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<!DOCTYPE dbtplenarprotokoll SYSTEM "dbtplenarprotokoll.dtd">
<dbtplenarprotokoll herstellung="Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com, Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de" sitzung-datum="16.01.2019" sitzung-ende-uhrzeit="15:44" sitzung-naechste-datum="17.01.2019" sitzung-nr="73" sitzung-start-uhrzeit="13:00" start-seitennr="8523" vertrieb="Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 1 0 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de" wahlperiode="19">
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      <plenarprotokoll-nummer>Plenarprotokoll <wahlperiode>19</wahlperiode>/<sitzungsnr>73</sitzungsnr></plenarprotokoll-nummer>
      <herausgeber>Deutscher Bundestag</herausgeber>
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      <veranstaltungsdaten><ort>Berlin</ort>, <datum date="16.01.2019">Mittwoch, den 16. Januar 2019</datum></veranstaltungsdaten>
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      <ivz-titel>Inhalt:</ivz-titel>
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        <ivz-eintrag-inhalt>Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Dr. Gregor Gysi </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Befragung der Bundesregierung: 21. Bericht der Bundesregierung – Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik 2017 </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Empfehlungen zu Richtwerten für Stickoxide in Innenräumen </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Verbot privater Silvesterfeuerwerke zur Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 8</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Dr. Christoph Hoffmann (FDP) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Maßnahmen zur Umsetzung des Entwicklungsinvestitionsfonds </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMZ </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Zusatzfragen Dr. Christoph Hoffmann (FDP) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Evaluierung von Projekten des internationalen Klimafonds </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär  BMZ </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Zusatzfragen Dr. Christoph Hoffmann (FDP) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 11</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Eva-Maria Schreiber (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Äußerungen des Afrikabeauftragten der Bundeskanzlerin zur Einrichtung von exterritorialen Städten in Afrika </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Soziale und menschenrechtliche Situation in der Region des Nationalparks Lobéké in Kamerun </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMZ </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 14</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Hackerangriffe auf grenznahe Atomkraftwerke </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär BMI </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 25</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Informations- und Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung zum Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Michael Roth, Staatsminister AA </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 34</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Initiativen zur Verhinderung eines möglichen Einmarschs der Türkei in den Norden Syriens </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Initiativen zur humanitären Lösung des Falls Julian Assange </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Fragen 46 und 47</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Entwicklungspotenziale und Auswirkungen digitaler Unterstützung im juristischen Bereich </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Anlage 1</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Entschuldigte Abgeordnete </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 5</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Umfang des angekündigten Verbots von Einwegbechern </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMU </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 6</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Emissionsobergrenzen für Sektoren außerhalb des Emissionshandels </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMU </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 7</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Umstellung des Forschungsreaktors FRM II auf einen Brennstoff mit geringerer Urananreicherung </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär  BMBF </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 10</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Rücktritt des Weltbankpräsidenten Jim Yong Kim </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMZ </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 13</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Reform der Grundsteuer </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin BMF </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 15</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Andrej Hunko (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Aufklärung der Vermisstenfälle deutscher Staatsangehöriger in Ägypten </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär BMI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 16</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Ulla Jelpke (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Pflicht zur Kontrolle von Reisedokumenten durch Beförderungsunternehmen </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär BMI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Fragen 17 und 18</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Verlängerung und Evaluierung des § 13b Baugesetzbuch </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär BMI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 19</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Kenntnisse über den neugewählten DITIB-­Vorstand vor dem Hintergrund einer möglichen Einflussnahme durch die Türkei </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär BMI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 20</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Dauer der vorübergehenden Unterbringung von nach Afghanistan rückgeführten Personen </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär BMI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 21</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Reisemöglichkeiten von nach Afghanistan abgeschobenen Personen </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär BMI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 22</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Michel Brandt (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Aufnahme der vom Rettungsschiff „Sea-Watch 3“ im Dezember 2018 geretteten Flüchtlinge </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär BMI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 23</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Tobias Pflüger (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Verhandlungsprozess zur Aufnahme der vom Rettungsschiff „Sea-Watch 3“ Ende Dezember 2018 geretteten Flüchtlinge </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär BMI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 24</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Stephan Brandner (AfD) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Aufnahme von nach Malta verbrachten Bootsflüchtlingen </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär BMI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 26</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Michel Brandt (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Gesundheitszustand des in der Türkei inhaftierten Kurdenführers Abdullah Öcalan </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Michael Roth, Staatsminister AA </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 27</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Sevim Dağdelen (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Erkenntnisse über einen Bruch des INF-­Vertrages durch Russland </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Michael Roth, Staatsminister AA </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 28</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Fabio De Masi (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Rückgabe des Stilllebens „Blumenvase“ des Malers Jan van Huysum </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Michael Roth, Staatsminister AA </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 29</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Fabio De Masi (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Ermittlung des gegenwärtigen Standortes des Stilllebens „Blumenvase“ des Malers Jan van Huysum </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Michael Roth, Staatsminister AA </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 30</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Reaktion der Bundesregierung auf die Drohung des chinesischen Staatspräsidenten Xi Jinping gegenüber Taiwan </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Michael Roth, Staatsminister AA </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 31</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Beteiligung Taiwans an internationalen Organisationen, Mechanismen und Aktivitäten </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Michael Roth, Staatsminister AA </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 32</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Reaktion der Bundesregierung auf das Ergebnis der Präsidentschaftswahlen in der Demokratischen Republik Kongo </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Michael Roth, Staatsminister AA </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 33</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Zahlungen an den Freiwilligen Fonds der Vereinten Nationen für Opfer von Folter in den Jahren 2018 und 2019 </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Michael Roth, Staatsminister AA </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 38</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Andrej Hunko (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Gespräche über die Verwendung der ursprünglich für Saudi-Arabien vorgesehenen Patrouillenboote </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Oliver Wittke, Parl. Staatssekretär BMWi </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 39</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Steigerung der Gasnetzentgelte durch die Inbetriebnahme der EUGAL-Gaspipeline </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Oliver Wittke, Parl. Staatssekretär BMWi </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 40</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Kosten durch Abscheidung, Transport und Speicherung von CO 2 mittels der CCS-Technologie </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Oliver Wittke, Parl. Staatssekretär BMWi </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 41</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Vollständige Vorlage des integrierten nationalen Energie- und Klimaplans </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Oliver Wittke, Parl. Staatssekretär BMWi </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 42</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Einsetzung der von der Bundesregierung angekündigten Gebäudekommission </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Oliver Wittke, Parl. Staatssekretär BMWi </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 44</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Anschaffung von Diesel-Pkw mit der Abgasnorm Euro 5 im Zusammenhang mit der sogenannten Abwrackprämie </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Oliver Wittke, Parl. Staatssekretär BMWi </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 45</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Martina Renner (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Ermittlungsverfahren gegen rechtsextreme Vereinigungen im Jahr 2018 </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär  BMJV </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 48</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Prüfung eines Anti-Fake-News-Gesetzes nach französischem Vorbild </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin  BMJV </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 49</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Sabine Zimmermann (Zwickau)  (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Übergang von SGB-II-Leistungsberechtigten in die Altersrente seit 2005 </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 50</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Sabine Zimmermann (Zwickau)  (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Bezug von Leistungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ehemaliger SGB-II-Leistungsbezieher seit 2010 </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 51</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Ulla Jelpke (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Bekanntmachung der aktualisierten Bedarfssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 52</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Anpassung der Leitsätze zum Zuckergehalt von Limonaden im Lebensmittelbuch </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Michael Stübgen, Parl. Staatssekretär  BMEL </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 53</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Etwaige Strafzahlungen wegen Mängeln bei der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Michael Stübgen, Parl. Staatssekretär  BMEL </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 54</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Maßnahmen zur Vermeidung von Strafzahlungen wegen Mängeln bei der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Michael Stübgen, Parl. Staatssekretär  BMEL </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 55</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Aktionsprogramm für eine Gesamtstrategie zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Stefan Zierke, Parl. Staatssekretär  BMFSFJ </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 58</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Niema Movassat (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Anzahl der Mängelmeldungen zur Versorgung mit Cannabisblüten seit August 2018 </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin BMG </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 59</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Reform des morbiditätsorientierten Finanzausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin BMG </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 60</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Höhe der nicht durch Wahltarife gedeckten Kosten für Arzneimittel besonderer Therapierichtungen </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin BMG </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 61</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Oliver Luksic (FDP) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Faktoren für die Vergabe des Pkw-Mautsystems </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 62</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Bernd Reuther (FDP) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Überprüfung der Containersicherung auf Frachtschiffen </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 63</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Installation von Softwareupdates bei Diesel-Pkw der Euronormen 5 und 6 bis zum Jahresende 2018 </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 64</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Illegale Abschalteinrichtung in einem Softwareupdate für VW-Dieselfahrzeuge </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Nicht vorgenommene Softwareupdates bei Diesel-Pkw </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 66</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Dr. Christian Jung (FDP) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Vorlage des Entwurfs zur Ausnahmeverordnung für elektrische Kleinstfahrzeuge ohne Lenk- und Haltestange </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 67</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Dr. Christian Jung (FDP) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Baukosten für den Bahnhof Stuttgart 21 und die Schnellfahrstrecke Wendlingen–Ulm </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 68</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Torsten Herbst (FDP) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Entschädigungsansprüche von Bahnreisenden gegenüber der Deutschen Bahn AG wegen Zugverspätungen im Jahr 2018 </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 69</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Unentgeltliche Nutzung von Zügen der Deutschen Bahn AG durch Polizeibeamte </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 70</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Zugausfälle im Fernverkehr der Deutschen Bahn AG im Jahr 2018 </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 71</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Lärmschutz an der Bahnstrecke Regensburg–Hof </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 72</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Ergebnisse der Arbeitsgruppe 1 der Nationalen Plattform „Zukunft der Mobilität“ </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 73</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Anzahl der noch zu behebenden Mängel am Flughafen Berlin Brandenburg </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI </ivz-eintrag-inhalt>
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  </vorspann>
  <sitzungsverlauf>
    <sitzungsbeginn sitzung-start-uhrzeit="13:00">
      <a id="S8523" name="S8523" typ="druckseitennummer"/>
</sitzungsbeginn>
    <tagesordnungspunkt top-id="Geschäftsordnung">
      <rede id="ID197300100">
        <p klasse="redner"><redner id="11001938"><name><vorname>Dr. Wolfgang</vorname><nachname>Schäuble</nachname><rolle><rolle_lang>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble</rolle_lang><rolle_kurz>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble</rolle_kurz></rolle></name></redner>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</p>
        <p klasse="J_1">Guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bitte nehmen Sie Platz. Die Sitzung ist eröffnet.</p>
        <p klasse="J">Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der vergangenen Woche wurde der Kollege Frank Magnitz bei einem Überfall in Bremen schwer verletzt. Die Tat und ihre Hintergründe werden von den Ermittlungsbehörden untersucht. Wir hoffen, dass die Täter rasch ermittelt und zur Rechenschaft gezogen werden. Frank Magnitz wünschen wir schnelle und vollständige Genesung.</p>
        <p klasse="J">Die Tat schockiert. Es liegt der Verdacht auf ein politisch motiviertes Verbrechen nahe. Das wäre ein schwerer Angriff auf die politische Kultur in unserem Land.</p>
        <p klasse="J">Der verantwortungsvolle Umgang mit dieser Straftat verlangt von uns, sie nicht zu instrumentalisieren. Die Aufklärung einer Straftat, die Ermittlung der Täter und ihrer Motive, ist Sache der zuständigen Polizei- und Justizorgane. Bis diese Behörden ihre Arbeit abgeschlossen haben, empfiehlt sich für alle Zurückhaltung bei Mutmaßungen über Tathergang und -motive. Gerade weil Gewalt kein Mittel der Politik sein darf, sollte eine kriminelle Straftat nicht zu politischen Zwecken missbraucht werden.</p>
        <p klasse="J">Als Abgeordnete haben wir den politischen Streit zu führen, mit aller Leidenschaft. Das erfordert die parlamentarische Demokratie. Aber demokratischer Streit und Gewaltlosigkeit gehören zusammen, sie bedingen sich gegenseitig. Daraus erwächst uns eine besondere Verantwortung, weil Streit eben auch leicht zu Gewalt führen kann.</p>
        <p klasse="J">Gewalt beginnt mit Worten. Sprache ist eine Waffe. Wir wissen es, und wir gehen doch öfters leichtfertig damit um – manchmal unbedacht, manchmal auch gezielt. Wir sollten die Konfrontation nicht weiter verschärfen. Provokation und Reaktion führen zu Eskalation, und wir müssen Wege aus dieser Spirale finden.</p>
        <p klasse="J">Die Zivilität unserer Gesellschaft wird nicht durch Meinungsvielfalt bedroht, sondern indem das Recht des anderen auf seine eigene Meinung nicht anerkannt wird. Dieses Recht ist konstitutiv für eine demokratische Gesellschaft, selbst wenn man eine Meinung für dumm oder unanständig halten sollte. Der Theologe und frühere Fraktionsvorsitzende der SPD in der Volkskammer, Richard Schröder, sagt zu Recht: „… erst anstößigen Meinungen gegenüber muss sich das Recht auf Meinungsfreiheit bewähren.“</p>
        <p klasse="J">Wo Persönlichkeitsrechte oder Rechtsvorschriften verletzt werden oder wo der demokratische Rechtsstaat gefährdet wird, ist allerdings die Grenze des Tolerablen erreicht. Diese Grenze wird aber durch die zuständigen Behörden und gegebenenfalls durch die Gerichte gezogen und nicht durch Selbstgerechtigkeit.</p>
        <p klasse="J">Stark ist eine Demokratie allein dann, wenn sie sich der Vielfalt an Meinungen aussetzt, wenn sie den Meinungsstreit aushält. Nur in einem darf es keine geteilte Meinung geben: Gewalt ist niemals ein gerechtfertigtes Mittel der politischen Auseinandersetzung. – Darauf baut unser Staat auf, und das unterscheidet ihn grundlegend von Weimarer Verhältnissen: als Gewaltexzesse das politische Leben in einer gespaltenen Gesellschaft prägten, bis hin zum politischen Mord, als Extremisten von rechts und links die Demokratie fortwährend angriffen – zerstörerisch für das Vertrauen der Bevölkerung in das politische System und folgenschwer für die Stabilität der Republik. In einem Klima extremer Polarisierung und unerbittlicher Konfrontation wächst die Gefahr von Gewalttaten gegen Personen in der Öffentlichkeit. Wir sehen es gerade in Polen mit dem Mord am Danziger Bürgermeister, und wir haben es in unserem Land erlebt.</p>
        <p klasse="J">Es ist eine zivilisatorische Leistung, das Freund-Feind-Denken zu überwinden – immer wieder. Statt permanent den anderen zu beschuldigen, sollten wir uns daran erinnern, was Gustav Heinemann 1968 gesagt hat anlässlich der Ausschreitungen nach dem Anschlag auf Rudi Dutschke:</p>
        <p klasse="Z">Wer mit dem Zeigefinger allgemeiner Vorwürfe auf den oder die vermeintlichen Anstifter oder Drahtzieher zeigt, sollte daran denken, daß in der Hand mit dem ausgestreckten Zeigefinger zugleich drei andere Finger auf ihn selbst zurückweisen.<a id="S8524" name="S8524" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Wir alle – wir! – sind verantwortlich dafür, dass die politische Auseinandersetzung, die wir führen müssen, nicht Anlass zu Hass und Hetze gibt. Und so wiederhole ich, was ich bereits im vergangenen Jahr zu sagen versucht habe: Wir Abgeordnete tragen dafür besondere Verantwortung mit der Art, wie wir diskutieren – innerhalb und außerhalb dieses Parlaments. – Das wollte ich zu Beginn unserer parlamentarischen Beratungen in diesem Jahr gesagt haben.</p>
        <kommentar>(Beifall im ganzen Hause)</kommentar>
        <p klasse="J">Jetzt gratuliere ich vor Eintritt in die Tagesordnung dem Kollegen Dr. Gregor Gysi sehr herzlich zu seinem heutigen 71. Geburtstag. Alle guten Wünsche im Namen des ganzen Hauses!</p>
        <kommentar>(Beifall)</kommentar>
      </rede>
      <p klasse="T">Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:</p>
    </tagesordnungspunkt>
    <tagesordnungspunkt top-id="Tagesordnungspunkt 1">
      <p klasse="T_fett">Befragung der Bundesregierung</p>
      <p klasse="J">Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Kabinettssitzung mitgeteilt: 21. Bericht der Bundesregierung – Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik 2017 .</p>
      <p klasse="J">Das Wort für den einleitenden Bericht hat der Bundesminister des Auswärtigen, Herr Heiko Maas. Bitte sehr.</p>
      <rede id="ID197300200">
        <p klasse="redner"><redner id="11004809"><name><vorname>Heiko</vorname><nachname>Maas</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesminister des Auswärtigen</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Heiko Maas, Bundesminister des Auswärtigen:</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren – –</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Herr Maas, einfach warten, bis es rot leuchtet, dauerhaft rot.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="redner"><redner id="11004809"><name><vorname>Heiko</vorname><nachname>Maas</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesminister des Auswärtigen</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Heiko Maas, Bundesminister des Auswärtigen:</p>
        <p klasse="J_1">Dauerhaft rot ist ein gutes Zeichen. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es ist erfreulich, dass wir gleich zu Beginn dieses Jahres die Möglichkeit haben, anlässlich des Berichts zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik über einen Teil der Außenpolitik zu sprechen, dessen Bedeutung als Instrument der Friedenspolitik seit Jahren wächst. In Zeiten von Echokammern, von alternativen Fakten wird der Wettbewerb der Narrative härter. Weltweit schrumpfen die Spielräume der Zivilgesellschaft, und Nationalismus und Abschottung sind auf dem Vormarsch – bedauerlicherweise nicht nur außerhalb von Europa. In diesen Zeiten brauchen wir eine starke, eine aktive internationale Kultur- und Bildungspolitik – eine Politik, die unsere Werte genauso wie unsere Interessen in der Welt vermittelt, die auf Austausch setzt, die Freiräume fördert und Menschen Zugang zu Bildung eröffnet. Vermitteln, verständigen und verstehen – das ist der Dreiklang, der uns dabei leiten wird.</p>
