nachname>Lauterbach</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Dr. Karl Lauterbach (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal: Worum geht es hier? Über 10 000 Menschen warten in Deutschland auf ein Organ, und sie warten zum Teil im Angesicht des Todes. Es sind auch viele Kinder betroffen. Ich weiß, dass das heute noch oft gesagt wird, aber ich bin jemand, der damit tatsächlich Erfahrung hat. Ich habe über Jahre hinweg für das Kuratorium für Heimdialyse eine Studie mit über 15 000 Menschen, die dialysepflichtig waren, geleitet. Damals habe ich mit vielen Menschen gesprochen, die auf ein Organ warteten. Der Dialysepatient weiß, dass er sterben kann, während er auf der Warteliste steht. Jeder Fünfte, der in Deutschland auf der Warteliste steht, stirbt, während er wartet. Es sterben auch viele Kinder, während sie warten. Das ist unnötiges Leid.</p>
        <p klasse="J">Jeder, der die Dialyse bekommt, weiß, dass er darüber hinaus auch gesundheitliche Schäden davonträgt. Viele Jahre Dialyse bedeuten ein deutlich erhöhtes Demenzrisiko. Viele Jahre Dialyse bedeuten, dass die Gefäße geschädigt werden. Das wissen Dialysepatienten. Somit geht es nicht nur darum, den Tod zu verhindern, der verhinderbar wäre, sondern es geht auch darum, verhinderbares Leid zu verhindern. Das können wir aus meiner Sicht mit der Widerspruchslösung tun – wie es die meisten europäischen Länder getan haben.<a id="S7586" name="S7586" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Selbstverständlich brauchen wir eine deutlich verbesserte Organisation der Organspende. Ich habe mich selbst bei den Koalitionsverhandlungen dafür eingesetzt. Ich habe dafür gekämpft, und ich bin dankbar, dass Minister Spahn das jetzt umsetzt. Das ist unbedingt notwendig, wird aber alleine nicht ausreichen. Länder wie Spanien, Frankreich, England und Italien haben drei- bis viermal so viele Organspender bezogen auf 1 Million Einwohner als wir. Wir werden die Situation mit einer besseren Logistik verbessern; das wird aber niemals reichen, um die Not in Deutschland, die zunimmt – die Wartelisten werden länger; es wird ja mehr ältere Menschen und weniger potenzielle Spender geben –, zu lindern. Daher müssen wir aus meiner Sicht das Optimum erreichen. Das sage ich als Arzt wie als Politiker.</p>
        <p klasse="J">Wir müssen uns mit dem, was wir schaffen können, auseinandersetzen. Die Widerspruchslösung ist auch ethisch richtig. Es geht nicht darum – Frau Maag, ich schätze Ihre Einlassungen sonst sehr –, dass hier jemand zur Organspende gezwungen werden soll. Vielmehr geht es darum, dafür zu sorgen, dass sich jeder damit beschäftigt. Das ist in der Tradition von Immanuel Kant, der, vereinfacht ausgedrückt, gesagt hat, dass die Maxime des eigenen Handelns die Grundlage eines allgemeinen Gesetzes werden könnte.</p>
        <kommentar>(Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Unter Selbstbestimmung verstehe ich etwas anderes!)</kommentar>
        <p klasse="O">Was ist denn die Maxime eines jeden, der ein Organ benötigt? Er erwartet, dass er dann auch ein Organ bekommen kann. Umgekehrt muss er zumindest auch bereit gewesen sein, sich einmal mit der Frage zu beschäftigen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)</kommentar>
        <p klasse="J">Es geht nicht um die Zustimmung.</p>
        <kommentar>(Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Schutz der Selbstbestimmung gibt es auch noch!)</kommentar>
        <p klasse="O">– Genau, das ist ein Element der Selbstbestimmung.</p>
        <kommentar>(Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Nein! Nicht das, was Sie sagen! – Christine Aschenberg-­Dugnus [FDP]: Nein! Überhaupt nicht!)</kommentar>
        <p klasse="O">Jeder, der sich dann dagegen entschieden hat, ist trotzdem weiter Empfänger, hat keine Nachteile. Ich will nur, dass man sich damit beschäftigt. Das ist aus meiner Sicht, zugespitzt gesagt, nicht zu viel verlangt.</p>
        <kommentar>(Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Das muss doch jeder selbst entscheiden!)</kommentar>
        <p klasse="O">Denn jeder, der erlebt, dass das eigene Kind ein Organ benötigt, der verlangt auch von anderen, dass sie sich damit beschäftigen, der wünscht sich zum Teil auch, dass er selbst sich mehr damit beschäftigt hätte. Die meisten, die ein Organ benötigen, bedauern es, dass sie sich selbst nie damit beschäftigt haben.</p>
        <p klasse="J">Wir wollen ja eine doppelte Sicherheit. Wenn die Angehörigen eines Menschen, der zur Spende ansteht, der Meinung sind, dass dieser Mensch nicht mehr bereit gewesen wäre, zu spenden, dann können sie immer noch sagen: Nein, wir wissen, dass er das zum Schluss nicht mehr wollte. – Dann wird das Ganze also sozusagen noch durch ein Sicherheitsnetz aufgefangen. Somit schaffen wir eine Regelung, die das Leid verhindert, den unnötigen Tod verhindert, aber gleichzeitig auch vor Fehlern und Missbrauch schützt. Das ist aus meiner Sicht eine Regelung, die gut in unsere Zeit passt.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)</kommentar>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Christine Aschenberg-Dugnus.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der FDP)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196700400">
        <p klasse="redner"><redner id="11004003"><name><vorname>Christine</vorname><nachname>Aschenberg-Dugnus</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Christine Aschenberg-Dugnus (FDP):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir haben bei den Organspendezahlen in Deutschland ohne Zweifel ein Problem. Zu viele Menschen warten auf ein lebenswichtiges Spenderorgan, und es gibt immer weniger Organspenden. Doch die Ursache dafür liegt nicht in der mangelnden Spendebereitschaft der Bevölkerung. Ganz im Gegenteil: Sie ist in den letzten Jahren gestiegen, also haben sich die Menschen auch damit beschäftigt, Herr Lauterbach.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU sowie der Abg. Ulla Schmidt [Aachen] [SPD] – Stephan Pilsinger [CDU/CSU]: Exakt!)</kommentar>
        <p klasse="J">Das Problem sind vielmehr der arbeitsintensive Klinik­alltag und der verbesserungswürdige Organisationsablauf in den Kliniken,</p>
        <kommentar>(Stephan Pilsinger [CDU/CSU]: Richtig!)</kommentar>
        <p klasse="O">und das muss selbstverständlich auch geändert werden; da sind wir uns doch alle einig.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Meine Damen und Herren, ich spreche hier heute als Vertreterin meiner Fraktion mit einer großen Vehemenz gegen die Widerspruchslösung, aus vollstem Herzen; denn für uns missachtet die Widerspruchslösung das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der AfD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Es verkehrt die freie Entscheidung, ein Organ spenden zu wollen – wir reden von einer Spende –, genau ins Gegenteil. Dass der Staat auf Organe ohne Einverständnis zugreifen will, indem er einen unterlassenen Widerspruch als Zustimmung wertet, kann ich als Freie Demokratin nicht akzeptieren.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der AfD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Die Widerspruchslösung beschneidet nach unserer Ansicht Grundrechte und hebelt vor allem den Grundsatz aus, dass jeder medizinischen Behandlung zugestimmt werden muss.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Uwe Kamann [AfD])<a id="S7587" name="S7587" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="J">Meine Damen und Herren, es kann doch nicht sein, dass wir nach der Datenschutz-Grundverordnung für jedes Bild, das wir im Internet hochladen und auf dem ein anderer drauf ist, eine Unterschrift, eine Zustimmung brauchen</p>
        <kommentar>(Beifall der Abg. Stephan Pilsinger [CDU/CSU] und Hilde Mattheis [SPD])</kommentar>
        <p klasse="O">und bei einer so wichtigen Frage wie der Organspende, bei der es um den eigenen Körper geht, Schweigen als Zustimmung gelten soll. Das ist doch fast schon absurd.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der AfD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])</kommentar>
        <p klasse="J">Das deutsche Recht geht überhaupt vom Grundsatz aus, dass Schweigen keinerlei Erklärungswert besitzt und deshalb ohne rechtliche Bedeutung ist. Meine Damen und Herren, ich finde, es ist Ausdruck des Respektes vor der individuellen Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger, dass wir gerade bei so wichtigen Themen wie der Organspende eine ausdrückliche Zustimmung voraussetzen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der FDP)</kommentar>
        <p klasse="J">Wir sind gegen die Widerspruchslösung; ich glaube, das habe ich mehr als deutlich gemacht. Wir sehen aber trotzdem auch weiteren Handlungsbedarf; denn wir müssen feststellen, dass die unverbindliche Form der Entscheidungslösung nicht zu einer Erhöhung der Zahl der Organspenden geführt hat. Deshalb sollte unserer Meinung nach die Entscheidungslösung verbindlicher ausgestaltet werden. Eine verpflichtende Entscheidungslösung, wie wir sie unterstützen, würde bedeuten, dass bei Beantragung behördlicher Dokumente angegeben werden muss, wie man sich bei der Frage der Organspende entscheidet. Dazu müssen die Meldebehörden verpflichtet werden, volljährige Personen zu befragen, ob man der Organspende oder der Gewebespende zustimmt oder nicht oder ob man es bewusst offenhält. Auch das ist für uns eine wichtige Möglichkeit.</p>
        <p klasse="J">Meine Damen und Herren, Handlungsbedarf bei der Organspende besteht. Es sind aber bei weitem noch nicht alle Maßnahmen getroffen worden, die unterhalb der Widerspruchslösung notwendig sind. Die verpflichtende Entscheidungslösung, wie wir sie befürworten, wäre ein maßvoller Kompromiss zwischen dem Handlungsbedarf auf der einen Seite und dem Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger auf der anderen Seite. Nur so kann den Menschen vermittelt werden, was Organspende bedeutet, nämlich das Leben eines anderen Menschen zu retten.</p>
        <p klasse="J">Vielen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Katja Kipping, Fraktion Die Linke, ist die nächste Rednerin.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der LINKEN)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196700500">
        <p klasse="redner"><redner id="11003786"><name><vorname>Katja</vorname><nachname>Kipping</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Katja Kipping (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="J_1">Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Deutlich mehr Menschen hoffen auf eine Organspende, als Spenderorgane zur Verfügung stehen. Diese Menschen haben Träume und Angehörige, die zusammen mit ihnen hoffen und bangen. Insofern müssen wir etwas tun.</p>
        <p klasse="J">Fakt ist, in Krankenhäusern, die unter Personalmangel leiden und unter Profitdruck stehen, sind die Bedingungen für eine gute Organisation von Organspenden deutlich schlechter. Auch deshalb steht meine Partei Die Linke an der Seite der Beschäftigten, wenn sie zu Recht sagen: Mehr von uns ist besser für alle.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Nun geht es bei dieser Debatte nicht nur um Fragen der Gesundheitspolitik, sondern auch um grundlegende ethische Fragen: Wo enden staatliche Zugriffsrechte? Was tun, wenn grundlegende Persönlichkeitsrechte miteinander in Konflikt geraten: Hier das Recht eines jeden, über die Integrität seines Körpers zu entscheiden, dort die Hoffnung derjenigen, die auf ein Spenderorgan warten? Ich finde es gut, dass in dieser Debatte nachdenkliche Stimmen und mahnende Worte zu Gehör kommen.</p>
        <p klasse="J">Ich selbst bin Inhaberin eines Organspendeausweises und werbe ausdrücklich dafür; denn ich persönlich finde die Vorstellung tröstlich, dass nach meinem Tod womöglich eines meiner Organe einem anderen Menschen weitere Lebensjahre bescheren kann.</p>
        <p klasse="J">Auch wenn ich für mich eine klare Entscheidung getroffen habe, so habe ich starke Bedenken gegen die Widerspruchslösung von Jens Spahn. Diese Bedenken haben vor allem mit folgender Frage zu tun: Besteht die Gefahr, dass irgendwann der berechtigte Wunsch, die Zahl der zur Verfügung stehenden Spenderorgane zu erhöhen, dazu führt, dass der Todeszeitpunkt so definiert wird, dass er die größtmögliche Ausbeutung ermöglicht? Die Diskussionen über die medizinischen Verbrechen in der NS-Zeit, der Nazizeit in Deutschland haben dazu geführt, dass hierzulande bei ärztlichen Behandlungen das Prinzip der informierten Einwilligung als Voraussetzung für jeden Eingriff gilt.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stephan Pilsinger [CDU/CSU])</kommentar>
        <p klasse="O">Aber dieses Prinzip der informierten Einwilligung ist durchbrochen, wenn alle, die nicht widersprechen, automatisch als Spender gelten. Sicherlich wird man bei vielen davon ausgehen können, dass ein nicht wahrgenommener Widerspruch eine Zustimmung ist – bei mir ist das zum Beispiel der Fall –, aber das wird niemals auf alle zutreffen. Wir können ahnen, dass es eher die einkommensärmeren und die bildungsferneren Schichten sind, die dieses Recht auf Widerspruch nicht in dem Maße wahrnehmen werden. Dem gegenüber stehen die Hoffnungen all jener, die auf ein Spenderorgan warten, und ihrer Liebsten. Das wiegt schwer.<a id="S7588" name="S7588" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">In der Abwägung dieser beiden Seiten werbe ich für das Modell der verbindlichen wiederkehrenden Abfrage. Eine Umsetzungsform hat eine Gruppe von Abgeordneten der verschiedenen Parteien um Annalena Baerbock vorgeschlagen. Wir schlagen vor, dass jedes Mal, wenn der Reisepass oder der Personalausweis beantragt wird, die Antragstellenden abgefragt werden. In der Regel liegen zwischen Beantragung und Abholung des Ausweises einige Wochen. In dieser Zeit könnten auch gezielt medizinische Beratungsstellen aufgesucht werden, die ergebnisoffen informieren. Dieses Modell der verbindlichen wiederkehrenden Abfrage kann sowohl die zur Verfügung stehende Zahl der Spenderorgane erhöhen, es entspricht dem Prinzip der informierten Einwilligung, und es ermöglicht Menschen, im Laufe ihres Lebens ihre Entscheidung zu überdenken und zu verändern. Ja, wir alle müssen in dieser Frage eine schwere Abwägungsentscheidung treffen. Ich meine, die verbindliche regelmäßige Abfrage in Verbindung mit einer ergebnisoffenen guten Beratung wird den schwerwiegenden Argumenten beider Seiten am besten gerecht.</p>
        <p klasse="J">Vielen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)</kommentar>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Annalena Baerbock, Bündnis 90/Die Grünen, ist die nächste Rednerin.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196700600">
        <p klasse="redner"><redner id="11004245"><name><vorname>Annalena</vorname><nachname>Baerbock</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="J_1">Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal herzlichen Dank für diese Debatte; denn sie macht deutlich, dass wir in angespannten Zeiten sehr ernsthaft als Deutscher Bundestag über schwierige ethische Fragen reden – und das in einer Orientierungsdebatte, wo wirklich Argumente gegeneinander abgewogen werden.</p>
        <p klasse="J">Wir haben die Situation – das wurde gerade angesprochen –, dass Menschen wirklich in tiefster Sorge um ihre Mutter, ihr Kind oder ihre Verwandten auf Organspenden warten – das sind derzeit etwa 12 000 –, im letzten Jahr aber nur 797 Spenden zur Verfügung standen. Das ist eine Situation, in der Politik handeln muss, weil es dringenden Handlungsbedarf gibt.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)</kommentar>
        <p klasse="J">Das Gute in dieser Situation ist, dass 84 Prozent unserer Bevölkerung sagen: Ja, wir möchten spenden. – Das haben wir bei ganz, ganz wenigen Themen. Zugleich haben aber nur 39 Prozent diese Entscheidung bewusst getroffen. Um diese Diskrepanz geht es, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir müssen als Gesetzgeber eine Lösung finden, um diese Diskrepanz zu schließen, und zwar auf Grundlage dessen, dass Menschen tagtäglich sterben, wir aber auch eine historische und ethische Verantwortung mit Blick auf das Selbstbestimmungsrecht eines jeden einzelnen haben.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Ich finde es sehr richtig, dass das Gesundheitsministerium im Oktober einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, durch den erst einmal die Zusammenarbeit und vor allen Dingen die Situation in den Krankenhäusern mit Blick auf die Organspende verbessert werden sollen. Das ist essenziell für jegliche weitere gesetzliche Änderung.</p>
        <kommentar>(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)</kommentar>
        <p klasse="O">Allerdings wird auch dieses Gesetz die Lücke zwischen den 39 Prozent, die einen Spenderausweis haben, und den 84 Prozent, die eigentlich Spenderinnen und Spender sein wollen, nicht schließen. Deswegen gibt es weiteren Handlungsbedarf, und zwar jetzt, weil eben jeden Tag Menschen sterben.</p>
        <p klasse="J">Ich habe eine große Sorge in Bezug auf die Widerspruchslösung, und zwar, dass die Spendebereitschaft der 84 Prozent dadurch zerstört wird, dass man Menschen jetzt zwingt, aktiv Nein zu sagen.</p>
        <kommentar>(Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Richtig!)</kommentar>
        <p klasse="O">Es ist ja nicht so, dass alle Nein sagen können. Manche Menschen sind dazu nicht in der Lage. Das ist nicht die breite Masse unserer Bevölkerung; aber es gibt Menschen, die eben dazu nicht in der Lage sind. Außerdem haben wir in allen anderen Bereichen, zum Beispiel bei der Datenschutz-Grundverordnung, als Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler dieses Landes durchgesetzt, dass man aktiv zustimmen und nicht widersprechen muss. Das bei so einer tiefethischen Frage anders zu machen, halte ich – das gilt auch für viele andere, die das hier schon angesprochen haben – für falsch.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Wir haben einen eigenen Vorschlag gemacht – Katja Kipping, Matthias Miersch und etliche Kolleginnen und Kollegen von der Union haben es angesprochen –; denn wir müssen sagen, wie es gehen soll, wenn wir die Widerspruchslösung für schwierig halten.</p>
        <kommentar>(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Genau! Stimmt!)</kommentar>
        <p klasse="O">Wir haben uns da an etwas orientiert, was ein ehemaliger Nobelpreisträger vorgeschlagen hat, und zwar, zu sagen: Wir müssen verankern, dass es auch eine Frage von Solidarität in der Gesellschaft ist. Wenn jeder Einzelne von uns erwartet, dass er im Notfall ein Organ bekommt, dann können wir erwarten, dass man sich entscheiden muss, ob man selber Spenderin oder Spender ist; das müssen wir deutlich machen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)<a id="S7589" name="S7589" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="O">Wir schlagen deswegen eine verbindlichere Lösung vor als die, die von Frau Maag hier angesprochen wurde. Wir sind ja noch in der Diskussion, wie verbindlich es sein soll. Wir glauben aber, es muss eine verbindliche Abfrage geben.</p>
        <p klasse="J">Damit wir alle Menschen in unserem Land erreichen, sollte diese Abfrage stattfinden, wenn diese einen Personalausweis beantragen. Man könnte das auch beim Arzt machen. Aber viele Menschen gehen gar nicht zum Arzt. Es gibt Hundertausende, die gar nicht krankenversichert sind. – Ich komme gleich zum Schluss, Herr Präsident. – Aus unserer Sicht muss das verbindlich sein. Deswegen wollen wir das mit der Personalausweisbeantragung verbinden. Wenn man seinen Personalausweis beantragt, kriegt man alle Informationen und hat dann Zeit. Wenn man den Ausweis abholt, muss man sich entscheiden, und zwar geheim; elektronisch ist das alles möglich. Dann kann man auch sagen, man möchte nicht; das ist der große Unterschied zum Widerspruch. Man kann auch sagen: Ich kann mich heute nicht entscheiden. Ich komme noch einmal wieder. – Das Ganze muss in einem zentralen Melderegister gemeldet werden, so wie das bei einer Knochenmarkspende üblich ist.</p>
        <kommentar>(Beifall der Abg. Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])</kommentar>
        <p klasse="O">Ich glaube, so schließen wir die Diskrepanz zwischen den 84 Prozent und den 39 Prozent. Ich freue mich auf die weitere Debatte.</p>
        <p klasse="J">Herzlichen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN)</kommentar>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Jetzt hat das Wort der Abgeordnete Jens Spahn, CDU/CSU.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196700700">
        <p klasse="redner"><redner id="11003638"><name><vorname>Jens</vorname><nachname>Spahn</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Jens Spahn (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werbe, wie andere auch, immer wieder dafür, dass wir als Bürgerinnen und Bürger dieses Landes argumentativer, besser, sachlicher, auch mit Wertschätzung des Gegenargumentes miteinander debattieren, damit wir vielleicht lernen, es an manchen Stellen besser zu machen als in der öffentlichen Debatte in den letzten Monaten und Jahren. Ich finde, ein Beispiel für eine Debatte, bei der wir uns das zutrauen dürfen, aber vielleicht auch zumuten müssen, ist genau diese Debatte, die wir heute hier über die Organspende führen.</p>
        <p klasse="J">Dieses Thema treibt mich um – als Gesundheitspolitiker, aber auch als Mensch, der, wie viele Kolleginnen und Kollegen hier, regelmäßig in Kontakt mit Menschen ist, die auf ein Organ warten, mit Menschen, die ein Or­gan geschenkt bekommen haben, deshalb überglücklich sind und sich jetzt umso engagierter in diese Debatte einbringen.</p>
        <p klasse="J">Aufklärung, Bewusstseinsbildung, Einladung zur Entscheidung – das wäre ohne Zweifel der Weg, der auch mir als Christdemokraten erst einmal näherläge. Aber auch ich befand mich da in den letzten Jahren in einem Prozess. Die Regelung, wie sie heute ist, hat die Mehrheit des Hauses vor einigen Jahren gemeinsam beschlossen. Aber wir müssen eines konstatieren: Wir hatten im letzten Jahr erneut einen Tiefstand bei der Organspende: nicht einmal 800 Organspender im Jahr 2017. Wir haben – es ist schon gesagt worden – über 10 000 Menschen, die warten. Vor allem könnte jeder von uns morgen selbst in der Situation sein, auf eine Organspende angewiesen zu sein.</p>
        <p klasse="J">Wir haben – das ist schon gesagt worden – als Bundesministerium für Gesundheit bzw. als Bundesregierung darauf reagiert, indem wir einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, der die Abläufe in den Kliniken betrifft: mehr Zeit, mehr Geld, mehr Ressourcen, um potenzielle Organspender identifizieren zu können. Und wir führen – losgelöst davon – diese, wie ich finde, wichtige Debatte über die Widerspruchslösung oder andere Möglichkeiten, zu verbindlicheren Entscheidungen zu kommen. Ich wünsche mir sehr, dass wir diese Debatte – so, wie sie heute begonnen hat – sehr breit und ausführlich führen; denn ich finde, es gibt gewichtige Argumente auf beiden Seiten, die eben auch gewogen werden sollten.</p>
        <p klasse="J">Ich will im Übrigen ausdrücklich sagen: Unser Angebot seitens des Bundesministeriums an alle, die Unterstützung bei der konkreten Formulierung eines Gesetzentwurfs brauchen, steht. Wenn es darum geht, einen Gesetzentwurf zu schreiben, kann es immer gut sein, noch einmal drüberzuschauen, um zu sehen, wie es sich einfügt.</p>
        <p klasse="J">Eines freut mich besonders: Allein die Debatte, die wir in den letzten Wochen geführt haben und die auch – das bekomme ich in vielen Diskussionen mit – am Mittagstisch, auf der Arbeit, in der Nachbarschaft geführt wird, hat offenkundig schon dazu geführt – das ist jedenfalls die Einschätzung der Deutschen Stiftung Organtransplantation angesichts der gestiegenen Zahlen in den letzten Wochen –, dass da ein neues Bewusstsein entstanden ist. Das ist doch erst einmal eine schöne Rückmeldung. Eine gut geführte Debatte verändert das Bewusstsein und die Einstellung.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP sowie der Abg. Dr. Wiebke Esdar [SPD])</kommentar>
        <p klasse="O">Deswegen allein lohnt es sich schon, diese Debatte miteinander zu führen.<a id="S7590" name="S7590" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Der Leitgedanke ist: Wie können wir die Zahl der Spender erhöhen? Ich selbst halte hier – nach langem Nachdenken – die erweiterte Widerspruchslösung für die richtige Antwort. Das heißt, dass zu Lebzeiten natürlich jeder selbst Nein sagen könnte und auch über ein solches neues Gesetz informiert werden müsste. Natürlich müssten wir jeden Bürger, jede Bürgerin anschreiben und – im Zweifel mehrmals – darüber informieren, damit Gelegenheit besteht, zu reagieren. Sollte jemand nicht zu Lebzeiten reagiert haben, dann sollten die Angehörigen immer noch im Sinne des oder der Verstorbenen entscheiden oder widersprechen können. Dafür erarbeiten wir gerade einen Gruppenantrag. Ich finde, das Nein aussprechen zu müssen, ist in einem Land, in dem so viele warten – es gibt 10 000 Wartende –, zumutbar.</p>
        <p klasse="J">Ich will dazu abschließend, Herr Präsident, eines sagen: Das einzige Recht, das dabei beschnitten würde, wäre das Recht, sich keine Gedanken zu machen. Es ist keine Organabgabepflicht,</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der Abg. Sabine Dittmar [SPD])</kommentar>
        <p klasse="O">und ich fände es fair, wenn das in der Debatte auch nicht immer wieder behauptet würde;</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)</kommentar>
        <p klasse="O">denn manchmal geht dadurch schon Vertrauen verloren. Etwas, wozu man konsequenzlos Nein sagen kann, ist keine Pflicht. Es wäre lediglich eine Pflicht zum aktiven Freiheitsgebrauch, es wäre eine Pflicht, sich Gedanken zu machen. Ich finde, angesichts der vielen Tausenden Wartenden kann man eine solche Pflicht einer freien Gesellschaft zumuten.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD sowie des Abg. Thomas Lutze [DIE LINKE])</kommentar>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Paul Podolay, AfD, ist der nächste Redner.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der AfD)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196700800">
        <p klasse="redner"><redner id="11004855"><name><vorname>Paul Viktor</vorname><nachname>Podolay</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Paul Viktor Podolay (AfD):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr verehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Das Thema Organspende ist ein sehr emotionales Thema für ein Parlament.</p>
        <p klasse="J">Historisch wurde die erste Herztransplantation der Welt am 3. Dezember 1967 von Christiaan Barnard in Kapstadt in Südafrika durchgeführt. Ich rede hier als jemand, der vermutlich als einziger der Abgeordneten genau vor 50 Jahren als Mitglied im zwölfköpfigen Operationsteam bei der ersten Herztransplantation in Mittel- und Osteuropa mitwirkte. Es war am 9. Juli 1968 an der Uniklinik in Bratislava, und ich war gerade 22 Jahre alt. Das waren damals die Anfangszeiten in der Transplantationsmedizin. Ich habe erlebt, wie schwierig es war, die Familie des verunglückten Spenders zu überzeugen, das Herz des hirntoten Unfallopfers freizugeben. Letztlich war es ein Pfarrer, der die Familie überzeugte, da diese sehr christlich war. Zu dieser Zeit gab es weder Spenderausweise noch gesetzliche Regelungen. Es war schlicht medizinisches Neuland.</p>
        <p klasse="J">Meine Überzeugung ist, dass wir die Zahl der benötigten Spenderorgane reduzieren und nicht immer nach mehr streben sollten. Dieser Medizinzweig ist zu einem riesigen Wirtschaftszweig für die Kliniken mutiert. Eine Herztransplantation in Deutschland kostet etwa 170 000 Euro, Stand 2012. Deshalb ist der Vorstoß von Bundesminister Spahn, die Praxis der Organentnahmen spenderseitig in eine Widerspruchslösung umzukehren, um mehr Organe zu generieren, meiner Meinung der falsche Weg. Viel wichtiger wäre es, wesentlich mehr auf die Gesundheitsvorsorge zu setzen und hier auch zu investieren. Somit könnte man die Zahl der Patienten, die ein Organ benötigen, senken. Ausgenommen hierbei sind natürlich Unfallopfer und Menschen mit angeborenen Fehlbildungen, die ein Organ brauchen.</p>
        <p klasse="J">Bei der Gesundheitsprävention sollten wir schon in der Schule anfangen und die Kinder über eine gesunde Ernährung und Lebensweise aufklären – Fastfood lässt grüßen. Aufklärung und Vorsorge sind besser, als sich die Gesundheit selbst zu ruinieren und dann auf eine Organspende zu hoffen. Dahin sollte sich das gesamte Gesundheitswesen entwickeln. Es sollten nicht immer mehr Organspenden forciert werden.</p>
        <p klasse="J">Liebe Mitbürger, kümmern Sie sich mehr um Ihre Gesundheit. In vielen Fällen liegt es auch in Ihrer Hand. Es gibt gute Gründe, unsere Ernährungsgewohnheiten infrage zu stellen. Da wäre zunächst die eigene Gesundheit – wie ernähren wir uns aktuell?</p>
        <p klasse="J">Aus Achtung vor dem Leben des Menschen ist es nicht legitim, ohne explizite Einwilligung des Betroffenen, seinem Leib Organe zu entnehmen. Jeder sollte nach Möglichkeit persönlich eine Entscheidung treffen und sich für oder gegen eine Organspende aussprechen. Eine politische Festlegung aber, welche jeden zum potenziellen Organspender machen würde, ohne dass dieser explizit eingewilligt hätte, wäre eine staatliche Grenzüberschreitung, die der besonderen Würde des Menschen nicht entspricht. Deshalb muss jeder Mensch selbst entscheiden, ob er Organspender sein möchte. Der Staat darf das per Gesetz nicht vorschreiben. Es ist eine höchst private, aber auch ethische Entscheidung, und das soll auch künftig so bleiben.</p>
        <p klasse="J">Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD)</kommentar>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Kerstin Griese, SPD, ist die nächste Rednerin.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196700900">
        <p klasse="redner"><redner id="11003440"><name><vorname>Kerstin</vorname><nachname>Griese</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Kerstin Griese (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es gut, dass wir das Thema Organspenden mit einer Orientierungsdebatte starten. Diesen Weg sind wir schon einmal gegangen, als wir in der letzten Wahlperiode über assistierten Suizid diskutiert haben. Das war gut und ist auch jetzt gut; denn wir brauchen Zeit, um schwierige ethische Fragen zu klären. Oft sind es auch sehr persönliche Fragen.</p>
        <p klasse="J">Wir sind uns alle einig, dass wir mehr Organspenden brauchen. Ich habe lange überlegt, zu welcher Position ich neige. Ich melde mich heute zu Wort, weil ich für eine verpflichtende Entscheidungslösung plädieren möchte.</p>
        <kommentar>(Beifall der Abg. Stephan Pilsinger [CDU/CSU] und Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])<a id="S7591" name="S7591" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="J">Zum einen hat mich das, was die Befürworter der Widerspruchslösung vertreten, nicht in Ruhe gelassen. Das Ziel ist richtig: Wir brauchen mehr Organspender, aber ich denke, der Staat, der Gesetzgeber, kann das nicht verordnen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Es wäre eben keine Spende mehr, es wäre eher eine „Organabgabe“. Organspende heißt ja auch, dass man sich aus Nächstenliebe, aus Humanität, Vernunft oder Überzeugung – oder wie man es definieren will – entscheidet, zu helfen, und deshalb zu Lebzeiten festlegt, dass alle bzw. welche Organe nach dem eigenen Tod gespendet werden können. Organspende ist ein Geschenk.</p>
        <kommentar>(Beifall des Abg. Dr. Martin Rosemann [SPD])</kommentar>
        <p klasse="J">Pauschal vorzugeben, dass all diejenigen, die nicht widersprechen, Organspender sind, geht meines Erachtens zu weit. Das missachtet das Selbstbestimmungsrecht in einer so persönlichen Frage.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Zum anderen will ich nicht, dass alles so bleibt, wie es ist, und wir einfach nur ein paar Broschüren mehr verteilen. Aufklärung und Information müssen auch zu selbstbestimmtem Handeln führen. Wie wichtig es ist, Leben retten zu können, damit muss sich jeder beschäftigen; denn Organspenden retten Leben. Ich finde, der Staat, der Gesetzgeber darf jeden Menschen in bestimmten Situationen auffordern, sich mit dem Thema Organspende zu beschäftigen und sich zu entscheiden.</p>
        <p klasse="J">Meine eigene Erfahrung ist, dass man einen Anstoß braucht, um sich mit den schweren Fragen von Leben und Tod zu beschäftigen. Kaum jemand macht das von alleine. Ich gestehe gerne: Ich habe einen Organspendeausweis, weil mich unser damaliger Fraktionsvorsitzender Frank-Walter Steinmeier mit seiner Nierenspende an seine Frau sehr beeindruckt hat. Damals habe ich begonnen, darüber nachzudenken. Auch wenn es sich um eine Lebendspende handelte, hat mir sein Handeln gezeigt: Du musst was tun.</p>
        <p klasse="J">Als wir schon einmal im Bundestag darüber diskutiert haben, 2012, haben wir entschieden, dass die Krankenkassen mit der Post Informationen und Organspendeausweise verschicken. Trotzdem stagnierte die Zahl der Organspenden, sie ist sogar gesunken. Ich sage deshalb: Wir müssen mehr tun als bisher, damit sich die Zahl der Organspenden erhöht.</p>
        <p klasse="J">Ich will und ich werbe dafür um Unterstützung, dass wir klar gesetzlich festlegen: Jeder Mensch soll sich bei der Ausstellung seines Führerscheins, bei der Verlängerung des Personalausweises oder Reisepasses fragen lassen müssen, ob er oder sie Organspender wird. Mithilfe guter Informations- und Beratungsangebote muss man sich dann entscheiden: Ja oder nein? Oder – ich glaube, diese Möglichkeit wird es auch geben müssen – man muss sich eingestehen, sich noch nicht entscheiden zu können. Man weiß aber, dass man im Leben noch mal gefragt werden wird, dass diese Frage wiederkommt, und damit ist das Thema präsent. Deshalb plädiere ich für die verpflichtende Entscheidungslösung, damit Menschen sich für eine echte Organspende freiwillig entscheiden können, aber eben auch entscheiden müssen, wenn sie zum Bürgeramt gehen. Ich hoffe sehr, dass dadurch mehr Menschen Organspender werden.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie der Abg. Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])</kommentar>
        <p klasse="J">Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Entscheidung zur Organspende muss jeder Mensch selbst fällen. Unsere Aufgabe als Gesetzgeber muss es aber sein, regelmäßiger, gezielter, besser zu informieren und dafür zu sorgen, dass sich jeder Mensch damit beschäftigt, auch mehrmals, um eine Entscheidung zu treffen, um Leben retten zu können durch eine Organspende.</p>
        <p klasse="J">Vielen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Katja Kipping [DIE LINKE])</kommentar>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Katrin Helling-Plahr, FDP, ist die nächste Rednerin.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der FDP)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196701000">
        <p klasse="redner"><redner id="11004742"><name><vorname>Katrin</vorname><nachname>Helling-Plahr</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Katrin Helling-Plahr (FDP):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Großmutter hat mich als Kind ein ums andere Mal mit der Maxime „Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen“ zur umgehenden Erledigung meiner Aufgaben ermahnt.</p>
        <kommentar>(Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Sehr gute Devise!)</kommentar>
        <p klasse="O">Wenn ich sehe, dass laut aktueller Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 84 Prozent der Menschen in Deutschland einer Organspende positiv gegenüberstehen, aber nur 36 Prozent über einen Organspendeausweis verfügen, scheinen viele eher nach Mark Twain zu verfahren: Verschiebe nicht auf morgen, was genauso gut auf übermorgen verschoben werden kann. Das ist bei Fragen, die erst im Zusammenhang mit dem eigenen Ableben relevant werden, ja auch allzu verständlich. Wenn aber dadurch schließlich die Angehörigen vor die Frage einer Organspende gestellt werden, ist das für diese nicht nur extrem belastend, sondern sie entscheiden sich in dieser konkreten Trauersituation dann auch überdurchschnittlich häufig gegen eine Organspende. Deshalb müssen wir uns der Herausforderung stellen und die Schere zwischen denjenigen, die zur Spende bereit sind, diese Bereitschaft aber noch nicht dokumentiert haben, und denjenigen, die sich auch tatsächlich bekennen, schließen. Eingedenk sinkender Spenderzahlen und überlanger Wartelisten ist der Schluss, dass alle bisherigen Bemühungen nicht ausreichend waren, unausweichlich.<a id="S7592" name="S7592" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Auch wenn die Problematik nicht monokausal zu betrachten ist, müssen wir im Hinblick auf die Frage „Zustimmungslösung, verpflichtende Entscheidungslösung respektive Widerspruchslösung“ den nächsten Schritt gehen. Ich wünsche mir, dass wir hier pragmatisch vorgehen. Ich finde, dass die Widerspruchslösung gut vertretbar ist. In der Abwägung Selbstbestimmungsrecht in Form positiver Zustimmung auf der einen und Leib und Leben der Betroffenen auf der anderen Seite kann man zu dem Ergebnis kommen, dass Freiheit in Verantwortung auch bedeuten kann, sich proaktiv dazu bekennen zu müssen, nicht Spender sein zu wollen.</p>
        <p klasse="J">Andererseits aber bin ich schon der Auffassung, dass wir bei einem solch massiven Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht behutsam vorgehen müssen. Dass wir das mildeste Mittel zur Steigerung der Spenderzahl wählen müssen. Dass wir verpflichtet sind, zunächst den Weg zu gehen, der die Menschen weniger in ihrem Selbstbestimmungsrecht belastet. Das bedeutet, dass wir verpflichtet sind, den Weg der verpflichtenden Entscheidungslösung zu gehen, bevor wir die Widerspruchslösung aufrufen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU)</kommentar>
        <p klasse="O">Es ist unseren Bürgern zuzumuten, dass sie, etwa bei der Ausgabe von Ausweisdokumenten, dazu angehalten werden, verbindlich eine Erklärung zur Organspende abzugeben. Diese Entscheidung rettet dann Leben. Bereits die Notwendigkeit zur Entscheidung wird die Schere zwischen Spendebereiten und Spendebekennern schließen.</p>
        <p klasse="J">Im gleichen Zuge müssen wir zwingend und dringend ein Organspenderegister schaffen. Wenn jemand sich dafür – oder auch dagegen – entscheidet, Spender sein zu wollen, dann muss sichergestellt sein, dass seine Entscheidung auch respektiert wird. Das ist nicht nur ethisch und rechtlich geboten, es ist auch die beste vertrauensbildende Maßnahme für Organspenden. Derzeit kommt es immer wieder vor, dass Organspendeausweise nicht aufgefunden werden. Wir sollten deshalb dringend und ganz unabhängig von der Lösung, die wir hier finden, die zusätzliche Möglichkeit schaffen, sich digital und unkompliziert als Spender registrieren zu können.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Sehr geehrte Damen und Herren, sorgen wir dafür, dass die Menschen sich entscheiden. Dann haben wir im Ergebnis mehr Spender, weniger Belastungen für die Angehörigen und mehr Selbstbestimmung.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU)</kommentar>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Dr. Petra Sitte, Fraktion Die Linke, ist die nächste Rednerin.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der LINKEN)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196701100">
        <p klasse="redner"><redner id="11003848"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Petra</vorname><nachname>Sitte</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Dr. Petra Sitte (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="J_1">Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe für meinen Beitrag ausdrücklich die Perspektive der Betroffenen übernommen, also beispielsweise eben jener 11 000 Menschen, die aktuell auf eine Organspende warten, um zu überleben oder auch ihr Leben zu verlängern. Ich denke auch daran, dass jeden Tag in diesem Land drei Menschen sterben, weil es für sie kein Spenderorgan gab. Man ahnt durchaus, wie entmutigend das auf Erkrankte wirken muss, aber auch für uns ist es eher ernüchternd und bedrückend.</p>
        <p klasse="J">Für den Rückgang der Zahl der Organspenden gibt es, wie schon angeführt, viele Gründe, sie sind sehr komplex, und es gibt keine linearen Wirkungen zwischen ihnen. Daher bin ich zu der Auffassung gekommen, dass wir möglichst alle Faktoren, die einen Anstieg der Zahl von Spenderorganen versprechen könnten, verbessern sollten.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)</kommentar>
        <p klasse="J">Ich möchte mich in meinem Beitrag mit einer Kritik an der Widerspruchslösung auseinandersetzen, nämlich dem Vorwurf, sie würde in Selbstbestimmungs- und Persönlichkeitsrechte von Spendern und Spenderinnen eingegriffen. Vergleichen wir doch einmal die Situation derer, die auf ein Organ warten, mit der Situation jener, die ihnen helfen könnten. In wenigen Fällen geht es um Lebendspenden; aber diese Spender stehen heute auch nicht im Fokus, sondern jene Menschen, die erst nach ihrem Ableben helfen könnten. Die Wartenden führen ein Leben, das eingeschränkt und weniger selbstbestimmt verläuft. Setzen wir jetzt diese Einschränkung ins Verhältnis zu dem Erfordernis, einer Organspende widersprechen zu müssen, dann, meine ich, ist es durchaus verantwortbar. Dieser Umstand schränkt doch beispielsweise mein oder Ihr Leben, Ihre Lebensführung, meine Selbstbestimmung und unsere Persönlichkeitsrechte real in keiner Weise ein.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)</kommentar>
        <p klasse="J">So, wie man mit Blick auf den Organspendeausweis aktiv werden muss, so muss man eben auch aktiv werden im Zusammenhang mit der Widerspruchslösung. Viele haben das ja getan, und sie haben es zum Teil auch in Gesprächen mit ihren Familien getan. Wenn 84 Prozent der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger die Organspende positiv bewerten, dann, meine ich, ist es doch berechtigt, mit der Widerspruchslösung an dieser Mehrheit anzuknüpfen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)<a id="S7593" name="S7593" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="J">Ja, es stimmt, es ist eine Güterabwägung; da haben die Kollegen völlig recht. Aber ist es wirklich grundrechtlich eine bedenkliche Zumutung, diesen Widerspruch zu Lebzeiten kundtun zu müssen? Haben wir als Gesetzgeber nicht die Rechte einer Minderheit von Erkrankten, die uns gegenüber zunächst erst mal schlechtergestellt sind, vor allem zu schützen? Da sehe ich durchaus eine Schutz­aufgabe des Staates für Leib und Leben von Menschen. Um es überspitzt zu sagen: Da sehe ich eher eine Zumutung für die Wartenden, die auf unsere Einsicht angewiesen sind oder dieser ausgeliefert sind. Bei einer Entscheidungslösung sind die Chancen für sie eben geringer, wie wir festgestellt haben.</p>
        <kommentar>(Stephan Pilsinger [CDU/CSU]: Stimmt nicht!)</kommentar>
        <p klasse="J">Eingedenk dessen halte ich eine Widerspruchsregelung für keine Bevormundung. Sollte es doch jemand so sehen – nach Bewertung der Beiträge scheint es ja so –, frage ich, ob diese nicht zumutbar und auch verhältnismäßig ist. Was ist denn das für eine Freiheit, die sich nur auf sich selbst bezieht?</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der CDU/CSU und der SPD)</kommentar>
        <p klasse="J">Es geht nicht um die singuläre Einführung der Widerspruchslösung; das reicht nicht.</p>
        <kommentar>(Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Selbstbestimmung!)</kommentar>
        <p klasse="J">Leben weiterzugeben braucht tätiges Mitgefühl, Aufklärung, Ausfinanzierung des gesamten Systems, Entscheidungstransparenz und Kontrolle.</p>
        <p klasse="J">Ich danke Ihnen</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und der SPD)</kommentar>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Bündnis 90/Die Grünen, ist die nächste Rednerin.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196701200">
        <p klasse="redner"><redner id="11004773"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Kirsten</vorname><nachname>Kappert-Gonther</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="J_1">Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich 15 Jahre alt war, habe ich einen sehr nahen Menschen dadurch verloren, dass er von einem Auto – sie war auf dem Fahrrad unterwegs – getötet wurde. Die Eltern mussten sich der Frage stellen: Spenden wir die Organe unseres Kindes? Das war das erste Mal, dass ich mich bewusst mit Organspende beschäftigt habe.</p>
        <p klasse="J">Inzwischen trage ich seit Jahrzehnten meinen Organspendeausweis immer bei mir. Ich habe mich als Ärztin vertieft mit diesen Fragen beschäftigt und jüngst gelernt – ich dachte, ich bin schon zu alt zur Organspende –, dass auch die Organe von über 90-Jährigen Leben retten können. Das Thema geht uns also wirklich alle an.</p>
        <p klasse="J">Warum ist es dann so schwer, darüber zu sprechen und nachzudenken? – Weil es bei der Beschäftigung mit der Organspende immer auch um die Beschäftigung mit unserem eigenen Tod geht! Gleichzeitig geht es aber um das Leben, und darum ist es so elementar, dass wir die Organspenderaten in Deutschland verbessern.</p>
        <p klasse="J">Wie kann das gelingen? Um das herauszufinden, sind wir kürzlich mit dem Gesundheitsausschuss in Spanien, beim Organspendeweltmeister, gewesen. Was ist deren Erfolgsrezept? Die Antwort war eindeutig: Organisation.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD und der FDP)</kommentar>
        <p klasse="O">Außerdem sind die Verankerung in der medizinischen Ausbildung und das Vertrauen der Bevölkerung elementar.</p>
        <p klasse="J">Welchen Anteil am Erfolg Spaniens hat die Widerspruchsregelung?</p>
        <kommentar>(Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Keinen!)</kommentar>
        <p klasse="O">Keinen; denn dort wird die Zustimmungslösung praktiziert.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Das hat mich überrascht. Die Spanier betonten sogar, die Grundlage für das große Vertrauen der Bevölkerung sei gerade die Freiwilligkeit.</p>
        <kommentar>(Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Ja!)</kommentar>
        <p klasse="O">Es geht also offensichtlich um den Dreiklang aus Strukturen, Ausbildung und Freiwilligkeit.</p>
        <p klasse="J">Jüngst hat eine Studie der Universität Kiel gezeigt, das Problem zu geringer Organspenderaten in Deutschland liegt daran, dass zu selten Spendeorgane identifiziert und gemeldet werden. Da liegt der Hebel,</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD und der FDP)</kommentar>
        <p klasse="O">und dafür sieht der aktuelle Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums richtige Strukturreformen vor. Zusätzlich, über diese Vorschläge hinausgehend, muss das Wissen um Organspende fest in die medizinische und pflegerische Ausbildung verankert werden.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Außerdem, so meine ich, brauchen wir ein Organspenderegister. Alle Bürgerinnen und Bürger werden regelmäßig informiert und gebeten, nicht verpflichtet, sich mit ihrer Entscheidung – „Ja“, „Nein“, „Weiß nicht“; wobei „Weiß nicht“ im Fall der Fälle „Nein“ hieße – einzutragen. Dabei sind aus meiner Sicht drei Punkte grundlegend: Es muss moralisch als gleichwertig gelten, ob sich jemand dafür oder dagegen entscheidet, Spender zu sein.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN)<a id="S7594" name="S7594" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="O">Die Bürgerinnen und Bürger tragen sich selbst ein und können ihre Entscheidung jederzeit selbstständig ändern. Es muss sichergestellt werden, dass alle ihre Entscheidung frei und selbstbestimmt treffen können, und dazu gehört auch das Recht auf Nichtentscheidung.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Zentral dafür ist die Ansprache. Ob das bei einer Meldebehörde sein kann, darüber, meine ich, müssen wir noch mal nachdenken. In Frankreich und Lettland sank die Zustimmung zur Organspende im Übrigen nach Einführung der Widerspruchslösung. Wann gingen die Organspenderaten in Spanien nach oben? Genau dann, als die Strukturen verbessert wurden. Das muss unser Ziel sein;</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="O">denn Organspende rettet Leben.</p>
        <p klasse="J">Vielen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)</kommentar>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Hermann Gröhe, CDU/CSU, ist der nächste Redner.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196701300">
        <p klasse="redner"><redner id="11002666"><name><vorname>Hermann</vorname><nachname>Gröhe</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Hermann Gröhe (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Wer einmal mit Menschen gesprochen hat, die auf ein Organ warten oder gewartet haben, mit ihren Angehörigen, mit Eltern von Kindern, die dringend auf ein Spenderorgan angewiesen sind, der wird diese Begegnungen nicht vergessen: diese Mischung aus Hoffnung und Verzweiflung, dieses Warten, gerade wenn eine Krankheitssituation sich zuspitzt, auf den erlösenden Anruf und die Verzweiflung, wenn das Telefon still bleibt.</p>
        <p klasse="J">Ich denke aber auch an meine Begegnungen mit deutschen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der World Transplant Games, dieser kraftvollen Demonstration neugewonnenen Lebensmutes, neugewonnener Lebenskraft nach einer Transplantation. Gleichwohl – dies sage ich sehr bewusst – lehne ich eine Widerspruchslösung ab,</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)</kommentar>
        <p klasse="O">weil ich der festen Überzeugung bin: „Damit erreichen wir nicht eine Verbesserung der vorhandenen Probleme“, weil ich in der Tat der Überzeugung bin, dass eine solche Entscheidung sich im Widerspruch zu grundlegenden Prinzipien der Medizinethik und der Patientenrechte befinden würde.</p>
        <p klasse="J">Wir haben doch mit den schweren Anstrengungen der letzten Jahre Erfolg gehabt, nachdem Skandale das Vertrauen in die Organspende erschüttert haben. Es ist schon gesagt worden, dass sich in den letzten Jahren die Zahl der Inhaber von Organspendeausweisen von 22 Prozent auf 36 Prozent massiv erhöht hat.</p>
        <p klasse="J">Übrigens sind auch die über 80 Prozent, die der Organspende positiv gegenüberstehen, keineswegs irrelevant, weil sie keinen Ausweis ausgefüllt haben. Schon heute erfolgt eine große Zahl von Organentnahmen aufgrund der Auskunft der Angehörigen im Hinblick auf den vermuteten Willen der betroffenen Personen. Insofern: Wiewohl der Ausweis das Ganze erleichtert, ist diese positive Entscheidung von großer Relevanz. Es geht also darum, diese Zustimmung in wirkliche Organspenden umzusetzen, also aus dem Willen eine Organspende werden zu lassen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)</kommentar>
        <p klasse="J">Ich bin dankbar, dass wir hier in den Koalitionsvereinbarungen ganz wichtige Schritte vereinbart haben und dass der Bundesgesundheitsminister die Umsetzung in dieser Weise vorantreibt. Dies ist gut und richtig, meine Damen und Herren. Wenn wir hier Vorschläge sammeln, wie wir etwa im Hinblick auf die Abfrage nach einer Entscheidung noch besser werden können, dann, finde ich, sind das sehr lohnende Vorschläge.</p>
        <p klasse="J">Aber eines möchte ich schon sagen: Mit Hinweis auf das Ausland ist schon deutlich geworden, dass wichtige Länder, die rechtlich eine Widerspruchslösung haben, etwa Österreich und Spanien, de facto über die Befragung der Angehörigen eine Zustimmungslösung praktizieren.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN sowie der Abg. Christine Aschenberg-Dugnus [FDP])</kommentar>
        <p klasse="J">Was aber häufig übersehen wird, ist, dass viele Länder mit deutlich höheren Organspendezahlen eine Organentnahme auch nach dem Herztod erlauben. Es sind in den Niederlanden über 50 Prozent, in Belgien über 30 Prozent, in Spanien über 25 Prozent, in denen ein Organ nach dem Herztod entnommen wird. Dies wird aber bei uns vom Ethikrat wie der Bundesärztekammer wegen der Frage der Grenzziehung zwischen Wiederbelebbarkeit einerseits und Endgültigkeit andererseits abgelehnt.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Insofern zieht nicht jeder Verweis auf gute Zahlen in anderen Ländern.</p>
        <p klasse="J">Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich wünsche mir, dass Menschen sich dieser Entscheidung stellen. Ich wünsche mir, dass sie eine Entscheidung treffen, auch um ihren Angehörigen diese Entscheidung im Fall der Fälle zu erleichtern, abzunehmen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Aber ich sage sehr deutlich: Auch wer sich dieser schwierigen Entscheidung verweigert, verliert nicht sein Selbstbestimmungsrecht.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)<a id="S7595" name="S7595" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="O">Dieses Selbstbestimmungsrecht wird nicht von uns qualifiziert, sondern individuell wahrgenommen. Das machen wir zum Ausgangspunkt aller Überlegungen in Medizinethik und Patientenrecht.</p>
        <p klasse="J">Meine Damen, meine Herren, eine Organspende ist ein Geschenk aus Liebe zum Leben. Das setzt Freiwilligkeit und Zustimmung voraus. Dabei sollte es bleiben.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Dr. Robby Schlund, AfD, ist der nächste Redner.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196701400">
        <p klasse="redner"><redner id="11004875"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Robby</vorname><nachname>Schlund</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Dr. Robby Schlund (AfD):</p>
        <p klasse="J_1">Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Werte Gäste auf den Rängen, insbesondere unsere Thüringer und sächsischen Gäste, die sich für die Organspende besonders interessieren! Widerspruch ist einfach. Im Vergleich dazu ist eine bewusste Entscheidung immer mit allen damit verbundenen Konsequenzen zu treffen. Wissen Sie auch, warum? Weil Sie dann, wenn Sie sich bewusst für etwas entscheiden, für alle möglichen Folgefehler auf keinen Schuldigen zeigen können. Die bewusste, freie Entscheidung setzt vor allem eines voraus: ein hohes Maß an Selbstverantwortung, eine Selbstverantwortung, die nach allen Abwägungen, allem Wenn und Aber und allen damit zusammenhängenden Konsequenzen eine Entscheidung herbeiführt. Das, meine Damen und Herren, ist Freiheit, Entscheidungsfreiheit. Es ist ein Stück selbstverantwortliche, demokratische Mitbestimmung unserer Bürger in Deutschland. Seien wir uns doch dessen bewusst, und schaffen wir wieder Vertrauen in das System Organspende, statt einfach zu hoffen, dass niemand widerspricht. Dazu gehört vor allem, den Menschen in unserem Land zu erklären, wie alles abläuft und wie bewusst eine Entscheidung zur Organspende zu treffen ist.</p>
        <p klasse="J">Der Hirntod ist ein sicheres Zeichen für den Tod eines Patienten. Nur dann kann ein Organ entnommen werden. Aber wie sicher ist denn die Hirntoddiagnostik in Deutschland? Das Transplantationsgesetz, § 5, regelt, dass zwei dafür qualifizierte Ärzte unabhängig voneinander in drei Stufen über den Hirntod und dessen Unumkehrbarkeit entscheiden. Diese Ärzte sind nicht an Entnahme und Übertragung der Organe beteiligt. Danach erfolgt eine Meldung an die Deutsche Stiftung Organtransplantation und an Eurotransplant. Erst bei der Entnahmeoperation wird endgültig entschieden, ob ein Organ wirklich zur Transplantation geeignet ist oder nicht. So weit, so gut und logisch nachvollziehbar.</p>
        <p klasse="J">Doch laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ aus dem Jahr 2014 werden in deutschen Krankenhäusern manchmal Menschen fälschlicherweise für hirntot erklärt. Die Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes erfordern hohen Sachverstand. Die Ärzte werden zum Teil unzureichend dazu ausgebildet. Das ist der Vorwurf. So zum Beispiel bei einem Kleinkind: Organe wurden entnommen, ohne dass der Hirntod korrekt diagnostiziert wurde. Es sind acht weitere Fälle in den vergangenen Jahren bekannt geworden. In zwei großen Städten in Deutschland wurden bei Herztransplantationen 23 von 26 Patientenfälle offenbar manipuliert. Genau deshalb haben die Menschen eine unzureichende Bereitschaft zur Organspende. Aber wir werden mit einer Widerspruchslösung eben kein Vertrauen per Gesetz erzwingen können. Das hohe Gut des Selbstbestimmungsrechts des Menschen muss erhalten bleiben. Gestalten Sie die Verfahrensweisen professioneller. Dann erhalten Sie auch das Vertrauen der Menschen in die Organspende zurück.</p>
        <p klasse="J">Fangen wir erst einmal an, ein vernünftiges Entscheidungsregister einzuführen, das lange überfällige Dialyseregister ins Leben zu rufen und mit dem Transplantationsregister zu verknüpfen. So wird ein Schuh draus. Schnüren Sie ein Maßnahmenpaket, das die hirntodfeststellenden Ärzte besser befähigt! Motivieren Sie freiwillige Organspender mit extra Bonuspunkten auf der Priorisierungsliste! Ich persönlich wünsche mir, dass der hohe Standard der bewussten Entscheidung in Deutschland erhalten bleibt; denn die Organspende ist nun einmal eine Spende. Und Spenden sind zumindest für mich immer freiwillig.</p>
        <p klasse="J">Vielen Dank, meine Damen und Herren.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD)</kommentar>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Kollege Schlund. – Nächste Rednerin: Sabine Dittmar.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196701500">
        <p klasse="redner"><redner id="11004261"><name><vorname>Sabine</vorname><nachname>Dittmar</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Sabine Dittmar (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende ist zweifelsohne eine sehr persönliche, setzt sie doch die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod voraus. Jeder Einzelne von uns muss für sich selbst die Frage beantworten, ob er mit seinem Tod neues Leben, neue Hoffnung schenken will. Angesichts der dramatischen Zahlen ist aber nicht von der Hand zu weisen, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Über 11 000 schwerstkranke Patienten und Patientinnen warten auf ein lebensrettendes Organ. Die durchschnittliche Wartezeit für ein Spenderorgan ist bei uns drei- bis fünfmal so hoch wie in unseren Nachbarländern. Teilweise warten, bangen oder hoffen die Patienten über zehn Jahre, und doch versterben Tag für Tag drei bis vier Patienten, weil es kein passendes Organ gab.<a id="S7596" name="S7596" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Ich habe während meiner praktischen Arbeit als Ärztin einige Patienten und deren Familien begleitet und weiß um die Dramatik der Situation. Ich weiß aber auch und kenne die Dramatik der Situation, wenn Angehörige am Sterbebett nach einer möglichen Zustimmung zur Organspende gefragt werden und in dieser emotional sehr schwierigen Situation völlig überfordert sind. Deshalb halte ich es für dringend geboten, dass jeder Einzelne von uns eine persönliche Entscheidung trifft und diese dokumentiert. Laut Umfragen – es wurde schon erwähnt – sind 84 Prozent der Deutschen bereit für eine Organspende; aber bedauerlicherweise hat weniger als die Hälfte dies auch tatsächlich dokumentiert.</p>
        <p klasse="J">Das zeigt für mich zweierlei: erstens, dass wir mit allen bisherigen Maßnahmen, Aufklärungskampagnen, Informationskampagnen, regelmäßigem Zusenden des Organspendeausweises durch die Krankenkasse, gescheitert sind, und zweitens, dass wir angesichts der bekannten Zahlen effizient und schnell handeln müssen.</p>
        <p klasse="J">Effizient handeln bedeutet für mich nicht, dass wir lediglich zusätzliche Infobriefe durch die Bundeszentrale verschicken lassen, oder auch nicht, dass wir alle zehn Jahre bei der Passbeantragung nachfragen. Effizient handeln bedeutet für mich, dass die Bürgerinnen und Bürger aktiv aufgefordert werden, sich für oder gegen Organspende zu entscheiden und diese Entscheidung zu dokumentieren. In dieser expliziten Aufforderung muss auch deutlich auf die Konsequenz der Nichtentscheidung hingewiesen werden. Wenn keine dokumentierte Entscheidung, kein dokumentierter Widerspruch vorliegt, dann ist von einer Zustimmung zur Organspende auszugehen, es sei denn, den Angehörigen ist ein anderer, mutmaßlicher Wille bekannt.</p>
        <p klasse="J">Ich halte diese Form der Widerspruchslösung für einen zumutbaren und für einen wichtigen Baustein, um Organspendezahlen zu erhöhen. Ich denke, wer eine solche Regelung ablehnt, der muss auch die Frage beantworten, warum wir dann Spenderorgane aus Eurotransplant-Ländern mit Widerspruchslösung annehmen. Auch dieses moralische Dilemma gilt es zu klären.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Karl Lauterbach [SPD])</kommentar>
        <p klasse="J">Mir ist natürlich bewusst, dass wir allein mit der Einführung der Widerspruchslösung nicht alle Probleme lösen. Deshalb ist es wichtig, dass wir im nächsten Jahr das Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in unseren Krankenhäusern auf den Weg bringen. Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren: Ich möchte nicht noch mal erleben, dass ich bei einem Besuch in einem Krankenhaus mit Dialyseabteilung und mit neurologischer Intensivstation bei meiner Nachfrage nach dem Transplantationsbeauftragten einen fragenden Blick ernte, und ich möchte auch nicht noch mal erleben, dass verzweifelte Eltern mit ihrem herzkranken Sohn nach Spanien umziehen, weil sie sich dort bessere Chancen erhoffen, zeitnah ein rettendes Organ zu bekommen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)</kommentar>
        <p klasse="O">Genau das ist vor 14 Tagen in meinem Wahlkreis passiert.</p>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Kommen Sie bitte zum Schluss.</p>
        <p klasse="redner"><redner id="11004261"><name><vorname>Sabine</vorname><nachname>Dittmar</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Sabine Dittmar (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Ja, Frau Präsidentin. – Ich denke, wir brauchen beides: strukturelle, gute Voraussetzungen in den Krankenhäusern und die Widerspruchslösung; denn dann wird die Organspende beim nicht umkehrbaren Ausfall der Gehirnfunktion –</p>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Kommen Sie bitte zum Schluss.</p>
        <p klasse="redner"><redner id="11004261"><name><vorname>Sabine</vorname><nachname>Dittmar</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Sabine Dittmar (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">– nicht zur Ausnahme, sondern zum Normalfall.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)</kommentar>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Nächster Redner: Dr. Andrew Ullmann.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der FDP)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196701600">
        <p klasse="redner"><redner id="11004922"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Andrew</vorname><nachname>Ullmann</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Dr. Andrew Ullmann (FDP):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir reden heute über nichts Abstraktes, nichts Theoretisches; wir reden über Menschen, die schwer krank sind und Organe benötigen. Wir reden über Angehörige und Freunde, die auch betroffen sind. Wir reden über Ängste, Sorgen und den Tod. Wir reden von Menschen, die auch bereit sind, nach dem Tod Gewebe oder Organe für Schwerkranke zur Verfügung zu stellen und damit ein Leben zu retten.</p>
        <p klasse="J">Wir haben die Zahlen bereits gehört; aber es lohnt sich, sie zu wiederholen: 10 407 Menschen waren Ende 2017 auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Von dieser Liste sterben zwei bis drei Menschen pro Tag; das sind bis zu 21 Personen pro Woche. Reale Zahlen, brutale Wirklichkeit: zwei bis drei Personen pro Tag. Wir sind als Politiker problemorientiert und versuchen, diese Probleme zu lösen. Die klare Interpretation dieses Problems, dieser Daten: Wir brauchen mehr Spender.</p>
        <p klasse="J">Die Widerspruchslösung geht davon aus, dass Freiwilligkeit in diesem Bereich nicht funktioniert. Die Menschen sollen so entmündigt werden, wenn es darum geht, etwas Gutes zu tun.</p>
        <p klasse="J">Die Perspektiven bei dieser Diskussion sind aber vielfältig. Die scheinbar so einfache und nachvollziehbare Widerspruchslösung löst so manches Problem nicht und wirft weitere Probleme auf.</p>
        <p klasse="J">Gibt es weitere Fakten, die wir in die Waagschale legen sollten oder gar müssen? Die belegbaren Daten gehen weiter und in die Tiefe und sind schwerer zu verstehen.</p>
        <p klasse="J">Im „Deutschen Ärzteblatt“ vom Sommer dieses Jahres haben ärztliche Wissenschaftler um Dr. Kevin Schulte aus dem Universitätsklinikum in Kiel eine wichtige und interessante Studie zu diesem Thema veröffentlicht. Die Ergebnisse der Studie sind, klar und einfach gesagt: Wir haben nach dieser Studie ganz klar eine Zunahme der Zahl von potenziellen Organspendern und im Gegenzug einen Abfall der Zahl von Organentnahmen. Die Studie zeigt weiter, dass es krasse Unterschiede zwischen Uniklinika bei der Kontaktaufnahme mit potenziellen Organspendern gegeben hat. Zusammenfassend zeigt die Studie also klare Erkennungs- bzw. Meldedefizite der Entnahmekrankenhäuser.<a id="S7597" name="S7597" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Die Studie zeigt klar, wo politischer Handlungsbedarf besteht. Die Strukturprobleme in den Krankenhäusern müssen angegangen werden, nicht nur monetär, sondern auch personell. Wenn die Stellung des Transplantationsbeauftragten aufgewertet wird, dieser Beauftragte freigestellt wird und die Bezahlung bei der Entnahme der Organe adäquat erfolgt, wird das zu einer höheren Rate von Organentnahmen führen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der SPD)</kommentar>
        <p klasse="J">Für die heutige Diskussion gibt es eine bessere Möglichkeit als die Widerspruchslösung: eine obligatorische Abfrage zur Organspendebereitschaft, zum Beispiel durchgeführt bei der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt oder bei der Beantragung eines Personalausweises. Das wäre eine Möglichkeit, die die Selbstbestimmung wahrt und die Organspendebereitschaft nachweisbar dokumentiert. Die möglichen Antworten würden die gleichen bleiben, wie sie bereits heute im Organspendeausweis stehen: „Ja“, „Nein“ oder „Angehörige entscheiden“. Auch ein „weiß nicht“ wäre legitim. Änderungen wären zu jedem Zeitpunkt möglich. Aber nur wer zustimmt, gilt als potenzieller Organspender. Kein gesetzlicher Entscheidungsdruck wie bei der Widerspruchslösung, auch kein moralischer Druck, nur eine obligatorische Frage beim Behördengang!</p>
        <p klasse="J">Obwohl ich als Arzt grundsätzlich auf ein Ja hoffe, sage ich als Politiker ganz klar: Zur Selbstbestimmung gehört auch, sich nicht entscheiden zu müssen; denn jede Entscheidung sollte gleichwertig sein.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Kommen Sie bitte zum Schluss.</p>
        <p klasse="redner"><redner id="11004922"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Andrew</vorname><nachname>Ullmann</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Dr. Andrew Ullmann (FDP):</p>
        <p klasse="J_1">Ja. – Verfassungsrechtlich und orientiert an meiner freiheitlichen Lebensphilosophie habe ich massive Probleme damit, wenn wir eine Zustimmung ohne ausdrückliche Willenserklärung des Einzelnen annehmen. Das schürt Ängste, schreckt womöglich ab. Das menschliche Subjekt wird so zum Ersatzteillager degradiert. Das ist ein tiefer Einschnitt in die verfassungsmäßig garantierte Selbstbestimmung. So bitte nicht!</p>
        <p klasse="J">Danke sehr.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Andrew Ullmann. – Nächster Redner: Harald Weinberg.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der LINKEN)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196701700">
        <p klasse="redner"><redner id="11004186"><name><vorname>Harald</vorname><nachname>Weinberg</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Harald Weinberg (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="J_1">Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte den Fokus der Debatte an der Stelle auf etwas anderes legen: weg von den Zustimmungsverfahren. Ich selber halte das nicht für das Hauptproblem, und ich bin der Meinung, der Blick auf die anderen Länder und die Praxen der anderen Länder zeigt das auch. Wenn man das mal betrachtet: Auf 1 Million Einwohner kommen in Deutschland 10,3 Spender, auf 1 Million Einwohner kommen in Dänemark 17,1 Spender und in Spanien 43,4 Spender. Das ist bereits gesagt worden. Das ist de facto das Vierfache von dem, was wir in Deutschland haben.</p>
        <p klasse="J">Das hat, glaube ich, auch relativ viel mit der Frage zu tun, wie das Ganze organisiert und insgesamt auch strukturiert ist, und es hat auch etwas damit zu tun – darauf will ich als Erstes kommen –, was wir aus der Krankenhauslandschaft in Deutschland ein Stück weit gemacht haben. Wir haben zugelassen, dass Krankenhäuser mehr und mehr wie Unternehmen agieren und das Ganze durch das Finanzierungssystem weitgehend kommerzialisiert ist. Da gibt es dann in der Tat Interessenkonflikte, gerade bei kleinen und mittleren Krankenhäusern, in einem ganz hohen Maß, weil das Nadelöhr unter den gegebenen Wettbewerbs- und Finanzierungsbedingungen die Organisation und Finanzierung der Organentnahme nach Identifikation eines Spenders ist.</p>
        <p klasse="J">Das muss man sich noch mal ein bisschen anschauen. Das ist ein aufwendiger Prozess. Es geht da um mehrere Tage. Es geht nicht einfach nur um einen Tag; es geht um mehrere Tage. Es geht in den Krankenhäusern, wo die Entnahme stattfindet, um mehrere Fachdisziplinen, die einbezogen werden müssen. Es geht um zahlreiche Untersuchungen, die durchgeführt werden müssen, auch Untersuchungen an dem potenziellen Spender. Und es geht um die Belegung von Operationssälen und Intensivbetten über einen langen Zeitraum. Bei kleinen und mittleren Krankenhäusern sind die OPs logischerweise, wenn man so will, ein Stück weit die Werkbank des Krankenhauses, und es gibt entsprechende Einnahmeausfälle. Nur die Organentnahme als einzelne Maßnahme wird pauschal erstattet, die entgangenen Einnahmen werden nicht ausgeglichen.</p>
        <p klasse="J">Hier setzt der erste Entwurf des Gesetz für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende, der jetzt vorgelegt worden ist, an. Das ist durchaus gut so, und das ist auch anerkennenswert.</p>
        <kommentar>(Beifall der Abg. Hilde Mattheis [SPD] und Dr. Kirsten Kappert-Gonther [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])</kommentar>
        <p klasse="O">Wir haben aber das Problem, dass die Diskussion, die wir insgesamt führen, auch in der Öffentlichkeit, der Medienöffentlichkeit in Deutschland im Wesentlichen von der Frage der Zustimmungsregelung dominiert wird, und die Fragen, die ich angesprochen habe – vielleicht sind sie nicht hip genug –, nicht im Fokus stehen. Das sind aber meines Erachtens die zentralen Fragen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)<a id="S7598" name="S7598" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="J">Den richtigen Drive bekam das Thema erst durch die Debatte um die Widerspruchslösung. Ich halte diese Debatte in Bezug auf die Spendenbereitschaft, die ja bereits mehrmals genannt worden ist, für überbewertet.</p>
        <p klasse="J">Ich will zumindest noch auf zwei weitere Aspekte hinweisen. Da ist zunächst einmal das Problem, dass das Ganze beschwert wird durch die Skandale, die es in der Vergangenheit gegeben hat. Das muss man sehen. Es hat allerdings auch entsprechende Gegenmaßnahmen gegeben. Die DSO wird nun deutlich besser kontrolliert und beaufsichtigt. Wir haben allerdings vor den Gerichten durchaus erlebt, dass sich Skandale wie zum Beispiel in Göttingen in Luft aufgelöst haben. Auch das muss man sehen. Aber das Ganze hängt natürlich noch deutlich nach.</p>
        <p klasse="J">Der andere Aspekt. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir bei der Spendenbereitschaft nicht nur die Sachinformation in den Vordergrund stellen sollten. Für viele Menschen ist es ein hochemotionales Thema. Auch diese emotionalen Zugänge muss man im Rahmen der Beratungsmöglichkeiten ein Stück weit in den Fokus nehmen.</p>
        <kommentar>(Beifall der Abg. Karin Maag [CDU/CSU])</kommentar>
        <p klasse="J">Meine persönliche Position, was die Zustimmungsregelung betrifft, darf ich am Ende auch darstellen: Ich bin für die erweiterte Zustimmungsregelung mit obligatorischer Beratung in zeitlichen Abständen. Ich finde es interessant: Es war ein Transplantationsmediziner, der das Wechselseitigkeitsmodell in die Diskussion gebracht hat – auch darüber könnte man meines Erachtens nachdenken –: Wer bereit ist, einen Spenderausweis zu tragen, bekommt im Spenderregister entsprechende Bonuspunkte, wenn er selber in die Situation gerät, dass er Spenderorgane braucht.</p>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Kommen Sie bitte zum Schluss.</p>
        <p klasse="redner"><redner id="11004186"><name><vorname>Harald</vorname><nachname>Weinberg</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Harald Weinberg (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="J_1">Das wäre eine Sache, über die man nachdenken kann.</p>
        <p klasse="J">Vielen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)</kommentar>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Danke schön, Harald Weinberg. – Nächste Rednerin: Katja Keul.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196701800">
        <p klasse="redner"><redner id="11004067"><name><vorname>Katja</vorname><nachname>Keul</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bislang gibt es in dieser Debatte zumindest einen Konsens, und zwar einen Konsens darüber, dass postmortale Organspenden wünschenswert sind, um das Leben der Empfänger zu retten. Ich finde es wichtig, das festzustellen, da auch diese Position nicht selbstverständlich oder denklogisch zwingend wäre. Konsens ist außerdem, dass es strukturelle Defizite in den Krankenhäusern gibt, die in jedem Falle beseitigt werden müssen, um Organspenden zu fördern.</p>
        <p klasse="J">Die meisten von uns gehen außerdem davon aus, dass die tatsächliche Spendenbereitschaft grundsätzlich höher ist als die dokumentierte Spendenbereitschaft. Um diese Differenz zu verringern, wollen nun die Vertreter der Widerspruchslösung das ausdrückliche Einverständnis durch eine gesetzliche Fiktion ersetzen.</p>
        <p klasse="J">Ich möchte mich darauf konzentrieren, aufzuzeigen, warum die Widerspruchslösung nicht mit unserer Verfassung, namentlich mit Artikel 1 Grundgesetz, in Einklang zu bringen ist und deswegen ausscheiden muss.</p>
        <kommentar>(Beifall der Abg. Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])</kommentar>
        <p klasse="J">Nach der Widerspruchslösung muss jemand eine Organentnahme nach Eintreten des Hirntodes dulden, wenn er zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Der Hirntod an sich beendet aber nicht automatisch jeden Grundrechtsschutz, sondern verändert ihn lediglich in seinem Gehalt. Das über den Tod hinaus wirkende Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen bewirkt, dass lebzeitige Entscheidungen und Verfügungen über den eigenen Körper und seine Organe auch nach dem Tode zu achten sind. Durch den Hirntod wird der Mensch nicht zu einem bloßen Objekt. Das ist und bleibt Kern der Menschenwürde des Artikels 1 Grundgesetz.</p>
        <kommentar>(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Die Entnahme der Organe ist daher ein schwerwiegender Eingriff in höchstpersönliche Rechte, der auch nach Eintritt des Hirntods gerechtfertigt werden muss. Eine Rechtfertigung läge in jedem Falle dann vor, wenn es sogar eine Pflicht zur Duldung der Organentnahme gäbe, also eine Art Solidaritätspflicht nach dem Motto: Da jeder potenzieller Empfänger sein kann, muss man auch immer potenzieller Spender sein.</p>
        <p klasse="J">Dabei wird zunächst einmal verkannt, dass gerade nicht jeder auch zwangsläufig Empfänger fremder Organe sein möchte. Auch dafür ist mindestens der mutmaßliche Wille der Betroffenen zu ermitteln. Außerdem steht einer solchen Pflicht gerade Artikel 1 Grundgesetz entgegen, der uns untersagt, einen Menschen zum Objekt, das heißt zu einem Mittel zum Zweck, zu machen, und zwar auch dann, wenn der Zweck die Rettung eines anderen Menschenlebens sein soll.</p>
        <kommentar>(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP und der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])</kommentar>
        <p klasse="O">Eine Pflicht zur Organspende ungeachtet der ethischen, religiösen oder sonstigen Anschauungen eines Menschen scheidet daher aus.<a id="S7599" name="S7599" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Es wird auch nicht besser, wenn mit einer gesetzlichen Vermutung aus einem Schweigen eine Zustimmung gemacht werden soll. Nichts spricht dafür, dass Menschen, die ihren Willen nicht dokumentiert haben, eine bewusste Entscheidung getroffen haben. Im Gegenteil: Die Zahlen sprechen dafür, dass sie sich mit dem Thema noch gar nicht befasst haben. Ihnen trotzdem eine Spendenbereitschaft zu unterstellen, wäre eine Verletzung ihres Selbstbestimmungsrechts und ihrer postmortalen Würde.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der FDP und der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])</kommentar>
        <p klasse="J">Für die Unverhältnismäßigkeit eines solch schwerwiegenden Eingriffs ohne Zustimmung des Betroffenen oder der Angehörigen spricht auch die Tatsache, dass es andere, weniger eingriffsintensive Maßnahmen gibt, um das gewünschte Ziel zu erreichen.</p>
        <p klasse="J">Beheben wir zunächst die bekannten strukturellen Defizite und erhöhen dadurch das Vertrauen der Menschen in die mit der Organspende beauftragten Institutionen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD und der FDP und der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])</kommentar>
        <p klasse="O">Und dann lassen Sie uns darüber sprechen, wie wir künftig die Spendenbereitschaft in regelmäßigen Abständen bei geeigneter Gelegenheit abfragen. Hier sind verschiedene Modelle denkbar: vom Hausarztbesuch bis zur Beantragung eines Personalausweises. Allerdings sollten wir bedenken, dass staatlicher Zwang auch kontraproduktiv wirken kann</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD und der FDP)</kommentar>
        <p klasse="O">und wir dann eine negative Entscheidung möglicherweise für lange Zeit festgeschrieben haben.</p>
        <p klasse="J">Stellen wir also sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger gut informiert werden. Trauen wir ihnen Verantwortungsbewusstsein zu, und achten wir vor allem ihr Selbstbestimmungsrecht im Umgang mit ihrem Tod.</p>
        <p klasse="J">Vielen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP und der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])</kommentar>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Katja Keul. – Nächster Redner: Dr. Georg Nüßlein.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196701900">
        <p klasse="redner"><redner id="11003602"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Georg</vorname><nachname>Nüßlein</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Erstens müssen wir doch feststellen, dass bestehende Strukturen und Verfahren in der Bundesrepublik Deutschland erkennbar versagt haben. Das gilt auch für die erweiterte Zustimmungslösung. Das ist Fakt.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Abg. Sabine Dittmar [SPD])</kommentar>
        <p klasse="J">Zweitens. Ich verstehe, was die Kollegin gerade eben zur Verhältnismäßigkeit juristisch vorgetragen hat. Aber, meine Damen und Herren: Daraus abzuleiten, jetzt einen langwierigen Prozess kleiner Schritte einzuleiten, halte ich mit Blick auf die vielen Betroffenen, die leiden, für nicht den richtigen Weg. Aus Sicht von jemandem, der auf ein Spenderorgan wartet, gibt es keine Zeit zu verlieren.</p>