        <p klasse="J">Zum Stichwort „vermitteln“: Wir haben die Auslandskommunikation in den letzten Monaten strategisch weiterentwickelt. Wir stärken zum Beispiel die Arbeit der Deutschen Welle. Wir haben unsere Kommunikation zum Thema „Flucht und Migration“ intensiviert, gerade um gefährliche Falschmeldungen von Schleppern zu entlarven. Und wir informieren über unser Land, zum Beispiel mit der neugestalteten Webseite „deutschland.de“, die Tag für Tag in neun Sprachen über Deutschland berichtet.</p>
        <p klasse="J">Zum zweiten Stichwort, „verständigen“: In den letzten Tagen und Wochen ist einiges darüber gesagt worden, wie sehr sich der Ton in der politischen Debatte auch in Deutschland verschärft hat. Das mag bedauerlich sein. Aber auf der anderen Seite können wir auch froh darüber sein, dass wir uns überhaupt austauschen; denn vielerorts finden Debatten, wie sie hier und in unserem Land geführt werden, überhaupt nicht mehr statt. Internationale Kultur- und Bildungspolitik muss daher Räume erhalten für Austausch und für den Dialog – Räume, in denen verschiedene Meinungen aufeinandertreffen, in denen am Schluss aus Reibung auch Energie entstehen soll.</p>
        <p klasse="J">Daher planen wir zum Beispiel vor der Europawahl eine Reihe von Bürgerdialogen und werden die Kommunikation zu Europathemen auch in den sozialen Medien weiter ausweiten. Denn anders als das vielleicht bei dem einen oder anderen der Fall ist, halten wir das Europäische Parlament nicht für ein Auslaufmodell, sondern für das stärkste Zeichen eines demokratischen Europas.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Meine Damen und Herren Abgeordnete, aber auch jenseits der Europäischen Union bemühen wir uns stärker um Verständigung. Deshalb haben wir Austauschprogramme und die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft intensiviert, zum Beispiel in Osteuropa. Und mit dem „Deutschlandjahr USA“ haben wir im Oktober 2018 unsere derzeit größte Kommunikationskampagne weltweit mit über 1 000 Veranstaltungen in allen Bundesstaaten der USA gestartet.</p>
        <p klasse="J">Das letzte Stichwort ist „verstehen“. Voraussetzung dafür ist der Zugang zu Kultur und Bildung. Dabei spielen neben den Goethe-Instituten der DAAD und vor allem unsere Auslandsschulen eine ganz besondere Rolle. Allein seit 2017 haben wir rund 70 neue Schulen in unser Partnerschulnetzwerk aufgenommen. Jede dieser Schulen ist ein Anker Deutschlands in der Welt, ein Ort, an dem nicht nur unsere Sprache, sondern auch Werte wie Respekt, Toleranz und Offenheit vermittelt werden. Schulen, Universitäten und Kulturinstitute müssen Freiräume bleiben, und dort, wo sie es nicht sind, hilft eben gerade die internationale Kultur- und Bildungspolitik dabei, diese Freiräume zu schaffen.</p>
        <p klasse="J">Dank der Martin Roth- und der Philipp Schwartz-Initiative sind wir zu einem Hoffnungsland für verfolgte und bedrängte Künstlerinnen und Künstler und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler geworden. Ich glaube, das ist durchaus etwas, worauf man stolz sein kann – auch gerade mit Blick auf unsere eigene Geschichte.<a id="S8525" name="S8525" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb will ich mich für die parteiübergreifende Unterstützung unserer internationalen Kultur- und Bildungspolitik ganz herzlich bei Ihnen bedanken. Sie ist ein klares Signal für die Freiheit der Kunst, der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft weltweit. Und das steht uns gut zu Gesicht.</p>
        <p klasse="J">Herzlichen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie des Abg. Frank Müller-Rosentritt [FDP])</kommentar>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Danke sehr. – Jetzt bitte ich im ersten Teil der Regierungsbefragung zunächst Fragen zu dem Themenbereich zu stellen, über den soeben der Bundesaußenminister berichtet hat.</p>
        <p klasse="J">Die erste Frage stellt der Kollege Petr Bystron, AfD.</p>
      </rede>
      <rede id="ID197300300">
        <p klasse="redner"><redner id="11004692"><name><vorname>Petr</vorname><nachname>Bystron</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Petr Bystron (AfD):</p>
        <p klasse="J_1">Lieber Herr Minister! Erst mal außerhalb der Redezeit: Ich will mich persönlich bei Ihnen bedanken. Sie waren einer der Ersten, der auf Twitter das abscheuliche Attentat auf unseren Kollegen Frank Magnitz verurteilt hat. Ich sage dafür noch mal Danke an Ihr Twitter-Team.</p>
        <p klasse="J">Jetzt zu unserem Thema „Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik“: Sie haben hier gerade sehr eindrucksvoll dargelegt, dass es in diesem Bereich darum geht, ein positives Bild Deutschlands in der Welt zu zeichnen. Sie haben hier die größte Kommunikationskampagne vorgestellt, die Ihr Amt in diesem Zusammenhang gestartet hat. Über 11 000 Beamte des Auswärtigen Amtes, 3 500 Mitarbeiter der Goethe-Institute und weitere Tausende Mitarbeiter in den anderen Institutionen setzen sich jahrzehntelang für dieses Ziel ein.</p>
        <p klasse="J">Wie bewerten Sie es dann, wenn eine Kollegin aus der Bundesregierung, Ihre Kollegin, diese Arbeit zunichtemacht und komplett an den Fakten vorbei Fake News in die Welt setzt und behauptet, es habe in Chemnitz Hetzjagden gegeben? Sprechen Sie mit Frau Merkel in der Bundesregierung darüber? Sprechen Sie so etwas an?</p>
        <kommentar>(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben Sie zugehört bei Herrn Schäuble? Anscheinend nicht!)</kommentar>
        <p klasse="O">Das würde mich sehr interessieren.</p>
        <p klasse="J">Danke.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der AfD)</kommentar>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Herr Minister.</p>
      </rede>
      <rede id="ID197300400">
        <p klasse="redner"><redner id="11004809"><name><vorname>Heiko</vorname><nachname>Maas</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesminister des Auswärtigen</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Heiko Maas, Bundesminister des Auswärtigen:</p>
        <p klasse="J_1">Ja, Herr Abgeordneter, vielen Dank für diese Frage. – Natürlich ist das ein Thema, mit dem sich nicht nur Kabinettsmitglieder auseinandersetzen. Vielmehr hat es eine breite Debatte in unserem Land darüber gegeben, was dort geschehen ist und wie so etwas auch entstanden ist.</p>
        <p klasse="J">Ich kann Ihnen aber aus meiner Arbeit berichten, dass ich auf dieses Thema nicht nur in Deutschland oder im Kabinett, sondern weltweit angesprochen worden bin und dass mit Verwunderung und mit großem Unverständnis festgestellt worden ist, dass es in Chemnitz anscheinend zu den Ereignissen gekommen ist, die dort stattgefunden haben, und dass zumindest diese Taten, die dort stattgefunden haben, auch einen ausländerfeindlichen Hintergrund hatten.</p>
        <p klasse="J">Genauso ist im Ausland wahrgenommen worden, dass es eine breite Reaktion unserer Zivilgesellschaft gegeben hat, die klargemacht hat, dass Ausländerfeindlichkeit, Antisemitismus – auch das ist ein Thema gewesen, das in Chemnitz eine Rolle gespielt hat – keinen Platz haben dürfen. Insofern ist das, denke ich, ein Thema für uns alle. Ich glaube, die beste Reaktion ist die der Zivilgesellschaft gewesen – bis hin zu einer Demonstration in Berlin, an der über 250 000 Menschen teilgenommen haben. Sie haben darauf hingewiesen, dass Menschenrechte unteilbar sind, egal welchen Pass man in der Tasche hat.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Danke sehr. – Vorhin habe ich leichtfertigerweise gesagt: Einfach warten, bis das Mikrofon dauerhaft rot leuchtet. – Ich will jetzt darauf hinweisen: Wenn die Ampel rot leuchtet, ist die Redezeit vorüber.</p>
        <p klasse="J">Die nächste Frage stellt die Kollegin Elisabeth Motschmann, CDU/CSU.</p>
      </rede>
      <rede id="ID197300500">
        <p klasse="redner"><redner id="11004357"><name><vorname>Elisabeth</vorname><nachname>Motschmann</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Elisabeth Motschmann (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Herr Minister – –</p>
        <kommentar>(Jürgen Hardt [CDU/CSU]: Warten, bis es dauerhaft leuchtet!)</kommentar>
        <p klasse="O">– Das geht bitte nicht von meiner Redezeit ab.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Die Uhr läuft erst, wenn Sie anfangen zu reden. Seien Sie ganz beruhigt!</p>
        <p klasse="redner"><redner id="11004357"><name><vorname>Elisabeth</vorname><nachname>Motschmann</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Elisabeth Motschmann (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Herr Minister, es rangieren eine Menge von Einrichtungen und Institutionen unter dem Dach der Auswärtigen Kulturpolitik. In demokratischen Ländern haben sie keine Probleme. Ich frage Sie: Wie sieht es da aus, wo es zunehmend Unruhe, Bürgerkriege, Konflikte gibt? Ist dort die Freiheit, von der Sie eben gesprochen haben, gewährleistet? Sind die Mitarbeiter Gefährdungen und Einschränkungen in ihrer Arbeit ausgesetzt? Ich denke zum Beispiel an die Türkei. Welche Konsequenzen ziehen wir daraus? Das geht bis dahin, dass wir dann ja keine vernünftigen Arbeitsbedingungen mehr haben. Gibt es Länder, bei denen Sie sagen: „Im Grunde können wir dort nicht mehr richtig arbeiten“?</p>
      </rede>
      <rede id="ID197300600">
        <p klasse="redner"><redner id="11004809"><name><vorname>Heiko</vorname><nachname>Maas</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesminister des Auswärtigen</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Heiko Maas, Bundesminister des Auswärtigen:<a id="S8526" name="S8526" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J_1">Frau Abgeordnete, ich würde sagen, dass die Länder, in denen wir nicht mehr richtig arbeiten können, in der Regel Länder sind, in denen es Konflikte gibt, die zu gewaltsamen Ausschreitungen oder gewaltsamen Auseinandersetzungen führen. Dort ist es nicht mehr verantwortbar, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Stiftungen oder von Organisationen, die vom Auswärtigen Amt getragen werden, vor Ort zu belassen.</p>
        <p klasse="J">Es gibt aber viele Länder – das ist tatsächlich ein Problem, mit dem wir uns auseinandersetzen –, in denen es keinen bewaffneten Konflikt gibt, aber in denen die Spielräume der Zivilgesellschaften eingeengt werden. Ja, in der Türkei ist das der Fall, aber auch in anderen Ländern. Wir haben zum Beispiel in Ägypten feststellen müssen, dass Mitarbeiter von politischen Stiftungen nicht nur drangsaliert worden sind, sondern beschuldigt und in Haft genommen worden sind. Dies führt aber nicht dazu – zumindest solange nicht eine Verantwortungsgrenze über- oder unterschritten wird –, dass wir uns zurückziehen, sondern wir intensivieren die Arbeit dort. Wir machen die Einschränkungen, die es gibt, zu einem Thema aller bilateralen Gespräche, die wir mit den Verantwortlichen in diesen Ländern führen. Aber Rückzug ist nach unserer Auffassung nicht der richtige Weg.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Frank Müller-Rosentritt, FDP, stellt die nächste Frage.</p>
      </rede>
      <rede id="ID197300700">
        <p klasse="redner"><redner id="11004834"><name><vorname>Frank</vorname><nachname>Müller-Rosentritt</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Frank Müller-Rosentritt (FDP):</p>
        <p klasse="J_1">Lieber Petr Bystron, du weißt, dass ich aus Chemnitz bin. Ich muss ganz ehrlich sagen: Maßgeblich verantwortlich dafür, dass wir eine Verunsicherung bei ausländischen Studierenden in Sachsen haben, war Pegida, mit der Ihre Partei sympathisiert. In Chemnitz war es ganz massiv Ihre Partei, die auf den Straßen dafür gesorgt hat. Dass wir diese Verunsicherung bei ausländischen Studierenden haben – das möchte ich betonen –, ist nicht verursacht durch die andere Seite.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Jetzt meine Frage: Ein Hauptziel der AKBP, sehr geehrter Herr Bundesminister, ist die Vermarktung Deutschlands als moderner und attraktiver Standort für Bildung, Wissenschaft, Forschung und berufliche Entwicklung. Insbesondere dem akademischen Austausch kommt eine ganz besondere Bedeutung zu. Welche Auswirkungen hat Ihrer Ansicht nach die gestrige Ablehnung des Brexit-Abkommens durch das britische Unterhaus auf die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere auf den Deutschen Akademischen Austauschdienst und auf die Stipendiaten der Alexander von Humboldt-Stiftung? Welche Pläne haben Sie für die Mittlerorganisationen der AKBP im Falle eines sogenannten hard Brexit?</p>
      </rede>
      <rede id="ID197300800">
        <p klasse="redner"><redner id="11004809"><name><vorname>Heiko</vorname><nachname>Maas</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesminister des Auswärtigen</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Heiko Maas, Bundesminister des Auswärtigen:</p>
        <p klasse="J_1">Herr Abgeordneter, was die Möglichkeiten oder Einschränkungen angeht, hängt es, wie Sie richtig betont haben, nicht unwesentlich davon ab, ob es zu einem harten oder einem geregelten Brexit kommt. Bei dem sogenannten geregelten Brexit haben wir die Möglichkeit, in der Übergangsphase, die dort festgelegt ist, Stück für Stück zu überprüfen, wo die Arbeit – etwa des Akademischen Austauschdienstes – verändert bzw. angepasst werden muss.</p>
        <p klasse="J">Dennoch will ich ganz grundsätzlich sagen: Neben formalen Schwierigkeiten, die ein ungeregelter Brexit mit sich bringt – auf diesen haben wir uns aber zum Teil schon vorbereitet, insbesondere was die Aufenthaltsbestimmungen und was Passvorschriften angeht, also Dinge, die wir im Bundeskabinett schon auf den Weg gebracht haben –, bin ich fest davon überzeugt, dass der akademische Austausch zwischen Deutschland und Großbritannien – dazu zählen zum Beispiel die Stipendien – in keiner Weise Schaden nehmen wird. Ganz im Gegenteil: Möglicherweise ist der Brexit sogar ein Grund dafür, zu überlegen, in Zukunft dort einen ganz besonderen Schwerpunkt zu setzen.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Danke sehr. – Die nächste Frage stellt die Kollegin Ulla Schmidt, SPD.</p>
      </rede>
      <rede id="ID197300900">
        <p klasse="redner"><redner id="11002019"><name><vorname>Ulla</vorname><nachname>Schmidt</nachname><fraktion>SPD</fraktion><ortszusatz>(Aachen)</ortszusatz></name></redner>Ulla Schmidt (Aachen) (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Minister, für die Darstellung. – Sie haben in Ihrem Bericht zu Recht auf den immer härter werdenden Wettbewerb der Narrative hingewiesen. Denn wir stellen derzeit weltweit nicht nur einen Rückgang der Zahl freiheitlicher Demokratien unter Zunahme von Populismus und Nationalismus fest, sondern sehen gleichzeitig, wie der Kampf um die Grundwerte der Gesellschaften auch von Drittstaaten als ein Bestandteil der Außenpolitik geführt wird. Ich will hier nur einmal an den Wettbewerb mit autoritären Staaten wie China erinnern, wenn es um die Frage geht: Was sind die Grundwerte auch als Alternative zu unseren individuellen Menschenrechten als Grundlage unserer Arbeit?</p>
        <p klasse="J">Meine Frage an Sie ist: Sehen Sie eigentlich Deutschland hinreichend dafür ausgerüstet und darauf vorbereitet, dass wir in diesem härter werdenden Kampf der Narrative auch mit unseren Mittlerorganisationen mithalten können, oder sehen Sie Änderungsbedarf, den wir als Parlament unterstützen könnten?</p>
      </rede>
      <rede id="ID197301000">
        <p klasse="redner"><redner id="11004809"><name><vorname>Heiko</vorname><nachname>Maas</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesminister des Auswärtigen</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Heiko Maas, Bundesminister des Auswärtigen:</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich stimme voll und ganz zu: Diese Auseinandersetzung wird härter. Auf der einen Seite stellen wir fest, dass ein Land wie China, welches in Deutschland kulturell aktiv ist, die Anzahl seiner Konfuzius-Institute ausbaut. Auf der anderen Seite stellen wir fest, dass die Arbeit von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Stiftungen in China nicht einfacher wird, sondern ganz wesentlichen Einschränkungen unterliegt. Deshalb ist das für uns ein Grund, auf der politischen Ebene darauf hinzuwirken, dass es keine Einbahnstraße ist, dass wir sozusagen Möglichkeiten in unserem Land eröffnen, die uns in anderen Ländern verwehrt werden. Deshalb – das will ich an das Parlament sagen – sind wir für jeden Euro dankbar, den wir für die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik zur Verfügung haben.</p>
        <kommentar>(Ulla Schmidt [Aachen] [SPD]: Gut! Gerne!)<a id="S8527" name="S8527" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="J">Was die Anforderungen, die es gibt, angeht: Wir sind gut ausgestattet. Ich bin dem Parlament außerordentlich dankbar, dass uns im Rahmen der letzten Haushaltsberatungen vom Haushaltsausschuss noch einmal sehr unter die Arme gegriffen worden ist. Aber die Anforderungen und die Herausforderungen werden größer, und wir werden in Zukunft nicht weniger, sondern eher mehr Mittel bekommen müssen, um diesen Herausforderungen gerecht zu werden.</p>
        <kommentar>(Ulla Schmidt [Aachen] [SPD]: Danke!)</kommentar>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Diether Dehm, Die Linke, stellt die nächste Frage.</p>
      </rede>
      <rede id="ID197301100">
        <p klasse="redner"><redner id="11000365"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Diether</vorname><nachname>Dehm</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Dr. Diether Dehm (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="J_1">Sie haben auf die Verfolgung von Kulturschaffenden hingewiesen und auch erwähnt, dass wir in diesem Unterausschuss in dieser Frage in einem einzigartigen humanistischen Konsens operieren, der so in anderen Ausschüssen wünschenswert wäre. Deswegen meine Frage zu einem Inhaftierten in den USA: Es handelt sich um den Schriftsteller Mumia Abu-Jamal, der seit 37 Jahren für einen angeblichen Polizistenmord im Gefängnis sitzt. Viele Zeugen haben schon ausgesagt, dass er diesen unmöglich begangen haben kann. Er selbst hat die Tat auch immer bestritten. Nun hat der Oberste Richter Leon ­Tucker endlich einem Berufungsverfahren zugestimmt.</p>
        <kommentar>(Alexander Graf Lambsdorff [FDP]: Tagesordnung? Das hat mit dem Thema nichts zu tun!)</kommentar>
        <p klasse="O">Jetzt wird aber ein ziemlicher Druck auf den Bezirksanwalt Larry Krasner in Philadelphia ausgeübt mit dem Ziel, dass er dieses Berufungsverfahren stoppt und blockiert. Könnten Sie sich vorstellen, dass Sie als Person, aber auch als Minister dieser Bundesregierung motivieren und helfen, dass dieses Berufungsverfahren auf den Weg kommt und Larry Krasner nicht Einspruch gegen das Berufungsverfahren einlegt? Nähere Informationen – das will ich noch sagen –: in „Neues Deutschland“, „junge Welt“, Weltnetz.TV.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Danke. – Herr Kollege Dehm, auch für Sie gilt die rote Ampel. – Herr Minister Maas.</p>
      </rede>
      <rede id="ID197301200">
        <p klasse="redner"><redner id="11004809"><name><vorname>Heiko</vorname><nachname>Maas</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesminister des Auswärtigen</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Heiko Maas, Bundesminister des Auswärtigen:</p>
        <p klasse="J_1">Herr Abgeordneter, ich kann das im Detail nicht beantworten, weil es sich um einen Einzelfall handelt, bei dem mir jetzt auch spontan die Informationen fehlen, um ihn zu beurteilen. Ich kann Ihnen aber sagen, dass ich – auch aus meiner Erfahrung aus der Zeit als Justizminister – mit motivierender Einflussnahme auf Organe des Rechtsstaates relativ zurückhaltend bin.</p>
        <p klasse="J">Es ist generell so, dass deutsche Staatsbürger, die in Drittländern angeklagt sind, natürlich auch konsularisch betreut werden. Zu dem Einzelfall kann ich keine konkreten Ausführungen machen, weil mir dafür im Moment die Hintergrundinformationen fehlen. Allerdings kann ich Ihnen ganz generell sagen, dass wir uns gegebenenfalls insbesondere mit den politisch Verantwortlichen und den staatlichen Stellen unserer Partnerländer oder der Drittstaaten auseinandersetzen, in denen ein deutscher Staatsbürger im Gefängnis sitzt.</p>
        <kommentar>(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: ­US‑Bürger!)</kommentar>
        <p klasse="O">Aber eine Einflussnahme auf Organe der Rechtspflege überschreitet die Grenzen, die wir uns da selber setzen.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Claudia Roth, Bündnis 90/Die Grünen, stellt die nächste Frage.</p>
      </rede>
      <rede id="ID197301300">
        <p klasse="redner"><redner id="11003212"><name><vorname>Claudia</vorname><nachname>Roth</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion><ortszusatz>(Augsburg)</ortszusatz></name></redner>Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Vorsitzender. – Herr Außenminister, ich möchte noch mal auf das, was Elisabeth Motschmann gefragt hat, eingehen, auf die Shrinking Spaces.</p>
        <p klasse="J">Wir haben, glaube ich, eine ganz dramatische Bedrohung durch die Ankündigungen von Bolsonaro in Brasilien. Es gibt jetzt schon massiven Druck evangelikaler Kreise beispielsweise auf das Goethe-Institut. Es gibt eine Art schwarze Liste von Künstlerinnen und Künstlern. Wie wird sich das konkret in anderen Bereichen der deutsch-brasilianischen Politik oder Zusammenarbeit auswirken? Werden Sie zum Beispiel an dem gemeinsamen Eintreten für einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat festhalten? Welche Auswirkungen auf andere Bereiche der Außenpolitik und auf andere Bereiche hat der Shrinking Space, hat die zunehmende Repression in der Türkei? Ich bin nicht dafür, die Türen zuzumachen, überhaupt nicht. Aber welche Auswirkungen hat es auf deutsche Politik, wenn sozusagen die gesamte Pressefreiheit und die Freiheit der Künstlerinnen und Künstler gefährdet sind und einer unserer privilegierten Partner, Osman Kavala, seit über einem Jahr ohne Anklage im Gefängnis sitzt? Glauben Sie, dass es richtig ist, eine Türkei und einen Herrn Erdogan weiter mit Rüstungsexporten zu adeln?</p>
        <kommentar>(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID197301400">
        <p klasse="redner"><redner id="11004809"><name><vorname>Heiko</vorname><nachname>Maas</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesminister des Auswärtigen</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Heiko Maas, Bundesminister des Auswärtigen:</p>
        <p klasse="J_1">Frau Abgeordnete Roth, Ihre Beschreibung der Entwicklung ist richtig, und die Konsequenz, die wir daraus ziehen, ist, dass wir unsere Initiativen für verfolgte Künstlerinnen und Künstler, Journalistinnen und Journalisten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler intensivieren, also Initiativen wie die Martin Roth- oder die Philipp Schwartz-Initiative, die bedauerlicherweise auf großen Bedarf stoßen, auch in den Ländern, die Sie beschrieben haben.<a id="S8528" name="S8528" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Wir sind über einige Ankündigungen, die es zum Beispiel in Brasilien gegeben hat, durchaus besorgt. Ich kann Ihnen aber sagen, dass das Auswärtige Amt für dieses Jahr eine Lateinamerika-Initiative plant, bei der es nicht nur um politische und wirtschaftliche Themen, sondern insbesondere auch um Themen der kulturellen Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit der Zivilgesellschaften geht. Ich werde in den nächsten Tagen erstmals mit meinem neuen brasilianischen Kollegen telefonieren und auch dort dieses Thema ansprechen.</p>
        <p klasse="J">Sie haben etwas zur Türkei gesagt. Wenn Verantwortliche aus der Bundesregierung – auch ich – dieses Land besuchen, sind Gespräche mit Vertretern der Zivilgesellschaft, mit Journalistinnen, Journalisten und Künstlern immer ein Teil der Tagesordnung. Auf diese Art und Weise versuchen wir, zu dokumentieren, dass wir eben nicht nur mit den Machthabern reden, sondern auch mit all denjenigen, die möglicherweise abweichende Meinungen in der Zivilgesellschaft vertreten.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Norbert Kleinwächter, AfD, stellt die nächste Frage.</p>
      </rede>
      <rede id="ID197301500">
        <p klasse="redner"><redner id="11004781"><name><vorname>Norbert</vorname><nachname>Kleinwächter</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Norbert Kleinwächter (AfD):</p>
        <p klasse="J_1">Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, zunächst eine Anmerkung: Wir debattieren gerade über einen Bericht, der der Öffentlichkeit noch gar nicht zugänglich ist. Zumindest ist er online noch nicht über die reguläre Suche auffindbar. Ich bitte Sie, das entsprechend anzupassen; denn die Bürger sollten schon mitbekommen, was wir hier besprechen.</p>
        <p klasse="J">Mir geht es inhaltlich um das Thema „deutsche Hochschulen im Ausland“ – sie sind ein wesentliches Mittel Auswärtiger Bildungs- und Kulturpolitik –, und ich habe da ein paar Fragen zu den Fortschritten, namentlich zu den Fortschritten bei der Gründung der deutschen Hochschule in Tunesien. Es geht mir auch um die Frage der Auslastung der deutschen Hochschule in der Türkei.</p>
        <kommentar>(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sind Sie dafür oder dagegen?)</kommentar>
        <p klasse="O">Haben wir dort irgendwelche Repressalien bemerkt, oder gibt es dort irgendwelche politischen Veränderungen, die auf die deutsche Hochschule in der Türkei einwirken?</p>
        <kommentar>(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was will denn die AfD?)</kommentar>
        <p klasse="O">Zudem geht es mir um die deutsch-russische Hochschule in Kasan. Haben Sie da Neuigkeiten bezüglich der Auslastung und des politischen Verhältnisses zu Russland, das dort potenziell Auswirkungen haben könnte?</p>
        <p klasse="J">Ich danke Ihnen recht herzlich.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Herr Minister.</p>
      </rede>
      <rede id="ID197301600">
        <p klasse="redner"><redner id="11004809"><name><vorname>Heiko</vorname><nachname>Maas</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesminister des Auswärtigen</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Heiko Maas, Bundesminister des Auswärtigen:</p>
        <p klasse="J_1">Herr Abgeordneter, sehen Sie mir nach, dass ich Ihnen heute keine konkreten Zahlen über die Auslastung einzelner Einrichtungen nennen kann. Ich bin aber gerne bereit, Ihnen das schriftlich nachzuliefern.</p>
        <p klasse="J">Natürlich gibt es insbesondere im Schulbereich die Situation, dass wir, wie ich eben erwähnt habe, 70 neue Partnerschulen weltweit eröffnet haben. Insofern steigen unabhängig von der jeweiligen Auslastung die Zahlen von jungen Menschen, die diese Schulen besuchen. Was die Universitätseinrichtungen angeht, haben wir eine ähnliche Entwicklung. Auch in der Türkei versuchen wir, die Zahlen nicht rückläufig werden zu lassen, sondern sie weiter auszubauen.</p>
        <p klasse="J">Insofern bin ich angesichts all der Zahlen, die ich Ihnen nun einmal nur generell nennen kann, sehr positiv gestimmt, was die Frage angeht, ob es uns gelingt, im Ausland Bürgerinnen und Bürger anderer Staaten in deutsche Schulen, in Partnerschulen, in Universitätseinrichtungen oder in entsprechende Universitäten, die über den Deutschen Akademischen Austauschdienst besonders enge Verbindungen mit deutschen Universitäten haben, zu bringen. Denn damit werden natürlich die Möglichkeiten erhöht, Menschen, vor allen Dingen junge Menschen, miteinander in Kontakt zu bringen.</p>
        <p klasse="J">Konkrete Zahlen würde ich Ihnen gerne nachliefern.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Michaela Noll, CDU/CSU, stellt die nächste Frage.</p>
      </rede>
      <rede id="ID197301700">
        <p klasse="redner"><redner id="11003645"><name><vorname>Michaela</vorname><nachname>Noll</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Michaela Noll (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Minister, wir haben ja nächste Woche, so sage ich jetzt einmal, einen sehr angenehmen Termin: Die deutsch-französische Freundschaft wird in Aachen fortgeschrieben. – Es ist in einer sehr unruhigen außenpolitischen Situation ein positives Signal, dass wir diese Freundschaft wirklich pflegen und dokumentieren.</p>
        <p klasse="J">Ein Teilbereich davon wird die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik betreffen. Sie haben eben den Zugang angesprochen. Wird sich daran etwas ändern? Sind die Kulturinstitute darauf eingerichtet, auch in der Digitalisierung voranzuschreiten? Denn diese Möglichkeiten sucht gerade die Jugend, um Zugang zu bekommen. Gibt es da bestimmte Pläne? Es wäre schön, wenn Sie dies kurz darstellen könnten, damit wir ungefähr wissen, wie wir das in den Kulturinstituten, beispielsweise den Goethe-Instituten, begleiten können, damit es relativ schnell auf den Weg kommt. – Danke schön.</p>
      </rede>
      <rede id="ID197301800">
        <p klasse="redner"><redner id="11004809"><name><vorname>Heiko</vorname><nachname>Maas</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesminister des Auswärtigen</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Heiko Maas, Bundesminister des Auswärtigen:</p>
        <p klasse="J_1">Frau Abgeordnete, wir haben bei den Verhandlungen über die Fortführung des Élysée-Vertrages, der dann der Vertrag von Aachen sein wird, natürlich auch über das Thema „kulturelle Zusammenarbeit“ gesprochen. Es gibt eine Projektliste, die dem Vertrag beiliegt. Im Rahmen dieser Projekte sind unter anderem zehn deutsch-französische Kulturinstitute vorgesehen, die wir gemeinsam auf den Weg bringen wollen und für die wir ein gemeinsames Programm auflegen wollen. Dabei soll es nicht nur bilateral um die deutsch-französische Kulturpflege gehen, die mit unterschiedlichen Themen besetzt werden soll, sondern einer der Schwerpunkte wird sein, eine europäische Kulturpolitik auf den Weg zu bringen und insbesondere über diese deutsch-französischen Institute, die wir in die Welt setzen wollen, dafür zu sorgen, dass auch andere Partner aus Europa sich eingeladen fühlen, sich dem anzuschließen.<a id="S8529" name="S8529" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Jedoch sehen wir hier – wie an vielen anderen Stellen auch – die deutsch-französische Partnerschaft als einen Nukleus, internationale – in diesem Falle kulturelle – Zusammenarbeit weiter auszubauen. Wir beginnen jetzt erst einmal mit zehn gemeinsamen Instituten, die wir dafür auf den Weg bringen wollen.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Alexander Graf Lambsdorff, FDP, stellt die nächste Frage.</p>
      </rede>
      <rede id="ID197301900">
        <p klasse="redner"><redner id="11004798"><name><vorname>Alexander Graf</vorname><namenszusatz>Graf</namenszusatz><nachname>Lambsdorff</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Alexander Graf Lambsdorff (FDP):</p>
        <p klasse="J_1">Herr Minister, ich will Ihnen in dem, was Sie gesagt haben, erst einmal zustimmen. Auch aus Sicht meiner Fraktion ist die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik eine überparteiliche Angelegenheit, die große Unterstützung bei allen Fraktionen dieses Hauses findet. Wir halten das für gut und unterstützen es auch.</p>
        <p klasse="J">Zum Ersten ist es schon allein aus dem Bildungsgedanken heraus schön, wenn Menschen mit deutscher Kultur in Berührung kommen.</p>
        <p klasse="J">Zum Zweiten bilden kulturpolitische Maßnahmen manchmal ein ideales Instrument, um Gespräche zu führen, wenn die politische Lage so schwierig ist, dass das vielleicht offiziell nicht möglich ist.</p>
        <p klasse="J">Zum Dritten wissen wir: Märkte folgen Menschen. Menschen, die früh mit Deutschland in Berührung gekommen sind, investieren dann, wenn sie sich in Europa betätigen wollen, eben in Deutschland.</p>
        <p klasse="J">Das Goethe-Institut, den Deutschen Akademischen Austauschdienst und die Auslandsschulen haben Sie genannt. Die Mittel sind aufgewachsen; das ist richtig. Eine Gruppe von Instituten in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik ist allerdings davon ausgenommen. Das sind die Deutschen Historischen Institute; das ist die Max Weber Stiftung. Ich würde mir sehr wünschen, dass man da etwas tun würde. Dort sind die Mittel eingefroren worden. Gerade beim DHI in Moskau wäre es zum Beispiel richtig, wenn das Institut mehr machen könnte und nicht weniger; denn ein Einfrieren bedeutet reales Abschmelzen der Mittel. Beim Orient-Institut Istanbul ist es genauso; dort herrscht ja eine schwierige politische Lage.</p>
        <p klasse="J">Es wäre schön, wenn die Max Weber Stiftung von der Bundesregierung und auch von diesem Bundestag finanziell so unterstützt werden könnte, wie das beim Rest der AKBP der Fall ist.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank.</p>
      </rede>
      <rede id="ID197302000">
        <p klasse="redner"><redner id="11004809"><name><vorname>Heiko</vorname><nachname>Maas</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesminister des Auswärtigen</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Heiko Maas, Bundesminister des Auswärtigen:</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Herr Abgeordneter, Sie sprechen mir im Grunde genommen aus dem Herzen. Ich habe eben darauf hingewiesen und mich dafür bedankt, dass die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik im Zuge der Haushaltsberatungen durch das Parlament noch einmal besser ausgestattet worden ist. Aber tatsächlich ist es so: Wir können nicht alles machen, was wir gerne tun würden. Insofern wird uns das Thema auch in Zukunft beschäftigen. Die historischen Institute gehören dazu.</p>
        <p klasse="J">Sie haben das Beispiel Russland angesprochen. Auch wenn wir die Mittel nicht ausweiten konnten, sondern sie teilweise eingefroren worden sind, haben wir zum Beispiel gemeinsam mit Russland das Themenjahr „Hochschulkooperation und Wissenschaft“ verabredet, das im letzten Jahr unter der Schirmherrschaft von Außenminister Lawrow und mir auf den Weg gebracht worden ist. Ich gehe davon aus, dass die Kooperationen im Zuge eines solches Themenjahres geeignet sind, um im Laufe dieses Jahres gemeinsame Initiativen, die übrigens nicht nur von meinem Haus, sondern auch von der Kollegin, die für Wissenschaft zuständig ist, vorgeschlagen wurden, auf den Weg gebracht werden.</p>
        <p klasse="J">Wenn es uns gelingt, in den nächsten Haushaltsberatungen im Bereich der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik den einen oder anderen Akzent zu setzen, bin ich gerne bereit, beim Thema „Max Weber Stiftung“ und bei den historischen Instituten einen Schwerpunkt zu setzen.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank.</p>
        <p klasse="redner"><redner id="11004809"><name><vorname>Heiko</vorname><nachname>Maas</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesminister des Auswärtigen</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Heiko Maas, Bundesminister des Auswärtigen:</p>
        <p klasse="J_1">Das ist sicherlich eine wichtige Aufgabe, die dort bearbeitet wird.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Herr Bundesminister Maas, Sie müssen nicht jedes Mal in den Bereich der roten Ampel kommen. Eigentlich ist das eine Grenze und keine Mindestanforderung. – Martin Rabanus, SPD, stellt die nächste Frage.</p>
      </rede>
      <rede id="ID197302100">
        <p klasse="redner"><redner id="11004381"><name><vorname>Martin</vorname><nachname>Rabanus</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Martin Rabanus (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Herr Minister, herzlichen Dank für den Bericht. Durch den Bericht und auch durch den Austausch, den wir in den letzten Minuten hier hatten, ist klar geworden, dass Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik keine Schönwetterveranstaltung ist, sondern vor allen Dingen dann wichtig ist, wenn die Situation unbequemer ist. Deswegen will ich die Gelegenheit nutzen – im grünen Bereich, Herr Präsident –, den Mittlerorganisationen und all denjenigen, die vor Ort tätig sind, ein herzliches Dankeschön auszusprechen. Es ist nicht selbstverständlich, dass sie das machen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Vor diesem Hintergrund ist 2014 mit ausdrücklicher Unterstützung und auch auf Wunsch des Deutschen Bundestages ein Programm beschlossen worden, das sich mit der Östlichen Partnerschaft auseinandersetzt, und zwar das Programm „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“; so heißt das. Mich würde interessieren, Herr Minister, wie Sie das bewerten und wie es damit weitergeht.<a id="S8530" name="S8530" typ="druckseitennummer"/></p>
      </rede>
      <rede id="ID197302200">
        <p klasse="redner"><redner id="11004809"><name><vorname>Heiko</vorname><nachname>Maas</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesminister des Auswärtigen</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Heiko Maas, Bundesminister des Auswärtigen:</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank und Entschuldigung, Herr Präsident, dass ich meine Redezeit permanent überschreite. Ich bin einfach irritiert, weil Sie gesagt haben, ich soll reden, sobald das Licht am Mikrofon dauerhaft Rot ist.</p>
        <kommentar>(Heiterkeit – Zuruf: Dauerhaft reden!)</kommentar>
        <p klasse="O">– Nein, dauernd reden nicht, nur, wenn es dauerhaft Rot ist.</p>
        <p klasse="J">Herr Abgeordneter, es stimmt: Das ist für uns ein außerordentlich wichtiges Thema. Wir haben 2018 bereits 17 Millionen Euro zur Verfügung gehabt. Wir unterstützen insbesondere Projekte – um nur einige Länder zu nennen – in der Ukraine, in Moldau, in Kirgisien, in Armenien, in Aserbaidschan und auch in Russland und wollen dadurch die Zusammenarbeit der Zivilgesellschaften fördern. Ich glaube, dass es außerordentlich wichtig ist, sich mit diesen Ländern auseinanderzusetzen. Es gibt einen sehr hohen Bedarf. Es gibt vielfältige Initiativen, an die wir anknüpfen können. Deshalb halte ich dies, insbesondere um die Östliche Partnerschaft auch im Bereich der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik fortzuführen, für eine gute Schwerpunktsetzung.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Brigitte Freihold, Die Linke, stellt die nächste Frage.</p>
      </rede>
      <rede id="ID197302300">
        <p klasse="redner"><redner id="11004717"><name><vorname>Brigitte</vorname><nachname>Freihold</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Brigitte Freihold (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Minister, die Bundesregierung hat weder zum Jahrestag des Aufstandes im Warschauer Ghetto noch zum Jahrestag der Aufstände in den deutschen Vernichtungslagern Sobibor und Treblinka ein eigenständiges Gedenken durchgeführt. Trotz der elementaren Bedeutung für die Geschichte der Juden und für die Geschichte des Holocaust ist die sogenannte Aktion Reinhardt, der Kern des Holocaust, hierzulande praktisch unbekannt. Die Bundesregierung kann keinen ganzheitlichen bildungs- und erinnerungspolitischen Ansatz vorweisen, der Forschung, Gedenken und historische Vermittlung vereinen würde. Vor diesem Hintergrund frage ich die Bundesregierung: Warum unterstützt die Bundesregierung keine ganzheitlichen Bildungsmaßnahmen zur Aktion Reinhardt, die über die jüngst erfolgte Anweisung von Haushaltmitteln für die Gedenkstätte Sobibor, die im Übrigen schon seit vier Jahren eingestellt sind, hinausgehen, um Forschung, Gedenken und historische Vermittlung in der politischen Bildung zu vereinen?</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Danke sehr.</p>
      </rede>
      <rede id="ID197302400">
        <p klasse="redner"><redner id="11004809"><name><vorname>Heiko</vorname><nachname>Maas</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesminister des Auswärtigen</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Heiko Maas, Bundesminister des Auswärtigen:</p>
        <p klasse="J_1">Frau Abgeordnete, da Sie Sobibor angesprochen haben, möchte ich Ihnen berichten, dass am 19. Dezember des vergangenen Jahres der Direktor des Museums ­Auschwitz-Birkenau und der deutsche Botschafter in Warschau den Vertrag über die Förderung der Gedenkstätte unterzeichnet haben. Das hat mit Baumaßnahmen zu tun. Das ist aber schon mal eine Grundlage. Letztlich wird sich die Frage stellen, welche Initiativen dort Platz finden, welche Möglichkeiten man nutzt. Sicherlich werden diejenigen, die dort ja sehr eigenständig und frei agieren, sich auch inhaltlich mit den Themen auseinandersetzen und Schwerpunkte wählen, die sich aus der Arbeit dort ergeben.</p>
        <p klasse="J">Ich will nur noch einmal sagen: Wir bilden mit den 1 Million Euro für die Bauarbeiten, die bereits begonnen haben und in diesem Jahr abgeschlossen werden sollen, eine, wie ich finde, gute Grundlage, um ein Umfeld zu schaffen, in dem unterschiedliche Initiativen tätig werden und sich entsprechend ihrer jeweiligen Schwerpunkte thematisch mit der Vergangenheit auseinandersetzen können.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Kai Gehring, Bündnis 90/Die Grünen, ist der nächste Fragesteller.</p>
      </rede>
      <rede id="ID197302500">
        <p klasse="redner"><redner id="11003756"><name><vorname>Kai</vorname><nachname>Gehring</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Herr Minister, die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik ist ja auch ein ganz wichtiger Motor für die Internationalisierung von Wissenschaft, für Brain Circulation, für den Austausch von Talenten und auch Garant für Wissenschaftsfreiheit. Mehrere Anfragen von mir im letzten Jahr haben enthüllt, wie lang die Visavergabezeiten in deutschen Auslandsvertretungen sind. Studierende und auch Spitzenforscher brauchen teils mehrere Monate, teils über ein Jahr, allein um einen Termin zur Antragsabgabe zu bekommen. Das heißt, bei mindestens 20 deutschen Botschaften dauert es Ewigkeiten, bis internationale Talente aus diesen Ländern nach Deutschland kommen können. Ich möchte Sie konkret fragen, was Sie seitdem veranlasst haben, um die Visavergabe für internationale Talente zu beschleunigen. Es ist ja eine ganz wichtige Basis, insbesondere in Zeiten, in denen wir über ein Einwanderungsgesetz diskutieren, dass Sie die Auslandsvertretungen in die Lage versetzen, schneller zu werden. Es ist ja völlig grotesk, dass Stipendien verfallen und Forschungskooperationen platzen, weil die Visavergabe zu langsam erfolgt. Was ist veranlasst worden?</p>
      </rede>
      <rede id="ID197302600">
        <p klasse="redner"><redner id="11004809"><name><vorname>Heiko</vorname><nachname>Maas</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesminister des Auswärtigen</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Heiko Maas, Bundesminister des Auswärtigen:</p>
        <p klasse="J_1">Herr Abgeordneter, ich bin vor allen Dingen dem Deutschen Bundestag dankbar, dass er etwas veranlasst hat. In den letzten Haushaltsberatungen ist uns nämlich mehr Geld und mehr Personal zur Verfügung gestellt worden, um auf die Defizite, die Sie angesprochen haben, einzugehen. Es ist tatsächlich so, dass es Botschaften bzw. Visastellen gibt, in denen wir außerordentlich lange Wartezeiten haben, sogar schon für einen Termin; und das ist keine befriedigende Situation.<a id="S8531" name="S8531" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Wir werden im Übrigen infolge des Fachkräftezuwanderungsgesetzes möglicherweise noch einen weiteren Bedarf bekommen. Deshalb werden wir das Personal, für das der Bundestag die Mittel zur Verfügung gestellt hat, speziell an den Visastellen einsetzen, an denen wir ganz besonders lange Warte- oder Bearbeitungszeiten haben. Wir sind dabei, den Prozess der Visavergabe zu digitalisieren, also die Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen. Wir sind auch dabei – dafür gibt es ein Pilotprojekt –, vorbereitende Maßnahmen an andere Stellen, zum Beispiel eine vor Ort befindliche Außenwirtschaftskammer oder Außenhandelskammer, also an Dritte, zu vergeben, um sozusagen Input von außen zu bekommen und damit unsere eigenen Verfahren zu verkürzen. Wir sind da auf einem guten Weg. Es wird aber nicht von heute auf morgen möglich sein, die Zeiten zu verringern; aber es wird in der nächsten Zeit an vielen Stellen deutlich besser werden.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Frank Müller-Rosentritt, FDP, stellt die nächste Frage.</p>
      </rede>
      <rede id="ID197302700">
        <p klasse="redner"><redner id="11004834"><name><vorname>Frank</vorname><nachname>Müller-Rosentritt</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Frank Müller-Rosentritt (FDP):</p>
        <p klasse="J_1">Da wir auch Serviceoppositionsfraktion sind, wollte ich Ihnen einen Haushaltstitel nennen, an dem man vielleicht etwas machen kann, um das, was Graf Lambsdorff ansprach, zu realisieren. Welche Pläne verfolgte die Bundesregierung mit den Wirtschaftspartnerschaften in Transformationsländern Nordafrikas und des Nahen Ostens, und inwieweit hält die Bundesregierung diesen Haushaltstitel angesichts der Entwicklung in diesen Partnerländern überhaupt für sinnvoll und zielgerichtet? In vielen dieser Länder transformiert sich ja nicht mehr so viel in Richtung Demokratie. Vielleicht könnte man mit diesen Mitteln die Stiftungsarbeit in Russland deutlich intensivieren oder die Mittel für andere Themen zur Verfügung stellen. Wie stehen Sie dazu?</p>
      </rede>
      <rede id="ID197302800">
        <p klasse="redner"><redner id="11004809"><name><vorname>Heiko</vorname><nachname>Maas</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesminister des Auswärtigen</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Heiko Maas, Bundesminister des Auswärtigen:</p>
        <p klasse="J_1">Ich kann Ihnen keine einzelnen Projekte nennen, die möglicherweise auslaufen oder von denen Mittel umgeschichtet werden können. Dennoch halten wir das auch für eine wichtige Aufgabe. Die Staaten, die Sie genannt haben, sind in der Vergangenheit ganz wesentlich in den Genuss dieser Mittel gekommen, und die Projekte, die wir dort hatten, sind eigentlich sehr erfolgreich gewesen: Sie sind erfolgreich gewesen im Hinblick auf die Zivilgesellschaft, aber auch oftmals im Hinblick auf die Entwicklung wirtschaftlicher Beziehungen. Ich finde, das ist eine gute Gelegenheit, bei Ländern, die sich in solchen Prozessen befinden, zu versuchen, die dort vorhandene Dynamik aufzunehmen, sie nicht nur wirtschaftlich zu begleiten und zu fördern, sondern sie auch zu nutzen, um den zivilgesellschaftlichen Austausch, den kulturellen Austausch zu fördern. Wir müssen uns aber natürlich auch – das gerät in dem ein oder anderen Land bedauerlicherweise etwas aus dem Blick – fragen: Welche Werte leiten uns? Welche Werte sind für uns wichtig im Umgang mit denjenigen, mit denen wir gemeinsame Projekte auf den Weg bringen?</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Danke sehr. – Dr. Barbara Hendricks, SPD, stellt die nächste Frage.</p>
      </rede>
      <rede id="ID197302900">
        <p klasse="redner"><redner id="11002672"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Barbara</vorname><nachname>Hendricks</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Dr. Barbara Hendricks (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Herr Minister, wie beurteilt das Auswärtige Amt fünf Jahre nach Inkrafttreten das Auslandsschulgesetz? Sehen Sie Verbesserungsmöglichkeiten oder ‑notwendigkeiten? Und wie sehen Sie die Vermittlung von deutscher Sprachkompetenz? Wie kann diese noch verstärkt werden, nicht zuletzt auch im Hinblick auf das Fachkräftezuwanderungsgesetz?</p>
      </rede>
      <rede id="ID197303000">
        <p klasse="redner"><redner id="11004809"><name><vorname>Heiko</vorname><nachname>Maas</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesminister des Auswärtigen</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Heiko Maas, Bundesminister des Auswärtigen:</p>
        <p klasse="J_1">Frau Abgeordnete, ich glaube, dass es tatsächlich Herausforderungen gibt, die auf uns zukommen werden, und dass es richtig ist, jetzt, wo wir die gesetzlichen Bestimmungen zur Fachkräftezuwanderung auf den Weg bringen, auch die gesetzlichen Grundlagen für unsere Auslandsschulen noch einmal zu überprüfen.</p>
        <p klasse="J">Wir glauben, dass es in dem ein oder anderen Land durchaus Möglichkeiten gibt, sich in einem Bereich noch stärker zu engagieren: Das ist der Bereich der Berufsschulen. Wir haben in Spanien ein Projekt, bei dem eine Berufsschule in Zusammenarbeit mit den spanischen Stellen auf den Weg gebracht wird. Diese Berufsschule wird getragen von deutschen Unternehmen, die dort ausbilden und den Schülerinnen und Schülern auch Praktika in Deutschland vermitteln. Ein Thema, das ich für besonders lohnenswert hielte, wäre, dass wir im Bereich der Auslandsschulen – auch wenn das nicht überall möglich sein wird – der hohen Nachfrage nach unserer beruflichen Bildung, der dualen Ausbildung, nachkommen. Ich glaube, im Zusammenhang mit dem Fachkräftezuwanderungsgesetz wäre das ein Punkt, mit dem man sich in der Zukunft deutlich intensiver auseinandersetzen könnte und dafür auch ausreichende gesetzliche Grundlagen schaffen sollte.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Stefan Liebich, Die Linke, stellt die nächste Frage.</p>
      </rede>
      <rede id="ID197303100">
        <p klasse="redner"><redner id="11004093"><name><vorname>Stefan</vorname><nachname>Liebich</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Stefan Liebich (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="J_1">Herr Maas, im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik werden ja auch Organisationen der Zivilgesellschaft gefördert. Nun hat uns in den letzten Tagen eine schreckliche Information von zivilgesellschaftlichen Organisationen aus Russland erreicht, nämlich dass in der russischen Teilrepublik Tschetschenien die Verfolgung, Folterung und sogar Tötung von Schwulen wieder zugenommen hat. Das Regime von Ramzan Kadyrow hat dort das fortgesetzt, was vor einem Jahr schon mal stattfand.</p>
        <p klasse="J">Wir sind uns sicher alle einig, dass Männer nicht verfolgt werden dürfen, nur weil sie Männer lieben. Mich würde interessieren: Haben Sie Kenntnis von den Vorgängen in Tschetschenien? Und was kann das Auswärtige Amt tun – in Gesprächen mit der russischen Regierung –, um diesen Menschen zu helfen?</p>
      </rede>
      <rede id="ID197303200">
        <p klasse="redner"><redner id="11004809"><name><vorname>Heiko</vorname><nachname>Maas</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesminister des Auswärtigen</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Heiko Maas, Bundesminister des Auswärtigen:<a id="S8532" name="S8532" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J_1">Herr Abgeordneter, natürlich haben wir davon – das ist ja auch in den deutschen Medien berichtet worden – Kenntnis. Es sind, wenn die Berichte zutreffen, völlig inakzeptable Geschehnisse. Wir werden uns auf all den Kanälen, auf denen es uns möglich ist, politisch immer dagegen verwenden – das ist auch in der Vergangenheit so gewesen –, und wir werden die bilateralen Kontakte, die wir haben, auch nutzen. Wir tun dies nicht nur gegenüber Russland, sondern auch gegenüber anderen Staaten. Das Thema „Verfolgung von bzw. der Umgang mit Minderheiten“ hat sich bedauerlicherweise an vielen Stellen der Welt dramatisiert. Deshalb ist es ja so wichtig, die unterschiedlichen Möglichkeiten der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik zu nutzen, um darauf einzuwirken, dass kulturellen Entwicklungen, die es dort gibt, schon sehr früh präventiv begegnet wird; das hat etwas mit Verständnis und Toleranz zu tun. Bei allen unseren Bildungsprojekten haben wir immer diesen präventiven Ansatz, dass der Schutz von und der Umgang mit Minderheiten ein besonderes Thema ist.</p>