        <p klasse="J">Ich sage Ihnen ganz offen, dass ich für die Widerspruchslösung bin, weil ich der festen Überzeugung bin, dass das Recht auf Selbstbestimmung nicht in unzulässiger Weise angetastet wird. Den Kritikern geht es im Kern nur um das Recht, sich nicht mit Tod und Organspende beschäftigen zu müssen, also nur um einen ganz kleinen Teil der Selbstbestimmung. Ich will gar nichts dazu sagen, wie lebensfremd es ist, sich damit nicht beschäftigen zu wollen. Aber, meine Damen und Herren, wenn die Widerspruchslösung zum Tragen käme, wäre es in Zukunft genau umgekehrt:</p>
        <kommentar>(Zuruf des Abg. Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU])</kommentar>
        <p klasse="O">Die, die der Spende aufgeschlossen gegenüberstehen, müssen sich nicht mit der Thematik beschäftigen und müssen sich nicht entscheiden.</p>
        <p klasse="J">Nun will ich an dieser Stelle, auch mit Blick auf die Zeit, nicht die vielen juristischen Argumente zur Verfassungsmäßigkeit bemühen, aber ich bitte, zwei Fälle in Augenschein zu nehmen, die der Thematik ziemlich nahekommen: Das sind das Testament und die Patientenverfügung. Schreibe ich kein Testament, bin ich einverstanden mit der Erbfolge, die der Gesetzgeber vorgibt. Mache ich keine Patientenverfügung, bin ich einverstanden damit, dass lebenserhaltende Maßnahmen getroffen werden, ich am Schluss an Maschinen hänge.</p>
        <kommentar>(Stephan Thomae [FDP]: Das ist falsch! – Weitere Zurufe von der FDP)</kommentar>
        <p klasse="O">Übrigens ist das in der Konsequenz für den Betroffenen noch viel weitergehender als die Organspende bei Hirntod.</p>
        <kommentar>(Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Der mutmaßliche Wille ist entscheidend!)</kommentar>
        <p klasse="J">Angesichts der Widerspruchslösung sprechen Kirchen von einem Paradigmenwechsel. Ich sage Ihnen: Genau diesen Paradigmenwechsel will ich. Es ist bei uns der Normalfall, dass man, wenn man krank wird und ein Organ braucht, dann darauf hofft, eines zu bekommen; leider Gottes vielfach umsonst. Dann kann und muss es doch, meine Damen und Herren, der Normalfall sein, dass man grundsätzlich zur Spende bereit ist.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)</kommentar>
        <p klasse="O">Deshalb ist es naheliegend, dass die Widerspruchslösung den Widerspruch als den Normalfall definiert. Das ist mir ein Anliegen.<a id="S7600" name="S7600" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Ich zitiere die Kirchen: Sie sprechen, wie ich meine, zu Recht, von der Organspende als Akt der Nächstenliebe. Meine Damen und Herren, für einen Christenmenschen ist die Nächstenliebe nicht der Ausnahmefall, sondern der Normalfall. Deshalb bin ich der festen Überzeugung: Wir sind auf einem guten Weg, wenn wir hier sehr umfassend darüber nachdenken, wie man das Verfahren reformieren kann. Natürlich muss man dazu Vertrauen schaffen. Ich bin froh, dass hier bisher noch niemand aufgetreten ist, der generell über das Hirntodkonzept diskutiert. Auch ich sehe, dass es Skandale, Allokationsskandale gegeben hat. Man muss ganz klar sagen: Es hat sie auch deshalb gegeben, weil wir zu wenig Spenderorgane haben. Deshalb macht es Sinn, dass wir diese Diskussion hier vertiefen, sodass wir am Schluss, glaube ich, zu einem Ergebnis kommen, das die Situation so oder so verbessern wird.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)</kommentar>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Dr. Nüßlein. – Nächster Redner: Jörg Schneider.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196702000">
        <p klasse="redner"><redner id="11004880"><name><vorname>Jörg</vorname><nachname>Schneider</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Jörg Schneider (AfD):</p>
        <p klasse="J_1">Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zuschauer! Auch ich möchte mich für die Zustimmungslösung aussprechen. Ich bin Organspender, trage diesen Ausweis mit mir herum. Nur: Werde ich ihn auch dabeihaben, wenn sich tatsächlich mal eine solche Situation ergibt? Ich denke, wir brauchen zunächst einmal so etwas wie ein elektronisches Register; das wurde von einigen Vorrednern schon angesprochen. Wenn ich einen Behördengang mache, werde ich gefragt: „Möchtest du Organspender werden?“ – mit den Auswahlmöglichkeiten: „Ja“, „Nur für bestimmte Organe“, „Nein“. Ich muss vielleicht auch sagen können: Nein, ich möchte diese Frage nie wieder in meinem Leben gestellt bekommen. – Und ich kann auch sagen: Ich habe mir noch keine Gedanken darüber gemacht, fragt mich beim nächsten Mal. – Diese Entscheidung muss widerruflich sein. Ich glaube, wenn wir das hinkriegen, dann haben wir eine sehr gute Chance, dass wir tatsächlich viel mehr Menschen, die heute schon ihre Organe spenden würden, tatsächlich auch zu einer Abgabe einer Erklärung bewegen können.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD)</kommentar>
        <p klasse="J">Der zweite Aspekt, auf den ich hinaus möchte, ist die Verbesserung der Organisation in den Kliniken, in denen Entnahmen stattfinden. Ich war Mitglied der Parlamentariergruppe, die sich unter anderem in Spanien informiert hat; da haben wir eine Menge Anregungen aufgenommen. Dort gehört die Vorbereitung der Organentnahme zum Ausbildungsrepertoire der Intensivmediziner. Sie wissen, wie sie einen potenziellen Spender erkennen können, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um eine Spende vorbereiten zu können. Dazu gehört auch, dass ich Menschen in den Krankenhäusern dahin gehend ausbilde, dass sie mit Angehörigen Gespräche führen können, um über eine vorliegende Entscheidung zu informieren, aber letztendlich auch, um dort, wo keine Entscheidung vorliegt, wo es vielleicht um minderjährige Spender geht, eine Entscheidung einzuholen. Wir müssen uns natürlich auch Gedanken darüber machen, die Kliniken, in denen Organe entnommen werden, finanziell besser auszustatten.</p>
        <p klasse="J">Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, wenn wir darauf verzichten, uns auf dieses dünne Eis der Widerspruchslösung zu begeben, wenn wir einfach dafür sorgen, dass wir das Vertrauen der Menschen in diesem Land erhalten, dann haben wir mit der Zustimmungslösung und einer besseren Organisation in den Entnahmekliniken tatsächlich eine reelle Chance, das Ziel, das wir alle erreichen wollen, zu erreichen, nämlich mehr Menschenleben durch Organspenden zu retten.</p>
        <p klasse="J">Ich danke Ihnen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD sowie des Abg. Stephan Pilsinger [CDU/CSU])</kommentar>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Jörg Schneider. – Nächste Rednerin: Ulla Schmidt.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196702100">
        <p klasse="redner"><redner id="11002019"><name><vorname>Ulla</vorname><nachname>Schmidt</nachname><fraktion>SPD</fraktion><ortszusatz>(Aachen)</ortszusatz></name></redner>Ulla Schmidt (Aachen) (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beteilige mich an den Debatten über die Frage „Organspende“ seit mehr als einem Vierteljahrhundert hier in diesem Parlament. Und immer hat das Parlament mit all seinen Mitgliedern darum gerungen, was eigentlich die beste Lösung ist, wie wir die Bereitschaft der Menschen, Organe zu spenden, mit der tatsächlichen Zahl an Organspenden zusammenbringen – und die gleichen Vorschläge wie heute sind immer wieder gekommen. Es hat immer wieder auch Fortschritte gegeben, aber es hat auch Eingriffe und Rückschritte gegeben, die oft vom Äußeren her bedingt waren. Ich sage mal: Die Menschen sind es auch wert, dass wir diese Diskussion führen; denn auf ein Spenderorgan zu warten und keines zu bekommen, ist in der Regel mit einem Todesurteil gleichzusetzen. Trotzdem glaube ich, dass wir uns genau ansehen müssen, was welche Wirkung hat.</p>
        <p klasse="J">Immer wieder kam die Widerspruchslösung zur Sprache. Ich bin nach vielen Diskussionen gegen die Widerspruchslösung, weil ich die Befürchtung habe, dass uns die Einführung der Widerspruchslösung in dem Glauben wiegen würde, damit wäre alles geregelt. Das ist es nicht.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Martin Hebner [AfD])</kommentar>
        <p klasse="O">Es gibt Erfahrungen mit der Widerspruchslösung in anderen Ländern. Die Organspenderzahlen in Mecklenburg-Vorpommern waren zu meiner Zeit als Gesundheitsministerin höher als in Österreich, das eine Widerspruchslösung hatte. Es gab auch andere Länder, die die Widerspruchslösung hatten – und trotzdem waren die Organspenderzahlen gering.</p>
        <p klasse="J">Es trifft zu, was hier heute gesagt wurde: Entscheidend ist die Organisation im Krankenhaus.<a id="S7601" name="S7601" typ="druckseitennummer"/></p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])</kommentar>
        <p klasse="O">Entscheidend ist, ob es Transplantationsbeauftragte gibt, die freigestellt sind, die nicht am Versorgungsprozess beteiligt sind, die die Zeit haben, mit Menschen zu reden. Denn es ist schwierig, als behandelnder Arzt oder Krankenpfleger zu fragen: Ist Ihr Angehöriger eigentlich Organspender? – Wir brauchen dafür Menschen, die gelernt haben, mit den Angehörigen zu reden. Ich war auf vielen Veranstaltungen, wo mir Angehörige gesagt haben: Wir waren eine Woche auf der Intensivstation; aber, wissen Sie, niemand hat uns angesprochen. Wir hätten doch Ja gesagt. – Deshalb ist das, was im Kabinettsentwurf vom Gesundheitsminister vorgesehen ist, richtig. Wir müssen darüber sprechen, wie wir die Organisation verbessern, wie wir mit den Transplantationsbeauftragten umgehen und wie wir die Entnahmekrankenhäuser stabil finanzieren. Und wir sollten darüber diskutieren, wie wir das noch besser machen können, als es im jetzigen Entwurf vorgesehen ist.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])</kommentar>
        <p klasse="J">Ich teile die Meinung all derer, die sagen: Es ist in unserer Rechtsordnung nicht vorgesehen, dass Nichtssagen Zustimmung ist. Ich kenne solche Fälle nicht. Wir haben gehört – das ist hier und auch vom Vorsitzenden des Ethikrats zu Recht gesagt worden –, dass es nicht sein kann, bei der Weitergabe unserer Daten die Zustimmung, und zwar die aktive Zustimmung, zur gesetzlichen Voraussetzung zu machen, aber da, wo es um eine Organspende geht, zu sagen: Wenn du schweigst, bedeutet das Ja. – Das kann es nicht geben – und ich glaube auch nicht, dass wir damit weiterkommen werden.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)</kommentar>
        <p klasse="J">Ich spreche hier auch in meiner Funktion als Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. Was ist denn mit den Menschen, die schwere psychische Beeinträchtigungen haben? Was ist mit den Menschen mit geistigen Behinderungen oder anderen Beeinträchtigungen? Ich sage Ihnen aus meiner Erfahrung: Diese Menschen sind oft emotional nicht in der Lage, eine solche Entscheidung zu treffen. Sind die automatisch Organspender oder -spenderinnen? Was machen wir dann? Auch diese Fragen müssen wir in diesem Parlament beraten; denn auch Menschen mit Behinderungen, Menschen, die sich nicht entscheiden wollen, Menschen, die psychisch sehr schwer krank sind, haben ein Recht auf Selbstbestimmung. Lassen Sie uns darüber reden! Dann finden wir am Ende vielleicht eine bessere Lösung, als wir sie jetzt haben.</p>
        <p klasse="J">Danke schön.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU, der AfD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Ulla Schmidt. – Nächster Redner: Wolfgang Kubicki.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der FDP)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196702200">
        <p klasse="redner"><redner id="11001235"><name><vorname>Wolfgang</vorname><nachname>Kubicki</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Wolfgang Kubicki (FDP):</p>
        <p klasse="J_1">Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal muss ich sagen: Das ist eine wirklich bemerkenswerte Debatte, die wir hier führen. Denn ich stelle fest, dass es, und zwar quer durch alle Fraktionen, zu dem Thema, um das wir uns gerade bemühen, unterschiedliche Auffassungen gibt. Das gilt auch für meine Fraktion. Die Behauptung, wir seien für eine eindeutige, verpflichtende Entscheidungslösung, ist unzutreffend. Nahezu die Hälfte meiner Fraktion hat eine andere Auffassung. Aber das ist auch gut so; denn das Thema berührt – Frau Keul hat es gesagt – die Würde des Menschen unmittelbar. Es geht um eine höchst persönliche Entscheidung. Ich komme noch dazu, warum das auch für die weitere Debatte wichtig ist.</p>
        <p klasse="J">Ich habe mir nie vorstellen können, dass ich Ihnen, Frau Schmidt, einmal zustimmen würde. Aber die Suggestion, die aufgebaut wird, mit der Widerspruchslösung würde man die Zahl der Organentnahmen erhöhen, ist falsch.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])</kommentar>
        <p klasse="O">Ich könnte jetzt auch sagen: Wir haben einfach zu wenig Gehirntote; denn das Transplantationsgesetz schreibt vor, dass Organe zum Zweck einer Transplantation nur entnommen werden dürfen, wenn der Hirntod festgestellt wurde. Ein solcher Fall – das sagen Mediziner – tritt aber nur ein, wenn der Körper mittels maschineller Beatmung mit Sauerstoff versorgt wird, da ohne eine solche Maßnahme in kurzer Zeit alle Organfunktionen erlöschen würden.</p>
        <p klasse="J">Da beginnt ein dramatisches juristisches Problem. Jeder ärztliche Eingriff ist rechtswidrig, es sei denn, er wird durch die Zustimmung des Patienten legitimiert. Wenn man sich aber nun die Frage stellt, was eigentlich in der Phase passiert, in der der Mediziner entscheiden muss, ob eine Maßnahme noch der Wiederherstellung des Patienten dient oder eine organprotektive Maßnahme ist, die dazu dient, die Organe zu erhalten, die man für die Transplantation braucht, dann stellt man fest, dass man für diese Phase auch eine positive Zustimmung des Patienten braucht, solange er lebt; denn diese Phase ist durch das Recht nicht mehr gedeckt.</p>
        <kommentar>(Beifall der Abg. Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])</kommentar>
        <p klasse="O">Ich sage allen Beteiligten: Dem deutschen Recht ist es fremd, Schweigen als Zustimmung zu werten; das kennen wir nicht.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/CSU, der SPD, der AfD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)<a id="S7602" name="S7602" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="O">Das geht tatsächlich auch nur mit Freiwilligkeit, mit Zustimmung der jeweils Betroffenen zu ihren Lebzeiten bei vollem Bewusstsein ihrer Kräfte.</p>
        <p klasse="J">Es gibt übrigens ein weiteres Problem, das noch gar nicht angesprochen worden ist: Was machen wir mit denjenigen, die Organe spenden wollen, aber eine Patientenverfügung verfasst haben, in der festgehalten ist, dass lebensverlängernde Maßnahmen nicht mehr eingesetzt werden dürfen, wenn die Therapie aussichtlos ist?</p>
        <kommentar>(Hilde Mattheis [SPD]: Genau!)</kommentar>
        <p klasse="O">Was gilt dann, die protektive Maßnahme oder die Patientenverfügung? Ich will nur sagen: Diese Probleme bewältigen wir durch die Widerspruchslösung in keiner Weise.</p>
        <kommentar>(Beifall der Abg. Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])</kommentar>
        <p klasse="J">Zur verpflichtenden Entscheidungslösung. In diesem Fall widerspreche ich, dass der Staat das Recht hat, die Menschen zu bitten oder zu verpflichten, überhaupt eine Erklärung abzugeben. Was machen wir denn mit denjenigen, die sagen: „Ich gebe gar keine Erklärung ab“, nicht im Sinne von: „Ja, Nein, Enthaltung“, sondern von: „Ich gebe keine Erklärung ab. Ich will mich gegenüber niemandem in dieser Frage offenbaren, weil der Legitimationsdruck sonst so stark wird, dass ich mich moralisch dafür rechtfertigen muss, dass ich nicht bereit bin, meinen Körper oder Teile meines Körpers zu opfern, um andere Leben zu retten“? Unter diesen Legitimationsdruck darf der Staat die Menschen nicht setzen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/CSU, der SPD, der AfD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Deshalb widerspreche ich auch vehement der verpflichtenden Entscheidungslösung.</p>
        <p klasse="J">Werben wir dafür, dass Menschen sich bereitfinden, Organe zu spenden! Klären wir auf! Dann ist viel mehr dafür getan, als wenn wir eine Diskussion über die Widerspruchslösung führen oder über die Frage, ob wir Menschen verpflichten können, sich zu offenbaren. Ich glaube, wir sind bei der Diskussion auf einem guten Weg, und wir werden auch eine vernünftige Lösung finden. Ich selbst werde weder einer Widerspruchslösung noch einer verpflichtenden Entscheidungslösung zustimmen.</p>
        <p klasse="J">Herzlichen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/CSU, der SPD, der AfD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Wolfgang Kubicki. – Nächste Rednerin: Kathrin Vogler.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der LINKEN)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196702300">
        <p klasse="redner"><redner id="11004181"><name><vorname>Kathrin</vorname><nachname>Vogler</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Kathrin Vogler (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Frau Schmidt, das Thema Organspende ist eines, das den Bundestag immer wieder beschäftigt, und das auch zu Recht; denn über 10 000 Menschen stehen auf den Wartelisten für ein Spenderorgan, und für jeden Einzelnen und jede Einzelne von ihnen ist das die letzte Hoffnung auf Leben und Lebensqualität.</p>
        <p klasse="J">Wer sich dafür entscheidet, nach seinem Tod als Organspenderin oder Organspender zur Verfügung zu stehen, der leistet einen Akt der individuellen Solidarität mit einem wildfremden Menschen, aber eben auch einen Dienst an der Gesellschaft. Ich finde, deswegen haben diese Personen ihrerseits Anspruch auf Anerkennung und Wertschätzung. Es ist eben keine Selbstverständlichkeit oder nach dem Tode eintretende Bürger- und Bürgerinnenpflicht, sondern ein Ausdruck individueller Selbstbestimmung in sozialer Verantwortung.</p>
        <p klasse="J">Das Bewusstsein dafür ist in den letzten Jahren gewachsen, was sich in der zunehmenden Zahl von Organspenderausweisen, aber auch in einer überwiegend positiven Haltung der meisten Menschen zur Organspende nach dem Hirntod ausdrückt. Angesichts dessen, Herr Spahn, habe ich mich schon sehr gewundert, dass Sie als Gesundheitsminister, der diese positive Entwicklung ja kennen müsste, sich im Sommer dieses Jahres für die Einführung einer Widerspruchsregelung ausgesprochen haben. Um noch einmal klarzumachen, was das bedeutet: Das würde bedeuten, dass jemand, der zu Lebzeiten keine Erklärung zur Organspende abgegeben hat, dann automatisch als Organspenderin oder Organspender gelten würde, wohingegen es heute so ist, dass vor einer Organentnahme der mutmaßliche Wille des Verstorbenen erkundet werden muss. Auch die Angehörigen werden in diese Klärung einbezogen. Wenn nicht geklärt werden kann, wie die Person zur Organspende gestanden hat, dann dürfen keine Organe entnommen werden. Ich finde, dieses Vorgehen entspricht der Menschenwürde und der Selbstbestimmung, die in unserer Rechtsordnung auch über den Tod hinaus zu respektieren sind.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Wozu sonst hätten wir denn Bestimmungen zum Umgang mit Toten wie etwa § 168 Strafgesetzbuch, der eine Störung der Totenruhe mit bis zu drei Jahren Haft bedroht?</p>
        <p klasse="J">Vor diesem Hintergrund, finde ich, müsste schon eine Widerspruchsregelung aus ähnlich hochstehenden Rechtsgütern zu begründen sein, und das ist sie aus meiner Sicht aus mehreren Gründen nicht. Eine Widerspruchsregelung ist weder notwendig noch überhaupt geeignet, um das Ziel einer besseren Versorgung mit Spenderorganen und damit eben auch von mehr Überlebensmöglichkeiten für die Menschen auf der Warteliste zu erreichen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU])<a id="S7603" name="S7603" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="J">Aus der bereits mehrfach angesprochenen Studie der Universitätsklinik Kiel geht hervor, dass im Jahr 2015 von 27 258 Todesfällen in Krankenhäusern, die für eine Organspende infrage gekommen wären, überhaupt nur 2 245 – das sind gerade einmal 8,2 Prozent – an die zuständige Stiftung Organtransplantation gemeldet wurden. Und nur bei 3,2 Prozent kam es dann tatsächlich zur Entnahme von Organen. Diese Quote entwickelt sich genau rückläufig zu der Bereitschaft der Bevölkerung. Der Anteil der Menschen mit Organspendeausweis hat sich von 22 Prozent im Jahr 2012 auf 32 Prozent im Jahr 2016 erhöht und in den letzten zwei Jahren noch weiter. Wenn die Realisierungsquote trotzdem nur bei 3,2 Prozent liegt, dann zeigt das doch, dass es in den Krankenhäusern selbst sehr viele praktische, konkrete Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Bevor diese nicht ausgeschöpft sind, sollte man nicht an eine Widerspruchsregelung denken.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP sowie des Abg. Sven Lehmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])</kommentar>
        <p klasse="J">Aus meiner Sicht ist es wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen, dass die Ökonomisierung der Krankenhäuser durch die verhängnisvollen Fallpauschalen dazu führt, dass Intensivbetten und OPs mit lukrativem Patientengut – was für ein schrecklicher, menschenfeindlicher Begriff! – ausgelastet sein müssen. Eigentlich müssten wir dort ansetzen. Dafür sehe ich aber leider keine Mehrheit. Eine Widerspruchslösung könnte sogar gegenteilige Effekte haben.</p>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Denken Sie an Ihre Redezeit!</p>
        <p klasse="redner"><redner id="11004181"><name><vorname>Kathrin</vorname><nachname>Vogler</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Kathrin Vogler (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="J_1">Deshalb möchte ich dafür werben, dass wir uns gemeinsam um eine bessere Information und Beratung zur Organspende, aber vor allem auch um eine bessere Organisation in den Krankenhäusern bemühen.</p>
        <p klasse="J">Ich danke Ihnen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Kathrin Vogler. – Nächste Rednerin: Sylvia Kotting-Uhl.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196702400">
        <p klasse="redner"><redner id="11003792"><name><vorname>Sylvia</vorname><nachname>Kotting-Uhl</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="J_1">Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Ich will nicht darüber reden, was die Lösung sein könnte und ob die Widerspruchsregel irgendetwas zur Lösung beitragen könnte. Hier schließe ich mich Kirsten Kappert-Gonther, meiner Fraktionskollegin, an, die auch für mich dargelegt hat und die auch dargestellt hat, wie wichtig die Freiwilligkeit ist, wenn wir die Anzahl der Spenden erhöhen wollen.</p>
        <p klasse="J">Ich glaube aber, dass es noch einen ganz anderen, mindestens genauso gravierenden Grund wie den der eventuellen Nutzlosigkeit gibt, die Widerspruchsregel nicht zu praktizieren. Mir geht es hier um das Verhältnis des Staates zu seinen Bürgern und Bürgerinnen.</p>
        <p klasse="J">Ich bin ein Mensch, der selten stolz ist auf etwas; aber ich bin stolz auf unser Grundgesetz. Ich finde es eine großartige Leistung, dass dieses Grundgesetz aus den Erfahrungen schwärzester Zeiten heraus den Menschen mit seiner unveräußerlichen Würde in den Kern unserer Verfassung stellt.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD und der FDP)</kommentar>
        <p klasse="O">Aber Ethiken, die auf der Menschenwürde und den daraus abgeleiteten Menschenrechten fußen, geraten zunehmend – und das nicht erst heute – und in weiten Teilen der Welt durch utilitaristische Ethiken unter Druck, Utilitarismus, der den Nutzen für die Gesellschaft im Vordergrund sieht und das zum ethischen Maßstab macht. Was ist das Beste für die Gesamtgesellschaft? Eine nachvollziehbare Ethik, aber sie nimmt dem Menschen im Kern die Würde und ersetzt sie durch den Wert. Welchen Wert hat der Mensch für die Gesellschaft?</p>
        <p klasse="J">Wir stehen, wenn wir politische Entscheidungen herbeiführen müssen, sehr oft zwischen den beiden Polen „Prinzipien“ und „Pragmatismus“ und müssen unseren Weg finden. Sehr oft haben es die Prinzipien schwer, weil es immer sehr verlockend ist, genau dem nachzugehen, was in der Situation, in der ich etwas lösen möchte, am besten erscheint. Es ist dann oft ein harter Kampf auf der Seite der Prinzipien – und eines dieser Prinzipien ist eben die Menschenwürde.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD und der FDP)</kommentar>
        <p klasse="J">Manchmal ist es so, dass man um des hehren Prinzips Menschenwürde willen das Gefühl hat, man müsse sein Herz ausschalten, man dürfe seinem Bauchgefühl nicht mehr folgen. Wo wäre das stärker der Fall als in dem Umfeld, über das wir jetzt reden, wo es um Wartelisten von Menschen geht, die auf Leben hoffen, wo es um Eltern geht, die, wenn sich kein Spenderorgan für ihr Kind findet, ihrem Kind beim Sterben zuschauen müssen? Ich glaube, es ist nichts härter als das. Also geht es am Ende doch um Solidarität? Sollen wir solidarisch sein mit all denen, die warten? Geht es um den Nutzen für die Gesellschaft? Und wer Nein sagt, ist unsolidarisch, ist nicht bereit, etwas für die Gesellschaft zu tun?</p>
        <p klasse="J">Nein, ich glaube, dass es an dieser Stelle mehr als an vielen anderen Stellen darum geht, den Kern unseres Grundgesetzes, die Menschenwürde mit dem Recht auf persönliche Freiheit und Selbstbestimmung, zu verteidigen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD und der FDP sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])<a id="S7604" name="S7604" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="O">Und: Spende muss Spende bleiben. Ich kann aber nicht von Spende reden, wenn ich es deutlich und dokumentiert klarmachen muss, falls ich diese Spende gar nicht leisten will. Damit führen wir den Begriff ad absurdum. Das heißt, wir müssen – wie auch immer die genaue Lösung, die dieser Bundestag letztlich finden wird, dann aussieht – bei der Zustimmung bleiben. Die Zustimmung muss abgefragt werden und nicht der Widerspruch.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])</kommentar>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Sylvia Kotting-Uhl. – Nächster Redner: Stephan Pilsinger.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196702500">
        <p klasse="redner"><redner id="11004853"><name><vorname>Stephan</vorname><nachname>Pilsinger</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Stephan Pilsinger (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dass wir heute über das Thema Organspende sprechen, begrüße ich sehr. Die Bedeutung wird an den aktuellen Organspendezahlen in Deutschland deutlich; denn diese sind erschreckend niedrig, und das darf nicht so bleiben. Daher bin ich Herrn Bundesminister Spahn auch äußerst dankbar, dass er sich dieses Themas angenommen und den Entwurf eines Gesetzes für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende erarbeitet hat.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)</kommentar>
        <p klasse="O">Der Gesetzentwurf baut auf einer zentralen Erkenntnis auf: Die niedrigen Organspendezahlen sind auf Probleme im Prozess der Organspende zurückzuführen. Hieraus werden im Gesetzentwurf dann die richtigen Schlüsse gezogen. Umso unverständlicher ist es für mich, dass darüber hinaus die doppelte Widerspruchslösung gefordert wird. Das halte ich für kontraproduktiv, da eine Verbesserung der Prozesse die Widerspruchslösung geradezu überflüssig macht.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der Abg. Nicole Westig [FDP])</kommentar>
        <p klasse="J">Ein Blick auf die weltweite Situation zeigt, dass es unterschiedliche Lösungen mit unterschiedlichen Erfolgen gibt. So haben zum Beispiel die USA mit der Zustimmungslösung hohe Organspendezahlen erreicht. In Schweden ist die Zahl gespendeter Organe trotz Einführung der Widerspruchslösung stagniert. Das zeigt deutlich: Wir können nicht ohne Weiteres behaupten, die Widerspruchslösung würde automatisch zu besseren Organspendezahlen führen. So einfach ist es nun einmal nicht.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)</kommentar>
        <p klasse="O">Die USA und Schweden legen vielmehr den Schluss nahe, dass die schlechten Organspendezahlen auf Probleme im Prozess der Organspende zurückzuführen sind; das sagen auch die meisten Experten sowie eine Studie des Uniklinikums Kiel.</p>
        <p klasse="J">Die Widerspruchslösung verfehlt nicht nur wahrscheinlich ihr Ziel, sie ist auch ethisch mehr als bedenklich. Sie verstößt gegen unsere Werte. Man kann ein bloßes Nichtssagen nicht einfach als Zustimmung werten.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])</kommentar>
        <p klasse="O">Eine Organspende muss immer freiwillig sein; darauf weist schon der Begriff „Spende“ hin. Die Widerspruchslösung würde aber eine Pflicht zur Organspende begründen, der sich die Bürgerinnen und Bürger nur durch den rechtzeitig erklärten und dokumentierten Widerspruch entziehen könnten. Einen solchen Paradigmenwechsel, der die Integrität des Körpers infrage stellt, dürfen wir nicht zulassen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP sowie des Abg. René Röspel [SPD])</kommentar>
        <p klasse="J">Wenn wir schließlich an die Verwandten eines verstorbenen potenziellen Organspenders denken, wird es bei der doppelten Widerspruchslösung gänzlich paradox. Die Hinterbliebenen werden nach wie vor in einer emotionalen Extremsituation mit der Frage der Organspende ihres Verwandten konfrontiert. Sie würden nicht mehr, wie aktuell, gefragt: „Dürfen wir die Organe Ihres Verwandten entnehmen?“, sondern: Dürfen wir die Organe Ihres Verwandten nicht entnehmen? Menschen in einer solchen Extremsituation, beispielsweise nach einem Autounfall, das zu fragen und indirekt zu nötigen, ihre Angehörigen als Organspender freizugeben, finde ich grundfalsch.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)</kommentar>
        <p klasse="J">Aus praktischen, aus rechtlichen, vor allem aber aus ethischen Gründen bin ich daher für die Beibehaltung der Entscheidungslösung. Sinnvoll fände ich eine Lösung, bei der alle Bürgerinnen und Bürger bei einer einheitlichen Gelegenheit, zum Beispiel der Ausstellung eines Personalausweises, gefragt werden, ob sie Organspender sein möchten. Diese Lösung wahrt zudem das Selbstbestimmungsrecht, die Würde des Menschen sowie die Integrität des Körpers. Auch würde sie Verwandte in emotionalen Ausnahmesituationen entlasten, da der Wille des Verstorbenen dokumentiert ist.</p>
        <p klasse="J">Wir müssen für beides kämpfen: mehr Organspenden und absolute Freiwilligkeit bei den Spendern. Das ist miteinander vereinbar.</p>
        <p klasse="J">Vielen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)</kommentar>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Stephan Pilsinger. – Nächster Redner: Detlev Spangenberg.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196702600">
        <p klasse="redner"><redner id="11004898"><name><vorname>Detlev</vorname><nachname>Spangenberg</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Detlev Spangenberg (AfD):<a id="S7605" name="S7605" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J_1">Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Chirurg Christiaan Barnard, der 1967 die weltweit erste Herztransplantation durchgeführt hat, wurde schon erwähnt; 1969 folgte Rudolf Zenker, der die erste Herztransplantation Deutschlands durchgeführt hat. Es waren medizinisch-technische Ereignisse, aber ohne Erfolg für die Empfänger: Sie starben wenige Tage nach den Transplantationen als Pioniere der Wissenschaft. Natürlich war das eine medizinische Revolution; aber die Spender finden keine Erwähnung, keiner kennt die Spender. Das hat sich inzwischen zum Glück verändert: Der Spender wurde stärker ins Blickfeld gerückt.</p>
        <p klasse="J">Es gibt kein medizinisches Gebiet, in dem Vertrauen, Moral, Ethik und der Glaube an die „Götter in Weiß“ stärker zur Geltung kommen müssen als hier. Insbesondere ist zu beachten, dass Skandale hier eine ungeheure Wirkung haben und mit einem großen Verlust an Vertrauen in die Transplantationsmedizin verbunden sind, zumal es hier um Weiterleben und Sterben geht. Die Organtransplantation ist nicht mit unnötigen, überflüssigen medizinischen Handlungen zu vergleichen, vorgenommen aus wirtschaftlichen Erwägungen; denn bei der Organtransplantation geht es um Leben oder Tod, hier besteht ein unmittelbarer Bezug. Der Spender, meine Damen und Herren, ist als Individuum zur Selbstaufgabe bereit. Das heißt, da ist ein Mensch, der sich hochherzig und beseelt zu einer Hilfeleistung bereit erklärt, im Vertrauen darauf, anderen im Sterben etwas von sich zu geben.</p>
        <p klasse="J">Zur Widerspruchslösung sei gesagt – das wurde hier schon betont –: Schweigen bedeutet in unserem Rechtssystem grundsätzlich Nein. Der Vergleich mit den Fällen, in denen Schweigen eine Rechtskraft erwirkt – zum Beispiel beim Mahnbescheid oder beim Erbe –, passt hier nicht; denn hier ist immer ein direkter Bezug vorhanden: Jemand wird aufgefordert, zu handeln oder zu reagieren, und wenn er nicht reagiert, kann eine formale Rechtskraft eintreten.</p>
        <p klasse="J">Bei der Widerspruchslösung sieht es aber anders aus: Da wird vorausgesetzt, dass sich jemand vielleicht sein ganzes Leben damit beschäftigen muss, was beim Sterben mit ihm passieren kann. Er muss handeln, wenn er etwas nicht möchte, obwohl ihm dies vielleicht gar nicht bewusst ist. Es ist auch nicht zumutbar und kaum durchführbar, die Informiertheit eines jeden zu gewährleisten, sodass er über den Wiederspruch zur Organspende – als notwendig ablehnend wirkende Handlung – eine Entscheidung treffen kann. Es ist so zu sehen, dass eine fehlende Willenserklärung eben keine Erklärung ist, weil dann keine Willenserklärung abgegeben wurde und somit auch kein Einverständnis vorliegt. Im Gegensatz dazu stellt der Spenderausweis eine nicht empfangsbedürftige Willenserklärung dar, die der Empfänger, hier die Transplantationsklinik, annehmen kann oder auch nicht. Fazit: Die Widerspruchslösung erfordert eine umfassende Aufklärung. Sie könnte sogar die Spendenbereitschaft zurückgehen lassen, weil jemand im Zweifelsfall eine Ablehnung formuliert, die er später oder unter anderen Umständen vielleicht gar nicht erklärt hätte.</p>
        <p klasse="J">Bei der Einführung der Widerspruchslösung kann man nicht mehr – das wurde schon gesagt – von einer Spende sprechen; denn die Spendenbereitschaft wurde nicht erklärt. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine allgemeine, staatlich, gesetzlich angeordnete Organentnahme, der man widersprechen kann.</p>
        <p klasse="J">Ich denke, wir sollten bei der eindeutigen Einverständniserklärung bleiben. Das ist rechtlich sauber und berücksichtigt das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Einzelnen. Die Widerspruchsregelung ist somit abzulehnen.</p>
        <p klasse="J">Vielen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD)</kommentar>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Spangenberg. – Nächste Rednerin: Hilde Mattheis.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196702700">
        <p klasse="redner"><redner id="11003588"><name><vorname>Hilde</vorname><nachname>Mattheis</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Hilde Mattheis (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zahlen sind hier mehrfach genannt worden; auch die Notwendigkeit, die Zahl der Spenden zu erhöhen, ist vielfach erwähnt worden. Insofern ist es für mich unverständlich, dass wir an dieser Stelle eine Debatte führen, die eigentlich den Kern dessen, was schon in einem Gesetzentwurf vorliegt, ein Stück weit überdeckt:</p>
        <kommentar>(Beifall der Abg. Stephan Pilsinger [CDU/CSU] und Dr. Kirsten Kappert-Gonther [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])</kommentar>
        <p klasse="O">Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende wollen wir dafür sorgen, dass es zu einer Erhöhung der Organspendezahlen kommt. Es war umso unverständlicher, dass der Minister, der den Gesetzentwurf vorgelegt hat, diese Debatte lostritt.</p>
        <p klasse="J">Ich will die Zahlen noch einmal nennen: 12 000 Menschen warten auf eine Organspende. Damit ist über das ganze Elend schon alles gesagt. Angehörige bangen um ihre Kinder oder Ehepartner. Das ist alles unglaubliches Leid. Natürlich ist das Leid auf der anderen Seite genauso unglaublich, nämlich in einem Krankenhauszimmer gefragt zu werden: Steht der Angehörige zur Organspende zur Verfügung? Was sagen Sie? – Mit der doppelten Widerspruchslösung würden wir vor allen Dingen die Angehörigen vor eine schwierige Aufgabe stellen. Man müsste ihnen sagen: Ihr Vater, Ihre Mutter hat nicht widersprochen. Wie sehen Sie das? – Das Problem ist, dass wir auf dieser Grundlage eine Organspende provozieren, die ich unter anderem aus ethischen und rechtlichen Gesichtspunkten nicht möchte.</p>
        <p klasse="J">Lassen Sie uns doch bitte die zentralen Fragen klären: Wie kriegen wir es hin, dass auch kleinere Krankenhäuser die Entnahme im Blick haben? In kleineren Krankenhäusern verstirbt die Hälfte aller Menschen in Deutschland. Das sind die Todesfälle, um die es geht. Das muss man im Blick haben. Wie kriegen wir es hin, dass die Krankenhäuser die Entnahme nicht nur als unwillige Pflichtaufgabe empfinden, sondern sich der Sache annehmen und sagen: „Ja, damit wird ein wichtiger medizinischer Beitrag geleistet“?</p>
        <kommentar>(Beifall der Abg. Karin Maag [CDU/CSU] und Dr. Kirsten Kappert-Gonther [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])<a id="S7606" name="S7606" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="O">Und: Wie kriegen wir es hin, dass die Vergütung stimmt?</p>
        <p klasse="J">Als Reisende nach Spanien und Dänemark komme ich auf die Erfahrungswerte in diesen Ländern zu sprechen. Aus den Gesprächen, die wir dort geführt haben, und auch aus den entsprechenden Untersuchungen geht hervor: Es gibt keinen Zusammenhang zwischen der Widerspruchslösung und der Zahl der Organspenden oder der Zustimmungslösung und der Zahl der Organspenden. Es liegt allein an den Strukturen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Nicole Westig [FDP] und Kathrin Vogler [DIE LINKE])</kommentar>
        <p klasse="J">Wie kriegt man es hin, dass in den Entnahmekliniken Transplantationsbeauftragte wirklich eingebunden sind, dass Intensivmedizinerinnen und Intensivmediziner den Blick darauf haben und geschult sind, dass sie sich in der Ausbildung entsprechendes Wissen aneignen können? Wie kriegen wir es hin, dass in einem Team auch Pflegerinnen und Pfleger dabei sind und christlicher bzw. theologischer Beistand sichergestellt ist? Denn niemand von uns möchte sich vorstellen, in irgendeinem kahlen Krankenhauszimmer zu sitzen und mit dieser Frage allein zu sein. Egal ob er widersprochen oder sich entschieden hat: Niemand möchte mit dieser Frage allein sein. Er möchte medizinische Auskunft sowie ethischen oder religiösen Beistand haben. Dafür müssen wir sorgen.</p>
        <p klasse="J">Vielen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Hilde Mattheis. – Nächste Rednerin: Dr. Claudia Schmidtke.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196702800">
        <p klasse="redner"><redner id="11004879"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Claudia</vorname><nachname>Schmidtke</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Dr. Claudia Schmidtke (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Bürgerinnen und Bürger meines Wahlkreises haben mich nicht in erster Linie als Politikerin in dieses Hohe Haus gewählt, sondern als Ärztin. Diese Biografie hat eigene Begegnungen mit Menschen hervorgebracht, die ein Recht haben, an diesem Pult vertreten zu werden.</p>
        <p klasse="J">Es geht um Menschen, deren Leben von einem neuen Organ abhängt, weil ihr eigenes Organ schwach oder beschädigt ist. Wenn beispielsweise die Nieren versagen und sie dialysepflichtig werden, dann wissen sie, dass ihre Chancen bei uns nicht gut stehen. Im Durchschnitt warten sie acht bis zehn Jahre; viele Patienten sterben in dieser Zeit. Diese Menschen wissen, dass ihre Chancen außerhalb Deutschlands besser wären. Im Ausland leben 50 Prozent der Nierenpatienten mit einem Transplantat, hierzulande sind es 20 Prozent. Diese Menschen haben seit Jahren einen gepackten Koffer zu Hause stehen und warten sehnlichst auf den erlösenden Anruf. Währenddessen wissen sie, dass ausländische Parlamente früher einen Systemwechsel eingeleitet und somit die Chancen für ihre Mitbürger verbessert haben. Meine verehrten Damen und Herren, es ist höchste Zeit, dass der Deutsche Bundestag nun auch seiner Verantwortung für diese Menschen gerecht wird und ihnen ihre Chance auf ein verlängertes Leben verbessert.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE])</kommentar>
        <p klasse="O">Wir sollten nicht vergessen: Jeder von uns und jeder unserer Angehörigen kann plötzlich dieser Mensch sein.</p>
        <p klasse="J">Wir haben mit dem Entwurf eines GZSO einen kleinen Schritt auf den Weg gebracht, der allerdings bei weitem nicht ausreicht. Zu der viel zitierten Studie des Kollegen Feldkamp aus Kiel muss man sagen: Sein Fazit ist, die Zahl der gespendeten Organe könnte gesteigert werden, und das ist eine Analyse von Sekundärdaten. Das dürfen wir nicht vergessen.</p>
        <p klasse="J">Auch mehr Aufklärung wird keinen Erfolg bringen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung investiert schon seit Jahren viele Millionen Euro in Informationen und in Werbung. Seit 2012 sind es 43 Millionen Euro, allein in diesem Jahr 5,7 Millionen Euro. Ebenso die Krankenkassen: Der GKV-Spitzenverband hat ausgerechnet, dass die Kassen für jeden zusätzlichen potenziellen Organspender 1 Million Euro investieren mussten, und das, obwohl in Umfragen – wir haben es gehört – 84 Prozent der Menschen Organspende befürworten und 70 Prozent spenden würden.</p>
        <p klasse="J">Wir wissen also, dass die Aufklärungsarbeit keinen hinreichenden Erfolg hat. Wir wissen, dass eine verbesserte Infrastruktur nur dann sinnvoll ist, wenn sie auch genutzt werden kann. Und wir wissen, dass jeden Tag drei Menschen sterben, während sie auf ein Organ warten.</p>
        <kommentar>(Beifall des Abg. Dr. Karl Lauterbach [SPD])</kommentar>
        <p klasse="O">Wer behauptet, dass es zu früh sei, um eine Widerspruchsregelung anzustreben, den muss ich fragen: Wo­rauf warten wir? Die Menschen, die betroffen sind, haben keine Zeit.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE])</kommentar>
        <p klasse="J">Ich fühle mich hier und jetzt als Anwältin unserer Patienten. Hier und heute orientieren wir uns als frei gewähltes Parlament, als Abgeordnete nach unserem Gewissen. Ich stehe für die Widerspruchsregelung, für einen Systemwechsel. Heute kann nur die ausdrückliche, schriftliche Bereitschaft des Verstorbenen oder die Wiedergabe des mutmaßlichen Willens durch den nächsten Angehörigen eine Organspende ermöglichen, mit der, wie beschrieben, unzureichenden Bilanz für diejenigen, die auf ein lebensrettendes Organ warten, auch mit der unerträglichen Belastung für die Angehörigen, die gerade eine geliebte Schwester, den Ehemann oder die Tochter verloren haben, deren mutmaßlichen Willen zu ergründen; von der Belastungssituation der Ärzte, die im Moment des Todes die entscheidende Frage stellen müssen, nicht zu sprechen.<a id="S7607" name="S7607" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Die Widerspruchsregelung bedeutet, dass grundsätzlich jeder von uns im Todesfall als Organspender erkannt wird, doch bleibt die Spende ebenso freiwillig wie bisher; denn jeder von uns hat die Möglichkeit, zu Lebzeiten zu widersprechen, jederzeit, einfach, barrierefrei. Auch das Vetorecht für die Angehörigen, zum Beispiel, wenn der Verstorbene noch kurz vor dem Ableben seine Willensänderung mitteilte, bleibt erhalten.</p>
        <p klasse="J">Meine sehr verehrten Damen und Herren, jährlich sterben in unserem Land Tausende Menschen, weil sie zu lange auf ein lebensrettendes Organ warten mussten. Ich denke, daran sollten wir auch denken.</p>
        <p klasse="J">Danke schön.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE])</kommentar>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Claudia Schmidtke. – Nächster Redner: Helge Lindh.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196702900">
        <p klasse="redner"><redner id="11004802"><name><vorname>Helge</vorname><nachname>Lindh</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Helge Lindh (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Drei Wörter beschäftigen mich die ganze Zeit, wenn ich über die heutige Diskussion nachdenke. Das eine Wort ist „Grenze“ oder „Schwelle“, lateinisch „limen“, Liminalität. Wir sprechen in diesem Hause sehr oft – ich glaube, zu oft – über Grenzen, dies ist aber eine Diskussion, in der man über Grenzen und die Verschiebung von Grenzen durchaus sprechen sollte. Das Zweite ist der Ruf eines Und-dennoch. Das kommt mir immer wieder in den Sinn. Eigentlich bin ich versucht, der Widerspruchslösung, auch der erweiterten, zuzustimmen, wenn ich die Zahlen derer sehe, die betroffen sind. Dennoch widerspreche ich dieser Widerspruchslösung.</p>
        <p klasse="J">Ich erlebe in meinem Umfeld konkret zwei Lebenssituationen: Menschen, die man womöglich, wenn die Ankündigungen stimmen, retten könnte oder mit einer entsprechend wirkungsvollen Widerspruchslösung hätte retten können. Ich ringe mit der Verantwortung, die ich trage, wenn ich dieser widerspreche. Dennoch tue ich das, weil ich denke: Ich muss es mir – ich kann nur für mich sprechen – nicht einfach, sondern besonders schwer machen, schwerstmöglich machen. Deshalb bin ich zum jetzigen Zeitpunkt – das sage ich nicht abschließend, sondern ich sage „zum jetzigen Zeitpunkt“ – nicht überzeugt von einer erweiterten Widerspruchslösung.</p>
        <p klasse="J">Ich glaube, es ist sinnvoll, nicht zu einfachen Kausalitäten zu folgen. Es wurde darauf hingewiesen, dass es keinen direkten Zusammenhang gibt zwischen der Zahl derjenigen, die einen Organspendeausweis haben, und der Zahl derjenigen, die spenden. Es gibt auch keine eindeutigen Zusammenhänge zwischen der Widerspruchslösung und der Zahl der Spenden. Es wurde auf Spanien hingewiesen und auch auf die Tatsache, dass dort de jure eine Widerspruchslösung gilt, aber in der Praxis, de facto, die Zustimmungslösung praktiziert wird.</p>
        <p klasse="J">Ich glaube, dass wir, um einen ethischen Kompass zu haben, in die Praxis der Situation hinein müssen, das heißt, dass wir uns auseinandersetzen müssen mit den Defiziten des klinischen Settings, der Situation unmittelbar vor Ort – das ist nicht zu ersetzen durch eine Debatte über Widerspruchslösung oder Entscheidungslösung –: Was spielt sich in den Krankenhäusern ab? Was gibt es für Strukturen? In welcher Situation sind die Transplantationsbeauftragten? Wie sind die finanziellen Bedingungen?</p>
        <p klasse="J">Aber auch das reicht nicht. Ich glaube, wir müssen unmittelbar ans Bett, in die Situation; denn die Transplantationsmedizin hat etwas verändert in uns allen, hat unseren Begriff des Todes und auch unsere Begriffe des Sterbens und des Lebens verändert. Ich denke, diese Veränderung ist gesellschaftlich von uns noch nicht vollzogen. Solange diese Veränderung von unserem Bewusstsein nicht vollzogen ist, bin ich skeptisch und bremsend hinsichtlich jeder Form einer erweiterten Widerspruchslösung.</p>
        <p klasse="J">Die Technologie macht Dinge möglich, die es vorher nicht gab. Das entlässt uns aber nicht aus der Verantwortung, diese Dinge auch ethisch nachzuvollziehen. Wir diskutieren hier regelmäßig über die Folgen von Digitalisierung, und wir fordern auch, dass man sozial und ethisch darauf Antworten findet. Aber dann müssen wir das erst recht in dieser Frage, in der Technologie fundamental in unsere Vorstellungen vom Leben eingreift. Das heißt nicht etwa, gegen Transplantationsmedizin zu sein, mitnichten – ich bin ein ganz deutlicher Befürworter –; aber es heißt, sich klarzumachen, dass wir einen Raum geschaffen haben, den es vorher so nicht gab, und dass wir uns sehr genau mit den Situationen auseinandersetzen, was es denn bedeutet, wenn es einerseits eine Patientenverfügung gibt und andererseits einen Organspendeausweis. Diese Situation ist jetzt schon Realität, jetzt schon sind Angehörige, sind Pflegekräfte, sind Ärzte und die Betroffenen konfrontiert, in diesen Situationen zu entscheiden.</p>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Kommen Sie bitte zum Schluss.</p>
        <p klasse="redner"><redner id="11004802"><name><vorname>Helge</vorname><nachname>Lindh</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Helge Lindh (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Daher plädiere ich dafür, jetzt, in diesem Moment, die Wege einer Entscheidungslösung nachzuvollziehen, mit einer zunächst moralischen Verpflichtung, sich zu entscheiden und zu verhalten, ohne zu richten, wie jemand entschieden hat, und dies in dem Bewusstsein, dass womöglich in zwanzig oder dreißig Jahren wir, vielleicht ich selber, eine andere Entscheidung treffen werden, –</p>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Herr Lindh, kommen Sie bitte zum Schluss.</p>
        <p klasse="redner"><redner id="11004802"><name><vorname>Helge</vorname><nachname>Lindh</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Helge Lindh (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">– weil wir sehen, dass die Gesellschaft diesen Schritt vollzogen hat und bereit ist für eine Widerspruchslösung. Dies ist aber im jetzigen Moment nach meinem Verständnis nicht der Fall.</p>
        <p klasse="J">Vielen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD)<a id="S7608" name="S7608" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Nächster Redner: Rudolf Henke.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196703000">
        <p klasse="redner"><redner id="11004055"><name><vorname>Rudolf</vorname><nachname>Henke</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Rudolf Henke (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! In der Zeit meiner Weiterbildung zum Arzt für Innere Medizin habe ich selbst in einer Dialyseabteilung gearbeitet. Ich habe selber Patientinnen und Patienten betreut, die auf der Warteliste standen, die auf eine Organübertragung warteten. Ich kann mich an Zeiten erinnern, wo Patientinnen und Patienten, die auf dieser Warteliste standen, gestorben sind, und ich weiß um die Schwierigkeit des Gesprächs mit den Hinterbliebenen, wenn man dann gefragt wird: Warum kann dieses Gesundheitssystem nicht die optimale Versorgung für diese Menschen bereitstellen? – Die Ausgangslage, finde ich, ist klar – Claudia Schmidtke hat sie beschrieben –: Menschen, die dringend auf ein Organ angewiesen sind, hilft einzig und allein eine Organspende; das ist verständlich und klar.</p>
        <p klasse="J">Deswegen, finde ich, ist in erster Linie die Frage nach der Wirksamkeit der Maßnahmen, die wir treffen, zu stellen. Was hilft wirklich? Rudolf Virchow, der große Berliner Pathologe und Mitglied des Deutschen Reichstags hat einmal gesagt: „Politik ist nichts anderes als Medizin im Großen.“ Diese Debatte führt uns ein bisschen zu der Frage: Welche Therapie ist richtig?</p>
        <p klasse="J">Wenn wir – Stephan Pilsinger hat das gesagt – die weltweite Situation analysieren, dann zeigt sich, dass es unterschiedliche Lösungen im Prinzipiellen mit unterschiedlichen Erfolgen gibt. Ich nenne zum Beispiel die USA, in der es die Zustimmungslösung gibt, mit hohen Organspendezahlen – viel höheren als in Deutschland. Außerdem haben wir die Erkenntnis gewonnen, dass es in Spanien pro forma zwar eine Widerspruchslösung im Gesetzblatt gibt, tatsächlich aber – der Gesundheitsausschuss ist ja extra nach Spanien gereist, um dort mit den Leuten vor Ort zu reden – eine Zustimmungslösung praktiziert wird, mit der sich viermal so hohe Spendenzahlen realisieren lassen, als das in unserem Land gelingt.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)</kommentar>
        <p klasse="J">Deswegen, glaube ich, müssen wir uns für jede der Lösungen, über die wir reden, natürlich die Fragen stellen: Ist sie verhältnismäßig? Ist sie verfassungsrechtlich begründbar? – Noch wichtiger sind aber die Fragen: Ist sie wirksam? Ist sie geeignet?</p>
        <kommentar>(Beifall der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])</kommentar>
        <p klasse="O">Ist sie in der Tat dazu in der Lage, mehr Spenden zu realisieren, als das heute der Fall ist?</p>
        <p klasse="J">Es ist dokumentiert, dass 36 Prozent der Menschen in Deutschland einen Organspendeausweis haben. Deshalb, glaube ich, ist der Ansatzpunkt eine Veränderung der Realität in den Krankenhäusern, die dafür sorgt, dass wenigstens diese 36 Prozent der Menschen, die bereit sind, sich als Spender zur Verfügung zu stellen, diesen Willen tatsächlich erfüllt bekommen, wenn sie den Hirntod erleiden.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Das ist heute in vielen Fällen nicht der Fall, und ich glaube, das müssen wir unbedingt ändern.</p>
        <p klasse="J">Weil die Zeit nur für dieses zentrale Argument reicht, will ich nur noch zwei Abschlussbemerkungen machen.</p>
        <p klasse="J">Ich finde, wir sollten uns jetzt auf den Gesetzentwurf konzentrieren, den Jens Spahn in den Deutschen Bundestag einbringen wird. Weil eben in einer Rede von einem Spender die Rede war, bei dem die Hirntoddiagnostik falsch gewesen wäre, will ich auch sagen, dass die Qualität der Hirntodfeststellung in Deutschland gut und die Hirntoddiagnostik sicher ist. Auch in diesem Fall hat sich später gezeigt – das hat die DSO genau analysiert –, dass der Spender bei der Organentnahme tatsächlich hirntot gewesen ist.</p>
        <p klasse="J">Ein letzter Gedanke, den ich noch äußern will: Wir sollten uns hinsichtlich der Lebendspende noch einmal mit Spanien befassen. Ich glaube, dass wir Über-Kreuz-Lebendspenden und im Ringtausch organisierte Lebendspenden wie in Spanien möglich machen sollten.</p>
        <kommentar>(Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Das stimmt!)</kommentar>
        <p klasse="O">Auch das, glaube ich, ist etwas, was wir für die Menschen leisten können, die auf der Liste stehen und warten, warten, warten.</p>
        <kommentar>(Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Das ist richtig!)</kommentar>
        <p klasse="J">Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)</kommentar>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Henke. – Nächste Rednerin: Leni Breymaier.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196703100">
        <p klasse="redner"><redner id="11004683"><name><vorname>Leni</vorname><nachname>Breymaier</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Leni Breymaier (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir sprechen heute über Organspenden, weil wir möchten – so habe ich die bisherige Debatte verstanden –, dass sich die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöht.</p>
        <p klasse="J">Persönlich habe ich früh gelernt, dass vergangenes Leben anderen nützlich sein kann. Mein Vater spendete seinen Leichnam der Pathologie der nächsten Uniklinik – mit allen Verirrungen für uns Hinterbliebene. Er hat diesen Wunsch geäußert, er hat ihn verschriftlicht, und dieser Wunsch wurde von uns selbstverständlich erfüllt und nicht hinterfragt.<a id="S7609" name="S7609" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Unser aller Leben ist geprägt von Forschungen und dem Mut der Generationen vor uns. Ich finde, man kann, Ulla Schmidt, von jedem gesunden Menschen erwarten, dass er sich mit der Frage „Will ich im Falle meines Todes ein Organ oder mehrere Organe spenden?“ auseinandersetzt. Die Schwierigkeit besteht oft darin, dass wir es nicht mit lebenserfahrenen, reifen potenziellen Spende­rinnen und Spendern, sondern mit jungen Menschen zu tun haben, die sich im Gegensatz zu meinem Vater mit ihrer eigenen Endlichkeit vielleicht noch nicht auseinandergesetzt haben. Im Falle des Falles sind die nächsten Angehörigen dann mit der Situation in der Regel überfordert.</p>
        <p klasse="J">Darum bin ich nach der Debatte heute doch eher auch für die Widerspruchslösung: Ich muss mich erklären, wenn ich nicht spenden will. Ich muss das nicht begründen, und ich muss mich auch nicht rechtfertigen, aber ich muss mich entscheiden.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)</kommentar>
        <p klasse="J">Ich würde noch weiter gehen – das kam heute schon ein paarmal –: Warum soll sich ein volljähriger Mensch nicht bereits bei der Beantragung seines Personalausweises erklären? Man könnte ein J für Ja, ein N für Nein einführen und beim Ja vielleicht mehrere Kategorien, also bestimmte Organe Ja, andere nicht.</p>
        <p klasse="J">Wir diskutieren heute leidenschaftlich über die Widerspruchslösung oder über die Entscheidungslösung. Wir schauen dabei die mehrheitlich viel höheren Zahlen der Spenderinnen und Spender in den unterschiedlichen Ländern an. Ich bin von der hohen Zahl der Organspende­rinnen und ‑spender in Spanien beeindruckt – wir haben die Zahl heute schon gehört –: Sie lag 2016 pro 1 Million Einwohnerinnen und Einwohner bei fast 44 Organspendern. In Deutschland waren es in der gleichen Zeit keine 11. Diese Zahl ist einfach zu wenig. Darum debattieren wir heute hier. Wir machen das alles mit dem Ziel, die erbärmlich niedrige Zahl der Organspenden in Deutschland zu erhöhen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU sowie des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])</kommentar>
        <p klasse="O">Wir wollen Schluss machen mit diesem eklatanten Spendermangel, den wir haben. Er kostet Leben: zwei bis drei Menschenleben pro Tag.</p>
        <kommentar>(Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Was ist denn mit der Selbstbestimmung?)</kommentar>
        <p klasse="J">Womöglich gibt es aber auch heute schon weitere Ansätze, um diesem Ziel näherzukommen, und zwar jenseits der Entscheidung dieses Parlaments. In Deutschland ist natürlich jede Klinik verpflichtet, mögliche Spender an Eurotransplant zu melden. Aber was heißt das für eine normale Klinik oder gar für gewinnorientierte Häuser? Sie müssen im Zweifel mitten in der Nacht mindestens ein komplettes OP-Team zusätzlich bereithalten, um die Explantation durchzuführen. Wie ich aus Fachkreisen höre, ist es so, dass dieser Aufwand nicht genügend honoriert wird. Ganz sicher will ich niemandem etwas unterstellen. Aber vielleicht führt das auch dazu, dass in Notsituationen entschieden wird: Lassen wir den Aufwand bleiben.</p>
        <p klasse="J">Entscheidungsregelung hin, Widerspruchsregelung her: Ein lokaler Koordinator, wie er in den 188 Krankenhäusern in Spanien üblich ist, könnte hier sehr hilfreich sein.</p>
        <kommentar>(Beifall des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])</kommentar>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Denken Sie bitte an die Redezeit.</p>
        <p klasse="redner"><redner id="11004683"><name><vorname>Leni</vorname><nachname>Breymaier</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Leni Breymaier (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Genau, dann höre ich jetzt einfach auf und freue mich auf die weitere Debatte.</p>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Danke schön.</p>
        <p klasse="redner"><redner id="11004683"><name><vorname>Leni</vorname><nachname>Breymaier</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Leni Breymaier (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU sowie des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])</kommentar>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Frau Breymaier. – Nächster Redner: Michael Brand.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196703200">
        <p klasse="redner"><redner id="11003742"><name><vorname>Michael</vorname><nachname>Brand</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Michael Brand (Fulda) (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das hier ist etwas, was nützt, was nicht wehtut und was auch ein ganz gutes Gefühl vermittelt: ein Organspendeausweis.</p>
        <kommentar>(Der Redner zeigt einen Organspendeausweis)</kommentar>
        <p klasse="O">Ich selbst habe einen solchen Ausweis seit vielen Jahren. Ich möchte die Debatte damit einleiten, dass ich alle Kolleginnen und Kollegen einlade, die sich noch nicht entschieden haben, und alle Zuschauer, die dieser Debatte folgen. Als Christ weiß ich um das Leben nach dem Tod. So bin ich sicher, dass viele von denjenigen, die Organe gespendet haben, sich daran freuen werden, dass andere durch ihre Spende überleben konnten.</p>
        <p klasse="J">Ich habe mich im Übrigen bei diesem Organspendeausweis für einen von der Deutschen Palliativ-Stiftung entschieden. Es ist bislang der einzige Ausweis, in dem das Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ausdrücklich thematisiert ist. Ich glaube, auch dort ist es wichtig, zu Lebzeiten für Klarheit zu sorgen; denn bei der Organentnahme braucht es eben lebenserhaltende Maßnahmen.<a id="S7610" name="S7610" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn der Staat ein Problem lösen will, darf er nicht mit unverhältnismäßigen Mitteln reagieren. Bevor man tiefe Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht und die Würde des Menschen vorschlägt, sollte man analysieren, wo genau das Problem liegt, und dann Lösungen mit Augenmaß anbieten. Mir stellt sich in dieser Orientierungsdebatte eine ganz simple, eine zentrale Frage, nämlich: Warum eigentlich ist die prinzipielle Bereitschaft zur Organspende so groß und die konkrete Bereitschaft zur Umsetzung so gering?</p>
        <p klasse="O">Ursache dieser Entwicklung sind nicht etwa immer weniger potenzielle Organspender, wie oft vermutet wird. 2018 ist die Zahl der Spender sogar um über 15 Prozent gestiegen. Es handelt sich vielmehr um organisatorische Probleme in den Kliniken.</p>
        <p klasse="J">Meine Sicht ist erstens – da geht es gerade nicht um die Frage der Effizienz – das zentrale Thema Vertrauen der Bürger in die Verfahren der Organspende; denn es gab ja Missbrauch. Dieses Vertrauen erreichen wir über Transparenz, indem wir über Vorteile, die Fragen und auch die gelösten Probleme umfassend informieren.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Zweitens. Nicht allein die hehren Forderungen nach mehr Organspenden werden das Problem lösen. Wir müssen auch die Hausaufgaben im Gesundheitssystem präzise erledigen. Der Gesetzentwurf unseres Gesundheitsministers weist absolut in die richtige Richtung, wobei ich klar sagen will: Es ist keine „nationale Aufgabe“, wie es der Minister beschrieben hat, sondern eine höchst individuelle Entscheidung, die jeder für sich selbst treffen muss.</p>
        <p klasse="J">Drittens. Ob es wirklich eine generelle gesetzliche Änderung und damit einen generellen gesetzlichen Eingriff mit großem bürokratischen Aufwand und wieder einmal mit vielen Fragen zur Rolle des Staates gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern benötigt, ist für mich noch nicht vollständig geklärt; dafür führen wir diese Orientierungsdebatte. Was spricht eigentlich dagegen, dass dieses Gesetz, das ja alle in der Debatte gelobt haben, nicht erst einmal Wirkung entfalten darf und dass wir gleichzeitig unsere Anstrengungen erhöhen?</p>
        <kommentar>(Beifall der Abg. Karin Maag [CDU/CSU])</kommentar>
        <p klasse="O">Dann kann man sich noch immer für Alternativen entscheiden, die ohne gravierende Grundrechtseingriffe auskommen, wie zum Beispiel die verpflichtende Entscheidungslösung, eine Entscheidungspflicht der Bürger etwa bei der Ausstellung von Ausweisen oder beim Führerschein, gegebenenfalls mit einem Spendenregister. Über das alles sollten wir noch diskutieren. Ich weiß allerdings – das zeigen die Erfahrungen aus anderen Ländern wie Schweden –, dass die Problemlösung nicht einfach in der Widerspruchslösung liegt.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Abgesehen von Effizienz und besseren Abläufen kann mit einer intelligenten und ehrlichen Kommunikation – darin bin ich mir ziemlich sicher – die prinzipielle Bereitschaft so vieler Millionen Menschen zur Organspende hin zu konkretem Handeln verändert werden. Wir haben bekanntlich einen technikaffinen Gesundheitsminister. Es gibt ganz ohne Gesetzesänderungen – neben all den notwendigen Maßnahmen, die ich gerade erwähnt habe – kurzfristige und effektive Mittel. Lieber Jens Spahn, wie wäre es eigentlich, wenn wir mit Facebook oder mit anderen Kanälen einmal positive Schlagzeilen machten? Wie wäre es, wenn wir seitens des Gesundheitsministeriums eine wirksame Kampagne auf die Beine stellten, die über ein paar Monate hinweg versucht, die große Bereitschaft in der Bevölkerung zu konkreten Organspenderausweisen zu machen?</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)</kommentar>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Kommen Sie bitte zum Ende.</p>
        <p klasse="redner"><redner id="11003742"><name><vorname>Michael</vorname><nachname>Brand</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Michael Brand (Fulda) (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Frau Präsidentin! – Es ist ein Unterschied, ob ich alle zwei Jahre von meiner Krankenkasse ein technisches und auch etwas liebloses Schreiben bekomme oder ob ich hin und wieder auf das Thema aufmerksam gemacht werde. Vielleicht gelingt es an diesem Beispiel, eine wirklich positive Geschichte zu einer Geschichte von vielen zu machen. Wenn man andere Optionen hat, die das Problem besser und schneller lösen können, dann sollte man diese nutzen, und zwar möglichst schnell; denn das rettet konkret Leben.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Michael Brand. – Nächster Redner: René Röspel.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196703300">
        <p klasse="redner"><redner id="11003210"><name><vorname>René</vorname><nachname>Röspel</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>René Röspel (SPD):<a id="S7611" name="S7611" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J_1">Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Fast am Ende einer, wie ich finde, sehr guten Debatte kann man sicherlich zusammenfassend feststellen, dass wir einig sind im Ziel, das wir erreichen wollen, nämlich mehr Organspenden bereitzustellen, aber sehr uneins in der Einschätzung sind, welcher Weg dorthin der beste ist: die Widerspruchslösung oder die Entscheidungslösung. Über diese Frage ist schon vor über zehn Jahren in einer Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages diskutiert worden. Wir haben uns damals angeschaut, warum es so große Unterschiede zwischen Deutschland und Spanien gibt, was die Organspendebereitschaft angeht. Wir haben uns auch Deutschland selbst genau angeschaut. Wir haben festgestellt: Es gibt Unterschiede zwischen den Bundesländern, vor allen Dingen zwischen städtischen und ländlichen Regionen sowie zwischen Regionen, in denen Krankenhäuser gut aufgestellt sind, und den Regionen, in denen Krankenhäuser nicht gut aufgestellt sind; das sage ich, ohne einen Vorwurf zu erheben. Wir sind überwiegend zu der Einschätzung gekommen: Tatsächlich sind das Kernproblem die Organisation und die Unterstützung der Krankenhäuser. Deswegen ist der Gesetzentwurf, über den diskutiert wird, der richtige Ansatz, um das Kernproblem zu lösen.</p>
        <kommentar>(Beifall des Abg. Stephan Pilsinger [CDU/CSU])</kommentar>
        <p klasse="J">Worüber ich mich tatsächlich wundere, ist, dass schon die Frage nach der Widerspruchslösung gestellt wird. Ich bin von diesem Weg nicht überzeugt – das will ich ausdrücklich sagen –,</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Stephan Pilsinger [CDU/CSU])</kommentar>
        <p klasse="O">und zwar aus zwei Gründen. Erstens glaube ich, dass diese Verfahrensweise mit der rechtsstaatlichen Auffassung, die wir haben, nicht übereinstimmt. Ich glaube, dass es sogar verfassungswidrig ist, anzunehmen, dass jemand, der sich nicht äußert, eine Entscheidung getroffen haben soll. Zu Recht und mit Verve kämpfen wir doch dafür, dass jemand am Telefon oder an der Haustür keinen Vertrag abschließt, nur weil er sich nicht äußert, sondern dass Zustimmung erforderlich ist, dass der Betreffende zum Beispiel unterschreiben muss, ob er den Telefonanbieter wechselt.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Das darf doch bei der Organspende wahrlich nicht anders sein.</p>
        <kommentar>(Beifall des Abg. Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])</kommentar>
        <p klasse="J">Der zweite, fast viel wichtigere Punkt ist, dass in der Organspende wie in keinem anderen Feld, das das Ende des Lebens betrifft – vielleicht gilt es auch noch für die Patientenverfügung –, das Vertrauen der Menschen in einem Bereich, wo sie im Umgang mit dem Tod auf Dritte oder vielleicht auch Weitere angewiesen sind, eine Rolle spielt.</p>
        <p klasse="J">Ich stelle immer wieder fest – wie Sie vielleicht auch –, dass viele Menschen mit Organspenden zwar einverstanden sind und sie gut finden, dass es aber, wenn es um sie selbst geht, auch ein großes Misstrauen gibt, was vielleicht daran liegt, dass es einige wenige Fälle und Skandale gab, in denen Organtransplantationen sehr negativ in der Presse dargestellt wurden. Es geht dabei um wenige von vielen Tausend Organtransplantationen. Diese wenigen Fälle haben die Menschen auch verunsichert: Werde ich vielleicht nicht bis zum Schluss oder bis zur Gesundung gepflegt, weil man meine Organe braucht? Das ist eine Befürchtung, von der ich finde, dass sie nicht berechtigt ist. Unsere Aufgabe ist es, dagegen zu argumentieren und mehr Vertrauen zu schaffen.</p>
        <p klasse="J">Ich glaube, dass es eine Katastrophe für das Vertrauen wäre, wenn der erste Fall auftritt, dass jemand, der eigentlich nicht Organe spenden wollte und nicht widersprochen hat – aus welchen Gründen auch immer; ich gebe zu, dass ich in meinem Stadtteil zwar Entsprechendes erwarten möchte; aber die Realität ist sicherlich nicht so, dass jeder Mensch selbstbestimmt darüber entscheidet und darüber nachdenkt, ob er Organspender werden will oder nicht –, eine Organentnahme an sich vornehmen lassen muss. Ich glaube, das wäre genau der GAU, der eintreten könnte. Deswegen wäre die Widerspruchslösung an dieser Stelle ein zusätzlicher großer Vertrauensverlust, den wir unbedingt vermeiden müssen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])</kommentar>
        <p klasse="J">Ich komme zum Ende. Ich finde, dass dieser Gesetzentwurf die richtige Bahn einschlägt und dass wir mehr daransetzen müssen, dass das Vertrauen in Organspenden berechtigterweise größer wird. Deswegen spreche ich mich ausdrücklich für eine Entscheidungslösung aus.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der LINKEN)</kommentar>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, René Röspel. – Nächster Redner: Oliver Grundmann.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196703400">
        <p klasse="redner"><redner id="11004283"><name><vorname>Oliver</vorname><nachname>Grundmann</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Oliver Grundmann (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal danke, dass wir die Debatte heute im Bundestag führen; das ist schon lange überfällig. Jeden Tag versterben Menschen, weil die Wartelisten zu lang sind und weil keine lebensrettenden Organe bereitstehen. Uns alle hier eint, dass wir die Spenderquote mit lebensrettenden Organen in unserem Land erhöhen wollen. Da haben wir schon einen sehr guten Gesetzentwurf. Aber den weiteren Schritt, die Frage der Widerspruchslösung, schieben wir vor uns her. Die Spendenbereitschaft ist bei der Widerspruchslösung deutlich höher, und sie steigt deutlich an. Das ist erwiesen.</p>
        <kommentar>(Stephan Pilsinger [CDU/CSU]: Ist nicht erwiesen!)</kommentar>
        <p klasse="O">Das können wir auch sehen, wenn wir uns die 20 umliegenden EU-Staaten anschauen, die nämlich diese Lösung haben. Fast alle europäischen Nachbarn haben dieses Konzept übernommen, eben weil es funktioniert.</p>
        <p klasse="J">Wir führen jetzt hier eine theoretische, eine hochmoralische Diskussion über die Freiheit des Individuums. Aber was für eine Idee von Freiheit ist es, zu sagen: „Ich habe die Freiheit, wegzuschauen; wenn Tausende Menschen leiden und sterben, ist mir das egal; ich muss mich damit ja nicht beschäftigen“?</p>
        <p klasse="J">Letzten Sonntag zur besten Sendezeit wurde bei „Anne Will“ mit Leidenschaft und mit Herzblut das bedingungslose Grundeinkommen diskutiert. Da ist es plötzlich super, wenn der Staat in das Leben eingreift, wenn es darum geht, die Taschen zu füllen. Aber umgekehrt ist es zu viel verlangt, sich einmal im Leben zu entscheiden, ob wir unserem Land, unserer Gemeinschaft auch etwas zurückgeben und damit Leben retten. Gerade einmal 10 Organspender kommen auf 1 Million Einwohner.<a id="S7612" name="S7612" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Wenn ich mir so manchen Leitartikel der letzten Wochen anschaue oder ich so manchen Kollegen höre, dann bin ich schlichtweg fassungslos. Ich zitiere: „Der Leib ist kein Ersatzteillager.“ Das schrieb der ansonsten so hochmoralisierende Heribert Prantl in der „Süddeutschen Zeitung“. Weiteres Zitat: „Sterben und sterben lassen“. Das schrieb Thomas Fischer auf „Spiegel Online“. Ich erspare uns jetzt, aus dem Artikel mit diesem Titel zu zitieren. Aber ich frage mich: Hat einer von denen, die sich da in ihrer Gleichgültigkeit sonnen, das qualvolle Leben, das qualvolle Warten auf Leben oder Tod einmal selbst erlebt – in der eigenen Familie, bei engen Freunden oder vielleicht auch bei den eigenen Kindern?</p>
        <p klasse="J">Wissen Sie, wie grausam das ist, wenn Bangen und Hoffen umsonst waren, wenn das rettende Organ einfach nicht rechtzeitig gekommen ist? Ich selbst habe Wochen und unzählige Nächte in der Kinderonkologie verbracht. Mitzubekommen, dass im Nebenzimmer ein Kind verstirbt, hilflos zu versuchen, dessen Eltern zu trösten, mit denen man noch gebangt hat und auch gehofft hat, dass es gut wird, das ist mit das Schrecklichste, was einem passieren kann. Ich kenne niemanden, der in solch einer Situation auch nur eine einzige Sekunde auf die Frage verschwendet, ob es vom mündigen Bürger zu viel verlangt sei, einmal im Leben diese eine Entscheidung zu treffen.</p>
        <p klasse="J">Deshalb unterstütze ich aus tiefster Überzeugung die erweiterte Widerspruchslösung bei der Organentnahme. Bis wir das erreicht haben, lade ich jeden Menschen ein, diesen Organspendeausweis, den ich seit dem Jahr 2012, nach dieser Zeit auf der Kinderonkologie, bei mir trage, am Herzen zu tragen. Ich hoffe, dass viele Menschen dieser Lösung folgen und das unterstützen.</p>
        <p klasse="J">Vielen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Oliver Grundmann. – Nächster Redner: Mario Mieruch.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196703500">
        <p klasse="redner"><redner id="11004822"><name><vorname>Mario</vorname><nachname>Mieruch</nachname><fraktion>fraktionslos</fraktion></name></redner>Mario Mieruch (fraktionslos):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Bereitschaft, Organe zu spenden, ist eine ausgesprochen anerkennenswerte. Den Spendern und auch den Angehörigen gebührt dafür großer Dank. Die Entscheidung für eine solche Spende setzt besonderes Vertrauen und Transparenz der Prozesse voraus. Die Istsituation heute ist eine solche, dass einst in starkem Maß verlorengegangenes Vertrauen langsam zurückkehrt, aber die nach wie vor sehr große Diskrepanz zwischen Bedarf und Angebot führt uns zu der Debatte, die wir heute führen.</p>
        <p klasse="J">Ein Satz – Zitat –:</p>
        <p klasse="Z">Wir können verlangen, dass sich jeder aktiv erklärt, der seine Organe im Todesfall nicht für das Leben anderer Menschen hergeben möchte.</p>
        <p klasse="O">Dem kann ich leider nicht zustimmen. An dieser Stelle möchte ich mich gern auf Sie, Frau Keul, berufen und für den Beitrag von Ihnen danken, den ich im Hinblick auf die Ausführungen zum Grundgesetz vollumfänglich unterstützen kann.</p>
        <p klasse="J">In unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist die Würde des Menschen unantastbar. Das ist ein hohes Gut, das wir uns gegeben haben. So wie ich mich als Bürger entscheiden kann, eine Wahl zu treffen – eine Wahl für ein Parlament, eine Wahl für viele andere Dinge –, so muss ich auch die Wahl haben können, wie ich mit meinem Körper umgehen möchte.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)</kommentar>
        <p klasse="J">Ebenso wenig dürfen wir uns bei der Organspende allein vom Gesichtspunkt des medizinisch Machbaren leiten lassen; vielmehr müssen wir den Menschen als Individuum, als Körper-Geist-Seele-Einheit, betrachten. Was heute vielleicht ein bisschen zu kurz gekommen ist: Es geht auch um die Bedürfnisse der Angehörigen und des Spenders selbst, um dessen Würde, darum, wie ein solcher Prozess in einer Klinik abläuft und wie es danach weitergeht.</p>
        <p klasse="J">Wir brauchen den breiten gesellschaftlichen Konsens darüber, ab wann wir von Hirntod reden oder wie wir das definieren wollen. Wenn wir über strukturelle Veränderungen und quasi über die Arbeit an strukturellen Verbesserungen sprechen, dann lassen Sie uns das ganz gezielt tun: Lassen Sie uns sprechen über die Qualifikation der Teams, die es in den Krankenhäusern gibt! Lassen Sie uns sprechen über Ischämiezeiten der Organe, über Transportvoraussetzungen, über die komplexen Bewertungen, ob ein Organ überhaupt geeignet ist – denn der Spender muss auch von gewissen körperlichen Voraussetzungen her zum Empfänger passen – und wer tatsächlich befähigt ist, solche Entscheidungen zu treffen!</p>
        <p klasse="J">Vorhin ist angesprochen worden, dass wir hier in Deutschland, wo wir uns derzeit quasi nicht entscheiden müssen, auch Organe annehmen, die aus Ländern kommen, die eine Widerspruchslösung eingeführt haben. Ja, das ist richtig. Andersherum ist es aber heute auch gängig, sodass deutsche Organe ins Ausland gehen, sprich: der Austausch auf europäischer Ebene nicht von dem System abhängig ist, das wir eingeführt haben.</p>
        <p klasse="J">Selbst größere Häuser – das müssen wir auch berücksichtigen, wenn wir bei den Strukturen sind – sind heute kaum in der Lage, noch mehr Transplantationen durchzuführen, als sie aktuell durchführen, da schlicht das qualifizierte Personal fehlt und die Kliniken – da sind wir wieder bei dem Punkt des Geldes – es sich einfach nicht leisten können, Operationssäle einfach vorzuhalten. Das geht – Stand heute – nicht.</p>
        <p klasse="J">Wenn auf der einen Seite 600 Notfallambulanzen in kleineren Häusern geschlossen werden sollen mit der Begründung, dass sie nicht in der Lage sind, einen Schlaganfall zu diagnostizieren, gleichzeitig mehr Kliniken zu dem hochkomplexen Explantations- oder Transplantationsprozess befähigt werden sollen, dann haben wir, glaube ich, noch einen weiten Weg vor uns, das in die Tat umzusetzen.<a id="S7613" name="S7613" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Zum Schluss noch einmal zurück. Die Nachsorge muss in den Fokus gerückt werden. Es ist wichtig, dass das Spender-Empfänger-Paar eine zukunftsfähige Verbindung darstellt und dass vor allen Dingen die Betreuung der Angehörigen des Spenders in den Fokus rückt; denn das kommt immer wieder viel zu kurz. Und für diese Leute ist es sehr wichtig, die Gewissheit zu haben, dass sie mit dieser Entscheidung etwas Gutes getan haben.</p>
        <p klasse="J">Danke.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)</kommentar>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Mieruch. – Nächster Redner: Axel Müller.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196703600">
        <p klasse="redner"><redner id="11004829"><name><vorname>Axel</vorname><nachname>Müller</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Axel Müller (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für mich als Strafrichter war es ein Geschenk, dass unsere Verfassungsväter im Artikel 102 des Grundgesetzes die Todesstrafe abgeschafft haben.</p>
        <kommentar>(Beifall des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])</kommentar>
        <p klasse="O">Damit musste ich niemals über Leben und Tod entscheiden. Aber heute geht es um Leben oder Tod.</p>
        <p klasse="J">Es ging häufiger um lebenslänglich. Aber als oberstes Prinzip galt dabei immer für mich, dass ich mich erst ganz am Ende eines längeren und intensiven Prozesses der Entscheidungsfindung entschieden habe und mein Urteil gefällt habe, das allen gerecht zu werden versuchte: dem Opfer und seinen Angehörigen genauso wie dem angeklagten Täter.</p>
        <p klasse="J">Aus diesem Grunde möchte ich Ihnen heute sagen, dass ich nach wie vor unentschieden bin. Ich befinde mich noch in der Entscheidungsfindung, gewissermaßen in der Beweisaufnahme. Aber eines ist klar: Trotz allen Vorwissens nach Aktenlage muss man die heutige Debatte auf sich wirken lassen. Ich zolle an dieser Stelle allen meinen Vorrednern und Vorrednerinnen größten Respekt für das, was sie hier heute in diesem Hohen Haus gesagt haben.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)</kommentar>
        <p klasse="J">Die Entscheidung Zustimmungs- oder Widerspruchslösung fällt mir – das merken Sie –, der ich es doch eigentlich gewohnt sein müsste, mich entscheiden zu können, sehr schwer. Denn hier geht es um den Ausgleich zwischen höchst unterschiedlichen Interessen. Auf der einen Seite steht das Selbstbestimmungsrecht des möglichen Spenders über seinen Körper und auf der anderen das Interesse des Kranken, eine Überlebenschance zu bekommen.</p>
        <p klasse="J">Wir haben im geltenden Transplantationsgesetz eine Entscheidungslösung festgeschrieben. Wir müssen jedoch feststellen, dass es zu wenige Spender gibt. Und auch ich hoffe natürlich, dass die auf den Weg gebrachten und hier mehrfach angesprochenen Verbesserungen in der Organisation zu mehr Spenderorganen führen werden. Um die Beantwortung der entscheidenden, vorgelagerten Frage, wie wir die Bereitschaft zur Spende feststellen, kommen wir aber nicht herum. Ich habe daher versucht, entscheidungserhebliche Fragen, so wie ich es gelernt habe, zu stellen. Eine davon lautet: Wie würde ich mich eigentlich als Kranker fühlen, wenn ich auf einer Warteliste stünde und die Diagnose hätte, dass ich sterben würde, wenn ich nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ein Spenderorgan bekomme, zugleich aber feststellen müsste, dass die Liste lang ist und die zu erwartenden Spenderorgane wenige?</p>
        <p klasse="J">Alle acht Stunden – das wurde schon mehrfach gesagt – stirbt in diesem Land ein Mensch, weil ein Spenderorgan nicht vorhanden ist. Ist es da nicht fair, einfach zu sagen, dass grundsätzlich jeder einwilligt, es sei denn, er widerspricht? Mit dieser scheinbar einfachen und kurzen Antwort kann und will ich mich jedenfalls nicht zufrieden geben. Es ist auch angeklungen: Schweigen ist eben keine Willenserklärung.</p>
        <p klasse="J">Ich habe mich an das erinnert, was ich gelernt habe: Welches Motiv steckt hinter einer Entscheidung bzw. Nicht-Entscheidung? Ist es Vorsatz oder ist es fahrlässige Gedankenlosigkeit? Als gläubiger Christ habe ich gehofft, dass meine Kirche mir eine Antwort geben würde. Diese sieht in der Organspende einen Akt der Nächstenliebe. Dieser verlange jedoch, dass der Spender sich ausdrücklich entscheidet. Nur eine ausdrückliche Zustimmung werde dem gerecht, also klar: Entscheidungslösung.</p>
        <p klasse="J">Ich habe mich dann allerdings daran erinnert, dass Jesus Christus in der Bergpredigt das Gebot der Nächstenliebe universal verstanden hat. Das heißt: Grundsätzlich trägt jeder von uns die moralische Pflicht in sich, als Spender zur Verfügung zu stehen. Das wäre die Widerspruchslösung.</p>
        <p klasse="J">Nach der heutigen Debatte steht für mich fest: Wir als Gesellschaft und jeder Einzelne von uns ist durch unsere ganz individuelle Entscheidung gefordert, bewusst – und somit mit Vorsatz – darüber nachzudenken, wie wir diesem Gebot, diesem Akt der christlichen Nächstenliebe am besten gerecht werden – gleich welchen Weg wir gehen: Widerspruchslösung oder Zustimmungslösung.</p>
        <p klasse="J">Ich bedanke mich.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)</kommentar>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Axel Müller. – Nächster Redner: Thomas Rachel.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196703700">
        <p klasse="redner"><redner id="11002754"><name><vorname>Thomas</vorname><nachname>Rachel</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion><rolle><rolle_lang/><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär  BMBF</rolle_kurz></rolle></name></redner>Thomas Rachel (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit unseren Kirchen bin ich der Auffassung, dass die Organspende eine besondere „Tat der Nächstenliebe über den Tod hinaus“ sein kann.<a id="S7614" name="S7614" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Aus Sicht der vielen Betroffenen, die sehnsüchtig auf ein Spenderorgan warten, ist es zu begrüßen, dass wir die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöhen möchten. Aber um dieses Ziel zu erreichen und Veränderungen vorzunehmen, müssen wir eine präzise Ursachenforschung anstellen. Ebenso müssen die ethischen Fragestellungen und Probleme von Anfang an in die Diskussion einbezogen werden.</p>
        <p klasse="J">Die Organtransplantationen sind zwar auf einem historisch niedrigen Niveau, nicht aber die Spendenbereitschaft in unserer Bevölkerung. Die Spendenbereitschaft liegt immer noch bei stolzen 80 Prozent. Und immerhin besitzt ein Drittel der Deutschen einen Organspendeausweis. Das zeigt aber doch, dass es im bestehenden System noch ganz massive strukturelle Probleme gibt.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)</kommentar>
        <p klasse="J">Das neue Transplantationsgesetz ist ein wichtiger erster Schritt zur Verbesserung der Situation. Aber es ist eben ein erster Schritt. Ich glaube, wir brauchen weitere Schritte. Ich will einen in meinen Augen zentralen Punkt nennen: Wir brauchen unbedingt die Schaffung eines zentralen Registers,</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)</kommentar>
        <p klasse="O">also eines zentralen Registers, in dem alle freiwilligen Organspender aufgeführt sind, sodass sie auch identifiziert werden können.</p>
        <p klasse="J">Damit bin ich auch schon beim Thema Widerspruchslösung. Ein bisschen wundert es mich: Wieso debattieren wir eigentlich über die ethisch diskussionsfähige und -würdige, ethisch aber auch hochproblematische Widerspruchslösung, bevor wir überhaupt unsere Hausaufgaben bei den organisatorischen Verbesserungen der Transplantationsabläufe abgeschlossen haben?</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Wenn man die Organspende auf der Basis des christlichen Menschenbildes als einen besonderen Akt der Nächstenliebe versteht, so ist hiermit in notwendiger und unverzichtbarer Weise der Gedanke der christlichen Freiheit und Freiwilligkeit verbunden. Es widerspricht dem ethischen Freiheitsgebot, wenn das persönliche Selbstverfügungsrecht erst wieder durch einen zusätzlichen Widerspruchsakt zurückverlangt werden kann. Ein solch massiver staatlicher Eingriff in das Persönlichkeitsrecht wäre auf der Basis einer christlichen Würdevorstellung des Menschen kaum schlüssig zu begründen.</p>
        <p klasse="J">Die Widerspruchslösung würde 80 Millionen Bundesbürger zunächst einmal zu Organspenden verpflichten. Eine Organspende, die Pflicht ist, ist aber keine Spende mehr.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Im Übrigen lässt sich bisher in keinem Land der Erde ein klarer Wirkungszusammenhang zwischen der Einführung einer Widerspruchsregelung und dem Anstieg der Organspenden nachweisen.</p>
        <kommentar>(Beifall der Abg. Dr. Kirsten Kappert-Gonther [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])</kommentar>
        <p klasse="O">Insofern lehne ich die Einführung der Widerspruchslösung ab. Sie ist schlicht und einfach nicht freiheitsbasiert.</p>
        <p klasse="J">Ich plädiere stattdessen für die Entscheidungslösung, also die Möglichkeit, Ja zu sagen, die Möglichkeit, Nein zu sagen oder sich überhaupt nicht entscheiden zu müssen. Und da es keine Pflicht zur Entscheidung gibt, sollte man es eine „Befragungslösung“ nennen. Von Zeit zu Zeit sollten die Bürgerinnen und Bürger immer wieder befragt werden, zum Beispiel bei der Erneuerung ihres Passes. Ich bin der festen Überzeugung: In einer solchen Befragungslösung, konsequent auf der Basis des Freiwilligkeitsprinzips, könnte viel Positives für jene liegen, die sehnlichst auf ein Spenderorgan warten.</p>
        <p klasse="J">Herzlichen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Thomas Rachel. – Nächster Redner: Dr. Heribert Hirte.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196703800">
        <p klasse="redner"><redner id="11004302"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Heribert</vorname><nachname>Hirte</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer! Die Basis unseres Zusammenlebens ist freiwilliges Handeln unserer Bürgerinnen und Bürger. Nur wo freiwilliges Handeln nicht mehr ausreicht oder freiwilliges, selbstbestimmtes Handeln in die Rechte anderer eingreift, darf der Staat überhaupt tätig werden. So will es unser Grundgesetz; so folgt es aus der Menschenwürde,</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)</kommentar>
        <p klasse="O">und so wird auch das aus Artikel 2 des Grundgesetzes hergeleitete Recht auf freie Selbstbestimmung verstanden.</p>
        <kommentar>(Beifall der Abg. Ulla Schmidt [Aachen] [SPD])</kommentar>
        <p klasse="J">Ich halte Organspende für einen Akt gelebter Solidarität. Jedem Menschen, der auch nach seinem Tod anderen Menschen zu einem Weiterleben oder zu verbesserter Gesundheit verhilft oder zumindest verhelfen möchte, gebührt mein ganz persönlicher Dank und die Anerkennung unserer Gesellschaft.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Gleichzeitig respektiere ich aber die Entscheidung jedes und jeder Einzelnen, der, die – sei es aus religiösen oder anderen Gründen – sich nicht für eine solche Organspende entscheidet oder sich nicht einmal mit dieser Thematik beschäftigen möchte. Diese Debatte stößt weit vor in den Bereich der Grundrechte jedes Einzelnen. Gerade im Lichte des Rechts auf freie Selbstbestimmung muss der Staat zweifelsfrei sicherstellen, dass die Entscheidung des Einzelnen umgesetzt wird.<a id="S7615" name="S7615" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Lassen Sie mich dies ein bisschen näher erläutern. Entgegen der Darstellung mancher, ergibt sich aus dem Grundgesetz gerade keine Grund- oder Solidarpflicht dahin gehend, Organe nach dem eigenen Tod zu „spenden“. Da sich eine solche Pflicht gerade nicht aus dem Grundgesetz ergibt, muss sich ein entsprechendes Gesetz – sei es zur Verbesserung der Zustimmungslösung oder zur Einführung einer sogenannten Widerspruchslösung – an den Grundrechten und der Menschenwürde messen lassen. Grundsätzlich von einer Spendenbereitschaft auszugehen und nur im Fall eines ausdrücklichen Widerspruchs von einer Transplantation abzusehen, erfüllt nicht den staatlichen Schutzauftrag.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Die Widerspruchslösung verstößt zum einen gegen das zu Lebzeiten bestehende Selbstbestimmungsrecht. Zum anderen verstößt sie gegen die objektivrechtliche Dimension der Würdegarantie in Form des sogenannten postmortalen Schutzes der mit dem Hirntod eigentlich beendeten Grundrechte aus Artikel 2 und Artikel 1 unseres Grundgesetzes. In Deutschland steht es jedem Menschen frei, seine Persönlichkeit nach seinen eigenen Wünschen zu entfalten. Das schließt explizit das Recht ein, sich mit bestimmten Themen nicht zu beschäftigen oder keine Entscheidungen zu fällen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Das gilt auch und gerade für die Organspende.</p>
        <p klasse="J">Insbesondere schließt das Selbstbestimmungsrecht die Entscheidung über den Umgang und den Verbleib des eigenen Körpers nach dem Tod ein. Zwar ist dieses Recht nicht schrankenlos gewährt; vielmehr kann es durch ein verhältnismäßiges Gesetz eingeschränkt werden. Die Widerspruchslösung überschreitet diese Verhältnismäßigkeit. Meine Kolleginnen und Kollegen, meine Vorredner haben gezeigt, dass die Widerspruchslösung gerade nicht erforderlich ist, das heißt, es stehen vergleichbar effektive, aber mildere Mittel zur Verfügung. Zudem können Widersprüche verloren gehen, Register können Fehler enthalten, oder Menschen – das haben wir in einem anderen traurigen Zusammenhang vor einigen Wochen gehört – können falsch identifiziert werden. Unsere Selbstbestimmungsfreiheit wird durch das Grundgesetz über den Tod hinaus garantiert. Dieser postmortale Schutz wird durch die Widerspruchslösung gefährdet.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="J">All diese Probleme und Eingriffe in die Intimsphäre können nur mit einer verbesserten Zustimmungslösung vermieden werden. Vertrauen wir deshalb unseren Bürgerinnen und Bürgern, und verbessern wir die Zustimmungslösung. Das ist der richtige Weg.</p>
        <p klasse="J">Herzlichen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Dr. Hirte. – Der letzte Redner: Dr. Matthias Zimmer.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196703900">
        <p klasse="redner"><redner id="11004192"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Matthias</vorname><nachname>Zimmer</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe gegen die Widerspruchslösung zwei Einwände. Die Widerspruchslösung unterstellt zum einen, dass mit dem Tod eines Menschen dieser quasi eine herrenlose Sache werde, über die der Staat dann verfügen kann, wenn keine andere Verfügung vorliegt. Als Christ definiere ich den Menschen zwar als Geist im Körper und damit den Tod als essenzielle und dauerhafte Scheidung beider, jedoch behandeln wir den entseelten Körper danach nicht als leeres Gefäß ohne Wert. Vielmehr behandeln wir ihn mit Respekt, weil in diesem Körper die menschliche Existenz nachwirkt. Diese Nachwirkung ist es, die unseren fortdauernden Respekt vor der Würde des verblichenen Menschen begründet. Ja, wir stellen auch heute noch die Schändung von Leichen unter Strafe, weil wir dem toten Körper Rechte zusprechen. Deswegen darf ohne vorgängige Einwilligung der tote Körper nicht Mittel zum Zweck sein, auch dann nicht, wenn dadurch andere Leben gerettet werden könnten.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)</kommentar>
        <p klasse="J">Die Widerspruchslösung unterstellt – zweitens –, es gebe so etwas wie das Obereigentum des Staates am menschlichen Körper. Widerspricht niemand, ist der Körper zur Nutzung freigegeben. Ich finde, das läuft gegen alle abendländischen Traditionen, in denen sich das Eigentumsrecht des Menschen an seinem Körper als grundlegendes Menschenrecht entwickelt hat – und übrigens auch als Voraussetzung, Eigentum als Recht begründen zu können.</p>
        <p klasse="J">Der Staat ist nicht Obereigentümer menschlicher Körper. Das wäre die abgewandelte Idee bzw. Rechtsfigur, in der Gott früher einmal als Obereigentümer der Schöpfung angesehen wurde, weil er diese ins Dasein gerufen hat und alles Eigentum nur abgeleitet ist. Der Staat ist aber nicht Gott. Er ist eine Institution, die in Verantwortung vor Gott und den Menschen handelt, also in Demut vor der Schöpfung und in Anerkenntnis von fundamentalen Menschenrechten.<a id="S7616" name="S7616" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Ich befürworte eine, wie ich es ausdrücken würde, assistierte Entscheidungslösung. Dazu gehören aus meiner Sicht zwei Elemente: Beratung und Entscheidung. Ich bin – erstens – sehr dafür, dass wir eine solche Beratung bei Hausärzten abrechnungsfähig machen. Der Hausarzt sollte über die medizinischen Aspekte beraten. Ich bin – zweitens – dafür, dann eine Entscheidung abzufordern, wenn der Einzelne mit dem Staat in Berührung kommt. Dazu ist ja eine ganze Reihe von Vorschlägen gemacht worden. Damit muss aber ausdrücklich gelten: Wer sich nicht entscheidet, hat keine Zustimmung gegeben.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Eine letzte Überlegung: Könnte es nicht klug sein, die Solidargemeinschaft der möglichen Spender anders zu stellen als die Solidargemeinschaft aller Versicherten? Wenn alle anderen medizinischen Kriterien bei der Beurteilung von Empfängern gleich sind, alle Perspektiven einer nachhaltigen Lebensführung ebenfalls, sollte dann nicht die Bereitschaft, selbst Spender zu sein, ein zusätzliches Kriterium sein können? Sollten wir auf diese Art nicht deutlich machen, dass die Bereitschaft zu einer Organspende Leben retten kann – auch das eigene? Umgekehrt formuliert: Könnte man damit nicht auch die Botschaft senden, dass Solidarität zu erwarten, ohne sie zu geben, dem Solidaritätsgedanken fremd ist? Ich gestehe: Ich habe hier noch keine abschließende Lösung, finde aber, dass wir auch darüber diskutieren sollten.</p>
        <p klasse="J">Als letzter Redner dieser Debatte möchte ich sagen: Ich bin Jens Spahn dankbar, dass er diese Debatte losgetreten hat. Das hat dem Deutschen Bundestag die Gelegenheit gegeben, zu zeigen, was in ihm steckt, und das war heute in der Tiefe und der Ernsthaftigkeit dieser Debatte eine ganze Menge.</p>
        <p klasse="J">Herzlichen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Dr. Zimmer. – Matthias Zimmer war in der Tat der letzte Redner in dieser Debatte. Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Reden ihrerseits zu Protokoll zu geben. Damit schließe ich eine wirklich bemerkenswerte, intensive Orientierungsdebatte, die uns die weitere Diskussion eröffnet.<sup>1</sup><fussnote>Anlage 2</fussnote></p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Vielen herzlichen Dank Ihnen allen.</p>
        <p klasse="J">Ich rufe den nächsten Tagesordnungspunkt gleich auf, warte aber, bis die Plätze eingenommen werden oder getauscht sind.</p>
      </rede>
      <p klasse="T">Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf:</p>
    </tagesordnungspunkt>
    <tagesordnungspunkt top-id="Tagesordnungspunkt 2">
      <p klasse="T_fett">Befragung der Bundesregierung</p>
      <p klasse="J">Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Kabinettssitzung mitgeteilt: Rentenversicherungsbericht 2018.</p>
      <p klasse="J">Ich gebe aber Minister Heil nicht das Wort, bevor hier nicht einigermaßen Ruhe eingekehrt ist. Bitte führen Sie die Gespräche woanders, nicht hier im Raum.</p>
      <p klasse="J">Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Bericht hat der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil. – Hubertus, bitte, Sie haben das Wort.</p>
      <kommentar>(Heiterkeit)</kommentar>
      <rede id="ID196704000">
        <p klasse="redner"><redner id="11003142"><name><vorname>Hubertus</vorname><nachname>Heil</nachname><ortszusatz>(Peine)</ortszusatz><rolle><rolle_lang>Bundesminister für Arbeit und Soziales</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister BMAS</rolle_kurz></rolle></name></redner>Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales:</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Claudia! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die ausgezeichnete wirtschaftliche Entwicklung, die gute Lage am Arbeitsmarkt haben positive Wirkungen auf die gesetzliche Rentenversicherung. Das macht der Rentenversicherungsbericht 2018 deutlich, den wir heute im Kabinett beschlossen haben.</p>
        <p klasse="J">Im Einzelnen ist es so, dass aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage auch im kommenden Jahr, zum 1. Juli, mit deutlichen Rentenerhöhungen gerechnet werden kann. Davon profitieren 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland, und die Nachhaltigkeitsrücklage der gesetzlichen Rentenversicherung hat ein ordentliches Polster von 38 Milliarden Euro, ein bis dato nicht erreichter Wert. Das Sicherungsniveau vor Steuern beträgt 48,1 Prozent, und aufgrund der von diesem Bundestag mittlerweile beschlossenen doppelten Sicherungslinien werden wir auch dafür sorgen, dass das Rentenniveau bis 2025 nicht unter 48 Prozent absinkt. Das heißt: Das Sicherungsniveau bleibt stabil.</p>
        <p klasse="J">Auf der anderen Seite bleibt der Beitrag nach den aktuellen Modellrechnungen dieses Rentenversicherungsberichts in den kommenden Jahren bis 2023 stabil bei 18,6 Prozent. Anschließend steigt der Beitrag leicht an. Jedoch greift auch dort die zweite Sicherungslinie bis zum Jahre 2025 und verhindert, dass der Rentenversicherungsbeitrag den Wert von 20 Prozent überschreitet. Davon profitieren 38 Millionen Versicherte in Deutschland. Das heißt, meine Damen und Herren, diese Modellrechnungen des Rentenversicherungsberichts machen deutlich, dass die beiden Sicherungslinien, die mit den Stimmen der Koalition hier im Deutschen Bundestag beschlossen wurden, wirken – auch auf der Strecke bis 2025. Mir ist wichtig, das zu betonen, weil das hin und wieder ja auch bestritten wurde.</p>
        <p klasse="J">Weiterhin hat der Bundestag mehrheitlich beschlossen, dass die Leistungen der Mütterrente in den nächsten Jahren verbessert werden, damit es eine gerechtere Mütterrente gibt, und dass Menschen, die ihren Beruf nicht mehr ausüben können, zukünftig durch eine Verbesserung bei den Erwerbsminderungsrenten stärker unterstützt werden. Der Bundestag hat außerdem mehrheitlich beschlossen, dass Geringverdiener zukünftig weniger Abgaben zahlen, sich dabei in ihren Ansprüchen an die Rentenversicherung aber nicht verschlechtern. Davon profitieren 3 Millionen Menschen.<a id="S7617" name="S7617" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Ich will kurz sagen, dass unberührt davon auch im kommenden Jahr rentenpolitische Veränderungen geplant sind. Zum einen werden wir, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, die sogenannte Grundrente einführen. Dabei geht es um die Besserstellung der Menschen, die ihr Lebtag gearbeitet haben, aber durch zu niedrige Löhne zu geringe Rentenanwartschaften haben. Die wollen wir besserstellen als diejenigen, die in der Grundsicherung sind und nie gearbeitet haben. Zum anderen werden wir die Selbstständigen in den Schutz der Alterssicherungssysteme einbeziehen.</p>
        <p klasse="J">Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will anhand der Systematik dieses Rentenversicherungsberichts deutlich machen, dass wir über drei Schritte reden. Wir haben jetzt die Weichen für den Zeitraum bis 2025 gestellt, und der Bericht gibt uns Hinweise darauf, dass das richtige Entscheidungen waren, die wirken, dass das seriös und solide finanziert ist. Wir haben im nächsten Jahr die beiden Schritte vor, die ich eben benannt habe. Wir wissen aber auch, dass große Herausforderungen im System der Alterssicherung, vor allen Dingen in der gesetzlichen Rente, ab dem Jahre 2025 auf unsere Gesellschaft zukommen – allein deshalb, weil die Generation der sogenannten Babyboomer, das heißt der Jahrgänge der späten 1950er- bis Mitte der 1960er-Jahre, Stück für Stück Leistungen aus der Alterssicherung beziehen wird. Das wird im Zeitraum zwischen 2025 und 2040 die große Herausforderung, und dafür haben wir in diesem Jahr die Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ eingesetzt, die Vorschläge machen soll, und zwar rechtzeitig bis zum März 2020, damit wir die Weichen auch über 2025 hinaus stellen können.</p>
        <p klasse="J">Diese Bundesregierung ist entschlossen – das machen wir mit dem Rentenbericht deutlich –, einen verlässlichen Generationenvertrag zu organisieren und ein Kernversprechen des Sozialstaats, nämlich dass man nach einem Leben voller Arbeit eine ordentliche Altersabsicherung hat, über die gesetzliche Rentenversicherung zu gewährleisten, und zwar für alle Generationen: für Großeltern, Eltern und Kinder.</p>
        <p klasse="J">Ich freue mich auf Ihre Fragen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)</kommentar>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Minister Hubertus Heil. – Sie wissen, wir fangen jetzt mit der Befragung an. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, im ersten Teil der Regierungsbefragung zunächst Fragen zu dem Themenbereich zu stellen, den Hubertus Heil vorgestellt hat. Sie wissen: je eine Minute für Frage und Antwort.</p>
        <p klasse="J">Ich gebe Uwe Witt als Erstem das Wort.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196704100">
        <p klasse="redner"><redner id="11004937"><name><vorname>Uwe</vorname><nachname>Witt</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Uwe Witt (AfD):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Minister Heil, leider kann ich mich jetzt bei Ihnen für den Rentenversicherungsbericht erst einmal nicht bedanken, weil wir ihn heute erst um 10 Uhr bekommen haben. Es scheint neue gängige Praxis der Regierung zu sein, dass erst die Presse bedient wird, bevor das Hohe Haus die Unterlagen bekommt. Ein solches Erlebnis hatten wir auch schon im Ausschuss.</p>
        <p klasse="J">Kommen wir zur ersten Frage, die ich habe, und zwar: Dem Rentenversicherungsbericht ist zu entnehmen, dass in Seniorenhaushalten 63 Prozent aller Einnahmen aus der gesetzlichen Rentenversicherung kommen, lediglich 22 Prozent aus privaten Alterssicherungssystemen und 15 Prozent aus Hinzuverdienst stammen. Angesichts dieser Tatsache wäre doch eine Erhöhung des Sicherungsniveaus vor Steuern auf 55 Prozent unabdingbar, um Altersarmut in Deutschland zu verhindern. Wie ist Ihre Meinung dazu?</p>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Herr Heil, eine Minute für Ihre Antwort, und ich übergebe an meinen Kollegen.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196704200">
        <p klasse="redner"><redner id="11003142"><name><vorname>Hubertus</vorname><nachname>Heil</nachname><ortszusatz>(Peine)</ortszusatz><rolle><rolle_lang>Bundesminister für Arbeit und Soziales</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister BMAS</rolle_kurz></rolle></name></redner>Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales:</p>
        <p klasse="J_1">Herr Kollege, zum ersten der Hinweis, dass das Bundeskabinett erst heute diesen Bericht beschlossen hat. Er ist unmittelbar danach ins Internet gestellt worden. Nicht nur die Koalitionsfraktionen, sondern alle Fraktionen sind natürlich darüber informiert worden, dass er für diese Befragung zur Verfügung steht.</p>
        <kommentar>(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Die „Bild“-Zeitung hatte ihn schon gestern, und zwar ihre gedruckte Ausgabe! Das ist das Problem!)</kommentar>
        <p klasse="O">Der Sinn der Regierungsbefragung ist, dass wir aus dem heutigen Kabinett berichten. Deshalb, glaube ich, ist das sachgemäß, und daran sollte man auch keinen Zweifel hegen.</p>
        <p klasse="J">Zweitens zum Hinweis auf die Frage des Rentenniveaus. Ich bin sehr der Meinung, dass das gesetzliche Rentenniveau eine wichtige Kennziffer ist, damit Rentnerinnen und Rentner von den allgemeinen Lohn- und Gehaltssteigerungen auch profitieren können. Es geht aber nicht um 48 Prozent vom letzten Brutto oder Netto. Deshalb ist bezüglich der Frage zur Vermeidung von Altersarmut der Blickwinkel zu vergrößern und im Übrigen auch darauf hinzuweisen, dass in den von Ihnen zitierten Zahlen eines nicht steckt, nämlich unterschiedliche Lebensverhältnisse von Menschen; so zahlen diejenigen, die zum Beispiel Wohneigentum haben, keine Miete. Zur Vermeidung von Altersarmut ist also die Frage des Rentenniveaus – das nehmen wir als Faktor sehr ernst und stabilisieren es jetzt bei 48 Prozent – tatsächlich als eine Kennziffer relevant. Aber die Frage, ob wir zum Beispiel eine Grundrente einführen, ist mindestens genauso wichtig. Ich kann Ihnen also sagen, dass der Vorschlag von 55 Prozent aus unserer Sicht schlicht und ergreifend nicht finanzierbar ist, aber dass wir das Möglichste tun, um Altersarmut in Deutschland zu verhindern.</p>
        <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Minister. – Jetzt machen wir weiter mit der ersten Frage des Kollegen Johannes Vogel.<a id="S7618" name="S7618" typ="druckseitennummer"/></p>
      </rede>
      <rede id="ID196704300">
        <p klasse="redner"><redner id="11004179"><name><vorname>Johannes</vorname><nachname>Vogel</nachname><fraktion>FDP</fraktion><ortszusatz>(Olpe)</ortszusatz></name></redner>Johannes Vogel (Olpe) (FDP):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Minister, lieber Hubertus Heil, die Bundesregierung ist laut Gesetz verpflichtet – das steht auch im Rentenversicherungsbericht –, dem Bundestag geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, wenn die schon bisher gesetzlich normierten Haltelinien gerissen werden. Jetzt entnehmen wir dem Rentenversicherungsbericht und wissen auch, dass durch Ihr Rentenpaket, das heißt durch die Mehrausgaben, die Sie vornehmen – ich finde, mit der Gießkanne –, die Haltelinie eines Beitragssatzes von 22 Prozent im Jahr 2030 gerissen werden wird. Welche konkreten Maßnahmen außer dem abstrakten Verweis auf die Rentenkommission wollen Sie dem Bundestag dagegen vorschlagen? Ob aus der Rentenkommission konkrete Maßnahmen bzw. Vorschläge folgen, ist ja noch offen. Insofern würde ich den gesetzlichen Auftrag an die Bundesregierung so interpretieren, dass Sie jetzt konkrete Maßnahmen vorschlagen müssen, um die Rentenfinanzen langfristig zu stabilisieren. Welche werden das sein?</p>
      </rede>
      <rede id="ID196704400">
        <p klasse="redner"><redner id="11003142"><name><vorname>Hubertus</vorname><nachname>Heil</nachname><ortszusatz>(Peine)</ortszusatz><rolle><rolle_lang>Bundesminister für Arbeit und Soziales</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister BMAS</rolle_kurz></rolle></name></redner>Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales:</p>
        <p klasse="J_1">Herr Kollege Johannes Vogel, es ist tatsächlich so, dass wir uns in der Koalition verständigt haben, für den Zeitraum bis 2025 – angesichts der Tatsache, dass wir bis dahin den Arbeitsmarkt überschauen können und wissen, wie die Finanzen sind – das Notwendige zu tun, um sowohl das Rentenniveau als auch die Beitragssatzstabilität zu gewährleisten. Wir haben die Rentenkommission bewusst eingesetzt, damit sie im März 2020 die Weichen stellt, auch übrigens über 2030 hinaus. Dafür ist genug Zeit.</p>
        <p klasse="J">Ich will mir aber noch einen Verweis gestatten. Es steht im Gesetz, dass wir eingreifen müssen, und wir werden angesichts dieser Entwicklung Vorschläge zur Stabilisierung machen. Aber Sie wissen genau wie ich, dass die Frage der Sicherung der Rente, also Rentenniveau und Beitragssatzstabilität, eine Frage von Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung und am Arbeitsmarkt sind. Um es deutlich zu sagen – das zeigt der Bericht ja auch –: Die Entwicklung am Arbeitsmarkt in den letzten Jahren, die viel besser war, als zum Beispiel 2003 oder 2004 erwartet, hat deutlich gemacht, dass es diesen Zusammenhang gibt. Sie können sich darauf verlassen: Wir werden als Bundesregierung Vorschläge für Veränderungen im Rentensystem über 2025 hinaus und damit auch für 2031 machen. Die derzeitigen Daten geben jedoch her, dass unsere Annahmen offensichtlich richtig sind und die Haltelinien bis 2025 wirken.</p>
        <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Der Nächste ist der Kollege Matthias Birkwald.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196704500">
        <p klasse="redner"><redner id="11004012"><name><vorname>Matthias W.</vorname><nachname>Birkwald</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Matthias W. Birkwald (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Bundesminister Heil, lieber Hubertus, in dem Rentenversicherungsbericht findet sich auf Seite 39 die Information, dass in den Jahren 2024 bis 2027 das Gesamtversorgungsniveau aus Riester-Rente und gesetzlicher Rente 53 Prozent erreichen werde. Das beruht aber auf bestimmten Annahmen, die die Riester-Rente betreffen, nämlich dass – erstens – die Riester-Rente in diesem Zeitraum eine 4‑prozentige Rendite abwerfe und – zweitens – die Verwaltungskosten bei nur 10 Prozent lägen; drittens wird von einer jährlichen Anpassung der Riester-Renten ausgegangen, die der Anpassung der gesetzlichen Rente entspricht. Halten Sie diese Annahmen für auch nur annähernd realisierbar und für überzeugend?</p>
      </rede>
      <rede id="ID196704600">
        <p klasse="redner"><redner id="11003142"><name><vorname>Hubertus</vorname><nachname>Heil</nachname><ortszusatz>(Peine)</ortszusatz><rolle><rolle_lang>Bundesminister für Arbeit und Soziales</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister BMAS</rolle_kurz></rolle></name></redner>Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales:</p>
        <p klasse="J_1">Herr Kollege Matthias Birkwald, um es deutlich zu sagen: Das sind Modellrechnungen, und natürlich gibt es in einer Prognose Faktoren, die sehr unterschiedlich ausfallen können. Wir halten das aber für realistische Schätzungen.</p>
        <p klasse="J">Gleichwohl will ich dazusagen, dass wir das System der Alterssicherung insgesamt noch mal in der Rentenkommission diskutieren und überprüfen werden. Das betrifft die tragende Säule der Alterssicherung – das ist und bleibt aus meiner festen Überzeugung die gesetzliche Rente – und auch ergänzende Säulen, vor allen Dingen betriebliche und auch private Altersvorsorge. Ich persönlich sehe bei diesen beiden Säulen durchaus Erneuerungs- und Reformbedarf; aber da will ich der Rentenkommission nicht vorgreifen.</p>
        <p klasse="J">Wir halten unsere Prognosen für solide; aber es gibt, wie gesagt, keine Gewissheiten, weil es nun einmal Prognosen sind. Um es mit einem großen Mann zu sagen: Prognosen sind immer mit Vorsicht zu genießen, weil sie die Zukunft betreffen.</p>
        <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
        <p klasse="J_1">Das stimmt. – Kollege Peter Weiß ist der Nächste.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196704700">
        <p klasse="redner"><redner id="11003255"><name><vorname>Peter</vorname><nachname>Weiß</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion><ortszusatz>(Emmendingen)</ortszusatz></name></redner>Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Herr Bundesminister, anlässlich der Anhebung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung auf künftig 67 Jahre hat das Parlament gebeten, regelmäßig darüber unterrichtet zu werden, wie sich die Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entwickelt. Könnten Sie uns dazu etwas sagen? Sind die Erwartungen eher übertroffen worden, oder ist die Erwerbsbeteiligung hier geringer als erwartet?</p>
      </rede>
      <rede id="ID196704800">
        <p klasse="redner"><redner id="11003142"><name><vorname>Hubertus</vorname><nachname>Heil</nachname><ortszusatz>(Peine)</ortszusatz><rolle><rolle_lang>Bundesminister für Arbeit und Soziales</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister BMAS</rolle_kurz></rolle></name></redner>Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales:</p>
        <p klasse="J_1">Lieber Kollege Peter Weiß, wir können dazu durchaus etwas sagen, weil heute mit dem Rentenversicherungsbericht auch der gesetzlich vorgegebene Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre beschlossen wurde. Demnach haben wir eine überaus erfreuliche Entwicklung: Die Erwerbstätigenquote in der Altersgruppe der 60- bis 64‑Jährigen hat sich seit dem Jahr 2000 besser entwickelt als in anderen EU-Ländern, und zwar ist sie von 20 Prozent im Jahre 2000 auf gut 58 Prozent im Jahre 2017 gestiegen. Das ist wirklich eine bemerkenswerte Entwicklung.<a id="S7619" name="S7619" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Das darf uns aber nicht davon abhalten, weiterhin das Möglichste zu tun, damit Beschäftigte erwerbsfähig bleiben und sich der in der Vergangenheit oft in einzelnen Unternehmen praktizierte Jugendwahn nicht weiter ausbreitet. Ich rede jetzt nicht von einer Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters über 67 hinaus, sondern vom Erreichen des realen Renteneintrittsalters.</p>
        <p klasse="J">Es hat also Fortschritte in den letzten Jahren gegeben. Das finde ich bemerkenswert. Wenn Sie mich fragen, ist das nicht nur das Ergebnis von Rentenpolitik, sondern auch der Tatsache geschuldet, dass wir wirtschaftlich und beschäftigungspolitisch in Deutschland vorangekommen sind. Aber da ist noch Luft nach oben. Trotzdem ist es eine bemerkenswerte Entwicklung, die besser ist als in anderen EU-Staaten.</p>
        <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Der Kollege Markus Kurth.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196704900">
        <p klasse="redner"><redner id="11003578"><name><vorname>Markus</vorname><nachname>Kurth</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Minister Heil, eines vorweg: Damit, dass Sie eine Verzinsung bei der sogenannten Riester-Rente von 4 Prozent für eine solide und vernünftige Einschätzung halten, dürften Sie relativ alleine stehen.</p>
        <kommentar>(Beifall des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])</kommentar>
        <p klasse="J">Nun ist das Rentenniveau die eine Sache. Auf der anderen Seite stellt sich die Frage: Wie viel wovon? Da muss man den aktuellen Rentenversicherungsbericht mit dem heute bekanntgewordenen Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre in Verbindung bringen. Sie loben da das gestiegene Beschäftigungsniveau Älterer. Was sagen Sie denn zu der Tatsache, dass zwar die Beschäftigung von über 60-Jährigen gestiegen ist, dass aber die überwiegende Zahl von diesen Teilzeit arbeitet oder Minijobs hat; bei Minijobs ist der Anteil Älterer sogar gestiegen. Sie haben also nur eine atypische und naturgemäß nicht so gut bezahlte Beschäftigung, von der man keine Rentenversicherungsbeiträge in nennenswertem Umfang zahlen kann.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196705000">
        <p klasse="redner"><redner id="11003142"><name><vorname>Hubertus</vorname><nachname>Heil</nachname><ortszusatz>(Peine)</ortszusatz><rolle><rolle_lang>Bundesminister für Arbeit und Soziales</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister BMAS</rolle_kurz></rolle></name></redner>Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales:</p>
        <p klasse="J_1">Lieber Markus Kurth, lieber Herr Kollege, eine solche Entwicklung geschafft zu haben, ist zunächst einmal ein gemeinsamer Erfolg aus rot-grüner Zeit; wir haben ja damals die entsprechenden Reformen eingeleitet, und andere Regierungen haben sie später durchgehalten. Es ist somit, glaube ich, das gemeinsame Anliegen, dass auch ältere Beschäftigte die Chance haben, am Erwerbsleben teilzunehmen, um damit ihre Anwartschaft in der Rente zu verbessern.</p>
        <p klasse="J">Es ist übrigens auch ein Aufwuchs bei sozialversicherungspflichtigen Vollzeitjobs gelungen. Und es gibt ältere Menschen, die Teilzeit arbeiten. Das finde ich per se aber nicht schlimm, weil wir ohnehin erleben werden, dass sich das Erwerbsvolumen im Erwerbsverlauf weiter unterschiedlich entwickeln wird. Es gibt Menschen, die nach einer guten Ausbildung Vollzeit arbeiten wollen. Es gibt welche, die ein bisschen kürzer treten wollen, weil sie ein Haus bauen oder eine Familie gründen wollen. Es gibt welche, die, wenn die Kinder in die Pubertät kommen, wieder aus guten Gründen Vollzeit arbeiten. Es gibt auch Menschen, die später beispielsweise nicht von hundert auf null in die Rente gehen wollen. Hier geht es auch darum, flexible Übergänge zu ermöglichen.</p>
        <p klasse="J">Aber in einem sind wir uns klar: Wir müssen noch mehr tun, damit wir die gute Entwicklung fortsetzen können, damit diejenigen im beschäftigungsfähigen Alter, die arbeiten können und wollen, auch die Möglichkeit haben, am Erwerbsleben teilzunehmen. Es geht dabei um die Frage von Humanisierung der Arbeitswelt und von Beschäftigungsfähigkeit. Es geht aber auch darum, bei Arbeitgebern darauf zu dringen, dass sie Menschen ab 60 nicht einfach aus dem Erwerbsleben herausnehmen und dann noch über Fachkräftemangel jammern.</p>
        <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Die Kollegin Kerstin Tack.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196705100">
        <p klasse="redner"><redner id="11004173"><name><vorname>Kerstin</vorname><nachname>Tack</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Kerstin Tack (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Schönen Dank. – Herr Minister, lieber Hubertus, meine Frage ist folgende: Ich möchte gerne wissen, ob in die Modellrechnung des Rentenversicherungsberichtes neben dem Rentenversicherung-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz – wenn man das bei Scrabble legt, dann hat man flugs die volle Punktzahl – auch weitere aktuelle Maßnahmen der Bundesregierung eingeflossen sind.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196705200">
        <p klasse="redner"><redner id="11003142"><name><vorname>Hubertus</vorname><nachname>Heil</nachname><ortszusatz>(Peine)</ortszusatz><rolle><rolle_lang>Bundesminister für Arbeit und Soziales</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister BMAS</rolle_kurz></rolle></name></redner>Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales:</p>
        <p klasse="J_1">Ja, ich kann bestätigen, dass wir den Rentenbericht auf Basis der im Kabinett beschlossenen Maßnahmen in der Rentenversicherung, auch jetzt im Bundestag mit der Verabschiedung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, beschlossen haben. Weil es für das Rentenniveau relevant ist, haben wir auch die Auswirkungen des Qualifizierungschancengesetzes, über das wir am Freitag im Bundestag debattieren werden, bezogen auf die Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages einbezogen. Dazu kommen die Veränderungen in Form der Parität in der gesetzlichen Krankenversicherung und die Veränderungen in der Pflegeversicherung. Das heißt, wir haben mithilfe der Deutschen Rentenversicherung die Modellrechnung auf Basis der aktuellsten Daten und der letzten Beschlüsse des Bundeskabinetts projiziert.</p>
        <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Dann machen wir weiter mit dem Kollegen Norbert Kleinwächter.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196705300">
        <p klasse="redner"><redner id="11004781"><name><vorname>Norbert</vorname><nachname>Kleinwächter</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Norbert Kleinwächter (AfD):<a id="S7620" name="S7620" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J_1">Herzlichen Dank. – Werter Herr Bundesminister, ich möchte ein bisschen sortieren, was gesagt worden ist, auch in Bezug auf die Thematik der Verzinsung der Riester-Verträge. Ist Ihnen die Studie des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung bekannt, in der nachgewiesen worden ist, dass 75 Prozent der Riester-Verträge nur eine Rendite zwischen 0 und 2 Prozent erzielen? Wie kommen Sie also in Ihren Prognosen auf die, wie Sie ausgeführt haben, überhöhten Verzinsungsannahmen, obwohl Sie wissen, dass die Nullzinspolitik der EZB, die vom scheiternden Euro verursacht wird, diese niemals ermöglicht?</p>
        <p klasse="J">Wir müssen also davon ausgehen, dass ohne Riester die gesetzliche Rente 2030 auf knapp 46 Prozent vor Steuern sinken wird. Das ist insbesondere betrüblich, weil 90 Prozent der Ostdeutschen – das sagen Sie auch in Ihrem Rentenversicherungsbericht – auf die gesetzliche Rente angewiesen sind. Also, was sagen Sie den Ostdeutschen? Ist Ostdeutschland für Sie ein Testgebiet für umfassende Grundsicherung? Und vor allem: Was ist die Hauptursache für die Altersarmut in Deutschland heute: die Riester-Reformen der SPD oder die Einführung und Beibehaltung des Euro?</p>
      </rede>
      <rede id="ID196705400">
        <p klasse="redner"><redner id="11003142"><name><vorname>Hubertus</vorname><nachname>Heil</nachname><ortszusatz>(Peine)</ortszusatz><rolle><rolle_lang>Bundesminister für Arbeit und Soziales</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister BMAS</rolle_kurz></rolle></name></redner>Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales:</p>
        <p klasse="J_1">Um zunächst Ihre letzte Frage zu beantworten: Die Hauptursachen für Altersarmut sind schlechte Löhne, unterbrochene Erwerbsbiografien und die Tatsache, dass Alleinerziehende es verdammt schwer haben.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD)</kommentar>
        <p klasse="O">Das heißt, Altersarmut ist immer ein Ergebnis von Armut im Erwerbsverlauf. Den Zusammenhang zwischen Erwerbsbiografie und Rente sollten Sie kennen.</p>
        <p klasse="J">Die Studie, die Sie genannt haben, kenne ich im Einzelnen nicht, ich bin aber gerne bereit, Ihnen weitere entsprechende Zahlen zu liefern.</p>
        <p klasse="J">Ich habe vorhin darauf hingewiesen, dass es mein Anliegen, auch in Bezug auf die Menschen in Ostdeutschland, ist, dazu beizutragen, dass vor allen Dingen die gesetzliche Rentenversicherung die tragende Säule ist. Betriebliche und private Altersvorsorge können nur ergänzend sein, die tragende Säule der Alterssicherung ist die gesetzliche Rente.</p>
        <kommentar>(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Hat die SPD 2001 ja geändert!)</kommentar>
        <p klasse="O">Um da individuell Wahrheit und Klarheit reinzubringen – Sie haben ja abstrakte Überlegungen angestellt –, hat die Koalition sich vorgenommen – das ist technisch nicht ganz einfach; aber wir werden das tun –, säulenübergreifende Renteninformationen zur Verfügung zu stellen, die den Menschen neben Informationen zur gesetzlichen Rente auch Klarheit darüber geben, was sie im Bereich der betrieblichen bzw. privaten Vorsorge zu erwarten haben. Ich glaube, das ist eine wichtige Aufgabe, um zu einer Gesamtschau zu kommen.</p>
        <p klasse="J">Ich will Sie aber auch darauf hinweisen, dass sich die Formulierung „Alterseinkünfte“ nicht nur auf die gesetzliche, die betriebliche und die private Altersvorsorge bezieht. Vielmehr gibt es durchaus auch Menschen, die, weil sie Glück hatten, weil sie geerbt haben oder weil sie selbst etwas geleistet haben, keine Miete zahlen müssen, weil sie Wohneigentum haben, und deshalb bessergestellt sind, als das in oberflächlichen Statistiken manchmal den Anschein hat. Das verniedlicht nicht, dass es Menschen gibt, denen es sehr schlecht geht und die im System der Grundsicherung sind.</p>
        <p klasse="J">Mein Ziel ist es, diejenigen, die gearbeitet haben, aus der Grundsicherung zu holen. Dem dient unter anderem auch die Einführung der Grundrente, die wir uns für das nächste Jahr vorgenommen haben.</p>
        <p klasse="J">Herzlichen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Minister. – Jetzt machen wir weiter mit Uwe Schummer, CDU/CSU-Fraktion.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196705500">
        <p klasse="redner"><redner id="11003631"><name><vorname>Uwe</vorname><nachname>Schummer</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Uwe Schummer (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Mich interessiert Ihre Einschätzung, wie sich langfristig Beitrag und Bundeszuschuss entwickeln werden, und ob so dann langfristig eine geschützte Demografiereserve aufgebaut werden kann.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196705600">
        <p klasse="redner"><redner id="11003142"><name><vorname>Hubertus</vorname><nachname>Heil</nachname><ortszusatz>(Peine)</ortszusatz><rolle><rolle_lang>Bundesminister für Arbeit und Soziales</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister BMAS</rolle_kurz></rolle></name></redner>Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales:</p>
        <p klasse="J_1">Herr Kollege Schummer, das ist ein ganz wichtiger Hinweis. Die gesetzliche Rente beruht ja im Wesentlichen immer noch überwiegend auf Beitragsleistungen, in hohem Maße ergänzend aber auch – das ist aufgewachsen – auf steuerlichen Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt, die über den Haushalt des BMAS in die Rentenkasse fließen. Der Rentenbericht macht deutlich, dass wir bis 2025 sehr solide und verlässliche Annahmen haben. Was die Annahmen zum Zuschussbedarf aus Steuern angeht, die dem Rentengesetz, das wir jetzt beschlossen haben, also dem Rentenpakt, zugrunde lagen, ist es sogar so, dass sich die Zahlen aktuell ein bisschen positiver entwickeln als angenommen.</p>
        <p klasse="J">Ihre Frage gibt mir auch Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass die doppelten Haltelinien dafür sorgen werden, dass zugunsten der Sozialversicherten und zugunsten des Rentenniveaus, wenn eine dieser Haltelinien verletzt wird, ein Steuerzuschuss aus der Demografiereserve und dem angehobenen allgemeinen Zuschuss geleistet wird – und das ist auch gut so, um einen anderen großen Politiker zu zitieren.</p>
        <kommentar>(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])</kommentar>
        <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Wir machen weiter mit der nächsten Frage von Matthias W. Birkwald.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196705700">
        <p klasse="redner"><redner id="11004012"><name><vorname>Matthias W.</vorname><nachname>Birkwald</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Matthias W. Birkwald (DIE LINKE):<a id="S7621" name="S7621" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Bundesminister Heil, ich habe jetzt immer wieder gehört, dass die Renten künftig wieder wie die Löhne steigen sollen. Sie schreiben im Rentenversicherungsbericht auf Seite 47 ja, dass bis 2032 nach Ihren Modellrechnungen sie um 38,3 Prozent steigen werden. Wenn ich mir aber die Steigerung der Bruttolöhne in derselben Tabelle anschaue und rechne, dann komme ich auf eine Erhöhung der Löhne im selben Zeitraum um 52,5 Prozent. Jetzt frage ich Sie: Wie wollen Sie verhindern, dass die Lücke zwischen Löhnen/Lebenshaltungskosten auf der einen Seite und gesetzlicher Rente auf der anderen Seite immer größer wird? Denn die Standardrente läge ja nach Ihren Berechnungen 2032 bei 52,5 Prozent Lohnsteigerungen 204 Euro höher, als das im Moment ausgewiesen ist.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196705800">
        <p klasse="redner"><redner id="11003142"><name><vorname>Hubertus</vorname><nachname>Heil</nachname><ortszusatz>(Peine)</ortszusatz><rolle><rolle_lang>Bundesminister für Arbeit und Soziales</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister BMAS</rolle_kurz></rolle></name></redner>Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales:</p>
        <p klasse="J_1">Lieber Kollege Birkwald, ich würde das, was Sie angesprochen haben, gerne mit der Idee verbinden, die Herr Kurth genannt hat, weil beides zusammengehört. Das Rentenniveau – das wissen Sie als Rentenexperte Ihrer Fraktion – beschreibt im Wesentlichen das Verhältnis von allgemeiner Lohn- und Gehaltserhöhung zu Rentensteigerungen, und zwar über die Rentenformel immer ein Jahr später. Aber die Frage, die Matthias Kurth</p>
        <kommentar>(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Markus!)</kommentar>
        <p klasse="O">– Markus –, Franz Müntefering zitierend gestellt hat – Prozent von was? –, ist mindestens genauso wichtig. Wir erleben, dass wir in der letzten Zeit auskömmlichere Renten und stärkere Rentensteigerungen hatten als in der Vergangenheit, weil die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage so gut war. In Kombination mit einer vernünftigen Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik, die zum Beispiel für eine stärkere Tarifbindung und damit auch für eine angemessene Lohn- und Gehaltsentwicklung sorgt, haben wir die Chance, dass sich das ein Jahr später auch für Rentnerinnen und Rentner auszahlt.</p>
        <p klasse="J">Mit den Formulierungen zum Halteniveau – 48 Prozent – sichern wir das Rentenniveau ab, damit es nicht nach unten durchschießen kann und dadurch eine Entkopplung der Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner von der Kaufkraft der Menschen, die ein Gehalt beziehen, stattfindet. Dass man sich immer mehr wünschen kann, wie Sie das tun, das kann man verstehen. Aber wir halten das, was wir da machen, für finanzierbar und verantwortbar.</p>
        <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Dann machen wir weiter mit der zweiten Frage von Johannes Vogel.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196705900">
        <p klasse="redner"><redner id="11004179"><name><vorname>Johannes</vorname><nachname>Vogel</nachname><fraktion>FDP</fraktion><ortszusatz>(Olpe)</ortszusatz></name></redner>Johannes Vogel (Olpe) (FDP):</p>
        <p klasse="J_1">Herr Minister, lieber Hubertus Heil, du hast eben auf die Frage von zwei Kollegen ausgeführt, dass sich die Beschäftigung Älterer in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt hat. Das heißt ja, dass die Menschen im Schnitt nicht nur länger arbeiten können, sondern oft auch länger arbeiten wollen. Jetzt wissen wir auch, dass die Lebenswege sehr unterschiedlich sind. Gleichzeitig wissen wir als Rentenpolitiker, dass es skandinavische Länder gibt, die uns sehr erfolgreich das System eines flexiblen Renteneintritts vormachen, wo jeder selber entscheiden kann, wann er in Rente geht, und gleichzeitig individuell längeres Arbeiten belohnt wird.</p>
        <p klasse="J">Wäre das nicht auch ein System, das dem in Deutschland überlegen ist? Warum sollen die Menschen nicht selbst entscheiden können, wann sie in Rente gehen? Deswegen die Frage ganz konkret: Was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen einen flexibleren Renteneintritt nach schwedischem Vorbild?</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der FDP)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196706000">
        <p klasse="redner"><redner id="11003142"><name><vorname>Hubertus</vorname><nachname>Heil</nachname><ortszusatz>(Peine)</ortszusatz><rolle><rolle_lang>Bundesminister für Arbeit und Soziales</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister BMAS</rolle_kurz></rolle></name></redner>Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales:</p>
        <p klasse="J_1">Herr Kollege Vogel, ich will eines ergänzen: Viele wollen arbeiten, viele sollen arbeiten, und viele müssen arbeiten, weil natürlich die Systematik gilt: Wenn man sehr früh in den Ruhestand geht, ist das mit Abschlägen in der gesetzlichen Rente verbunden. – Das wissen wir beide. Es braucht deshalb ein differenziertes Bild.</p>
        <p klasse="J">Ich finde es erst einmal richtig, dass es hier im Hause offensichtlich einen Konsens gibt, dass wir mit Blick auf die Volkswirtschaft und auch auf den Sozialstaat dafür sorgen wollen, dass möglichst viele, die das können und wollen, auch die Chance haben, überhaupt erst einmal das gesetzliche Renteneintrittsalter zu erreichen; denn das war – ich habe darauf hingewiesen – das Problem in der Vergangenheit. Das hat etwas damit zu tun gehabt, dass es in einzelnen Unternehmen einen Jugendwahn gab und gibt, man also Leute ausgesondert hat, manchmal über sehr auskömmliche Vorruhestandsregelungen. Ich will das gar nicht kritisieren; manchmal hat das im Strukturwandel geholfen. Aber das war die Vergangenheit.</p>
        <p klasse="J">Wir haben einen medizinischen Fortschritt, der dazu führt, dass Menschen beschäftigungsfähiger sind, aber eben nicht alle; die Welt ist auch da sehr differenziert.</p>
        <p klasse="J">Sie fragten nach Flexibilität beim Übergang. Ich glaube, dass wir diese Debatte führen werden in Deutschland. Aber Sie dürfen nicht unterschlagen, dass es dafür schon einen Ansatz gibt: Die Bundesregierung und dieses Parlament haben in der letzten Legislaturperiode das Flexirentengesetz beschlossen, das einen Anreiz gibt, tatsächlich flexiblere Übergänge zu organisieren. Das wird sicherlich auch Gegenstand der Diskussion der Rentenkommission sein.</p>
        <p klasse="J">Was ich mir persönlich nicht vorstellen will und kann, ist eine weitere Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 70 oder 75 Jahre; das hielte ich auch nicht für menschengerecht in Deutschland,</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD und der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="O">auch wenn einige Professoren davon träumen mögen.</p>
        <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
        <p klasse="J_1">Die Kollegin Antje Lezius ist die Nächste.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196706100">
        <p klasse="redner"><redner id="11004341"><name><vorname>Antje</vorname><nachname>Lezius</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Antje Lezius (CDU/CSU):<a id="S7622" name="S7622" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Minister, ich möchte noch mal auf das Finanzierungsrisiko eingehen. Der größte Ausgabenposten bei uns im Einzeletat geht in die Rente, es sind über 90 Milliarden Euro. Hier möchte ich gerne wissen: Welche Maßnahmen müssen wir hier unverzüglich vornehmen, wenn wir an die riesengroßen Herausforderungen im Zuge des demografischen Wandels, der Digitalisierung und des Fachkräftemangels denken, der ja nicht erst kommt, sondern schon da ist?</p>
      </rede>
      <rede id="ID196706200">
        <p klasse="redner"><redner id="11003142"><name><vorname>Hubertus</vorname><nachname>Heil</nachname><ortszusatz>(Peine)</ortszusatz><rolle><rolle_lang>Bundesminister für Arbeit und Soziales</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister BMAS</rolle_kurz></rolle></name></redner>Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales:</p>
        <p klasse="J_1">Ich halte den Bundeszuschuss, liebe Frau Kollegin, nicht für ein Finanzierungsrisiko, sondern für den gerechten Beitrag des Staates zum System der Alterssicherung.</p>
        <kommentar>(Beifall des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])</kommentar>
        <p klasse="O">Wir müssen jetzt tatsächlich darüber reden – es geht um die Strecke bis 2025 –, für welche volkswirtschaftliche Art und Weise der Alterssicherung sich unsere Gesellschaft entscheidet. Hier geht es um eine politische Entscheidung; das muss man sehen.</p>
        <p klasse="J">Ich habe vorhin darauf hingewiesen – da sind wir bei den Maßnahmen –, dass, wenn wir es als Gesellschaft verlässlich über 2025 hinaus wuppen wollen – insbesondere vor dem Hintergrund, dass demnächst eine größere Zahl von Babyboomern in den Ruhestand geht –, wir vor allen Dingen ökonomisch produktiv sein müssen. Wir haben alle Chancen, wir sind eine starke Volkswirtschaft; aber wir stehen vor Veränderungen. Die Zukunft der Rente entscheidet sich, wie gesagt, beim System der Alterssicherung nicht nur an der Frage: „Wie viel finanzieren wir aus Beiträgen und wie viel aus Steuern?“, sondern auch an der Frage: Wie viele Menschen zahlen eigentlich mit welchen Gehältern ein?</p>
        <p klasse="J">Für die Alterssicherungssysteme zentral sind deshalb die Fragen, wie wir es schaffen, am Arbeitsmarkt voranzukommen, wie wir Beschäftigungsfähigkeit erhalten, wie wir durch Qualifizierung auch im digitalen Wandel dafür sorgen können, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von heute auch die Arbeit von morgen machen können, wie wir durch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie Frauenerwerbsbeteiligung ermöglichen, wie wir Beschäftigungsfähigkeit durch gesunde Arbeit ermöglichen und wie es uns in dieser guten Phase gelingt, auch zum Beispiel Langzeitarbeitslose in Arbeit zu bringen. Das sind zwei Seiten derselben Medaille: der Arbeitsmarkt und die Veränderung in der Alterssicherung. Das ist keine leichte Aufgabe; da machen wir den Menschen auch nichts vor.</p>
        <p klasse="J">Ich habe auf die Demografie hingewiesen. Die Demografie ist aber für die Alterssicherung nur ein wesentlicher Faktor. Zur Demografie gehören übrigens Lebenserwartung, Geburtenrate und Zu- und Abwanderung. Das muss man auch immer wissen – auch für den Arbeitsmarkt. Darüber hinaus muss man auch die Produktivität unserer Volkswirtschaft und den wirtschaftlichen Erfolg im Blick haben.</p>
        <p klasse="J">Ich finde, in diesen Zeiten des Wandels ist es richtig, dass sich die Menschen wieder auf ein paar Dinge verlassen können, und dazu gehört ein gutes System der Alterssicherung. Wir als Koalition setzen uns jedenfalls genau dafür ein.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Der Kollege Wolfgang Strengmann-­Kuhn.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196706300">
        <p klasse="redner"><redner id="11003888"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Wolfgang</vorname><nachname>Strengmann-Kuhn</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank für die Zulassung der Frage. – Herr Minister, eine kurze Vorbemerkung: Das, was Sie immer „Grundrente“ nennen, hat mit einer echten Grundrechte natürlich nichts zu tun.</p>
        <kommentar>(Beifall des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])</kommentar>
        <p klasse="J">Ich habe noch mal eine Frage zum Gesamtversorgungsniveau und zum Riester-Anteil daran. Auf die optimistischen Annahmen ist ja schon hingewiesen worden. Nicht nur die 4 Prozent Verzinsung sind ja jenseits der Realität und werden auch in Zukunft wahrscheinlich jenseits der Realität sein, sondern auch die Unterstellung, dass tatsächlich alle mit einer Verzinsung von 4 Prozent vorsorgen würden. In der Realität ist es aber nur ein Fünftel der Berechtigten, die vorsorgen. Deswegen die Frage: Wird es an der Stelle demnächst auch mal ähnliche Berechnungen wie die zur Beschäftigungsentwicklung geben, bei denen ja mit positiven und nicht so positiven Szenarien gerechnet wird? Wird an dieser Stelle vielleicht auch mal mit unterschiedlichen Szenarien gerechnet, damit deutlich wird, wie sich unterschiedliche Entwicklungen auswirken könnten, und man der Realität vielleicht etwas näherkommt?</p>
      </rede>
      <rede id="ID196706400">
        <p klasse="redner"><redner id="11003142"><name><vorname>Hubertus</vorname><nachname>Heil</nachname><ortszusatz>(Peine)</ortszusatz><rolle><rolle_lang>Bundesminister für Arbeit und Soziales</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister BMAS</rolle_kurz></rolle></name></redner>Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales:</p>
        <p klasse="J_1">Herr Strengmann-Kuhn, ganz herzlichen Dank für Ihre Frage. – Zu Ihrer Vorbemerkung nur einen Satz: Bitte beurteilen Sie meinen Gesetzentwurf zum Thema Grundrente erst, wenn er vorliegt;</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD)</kommentar>
        <p klasse="O">dann reden wir weiter.</p>
        <p klasse="J">Zum Weiteren noch mal der Hinweis, dass es sich um Modellrechnungen handelt, und mein Dank dafür, dass Sie die Zahlen für die gesetzliche Rentenversicherung nicht mit einem Wort angezweifelt haben, weil es im Kern bei diesem Berichtes erst einmal vor allen Dingen um die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung geht. Das ergibt sich aus dem gesetzgeberischen Auftrag. Dazu gibt es Modellrechnungen, die auch andere Sicherungssysteme wie betriebliche und private Altersvorsorge betreffen.<a id="S7623" name="S7623" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Sie haben vollkommen recht: Nicht jeder hat eine betriebliche oder eine private Altersvorsorge, und über die Verteilungswirkung kann man auch diskutieren. Ich bin aber ein bisschen vorsichtig damit, allen Menschen den Abschluss einer privaten oder betrieblichen Altersvorsorge madig zu reden, weil sich das für einige wirklich auszahlt. Gleichwohl wird es Reformnotwendigkeiten geben; diese werden in der Rentenkommission diskutiert. Dabei geht es um die Verteilungswirkung und die Frage, wie man zu besseren Entwicklungen kommen kann. Ein Element hierbei ist der Dialog mit der Versicherungswirtschaft, damit sie erst mal zu übersichtlichen Standardprodukten kommt.</p>
        <p klasse="J">Ich gebe aber zu: Ich glaube, wir werden einen größeren Reformbedarf haben. Das wird auch Gegenstand der Beratungen der Rentenkommission sein.</p>
        <p klasse="J">Für die Frage, was die Menschen wirklich haben, ist übrigens die Information aus der säulenübergreifenden Alterssicherung, von der ich vorhin gesprochen habe, viel instruktiver als solche Durchschnittsbetrachtungen, weil die sehr individuell deutlich macht, was man aus der gesetzlichen Rente zu erwarten hat und was man angesichts der betrieblichen oder privaten Vorsorge bekommt. Ich glaube, dass das den Menschen bei der Orientierung, was sie zusätzlich zur gesetzlichen Rente tun sollten, viel weiterhilft.</p>
        <p klasse="J">Es gibt aber auch Menschen, die einfach nichts beiseitepacken können – das müssen wir auch ganz offen sagen –, und deshalb bleibe ich dabei: Für mich bleibt die gesetzliche Rente die tragende Säule.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
        <p klasse="J_1">Der Nächste ist der Kollege Ralf Kapschack.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196706500">
        <p klasse="redner"><redner id="11004321"><name><vorname>Ralf</vorname><nachname>Kapschack</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Ralf Kapschack (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Lieber Hubertus Heil, sehr geehrter Bundesarbeitsminister, im RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz ist die Höhe der Beitragssatzgarantie zur Gewährleistung der doppelten Haltelinie im Jahr 2025 mit 4,9 Milliarden Euro angegeben. Findet sich das auch im Rentenversicherungsbericht wieder?</p>
      </rede>
      <rede id="ID196706600">
        <p klasse="redner"><redner id="11003142"><name><vorname>Hubertus</vorname><nachname>Heil</nachname><ortszusatz>(Peine)</ortszusatz><rolle><rolle_lang>Bundesminister für Arbeit und Soziales</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister BMAS</rolle_kurz></rolle></name></redner>Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales:</p>
        <p klasse="J_1">Da muss ich ein bisschen gucken. – Können Sie noch eine Frage stellen? Dann finde ich das auch.</p>
        <kommentar>(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD – Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Frage ist nicht abgesprochen!)</kommentar>
        <p klasse="O">– Entschuldigung, ich muss wirklich ein bisschen kramen.</p>
        <kommentar>(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Nein! Da stehen 400 Millionen drin! Das wäre meine nächste Frage gewesen!)</kommentar>
        <p klasse="O">Ich glaube, dass wir eine wesentlich günstigere Entwicklung haben, als im Gesetzentwurf unterstellt war – das hat was mit der guten wirtschaftlichen Entwicklung zu tun –, sodass sich das Gap, was wir aus Steuermitteln schließen müssen, um die Beitragssatzstabilität und die Haltelinie zu halten, nicht so groß darstellen wird wie noch prognostiziert. Das heißt, dass diese Koalition und auch mein Haus im besten Sinne des Wortes sehr vorsichtig und konservativ und solide gerechnet haben, und wir freuen uns über die positive Überraschung. Das zeigt wieder, dass die Rente, wenn es in Wirtschaft und Arbeit gut läuft, einfacher zu schultern ist.</p>
        <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Lieber Herr Birkwald, wären Sie in der Lage, Ihre nächsten drei Fragen in einer zu stellen, vielleicht mit mehreren Kommas?</p>
      </rede>
      <rede id="ID196706700">
        <p klasse="redner"><redner id="11004012"><name><vorname>Matthias W.</vorname><nachname>Birkwald</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Matthias W. Birkwald (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="J_1">Aber selbstverständlich, Herr Präsident. – Herr Bundesminister Heil, es ist so: Es sollen 400 Millionen Euro statt der zunächst angenommenen 4,9 Milliarden Euro sein, auf die sich Kollege Kapschack bezogen hat. Deswegen sage ich, dass das doch alle Behauptungen der FDP, dass die Stabilisierung des Rentenniveaus den Steuerzahler massiv belasten wird, Lügen straft.</p>
        <p klasse="J">Erste Frage: Sehen Sie deshalb nicht einen Spielraum für die Anhebung des Rentenniveaus?</p>
        <p klasse="J">Zweite Frage – weil Sie gerade eben zum Thema Grundrente gesprochen haben –: Darf ich aus Ihrer Antwort schließen, dass Sie derzeit nicht nur ein Modell zur Einführung der Grundrente prüfen? Denn das genannte Modell würde nach dem, was bisher bekannt geworden ist, nur eine Verbesserung von 814 Euro brutto Grundsicherungsgesamtbedarf auf 895 Euro, also immer noch im Armutsbereich, bringen. Deswegen meine Frage: Prüfen Sie nur die 10‑prozentige Aufschlagslösung oder auch andere Lösungen für die Grundrente?</p>
        <p klasse="J">Für meine letzte Frage reicht die Zeit nicht mehr, Herr Präsident, weil ich innerhalb der vorgegebenen Minute bleiben will.</p>
        <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
        <p klasse="J_1">Da kann man nichts machen.</p>
        <kommentar>(Johannes Vogel [Olpe] [FDP]: Na, na, na!)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196706800">
        <p klasse="redner"><redner id="11003142"><name><vorname>Hubertus</vorname><nachname>Heil</nachname><ortszusatz>(Peine)</ortszusatz><rolle><rolle_lang>Bundesminister für Arbeit und Soziales</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister BMAS</rolle_kurz></rolle></name></redner>Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales:</p>
        <p klasse="J_1">Ihrer Bemerkung zur FDP will ich nicht widersprechen. In Beantwortung Ihrer ersten Frage will ich deutlich machen, dass wir angesichts dieser Entwicklung trotzdem vorsichtig sein müssen, welches Rentenniveau wir den Menschen langfristig tatsächlich garantieren können. Ich finde es einen guten und richtigen Kraftakt, dass wir jetzt erst mal ein Rentenniveau von 48 Prozent sichern.</p>
        <p klasse="J">Der Bericht beweist auch: Wenn wir die Haltelinien, die viel kritisiert wurden, nicht eingeführt hätten, dann wäre vor dem Jahre 2025 das Rentenniveau von 48 Prozent bereits unterschritten worden. Das sage ich mal denjenigen, die immer bestritten haben, dass das so ist. Gleiches gilt für die Beitragssatzstabilität von 20 Prozent. Die beiden Haltelinien wirken also, und sie sind richtig. Man kann darüber diskutieren, wie man das weiterentwickelt. Das tut die Rentenkommission. Dafür werden wir auch Vorschläge machen.<a id="S7624" name="S7624" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Ihre letzte Frage, Herr Birkwald?</p>
        <kommentar>(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Die Grundrente!)</kommentar>
        <p klasse="O">– Zur Grundrente. – Wir sind im Moment in einem sehr intensiven Dialog, weil das keine Sache ist, die man einfach aus dem Ärmel schüttelt; sonst hätten ja meine Vorgängerinnen – Frau von der Leyen hat solche Diskussionen geführt, auch Andrea Nahles – im politischen Raum schon ein Modell durchsetzen können.</p>
        <kommentar>(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hätten Sie mal nehmen können!)</kommentar>
        <p klasse="O">– Bei aller Schlaumeierei: Wer sich mit den einzelnen Modellen beschäftigt, weiß, dass wir mit vielen Stellen, den Grundsicherungsämtern und der Rentenversicherung, auch mit kommunalen Stellen, zu reden haben und wir die beste Lösung zu finden haben, um Menschen, die lange gearbeitet haben, ein Plus gegenüber denen zu geben, die nicht gearbeitet haben, damit sie nicht auf Grundsicherungsniveau hängen bleiben. Das nutzt vor allen Dingen Frauen, weil sie sehr oft durch niedrige Löhne schlechte Anwartschaften haben.</p>
        <p klasse="J">Dazu werde ich im nächsten Jahr Vorschläge machen. Wir sind noch in der Abstimmung. Lassen Sie sich überraschen, Herr Birkwald.</p>
        <kommentar>(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD – Zuruf von der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="O">– Na ja, das muss ja solide vorbereitet sein. Die Erwartungshaltung, dass man in der Politik einen Schalter in der Alterssicherung drückt und man am nächsten Tag ein Modell hat, ist nicht seriös. Deshalb habe ich gesagt: Wir machen in diesem Jahr den Rentenpakt und in 2019 den zweiten Schritt mit der Einführung der Grundrente und der Einbeziehung der Selbstständigen in das System der Alterssicherung.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
        <p klasse="J_1">Peter Aumer.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196706900">
        <p klasse="redner"><redner id="11004004"><name><vorname>Peter</vorname><nachname>Aumer</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Peter Aumer (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Herr Minister, ich würde gerne an die Frage anschließen. Könnten Sie vielleicht noch mal darstellen, wie sich die Renten längerfristig entwickeln werden? Sie haben die Haltelinien angesprochen. Wir haben in der letzten Sitzungswoche dazu etwas beschlossen. Es wäre sehr schön, wenn Sie darauf eingehen könnten.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196707000">
        <p klasse="redner"><redner id="11003142"><name><vorname>Hubertus</vorname><nachname>Heil</nachname><ortszusatz>(Peine)</ortszusatz><rolle><rolle_lang>Bundesminister für Arbeit und Soziales</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister BMAS</rolle_kurz></rolle></name></redner>Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales:</p>
        <p klasse="J_1">Kollege Aumer, immer unterstellt, dass die jetzige Gesetzeslage, was nicht wahrscheinlich ist, auch noch 2025, 2026, 2027 gilt, ergibt sich aus dem Rentenbericht folgende Modellrechnung: Wir können davon ausgehen, dass, wie gesagt, bis 2025 das Rentenniveau durch die beiden Haltelinien bei 48 Prozent bleibt und der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen wird.</p>
        <p klasse="J">Ich habe vorhin beschrieben: Der Beitrag bleibt nach unseren Berechnungen bis 2023 sogar beim jetzigen Niveau von 18,6 Prozent und wird dann leicht ansteigen. Aber, wie gesagt, bis zum Jahre 2025 greift die Haltelinie, und der Beitragssatz wird nicht über 20 Prozent steigen; ohne Haltelinie würde er bei über 20 Prozent liegen, und auch das Rentenniveau würde vor 2025 unter 48 Prozent sinken.</p>
        <p klasse="J">Die ganze Entwicklung würde sich ohne gesetzgeberische Veränderung auch über 2025 hinaus in dieser Tendenz fortsetzen, und zwar bis zum Jahr 2032, glaube ich, Johannes Vogel, hin zu einem Beitragssatz, der dann eben oberhalb von 22,1 Prozent läge. Wir reden also über einen längeren Zeitraum.</p>
        <p klasse="J">Daraus ergibt sich die Systematik unseres politischen Vorgehens. Wir haben jetzt bis 2025 entschieden. Wir nehmen nächstes Jahr die Verbesserungen vor, von denen ich gesprochen habe. Wir müssen dann die Weichen weiter stellen, weil es eine Frage von Solidität ist, die Weichen auch über Legislaturperioden hinaus zu stellen.</p>
        <p klasse="J">Da es daran manche Zweifel gegeben hat, haben wir die Rentenkommission eingesetzt; genau das ist der Grund. Diese Kommission ist mit Sozialpartnern sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sehr heterogen zusammengesetzt; denn man braucht für eine langfristige Orientierung unseres guten Systems verlässliche und valide Hinweise. Aber wir haben im März 2020 den Spielraum, gesetzgeberisch – möglichst in dieser Legislaturperiode – auch über 2025 hinaus die Weichen zu stellen. Dann müssen wir auch die 2030er-Jahre ins Auge fassen. Wie ich beschrieben habe, ist die demografische Entwicklung in diesem Zeitraum nicht hundertprozentig vorherzusehen. Aber bis 2040 ist er sehr wahrscheinlich relativ überschaubar. Wie wir wissen, ist 2025 bis 2040 der Zeitraum, in dem die Generation der sogenannten Babyboomer in Rente geht. Danach entspannt sich das Ganze ein bisschen, wenn es so weitergeht. Denn mein Jahrgang, der 1972er-Jahrgang, ist weniger geburtenstark als der 1964er-Jahrgang, und das setzt sich fort. Dazwischen wurde die Pille eingeführt. Das ist der Hintergrund, warum sich die geburtenschwachen Jahrgänge fortsetzen.</p>
        <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
        <p klasse="J_1">Gut; ich glaube, das war sehr ausführlich. Ist damit auch die Frage beantwortet, die Sie stellen wollten, Herr Vogel? – Nein, dann müssen Sie sie noch stellen. Es war ein Versuch.</p>
        <p klasse="redner"><redner id="11003142"><name><vorname>Hubertus</vorname><nachname>Heil</nachname><ortszusatz>(Peine)</ortszusatz><rolle><rolle_lang>Bundesminister für Arbeit und Soziales</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister BMAS</rolle_kurz></rolle></name></redner>Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales:</p>
        <p klasse="J_1">Johannes Vogel.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196707100">
        <p klasse="redner"><redner id="11004179"><name><vorname>Johannes</vorname><nachname>Vogel</nachname><fraktion>FDP</fraktion><ortszusatz>(Olpe)</ortszusatz></name></redner>Johannes Vogel (Olpe) (FDP):<a id="S7625" name="S7625" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J_1">Lieber Hubertus Heil, du hast eben wunderbar ausgeführt, dass sich auch die Bundesregierung zu flexiblen Übergängen in die Rente bekennt, und dann auf die Flexirente verwiesen. Nun wissen wir alle, dass die sogenannte Flexirente weit entfernt ist von einem wirklich flexiblen Renteneintritt, wie es uns Schweden oder Norwegen erfolgreich vormachen. Auf diese Frage habe ich noch keine Antwort: Wir haben in Schweden ein System, bei dem jeder selbst entscheiden kann, wann er in Rente geht. Ich stelle ganz konkret die Frage an die Bundesregierung – bitte nicht hinter der Rentenkommission verstecken; auch in anderen Bereichen machen Vertreter der Bundesregierung laufend Vorschläge zu Fragen, über die die Rentenkommission berät –: Spricht aus Sicht der Bundesregierung etwas gegen das schwedische System eines flexiblen Renteneintritts, falls ja, was, und, falls nein, warum macht sich die Bundesregierung nicht dafür stark?</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der FDP)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196707200">
        <p klasse="redner"><redner id="11003142"><name><vorname>Hubertus</vorname><nachname>Heil</nachname><ortszusatz>(Peine)</ortszusatz><rolle><rolle_lang>Bundesminister für Arbeit und Soziales</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister BMAS</rolle_kurz></rolle></name></redner>Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales:</p>
        <p klasse="J_1">Herr Kollege, es ist immer ganz schwierig, Einzel­elemente aus sozialen Sicherungssystemen anderer Länder eins zu eins zu übertragen, weil man den Gesamtzusammenhang sehen muss. Wie Sie wissen, gibt es im Bereich der privaten Altersvorsorge in Schweden einen Staatsfonds und ein Obligatorium, aber keine mitverdienende Versicherungswirtschaft, um ein Beispiel zu nennen. Der schwedische Wohlfahrtsstaat macht eine ganz andere Steuerpolitik als der deutsche Staat, die stärker am Bürgerstatus und weniger am Erwerbsstatus in der Sozialversicherung ansetzt. Das heißt, die einzelnen wohlfahrtsstaatlichen Modelle sind immer von der jeweiligen Fahrtrichtung abhängig. Deshalb kann ich Ihnen nicht versprechen, dass wir Dinge eins zu eins übertragen. Aber ich bin gerne bereit, über flexible Übergänge zu reden. Wenn wir über flexible Übergänge reden, dann in beide Richtungen. Wenn der Erkenntnisfortschritt Ihrer Partei darin besteht, dass sie inzwischen nicht mehr für eine weitere Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters ist, dann kann ich sagen: Im Himmel ist mehr Freude über einen reuigen Sünder als über 100 Gerechte.</p>
        <kommentar>(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD)</kommentar>
        <p klasse="O">„99 Gerechte“ heißt es korrekt, um die Bibel zu zitieren, Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis.</p>
        <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
        <p klasse="J_1">Absolut, die Bibel immer. – Der Nächste ist Max Straubinger.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196707300">
        <p klasse="redner"><redner id="11002812"><name><vorname>Max</vorname><nachname>Straubinger</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Max Straubinger (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Trotz persönlicher Bekanntheit, Herr Bundesminister Heil: Von manchem Fragesteller wurde die private Altersvorsorge auf vielfältige Weise in Zweifel gezogen. Ist es unter Generationengesichtspunkten nicht wichtig, die gesetzliche Rentenversicherung aufrechtzuerhalten sowie private und betriebliche Altersvorsorge zu betreiben, um zukünftige Generationen von zusätzlichen Beitragslasten zu befreien, die anderweitig durch die gesetzliche Rentenversicherung, zumindest wenn es um die Sicherung des Lebensstandards geht, abgedeckt werden müssten? Können Sie bestätigen, dass die Einlagen in den betrieblichen Altersvorsorgesystemen genauso wie in den privaten Altersvorsorgesystemen trotz aller Zinsmutmaßungen, die hier getroffen wurden, über die lange Laufzeit hinweg und angesichts der eingegangenen Versprechungen sich mit 2,5 Prozent verzinsen und damit eventuelle Einbußen bei der gesetzlichen Rentenversicherung leicht abdecken?</p>