        <p klasse="J">Aber auch dort, wo wir unmittelbar politisch in der Verantwortung sind, in bilateralen Kontakten oder auch in internationalen Organisationen, verwenden wir uns immer dafür, dass die Menschenrechte – denn um die geht es – auch eingehalten werden.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Erhard Grundl stellt die letzte Frage zum einleitenden Bericht.</p>
      </rede>
      <rede id="ID197303300">
        <p klasse="redner"><redner id="11004733"><name><vorname>Erhard</vorname><nachname>Grundl</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Erhard Grundl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="J_1">Herr Minister, Sie haben vorhin die zehn deutsch-französischen Institute im Zuge der Fortführung des Élysée-Vertrages, die im Koalitionsvertrag beschrieben ist, erwähnt, und von mehreren Fragestellerinnen und Fragestellerin ist die verbindende Kraft der Kulturpolitik betont worden. Jetzt noch mal mit Blick auf den Brexit – wie auch immer er bevorsteht –: Welche Pläne hat das Auswärtige Amt in Bezug auf Großbritannien und insbesondere darauf, wie man die Briten bei solchen gemeinsamen Instituten einbinden könnte, und was will man sonst noch für die Auswärtige Kulturpolitik in Bezug auf Großbritannien in Angriff nehmen?</p>
      </rede>
      <rede id="ID197303400">
        <p klasse="redner"><redner id="11004809"><name><vorname>Heiko</vorname><nachname>Maas</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesminister des Auswärtigen</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Heiko Maas, Bundesminister des Auswärtigen:</p>
        <p klasse="J_1">Herr Abgeordneter, zunächst einmal geben wir die Hoffnung nicht auf, dass es zu einem geregelten Brexit kommt und wir in der Übergangsphase ausreichend Zeit haben, dafür zu sorgen, dass auch solche Fragen vernünftig geregelt werden können. Ich will außerdem noch einmal sagen: Es wird nicht so sein, dass Großbritannien – egal wie der Brexit stattfindet – ein Land wird, das uns in irgendeiner Weise wegbricht, wenn es um Austausch, um kulturelle Zusammenarbeit oder um Wissenschaftszusammenarbeit geht.</p>
        <p klasse="J">Im Übrigen gibt es innerhalb der Bundesregierung – je nach Ressortzuständigkeit – bereits vielfältige Planungen für die Zeit, wenn Großbritannien nicht mehr Mitglied der Europäischen Union ist. Es werden zum Beispiel strategische Dialoge vereinbart – das tun wir im Auswärtigen Amt –, und es werden Programme vereinbart, aus denen hervorgeht, wie die Zusammenarbeit aussehen wird, wenn Großbritannien nicht mehr Mitglied der Europäischen Union ist. Insofern ist das ein Punkt, um den ich mir im Gegensatz zu einigen anderen Punkten, die den Brexit betreffen, nur relativ wenig Sorgen mache. Aber auch das wird jetzt schon bearbeitet, um ein Reglement zu schaffen, damit uns in diesen Fragen ein Großbritannien auch außerhalb der Europäischen Union nicht wegbricht.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Danke sehr. – Jetzt kommen wir zu sonstigen Fragen. Die erste stellt der Kollege Stephan Brandner, AfD.</p>
      </rede>
      <rede id="ID197303500">
        <p klasse="redner"><redner id="11004678"><name><vorname>Stephan</vorname><nachname>Brandner</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Stephan Brandner (AfD):</p>
        <p klasse="J_1">Das ging jetzt aber sehr schnell; warten Sie. – Das sind jetzt die allgemeinen Fragen, oder?</p>
        <kommentar>(Zuruf von der LINKEN: Hat er gesagt! Ja!)</kommentar>
        <p klasse="J">In dieser allgemeinen Fragerunde habe ich eine Frage zu Helmut Schmidt und seinem 100. Geburtstag. – Herr Maas, anlässlich des 100. Geburtstages von Helmut Schmidt veröffentlichten Sie auf Ihrem offiziellen Twitter-Auftritt lobende Worte bezüglich der – ich zitiere – „wunderbaren Visionen“ unseres ehemaligen Bundeskanzlers. Dessen Auffassungen zu Visionen – wer Visionen hat, sollte zum Arzt gehen –</p>
        <kommentar>(Marianne Schieder [SPD]: Alter Hut! – Zurufe von der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Och nee!)</kommentar>
        <p klasse="O">sind ja bekannt. Sie haben die Visionen des Herrn Schmidt aufgegriffen.</p>
        <p klasse="J">Ich habe von Herrn Schmidt folgende Zitate gefunden: „Die multikulturelle Gesellschaft ist eine Illusion von Intellektuellen“, hat Herr Schmidt 2004 geäußert. „Wir müssen eine weitere Zuwanderung aus fremden Kulturen unterbinden“, hat Herr Schmidt 2005 geäußert, und: „Wer die Zahlen der Muslime in Deutschland erhöhen will, nimmt eine zunehmende Gefährdung unseres Inneren Friedens in Kauf“, soll Herr Schmidt 2008 geäußert haben. Ich stütze mich hierbei auf die Quellen „Süddeutsche Zeitung“ und „Focus“.</p>
        <p klasse="J">Meine Frage an die Bundesregierung ist nun: Teilt die Bundesregierung die lobenden Worte, die Herr Maas über die Visionen des Herrn Schmidt gefunden hat, und wie finden sich diese Visionen des Herrn Schmidt in der aktuellen Asyl- und Einwanderungspolitik wieder?</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD – Zurufe von der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Och nee!)</kommentar>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Herr Minister.</p>
      </rede>
      <rede id="ID197303600">
        <p klasse="redner"><redner id="11004809"><name><vorname>Heiko</vorname><nachname>Maas</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesminister des Auswärtigen</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Heiko Maas, Bundesminister des Auswärtigen:</p>
        <p klasse="J_1">Herr Abgeordneter, ich kann Ihnen sagen: Die Bundesregierung teilt meine lobenden Worte über Helmut Schmidt. Ich gehe mal davon aus, dass die Zitate, die Sie geäußert haben – Sie stützen sich auf die „Süddeutsche Zeitung“ und andere Presseorgane –, so richtig sind. Wenn das von Helmut Schmidt so gesagt worden ist, dann ist das nicht der einzige Punkt, an dem ich mit Helmut Schmidt nicht einer Meinung gewesen bin.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD)<a id="S8533" name="S8533" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Die nächste Frage stellt die Kollegin Nicola Beer, FDP.</p>
      </rede>
      <rede id="ID197303700">
        <p klasse="redner"><redner id="11004668"><name><vorname>Nicola</vorname><nachname>Beer</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Nicola Beer (FDP):</p>
        <p klasse="J_1">Herr Minister, Sie haben ja eben in der ersten Runde auch schon auf den Brexit rekurriert. Wir haben gestern erleben müssen, dass das, was befürchtet wurde, bedauerlicherweise eingetroffen ist. Das britische Parlament hat den Brexit-Vertrag mit der EU abgelehnt. Es hatte zuvor festgelegt, dass die Premierministerin – oder wer immer ihr nach einem eventuellen Misstrauensantrag folgen könnte – nun drei Tage Zeit hat, um einen weiteren Plan vorzulegen.</p>
        <p klasse="J">Sind Sie mit uns der Ansicht, dass hier die Europäische Union sehr zügig handeln muss, dass es einen EU-Sondergipfel innerhalb der nächsten 48 Stunden braucht, um rechtzeitig vor Ablauf der 72-Stunden-Frist in Großbritannien die Schritte auszuloten, die jetzt noch ergriffen werden können, um möglicherweise einen ungeordneten Brexit abzuwenden und sicherzustellen, dass möglichst schnell Gespräche über enge Beziehungen für die Zeit danach aufgenommen werden können?</p>
      </rede>
      <rede id="ID197303800">
        <p klasse="redner"><redner id="11004809"><name><vorname>Heiko</vorname><nachname>Maas</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesminister des Auswärtigen</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Heiko Maas, Bundesminister des Auswärtigen:</p>
        <p klasse="J_1">Frau Abgeordnete, ich bin nicht der Auffassung, dass es unbedingt einen Sondergipfel der Europäischen Union geben muss, bevor diese Frist abläuft; denn Theresa May hat gestern im Nachgang zu der Entscheidung im Unterhaus gesagt, dass das Parlament jetzt selber einmal klären muss, was es will, und nicht nur darüber entscheiden kann, was es nicht will. Deshalb, finde ich, wäre der richtige Ablauf der, dass jetzt Gespräche im Unterhaus stattfinden. Die Premierministerin will sich mit Vertretern aller Parteien auseinandersetzen, wie der weitere Weg aussehen wird. Und in den nächsten drei Tagen wird es ja auch eine weitere Debatte im Unterhaus geben.</p>
        <p klasse="J">Von Großbritannien selbst muss jetzt einmal gesagt werden, wie der Weg ist, den man dort beschreiten will. Dann muss natürlich die Europäische Union, dann muss die Kommission und dann muss auch der Rat sehr, sehr zügig in der Lage sein, dazu eine Haltung zu entwickeln, wobei sich nichts an dem geändert hat, was im Vorfeld gesagt wurde, dass diese Beratungen nur auf der Basis dessen, was schon ausgehandelt wurde, stattfinden können. Aber ich gehe davon aus, dass sich sowohl die Kommission als auch der Rat, sobald die Briten entschieden haben, wie es weitergeht, sehr zügig damit auseinandersetzen, sowohl innerhalb der Union als auch mit der britischen Regierung.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Danke sehr. – Britta Haßelmann, Bündnis 90/Die Grünen, stellt die nächste Frage.</p>
      </rede>
      <rede id="ID197303900">
        <p klasse="redner"><redner id="11003764"><name><vorname>Britta</vorname><nachname>Haßelmann</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Außenminister Maas, können Sie mir mal erklären, warum Sie am 4. Januar dieses Jahres als Regierung festgelegt haben, dass der Freundschaftsvertrag zwischen Frankreich und Deutschland am 22. Januar 2019 in Aachen ratifiziert werden soll, obwohl die Bundesregierung seit Herbst letzten Jahres weiß, dass zwischen beiden Parlamenten, der Nationalversammlung in Frankreich und dem deutschen Parlament, zwischen beiden Parlamentspräsidenten, zwischen den Protokollen der Länder längst geplant war, dass der 22. Januar der Tag der Parlamente zum deutsch-französischen Parlamentsabkommen ist? Das ist doch ein massiver Affront gegen dieses Parlament. Sie brüskieren das Parlament damit in einer Art und Weise, die ich nicht für möglich gehalten habe.</p>
        <p klasse="J">Wir sind jetzt genauso wie die Nationalversammlung gezwungen gewesen, unseren Parlamentstag, den Präsenztag, abzusagen und unsere Planungen für ein Treffen der beiden Parlamente zu verschieben. Ehrlich gesagt, ich habe kein Verständnis dafür. Sie haben das ja erst am 4. Januar so entschieden. Warum also?</p>
        <kommentar>(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der AfD)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID197304000">
        <p klasse="redner"><redner id="11004809"><name><vorname>Heiko</vorname><nachname>Maas</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesminister des Auswärtigen</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Heiko Maas, Bundesminister des Auswärtigen:</p>
        <p klasse="J_1">Frau Abgeordnete, ich gebe die Frage gerne weiter ans Kanzleramt.</p>
        <kommentar>(Lachen bei Abgeordneten der AfD)</kommentar>
        <p klasse="O">Ich kann Ihnen aber auch noch einmal sagen, dass der Bundesregierung der Termin 22. Januar nicht erst am 4. Januar dieses Jahres auf den Tag gelegt wurde, sondern dies einer der möglichen Termine gewesen ist, über die auch schon im letzten Jahr gesprochen worden ist.</p>
        <kommentar>(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben das am 4. Januar festgelegt!)</kommentar>
        <p klasse="J">Insofern: Ich bedauere es außerordentlich, dass es an diesem Tag nicht zu der Veranstaltung der beiden Parlamente kommt. Ich bin nicht der Auffassung, dass es sich dabei um einen Affront gegenüber den Parlamenten handelt.</p>
        <kommentar>(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch! Natürlich!)</kommentar>
        <p klasse="O">– Nein. Meine Auffassung ist, dass es kein Affront ist. Ich hätte mir auch gut vorstellen können, dass an einem Tag sowohl Regierung als auch die Parlamente sich mit diesem Thema in unterschiedlichen Sitzungen oder Veranstaltungen auseinandersetzen.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Danke sehr. – Die nächste Frage stellt der Kollege Klaus-Peter Willsch, CDU/CSU.</p>
        <kommentar>(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kann mir das Kanzleramt das erklären? Darauf ist doch hier verwiesen worden!)</kommentar>
        <p klasse="O">– Unsere Regeln sind so.</p>
        <kommentar>(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann werden wir die Frage noch mal stellen! Dann melde ich mich noch mal!)<a id="S8534" name="S8534" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID197304100">
        <p klasse="redner"><redner id="11003264"><name><vorname>Klaus-Peter</vorname><nachname>Willsch</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Bundesminister, ich bin Vorsitzender der deutsch-taiwanesischen Parlamentariergruppe. Wir schauen schon seit Jahren besorgt auf die zunehmenden Spannungen im Südchinesischen Meer, egal ob das nun das Aufschütten von Inseln als ortsfeste Flugzeugträger durch Rotchina oder Ähnliches ist.</p>
        <p klasse="J">Wir haben jetzt voller Sorge die Neujahrsansprache von Xi Jinping zur Kenntnis genommen. Der Staatspräsident Chinas hat in seiner Neujahrsansprache zum Ausdruck gebracht, dass die Wiedervereinigung mit Taiwan so oder so kommen wird. Deshalb ist meine Frage: Wie wird die Bundesregierung auf die Drohung des chinesischen Staatspräsidenten Xi gegenüber Taiwan in dessen Neujahrsansprache reagieren, beide Länder notfalls mit militärischen Mitteln zu vereinigen?</p>
      </rede>
      <rede id="ID197304200">
        <p klasse="redner"><redner id="11004809"><name><vorname>Heiko</vorname><nachname>Maas</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesminister des Auswärtigen</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Heiko Maas, Bundesminister des Auswärtigen:</p>
        <p klasse="J_1">Die Bundesregierung, Herr Abgeordneter, wird in dieser Frage die Position, die sie immer eingenommen hat, auch gegenüber den Verantwortlichen in China vertreten. Unabhängig von den Spannungen, die es im Südchinesischen Meer gibt, halten wir die Androhung von militärischen Mitteln für nicht akzeptabel; das werden wir an der entsprechenden Stelle auch deutlich sagen.</p>
        <p klasse="J">Darüber hinaus ist das ein schönes Beispiel für die Notwendigkeit, wie ich finde, dass wir nicht nur die Haltung der Bundesregierung, die bei dem Thema eine sehr deutliche gewesen ist, unterstreichen, sondern dass wir uns auch als Europäische Union in dieser Frage positionieren.</p>
        <p klasse="J">Im Übrigen ist es auch ein Beispiel dafür, warum wir der Auffassung sind, dass man im Außenrat der Europäischen Union mit Mehrheitsentscheidungen durchaus besser arbeiten kann. Schließlich ist in der Vergangenheit – durchaus durch nicht ungeschickte Einwirkung von der chinesischen Seite auf einzelne Mitgliedstaaten der Europäischen Union – zumindest eine eindeutige Beschlussfassung zu diesem Thema in ihrem Sinne verhindert worden. Insofern wäre es ein Fortschritt, wenn es uns gelingen würde, uns auch auf europäischer Ebene eindeutig in dieser Frage zu positionieren.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Dr. Rolf Mützenich, SPD, stellt die nächste Frage.</p>
        <kommentar>(Klaus-Peter Willsch [CDU/CSU]: Ich habe noch eine Nachfrage!)</kommentar>
        <p klasse="O">– Nein, wir haben nach unseren Regeln in der Regierungsbefragung nicht die Möglichkeit von Nachfragen. Der Geschäftsordnungsausschuss arbeitet seit einigen Monaten an Vorschlägen zur Reform unserer Regeln. Aber die muss ich erst abwarten. – Herr Kollege Mützenich.</p>
      </rede>
      <rede id="ID197304300">
        <p klasse="redner"><redner id="11003599"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Rolf</vorname><nachname>Mützenich</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Dr. Rolf Mützenich (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Außenminister, es vergeht kein Tag ohne Meldungen zu diesem Thema, das hohe Relevanz sowohl für Europa als auch für die Bundesrepublik Deutschland hat. Offensichtlich ziehen sich die Staaten aus dem Mittelstreckenvertrag zurück. Diese Frist läuft wohl ab. Heute hören wir wieder Ankündigungen vonseiten der russischen Regierung.</p>
        <p klasse="J">Ich möchte hier die Gelegenheit nicht nur nutzen, um auf die Bedeutung des Themas aufmerksam zu machen, sondern auch, um Sie zu fragen, wo Sie die deutsche Rolle sehen können, um diesen wichtigen Vertrag vielleicht doch noch zu retten oder in seinen elementaren Bestandteilen für die Zukunft sicher zu gestalten.</p>
      </rede>
      <rede id="ID197304400">
        <p klasse="redner"><redner id="11004809"><name><vorname>Heiko</vorname><nachname>Maas</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesminister des Auswärtigen</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Heiko Maas, Bundesminister des Auswärtigen:</p>
        <p klasse="J_1">Herr Abgeordneter Mützenich, die deutsche Rolle ist nicht nur aktuell eine ganz wichtige in dieser Frage; vielmehr haben wir uns auch in den vergangenen Wochen und Monaten intensiv um dieses Thema gekümmert.</p>
        <p klasse="J">Es ist im weitesten Sinne eine deutsche Initiative gewesen, die dazu geführt hat, dass die Vereinigten Staaten nicht schon auf dem Außenministertreffen der NATO im Dezember den INF-Vertrag gekündigt haben, sondern dass es noch einmal 60 Tage gegeben hat, in denen zwischen den USA und Russland Gespräche stattfinden konnten. Diese haben mittlerweile stattgefunden, allerdings mit keinen sehr befriedigenden Ergebnissen. Darum reden wir nicht nur darüber, dass wir dieses Thema für ein wichtiges halten, sondern darum werde ich am Freitag nach Moskau fliegen, um mit meinem Kollegen Lawrow darüber zu sprechen, auch im Nachgang zu den Gesprächen, die unmittelbar zwischen den beiden Staaten stattgefunden haben.</p>
        <p klasse="J">Unser Anliegen wird sein – und wenn wir dort moderieren können, dann werden wir das natürlich machen –, alles dafür zu tun, dass dieser Vertrag erhalten bleibt, und im Übrigen darauf hinzuweisen, dass wir der Auffassung sind, dass wir eigentlich noch darüber hinausgehende Verträge brauchen, sowohl was andere Staaten angeht, die in ein solches Reglement gehören, als auch wegen der Tatsache, dass es mittlerweile neue Waffensysteme gibt, beispielsweise autonome Waffen, Killer Robotics, über die es kein ausreichendes internationales Reglement gibt; das brauchen wir aber. Diesbezüglich würden wir gerne initiativ werden und auch unseren Sitz im Sicherheitsrat dafür nutzen.</p>
        <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Minister. – Eine weitere Frage stellt Dr. Dirk Spaniel für die AfD.</p>
      </rede>
      <rede id="ID197304500">
        <p klasse="redner"><redner id="11004899"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Dirk</vorname><nachname>Spaniel</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Dr. Dirk Spaniel (AfD):</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Meine Frage geht an den Staatssekretär Pronold vom Umweltministerium.<a id="S8535" name="S8535" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Die Deutsche Umwelthilfe drangsaliert die Bürger in unseren Städten und führt Sie, die Regierung, in unzähligen dieser Städte praktisch als zahnlosen Tiger vor. Die Stickoxide, um die es hier geht, sind hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Wirkung durchaus umstritten. Die Grenzwerte, die überschritten werden, sind aber kein Anzeichen dafür, dass sich die Situation verschlimmert hat. Die Schadstoffbelastung der Luft war nie geringer als heute. Gerade deutsche Politiker vorwiegend mit grüner Parteiorientierung haben daran gearbeitet, die Grenzwerte auf ein absurd niedriges Niveau zu senken.</p>
        <p klasse="J">Das Spiel über Bande haben die Grünen ebenfalls eingeführt. Sie brauchten eine Organisation, die abstruse Forderungen stellt, auf die eine Regierung dann nur noch reagieren muss. Das Umweltbundesamt, eine Behörde Ihres Ministeriums, hat der DUH den Status einer klageberechtigten Vereinigung zugesprochen und diese jahrelang mit Steuergeldern finanziert. Was genau plant diese Regierung, um diesen unsäglichen Zustand zu beenden? – Vielen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
        <p klasse="J_1">Wer möchte antworten?</p>
        <kommentar>(Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Maas hat das in der Hand!)</kommentar>
        <p klasse="redner"><redner id="11004809"><name><vorname>Heiko</vorname><nachname>Maas</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesminister des Auswärtigen</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Heiko Maas, Bundesminister des Auswärtigen:</p>
        <p klasse="J_1">Da Sie Herrn Staatssekretär Pronold direkt angesprochen haben, bin ich gerne bereit, ihm die Beantwortung dieser Frage zu überlassen.</p>
      </rede>
      <rede id="ID197304600">
        <p klasse="redner"><redner id="11003612"><name><vorname>Florian</vorname><nachname>Pronold</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMU</rolle_kurz></rolle></name></redner>Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Kollege, die Klagen der Deutschen Umwelthilfe waren mehrfach Gegenstand der Debatten in diesem Haus, auch der Befragung der Bundeskanzlerin beim letzten Mal in der Fragestunde. Die Grenzwerte, um die es geht, sind abgeleitet von den Grenzwerten der Weltgesundheitsorganisation. Diese sind vor über zehn Jahren in nationales Recht überführt worden. Jetzt geht es um die Einhaltung dieser Werte.</p>
        <p klasse="J">Die Deutsche Umwelthilfe ist ein Verband, der klageberechtigt ist und dafür Sorge tragen kann, dass diese Grenzwerte vor Ort eingehalten werden. Wegen des Rechts der Deutschen Umwelthilfe, solche Klagen zu erheben, bestehen aus Sicht der Bundesregierung überhaupt keine Bedenken. Anderweitige Bedenken, die in der letzten Fragestunde betreffend das Verhalten der Deutschen Umwelthilfe insgesamt deutlich wurden, werden zum Gegenstand der Überprüfung der Gemeinnützigkeit gemacht.</p>
        <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Für eine weitere Frage hat sich gemeldet der Kollege Alexander Graf Lambsdorff von der FDP.</p>
      </rede>
      <rede id="ID197304700">
        <p klasse="redner"><redner id="11004798"><name><vorname>Alexander Graf</vorname><namenszusatz>Graf</namenszusatz><nachname>Lambsdorff</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Alexander Graf Lambsdorff (FDP):</p>
        <p klasse="J_1">Herr Minister, wir alle haben gestern die Abstimmung im Unterhaus und die Reaktionen darauf verfolgt. Es gibt im Moment eine relativ große Kakophonie der EU‑27. Präsident Macron sieht keinen Spielraum für weitere Verhandlungen. Xavier Bettel, der Premierminister von Luxemburg, sagt, der harte Brexit komme. Mark Rutte, der Premierminister der Niederlande, sagt, da sei durchaus noch ein bisschen Bewegung drin. Mir scheint es so, als ob wir damit rechnen müssten, dass das Vereinigte Königreich um eine Verschiebung bittet. Meine konkrete Frage an Sie lautet: Unter welchen Voraussetzungen ist die Bundesregierung bereit, einer Verschiebung des Austrittsdatums 29. März, 24 Uhr, zuzustimmen? Bis zu welchem maximalen Zeitpunkt wäre die Bundesregierung bereit, einer solchen Verschiebung zuzustimmen?</p>
      </rede>
      <rede id="ID197304800">
        <p klasse="redner"><redner id="11004809"><name><vorname>Heiko</vorname><nachname>Maas</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesminister des Auswärtigen</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Heiko Maas, Bundesminister des Auswärtigen:</p>
        <p klasse="J_1">Herr Abgeordneter Lambsdorff, die Frage, bis wann eine solche Verlängerung möglich ist, hat auch etwas mit den Wahlen zum Europäischen Parlament am 26. Mai zu tun. Ich bin am Dienstag in Straßburg mit Vertretern des Parlaments zusammengetroffen. Dort gab es auch eine Diskussion über dieses Thema. Rein formal ist es wohl möglich, die Verlängerung bis zu dem Zeitpunkt zu befristen, an dem das neu gewählte Europäische Parlament erstmals zusammentritt. Zuerst stellt sich aber die Frage, ob Großbritannien einen entsprechenden Antrag stellt. Ich bin mir sicher: Wenn er gestellt wird, wird man darüber sehr verantwortungsvoll reden, auch innerhalb der Europäischen Union.</p>
        <p klasse="J">Wichtig ist für uns – das ist die Haltung der Bundesregierung –, dass wir wissen, was das Ziel der Verlängerung ist. Eine Verlängerung um der Verlängerung willen, ohne dass wir wissen, was das zum Ergebnis haben wird, wollen wir nicht. Wir wüssten schon gerne, was das Ziel der Verlängerung ist. Ist das Ziel der Verlängerung, über das Abkommen noch einmal zu reden und eine Mehrheit im englischen Parlament zu erreichen, oder ist das Ziel, möglicherweise ein zweites Referendum auf den Weg zu bringen? Das sind essenzielle Fragen, die vorher beantwortet werden müssen, damit wir wissen, was das Ziel der Verschiebung des Austrittsdatums ist. Wichtig ist also für uns: Sind die Ziele so, dass man nach Auffassung in der Europäischen Union einer Verschiebung zustimmen kann?</p>
        <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Für eine weitere Frage hat sich die Kollegin Britta Haßelmann von Bündnis 90/Die Grünen gemeldet.</p>
      </rede>
      <rede id="ID197304900">
        <p klasse="redner"><redner id="11003764"><name><vorname>Britta</vorname><nachname>Haßelmann</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Präsident. – Da der Außenminister mir vorhin geraten hat, das Bundeskanzleramt zu fragen, tue ich das jetzt hiermit. Nur deshalb habe ich mich ein zweites Mal gemeldet.</p>
        <p klasse="J">Also frage ich Herrn Hoppenstedt als Vertreter des Kanzleramts. Sie waren ja in allen Sitzungen des Ältestenrates vertreten, in denen die Planungen unseres Parlamentes und die Planungen des französischen Parlamentes zwischen Herrn Schäuble als unserem Bundestagspräsidenten und Herrn Ferrand für die Franzosen besprochen wurden. Es ist auch klar, dass wir für die 709 Abgeordneten einen Parlamentspräsenztag vorgesehen haben. Dann haben Sie am 4. Januar 2019 entschieden, dass Sie für den 22. Januar 2019 eine Regierungsratifizierung vorsehen.<a id="S8536" name="S8536" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Ich kann nicht akzeptieren, dass solche Planungsabläufe sozusagen gegen die Parlamentsplanungen getroffen werden. Sie haben uns noch im Dezember erklärt, dass Sie auf der Regierungsseite, also in den Beratungen zwischen den beiden Regierungen, noch nicht so weit sind. Von daher, Herr Maas: Ihre Ausführungen, der 22. Januar 2019 sei immer mal im Gespräch gewesen, stimmt, das heißt aber nichts; denn Sie haben noch im Dezember letzten Jahres der Deutsch-Französischen Arbeitsgruppe zum Élysée-Vertrag erklärt: Es wird noch eine Weile dauern.</p>
        <p klasse="J">Deshalb jetzt meine Frage ans Kanzleramt: Was veranlasst Sie, das Parlament so zu brüskieren, dass Sie sich jetzt einfach auf diese Parlamentsplanungen setzen, obwohl wir seit Herbst zwischen beiden Parlamenten dazu planen?</p>
        <kommentar>(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie bei Abgeordneten der AfD)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
        <p klasse="J_1">Herr Staatsminister.</p>
      </rede>
      <rede id="ID197305000">
        <p klasse="redner"><redner id="11004305"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Hendrik</vorname><nachname>Hoppenstedt</nachname><rolle><rolle_lang>Staatsminister bei der Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Staatsminister  BK</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin:</p>
        <p klasse="J_1">Frau Kollegin Haßelmann, lassen Sie mich vorab sagen, dass die Unterzeichnung des Élysée-Vertrages am 22. Januar 1963 durch den damaligen französischen Staatspräsidenten und den damaligen Bundeskanzler vorgenommen worden ist. Deswegen war für die Bundesregierung zu allen Zeiten klar, dass der 22. Januar ein symbolträchtiger Tag für die Regierungschefin dieser Republik wie auch für den französischen Staatspräsident ist, um Vertrag „Élysée 2.0“ oder, wie er jetzt heißt, „Vertrag von Aachen“ zu unterzeichnen.</p>
        <p klasse="J">Dieses ist auch in der Arbeitsgruppe des Deutschen Bundestages zum Élysée-Vertrag, bestehend aus neun Abgeordneten aller Fraktionen, als direktem Ansprechpartner mehrfach kommuniziert worden: durch das Auswärtige Amt im September letzten Jahres und nochmals durch das Bundeskanzleramt, in Person des Leiters der Abteilung 2, am 20. November des letzten Jahres.</p>
        <p klasse="J">Diese Kollision der Termine und auch die daraus resultierenden Probleme, die ich im Übrigen ausgesprochen bedaure, sind dadurch entstanden, dass weder die neun Abgeordneten noch die Arbeitsebene des Auswärtigen Amtes und des Bundeskanzleramtes diese als besonders problematisch empfunden haben. Deswegen sind Sie offensichtlich von Ihren Fraktionsmitgliedern nicht informiert worden –</p>
        <kommentar>(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich bin informiert worden, sogar ziemlich gut!)</kommentar>
        <p klasse="O">genauso wenig wie ich von der Arbeitsebene meines Hauses informiert worden bin –, weswegen es dazu kam, dass wir im Ältestenrat dieses Thema nicht so behandelt haben, wie es in der Sache sicherlich angemessen wäre.</p>
        <kommentar>(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben doch erst am 4. Januar entschieden!)</kommentar>
        <p klasse="J">Insoweit wurde dieser Termin in einem Telefonat zwischen dem französischen Staatspräsidenten und der Bundeskanzlerin am 4. Januar 2019 finalisiert. Die Bundeskanzlerin hat Wert darauf gelegt, dass jedenfalls die Nachmittagsveranstaltung, die für 16 Uhr geplant war, hier ungestört und ohne die Sorge, dass die Regierungschefin nicht da ist, durchgeführt werden kann.</p>
        <kommentar>(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zwischen Aachen und Paris und Berlin kriegt man das alles hin!)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Zusatzfragen sind nicht statthaft. Deswegen kann ich Ihnen das Wort jetzt nicht geben, Frau Haßelmann.</p>
        <kommentar>(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: War ja auch nur ein Zwischenruf!)</kommentar>
        <p klasse="J">Ich möchte jetzt noch eine dritte Runde der Regierungsbefragung durchführen. Dazu liegen jetzt noch drei Fragen – jeweils eine von AfD, FDP und Grünen – vor, und danach möchte ich die Regierungsbefragung beenden und zur Fragestunde übergehen.</p>
        <p klasse="J">Die erste Frage in dieser Runde stellt Dr. Christian Wirth für die AfD.</p>
      </rede>
      <rede id="ID197305100">
        <p klasse="redner"><redner id="11004936"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Christian</vorname><nachname>Wirth</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Dr. Christian Wirth (AfD):</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Herr Minister, die Bundesregierung hat sich den nach unserer Auffassung grün-ideologischen Kampf gegen den Dieselmotor zu eigen gemacht. Dies hat für erhebliche Opfer in der Autoindustrie und auch in der Arbeitnehmerschaft gesorgt. Beispielhaft für alle Bundesländer ist unsere gemeinsame saarländische Heimat: Bei uns hängen 20 000 Arbeitsplätze allein am Verbrennungsmotor. Bosch hat bereits angekündigt, in Homburg 400 Arbeitsplätze zu streichen, die zum Bereich Diesel gehören. ZF hat angekündigt, Stellen abzubauen. Insgesamt rechnet man damit, dass über 10 000 Arbeitsplätze dem Dieselverbot zum Opfer fallen.</p>
        <p klasse="J">Da wir Saarländer in der Bundesregierung mit Herrn Altmaier und Ihnen und vielleicht demnächst mit einer CDU-Bundeskanzlerin zahlenmäßig gut vertreten sind, frage ich: Was genau wollen Sie von der Bundesregierung tun, um diese soziale Katastrophe zu verhindern? Wird es Strukturhilfen geben? Wird es Ersatzarbeitsplätze geben? Werden wir im Saarland endlich mal eine Bundesbehörde bekommen? Oder welche Auswege sehen Sie? – Vielen Dank.</p>
      </rede>
      <rede id="ID197305200">
        <p klasse="redner"><redner id="11004809"><name><vorname>Heiko</vorname><nachname>Maas</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesminister des Auswärtigen</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Heiko Maas, Bundesminister des Auswärtigen:</p>
        <p klasse="J_1">Zunächst einmal will ich darauf hinweisen, dass die Bundesregierung keinen Kampf gegen den Dieselmotor führt. Es gab in den letzten Monaten gerichtliche Entscheidungen, auf die die Entwicklungen kommunaler Art zurückzuführen sind. Letztlich wurden innerhalb der Automobilindustrie beim Thema Diesel eine Vielzahl von Fehlern gemacht, die mittlerweile auch strafrechtliche Relevanz bekommen haben. Insofern halte ich den Hinweis, dass die Bundesregierung einen Kampf gegen den Dieselmotor führt, für völlig fehl am Platze.<a id="S8537" name="S8537" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Es gibt innerhalb der Automobilindustrie in den kommenden Jahren eine Vielzahl von Umstrukturierungen, die nicht in erster Linie auf Dieselfahrverbote zurückzuführen sind. Ich glaube, das Thema Elektromobilität wird sicherlich viel verändern und Auswirkungen bis in die Automobilzulieferindustrie haben. Ich sehe aber nicht, dass hierbei Strukturhilfen erforderlich sind; denn es handelt sich um Wirtschaftsprozesse und strukturelle Veränderungen, die es in der Vergangenheit auch in anderen Wirtschaftszweigen gegeben hat.</p>
        <p klasse="J">Ich gehe davon aus, dass die deutsche Automobilindustrie und die Automobilzulieferindustrie in der Lage sind, sich darauf vernünftig einzustellen und dafür zu sorgen, dass so viele neue Arbeitsplätze wie möglich entstehen, die auch den Wegfall anderer Arbeitsplätze kompensieren können.</p>
        <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Die nächste Frage stellt der Kollege Oliver Luksic für die FDP.</p>
      </rede>
      <rede id="ID197305300">
        <p klasse="redner"><redner id="11004102"><name><vorname>Oliver</vorname><nachname>Luksic</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Oliver Luksic (FDP):</p>
        <p klasse="J_1">Meine Frage an die Bundesregierung behandelt das Thema Pkw- und Lkw-Maut. Wir haben erfahren, dass die Pkw-Maut an ein privates Konsortium gehen soll. Die Lkw-Maut wird reverstaatlicht. Die Ironie der Geschichte ist, dass nur durch die Verstaatlichung von Toll Collect die Pkw-Maut günstiger wird. Und wir haben erfahren müssen, dass der eigentlich vorgegebene Haushaltsrahmen – es gab nämlich nur einen Anbieter – wahrscheinlich nicht eingehalten wurde. Ironie der Geschichte: Durch das, was Grüne und Linke fordern, wird jetzt die Pkw-Maut kommen.</p>
        <p klasse="J">Bei dem Wirtschaftlichkeitsgutachten, dass das BMVI vorgelegt hat, ist die Frage aufzuwerfen, ob hier nicht bewusst versucht wurde, die Kosten so hinzubiegen und hinzutricksen, dass dadurch die Effizienzvorteile von privaten Mautbetreibern nicht zum Tragen kommen, beispielsweise indem man die Frist zur Kündigung von Subunternehmern hat verstreichen lassen und dieser Effizienzvorteil nicht ausgespielt wurde oder indem die Angebote, die abgegeben wurden, nicht eingepreist wurden.</p>
        <p klasse="J">Da Kapsch das Bieterverfahren gewonnen hat, lautet meine Frage an die Bundesregierung: Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es bei der Nachbesserung des Angebotes von Kapsch Nebenabsprachen gegeben hat?</p>
        <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
        <p klasse="J_1">Wer möchte antworten?</p>
        <p klasse="redner"><redner id="11004809"><name><vorname>Heiko</vorname><nachname>Maas</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesminister des Auswärtigen</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Heiko Maas, Bundesminister des Auswärtigen:</p>
        <p klasse="J_1">Herr Präsident, ich würde diese Frage aus dieser saarländischen Fragerunde gerne an den Kollegen aus dem Verkehrsministerium weitergeben.</p>
      </rede>
      <rede id="ID197305400">
        <p klasse="redner"><redner id="11004011"><name><vorname>Steffen</vorname><nachname>Bilger</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Kollege, für die Frage. – Wir haben heute Vormittag im Ausschuss schon ausführlich, auch mit dem Minister, über diese ganzen Fragen diskutieren können. Wir haben uns gefreut, dass im Ausschuss mit Ausnahme Ihrer Fraktion sehr breite Zustimmung zu den Entscheidungen bei der Lkw-Maut vorhanden war.</p>
        <p klasse="J">Mir sind, um konkret auf Ihre Frage zu antworten, keine Nebenabreden bekannt. Im Gegenteil: Wir sehen die positiven Effekte. Wir können jetzt die Lkw-Maut mit dem wirtschaftlichen Vorteil, der durch das Wirtschaftlichkeitsgutachten erwiesen ist, in unsere Hand nehmen. Ich glaube, das wird uns sehr stark dabei helfen, den Investitionshochlauf gut abwickeln zu können.</p>
        <p klasse="J">Wir erwarten in Zukunft Einnahmen in Höhe von 7,7 Milliarden Euro aus der Lkw-Maut. Mit Toll Collect haben wir gute Erfahrungen gemacht. Das liegt zurzeit in der Verantwortung des Bundes, und in Zukunft soll das dauerhaft so sein, verbunden mit einem wirtschaftlichen Nutzen. Die Pkw-Maut oder Infrastrukturabgabe soll zum Oktober 2020 in Kraft treten. Hier gibt es durchaus Synergieeffekte, die wir zum Vorteil von beiden Systemen nutzen können.</p>
        <kommentar>(Alexander Graf Lambsdorff [FDP]: Nebenabsprache – das war die Frage!)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Letzte Frage im Rahmen der Regierungsbefragung stellt die Kollegin Filiz Polat von Bündnis 90/Die Grünen.</p>
      </rede>
      <rede id="ID197305500">
        <p klasse="redner"><redner id="11004857"><name><vorname>Filiz</vorname><nachname>Polat</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Damen und Herren, ich frage angesichts der zunehmend angespannten Sicherheitslage in Afghanistan, inwiefern es die Bundesregierung, Herr Minister Maas, für notwendig erachtet, den Lagebericht dahin gehend zu ändern, dass eine realistische Einschätzung der Sicherheitslage vorliegt. Ich frage das vor dem Hintergrund, dass jüngst wieder zunehmend Anschläge in Kabul erfolgt sind, dass die Taliban nicht nur Anschläge in Afghanistan verüben, sondern zunehmend Landesteile kontrollieren und dass fast unisono alle Flüchtlingsorganisationen, Menschenrechtsorganisationen, humanitäre Organisationen und auch internationale staatliche Organisationen von fehlenden Fluchtalternativen sprechen.</p>
        <p klasse="J">Letztes Beispiel: Heute berichtet auch Pro Asyl über die aktuelle Anerkennungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge – das BAMF stützt sich auf die aktuellen Lageberichte, unter anderem des Auswärtigen Amtes –, dass die Verwaltungsgerichte sechs von zehn Entscheidungen des BAMF kassieren und die Anerkennungspraxis dort eigentlich korrigiert werden muss. Die Verwaltungsgerichte – im Gegensatz zum BAMF – nehmen somit nicht mehr Bezug auf den Lagebericht des Auswärtigen Amtes, weil er anscheinend keine realistische Perspektive wiedergibt.<a id="S8538" name="S8538" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Herr Minister Maas, es wäre heute wirklich an der Zeit, öffentlich zu erklären, wie Sie beabsichtigen, Ihren Lagebericht zu korrigieren oder richtig zu bewerten.</p>
      </rede>
      <rede id="ID197305600">
        <p klasse="redner"><redner id="11004809"><name><vorname>Heiko</vorname><nachname>Maas</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesminister des Auswärtigen</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Heiko Maas, Bundesminister des Auswärtigen:</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich glaube, wenn man sich den Lagebericht zu Afghanistan anschaut – und zwar den, den wir schon vor einiger Zeit, im letzten Jahr, vorgelegt haben –, wird man feststellen, dass er ein außerordentlich realistisches und ein sehr differenziertes Bild abgibt. Wir mussten die Erstellung des Berichts ein Jahr aussetzen. Aufgrund des Anschlags auf die Botschaft in Kabul waren wir vor Ort nicht in der Lage, diesen Bericht zu erstellen; mittlerweile liegt er vor.</p>
        <p klasse="J">Es gibt sogar situationsbedingte Anpassungen. Aber es ist nicht so, dass aus diesem Lagebericht generell abgelesen werden könnte, dass es in Afghanistan eine wesentliche Verbesserung der Sicherheitslage gibt. Vielmehr wird differenziert dargestellt, wo sich die Lage verbessert hat – auch das ist richtig; diese Stellen gibt es – und wo sich eben keine Fortschritte ergeben haben. Deshalb glaube ich, dass der Lagebericht generell und grundsätzlich ein richtiges und realistisches Bild der Situation in Afghanistan darstellt. Sollte es größere Veränderungen geben, sollte es größere Anschläge geben, sollte die Anzahl der Opfer, die es dort nach wie vor gibt, sprunghaft zunehmen, können wir den Bericht jederzeit situationsbedingt anpassen.</p>
        <kommentar>(Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht um die Quantität von Opfern? Das ist ja interessant!)</kommentar>
        <p klasse="O">Aber im Grundsatz halte ich ihn nach wie vor für einen realistischen Bericht über die Lage in Afghanistan.</p>
        <kommentar>(Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unfassbar!)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Weitere Fragen kommen nicht mehr dran. Damit schließe ich die Regierungsbefragung.</p>
      </rede>
      <p klasse="T">Wir kommen jetzt zum Tagesordnungspunkt 2:</p>
    </tagesordnungspunkt>
    <tagesordnungspunkt top-id="Tagesordnungspunkt 2">
      <p klasse="T_fett">Fragestunde</p>
      <p klasse="T_Drs">Drucksache 19/6960</p>
      <p klasse="J">Ich rufe zunächst den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit auf.</p>
      <p klasse="J">Ich rufe die Frage 1 des Abgeordneten Torsten Herbst von der FDP auf:</p>
      <p klasse="p">Kann die Bundesregierung Medienberichte bestätigen, wonach auf Grundlage eines Vertrags zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Zahlungen an die Co-Vorsitzende der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“, Dr. Barbara Praetorius, vereinbart wurden, die über eine monatliche Aufwandspauschale von 681,75 Euro sowie die Erstattung von Reisekosten hinausgehen ( www.focus.de/politik/deutschland/zahlungen-von-bundesministerium-sondervertrag-stinkt-zum-himmel-gehaltsaffaere-um-vorsitzende-der-kohlekommission_id_10112896.html?rnd=26408ab002324336c71fff997ef7a154 ), und, wenn ja, welche Zahlungen, Aufwands- oder sonstigen Entschädigungen oder Leistungen für persönliche Mitarbeiter sind dies?</p>
      <p klasse="J">Das Wort hat Staatssekretär Pronold.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003612"><name><vorname>Florian</vorname><nachname>Pronold</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMU</rolle_kurz></rolle></name></redner>Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:</p>
      <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zahlt an Frau Professor Dr. Barbara Praetorius weder ein Honorar oder eine sonstige Vergütung für ihre ehrenamtliche Funktion als eine von vier Vorsitzenden der unabhängigen Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“, noch gibt es Verträge zwischen dem BMU und Frau Professor Praetorius, die irgendeine Form von Vergütung für ihre ehrenamtliche Tätigkeit vorsehen würden.</p>
      <p klasse="J">Alle vier Vorsitzenden der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ führen ihre Tätigkeit frei und unabhängig in der Form eines Ehrenamtes durch. Die Vorsitzenden Platzeck, Praetorius und Tillich erhalten die ihnen zustehende monatlich pauschalierte Aufwandsentschädigung in Höhe von 681,75 Euro und eine Erstattung der Reisekosten entsprechend der Vorgaben des Bundesfinanzministeriums für ehrenamtliche Tätigkeit im Auftrag der Bundesregierung.</p>
      <p klasse="J">Frau Professor Praetorius hatte sich kurzfristig bereit erklärt, die Position einer Kommissionsvorsitzenden zu übernehmen. Von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, HTW, musste sie dafür ebenso kurzfristig von ihrer bestehenden Lehrverpflichtung freigestellt und für die Übernahme ihrer Lehrtätigkeit zugleich eine Ersatzperson gefunden werden. Das BMU hat sich bereit erklärt, der Hochschule die Einstellung einer Ersatzlehrkraft für die Dauer der Abwesenheit von Frau Professor Praetorius zu ermöglichen, um den Lehrbetrieb aufrechtzuerhalten.</p>
      <p klasse="J">Generell werden alle vier Vorsitzenden von der im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie angesiedelten Geschäftsstelle und weiteren Personen organisatorisch und fachlich unterstützt. Insoweit hat das BMU mit der Hochschule auch vereinbart, die Einstellung einer wissenschaftlichen Fachkraft bei der HTW zu ermöglichen, die die sehr umfängliche inhaltliche Arbeit von Frau Professor Praetorius und somit auch die der gesamten Kommission unterstützt.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Kollege Herbst, haben Sie eine Zusatzfrage?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004746"><name><vorname>Torsten</vorname><nachname>Herbst</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Torsten Herbst (FDP):<a id="S8539" name="S8539" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="J_1">Ja, ich habe eine Zusatzfrage. – Vielen Dank für die Ausführungen. Mir liegt der Vertrag zwischen dem Bundesumweltministerium und der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin vor. Darin ist vereinbart, dass Frau Professor Praetorius für die Dauer ihrer Tätigkeit als Vorsitzende der Kohlekommission unter Fortzahlung ihrer Besoldung freigestellt wird. Das heißt, sie bekommt ihre Besoldung als Lehrkraft der HTW weiterhin.</p>
      <kommentar>(Dr. Barbara Hendricks [SPD]: Wie denn sonst? Soll sie von Luft und Liebe leben, oder was?)</kommentar>
      <p klasse="J">Vor diesem Hintergrund und weil Sie erwähnten, dass die drei anderen Vorsitzenden der Kohlekommission rein ehrenamtlich arbeiten und Frau Professor Praetorius als einzige Vorsitzende extra einen Referenten an die Seite gestellt bekommt, der auch aus diesem Vertrag bezahlt wird, möchte ich fragen: Wie beurteilen Sie die Situation mit Blick auf die Besserstellung von Professor Praetorius im Vergleich zu ihren drei Co-Vorsitzenden und auch mit Bezug auf die Unabhängigkeit der Vorsitzenden? Und ist den Mitgliedern der Kohlekommission dieser Vertrag bekannt?</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Herr Staatssekretär.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003612"><name><vorname>Florian</vorname><nachname>Pronold</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMU</rolle_kurz></rolle></name></redner>Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:</p>
      <p klasse="J_1">Über die vertraglichen Vereinbarungen, die im Kontext der drei anderen Vorsitzenden bestehen, kann das Wirtschaftsministerium Auskunft geben. Mein Kenntnisstand ist, dass es keine Ungleichbehandlung gibt, sondern dass alle Vorsitzenden der Kommission unterstützt werden und für eine entsprechende Zuarbeit gesorgt wird.</p>
      <p klasse="J">Noch einmal: Es gibt keine direkten Zahlungen an die genannte Vorsitzende, sondern wir haben dafür Sorge getragen, dass eine Ersatzkraft für die Lehrtätigkeit an der Universität eingestellt wird, was übrigens – auch im Kommunalrecht – selbstverständlich ist, wenn jemand im öffentlichen Interesse eine andere Tätigkeit übernimmt und dafür von seiner eigentlichen Tätigkeit freigestellt wird. Selbstverständlich verzichtet übrigens auch keiner der anderen Vorsitzenden auf sein Gehalt oder andere Vergütungen, die er aufgrund seines normalen Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses bekommt. Das ist gang und gäbe. Da gibt es keine Ungleichbehandlung oder irgendeine Vereinnahmung. Vielmehr ist das absolut korrekt und üblich.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004746"><name><vorname>Torsten</vorname><nachname>Herbst</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Torsten Herbst (FDP):</p>
      <p klasse="J_1">Ja. – Der Pressesprecher Ihres Ministeriums, Herr Haufe, hat erklärt: Das Umweltministerium gewährt lediglich Amtshilfe, und es gibt keinerlei Verträge, auch keine Sonderverträge. – Wie würden Sie diesen Vertrag bezeichnen? Ist es ein Vertrag, oder ist es kein Vertrag?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003612"><name><vorname>Florian</vorname><nachname>Pronold</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMU</rolle_kurz></rolle></name></redner>Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:</p>
      <p klasse="J_1">Der Pressesprecher meines Ministeriums hat – so wie ich auch – wahrheitsgemäß Auskunft gegeben. Das finden Sie ja sogar in den Presseveröffentlichungen, auf die Sie sich beziehen. Dort haben wir die Verträge mit der HTW erwähnt und auch beschrieben. Deswegen verstehe ich Ihre Frage in dieser Form und an der Stelle nicht, weil wir dies transparent machen und versuchen, alle vier Vorsitzenden, die übrigens aus unterschiedlichen Kontexten, unterschiedlichen Arbeitshintergründen und Beschäftigungsverhältnissen kommen, gleichzubehandeln, ohne hier in irgendeiner Form zu Ungleichbehandlungen zu kommen. Es liegt uns völlig fern, eine Abhängigkeit in irgendeiner Form zu schaffen, weil es unser Interesse ist, dass diese Kohlekommission unabhängig agiert, die Bundesregierung berät und aus den Beratungen der Kohlekommission heraus ein Konsens gefunden wird, der dann auch gesellschaftlich hält. Das geht nur, wenn Unabhängigkeit gewährleistet ist.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Dann rufe ich die Frage 2 der Abgeordneten Judith Skudelny auf:</p>
      <p klasse="p">Wie bewertet die Bundesregierung die bundesweite Empfehlung des Ausschusses für Innenraumrichtwerte (AIR) in Bezug auf die NO x -Richtwerte, und welche Handlungsempfehlungen leitet sie daraus ab?</p>
      <p klasse="J">Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003612"><name><vorname>Florian</vorname><nachname>Pronold</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMU</rolle_kurz></rolle></name></redner>Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Präsident! Frau Kollegin, wie Sie wissen, stammt der Richtwert für Stickstoffdioxid aus dem Jahr 1998. Im Dezember 2018 hat der Ausschuss für Innenraumrichtwerte neue Richtwerte für NO 2 abgeleitet. Diese werden voraussichtlich im Mai 2019 im Bundesgesundheitsblatt veröffentlicht.</p>
      <p klasse="J">Aus Sicht der Bundesregierung – darauf zielt Ihre Frage ab – sind die Richtwerte für die Beurteilung der Qualität der Innenraumluft grundsätzlich zu begrüßen. Weitere Handlungsempfehlungen leiten sich aber aus den künftig empfohlenen Richtwerten für NO 2 im Innenraum nicht ab.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Frau Skudelny, möchten Sie eine Zusatzfrage stellen?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004159"><name><vorname>Judith</vorname><nachname>Skudelny</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Judith Skudelny (FDP):</p>
      <p klasse="J_1">Ja. – Die NO x -Richtwerte für das Jahresmittel werden nach der neuen Empfehlung für Innenräume die gleichen Richtwerte sein wie die für außen. Das heißt, die Innenluft soll genauso gut sein wie die Außenluft. Das ist ein Richtwert. Einen Richtwert sehe ich auch ein Stück weit als Empfehlung an.<a id="S8540" name="S8540" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="J">Meine erste Rückfrage bezieht sich darauf: Für wie realistisch halten Sie die Einhaltung solcher Richtwerte, wenn wir wissen, dass schon eine einzige Kerze beispielsweise in einem Schulraum, Schlafraum, Wohnraum, aber auch in einem öffentlichen Gebäude dazu führt, dass dieser Richtwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter überschritten wird?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003612"><name><vorname>Florian</vorname><nachname>Pronold</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMU</rolle_kurz></rolle></name></redner>Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:</p>