      </rede>
      <rede id="ID196707400">
        <p klasse="redner"><redner id="11003142"><name><vorname>Hubertus</vorname><nachname>Heil</nachname><ortszusatz>(Peine)</ortszusatz><rolle><rolle_lang>Bundesminister für Arbeit und Soziales</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister BMAS</rolle_kurz></rolle></name></redner>Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales:</p>
        <p klasse="J_1">Herr Kollege Straubinger, ich bin der festen Überzeugung, dass die gesetzliche Rente die tragende Säule sein soll, und ich habe überhaupt nichts gegen ergänzende private und vor allen Dingen auch betriebliche Altersvorsorge. Je mehr die Menschen im Alter haben, desto besser für die Menschen, was ihre Kaufkraft, ihren Lebensstandard und ihre Möglichkeiten eines würdigen Lebens im Alter betrifft.</p>
        <p klasse="J">Aber ich bleibe nach wie vor dabei: Das umlagefinanzierte gesetzliche Rentensystem muss die tragende Säule bleiben. Wir haben als Koalition gemeinsam in der letzten Legislaturperiode mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz auch für Betriebsrenten eine ganze Menge getan. Wir haben dazu noch keine ganz validen Informationen, weil dieses Gesetz erst zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist; aber es gibt ein paar positive Hinweise, wie sich das entwickelt.</p>
        <p klasse="J">Ich sage Ihnen noch eins: Ich würde mir sogar noch mehr Betriebsrenten in Deutschland zusätzlich zur gesetzlichen Rente wünschen. Deshalb wäre es schön, wenn wir den Effekt der Doppelverbeitragung bei der gesetzlichen Krankenversicherung mal ein bisschen zurückstutzen würden, und zwar auf Betreiben des Bundesgesundheitsministeriums selbst, wenn es solche Vorschläge gibt.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])</kommentar>
        <p klasse="O">Da sind wir uns ja einig: Das ist eine Bremse hinsichtlich der Ausbreitung von betrieblicher Altersvorsorge. Und: Es gibt auch die Private. Die sollte niemand, wenn sie gut funktioniert, als zusätzliche Einnahmequelle madig machen. Das sage ich auch Herrn Straubinger, der sich da mit Sicherheit – gut versichert – gut auskennt.</p>
        <kommentar>(Beifall des Abg. Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU])</kommentar>
        <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
        <p klasse="J_1">Jetzt frage ich noch den Kollegen Weiler: Sind alle Fragen beantwortet oder nicht? – Bitte.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196707500">
        <p klasse="redner"><redner id="11004439"><name><titel>Dr. h. c.</titel><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Dr. h. c. (NUACA) Albert Weiler (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Lieber Herr Minister, sehr geehrter Kollege Heil, die Presse hat Meldungen rausgeschickt, dass die Renten im Westen um 3,18 Prozent und im Osten um 3,91 Prozent erhöht werden sollen. Dazu hätte ich einfach gerne die Auskunft, ob das in naher Zukunft so sein soll; für die Menschen ist das nämlich wichtig.<a id="S7626" name="S7626" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">An dieser Stelle noch ein Dankeschön, dass Sie gesagt haben, dass die gesetzliche Rentenversicherung die tragende Säule ist. Ich glaube, das ist wichtig für den Sozialstaat und auch für die Menschen, die jetzt einzahlen; denn dann wissen sie, dass sie im Nachgang noch was rauskriegen. – Danke schön.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196707600">
        <p klasse="redner"><redner id="11003142"><name><vorname>Hubertus</vorname><nachname>Heil</nachname><ortszusatz>(Peine)</ortszusatz><rolle><rolle_lang>Bundesminister für Arbeit und Soziales</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister BMAS</rolle_kurz></rolle></name></redner>Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales:</p>
        <p klasse="J_1">Herzlichen Dank. – Zu Ihrer Schlussbemerkung nur die Bemerkung: Wir müssen im Diskurs in diesem Parlament – ich finde ihn übrigens sehr gut und sehr informiert – zur Kenntnis nehmen, dass es draußen welche gibt, die die gesetzliche Rente tatsächlich so madig machen und krankenhausreif reden, dass jeder glaubt, sie funktioniere nicht mehr. Die gesetzliche Rentenversicherung ist eines der besten Sicherungssysteme, die uns in der deutschen Geschichte eingefallen sind.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Einige, die die gesetzliche Rentenversicherung krankenhausreif reden, haben durchaus sehr spezielle Interessen, warum sie das tun. Diesen Verweis wollte ich mir gestatten.</p>
        <p klasse="J">Zu der Frage der Rentenerhöhung für das nächste Jahr: Ja, die Zahlen, die Sie für Ost und West, was Rentensteigerungen betrifft, zitiert haben, stimmen auf Basis der Modellrechnung. Aber da es eine Modellrechnung ist, ist die genaue Entscheidung im Frühjahr nächsten Jahres auf Basis der dann abgerechneten Zahlen zu treffen. Sie können aber davon ausgehen, dass wir bei der guten wirtschaftlichen Lage auch im nächsten Jahr – Gott sei Dank wie in diesem Jahr – nach früheren Durststrecken wieder kräftige Rentenerhöhungen in Deutschland haben werden. Das, finde ich, ist keine Gnade und kein Geschenk, sondern angemessen, weil die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Lohn- und Gehaltssteigerungen gut verdienen. Das schlägt sich auch bei Rentnerinnen und Rentnern nieder. Sie haben es übrigens auch verdient. Das ist keine Gnade, es ist ein Ergebnis von Lebensleistung.</p>
        <kommentar>(Beifall der Abg. Kerstin Tack [SPD])</kommentar>
        <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Minister. – Wir kommen dann zum zweiten Teil der Befragung. Der erste Fragende ist Stephan Brandner.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196707700">
        <p klasse="redner"><redner id="11004678"><name><vorname>Stephan</vorname><nachname>Brandner</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Stephan Brandner (AfD):</p>
        <p klasse="J_1">Liebe Bundesregierung, einem Facebook-Eintrag auf der Seite der Bundesministerin Barley, deren Seite mit der Seite des Bundesjustizministeriums verlinkt ist, war zu entnehmen, dass sich Frau Barley offenbar am 21. November 2018 mit dem umstrittenen Herrn George Soros getroffen hat. Dieses Treffen ist unter anderem durch ein offizielles Foto des Ministeriums, das sich interessanterweise auf der offenbar privaten Seite der Frau Barley befindet, dokumentiert. Den dortigen Ausführungen war zu entnehmen, dass in diesem Gespräch – ich zitiere – „die Bedeutung einer lebendigen #Zivilgesellschaft für die Zukunft unserer #Demokratie“ debattiert worden sei. Wobei mit „unserer Demokratie“ ja wohl die Demokratie in Deutschland gemeint ist.</p>
        <p klasse="J">Mich interessiert in diesem Zusammenhang, was die Gründe dafür waren, Herrn Soros als Gesprächspartner auszuwählen, von wem die Initiative für dieses Gespräch ausging und welche konkreten Inhalte und Ergebnisse dieses Gespräch hatte.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196707800">
        <p klasse="redner"><redner id="11003142"><name><vorname>Hubertus</vorname><nachname>Heil</nachname><ortszusatz>(Peine)</ortszusatz><rolle><rolle_lang>Bundesminister für Arbeit und Soziales</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister BMAS</rolle_kurz></rolle></name></redner>Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales:</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Kollege, unter Demokraten – die sitzen in der Bundesregierung – ist es üblich, dass man sich mit Menschen aus unterschiedlichen Bereichen der Welt auseinandersetzt, wobei man nicht immer die Meinung von anderen Menschen, mit denen man sich auseinandersetzt, teilt.</p>
        <p klasse="J">Wenn dieser Hinweis bei Facebook so getätigt worden ist, dann verstehe ich das unter anderem als einen Hinweis auf die Tatsache, dass es Rechtsradikale auf der Welt gibt, die am Beispiel von Herrn Soros durchaus mit antisemitischem Unterton Weltverschwörungstheorien beschreiben, was in einer europäischen Demokratie durchaus Folgen gehabt hat. Das zeigt sich, wenn Sie sich beispielsweise die innenpolitische Entwicklung Ihrer Gesinnungsfreunde in Ungarn anschauen. Ich meine nicht nur die Regierung, sondern auch die anderen, die es an dieser Stelle gibt. Deshalb ist es in Ordnung, sich mit bestimmten Leuten auseinanderzusetzen und zu treffen, übrigens nicht, um immer ihrer Meinung zu sein, sondern um verschiedene Meinungen auszutauschen.</p>
        <p klasse="J">Aber im speziellen Fall geht es mit Sicherheit um einen Vorgang, der auch die innenpolitische Situation in Ungarn betrifft. Ich kann Ihnen sagen: Angesichts dessen, was an antisemitischem Dreck im Internet so unterwegs ist, finde ich es gut, dass man da auch durch ein Gespräch ein Zeichen setzt.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD, der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
        <p klasse="J_1">Der Kollege Olaf in der Beek.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196707900">
        <p klasse="redner"><redner id="11004667"><name><vorname>Olaf in der</vorname><nachname>Beek</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Olaf in der Beek (FDP):</p>
        <p klasse="J_1">Herr Minister, wie bewertet die Bundesregierung den neuesten Vorschlag der Monopolkommission aus dem 77. Sondergutachten, den europäischen Emissionshandel auf weitere Sektoren auszuweiten? Zitat – mit Genehmigung des Präsidenten –:</p>
        <p klasse="Z">Das europäische Emissionshandelssystem EU-ETS sollte allerdings gestärkt werden.</p>
        <p klasse="O">Ich zitiere weiter:</p>
        <p klasse="Z">Dazu sollte die Einbeziehung weiterer Sektoren in den Zertifikatehandel in Betracht gezogen werden, da über die so erfolgende einheitliche Preissetzung für Treibhausgasemissionen sektorübergreifend dort Emissionen vermieden würden, wo dies die geringsten Kosten verursacht.<a id="S7627" name="S7627" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Will sich die Bundesregierung, wie empfohlen, für eine Ausweitung des ETS auf weitere Sektoren in der EU einsetzen und/oder mit einer Ausweitung auf nationaler Ebene beginnen? Falls nein, warum nicht?</p>
      </rede>
      <rede id="ID196708000">
        <p klasse="redner"><redner id="11003142"><name><vorname>Hubertus</vorname><nachname>Heil</nachname><ortszusatz>(Peine)</ortszusatz><rolle><rolle_lang>Bundesminister für Arbeit und Soziales</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister BMAS</rolle_kurz></rolle></name></redner>Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales:</p>
        <p klasse="J_1">Herr Kollege, ich habe in der letzten Legislaturperiode als Parlamentarier in diesem Haus Wirtschafts- und Energiepolitik gemacht. Ich muss jetzt versuchen, mein Wissen aus dieser Zeit aufzurufen, und kann Ihnen nur ganz grundsätzlich für die Bundesregierung sagen, dass wir den Emissionshandel für ein marktwirtschaftliches Instrument zur Verhinderung von klimaschädlichen Treibhausgasemissionen halten. Sie kennen die Debatte im europäischen Rahmen und wissen, dass Entscheidungen dazu getroffen worden sind. Wir haben uns keine abschließende Meinung zu einzelnen Empfehlungen der Monopolkommission gebildet, aber orientieren uns auch national an dem, was wir uns völkerrechtlich verbindlich an Minderungszielen im Bereich Klimaschutz gesetzt haben.</p>
        <p klasse="J">Dabei ist der Emissionshandel ein Instrument neben anderen, und die große Aufgabe wird sein, wenn ich die Kollegen aus dem Ministerium für Wirtschaft und Energie und dem Umweltministerium richtig verstanden habe, in den nächsten Jahren die Voraussetzungen für den Bereich der Sektorkopplung zu schaffen zwischen den verschiedenen Sektoren, die gefordert sind, um die ehrgeizigen Klimaschutzziele für unsere Industriegesellschaft, unseren Kontinent und die Welt zu erreichen. ETS ist ein Instrument, aber nicht das einzige.</p>
        <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
        <p klasse="J_1">Der Nächste: der Kollege Harald Ebner.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196708100">
        <p klasse="redner"><redner id="11004215"><name><vorname>Harald</vorname><nachname>Ebner</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="J_1">Danke, Herr Präsident. – Am Montag haben uns, ich glaube, weltweit, Berichte über die Geburt erster mit CRISPR/Cas9 genmanipulierter Babys in China überrascht. Ich kann mir vorstellen, dass das auch die Bundesregierung beschäftigt, vielleicht sogar im Kabinett. Deshalb meine Frage: Welche Haltung hat die Bundesregierung hierzu, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Berichten, und wie steht sie zum Vorschlag des Vorsitzenden des Deutschen Ethikrats, Professor Dabrock, eine internationale Kontroll- und Aufsichtsbehörde analog der Internationalen Atomenergie-Organisation ins Leben zu rufen, um dieses so wichtige Thema auf die richtige Ebene zu hieven?</p>
        <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
        <p klasse="J_1">Herr Minister.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196708200">
        <p klasse="redner"><redner id="11003142"><name><vorname>Hubertus</vorname><nachname>Heil</nachname><ortszusatz>(Peine)</ortszusatz><rolle><rolle_lang>Bundesminister für Arbeit und Soziales</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister BMAS</rolle_kurz></rolle></name></redner>Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales:</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Kollege Ebner, ohne dass wir als Bundesregierung dazu eine abgestimmte Position haben, sind wir alle in der Bundesregierung durch unseren Amtseid auf das Grundgesetz und auf Artikel 1 – „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – verpflichtet. Das gilt übrigens nicht nur für den Geltungsbereich des Grundgesetzes, sondern das ist auch unsere außen- und sicherheitspolitische Auffassung, unsere globale Auffassung, auch in multilateralen Zusammenhängen.</p>
        <p klasse="J">Deshalb ist das, wenn die Berichte stimmen sollten, mit Sicherheit etwas, was von dieser Bundesregierung abgelehnt wird. Es entspricht nicht unseren ethischen Standards und auch nicht unserer grundgesetzlichen Verpflichtung, so stark in das menschliche Leben einzugreifen, wie das offensichtlich – die Berichte sind noch recht vage – da geschehen ist.</p>
        <p klasse="J">Wir haben uns zum Vorschlag von Professor Peter Dabrock, dem Vorsitzenden des Deutschen Ethikrats, noch keine abschließende Meinung gebildet. Ich persönlich bin allerdings der Auffassung – wir werden das vor allen Dingen mit dem Justiz- und dem Außenministerium zu besprechen haben –, dass wir versuchen sollten – versuchen sollten! –, ethische Standards für den Umgang mit menschlichem Leben, also der roten Gentechnik, auch im Völkerrecht zu verankern. Das ist jedenfalls unsere Auffassung. Man könnte auch sagen: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen könnte mit einer solchen Art des Umgangs mit menschlichem Leben kollidieren. Aber das ist meine persönliche Meinung.</p>
        <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Als Nächstes die Kollegin Beatrix von Storch.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196708300">
        <p klasse="redner"><redner id="11004905"><name><vorname>Beatrix</vorname><nachname>von Storch</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Beatrix von Storch (AfD):</p>
        <p klasse="J_1">Danke, Herr Präsident. – Herr Minister, Minister Spahn hat aktuell gegenüber der „Rheinischen Post“ gesagt, dass die Moscheen nicht mehr aus dem Ausland finanziert werden dürften, auch nicht über Umwege. Minister Seehofer hat gerade die islamischen Gemeinden aufgerufen, sich von ihren ausländischen Geldgebern zu lösen. Ich frage deswegen die Bundesregierung: Ist die Bundesregierung dem Grunde nach der Ansicht, dass die Auslandsfinanzierung von Moscheen beendet werden soll?</p>
      </rede>
      <rede id="ID196708400">
        <p klasse="redner"><redner id="11003142"><name><vorname>Hubertus</vorname><nachname>Heil</nachname><ortszusatz>(Peine)</ortszusatz><rolle><rolle_lang>Bundesminister für Arbeit und Soziales</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister BMAS</rolle_kurz></rolle></name></redner>Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales:</p>
        <p klasse="J_1">Frau Abgeordnete, ich kann Ihnen nur so viel sagen – ich war an der Islamkonferenz nicht beteiligt; sie hat unter Federführung des Bundesinnenministers stattgefunden –, dass es eine sehr lebhafte Debatte über die Frage von Religion in diesem Land gibt. Wir brauchen einen Dialog der Religionen. Aber wenn wir einzelne Regelungen treffen sollten, gelten diese für alle Religionen.</p>
        <p klasse="J">Was uns miteinander beschäftigen sollte, ist der Versuch, dafür zu sorgen, dass Religionen im Inland nicht für politische Zwecke und für nationale Interessen aus dem Ausland missbraucht werden. Solche Erscheinungen gibt es. Mit denen muss sich unsere Gesellschaft auseinandersetzen. Aber die Religionsfreiheit gilt über Grenzen hinweg. Ich sage als evangelischer Christ: Auch meine Kirche finanziert Aktivitäten im Ausland, zum Beispiel im Rahmen von Missionarsarbeit oder von Entwicklungszusammenarbeit.<a id="S7628" name="S7628" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Bei der Frage, wie wir es mit der Finanzierung von Religionen über Grenzen hinweg halten, müssen wir immer über eine gewisse Reziprozität nachdenken. Deswegen ist dieser Punkt nicht einfach aufzulösen. Es handelt sich um einen Debattenbeitrag meines Kollegen Spahn und nicht um eine abschließende Haltung der Bundesregierung.</p>
        <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
        <p klasse="J_1">Dr. Martin Neumann ist der Nächste.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196708500">
        <p klasse="redner"><redner id="11004120"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Martin</vorname><nachname>Neumann</nachname><fraktion>FDP</fraktion><ortszusatz>(Lausitz)</ortszusatz></name></redner>Dr. Martin Neumann (FDP):</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – In einem ersten Anlauf sollte ja heute der Bericht der WSB-Kommission vorliegen. Die Bundesregierung hat das Mandat der Kohlekommission zeitlich verlängert, um insbesondere in den Kohleregionen im Bereich Strukturwandel nachzulegen. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es hierbei vor allem um Fragen der Finanzierung geht? Und ist sie auch der Auffassung, dass die hierfür im Bundeshaushalt vorgesehenen 1,5 Milliarden Euro für die laufende Legislaturperiode ausreichend sind? Wenn nicht, also wenn die Frage negativ beantwortet wird: Wie möchte sie die möglichen Entschädigungen an Kraftwerksbetreiber und die Finanzhilfen für die betroffenen Regionen gegenfinanzieren?</p>
      </rede>
      <rede id="ID196708600">
        <p klasse="redner"><redner id="11003142"><name><vorname>Hubertus</vorname><nachname>Heil</nachname><ortszusatz>(Peine)</ortszusatz><rolle><rolle_lang>Bundesminister für Arbeit und Soziales</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister BMAS</rolle_kurz></rolle></name></redner>Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales:</p>
        <p klasse="J_1">Herr Kollege, ich kann Ihnen sehr gut darauf antworten, weil wir an der Arbeit dieser Kommission mit insgesamt vier Bundesministerien beteiligt sind. Das betrifft das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesministerium für Umwelt, das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie das Bundesarbeitsministerium.</p>
        <p klasse="J">Die Kommission ist unabhängig, aber sie soll Empfehlungen machen. Es gab in der letzten Woche eine Sitzung mit intensiver Debatte. Wir sind uns mit der Kommission einig, dass erst einmal Vorschläge für die strukturelle Entwicklung von Regionen, die durch die Veränderung von Energiepolitik im Strukturwandel sind, im Vordergrund stehen. Das betrifft vor allem die Lausitz, das Mitteldeutsche Revier, das Rheinische Revier. Es gibt noch ein kleineres Revier, nämlich das Helmstedter Revier in Niedersachsen.</p>
        <p klasse="J">Uns ist es daher wichtig, deutlich zu machen, dass wir die Menschen in diesen Regionen im Strukturwandel nicht alleinelassen. Dafür werden wir auch Mittel zur Verfügung stellen. Auf welche Art und in welcher Höhe, ist angesichts der Frage, was sinnvoll ist, auf der Basis von Kommissionsvorschlägen zu überprüfen. Deshalb können wir Ihnen keine abschließende Aussage zu Zahlen machen.</p>
        <p klasse="J">Aber der klare Hinweis ist: Die Kommission hat, wenn Sie so wollen, zwei große Aufträge: zum einen, den Strukturwandel in den Regionen zu gestalten, und zum anderen, Beiträge zum Klimaschutz im Bereich der Verstromung von Kohle zu leisten. Diese Punkte versuchen wir in der Kommission zu klären. Wir haben sie bewusst heterogen zusammengesetzt, aber wir haben auch darauf geachtet, dass nicht über die Menschen, sondern mit den Menschen in der Region gesprochen wird. Als jemand, der aus seiner Brandenburger Zeit die Situation beispielsweise in der Lausitz sehr gut kennt, weiß ich, dass die Menschen eine klare Perspektive für Wirtschaft und Arbeitsplätze brauchen. Dass wir die Region nicht alleinelassen dürfen, ist die feste Überzeugung der gesamten Bundesregierung.</p>
        <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Wir müssen ein bisschen auf die Zeit achten. Ich bitte um kurze Fragen und kurze Antworten, sonst kommen wir nicht durch. – Jetzt der Kollege Lars Herrmann.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196708700">
        <p klasse="redner"><redner id="11004748"><name><vorname>Lars</vorname><nachname>Herrmann</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Lars Herrmann (AfD):</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Bei der Bundespolizei wurden Pausen eingeführt aufgrund einer Arbeitsrichtlinie der EU. Die Kollegen waren schwer „begeistert“, weil man jetzt nach sechs Stunden Dienst 30 Minuten Pause machen musste. Das bedeutete, auch 30 Minuten länger auf der Arbeit zu bleiben. Deswegen war dies nicht ganz so prickelnd. Erschwerend kam hinzu, dass man gemerkt hat, dass die Einsatzfähigkeit beeinträchtigt ist. Denn es ist schlecht, Pause zu machen, wenn draußen gerade Straftaten begangen werden. Deswegen hat das Bundesministerium des Innern eine Ausnahme gemacht und die Arbeitszeitverordnung ausgesetzt. Es hat fünf Jahre gedauert, bis man endlich die operativen Kräfte der Bundespolizei von dieser seltsamen Pausenregelung ausgenommen hat.</p>
        <p klasse="J">Meine Frage: Wann können auch die Tarifbeschäftigten der Bundespolizei an dieser Ausnahmeregelung im operativen Dienst partizipieren, sodass sie keine Pause mehr zu machen brauchen?</p>
      </rede>
      <rede id="ID196708800">
        <p klasse="redner"><redner id="11003142"><name><vorname>Hubertus</vorname><nachname>Heil</nachname><ortszusatz>(Peine)</ortszusatz><rolle><rolle_lang>Bundesminister für Arbeit und Soziales</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister BMAS</rolle_kurz></rolle></name></redner>Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales:</p>
        <p klasse="J_1">Herr Kollege, ich kann Sie auf Folgendes hinweisen: Die Bundespolizei leistet eine ausgezeichnete Arbeit für unser Land und hat den Rückhalt des gesamten Parlaments verdient.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Sie ist in die Bekämpfung von Extremismus in diesem Land eingebunden, aber vor allen Dingen übernimmt sie im Rahmen der Sicherung gemeinsam mit den Landespolizeien vielerlei Aufgaben.</p>
        <p klasse="J">Ich kenne die Regelungen, die Sie beschrieben haben, aus eigener Kenntnis, aus Gesprächen mit Freunden, die bei der Bundespolizei arbeiten. Ich kann Ihnen aber keine Details dazu geben, weil ich dazu das Gespräch mit dem Bundesinnenminister suchen müsste.</p>
        <p klasse="J">Ich bitte den Herrn Präsidenten, wenn es möglich ist, den Kollegen Staatssekretär aus dem Innenministerium zur Ergänzung dazu zu Wort kommen zu lassen.<a id="S7629" name="S7629" typ="druckseitennummer"/></p>
        <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
        <p klasse="J_1">Aber nur, wenn er das kurz beantworten kann.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196708900">
        <p klasse="redner"><redner id="11003574"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Günter</vorname><nachname>Krings</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär  BMI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat:</p>
        <p klasse="J_1">Herr Präsident, sehr kurz. – Den Vorgang kenne ich weniger als der Kollege Heil. Das Thema ist mir in Bezug auf die Tarifbeschäftigten persönlich nicht bekannt. Ich sage aber zu, dass ich es im Haus prüfen und Ihnen eine Antwort zukommen lasse.</p>
        <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Der Kollege Till Mansmann.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196709000">
        <p klasse="redner"><redner id="11004815"><name><vorname>Till</vorname><nachname>Mansmann</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Till Mansmann (FDP):</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister Heil, im Koalitionsvertrag 2018 steht, wie bereits im Koalitionsvertrag 2013, kein Wort von Veränderungen bei der Möglichkeit zur Sanktionierung von Arbeitslosen. Was stimmt Sie, Herr Minister Heil, optimistisch, dass Sie nicht wie Ihre Vorgängerin im Amt in dieser Frage erneut an der Unionsfraktion scheitern?</p>
      </rede>
      <rede id="ID196709100">
        <p klasse="redner"><redner id="11003142"><name><vorname>Hubertus</vorname><nachname>Heil</nachname><ortszusatz>(Peine)</ortszusatz><rolle><rolle_lang>Bundesminister für Arbeit und Soziales</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister BMAS</rolle_kurz></rolle></name></redner>Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales:</p>
        <p klasse="J_1">Lieber Kollege, Grundlage für die Arbeit einer Koalition ist der Koalitionsvertrag; der gilt. Aber wir können in Gesprächen durchaus gemeinsam zu weiteren Auffassungen kommen. Deshalb setze ich immer auf Überzeugungsarbeit in der Praxis.</p>
        <p klasse="J">Damit Sie meine Auffassung zum Thema „Sanktion in der Grundsicherung“ kennen: Ich bin dafür, dass wir uns sehr kritisch anschauen, wo Sanktionen als bürokratisch und arbeitsmarktpolitisch sinnlos wahrgenommen werden.</p>
        <p klasse="J">Die Praktiker sagen uns, dass das beispielsweise bei den Sanktionen für die unter 25-Jährigen der Fall ist. Deren Sanktionen sind schärfer als bei 26-Jährigen. Ich finde, wir sollten sie gleichstellen und 24-Jährige nicht schärfer als 25-Jährige sanktionieren. Die Praktiker aus der Bundesagentur für Arbeit, aus den Jobcentern, aus den gemeinsamen Einrichtungen mit den Kommunen, sagen uns zudem, dass es keinen Sinn macht, die Kosten der Unterkunft für Sanktionen heranzuziehen.</p>
        <p klasse="J">Ich bin aber nicht gegen jede Form von Mitwirkungspflicht. Zum Beispiel bei Terminversäumnissen – das ist der Regelfall –, finde ich, dass es Konsequenzen haben sollte, wenn jemand das fünfte, siebte oder achte Mal nicht zum Amt geht; das ist meine Auffassung.</p>
        <p klasse="J">Das werden wir in der Koalition diskutieren. Es gab in der letzten Legislaturperiode, wie Sie sich erinnern, schon einmal 15 Bundesländer, die das genauso gesehen haben; eines nicht.</p>
        <kommentar>(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das war Bayern!)</kommentar>
        <p klasse="O">Aber der Fortschritt ist unaufhaltsam, weil sich die Kraft von guten Argumenten nicht aufhalten lässt. Das ist meine sehr positive Wahrnehmung von demokratischen Gesellschaften. Das heißt, wir werden solche Vorschläge zur Weiterentwicklung machen.</p>
        <p klasse="J">Wir sind uns aber in der Bundesregierung, glaube ich, sehr einig, dass wir das System weiter entbürokratisieren und dafür sorgen müssen, dass wir vor allen Dingen Menschen aus der Grundsicherung rausholen; denn das ist das Wichtigste, wenn wir über die Grundsicherung für arbeitslose Menschen in Deutschland sprechen. Dafür haben wir gerade das Gesetz zur Einführung eines sozialen Arbeitsmarktes beschlossen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Liebe Kollegen, wir sind jetzt ein bisschen in Zeitdruck; denn wir haben insgesamt nur 90 Minuten für die Fragen. Ich bitte um kurze Fragen und kurze Beantwortung. – Christian Wirth.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196709200">
        <p klasse="redner"><redner id="11004936"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Christian</vorname><nachname>Wirth</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Dr. Christian Wirth (AfD):</p>
        <p klasse="J_1">Herr Präsident! Herr Minister, die Bundesregierung hat 2 500 Bescheide gegen Flüchtlingsbürgen in Höhe von etwa 21 Millionen Euro erwirkt. Auf eine Kleine Anfrage der AfD wurde mitgeteilt, dass etwa 670 000 Euro bezahlt wurden und der Restbetrag derzeit nicht vollstreckt wird.</p>
        <p klasse="J">Meine Frage: Gibt es hierfür Rechtsgründe, oder soll zukünftig auf die Forderung verzichtet werden? Können dann analog Artikel 3 des Grundgesetzes zum Beispiel auch Steuerzahler und GEZ-Zahler darauf vertrauen, dass die Bundesregierung Forderungen nicht mehr beitreibt? – Vielen Dank.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196709300">
        <p klasse="redner"><redner id="11003142"><name><vorname>Hubertus</vorname><nachname>Heil</nachname><ortszusatz>(Peine)</ortszusatz><rolle><rolle_lang>Bundesminister für Arbeit und Soziales</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister BMAS</rolle_kurz></rolle></name></redner>Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales:</p>
        <p klasse="J_1">Zu Ihrer letzten Bemerkung rate ich dazu, Äpfel nicht mit Birnen zu vergleichen. Zu Ihrer ersten Frage gebe ich den Hinweis, dass wir gerade in laufenden Gesprächen zwischen Bund und Ländern sind, um das Problem zu lösen.</p>
        <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Jetzt habe ich noch drei Fragen von der FDP, von den Kollegen Luksic, Strasser und Jung. – Bitte kurzfassen.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196709400">
        <p klasse="redner"><redner id="11004102"><name><vorname>Oliver</vorname><nachname>Luksic</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Oliver Luksic (FDP):<a id="S7630" name="S7630" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Frage betrifft das Thema Fahrverbote, wo das Bundesumweltministerium federführend ist. Minister Scheuer hat die Bundesländer angeschrieben und eine Überprüfung der Messstationen angeregt. Er hat letztens in der Befragung der Bundesregierung gesagt, er halte das für ein Problem, woraufhin das Bundesumweltministerium das anhand verschiedener Punkte explizit verneint hat. Auch auf Ebene der Bundesländer wollen die Verkehrsminister – mit Ausnahme von grün regierten Ländern – die Messstationen überprüfen lassen. Die Umweltministerkonferenz sieht es anders. Daher die Frage an die Bundesregierung: Hält sie das für ein Problem, und, wenn ja, was wird wann wie überprüft? Vor dem Hintergrund, dass beispielsweise Umweltministerin Höfken in Mainz, wo nachgewiesenermaßen eine Messstelle falsch platziert ist, in „Spiegel Online“ meint, das sei kein Problem, und sich der niedersächsische Umweltminister Lies in Bezug auf Oldenburg hingegen dafür offen zeigt, frage ich: Wie ist da die abgestimmte Haltung der Bundesregierung? Wie sieht der genaue Fahrplan aus?</p>
      </rede>
      <rede id="ID196709500">
        <p klasse="redner"><redner id="11003142"><name><vorname>Hubertus</vorname><nachname>Heil</nachname><ortszusatz>(Peine)</ortszusatz><rolle><rolle_lang>Bundesminister für Arbeit und Soziales</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister BMAS</rolle_kurz></rolle></name></redner>Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales:</p>
        <p klasse="J_1">Herr Kollege, erstens, wir sind uns miteinander einig – das ist auch die Haltung der Bundesregierung –, dass, wo immer es geht, wir Fahrverbote verhindern wollen. Die Bundesregierung hat sich auf gesetzgeberische Maßnahmen verständigt, zum Beispiel die BImSchV minimalinvasiv anzupassen. Das ist eine Maßnahme, die wir, neben dem zwischen Bund und Ländern beschlossenen Paket, besprochen haben. Wir werden auch diese Thematik miteinander besprechen – wir kennen die Diskussion über Messstationen, übrigens nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa – und werden Ihnen entsprechende Informationen zukommen lassen, wenn wir dazu eine Haltung entwickelt haben.</p>
        <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Herr Strasser.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196709600">
        <p klasse="redner"><redner id="11004908"><name><vorname>Benjamin</vorname><nachname>Strasser</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Benjamin Strasser (FDP):</p>
        <p klasse="J_1">Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister, Sie können die Frage auch an Herrn Staatssekretär Krings weitergeben, weil sie relativ konkret ist und ich auch gerne eine konkrete Antwort aus dem Bundesinnenministerium hätte. Ich hatte hier an dieser Stelle vor etwa einem Jahr mit dem Staatssekretär Schröder die Problematik „Personenbegleiter Luft“ in der Bundespolizei bereits diskutiert. Damals gab es erste Anzeichen für Probleme. Die Bundespolizei hat gewarnt: Wir haben zu wenig Freiwillige, die an diesen Rückführungen teilnehmen, zumal die Beamtinnen und Beamten ja auch besonderen Belastungen, psychisch wie körperlich, ausgesetzt sind und auch keine entsprechende Zulage bekommen. Herr Schröder hat mir damals gesagt, es gebe keine Erhöhung, das sei nicht geplant und es werde dauernd evaluiert.</p>
        <p klasse="J">Nachdem im letzten Jahr die Berichte der Bundespolizei zugenommen haben und der Bedarf und die Dringlichkeit noch einmal betont worden sind, möchte ich Sie – Sie evaluieren ja dauernd – an dieser Stelle noch mal fragen: Ist es erstens immer noch die Haltung der Bundesregierung, dass keine Erhöhung der Anzahl der Personenbegleiter Luft stattfinden soll? Und zweitens: Treten Sie als Bundesregierung konkret dafür ein, dass diesen Beamtinnen und Beamten eine Zulage bezahlt wird, und, wenn ja, in welcher Form, also pauschaliert für die Tätigkeit an sich oder pauschaliert für jeden einzelnen Flug oder abgerechnet nach den jeweiligen Einsatzstunden? Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie vorhin gesagt: Die Bundespolizisten leisten einen super Job. – Dann freuen sie sich sicherlich auch, wenn sie eine entsprechende Anerkennung für ihre Mehrarbeit bekommen.</p>
        <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
        <p klasse="J_1">Herr Minister, wollen Sie antworten?</p>
        <p klasse="redner"><redner id="11003142"><name><vorname>Hubertus</vorname><nachname>Heil</nachname><ortszusatz>(Peine)</ortszusatz><rolle><rolle_lang>Bundesminister für Arbeit und Soziales</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister BMAS</rolle_kurz></rolle></name></redner>Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales:</p>
        <p klasse="J_1">Herr Präsident, Sie entscheiden. Ich würde darum bitten, dass Herr Kollege Krings antwortet.</p>
        <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
        <p klasse="J_1">Dann machen wir das so.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196709700">
        <p klasse="redner"><redner id="11003574"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Günter</vorname><nachname>Krings</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär  BMI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat:</p>
        <p klasse="J_1">Herr Präsident! Herr Kollege, vielen Dank für die Frage. Zunächst einmal: Sie haben insinuiert, dass wir nicht ausreichend Personenbegleiter Luft finden würden. Dazu will ich deutlich sagen: Auf jedem Flug, der stattfindet, sind mindestens – auch aktuell – so viele Personenbegleiter Luft anwesend wie Abzuschiebende. Es kann sein, dass noch zusätzliche Polizeivollzugsbeamte ohne diese besondere Ausbildung dabei sind. Das will ich nur vorwegschicken. In der Tat ist die Entscheidung, die Sie anmahnen, noch nicht getroffen; aber es gibt Überlegungen dazu. Ich kann noch nicht sagen, in welcher Weise das erfolgt. Ich persönlich werde mich sehr dafür einsetzen, dass wir hier zu einer Zulage kommen; aber die Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen. Es wurde noch keine Entscheidung getroffen.</p>
        <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Letzte kurze Frage: der Kollege Christian Jung.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196709800">
        <p klasse="redner"><redner id="11004769"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Christian</vorname><nachname>Jung</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Dr. Christian Jung (FDP):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Minister, es gab in der vergangenen Woche eine Klausurtagung des Aufsichtsrats der Deutschen Bahn. Wir alle hier im Parlament versuchen ja, dass die Deutsche Bahn besser wird, dass mehr Menschen und Güter transportiert werden. Was mich als Berichterstatter für den Bundesverkehrswegeplan und für Bahninfrastruktur insgesamt sehr fasziniert, ist, dass der Vorstand der Deutschen Bahn, Herr Dr. Lutz und vor allem Herr Pofalla, es nicht geschafft haben, dort einen Zukunftsplan vorzulegen, der dann auch vom Aufsichtsrat verabschiedet worden ist. Wie beurteilen Sie diese Lage der Deutschen Bahn? Warum, meinen Sie, konnte dieser Zukunftsplan nicht jetzt schon verabschiedet werden?</p>
        <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
        <p klasse="J_1">Herr Minister.</p>
      </rede>
      <rede id="ID196709900">
        <p klasse="redner"><redner id="11003142"><name><vorname>Hubertus</vorname><nachname>Heil</nachname><ortszusatz>(Peine)</ortszusatz><rolle><rolle_lang>Bundesminister für Arbeit und Soziales</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister BMAS</rolle_kurz></rolle></name></redner>Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales:</p>
        <p klasse="J_1">Herr Kollege, ich habe keine Kenntnisse über die Sitzung des Aufsichtsrats der Deutschen Bahn AG und frage, Herr Präsident, ob ich das Verkehrsministerium bitten darf, dazu Stellung zu nehmen.<a id="S7631" name="S7631" typ="druckseitennummer"/></p>
        <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
        <p klasse="J_1">Gut. Dann beende ich an dieser Stelle die Befragung der Bundesregierung. Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt.</p>
        <p klasse="redner"><redner id="11003142"><name><vorname>Hubertus</vorname><nachname>Heil</nachname><ortszusatz>(Peine)</ortszusatz><rolle><rolle_lang>Bundesminister für Arbeit und Soziales</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister BMAS</rolle_kurz></rolle></name></redner>Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales:</p>
        <p klasse="J_1">Die Antwort war Nein, Herr Kollege. Herzlichen Dank.</p>
        <kommentar>(Heiterkeit)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
        <p klasse="J_1">Herr Minister, wir haben alles verstanden. Vielen Dank.</p>
      </rede>
      <p klasse="T">Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf:</p>
    </tagesordnungspunkt>
    <tagesordnungspunkt top-id="Tagesordnungspunkt 3">
      <p klasse="T_fett">Fragestunde</p>
      <p klasse="T_Drs">Drucksache 19/5983</p>
      <p klasse="J">Ich rufe nun die mündlichen Fragen auf Drucksache 19/5983 in der üblichen Reihenfolge auf.</p>
      <p klasse="J">Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes. Der Herr Staatsminister Niels Annen ist da.</p>
      <p klasse="J">Ich rufe die Frage 1 des Abgeordneten Frank Müller-­Rosentritt auf:</p>
      <p klasse="p">Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der hohen Zahl an UN-Resolutionen, in denen Israel verurteilt wird, vor dem Hintergrund einer sehr viel geringeren Zahl an UN-Resolutionen, die Israels Nachbarländer bzw. palästinensische Akteure verurteilen, und welche Anstrengungen auf UN-Ebene unternimmt die Bundesregierung, um die Verabschiedung von Resolutionen zu erreichen, in denen alle Akteure des israelisch-palästinensischen Konflikts adressiert werden?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003732"><name><vorname>Niels</vorname><nachname>Annen</nachname><rolle><rolle_lang>Staatsminister im Auswärtigen Amt</rolle_lang><rolle_kurz>Staatsminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Niels Annen, Staatsminister im Auswärtigen Amt:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Präsident, vielen Dank. – Herr Kollege, ich darf Ihre Frage wie folgt beantworten: Die große Aufmerksamkeit, die in den Vereinten Nationen dem Nahostkonflikt gewidmet wird, spiegelt die Bedeutung wider, die die große Mehrheit der internationalen Gemeinschaft diesem Konflikt beimisst. Dass diese Aufmerksamkeit unvermindert anhält, liegt in erster Linie daran, dass der Konflikt nach wie vor ungelöst ist und sich die Aussicht auf eine Zweistaatenlösung, die aus Sicht der Bundesregierung als einzige dauerhaft Frieden schaffen kann, in den letzten Jahren weiter verschlechtert hat.</p>
      <p klasse="J">Die Bundesregierung bewertet die Resolutionen nach ihrem Inhalt und richtet ihr Abstimmungsverhalten danach aus. Eine Aufrechnung mit anderen Konfliktsituationen kann dabei naturgemäß keine Rolle spielen. Ungerechtfertigte und unverhältnismäßige Kritik an Resolutionstexten kann selbstverständlich nicht die Zustimmung der Bundesregierung finden.</p>
      <p klasse="J">Resolutionen, in denen Israel ungerechtfertigt in einseitiger Weise angeprangert wird, unterstützt die Bundesregierung daher nicht. Vielmehr setzt sich die Bundesregierung bei Verhandlungen zu Nahostresolutionen regelmäßig mit Nachdruck dafür ein, dass israelische Anliegen berücksichtigt werden. Dazu stimmt sich die Bundesregierung sehr eng mit ihren europäischen Partnern ab.</p>
      <p klasse="J">Im Falle der am 16. November im 4. Ausschuss der Generalversammlung verabschiedeten Resolutionen ist es Deutschland gemeinsam mit seinen EU-Partnern erneut gelungen, zu verhindern, dass Resolutionen, denen eine Mehrheit in den meisten Fällen ohnehin sicher ist, in deutlich schärferer Form angenommen werden. Das ist nur durch intensive Verhandlungen mit der palästinensischen Seite möglich.</p>
      <p klasse="J">Dort, wo die Resolutionstexte jedoch gerechtfertigte Kritik üben, finden sie die Unterstützung der Bundesregierung. Dies betrifft die Verurteilung aller Gewaltakte, einschließlich des Raketenbeschusses auf Israel ebenso wie die Kritik am völkerrechtswidrigen israelischen Siedlungsbau in den besetzten Gebieten.</p>
      <p klasse="J">Auf die Verantwortung palästinensischer Akteure und der Nachbarländer Israels weist Deutschland regelmäßig im Rahmen von Stimm- und Positionserklärungen hin. Im Gespräch mit der palästinensischen Behörde mahnt die Bundesregierung einen möglichst zurückhaltenden und ausgewogenen Umgang mit Nahostresolutionen an. Die Bundesregierung lehnt darüber hinaus eine unnötige Politisierung von Fachorganisationen durch Resolutionen zum israelisch-palästinensischen Konflikt ab.</p>
      <p klasse="J">Deutschland wird sich auch weiterhin mit Nachdruck für ausgewogene Resolutionstexte im Interesse eines dauerhaften Friedens im Nahen Osten und im Rahmen einer verhandelten Zweistaatenlösung einsetzen.</p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Wollen Sie nachfragen, Herr Kollege?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004834"><name><vorname>Frank</vorname><nachname>Müller-Rosentritt</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Frank Müller-Rosentritt (FDP):</p>
      <p klasse="J_1">Ja, bitte. – Herr Staatsminister Annen, wenn Sie das Abstimmungsverhalten so beschreiben und sagen, dass Sie das wegen der Mehrheit ohnehin machen, frage ich Sie: Weshalb arbeitet die Bundesregierung innerhalb der EU nicht aktiv auf eine Änderung des Abstimmungsverhaltens der EU zu einseitig antiisraelischen UN-Resolutionen hin?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003732"><name><vorname>Niels</vorname><nachname>Annen</nachname><rolle><rolle_lang>Staatsminister im Auswärtigen Amt</rolle_lang><rolle_kurz>Staatsminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Niels Annen, Staatsminister im Auswärtigen Amt:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Kollege, ich habe Ihnen ja dargestellt, dass die Zustimmung der Bundesregierung zu einer Resolution – das gilt für den UN-Kontext, aber natürlich auch für andere Kontexte – immer davon abhängt, ob wir mit der Ausrichtung grundsätzlich einverstanden sind.</p>
      <p klasse="J">Wenn Sie sich die entsprechenden Resolutionstexte anschauen – das ist ja ein regelmäßig wiederkehrendes Paket, das sozusagen den Nahostkonflikt betrifft –, dann werden Sie feststellen, dass wir damit Positionen unterstreichen, die bekannt sind, die wir seit vielen Jahren vertreten und die sich beispielsweise gegen den illegalen Siedlungsbau und anderes wenden.<a id="S7632" name="S7632" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="J">Wir nutzen unser besonderes Verhältnis zu Israel, aber auch das Vertrauen, das wir bei der palästinensischen Autonomiebehörde genießen, und unseren Status innerhalb der EU, um in dem Prozess möglichst dafür zu sorgen, dass bestimmte Härten vermieden werden. Das ist uns aus Sicht unserer Diplomaten und auch aus Sicht der Bundesregierung gelungen. Und deswegen haben wir den meisten dieser Resolutionen mit gutem Gewissen und aus voller Überzeugung zugestimmt. Dort, wo diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, stimmen wir nicht zu.</p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Eine weitere Nachfrage, Herr Kollege?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004834"><name><vorname>Frank</vorname><nachname>Müller-Rosentritt</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Frank Müller-Rosentritt (FDP):</p>
      <p klasse="J_1">Ja. – Wenn wir Ihrer Argumentation folgen, warum arbeitet dann die Bundesregierung nicht auch aktiv auf die Verabschiedung von UN-Resolutionen hin, die Israels militärische Feinde wie zum Beispiel Iran, Hamas oder auch die Hisbollah, die ja die Vernichtung des Staates Israel als Kernziel ausgegeben haben, betreffen?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003732"><name><vorname>Niels</vorname><nachname>Annen</nachname><rolle><rolle_lang>Staatsminister im Auswärtigen Amt</rolle_lang><rolle_kurz>Staatsminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Niels Annen, Staatsminister im Auswärtigen Amt:</p>
      <p klasse="J_1">Wir verurteilen ja eindeutig gemeinsam mit unseren Partnern diese völlig inakzeptablen Aktivitäten, die Sie eben genannt haben; da haben wir keinerlei Dissens, Herr Kollege. Das können Sie regelmäßig auch in gemeinsamen Statements der EU-Mitgliedstaaten nachlesen. Aber da, wo das nicht möglich ist, tun wir das eben auch in eigenen Stellungnahmen. Da, wo es die Möglichkeit für gemeinsame Statements gibt, tun wir das am Ende auch, und dafür braucht man immer Mehrheiten, auch im Rahmen der Vereinten Nationen. Wir sind fest entschlossen, diese Praxis fortzusetzen.</p>
      <p klasse="J">Sie wissen, dass wir ab Januar für zwei Jahre als nichtständiges Mitglied im Sicherheitsrat eine besondere Verantwortung übernehmen werden. Wir sind in der Vorbereitung sowohl mit den Gesprächspartnern auf der palästinensischen Seite als auch – ganz besonders dann, wenn es um die Kerninteressen, die Sicherheitsinteressen des Staates Israel geht – mit der dortigen israelischen Vertretung schon heute in enger Abstimmung. Insofern ist und bleibt Deutschland ein Partner, auf den sich Israel immer verlassen kann. Gleichwohl – das ist von der israelischen Seite immer akzeptiert worden – haben wir Kritikpunkte, die wir vortragen. Da nutzen wir bilaterale Formate, aber eben auch das Format, das sich uns bei Abstimmungen im Rahmen der Vereinten Nationen bietet.</p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Wir kommen zur Frage 2 des Abgeordneten Frank Müller-Rosentritt:</p>
      <p klasse="p">Inwiefern findet seitens der Bundesregierung bei der Erarbeitung bzw. Abstimmung von UN-Resolutionen eine Abwägung zwischen einer Abmilderung der Verurteilung eines Partnerlandes (wie Israel) durch Mitarbeit und anschließende Zustimmung zur jeweiligen Resolution und einer Ablehnung von Resolutionen, die Partnerländer verurteilen, statt?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003732"><name><vorname>Niels</vorname><nachname>Annen</nachname><rolle><rolle_lang>Staatsminister im Auswärtigen Amt</rolle_lang><rolle_kurz>Staatsminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Niels Annen, Staatsminister im Auswärtigen Amt:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Abgeordneter, ich darf die Frage wie folgt beantworten: Vor jeder Positionierung der Bundesregierung zu Abstimmungen über Resolutionen der Vereinten Nationen findet eine Abwägung statt. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse in den Vereinten Nationen werden Resolutionen regelmäßig auch ohne die Stimmen der Bundesregierung oder anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union angenommen. Die Bundesregierung kann jedoch nur auf konkrete Formulierungen Einfluss nehmen. Einen wichtigen Hebel haben wir sozusagen dann in der Hand, wenn die EU ihre Zustimmung in diesem Prozess in Aussicht stellt. Das gilt insbesondere bei den jährlichen Abstimmungen über das sogenannte Nahostpaket; darüber habe ich eben gesprochen. Diese Ausführungen ergänzen, glaube ich, ganz gut das, was wir hier eben diskutiert haben.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004834"><name><vorname>Frank</vorname><nachname>Müller-Rosentritt</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Frank Müller-Rosentritt (FDP):</p>
      <p klasse="J_1">Herr Präsident, ich habe noch eine Nachfrage, wenn Sie erlauben.</p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Bitte.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004834"><name><vorname>Frank</vorname><nachname>Müller-Rosentritt</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Frank Müller-Rosentritt (FDP):</p>
      <p klasse="J_1">Inwieweit erkennt die Bundesregierung, dem folgend, was Sie gerade gesagt haben, hinter der völlig unverhältnismäßigen Anzahl an einseitig antiisraelischen UN-Resolutionen eine Absicht vieler UN-Mitgliedstaaten, den Staat Israel zu delegitimieren? Die besonders interessante Frage ist jetzt: Welche Staaten, welche Organisationen sind nach Ihrer Ansicht oder nach Ansicht der Bundesregierung die hauptsächlichen Triebkräfte dieser einseitigen Verurteilungen durch die UN?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003732"><name><vorname>Niels</vorname><nachname>Annen</nachname><rolle><rolle_lang>Staatsminister im Auswärtigen Amt</rolle_lang><rolle_kurz>Staatsminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Niels Annen, Staatsminister im Auswärtigen Amt:</p>
      <p klasse="J_1">Ich übernehme nicht komplett Ihre Wertung des Abstimmungsverhaltens. Ich habe das gerade ja dargestellt: Wir stimmen nur dann zu, wenn wir überzeugt sind, dass es sich um eine abgewogene, verantwortungsvolle Position handelt, die unsere Grundüberzeugung widerspiegelt. Die Anzahl von Resolutionen alleine sagt ja noch nichts über den Inhalt aus. Insofern muss man festhalten, dass es nur wenige Resolutionen gibt, denen wir in diesem Paket nicht zugestimmt haben, weil wir sie eindeutig für einseitig gehalten haben und auch weiterhin halten.</p>
      <p klasse="J">Man muss insgesamt natürlich zur Kenntnis nehmen, dass es für diese Anliegen seit vielen Jahren quasi eine strukturelle Mehrheit in der Generalversammlung der Vereinten Nationen gibt. Und dort, wo es zu einer einseitigen und inakzeptablen Verurteilung der Interessen Israels oder sogar einer Infragestellung des Existenzrechtes des Staates Israels kommt, da verurteilen wir das gemeinsam mit unseren europäischen Partnern eindeutig. Daran ist, glaube ich, auch nie ein Zweifel erwachsen, und diese Praxis werden wir auch fortsetzen. Aber ich neige nicht dazu, die Anzahl von Resolutionen jetzt allein zum Anlass zu nehmen, das eigene Abstimmungsverhalten grundsätzlich infrage zu stellen. Es muss immer konkret entschieden und nach Analyse und Studium der vorliegenden Resolutionstexte abgewogen werden, was wir verantworten können und was wir nicht verantworten können.<a id="S7633" name="S7633" typ="druckseitennummer"/></p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Weitere Nachfrage?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004834"><name><vorname>Frank</vorname><nachname>Müller-Rosentritt</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Frank Müller-Rosentritt (FDP):</p>
      <p klasse="J_1">Nein, vielen Dank, aber man darf diesen Prozess durchaus neu denken.</p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003732"><name><vorname>Niels</vorname><nachname>Annen</nachname><rolle><rolle_lang>Staatsminister im Auswärtigen Amt</rolle_lang><rolle_kurz>Staatsminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Niels Annen, Staatsminister im Auswärtigen Amt:</p>
      <p klasse="J_1">Ich kann keine Kritik an Ihrem Überdenken äußern, Herr Kollege.</p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Die Frage 3 des Abgeordneten Manuel Sarrazin, die Fragen 4 und 5 des Abgeordneten Stephan Brandner und die Frage 6 der Abgeordneten Lisa Badum werden schriftlich beantwortet.</p>
      <p klasse="J">Ich rufe die Frage 7 des Abgeordneten Ottmar von Holtz auf:</p>
      <p klasse="p">Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aufforderung der italienischen Behörden, die „Aquarius“ von Ärzte ohne Grenzen zu beschlagnahmen, und aus der Anordnung, einige der Bankkonten der Organisation einzufrieren, und inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der italienischen Behörden, dass die Müllentsorgung eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit darstellt ( www.telegraph.co.uk/news/2018/11/20/italy-orders-seizure-migrant-rescue-ship-aquarius-illegal-waste/ )?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003732"><name><vorname>Niels</vorname><nachname>Annen</nachname><rolle><rolle_lang>Staatsminister im Auswärtigen Amt</rolle_lang><rolle_kurz>Staatsminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Niels Annen, Staatsminister im Auswärtigen Amt:</p>
      <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Abgeordneter, vielen Dank für Ihre Frage, die ich wie folgt beantworten darf: Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass private Organisationen einen wichtigen Beitrag zur Seenotrettung leisten. Die Rettung von Menschenleben im Mittelmeer hat oberste Priorität und muss es auch bleiben. Die Zahl der im Mittelmeer ertrunkenen Personen ist trotz des Rückgangs in absoluten Zahlen im Vergleich zu den Vorjahren erschreckend hoch, zu hoch. Jeder Einzelfall ist einer zu viel. Gleichzeitig steht außer Frage, dass sich alle an der Seenotrettung Beteiligten an die geltenden Regeln und Gesetze halten müssen.</p>
      <p klasse="J">Zu dem in der Frage genannten Verfahren bezieht die Bundesregierung keine Stellung. Ein geregeltes und transparentes Verfahren bei der Ausschiffung von Geretteten in Europa bleibt deshalb auch ein dringendes Anliegen der Bundesregierung. Hier brauchen wir eine Verständigung der Anrainerstaaten. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein. Die Staaten an den Außengrenzen verdienen und brauchen dazu auch europäische Solidarität, die die Bundesregierung bereits demonstriert hat und zu der wir auch weiterhin bereit sind unseren Beitrag zu leisten.</p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Eine Nachfrage dazu?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004762"><name><vorname>Ottmar</vorname><nachname>von Holtz</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Ottmar von Holtz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Schönen Dank, Herr Präsident. – Ich habe tatsächlich zu dem Thema jede Menge Nachfragen. Ich werde mich auf zwei beschränken müssen, die anderen werde ich dann anderweitig aufarbeiten.</p>
      <p klasse="J">Ich würde ganz gerne auf eine Sache zu sprechen kommen. Das internationale Seerecht verbietet das sogenannte Refoulement, das heißt, es gibt den Grundsatz der Nichtzurückweisung. Es ist ein völkerrechtlicher Grundsatz, der es gebietet, dass Personen in Staaten, in denen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen, nicht zurückgeführt werden dürfen. Das Aufgreifen der Menschen auf hoher See im Rahmen einer Seenotrettung und die anschließende Rückführung nach Libyen fallen meiner Ansicht nach darunter. Deswegen frage ich die Bundesregierung, was sie dafür tut, um diese offensichtliche systematische Verletzung von internationalem Seerecht, der Genfer Konvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention zu unterbinden.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003732"><name><vorname>Niels</vorname><nachname>Annen</nachname><rolle><rolle_lang>Staatsminister im Auswärtigen Amt</rolle_lang><rolle_kurz>Staatsminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Niels Annen, Staatsminister im Auswärtigen Amt:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Kollege, ich kann für die Bundesregierung sagen: Die internationalen Normen, die Sie zitiert haben, finden unsere volle Unterstützung. Dazu, wo sie in einzelnen Fällen verletzt werden, gibt es eine klare Haltung: Wir verurteilen das.</p>
      <p klasse="J">Ich will sagen, weil Sie konkret gefragt haben, was wir tun können: Wir haben es insbesondere bei Libyen mit einem Staat zu tun, der über keine feste, funktionierende Struktur und keine Regierung verfügt, die die Kontrolle über das gesamte Staatsgebiet ausübt. Deswegen sind wir in dem politischen Prozess engagiert und unterstützen den Sondergesandten der Vereinten Nationen. Ich habe die Bundesregierung vor einigen Tagen bei der Libyen-Konferenz in Palermo vertreten dürfen und habe dort die humanitären Fragen mit den dafür Verantwortlichen zum Teil direkt besprochen. Ich will Sie darauf hinweisen, dass wir – das ist durchaus ein Punkt der Kritik seitens Ihrer Fraktion gewesen – mit großem Engagement die Ausbildung der libyschen Küstenwache unterstützen und dabei ganz konkret die Grundlagen des Völkerrechts, des internationalen Seerechts sowie die professionelle Durchführung von Seenotrettungsmaßnahmen vermitteln. Das ist ein schwieriger, langwieriger Prozess, aber ein ganz wichtiger Beitrag dazu.</p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Eine weitere Nachfrage?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004762"><name><vorname>Ottmar</vorname><nachname>von Holtz</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Ottmar von Holtz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Ja, eine Nachfrage habe ich noch, Herr Präsident. – Herr Staatsminister, Sie sagten vorhin, dass die private Seenotrettung im Mittelmeer einen wichtigen Beitrag leistet. Es besteht eine Pflicht zur Seenotrettung. Ich will von Ihnen wissen, inwieweit sich die Bundesregierung positioniert bzw. ob es seitens der Bundesregierung Pläne zum Aufbau einer europäischen zivilen Seenotrettung gibt.<a id="S7634" name="S7634" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003732"><name><vorname>Niels</vorname><nachname>Annen</nachname><rolle><rolle_lang>Staatsminister im Auswärtigen Amt</rolle_lang><rolle_kurz>Staatsminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Niels Annen, Staatsminister im Auswärtigen Amt:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Kollege, Sie wissen, dass sich die Bundesregierung im Moment intensiv, vor allem auch mit unseren italienischen Partnern, um die Verlängerung des Mandats EUNAVFOR MED Operation Sophia bemüht. Es ist ein Mandat mit einer breiten Aufgabenbeschreibung, das aber auch einen wichtigen Beitrag zur Seenotrettung leistet. Viele Tausend Menschen sind unter dem Einsatz der deutschen Marine, der dort eingesetzten Soldatinnen und Soldaten, gerettet worden. Ich glaube, dass die Fortführung ein wichtiges Signal wäre.</p>
      <p klasse="J">Gleichzeitig ist der Dialog mit den Vertretern der libyschen Regierung, aber auch der anderen libyschen Machthaber notwendig, um dort das Bewusstsein und die Verantwortung für das eigene Handeln und die Umsetzung internationaler Seerechtsnormen zu stärken. Wir nutzen bilaterale Möglichkeiten, internationale Konferenzen, aber auch die Möglichkeit der direkten Zusammenarbeit, um diese Punkte nachhaltig zu unterstützen.</p>
      <p klasse="J">Ich möchte gerne wiederholen, dass hier auch die private Seenotrettung einen wichtigen Beitrag leistet und wir sie unterstützen; denn es ist und bleibt ein wichtiges Engagement.</p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Dann kommen wir zur Frage 8 der Kollegin Heike Hänsel:</p>
      <p klasse="p">Wie bewertet die Bundesregierung die geplante Vertreibung von rund 700 Palästinenserinnen und Palästinensern aus ihren Häusern in Ostjerusalem zugunsten israelischer Siedlerinnen und Siedler, die gestern (21. November 2018) vom Obersten Gericht Israels bestätigt wurde, und welche Konsequenzen zieht sie daraus ( www.haaretz.com/israel-news/.premium-court-allows-eviction-of-700-palestinians-from-east-jerusalem-neighborhood-1.6677069 sowie www.btselem.org/press_releases/2018122_batan_al_hawa_ruling )?</p>
      <p klasse="J">Herr Staatsminister.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003732"><name><vorname>Niels</vorname><nachname>Annen</nachname><rolle><rolle_lang>Staatsminister im Auswärtigen Amt</rolle_lang><rolle_kurz>Staatsminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Niels Annen, Staatsminister im Auswärtigen Amt:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Präsident, vielen Dank. – Frau Kollegin Hänsel, vielen Dank für Ihre Frage, die ich wie folgt beantworten darf: Lassen Sie mich zunächst kurz auf den Kontext eingehen. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin nachdrücklich für eine verhandelte Zweistaatenlösung ein, die als einzige den legitimen Ansprüchen beider Seiten gerecht werden und dauerhaft Frieden schaffen kann.</p>
      <p klasse="J">Solange es im stagnierenden Nahostfriedensprozess keine Verhandlungen gibt, geht es der Bundesregierung vor allem darum, die Grundlagen der Zweistaatenlösung zu erhalten. Zu diesen Grundlagen gehört es, dass die Errichtung eines palästinensischen Staates mit einem zusammenhängenden Staatsgebiet und einer Hauptstadt Jerusalem möglich bleibt. Gerade in und um Ostjerusalem birgt der fortgesetzte völkerrechtswidrige Siedlungsbau allerdings die Gefahr, dass ein zusammenhängendes palästinensisches Staatsgebiet unmöglich wird. In den letzten Monaten kam es vor allem in Ostjerusalem zu einem weiteren Anstieg an Siedlungsaktivitäten, den die Bundesregierung mit großer Sorge verfolgt.</p>
      <p klasse="J">Der von Ihnen, Frau Kollegin, angesprochene Fall ist rechtlich komplex. Der Oberste Gerichtshof hat in der letzten Woche nicht die Räumung von Häusern angeordnet; er hat Petitionen von Palästinensern abgelehnt, die die Übertragung der von ihnen bewohnten Grundstücke an eine von der Siedlerorganisation Ateret Cohanim kontrollierte Treuhandgesellschaft für unrechtmäßig halten. Der Oberste Gerichtshof hat in dieser Frage nicht entschieden. Das müssen nun in jedem Einzelfall niedrigere Instanzen tun.</p>
      <p klasse="J">Auch unabhängig von dem aktuellen Fall wird sich die Bundesregierung weiterhin gegen den Siedlungsbau aussprechen und sich für eine Stärkung der palästinensischen Präsenz in Ostjerusalem einsetzen.</p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Frau Kollegin Hänsel.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003763"><name><vorname>Heike</vorname><nachname>Hänsel</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Heike Hänsel (DIE LINKE):</p>
      <p klasse="J_1">Danke schön, Herr Staatsminister. – Von der angesprochenen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs hängt auch die Existenz von 700 Menschen ab. Hier geht es um die Frage, ob sie ihre seit langem bewohnten Häuser in Ostjerusalem verlassen müssen.</p>
      <p klasse="J">Das grundsätzliche Problem, mit dem wir uns beschäftigen, ist – Sie haben es genannt –, dass mit einer schleichenden – man muss es sagen – Annexion der besetzten Gebiete eine Zweistaatenlösung immer unwahrscheinlicher wird. Ich denke, das kann auch nicht im Interesse Israels sein; denn die Zweistaatenlösung ist eigentlich der beste Beitrag zum Frieden in der Region und zur Sicherheit aller dort lebenden Menschen.</p>
      <p klasse="J">Deshalb: Was machen? Wir haben gehört, dass Sie die im Frühjahr erfolgte Genehmigung neuer Wohnungen in Ostjerusalem verurteilen. Sie haben auch gegen die Vertreibung aus dem Beduinendorf Khan al-Ahmar und seine Zerstörung protestiert. Das ist alles bekannt; aber an der Realität vor Ort ändert sich nichts.</p>
      <p klasse="J">Nun hat der UN-Sonderberichterstatter über die Lage der Menschenrechte in den besetzten palästinensischen Gebieten, Michael Lynk, vor der UN-Generalversammlung die Länder eindrücklich dazu aufgefordert, mehr zu tun. Meine Frage – Sie sind ab dem kommenden Jahr UN-Sicherheitsratsmitglied –: Was für Initiativen wollen Sie in diese Richtung ergreifen?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003732"><name><vorname>Niels</vorname><nachname>Annen</nachname><rolle><rolle_lang>Staatsminister im Auswärtigen Amt</rolle_lang><rolle_kurz>Staatsminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Niels Annen, Staatsminister im Auswärtigen Amt:</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Frau Kollegin. – Nicht ich bin Mitglied,</p>
      <kommentar>(Heike Hänsel [DIE LINKE]: Entschuldigung! Die Bundesregierung!)</kommentar>
      <p klasse="O">sondern die Bundesrepublik Deutschland, also Sie auch.<a id="S7635" name="S7635" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="J">Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie hier öffentliche Statements der Bundesregierung genannt haben. Ich darf darauf hinweisen, dass die Bundeskanzlerin auch bei den letzten Regierungskonsultationen, die für uns eine ganz besondere Möglichkeit darstellen, nicht nur über diese Fragen, sondern über alle Fragen der Politik miteinander zu reden, und die auch ein Ausdruck des besonderen Verhältnisses zwischen Deutschland und Israel sind und bleiben, die Möglichkeit genutzt hat, ihre Kritik am Siedlungsbau anzubringen.</p>
      <p klasse="J">Ich darf ein Beispiel aufgreifen, das wir mehrfach hochrangig angesprochen haben, nämlich das vom Abriss bedrohte palästinensische Dorf Khan al-Ahmar. Ich muss zumindest festhalten: Obwohl rechtlich die Möglichkeiten der Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner inzwischen ausgeschöpft sind, ist in Jerusalem bisher keine Entscheidung getroffen worden, diesen Beschluss umzusetzen. Ich überlasse es Ihrer Bewertung, woran das liegt. Ich denke, das ist ein Zeichen dafür, dass unsere Kritik gehört wird.</p>
      <p klasse="J">Insgesamt muss es uns allen – Deutschland wird das nicht alleine erreichen können – darum gehen, die Möglichkeiten für eine verhandelte Zweistaatenlösung und eine Wiederbelebung des politischen Prozesses auszunutzen. Das werden wir sicherlich tun, wenn wir ab dem 1. Januar die Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat übernehmen.</p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Noch eine Nachfrage?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003763"><name><vorname>Heike</vorname><nachname>Hänsel</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Heike Hänsel (DIE LINKE):</p>
      <p klasse="J_1">Haben Sie konkrete Vorstellungen, welche Initiativen Sie gemeinsam mit anderen Ländern – es ist klar, dass Deutschland nur eine kleinere Rolle spielen kann – ergreifen werden, um dem Friedensprozess neues Leben einzuhauchen.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003732"><name><vorname>Niels</vorname><nachname>Annen</nachname><rolle><rolle_lang>Staatsminister im Auswärtigen Amt</rolle_lang><rolle_kurz>Staatsminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Niels Annen, Staatsminister im Auswärtigen Amt:</p>
      <p klasse="J_1">Frau Kollegin, wir werden nicht nur die Entwicklung weiter intensiv beobachten, sondern uns auch selbstverständlich mögliche politische Initiativen vorbehalten. Diese Möglichkeit besteht immer.</p>
      <p klasse="J">Ich glaube allerdings – wenn ich das hier sagen darf –, dass Deutschland eine ganz besondere Verantwortung gegenüber der Sicherheit des Staates Israel hat – darüber haben wir vorhin gesprochen –, aber wir stehen auch im Wort bei unseren palästinensischen Partnerinnen und Partnern. Ich habe gerade die Gelegenheit gehabt, mit Chefunterhändler Erekat zu sprechen, der in Berlin gewesen ist.</p>
      <p klasse="J">Ob es in jedem Fall die angemessene Rolle für unser Land ist, eine neue Initiative vorzustellen bzw. sich an der Stelle öffentlich mit Ratschlägen oder Hinweisen zu positionieren, muss sehr genau abgewogen werden. Aber Sie können sicher sein, dass das Thema für uns, nicht nur wegen der Sicherheitsratsmitgliedschaft, sondern auch wegen der ehrlich empfundenen Sorge um die Sicherheit und Stabilität der gesamten Region, eine wichtige Rolle spielen wird.</p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Staatsminister.</p>
      <p klasse="J">Ich rufe die Frage 9 der Abgeordneten Heike Hänsel auf:</p>
      <p klasse="p">Wie bewertet die Bundesregierung den Verbleib des deutschen Adil Demirci in Untersuchungshaft im Hochsicherheitsgefängnis Silivri, Türkei, bis zur Fortsetzung des Prozesses gegen ihn am 14. Februar 2019, und welche Konsequenzen zieht sie daraus auch der türkischen Regierung gegenüber ( www.spiegel.de/politik/ausland/adil-demirci-bleibt-in-tuerkischem-gefaengnis-in-u-haft-a-1239510.html )?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003732"><name><vorname>Niels</vorname><nachname>Annen</nachname><rolle><rolle_lang>Staatsminister im Auswärtigen Amt</rolle_lang><rolle_kurz>Staatsminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Niels Annen, Staatsminister im Auswärtigen Amt:</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Kollegin, Ihre Frage darf ich wie folgt beantworten: Die Lage der in der Türkei inhaftierten deutschen Staatsangehörigen ist regelmäßig Thema bilateraler Gespräche. Auch die Inhaftierung von Adil Demirci verfolgt die Bundesregierung mit Sorge. Sie setzt sich gegenüber der türkischen Regierung auf allen Ebenen für Herrn Demirci ein. Den Prozess hat das Generalkonsulat Istanbul selbst verfolgt; ich glaube, Sie selber sind auch vor Ort gewesen.</p>
      <p klasse="J">Grundsätzlich gilt: Der Schutz des einzelnen Inhaftierten steht bei der Arbeit der Bundesregierung im Vordergrund. Daher werden Inhalte vertraulicher Gespräche grundsätzlich nicht veröffentlicht und laufende Verfahren von der Bundesregierung nicht kommentiert. Die Bundesregierung ist nicht beteiligt in dem Strafverfahren der türkischen Justiz. Sie erhält Informationen über eine Prozessbeobachtung sowie über Rechtsanwälte und Familienangehörige. Eine Bewertung strafrechtlicher Vorwürfe ist daher nicht abschließend möglich. Die Bundesregierung hält die Untersuchungshaft allerdings aufgrund der ihr derzeit vorliegenden Informationen für nicht gerechtfertigt.</p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Nachfrage, Frau Kollegin?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003763"><name><vorname>Heike</vorname><nachname>Hänsel</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Heike Hänsel (DIE LINKE):</p>
      <p klasse="J_1">Danke schön. – Der Prozess gegen Adil Demirci begann, und die Haft wurde ohne Angabe von Gründen nicht aufgehoben. Es waren mehrere Bundestagsabgeordnete als Prozessbeobachter vor Ort, auch der Kollege Rolf Mützenich von der SPD.</p>
      <p klasse="J">Ich muss sagen, es ist ein Affront gegenüber der Bundesregierung: Auf der einen Seite wird beim Besuch von Erdogan der rote Teppich ausgerollt, und danach gibt es auf der anderen Seite sehr harte Urteile gegen deutsche Staatsbürger, zum Beispiel gegen Patrick Kraicker – sechs Jahre Haft –, und gegen Hozan Cane – auch aus Köln, kurdische Filmemacherin und Sängerin, sechs Jahre Haft –, die übrigens in einem sehr labilen gesundheitlichen Zustand ist und große Probleme hat. All das geschah nach dem Besuch von Präsident Erdogan. Adil Demirci wird nicht einmal aus der Haft entlassen, obwohl die Anklage wirklich konstruiert ist. Die Beweislage ist mehr als dünn. Da frage ich mich: Finden Sie es angemessen, dass Wirtschaftsminister Altmaier mit einer großen Wirtschaftsdelegation in die Türkei fährt und eine deutsch-türkische Wirtschaftskommission einrichtet?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003732"><name><vorname>Niels</vorname><nachname>Annen</nachname><rolle><rolle_lang>Staatsminister im Auswärtigen Amt</rolle_lang><rolle_kurz>Staatsminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Niels Annen, Staatsminister im Auswärtigen Amt:<a id="S7636" name="S7636" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="J_1">Frau Abgeordnete, meine Empfehlung wäre, die unterschiedlichen Dimensionen hier nicht zu vermischen. Die Bundesregierung setzt sich mit allem Nachdruck für die betroffenen Staatsbürger ein. Ich trage das gerne noch einmal vor: Die Bundesregierung hält die Untersuchungshaft aufgrund der derzeit vorliegenden Informationen für nicht gerechtfertigt. – Wir haben unser Engagement auch unterstrichen. Herr Demirci wurde am 27. April, am 25. Mai, am 6. Juli, am 17. August und am 2. Oktober durch das Generalkonsulat besucht. Wir haben eine weitere Besuchsgenehmigung beantragt. Wir sind auch regelmäßig im Austausch mit den Anwälten vor Ort. Ich will mich auch bei Ihnen und dem Abgeordneten Mützenich für die Präsenz bedanken. Ich glaube, dass man sagen kann, dass wir auch in den letzten, schwierigen Monaten in den unterschiedlichen Fällen gezeigt haben und auch der türkischen Regierung klar signalisiert haben, dass eine Normalisierung des Verhältnisses, wofür wir alle arbeiten, weil dieses Land und diese Beziehung für uns von so großer Bedeutung sind, ohne eine Lösung dieser Fälle keine realistische Option ist.</p>
      <p klasse="J">Gleichzeitig müssen wir aber auch an die Entwicklungsperspektiven der Menschen in der Türkei denken. Ich kann hier mit großer Gewissheit sagen, dass auch in den Gesprächen über wirtschaftliche Fragen der Kollege Altmaier und alle anderen Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung immer die Gelegenheit nutzen, sich für inhaftierte deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger einzusetzen. Insofern kann ich den Widerspruch, den Sie hier konstruiert haben, nicht erkennen.</p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Noch eine Nachfrage?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003763"><name><vorname>Heike</vorname><nachname>Hänsel</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Heike Hänsel (DIE LINKE):</p>
      <p klasse="J_1">Ja.</p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Bitte schön.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003763"><name><vorname>Heike</vorname><nachname>Hänsel</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Heike Hänsel (DIE LINKE):</p>
      <p klasse="J_1">Ich kann Ihnen das ja mal erklären. Da gibt es schon einen großen Widerspruch; denn mit dieser wirtschaftlichen Unterstützung retten Sie im Moment vor allem das politische Überleben von Präsident Erdogan und nicht in allererster Linie die Situation der Bevölkerung vor Ort; denn er ist politisch massiv unter Druck, und im nächsten Frühjahr finden Wahlen statt. Das ist doch eine entscheidende Frage.</p>
      <p klasse="J">Ich finde es mehr als unverständlich, dass nach diesen Gesprächen zwischen der Kanzlerin und Präsident Erdogan solche Urteile gegen deutsche Staatsbürger ausgesprochen werden. Dass die Inhaftierten konsularisch betreut werden, ist ja eine Selbstverständlichkeit. Dass Sie die Personen im Gefängnis besuchen usw., davon gehe ich ja aus. Meine Frage also noch einmal: Glauben Sie nicht, dass es deutlicher Zeichen braucht, dass man sich so etwas nicht gefallen lässt?</p>
      <p klasse="J">Sie sagen einerseits, dass für Sie keine Normalisierung der Beziehungen ansteht, aber Sie machen business as usual. Sie richten sogar eine neue deutsch-türkische Wirtschaftskommission ein. Es sind neue Projekte entstanden. Parallel dazu wird übrigens auch gegen weite Teile der Opposition in der Türkei hart vorgegangen: weitere Verhaftungen, Bombardierung der kurdischen Gebiete im Norden Syriens usw. Also, braucht man da nicht eigentlich eine Neuausrichtung der Türkei-Politik?</p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Bitte, Herr Staatsminister.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003732"><name><vorname>Niels</vorname><nachname>Annen</nachname><rolle><rolle_lang>Staatsminister im Auswärtigen Amt</rolle_lang><rolle_kurz>Staatsminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Niels Annen, Staatsminister im Auswärtigen Amt:</p>
      <p klasse="J_1">Frau Kollegin, vielen Dank. – Dies ist jetzt keine Bundestagsdebatte. Deswegen will ich Ihnen nur sagen: Wir haben eine klare Haltung. Indem wir großen Druck ausgeübt haben und auch weiterhin großen Druck auf die türkische Regierung ausüben, damit sie auf den Weg der Rechtsstaatlichkeit, auf den Weg der freiheitlichen Demokratie zurückkehrt und dafür sorgt, dass die nach unserer Auffassung – das habe ich Ihnen jetzt zweimal dargelegt – ungerechtfertigten Maßnahmen gegenüber deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern aufgehoben werden, haben wir eine klare politische Haltung verfolgt.</p>
      <p klasse="J">Ich kann nur dazu raten, dass wir wirklich in der Sache miteinander diskutieren. Die Bundesregierung ist nicht verantwortlich für politische Entscheidungen von Staatspräsident Erdogan und seiner Regierung. Wir haben zu all den Punkten, die Sie hier eben angesprochen haben, eine klare Position bezogen. Die Bundesregierung hat in den letzten Monaten – das gilt auch für die vorangegangene Bundesregierung – aber auch unter Beweis gestellt, dass sie sich mit großer Intensität und ohne nachzulassen für die Interessen und die Rechte deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger einsetzt, auch mit Erfolg. Dass dieser Erfolg sich noch nicht auf alle Fälle, die hier zu Recht von Ihnen angesprochen werden, bezieht, ist richtig. Deswegen sind wir fest entschlossen, diese Arbeit fortzuführen. Wir freuen uns auch über die Unterstützung aus dem Deutschen Bundestag, ob in Debatten, in Fragestunden oder durch Präsenz in den Prozessen vor Ort. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir hier gemeinsam arbeiten. Wir sind dazu weiterhin uneingeschränkt bereit.</p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Die Frage 10 der Abgeordneten Sevim Dağdelen wird schriftlich beantwortet.</p>
      <p klasse="J">Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie auf. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Christian Hirte bereit.</p>
      <p klasse="J">Die Frage 11 der Abgeordneten Sevim Dağdelen wird schriftlich beantwortet, ebenso die Frage 12 der Abgeordneten Canan Bayram, die Frage 13 des Abgeordneten Fabio De Masi und die Frage 14 des Abgeordneten Stephan Kühn.</p>
      <p klasse="J">Wir beginnen mit Frage 15; das ist die Frage der Kollegin Katharina Dröge:<a id="S7637" name="S7637" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="p">Wie wird sich der Antrag der Bundesregierung auf Disqualifizierung der drei Mitglieder des Schiedstribunals wegen Befangenheit und die damit verbundene Neubesetzung der Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter im Vattenfall-Verfahren (ARB/12/12; www.handelsblatt.com/politik/deutschland/atomausstieg-bundesregierung-legt-milliardenklage-von-vattenfall-mit-befangenheitsantrag-auf-eis/23643060.html?ticket=ST3205032-0Q0oviH9FOflypzNebXJ-ap1 ) im Falle einer Stattgabe nach Auffassung der Bundesregierung auf die zusätzliche Länge der Prozessdauer und die zusätzliche Höhe der Verfahrenskosten auswirken?</p>