      <p klasse="J_1">Das, was Sie ansprechen – auch Ihre Vergleiche –, ist nur zum Teil richtig. Wir haben bisher andere Richtwerte für die Innenraumluft im Vergleich zur Außenluft, weil es sich um komplett unterschiedliche Situationen handelt. Sie haben zum Beispiel angesprochen, dass es im Innenraum lokale Ereignisse gibt, die beeinflussbar sind, zum Beispiel das Anschalten eines Gasofens oder das Anzünden einer Kerze. Der Gefahrenwert, der Richtwert II, der 1998 festgelegt wurde, lag bei 350 Mikrogramm pro Kubikmeter bezogen auf den Zeitraum von 30 Minuten bzw. bei 60 Mikrogramm bezogen auf einen Durchschnittswert von sieben Tagen. Dieser Richtwert II soll nun geändert werden auf 250 Mikrogramm pro Kubikmeter bezogen auf eine Stunde. Es wird ein Vorsorgewert neu eingeführt, der nicht bei 40 Mikrogramm liegt, sondern bei 80 Mikrogramm. Der zeitliche Bezug ist ebenfalls eine Stunde.</p>
      <p klasse="J">Ergänzend hat der Ausschuss für Innenraumrichtwerte darauf hingewiesen, dass man bei einer Messung über den gesamten Zeitraum eines Kalenderjahres auch auf den Wert von 40 Mikrogramm rekurrieren könnte. Aber dies ist in den Empfehlungen so nicht als Richtwert vorhanden, sondern ist eine Bezugnahme auf den WHO-Kontext.</p>
      <p klasse="J">Noch einmal: Es hat erst einmal keine rechtsverbindlichen Auswirkungen. Es wird auch kein Handlungsbedarf gesehen, hier etwas zu unternehmen auf Basis dieser Veränderungen.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Möchten Sie eine weitere Zusatzfrage stellen? – Bitte schön.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004159"><name><vorname>Judith</vorname><nachname>Skudelny</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Judith Skudelny (FDP):</p>
      <p klasse="J_1">Zunächst einmal finde ich es komisch, dass es einen Richtwert gibt, an den sich keiner halten soll und an dem auch nichts gemacht werden wird. Aber ich möchte einmal dezidiert nachfragen: Der Vorsitzende des Bund-Länder-Ausschusses, Herr Martin Kraft, hat gegenüber der „Tagesschau“ geäußert, dass der Jahresmittelwert auf 40 Mikrogramm gesenkt werden soll. Jetzt höre ich von Ihnen etwas ganz anderes. Mich wundert Ihre Aussage, dass dieser Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm nun doch nicht gelten soll, obwohl der Ausschussvorsitzende gesagt hat, dass der Beschluss in diesem Jahr im Bundesgesundheitsblatt veröffentlicht werden und dann gelten soll.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003612"><name><vorname>Florian</vorname><nachname>Pronold</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMU</rolle_kurz></rolle></name></redner>Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:</p>
      <p klasse="J_1">Der Ausschuss hat nach meinen Informationen von der Ableitung eines Langzeitrichtwertes über ein Jahr aus unterschiedlichen Gründen – aber nachvollziehbar – abgesehen und trotzdem darauf verwiesen, dass es hier einen Bezug zu dem entsprechenden WHO-Leitwert gibt. Aber: Der Ausschuss selber hat nicht davon gesprochen, dass es sinnvoll ist, einen Jahresmittelwert zu einem Richtwert zu machen. Das, was neu eingeführt worden ist, ist der sogenannte Richtwert I; das ist der Vorsorgerichtwert. Dieser liegt bei 80 Mikrogramm und wird nicht auf ein Jahr, sondern auf eine Stunde bezogen.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Die Frage 3 kommt ebenfalls von der Kollegin Skudelny:</p>
      <p klasse="p">Wie bewertet die Bundesregierung das Verbot von privaten Feuerwerken zu Silvester als mögliche Maßnahme zur Einhaltung der von der Bundesregierung festgelegten Feinstaub­grenzwerte?</p>
      <p klasse="J">Herr Staatssekretär.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003612"><name><vorname>Florian</vorname><nachname>Pronold</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMU</rolle_kurz></rolle></name></redner>Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:</p>
      <p klasse="J_1">Die Luftqualitätsgrenzwerte für Feinstaub sind auf der Ebene der Europäischen Union in der Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa festgelegt. Die Bundesrepublik Deutschland hat diese Richtlinie eins zu eins in nationales Recht umgesetzt. Die Luftqualitätsgrenzwerte für Feinstaub wurden in den vergangenen Jahren in Deutschland nahezu vollständig eingehalten. Der Vollzug zur Sicherstellung der Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte obliegt den zuständigen Behörden vor Ort, und diese haben gegebenenfalls zu entscheiden, ob weitere Maßnahmen zur Verringerung der Feinstaubbelastung zu ergreifen sind. Aus Sicht der Bundesregierung – das sage ich gleich dazu – gibt es keine Notwendigkeit, hier Regelungen zu Silvesterfeuerwerken zu treffen.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Haben Sie Nachfragen?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004159"><name><vorname>Judith</vorname><nachname>Skudelny</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Judith Skudelny (FDP):</p>
      <p klasse="J_1">Ich habe eine Nachfrage zum Verständnis: Die Bundesregierung hält also Maßnahmen, die privaten Silvesterfeuerwerke zur Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte einzuschränken, für nicht notwendig? Dies frage ich, da die Deutsche Umwelthilfe in anderen Bereichen Klagen nicht nur erfolgreich durchgeführt, sondern auch weitere angedroht hat, was jetzt zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes führt, wo die Bundesregierung sich nachträglich doch eine Meinung gebildet hat. Hier gehen Sie nicht davon aus, dass es notwendig und auch eine gute Maßnahme ist, private Feuerwerke einzuschränken?<a id="S8541" name="S8541" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003612"><name><vorname>Florian</vorname><nachname>Pronold</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMU</rolle_kurz></rolle></name></redner>Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:</p>
      <p klasse="J_1">Das ist richtig. Wir haben das natürlich auch wissenschaftlich untersucht. Es ist so, dass in Deutschland durch Feuerwerke etwa 15 Prozent der jährlich im Straßenverkehr abgegebenen Feinstaubmenge hervorgerufen werden. Diese fallen fast ausschließlich im Zeitraum zwischen 17 Uhr am 31. Dezember und 7 Uhr am 1. Januar an, weil das der Zeitraum ist, wo Feuerwerk ermöglicht wird. Das führt dazu, dass es in diesem Zeitraum in fast allen Städten und Regionen zu erhöhten Feinstaubbelastungen kommt.</p>
      <p klasse="J">Meiner Kenntnis nach ist es in einer einzigen Stadt, in Stuttgart, in den letzten Jahren zweimal dazu gekommen, dass sich die Feinstaubbelastung über die zulässigen Werte hinaus entwickelt hat. Deswegen sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf, in Traditionsfeste einzugreifen, auch wenn es natürlich insgesamt geboten ist, die Feinstaubbelastung so gut wie möglich zu reduzieren.</p>
      <p klasse="J">Vielleicht noch zur Information: An 35 Tagen im Jahr darf der Feinstaubgrenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter überschritten werden. Wir schaffen mit der Silvestertradition natürlich schon einen Tag am 1. Januar.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Sie können also unbesorgt die nächste Silvesterfeier schon ab heute vorbereiten. – Frau Kollegin, haben Sie noch eine weitere Frage?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004159"><name><vorname>Judith</vorname><nachname>Skudelny</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Judith Skudelny (FDP):</p>
      <p klasse="J_1">Eine kurze?</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Bitte.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004159"><name><vorname>Judith</vorname><nachname>Skudelny</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Judith Skudelny (FDP):</p>
      <p klasse="J_1">Sie dürfen unbesorgt sein: Mit der Planung der nächsten Silvesterfeier wird bei mir schon am 2. Januar begonnen.</p>
      <kommentar>(Heiterkeit bei Abgeordneten der FDP, der AfD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
      <p klasse="J">Meine Nachfrage betrifft das Verhalten der DUH, die versucht, Gesellschaftspolitik auf dem Klageweg zu erzwingen, und hier eben angedroht hat, auch dies gerichtlich überprüfen zu lassen. Glauben Sie, dass Städte und Kommunen durchaus in der Lage sind, alleine richtig abzuwägen, was die Maßnahmen zur Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte betrifft, oder benötigen sie die Unterstützung, sage ich mal, eines Vereins mit etwa 450 Mitgliedern, um hier die richtigen Entscheidungen zu treffen?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003612"><name><vorname>Florian</vorname><nachname>Pronold</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMU</rolle_kurz></rolle></name></redner>Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:</p>
      <p klasse="J_1">Ich bleibe bei dem, was wir bisher festgelegt haben. Die rechtliche Verantwortung für die Maßnahmen, die vor Ort umzusetzen sind, liegt bei den Kommunen, und der Vollzug und die Überwachung liegen bei den zuständigen Bundesländern. Ich denke, dass man an dieser Rechtspraxis oder rechtlichen Verantwortung auch nichts ändern muss.</p>
      <kommentar>(Judith Skudelny [FDP]: Danke!)</kommentar>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Eine weitere Zusatzfrage von der FDP.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004784"><name><vorname>Daniela</vorname><nachname>Kluckert</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Daniela Kluckert (FDP):</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, wegen erhöhter Feinstaubbelastungen sollen jetzt auch Autos stehen bleiben, beispielsweise am Neckartor, wo immer wieder die Grenzwerte überschritten werden. Jetzt hat man bei Messungen herausgefunden, dass im U‑Bahnhof in unmittelbarer Nähe des Neckartors eine viel schlimmere Feinstaubbelastung vorliegt; denn jedes Mal, wenn eine U‑Bahn in diesen Bahnhof einfährt, schnellt die Feinstaubbelastung auf 100 bis 120 Mikrogramm pro Kubikmeter hoch. Wir sehen also: U‑Bahn-Fahren kann viel gefährlicher sein, als am Neckartor spazieren zu gehen. – Wie geht die Bundesregierung damit um? Hat sie Pläne, U-Bahnhöfe reiner zu machen?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003612"><name><vorname>Florian</vorname><nachname>Pronold</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMU</rolle_kurz></rolle></name></redner>Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:</p>
      <p klasse="J_1">Ich glaube, dies ist ein sehr sensibles Thema. Die gesundheitliche Belastung durch Feinstaub, die insgesamt auf große Teile der Bevölkerung zukommt, bedarf unseres größten Augenmerks. Vor allem gibt es einen Personenkreis – das sind insbesondere Kinder oder Menschen mit Vorerkrankungen der Atemwege –, der besonders stark auf die Gesamtheit der Feinstaubbelastung reagiert und gefährdet ist. Allerdings gibt es unterschiedliche Quellen der Feinstaubbelastungen. Vielen Menschen ist zum Beispiel nicht bewusst, dass 25 Prozent des Feinstaubes auf Reifenabrieb oder anderen Abrieb zurückzuführen sind; denn die öffentliche Debatte konzentriert sich derzeit auf einen Teilbereich des Feinstaubs, nämlich NO x .</p>
      <p klasse="J">Natürlich muss es gelingen, vor Ort die Gesundheitsbelastung der Menschen zu reduzieren und insgesamt dafür Sorge zu tragen, dass es zu einer Feinstaubreduzierung kommt.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Eine Zusatzfrage? –</p>
      <kommentar>(Alexander Graf Lambsdorff [FDP]: Schlägt das BMU ein Reifenverbot vor?)</kommentar>
      <p klasse="O">Nein, scheint mir erschöpft zu sein. – Vielen Dank.</p>
      <p klasse="J">Dann kommen wir zur Frage 4, die der Abgeordnete Hubertus Zdebel von der Fraktion Die Linke stellt:<a id="S8542" name="S8542" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="p">Welche gesetzgeberischen Initiativen wird die Bundesregierung ergreifen, damit sich illegale Ablagerungen wie die von Ölpellets aus einer BP-Raffinerie der Ruhr Oel GmbH in Gelsenkirchen in der dafür ungeeigneten Tongrube Mühlenberg im nordrhein-westfälischen Hünxe/Schermbeck nicht wiederholen und BP als Erzeuger der Ölpellets in vollem Umfang für die Auskofferung der Tongrube finanziell aufkommt ( www.wr.de/wirtschaft/wirtschaft-in-nrw/oelpellet-grenzwert-ueberschritten-uniper-und-bp-unter-druck-id216163109.html sowie www.waz.de/wirtschaft/wirtschaft-in-nrw/illegal-entsorgte-oelpellets-von-bp-bleiben-in-einer-tongrube-id216139675.html )?</p>
      <p klasse="J">Bitte sehr, Herr Staatssekretär.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003612"><name><vorname>Florian</vorname><nachname>Pronold</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMU</rolle_kurz></rolle></name></redner>Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Kollege Zdebel, wir haben die Frage im Ausschuss bereits ausführlich beantwortet. Ich will dies aber gerne auch hier tun.</p>
      <p klasse="J">Die Bundesregierung plant im Zusammenhang mit dem konkreten Vorfall keine gesetzgeberischen Initiativen, und zwar deswegen, weil es sich um einen illegalen Vorgang handelt, der schon gegen das bestehende Recht verstoßen hat und derzeit in einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren aufgeklärt wird. Nach Auffassung der Bundesregierung reichen die bestehenden Regelungen im Abfallrecht aus. Diese werden von den Ländern entsprechend der Kompetenzzuweisung des Grundgesetzes in eigener Verantwortung vollzogen.</p>
      <p klasse="J">Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz obliegen sowohl die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung als auch die gemeinwohlverträgliche Beseitigung von Abfällen dem Abfallerzeuger. Da aber BP – das ist die Firma, um die es bei diesen Ölpellets geht – zu dem Zeitpunkt der illegalen Ablagerung in die Tongrube Mühlenberg nicht mehr die unmittelbare oder mittelbare Sachherrschaft über die mit mineralischen Abfällen vermischten Ölpellets innehatte, kann BP nicht als Abfallerzeuger oder Abfallbesitzer im Sinne des Abfallrechts angesehen werden, was die Heranziehung von BP unmöglich macht. Aber derjenige, gegen den das Strafverfahren läuft, ist natürlich auch in der Verpflichtung, die Folgen des Gesetzesverstoßes zu beseitigen und alles zu tun, damit es hier zu keinem Eintrag in die Umwelt kommt.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Wollen Sie eine Zusatzfrage stellen, Herr Kollege? – Bitte sehr.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004449"><name><vorname>Hubertus</vorname><nachname>Zdebel</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Hubertus Zdebel (DIE LINKE):</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Präsident. – Das Thema ist in der Tat sehr komplex und beschäftigt natürlich auch Nordrhein-Westfalen sehr stark. Es hat sich auch noch etwas Neues herausgestellt, nämlich dass die Tonkuhle, in der die Ölpellets abgelagert worden sind, nie irgendwie deponierechtlich genehmigt worden ist. Das kommt noch verschärfend hinzu.</p>
      <p klasse="J">Vor diesem Hintergrund stellt sich natürlich die Frage, wie wir es in Zukunft verhindern können – und das gilt nicht nur für diesen Fall; das kommt ja des Öfteren vor –, dass solche Abfälle illegal deponiert werden, wie es hier der Fall war.</p>
      <p klasse="J">Das Problem beginnt bereits bei dem System der Selbsteinstufung dieser Abfälle, die von den Erzeugern vorgenommen wird. Sie haben sie in diesem Fall falsch deklariert. Es ist erst Jahre später herausgekommen, dass da eine Falschdeklaration erfolgt ist. Die Bezirksregierung Münster als die zuständige Behörde hat das erst sehr spät realisiert.</p>
      <p klasse="J">Vor diesem Hintergrund muss ich schon noch einmal fragen, wie Sie denn grundsätzlich das System der Selbsteinstufung, das offensichtlich ja sehr störanfällig ist, bewerten. Ist dieses System noch zeitgemäß, um eine geordnete Ablagerung solcher gefährlicher Abfälle zu gewährleisten?</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Herr Staatssekretär.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003612"><name><vorname>Florian</vorname><nachname>Pronold</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMU</rolle_kurz></rolle></name></redner>Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:</p>
      <p klasse="J_1">Erste Bemerkung – darauf habe ich im Ausschuss auch schon hingewiesen; ich will es hier aber noch einmal sagen –: Das BMU verfügt über keine eigenständigen Informationen und Erkenntnisse, sondern ausschließlich über Informationen, die die zuständige Landesbehörde in Nordrhein-Westfalen an uns weiterleitet.</p>
      <p klasse="J">Mir ist nicht geläufig, dass es sich um eine nicht genehmigte Ablagerungsstätte handelt. Bisher bin ich von anderen Sachverhalten ausgegangen, auch bei der Beantwortung dieser Frage. Ich kann dazu hier nichts sagen, habe keine Kenntnis unseres Hauses, gehe dem aber gerne nach.</p>
      <p klasse="J">Vom Grundsatz her habe ich allerdings keine Bedenken, weil das in sehr vielen Fällen auch gut funktioniert und wir einen vernünftigen Umgang mit zu deponierenden Abfällen haben. Natürlich muss es kontrolliert werden; denn wenn Selbsteinschätzungen zugrunde liegen, gebietet es schon der gesunde Menschenverstand, dass man das auch immer wieder zu kontrollieren hat. Das obliegt den Landesbehörden. Wir sehen aber aufgrund aller bisherigen Erfahrungen, die wir gemacht haben, keinen bundesgesetzgeberischen Handlungsbedarf.</p>
      <p klasse="J">Sehr oft sehen wir hingegen Handlungsbedarf in anderen Fällen des Abfallrechts dahin gehend, dass die notwendigen Kontrollen auch durchgeführt werden; denn Gesetze und Verordnungen sind nur dann effektiv, wenn deren Einhaltung auch kontrolliert wird.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Keine weiteren Zusatzfragen? – Aber nur, wenn es keine Landeszuständigkeiten betrifft. Bitte sehr.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004449"><name><vorname>Hubertus</vorname><nachname>Zdebel</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Hubertus Zdebel (DIE LINKE):<a id="S8543" name="S8543" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="J_1">Ich möchte das schon noch einmal grundsätzlich problematisieren, zumindest in einer Anmerkung. Schließlich haben wir auch Mülltourismus. Weil das dann immer Landesangelegenheiten sind und der Bund de facto nichts damit zu tun hat, kommt es natürlich auch teilweise zu so unbefriedigenden Situationen, wie wir sie jetzt in Nordrhein-Westfalen erleben.</p>
      <kommentar>(Alexander Graf Lambsdorff [FDP]: Wir sind hier doch nicht im Landtag!)</kommentar>
      <p klasse="J">Herr Pronold, in Ihrer ersten Antwort haben Sie ja die Firma BP angesprochen. Hinsichtlich dieser illegalen Ablagerung weist die Firma BP jetzt jede Schuld von sich. Sie ist aber der ursprüngliche Erzeuger gewesen und hat mit dafür gesorgt, dass die Falschdeklaration erfolgt ist.</p>
      <kommentar>(Alexander Graf Lambsdorff [FDP]: Mein Gott! Herr Präsident!)</kommentar>
      <p klasse="O">Jetzt ist sie aber plötzlich nicht mehr haftbar zu machen. In der Haftung stehen vielmehr kleinere Abfallentsorgungsunternehmen, die davon erst einmal nichts gewusst haben. Diesen Zustand kann man doch wohl nicht hinnehmen, sondern muss da weiter agieren.</p>
      <p klasse="J">Vor diesem Hintergrund frage ich mich schon, ob es nicht sinnvoll wäre, auf Bundesebene eine verschuldensunabhängige Haftung, also sozusagen eine Garantiehaftung, festzulegen, damit solche Vorfälle sich nicht dauernd wiederholen können.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003612"><name><vorname>Florian</vorname><nachname>Pronold</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMU</rolle_kurz></rolle></name></redner>Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:</p>
      <p klasse="J_1">Sie sprechen über Dinge, die Gegenstand eines laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens sind. Ich habe keine Kenntnis darüber, dass die von Ihnen angesprochene Firma über die illegalen Dinge Bescheid gewusst hat oder diese initiiert hat, wie Sie das gerade zum Ausdruck gebracht haben. Wenn es so wäre, würde sich die Situation in der Tat anders darstellen. Aus meiner Sicht muss das aber ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren klären. Das kann ich hier auch nicht machen.</p>
      <p klasse="J">Im Bundes-Bodenschutzgesetz stehen auch verschuldensunabhängige Haftungen. Sie treffen den Grundstückseigentümer. Eine Erweiterung der Produzentenhaftung ist zwar möglich, dabei sind aber auch europarechtliche Dinge zu berücksichtigen. Ich bin im Zweifel, ob sich illegales Verhalten, das gesetzwidrig ist, durch eine andere Regelung überhaupt verhindern lässt. Meine Lebenserfahrung ist, dass illegales Verhalten trotz schärferer Gesetze weiterhin vorkommt. Insofern ist es in der Zukunft nicht durch die Verschärfung von Gesetzen zu unterbinden, sondern durch bessere Kontrollen.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Die nächsten beiden Fragen – Frage 5 der Abgeordneten Dr. Bettina Hoffmann und Frage 6 des Abgeordneten Dr. Lukas Köhler – werden schriftlich beantwortet.</p>
      <p klasse="J">Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.</p>
      <p klasse="J">Die Frage 7 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl wird schriftlich beantwortet.</p>
      <p klasse="J">Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.</p>
      <p klasse="J">Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Norbert Barthle zur Verfügung.</p>
      <p klasse="J">Ich rufe die Frage 8 des Abgeordneten Dr. Christoph Hoffmann auf:</p>
      <p klasse="p">Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den auf dem G 20 Investment Summit in Berlin angekündigten Entwicklungsinvestitionsfonds zügig umzusetzen, und wurden die Ergebnisse des G 20 Investment Summit inklusive dieses Entwicklungsinvestitionsfonds nochmals beim G-20-Gipfel in Buenos Aires thematisiert ( www.handelsblatt.com/politik/international/foerderung-merkel-kuendigt-investitionsfonds-fuer-afrikanische-staaten-an/23247964.html?ticket=ST-1406956-dP3BLZ-BiK4IyGXdOqXQH-ap1 )?</p>
      <p klasse="O">Es geht um Maßnahmen zur Umsetzung des Entwicklungsinvestitionsfonds. – Herr Kollege Staatssekretär, Sie haben das Wort.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003033"><name><vorname>Norbert</vorname><nachname>Barthle</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMZ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung:</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Präsident. – Lieber Herr Kollege Hoffmann, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Bei der Antragstellung für die Finanzierung von Projekten durch den Grünen Klimafonds – Green Climate Fund oder GCF – müssen Informationen zu den beabsichtigten Wirkungen vorgelegt werden. Im Fall von Minderungsprojekten sind dies Informationen zu den voraussichtlichen Emissionseinsparungen, und im Fall von Anpassungsprojekten sind dies Informationen zur Anzahl von Personen, die nach erfolgreicher Durchführung besser vor den Folgen des Klimawandels geschützt werden. Diese Informationen werden durch das Sekretariat und das unabhängige technische Beratungspanel des Grünen Klimafonds vor der Finanzierungsentscheidung überprüft. Von den bislang 93 beschlossenen bzw. bewilligten Projekten sind 40 erst vor kurzer Zeit gestartet, die übrigen sind noch in Planung. Daher können noch keine abschließenden Aussagen zur Wirksamkeit getroffen werden. Dementsprechend gibt es auch kein Ranking.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Möchten Sie eine Zusatzfrage stellen?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004757"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Christoph</vorname><nachname>Hoffmann</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Dr. Christoph Hoffmann (FDP):</p>
      <p klasse="J_1">Ja, ich würde gerne weiter nachfragen. – Der Bundesminister hat in Kattowitz weitere 750 Millionen Euro für den Green Climate Fund zugesagt. Damit ist sicherlich seine gute Absicht dokumentiert, und das kommt in der deutschen Öffentlichkeit auch sehr gut an. Aber meine Sorge bezieht sich darauf, dass wir die Effizienz sicherstellen müssen. Wenn wir Geld ausgeben, muss klar sein, wie viel Tonnen CO 2 mit den Maßnahmen tatsächlich eingespart werden; denn das CO 2 ist ursächlich für den Klimawandel. Wenn es aber kein Ranking gibt und die Effizienz nicht geprüft wird, dann frage ich Sie als Bundesregierung: Wie wollen Sie die Effizienz gerade beim Green Climate Fund sicherstellen?<a id="S8544" name="S8544" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003033"><name><vorname>Norbert</vorname><nachname>Barthle</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMZ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung:</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank für die Nachfrage. – Ich will zur korrekten Darstellung noch hinzufügen, dass Bundesminister Müller die Absicht verkündet hat, die Mittel für den Green Climate Fund von 750 Millionen Euro auf 1,5 Milliarden Euro zu verdoppeln. Zudem hat er weitere Geberländer aufgefordert, diesem Beispiel zu folgen; selbstverständlich unter Berücksichtigung des Parlamentsvorbehalts, das gebietet der Respekt vor dem Haushaltsausschuss.</p>
      <p klasse="J">Herr Hoffmann, ich habe Ihnen bereits in meiner ersten Antwort gesagt, dass bei Antragstellung das Projekt genau überprüft wird. Bei jeder Maßnahme muss angegeben werden, wie viel Tonnen CO 2 -Äquivalente eingespart oder wie viele Menschen vor den Folgen des Klimawandels geschützt werden sollen. Durch die bisher bewilligten Maßnahmen sollen bereits 1,4 Milliarden Tonnen CO 2 -Äquivalente eingespart und über 272 Millionen Menschen durch entsprechende Projekte besser vor den Folgen des Klimawandels geschützt werden. Das muss nachprüfbar vorgelegt werden.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Wollen Sie eine weitere Nachfrage stellen?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004757"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Christoph</vorname><nachname>Hoffmann</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Dr. Christoph Hoffmann (FDP):</p>