      <p klasse="J">Bitte schön.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003890"><name><vorname>Christian</vorname><nachname>Hirte</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMWi</rolle_kurz></rolle></name></redner>Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Präsident! Frau Kollegin Dröge, Sie fragen zum internationalen Schiedsgerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Klage von Vattenfall. Ich darf gern antworten:</p>
      <p klasse="J">Zum Hintergrund des Befangenheitsantrags, den die Bundesregierung am 12. November gestellt hat, ist zu erläutern: Schon der Zeitpunkt der Fragen des Schiedsgerichts vom 26. Oktober 2018 – zwei Jahre nach Schluss der mündlichen Verhandlung – ist sehr überraschend. Die Fragen betreffen außerdem bereits umfassend im Schiedsverfahren erörterte rechtliche und sachverhaltsbezogene Aspekte des Rechtsstreits. Sie geben nach sorgfältiger Prüfung durch die Bundesregierung Anlass zur Besorgnis der Befangenheit der Schiedsrichter.</p>
      <p klasse="J">Wenn der Präsident der Weltbank dem Antrag der Bundesregierung auf Ablösung des Schiedsgerichts entspricht, wird ein neues Schiedsgericht bestimmt. Die Schiedsrichter benötigen dann Zeit, um den Verfahrensstand festzustellen. Das Schiedsverfahren wird deshalb länger dauern und zusätzliche Kosten verursachen. Zum zeitlichen und finanziellen Mehraufwand liegen der Bundesregierung noch keine präzisen Informationen vor.</p>
      <p klasse="J">Auch ohne Anfechtungsantrag wäre ein Schiedsspruch jedoch nicht mehr in 2018 ergangen, da das Schiedsgericht für die Beantwortung der übermittelten Fragen eine Frist bis zum 21. Dezember dieses Jahres gesetzt hatte.</p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Frau Kollegin.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004263"><name><vorname>Katharina</vorname><nachname>Dröge</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die Beantwortung der Frage. Wir sind mit diesem ganzen Verfahren in einem ziemlichen Schlamassel, da Vattenfall in einer Sache vor diesem Schiedsgericht klagt, für die das Unternehmen gleichzeitig vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hat. Man sucht jetzt auf einem zweiten Weg, noch zusätzliche Entschädigung zu bekommen – also eine ziemlich empörende Sache. Leider haben Sie es politisch immer unterstützt, dass es solche internationalen Schiedsgerichte gibt.</p>
      <p klasse="J">Jetzt haben wir – Stand: April dieses Jahres – 42 Millionen Euro Verfahrenskosten. Die Frage, die ich Ihnen hier stelle, ist: Wenn wir jetzt noch mal in das ganze Verfahren mit neuen Richtern gehen, müssen wir dann damit rechnen, dass das Verfahren noch mal so lange dauert wie jetzt? 2012 hat das Verfahren begonnen. Müssen wir noch mal mit 42 Millionen Euro Verfahrenskosten rechnen? Ich meine, das sind Belastungen, die auch auf den Bundeshaushalt zukommen können. Sie können jetzt sicher nicht genau sagen: Das wird ein Jahr oder zwei Jahre dauern. Aber mit den Erfahrungswerten aus anderen Schiedsgerichtsverfahren müssen Sie doch eine gewisse Abschätzung gemacht haben, was da an Risiken auf den Bundeshaushalt zukommt, wenn Sie noch mal in so ein Verfahren einsteigen; sonst hätten Sie ja über Alternativen nachdenken müssen. Gar nichts zu wissen, finde ich ein bisschen wenig bei solchen Summen.</p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Herr Staatssekretär, bitte schön.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003890"><name><vorname>Christian</vorname><nachname>Hirte</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMWi</rolle_kurz></rolle></name></redner>Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Kollegin, ich hatte ja gerade darauf hingewiesen, dass bislang noch keine präzisen Planungen und Prognosen abgegeben werden können zu dem weiteren zeitlichen und finanziellen Aufwand, der auf uns zukommen könnte. Aber es ist selbstverständlich, dass mit einem neuen Schiedsgericht mit neuen Schiedsrichtern natürlich zusätzliche Kosten verbunden wären, dass auf eigener Seite und auch auf der Gegenseite weitere Kosten anfallen.</p>
      <p klasse="J">Sie wissen wahrscheinlich, dass bislang gut 16 Millionen Euro an Prozesskosten auf unserer Seite angefallen sind. Da wir allerdings über einen Milliardenbetrag reden, auf den die Bundesregierung von der Firma Vattenfall verklagt wurde, ist es aus unserer Sicht nicht nur sinnvoll, sondern notwendig, das Verfahren so zu führen, dass wir in der Lage sind, unsere Interessen bestmöglich durchzusetzen.</p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Noch eine Nachfrage? – Bitte schön.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004263"><name><vorname>Katharina</vorname><nachname>Dröge</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Zur Frage der Sinnhaftigkeit dieses Verfahrens kommen wir gleich bei Frage 16 noch; deswegen spare ich mir das an dieser Stelle auf.</p>
      <p klasse="J">Aber dann noch mal die konkrete Nachfrage: Wie hoch waren denn die Verfahrenskosten jährlich? Kann man die 16 Millionen Euro jetzt einfach durch 6 teilen? Man muss ja davon ausgehen: Ein Schiedsgericht kann auch entscheiden, dass eine Seite die kompletten Verfahrenskosten trägt – so viel gehört zur Wahrheit dazu –, das können dann auch die 42 Millionen Euro sein. Das ist das eine.</p>
      <p klasse="J">Das Zweite ist: Haben Sie denn mal eine Evaluation gemacht über bereits bestehende Schiedsgerichtsverfahren, wie lange sie dauern und wie hohe Kosten da noch auf uns zukommen? Oder haben Sie da gar nichts evaluiert?</p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Bitte schön, Herr Staatssekretär.<a id="S7638" name="S7638" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003890"><name><vorname>Christian</vorname><nachname>Hirte</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMWi</rolle_kurz></rolle></name></redner>Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Präsident! Eine konkrete Antwort, Frau Kollegin Dröge, wie die Kosten in den einzelnen Jahren aufzuschlüsseln sind, kann ich Ihnen nicht geben; das können wir, wenn Sie das wünschen, gerne nachreichen.</p>
      <kommentar>(Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wäre super!)</kommentar>
      <p klasse="O">Das hängt natürlich unmittelbar damit zusammen, wann welcher konkrete Aufwand stattfindet, etwa wenn das Gericht Aufforderungen an die Prozessparteien erlässt, bestimmte Dinge zuzuliefern, Schriftsätze zu erbringen usw. Es kann, wie ich schon einmal ausgeführt habe, aus heutiger Sicht noch nicht präzise abgeschätzt werden, wie hoch künftige Prozesskosten sein werden. Die von mir schon genannte Summe von etwa 16 Millionen Euro auf unserer Seite und auf der Gegenseite etwa doppelt so viel spricht ja dafür, dass wir über zweistellige Millionenbeträge reden.</p>
      <p klasse="J">Aber noch einmal: Es handelt sich um eine Summe von mehreren Milliarden Euro, über die wir streiten.</p>
      <kommentar>(Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, in der Tat!)</kommentar>
      <p klasse="O">Es ist im Verhältnis also durchaus sinnvoll, auch da Zeit und Geld zu investieren.</p>
      <kommentar>(Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie rechnen also mit zweistelligen Millionenbeträgen!)</kommentar>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Dazu eine weitere Nachfrage von dem Kollegen Dr. Jung.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004769"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Christian</vorname><nachname>Jung</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Dr. Christian Jung (FDP):</p>
      <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Präsident! Mit Ihrer Erlaubnis darf ich wegen der Regierungsbefragung vorher eine besondere Nachfrage direkt an den Herrn Staatssekretär Bilger stellen. – Es ging vorhin ja auch um die Frage, wie wir die Deutsche Bahn in die Zukunft bringen können. Ähnlich wie bei den Schiedstribunalen geht es da auch um die Neubesetzung.</p>
      <p klasse="J">Meine Frage ganz konkret an den Herrn Staatssekretär Bilger ist, warum Herr Dr. Lutz und vor allem auch Herr Pofalla es am vergangenen Donnerstag und Freitag bei der Aufsichtsratsklausur der Deutschen Bahn aus Sicht der Regierung nicht geschafft haben, ein Zukunftskonzept vorzulegen, das man auch verabschieden konnte.</p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Kann das der Staatssekretär Hirte beantworten?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003890"><name><vorname>Christian</vorname><nachname>Hirte</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMWi</rolle_kurz></rolle></name></redner>Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Präsident, das kann ich leider nicht.</p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Kann das der Staatssekretär Bilger beantworten?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004011"><name><vorname>Steffen</vorname><nachname>Bilger</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:</p>
      <p klasse="J_1">Ja. – Lieber Herr Präsident! Lieber Herr Kollege Dr. Jung, zum Glück bin ich hiergeblieben, sodass wir bei der Beantwortung der Fragen aus dem Wirtschaftsministerium noch mal zu diesem Thema zurückkommen können.</p>
      <p klasse="J">Die Deutsche Bahn spielt für uns natürlich eine wichtige Rolle; wir sind Vertreter des Eigentümers der Deutschen Bahn. Ich kann Ihren Eindruck, den Sie vorhin schon geschildert und jetzt noch mal wiederholt haben, diese Sorge um die Deutsche Bahn, die Sie hier präsentieren, überhaupt nicht teilen. Das entspricht, glaube ich, nicht der Realität. Die Bahn hat ein Zukunftsprogramm aufgelegt, viele Investitionen beschlossen und dafür auch die Unterstützung des Vertreters des Eigentümers und des Aufsichtsrats.</p>
      <p klasse="J">Somit sind wir sehr zuversichtlich, dass wir die Herausforderungen, die sich bei der Deutschen Bahn stellen – sowohl die Verdoppelung der Fahrgastzahlen bis 2030, die wir uns als Ziel gesetzt haben, als auch die Nutzung der Digitalisierung als Chance und natürlich das Vorhaben, allen Kunden, die jetzt schon die Bahn nutzen, ein gutes Angebot zu machen –, sicherlich sehr gut angehen können.</p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Staatssekretär.</p>
      <p klasse="J">Wir machen weiter mit der Frage 16 der Kollegin Katharina Dröge, die ich hiermit aufrufe:</p>
      <p klasse="p">Welche Möglichkeiten stehen der Bundesregierung zur Verkürzung oder Beendigung des Vattenfall-Verfahrens (ARB/12/12) vor dem Hintergrund des Achmea-Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Verfügung, falls durch eine Annahme des Antrags der Bundesregierung auf Disqualifizierung der drei Richter des Schiedstribunals wegen Befangenheit ( www.handelsblatt.com/politik/deutschland/atomausstieg-bundesregierung-legt-milliardenklage-von-vattenfall-mit-befangenheitsantrag-auf-eis/23643060.html?ticket=ST-3568688-3qiVk92ysR162n3b54ba-ap1 ) mit einer deutlich verlängerten Prozessdauer zu rechnen ist?</p>
      <p klasse="J">Herr Staatssekretär Hirte.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003890"><name><vorname>Christian</vorname><nachname>Hirte</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMWi</rolle_kurz></rolle></name></redner>Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie:</p>
      <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Kollegin Dröge, Sie fragen ja vor dem Hintergrund des Vattenfall-Verfahrens zur Einordnung des Achmea-Urteils.</p>
      <kommentar>(Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, das frage ich nicht!)</kommentar>
      <p klasse="J">Die Antwort der Bundesregierung ist, dass wir kein Interesse daran haben, dass das anhängige Schiedsgerichtsverfahren unnötig in die Länge gezogen wird. Die Bundesregierung ist weiterhin der Auffassung, dass die Schiedsklage unzulässig und jedenfalls unbegründet und die Klage daher abzuweisen ist.<a id="S7639" name="S7639" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="J">Zu dem Achmea-Urteil hat die Bundesregierung vor dem Schiedsgericht umfassend vorgetragen. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass dieses EuGH-Urteil beachtet wird und alle nötigen Konsequenzen gezogen werden. In diesem Zusammenhang wird unter anderem auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 31. Oktober dieses Jahres hingewiesen. Ich gebe auch gerne das Aktenzeichen bekannt: I ZB 2/2015.</p>
      <p klasse="J">Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die mit dem Achmea-Urteil des EuGH vom 6. März dieses Jahres behandelte Rechtsfrage derzeit Gegenstand mehrerer nationaler Gerichtsverfahren ist und somit erneut an den Europäischen Gerichtshof herangetragen werden kann.</p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Haben Sie dazu eine Nachfrage? – Das ist der Fall. Bitte.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004263"><name><vorname>Katharina</vorname><nachname>Dröge</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Präsident. – Da Sie meine Frage anscheinend nicht richtig verstanden haben, versuche ich, sie noch mal klarer zu machen.</p>
      <p klasse="J">Ich wollte nicht eine Einordnung des Achmea-Urteils, vielmehr geht es darum, dass der Europäische Gerichtshof gesagt hat, dass innereuropäische Schiedsgerichte europarechtswidrig sind. Es geht hier um die Entscheidung eines Schiedsgerichtes aufgrund eines Rechtsstreits zwischen einem Unternehmen aus Schweden – zu 100 Prozent im Besitz von Schweden – und Deutschland; es ist also ein innereuropäisches Schiedsverfahren. Der EuGH sagt, so etwas sei europarechtswidrig.</p>
      <p klasse="J">Sie selber sprechen über ein Prozessrisiko von vierkommairgendwas Milliarden Euro, zu denen Deutschland im Zweifel verurteilt werden könnte. Bei einer Verfahrensdauer von vielleicht sechs Jahren entstehen 42 Millionen Euro an zusätzlichen Prozesskosten. Gibt es nicht Möglichkeiten der rechtlichen Klärung für die Bundesregierung, um durchzusetzen, dass auch in diesem Falle das Schiedsgericht nicht zuständig ist? Der EuGH hat in einem anderen Verfahren ja schon geurteilt, dass Schiedsgerichte bei Verfahren zwischen zwei europäischen Staaten europarechtswidrig sind.</p>
      <p klasse="J">Das muss die Bundesregierung ja prüfen, und deswegen ist aufgrund der Europarechtswidrigkeit und der Nichtzuständigkeit des Schiedsgerichtes meine Frage: Welche Optionen sehen Sie außerhalb des bestehenden Schiedsverfahrens, dieses Verfahren zu beenden?</p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Herr Staatssekretär.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003890"><name><vorname>Christian</vorname><nachname>Hirte</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMWi</rolle_kurz></rolle></name></redner>Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie:</p>
      <p klasse="J_1">Wir befinden uns ja im laufenden Verfahren und tragen dort auch vor, dass bereits die Klage unzulässig ist. Auf alle anderen weiteren rechtlichen Gegebenheiten kann ich jetzt hier, zum Teil auch aus prozesstaktischen Gründen, nicht umfassend vortragen.</p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank. Dann kommen wir zur Frage 17.</p>
      <kommentar>(Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eine zweite Nachfrage!)</kommentar>
      <p klasse="O">– Ach so. Bitte schön.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004263"><name><vorname>Katharina</vorname><nachname>Dröge</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Ja, es ist traurig, dass Sie das jetzt nicht darstellen; denn es liegt in Ihrer Verantwortung gegenüber den Bürgern, Alternativen zu prüfen. Deswegen habe ich noch zwei konkrete Fragen.</p>
      <p klasse="J">Haben Sie mal mit der Europäischen Kommission über mögliche Alternativen gesprochen, über deren Ausgestaltung Sie jetzt hier leider nichts sagen wollen? Das Zweite ist: Wie geht es weiter, falls Ihrem Antrag auf Disqualifizierung der Schiedsrichter nicht stattgegeben wird?</p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Bitte schön.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003890"><name><vorname>Christian</vorname><nachname>Hirte</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMWi</rolle_kurz></rolle></name></redner>Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Präsident! Frau Kollegin, wir haben intensiv geprüft und uns überlegt, wie wir mit der Situation umgehen, insbesondere auch, ob und wie wir die Befangenheit der Schiedsrichter anzweifeln und angreifen. Wir werden dann, wenn es so weit ist, alles Weitere in den Blick nehmen.</p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank.</p>
      <p klasse="J">Dann kommen wir zur Frage 17 der Kollegin Dr. Julia Verlinden:</p>
      <p klasse="p">Wann plant die Bundesregierung das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) im Bundeskabinett zu beschließen und dem Deutschen Bundestag zuzuleiten, und wie hoch werden nach Ansicht der Bundesregierung die zu erwartenden zusätzlichen jährlichen Treibhausgaseinsparungen durch die Vorgaben des GEG sein, vor dem Hintergrund, dass die Energiewende im Gebäudebereich dringend vorankommen muss, wenn die Klimaziele von Paris eingehalten werden sollen?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003890"><name><vorname>Christian</vorname><nachname>Hirte</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMWi</rolle_kurz></rolle></name></redner>Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Präsident! Frau Kollegin Dr. Verlinden, die Ressortabstimmung des Entwurfs für das Gebäude-Energie-Gesetz wird in Kürze beginnen. Ziel ist ein Inkrafttreten des Gesetzes Mitte nächsten Jahres.</p>
      <p klasse="J">Eine Quantifizierung der mit dem Energieeinsparrecht für Gebäude einhergehenden Treibhausgaseinsparungen ist von zahlreichen Randbedingungen abhängig. Vor dem Hintergrund fehlender valider Erkenntnisse zu den künftigen Randbedingungen ist eine verlässliche Abschätzung derzeit nicht möglich. Im Rahmen der Untersuchungen zur Zielarchitektur der Energiewende werden die Vorgaben des Gebäude-Energie-Gesetzes einfließen.<a id="S7640" name="S7640" typ="druckseitennummer"/></p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Haben Sie dazu eine Nachfrage? Sie können nachfragen, Sie müssen nicht.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004429"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Julia</vorname><nachname>Verlinden</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Ich habe sogar zwei Nachfragen, wenn Sie erlauben.</p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Zwei sogar.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004429"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Julia</vorname><nachname>Verlinden</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Danke, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, ich habe Sie jetzt so verstanden: Dieses Gebäude-Energie-Gesetz wird nach Ihrer Planung Mitte nächsten Jahres in Kraft treten. Sie haben allerdings von der EU im Rahmen der EU-Gebäuderichtlinie eine Deadline bis Ende dieses Jahres. Sie müssen also schon in weniger als fünf Wochen der EU-Kommission nach Brüssel melden, wie wir in Deutschland den Niedrigstenergiegebäudestandard definieren. Haben Sie vor, dort etwas zu melden? Wenn ja, was? Die Frist läuft ja schon in fünf Wochen aus.</p>
      <p klasse="J">Darüber hinaus will ich fragen, ob die Bundesregierung an dem festhalten wird, was in ihrem Koalitionsvertrag steht, nämlich dass Sie keine Veränderung der Mindestenergieeffizienzstandards für Gebäude wollen, obwohl heutzutage schon ein Großteil der Gebäude mit höheren, mit besseren, mit schärferen Standards effizienterer arbeitet, auch wenn das gar nicht vorgegeben ist, also mit Standards, die darüber hinausgehen. Wenn ja, wie begründen Sie, dass Sie die Anforderungen nicht erhöhen wollen?</p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Herr Staatssekretär.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003890"><name><vorname>Christian</vorname><nachname>Hirte</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMWi</rolle_kurz></rolle></name></redner>Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Kollegin Dr. Verlinden, die eine Frage steht ja in unmittelbarem Zusammenhang mit der anderen. Wenn wir, wie angekündigt, ein Inkrafttreten des Gesetzes Mitte 2019 anstreben, ist aus unserer Sicht die EU-rechtliche Anforderung zum 1. Januar kommenden Jahres auch deswegen unproblematisch, weil nach unserer festen Überzeugung schon mit dem geltenden Energieeinsparungsgesetz die allgemeinen Vorgaben erfüllt sind. Wir haben uns im Koalitionsvertrag – das ist die Antwort auf Ihre zweite Frage – bewusst dafür entschieden, die Standards nicht zu erhöhen und Aufwendungen für die Bauherren nicht auszuweiten.</p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Noch eine Frage? – Bitte schön.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004429"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Julia</vorname><nachname>Verlinden</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Das heißt, Sie unterscheiden sich deutlich von vielen anderen Mitgliedstaaten, wenn Sie das, was Sie im Augenblick für den Neubau von Gebäuden als Standard definiert haben, so lassen, wie es ist; denn es gibt viele Staaten in Europa, die da deutlich ambitionierter sind.</p>
      <p klasse="J">Ich verstehe Sie so: Sie werden also einen Brief nach Brüssel schicken, in dem steht: Das, was schon jetzt seit Jahren gilt, ist unser neuer Niedrigstenergiegebäudestandard. – Das finde ich sehr bedauerlich.</p>
      <p klasse="J">Die Frage, die ich darüber hinaus habe, lautet: Sie haben eine Gebäudekommission angekündigt. Ist diese bereits eingerichtet? Wenn ja, welches Mandat oder welches Ziel hat diese Kommission? Wer gehört ihr an? Wenn diese Kommission bisher noch nicht eingerichtet ist: Wann soll diese Kommission eingerichtet werden, und wer wird ihr dann angehören?</p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Herr Staatssekretär.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003890"><name><vorname>Christian</vorname><nachname>Hirte</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMWi</rolle_kurz></rolle></name></redner>Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Kollegin, Sie haben mich missverstanden. Wir haben heute schon ganz hohe energetische Standards auch im Gebäudebereich. Deswegen ist der aktuelle Status quo bereits hervorragend. Ich glaube, dass sich andere in Europa kaum mit uns messen können. Was die Gebäudekommission angeht, kann ich Ihnen aktuell keine Antwort geben. Ich prüfe das gerne im eigenen Haus nach. Wenn es schon Erkenntnisse gibt, kann ich diese gerne schriftlich nachreichen.</p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Dann kommen wir zu Frage 18 der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden:</p>
      <p klasse="p">Aus welchem Gesamtkonzept bzw. welcher wissenschaftlichen Untersuchung geht hervor, dass das Ziel von 65 Prozent erneuerbaren Energien im Stromsektor im Jahr 2030 ausreichend ist, um den Zielpfad für das Pariser Klimaabkommen einzuhalten, und warum hat die Bundesregierung im Entwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz nicht die Zielbestimmung im Gesetz entsprechend angepasst?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003890"><name><vorname>Christian</vorname><nachname>Hirte</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMWi</rolle_kurz></rolle></name></redner>Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie:<a id="S7641" name="S7641" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="J_1">Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Kollegin, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen, setzt die Bundesregierung den Klimaschutzplan 2050 um. Die Bundesregierung erarbeitet ein Maßnahmenprogramm, das die Einhaltung des Klimaziels 2030 sicherstellen soll. Das Sektorenziel 2030 für die Energiewirtschaft in Höhe von 175 Millionen bis 183 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalenten ist mit dem Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien im Stromsektor auf etwa 65 Prozent am Bruttostromverbrauch zu erhöhen, kompatibel. Im Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist die Anhebung des Ausbaukorridors für erneuerbare Energien im Stromsektor nicht enthalten. Die Koalitionsfraktionen sind übereingekommen, über die Erreichung des 65-Prozent-Ziels in einer Arbeitsgruppe zu beraten. Diese Arbeitsgruppe wird unter anderem über die weiteren Ausbaupfade bis 2030 entscheiden, um das im Koalitionsvertrag angestrebte Ziel von etwa 65 Prozent Anteil der erneuerbaren Energien am Stromsektor zu erreichen. Die Arbeitsgruppe will Ergebnisse bis Ende März nächsten Jahres vorlegen. Die entsprechenden Vorschläge sollen dann bis Herbst 2019 umgesetzt werden.</p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Erste Nachfrage, bitte schön.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004429"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Julia</vorname><nachname>Verlinden</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann hat also die Bundesregierung eine wissenschaftliche Untersuchung angestellt oder ein Gesamtkonzept erarbeiten lassen, aus dem nach Ihren Worten hervorgeht, dass das 65-Prozent-Ziel ausreichend bzw. – so haben Sie das genannt – kompatibel mit den Pariser Klimaschutzzielen sein soll. Können Sie mir genauer sagen, um welches Gutachten es sich dabei handelt, welchen Titel es trägt, wo ich das nachlesen kann? Das interessiert mich sehr. Wenn Sie dieses Gutachten so genau studiert haben, dann können Sie mir bestimmt sagen, von welcher Terawattstundenzahl beim Stromverbrauch die Gutachter für das Jahr 2030 ausgehen. Davon hängt natürlich sehr viel ab. 65 Prozent wovon? Das ist nicht irrelevant, wie wir in diesem Parlament schon mehrfach diskutiert haben. Wie lautet der Titel des Gutachtens? Wo kann man das lesen? Von welcher Terawattstundenzahl geht das Gutachten für das Jahr 2030 aus?</p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Herr Staatssekretär.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003890"><name><vorname>Christian</vorname><nachname>Hirte</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMWi</rolle_kurz></rolle></name></redner>Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Präsident! Frau Kollegin, bei dem 65-Prozent-Ziel handelt es sich um ein politisches Ziel, eine politische Maßgabe, die wir im Koalitionsvertrag vorgenommen haben und die wir erreichen wollen. Wir haben uns aktuell innerhalb der Koalitionsfraktionen darauf verständigt, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die sich genau damit beschäftigen und bis Ende nächsten Jahres Ergebnisse vorlegen soll. Auf Basis der Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe und der Ergebnisse der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“, die uns bis Anfang kommenden Jahres vorliegen sollen, sowie unter Berücksichtigung der Fortschritte beim Stromnetz­ausbau und der Möglichkeiten der Bestandsnetzoptimierung entscheidet dann die Koalition im nächsten Jahr über ganz konkrete Akzeptanzmaßnahmen im Bereich Wind an Land und auch über die weiteren Ausbaupfade bis 2030.</p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Eine zweite Nachfrage.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004429"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Julia</vorname><nachname>Verlinden</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Ich frage mich in der Tat, ob Sie mich hier für dumm verkaufen wollen. Denn Sie haben eben noch gesagt: Wir wissen, dass das Ziel, einen Anteil von 65 Prozent der erneuerbaren Energien im Stromsektor bis 2030 zu erreichen, kompatibel und ausreichend ist, um die Pariser Klimaschutzziele zu erreichen. – Dann frage ich Sie: Wer hat das denn ausgerechnet? Mit welchen Summen haben Sie dabei operiert? Wer hat das Gutachten erstellt? Nun sagen Sie mir: Das ist ein politisches Ziel, und wir wollen das erreichen. Deswegen wird es schon reichen.</p>
      <p klasse="J">Also, ich finde es unfassbar, dass Sie ein völkerrechtsverbindliches Abkommen unterzeichnet haben – das haben wir hier im Bundestag einstimmig beschlossen – und mir hier jetzt ernsthaft sagen wollen, dass die Bundesregierung kein Gutachten erstellt hat, keine wissenschaftliche Expertise in Auftrag gegeben hat, um herauszufinden, was das für den Anteil der erneuerbaren Energien im Jahr 2030 genau bedeutet, um diese Ziele zu erreichen. Das ist ein Armutszeugnis. Das ist eine Bankrotterklärung für die Energie- und Klimapolitik dieser Bundesregierung.</p>
      <kommentar>(Beifall der Abg. Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])</kommentar>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Herr Staatssekretär, was sagen Sie dazu?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003890"><name><vorname>Christian</vorname><nachname>Hirte</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMWi</rolle_kurz></rolle></name></redner>Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Präsident! Frau Kollegin, Ihre Frage muss ich natürlich in aller Schärfe mit Nein beantworten. Ich beabsichtige nicht, Sie für dumm zu verkaufen. Sie wissen ja selbst, dass wir eine Reihe von Gutachten in Auftrag gegeben hatten, die nicht nur in der Regierung, sondern auch im Parlament in den letzten Jahren diskutiert wurden. Gerne kann ich sie nachreichen. Ich habe sie jetzt nicht parat. Aber es ist am Ende alles richtig, was ich Ihnen ausgeführt habe.</p>
      <kommentar>(Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hä?)</kommentar>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Gut. – Dann kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Die Frage 19 des Abgeordneten Andrej Hunko und die Frage 20 der Abgeordneten Canan Bayram werden schriftlich beantwortet.</p>
      <p klasse="J">Dann kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die Fragen 21 und 22 der Abgeordneten Sabine Zimmermann, die Fragen 23 und 24 des Abgeordneten Matthias Birkwald, die Frage 25 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, die Fragen 26 und 27 der Abgeordneten Katrin Werner werden schriftlich beantwortet.</p>
      <p klasse="J">Dann kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Die Frage 28 der Abgeordneten Martina Renner und die Frage 29 der Abgeordneten Katja Keul werden schriftlich beantwortet.</p>
      <p klasse="J">Dann kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Die Fragen 30 und 31 des Abgeordneten Friedrich Ostendorff, die Fragen 32 und 33 des Abgeordneten Harald Ebner und die Fragen 34 und 35 der Abgeordneten Steffi Lemke werden schriftlich beantwortet.<a id="S7642" name="S7642" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="J">Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Staatssekretär Stefan Zierke bereit.</p>
      <p klasse="J">Die Fragen 36 und 37 des Abgeordneten Kai Gehring werden schriftlich beantwortet.</p>
      <p klasse="J">Ich rufe die Frage 38 der Abgeordneten Nicole Bauer von der FDP auf:</p>
      <p klasse="p">Warum hat die Bundesregierung die Bedenken der Sachverständigen, die diese im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages zum Entwurf des Gute-Kita-Gesetzes geäußert haben und die den vorgelegten Entwurf nahezu einstimmig für nicht zustimmungsfähig hielten ( www.welt.de/politik/deutschland/article184106018/Kinderbetreuung-Wie-gut-ist-das-Gute-Kita-Gesetz.html ), nicht zum Anlass genommen, den Gesetzentwurf zurückzuziehen?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004453"><name><vorname>Stefan</vorname><nachname>Zierke</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär  BMFSFJ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Stefan Zierke, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:</p>
      <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegin Bauer, die Bundesregierung hat die Einlassung der Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung zum Entwurf des Gute-Kita-Gesetzes zur Kenntnis genommen. Die Sachverständigen haben Anregungen und Änderungswünsche der Institutionen, die sie vertreten, dargelegt. Das Gute-Kita-Gesetz stellt jedoch das Ergebnis eines jahrelangen Prozesses dar und ist damit eine gute Balance zwischen den unterschiedlichen Interessen aller in diesem Themenfeld Engagierten.</p>
      <p klasse="J">Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, den Gesetzentwurf zurückzuziehen. Die Bewertung der Ergebnisse der öffentlichen Anhörung sowie die Entscheidung, ob dem Gesetzentwurf zugestimmt wird, obliegt nun den Mitgliedern des Deutschen Bundestages im parlamentarischen Verfahren.</p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Frau Kollegin, haben Sie eine Nachfrage?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004661"><name><vorname>Nicole</vorname><nachname>Bauer</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Nicole Bauer (FDP):</p>
      <p klasse="J_1">Ja, auf jeden Fall. – Herzlichen Dank für die bisherige Beantwortung. Mich interessiert, inwiefern die Bundesregierung es für notwendig, aber auch für haltbar hält, das Gute-Kita-Gesetz, wie ursprünglich geplant, zum 1. Januar 2019 in Kraft treten zu lassen.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004453"><name><vorname>Stefan</vorname><nachname>Zierke</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär  BMFSFJ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Stefan Zierke, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:</p>
      <p klasse="J_1">Das Ziel zu erreichen, ist nach wie vor geplant.</p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Frau Bauer, Ihre zweite Nachfrage.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004661"><name><vorname>Nicole</vorname><nachname>Bauer</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Nicole Bauer (FDP):</p>
      <p klasse="J_1">Dann interessiert mich: Inwiefern erachten Sie es als zielführend, bei so einem wichtigen Gesetz an so einem straffen Zeitplan – ich erinnere daran, heute ist der 28. November 2018 – festzuhalten, wo Sie doch wissen, dass im Bundesrat alle Länder zustimmen müssen, um das überhaupt umsetzen zu können.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004453"><name><vorname>Stefan</vorname><nachname>Zierke</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär  BMFSFJ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Stefan Zierke, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:</p>
      <p klasse="J_1">Gerade weil wir wissen, dass es so ein wichtiges Gesetz ist, hoffen wir, dass alle Partner, die an diesem Gesetz mitarbeiten, mithelfen, diesen Zeitplan einzuhalten.</p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Ich rufe die Frage 39 auf, ebenfalls von Frau Kollegin Bauer:</p>
      <p klasse="p">Inwieweit nimmt die Bundesregierung die aktuell veröffentlichten Zahlen des Bundeskriminalamts zur häuslichen Gewalt in Deutschland ( www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Partnerschaftsgewalt/Partnerschaftsgewalt_2017.html ) zum Anlass, das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Aktionsprogramm sowie den runden Tisch zu Frauenhäusern in Deutschland in konkrete Maßnahmen umzusetzen?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004453"><name><vorname>Stefan</vorname><nachname>Zierke</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär  BMFSFJ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Stefan Zierke, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:</p>
      <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau ­Bauer, die Bundesregierung sieht aufgrund der hohen Gewaltbetroffenheit von Frauen in Deutschland die Notwendigkeit, zusammen mit den Ländern und Kommunen zu handeln. Es muss erörtert werden, wie der bedarfsgerechte Ausbau sowie die finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen gemeinsam verbessert werden kann. Der dazu von Frau Ministerin Dr. Franziska Giffey ins Leben gerufene „Runde Tisch gegen Gewalt an Frauen“ erarbeitet dazu konkrete Vorschläge für Maßnahmen.</p>
      <p klasse="J">Die Bundesregierung wird zudem ab 2019 den weiteren Ausbau der Hilfeeinrichtungen für von Gewalt betroffene Frauen mit einem Bundesförderprogramm unterstützen.</p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Frau Kollegin, Nachfrage?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004661"><name><vorname>Nicole</vorname><nachname>Bauer</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Nicole Bauer (FDP):</p>
      <p klasse="J_1">Ja, auch dazu. – Vielen Dank für die Beantwortung. – Mich interessiert, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergriffen hat, um den Gewaltschutz in AnKER-Zen­tren oder anderen Einrichtungen insbesondere von Frauen zu gewährleisten, ohne dass sich diese beim Aufsuchen eines Frauenhauses strafbar machen?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004453"><name><vorname>Stefan</vorname><nachname>Zierke</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär  BMFSFJ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Stefan Zierke, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:<a id="S7643" name="S7643" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="J_1">Wir haben diese Frage heute schon im Ausschuss diskutiert. Das Bundesfamilienministerium ist in Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenministerium, den Ländern und Kommunen aktiv, um genau dieses Problem zu lösen, sodass Frauen in Flüchtlingseinrichtungen, nicht nur in AnKER-Zentren, sondern in allen solchen Einrichtungen, genau das nicht passiert. Frauen müssen dort Schutz haben.</p>
      <kommentar>(Nicole Bauer [FDP]: Vielen Dank!)</kommentar>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Weitere Fragen? – Das ist nicht der Fall.</p>
      <p klasse="J">Dann kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.</p>
      <p klasse="J">Die Frage 40 des Kollegen Niema Movassat wird schriftlich beantwortet.</p>
      <p klasse="J">Zur weiteren Beantwortung steht die Kollegin Staatssekretärin Sabine Weiss zur Verfügung.</p>
      <p klasse="J">Sie beantwortet zunächst die Frage 41 des Kollegen Detlev Spangenberg:</p>
      <p klasse="p">Teilt die Bundesregierung die Besorgnis der deutschen Zahnärzte, dass mit der zunehmenden Gründung von Zahnarzt-MVZ (MVZ: Medizinische Versorgungszentren) durch ausländische Investoren nicht mehr eine flächendeckende, sondern allein die gewinnorientierte Versorgung im Vordergrund steht (vergleiche unter anderem „Handelsblatt“ vom 22. November 2018), und, wenn ja, wie kann die Bundesregierung dem entgegenwirken?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004187"><name><vorname>Sabine</vorname><nachname>Weiss</nachname><ortszusatz>(Wesel I)</ortszusatz><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin BMG</rolle_kurz></rolle></name></redner>Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Kollege Spangenberg, Ihre Frage beantworte ich wie folgt: Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung der Übernahme von Medizinischen Versorgungszentren durch Finanzinvestoren sehr sorgfältig. So wird in der jüngsten Vergangenheit zunehmend von Fällen berichtet, in denen MVZ von Investoren gegründet werden, die allein Kapitalinteressen verfolgen und keinen Bezug zur medizinischen Versorgung haben. Konkret beschrieben wird dies beispielsweise für Investoren, die nichtärztliche Dialyseleistungserbringer, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, aufkaufen. Sie tun dies, um hierüber den Zugang zur vertragsärztlichen Versorgung zu erhalten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Aufkauf entsprechender Leistungserbringer nach der bisherigen Gesetzeslage auch zur Gründung solcher MVZ berechtigt, die andere Leistungen erbringen als die zuvor aufgekaufte Einrichtung.</p>
      <p klasse="J">Wir wollen im TSVG aufgrund dieser Probleme jetzt neu regeln, dass es für nichtärztliche Dialyseleistungserbringer zukünftig Gründungsbefugnis nur noch für fachbezogene MVZ gibt, sodass bei Dialyseeinrichtungen die flächendeckende Versorgung weiter erhalten bleibt.</p>
      <p klasse="J">Die Bundesregierung prüft zudem, ob es weiterer Maßnahmen bedarf. Ziel dieser Prüfung wird immer sein: Der Einfluss von reinen Kapitalinteressen auf medizinische Behandlungen muss verhindert werden.</p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Nachfragen dazu, Herr Kollege? – Keine Nachfrage. Das ist gut. Dann kommen wir zügig weiter.</p>
      <p klasse="J">Die Fragen 42 und 43 der Kollegin Dr. Manuela ­Rottmann, die Frage 44 der Kollegin Sylvia Gabelmann und die Frage 45 der Kollegin Maria Klein-Schmeink werden schriftlich beantwortet.</p>
      <p klasse="J">Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Es steht für die Beantwortung zur Verfügung der Parlamentarische Staatssekretär Steffen Bilger.</p>
      <p klasse="J">Ich rufe die Frage 46 des Kollegen Torsten Herbst auf:</p>
      <p klasse="p">Mit welchen Planungskosten rechnet die Bundesregierung bei der Elektrifizierung der Bahnstrecke zwischen Dresden und Görlitz, und mit welchen Mitteln plant die Bundesregierung die Förderinitiative zur Elektrifizierung regionaler Schienenstrecken (Haushaltstitel Kapitel 1202 Titel 891 08-742) in den kommenden zehn Jahren auszustatten?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004011"><name><vorname>Steffen</vorname><nachname>Bilger</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege Herbst, meine Antwort auf Ihre Frage zur Bewertung des Projekts Dresden–Görlitz, Grenze Deutschland/Polen: Im Zuge der Aufstellung des Bedarfsplans Schiene wurden Planungskosten in Höhe von 58,7 Millionen Euro geschätzt. Der Haushaltstitel „Förderinitiative zur Elektrifizierung regionaler Schienenstrecken“ ist im Haushalt 2019 mit 5 Millionen Euro und im aktuellen Finanzplan mit insgesamt 70 Millionen Euro dotiert. Über die künftig zur Umsetzung der Vorhaben erforderliche Finanzausstattung wird im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2020 entschieden.</p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Nachfrage dazu? – Bitte schön.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004746"><name><vorname>Torsten</vorname><nachname>Herbst</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Torsten Herbst (FDP):</p>
      <p klasse="J_1">Können Sie denn sicherstellen, dass im Rahmen der nächsten Haushaltsaufstellung mindestens für die drei konkret genannten Projekte im Elektrifizierungsprogramm die finanziellen Mittel entsprechend den Bedarfen bereitgestellt werden können?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004011"><name><vorname>Steffen</vorname><nachname>Bilger</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Kollege, ich bin Ihnen dankbar für die Frage, weil das die Gelegenheit gibt, auch manche Missverständnisse klarzustellen, die von einigen vielleicht auch bewusst hervorgerufen werden, Missverständnisse, die sich vielleicht aufgrund dieser genannten relativ niedrigen Zahlen ergeben.</p>
      <p klasse="J">Wir haben uns dazu verpflichtet, diese Elektrifizierungsoffensive umzusetzen. Jetzt haben wir dafür die ersten Summen im Haushalt. Natürlich, wenn wir diese ganzen Projekte, die nötig sind, um die Elektrifizierung der Schienenstrecken deutlich voranzutreiben, umsetzen wollen, dann müssen wir auch deutlich höhere Haushaltsansätze bekommen. Unser Interesse als Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ist das absolut. Wir freuen uns auch über Unterstützung aus dem Bundestag.</p>
      <name>Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:</name>
      <p klasse="J_1">Gibt es eine weitere Nachfrage?<a id="S7644" name="S7644" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004746"><name><vorname>Torsten</vorname><nachname>Herbst</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Torsten Herbst (FDP):</p>
      <p klasse="J_1">Mit welcher konkreten Größenordnung rechnen Sie denn für die nächsten beiden Jahre?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004011"><name><vorname>Steffen</vorname><nachname>Bilger</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:</p>
      <p klasse="J_1">Über den Haushalt, Herr Kollege, entscheidet der Deutsche Bundestag. Wir werden sicherlich versuchen, eine Summe durchzusetzen, die es uns ermöglicht, die Ziele, die im Koalitionsvertrag zur Elektrifizierung der Schienenstrecken festgehalten sind, zu erreichen. Aber da können wir natürlich nicht dem Deutschen Bundestag vorgreifen. Die bis jetzt im Haushalt stehenden Ansätze – 5 Millionen Euro und 70 Millionen Euro – sind sicherlich unzureichend.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Die Fragen 47 und 48 des Kollegen Matthias Gastel, die Frage 49 des Kollegen Stephan Kühn sowie die Frage 50 des Kollegen Stefan Schmidt werden schriftlich beantwortet.</p>
      <p klasse="J">Ich rufe die Frage 51 des Kollegen Oliver Luksic auf:</p>
      <p klasse="p">Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik der bayerischen Landesregierung bezüglich der Einführung der von der Bundesregierung geplanten dauerhaften Überwachung der Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mittels automatisierter Kennzeichenerfassung ( www.spiegel.de/auto/aktuell/andreas-scheuer-bayerisches-innenministerium-kritisiert-kennzeichenueberwachung-a-1239371.html )?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004011"><name><vorname>Steffen</vorname><nachname>Bilger</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:</p>
      <p klasse="J_1">Danke, Herr Präsident. – Lieber Kollege Luksic, Ihre Frage beantworte ich wie folgt: Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration haben sich im Rahmen der Länder- und Verbändebeteiligung geäußert. Diese Anmerkungen sind wie die Anmerkungen aus anderen Ländern und Verbänden bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs berücksichtigt worden.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Zusatzfrage?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004102"><name><vorname>Oliver</vorname><nachname>Luksic</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Oliver Luksic (FDP):</p>
      <p klasse="J_1">Da würde ich doch noch einmal gerne nachfragen. Wenn ein Bayerisches Staatsministerium einen Gesetzentwurf aus dem Hause Scheuer kritisiert, dann ist das, glaube ich, schon spannend.</p>
      <p klasse="J">Im Kern geht es um die Frage der Verhältnismäßigkeit. Es geht bei Verstößen gegen die Dieselfahrverbote um Ordnungswidrigkeiten, also um entweder 20 Euro oder 80 Euro, die bezahlt werden sollen. Wir kennen ja die Rechtsprechung beispielsweise zum Thema Rasterfahndung, wo das Bundesverfassungsgericht die Verhältnismäßigkeit ausdrücklich hinterfragt hat.</p>
      <p klasse="J">Deswegen die Frage: Halten Sie es für verhältnismäßig, wegen solcher Ordnungswidrigkeiten eine Dieselrasterfahndung aufzubauen, was unheimlich viel Geld kostet und Bürokratie in den Kommunen schafft? Ist vor dem Hintergrund die Kritik auch aus Bayern nicht doch berechtigt?</p>
      <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der FDP)</kommentar>
      <p klasse="redner"><redner id="11004011"><name><vorname>Steffen</vorname><nachname>Bilger</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:</p>
      <p klasse="J_1">Lieber Kollege Luksic, auch hier bin ich dankbar für die Frage, weil so die Gelegenheit besteht, manches geradezurücken.</p>
      <p klasse="J">Es ist in keinster Weise so, dass wir eine Überwachung der Autofahrer vorhätten. Auch andere Vorwürfe, die an uns gerichtet worden sind, können wir nicht bestätigen. Nein! Wir haben die Aufgabe, sicherzustellen, dass Fahrverbote dort, wo wir sie nicht verhindern können – das ist natürlich unser Ziel: Fahrverbote verhindern –, so schnell wie möglich unnötig gemacht werden. Aber unser Ziel ist auch, dass Fahrverbote, wo sie bestehen, kontrolliert werden können.</p>
      <p klasse="J">Da gab es im Übrigen einen Beschluss der Umweltministerkonferenz, die uns aufgefordert hat, die diesbezüglichen Kontrollmöglichkeiten zu schaffen, zum Beispiel – ich zitiere – durch Einsatz automatischer Überwachungseinrichtungen.</p>
      <kommentar>(Alexander Graf Lambsdorff [FDP]: Also doch!)</kommentar>
      <p klasse="O">Wenn die Umweltministerkonferenz – da sind ja alle Länderumweltminister vertreten – das so vorschlägt, dann wundert man sich schon, dass aus den Ländern so starke Kritik kommt. Aber wir wollen da den Städten nichts vorschreiben, sondern die Städte haben verschiedene Möglichkeiten, zu kontrollieren. Dafür ist es ein Angebot.</p>
      <p klasse="J">Ich habe vernommen, dass alle infrage kommenden Städte nicht diese Form der Überwachung verwenden wollen. Wenn sie eine andere Kontrolle machen möchten, dann können sie es natürlich tun. Es wird niemand dazu gezwungen, eine fotografische oder automatische Kontrolle durchzuführen.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Eine weitere Nachfrage?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004102"><name><vorname>Oliver</vorname><nachname>Luksic</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Oliver Luksic (FDP):</p>
      <p klasse="J_1">Herr Staatssekretär Bilger, ich teile Ihre Kritik, dass es teilweise in der Tat einen Ruf nach dieser Art von Überwachung von der kommunalen und Landesebene gibt. Zum Beispiel wurde das auch in dem Bundesland, aus dem Sie kommen, intensiv geprüft vom grünen Verkehrsminister Hermann. Dennoch: Am Ende geht es um die Verhältnismäßigkeit. Wenn die Möglichkeit, eine solche Infrastruktur zu schaffen, eingeräumt wird, wird es dazu kommen, dass nicht nur das Kennzeichen, sondern auch die Gesichter der Fahrer und auch Beifahrer mit erfasst werden.<a id="S7645" name="S7645" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="J">Die Frage ist: Ist ein solcher Eingriff Ihrer Meinung nach verhältnismäßig? Ich frage dies vor dem Hintergrund, dass wir, wie gesagt, in der Terrorismusbekämpfung die Rechtsprechung haben, dass entsprechende Maßnahmen nur anlassbezogen sein sollen. Wir reden hier aber von Ordnungswidrigkeiten, die mit 20 Euro geahndet werden. Deswegen noch mal der Kern der Frage: Halten Sie das für verhältnismäßig – ja oder nein?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004011"><name><vorname>Steffen</vorname><nachname>Bilger</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Kollege Luksic, sofern sich Städte entschließen sollten, auf diese Weise die Kontrolle vorzunehmen, wäre die Kontrolle auf den Raum, für den diese Fahrverbote beschlossen wurden – es sind streckenbezogene Fahrverbote bzw. Fahrverbote für eine gesamte Stadt –, und auf den Zeitraum beschränkt, zu dem die Fahrverbote bestehen. Unser Ziel ist, wie gesagt, die Fahrverbote unnötig zu machen oder dort, wo sie nicht zu verhindern sind, so schnell wie möglich wegzubekommen, weil die Luftreinhalteziele erreicht wurden.</p>
      <p klasse="J">Es gibt in Deutschland bereits ganz unterschiedliche Verfahren. Sie können fotografiert werden beim Geschwindigkeitsverstoß; es gibt die Kontrolle bei der Lkw-Maut, wo auch schon solche Möglichkeiten genutzt werden. Den Vorwurf, der hier erhoben wird, als sei das eine ganz neue und besonders in die Rechte der Bürger eingreifende Variante, will ich zurückweisen. Wir haben das alles ja auch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Auch die Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit war involviert. Jetzt bleibt es dabei, dass die Städte entscheiden können, wie sie die Kontrolle vornehmen möchten.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Damit ist die Fragestunde beendet.</p>
      <p klasse="T">Ich rufe den Zusatzpunkt 1 auf:</p>
    </tagesordnungspunkt>
    <tagesordnungspunkt top-id="Zusatzpunkt Aktuelle">
      <p klasse="T_fett">Aktuelle Stunde</p>
      <p klasse="T_NaS">auf Verlangen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD</p>
      <p klasse="T_fett">Digital-Gipfel 2018 – Digitale Zukunft erfolgreich gestalten</p>
      <p klasse="J">Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat als erste Rednerin Staatsministerin Dorothee Bär.</p>
      <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)</kommentar>
      <rede id="ID196710000">
        <p klasse="redner"><redner id="11003586"><name><vorname>Dorothee</vorname><nachname>Bär</nachname><rolle><rolle_lang>Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Staatsministerin BK</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dorothee Bär, Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin:</p>
        <p klasse="J_1">Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal vielen herzlichen Dank an die Fraktionen der Koalition, dass sie diese Aktuelle Stunde beantragt haben. Es gibt uns noch mal die Möglichkeit, zu schauen, was im Moment digitalpolitisch los ist.</p>
        <p klasse="J">Wir hatten heute schon spannende Themen. Zum einen haben wir erfahren, dass die CEBIT nächstes Jahr nach über 30 Jahren eingestellt wird. Ich habe vorhin im Netz gelesen, dass man das als Mitglied der Bundesregierung nicht begrüßen darf. Ich sage ganz offen: Ich finde es richtig, zu bestimmten Zeiten auch mal den Stecker zu ziehen und zu fragen: Welche Geschäftsmodelle haben sich überholt? Was hat sich bewährt? Versucht man, neue Wege zu gehen? Versucht man, an der einen oder anderen Stelle das Thema Digitalisierung im Messebereich oder auf andere Art neu darzustellen?</p>
        <p klasse="J">Ich glaube schon, dass es für unseren Messestandort auch eine Chance sein kann und dass es, weil wir in den Messen da weltweit führend sind, mehr Licht als Schatten gibt. An dieser Stelle möchte ich mich für 30 spannende Jahre, die ich nicht immer, aber viele davon persönlich vor Ort erleben durfte, bei allen bedanken, die zum Erfolg in Hannover beigetragen haben.</p>
        <kommentar>(Beifall der Abg. Nadine Schön [CDU/CSU])</kommentar>
        <p klasse="J">Wir haben heute im Kanzleramt die Grundprinzipien des „Contract for the web“ gezeichnet. Gemeinsam mit meiner Kollegin Katarina Barley haben wir uns entschieden, diesen Weg mitzugehen, um uns eine „Magna Charta für das Internet“ zu geben. Ich habe heute der World Wide Web Foundation auch zugesichert, dass die Unterschrift nur der Beginn war. Wir werden uns jetzt in den Arbeitsprozess einbringen und selbstverständlich auch vor Ort sein und natürlich an allen Calls, an allen Arbeiten teilnehmen. Ganz herzlich darf ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausschuss Digitale Agenda bedanken, die heute vor Ort waren und das Ganze mit unterstützt haben.</p>
        <p klasse="J">Es geht nicht nur darum, eine engere Verzahnung zwischen uns, zwischen dem Parlament, der Wirtschaft und der Wissenschaft zu haben. Heute wurde auch ganz besonders deutlich, wie stark wir alle in die Bevölkerung hineinwirken müssen, damit jede Bürgerin und jeder Bürger sich als Teil einer digitalen Bewegung sieht, die das Internet so gestaltet, wie es vom Erfinder Tim Berners-­Lee gedacht war: nämlich das Beste für die Menschen zu erreichen und das Schlechteste in dem Bereich einzudämmen. Ich glaube, wir sind in Deutschland auf einem sehr guten Weg.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)</kommentar>
        <p klasse="J">Wir haben in den letzten sechs Monaten sehr viel neu gemacht – nicht nur durch die Schaffung meiner Position, sondern ganz besonders durch die Schaffung des Digitalkabinetts. Ich muss sagen: Ich bin ganz begeistert, in welcher Art das Digitalkabinett tagt, nicht nur bei den Sitzungen im Kanzleramt, sondern ganz besonders vor zwei Wochen, als wir uns zwei ganze Tage Zeit genommen haben, um in Rahmen einer Klausurtagung zu tagen.</p>
        <p klasse="J">Es war richtig, dass wir uns entschieden haben, nicht ins altehrwürdige Meseberg zu gehen. Stattdessen waren wir im Hasso-Plattner-Institut und haben uns vom HPI eine Menge zeigen lassen. Wir haben uns aber nicht nur mit uns selbst beschäftigt, sondern hatten – so war unsere Tagesordnung – ein weiteres Gremium eingeladen, nämlich die beiden Vorsitzenden der Datenethikkommission.<a id="S7646" name="S7646" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Zudem hatten wir hatten Gespräche mit europäischen Nachbarn, von denen wir viel lernen können – leider nicht in jedem Fall; Stichwort „Brexit“. Wir hatten Gäste aus Großbritannien eingeladen, die uns spannende Einblicke in den Bereich der digitalen Verwaltung gegeben haben. Vom Government Digital Service in London, der seit vielen Jahren besteht, waren wir beeindruckt.</p>
        <p klasse="J">Aber wir hatten auch unseren neugegründeten Digitalrat zu Gast und hatten alle Mitglieder des Digitalrats – ich sage es mal ein bisschen flapsig – auf die Mitglieder der Bundesregierung gehetzt. Warum? Weil ich glaube, dass nur in diesem Austausch miteinander, in diesem Sparring und in dem Antreiben wahnsinnig viel entstehen kann. Das war auf jeden Fall eine sehr gewinnbringende Begegnung.</p>
        <p klasse="J">Das Schöne beim Digitalkabinett ist, dass sich jede einzelne Bundesministerin, jeder einzelne Bundesminister bei jedem Thema einbringt und auch das eigene Haus als Digitalministerium empfindet. Ich hoffe, dass wir noch sehr viele Veranstaltungen dieser Art haben werden, damit sich auch die Bundesregierung als Ganzes als digitale Regierung sieht.</p>
        <p klasse="J">Es geht Schlag auf Schlag weiter. Nächste Woche findet der Digital-Gipfel statt. Unter anderem war der Anlass zur Aktuellen Stunde, über diese ganzen digitalpolitischen Maßnahmen noch mal zu sprechen.</p>
        <p klasse="J">Und auch da möchte ich mich ganz herzlich beim Bundeswirtschaftsministerium, besonders beim Bundeswirtschaftsminister bedanken. Die Zusammenarbeit zwischen dem Bundeskanzleramt und dem federführenden Bundeswirtschaftsministerium ist hervorragend – wie auch die Zusammenarbeit mit allen anderen Häusern. Wer sich das Programm – das Angebot, die Themen, die da bespielt werden – schon mal angeschaut hat, wird feststellen: Der Digital-Gipfel wird sicherlich in der nächsten Woche ein Highlight werden. Die persönliche Anmerkung sei mir gestattet: Ich freue mich, dass er in Nürnberg stattfindet. Ich schreibe mir das jetzt gar nicht auf die Fahne; aber es ist schön, dass wir in Franken den Digital-Gipfel nächste Woche erleben werden. Ich hoffe, dass viele auch da sind.</p>
        <p klasse="J">Ich habe festgestellt habe, dass es an der einen oder anderen Stelle eine kommunikative Verwirrung gab; deswegen darf ich mit dem digitalpolitischen Thema der Stunde beginnen, das man diese Woche nicht aussparen darf: 5G. Bei diesem Thema ist meines Erachtens in den letzten Tagen viel durcheinandergegangen. Anders als es vielfach wahrgenommen wurde, gibt es keinen Streit um das Ziel. Wir wollen nach wie vor 5G-Leitmarkt werden, und wir wollen natürlich flächendeckend 5G. Ich denke, das ist selbstverständlich, da widerspricht sich niemand in den Aussagen. Und selbstverständlich benötigen wir eine zukunftsfähige Mobilfunkversorgung, weil wir alle Regionen, alle Haushalte, alle Unternehmen gleichermaßen von der Digitalisierung profitieren lassen wollen – und selbstverständlich nicht nur in den großen Ballungszentren, sondern ganz besonders da, wo es am dringendsten notwendig ist, nämlich im ländlichen Raum.</p>
        <p klasse="J">Deswegen ist für uns die kommende Frequenzversteigerung ein erster sehr wichtiger Baustein für den Einstieg in diese 5G-Technologie. Dabei vergessen wir den ländlichen Raum nicht. Ganz im Gegenteil: Es werden jetzt auch Frequenzen exklusiv für innovative Industrieanwendungen zur Verfügung gestellt. Das ist mir sehr wichtig, auch für unsere sogenannten Hidden Champions; wobei ich es schöner fände, wir würden sie nicht mehr „Hidden Champions“ nennen, weil wir sie ja nicht verstecken, sondern eigentlich ins Schaufenster stellen wollen. Wir haben bundesweit großartige kleine und mittelständische Unternehmen, die auch diese Frequenzen nutzen können.</p>
        <p klasse="J">Zum Thema „5G an der Milchkanne und in der Ackerfurche“: Das ist heute schon möglich. Sie können sich darauf verlassen, dass die Bundesregierung daran arbeitet, Deutschland zum 5G-Leitmarkt zu machen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU – Alexander Graf Lambsdorff [FDP]: Uijuijui!)</kommentar>
        <p klasse="J">Wir haben auch viel zum Thema „künstliche Intelligenz“ gehört. Wir haben eine Regierungsstrategie für „KI made in Germany“ beschlossen, um moderne und sichere, gemeinwohlorientierte KI-Anwendungen, auch auf Basis unseres europäischen Wertekanons, ins Leben zu rufen, weil wir auch sehen, dass die volle Entwicklung des KI-Potenzials bei der Wirtschaft und in der Forschung liegt. Unsere Aufgabe ist es, die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen, unsere sehr gute Ausgangsposition zu stärken – gerade in der Grundlagenforschung. Das wird uns auch von allen Forscherinnen und Forschern so beschrieben, das bestätigen die Universitäten; aber wir müssen natürlich auch noch an den Ausgründungen arbeiten und da noch etwas mehr Unternehmer- und Gründergeist wecken.</p>
        <p klasse="J">Wir werden auch mindestens noch 100 zusätzliche KI-Professuren an unseren Hochschulen schaffen. In einem ersten Schritt werden wir 3 Milliarden Euro investieren. Wir wollen aber auch, dass diese 3 Milliarden Euro noch aufgestockt werden: Das heißt, aus der Wissenschaft, aus der Wirtschaft wird es – konservativ gerechnet – mindestens noch mal zu einer Verdoppelung der Mittel kommen. Daran werden wir in den nächsten Jahren arbeiten.</p>
        <p klasse="J">Bei dem Transfer der Anwendungen in der Industrie können wir meines Erachtens noch eine Schippe drauflegen, sodass wir die noch zu schwache Dynamik beim Wachstums- und Gründungsgeschehen stärken können. Deswegen werden wir nächste Woche diese KI-Strategie, für die wir im Sommer die Eckpunkte vorgestellt haben und die wir auf unserer Klausurtagung verabschiedet haben, auf dem Digital-Gipfel vorstellen; denn sie ist ein ganz zentraler Baustein unserer Umsetzungsstrategie.</p>
        <p klasse="J">Ich will abschließend – irgendwie dachte ich: neun Minuten dauern länger;</p>
        <kommentar>(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Ja, das Problem kennen wir!)<a id="S7647" name="S7647" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="O">haben Sie was getrickst, Herr Präsident? nein! es kommt mir vor, als wären es drei Minuten gewesen – noch das Thema „moderner Staat“ ansprechen. Das liegt mir sehr am Herzen; denn wir können nicht nur sagen, was die Wissenschaft und die Wirtschaft leisten müssen, sondern wir müssen uns auch fragen: Was können wir selber tun? Ich freue mich, dass unser Onlinezugangsportal seit dem 20. September in einer Betaversion – revolutionär in Deutschland – verfügbar ist, die alle Bürgerinnen und Bürger agil testen können – einige wenige Anwendungen; der Bund und auch einige Bundesländer. Mein Wunsch wäre, dass wir es schaffen, so modern auch in der Verwaltung zu sein, dass wir nicht den typisch deutschen Weg gehen und immer 110 Prozent nicht machen, sondern mal mit 80 Prozent anfangen und es dann hochskalieren. Das ist auf jeden Fall unser Ansatz. Unser Ziel ist es, dass alle Verwaltungsdienstleistungen 24/7 vom Sofa aus erreicht werden können. Mein ganz persönlicher großer Wunsch ist – auch daran arbeite ich jeden Tag –, dass das nicht erst 2022 der Fall ist. Wir können also noch ehrgeiziger werden.</p>
        <p klasse="J">Vielen Dank. Ich freue mich auf die Diskussion.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Nächster Redner ist Uwe Schulz für die AfD.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196710100">
        <p klasse="redner"><redner id="11004888"><name><vorname>Uwe</vorname><nachname>Schulz</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Uwe Schulz (AfD):</p>
        <p klasse="J_1">Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, nächste Woche findet er statt, der Digital-Gipfel des Wirtschaftsministers. Dazu die heutige Aktuelle Stunde – so viel Selbstmarketing muss und darf erlaubt sein.</p>
        <p klasse="J">Aber auch die AfD ist guter Dinge; denn das Ministerium schreibt treffend:</p>
        <p klasse="Z">Digitalisierung betrifft uns alle – Unternehmen wie Bürgerinnen und Bürger, Wissenschaft wie Gesellschaft.</p>
        <p klasse="O">Das stimmt – gut erkannt! Das sehen wir exakt genauso. Diese Einsicht ist die Grundlage, um digitale Zukunft erfolgreich zu gestalten.</p>
        <p klasse="J">Es wird auch höchste Zeit, dass sich etwas bewegt; denn bisher befand sich die Bundesregierung eher im permanenten Ankündigungsmodus. Daher schneidet Deutschland in den internationalen Vergleichen zu Innovation und Digitalisierung nicht gut ab. Aber das ist ja kein Wunder; denn hört man genau hin, erkennt man, dass Politiker unter „Digitalisierung“ eher so etwas verstehen wie das Einscannen von alten Familienfotos, von Papierbildern, die aus dem analogen Schuhkarton entsorgt werden, um ihr weiteres Dasein auf einem digitalen Speichermedium zu fristen.</p>
        <p klasse="J">In vielen Ländern hat man aber verstanden, dass Digitalisierung viel mehr ist. Digitalisierung ist dort eine Geisteshaltung, ein – wie es auf Neudeutsch heißt – Mindset, um die Bürger auf das Neue vorzubereiten, um sie mitzunehmen. Bei uns glauben einige, man könne die Digitalisierung nach Belieben anhalten oder einfach mal entschleunigen, etwa dann, wenn man es nicht schafft, die notwendigen Rahmenbedingungen zu setzen.</p>
        <p klasse="J">Aber nein, meine Damen und Herren, es gibt keinen Ausstieg aus der Digitalisierung, auch dann nicht, wenn das ganze neumodische Zeug zu gefährlich zu werden droht. Daher ist Mut gefragt. Die Politik muss endlich die richtigen Akzente setzen. Vor allem muss sie Klartext darüber reden, dass nur derjenige mitgenommen werden kann, der versteht, was um ihn herum geschieht.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD – Falko Mohrs [SPD]: Dann würden Sie ja nicht mitgenommen!)</kommentar>
        <p klasse="O">Da sind wir wieder beim Mindset, bei der Geisteshaltung, die jeder Einzelne von uns entwickeln muss, wenn er Digitalisierung leben will.</p>
        <p klasse="J">Meine Damen und Herren, Deutschland hat an Bodenhaftung verloren. Demut ist ein Fremdwort geworden, und die, die sich Elite nennen, fühlen sich moralisch so schön überlegen – immer und überall. Kaum einer dieser Leute nimmt wahr, dass unser Land mittlerweile eher belächelt oder verspottet wird. Auch beim Thema „Innovation“ und bei der Digitalisierung ist das so. So sagt etwa die österreichische Wirtschaftsministerin Schramböck im „Spiegel“:</p>
        <p klasse="Z">Was die Digitalisierung angeht, sind wir Österreicher die besseren Deutschen</p>
        <p klasse="J">Tatsache ist: Die Österreicher haben es weitaus besser verstanden als die Deutschen, die Digitalisierung als Summe vieler innovativer Werkzeuge zu nutzen. Die Verwaltung dort funktioniert weitgehend über digitale Anwendungen – vom Rechtswesen bis zum Bürgerservice online. Für Unternehmen gibt es eigene Lösungen. Selbst Gründungen via Internet sind möglich. Und das Beste: Alle Portale laufen übergreifend für den Bundesstaat Österreich und alle neun Bundesländer – und das, obwohl auch in Österreich föderale Strukturen herrschen, die ja in Deutschland so gerne als Ausrede für die Unmachbarkeit genutzt werden. Föderale Zwänge? Überwunden, meine Damen und Herren: Österreich, du machst es besser.</p>
        <p klasse="J">Weitere Beispiele für digitalreife, für wirklich innovative Länder finden sich zuhauf. Diese Länder haben gemeinsam, dass sie einen konstanten Weg der Optimierung gehen. Sie verschlanken sich kontinuierlich und sehen Digitalisierung als gewollte Innovation. Geschickt agieren die Politiker dieser Länder. Sie digitalisieren von oben nach unten. Sie beginnen mit den originären Abläufen der Staatsverwaltung und bieten innovative Lösungen aus ihrem eigenen Kompetenzgebiet. Sie erzeugen Vorbildwirkung, wie es jede gute Führungskraft tut.</p>
        <p klasse="J">Im Gegenzug erkennt der Anwender einen Nutzen und einen Wert und versteht irgendwann, dass Digitalisierung mehr ist, als auf einem iPhone rumzudaddeln. So entsteht der digitalreife Bürger, der Mensch mit zukunftsfähiger Geisteshaltung. So entwickelt sich auch innovatives Unternehmertum. Aber dazu braucht es wirklich politische Führungskräfte – keine Verwalter und keine Bürokraten.<a id="S7648" name="S7648" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Ich komme zum Ende. Es ist klar: Ein Land wie das unsrige ist hoch kompliziert, und nicht alles, was woanders funktioniert, klappt auch bei uns. Aber es ist wie überall: Alles fängt im Kopf an, Stichwort „Geisteshaltung“. Und wenn ich dann höre, wie eine Staatssekretärin am vergangenen Montag in einer Anhörung der Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ sagt: „Wir sind im Ministerium noch nicht so weit, wir haben erst wenige Gesetze dazu gemacht“, dann sage ich nur: Digitalisierung kann man nicht per Gesetz anordnen. Ganz klar: Falsches Mindset der Person! Ganz klar: Falsche Führungskraft! So gestaltet man die digitale Zukunft jedenfalls nicht erfolgreich. Aber schauen wir mal, was nach dem Digital-Gipfel passiert.</p>
        <p klasse="J">Vielen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Als Nächster spricht für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Jens Zimmermann.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Falko Mohrs [SPD]: Der versteht wenigstens was davon!)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196710200">
        <p klasse="redner"><redner id="11004603"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Jens</vorname><nachname>Zimmermann</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Dr. Jens Zimmermann (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Aktuelle Stunde, die CDU/CSU und SPD beantragt haben, bildet quasi den parlamentarischen Auftakt zum Digital-Gipfel, der in der kommenden Woche in Nürnberg stattfindet. Wenn ich mir anschaue, wie viele parlamentarische Debatten wir seit der Sommerpause zum Thema Digitalisierung hatten, wenn ich mir anschaue, wie viele Aktivitäten die Bundesregierung seit März entwickelt hat, dann muss ich sagen: Das Ziel, die digitale Zukunft in Deutschland erfolgreich zu gestalten, ist ein großes Ziel, eine wichtige Aufgabe. Aber wir sind in dieser neuen Koalition auf einem sehr guten Weg. Das heißt nicht, dass keine Aufgaben mehr vor uns liegen, aber das heißt, dass wir unser Licht nicht unter den Scheffel stellen sollten, dass wir da, glaube ich, besser sind, als das manche immer darstellen wollen.</p>
        <p klasse="J">Es wurden einzelne Punkte herausgegriffen. Wir hatten gerade eben im Ausschuss Digitale Agenda eine Anhörung zum Thema Blockchain. Das ist eine wichtige Technologie. Da gibt es spannende neue Felder. Ein Punkt ist mir dabei wichtig: Wenn wir die digitale Zukunft in Deutschland erfolgreich gestalten wollen, dann müssen wir auch Antworten auf die Frage liefern und ein Bild davon entwickeln, wie diese Zukunft aussehen soll. Denn es ist am Ende des Tages zu wenig, wenn wir einfach so durch die Gegend laufen à la „Digitalisierung ist für alle gut“. Das ist nicht so. Es gibt auch viele Menschen da draußen, die Angst vor Digitalisierung haben, die Sorge haben, dass es am Ende auch ihren Arbeitsplatz erwischen könnte. Das ist keine Frage des Mindsets, sondern ich finde: Das ist berechtigt.</p>
        <p klasse="J">Wir haben in der Geschichte unseres Landes immer wieder Strukturwandel erlebt. Wir haben es auch immer wieder geschafft, Strukturwandel zu meistern. Aber es wäre falsch, zu suggerieren, dass wir das einfach mal mit links machen. So ist es nämlich nicht. Deswegen sagen wir als SPD-Bundestagsfraktion: Es ist entscheidend und es ist wichtig, dass wir diese Ängste, die es auch gibt, ernst nehmen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)</kommentar>
        <p klasse="J">Wir haben dazu – ich habe es schon gesagt – gemeinsam mit dem Koalitionspartner in der Bundesregierung viele Dinge auf den Weg gebracht. Gerade heute haben wir – die Staatsministerin hat es gesagt – den „Contract for the web“ unterzeichnet. Wir waren mit dem Ausschuss beim Internet Governance Forum in Paris. Das sind wichtige Dinge, weil die Zukunft des Netzes, die Zukunft der Digitalisierung natürlich international entschieden wird, auch durch Standardisierung. Es ist eben sehr wichtig, dass wir uns da einmischen. Deswegen begrüße ich es ausdrücklich, dass das Internet Governance Forum im nächsten Jahr in Deutschland, in Berlin, stattfinden wird. Das ist seit der UN-Klimaschutzkonferenz in Bonn die erste UN-Konferenz, die in Deutschland stattfindet. Auch das ist ein ganz wichtiges Signal.</p>
        <p klasse="J">Wir haben aber darüber hinaus uns auch mit Fragen der Infrastruktur zu beschäftigen. Gerade diese Woche haben wir uns sehr intensiv über das Thema der Vergabe der 5G-Lizenzen gestritten. Wenn ich mir anschaue, wie die einzelnen Aussagen dazu so rüberkommen, meine ich: Wir sind da nicht auf dem schlechtesten Weg. Wenn die einen sagen: „Das ist immer noch nicht genug“ und die Netzprovider sagen: „Das ist alles viel zu viel, eigentlich müssten wir jetzt noch Geld bekommen, damit wir das ausbauen“, dann zeigt das, dass wir, was die Austarierung angeht, glaube ich, ganz gut unterwegs sind.</p>
        <p klasse="J">Morgen werden wir hier im Deutschen Bundestag versuchen, das Grundgesetz zu ändern, um eine bessere Kooperation bei der digitalen Bildung zu ermöglichen. Und da bin ich wieder an dem Punkt, dass wir die digitale Zukunft auch gestalten müssen. Bildung ist dabei ganz entscheidend. Ich finde es gut und richtig, dass der Bund, wenn die Grundgesetzänderung hier beschlossen ist und wenn sich der Bundesrat – ich sehe einmal in Richtung Baden-Württemberg, liebe Grünen – am Ende auch einen Ruck geben wird, endlich Geld zur Digitalisierung der Schulen bereitstellen kann. Morgen ist hoffentlich ein guter Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)</kommentar>
        <p klasse="J">Wir haben darüber hinaus eine ganze Menge weiterer Themen. Die Staatsministerin hat es schon angesprochen: Wir haben die Umsetzungsstrategie zur Digitalisierung, und wir haben die KI-Strategie. Wir diskutieren intern gerade darüber, wie es mit der Blockchain-Strategie weitergeht. – Es ist sehr viel auf den Weg gebracht worden. Anders, als es die Kritikerinnen und Kritiker immer sagen, ist es auch mit ordentlich Geld unterlegt. Ich akzeptiere es, wenn gleich jemand an das Rednerpult treten und sagen wird: Ja, aber es könnte immer noch mehr sein. – Ja, das ist richtig. Es könnte immer noch mehr sein.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der AfD und der FDP)</kommentar>
        <p klasse="O">Aber wir machen das, und ich finde, wir sind auf einem sehr guten Weg. Deswegen fahre ich auch mit einem guten Gefühl zum Digital-Gipfel nach Nürnberg.</p>
        <p klasse="J">Herzlichen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)<a id="S7649" name="S7649" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Nächster Redner ist für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Manuel Höferlin.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der FDP)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196710300">
        <p klasse="redner"><redner id="11004057"><name><vorname>Manuel</vorname><nachname>Höferlin</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Manuel Höferlin (FDP):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Anlass dieser Aktuellen Stunde ist der IT-Gipfel in der kommenden Woche in Nürnberg. Wenn ich sehe, wie viele Gesprächsrunden, Räte und Gipfel es in Deutschland allein zur Digitalisierung in der letzten Zeit gab, habe ich manchmal den Eindruck: Wir haben mehr Gipfel als die Schweiz, aber schlechtere Netzabdeckung als Rumänien. So kann das aber nicht bleiben.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Jens Zimmermann [SPD]: Dann zieh doch nach Schweden!)</kommentar>
        <p klasse="J">Nachdem die CEBIT heute leider das Aus verkündet hat, ist der IT-Gipfel in der nächsten Woche die letztverbleibende Messe, bei der die Bundesregierung die Projekte, die sie vorhat, vorstellen kann. Es ist interessant, wie die Wortwahl in der vorherigen Einlassung war. Ich höre zum Beispiel, dass immer wieder gesagt wird: „Wir wollen das und das machen“, oder: „Wir sind auf einem guten Weg“. Ich stelle fest, dass es der Bundesregierung an vielen Stellen gar nicht an einer hervorragenden und präzisen Problemanalyse mangelt. Ich habe den Eindruck, dass sowohl der Koalitionsvertrag als auch die Digitalisierungspapiere, die entstehen, hervorragende Problemanalysen sind.</p>
        <kommentar>(Heiterkeit bei Abgeordneten der FDP)</kommentar>
        <p klasse="O">Nur leider mangelt es an Konsequenzen daraus und vor allen Dingen – das ist das Entscheidende – an der Umsetzung einer Strategie, die koordiniert quer durch alle Gebiete läuft.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Wenn wir uns die Umsetzungsstrategie anschauen, die auf dem IT-Gipfel wahrscheinlich präsentiert wird, dann gibt es dort 111 Einzelvorhaben in 13 Ministerien mit – ich weiß nicht, ob es 111 sind – vielen unterschiedlichen Zeitplänen. Das ist genau das, was wir in den letzten Jahren immer – übrigens fraktionsübergreifend – festgestellt haben: dass wir zu viele Einzelvorhaben haben, die nicht koordiniert laufen. Ich erwarte auch von der Bundesregierung, dass diese Prozesse nachher gesteuert werden. Das ist die Aufgabe, die die neue Koalition – der Kollege Zimmermann hat sie so genannt – leisten wollte, nämlich eine neue Koordination an einer zentralen Stelle.</p>
        <p klasse="J">Ich habe manchmal den Eindruck, dass dies immer noch nicht gelingt, und wir beobachten sehr genau und sehr präzise, was hier passiert. Glauben Sie denn wirklich – um auf einige Projekte einzugehen –, dass Sie mit dieser Analyse und den mangelnden Umsetzungsplänen die Verwaltung mit allen Leistungen bis 2022 digital umstellen können, wenn Sie es in den letzten fünf Jahren noch nicht einmal geschafft haben, zehn Prozesse zu digitalisieren? Glauben Sie denn wirklich, dass sich Prozesse dadurch digitalisieren lassen, dass Sie eine Suchmaschine über nicht vorhandene Verwaltungsdienstleistungen installieren?</p>
        <kommentar>(Beifall bei der FDP sowie der Abg. Anke Domscheit-Berg [DIE LINKE])</kommentar>
        <p klasse="O">Das ist nicht die Lösung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man so wirklich weiterkommt.</p>
        <p klasse="J">Kommen wir zum Punkt „gigabitfähige Netze der Zukunft“. Das Thema 5G-Netze ist angesprochen worden. Mal ganz abgesehen davon, dass die Diskussion schräg ist und manchmal an den Problemen vorbeiläuft! Wir reden bei der aktuellen 5G-Versteigerung ja gar nicht über Flächendeckung, sondern über hochbreitbandige Netze in Zentren; das wird oftmals falsch kommuniziert. Aber das ist doch das Netz der Zukunft. Selbstverständlich müssen wir einen Plan haben, wie wir die 5G-Netze in die Fläche bekommen. Dass es mit diesen Frequenzen nicht geht, sieht jeder Techniker sofort ein. Aber es muss doch einen Plan geben, und den gibt es nicht.</p>
        <kommentar>(Gustav Herzog [SPD]: Doch, den gibt es! Die nächste Vergabe der Netze ist 2022/23!)</kommentar>
        <p klasse="O">– Nein, den gibt es nicht. Die nächsten 5G-Frequenzen, die frei werden, sind 2025 frei. – Das ist der Plan der Zukunft; aber wenn das Ihr Plan ist, meine Damen und Herren von der Großen Koalition, dann ist es ein schlechter Plan.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der FDP – Falko Mohrs [SPD]: Und wenn die Frequenzen nicht frei sind? Ein bisschen mehr Sachlichkeit!)</kommentar>
        <p klasse="J">Bei der KI-Strategie – das wurde bei ihrer Vorstellung deutlich – geht es im Kern darum, mehr Geld in Forschung zu stecken. Da liegt aber nicht das Problem, das wir in Deutschland haben. Unser Problem liegt nicht in der Umsetzung von Forschung in noch mehr Forschung, sondern in der Umsetzung von guter Forschung in das Doing. Wir müssen das endlich auf die Kette kriegen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der FDP – Maik Beermann [CDU/CSU]: Vorschläge!)</kommentar>
        <p klasse="O">Sie hätten also mehr Geld in den Transfer stecken müssen.</p>
        <p klasse="J">Es mangelt also an einer Gesamtstrategie. Viele wissen es hier – ich sage es noch einmal –: Ich glaube, dass die Digitalpolitik strukturell falsch aufgestellt ist. Wir haben es vorgeschlagen und tun es immer wieder: Wir brauchen ein Digitalministerium,</p>
        <kommentar>(Beifall bei der FDP)<a id="S7650" name="S7650" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="O">das sowohl steuert als auch koordiniert und eigentliche Verantwortlichkeiten zusammenführt. Wenn der digitale Wandel gelingen soll, dann müssen wir eine Strategie, einen Gesamtplan samt Umsetzungs- und Zeitplan entwickeln. Ich spreche hier gerne von Projekten; denn sie haben – viel stärker als Gesetzgebungsverfahren – einen zeitlichen Kontext. Damit solche Projekte umgesetzt werden können, müssen sie aus einem Guss sein und wirklich aufeinander abgestimmt werden. Wir brauchen nicht 111 Einzelprojekte.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der FDP)</kommentar>