      <p klasse="J_1">Ja, ich möchte noch weiter nachfragen. – Der Sinn meiner Frage ist die Frage nach der Effizienz. Sie haben mehrere Möglichkeiten, in Fonds zu investieren, zum Beispiel in multilaterale Klimafonds oder in bilaterale Hilfsprojekte. Aber Sie müssen die Steuergelder auch dort einsetzen, wo sie am effizientesten wirken. Deshalb ist eine Effizienzbetrachtung unumgänglich, um die höchstmögliche Wirksamkeit des Steuergeldeinsatzes sicherzustellen. Daher meine Frage: Wie unterscheiden Sie zwischen den verschiedenen Maßnahmen? In Kattowitz zu sagen: „Wir zahlen mal 750 Millionen Euro mehr als die bereits zugesagten 750 Millionen Euro“, das ist eine einfache Geschichte. Aber ich möchte wissen, nach welchen Kriterien Sie die verschiedenen Fonds und Maßnahmen sortieren. Wie stellen Sie die Effizienz hier sicher?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003033"><name><vorname>Norbert</vorname><nachname>Barthle</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMZ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Kollege Hoffmann, eine abschließende Bewertung der bewilligten Projekte kann selbstverständlich erst dann vorgenommen werden, wenn die Projekte durchgeführt und beendet sind. Ich habe eingangs erwähnt, dass sich von den 93 Projekten 40 Projekte in einem sehr frühen Stadium der Umsetzungsphase befinden. Insofern kann man dazu noch keine abschließende Bewertung vornehmen.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Danke, Herr Staatssekretär. – Sorry, ich war abgelenkt, weil hier weitere Fragen zurückgezogen worden sind.</p>
      <p klasse="J">Haben Sie noch eine Zusatzfrage, Herr Hoffmann?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004757"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Christoph</vorname><nachname>Hoffmann</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Dr. Christoph Hoffmann (FDP):</p>
      <p klasse="J_1">Nein, aber die neunte Frage kommt jetzt, oder?</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Weitere Fragen hierzu liegen nicht vor.</p>
      <p klasse="J">Dann kommen wir zu Frage 9 des Abgeordneten Dr. Christoph Hoffmann:</p>
      <p klasse="p">Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, inwieweit die Projekte, die aus dem internationalen Klimafonds (Green Climate Fund) finanziert werden, auf Wirksamkeit bzw. tatsächlich eingesparte Tonnen CO 2 überprüft werden, und gibt es ein Ranking der Maßnahmen nach Wirksamkeit ( www.handelsblatt.com/politik/international/klimagipfel-in-kattowitz-umweltministerin-schulze-sagt-weitere-1-5-milliarden-euro-fuer-klimafonds-zu/23710988.html?ticket=ST-1403314-6jTvA6JoKqvNnr9ggNQI-ap1 )?</p>
      <p klasse="J">Es geht um die Evaluierung von Projekten des internationalen Klimafonds. – Herr Staatssekretär.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003033"><name><vorname>Norbert</vorname><nachname>Barthle</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMZ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung:</p>
      <p klasse="J_1">Das haben wir gerade gehabt.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Das hatten wir schon? – Nein, das war die erste Frage. Das sind zwei verschiedene Fragen. Sie haben eben die Frage nach Maßnahmen zur Umsetzung des Entwicklungsinvestitionsfonds beantwortet.</p>
      <kommentar>(Canan Bayram [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vielleicht!)</kommentar>
      <p klasse="O">Die andere Frage bezieht sich auf die Evaluierung von Projekten des internationalen Klimafonds.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003033"><name><vorname>Norbert</vorname><nachname>Barthle</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMZ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung:</p>
      <p klasse="J_1">Da liegt jetzt ein Missverständnis vor.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Dann haben Sie die zweite Frage zuerst beantwortet. Sorry, ich hatte hier mit sitzungsleitenden Fragen zu tun. Das ist mir deshalb nicht aufgefallen. Dann beantworten Sie jetzt bitte die Frage 8; denn Sie haben unter Frage 8 offenkundig die Frage 9 beantwortet. Dann müssen Sie jetzt unter Frage 9 die Frage 8 nach Maßnahmen zur Umsetzung des Entwicklungsinvestitionsfonds beantworten. Die Fragen sind sehr ähnlich, nicht?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003033"><name><vorname>Norbert</vorname><nachname>Barthle</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMZ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung:<a id="S8545" name="S8545" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="J_1">Gut. Also, bei der Antragstellung für die Finanzierung von Projekten durch den Grünen Klimafonds – Green Climate Fund, GCF – müssen Informationen zu den beabsichtigten Wirkungen vorgelegt werden. Im Fall von Minderungsprojekten sind dies Informationen zu den voraussichtlichen Emissionseinsparungen, im Fall von Anpassungsprojekten – –</p>
      <kommentar>(Dr. Christoph Hoffmann [FDP]: Das ist jetzt wieder die falsche Frage! Sorry! – Alexander Graf Lambsdorff [FDP]: Das ist die falsche Frage! Das ist Frage 9!)</kommentar>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Vielleicht sind Ihren Mitarbeitern die geringfügigen Unterschiede zwischen diesen beiden Fragen nicht aufgefallen, und Sie haben den gleichen Sprechzettel für beide Fragen.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003033"><name><vorname>Norbert</vorname><nachname>Barthle</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMZ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung:</p>
      <p klasse="J_1">Ich habe dieselben Unterlagen für beide Fragen.</p>
      <kommentar>(Alexander Graf Lambsdorff [FDP]: Die Unterlagen sind im Regierungsflieger in Malawi! – Dr. Christoph Hoffmann [FDP]: Es geht bei der Frage um den G 20 Investment Summit in Berlin! Eine ganz andere Frage!)</kommentar>
      <p klasse="J">Das war, wenn ich das jetzt richtig verstehe, die Frage zum Entwicklungsinvestitionsfonds.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Die steht jetzt an, genau.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003033"><name><vorname>Norbert</vorname><nachname>Barthle</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMZ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung:</p>
      <p klasse="J_1">Alles klar. Jetzt haben wir es geregelt. Danke. – Herr Kollege Hoffmann, der Entwicklungsinvestitionsfonds besteht aus den beiden Fonds AfricaConnect und AfricaGrow sowie dem Wirtschaftsnetzwerk Afrika. AfricaConnect und AfricaGrow sollen bis Mitte 2019 operativ sein. Dazu arbeitet das BMZ mit der KfW und der DEG gerade an den finanzwirtschaftlichen und juristischen Details, die am Rande der Frühjahrstagung von Weltbank und IWF Mitte April vorgestellt werden sollen. Das Wirtschaftsnetzwerk Afrika soll im Laufe des Jahres 2019 schrittweise operationalisiert werden. Dazu wurde im BMWi eine Taskforce gegründet.</p>
      <p klasse="J">Die Bundesregierung hat mit unterschiedlichen Maßnahmen und Investorenkonferenzen für die Privatwirtschaft maßgeblich dazu beigetragen, dass die G 20 die Initiative „Compact with Africa“ fortführen. Sie hat das Thema regelmäßig bei G-20-Sitzungen angesprochen, so auch beim G-20-Gipfel in Buenos Aires. Kontinuierliche Koordination und Monitoring der Compact-Initiative erfolgen in einer eigenen G-20-Arbeitsgruppe im Finanzstrang der Africa Advisory Group, bei der das BMF die Rolle des Co-Vorsitzes ausübt.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Herr Hoffmann, haben Sie zu Frage 8 noch eine Nachfrage?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004757"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Christoph</vorname><nachname>Hoffmann</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Dr. Christoph Hoffmann (FDP):</p>
      <p klasse="J_1">Ja. – Die Intention der Frage war, ob Deutschland hier innerhalb der G 20 alleine steht. Herr Müller hat ja auf diesem Berlin Summit diese 1 Milliarde Euro mal eben zugesagt, die wir im Haushalt zunächst nicht gefunden haben. Später wurde uns erklärt, dass diese Milliarde sich auf drei Jahre bezieht, sich also streckt und in verschiedenen Haushalten abgebildet wird. Aber die Frage ist doch eigentlich, ob es in Buenos Aires weitere Fortschritte gab. Der Anfang war ja der G-20-Gipfel in Hamburg, als gesagt worden ist: Die deutsche Industrie kann sich mehr beteiligen, soll sich mehr beteiligen, soll mehr investieren. Jetzt ist die Frage: Geht das weiter, oder war das eine einmalige Aktion? In Berlin hat man in der Nachfolge des G-20-Gipfels in Hamburg diese Milliarde zugesagt; aber die deutschen Unternehmen wissen bis heute nicht, wie das eigentlich funktionieren soll. Vielleicht können Sie das noch mal erläutern.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003033"><name><vorname>Norbert</vorname><nachname>Barthle</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMZ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung:</p>
      <p klasse="J_1">Ich will noch mal sagen, dass diese Initiative, ein Investitionsvolumen, einen Investitionsfonds zu schaffen, eine Initiative der deutschen Bundesregierung ist. Die Planung sieht, wie gesagt, so aus, dass bis zu dieser Konferenz im April die genauen Details vorliegen. Sie besteht aus diesen drei Teilen: einerseits ein Fonds, der sich an deutsche und europäische KMUs wendet, andererseits ein Fonds, der sich an afrikanische KMUs wendet, und, dritter Baustein – der vom Wirtschaftsministerium betreut wird –, entsprechende Beratungsleistungen. Für die ersten beiden Fonds sind je 400 Millionen Euro vorgesehen, für die dritte Maßnahme rund 200 Millionen Euro in dem von Ihnen genannten Zeitraum. Mit diesen 200 Millionen Euro soll das Wirtschaftsnetzwerk Afrika mit Beratungsleistungen unterstützt werden, sollen die Voraussetzungen geschaffen und Marktzugangsstudien ermöglicht werden, während die beiden anderen Fonds dazu dienen, Investitionen einerseits für deutsche Unternehmen, andererseits für ortsansässige Unternehmen zu unterstützen. Wir arbeiten derzeit an den juristischen und administrativen Details, gemeinsam mit der KfW, aber vor allem auch mit der DEG, um diese beiden Fonds zum Laufen zu bringen.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Ist das aus Ihrer Sicht befriedigend?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004757"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Christoph</vorname><nachname>Hoffmann</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Dr. Christoph Hoffmann (FDP):</p>
      <p klasse="J_1">Noch nicht ganz. – Erstens wollte ich noch wissen, ob in Buenos Aires weitere Zusagen von anderen Staaten zum Compact hinzugekommen sind, und zweitens wollte ich fragen, bis wann das Konzept der DEG entsprechend vorliegt.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003033"><name><vorname>Norbert</vorname><nachname>Barthle</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMZ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung:<a id="S8546" name="S8546" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="J_1">Letztere Frage: Ich wiederhole nochmals, dass vorgesehen ist, dieses Konzept bis zur Frühjahrstagung der Weltbank und des IMF Mitte April vorzulegen; so sieht der Zeitplan aus. – Ob sich andere Nationen an ähnlichen oder mit ähnlichen Maßnahmen beteiligen, kann ich momentan nicht sagen.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank.</p>
      <p klasse="J">Die Frage 10 des Abgeordneten Uwe Kekeritz wird schriftlich beantwortet.</p>
      <p klasse="J">Dann kommen wir jetzt zu Frage 11 der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber, Fraktion Die Linke:</p>
      <p klasse="p">Warum hält der Persönliche Afrikabeauftragte der Bundeskanzlerin und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in einem BBC-Interview von November 2018, in dem Günter Nooke als Afrikaminister der Bundesregierung bezeichnet wird, an dem Konzept der „Charter Cities“, das heißt der Einrichtung von exterritorialen Städten auf afrikanischem Boden, die Migrantinnen und Migranten aufnehmen und wirtschaftliches Wachstum bringen sollen, fest ( www.bbc.com/news/world-africa-46017551 ), obwohl die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine schriftliche Frage 173 auf Bundestagsdrucksache 19/5282 klargestellt hatte, dass dieses Konzept von der Bundesregierung nicht verfolgt werde, und inwieweit sind die öffentlichen Äußerungen von Günter Nooke insgesamt mit dem Bundeskanzleramt und dem BMZ abgestimmt, insbesondere auch angesichts und nach der großen Kritik, die Nookes Verharmlosung der Kolonialzeit in Afrika in einem „B.Z.“-Interview in der deutschen Öffentlichkeit ausgelöst hatte (vergleiche www.tagesspiegel.de/politik/vertreter-der-bundesregierung-rassismus-vorwurf-gegen-afrikabeauftragten-nooke/23170868.html )?</p>
      <p klasse="O">Herr Staatssekretär, Sie beantworten auch diese Frage?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003033"><name><vorname>Norbert</vorname><nachname>Barthle</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMZ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung:</p>
      <p klasse="J_1">Ja. – Vielen Dank, Frau Kollegin Schreiber. Die Antwort lautet folgendermaßen: Konzepte für Sonderwirtschafts- und Entwicklungszonen und Freistädte werden seit einiger Zeit von Entwicklungsexperten diskutiert und in einigen Ländern bereits umgesetzt. Herr Nooke verfolgt diese Diskussion und beteiligt sich an dieser Diskussion.</p>
      <p klasse="J">Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage 173, Bundestagsdrucksache 19/5282, verwiesen.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Ist die Frage aus Ihrer Sicht beantwortet, Frau Schreiber? – Nein. Dann dürfen Sie eine Zusatzfrage stellen.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004882"><name><vorname>Eva-Maria</vorname><nachname>Schreiber</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Eva-Maria Schreiber (DIE LINKE):</p>
      <p klasse="J_1">Danke schön für die Antwort. – Da möchte ich nachfragen. Günter Nooke hat in einem BBC-Interview für eine Art freiwilligen Kolonialismus plädiert, wo afrika­nische Staaten Hoheitsansprüche über Teile ihres Territoriums freiwillig abtreten, damit dort mithilfe der Indus­trieländer Inseln des Wohlstands errichtet werden können. Das ist von der Afrikanischen Union zurückgewiesen worden, es hagelte herbe Kritik.</p>
      <p klasse="J">Herr Nooke ist nicht das erste Mal mit solchen kolonialen Äußerungen aufgefallen. Haben diese Äußerungen irgendwelche Konsequenzen?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003033"><name><vorname>Norbert</vorname><nachname>Barthle</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMZ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung:</p>
      <p klasse="J_1">Ich will zunächst einmal versuchen, einen Irrtum aufzuklären. Das Konzept der Charter Cities stammt von Paul Romer, wurde 2009 entwickelt. Damals sollten diese Charter Cities noch eigene Verfassungen, eigene Gesetze haben, um damit Wachstumshemmnisse wie Rechtsunsicherheit oder Korruption zu umgehen, und es war eine Garantiemacht vorgesehen.</p>
      <p klasse="J">Dieses Konzept wurde inzwischen modifiziert. Auch Herr Nooke sprach in diesem BBC-Interview nicht von Charter Cities, sondern von Städten, die unabhängig verwaltet werden, aber nicht unbedingt ein eigenes Rechtssystem und auch keine eigene Verfassung haben; also das ist nicht zu verwechseln mit den alten Konzepten von Charter Cities.</p>
      <p klasse="J">Diese Idee verfolgt Herr Nooke weiter, er beschäftigt sich damit – das ist seine Aufgabe als Afrikabeauftragter der Bundesregierung –, diese Idee steht aber nicht im Fokus der Bundesregierung insgesamt. Wir schauen uns das an, aber haben dazu keine eigenen Initiativen entwickelt.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004882"><name><vorname>Eva-Maria</vorname><nachname>Schreiber</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Eva-Maria Schreiber (DIE LINKE):</p>
      <p klasse="J_1">Darf ich kurz nachfragen, ob ich das richtig verstanden habe: Hat die Bundesregierung also diese Äußerungen abgesegnet und abgesprochen, macht aber nicht aktiv ein Konzept für sich daraus?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003033"><name><vorname>Norbert</vorname><nachname>Barthle</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMZ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Nooke gibt in seiner Eigenschaft als Afrikabeauftragter der Bundesregierung selbstverständlich auch Interviews. Diese Interviews werden in der Bundesregierung in der Regel – wie üblicherweise bei Regierungsmitgliedern – vorher nicht abgesprochen.</p>
      <kommentar>(Eva-Maria Schreiber [DIE LINKE]: Danke!)</kommentar>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Ich rufe die Frage 12 von Frau Schreiber auf:</p>
      <p klasse="p">Welche neuen Erkenntnisse hat die von der KfW in Auftrag gegebene Forschung einer Studiengruppe des Seminars für Ländliche Entwicklung (SLE) zur sozialen und menschenrechtlichen Situation im und rund um den Nationalpark Lobéké in Kamerun (Bundestagsdrucksache 19/2750, Antwort zu Frage 18) nach Informationen der Bundesregierung zutage gefördert, und wie werden sich diese und andere in jüngster Zeit gesammelten Erkenntnisse zum Komplex Schutzgebietsförderung und Menschenrechtsverletzungen in der Arbeit und den Finanzierungen der Bundesregierung und der KfW in diesem Bereich auswirken?</p>
      <p klasse="J">Herr Staatssekretär.<a id="S8547" name="S8547" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003033"><name><vorname>Norbert</vorname><nachname>Barthle</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMZ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung:</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Frau Schreiber, diese Frage beantworte ich Ihnen gerne.</p>
      <p klasse="J">Erste vorläufige Ergebnisse dieser SLE-Studie wurden am 13. Dezember 2018 in der KfW – mit Beteiligung von GIZ-Vertretern – vorgestellt. Sie bestätigen die sehr komplexe Situation vor Ort und geben Hinweise auf Möglichkeiten zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit der lokalen Bevölkerung.</p>
      <p klasse="J">Die Ergebnisse der Untersuchung wurden während des Aufenthaltes vor Ort dem heimischen Forstministerium, dem WWF und der Stiftung Fondation pour le Tri-national de la Sangha – abgekürzt: FTNS – präsentiert. Sobald der Bundesregierung die endgültige Studie vorliegt – das wird voraussichtlich im ersten Quartal dieses Jahres sein –, werden wir die Ergebnisse entsprechend bewerten.</p>
      <p klasse="J">Derzeit wird zudem eine gemeinsame Studie von KfW und GIZ durchgeführt, die untersucht, wie der Forderung von Menschenrechten in Naturschutzprojekten im Kongobecken noch besser Rechnung getragen werden kann. In diesem Rahmen wird auch der Lobéké-Nationalpark besucht werden.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Sie haben das Wort zur ersten Zusatzfrage. Bitte.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004882"><name><vorname>Eva-Maria</vorname><nachname>Schreiber</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Eva-Maria Schreiber (DIE LINKE):</p>
      <p klasse="J_1">Joachim Nagel hat uns zugesagt und versprochen, dass die Studie, die Sie gerade angesprochen haben, durchgeführt wird. Trotzdem haben Sie schon ein neues Programm zur Finanzierung von Schutzgebieten im Kongobecken – Biodiversitätserhalt und nachhaltige Waldbewirtschaftung – aufgelegt. Wäre es nicht sinnvoller, damit zu warten, bis die Studie fertig ist?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003033"><name><vorname>Norbert</vorname><nachname>Barthle</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMZ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung:</p>
      <p klasse="J_1">Die ersten Ergebnisse dieser ersten vorläufigen Auswertung der Studie ergeben, dass es eine Reihe von Empfehlungen gibt, wie zum Beispiel Anstellung qualifizierten Fachpersonals, Aufwertung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Wildhüter, Überarbeitung des Beschwerdemechanismus, Förderung sozioökonomischer Entwicklungen, Kompensationsmechanismen für Mensch-Wildtier-Konflikte, Integration der Baka.</p>
      <p klasse="J">Es gibt also einige Hinweise, die wir ernsthaft prüfen werden, und das wird dann sorgfältig bewertet werden, wenn die endgültig fertige Studie vorgelegt wurde.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004882"><name><vorname>Eva-Maria</vorname><nachname>Schreiber</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Eva-Maria Schreiber (DIE LINKE):</p>
      <p klasse="J_1">Danke schön. – Ich habe noch eine ganz kurze Nachfrage: Ist bei den Untersuchungen herausgekommen, welche Schutzgebiete besonders betroffen sind, und, wenn ja, können Sie mir sagen, welche das sind?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003033"><name><vorname>Norbert</vorname><nachname>Barthle</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMZ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung:</p>
      <p klasse="J_1">Es geht in der Studie ja insbesondere um den Lobéké-Nationalpark, einen Teil des großen Waldgebietes im Kongobecken.</p>
      <kommentar>(Eva-Maria Schreiber [DIE LINKE]: Lobéké und?)</kommentar>
      <p klasse="O">Dieses große Waldgebiet im Kongobecken ist eines der drei großen Waldreservate dieser Erde, die es zu schützen gilt.</p>
      <kommentar>(Eva-Maria Schreiber [DIE LINKE]: Sind also alle drei betroffen oder nur Lobéké?)</kommentar>
      <p klasse="O">– Lobéké, soweit ich weiß.</p>
      <kommentar>(Eva-Maria Schreiber [DIE LINKE]: Okay! – Karlheinz Busen [FDP]: Geht das jetzt immer so weiter?)</kommentar>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Jetzt ist Ihr Fragerecht erschöpft, Kollegin Schreiber.</p>
      <p klasse="J">Wir machen weiter mit dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.</p>
      <p klasse="J">Die Frage 13 des Kollegen Stefan Schmidt wird schriftlich beantwortet.</p>
      <p klasse="J">Damit kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Zur Beantwortung steht der Kollege Staatssekretär Mayer zur Verfügung.</p>
      <p klasse="J">Ich rufe die Frage 14 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bündnis 90/Die Grünen, auf:</p>
      <p klasse="p">Was unternimmt die Bundesregierung, um möglichst schnell in Erfahrung zu bringen, inwiefern genau insbesondere grenznahe Atomkraftwerke von dem mutmaßlich auch von einem hiesigen Ort ausgehenden Hackerangriff auf den französischen Baukonzern Ingérop betroffen sind (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 19/6828), und welche Erkenntnisse hat sie darüber, inwiefern Ingérop selbst durch konzerninterne Maßnahmen das Ausmaß der Betroffenheit der von dem Hackerangriff betroffenen Atomanlagen klären wird (vergleiche vorgenannte Antwort; gegebenenfalls bitte möglichst mit Angabe der Zeitschiene)?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003589"><name><vorname>Stephan</vorname><nachname>Mayer</nachname><ortszusatz>(Altötting)</ortszusatz><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat:</p>
      <p klasse="J_1">Herzlichen Dank, sehr geehrter Herr Präsident. – Sehr verehrte Kollegin Kotting-Uhl, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Entgegen der Annahme in der Fragestellung liegen der Bundesregierung bisher keinerlei Erkenntnisse vor, dass der Hackerangriff auf den französischen Baukonzern Ingérop aus dem Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland heraus erfolgt ist.<a id="S8548" name="S8548" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="J">Im Hinblick auf den Hackerangriff erfolgen aktuell weitere Sachstandsanfragen an das für das Ermittlungsverfahren zuständige Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen durch das Bundeskriminalamt und an die französische ANSSI – die Agence Nationale de la Sécurité des Systèmes d’Information – durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Im Übrigen wird das Ermittlungsergebnis der zuständigen französischen und nordrhein-westfälischen Behörden abzuwarten sein.</p>
      <p klasse="J">Zu Fragen sowohl der nuklearen Sicherung als auch der nuklearen Sicherheit steht die Bundesregierung bilateral und auf europäischer Ebene in regelmäßigem Kontakt mit den zuständigen französischen Stellen. Die Bewertung der nuklearen Sicherung sowie der nuklearen Sicherheit der französischen Atomkraftwerke obliegt ausschließlich den französischen Aufsichtsbehörden. Nur ihnen liegen alle hierfür notwendigen Informationen vor.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Sie möchten sicher nachfragen, Frau Kotting-Uhl?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003792"><name><vorname>Sylvia</vorname><nachname>Kotting-Uhl</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Ich möchte gerne nachfragen, Herr Präsident, danke. – Herr Staatssekretär, das Spielchen „Allein Frankreich ist zuständig dafür, wie sicher seine Atomkraftwerke sind, und behält alle Informationen darüber“ kenne ich schon. Wie immer befriedigt mich das nicht. Wir reden von Atomkraftwerken, also von Hochsicherheitstechnologie.</p>
      <p klasse="J">Wir haben hier womöglich Vorbereitungen für Angriffe. Wenn man hier im Bundestag nach den Schutzmaßnahmen gegen Terrorangriffe bei Atomkraftwerken fragen will, muss man sich in die Geheimdienststelle begeben. Da ist durchaus ein Bewusstsein vorhanden, dass es um sensible Daten geht. Jetzt sind hier mit hoher Wahrscheinlichkeit sensible Daten über Atomkraftwerke abgegriffen worden. Wir reden vielleicht von Daten über Fessenheim an der deutschen Grenze; das wird zumindest in der „Badischen Zeitung“ genannt. Wir reden vielleicht auch über Cattenom, das ebenfalls an der deutschen Grenze steht. Sie wissen, ein halbes Jahr nachdem dieser Angriff bekannt geworden ist, immer noch nicht, was da eigentlich Sache ist, ob diese Daten mit einem gewissen Mehrwert für eventuelle Terrorangriffe abgegriffen worden sind und welchen Mehrwert sie haben.</p>