        <p klasse="J">Liebe Freunde von der Großen Koalition, hören Sie in Ihren Reihen nicht auf diejenigen, die glauben, 5G müsse nicht an jeder Milchkanne verfügbar sein. Auch in Ihren Reihen gibt es Menschen, die Visionen haben und bereit sind, Pläne zu machen. Sie sprechen manchmal über Flugtaxis. Ich bin sicher, auch die werden bald fahren;</p>
        <kommentar>(Maik Beermann [CDU/CSU]: Flugtaxis sollen aber fliegen, nicht fahren!)</kommentar>
        <p klasse="O">zumindest werden sie hier entwickelt und fliegen dann irgendwo anders in der Welt. Wenn wir Glück haben, werden sie irgendwann auch hier fliegen.</p>
        <p klasse="J">Wir als Freie Demokraten im Bundestag werden Ihnen jedenfalls weitere gute Ideen liefern.</p>
        <kommentar>(Falko Mohrs [SPD]: Wir sind gespannt!)</kommentar>
        <p klasse="O">Sehen Sie uns als Serviceopposition an. Wir empfehlen Ihnen unsere Positionspapiere und Anträge der nächsten Zeit. Darüber werden wir dann reden können.</p>
        <p klasse="J">Herzlichen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der FDP)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Nächste Rednerin für die Fraktion Die Linke ist die Kollegin Anke Domscheit-Berg.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der LINKEN)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196710400">
        <p klasse="redner"><redner id="11004703"><name><vorname>Anke</vorname><nachname>Domscheit-Berg</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Anke Domscheit-Berg (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Aktuelle Stunde widmet sich dem Digital-Gipfel, bei dem kommende Woche die Bundesregierung der Industrie ihre Strategien zur künstlichen Intelligenz und zur Umsetzung der Digitalen Agenda präsentiert. Für die Zivilgesellschaft gibt es einen solchen Gipfel nicht; Digitalisierung betrachtet die Bundesregierung primär aus der Sicht der Wirtschaft. Weil die Zivilgesellschaft kaum Beteiligungsmöglichkeiten bekommt, kann sie ihre Perspektive auch nicht einbringen, und die Folge ist das Fehlen einer klaren Gemeinwohlorientierung.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Das größte Problem ist allerdings, dass der Strategie der Bundesregierung keine Vision zugrunde liegt, welche Art digitaler Gesellschaft sie damit eigentlich erreichen möchte. Genau genommen fehlt selbst die Strategie. Man muss nicht, wie ich, jahrelang Strategieberaterin gewesen sein, um zu wissen, dass ein Papier nicht dadurch zur Strategie wird, dass jemand „Strategie“ obendrauf schreibt.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der LINKEN – Heiterkeit und Beifall des Abg. Alexander Graf Lambsdorff [FDP])</kommentar>
        <p klasse="O">Was uns als Strategie zur Umsetzung der Digitalen Agenda vorgelegt worden ist, grenzt an intellektuelle Beleidigung. Kein roter Faden verbindet die Themenfelder, keine Systematik strukturiert ihren Inhalt, den Schlagwörter und Allgemeinplätze prägen. Inhalte wie Netzneutralität, Open Access oder Governance-Strukturen fehlen, dafür gibt es 22‑mal „Blockchain“, 40‑mal „künstliche Intelligenz“ und 56‑mal den besonders nichtssagenden Begriff „Cyber“.</p>
        <kommentar>(Heiterkeit bei Abgeordneten der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Man kommt sich vor wie im Film „Und täglich grüßt das Murmeltier“, wenn mal wieder große Ziele verkündet werden, die sich inzwischen anhören wie die drölfzigste Ankündigung der Eröffnung des Flughafens BER. Man kann sie einfach nicht mehr glauben.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Bis vor zehn Jahren war ich viele Jahre Unternehmensberaterin mit Schwerpunkt E‑Government. Ich war begeistert, als im Jahr 2000, dem Geburtsjahr meines Sohnes, die Bundesregierung beschloss, bis 2005 alle internetfähigen Dienstleistungen der Bundesverwaltung online zu stellen. 2004 – mein Sohn war inzwischen vier Jahre alt – stieß ich bei der Bundesagentur für Arbeit das Vorhaben „Kindergeld online“ an, dessen erste Stufe noch im Ausfüllen eines Onlineformulares, Ausdrucken, Unterschreiben und Briefabschicken bestand; die zweite Stufe sollte papierlos sein. Mein Sohn ist inzwischen volljährig; „Kindergeld online“ erfordert immer noch einen Brief mit Ausdruck, Unterschrift usw. Das ist der Fortschritt von 18 Jahren.</p>
        <kommentar>(Gustav Herzog [SPD]: Da haben Sie als Beraterin gefehlt!)</kommentar>
        <p klasse="J">Man nannte uns früher das Land der Ideen; jetzt nennt uns der „Spiegel“ in seiner aktuellen Ausgabe das Land der Wartemarken.</p>
        <kommentar>(Heiterkeit bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Andere nennen uns das Land der Funklöcher, der Kupferkabel und der Bildung, die in der Kreidezeit stecken geblieben ist.</p>
        <kommentar>(Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN – Alexander Graf Lambsdorff [FDP]: Wo sie recht hat, hat sie recht!)</kommentar>
        <p klasse="J">Apropos Funklöcher. Im Beirat der Bundesnetzagentur, dem ich angehöre, haben wir am Montag die Forderung verabschiedet, die Bundesregierung möge gemeinsam mit Bundesnetzagentur, Bundesrat und Bundestag ein Gesamtkonzept zum Mobilfunknetzausbau erarbeiten; das gibt es nämlich auch noch nicht. Und weil es keins gibt, kommt auch kein nationales Roaming für 5G,</p>
        <kommentar>(Maik Beermann [CDU/CSU]: Doch! Natürlich kommt das! Über das Telekommunikationsgesetz!)<a id="S7651" name="S7651" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="O">also die Möglichkeit, dort, wo mein Telekomanbieter kein Netz hat, das Netz eines anderen Anbieters zu nutzen. Und weil es auch früher keine Strategie dafür gab, sollen die Auflagen der Bundesnetzagentur für die 5G-Lizenzversteigerung Funklöcher im 4G-Flickenteppich stopfen.</p>
        <kommentar>(Manuel Höferlin [FDP]: Das geht aber gar nicht!)</kommentar>
        <p klasse="O">Die Bundesregierung erklärt, Deutschland zum Leitmarkt für 5G machen zu wollen, aber nennt wie die Bundesnetzagentur in ihren 5G-Versteigerungskriterien nicht ein einziges Ziel, bis wann und wo sie eine 5G-Versorgung erreichen will. Mit dieser Nichtstrategie wird die Bundesregierung Deutschland genauso zum 5G-Leitmarkt machen, wie sie das beim Glasfaserausbau geschafft hat – also gar nicht.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Sie ist gut darin, Papier mit Buzzwords vollzuschreiben und Gremien zu gründen, aber sie ist kurzsichtig in der Planung und frei von Visionen. So werden brennende soziale Fragen unzureichend oder gar nicht adressiert.</p>
        <kommentar>(Falko Mohrs [SPD]: Von Ihnen haben wir auch nur Buzzwords und keine Strategie bisher gehört!)</kommentar>
        <p klasse="O">Gestern Abend erzählte mir ein Vorstandsmitglied eines Industrieunternehmens, dass er 3 800 Gabelstaplerfahrer entlassen muss, weil zur Industrie 4.0, dem Vorzeigeinnovationsbereich Deutschlands, eben auch autonome Gabelstapler gehören. Laut Bundesagentur für Arbeit gibt es zurzeit 68 000 Gabelstaplerfahrerinnen und Gabelstaplerfahrer in Deutschland, die das gleiche Schicksal erwartet. 800 000 Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer kommen eines Tages dazu, weil autonome Autos sie ersetzen.</p>
        <p klasse="J">Was tut die Bundesregierung, um sich diesen Folgen der Digitalisierung zu stellen?</p>
        <kommentar>(Beifall bei der LINKEN – Gustav Herzog [SPD]: Das sind Ihre Folgen der Digitalisierung, aber nicht unsere! – Falko Mohrs [SPD]: Wir haben eine andere Strategie!)</kommentar>
        <p klasse="O">Plant sie ein Pilotprojekt für ein bedingungsloses Grundeinkommen, ja oder nein? Das wüsste ich gerne mal.</p>
        <kommentar>(Gustav Herzog [SPD]: Nein, auf keinen Fall! Wir entwerten im Unterschied zu den Linken nicht die Arbeit!)</kommentar>
        <p klasse="O">– Traurig, traurig. – Denkt sie über eine grundlegende Bildungsreform nach für echtes lebenslanges Lernen? Wie will sie Menschen die Zukunftsangst nehmen? Sie werden doch kaum leugnen, dass die vorhanden ist. Ich frage mich, woran es liegt, dass diese Themen ignoriert werden: an der Orientierung, an kurzfristigen Umfragen, an mangelnder Kompetenz, an fehlendem Weitblick, an allem zusammen?</p>
        <kommentar>(Falko Mohrs [SPD]: An einer anderen Überzeugung! – Gustav Herzog [SPD]: An ­McKinsey!)</kommentar>
        <p klasse="O">Ich weiß es nicht.</p>
        <p klasse="J">Beim Digital-Gipfel wird das alles jedenfalls auch wieder nicht passieren. Es wird Dialoge geben. Uns als Linksfraktion reicht das aber nicht.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Im Übrigen bin ich der Auffassung, dass Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen nicht ins Strafrecht gehören. § 219a gehört endlich abgeschafft.</p>
        <kommentar>(Maik Beermann [CDU/CSU]: Das ist auch „Und täglich grüßt das Murmeltier“!)</kommentar>
        <p klasse="J">Vielen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der LINKEN)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Dieter Janecek von Bündnis 90/Die Grünen.</p>
        <kommentar>(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196710500">
        <p klasse="redner"><redner id="11004312"><name><vorname>Dieter</vorname><nachname>Janecek</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Präsident! Die Nachrichten der letzten Tage sind vielleicht ein wenig ein Sinnbild für den Zustand der Digitalisierung in Deutschland: Die Bundesregierung hat erst vor kurzem – so war es zumindest zu vernehmen – das Ziel aufgegeben, im ländlichen Raum für ein schnelles mobiles Internet zu sorgen, Stichwort „Milchkanne und 5G“. Heute ist zu lesen: Die CEBIT gibt auf. Manche von uns waren vor 20 Jahren schon dort und haben vielleicht etwas Wehmut. Das ist aber auch ein Zeichen dafür, was nicht mehr funktioniert. Die schlechteste Nachricht – da müssen Sie sich jetzt ganz tapfer in die Augen schauen – ist aber: Unser E-Government-Minister heißt Horst Seehofer.</p>
        <kommentar>(Heiterkeit und Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE])</kommentar>
        <p klasse="O">Während die österreichische Wirtschaftsministerin durchs Land zieht und uns – ich würde nicht sagen: fast schon verhöhnt – einen kleinen Wink gibt, wie man die digitale Verwaltung gestalten und aufs Smartphone bringen könnte, was irgendwie auch plausibel ist, ist Horst Seehofer unser E-Government-Minister. Mein Eindruck in den ersten Monaten seiner Amtszeit war, dass er andere Prioritäten hatte – und das ist noch eine höfliche Beschreibung des Drives, der in diesem Bereich herrscht.</p>
        <kommentar>(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])</kommentar>
        <p klasse="J">Ich glaube, wenn wir die Digitalisierung nicht deutlich ambitionierter gestalten, dann werden wir von ihr gestaltet. Dieser Problematik müssen wir uns ernsthaft stellen. Unsere Souveränität als Staat und Gesellschaft, unsere Freiheit und Mündigkeit als Bürgerinnen und Bürger, Wertschöpfung und Arbeit, ökologische Chancen und Risiken, soziale Schieflagen – all das wird wesentlich davon abhängen, ob und wie wir die digitale Transformation gestalten.<a id="S7652" name="S7652" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Schauen wir uns einmal die einzelnen Felder an: Beim Thema KI haben wir jetzt eine Strategie; so wird es zumindest genannt. 3 Milliarden Euro werden ausgegeben. Das ist das Versprechen.</p>
        <kommentar>(Dr. Jens Zimmermann [SPD]: Zusätzlich!)</kommentar>
        <p klasse="O">– Zusätzlich zu dem, was heute für die Grundlagenforschung ausgegeben wird. – Natürlich hat man da, wenn man nach China oder in die USA schaut, Tränen in den Augen; da halten wir nicht mit. Die Problematik bei dieser Technologie ist aber, dass wir auch Ziele und Anwendungen brauchen, nicht nur ein Sammelsurium an Vorschlägen, wie wir es in so vielen Bereichen haben, zum Beispiel bei der Digitalen Agenda.</p>
        <p klasse="J">Natürlich freuen wir uns, dass im Rahmen der Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz“ das Thema Ökologie – das haben wir ja selber mit verankert – erwähnt wird. Aber wo sind die nötigen Maßnahmen und Projekte, um zum Beispiel, wie in Frankreich, eine KI-Strategie einzusetzen, bei der eine Säule die ökologische Wirtschaft ist? Es wäre doch ein Ziel, für die deutsche KI-Strategie ein solches Ziel zu formulieren.</p>
        <kommentar>(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Um bei dem Thema zu bleiben: Hier in Berlin haben vor wenigen Tagen über 2 000 Menschen auf der Konferenz „Bits &amp; Bäume“ die Themen Digitalisierung und Nachhaltigkeit zusammen diskutiert. Wir reden hier manchmal über die Klimakrise, ein Thema, das im Koalitionsvertrag übrigens weniger vorkam als Blockchain; das ist auch ein Zeichen, allerdings weniger von digitaler Stärke als von Prioritätensetzung. Daher frage ich hier ernsthaft: Warum schaffen wir nicht offensiv eine technologische Strategie zur Bekämpfung der Klimakrise mit künstlicher Intelligenz? Auch das wäre doch mal ein Ziel.</p>
        <kommentar>(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Das Energiesystem smarter machen, unsere Mobilität intelligenter steuern, im ländlichen Raum neue Geschäftsmodelle in die Fläche bringen, damit die Menschen auf ihr Zweitauto verzichten können – das wären Elemente einer Digitalisierungsstrategie, die die Menschen mitnimmt. Sinnvoll wäre es auch, eine Green-IT-Strategie zu haben; denn wir wissen, dass die Anwendung von KI, von 8K, von 4K, von Netflix den Stromverbrauch im Bereich Internet steigern. Wir werden also einen steigenden Energieverbrauch haben. Auch da brauchen wir eine Strategie. Wo ist die?</p>
        <kommentar>(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Kommen wir zum sozialen Bereich, und schauen wir nach Schweden und Großbritannien. Dort gibt es große soziale Innovationsstiftungen. Auch wir Grüne fordern so etwas. In UK gibt es zum Beispiel eine interessante Anwendung: Wenn ein Mensch einen Herzinfarkt hat, registriert das Handy das und übermittelt die Information an jemanden in der Nähe, der ihm helfen kann. Das ist eine Anwendung, die nicht vom Markt gesetzt worden ist, sondern von einer sozialen Innovationsstiftung. Solche sozialen Innovationen müssen wir aktiv fördern. Dafür reicht uns nicht eine Agentur für Sprunginnovationen. Dafür brauchen wir einen Ansatz, der breiter ist. Auch das fehlt.</p>
        <kommentar>(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Digitalisierung und Gemeinwohl müssen wir zusammendenken. Es gibt eine ganze Reihe von Einzelbeispielen, die mir immer wieder einfallen. Ein guter Fortschritt ist das, was der Bundesrat gerade durchgesetzt hat: die Gemeinnützigkeit von Freifunkinitiativen. – Dafür können wir einmal gemeinsam applaudieren und sagen: Das ist etwas, was uns voranbringt.</p>
        <kommentar>(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie des Abg. Maik Beermann [CDU/CSU])</kommentar>
        <p klasse="J">Aber wie ist es mit einem E-Ticket für den ÖPNV, flächendeckend in ganz Deutschland? Wie schaut es mit der Digitalisierung der Bahn aus? Warum denken wir bei 5G eigentlich immer an die Autobahn? Die meisten Menschen lesen in der Bahn. Die können ja nicht beim Autofahren Zeitung lesen oder arbeiten.</p>
        <kommentar>(Manuel Höferlin [FDP]: In autonomen Fahrzeugen dann schon!)</kommentar>
        <p klasse="O">Wo ist da die Digitalisierungsstrategie? Die Digitalisierung der Justiz, die Unterstützung von E-Sport – es gibt so viele Probleme, so viele Herausforderungen, und wir reden immer nur über die großen Schlagworte, über die große Strategie.</p>
        <p klasse="J">Was uns fehlt, sind Anwendungen, was uns fehlt, sind Strategien, was uns fehlt, sind Ziele, was uns auch fehlt, sind Werte. Da müssen wir zusammenkommen. In diesem Sinne unterstützen wir Sie. Aber machen Sie bitte nicht nur Strategien im Großen, sondern kommen Sie endlich auch mal ins Kleine.</p>
        <p klasse="J">Vielen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Nadine Schön für die Fraktion der CDU/CSU.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196710600">
        <p klasse="redner"><redner id="11004116"><name><vorname>Nadine</vorname><nachname>Schön</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Nadine Schön (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nur was sich wandelt, bleibt bestehen – in diesem Satz steckt sehr viel Wahres, und er passt auch gut zum Thema der heutigen Debatte, der Digitalisierung. Gerade als Christdemokraten, als konservative Partei wollen wir das bewahren, was uns wichtig ist. Das sind die Werte, die uns leiten; das ist der soziale Zusammenhalt in unserem Land; das sind Sicherheit und Wohlstand. All das ist nicht selbstverständlich. In Zeiten fundamentaler Veränderung, die wir erleben, auch durch die Digitalisierung, steht vieles davon infrage.<a id="S7653" name="S7653" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Die Digitalisierung ist eine der größten Veränderungen unserer Zeit. Viele vergleichen sie mit der industriellen Revolution, und das ist nicht übertrieben. Sie fordert uns und all das, was wir wertschätzen und für schützenswert halten, heraus. Die Geschichte zeigt, dass bei Revolutionen die Karten neu gemischt werden. Derjenige ist erfolgreich, der bereit ist, Dinge zu ändern, um das zu bewahren, was ihm wichtig ist. Wenn wir also bewahren wollen, was uns wichtig ist, müssen wir den Wandel gestalten, müssen wir offen sein, Dinge zu verändern, und Neues wagen.</p>
        <p klasse="J">Was meine ich damit? Wir müssen die Art, wie wir Innovationen hervorbringen, ändern. Unsere Stärke in Deutschland ist ja die Perfektion. Das ist auch nicht schlecht. Aber Perfektion braucht Zeit. Wir müssen uns daran gewöhnen und den Mut haben, Dinge schneller auf den Markt zu bringen und danach erst zu optimieren; sonst werden immer andere vor uns sein. Das gilt für den wirtschaftlichen Bereich, der mehr und mehr mit Laboren und Start-ups arbeitet und damit den Mut zeigt, Neues zu testen, auch wenn es unfertig ist und auch wenn völlig unklar ist, ob man damit Erfolg hat.</p>
        <p klasse="J">Das gilt auch für den öffentlichen Bereich. Deshalb finde ich es großartig, dass das Kanzleramt dafür gesorgt hat, dass wir beim Bürgerportal mit einem Prototyp starten. Das gab es noch nie; das machen wir als Staat zum ersten Mal. Spannend ist auch, was im Cyber Innovation Hub des Bundesverteidigungsministeriums passiert. Hier werden ganz neue Wege der Beschaffung ausgetestet. Auch hier ist man einfach mal mutig, probiert etwas Neues. Das brauchen wir im öffentlichen Bereich viel mehr. Denn das Glück ist mit den Mutigen, und dazu gehört, dass man mal etwas ausprobiert. Was wir in Deutschland auch lernen müssen, ist, zu scheitern. Scheitern ist eigentlich eine Chance. Aber für uns als Gesellschaft ist es eine Riesenherausforderung, damit umzugehen.</p>
        <p klasse="J">Neues wagen müssen wir auch bei der Art, wie wir arbeiten; denn in der künftigen Arbeitswelt werden wir immer vernetzter arbeiten. Die Zeiten von starken Hierarchien sind vorbei. Wir haben leider Regulierung, Regelungen, die uns daran hindern, agil zu arbeiten: das Arbeitszeitgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, um nur zwei konkrete Beispiele zu nennen. Die öffentliche Verwaltung mit ihren Laufbahnen macht es uns schwer, neu zu denken. Auch hier müssen wir ran, und das tun wir.</p>
        <p klasse="J">Das Bundeskanzleramt hat in der neuen Digitalabteilung ganz frische Köpfe eingestellt, die auf die Hälfte ihres bisherigen Gehalts verzichten, um für den Staat zu arbeiten. Das Kanzleramt arbeitet auch, etwa beim Bürgerportal, mit Start-ups zusammen. Das ist super, das müssen wir öfter machen. Wir brauchen die Querdenker auch in der Verwaltung. Es ist gut, dass wir den Mut haben und hier vorangehen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU)</kommentar>
        <p klasse="J">Menschen, die mal angestellt, mal in der Verwaltung, mal selbstständig arbeiten, wird es in Zukunft viel häufiger geben. Aber unsere Sozialversicherungssysteme sind darauf überhaupt nicht eingestellt; da wird davon ausgegangen, dass man entweder Angestellter oder Beamter oder Selbstständiger ist. Dass man im Lebensverlauf öfter wechselt, sehen die Sozialversicherungssysteme nicht vor. Auch das muss sich ändern. Das werden wir in Zukunft stärker brauchen.</p>
        <p klasse="J">Wir müssen viel stärker dahin kommen, dass wir die Probleme, die es in der Welt, in Deutschland gibt, mit digitalen Möglichkeiten lösen. Dazu muss man aber auch die Kompetenz haben, die Chancen zu sehen und die digitalen Möglichkeiten zu kennen. Das heißt, wir müssen ein ganz anderes Wissen implementieren. Das fängt in der Schule an. Schüler müssen heute als vierte Grundkompetenz – neben Lesen, Rechnen und Schreiben – wissen, wie man mit digitalen Möglichkeiten Probleme löst. Dieter Janecek hat eben Großbritannien erwähnt: „Computing“ heißt das in Großbritannien. Das ist genau der richtige Weg, den wir auch in Deutschland brauchen, damit die nächsten Generationen mit den digitalen Möglichkeiten arbeiten und eben nicht, wie bisher, das erst im Berufsleben lernen.</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung hilft den Ländern bei der digitalen Ausstattung, indem wir im Rahmen des DigitalPakts Schule 5 Milliarden Euro in die digitale Infrastruktur investieren. Wir erwarten, dass sich dann auch in den Lehrplänen, in den pädagogischen Konzepten etwas ändert.</p>
        <p klasse="J">Mit MILLA, der Weiterbildungsplattform, die in unserer Fraktion mit erfunden wurde, wollen wir ein ganz neues Tool schaffen, damit jeder einzelne Arbeitnehmer Möglichkeiten hat, sich selbst weiterzubilden, und damit – das ist genau das, was Frau Domscheit-Berg gesagt hat – diejenigen, deren Beruf es in 10 oder 20 Jahren nicht mehr geben wird, neue Chancen haben. Das ist wichtig in einer digitalen Gesellschaft.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)</kommentar>
        <p klasse="J">Blockchain, KI, das sind neue Technologien, die wir schnell auf die Straße bringen müssen, damit wir die Chancen nutzen und den Nachstand, den wir gegenüber etwa den USA und China haben, schnell aufholen.</p>
        <p klasse="J">Wir haben hier Chancen; die müssen wir nutzen. Es ist eine Frage der Gestaltung. Wir wollen gestalten, weil wir der Meinung sind, dass wir gute Chancen in Deutschland haben und es vieles Gutes gibt, was wir bewahren wollen. Wir gehen es an mit Optimismus und Selbstvertrauen. Nur was sich wandelt, bleibt bestehen. Packen wir es gemeinsam an!</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Nächster Redner ist für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Uwe Kamann.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196710700">
        <p klasse="redner"><redner id="11004772"><name><vorname>Uwe</vorname><nachname>Kamann</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Uwe Kamann (AfD):<a id="S7654" name="S7654" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J_1">Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Besucher! Wenn man etwas „Gipfel“ nennt, ist es immer wichtig: Klimagipfel, G-20-Gipfel, EU-Gipfel, Mobilfunkgipfel. Der Digital-Gipfel 2018 in Nürnberg markiert gerade die Schwelle zu einer radikalen Neugestaltung unserer Wirtschaft, ja, unseres Lebens, und er befasst sich genau mit dem Thema, das diese Neugestaltung bewirken wird: künstliche Intelligenz, „KI“ genannt. Es gibt eine aktuelle Studie des Instituts für Innovation und Technik, nach der allein im produzierenden Gewerbe innerhalb der nächsten fünf Jahre eine zusätzliche Bruttowertschöpfung von 31,8 Milliarden Euro erzielt wird. Damit ist der Digital-Gipfel in diesem Jahr tatsächlich eine äußerst bedeutende Gipfelkonferenz für die Zukunft unseres Landes.</p>
        <p klasse="J">Doch vorerst befinden wir uns noch im Tal und ringen um den Aufstieg. Um den Anschluss an China und die USA zu finden, fehlt uns bekanntlich die Gigabitinfrastruktur. Die einzurichten, hat die Bundesregierung über viele Jahre verschlafen. Ohne Glasfaservernetzung kein 5G, keine Anwendungsmöglichkeit für KI, keine Nutzung in der Fläche! Deshalb hoffe ich, dass vom Digital-Gipfel deutliche Impulse für die flächendeckende Finanzierung ausgehen werden und dass das Thema im Anschluss an die Arbeitsgruppen breit in die Politik und die Gesellschaft getragen wird und es nicht verplätschert. Entscheidend für den Wirtschaftsstandort Deutschland ist jetzt der politische Wille. Politische Weichenstellungen und entsprechend unterfütternde Budgets bringen die KI hierzulande weiter nach vorne. Die Industrie hat längst begriffen, welche Möglichkeiten sich eröffnen. Jetzt muss die Bundesregierung zeigen, ob sie Schritt halten kann. Sie muss Rahmenbedingungen schaffen, die ermöglichen, was nötig und vorstellbar ist.</p>
        <p klasse="J">NRW will, wie gestern von Herrn Pinkwart verkündet, einen Schwerpunkt für KI schaffen und stellt 25 Millionen Euro bereit. Damit sollen nächstes Jahr unter anderem sechs KI-Professuren ausgeschrieben werden. Das sind erste wichtige Schritte, aber es darf nicht dabei bleiben.</p>
        <kommentar>(Alexander Graf Lambsdorff [FDP]: Herr Pinkwart ist von der FDP! Der macht das gut! – Gegenruf des Abg. Dr. Jens Zimmermann [SPD]: Könnte schon noch ein bisschen mehr sein!)</kommentar>
        <p klasse="O">– Die Lösung ist wenigstens gut, aber es müsste mehr sein. Richten Sie ihm das bitte von mir aus.</p>
        <kommentar>(Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD und der FDP)</kommentar>
        <p klasse="J">Das weltgrößte Chemieunternehmen BASF verfügt über einen der raren Supercomputer, die im sogenannten Petaflop-Bereich operieren. „QURIOSITY“, also „Neugier“ – so heißt der Computer –, vollzieht 1,75 Billiarden Rechenoperationen in der Sekunde. Der Rechner sucht übrigens mithilfe von Simulationen nach neuen Molekülen – unter anderem für Waschmittel.</p>
        <p klasse="J">Rund 60 Prozent aller Superrechner weltweit sind bei der Industrie im Einsatz. Sie benötigt diese Rechenkapazitäten und ist bereit, zu investieren. Was sagt uns das? Wäre es nicht naheliegend, diese Lust an Innovationen und Investitionen in Ihre Bereitschaft aufzunehmen? Wäre es nicht sinnvoll, gemeinsam mit der Industrie eine Vielzahl von Partnerschaften einzugehen? Ich hoffe sehr, dass auch dies beim Digital-Gipfel stark thematisiert wird.</p>
        <p klasse="J">Wir haben die Chance, mithilfe der KI immense Fortschritte zu machen. Das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz ist weltweit die Nummer eins. Das Cyber Valley in Baden-Württemberg und weitere Cluster versammeln die erforderliche Intelligenz. Wichtig ist mir aber die Förderung regionaler Kompetenzzentren, die dezentrales Wissen in die Industrie hineintragen – und besonders in den Mittelstand.</p>
        <p klasse="J">Die digitale Transformation verändert die Gesellschaft tiefgreifend: durch neue Geschäftsmodelle und nutzbringende Anwendungen für Landwirtschaft, Produktion, Verkehr und Medizin. Hier wird es Anwendungen geben, die unser Leben verlängern – Stichworte „telemetrische Operationen“, „Nanoroboter“ und „neue Röntgentechnologien“.</p>
        <p klasse="J">Lassen Sie mich positiv mit einem technischen Wunder schließen: Der NASA-Roboter „InSight“ ist auf dem Mars gelandet – nach einer Reise über rund 485 Millionen Kilometer. Das, meine Damen und Herren, ist KI bei der Arbeit. Wer hier beim Telefonieren noch ständig in Funklöcher fällt, glaubt ja kaum, dass die Kommunikation über solche Distanzen tatsächlich möglich ist.</p>
        <kommentar>(Dr. Jens Zimmermann [SPD]: Ja, mit 20 Minuten Zeitverzögerung!)</kommentar>
        <p klasse="O">– Diese haben Sie in der Regierung anscheinend kontinuierlich. – Der mitgeführte Bohrer, genannt Marsmaulwurf, der sich bis zu 5 Meter tief in den Boden wühlen kann und Informationen liefern wird, ist in Deutschland gebaut.</p>
        <kommentar>(Falko Mohrs [SPD]: Wir sind gar nicht so schlecht, wie Sie immer sagen! – Gustav Herzog [SPD]: Die Daten werden in Kaiserslautern ausgewertet!)</kommentar>
        <p klasse="J">Das sollte uns gemeinsam Hoffnung geben. Hightech und Motivation schaffen Bewundernswertes – mit Neudenken und Querdenken. Das fehlt uns in der trägen Politik in hohem Maße. Im Übrigen sind wir Freunde der Völkerverständigung und des friedlichen Zusammenlebens.</p>
        <kommentar>(Lachen bei Abgeordneten der FDP – Matthias Hauer [CDU/CSU]: Der war gut!)</kommentar>
        <p klasse="J">Vielen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Nächster Redner ist für die Fraktion der SPD der Kollege Gustav Herzog.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196710800">
        <p klasse="redner"><redner id="11003148"><name><vorname>Gustav</vorname><nachname>Herzog</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Gustav Herzog (SPD):<a id="S7655" name="S7655" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J_1">Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Konkreter Anlass für diese Aktuelle Stunde ist der Digital-Gipfel nächste Woche in Bayern. Ich gönne es Ihnen. Aber es ist gut, dass wir uns bei unserer eigenen Konzeption an Rheinland-Pfalz orientiert haben und keine Digitalministerin haben, sondern ein Digitalkabinett. Ich glaube, es ist gut so, dass wir alle Ministerien in die Verantwortung nehmen und sie nicht isolieren. Also, sich an Rheinland-Pfalz orientieren war eine gute Sache. Jetzt erwarte ich auch den Beifall von FDP und Grünen. Immerhin sind wir dort zusammen in einer Koalition.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Maik Beermann [CDU/CSU] – Manuel Höferlin [FDP]: Man kann Land und Bund nicht vergleichen!)</kommentar>
        <p klasse="J">Eine Reihe von meinen Vorrednern hat gefragt, wie es denn aussähe, wir kämen ja nicht zur Umsetzung. Die letzte Woche und diese Woche sind die Wochen der Umsetzung. Mit der Verabschiedung des Haushalts letzte Woche haben wir einiges in Gang gesetzt. Diese Woche gehen wir mit der Grundgesetzänderung, mit dem Fonds und mit dem DigitalPakt auf diesem Weg weiter.</p>
        <kommentar>(Dr. Anna Christmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nach zwei Jahren!)</kommentar>
        <p klasse="J">Ich will vom Digital-Gipfel in die Niederungen der Infrastruktur gehen.</p>
        <kommentar>(Manuel Höferlin [FDP]: Oh ja!)</kommentar>
        <p klasse="O">All das, was wir an digitaler Veränderung in der Gesellschaft beschrieben haben, wird nur möglich sein, wenn wir eine entsprechende Infrastruktur haben. Weil alle in dieser Woche von 5G sprechen, will ich das natürlich auch machen, aber im Zusammenhang mit vier weiteren Bausteinen.</p>
        <p klasse="J">Erstens. Der Ausbau der Breitbandnetze mit Glasfasern ist zwingende Voraussetzung für 5G. Ohne Glasfaser wirklich bis ins letzte Dorf wird es dort kein 5G geben. Das ist eine der zwingenden Voraussetzungen.</p>
        <p klasse="J">Darüber hinaus – zweitens – sind die Funklöcher zu schließen. Ich erwarte von dieser Stelle aus, dass die Mobilfunker ihre Zusage aus einem weiteren Gipfel, nämlich aus dem Mobilfunkgipfel, gegenüber Bundesminister Scheuer einlösen, die Hälfte aller Funklöcher auf eigene Rechnung zu schließen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD)</kommentar>
        <p klasse="J">Das Dritte. Wir haben in dieser Woche die Frequenzen vergeben. Wer hier ein Gesamtkonzept angemahnt hat, der hat noch nicht einmal das Beiblatt der Bundesnetzagentur gelesen. Auf Seite 1 steht schon, dass diese Frequenzvergabe nur im Zusammenhang mit weiteren Frequenzen zu sehen ist, die wir 2020/21 vergeben. Das sind Flächenfrequenzen. Diese runden das Bild ab. Also, wir sind hier insgesamt auf einem guten Weg.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)</kommentar>
        <p klasse="O">Das sage ich auch deshalb, weil diese Frequenzen notwendig sind, um auch den ländlichen Raum so zu versorgen, wie wir das wollen, nämlich gleichwertig.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)</kommentar>
        <p klasse="J">In Richtung der linken Seite des Parlamentes, weil es auch schon angesprochen worden ist: Die Versteigerung ist nicht einnahmeorientiert, sondern versorgungsorientiert. Das Bundesfinanzministerium hat uns keinesfalls aufgefordert, die Bundesnetzagentur anzuhalten, dass möglichst viel Geld hereinkommt, sondern es soll möglichst viel Versorgung im Land stattfinden, in den Ballungsräumen genauso wie im ländlichen Raum.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)</kommentar>
        <p klasse="J">Aber all diese Dinge brauchen – viertens – natürlich auch Produkte, die verkauft werden, bei denen dann die Mobilfunker wieder Geld verdienen, um ihre Investitionen zu bezahlen. Deswegen ist es Zeit, dass wir Modellregionen einrichten und Anwendungen entwickeln.</p>
        <p klasse="J">Kollege Janecek hat gesagt, man könne doch auch etwas im Bereich der Ökologie machen. Ich will Ihnen ein konkretes Beispiel nennen; denn wir sind über die Phase der Ankündigungen lange hinaus. In Kaiserslautern gibt es das europäische Forschungszentrum von John Deere. Warum? Dort gibt es das Deutsche Zentrum für Künstliche Intelligenz und etwas weiter Richtung Rhein ein großes Chemieunternehmen. Dort haben wir sozusagen die Ballung all dessen, was man braucht, um im ökologischen Bereich mit künstlicher Intelligenz wirklich etwas Gescheites zu machen. Ich skizziere es Ihnen konkret: Der autonome Traktor fährt über den Acker. Seine Kameras nehmen die Pflanzen auf. Die Bilderkennung identifiziert in Echtzeit, welche Schäden an den Pflanzen vorhanden sind. Die Sensoren steuern die Spritzdrüsen so exakt, dass das Pflanzenschutzmittel wirklich nur dort ausgebracht wird, wo es dringend notwendig ist. Das ist Hightechökologie made in Kaiserslautern. Das ist der richtige Weg.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)</kommentar>
        <p klasse="J">Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben die passende Strategie. Die Planungen liegen auf dem Tisch. Das Geld stellen wir bereit. Wir packen es.</p>
        <p klasse="J">Vielen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Nächster Redner ist Maik Beermann, CDU/CSU.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196710900">
        <p klasse="redner"><redner id="11004250"><name><vorname>Maik</vorname><nachname>Beermann</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Maik Beermann (CDU/CSU):<a id="S7656" name="S7656" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J_1">Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Herzog, ich bin dankbar, dass Sie sozusagen auf der Schlussetappe Ihrer Rede die digitale Landwirtschaft angesprochen haben; denn genau darauf möchte ich meine Rede beziehen. Sie haben nun konkret eine Schleppermarke erwähnt, deren Traktoren grün sind und gelbe Felgen haben. Das mache ich jetzt nicht. Aber diese Marke ist tatsächlich gut dabei; da haben Sie völlig recht. Die Digitalisierung der Landwirtschaft ist ein spannendes Thema, gerade für jemanden wie mich, ein Kind aus dem ländlichen Raum, aus einem Dorf mit 420 Einwohnern. Man braucht sich dabei nicht an der Aussage hochzuziehen, man brauche nicht unbedingt an jeder Milchkanne 5G. Milchkannen gibt es schon lange nicht mehr. Wir sind viel weiter. Es gibt hochtechnologisierte landwirtschaftliche Betriebe, die genau auf das, worüber wir sprechen, angewiesen sind.</p>
        <p klasse="J">Da ich nicht genau weiß, ob die Digitalisierung der Landwirtschaft – sie ist ein Teil unserer Wirtschaft – auf dem Digital-Gipfel eine so große Rolle spielen wird, wie sie es verdient, ist mir dieses Thema ein Herzensanliegen. Warum? Vor zwei Tagen gab es eine Pressemitteilung von Bitkom und dem deutschen Bauernverband: Bauern sind Vorreiter der Digitalisierung. – Man muss neidlos anerkennen, dass die Landwirtschaft ein wichtiger Wirtschaftszweig bei uns ist. Wir reden über Industrie 4.0 und viele andere Dinge. Aber die Landwirtschaft hat es einfach gemacht. Nun kommen wir zum Teil an den Punkt, wo wir mitgestalten müssen. Die Landwirtschaft hat Fragen an die Politik, und wir müssen entsprechend tätig werden. Ich habe mir die Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung genau angeschaut und finde das, was dort drinsteht, gut, gerade zu Smart and Precision Farming bzw. zur digitalisierten Landwirtschaft.</p>
        <p klasse="J">Ein großer Erfolg, wie ich finde, ist, dass wir nicht nur über Thinktanks diskutieren, sondern nun erstmalig auch über Practicetanks, über Ausprobierfabriken, über Experimentierfelder im Bereich der Landwirtschaft; diese sollen geschaffen werden. Meine Bitte ist, diese flächendeckend einzurichten. In Rheinland Pfalz oder im Rheingau gibt es viel Wein. Dort brauchen wir ein Experimentierfeld für die Weinbäuerinnen und Weinbauern. Bei uns in Niedersachsen, dem Agrarland Nummer eins in Deutschland, gibt es Schweinemast und Kühe, die gemolken werden müssen, aber auch Ackerbau. Dort können wir viele Dinge machen. Die Ackerbauregionen in Mecklenburg-Vorpommern und in Brandenburg bieten weitere Experimentierfelder, um Dinge auszuprobieren. Aus meiner Sicht stellt das alles einen wichtigen Fortschritt dar.</p>
        <p klasse="J">Wir wollen satellitengestütztes Monitoring auf allen landwirtschaftlichen Flächen unterstützen. Wir wollen in diesem Zusammenhang die digitale Kompetenz der Verbraucherinnen und Verbraucher fördern; denn wir sind ganz klar der Meinung, dass Lebensmittel irgendwann nur noch verkauft werden können, wenn man weiß, woher sie kommen.</p>
        <kommentar>(Gustav Herzog [SPD]: Sehr richtig!)</kommentar>
        <p klasse="O">Der Verbrauchergedanke wird letztendlich viel stärker werden. Deshalb ist es notwendig, die Verbraucherinnen und Verbraucher mitzunehmen. Wir wollen die Potenziale der Digitalisierung im Bereich der digitalisierten Landwirtschaft für eine bessere Ressourceneffizienz und für die Biodiversität nutzen. Wir müssen schonender und effizienter mit Boden und Wasser umgehen. Für all das ist die Digitalisierung hilfreich.</p>
        <p klasse="J">Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine repräsentative Umfrage von Bitkom für den Deutschen Bauernverband sagt aus, dass 88 Prozent der Landwirte angeben, dass die Ressourceneffizienz in der Landwirtschaft durch digitale Technologien erhöht wird. 86 Prozent der Landwirtinnen und Landwirte meinen, dass durch digitale Technologien eine umweltschonendere landwirtschaftliche Produktion ermöglicht wird. Das sind doch Dinge, die auch Sie, Herr Kollege Herzog, angesprochen haben, Stichwort „Pflanzenschutzspritze“, die aufgrund von Bilderkennungstechniken wirklich nur die Pflanze heraussucht, die tatsächlich Unterstützung braucht, sowohl beim Pflanzenschutz als auch bei der Nährstoffaufnahme. Das sind Dinge, die uns einfach voranbringen und die Landwirtschaft vielleicht wieder ein Stück weit näher an den Verbraucher heranführen, weil man erkennt: Dort bewegt sich relativ viel.</p>
        <p klasse="J">Was ist noch wichtig? Ich habe schon gesagt, dass Lebensmittel in einigen Jahren vermutlich nur noch mit Angaben zu ihrer Entstehungsgeschichte verkauft werden können. Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, sagt uns, dass der Einsatz digitaler Technologien die Akzeptanz moderner Landwirtschaft in der Öffentlichkeit steigert; genau so ist es. Das müssen wir dementsprechend auch nutzen.</p>
        <p klasse="J">Ich glaube aber, wir brauchen noch ein bisschen mehr. Darauf möchte ich noch kurz eingehen. Wir brauchen aus meiner Sicht ein Kompetenzzentrum zur Digitalisierung in der Landwirtschaft, beispielsweise an das 5G Lab in Dresden angeschlossen, weil dort Forschungsergebnisse konkret ausgewertet und wissenschaftlich begleitet werden können. Wir brauchen für die Landwirtschaft eine kostenlose Bereitstellung von Geodaten, von Betriebsmitteln und auch von Wetterdaten. Es ist ungemein wichtig, dass die Landwirte auf diese Dinge zugreifen können, um die Technologien in der Fläche konkret einsetzen zu können. Wir brauchen dazu eine Sicherstellung, dass die Schlepper- und Maschinenkommunikation durch einheitliche Schnittstellen vollzogen wird. Es darf also nicht nur der grüne Trecker mit den gelben Felgen funktionieren, sondern Anbauteile in gelber und grüner Farbe müssen dementsprechend überall kompatibel und interoperabel sein. Das ist ganz, ganz wichtig.</p>
        <p klasse="J">Jetzt kommen wir noch zu einer Sache; denn wir hatten gerade eine Anhörung zur Blockchain-Technologie. Auch Blockchain-Technologie in der Landwirtschaft ist megainteressant, nämlich dann, wenn die Blockchain-Technologie Lieferketten, beispielsweise im Bereich der Getreidelieferkette, optimiert. Auch das ist möglich. Das zeigt einfach, was neue Technologien für die Landwirtschaft auf den Weg bringen.</p>
        <p klasse="J">Zum Abschluss. Was wichtig ist,</p>
        <kommentar>(Manuel Höferlin [FDP]: Internet auf dem Feld!)</kommentar>
        <p klasse="O">– genau, „Internet auf dem Feld“ –, ist, lieber Manuel Höferlin, eine Acker-Cloud, damit genau die Dinge, die ich eben kurz angerissen habe, funktionieren. Daran lassen Sie uns bitte gemeinsam arbeiten. Wenn wir da an einem Strang ziehen, dann machen wir was Gutes draus.</p>
        <p klasse="J">Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
        <p klasse="J_1">Nächster Redner ist der Kollege Falko Mohrs für die Fraktion der SPD.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)<a id="S7657" name="S7657" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196711000">
        <p klasse="redner"><redner id="11004824"><name><vorname>Falko</vorname><nachname>Mohrs</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Falko Mohrs (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was haben wir aus der Diskussion zu diesem wichtigen Ereignis der nächsten Woche bisher gelernt? Erstens. Unsere Wirtschaft, unser Land ist leistungsstark. Wir sind innovativ, und wir gehen voran. Zweitens. Die Kritik der Opposition ist absolut berechenbar. Ihnen fällt eigentlich nichts anderes ein, als aus dem Phrasendrescher immer wieder neue Dinge aus „zu wenig“, „zu spät“, „zu langsam“ zu machen. Das ist berechenbar, und das ist doch schon ziemlich schwach.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben Herrn Janecek überhaupt nicht zugehört!)</kommentar>
        <p klasse="J">Mein Gefühl ist: Sie sind vielleicht unsicher bei dieser ganzen Geschichte. Vielleicht macht Ihnen Unsicherheit auch Angst. Neues kann Angst machen; so ist das. Dabei fordert gerade diese Zeit Klarheit, Orientierung und Verantwortung.</p>
        <kommentar>(Manuel Höferlin [FDP]: Das stimmt!)</kommentar>
        <p klasse="O">Natürlich ist es so, dass die Innovationen, über die wir heute reden, nicht mehr die physischen Innovationen wie Buchdruck und Dampfmaschine sind; vielmehr sind die heutigen Innovationen vielleicht auch schwieriger zu begreifen. Da geht es nämlich um Daten. Es geht um Geschäftsmodelle. An dieser Stelle müssen wir mutig Verantwortung übernehmen und nach vorne gehen.</p>
        <p klasse="J">Ich habe ein bisschen den Eindruck, dass Sie in Ihren Reden eher davor kapituliert haben, weil Sie bejammern, dass keine Strategie vorhanden ist. Da kann ich Ihnen nur sagen: Das stimmt nicht. Ich werde Ihnen gleich noch ein paar Dinge dazu erzählen. Deswegen ist es so deutlich, dass der Digital-Gipfel, der nächste Woche in Nürnberg stattfindet, ein deutlich sichtbares Zeichen dafür ist, dass wir den Blick nach vorne werfen, dass wir den Dialog von Wirtschaft, von Wissenschaft und von Politik führen. Das ist wichtig, um die richtigen Lösungen zu finden.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)</kommentar>
        <p klasse="J">Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Digital-Gipfel greift das Thema „künstliche Intelligenz“ auf – wir haben das mehrfach gehört –, das der Motor der digitalen Wertschöpfung ist. Unsere Bundesregierung hat als erste Bundesregierung die KI-Strategie für Deutschland entwickelt und stellt sie ins Zentrum unserer Innovationspolitik und dieses Gipfels. KI hat enorme ökologische, soziale und ökonomische Potenziale. Ich wiederhole an dieser Stelle, was ich mehrfach gesagt habe: Technologischer Fortschritt ist nie Selbstzweck; er muss immer dem gesellschaftlichen Fortschritt dienen.</p>
        <p klasse="J">Meine Damen und Herren, mit der KI-Strategie verfolgen wir genau diese Ziele. Wir verfolgen erstens das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit von Deutschland zu sichern. Wir sind auf dem Weg, dass Deutschland und Europa führender Standort in der Entwicklung und Anwendung von KI werden. Studien belegen auch die Wichtigkeit; denn durch den gezielten Einsatz von KI können wir in Deutschland die Wachstumsrate unserer Wirtschaft bis zum Jahr 2035 von durchschnittlich 1,4 Prozent auf 3 Prozent ansteigen lassen.</p>
        <p klasse="J">Das machen wir, indem wir – Sie haben es erwähnt – Milliarden investieren in Forschung, in Entwicklung, in 100 neue Lehrstühle an deutschen Universitäten, indem wir den Wissenstransfer beschleunigen durch Hubs, durch Innovationszentren und durch geförderte KI-Trainer für den Mittelstand. Wir haben auch das Budget für das EXIST-Programm zur Gründung von Start-ups, unter anderem im KI-Bereich, verdoppelt. Ich denke, das macht deutlich, dass wir hier nicht nur in Überschriften denken, sondern über ganz konkrete Verbesserungen reden, um KI in Deutschland voranzubringen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)</kommentar>
        <p klasse="J">Als Zweites geht es darum, eine verantwortungsvolle Entwicklung und Nutzung von KI sicherzustellen. Das bedeutet auch, dass wir Daten dort, wo es sinnvoll ist, wo es möglich ist, veröffentlichen, um Innovationen zu ermöglichen. Wir wollen entsprechende Anreize schaffen, die das Teilen von Daten belohnen. Wir wollen eine intelligente Infrastruktur für KI-Anwendungen schaffen und dabei das Setzen von Datenstandards beschleunigen. Ein Beispiel dafür ist das Data Intelligence Hub eines großen innovativen deutschen Unternehmens mit einer Schnittstellenfunktion als Marktplatz genau für diese Daten.</p>
        <p klasse="J">Es geht – ich habe es erwähnt – nicht nur um Daten und Geschäftsmodelle. An dieser Stelle – das ist der dritte wichtige Punkt – geht es natürlich um Köpfe. Es geht darum, digitales Grundwissen, digitale Bildung abzusichern. Es mag verwundern, aber an dieser Stelle muss ich die Teile der Opposition dann doch mal loben – gewöhnen Sie sich aber bitte nicht daran! –, die sich in den letzten Tagen doch zu einer Meinungsänderung durchringen konnten, sodass wir das Kooperationsverbot – ein schreckliches Wort; noch schlimmer ist es in der Realität – hier im Bundestag morgen hoffentlich abschaffen können, sodass endlich in Köpfe, in digitale Infrastruktur und in Coding, in Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern, in die Zukunft in unserem Land investiert werden kann. Das ist hier das Wichtige.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)</kommentar>
        <p klasse="J">Meine Damen und Herren, haben wir also keine Angst, haben wir Mut, setzen wir die richtigen Rahmenbedingungen, stellen wir die richtigen Weichen, und entscheiden wir auch auf diesem Digital-Gipfel über die Zukunft unseres Landes!</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Ronja Kemmer für die Fraktion der CDU/CSU.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196711100">
        <p klasse="redner"><redner id="11004617"><name><vorname>Ronja</vorname><nachname>Kemmer</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Ronja Kemmer (CDU/CSU):<a id="S7658" name="S7658" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J_1">Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich mir den Diskurs zur Digitalisierung in unserem Land in diesen Tagen anschaue, dann fällt auf, dass immer wieder auch mantrahaft wiederholt wird, wir würden die Digitalisierung verschlafen, wir hätten keinen klaren Kompass. An dieser Stelle kann ich nur ganz klar sagen: Nein! Wir sind hellwach, und wir bringen die Dinge entscheidend voran.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU)</kommentar>
        <p klasse="J">Noch nie war die digitalpolitische Debatte so intensiv wie jetzt.</p>
        <kommentar>(Manuel Höferlin [FDP]: Das stimmt!)</kommentar>
        <p klasse="O">Noch nie waren wir so stark unterwegs, die digitale Transformation in unserem Land zu gestalten und auch umzusetzen.</p>
        <kommentar>(Alexander Graf Lambsdorff [FDP]: Weil wir es zum Wahlkampfthema gemacht haben!)</kommentar>
        <p klasse="O">Klar ist aber auch: Wir werden den wirtschaftlichen Wohlstand und die Lebensqualität in unserem Land nur dann sichern können, wenn wir die vollen Potenziale der Digitalisierung in unserem Land entsprechend nutzen.</p>
        <p klasse="J">Das bedeutet, Deutschland zum Gewinnerstandort zu machen. Nehmen wir das Beispiel „künstliche Intelligenz“: Forscherinnen und Forscher entwickeln KI-Lösungen von Weltformat bei uns im Land. Beim autonomen Fahren, bei der Unterstützung medizinischer Diagnosen sind wir vorn mit dabei. Auch in anderen Bereichen – Beispiel: 3-D-Druck – sind unsere Unternehmen führend.</p>
        <p klasse="J">Was wir aber brauchen, ausgehend von der guten Spitzentechnologie, die wir haben – die Staatsministerin hat das vorher auch angesprochen –, ist die Transformation, die Transformation von der Forschung, von der Grundlagenforschung konkret in die Anwendung in der Wirtschaft in Form von Ausgründungen. Auch dafür steht der Digital-Gipfel in der kommenden Woche mit seinen Plattformen und Aktivitäten. Denn es ist am Ende eben nicht nur ein Tag, an dem mal kurzzeitig das Digitale aufleuchtet, sondern es ist das Highlight des gesamten Prozesses, der über das ganze Jahr andauert und bei dem viele Akteure mitwirken.</p>
        <p klasse="J">Mit dem Koalitionsvertrag haben wir einen starken Fokus auf sämtliche digitale Themen gesetzt. Es ist eben nicht richtig, dass dort kein roter Faden wäre. Er zieht sich vielmehr durch alle Bereiche. Mit der Umsetzungsstrategie, die schon angesprochen wurde, haben wir konkret nicht nur eine Problemanalyse oder irgendeine Form von Ankündigung vorgelegt. Nein, wir haben auch Maßnahmen konkret festgeschrieben. Wir haben entsprechende konkrete Zeitpläne aufgestellt. Diese sind auf der Webseite „digital-made-in.de“ nachzuverfolgen. Klar ist auch: Der Prozess wird dynamisch bleiben. Die Dinge sind nicht statisch, noch weniger im Bereich der digitalen Transformation.</p>
        <p klasse="J">Wenn wir uns die fünf Handlungsfelder anschauen, dann sehen wir, dass der Bereich der digitalen Kompetenzen entscheidend sein wird. Mit dem DigitalPakt Schule haben wir eines der großen Megaprojekte in dieser Legislatur auf den Weg gebracht, das nach langer politischer Vorarbeit auf der Zielgeraden ist.</p>
        <p klasse="J">Wir nehmen als Bund 5 Milliarden Euro in die Hand, um hier einen kräftigen Modernisierungsschub für alle Schulen in Deutschland zu leisten. Wir reden von verschiedenen Maßnahmen hinsichtlich der Infrastruktur: von der WLAN-Ausleuchtung der Schulgebäude und von dem Aufbau von Schul-Clouds. Aber wir reden eben auch davon – das gehört zum DigitalPakt mit dazu –, dass die Lehrkräfte ein Schlüssel sind, digitale Kompetenzen sinnvoll zu vermitteln. Deswegen ist es auch so wichtig, dass die Länder in ihrer Verantwortung die digitalen Inhalte in die Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte integrieren.</p>
        <p klasse="J">Ich bin überzeugt davon: Wenn wir unser Land in eine erfolgreiche digitale Zukunft führen wollen, dann wird das eben nur gehen, wenn wir eine gute digitale Bildung als Grundlage auch für künftige Generationen schaffen. An dieser Stelle darf man der Opposition vielleicht auch noch sagen, nachdem schon mit Blick auf die Grundgesetzänderung viel gedankt wurde, dass neben der Kritik, dass der DigitalPakt Schule so lange braucht, das Errichten von neuen Hürden nicht dazu beigetragen hat, bei der Grundgesetzänderung zügig voranzukommen. Aber gut ist, dass es jetzt geschieht.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Manuel Höferlin [FDP]: Hoffentlich machen die Südländer mit!)</kommentar>
        <p klasse="J">Es bleibt festzuhalten: Der DigitalPakt Schule ist auf der Zielgeraden, und wir hoffen, dass ab 1. Januar des nächsten Jahres die Mittel an die Schulen im Interesse der Schülerinnen und Schüler und der Lehrkräfte fließen und zur Verfügung stehen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)</kommentar>
        <p klasse="J">Das andere mitentscheidende Thema ist die KI-Strategie; sie wurde schon angesprochen. Vorletzte Woche hat die Bundesregierung ihr Strategiepapier vorgelegt. Dazu will ich sagen: Von Bildung und Forschung über Wirtschaft, Arbeit und Umwelt bis hin zu gesellschaftlichen Fragen deckt die KI-Strategie alles ab. Wir haben nebenbei mit der Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz“, die auch seit Herbst arbeitet, ein gutes und wichtiges Format. Diese Kommission wird die KI-Strategie weiterentwickeln und Handlungsempfehlungen aussprechen; sie wird sich vor allem mit Fragen von morgen und übermorgen beschäftigen. Wenn uns das in einem guten Miteinander in der Enquete-Kommission gelingt, dann bin ich mir sicher, dass wir hier einen guten und starken Beitrag für die digitale Gestaltung der Zukunft unseres Landes einbringen.</p>
        <p klasse="J">Danke schön.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Letzter Redner in der Debatte ist der Kollege Hansjörg Durz für die CDU/CSU.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)<a id="S7659" name="S7659" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID196711200">
        <p klasse="redner"><redner id="11004264"><name><vorname>Hansjörg</vorname><nachname>Durz</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Hansjörg Durz (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nächste Woche findet der erste Digital-Gipfel in dieser Wahlperiode statt. Auf diesem Kongress zeigt die Bundesregierung traditionell ihre Aktivitäten in Sachen Digitalisierung. Obwohl die Regierung erst seit März im Amt ist, sind die Fortschritte seit dieser Zeit doch beachtlich. Es ist deutlich Dynamik spürbar – im Übrigen auch deswegen, weil CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag ein umfassendes und richtig gutes Digitalkapitel verhandelt haben.</p>
        <p klasse="J">Der Digital-Gipfel steht unter dem Motto „Künstliche Intelligenz – ein Schlüssel für Wachstum und Wohlstand“. Die KI-Strategie, die auf dem Digital-Gipfel vorgestellt wird, ist ein Bestandteil der Umsetzungsstrategie Digitalisierung, die das Bundeskabinett Mitte November auf einer Klausurtagung beschlossen hat.</p>
        <p klasse="J">Wer einen Blick in die Strategie wirft, wird darin viele ganz konkrete Maßnahmen entdecken, um genau zu sein – ich wiederhole es gerne – 111 konkrete Maßnahmen. Der Vorwurf, den wir in der Debatte mehrfach gehört haben, ist: Zu wenig konkret, es muss mehr sein. – Wir haben in der Debatte aber auch gehört, dass die Regierung immer diese Vorwürfe hört, egal von welcher Fraktion die Regierung gestellt wird.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Manuel Höferlin [FDP]: Sollte Ihnen zu denken geben!)</kommentar>
        <p klasse="J">Dann gibt es noch den Vorwurf, die Umsetzungsstrategie sei zu wenig strukturiert. Derjenige oder diejenige, die diesen Vorwurf äußert, muss aber offensichtlich noch nie einen Blick hineingeworfen haben. In der Umsetzungsstrategie sind die zentralen digitalpolitischen Schwerpunktvorhaben in fünf Handlungsfelder zusammengeführt. Wie konkret die Umsetzung dieser Maßnahmen angegangen wird, sehen wir allein in diesen Tagen.</p>
        <p klasse="J">Das erste Handlungsfeld heißt „Digitale Kompetenz“. Der DigitalPakt Schule ist darin die vielleicht bedeutendste Maßnahme. Vor wenigen Tagen wurde der Durchbruch bei der Grundgesetzänderung erzielt, morgen entscheiden wir hier im Bundestag über diese Grundgesetzänderung, damit der Bund gemeinsam mit den Ländern die digitalen Kompetenzen an rund 43 000 Schulen in Deutschland stärken kann. Auf dem Digital-Gipfel ist übrigens von Schulen aus der Praxis ganz konkret zu erleben, wie moderner Unterricht heute aussehen kann.</p>
        <p klasse="J">Das zweite Handlungsfeld lautet „Infrastruktur und Ausstattung“. Am Montag – das haben wir mehrfach in der Debatte gehört – wurden die Weichen für die Schlüsseltechnologie 5G und eine deutliche Verbesserung des Mobilfunknetzes insgesamt gestellt. Vorher gab es die Anmerkung, die Bahn würde nicht entsprechend berücksichtigt werden. Die Ziele sind klar konkretisiert: bis Ende 2022 die wichtigsten Schienenwege mit 100 Megabit pro Sekunde zu versorgen und bis Ende 2024 alle Schienenwege mit 50 Megabit.</p>
        <kommentar>(Dr. Jens Zimmermann [SPD]: Sehr richtig!)</kommentar>
        <p klasse="J">Übrigens möchte ich mich dem auch anschließen. Wer die Presse verfolgt, sieht: Es gibt Kritik von allen Seiten. – Da kann die Lösung gar nicht so ganz verkehrt sein. Hinsichtlich des angesprochenen Gesamtkonzepts – auch da gab es Kritik – wurde am Montag beschlossen, dass es bis Mitte 2019 vorgelegt werden muss, weil auch wir den flächendeckenden Versorgungsauftrag sehen und wir dabei schneller vorangehen müssen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)</kommentar>
        <p klasse="O">Auf dem Digital-Gipfel werden mit Sicherheit viele Diskussionen über die Mobilfunknetze der Zukunft geführt werden.</p>
        <p klasse="J">Das dritte Handlungsfeld ist „Innovation und digitale Transformation“. Es ist vielleicht nicht so sehr im Fokus der Öffentlichkeit, allerdings nicht weniger bedeutend. Am vergangenen Freitag wurde mit dem Haushalt 2019 hierzu ein ganzer Strauß an Maßnahmen von den Koalitionsfraktionen beschlossen. Um zum Beispiel junge Menschen, die sich aus den Hochschulen und Forschungseinrichtungen heraus selbstständig machen wollen, noch stärker zu fördern, haben wir die Haushaltsmittel für das Existenzgründerprogramm EXIST verdoppelt. Auf dem Digital-Gipfel können Sie übrigens Unternehmer erleben, die mit EXIST gestartet sind. Außerdem wird es auf dem Digital-Gipfel, wie jedes Jahr, Raum für die Initiative „Plattform Industrie 4.0“, ein Aushängeschild der deutschen Wirtschaft, geben, das wir mit dem Haushalt 2019 übrigens noch stärker fördern als in der Vergangenheit.</p>
        <p klasse="J">Die KI-Strategie ist angesprochen worden, aber auf dem Digital-Gipfel wird bereits ein Ausblick auf die Blockchain-Strategie der Bundesregierung gegeben, die Mitte 2019 folgen soll. Gerade eben gab es eine öffentliche Anhörung zum Thema Blockchain. Dort haben wir deutlich gemacht bekommen, dass wir hier in Berlin ein globales Zentrum für Blockchain haben. Etwa 70 Start-ups werden wir mit der Strategie, die im Sommer vorgestellt wird, weiter unterstützen und mit ihnen das Thema weiter vorantreiben.</p>
        <kommentar>(Manuel Höferlin [FDP]: Wenn sie dann noch da sind!)</kommentar>
        <p klasse="J">Aber auch zum vierten Handlungsfeld „Gesellschaft im digitalen Wandel“ wird es auf dem Gipfel umfangreiche Themen, insbesondere im Zusammenhang mit der Datenethikkommission, geben.</p>
        <p klasse="J">Zum fünften Handlungsfeld „Moderner Staat“ haben wir heute in der öffentlichen Anhörung gehört, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihre Blockchain-Anwendungen konkret vorantreibt.</p>
        <p klasse="J">Es sind also viele Anwendungen. Es wird eben nicht nur über Chancen, Möglichkeiten, Risiken und Verantwortungen von Digitalisierung und künstlicher Intelligenz auf dem Digital-Gipfel diskutiert, sondern ganz konkrete Anwendungen werden erlebbar.<a id="S7660" name="S7660" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Zusammenfassend muss man deutlich sagen: Ein Besuch auf dem Digital-Gipfel in Nürnberg lohnt sich, auch um die Arbeit unserer Digitalminister und vor allem die erfolgreiche Arbeit unserer Staatsministerin für Digitalisierung zu erleben.</p>
        <p klasse="J">Vielen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
        <p klasse="J_1">Auch Ihnen vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich beende die Aktuelle Stunde und stelle fest, dass unsere Tagesordnung damit heute erschöpft ist.</p>
        <p klasse="J">Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 29. November 2018, 9 Uhr, ein.</p>
        <p klasse="J">Die Sitzung ist geschlossen. Kommen Sie gut nach Hause.</p>
        <p klasse="T_Beratung">(Schluss: 19.30 Uhr)</p>
      </rede>
    </tagesordnungspunkt>
    <sitzungsende sitzung-ende-uhrzeit="19:30"/>
  </sitzungsverlauf>
  <anlagen>
    <anlagen-titel>Anlagen zum Stenografischen Bericht</anlagen-titel>
    <anlage>
      <anlagen-titel>Anlage 1</anlagen-titel>
      <anlagen-text anlagen-typ="Liste der entschuldigten Abgeordneten">
        <a id="S7661" name="S7661" typ="druckseitennummer"/>
        <p klasse="Anlage_2">Liste der entschuldigten Abgeordneten</p>
        <p klasse="J">
          <table><tbody><tr><th>Abgeordnete(r)</th><th/></tr><tr><td>Bahr, Ulrike</td><td>SPD</td></tr><tr><td>Behrens (Börde), Manfred</td><td>CDU/CSU</td></tr><tr><td>Freese, Ulrich</td><td>SPD</td></tr><tr><td>Held, Marcus</td><td>SPD</td></tr><tr><td>Helfrich, Mark</td><td>CDU/CSU</td></tr><tr><td>Heßenkemper, Dr. Heiko</td><td>AfD</td></tr><tr><td>Höchst, Nicole</td><td>AfD</td></tr><tr><td>Hoffmann, Dr. Bettina</td><td>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</td></tr><tr><td>Hoffmann, Dr. Christoph</td><td>FDP</td></tr><tr><td>Högl, Dr. Eva</td><td>SPD</td></tr><tr><td>Hollnagel, Dr. Bruno</td><td>AfD</td></tr><tr><td>Jelpke, Ulla</td><td>DIE LINKE</td></tr><tr><td>Kolbe, Daniela*</td><td>SPD</td></tr><tr><td>Leutert, Michael</td><td>DIE LINKE</td></tr><tr><td>Maas, Heiko</td><td>SPD</td></tr><tr><td>Müller, Bettina</td><td>SPD</td></tr><tr><td>Nahles, Andrea</td><td>SPD</td></tr><tr><td>Nestle, Ingrid</td><td>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</td></tr><tr><td>Özoğuz, Aydan</td><td>SPD</td></tr><tr><td>Reichardt, Martin</td><td>AfD</td></tr><tr><td>Remmers, Ingrid</td><td>DIE LINKE</td></tr><tr><td>Schäfer (Bochum), Axel</td><td>SPD</td></tr><tr><td>Schulz, Jimmy</td><td>FDP</td></tr><tr><td>Steineke, Sebastian</td><td>CDU/CSU</td></tr><tr><td>Steinke, Kersten</td><td>DIE LINKE</td></tr><tr><td>Vogt, Ute</td><td>SPD</td></tr><tr><td>Wadephul, Dr. Johann David</td><td>CDU/CSU</td></tr><tr><td>Wagner, Andreas</td><td>DIE LINKE</td></tr><tr><td>Zdebel, Hubertus</td><td>DIE LINKE</td></tr></tbody></table>
        </p>
        <p klasse="p">* aufgrund gesetzlichen Mutterschutzes</p>
      </anlagen-text>
    </anlage>
    <anlage>
      <anlagen-titel>Anlage 2</anlagen-titel>
      <anlagen-text anlagen-typ="Zu Protokoll gegebene Reden">
        <p klasse="Anlage_2">Zu Protokoll gegebene Reden</p>
        <p klasse="Anlage_3">zur Vereinbarten Debatte: Organspende  (Tagesordnungspunkt 1)</p>
        <rede id="ID196711300"><p klasse="redner"><redner id="11004019"><name><vorname>Heike</vorname><nachname>Brehmer</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Heike Brehmer (CDU/CSU): Wir widmen uns heute in einer umfassenden Debatte dem wichtigen Thema Organspende. Das Thema Organspende bewegt die Menschen in unserem Land. Es geht dabei um ein höchst emotionales Thema, bei dem Vertrauen und Vorbehalte, Hoffnung und Angst, Leben und Tod eng beieinanderliegen.</p><p klasse="J">In der aktuellen Orientierungsdebatte wollen wir uns darüber austauschen, ob die Regelungen für Organspende in Deutschland überarbeitet werden müssen. Die vereinbarte Debatte in unserem Hohen Hause soll dazu dienen, das Für und Wider der verschiedenen Möglichkeiten offen und transparent zu beleuchten. Diesen Meinungsaustausch finde ich überaus wichtig.</p><p klasse="J">Es gibt Menschen, die feiern zweimal im Jahr Geburtstag. Einmal feiern sie den Tag, an dem sie geboren wurden, und einmal den Tag, an dem ihnen ein Spenderorgan ein zweites Leben geschenkt hat. Eine Organtransplantation stellt für viele schwerkranke Menschen eine wichtige – mitunter die letzte – Chance auf Lebensrettung dar.</p><p klasse="J">Alle acht Stunden stirbt ein schwerkranker Mensch, weil für ihn kein passendes Spenderorgan gefunden werden kann. Das ist alarmierend und macht mich persönlich sehr betroffen. Die Stiftung Eurotransplant registrierte Anfang 2018 in Deutschland mehr als 10 000 Patienten, die aktiv auf der Warteliste stehen. Allein 8 000 Menschen brauchen eine neue Niere, eines der am häufigsten transplantierten Organe. Das sind etwa viermal so viele, wie derzeit Transplantate vermittelt werden können. Im Durchschnitt vergehen sechs bis sieben Jahre, bis ein Patient auf der Warteliste ein gespendetes Organ erhält.<a id="S7662" name="S7662" typ="druckseitennummer"/></p><p klasse="J">Gleichzeitig sank die Spenderbereitschaft im vergangenen Jahr auf den niedrigsten Stand seit 20 Jahren. Diese Entwicklung betrachte ich mit großer Sorge. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation gab es letztes Jahr 797 Organspender. Das sind 60 weniger als im Jahr zuvor. Die Anzahl der gespendeten Organe ist um 9,5 Prozent auf 2 594 Organe gesunken.</p><p klasse="J">Generell trifft das Thema Organspende in Deutschland auf offene Ohren. Umfragen zufolge befürworten 75 Prozent der Deutschen eine Organspende. Allerdings haben nur rund 25 Prozent ihre Bereitschaft dazu auch schriftlich dokumentiert. Die Ursachen für diese niedrigen Zahlen sind vielseitig und komplex. Sie reichen vom fehlenden Vertrauen in das Vergabesystem über strukturelle Defizite in den Entnahmekrankenhäusern bis hin zur mangelnden Aufklärung der Bevölkerung.</p><p klasse="J">Doch wie können wir die Akzeptanz für eine Organspende erhöhen? Welche Möglichkeiten gibt es, die bestehenden Strukturen im System der Organspende zu verbessern, um künftig mehr Menschenleben zu retten? Ein Blick auf die weltweite Situation zeigt, dass es dazu viele unterschiedliche Ansätze gibt. Nach derzeitiger Rechtslage gilt in Deutschland die sogenannte Entscheidungslösung. Demnach ist eine Organspende nur dann zulässig, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.</p><p klasse="J">In anderen Ländern wie Frankreich oder Österreich gilt die sogenannte Widerspruchslösung. Das heißt, dass eine Organ- oder Gewebespende prinzipiell möglich ist, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten einer Entnahme nicht ausdrücklich widersprochen hat. In Großbritannien und fünf weiteren europäischen Ländern gilt die erweiterte Zustimmungslösung. Hierbei müssen die Angehörigen stellvertretend für die verstorbene Person entscheiden, falls diese zu Lebzeiten keine Entscheidung getroffen und dokumentiert hat.</p><p klasse="J">Die Systeme in den einzelnen Ländern sind sehr unterschiedlich. Die Frage ist – und das wollen wir heute diskutieren –, ob zum Beispiel die Einführung der Widerspruchslösung in Deutschland automatisch zu steigenden Spenderzahlen führen würde. Ein Blick über den Tellerrand gibt Aufschluss über die „Erfolgsquoten“ in anderen Ländern.</p><p klasse="J">Wir können beobachten, dass die Zahl der Spender nach Einführung der Widerspruchslösung in einigen Ländern anstieg, beispielsweise in Belgien. In anderen Ländern wie Schweden haben sich die Organspenderzahlen trotz Widerspruchslösung nicht verbessert. In den USA und Australien hingegen, wo es die Zustimmungslösung gibt, verzeichnen wir hohe Spenderzahlen. Das zeigt, dass eine Verbesserung der Anzahl der Organspenden nicht ausschließlich im System begründet ist. Es gibt eine Reihe von Faktoren, die hier entscheidend sind. Die gesellschaftliche Aufklärung spielt eine ebenso große Rolle wie die Betreuung von Angehörigen. Auch die Aufwertung des Transplantationsbeauftragten im Krankenhaus und gut funktionierende Abläufe bei der Erkennung von Spendern im Notfall sind wichtige Voraussetzungen für die Organspende.</p><p klasse="J">In unserem Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode haben wir das Thema Organspende aufgegriffen. Darin heißt es: „Wir wollen die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöhen. Dazu werden wir eine verbindliche Freistellungsregelung für Transplantationsbeauftragte schaffen und diese finanzieren.“ Die Bundesregierung hat hierzu einen Entwurf über das „Zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende“ vorgelegt. Der Entwurf wurde am 31. Oktober 2018 im Bundeskabinett verabschiedet und soll voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2019 in Kraft treten. Zum Kern des Gesetzes gehört die Stärkung der Transplantationsbeauftragten in Krankenhäusern.</p><p klasse="J">Warum ist das so wichtig? Die Transplantationsbeauftragten stellen sicher, dass sich die Entnahmekrankenhäuser bei einer Organspende streng an die gesetzlichen Vorschriften halten. Personalmangel und eine hohe Arbeitsdichte auf Intensivstationen sorgen im Alltag leider häufig dafür, dass Transplantationsbeauftragte ihren Aufgaben nur unzureichend nachkommen können. Das neue Gesetz soll künftig regeln, dass ein Transplantationsbeauftragter durch Freistellungsvereinbarungen mehr Zeit für die Wahrnehmung seiner Aufgaben erhält. Das ist wichtig für die Vertrauensbildung und den vorschriftsmäßigen Ablauf einer Organspende.</p><p klasse="J">Weiterhin sieht das Gesetz vor, die Entnahmekrankenhäuser besser zu vergüten. Sie sollen einen Anspruch auf pauschale Abgeltung für die Leistungen erhalten, die sie im Rahmen des Organspendeprozesses erbringen. Zusätzlich sollen sie einen Zuschlag als Ausgleich dafür bekommen, dass ihre Infrastruktur im Rahmen der Organspende in besonderem Maße in Anspruch genommen wird. Um potenzielle Spender besser zu erkennen, soll ein klinikinternes Qualitätssystem eingeführt werden. Es soll als Grundlage für ein flächendeckendes Berichtssystem bei der Spendererkennung und Spendermeldung dienen.</p><p klasse="J">Die Betreuung der Angehörigen soll ebenfalls verbessert werden. Für sie stellt der Prozess der Organspende des Verstorbenen neben dem Verlust eine zusätzliche emotionale Belastung dar. Künftig soll insbesondere der Austausch zwischen den Organempfängern und den nächsten Angehörigen der Spender in Form anonymisierter Schreiben geregelt werden. Ein solcher Austausch ist für viele Betroffene von großer Bedeutung.</p><p klasse="J">Nicht zuletzt muss es unser gemeinsames Ziel sein, den Meinungsaustausch über Organspende in unserer Gesellschaft voranzutreiben. Leider ist das Thema Organspende nach Skandalen der letzten Jahre zum Teil immer noch negativ behaftet. Das muss sich ändern. Ganz wichtig ist: Beim Thema Organspende geht es vor allem um Vertrauen. Verloren gegangenes Vertrauen braucht häufig lange, um wiedergewonnen zu werden. Sachliche Aufklärung und Vertrauensbildung müssen deshalb unser Anspruch sein. Mit transparenten Informationen und Aufklärungskampagnen müssen wir alle Bürger in die Lage versetzen, sich zu Lebzeiten mit der eigenen Spendenbereitschaft auseinanderzusetzen.<a id="S7663" name="S7663" typ="druckseitennummer"/></p><p klasse="J">Die Frage, wie die Organspende in Deutschland am besten zu regeln ist, ist wahrlich nicht einfach zu beantworten. Ethische Gesichtspunkte müssen dabei ebenso gewissenhaft abgewogen werden wie medizinische Aspekte und die Selbstbestimmung eines jeden einzelnen Menschen.</p><p klasse="J">Der Meinungsbildungsprozess zu diesem wichtigen Thema ist noch nicht abgeschlossen. Das Thema Organspende, zu dem wir heute die vereinbarte Debatte anberaumt haben, wird in den kommenden Wochen auch in den Fachgremien des Deutschen Bundestages intensiv diskutiert werden.</p><p klasse="J">Ich wünsche mir diesbezüglich einen sachlichen Meinungsaustausch und eine gewissenhafte Entscheidungsfindung. Das sind wir den Betroffenen, ihren Angehörigen und all jenen Menschen schuldig, für die eine Organspende die Chance auf ein zweites Leben bedeutet.</p></rede>
        <rede id="ID196711400"><p klasse="redner"><redner id="11003514"><name><vorname>Gitta</vorname><nachname>Connemann</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Gitta Connemann (CDU/CSU): Organspende hat für jeden von uns eine andere Bedeutung. Für mich hat Organspende Gesichter, wie die Mitglieder des Vereins „Organtransplantierte“ für Ostfriesland. Seine Vorsitzende Barbara Backer kenne ich seit mehr als 20 Jahren. Sie hat überlebt, weil ihr eine Leber geschenkt wurde. Sie hat überlebt, weil sie Glück hatte – anders als ihre Mitstreiterinnen und Mitstreiter. Denn wir haben einen Mangel an Spenderorganen.</p><p klasse="J">Die Zahl ist uns allen bekannt. In Deutschland warten mehr als 10 000 Menschen auf ein Organ. Jeden Tag sterben deshalb drei Menschen. Diese Zahl klingt abstrakt. Aber es sind Einzelschicksale. Dahinter stehen Menschen mit Familien, Liebsten, Freunden. Menschen, die verzweifelt warten und hoffen – bis zum letzten Moment. Wie Egon Lücht. Er war 63 Jahre alt, leidenschaftlicher Großvater, engagierte sich für den Heimatverein und backte für sein Leben gern. Er hätte so gerne weitergelebt. Aber sein Herz war krank. Er hoffte bis zum Schluss auf einen Spender, den er aber nicht mehr fand. Egon Lücht starb im letzten Monat.</p><p klasse="J">Er ist kein Einzelfall. Doch so bekommen die Zahlen ein Gesicht. Denn es gibt so viele, die vergeblich warten. Deshalb engagiere ich mich für den Verein „Organtransplantierte Ostfriesland“ als Schirmherrin. Der Verein kümmert sich um Transplantierte, Angehörige und Wartepatienten – ehrenamtlich. Doch bei aller Aufklärung, bei aller Information: Der Mangel an Organen bleibt.</p><p klasse="J">Die Gründe sind vielfältig. Es mangelt an Routine in den entnehmenden Krankenhäusern. Potenzielle Spender werden nicht angesprochen und erkannt. Es erfolgt keine Meldung an die Deutsche Stiftung Organtransplantation, die die Koordination der Spenden übernimmt. Die Transplantationsbeauftragten der Krankenhäuser werden oft nicht freigestellt. Damit können sie ihrer wichtigsten Aufgabe nicht nachkommen: der Begleitung von potenziellen Spendern und deren Angehörigen. Entnahmekrankenhäuser können nicht kostendeckend arbeiten.</p><p klasse="J">Deshalb ist es gut, dass unser Bundesgesundheitsminister Jens Spahn einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, um genau diese Mängel zu beheben. Mehr Geld für die Entnahmekrankenhäuser, mehr Zeit und Rechte für Transplantationsbeauftragte. Dies ist übrigens auch das Signal: Transplantationsmedizin soll eine Zukunft in Deutschland haben.</p><p klasse="J">Aber es braucht mehr. Und das ist für mich die erweiterte Widerspruchslösung. In Deutschland werden pro Jahr Abermillionen Organspendeausweise ausgegeben. Jeder Krankenversicherte erhält mit Vollendung des 16. Lebensjahrs ein Exemplar. Sie liegen überall aus. Doch diese werden häufig nicht ausgefüllt. Oft wird es aufgeschoben oder vergessen, der Blankoausweis schlummert in der Schublade. Im Fall des Todes fehlt damit häufig eine letztwillige Verfügung. Die Angehörigen sind in der Regel überfordert oder von Schmerz und Trauer gelähmt. Sie sind nicht ansprechbar, nicht bereit oder fähig, eine Entscheidung für den Hirntoten zu fällen oder dessen Wünsche zu äußern. Ihnen, uns hilft die doppelte Widerspruchslösung.</p><p klasse="J">Denn es mangelt an Spendern, nicht an der grundsätzlichen Spendebereitschaft. Nach einer Befragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stehen 81 Prozent der Menschen einer Organspende grundsätzlich positiv gegenüber. Aber nur 36 Prozent haben einen Organspendeausweis. Die grundsätzliche Bereitschaft ist offensichtlich da. Nur wird das Thema verdrängt, vertagt, vergessen.</p><p klasse="J">Die doppelte Widerspruchslösung bietet dafür eine Lösung. Sie ist kein Allheilmittel, aber ein wichtiger Baustein. Jede/r gilt als Spender, solange er/sie oder die Angehörigen nicht widersprechen. Für mich wird dadurch das Selbstbestimmungsrecht nicht verletzt – im Gegenteil. Denn niemand wird zur Spende gezwungen. Wer nicht mitmachen will, muss sich nur zu Wort melden. Ein einfaches Nein reicht. Aber jeder muss sich mit der Frage beschäftigen.</p><p klasse="J">Am Ende gewinnen dabei alle: jeder von uns, der entscheiden kann, Angehörige, die nicht entscheiden müssen, und Schwerstkranke, die wieder eine Chance haben. Deshalb unterstütze ich die doppelte Widerspruchslösung.</p></rede>
        <rede id="ID196711500"><p klasse="redner"><redner id="11003527"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Maria</vorname><nachname>Flachsbarth</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU): Die Situation von Menschen, die auf ein Spenderorgan warten, und ihrer Angehörigen kenne ich persönlich nur zu gut. Denn mein Vater war Dialysepatient und ist viel zu früh, auch aufgrund seiner Nierenerkrankung, wenige Tage vor seinem 65. Geburtstag, gestorben.</p><p klasse="J">Sehr viele Patientinnen und Patienten warten und hoffen auch heute auf ein gespendetes Organ, das oft die einzige Chance ist, zu leben. So ein Warten und Hoffen ist eine immense Belastung für die Patienten und ihre Angehörigen. Ich unterstütze darum nachdrücklich das Ziel, in Deutschland die Zahl der Organspenderinnen und -spender sowie die Zahl der Transplantationen zu erhöhen. Diejenigen Menschen, die auf ein Spenderorgan angewiesen sind, brauchen dringend unser aller Hilfe!<a id="S7664" name="S7664" typ="druckseitennummer"/></p><p klasse="J">Die Maßnahmen zur Verbesserung der organisatorischen Rahmenbedingungen, zu denen Bundesminister Jens Spahn einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, begrüße ich deshalb sehr: Transplantationsbeauftragte auf jeder Intensivstation, die mit mehr Zeit und mehr Rechten ausgestattet werden als bisher; eine Vergütung der Organentnahmen, die am tatsächlichen Aufwand bemessen wird, anstatt pauschal zu erfolgen; ein flächendeckender neurologischer konsiliarärztlicher Bereitschaftsdienst, um die Krankhäuser dabei zu unterstützen, den sogenannten Hirntod festzustellen, und eine verbesserte Betreuung der Angehörigen.</p><p klasse="J">Und ich bin erleichtert, dass zumindest der Tiefstpunkt der Bereitschaft zur Organspende durchschritten zu sein scheint: Die Zahlen der Organspenden waren seit 2011 bis 2017 stetig gesunken, sind aber in diesem Jahr wieder leicht angestiegen. Um diese Zahlen auch weiterhin zu erhöhen, wird – neben den genannten Rahmenbedingungen – das Wichtigste sein, verlorenes Vertrauen der Menschen zurückzugewinnen. Denn begreiflicherweise haben viele Menschen in Deutschland durch die Richtlinienverstöße in einigen Kliniken in den Jahren 2010 und 2011 ihr Vertrauen in Akteure und Verfahren der Organspende verloren. Die Vergabe von Spenderorganen muss sich ausschließlich an den medizinischen Notwendigkeiten orientieren, und vor allem müssen die verbindlichen Regeln zur Vergabe absolut verlässlich eingehalten werden.</p><p klasse="J">Doch nun zum Kern der heutigen Orientierungsdebatte: Ist die geltende Regelung, nach der eine freiwillige Zustimmung des Spenders Voraussetzung für eine Organspende ist, noch angemessen? Könnten durch eine andere Regelung nicht mehr Organe zur Verfügung gestellt werden, nicht mehr Menschen gerettet werden? Meine Haltung in dieser Frage ist eindeutig und klar für die derzeit geltende Zustimmungsregelung. Es ist meiner Überzeugung nach unabdingbare Voraussetzung einer Organspende, dass eine freiwillige Zustimmung der Betroffenen selbst vorliegen muss – oder nach Eintreten des Hirntods eine freiwillige Zustimmung ihrer Angehörigen.</p><p klasse="J">Dagegen lehne ich eine Regelung ausdrücklich ab, die davon ausgeht, man dürfe einem Menschen Organe entnehmen, wenn er nicht ausdrücklich widersprochen hat. Eine solche sogenannte Widerspruchslösung wäre sowohl mit dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen unvereinbar wie auch mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit. Nur eine bewusste und freiwillige Zustimmung kann Grundlage einer Organtransplantation sein!</p><p klasse="J">Das europäische Land mit den meisten Spendern und den meisten Transplantationen ist Spanien. Dort besteht gesetzlich eine Widerspruchslösung. Aber diese wird in der Praxis gerade nicht angewendet, sondern de facto wird auf eine doppelte ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen selbst sowie auch ihrer Angehörigen gesetzt, wie eine Delegation des Gesundheitsausschusses jüngst berichtet hat. Grundlage der erfolgreichen spanischen Praxis ist gerade nicht, dass eine gesetzliche Widerspruchslösung greifen würde. Wesentliche Grundlage der vielen lebensrettenden Organspenden in Spanien ist vielmehr das verbreitete Vertrauen der Bevölkerung in die offenbar sehr gut organisierten Spende- und Transplantationsverfahren.</p><p klasse="J">An solchem Vertrauen in der Bevölkerung müssen auch wir in Deutschland arbeiten: Um die Bevölkerung stärker für eine Spendenbereitschaft zu sensibilisieren, sollten wir gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren, mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften neue Maßnahmen entwickeln. Wir sollten mehr Informations- und Beratungsangebote zur Organspende erstellen, die patientenorientiert, gendersensibel und kultursensibel sind. Auch eine psychologische und gegebenenfalls seelsorgliche Begleitung von – potenziellen – Organspenderinnen und -spendern, deren Angehörigen sowie des medizinischen Personals sollten wir sicherstellen.</p><p klasse="J">Es ist an uns, den gesetzlichen Rahmen dafür entsprechend zu gestalten. Ich rufe Sie darum auf: Lassen Sie uns durch gute Rahmenbedingungen und durch wiedergewonnenes Vertrauen in der Bevölkerung die Bereitschaft, Organe zu spenden, und die Zahl lebensrettender Organspenden erhöhen – stets auf der Basis einer bewussten und freiwilligen Entscheidung!</p></rede>
        <rede id="ID196711600"><p klasse="redner"><redner id="11004054"><name><vorname>Frank</vorname><nachname>Heinrich</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion><ortszusatz>(Chemnitz)</ortszusatz></name></redner>Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU): Mein Parteikollege Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat eine gesellschaftliche Debatte zur Organspende angestoßen, die die Bereitschaft zur Organspende steigern soll. Dieses Ziel unterstütze ich ausdrücklich.</p><p klasse="J">Folgende Überlegungen leiten mich: Ich betrachte es als eine medizinische Tragödie, wenn einem todkranken Menschen nicht geholfen wird, weil er kein Spenderorgan bekommen kann. Allerdings stelle ich mich entschieden einer Sichtweise entgegen, die davon ausgeht, dass diese Menschen deswegen leiden, weil für sie kein geeignetes Spenderorgan vorhanden ist. Hinter dieser Argumentation sehe ich eine Kultur, die Leiden als Teil des menschlichen Lebens vorschnell verneint. Menschen sterben, weil sie krank sind, und nicht, weil ihnen andere ein Spenderorgan vorenthalten.</p><p klasse="J">Gleichzeitig gebe ich zu bedenken, dass die Definition des Hirntods als entscheidende Voraussetzung für eine Organentnahme nach wie vor umstritten ist. Von daher kann ich jeden verstehen, der informiert eine Entscheidung gegen die Organentnahme trifft. Wenn wir also heute über die Widerspruchslösung debattieren, werbe ich darum, das Vertrauen der Menschen in die Transplantationsmedizin zu stärken. Dazu gehören beispielsweise deutlich erweiterte Kompetenzen des Transplantationsbeauftragten, das Transplantationsregister mit Onlinezugriff und eine deutlich bessere Ausstattung und vor allem mehr qualifiziertes Personal in den Krankenhäusern, die Organentnahmen vornehmen. Es geht darum, eine vertrauensvolle Regelung zu finden, die viele Menschen zur Organspende motiviert. Eine Widerspruchslösung würde jedoch das Verfügungsrecht des Menschen über seinen Körper so stark einschränken, dass das Vertrauen in die Transplantationsmedizin geschmälert würde.<a id="S7665" name="S7665" typ="druckseitennummer"/></p><p klasse="J">Deswegen favorisiere ich die „verpflichtende Entscheidungslösung“, wie sie der schleswig-holsteinische Gesundheitsminister Heiner Garg ins Spiel gebracht hat. Dazu gehört für mich, dass deutlich früher und deutlich intensiver als bisher über alle Aspekte einer Organentnahme aufgeklärt wird, idealerweise bereits in der Schule. Dabei sollten unbedingt die Argumente von Pro und Kontra in den Unterricht einfließen. Mit dem Erreichen des 18. Lebensjahrs könnte jeder einen Brief erhalten, der ihn über seine Entscheidungspflicht aufklärt; denn: Jeder sollte sich mindestens einmal im Leben der Thematik stellen, ob er im Todesfall seine Organe spenden will. Allerdings muss diese Entscheidung jederzeit und möglichst ohne großen Aufwand korrigierbar sein. Damit wäre auch die bedenkliche Pflicht der Angehörigen vom Tisch, im Fall der Fälle diese Entscheidung treffen zu müssen.</p><p klasse="J">Wer sich trotz seiner Pflicht zur Entscheidung dieser verweigert, spendet seine Organe nicht. Jede Organspende ist eine besondere Form der Nächstenliebe, die über den Tod hinausweist. Wenn diese durch die Widerspruchslösung zu einer Pflicht würde, wäre es ehrlicher, von einer Organabgabepflicht zu reden, der widersprochen werden kann und muss, um sich ihr zu entziehen. Der Vorsitzende des Ethikrates, Peter Dabrock, hat darauf hingewiesen.</p><p klasse="J">Zusammenfassend stelle ich fest: Eine Entnahme von Organen verletzt in keiner Weise die Würde des Menschen oder stört die Totenruhe. Gleichzeitig gibt es aber auch keine Verpflichtung zur Organspende. Deswegen möchte ich alle Maßnahmen gestärkt wissen, die das Vertrauen in die Transplantationsmedizin fördern. Am Ende muss aber die Möglichkeit bestehen bleiben, diese Frage unbeantwortet zu lassen. Der evangelische Theologe Uwe Heimowski (Politikbeauftragter der Deutschen Evangelischen Allianz) hat es mir gegenüber so ausgedrückt: „Wir müssen aufpassen, dass die Nächstenliebe nicht zur Pflicht wird.“ Von daher plädiere ich für ein Doppeltes: zum einen vor einer Neuregelung eine ausführliche Debatte zu führen und zum anderen nicht nur die Entscheidungs- oder Widerspruchslösung in die Debatte einzubeziehen, sondern die sogenannte verpflichten­de Entscheidung ebenfalls. Letztere favorisiere ich.</p></rede>
        <rede id="ID196711700"><p klasse="redner"><redner id="11003645"><name><vorname>Michaela</vorname><nachname>Noll</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Michaela Noll (CDU/CSU): Wir beschäftigen uns heute mit einem sehr wichtigen Thema, einem Thema, das für viele Menschen sogar überlebenswichtig ist: der Organspende.</p><p klasse="J">Die Anzahl der postmortalen Organspenden ist in Deutschland seit dem Jahr 2010 um mehr als 30 Prozent zurückgegangen. Die Organspenden sind damit auf dem niedrigsten Stand seit 20 Jahren. Täglich sterben drei Menschen in Deutschland, weil sie ein Organ nicht rechtzeitig bekommen haben. Zahlen, die mich angesichts immer besser werdender technischer und medizinischer Möglichkeiten der Organentnahme sehr traurig stimmen.</p><p klasse="J">Angesichts dieses eklatanten Rückgangs der Organspenden ist eine grundlegende Debatte über eine mögliche Neuregelung des Entscheidungsverfahrens dringend geboten. Ich bin sehr froh, dass wir heute mit dieser dreistündigen Debatte den ersten Aufschlag machen und Sichtweisen und Argumente austauschen. Und bei aller Unterschiedlichkeit der Argumente – in einem Punkt werden wir uns einig sein: Wir brauchen mehr Organspenden!</p><p klasse="J">Jede Organspende rettet Menschenleben, lindert Leiden, verbessert die Lebensqualität. Es ist also höchste Zeit, dass wir uns Gedanken darum machen, wie wir die Spenderzahlen wieder erhöhen können.</p><p klasse="J">Auf dem Tisch liegen zwei Vorschläge, um dieses Ziel zu erreichen: die doppelte Widerspruchslösung, bei der zunächst jeder als Organspender gilt, es sei denn, er oder Angehörige widersprechen ausdrücklich. Die andere Lösung sieht vor, grundsätzlich an der bestehenden Regelung festzuhalten, die die aktive Zustimmung jedes Einzelnen erfordert.</p><p klasse="J">Würden Sie mich heute fragen, welche Lösung ich bevorzuge, so würde ich sagen: die Entscheidungslösung. Ich möchte, dass die Menschen sich ganz bewusst dazu bereit erklären, ihre Organe zu spenden. Eine so persönliche, über den Tod hinausgehende Entscheidung kann in meinen Augen nicht mit einem „Wer sich nicht äußert, stimmt zu“, nicht durch bloßes Schweigen getroffen werden. Denn das würde auch bedeuten, dass jemand gegen seinen Willen zum Organspender werden könnte, nur weil er sich zu Lebzeiten nicht dezidiert dagegen ausgesprochen hat.</p><p klasse="J">Zunächst sollten wir den Ursachen für den Rückgang der Organspenden auf den Grund gehen. Zum einen liegt es sicher an den organisatorischen Abläufen in den Klinken. Das hat eine Studie des Uniklinikums Schleswig-Holstein ergeben und wurde mir kürzlich auch von einem Transplantationsmediziner bestätigt. Deshalb wird es entscheidend sein, die Prozesse, die mit einer Organspende zusammenhängen, zu optimieren.</p><p klasse="J">Gleichzeitig muss aber auch die Spendenbereitschaft erhöht werden. Über 80 Prozent der Deutschen stehen einer Organspende positiv gegenüber. Die grundsätzliche Bereitschaft ist also da. Aber warum haben dann nicht 80 Prozent der Menschen einen Organspendeausweis, sondern nur 36 Prozent?</p><p klasse="J">Zum einen liegt es sicher daran, dass wir Menschen uns ungern mit dem Thema beschäftigen – aus Angst oder weil wir es schlicht verdrängen. Wer gesund ist, denkt nicht gerne an Krankheit oder Tod. Die meisten von uns können sich gar nicht vorstellen, jemals in eine Situation zu kommen, in der sie auf eine Organspende angewiesen sind oder in der sie als Organspender infrage kommen.</p><p klasse="J">Zudem spüre ich in Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern mitunter eine große Verunsicherung. Für sie sind zu viele Fragen offen. Sie haben nur eine ungefähre Vorstellung vom „Hirntod“ und ob dieser zweifelsfrei festgestellt werden kann. Sie haben Angst davor, dass ihnen ihre Organe entnommen werden, wenn sie „noch gar nicht richtig tot sind“, oder davor, dass die Ärzte sie früh sterben lassen, wenn sie einen Organspendeausweis haben. Hier ist noch sehr viel Aufklärungsarbeit erforderlich. Nur wenn wir Ängste nehmen und Fakten klar benennen, werden sich die Menschen bereit erklären, ihre Organe zu spenden.<a id="S7666" name="S7666" typ="druckseitennummer"/></p><p klasse="J">Eine bewusste Entscheidung setzt voraus, dass man sich Gedanken zu einem Thema macht. Deshalb ist es gut, dass wir heute ausgiebig über die Organspende sprechen. Ich hoffe, dass es viele Menschen dazu veranlasst, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen. Nur dann kann man selbstbestimmt entscheiden, was im Fall der Fälle mit seinem eigenen Körper geschehen soll. Das schulden wir auch unseren Angehörigen, die wir nach Möglichkeit nicht mit dieser schwierigen Entscheidung alleine lassen sollten – zumal diese in einer emotionalen Ausnahmesituation zu treffen wäre.</p><p klasse="J">Gedanken sollten sich auch Urlauber machen, die im Sommer gerne nach Spanien, Portugal, Österreich oder in die Türkei reisen. Hier wie auch in vielen weiteren Ländern gilt die Widerspruchslösung – und zwar auch für deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die sich in dem jeweiligen Land aufhalten. Ich würde deshalb jedem Reisenden ans Herz legen, einen Organspendeausweis in der Landessprache auszufüllen und stets mit sich zu tragen, damit die ganz persönliche Entscheidung, keine Organe spenden zu wollen, auch im Ausland Beachtung findet.</p><p klasse="J">Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum jetzigen Zeitpunkt überzeugt mich die Widerspruchslösung nicht. Für mein Dafürhalten ist es immer noch besser, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen und sich dann gegebenenfalls auch dagegen zu entscheiden, als sich seine Entscheidung durch bloßes Schweigen aus der Hand nehmen zu lassen. Aber wir stehen am Anfang der Debatte. Ich werde dieser aufmerksam folgen, mir die Argumente beider Seiten anhören und dann meine endgültige Entscheidung treffen.</p><p klasse="J">Das Wichtigste ist nun, offen und ehrlich das Für und Wider beider Lösungsvorschläge zu diskutieren und die Bürgerinnen und Bürger einzuladen, diesen Prozess zu begleiten.</p><p klasse="J">Diskussion schafft Bewusstsein. Und ich hoffe, dass diese Diskussion auch dazu beitragen wird, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, was eine Organspende ist: ein Akt der Mitmenschlichkeit, ein Ausdruck gelebter Solidarität. Ich persönlich würde mir noch sehr viel mehr Mitmenschlichkeit in unserer Gesellschaft wünschen.</p><p klasse="J">Vielen Dank.</p></rede>
        <rede id="ID196711800"><p klasse="redner"><redner id="11002003"><name><vorname>Christian</vorname><nachname>Schmidt</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Christian Schmidt (Fürth) (CDU/CSU): Für viele Menschen in unserem Land geht die Hoffnung auf eine lebensrettende Spende eines Organs aus dem Körper eines anderen Menschen nicht in Erfüllung. Es geht um Menschenleben, Familienschicksale, jahrelanges Leiden und Hoffen. Das muss sich ändern.</p><p klasse="J">Wo sind die Ursachen? Gibt es zu wenige Menschen, die im Falle ihres Todes freiwillig ein Stück von sich weitergeben? Oder liegt es an mangelhafter Organisation, Koordination und sächlicher und personeller Investition?</p><p klasse="J">Es wird häufig angeführt, dass die Spenderzahlen in Ländern mit einer Widerspruchslösung drastisch gestiegen seien. Diese Behauptung ist allerdings einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zufolge nicht belastbar. Exemplarisch kann hier Schweden angeführt werden, wo nach einer Umstellung von der Zustimmungs- zur Widerspruchslösung die Organspendezahlen nicht gestiegen sind.</p><p klasse="J">Dort, wo die Zahlen gestiegen sind – wie in Spanien –, gibt es eine national, regional und lokal eng abgestimmte strukturierte Organisation. Hier sind die Spenderzahlen von 1 546 Spendern im Jahr 2005 auf 2 183 im Jahr 2017 gestiegen, zwar eine Erhöhung, aber auch hier keine „drastische“.</p><p klasse="J">Zuallererst liegt es nach den uns vorliegenden Informationen tatsächlich nicht an fehlender Spendenbereitschaft, sondern an deren Nutzung im konkreten Fall.</p><p klasse="J">Deswegen danke ich der Bundesregierung und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn für die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende, der genau an diesem Mangel ansetzt. Wir werden im Deutschen Bundestag ausführlich – ich hoffe, auch zügig – beraten und beschließen.</p><p klasse="J">Hinsichtlich der heute von uns debattierten Frage, ob und wie man die Zahl der Spendebereiten noch erhöhen könnte, bin ich auf der Seite derer, die im Verständnis von Personalität und Individualität dem einzelnen Menschen die Entscheidung allerdings nicht abnehmen wollen oder, deutlicher gesagt, nicht sehen, dass dies erstrebenswert oder rechtssicher möglich ist.</p><p klasse="J">Faktisch ist es zudem nicht eindeutig, wie sozusagen ein Optimum an gespendeten Organen zu erreichen ist.</p><p klasse="J">In den USA gibt es die Zustimmungslösung. Hier sind die Zahlen vergleichsweise höher als in Deutschland. Also ist festzustellen, dass erstens die Widerspruchslösung keine automatischen Steigerungen bringt, wie oft behauptet wird, und zweitens auch im Rahmen der Zustimmungslösung Steigerungen möglich und realistisch sind.</p><p klasse="J">Es ist also nicht erforderlich, einen Wechsel einzuleiten, der rechtlich und ethisch problematisch ist. Auch mit der „Widerspruchslösung“ bestehen Fragen, die in der konkreten Situation schwierig zu entscheiden sind.</p><p klasse="J">Der Mensch hat das Recht, über seinen Körper auch für den Fall seines Todes frei zu bestimmen. Das ist Teil seiner menschlichen Würde, so wie sie sich aus dem christlichen Wertekanon ableitet. Eine Widerspruchslösung würde ihn in Zugzwang setzen, dieses Recht nur durch aktives Tun, einen Widerspruch, zu behalten. Das Recht ist aber nicht staatlich verfügbar. Mancher mag sich eingeengt fühlen, einer vermeintlichen grundsätzlichen gesellschaftlichen Verpflichtung nachzukommen, und nicht wagen, aktiv zu widersprechen. Andere mögen es versäumen, rechtzeitig tätig zu werden. Wieder andere könnten persönlich überfordert sein, die Tragweite einer Nichtentscheidung zu überblicken. Es muss auch das Recht auf Nichtentscheiden aus persönlichen, religiösen oder aus anderen Gründen erhalten bleiben.</p><p klasse="J">Auch wenn es ethisch erstrebenswert ist, anderen Menschen durch Organspenden zu helfen, so besteht doch keine ethische Verpflichtung, die über dem Recht zur Selbstbestimmung steht.</p><p klasse="J">Also, was ist zu tun?<a id="S7667" name="S7667" typ="druckseitennummer"/></p><p klasse="J">Wir müssen uns alle um geeignete Instrumente bemühen, um die Zahl der Organspenden signifikant zu erhöhen, denn hierauf kommt es an.</p><p klasse="J">Der richtige Lösungsansatz ist die Optimierung der Prozesse der Organspende.</p><p klasse="J">Es muss eine sehr kritische Bestandsaufnahme stattfinden, ob die Menschen über das Thema Organspende ausreichend informiert sind. Vorurteile aufgrund von kriminellen, zumindest ethisch fragwürdigen Machenschaften bei der Organvergabe in der Vergangenheit müssen durch Aufklärung über die heutigen Kontroll- und Vergabemethoden abgebaut werden.</p><p klasse="J">Wie eine Studie des Uniklinikums Schleswig-Holstein ergeben hat, liegt der Rückgang der Organspendezahlen an den organisatorischen Abläufen in den Kliniken und nicht an der fehlenden Organspendebereitschaft. Diese liegt in Deutschland aktuell sogar bei 80 Prozent. Das bestätigen auch die Deutsche Stiftung Organtransplantation und die Deutsche Krankenhausgesellschaft.</p><p klasse="J">Die oben genannte Studie kommt zu dem Ergebnis, dass der Rückgang der postmortalen Organspenden eng mit einem Erkennungs- und Meldedefizit in Zusammenhang zu bringen ist. So unterscheiden sich die Zahlen der theoretisch realisierbaren Organspenden aufgrund einer bundesweiten Analyse verschiedener Universitätskliniken und anderer Krankenhäuser teilweise erheblich. Die Anzahl der möglichen Organspender nahm im Zeitraum 2010 bis 2015 in den Universitätskliniken um 19,2 Prozent zu. Die realisierten Organspenden haben aber um 30,5 Prozent abgenommen.</p><p klasse="J">Ein Punkt mag die Position des Transplantationsbeauftragten sein. Diese sind mit zunehmender Arbeitsverdichtung auf Intensivstationen und dem ökonomischen Druck der Krankenhäuser konfrontiert. Sie sollten in Krankenhäusern ab einer gewissen Größe von Routineaufgaben freigestellt werden. Hier ist die Freistellungsregelung Bayerns hervorzuheben, die einfach und transparent ist und als Beispiel dienen könnte.</p><p klasse="J">Auch die Finanzierung der Organentnahme sollte durch eine deutliche Erhöhung der Fallpauschalen gestärkt werden. Derzeit ist eine Organentnahme defizitär für die Entnahmekrankenhäuser.</p><p klasse="J">Weitere Punkte sind unter anderem die Auswertung von DSO-Statistiken (Deutsche Stiftung Organtransplantation) zur Verbesserung von Prozessen und die Bildung von Organspendebetreuungsteams, um die gesetzlichen Anforderungen an die Feststellung des irreversiblen Hirntodes zu erfüllen. Hier müssen zwei verschiedene Ärzte binnen 12 Stunden, darunter ein Neurologe oder Facharzt für Neurochirurgie, vor Ort sein. Hier könnte man die Situation vor allem bei kleineren Krankenhäusern durch mobile Teams verbessern.</p><p klasse="J">Zusätzlich zu einer Verbesserung der organisatorischen Maßnahmen halte ich die „verbindliche Entscheidungslösung“ für sinnvoll. Danach sollten alle Bürgerinnen und Bürger zu einer einheitlichen, sich wiederholenden Gelegenheit – wie bei der Ausstellung eines neuen Personalausweises, des Führerscheins oder einer neuen Gesundheitskarte – befragt werden, ob sie Organspender sein möchte. Das könnte dann in ein entsprechendes Sonderregister eingetragen werden und wäre auch wieder abänderbar. Und dabei kann auf Wunsch auch eine individuelle ethische und rechtliche Beratung stattfinden. Wer seine letzten Dinge ordnet, sollte sich auch zur Organspende geäußert haben.</p><p klasse="J">Die genannten Maßnahmen sind nach meiner Auffassung erfolgversprechender, als einen Zwang auf jedermann auszuüben. Ich zweifle sehr daran, dass die staatliche Verfügungsanordnung über den eigenen Körper unseren Verfassungsprinzipien der individuellen Selbstbestimmung entspräche.</p><p klasse="J">Unsere Bemühungen müssen deutlich verstärkt werden. Alle die, die sich kümmern müssen, brauchen noch mehr staatliche, rechtliche und finanzielle Unterstützung. In unserer medialen und kommunikativen Welt muss es doch möglich sein, dem Thema „Organspende“ eine breite politische und gesellschaftliche Anerkennung zu verschaffen – mehr, als uns das bisher gelungen ist.</p><p klasse="J">Lassen Sie mich festhalten: Es gibt keinen Nachweis, dass sich mit der „Widerspruchslösung“ die Spendenbereitschaft in Deutschland signifikant erhöhen würde. Eine solche Regelung würde aber massiv in die Freiheit und in die Rechte der Menschen eingreifen, was viele Menschen auch vor ein persönliches Dilemma stellen würde und rechtlich und ethisch problematisch ist. Deswegen müssen wir die freiwillige Entscheidung noch sehr viel mehr befördern und sie dann auch umsetzen.</p><p klasse="J">Der Ideenwettbewerb ist eröffnet. Alle, auch die Zivilgesellschaft, müssen bei der großen Aufgabe mithelfen.</p></rede>
        <rede id="ID196711900"><p klasse="redner"><redner id="11004427"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Volker</vorname><nachname>Ullrich</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Jede Diskussion über die Organspende ist eine gesellschaftlich wichtige, menschlich notwendige und ethisch schwierige Debatte. Das Ziel muss sein, Vertrauen in die Organspende zu stärken und die Zahl der Organspenden zu erhöhen und gleichzeitig die Abläufe zu verbessern.</p><p klasse="J">In Deutschland gilt die Zustimmungslösung in Form der Entscheidungslösung. Organspender ist derjenige, welcher freiwillig seine Zustimmung erklärt. Viele haben diese Freiwilligkeit im Organspendeausweis dokumentiert und künden damit von einer Haltung der Solidarität.</p><p klasse="J">Die Widerspruchslösung möchte dies rechtlich anders organisieren. Die grundlegende Frage lautet: Wie sehr darf der Staat die Organspende einfordern, indem er die Bereitschaft von jedem von uns vermutet, falls nicht ausdrücklich widersprochen wird? Eine Beantwortung dieser Frage unter Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit verbietet sich. Die Antworten finden wir nur in den rechtlichen und ethischen Dimensionen von Selbstbestimmung, Freiheit und Würde des Menschen.</p><p klasse="J">Was bedeutet es denn rechtlich, wenn jeder, der nicht widerspricht, als Organspender zu betrachten ist? Damit entfaltet Schweigen – anders als grundsätzlich in unserer Rechtsordnung festgelegt, bestimmte, und keiner würde widersprechen – auch tiefgreifende Folgen.<a id="S7668" name="S7668" typ="druckseitennummer"/></p><p klasse="J">Kann und darf dies der freiheitliche, grundrechtsgebundene Staat verlangen und vor allem zumuten? Bei der Widerspruchslösung ist nicht irgendeine Information zu übermitteln.</p><p klasse="J">Preiszugeben ist vielmehr die persönliche Haltung zur Spende der eigenen Organe zum Zeitpunkt des Todes. Kaum etwas berührt die eigenen Wertvorstellungen mehr als diese Überlegung. Es sind Grenzentscheidungen des menschlichen Lebens und damit unantastbare Gewis­sensentscheidungen. Daraus ergibt sich auch eine mögliche Antwort:</p><p klasse="J">Es muss möglich sein, gerade keine Aussage tätigen zu wollen. Im absoluten Kernbereich der eigenen Persönlichkeit verbietet sich eine Pflicht zur Offenbarung dieser Frage. Wer sich nicht äußert, äußert sich nicht. Der Staat darf keine Folgen an eine unterbleibende Äußerung knüpfen, auch wenn die Motive ehrenhaft sein mögen. Ein ausbleibender Widerspruch kann daher niemanden ohne Weiteres zum Organspender machen.</p><p klasse="J">Es kann zu Recht eingewandt werden, dass die Möglichkeit und Notwendigkeit des Widerspruchs bislang auch in den Fällen § 4 Absatz 1 des TPG bereits vorgesehen ist und damit der Rechtsordnung nicht fremd ist. Es macht eben einen Unterschied, ob in Ausnahmefällen ein Widerspruch formuliert werden kann oder ob der Widerspruch zur Regel wird. Auch die praktischen Folgen müssen wir uns vor Augen führen. Wie organisieren wir den Widerspruch? Wollen wir wirklich mit Aufwand eine Widerspruchsdatenbank aufbauen, die dann lediglich davon spricht, wer gerade nicht bereit zur Organspende ist? Und wer verhindert, dass an eine mögliche Widerspruchsdatenbank nicht irgendwann andere Rechtsfolgen geknüpft werden könnten? Vielleicht könnte eine Widerspruchslösung auch ohne Register auskommen. Dennoch müssten die Widersprüche zumindest rechtssicher dokumentiert werden.</p><p klasse="J">Wäre es nicht besser, unsere Bemühungen zu nutzen, das Vertrauen in die Organspende zu stärken?</p><p klasse="J">In Form der doppelten Widerspruchslösung, also wenn eine Möglichkeit der Angehörigen besteht, zu widersprechen, nimmt die Widerspruchslösung auch nicht den Druck von den Angehörigen, sondern belässt ihnen die notwendige schwierige Gewissensentscheidung.</p><p klasse="J">Im Ergebnis ist festzuhalten: Die Einführung einer Widerspruchslösung mutet jedem eine Erklärung zu, wenn er nicht zur Organspende bereit ist. Das könnte sich angesichts des wichtigen gesellschaftlichen Ziels der Organspende im Rahmen des verfassungsmäßig Zulässigen bewegen. Aber wegen des tiefen Eingriffs in das Selbstbestimmungsrecht muss der Staat diesen Schritt nicht gehen.</p><p klasse="J">Der Staat kann im Rahmen der bisherigen Lösung vieles leisten. Wir haben noch Spielräume bei der Verbesserung der Bedingungen und der Organisation für die Organtransplantation. Das ist eine Frage von Aufsicht, Vergütung, Vernetzung und Regulierung, aber eben auch von Aufklärungsarbeit.</p><p klasse="J">Wir brauchen daneben auch weiterhin Vertrauen in Gewissheiten. Die Transplantationsmedizin muss über jeden Zweifel erhaben sein. Sei es bei der wiederkehrend diskutierten Frage nach der Bestimmung des Hirntods wie auch der rechtssicheren Information der Angehörigen.</p><p klasse="J">Mit vielen Maßnahmen lässt sich unter Geltung der jetzigen Rechtslage die Situation der Organspende verbessern. Eine Widerspruchslösung ist daher aus rechtlichen und ethischen Gründen mit Skepsis zu betrachten.</p></rede>
        <rede id="ID196712000"><p klasse="redner"><redner id="11003259"><name><vorname>Annette</vorname><nachname>Widmann-Mauz</nachname><rolle><rolle_lang>Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Staatsministerin  BK</rolle_kurz></rolle></name></redner>Annette Widmann-Mauz, Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin: Das Thema Organspende ist für viele Menschen unangenehm. Der Tod wird gerne ausgeklammert und bei der eigenen Lebensplanung verdrängt. Zu dieser Distanz der Deutschen trug auch maßgeblich der Organtransplantationsskandal um 2010 bei. Versagen aber plötzlich Herz, Leber oder Nieren, sei es durch schwere Krankheit oder Unfall, kommt man an dem Thema nicht mehr vorbei. Am Ende hilft oft nur noch eine Organspende und Transplantation. Dankbarkeit wäre gar kein Ausdruck für das, was ich empfände, wenn ich auf eine Organspende angewiesen wäre und mein Leben dadurch gerettet werden könnte.</p><p klasse="J">Über 10 000 Betroffene warten aktuell in Deutschland zwischen Hoffnung und Verzweiflung auf eine Transplantation. Aber gerade einmal 770 Menschen haben 2017 nach ihrem Tod Organe gespendet. Das sind 530 Spender weniger als 2010. Während sich 75 Prozent der Menschen in Umfragen positiv zur Organspende äußern, haben aber nur 25 Prozent der Bundesbürger einen Organspendeausweis.</p><p klasse="J">Ich begrüße daher die Diskussion über die Frage, wie wir die Bereitschaft zu Organspenden in der Bevölkerung erhöhen und die Abläufe in den Kliniken verbessern können. Ich selbst habe meine Organspendebereitschaft auf meinem Organspendeausweis bereits dokumentiert.</p><p klasse="J">Die im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO) enthaltenen organisatorischen Maßnahmen und Regelungen zur Verbesserung der Finanzierung unterstütze ich, so zum Beispiel, dass Transplantationsbeauftragte im Klinikalltag mehr Zeit bekommen, um ihre Aufgabe auch wirklich erfüllen zu können, und die Anhebung der Pauschalen für Organentnahmen, damit der Gesamtaufwand der Kliniken für die Organspende angemessen vergütet wird.</p><p klasse="J">Einer Widerspruchslösung stehe ich jedoch kritisch gegenüber.‎ Ich bin der Meinung, dass wir in einer so persönlichen Frage Entscheidungen nicht gesetzlich voraussetzen dürfen. Auch die Tatsache, dass Menschen, die sich schlicht noch nicht entschieden haben, damit indirekt ihre Zustimmung ausdrücken, halte ich für fragwürdig. Dafür ist Selbstbestimmung ein zu wichtiges Rechtsgut in unserer Verfassung. Jedweder Zwang an dieser Stelle ist dem berechtigten Anliegen nicht förderlich. Aus zahlreichen Gesprächen mit Menschen, die Spenderorgane erhalten haben, weiß ich, dass auch sie großen Wert darauf legen, dass dies ein freiwilliger und ein selbstbestimmter Akt des Spenders bleibt. Es hilft auch ihnen, die Spende anzunehmen und damit ihr Leben zufrieden weiterzuleben.<a id="S7669" name="S7669" typ="druckseitennummer"/></p><p klasse="J">Ich bin zudem überzeugt, dass eine Widerspruchslösung nicht grundsätzlich für steigende Spenderzahlen sorgen würde. So hat Schweden zum Beispiel zwischen der Zustimmungslösung und der Widerspruchslösung gewechselt, aber dennoch keine Steigerung der Spendenzahlen erreichen können. Das zeigt mir ganz deutlich, dass Vertrauen, Information und Aufklärung enorm wichtig sind. Wir müssen den Menschen mehr Anstöße geben, mehr Gelegenheiten, sich mit dem Thema in positivem, in vertrauensvollem Umfeld zu befassen. Das muss unsere Aufgabe sein. Und hier gibt es Möglichkeiten – bei der Ausgabe von Führerscheinen, bei der Ausgabe von Krankenversicherungskarten oder auch in der Diskussion beim Ausstellen von Personalausweisen –, sich mit diesen Fragen zu befassen. Und hier können wir noch viel leisten zu den organisatorischen Verbesserungen, die wir bereits auf den Weg bringen.</p><p klasse="J">Ein Ja zur Organspende ist ein Zeichen menschlicher Solidarität und Nächstenliebe. Wer sich bereit erklärt, Organe zu spenden, übernimmt eine Art Patenschaft. Er wird zum Paten für ein zweites Leben! Er ist bereit, etwas von sich zu geben und damit Neues zu ermöglichen: Hoffnung, Gesundheit, Zukunft! Der Entschluss, Organspender zu werden, fällt vielen nicht leicht. Er darf deshalb nicht vorausgesetzt oder verordnet werden, sondern muss freiwillig bleiben. Nur so entsteht genau dieses Vertrauen, auf dem eine Patenschaft fußt.</p></rede>
      </anlagen-text>
    </anlage>
    <anlage>
      <anlagen-titel>Anlage 3</anlagen-titel>
      <anlagen-text anlagen-typ="Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/5983)">
        <p klasse="Anlage_2">Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/5983)</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 3</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Staatsministers Niels Annen auf die Frage des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Vorwürfe der georgischen Nichtregierungsorganisationen Georgian Young Lawyers’ Association (GYLA), Transparency International Georgia und International Society for Fair Elections and Democracy (ISFED) bezüglich Dokumentenfälschungen und Stimmenkauf im Vorfeld der georgischen Präsidentschaftswahlen am 28. November 2018 ( http://oc-­media.org/pm-promises-to-write-off-1-5-billion-in-debts-for-600-000-georgians / sowie http://oc-media.org/georgian-government-­printing-fake-id-cards-for-election-fraud/ ), und was unternimmt die Bundesregierung, um die genannten Organisationen zu unterstützen?</p>
        <p klasse="J">Die Vorwürfe der drei georgischen Nichtregierungsorganisationen sind der Bundesregierung bekannt. Die georgische Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dieses geht dem Vorwurf nach, dass georgische Behörden für Anhänger der von der Regierungspartei unterstützten Kandidatin mehrere Personalausweise ausstellen, damit diese in verschiedenen Wahllokalen und somit mehrfach abstimmen können. Von der Staatsanwaltschaft wird ebenfalls die Frage geprüft, ob die Ankündigung der Regierung, Kredite zu annullieren, eine rechtswidrige Wählerbeeinflussung darstellt.</p>
        <p klasse="J">Die deutsche Botschaft in Tiflis beobachtet den Präsidentschaftswahlkampf und steht mit lokalen Nichtregierungsorganisationen sowie mit internationalen Wahlbeobachtern in Kontakt. Die Bundesregierung unterstützt die Wahlbeobachtung der georgischen Nichtregierungsorganisation International Society for Fair Elections and Democracy durch Mittel in Höhe von 48 320 Euro.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 4</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Staatsministers Niels Annen auf die Frage des Abgeordneten Stephan Brandner (AfD):</p>
        <p klasse="p">Welches waren die Zugeständnisse, die die Bundesregierung laut Berichterstattung des „Tagesspiegels“ vom 12. November 2018 (vergleiche www.tagesspiegel.de/politik/auswaertiges-amt-sperrt-sich-regierung-verschweigt-zugestaendnisse-beim-migrationspakt/23619872.html ) bei den Verhandlungen zum UN-Migrationspakt gemacht hat, und wie lauteten demgegenüber die ursprünglichen Verhandlungspositionen?</p>
        <p klasse="J">Lassen Sie mich vorab noch einmal betonen: Der Globale Pakt ist ein substanzreicher Text, der uns, der Deutschland, nützt. Er enthält unter anderem ein Bekenntnis zur Reduzierung irregulärer Migration.</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung ist daher auch mit dem Verlauf der Verhandlungen zum Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration zufrieden.</p>
        <p klasse="J">Aus Sicht der Bundesregierung und ihrer Partnerländer der Europäischen Union konnten die wesentlichen Interessen durchgesetzt und im Text des Globalen Paktes verankert werden.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 5</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Staatsministers Niels Annen auf die Frage des Abgeordneten Stephan Brandner (AfD):</p>
        <p klasse="p">Zu welchen Anlässen hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2016 wen (Öffentlichkeit/Presse/Deutscher Bundestag etc.) über die Fortschritte und den Sachstand bei den Verhandlungen um den Migrationspakt (GCM) informiert?</p>
        <p klasse="J">Die Verhandlungen zum „Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ erfolgten in insgesamt sechs Runden im Zeitraum vom 20. Februar bis 13.  Juli 2018. Die Bundesregierung hat von Beginn an Wert gelegt auf Transparenz und Information für die Öffentlichkeit. Die Verhandlungsunterlagen zum Globalen Pakt wurden online gestellt, und die Verhandlungen konnten von der interessierten Öffentlichkeit vor Ort verfolgt werden.</p>
        <p klasse="J">Da der Globale Pakt kein völkerrechtlicher Vertrag ist, war eine förmliche Befassung des Bundestages nicht erforderlich. Gleichwohl hat die Bundesregierung alle Fraktionen des Bundestages jeweils über die Möglichkeit informiert, im Zuge der Erarbeitung des Globalen Paktes an Konsultationen mit der Zivilgesellschaft in Genf und New York teilzunehmen. Einige Fraktionen kamen der Einladung nach und haben an den Beratungs- und Anhörungsrunden teilgenommen.<a id="S7670" name="S7670" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Im Verhandlungszeitraum hat die Bundesregierung unter anderem im Rahmen folgender Veranstaltungen zum Verhandlungsstand berichtet:</p>
        <p klasse="J">Am 8. März beim zivilgesellschaftlichen Dialog mit der Bundesregierung.</p>
        <p klasse="J">Im Fachgespräch der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz am 16. März.</p>
        <p klasse="J">Bei der Konferenz der Global Alliance of National Human Rights Institutions (GANHRI) zu Migration im Auswärtigen Amt am 3. Mai und im Rahmen des Workshops des Verbands Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen e. V. (VENRO) zum Globalen Pakt, der am 16. Juli in Berlin stattfand.</p>
        <p klasse="J">Das Auswärtige Amt hat zu jeder zwischenstaatlichen Verhandlungsrunde zum Teil mehrere Tweets veröffentlicht.</p>
        <p klasse="J">Der Auswärtige Ausschuss hat sich am 17. Oktober mit dem Globalen Pakt im Rahmen einer Unterrichtung der Bundesregierung befasst. Auch heute ist dieses Thema auf der Tagesordnung des Auswärtigen Ausschusses.</p>
        <p klasse="J">Der Text des Dokuments wurde – vom Erstentwurf bis zur ausverhandelten Endfassung – frei zugänglich online eingestellt. Auch hier stelle ich Ihrem Büro gerne einen Link zur Verfügung.</p>
        <p klasse="J">Nach Abschluss der Verhandlungen hat die Bundesregierung mehrfach aktiv in der Bundespressekonferenz und in sozialen Medien bzw. über die Webseite des Auswärtigen Amts über den Globalen Pakt informiert.</p>
        <p klasse="J">Im genannten Zeitraum der Verhandlungen hat die Bundesregierung drei Kleine Anfragen zu diesem Thema beantwortet, darunter auch zwei von Ihrer Fraktion.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 6</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf diplomatischem Weg dafür ein, die polnische Regierung zu einem Außerkraftsetzen des Gesetzes zur Klimakonferenz in Kattowitz zu bewegen, welches die Versammlungsfreiheit einschränkt und laut den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages (WD 2 – 3000 – 020/18 „Vereinbarkeit des polnischen COP24-Gesetzes mit den Vorgaben des Europarates“, www.bundestag.de/blob/554936/18b03d22fd490edc64f­2295de5e36040/wd-2-020-18-pdf-data.pdf ) die Gefahr birgt, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention zu verstoßen?</p>
        <p klasse="J">Gestatten Sie mir vorab eine Bemerkung: Die Bundesregierung begrüßt es außerordentlich, dass Polen die Gastgeberrolle bei dieser wichtigen Konferenz zum Klimaschutz übernimmt. Wir wünschen der Konferenz viel Erfolg.</p>
        <p klasse="J">In Ihrer Frage nennen Sie ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes. Dieses ist in dieser Frage aus Sicht der Bundesregierung keineswegs so eindeutig, wie Ihre Fragestellung impliziert.</p>
        <p klasse="J">Zwar sieht das Gutachten Anzeichen dafür, dass bestimmte Maßnahmen des Gesetzes einen Eingriff in den Schutzbereich des Artikels 11 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) bedeuten. So zum Beispiel die Möglichkeit zur Versammlungsauflösung.</p>
        <p klasse="J">Allerdings räumt das Gutachten auch ein, dass dies bei besonderer Notwendigkeit aufgrund der Gefährdungslage zulässig ist, sofern die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist. Um die Verhältnismäßigkeit zu wahren, hat die polnische Seite Vorkehrungen getroffen, wie zum Beispiel die anschließende Vernichtung gesammelter Daten.</p>
        <p klasse="J">Ob eine polizeiliche Maßnahme gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt, kann immer nur im konkreten Einzelfall entschieden werden. Nach Einschätzung der Bundesregierung steht das Gesetz jedenfalls im Einklang mit geltenden Rechtsnormen.</p>
        <p klasse="J">Bei der Vorbereitung der COP 24 steht die Bundesregierung mit der polnischen Seite in engem Kontakt und wird den Verlauf der Konferenz verfolgen.</p>
        <p klasse="J">Wir freuen uns auf eine – hoffentlich – erfolgreiche Konferenz, die einem nicht nur für Deutschland und Polen wichtigem Ziel dient.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 10</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Inwieweit teilt die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis (auch nachrichtendienstlicher) die Auffassung, dass zwei Jahre nach Eroberung der Region um Asas, al-Bab und Dscharablus im Norden Syriens durch die Türkei de facto ein türkisches Protektorat entstanden ist und wenig darauf hindeutet, dass Ankara bald wieder abziehen wird (AFP vom 18. November 2018), und inwieweit hat die Bundesregierung inzwischen Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass alle verfügbaren Indizien mit hoher Plausibilität auf eine dauerhafte Besetzung der Türkei im Norden Syriens deuten, die nicht im Einklang mit dem Völkerrecht steht (Bundestagsdrucksache 19/2871, Frage 28)?</p>
        <p klasse="J">Die Türkei berief sich bei ihrem Vorgehen in der Region um Asas, al-Bab und Dscharablus im Norden Syriens im August 2016 im Rahmen der sogenannten Operation „Schutzschild Euphrat“ auf das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen.</p>
        <p klasse="J">Das Vorgehen gegen die Terrororganisation „Islamischer Staat“ in Wahrnehmung des kollektiven Selbstverteidigungsrechts gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen ist grundsätzlich von der Resolution 2249 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen umfasst. Der Sicherheitsrat hat dies zuletzt Ende 2017 bekräftigt.</p>
        <p klasse="J">Er betont darin die Notwendigkeit eines nachhaltigen und umfassenden Ansatzes mit aktiver Beteiligung und Zusammenarbeit aller Staaten und internationalen und regionalen Organisationen zur Bekämpfung der terroristischen Bedrohung.<a id="S7671" name="S7671" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Im Zuge der Operation „Schutzschild Euphrat“ drängte die Türkei den „Islamischen Staat“ aus den von ihm kontrollierten Gebieten zurück. Die erzielten militärischen Erfolge gegen den „Islamischen Staat“ führen dabei nicht zu einem Ende des Selbstverteidigungsrechts nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen.</p>
        <p klasse="J">Für eine abschließende Aussage zur völkerrechtlichen Vereinbarkeit des türkischen Engagements fehlt es der Bundesregierung an der notwendigen Tatsachengrundlage.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 11</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Inwieweit sind von dem von der Bundesregierung verkündeten Stopp bezogen auf Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien (Einzelgenehmigungen für Exporte und tatsächliche Ausfuhren) alle Rüstungsgüter (Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter) betroffen (AFP vom 19. November 2018), und inwieweit gilt der verkündete Stopp bezogen auf Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien auch für Sammelausfuhren bzw. Komponentenlieferungen (Genehmigungen für Exporte und tatsächliche Ausfuhren), da deutsche Firmen als Zulieferer für Kampfflugzeuge oder Lastkraftwagen fungieren, die zum Beispiel von Großbritannien oder Frankreich nach Saudi-Arabien exportiert werden („Newsletter Verteidigung“, Ausgabe 46, Seite 2)?</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung erteilt derzeit keine neuen Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Saudi-Arabien. Die Bundesregierung wirkt auf die Inhaber von gültigen Einzelgenehmigungen ein mit dem Ergebnis, dass aktuell keine Ausfuhren von Rüstungsgütern von Deutschland nach Saudi-Arabien stattfinden. Zum weiteren Vorgehen wird sich die Bundesregierung mit ihren internationalen, vor allem ihren europäischen Partnern eng abstimmen und in Abhängigkeit davon agieren. Die Bundesregierung strebt dabei eine gemeinsame europäische Linie an.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 12</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte auf die Frage der Abgeordneten Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Aus welchen genauen „verfassungsrechtlichen Gründen“ kann die Bundesregierung weder gegenüber Abgeordneten noch den Medien etwas dazu sagen, wie auf Inhaber von bereits erteilten Genehmigungen für Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien eingewirkt werden soll, dass diese die Exporte tatsächlich nicht umsetzen, und warum „wirkt“ die Bundesregierung nur auf diese Inhaber ein, statt diese Genehmigungen zu widerrufen ( www.tagesschau.de/khashoggi-255.html )?</p>
        <p klasse="J">Die verfassungsrechtlichen Gründe entsprechen der verfassungsrechtlichen Würdigung, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) zur Reichweite des parlamentarischen Auskunftsanspruchs bei Rüstungsexportentscheidungen vorgenommen hat. Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und unterrichtet über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten von genehmigten Ausfuhrvorhaben, das heißt Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Empfängerland und das Gesamtvolumen. Die Bundesregierung sieht gemäß dem Urteil von weitergehenden Ausführungen, die über die Eckdaten des Ausfuhrvorhabens hinausgehen, ab. Dies schließt Angaben zu abgelehnten Genehmigungsanträgen oder möglichen Suspendierungen von erteilten Genehmigungen ein. Da Maßnahmen zur Unterbindung von Ausfuhrvorhaben erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die vertraglichen Beziehungen der betroffenen Unternehmen haben, kommt dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen hierbei eine besondere Stellung zu.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 13</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte auf die Frage des Abgeordneten Fabio De Masi (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der EU-Kommission ( www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-8-2018-003997_DE.html?redirect ), dass bei Architekturwettbewerben auch dann eine Wettbewerbsbekanntmachung im EU-Amtsblatt zu veröffentlichen ist, wenn Architektenleistungen von einem privaten Unternehmen im Namen und für Rechnung eines öffentlichen Auftraggebers in Auftrag gegeben werden, und, wenn ja, welche Schritte wird sie im Zusammenhang mit dem geplanten Bau des neuen Fernbahnhofs Hamburg-Altona unternehmen, für den der von der Deutschen Bahn AG unter Vertrag genommene Projektentwickler ProHa Altona GmbH &amp; Co. KG einen Architekturwettbewerb durchgeführt hat, ohne eine Wettbewerbsbekanntmachung zu veröffentlichen ( https://bauprojekte.deutschebahn.com/p/hamburg-altona-bhf )?</p>
        <p klasse="J">Für den Fall, dass Architekturwettbewerbe der Vorbereitung einer Baumaßnahme durch öffentliche Auftraggeber dienen, die dem Vergaberecht unterliegen, ist ein der Maßnahme vorgeschalteter Architekturwettbewerb öffentlich bekannt zu machen. Dies gilt auch, wenn ein privater Dienstleister im Namen oder für den Auftraggeber tätig wird.</p>
        <p klasse="J">Die Bahn unterliegt jedoch nur dann vergaberechtlichen Bestimmungen, wenn sie im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art erfüllt und als Sektorenauftraggeber unter anderem Schienenverkehrsnetze zur Versorgung der Allgemeinheit bereitstellt und betreibt. Dies ist bezogen auf die Mantelbebauung, sprich insbesondere das Empfangsgebäude, jedoch nicht der Fall, da die Bahn im Rahmen eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens ein privates Unternehmen ausgewählt hat.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 14</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<a id="S7672" name="S7672" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="p">Auf welche Weise plant die Bundesregierung im Rahmen des Vorhabens, die „gesetzlichen Bedingungen für benutzerfreundliche Bezahlsysteme“ an Ladesäulen für Elektroautos zu „verbessern“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD), insbesondere Vorgaben für das sogenannte E-Roaming einzuführen (zum Beispiel Vorgaben zur Kostentransparenz, zur Maximalgebühr für das E-Roaming oder zur Verfügbarkeit einer Roamingoption), und auf welche Weise plant die Bundesregierung, die Bezahlmöglichkeiten für das sogenannte punktuelle Aufladen im Sinne der Ladesäulenverordnung zu evaluieren bzw. zu standardisieren, um die angebotenen Bezahlmöglichkeiten weiter zu vereinheitlichen?</p>
        <p klasse="J">Die Bedingungen für das Bezahlen von Strom an Ladepunkten für Elektrofahrzeuge werden von der Bundesregierung kontinuierlich beobachtet. Dabei steht die Bundesregierung im engen Dialog mit den im Bereich Ladeinfrastrukturaufbau tätigen Wirtschaftsbeteiligten. Ein wesentlicher Baustein ist hier der Dialog innerhalb der Arbeitsgruppe 5 („Verknüpfung der Verkehrs- und Energienetze, Sektorkopplung“) der Nationalen Plattform „Zukunft der Mobilität“. Ebenfalls eingebunden sind die landesrechtlich organisierten Mess-, Eich- und Preisbehörden.</p>
        <p klasse="J">Dabei wird zum jetzigen Stadium des Aufbaus von Ladeinfrastruktur deutlich, dass es weniger an rechtlichen Vorgaben mangelt als an der konsequenten Umsetzung der bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen, wie zum Beispiel der Ladesäulenverordnung, der Preis­angabenverordnung oder im Mess- und Eichrecht. Hinzu kommt die Schwierigkeit, dass aktuell für bestimmte gesetzeskonforme Bepreisungen noch keine mess- und eichrechtskonformen Messgeräte verfügbar sind.</p>
        <p klasse="J">Sobald für alle relevanten Messgrößen mess- und eichrechtskonforme Messgeräte am Markt verfügbar sind, wird die Bundesregierung mit allen Wirtschaftsbeteiligten prüfen, ob auch die gesetzlichen Vorgaben einer Anpassung bedürfen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 19</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Was ist der Bundesregierung im Rahmen ihrer Beantwortung meiner zahlreichen Nachfragen zum „Hubschrauberrundflug“ des Bundesministers des Auswärtigen, Heiko Maas, über den von Israel besetzten palästinensischen Gebieten (Bundestagsdrucksache 19/3367) darüber bekannt geworden, inwiefern auch der damalige deutsche Botschafter Clemens von Goetze mit im Hubschrauber gesessen hat, obwohl die deutsche Botschaft „die israelische Seite“ in der Vorbereitung des Besuchs „ausdrücklich schriftlich in Übereinstimmung mit ihrer völkerrechtlichen Haltung zum israelischen Staatsgebiet darauf hingewiesen (hat), dass der Hubschrauberrundflug nicht über den seit 1967 besetzten Gebieten durchgeführt werden darf“ (Bundestagsdrucksache 19/2217, Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 59), und inwiefern kann der Botschafter dazu beitragen, die Route des Hubschrauberflugs, die der Bundesregierung trotz mehrerer Berichte in israelischen Zeitungen und einer Pressemitteilung der israelischen Justizministerin ( http://gleft.de/2iu ) „nicht bekannt“ ist und „auch nicht nachträglich festgestellt werden“ kann, zu rekonstruieren, zumal dieser durch seine jahrelange Tätigkeit in Israel und Palästina mit den topografischen Begebenheiten der überflogenen Gebiete nach meiner Auffassung vertraut sein dürfte?</p>
        <p klasse="J">Bundesminister Maas reiste vom 7. bis 9. Februar 2017 in seiner damaligen Funktion als Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz nach Israel, um dort insbesondere die Ergebnisse der wissenschaftlichen Aufarbeitung der NS-Vergangenheit des Ministeriums in den 1950er- und 1960er-Jahren vorzustellen. Das bilaterale Rahmenprogramm mit der israelischen Justizministerin, Frau Ayelet Shaked, umfasste eine Kranzniederlegung in der Gedenkstätte Yad Vashem und einen Hubschrauberrundflug.</p>
        <p klasse="J">Wie Ihnen ja bereits bekannt ist, hat die Deutsche Botschaft in Tel Aviv dem israelischen Justizministerium am 20. Januar 2017 schriftlich mitgeteilt, dass keine Überflüge über den seit 1967 besetzten Gebieten, das heißt über Gaza, den Golanhöhen, dem Westjordanland oder Ost-Jerusalem, durchgeführt werden dürfen, und ausdrücklich auf die besondere Wichtigkeit der Einhaltung dieser Vorgaben hingewiesen. Das israelische Justizministerium hat diese Vorgaben der Bundesregierung bei der weiteren Kommunikation zur Vorbereitung der Reise weder schriftlich noch mündlich infrage gestellt.</p>
        <p klasse="J">Der damalige deutsche Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Israel, Dr. Clemens von Goetze, nahm daraufhin in der Tat an dem Hubschrauberrundflug teil. Auch für Botschafter von Goetze gilt, dass die genaue Flugroute für einen Flugpassagier mit bloßem Auge aus der Luft nicht erkennbar ist. Die genaue Flugroute kann vor diesem Hintergrund nicht nachträglich festgestellt werden.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 20</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl auf die Frage der Abgeordneten Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Was unternimmt die Bundesregierung dagegen, dass für Tausende von sozialen Trägern angemietete Wohnungen für Menschen mit besonderen Bedarfen nur das Gewerbemietrecht mit entsprechenden Kündigungsrechten gilt, wie unter anderem auch die Caritas und das Diakonische Werk beklagen ( www.deutschlandfunk.de/kein-schutz-fuer-kranke-soziale-traeger-fuerchten.862.de.html?dram:article_id=433165 ), und kann sich die Bundesregierung vorstellen, einen gesonderten Bereich im Gewerbemietrecht für soziale Träger (Kindertagesstätten, Altersheime, betreutes Wohnen und Ähnliches) einzuführen, um diesen zumindest dem sozialen Wohnungsmietrecht ähnliche Konditionen einzuräumen?</p>
        <p klasse="J">Der Bundesregierung ist das Problem bekannt. Soziale Träger haben die Möglichkeit, bei Abschluss des Mietvertrages ausdrücklich zu vereinbaren, dass die Vorschriften des Wohnraummietrechts oder erweiterte Kündigungsschutzregelungen gelten. Die Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund ein Informationsblatt für private Träger der Wohlfahrtspflege erstellt, das seit Oktober 2017 im Internet frei zugänglich ist und kostenfrei bestellt werden kann. Das Thema war zudem Gegenstand der parlamentarischen Beratungen zum Mietrechtsanpassungsgesetz. Die Fraktionen haben Regelungen vereinbart, um die Menschen, die in den von den sozialen Trägern angemieteten Wohnungen leben, besonders zu schützen.<a id="S7673" name="S7673" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 21</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Wie vielen Beziehern von Arbeitslosengeld wurde jeweils in den Jahren von 2014 bis 2017 und bislang im Jahr 2018 die Leistung aufgrund der Sonderregelung nach § 142 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) – Arbeitsförderung gewährt, und welches sind aktuell die 15 Berufe, für die diese Regelung am häufigsten zum Tragen kommt?</p>
        <p klasse="J">Nach den Daten der Bundesagentur für Arbeit zum Monitoring der angesprochenen Sonderregelung wurde Arbeitslosengeld</p>
        <p klasse="J">− im Erhebungszeitraum vom 1. April 2013 bis zum 31. März 2014  an 229 Leistungsberechtigte,</p>
        <p klasse="J">− im Erhebungszeitraum vom 1. April 2014 bis zum 31. März 2015  an 295 Leistungsberechtigte,</p>
        <p klasse="J">− im Erhebungszeitraum vom 1. April 2015 bis zum 31. März 2016  an 239 Leistungsberechtigte und</p>
        <p klasse="J">− im Erhebungszeitraum vom 1. April 2016 bis zum 31. März 2017  an 238 Leistungsberechtigte</p>
        <p klasse="O">gezahlt. Für den Zeitraum ab 1. April 2017 gibt es noch keine Zahlen.</p>
        <p klasse="J">Nach den Daten zum vergangenen Monitoringbericht für den Zeitraum vom 1. April 2016 bis zum 31. März 2017 kam die Regelung in den folgenden Berufsgruppen am häufigsten zum Tragen:</p>
        <p klasse="J">− Schauspielerinnen und Schauspieler,</p>
        <p klasse="J">− Beschäftigte der Theater-, Film- und Fernsehproduktion,</p>
        <p klasse="J">− Beschäftigte der Kameratechnik,</p>
        <p klasse="J">− Beschäftigte der Aufsicht der Theater-, Film- und Fernsehproduktion,</p>
        <p klasse="J">− Bild- und Tontechnikerinnen und -techniker,</p>
        <p klasse="J">− Veranstaltungs- und Bühnentechnikerinnen und -techniker,</p>
        <p klasse="J">− Beschäftigte im Gastronomieservice,</p>
        <p klasse="J">− Beschäftigte der Requisite,</p>
        <p klasse="J">− Beschäftigte bei den Streitkräften,</p>
        <p klasse="J">− Beschäftigte im Gartenbau,</p>
        <p klasse="J">− Reiseleiterinnen und -leiter,</p>
        <p klasse="J">− Maskenbildnerinnen und Maskenbildner,</p>
        <p klasse="J">− Bühnen- und Kostümbildnerinnen und -bildner,</p>
        <p klasse="J">− Helferinnen und Helfer in der Bekleidungsherstellung sowie</p>
        <p klasse="J">− Beschäftigte in Sekretariatsberufen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 22</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Wie hoch schätzt die Bundesregierung die potenzielle Anzahl der Beschäftigten, die von der Sonderregelung nach § 142 Absatz 2 SGB III profitieren könnten, und wie bewertet sie deren Wirksamkeit?</p>
        <p klasse="J">Zur Abschätzung der potenziellen Anzahl der Beschäftigten, die von der Sonderregelung § 142 Absatz 2 SGB III profitieren könnten, liegen der Bundesregierung keine Daten vor.</p>
        <p klasse="J">Seit Einführung der Sonderregelung im Jahr 2009 bewegt sich die Inanspruchnahme der Regelung im Verhältnis zur Gesamtzahl der Versicherten auf niedrigem Niveau. Sie wird insbesondere von Beschäftigten in der Kultur- und Kreativwirtschaft wahrgenommen. Die mit dem Qualifizierungschancengesetz vorgesehenen Rechts­änderungen bewirken, dass mehr Personen in den Anwendungsbereich der Regelung fallen werden.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 23</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage des Abgeordneten Matthias W. Birkwald (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Welche der von der Bundesregierung bzw. der Deutschen Rentenversicherung jüngst veröffentlichten Angaben zur mittelfristigen Entwicklung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung und des Sicherungsniveaus vor Steuern im Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Beitragssatzanpassung vom 5. November 2018 (Bundestagsdrucksache 19/5464, Seite 10), in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/5359, Seite 3, im RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz (Bundestagsdrucksache 19/4668, Seite 26) oder im Vortrag „Die Finanzentwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung“ auf dem Presseseminar der Deutschen Rentenversicherung vom 7. November 2018 stimmt, und wie erklärt die Bundesregierung die jeweiligen Abweichungen?</p>
        <p klasse="J">Die veröffentlichten Werte zu Beitragssatz und Sicherungsniveau unterscheiden sich grundsätzlich hinsichtlich des Rechtsstands und dem Stand der Daten für die Berechnung.</p>
        <p klasse="J">Die Berechnungen im Entwurf des RV-Leistungsverbesserungs- und ‑Stabilisierungsgesetzes basieren auf der Schätzung der Rentenfinanzen vom Sommer 2018. In diesen Rechnungen sind die Änderungen bei den Beitragssätzen in der Arbeitslosenversicherung und der Pflegeversicherung noch nicht berücksichtigt, weil sie erst später vom Kabinett beschlossen wurden.<a id="S7674" name="S7674" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">In der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/5359 wird auf die Werte aus dem Entwurf des RV‑Leistungsverbesserungs- und ‑Stabilisierungsgesetzes verwiesen. Die zusätzlich angegebene Übersichtstabelle zum Verlauf des Beitragssatzes enthält an zwei Stellen geringfügig abweichende Werte. Dabei handelt es sich um einen Übertragungsfehler. Es gelten die Werte aus dem Gesetzentwurf, auf den in der Antwort ausdrücklich verwiesen wird.</p>
        <p klasse="J">Im Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch ist die Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung geregelt, die Auswirkungen auf die Finanzen der Rentenversicherung hat, sodass sich die ausgewiesenen Werte von früheren Rechnungen unterscheiden.</p>
        <p klasse="J">Die Rechnungen im Vortrag auf dem Presseseminar vom 7. November 2018 basieren auf der Schätzung der Rentenfinanzen vom Herbst 2018, die die neuen Wirtschaftsannahmen der Bundesregierung und die aktuellsten Finanzdaten der Rentenversicherung berücksichtigt.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 24</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage des Abgeordneten Matthias W. Birkwald (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Welche finanziellen Auswirkungen für den Bundeshaushalt ergeben sich insgesamt und isoliert für die Beitragssatzgarantie aus der aktuell gültigen Fortschreibung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung und dem Sicherungsniveau vor Steuern?</p>
        <p klasse="J">Aus der aktuellen Modellrechnung zur Entwicklung der Rentenfinanzen ergeben sich im Bundeshaushalt 2019 für den Bund finanzielle Belastungen in Höhe von insgesamt rund 98 Milliarden Euro. Bis zum Ende des Zeitraums der mittelfristigen Finanzplanung im Jahr 2022 steigt dieser Wert auf 110 Milliarden Euro. Die Höhe der Beitragssatzgarantie beträgt ausweislich des Rentenversicherungsberichts 2018, der heute im Kabinett verabschiedet wurde, 1,9 Milliarden Euro im Jahr 2025. Im Entwurf des RV-Leistungsverbesserungs- und ‑Stabilisierungsgesetzes wurden hierzu noch 4,9 Milliarden Euro ausgewiesen. Der Unterschied ergibt sich aus einer günstigeren Einschätzung der Finanzentwicklung im Rentenversicherungsbericht 2018 gegenüber dem Rechenstand zum Zeitpunkt der Erstellung des Gesetzentwurfs.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 25</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Was sind jeweils die Gründe dafür, dass in der Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 18/13156 die Investments des Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit und des Vorsorgefonds der sozialen Pflegeversicherung in Unternehmen, die hierzulande oder in unseren Nachbarstaaten Atomkraftwerke im Leistungsbetrieb betreiben, nicht genannt wurden, obwohl diese Investments damals im Grundsatz bereits existierten (vergleiche Antwort der Bundesregierung vom 16. November 2018 auf meine schriftliche Frage Arbeitsnummer 11 auf Bundestagsdrucksache 19/5984), und wie groß waren diese Investments des Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit und des Vorsorgefonds der sozialen Pflegeversicherung im Beantwortungszeitraum meiner schriftlichen Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 18/13156 (bitte nach den beiden Fonds und den damals vier betreffenden Unternehmen differenzieren)?</p>
        <p klasse="J">In der schriftlichen Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 18/13156 wurde gefragt, inwiefern Bundesmittel – zum Beispiel für die Pensionsversorgung – in Unternehmen investiert seien, die hierzulande oder in unseren Nachbarstaaten Atomkraftwerke im Leistungsbetrieb betreiben. Da sich die Frage explizit auf Bundesmittel und nicht auf Beitragsmittel der Bundesagentur für Arbeit und der Pflegeversicherung bezog, wurde in der Antwort auch nur auf die Bundesmittel eingegangen.</p>
        <p klasse="J">Zum Beantwortungszeitpunkt der schriftlichen Frage 28 am 30. Juni 2017 enthielt der Versorgungsfonds der Bundesagentur folgende Aktien von Unternehmen, die direkt oder indirekt an Atomkraftwerken beteiligt waren:</p>
        <p klasse="T_NaS">− EON: 849 005 Aktien (damaliger Kurswert: 7 002 593 Euro)</p>
        <p klasse="T_NaS">− ENEL: 2 996 008 Aktien (damaliger Kurswert: 14 063 262 Euro)</p>
        <p klasse="T_NaS">− Engie: 670 215 Aktien (damaliger Kurswert: 8 856 891 Euro)</p>
        <p klasse="T_NaS">− Iberdrola: 2 282 930 Aktien (damaliger Kurswert: 15 827 554 Euro)</p>
        <p klasse="J">Zum Beantwortungszeitpunkt der schriftlichen Frage 28 am 30. Juni 2017 enthielt der Pflegevorsorgefonds folgende Aktien von Unternehmen, die direkt oder indirekt an Atomkraftwerken beteiligt waren:</p>
        <p klasse="T_NaS">− EON: 439 623 Aktien (damaliger Kurswert: 3 626 011 Euro)</p>
        <p klasse="T_NaS">− ENEL: 1 551 361 Aktien (damaliger Kurswert: 7 282 089 Euro)</p>
        <p klasse="T_NaS">− Engie: 347 044 Aktien (damaliger Kurswert: 4 586 186 Euro)</p>
        <p klasse="T_NaS">− Iberdrola: 1 182 123 Aktien (damaliger Kurswert: 8 195 659 Euro)</p>
        <p klasse="J">Die Anlage der Mittel wird derzeit vom Anlageausschuss der Sondervermögen mit Blick auf Beteiligungen an Unternehmen, die Kernkraftwerke betreiben, geprüft.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 26</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Wie sieht die derzeitige zeitliche Planung für die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Reform des Elternunterhalts für pflegebedürftige Eltern aus?</p>
        <p klasse="J">Die Regierungsparteien haben im Hinblick auf die finanzielle Heranziehung von Kindern, deren Eltern beziehungsweise Elternteile Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch erhalten, im Koalitionsvertrag Folgendes vereinbart:</p>
        <p klasse="Z">„Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden.“<a id="S7675" name="S7675" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales strebt eine zügige Umsetzung dieses Vorhabens an. Zunächst sind jedoch die rechtliche Ausgestaltung und die Finanzierung zu klären. Aus diesem Grund kann derzeit noch keine Aussage zur zeitlichen Planung einer Umsetzung getroffen werden.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 27</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Plant die Bundesregierung eine Reform des Unterhaltsrechts insbesondere in Bezug auf Elternunterhalt?</p>
        <p klasse="J">Eine Reform des zivilrechtlichen Elternunterhalts über die Vereinbarung im Koalitionsvertrag hinaus (siehe Antwort zu Frage 26) ist derzeit nicht geplant.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 28</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Frage der Abgeordneten Martina Renner (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Wie viele Ermittlungsverfahren werden derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Angehörige des Kommandos Spezialkräfte geführt (bitte unter Nennung des Tatvorwurfes antworten)?</p>
        <p klasse="J">Nach Kenntnis der Bundesregierung werden derzeit gegen dem Kommando Spezialkräfte angehörende Soldatinnen und Soldaten insgesamt sechs Ermittlungsverfahren geführt. Die konkreten strafrechtlichen Tatvorwürfe dieser Ermittlungsverfahren lauten:</p>
        <p klasse="T_NaS">1. Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen; dieses Ermittlungsverfahren steht im Zusammenhang mit dem Erlass eines Strafbefehls gegen einen Soldaten des Kommandos Spezialkräfte, über den die Presse in der 46. Kalenderwoche berichtet hat,</p>
        <p klasse="T_NaS">2. Vergewaltigung,</p>
        <p klasse="T_NaS">3. sexueller Missbrauch von Kindern und Besitz von kinder- und jugendpornografischen Schriften sowie Abruf kinder- und jugendpornografischer Inhalte mittels Telemedien,</p>
        <p klasse="T_NaS">4. Misshandlung Untergebener,</p>
        <p klasse="T_NaS">5. besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs sowie Körperverletzung und</p>
        <p klasse="T_NaS">6. gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr sowie Abrechnungsbetrug.</p>
        <p klasse="J">In zwei weiteren Fällen ist zwar das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft abgeschlossen, jedoch steht eine gerichtliche Entscheidung noch aus. In einem dieser Fälle wurde der Erlass eines Strafbefehls beantragt, im anderen Anklage erhoben. Die Tatvorwürfe lauten in beiden Fällen: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen; die beiden Fälle stehen allerdings in keinem inhaltlichen Zusammenhang zueinander.</p>
        <p klasse="J">Abschließend ist festzuhalten, dass der Bundesregierung zur Anzahl laufender Strafverfahren keine gesicherten und umfassenden Erkenntnisse vorliegen. Da die Strafverfolgung grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder fällt, ist die Bundesregierung daher auf die Information durch deren Strafverfolgungsbehörden angewiesen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 29</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Inwiefern waren deutsche Tornados im Vorfeld des Luftangriffs vom 17. November 2018 auf das Dorf Abu al-Hassan nahe der Stadt Hadschin in der Provinz Deir al-Sur an der Grenze zum Irak, bei dem 43 Zivilisten getötet wurden, im Einsatz, und welche Aufklärungsprodukte für Operation Inherent Resolve (OIR) wurden seitens Deutschland zur Verfügung gestellt ( www.zeit.de/politik/ausland/2018-11/syrien-luftangriffe-us-koalition-provinz-deir-ez-zor )?</p>
        <p klasse="J">Deutsche Tornados sind in den letzten drei Monaten vor dem 17. November 2018 einmal im Bereich des Dorfes Abu al-Hassan geflogen.</p>
        <p klasse="J">In diesem Zeitraum wurden keine Aufklärungsprodukte zu diesem Bereich für die Operation Inherent Resolve zur Verfügung gestellt.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 30</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Wie viele Projektskizzen für digitale Experimentierfelder wurden bis zum 9. November 2018 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung eingereicht, und wie wird sichergestellt, dass die Qualität der eingereichten Projektskizzen einerseits fachlich geprüft wird bei gleichzeitiger Einhaltung des von der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, gewünschten Projektbeginns noch im zweiten Halbjahr 2019?</p>
        <p klasse="J">Es sind insgesamt 25 Projektskizzen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung eingegangen.</p>
        <p klasse="J">Diese Projektskizzen werden einer Expertenbegutachtung unterzogen, die bis Ende 2018/Anfang 2019 vorgesehen ist. Anschließend werden die Ergebnisse der Begutachtung vom Projektträger aufbereitet und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) als Entscheidungsvorschlag zugeleitet.</p>
        <p klasse="J">Nach Entscheidung durch das BMEL werden die Skizzeneinreicher zur Antragstellung aufgefordert. Dies soll im ersten Halbjahr 2019 erfolgen.</p>
        <p klasse="J">Je nach Eingang der Anträge und der Bescheidausstellung kann mit den Vorhaben begonnen werden.</p>
        <p klasse="J">Vor diesem Hintergrund ist ein Projektbeginn im zweiten Halbjahr 2019 realistisch.<a id="S7676" name="S7676" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 31</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Wie will die Bundesregierung die Finanzierung der Experimentierfelder bis 2022 unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Haushaltshoheit des Deutschen Bundestages sicherstellen, und was wird mit den Mitteln geschehen, die bereits im Haushalt 2018 für die Experimentierfelder zur Verfügung gestellt wurden?</p>
        <p klasse="J">Der Einzelplan 10 (BMEL) des Bundeshaushaltes 2019 wurde in der Sitzung des Deutschen Bundestages am 23. November 2018 verabschiedet. Er sieht für den Bereich Digitalisierung in der Landwirtschaft im Jahr 2019 einen Gesamtansatz von 15 Millionen Euro und Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre von insgesamt 13 Millionen Euro vor. Ein wesentlicher Teil der Mittel wird voraussichtlich für die Finanzierung der Experimentierfelder aufgewendet werden.</p>
        <p klasse="J">Im Jahr 2018 werden noch keine Mittel für Experimentierfelder zur Verfügung gestellt, da hierfür eine Bewilligung von Fördermitteln im laufenden Jahr nicht mehr vorgesehen ist (vergleiche auch meine Antwort zu Frage 30).</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 32</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Wie viele Schafe leben derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung in Beständen von Wanderschäfern, und wie sind diese regional verteilt (bitte je Bundesland in Prozent verglichen mit dem bundesweiten Bestand an Schafen angeben)?</p>
        <p klasse="J">Die Eigenschaft „Wanderschäfer“ wird in der Agrarstatistik nicht erfasst.</p>
        <p klasse="J">Aus den Ergebnissen der Agrarstrukturerhebung 2016 ist bekannt, dass in Deutschland rund 19 600 landwirtschaftliche Betriebe Schafe halten und der Gesamtbestand rund 1,8 Millionen Tiere umfasst. In Betrieben mit weniger als 10 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche hielten Schafhalter im Durchschnitt nur 35 Schafe.</p>
        <p klasse="J">Die Betriebe mit größeren Schafbeständen verfügen in der Regel je Betrieb über reichlich landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF). Es ist davon auszugehen, dass es sich bei diesen großen Schafbetrieben überwiegend nicht um „flächenlose“ Wanderschäfer handelt.</p>
        <p klasse="J">Eine Statistik zur Zahl der Schafbestände von Wanderschäfern wird nicht geführt.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 33</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Welche Kriterien legt die Bundesregierung bei der Vergabe der im Rahmen des geplanten Bundesprogramms Wolf geplanten Prämie an, und wie definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Tiere von Wanderschäfern?</p>
        <p klasse="J">Am 8. November 2018 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages ein Bundesprogramm Wolf mit einem Mittelvolumen von 1,05 Millionen Euro verabschiedet. Das Bundesprogramm hat das Ziel, dass Wanderschäfer für Maßnahmen zum Schutz vor dem Wolf eine Prämie von 40 Euro pro Tier erhalten. Vor einer Durchführung und Umsetzung der vorgesehenen Förderung durch das Bundesprogramm sind eine Reihe von Fragen, wie zum Beispiel beihilferechtliche Einordnung und Abgrenzung zu anderen Fördergrundsätzen, zu prüfen. Die Bundesregierung prüft gegenwärtig auch die Kriterien, die sich an der Zweckbestimmung des neuen Ansatzes im Bundeshaushalt zu orientieren haben.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 34</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Welche konkreten Maßnahmen sind von der Bundesregierung zur Unterstützung der trotz ihrer ökologisch wertvollen Leistungen ökonomisch stark in der Existenz bedrohten Wanderschäferei (bezugnehmend auf Prüfauftrag auf Bundestagsdrucksache 19/298, unter Abschnitt III Nummer 3) geplant, und inwieweit kann das im Haushalt 2019 vereinbarte Bundesprogramm Wolf mit einer Prämie für Schafe in Wolfsregionen Wanderschäfer in den Gebieten ohne Wolfvorkommen vor der existenzbedrohenden wirtschaftlichen Situation bewahren?</p>
        <p klasse="J">Am 8. November 2018 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages ein Bundesprogramm Wolf mit einem Mittelvolumen von 1,05 Millionen Euro verabschiedet. Das Bundesprogramm hat das Ziel, dass Wanderschäfer für Maßnahmen zum Schutz vor dem Wolf eine Prämie von 40 Euro pro Tier erhalten. Vor einer Durchführung und Umsetzung der vorgesehenen Förderung durch das Bundesprogramm sind eine Reihe von Fragen, wie zum Beispiel die beihilferechtliche Einordnung und Abgrenzung zu anderen Fördergrundsätzen, zu prüfen. Die Bundesregierung prüft gegenwärtig auch die Kriterien, die sich an der Zweckbestimmung des neuen Ansatzes im Bundeshaushalt zu orientieren haben. Vorrangig bedarf der Begriff des Wanderschäfers einer Klärung. Aus der Zweckbestimmung lässt sich auch ableiten, dass Schäfer im Verbreitungsgebiet des Wolfs begünstigt werden sollen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 35</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass mit einem Fördervolumen von 1 Million Euro die ökonomisch existenzbedrohende Situation der Weidetierhaltung mit ihrer immensen ökologischen Leistung in Deutschland gelingen kann, und inwiefern ist eine Anpassung des Fördervolumens an den real existierenden Bedürfnissen der Weidewirtschaft vorgesehen?<a id="S7677" name="S7677" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Wie bereits zu Ihrer vorhergehenden Frage erläutert, wurde am 8. November 2018 ein Bundesprogramm Wolf mit einem Mittelvolumen von 1,05 Millionen Euro verabschiedet. Das Bundesprogramm ist zunächst auf Wanderschäfer begrenzt. Die Bundesregierung prüft gegenwärtig auch die Kriterien, die sich an der Zweckbestimmung des neuen Ansatzes im Bundeshaushalt zu orientieren haben. Vorrangig bedarf der Begriff des Wanderschäfers einer Klärung. Aus der Zweckbestimmung lässt sich auch ableiten, dass Schäfer im Verbreitungsgebiet des Wolfes begünstigt werden sollen. Weitere Mittel zur Förderung der Weidetierhaltung stehen beispielsweise über Agrarumweltmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz zur Verfügung.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 36</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Stefan Zierke auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über Aktivitäten des Vereins „TeenSTAR“ in Deutschland insbesondere im Bildungs-, Aufklärungs- und Beratungsbereich (vergleiche www.queer.de/detail.php?article_id=31538 ), und hat der Verein nach Kenntnis der Bundesregierung für seine Tätigkeit eine öffentliche Förderung oder Zugang zu staatlichen Bildungseinrichtungen erhalten?</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über den Verein „TeenSTAR“ in Deutschland. Im Besonderen wird der Verein auch nicht durch die Bundesregierung gefördert.</p>
        <p klasse="J">Inwieweit der Verein in den Bildungseinrichtungen der Länder aktiv ist, ist nicht bekannt.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 37</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Stefan Zierke auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Auf welche Weise stellt die Bundesregierung sicher, dass Kinder und Jugendliche insbesondere in Bildungseinrichtungen vor sogenannter Aufklärungsarbeit geschützt werden, die Homosexualität als eine Identitätsstörung und im Rahmen sogenannter Konversionstherapien als therapierbar bzw. änderungsbedürftig darstellt?</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung wendet sich gegen jede Form von Diskriminierung. Beim Schutz von jungen Menschen vor unangemessenen und für sie schädlichen Therapie- und Beratungsangeboten (wie unter anderem die Konversionstherapie) setzen wir auf die frühzeitige sachgerechte Aufklärung und Information. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unterstützt dies durch die Bereitstellung verschiedenster Informationen, die junge Menschen in ihrem Selbstwertgefühl und in der Entwicklung ihrer sexuellen Identität stärken. Denn Sexualität ist integraler Bestandteil von körperlicher und seelischer Gesundheit.</p>
        <p klasse="J">Die Broschüren und Maßnahmen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung haben darüber hinaus einen für die Kinder und Jugendlichen in ihrer Identitätsbildung bestärkenden, ganzheitlichen und antidiskriminierenden Ansatz. Die Botschaften darin distanzieren sich klar von der Konversationstherapie.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 40</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Sabine Weiss auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Hat die Bundesregierung die vom Deutschen Hanfverband in Auftrag gegebene Studie „Die Kosten der Cannabis-Prohibition in Deutschland“ von Professor Dr. Justus Haucap, welche diesen Monat veröffentlicht wurde, zur Kenntnis genommen, und wie schätzt sie die Berechnungen, also die potenziellen Einsparungen und zusätzlichen Steuereinnahmen in Höhe von insgesamt 2,66 Milliarden Euro, ein?</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung teilt bereits die der Studie zugrunde liegende Annahme einer Rechtsänderung zur Freigabe von Cannabis zu Rauschzwecken nicht. Aus diesem Grund liegen der Bundesregierung auch keine Daten zu möglichen Einnahmen oder Einsparungen nach einer entsprechenden Rechtsänderung vor. Zu dem von der Frage angesprochenen Thema hat die Bundesregierung am 21. Dezember 2017 auf Bundestagsdrucksache 19/310 (Antwort auf Frage 14 der Kleinen Anfrage der FDP, Kontrollierte Abgabe von Cannabis, Bundestagsdrucksache 19/181) ausgeführt, dass der Schutz der Gesundheit für sie höchste Priorität hat.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 42</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Sabine Weiss auf die Frage der Abgeordneten Dr. Manuela Rottmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei der Veröffentlichung von durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erhobenen Daten über die Qualität von Krankenhäusern die Stellungnahmen negativ bewerteter Kliniken vor Veröffentlichung so berücksichtigt werden, dass eine falsche Deutung der Ergebnisse der Qualitätserhebung, wie im Fall einer Haßfurter Klinik ( https://m.mainpost.de/regional/­hassberge/Zu-kompliziert-fuer-eine-einfache-Darstellung;art513833,10107827 ), ausgeschlossen wird?</p>
        <p klasse="J">Der Gesetzgeber hat mit dem Krankenhausstrukturgesetz festgelegt, dass Qualität und Transparenz in der Krankenhausversorgung eine größere Rolle spielen. Durch dieses Gesetz wurde daher unter anderem Qualität als Kriterium für die Krankenhausplanung eingeführt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist gesetzlich damit beauftragt worden, ein entsprechendes Instrumentarium zu entwickeln und umzusetzen, um den Ländern geeignete Qualitätsdaten ihrer Krankenhäuser zur Verfügung zu stellen.</p>
        <p klasse="J">Bei den Ende Oktober 2018 veröffentlichten Ergebnissen handelt es sich um mehrfach geprüfte sowie durch mehrere Experten im Konsens gefundene Bewertungen relevanter Aspekte der Versorgungsqualität einer Einrichtung. Der G-BA stellt die Ergebnisse der Datenerhebung zu den einzelnen Qualitätsindikatoren auf seiner Internetseite sachlich und transparent dar. Dabei hat er Erläuterungen veröffentlicht, die dazu beitragen sollen, die Ergebnisse sachgerecht einzuordnen.<a id="S7678" name="S7678" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 43</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Sabine Weiss auf die Frage der Abgeordneten Dr. Manuela Rottmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Hat oder plant die Bundesregierung Lösungen, um den Reputationsverlust und die daraus möglicherweise folgenden wirtschaftlichen Schäden für eine Klinik, die aufgrund einer verzerrenden Darstellung der Ergebnisse der Qualitätserhebung durch den G-BA wie zum Beispiel im Fall einer Haßfurter Klinik zu befürchten sind, zu verhindern bzw. auszugleichen ( www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/krankenhaus-tuev-diese-73-kliniken-liefern-unzureichende-qualitaet-a-1237366.html , https://m.mainpost.de/regional/hassberge/Zu-kompliziert-­fuer-eine-einfache-Darstellung;art513833,10107827 )?</p>
        <p klasse="J">Die vom G-BA vorgenommene erste Veröffentlichung der Ergebnisse zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren zeigt deutlich, dass sie auf eine sachliche und differenzierte Darstellung der Qualitätsdaten gerichtet ist. Es ist aber nicht auszuschließen, dass solche Informationen über die Versorgungsqualität dennoch in der Öffentlichkeit verkürzt oder verzerrt dargestellt werden. Transparenz ist bei der Qualitätsentwicklung im medizinischen Bereich von entscheidender Bedeutung, weil es sich bei den Ergebnissen zu den planungsrelevanten Indikatoren um Informationen handelt, die gerade für Patientinnen und Patienten eine besondere Bedeutung besitzen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 44</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Sabine Weiss auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Gabelmann (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Für welchen Zeitpunkt plant die Bundesregierung die Stelle einer oder eines Patientenbeauftragten neu zu besetzen, nachdem der bisherige Amtsinhaber Dr. Ralf Brauksiepe Zeitungsberichten zufolge (vergleiche Tageszeitung „junge Welt“ vom 21. November 2018) Anfang November 2018 in die Immobilienwirtschaft gewechselt ist, und welche Haltung hat die Bundesregierung gegenüber Vorschlägen, die Dr. Ralf Brauksiepe noch in seiner Amtszeit als Patientenbeauftragter der Bundesregierung gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz angeregt haben soll (vergleiche „Südwest Presse“ vom 17. November 2018), denen zufolge die Arzthaftung patientenfreundlicher gestaltet werden solle, indem zukünftig für den Nachweis, dass ein Fehler für den Schaden verantwortlich ist, die „überwiegende Wahrscheinlichkeit“ reichen solle?</p>
        <p klasse="J">Hinsichtlich der Nachbesetzung einer oder eines Patientenbeauftragten ist die Bundesregierung noch in der Entscheidungsfindung.</p>
        <p klasse="J">Die Anregungen zur Beweislasterleichterung im Arzthaftungsrecht des ehemaligen Patientenbeauftragten der Bundesregierung Dr. Brauksiepe gegenüber dem BMJV werden derzeit zwischen BMG und dem für das Behandlungsvertragsrecht zuständigen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sorgfältig geprüft.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 45</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Sabine Weiss auf die Frage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Sieht die Bundesregierung durch die kürzlich veröffentlichte Meta-Studie „Oral hormone pregnancy tests and the risks of congenital malformations: a systematic review and meta-analysis“ von Carl Heneghan et al. Anlass dazu, ihre bisherige Position zu ändern, wonach ein Zusammenhang zwischen der Anwendung eines hormonellen Schwangerschaftstests wie Duogynon während der Frühschwangerschaft und unerwünschten Effekten wie Fehlgeburt, Totgeburt oder angeborenen Missbildungen unwahrscheinlich erscheint (vergleiche Bundestagsdrucksache 18/7927), und, falls nein, warum nicht?</p>
        <p klasse="J">Die in der Frage angesprochene Metaanalyse von Carl Heneghan bedarf zunächst einer vertieften, methodischen und fachlichen Analyse durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, bevor valide Schlussfolgerungen möglich sind.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 47</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Steffen Bilger auf die Frage des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Auf welche Weise wird die Bundesregierung die bundeseigene Deutsche Bahn AG aufgrund ihrer finanziellen Lage (hohe Verschuldung, geringe Ertragskraft; siehe Bilanz für das Jahr 2017) in ihrer Handlungsfähigkeit unterstützen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hinsichtlich der Aussagen des Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG, wonach das Bahnunternehmen Investitionen in neue Züge nicht selbst finanzieren könne („Börsen-Zeitung“ vom 23. März 2018), Wettbewerbsbahnen jedoch keine Hilfen vom Bund erhalten, unter dem Gesichtspunkt der Wettbewerbsgerechtigkeit?</p>
        <p klasse="J">Gemäß § 8 BSWAG finanziert der Bund lediglich Investitionen in den Bau, den Ausbau und in die Ersatz­investitionen der Schienenwege. Investitionen in Züge finanziert die DB AG aus Eigenmitteln, das heißt aus dem laufenden Cashflow des DB-Konzerns und über die Aufnahme von Finanzmitteln am Kapitalmarkt.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 48</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Steffen Bilger auf die Frage des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, unter Berücksichtigung von § 8 Absatz 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) die Qualifikation des Fahrpersonals im Umgang mit mobilitätseingeschränkten Menschen zu verbessern, und mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung eine Ergänzung des § 48 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) um den Nachweis einer Schulung für das Fahrpersonal im Umgang mit mobilitätseingeschränkten Personen?<a id="S7679" name="S7679" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Ob ein Nahverkehrsplan besondere Anforderungen an die Qualifikation des Fahrpersonals im Umgang mit mobilitätseingeschränkten Menschen festlegt, liegt nach § 8 Absatz 3 PBefG im Zuständigkeitsbereich der Aufgabenträger, das heißt der von den Ländern benannten zuständigen Behörden.</p>
        <p klasse="J">Die im Mai 2018 erlassene Berufskraftfahrer-Qualifikations-Richtlinie (EU) 2018/645 sieht für bestimmte Fahrerlaubnisklassen die Vermittlung von Kenntnissen zur Erlangung der Grundqualifikation sowie im Zuge der vorgeschriebenen regelmäßigen Weiterbildungen Inhalte vor, die die Fahrgastsicherheit und den Fahrgastkomfort gewährleisten sollen. Dazu zählt auch das Kennen von „Merkmalen der Beförderung bestimmter Fahrgastgruppen (Menschen mit Behinderungen, Kinder). Einzelheiten zur Umsetzung der oben genannten Richtlinie stehen noch nicht fest.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 49</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Steffen Bilger auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Wie wirken die vier bereits Ende 2015 in den Opel-Modellen Insignia, Zafira und Cascada entdeckten Abschalteinrichtungen jeweils, und sind diese vier Abschalteinrichtungen aus Sicht der Bundesregierung jeweils zulässig (vergleiche https://twitter.com/BMVI/status/1051834079467982848 )?</p>
        <p klasse="J">Es handelt sich um ein laufendes Verwaltungsverfahren, zu dem keine Informationen veröffentlicht werden können.</p>
        <p klasse="J">Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/5924 „Angekündigter Rückruf von Opel-Fahrzeugen aufgrund von Abgasmanipulationen“ verwiesen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 50</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Steffen Bilger auf die Frage des Abgeordneten Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Wie begründet die Bundesregierung die vom Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Andreas Scheuer, angekündigte Umlegung der aus dem Dieselskandal resultierenden Kosten auf die Kommunen, und wie soll dieser kommunale Beitrag konkret ausgestaltet werden (vergleiche www.bild.de/geld/wirtschaft/wirtschaft/diesel-andreas-scheuer-laesst-gipfel-in-bruessel-platzen-58569994.bild.html )?</p>
        <p klasse="J">Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fördert die Erstellung sogenannter kommunaler „Masterpläne“, die als eine inhaltliche Fortschreibung und Weiterentwicklung der bestehenden Luftreinhaltepläne verstanden werden können.</p>
        <p klasse="J">Es sind die Kommunen, die die Situation vor Ort am genauesten kennen und einschätzen können. Es ist daher ihre Verantwortung, sich im Austausch mit den Landesbehörden einzubringen und Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu entwickeln.</p>
        <p klasse="J">Im Übrigen sind die Ergebnisse des 3. Kommunalgipfels am 3. Dezember 2018 im Kanzleramt abzuwarten.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 52</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Steffen Bilger auf die Frage des Abgeordneten Oliver Luksic (FDP):</p>
        <p klasse="p">Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Forderung der Deutschen Umwelthilfe e. V., nun auch eine Teilsperrung der Bundesautobahn 100 in Berlin für Dieselfahrzeuge vorzunehmen ( www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/urteil-fuer-saubere-luft-in-berlin-zieht-weitere-strassen-und-stadtautobahn-a100-fuer-fahrverbote-in/ )?</p>
        <p klasse="J">Die Bundesautobahn 100 gehört nicht zu den Streckenabschnitten, für die das Verwaltungsgericht Berlin in seinem Urteil vom 9. Oktober 2018 (VG 10 K 207.16) die Anordnung von Fahrverboten für zwingend erforderlich hält.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 53</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Steffen Bilger auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Inwiefern hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Äußerungen des Bundesministers überprüft, dass Euro-5-Diesel-Pkw nur zur Hälfte mit SCR-Katalysatoren nachrüstbar sind ( www.bild.de/politik/inland/politik-inland/groko-bastelt-an-plan-fuer-nachruestungen-neue-hoffnung-fuer-millionen-diesel-fa-57260402.bild.html ), und für wie glaubwürdig hält die Bundesregierung insgesamt die Ausführungen der Autohersteller im Rahmen des Dieselskandals?</p>
        <p klasse="J">Es wird auf den am 20. November 2018 verabschiedeten Abschlussbericht der Expertenrunde 1 des Nationalen Forums Diesel zur Emissionsreduzierung in den im Verkehr befindlichen Fahrzeugflotten verwiesen. Der Bericht ist auf der Internetseite des BMVI einsehbar.</p>
        <p klasse="J">Die Aussagen der Automobilhersteller zu den Nachrüstmöglichkeiten waren mit den Ergebnissen der Expertenrunde 1 der Nationalen Forums Diesel nicht konsistent.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 54</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Steffen Bilger auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Wie viele stationäre NO 2 -Messstellen sind nach Kenntnis des Bundesverkehrsministeriums unsachgerecht aufgestellt (bitte auch angeben, wie viele NO 2 -Messstellen es gibt), und sollten nach Ansicht des Bundesverkehrsministeriums die bisherigen Überprüfungen der NO 2 Messstellen ohne Beanstandungen in den Bundesländern Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg wiederholt werden?</p>
        <p klasse="J">Es gibt derzeit seitens der zuständigen Behörden der Länder bundesweit rund 530 amtliche Probenahmestellen für NO 2 , davon rund 250 verkehrsnahe Probenahmestellen.</p>
        <p klasse="J">Im Übrigen wird auf die Antwort der Fragen 2 bis 12 auf Bundestagsdrucksache 19/5830 verwiesen.<a id="S7680" name="S7680" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 55</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Steffen Bilger auf die Frage der Abgeordneten Judith Skudelny (FDP):</p>
        <p klasse="p">Welche Daten sollen gemäß dem Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes konkret zur Durchsetzung der Dieselfahrverbote automatisiert erfasst werden, und mit welchen Daten des Zentralen Fahrzeugregisters des Kraftfahrt-Bundesamts werden diese abgeglichen?</p>
        <p klasse="J">Der Gesetzentwurf eröffnet die Möglichkeit, Daten automatisiert zu erheben, zu speichern und zu verwenden. Darunter fallen folgende Daten:</p>
        <p klasse="O">1. Das Kennzeichen der Fahrzeuge, die in einem Gebiet mit Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten fahren.</p>
        <p klasse="O">2. Die für die Berechtigung zur Teilnahme am Verkehr in Gebieten mit Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten erforderlichen Merkmale des Fahrzeugs.</p>
        <p klasse="O">3. Das Bild des Fahrzeugs und des Fahrers, wie zum Beispiel bei Geschwindigkeitskontrollen.</p>
        <p klasse="O">4. Der Ort und die Zeit der Durchfahrt eines Gebietes mit Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten.</p>
        <p klasse="J">Durch die Gesetzesänderung soll den Verkehrsüberwachungsbehörden der Länder die Möglichkeit gegeben werden, im konkreten Einzelfall anhand des Kennzeichens des Fahrzeugs die für das jeweilige Fahrzeug gespeicherten und für die Kontrolle der jeweiligen Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten erforderlichen Fahrzeugdaten automatisiert abrufen zu können, um festzustellen, ob für das Fahrzeug eine Verkehrsbeschränkung oder ein Verkehrsverbot gilt. Darüber hinaus findet kein Abgleich mit Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister statt.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 56</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Steffen Bilger auf die Frage des Abgeordneten Dr. Christian Jung (FDP):</p>
        <p klasse="p">Um wie viel Prozent würde nach Ansicht der Bundesregierung der Anteil von Schiene und Wasserstraße am kombinierten Verkehr sinken, sollten Fahrten mit 44-Tonnen-Lkw dauerhaft und grundsätzlich zugelassen werden?</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung geht davon aus, dass durch die generelle Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts (zGG) von Nutzfahrzeugkombinationen von 40 auf 44 Tonnen Verlagerungseffekte von der Schiene und der Wasserstraße auf die Straße entstünden. Sie lehnt eine generelle Erhöhung des zGG daher ab. Genaue Angaben zu möglichen Verlagerungseffekten liegen der Bundesregierung nicht vor.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 57</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage des Abgeordneten Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="p">Kann die Bundesregierung garantieren, dass die zuständigen Messstationen für die Erhebung der Stickoxidbelastung in deutschen Städten ordnungsgemäß und gemäß den Richtlinien der Europäischen Union aufgestellt sind?</p>
        <p klasse="J">Für die Messung der Stickoxidbelastung in den Städten sind die Länder zuständig.</p>
        <p klasse="J">Eine von der Verkehrsministerkonferenz initiierte zusätzliche Überprüfung verkehrsnaher Probenahmestellen durch den Technischen Überwachungsverein (TÜV) im Hinblick auf die amtlichen Probenahmestellen der zuständigen Behörde des Landes Nordrhein-Westfalen hat bislang ergeben, dass diese den Anforderungen der 39. BImSchV entsprechen und damit auch europarechtskonform sind. Überprüfungen in weiteren Bundesländern werden folgen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 58</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage des Abgeordneten Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="p">Welche unabhängige Instanz prüft die ordnungsgemäße Aufstellung und einwandfreie Funktionsweise der Schadstoffmessstellen?</p>
        <p klasse="J">Die Aufstellung der Probenahmestellen wird durch die Länder gemäß den geltenden nationalen und europäischen Vorschriften dokumentiert. Die Länder sind verpflichtet, die Dokumentation erforderlichenfalls zu aktualisieren und mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 59</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Wird sich die Bundesregierung mit einer zwischen den Ressorts abgestimmten Position dafür einsetzen, dass im Rahmen der EU-Beitrittsverhandlungen mit Montenegro das Verhandlungskapitel 27 (Umwelt) erst dann eröffnet wird, wenn zuvor die montenegrinische Regierung die Saline Ulcinj, einer der größten Salzgärten des Mittelmeerraumes und bedeutende Rast-, Brut- und Überwinterungsstätte für Tausende, teilweise seltene Wal- und Wasservogelarten, unter ausreichenden Naturschutz im Sinne der Ramsar-Konvention und des europäischen Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000 bzw. der EU-Vogelschutzrichtlinie gestellt hat, und, falls nein, warum nicht?</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung hat sich in der Vergangenheit und wird sich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass die Saline Ulcinj unter Naturschutz gestellt wird. Daher legt die Bundesregierung bei den Verhandlungen zur Eröffnung des EU-Beitrittskapitels 27 (Umwelt) mit Montenegro ein besonderes Augenmerk auf die Saline und die Einhaltung des europäischen Naturschutzrechts.<a id="S7681" name="S7681" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Wie Sie aufgrund unseres bisherigen Austauschs zu dieser Frage wissen, steht das BMU mit dem montenegrinischen Minister für nachhaltige Entwicklung und Tourismus, Pavle Radulovic, hierzu bereits im Kontakt. Dabei hat die montenegrinische Seite den Willen bekundet, sich im Rahmen der Beitrittsverhandlungen des Schutzes der Saline ernsthaft anzunehmen. Am 22. Oktober 2018 hat uns ein ausführliches Antwortschreiben des Ministers erreicht, welches offenbart, dass die montenegrinische Regierung sich der internationalen Bedeutung der Saline sehr bewusst ist und bereits Anstrengungen zu ihrem Schutz unternommen hat.</p>
        <p klasse="J">Gleichzeitig sind aus Sicht vom BMU aber weitere Maßnahmen zur Unterschutzstellung der Saline notwendig. Die Bundesregierung hat sich deshalb dazu entschieden, den Aspekt des Schutzes der Saline zum integralen Bestandteil der deutschen Verhandlungsposition zur Eröffnung des Umweltkapitels zu machen.</p>
        <p klasse="J">Es gibt zwei Gründe, weshalb wir die von Ihnen geforderte Conditio sine qua non nicht für den richtigen Weg halten:</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung ist der Meinung, dass Montenegro ab jetzt bis zur Schließung des Umweltkapitels im Rahmen eines Benchmarks Schritt für Schritt in die Pflicht genommen werden sollte. Die Bundesregierung wird auf den Prozess der Unterschutzstellung der Saline einen stärkeren Einfluss haben und Fortschritte auch besser überprüfen können, wenn wir mit Montenegro an einem Tisch sitzen, anstatt die Unterschutzstellung zur Conditio sine qua non der Eröffnung der Beitrittsverhandlungen im Umweltbereich zu machen.</p>
        <p klasse="J">Nach Einschätzung des Auswärtigen Amtes und der Deutschen Botschaft Podgorica würde eine Blockade Deutschlands hinsichtlich der Eröffnung des Umweltkapitels – welches sowohl die Europäische Kommission als auch die breite Mehrheit der Mitgliedstaaten befürwortet – in Montenegro als sehr starkes, negatives Signal wahrgenommen werden, mit möglichen negativen Auswirkungen auf die gesamte positive Reformagenda und Dynamik im Land. Es wäre also eine negative Ausstrahlung weit über das Umweltkapitel hinaus zu befürchten. Aus Sicht der Bundesregierung muss hier auch die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden – abgesehen davon, dass wir es, wie gesagt, für zielführender halten, die Unterschutzstellung im Rahmen von Beitrittsverhandlungen sicherzustellen, als diese erst gar nicht zu beginnen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 60</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Welche Initiativen seitens des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gab bzw. gibt es hinsichtlich einer Weiternutzung des Know-hows des vormals mit Bundesmitteln geförderten Instituts für Wissensanalyse und Wissenssynthese (IWW) hinsichtlich des Atommülllagers Asse (bitte ausführliche und konkrete Angabe differenziert nach Institutionen und Daten, Software, Nutzungslizenzen etc.; vergleiche Onlineartikel „Das Endlager-Wissen soll nicht sterben“, „Braunschweiger Zeitung“, 24. September 2018, www.braunschweiger-zeitung.de/niedersachsen/article­215406725/Das-Endlager-Wissen-soll-nicht-sterben.html ), und inwiefern ist ehemaliges IWW-Personal für Einrichtungen des Bundes tätig (gegebenenfalls auch künftig)?</p>
        <p klasse="J">Das „Institut für Wissensanalyse und Wissenssynthese“ (IWW) ist kein selbstständiges Institut, sondern Teil des Helmholtz-Zentrums München – Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt GmbH (HMGU) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Das BMBF fördert bis Ende 2018 das Projekt „Wissensmanagement von Altdokumenten aus Forschung, Verwaltung und Betrieb“ des HMGU, welches die Aufarbeitung des Aktenbestandes der Schachtanlage Asse II zum Ziel hat. Die Ergebnisse des Projekts bleiben abzuwarten. Über deren Verwertungsmöglichkeit wird im Anschluss zu befinden sein.</p>
        <p klasse="J">Für den Betrieb der Schachtanlage Asse II ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH zuständig. Sie wird eine Projektgruppe zur Zusammenführung und digitalen Erfassung aller Gutachten, Berichte und Forschungsarbeiten zur Schachtanlage Asse II und zum Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben einrichten. Damit soll aufbauend auf den Arbeiten des IWW erreicht werden, dass der bereits aufgearbeitete Kenntnisstand zur Schachtanlage Asse II erhalten und gleichzeitig um weitere Standorte und Themen im Bereich der Endlagerforschung erweitert sowie dem Wissenstransfer zugänglich gemacht wird.</p>
        <p klasse="J">Bereits seit September 2009 ist ein ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiter des IWW bei der BGE mit der Entwicklung eines Konzeptes zur digitalen Erfassung und Auswertung von Altdokumenten aus dem Projekt Asse II und Morsleben beschäftigt.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 61</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage der Abgeordneten Katja Suding (FDP):</p>
        <p klasse="p">An welchem Datum beabsichtigt die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek, die Bund-Länder-Vereinbarung zum DigitalPakt, die gemeinsam mit den Ländern und der Kultusministerkonferenz verhandelt worden ist, zu unterzeichnen?</p>
        <p klasse="J">Die Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule werden Bund und Länder unterzeichnen, wenn Bundestag und Bundesrat der Änderung von Artikel 104c Grundgesetz als erforderlicher Rechtsgrundlage für die rechtssichere Umsetzung des DigitalPakts zugestimmt haben.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 62</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage der Abgeordneten Katja Suding (FDP):</p>
        <p klasse="p">An welchem Datum wird entweder die Bundesregierung oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Vertreter der Länder bzw. die Kultusministerkonferenz die Einladung zur Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung zum DigitalPakt verschicken, bzw. ist eine Einladung bereits formell oder informell ausgesprochen worden?<a id="S7682" name="S7682" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Eine Einladung seitens der Länder bzw. der Ständigen Konferenz der Kultusminister (KMK) zur Unterzeichnung einer Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule ist noch nicht erfolgt. Frau Bundesministerin Karliczek wird mit den Kultusministern und -ministerinnen der Länder am 6. Dezember ein Gespräch über den erreichten Stand der Verhandlungen führen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 63</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Wie bilden sich die 1 Milliarde Euro, mit der der neu gegründete Entwicklungsinvestitionsfonds laut Aussagen des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, in der Haushaltsdebatte vom 21. November 2018 (Plenarprotokoll 19/64) ausgestattet ist, im Bundeshaushalt 2019 sowie in der mehrjährigen Finanzplanung ab, und wie sollen sich die Mittel auf die vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Norbert Barthle, in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 7. November 2018 vorgestellten drei Komponenten des Fonds (Plenarprotokoll 19/60) aufteilen?</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung beabsichtigt, für den Entwicklungsinvestitionsfonds bis zum Ende dieser Legislaturperiode Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 1 Milliarde Euro nachfrageorientiert bereitzustellen, jeweils zur Hälfte aus repriorisierten und neuen Mitteln. Davon sollen auf den neuen Investitionsfonds für deutsche und europäische Unternehmen bei der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) und damit assoziierte Fördermaßnahmen bis zu 400 Millionen Euro entfallen, auf Finanzierungen afrikanischer kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) durch einen neuen strukturierten Fonds der KfW und weitere Fondsbeteiligungen ebenfalls bis zu 400 Millionen Euro sowie für die Gründung eines Wirtschaftsnetzwerks Afrika bis zu 200 Millionen Euro.</p>
        <p klasse="J">Für das Haushaltsjahr 2019 hat der Deutsche Bundestag im parlamentarischen Verfahren mit einem Aufwuchs des Titels 2301 896 01 „Finanzielle Zusammenarbeit mit Regionen“ im Einzelplan 23 um 100 Millionen Euro erste finanzielle Voraussetzungen für den Start des Entwicklungsinvestitionsfonds im Jahresverlauf geschaffen. In Hinblick auf das Gesamtvolumen wird gegenwärtig ein Finanzierungskonzept erarbeitet.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 64</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung als einer der größten Geber des Globalen Fonds aus der Gefahr, dass für solche Länder im Transitionsprozess, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Fortschritte aus der Förderung des Fonds fallen und in denen es schon jetzt zu Versorgungslücken für an HIV und Tuberkulose Erkrankte kommt, über Jahre mühselig erzielte Erfolge bei der Behandlung von HIV und Tuberkulose verloren gehen, und wird sie sich dafür einsetzen, dass Länder im Übergangsprozess internationale Instrumente nutzen können, die bei einer gebündelten Beschaffung von qualitativ hochwertigen Medikamenten geringere Preise ermöglichen und den Kofinanzierungsteil der Länder erhöhen ( www.theglobalfund.org/en/news/2018-11-15-global-fund-strengthens-efforts-toward-ending-epidemics/ )?</p>
        <p klasse="J">Der Globale Fonds hat die mit der Transition verbundenen Probleme bereits frühzeitig erkannt. Die Bundesregierung hat zudem frühzeitig darauf hingewiesen. Im Jahr 2016 hat der Globale Fonds daher eine Richtlinie (Sustainability, Transition and Co-Financing Policy) aufgelegt, um den aus der Transition resultierenden Risiken entgegenzuwirken.</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung setzt sich in den Gremien des Globalen Fonds – wie beim letzten Verwaltungsratstreffen – kontinuierlich für eine kritische Überprüfung und Verbesserung der diesbezüglichen Ansätze des Globalen Fonds ein. Die Umsetzung der Richtlinie wird zudem auch durch die Gremien des Globalen Fonds nachgehalten (insbesondere durch das Office of the Inspector General und die Evaluierungsgruppe TERG). Hier werden aktuell vertiefende Analysen zum Thema Transition erstellt, um das Engagement des Globalen Fonds kontinuierlich zu verbessern.</p>
        <p klasse="J">Kontinuität beim Zugang zu qualitätsgeprüften Medikamenten zu bestmöglichen Preisen ist im Kontext von Transition ein zentrales Anliegen. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, zu prüfen, inwieweit Länder die aus der Förderung des Globalen Fonds ausscheiden, weiterhin die Mechanismen des Globalen Fonds für gebündelten Einkauf (sogenanntes Pooled Procurement) nutzen können.</p>
        <p klasse="J">Die umfassende Weiterführung der Gesundheitsdienstleistungen hängt jedoch fast immer von der Stärke des Gesundheitssystems ab. Die sukzessive Erhöhung der Eigenbeiträge ist hierbei ein zentraler Faktor.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 65</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Wie ist der Stand des Eckpunktepapiers des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur Zusammenarbeit mit privaten Gebern, dessen Eckpunkte im März 2017 vorgestellt wurden, und bis wann soll die finale Version des Papiers veröffentlicht werden?</p>
        <p klasse="J">Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat im März 2017 mit Vertretern der Zivilgesellschaft auf der Grundlage eines ersten erstellten Entwurfs Eckpunkte zur zukünftigen Zusammenarbeit mit privaten Stiftungen und Philanthropen diskutiert. Die Diskussion über die zukünftige Zusammenarbeit dauert weiter an. Sie ist noch nicht abgeschlossen.<a id="S7683" name="S7683" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 66</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Was sind die bisherigen Ergebnisse der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehenen Überprüfung der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA), die feststellen soll, inwiefern die WPA wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen dienen („Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land.“; Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD – 19. Legislaturperiode, Seite 160), und wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss der Überprüfung?</p>
        <p klasse="J">Zur Überprüfung der Auswirkungen von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA) auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung unterstützt die Bundesregierung unsere Partnerländer beim Aufbau eines partizipativen Monitoringsystems. Ein durch Deutschland finanziertes Projekt berät unsere Partner im südlichen Afrika und in der Karibik bei der Ausgestaltung der Überprüfung der Auswirkungen. In diesen beiden Regionen werden bereits EPA umgesetzt. Die Überprüfung der Auswirkungen der EPA auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung unserer Partnerländer findet fortlaufend statt, ein Abschluss ist daher nicht vorgesehen. Sobald geeignete Zwischenergebnisse vorliegen, beabsichtigt die Bundesregierung den Deutschen Bundestag sowie die deutsche Zivilgesellschaft, Wissenschaft und andere relevante Akteure zu informieren.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 67</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Staatssekretärs Johannes Geismann auf die Frage des Abgeordneten Stefan Liebich (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Hat die Bundesregierung nach den Anschlägen in Mumbai im November 2008, bei denen auch deutsche Staatsbürger zu Schaden kamen und es nach Presseberichten offenbar auch umfängliche Verwicklungen des pakistanischen Geheimdienstes Inter-Services Intelligence (ISI) gab ( https://timesofindia.indiatimes.com/india/Saudi-Arabia-helped-India-nab-26/11-handler-Abu-Jundal/articleshow/14396009.cms?referral=PM ), die Zusammenarbeit mit dem ISI hinterfragt, und wird die Zusammenarbeit seither uneingeschränkt weitergeführt?</p>
        <p klasse="J">Pakistanisches Staatsgebiet war und ist Aktionsraum für zahlreiche extremistische Gruppierungen. Schon deshalb ist Pakistan unter anderem für die Bekämpfung des internationalen Terrorismus von Bedeutung.</p>
        <p klasse="J">Der Bundesnachrichtendienst kooperiert zur Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung sind, auch mit den Nachrichtendiensten auf dem indischen Subkontinent. Die Zusammenarbeit umfasst regionale und überregionale Themen und bewegt sich stets im Rahmen des deutschen Rechts. Die genannten Dienste verfügen über eine Vielzahl wichtiger Informationen, welche vom Bundesnachrichtendienst – nach kritischer Prüfung – in ein übergreifendes Lagebild eingeordnet werden.</p>
        <p klasse="J">Ich bitte um Verständnis, dass eine weitergehende Antwort auf die Frage aus Gründen der Geheimhaltung nicht öffentlich erfolgen kann. Nach § 2 Nummer 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen kann, entsprechend einzustufen.</p>
        <p klasse="J">Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrages besonders schutzwürdig. Sie dienen der Aufrechterhaltung der Effektivität nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung durch den Einsatz spezifischer Fähigkeiten und damit dem Staatswohl. Eine Veröffentlichung solcher Fähigkeiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der den deutschen Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies würde für die Auftragserfüllung der Nachrichtendienste des Bundes erhebliche Nachteile zur Folge haben und kann die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „Geheim“ eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Bundestages hinterlegt.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 68</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Staatssekretärs Johannes Geismann auf die Frage des Abgeordneten Stefan Liebich (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Ausbildung von General Shuja Pasha an der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg ( www.stern.de/investigativ/projekte/geheimdienste/pakistan-und-der-bnd-ziemlich-beste-freunde-3555920.html ), der zum Zeitpunkt der Anschläge in Mumbai im November 2008 Chef des pakistanischen Geheimdienstes Inter-Services Intelligence (ISI) war?</p>
        <p klasse="J">Der spätere Generalleutnant Ahmad Shuja Pasha hat vom 1. August 1988 bis 30. Juni 1989 im Dienstgrad Major den Internationalen Generalstabslehrgang (Heer) an der Führungsakademie in Hamburg besucht. Er war damals 36 Jahre alt. In seiner Folgeverwendung diente er für die Vereinten Nationen in Sierra Leone. Nach verschiedenen Zwischenverwendungen in den pakistanischen Streitkräften wurde er 2007 zum Militärischen Berater des Generalsekretärs der Vereinten Nationen berufen, trat diese Stelle aber nicht mehr an.</p>
        <p klasse="J">Im September/Oktober 2008 – einen Monat vor den Mumbai-Anschlägen – wurde er Generaldirektor des pakistanischen Geheimdienstes ISI, der innerhalb der Struktur der pakistanischen Streitkräfte angesiedelt ist. Zu diesem Zeitpunkt lag der Abschluss des General­stabslehrgangs in Hamburg 20 Jahre zurück.<a id="S7684" name="S7684" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Angehörige von Nachrichtendiensten sind von der Teilnahme an der militärischen Ausbildungshilfe ausgeschlossen. Die Bundesregierung hat keinen Einfluss auf die Auswahl und spätere Verwendung von Teilnehmern des militärischen Ausbildungshilfeprogramms im Entsendestaat nach Abschluss der Ausbildung in Deutschland.</p>
        <p klasse="J">Militärische Ausbildungshilfe dient der Entwicklung demokratisch orientierter Streitkräfte in Staaten und Regionen, deren Stabilität im deutschen Interesse liegt. Von den positiven Effekten dieser Ausbildungshilfe, wie beispielsweise demokratischer und menschenrechtlicher Wertevermittlung, Innerer Führung oder der Verankerung der Streitkräfte in demokratischen Strukturen, ist die Bundesregierung weiterhin fest überzeugt.</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung sieht daher keine Notwendigkeit, an der Praxis der militärischen Ausbildungshilfe Änderungen vorzunehmen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 69</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Staatsministers Dr. Hendrik Hoppenstedt auf die Frage des Abgeordneten Ottmar von Holtz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Was unternimmt die Bundesregierung angesichts des Briefes bezüglich des Afrikabeauftragten Günter Nooke, den ich gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion am 26. Oktober 2018 an die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel übersandte und in dem wir eine Absetzung von Günter ­Nooke verlangen, und weshalb hat die Bundesregierung den Brief bislang nicht beantwortet?</p>
        <p klasse="J">Den Offenen Brief von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26. Oktober 2018 an die Bundeskanzlerin zu den Äußerungen von Herrn Nooke hat der Chef des Bundeskanzleramts persönlich telefonisch gegenüber der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Frau Agnieszka Brugger (MdB) beantwortet.</p>
        <p klasse="J">Er hat dabei noch einmal die Haltung der Bundesregierung unterstrichen, dass der Kolonialismus eine historisch anerkannte, massiv schädigende Wirkung auf die Entwicklung in Afrika hatte. Herr Nooke hat im Anschluss an sein Interview auch selbst klargestellt, dass er dies nicht relativieren wollte.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 70</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Bettina Hagedorn auf die Frage der Abgeordneten Franziska Gminder (AfD):</p>
        <p klasse="p">Wie bewertet die Bundesregierung die gegenwärtigen unter anderem durch den Zinsanstieg in den USA und die drohenden weltweiten Handelskonflikte ausgelösten Börsenturbulenzen (DAX-Stand am 20. November 2018 bei circa 11 060 Punkten/Zweijahrestief und damit circa 17 Prozent Verlust seit Jahresbeginn) im Hinblick auf die private Altersvorsorge vieler Bürgerinnen und Bürger, und sieht die Bundesregierung das Investment in Aktien und Aktienfonds als probates Mittel einer ergänzenden Altersversorgung an?</p>
        <p klasse="J">Volatilität und gegebenenfalls Verluste können bei Anlagen in Aktien oder Aktienfonds nicht ausgeschlossen werden. Klar ist allerdings auch, dass eine diversifizierte Aktienanlage bei langem Ansparhorizont – wie in der Altersvorsorge zumeist gegeben – höhere Renditeaussichten als viele andere Anlageformen hat. Das zeigt die Historie. Vor diesem Hintergrund sollten Aktien bei der Anlageentscheidung zur Altersvorsorge – unabhängig von aktuellen Kursentwicklungen – weiterhin eine bedeutende Rolle spielen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 71</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Bettina Hagedorn auf die Frage des Abgeordneten Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Hat der Bundesminister der Finanzen den Ländern beim Bund-Länder-Treffen zur Grundsteuerreform am 28. November 2018 einen konkreten Reformvorschlag unterbreitet, und, falls dem so ist, welche konkreten Eckpunkte sieht dieser vor?</p>
        <p klasse="J">An der Reform der Grundsteuer ist in den letzten Monaten intensiv gearbeitet worden. Das Bundesministerium der Finanzen strebt aktiv eine gemeinsame Lösung mit den Ländern an und beabsichtigt, sich schnellstmöglich mit den Ländern auf die Eckpunkte für ein gemeinsames Reformmodell zu verständigen. Hierzu wird es am 28. November 2018 weitere Gespräche zwischen Bund und Ländern geben.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 72</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Bettina Hagedorn auf die Frage der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Kann die Bundesregierung die Medienberichte bestätigen, wonach ein Großteil des unter Geldwäscheverdacht stehenden Transaktionsvolumens der Danske Bank über die Deutsche Bank als Korrespondenzbank geflossen ist, und in welchem Umfang sind Zahlungen in diesem Zusammenhang über die Deutsche Bank abgewickelt worden ( www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken-affaere-der-danske-bank-skandal-zieht-kreise-geldwaesche-vorwuerfe-gegen-deutsche-bank/23654026.html )?</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung kann diese Aussagen gegenwärtig nicht bestätigen. Der BaFin liegen derzeit noch keine gesicherten Erkenntnisse hierzu vor.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 73</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Bettina Hagedorn auf die Frage der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Wann hat die Bundesregierung bzw. die zuständige Aufsichtsbehörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), zum ersten Mal von möglichen Verstrickungen der Deutschen Bank in den Danske-Bank-Skandal erfahren und in welchem Zusammenhang?</p>
        <p klasse="J">Die BaFin steht seit Bekanntwerden der Vorkommnisse um die Danske Bank mit der Deutsche Bank AG in Kontakt, um deren Beteiligung und das Ausmaß einer möglichen Beteiligung zu ermitteln.<a id="S7685" name="S7685" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 74</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Bettina Hagedorn auf die Frage des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">In welcher Form und in welcher zeitlichen Regelmäßigkeit beaufsichtigt bzw. prüfte die BaFin das Compliance-Risikomanagement-System der Deutschen Bank insbesondere in Hinblick auf Geldwäscherisiken seit 2014?</p>
        <p klasse="J">Die BaFin überwacht und prüft sogenannte aufsichtsintensive Institute fortlaufend in Bezug auf die Einhaltung geldwäscherechtlicher Pflichten. Hierbei bedient sie sich insbesondere folgender Instrumente:</p>
        <p klasse="T_NaS">• Auswertung der Jahresabschlussprüfungsberichte</p>
        <p klasse="T_NaS">• Sonderprüfungen</p>
        <p klasse="T_NaS">• Begleitungen externer Sonderprüfer</p>
        <p klasse="T_NaS">• Schwerpunktsetzungen für Jahresabschlussprüfer</p>
        <p klasse="T_NaS">• Vor-Ort-Besuche und Gespräche mit der betreffenden Bank</p>
        <p klasse="T_NaS">• Anforderungen von Auskünften und Unterlagen.</p>
        <p klasse="J">Jahresabschlussprüfungen mit einem eigenen Berichtsband über die Einhaltung geldwäscherechtlicher Vorgaben erfolgen bei der Deutschen Bank AG jedes Jahr. Seit 2014 wurden darüber hinaus zwei Sonderprüfungen im Kontext geldwäscherechtlicher Anforderungen angesetzt.</p>
        <p klasse="J">Davon unberührt überwacht und prüft die EZB im Rahmen ihrer laufenden prudenziellen Aufsicht die allgemeinen Compliance- und Risikomanagement-Systeme der Bank.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 75</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Bettina Hagedorn auf die Frage des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Wie viele interne Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten, ohne externe Berater) stehen der BaFin für die Überprüfung deutscher Geldhäuser und deren Compliance-Risikomanagement-Systeme insbesondere in Hinblick auf Geldwäscherisiken derzeit zur Verfügung, und wird dies von der Bundesregierung als ausreichend bewertet?</p>
        <p klasse="J">Zur Überwachung der geldwäscherechtlichen Anforderungen durch im Inland ansässige Kreditinstitute stehen der BaFin aktuell 40,88 Vollzeitäquivalente zur Verfügung. Die personelle Ausstattung wurde in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht, und deren Angemessenheit wird fortlaufend beobachtet.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 76</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Bettina Hagedorn auf die Frage des Abgeordneten Fabio De Masi (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Wann und unter welchen Umständen hat die Bundesregierung bzw. haben Bundesbehörden zum ersten Mal von den sogenannten „Cum-Fake“-Geschäften erfahren ( www.tagesschau.de/wirtschaft/steuerraub-101.html )?</p>
        <p klasse="J">Ihre Frage und der Begriff Cum-Fake suggerieren, dass es im Zusammenhang mit ADR-Papieren möglich ist, entsprechend den Sachverhalten bei den Cum/Ex-Geschäften Kapitalertragsteuern erstattet zu bekommen, die nicht einbehalten wurden. Dafür liegen der Bundesregierung und den Bundesbehörden keine Anhaltspunkte vor.</p>
        <p klasse="J">Es wurde in der Vergangenheit geprüft, ob es entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten gibt. Im Zusammenhang mit der Aufarbeitung von Cum/Ex-Gestaltungen wurden dem Bundeszentralamt für Steuern Ende 2015 Umstände bekannt, dass Vorabausgaben von ADR (Pre-Release) für Cum/Ex-Gestaltungen genutzt worden sein könnten. Die Prüfung zeigte – und an diesem Sachstand hat sich bis heute nichts geändert –, dass eine Erstattung von nicht einbehaltener Kapitalertragsteuer – wie bei Cum/Ex-Gestaltungen – nur möglich wäre, wenn das Kreditinstitut, bei dem in Deutschland die den ADR zugrunde liegenden Aktien verwahrt werden, gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen hätte. Angesichts der Tatsache, dass diese Institute einer durchgängigen Betriebsprüfung unterliegen und für den Fehlbetrag haften, ist die Wahrscheinlichkeit für ein derartiges Handeln gering.</p>
        <p klasse="J">Die Vorabausgabe von ADRs ist aber beim BZSt seitdem weiter unter Beobachtung. Ermittlungen im Zusammenhang mit ADRs sind noch nicht abgeschlossen.</p>
        <p klasse="J">Das BMF hat von der – in der von Ihnen zitierten Pressemitteilung – angeführten Vergleichsvereinbarung Anfang November 2018 erfahren. Die mit dieser Vergleichsvereinbarung abgeschlossenen Untersuchungen der US-Börsenbehörde gegen verschiedene Banken haben zum Gegenstand, dass an den US-Börsen gehandelte Wertpapiere (American Depository Receipts) genutzt worden sein sollen, um unberechtigte Steuervorteile außerhalb der USA zu erlangen.</p>
        <p klasse="J">Nachdem im Zuge der Feststellungen der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde bekannt wurde, dass mehrere Banken planmäßig auch nach 2012 ADRs mit dem Ziel ausgegeben haben, in Staaten außerhalb der USA unberechtigte Steuererstattungen zu ermöglichen, und es deshalb nicht ausgeschlossen werden kann, dass solche Papiere auch im Zusammenhang mit deutschen Aktien genutzt wurden, wurde vorsorglich das Datenträgerverfahren im Zusammenhang mit ADRs ausgesetzt. Außerdem werden weitere Maßnahmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmt.</p>
        <p klasse="J">Die BaFin wurde nach derzeitigem Kenntnisstand im Jahr 2016 von der Bank sowie aus Medienberichten über die Ermittlungen der SEC wegen möglicher Verstöße der Deutschen Bank AG im Handel mit American Depositary Receipts (ADR) informiert. Dies bedeutete allerdings lediglich, dass auf dem US-Wertpapiermarkt gegen die dort geltenden Handelsregelungen verstoßen wurde. Meldepflichtige Folgerungen ergaben sich für die BaFin daraus nicht.<a id="S7686" name="S7686" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 77</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Bettina Hagedorn auf die Frage der Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Aufhebung des Kündigungsschutzes für sogenannte Risikoträger im Bankgewerbe durch das geplante Brexit-Steuerbegleitgesetz auf andere Personengruppen innerhalb und außerhalb der Branche übertragbar sein wird, und wie will die Bundesregierung verhindern, dass durch das Gesetz ein Einfallstor für eine Lockerung des Kündigungsschutzes in Deutschland insgesamt geschaffen wird (bitte begründen)?</p>
        <p klasse="J">Die angesprochene Regelung findet sich im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Brexit-Steuerbegleitgesetzes. Zu dem Entwurf ist der Abstimmungsprozess noch nicht abgeschlossen. Die im Referentenentwurf vorgeschlagene Regelung hebt den Kündigungsschutz für Risikoträger im Bankengewerbe nicht auf. Sie soll ausschließlich für eine abgegrenzte Gruppe von hochbezahlten Risikoträgern (Grundgehalt mindestens 234 000 Euro (West) bzw. circa 208 000 Euro (Ost) jährlich) gelten und regeln, dass der Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess einen Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses stellen kann, ohne darlegen zu müssen, aus welchen Gründen eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit mit dem Risikoträger nicht mehr erwartet werden kann.</p>
        <p klasse="J">Für alle anderen Beschäftigten der Finanzwirtschaft sollen sich nach dem Referentenentwurf keine Änderungen ergeben. Eine Übertragung auf andere Personengruppen und andere Branchen als die im Referentenentwurf beschriebene ist nicht vorgesehen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 78</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Torsten Herbst (FDP):</p>
        <p klasse="p">Wie viele in Sachsen stationierte Bundespolizisten waren in den Monaten Januar bis Oktober 2018 für mehr als vier Wochen in andere Bundesländer abgeordnet?</p>
        <p klasse="J">Abordnungen von mehr als vier Wochen im Zeitraum Januar 2018 bis Oktober 2018 aus dem Bundesland Sachsen (Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Pirna) waren maßgeblich von den zu stellenden Unterstützungskontingenten im Rahmen der temporär wiedereingeführten Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze geprägt. Zu diesem Zweck wurde in einem fünfwöchigen wechselnden Rhythmus zugunsten der Bundespolizeidirektion München Polizeivollzugsbeamte unter anderem auch aus der Bundespolizeidirektion Pirna abgeordnet.</p>
        <p klasse="J">Im Rahmen dieser Unterstützungsmaßnahmen stellte die Bundespolizeidirektion Pirna von insgesamt 2 889 Polizeivollzugsbeamten der Direktion (Personal-Iststand September 2018) im Januar des Jahres 2018 insgesamt 79 Abordnungen und zum September 2018 noch 53 Abordnungen von Polizeivollzugsbeamten für eine Dauer von mehr als vier Wochen.</p>
        <p klasse="J">Der Umfang der Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der Bundespolizeidirektion München wurde im Verlauf des Jahres 2018 zweimal vermindert und wird zum März 2019 auf null reduziert.</p>
        <p klasse="J">Die Unterstützungskontingente werden durch alle Bundespolizeidirektionen gemeinsam und solidarisch unter der Maßgabe einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen zugleich erbracht.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 79</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Helin Evrim Sommer (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Wie viele Verdachtsfälle sind der Bundesregierung in den Jahren 2017 und 2018 bekannt geworden, in denen türkische Stellen versucht haben, bundesweit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in deutschen Behörden als Informantinnen und Informanten anzuwerben, und welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung bislang getroffen, um die deutschen Behörden für solche Anwerbungsversuche zu sensibilisieren bzw. zu schützen?</p>
        <p klasse="J">Bezogen auf Ihre Frage nach der Zahl der Verdachtsfälle muss eine quantitative Beantwortung aus Gründen des Staatswohls unterbleiben, da eine Bezifferung Rückschlüsse auf den Aufklärungsbedarf, den Erkenntnisstand sowie die generelle Arbeitsweise des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) ermöglichen würde. Durch eine Offenlegung entsprechender Erkenntnisse zu erkannten oder mutmaßlichen Anwerbeversuchen könnte der anwerbende fremde Nachrichtendienst entsprechende Abwehrstrategien entwickeln und dadurch die Erkenntnisgewinnung des BfV maßgeblich erschweren oder diese unter Umständen unmöglich machen. Dadurch könnte die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigt werden und damit ein Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland entstehen.</p>
        <p klasse="J">Die erbetenen Informationen berühren somit schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen, sodass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. Die Beantwortung der ersten Teilfrage kann somit auch in eingestufter Form nicht erfolgen.</p>
        <p klasse="J">Zum zweiten Teil Ihrer Frage, also zur Sensibilisierung von Bundesbehörden, möchte ich wie folgt antworten:</p>
        <p klasse="J">Deutsche Behörden werden im Rahmen der durch das BfV durchgeführten Schulungen der Geheimschutzbeauftragten sowie deren Mitarbeiter im Hinblick auf das Vorgehen ausländischer Nachrichtendienste in allgemeiner Form sensibilisiert. Außerdem sensibilisieren die Geheimschutzbeauftragten oberster Bundesbehörden und ihre Mitarbeiter regelmäßig die Beschäftigten über die nachrichtendienstliche Bedrohungslage und die Anwerbemethoden ausländischer Nachrichtendienste.<a id="S7687" name="S7687" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Darüber hinaus erfolgt diese Sensibilisierung auch immer dann, wenn das BfV im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen Personen befragt, die Zugang zu geheimhaltungsbedürftigen Informationen erhalten sollen. Bei Verdachtsfällen wird unmittelbar Kontakt zu den zuständigen Geheimschutzbeauftragten der betroffenen Behörde aufgenommen.</p>
        <p klasse="J">Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat zudem im August 2017 angesichts der damals vermehrten Medienberichterstattung über mutmaßliche Infiltrationsversuche des türkischen Nachrichtendiensts MIT bei deutschen Sicherheitsbehörden dafür Sorge getragen, dass die Beschäftigten insbesondere folgender Bundesbehörden vor allem im Hinblick auf mögliche Anwerbeversuche des türkischen Nachrichtendienstes sensibilisiert wurden: das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst, das Bundeskriminalamt, das Bundespolizeipräsidium, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das Zollkriminalamt sowie der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 80</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Benjamin Strasser (FDP):</p>
        <p klasse="p">In welchem Umfang und über welchen Zeitraum ist die Bundesregierung bereit, sich an der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen ständigen Reserve der Europäischen Grenz- und Küstenwache von 10 000 Einsatzkräften zu beteiligen?</p>
        <p klasse="J">Deutschland begrüßt die Stärkung der Europäischen Grenz- und Küstenwache Frontex zugunsten eines besser funktionierenden und wirksameren Außengrenzschutzes.</p>
        <p klasse="J">Ein personeller Aufwuchs der ständigen Reserve der Frontex auf 10 000 Einsatzkräfte im Jahr 2020 ist aus Sicht der Bundesregierung ambitioniert, aber machbar. Deutschland wird sich als bedeutender Mitgliedstaat der Europäischen Union natürlich aktiv an der inhaltlichen und zahlenmäßigen Ausgestaltung dieser operativen Einsatzkräfte beteiligen.</p>
        <p klasse="J">Nur durch die unverzügliche Stärkung von Frontex können ein effektiverer Schutz der EU-Außengrenzen und eine Begrenzung der Sekundärmigration erreicht werden. Unter diesen Voraussetzungen werden wir wieder zu einem Europa ohne Binnengrenzkontrollen zurückkehren können.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 81</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Welche konkreten Konsequenzen werden im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für seine Entscheidungspraxis und interne Leitvorgaben aus dem Bericht des Auswärtigen Amts über die Lage in der Arabischen Republik Syrien vom 13. November 2018 gezogen, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob syrische Asylsuchende einen Flüchtlingsstatus oder einen subsidiären Schutzstatus erhalten (in diesem Zusammenhang bitte darstellen, wie die diesbezüglichen aktuellen internen Vorgaben zur Schutzgewährung zum Beispiel bei Deserteuren, Wehrflüchtlingen und tatsächlichen oder vermeintlichen Oppositionellen sind), und inwieweit teilt die Bundesregierung die von der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl ausgesprochene Einschätzung, dass die Lageeinschätzung des Auswärtigen Amts dazu führen muss, dass vermehrt ein Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention statt lediglich subsidiärer Schutz erteilt wird (vergleiche Presseerklärung vom 21. November 2018, „Syrien ist nicht nur unsicher, es findet auch weiterhin politische Verfolgung statt“; bitte nachvollziehbar begründen)?</p>
        <p klasse="J">Der Bericht des Auswärtigen Amtes zur Lage in der Arabischen Republik Syrien vom 13. November 2018 wird derzeit vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausgewertet; eine abschließende Beurteilung hat bisher noch nicht stattgefunden.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 82</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Wie groß war nach Angaben des Ausländerzentralregisters zuletzt die Zahl der Ausreisepflichtigen in Deutschland (bitte auch nach Personen mit und ohne Duldung, abgelehnten Asylsuchenden, Ausreisepflichtigen mit Aufenthaltsstatus und den 20 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass ihre Einschätzung, die Grundlage und Rechtfertigung für zahlreiche Gesetzesänderungen war (vergleiche zum Beispiel das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht), wonach es im Jahr 2017 zu einer „erheblichen Steigerung der Zahl der Ausreisepflichtigen“ kommen werde (Nachbeantwortung des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister des Innern Dr. Ole Schröder vom 20. Dezember 2016 an mich), angesichts der tatsächlichen Entwicklung der Zahl der Ausreisepflichtigen (Mitte 2016 lag sie bei gut 221 000, vergleiche Bundestagsdrucksache 18/9556) nach meiner Einschätzung offenkundig unzutreffend war (bitte ausführlich begründen)?</p>
        <p klasse="J">Ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) waren mit Stand 31. Oktober 2018  234 986 Ausländer ausreisepflichtig, davon 177 874 geduldet. Ausreisepflichtig ohne Duldung waren 57 112 Ausländer.</p>
        <p klasse="J">Insgesamt 129 859 Ausreisepflichtige waren im AZR mit einem abgelehnten Asylantrag gespeichert. Es ist darauf hinzuweisen, dass eine Asylablehnung im AZR im Regelfall nicht gelöscht wird, die zugrunde liegende Asylentscheidung daher unter Umständen viele Jahre zurückliegen kann. Die aktuelle Ausreisepflicht muss demzufolge nicht auf einem abgelehnten Asylantrag beruhen.</p>
        <p klasse="O">Ausreisepflichtige Personen Top 20 – Herkunftsländer<a id="S7688" name="S7688" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">
          <table><tbody><tr><td>Gesamt</td><td>234.986</td></tr><tr><td>davon</td><td/></tr><tr><td>Afghanistan</td><td>17.021</td></tr><tr><td>Irak</td><td>14.543</td></tr><tr><td>Serbien</td><td>13.850</td></tr><tr><td>Russische Föderation</td><td>11.610</td></tr><tr><td>Albanien</td><td>10.711</td></tr><tr><td>Kosovo</td><td>10.421</td></tr><tr><td>Nigeria</td><td>9.356</td></tr><tr><td>Pakistan</td><td>9.293</td></tr><tr><td>Ungeklärt</td><td>7.065</td></tr><tr><td>Mazedonien</td><td>7.043</td></tr><tr><td>Indien</td><td>6.954</td></tr><tr><td>Türkei</td><td>6.645</td></tr><tr><td>Libanon</td><td>6.378</td></tr><tr><td>Iran</td><td>5.543</td></tr><tr><td>Armenien</td><td>5.446</td></tr><tr><td>Syrien</td><td>4.483</td></tr><tr><td>Ghana</td><td>4.208</td></tr><tr><td>Gambia</td><td>4.159</td></tr><tr><td>Bosnien und Herzegowina</td><td>3.964</td></tr><tr><td>Guinea</td><td>3.809</td></tr></tbody></table>
        </p>
        <p klasse="O">Hinweis: Bei Ausländern liegt eine Ausreisepflicht nur dann vor, wenn kein Aufenthaltsstatus vorliegt.</p>
        <p klasse="J">Die Zahl der Ausreisepflichtigen ist bei Betrachtung eines längeren Zeitraums –</p>
        <p klasse="J">hier seit Januar 2016 – deutlich angestiegen. Zum Stichtag 31. Januar 2016 bis zum 31. Oktober 2018 betrug die Steigerungsrate circa 12 Prozent. Hierbei ist zu beachten, dass Ab- und Zugänge, wie zum Beispiel die aus Bund-Länder-Mitteln des humanitären Förderprogramms Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme (REAG/GARP) geförderten freiwilligen Ausreisen und die Rückführungen in der Gesamtsumme bereits Berücksichtigung gefunden haben.</p>
        <p klasse="J">Die große Zahl der Asylsuchenden, die in den Jahren 2015 und 2016 nach Deutschland gekommen sind, führte zum drastischen Anstieg der Zahl der Klageverfahren in Asylangelegenheiten bei den Verwaltungsgerichten. Während zum 31. Dezember 2015 nach der Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Asylklageverfahren von insgesamt 58 974 Personen anhängig waren (Erstantrag, Folgeantrag, Widerruf und Rücknahme, Wiederaufnahmeantrag bei allen Instanzen und bezogen auf alle Rechtsmittel), betrug die Zahl ein Jahr später zum 31. Dezember 2016 bereits 159 965 Personen und zum 30. Juni 2018  356 523 Personen. Da bei den Verwaltungsgerichten noch eine sehr hohe Zahl von Asylgerichtsverfahren offen ist, wird die Zahl der Ausreisepflichtigen sich deutlich erhöhen, soweit die Klagen erfolglos bleiben.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 83</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, warum nach Presseberichten eine an Diabetes leidende schwangere Iranerin in der Nacht vom 17. zum 18. Oktober 2018 von Polizisten aus der Uniklinik Mainz, wo sie wegen ihrer Erkrankung und des deswegen als Risikoschwangerschaft eingestuften Zustands stationär behandelt wurde, trotz fehlender Reisefähigkeitsbescheinigung abgeholt und mit ihrem Kind nach Hannover gebracht wurde, um sie nach Kroatien abzuschieben, und warum sie nach abgebrochener Abschiebung nicht wieder an die Uniklinik Mainz zurückgebracht wurde, sondern in ihrem Zustand – sie war nur mit einem Morgenmantel bekleidet – an den Hauptbahnhof Hannover, von wo aus sie selbst nach Mainz zurückfahren musste ( www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/Aufregung-ueber-Abschiebung-von-schwangerer-Iranerin,abschiebung-schwangere-100.html )?</p>
        <p klasse="J">Die Entscheidung über die Abschiebung sowie die Zuführung zum Flughafen und – im Falle des Scheiterns – der Rücktransport obliegt den jeweils zuständigen Landesbehörden. In diesem Fall oblag die Zuständigkeit und Verantwortung den Behörden des Landes Rheinland-Pfalz.</p>
        <p klasse="J">Im Zuständigkeitsbereich des Bundes hat die Bundespolizei die Rückzuführende und ihre Familie in das Flugzeug verbracht. Dort scheiterte die Rückführung am Verhalten der Rückzuführenden, das schließlich zum Transportausschluss durch den verantwortlichen Flugzeugführer führte. Zu keinem Zeitpunkt bestanden Zweifel an der Reisefähigkeit der Rückzuführenden, wie sich aus Feststellungen eines auf Veranlassung des Landes Rheinland-Pfalz anwesenden Arztes ergab.</p>
        <p klasse="J">Nach dem Scheitern der Rückführung hat die Bundespolizei die Familie wieder an die Landesbehörden übergeben. Diese führten den Ehemann nach Informationen der Bundesregierung der Abschiebungshaft zu, während die Ehefrau eine Anlaufbescheinigung der zuständigen Ausländerbehörde erhielt. Im Anschluss daran hatte die Rückzuführende Gelegenheit, Zugriff auf ihr Gepäck zu nehmen und die Kleidung zu wechseln. Weshalb sie dies nicht tat, entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung.</p>
        <p klasse="J">Mit Aushändigung der Anlaufbescheinigung endete die Zuständigkeit der Bundespolizei.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 84</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Wie viele Bundespolizistinnen und Bundespolizisten, die nicht die erforderliche Lehrgangsteilnahme und Qualifikation als Personenbegleiter Luft (PBL) aufweisen, haben die Sammelabschiebung vom 13. November 2018 nach Afghanistan begleitet, und inwieweit unterläuft nach Auffassung der Bundesregierung ein Einsatz von nicht für Rückführungsmaßnahmen geschulten Beamtinnen und Beamte die für Rückführungen entwickelten europäischen Standards und Maßstäbe der „Entscheidung des EU-Rates vom 29. April 2004 betreffend die Organisation von Sammelflügen zur Rückführung von Drittstaatsangehörigen, die individuellen Rückführungsmaßnahmen unterliegen, aus dem Hoheitsgebiet von zwei oder mehr Mitgliedstaaten“, die auch für national durchgeführte Sammelabschiebungen gelten?</p>
        <p klasse="J">Die Sammelabschiebung nach Afghanistan am 13. November 2018 hat die Bundespolizei ausschließlich mit Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten begleitet, die für Rückführungen auf dem Luftweg qualifiziert waren (Personenbegleiter Luft, sogenannte PBL).<a id="S7689" name="S7689" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Die Entscheidung des Rates vom 29. April 2004 (2004/573/EG) bezieht sich ausweislich ihrer Zielsetzung in Artikel 1 auf die Koordination gemeinsamer Rückführungen auf dem Luftweg von Drittstaatsangehörigen aus zwei oder mehr EU-Mitgliedstaaten und macht zur Ausbildung oder Schulung von Begleitpersonen keine Ausführungen. In den Erwägungen der Gründe der genannten Entscheidung wird lediglich auf die unverbindlichen Gemeinsamen Leitlinien für Sicherheitsvorschriften bei gemeinsamen Rückführungen auf dem Luftweg als nützliche Orientierungshilfe Bezug genommen. Die dortigen Ausführungen zu speziellen Rückführungslehrgängen rekurrieren auf eingesetzte Begleitpersonen bei gemeinsamen Sammelflügen mehrerer Mitgliedstaaten. Trotz der Unverbindlichkeit der Leitlinien für gemeinsame Rückführungen werden bei Charterflügen, an denen andere Mitgliedstaaten mit Rückführungsbegleitern beteiligt sind, ausschließlich qualifizierte PBL der Bundespolizei eingesetzt.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 85</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Wie hoch sind die Kosten der bundesweiten Plakatkampagne des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat „Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt.“, mit der Asylsuchende zur Rückkehr in ihre Herkunftsländer aufgefordert werden, und wie geht die Bundesregierung mit der durch die Kampagne ausgelösten Enttäuschung von rechtmäßig in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten um ( www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/11/berlin-brandenburg-kampagne-plakate-returning-from-germany-bundesinnenministerium-gefluechtete.html )?</p>
        <p klasse="J">Die Ausgaben für die Kampagne betragen bislang knapp 301 000 Euro. Die Abrechnung der Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Kampagne wird erst im weiteren Verlauf des Jahres abgeschlossen sein, sodass es sich bei den Ist-Ausgaben um eine Momentaufnahme zum Stichtag 23. November 2018 handelt. Das zur Verfügung stehende Budget von rund 500 000 Euro wird voraussichtlich nicht ausgeschöpft werden.</p>
        <p klasse="J">Die Kampagne richtet sich an ausreisepflichtige Menschen und Menschen mit geringer Bleibeperspektive. Anhand der Informationen, die auf der mit der Kampagne beworbenen Internetseite www.ReturningfromGermany.de leicht verfügbar sind, lässt sich die Zielgruppe schnell herausfinden. Eine Schwierigkeit bei solchen Informationsangeboten besteht darin, dass die Kommunikation nur in sehr komprimierter Form erfolgen kann. Dabei kann es naturgemäß nicht ausgeschlossen werden, dass es individuell zu unterschiedlichen Bewertungen und fehlgehenden Interpretationen kommen kann.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 86</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Wie viele Haushaltsmittel stehen für die aktuelle (Plakat-)Kampagne „Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt.“ (www.returningfromgermany.de/; www.merkur.de/politik/plakat-aktion-freiwillige-rueckkehr-von-fluechtlingen-riesige-empoerung-zr-10615530.html ) zur Verfügung, und wie viele Mittel sind jeweils für die darin beworbene Rückkehrberatung und -förderung vorgesehen (unter Angabe der entsprechenden Haushaltstitel)?</p>
        <p klasse="J">Die Ausgaben für die Kampagne betragen bislang knapp 301 000 Euro. Die Abrechnung der Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Kampagne wird erst im weiteren Verlauf des Jahres abgeschlossen sein, sodass es sich bei den Ist-Ausgaben um eine Momentaufnahme zum Stichtag 26. November 2018 handelt.</p>
        <p klasse="J">Das zur Verfügung stehende Budget von rund 500 000 Euro wird voraussichtlich nicht ausgeschöpft werden.</p>
        <p klasse="J">Die Mittel hierfür werden aus Kapitel 0603 Titel 685 19 (Zuschuss für Programme zur Förderung der freiwilligen Ausreise) finanziert.</p>
        <p klasse="J">Im Haushaltsjahr 2018 sind 83 709 000 Euro für Programme zur Förderung der freiwilligen Ausreise vorgesehen.</p>
        <p klasse="J">Aus dem vorgenannten Titel werden die nachstehenden Programme zur Förderung der freiwilligen Ausreise finanziert:</p>
        <p klasse="T_NaS">- REAG*/GARP** – bewilligt: 21 859 773,53 Euro</p>
        <p klasse="T_NaS">- StarthilfePlus – bewilligt: 33 709 885,00 Euro</p>
        <p klasse="T_NaS">* Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany</p>
        <p klasse="T_NaS">** Government Assisted Repatriation Programme</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 87</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Wie viele der in den Antworten der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 19/5440, wonach im Jahr 2018 auf Grundlage des Artikels 17 Absatz 2 der sogenannten Dublin-Verordnung die Übernahme der Zuständigkeit zur Bearbeitung der Asylverfahren für 50 Asylsuchende aus Italien sowie insgesamt bis zu 65 Asylsuchenden aus Malta zugesagt wurden, und auf meine mündliche Frage 47 für die Fragestunde am 7. November 2018 (Plenarprotokoll 19/60, Seite 6771/6772), in der der Transfer von 25 Personen aus Italien auf den 14. November 2018 angekündigt wurde, genannten Asylsuchenden aus Italien und Malta sind jeweils bereits aufgenommen worden, und aus welchen Gründen verzögert sich die Aufnahme des gesamten Kontingents aus Malta?<a id="S7690" name="S7690" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Beim genannten Transfer am 14. November 2018 aus Italien wurden 23 der 25 für den Flug vorgesehenen Personen in die Bundesrepublik Deutschland überstellt. Zwei Personen konnten den Transfer aus medizinischen Gründen nicht antreten.</p>
        <p klasse="J">Die erste Überstellung aus Malta hat am 26. November 2018 mit 24 Personen stattgefunden. Die Personen werden nach Erstregistrierung und medizinischer Untersuchung auf die Bundesländer verteilt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge führt in Abstimmung mit den maltesischen Behörden die notwendigen Verfahrensschritte durch, um die verbleibenden Asylsuchenden zeitnah nach Deutschland zu überstellen. Der zweite Flug ist für Anfang Dezember geplant.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 88</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Aus welchen Gründen waren die „Planungen“ des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge für die Transfers von 65 Geflüchteten aus Malta, deren Übernahme die Bundesregierung zugesagt hatte, vorvergangene Woche lediglich „weit fortgeschritten“, aber nach vier Monaten nicht abgeschlossen (Antwort der Bundesregierung auf die mündliche Frage 47, Plenarprotokoll 19/60), obwohl nach meiner Kenntnis andere Länder wie etwa Frankreich oder die Niederlande diese Transfers längst abgewickelt haben, während die für Deutschland bestimmten Geflüchteten, unter ihnen auch Jugendliche und Kinder, seitdem, nach meiner Kenntnis, in einer geschlossenen Abschiebehaftanstalt im Hafen von Valletta festgehalten werden, und was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welcher rechtlichen Grundlage die Regierung in Malta das Ersuchen zur Übernahme der Asylsuchenden gestellt hat, wozu das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (womöglich anderslautend als Malta) Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin-III-Verordnung) anführt?</p>
        <p klasse="J">Die erste Überstellung aus Malta hat am 26. November 2018 mit 24 Personen stattgefunden. Die Personen werden nach Erstregistrierung und medizinischer Untersuchung auf die Bundesländer verteilt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge führt in Abstimmung mit den maltesischen Behörden die notwendigen Verfahrensschritte durch, um die verbleibenden Asylsuchenden zeitnah nach Deutschland zu überstellen. Der zweite Flug ist für Anfang Dezember geplant.</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung stimmt des Weiteren mit den zuständigen Behörden der Republik Malta überein, dass sich die Rechtsgrundlage für die Übernahme der Zuständigkeit für die Asylsuchenden aus Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin-III-VO) ergibt.</p>
        <p klasse="J">Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Organisation der Überstellungen in andere aufnahmebereite Mitgliedstaaten vor.</p>
        <p klasse="J">Die Republik Malta ist als Mitgliedstaat der Europäischen Union hinsichtlich der Unterbringung von Schutzsuchenden verpflichtet, sämtliche einschlägigen europa- und völkerrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, an der Umsetzung zu zweifeln.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Fragen 89 und 90</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fragen des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Wie verbindlich ist die Äußerung des für den Sport zuständigen Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer (CSU): „Ich habe die Pläne zur Schließung von Bundesstützpunkten gestoppt. Wir werden alle Bundesstützpunkte fortführen …“ (siehe unter anderem „Ich habe die Pläne gestoppt“ in www.sportspitze.de vom 16. Oktober 2018 sowie „Das Ganze ist ein großes Mysterium“ in der „FAZ“ vom 16. Oktober 2018), und welche Konsequenzen hat dies für die weitere Umsetzung des gemeinsam von der Bundesregierung und dem Deutschen Olympischen Sportbund beschlossenen Konzeptes zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung?</p>
        <p klasse="p">Ist das VII. Kapitel „Effizientere Stützpunktstruktur“ und die darin enthaltenen Abschnitte „1. Ausgangslage“, „2. Zielstellung“ und „3. Lösungsvorschläge“ des Konzeptes zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung weiterhin gültige Arbeitsgrundlage, und, wenn nicht, bis wann wird die Bundesregierung eine aktualisierte Fassung des Konzeptes dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit vorlegen?</p>
        <p klasse="J">Herr Bundesminister Seehofer hat mehrfach deutlich zum Ausdruck gebracht, dass er hinter der Spitzensport­reform steht. Er will das Konzept zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung mit allen beteiligten Partnern Stück für Stück in die Tat umsetzen. Mit der Umsetzung wurde bereits begonnen.</p>
        <p klasse="J">Bei der Stützpunktstruktur steht nach der Anerkennung der Bundesstützpunkte für den olympischen Sommersport nunmehr auch das Verfahren im Bereich des olympischen/paralympischen Wintersports kurz vor dem Abschluss. Nach derzeitigem Stand zeichnet sich ab, dass das Reformziel einer optimierten Stützpunktstruktur, orientiert an den sportfachlichen Bedarfen, erreicht werden kann.</p>
        <p klasse="J">Einige Bundesstützpunkte, die zum Beispiel geringe Bundeskaderzahlen aufweisen, werden vorerst nur bis 2020 anerkannt. Herr Bundesminister Seehofer hat insoweit diesen Bundesstützpunkten Entwicklungschancen eingeräumt.</p>
        <p klasse="J">Selbstverständlich können nur solche Bundesstützpunkte über das Jahr 2018 hinaus erhalten werden, die im diesjährigen Verfahren erneut beantragt worden sind.</p>
      </anlagen-text>
    </anlage>
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  <rednerliste sitzung-datum="28.11.2018">
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        <vorname>Karin</vorname>
        <nachname>Maag</nachname>
        <fraktion>CDU/CSU</fraktion>
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        <titel>Dr.</titel>
        <vorname>Axel</vorname>
        <nachname>Gehrke</nachname>
        <fraktion>AfD</fraktion>
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        <titel>Dr.</titel>
        <vorname>Karl</vorname>
        <nachname>Lauterbach</nachname>
        <fraktion>SPD</fraktion>
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        <nachname>Aschenberg-Dugnus</nachname>
        <fraktion>FDP</fraktion>
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        <vorname>Katja</vorname>
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        <fraktion>SPD</fraktion>
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        <titel>Dr.</titel>
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        <fraktion>SPD</fraktion>
      </name>
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        <titel>Dr.</titel>
        <vorname>Andrew</vorname>
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        <fraktion>FDP</fraktion>
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      </name>
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        <vorname>Georg</vorname>
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        <fraktion>CDU/CSU</fraktion>
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        <ortszusatz>(Aachen)</ortszusatz>
        <fraktion>SPD</fraktion>
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      </name>
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        <vorname>Harald</vorname>
        <nachname>Ebner</nachname>
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        <vorname>Günter</vorname>
        <nachname>Krings</nachname>
        <rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär  BMI</rolle_kurz></rolle>
      </name>
    </redner>
    <redner id="11004815">
      <name>
        <vorname>Till</vorname>
        <nachname>Mansmann</nachname>
        <fraktion>FDP</fraktion>
      </name>
    </redner>
    <redner id="11004936">
      <name>
        <titel>Dr.</titel>
        <vorname>Christian</vorname>
        <nachname>Wirth</nachname>
        <fraktion>AfD</fraktion>
      </name>
    </redner>
    <redner id="11004102">
      <name>
        <vorname>Oliver</vorname>
        <nachname>Luksic</nachname>
        <fraktion>FDP</fraktion>
      </name>
    </redner>
    <redner id="11004908">
      <name>
        <vorname>Benjamin</vorname>
        <nachname>Strasser</nachname>
        <fraktion>FDP</fraktion>
      </name>
    </redner>
    <redner id="11004769">
      <name>
        <titel>Dr.</titel>
        <vorname>Christian</vorname>
        <nachname>Jung</nachname>
        <fraktion>FDP</fraktion>
      </name>
    </redner>
    <redner id="11003586">
      <name>
        <vorname>Dorothee</vorname>
        <nachname>Bär</nachname>
        <rolle><rolle_lang>Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Staatsministerin BK</rolle_kurz></rolle>
      </name>
    </redner>
    <redner id="11004888">
      <name>
        <vorname>Uwe</vorname>
        <nachname>Schulz</nachname>
        <fraktion>AfD</fraktion>
      </name>
    </redner>
    <redner id="11004603">
      <name>
        <titel>Dr.</titel>
        <vorname>Jens</vorname>
        <nachname>Zimmermann</nachname>
        <fraktion>SPD</fraktion>
      </name>
    </redner>
    <redner id="11004057">
      <name>
        <vorname>Manuel</vorname>
        <nachname>Höferlin</nachname>
        <fraktion>FDP</fraktion>
      </name>
    </redner>
    <redner id="11004703">
      <name>
        <vorname>Anke</vorname>
        <nachname>Domscheit-Berg</nachname>
        <fraktion>DIE LINKE</fraktion>
      </name>
    </redner>
    <redner id="11004312">
      <name>
        <vorname>Dieter</vorname>
        <nachname>Janecek</nachname>
        <fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion>
      </name>
    </redner>
    <redner id="11004116">
      <name>
        <vorname>Nadine</vorname>
        <nachname>Schön</nachname>
        <fraktion>CDU/CSU</fraktion>
      </name>
    </redner>
    <redner id="11004772">
      <name>
        <vorname>Uwe</vorname>
        <nachname>Kamann</nachname>
        <fraktion>AfD</fraktion>
      </name>
    </redner>
    <redner id="11003148">
      <name>
        <vorname>Gustav</vorname>
        <nachname>Herzog</nachname>
        <fraktion>SPD</fraktion>
      </name>
    </redner>
    <redner id="11004250">
      <name>
        <vorname>Maik</vorname>
        <nachname>Beermann</nachname>
        <fraktion>CDU/CSU</fraktion>
      </name>
    </redner>
    <redner id="11004824">
      <name>
        <vorname>Falko</vorname>
        <nachname>Mohrs</nachname>
        <fraktion>SPD</fraktion>
      </name>
    </redner>
    <redner id="11004617">
      <name>
        <vorname>Ronja</vorname>
        <nachname>Kemmer</nachname>
        <fraktion>CDU/CSU</fraktion>
      </name>
    </redner>
    <redner id="11004264">
      <name>
        <vorname>Hansjörg</vorname>
        <nachname>Durz</nachname>
        <fraktion>CDU/CSU</fraktion>
      </name>
    </redner>
    <redner id="11004019">
      <name>
        <vorname>Heike</vorname>
        <nachname>Brehmer</nachname>
        <fraktion>CDU/CSU</fraktion>
      </name>
    </redner>
    <redner id="11003514">
      <name>
        <vorname>Gitta</vorname>
        <nachname>Connemann</nachname>
        <fraktion>CDU/CSU</fraktion>
      </name>
    </redner>
    <redner id="11003527">
      <name>
        <titel>Dr.</titel>
        <vorname>Maria</vorname>
        <nachname>Flachsbarth</nachname>
        <fraktion>CDU/CSU</fraktion>
      </name>
    </redner>
    <redner id="11004054">
      <name>
        <vorname>Frank</vorname>
        <nachname>Heinrich</nachname>
        <ortszusatz>(Chemnitz)</ortszusatz>
        <fraktion>CDU/CSU</fraktion>
      </name>
    </redner>
    <redner id="11003645">
      <name>
        <vorname>Michaela</vorname>
        <nachname>Noll</nachname>
        <fraktion>CDU/CSU</fraktion>
      </name>
    </redner>
    <redner id="11002003">
      <name>
        <vorname>Christian</vorname>
        <nachname>Schmidt</nachname>
        <fraktion>CDU/CSU</fraktion>
      </name>
    </redner>
    <redner id="11004427">
      <name>
        <titel>Dr.</titel>
        <vorname>Volker</vorname>
        <nachname>Ullrich</nachname>
        <fraktion>CDU/CSU</fraktion>
      </name>
    </redner>
    <redner id="11003259">
      <name>
        <vorname>Annette</vorname>
        <nachname>Widmann-Mauz</nachname>
        <rolle><rolle_lang>Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Staatsministerin  BK</rolle_kurz></rolle>
      </name>
    </redner>
  </rednerliste>
</dbtplenarprotokoll>