      <p klasse="J">Ich will Sie deshalb ganz konkret fragen, ob Sie in Frankreich zur Schadensvorsorge um eine vorübergehende Abschaltung der betroffenen AKW ersucht haben, solange die Terrorschutzrelevanz und das Ausmaß der erbeuteten Daten nicht vollständig geklärt sind, und wie Sie überhaupt rechtfertigen, dass Sie ein halbes Jahr nach den Hackerangriffen noch nicht wissen, welche Atomanlagen betroffen sind. Wie gesagt – ich wiederhole es –: Wir reden auch von Anlagen an unserer Grenze.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003589"><name><vorname>Stephan</vorname><nachname>Mayer</nachname><ortszusatz>(Altötting)</ortszusatz><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat:</p>
      <p klasse="J_1">Sehr verehrte Frau Kollegin Kotting-Uhl, ich darf vielleicht, bevor ich die konkreten Fragen beantworte, ein bisschen auf den Gesamtkontext eingehen. Es ging um einen Hackerangriff auf den französischen Baukonzern Ingérop. Dabei sind über 11 000 Dateien für konkret zwölf Bauvorhaben abgezogen worden. Diese zwölf Bauvorhaben befinden sich größtenteils in Frankreich, aber auch in Spanien und in Südamerika. Keines dieser Bauvorhaben ist in Deutschland.</p>
      <p klasse="J">Es gibt, um dies auch ausdrücklich zu sagen, überhaupt keine Erkenntnisse und Hinweise, dass Dateien mit deutschem Bezug abgezogen wurden. Es gibt auch keine Hinweise darauf, dass Dateien mit Bezug auf deutsche Einrichtungen abgezogen wurden.</p>
      <p klasse="J">Ich sage: Es war ein Zufall, dass ein Teil dieser über 11 000 Dateien auf einem Server veröffentlicht wurde, der in einer Einrichtung in Dortmund platziert war, die zu dem linken Kulturzentrum „Langer August“ zählt. Es hätte durchaus auch sein können, dass diese Dateien auf einem anderen Server veröffentlicht worden wären. Es gibt keinerlei Bezüge zu Deutschland mit Ausnahme dessen, dass der Server, auf dem die Dateien veröffentlicht wurden, in Deutschland stand. Deshalb muss ich hier den Deutschlandbezug wirklich von mir weisen.</p>
      <p klasse="J">Was die konkrete Frage anbelangt, welche Vorhaben in Bezug auf die Dateien veröffentlicht worden sind: Es geht beispielsweise ganz konkret um ein geplantes Hochsicherheitsgefängnis in Frankreich. Es geht um ein geplantes Atommüllendlager im Nordosten Frankreichs, das Projekt Cigéo. Es geht – das ist aber nicht verifiziert – laut eines Artikels in der „Süddeutschen Zeitung“ auch um das Atomkraftwerk Fessenheim.</p>
      <p klasse="J">Es gab deshalb bislang überhaupt keine Notwendigkeit, dass die deutschen Sicherheitsbehörden die französischen Behörden auffordern oder ersuchen, ein Atomkraftwerk in Frankreich stillzulegen oder den Betrieb einzustellen.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Weitere Frage? – Bitte.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003792"><name><vorname>Sylvia</vorname><nachname>Kotting-Uhl</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Ja, da möchte ich gerne nachhaken. Danke, Herr Präsident. – Unsere Einschätzung über Risiken und darüber, wann man gegen Risiken Vorsorge treffen muss, ist eine sehr unterschiedliche. Natürlich ist der Bezug zu Deutschland gegeben, auch wenn es mit deutschem Boden nichts zu tun hat.</p>
      <p klasse="J">Es geht nämlich um ein Atomkraftwerk, und zwar das älteste Europas, das gegen Unfälle und Terrorangriffe extrem unterausgelegt ist und das direkt an der deutschen Grenze steht. Bei einem Unfall wäre vermutlich Deutschland aufgrund der häufig vorherrschenden Windrichtung stärker betroffen als Frankreich selbst. Von diesem Atomkraftwerk wurden vermutlich Baupläne entwendet. Anhand genau dieser Baupläne kann man auch feststellen, wie man dieses Kraftwerk angreifen kann. Deshalb kann man so etwas hier nur in der Geheimdienststelle begutachten, und deshalb wird hier nie darüber verhandelt – mit gutem Grund.<a id="S8549" name="S8549" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="J">Diese Pläne sind nun vermutlich geklaut. Sie sagen, es gibt keinen Hinweis, keinen Nachweis. Hinweise gibt es. Es gibt keinen Nachweis. Es gibt aber auch keinen Beweis des Gegenteils. Das ist bei einem Risiko – hier reden wir von Hochrisikoanlagen – der Punkt, um den es geht: Ich brauche den Gegenbeweis. Ich brauche nicht den Nachweis, sondern den Gegenbeweis. Solange dieser nicht da ist, ist eine potenzielle Gefahr im Raum, der Sie meiner Meinung nach auch nachgehen müssten.</p>
      <p klasse="J">Ich frage Sie jetzt in diesem Zusammenhang, an welchen europäischen Atomkraftwerken der Baukonzern Ingérop nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligt war, insbesondere an welchen AKW in Belgien, Frankreich und der Schweiz; denn es ist nicht ausgeschlossen, dass auch andere Atomkraftwerke an unseren Grenzen betroffen sind. Ich gehe nicht davon aus, dass Sie mir das jetzt beantworten können, und bitte deshalb vorsorglich –</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Stellen Sie Ihre Fragen, und spekulieren Sie nicht darüber, wie die Antworten sind. Bitte sehr.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003792"><name><vorname>Sylvia</vorname><nachname>Kotting-Uhl</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">– um schriftliche Beantwortung; sonst bekomme ich keine Antwort, Herr Präsident.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003589"><name><vorname>Stephan</vorname><nachname>Mayer</nachname><ortszusatz>(Altötting)</ortszusatz><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat:</p>
      <p klasse="J_1">Herzlichen Dank. – Sehr verehrte Frau Kollegin Kotting-Uhl, ich möchte noch einmal betonen, dass bei diesem Hackerangriff auf den französischen Baukonzern Ingérop über 11 000 Dateien mit einem Gesamtvolumen von über 65 Gigabyte mit Bezug zu zwölf Bauvorhaben abgezogen wurden. Keines dieser Bauvorhaben liegt in Deutschland oder hat Bezug zu Deutschland. Der überwiegende Großteil liegt in Frankreich bzw. in Spanien sowie Südamerika.</p>
      <p klasse="J">Darüber hinaus möchte ich deutlich festhalten, dass sowohl für das Ermittlungsverfahren als auch für etwaige Vorkehrungen und Vorsorgemaßnahmen ausschließlich die französischen Behörden zuständig sind.</p>
      <p klasse="J">Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik steht in engem Kontakt mit seiner Partnerbehörde ANSSI, und es läuft auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren in Frankreich. Über den Stand des Ermittlungsverfahrens haben wir keinerlei weitere Kenntnis.</p>
      <kommentar>(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist fahrlässig, was Sie da machen!)</kommentar>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Weitere Fragen möchte die Abgeordnete Filiz Polat, Bündnis 90/Die Grünen, stellen.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004857"><name><vorname>Filiz</vorname><nachname>Polat</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Parlamentarischer Staatssekretär Mayer, ich möchte noch einmal konkret nachfragen.</p>
      <p klasse="J">Aus Ihrer ersten Antwort ging nicht klar hervor, ob es ein Eigeninteresse der Sicherheitsbehörden gibt, auch in Fragen der Atomsicherheit in Zusammenarbeit mit den französischen Partnern grenzüberschreitend eigene Erkenntnisse einzuholen. Ist das richtig?</p>
      <p klasse="J">Sie sind zuständig für den Katastrophenschutz. Sie als verantwortliches Ministerium sind im Rahmen der Sicherheitsbehörden dafür zuständig, die Atomsicherheit sozusagen auch grenzüberschreitend sicherzustellen. Ihrer Antwort vorhin habe ich entnommen, dass Sie diesbezüglich keinen Handlungsbedarf sehen. Oder habe ich Sie da falsch verstanden?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003589"><name><vorname>Stephan</vorname><nachname>Mayer</nachname><ortszusatz>(Altötting)</ortszusatz><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat:</p>
      <p klasse="J_1">Liebe Frau Kollegin Polat, Sie haben mich insoweit falsch verstanden, als ich sehr wohl Handlungsbedarf sehe. Aber diesem Handlungsbedarf sind die Bundesregierung und insbesondere das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat auch ausreichend nachgekommen. Unsere Geschäftsbereichsbehörden, insbesondere das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, standen und stehen in engem Kontakt mit ihren französischen Partnerbehörden.</p>
      <p klasse="J">Für die Sicherheit der Kernkraftwerke in Deutschland ist nicht das Bundesministerium des Innern, sondern das Bundesumweltministerium zuständig. Auch für den Katastrophenschutz ist nicht das Bundesinnenministerium zuständig. Wir sind für den Zivilschutz zuständig. Die gesetzgeberische Zuständigkeit für den Katastrophenschutz liegt eindeutig bei den Bundesländern.</p>
      <p klasse="J">Ich nehme uns allerdings nicht aus der Verantwortung. Aus meiner Sicht kommen wir unserer Verantwortung in vollem Umfang nach, indem wir, wie gesagt, mit unseren französischen Geschäftsbereichsbehörden in engem Kontakt stehen.</p>
      <p klasse="J">Auch in Deutschland läuft ein Ermittlungsverfahren; das möchte ich hinzufügen. Dieses läuft aber nicht beim Bundeskriminalamt, sondern bei den Justizbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen; schließlich hat sich der Server, der am 4. Juli des letzten Jahres stillgelegt wurde, in Dortmund befunden. Federführend zuständig ist unserer Kenntnis nach das Polizeipräsidium Dortmund. Wie der aktuelle Stand des dort geführten Ermittlungsverfahrens ist, entzieht sich unserer Kenntnis.</p>
      <p klasse="J">Ich möchte nochmals sehr eindrücklich dem Eindruck entgegentreten, dass wir, das Bundesinnenministerium, in irgendeiner Weise eine Obliegenheit verletzt hätten oder irgendeiner Verantwortung nicht ausreichend nachgekommen wären.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Eine Zusatzfrage für die Kollegin.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004857"><name><vorname>Filiz</vorname><nachname>Polat</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<a id="S8550" name="S8550" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe jetzt herausgehört, dass die Sicherheitsbehörden involviert sind, unter anderem das BSI. Nichtsdestotrotz haben Sie in der Beantwortung der Frage der Kollegin Sylvia Kotting-Uhl eingangs gesagt, die Namen der betroffenen Atomkraftanlagen hätten Sie der Presse entnommen. Oder haben Sie eigene Erkenntnisse darüber, dass spezielle Datensätze von diesen Atomkraftanlagen in Grenznähe über das BSI beispielsweise im Austausch mit den französischen Partnern eingeholt wurden? Also, gibt es eine aktive Korrespondenz zwischen Frankreich und der deutschen Sicherheitsbehörde BSI darüber, ob grenznahe Atomanlagen betroffen sind?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003589"><name><vorname>Stephan</vorname><nachname>Mayer</nachname><ortszusatz>(Altötting)</ortszusatz><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat:</p>
      <p klasse="J_1">Sehr geehrte Frau Kollegin Polat, wir haben den Kenntnisstand, der aus den Informationen der französischen Partnerbehörden stammt, dass offenkundig Dateien bezüglich des geplanten Atommülllagers Cigéo im Nordosten Frankreichs und bezüglich eines geplanten Hochsicherheitsgefängnisses in Frankreich geklaut bzw. abgezogen wurden. Darüber hinaus haben wir der Presse entnommen – darauf hat Frau Kollegin Kotting-Uhl hingewiesen; sie hat die „Badische Zeitung“ erwähnt; ich erwähne an dieser Stelle die „Süddeutsche Zeitung“, die ebenfalls darüber berichtet hat –, dass es Hinweise gibt, dass Dateien auch bezüglich des Atomkraftwerks Fessenheim abgezogen wurden. Ich kann dies an dieser Stelle aber nicht positiv bestätigen.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Wir fahren mit dem Geschäftsbereich des Innenministeriums fort. Die Frage 15 des Abgeordneten Andrej Hunko wird schriftlich beantwortet genauso wie die Frage 16 der Abgeordneten Ulla Jelpke, die Fragen 17 und 18 des Abgeordneten Christian Kühn, die Frage 19 der Abgeordneten Sevim Dağdelen, die Fragen 20 und 21 der Abgeordneten Luise Amtsberg, die Frage 22 des Abgeordneten Michel Brandt, die Frage 23 des Abgeordneten Tobias Pflüger und die Frage 24 des Abgeordneten Stephan Brandner.</p>
      <p klasse="J">Damit sind wir am Ende dieses Geschäftsbereichs.</p>
      <p klasse="J">Ich rufe nun den Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts auf. Zur Beantwortung steht Staatsminister Roth zur Verfügung.</p>
      <p klasse="J">Ich rufe die Frage 25 des Abgeordneten Stephan Brandner, AfD, auf:</p>
      <p klasse="p">Welche Informations- und Öffentlichkeitsarbeit über den Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration (GCM) hat die Bundesregierung betrieben in der Zeit zwischen dem Beginn der Verhandlungen und der laut der Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 5 in der Fragestunde vom 28. November 2018 (Plenarprotokoll 19/67) angegebenen, erstmals am 8. März 2018 erfolgten Berichterstattung über den Verhandlungsstand?</p>
      <p klasse="J">Das Wort hat der Staatsminister.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003213"><name><vorname>Michael</vorname><nachname>Roth</nachname><rolle><rolle_lang>Staatsminister im Auswärtigen Amt</rolle_lang><rolle_kurz>Staatsminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt:</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege Brandner, Ihre Frage bezieht sich auf den Zeitraum vom 20. Februar bis 8. März vergangenen Jahres. Bereits vor Beginn der Verhandlungen hatte die Bundesregierung alle Fraktionen des Deutschen Bundestags jeweils über die Möglichkeit informiert, im Zuge der Erarbeitung des Globalen Pakts für Migration an Konsultationen mit der Zivilgesellschaft in Genf und in New York teilzunehmen. Nur die Fraktion der SPD und die Fraktion Die Linke haben diese Einladung angenommen und an den Beratungs- und Anhörungsrunden teilgenommen.</p>
      <p klasse="J">Die Verhandlungen zum Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration begannen dann am 20. Februar. Am 8. März fand ein zivilgesellschaftlicher Dialog mit der Bundesregierung statt, bei dem die Bundesregierung unter anderem über den sehr frühen Verhandlungsstand berichtet hat. Zwischen dem 20. Februar und dem 8. März hat es eine Reihe öffentlicher Stellungnahmen vor allem über Tweets der Ständigen Vertretung in New York und der Leiterin der im Auswärtigen Amt zuständigen Abteilung über den Verhandlungsstand gegeben. Im gleichen Zeitraum wurde die Öffentlichkeit über den Twitterkanal des deutschen Kovorsitzes im Globalen Forum für Migration und Entwicklung informiert.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Kollege?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004678"><name><vorname>Stephan</vorname><nachname>Brandner</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Stephan Brandner (AfD):</p>
      <p klasse="J_1">Ja, gerne. – Ihre Aussagen bezogen sich auf das Jahr 2018, wenn ich Sie richtig verstanden habe?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003213"><name><vorname>Michael</vorname><nachname>Roth</nachname><rolle><rolle_lang>Staatsminister im Auswärtigen Amt</rolle_lang><rolle_kurz>Staatsminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt:</p>
      <p klasse="J_1">Ja.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004678"><name><vorname>Stephan</vorname><nachname>Brandner</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Stephan Brandner (AfD):</p>
      <p klasse="J_1">Aber nach meiner Kenntnis wurde am 19. September 2016, also vor rund zweieinhalb Jahren, der Beschluss in New York gefasst, über den Global Compact zu verhandeln. Ist im Zeitraum von der Beschlussfassung im September 2016 bis Februar 2018 nichts passiert, was an die Öffentlichkeit dringen sollte bzw. nicht an die Öffentlichkeit dringen durfte?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003213"><name><vorname>Michael</vorname><nachname>Roth</nachname><rolle><rolle_lang>Staatsminister im Auswärtigen Amt</rolle_lang><rolle_kurz>Staatsminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Präsident! Herr Abgeordneter, es tut mir leid, Ihren Vermutungen nicht Rechnung tragen zu können. Aber es hat sich seitens der Bundesregierung niemals um eine geheime Mission gehandelt. Ganz im Gegenteil: Wir waren von Anfang an bemüht, zivilgesellschaftliche Akteure, aber auch den Deutschen Bundestag bestmöglich einzubinden. Aber die eigentlichen Verhandlungen haben erst im vergangenen Jahr begonnen. Ich habe Sie darüber informiert, was wir in diesem sehr kurzen Zeitraum, zu dem Sie eine Frage gestellt haben, getan haben. Zuvor hat es natürlich ebenfalls entsprechende Unterrichtungen und Informationen gegeben. Aber dazu haben Sie keine Frage gestellt.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Haben Sie eine weitere Zusatzfrage?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004678"><name><vorname>Stephan</vorname><nachname>Brandner</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Stephan Brandner (AfD):</p>
      <p klasse="J_1">Herr Staatssekretär, Ihr Bemühen in allen Ehren. Dass Sie stets bemüht sind, bemerkt man ja oft bei den Antworten, die Sie hier geben. Aber ich habe doch eine Nachfrage gestellt, und darauf fehlt mir jetzt die Antwort.<a id="S8551" name="S8551" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="J">Ist also nach dem Beschluss vom 20. September 2016 der Vereinten Nationen bis Februar 2018 offenbar nichts passiert, was die Bundesregierung und ihre Öffentlichkeitsarbeit betrifft? Nach meiner Kenntnis haben andere Staaten viel schneller reagiert. Wenn Sie sagen, es sei erst im Februar 2018 angefangen worden, zu verhandeln, dann frage ich mich persönlich: Wie kam denn die amerikanische Regierung auf die Idee, bereits am 3. Dezember 2017 zu sagen: „Da machen wir nicht mit; das greift zu sehr in unsere Souveränitätsrechte ein“? Konnte die hellsehen, oder hat die Bundesregierung es einfach verpennt?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003213"><name><vorname>Michael</vorname><nachname>Roth</nachname><rolle><rolle_lang>Staatsminister im Auswärtigen Amt</rolle_lang><rolle_kurz>Staatsminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Präsident! Herr Abgeordneter, offenkundig haben Sie meine erste Antwort nicht richtig verstanden. Deswegen wiederhole ich sie: Selbstverständlich hat es auch im Vorfeld schon entsprechende Unterrichtungen gegeben.</p>
      <kommentar>(Stephan Brandner [AfD]: Welche denn?)</kommentar>
      <p klasse="O">Ich bedauere sehr, dass Ihre Fraktion, die ja offenkundig ein immenses Interesse an diesem Thema hatte, die Einladung der Bundesregierung und der Vereinten Nationen nicht angenommen hat, sich entsprechend zu informieren.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Mehr als zwei Nachfragen sind nach der Geschäftsordnung nicht vorgesehen, Herr Brandner.</p>
      <kommentar>(Stephan Brandner [AfD]: Das ist bedauerlich!)</kommentar>
      <p klasse="J">Die Frage 26 des Abgeordneten Michel Brandt, die Frage 27 der Abgeordneten Sevim Dağdelen, die Fragen 28 und 29 des Abgeordneten Fabio De Masi, die Fragen 30 und 31 des Abgeordneten Klaus-Peter Willsch, die Frage 32 des Abgeordneten Uwe Kekeritz und die Frage 33 der Abgeordneten Filiz Polat werden schriftlich beantwortet.</p>
      <p klasse="J">Ich rufe Frage 34 der Abgeordneten Heike Hänsel auf:</p>
      <p klasse="p">Wird die Bundesregierung politische Initiativen auf UN-Ebene ergreifen, um einen drohenden erneuten – nach meiner Auffassung völkerrechtswidrigen – Einmarsch der Türkei in den Norden Syriens zu verhindern ( www.spiegel.de/politik/ausland/syrien-donald-trump-will-von-recep-tayyip-erdogan-garantien-fuer-kurden-a-1246679.html ), und wie bewertet sie vor diesem Hintergrund inzwischen die türkische Besatzung der Region um die Stadt Afrin im Norden Syriens?</p>
      <p klasse="J">Herr Staatsminister Roth.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003213"><name><vorname>Michael</vorname><nachname>Roth</nachname><rolle><rolle_lang>Staatsminister im Auswärtigen Amt</rolle_lang><rolle_kurz>Staatsminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt:</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Abgeordnete Hänsel, die Bundesregierung nimmt die wiederholten Ankündigungen türkischer Politiker, eine Militäraktion in Nordostsyrien zu starten, sehr ernst. Wir stehen sowohl mit der türkischen Regierung als auch mit unseren Verbündeten in einem engen Austausch, um dazu beizutragen, dass ein solches militärisches Eingreifen verhindert wird. Die Bundesregierung hat mit Blick auf die türkische Militäroperation in Afrin wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass die Türkei bei allem, was sie in Syrien tut, die Bestimmungen zum Schutz der Zivilbevölkerung nach dem humanitären Völkerrecht zwingend und unbedingt einhalten muss.</p>
      <p klasse="J">Wir haben auch deutlich gemacht, dass sich das Eingreifen in Afrin im Übrigen auf das Notwendige und Erforderliche zu beschränken hat und dass das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden muss. Die Bundesregierung stand und steht hierzu in einem engen Kontakt und Austausch mit der türkischen Regierung.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Möchten Sie nachfragen?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003763"><name><vorname>Heike</vorname><nachname>Hänsel</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Heike Hänsel (DIE LINKE):</p>
      <p klasse="J_1">Ja. – Danke schön, Herr Staatsminister. – Die Bundesrepublik Deutschland ist ja jetzt für zwei Jahre nichtständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrates, und insofern sollte der Bundesregierung das Völkerrecht umso mehr am Herzen liegen.</p>
      <p klasse="J">Sie haben jetzt hier wieder diese verklausulierte Formulierung gebracht, Ihnen liege das humanitäre Völkerrecht am Herzen. – Es geht um das umfassende Völkerrecht. Der Bundestag hat den türkischen Einmarsch in Afrin eindeutig als völkerrechtswidrig verurteilt, so auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages. Ich hatte ja auch gefragt, ob sich die Bundesregierung dazu mittlerweile anders positioniert. Der Außenminister sagte vor fast einem Jahr – ich zitiere es –:</p>
      <p klasse="Z">Sollte es darüber hinaus</p>
      <p klasse="O">– in Afrin –</p>
      <p klasse="Z">zu einer dauerhaften Besetzung kommen, würde dies eine neue Realität schaffen, auch hinsichtlich der Frage, inwieweit Völkerrecht verletzt ist oder nicht.</p>
      <p klasse="J">Sind Sie der Meinung, dass die Besetzung Afrins mittlerweile lang genug andauert, um sie als völkerrechtswidrig zu beurteilen, so wie es auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages getan hat?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003213"><name><vorname>Michael</vorname><nachname>Roth</nachname><rolle><rolle_lang>Staatsminister im Auswärtigen Amt</rolle_lang><rolle_kurz>Staatsminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Präsident! Frau Kollegin, es steht mir nicht zu – das wissen Sie auch – und es steht der Bundesregierung insgesamt nicht zu, Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zu kommentieren. Ich habe unsere Auffassung hier noch einmal zum Ausdruck gebracht.</p>
      <p klasse="J">Ich will auch wiederholen, dass trotz der von der Türkei hervorgehobenen Sicherheitsinteressen der militärische Einsatz in Afrin inakzeptabel war. Dies hat die Bundeskanzlerin auch an entsprechender Stelle noch einmal betont. Ob die Türkei bei Beginn der Operation in einer sogenannten Selbstverteidigungslage gehandelt hat, konnte die Bundesregierung – das ist der für uns schwierige Punkt – mangels eigener Erkenntnisse über die genaue Lage vor Ort weder offiziell bestätigen noch widerlegen. Und das, Frau Abgeordnete Hänsel, ist auch weiterhin der Fall. Aus Sicht der Bundesregierung ist die türkische Argumentation deshalb nicht zweifelsfrei.<a id="S8552" name="S8552" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="J">Sie haben darüber hinaus noch einmal unser Bemühen im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen angesprochen; wir sind dort jetzt ja für zwei Jahre ständiges Mitglied. Wir sind der Auffassung, dass wir derzeit vor allem auch andere Gesprächskanäle nutzen sollten, um ein unabgestimmtes militärisches Eingreifen der Türkei in Nordostsyrien zu verhindern. Wir stehen dazu mit der Türkei in Kontakt, aber auch mit wichtigen Verbündeten.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Möchten Sie noch einmal nachfragen?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003763"><name><vorname>Heike</vorname><nachname>Hänsel</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Heike Hänsel (DIE LINKE):</p>
      <p klasse="J_1">Ja, danke schön. – Es geht aktuell um den nach wie vor drohenden weiteren Einmarsch türkischer Einheiten im Norden Syriens. Das betrifft die Region Rojava unter kurdischer Selbstverwaltung. Um eine Initiative zu ergreifen, wäre es ja zwingend, auch die Frage der Rüstungsexporte in die Türkei auf die Tagesordnung zu setzen. Meine Fragen: Zieht die Bundesregierung angesichts der völkerrechtswidrigen Handlungen der Türkei in Erwägung, deutsche Rüstungsexporte in die Türkei zu stoppen? Und wie steht die Bundesregierung zu der Idee einer 30 Kilometer breiten Sicherheitszone, die derzeit zwischen Trump und Erdogan verhandelt wird und die die gesamte Region Rojava betreffen würde?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003213"><name><vorname>Michael</vorname><nachname>Roth</nachname><rolle><rolle_lang>Staatsminister im Auswärtigen Amt</rolle_lang><rolle_kurz>Staatsminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Präsident. – Frau Abgeordnete, das sind sieben Fragen in ungefähr 40 Sekunden gewesen. Ich versuche, sie bestmöglich zu beantworten.</p>
      <kommentar>(Heike Hänsel [DIE LINKE]: Sieben Fragen? Zwei!)</kommentar>
      <p klasse="J">Ich will noch einmal hervorheben, dass sich der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen damit am 30. Januar befassen wird. Das Thema Syrien wird dann noch einmal Gegenstand der Beratungen sein. Das ist ein wichtiger Punkt.</p>
      <p klasse="J">Wir selber sind im Rahmen unserer Möglichkeiten bemüht, dass es nicht zu den Umsetzungen kommt, die die türkische Regierung und auch der türkische Staatspräsident wiederholt angekündigt haben. Wir befinden uns aber noch in enger Absprache mit unseren Partnern, insbesondere mit den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Akteuren.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Die Kollegin Hänsel hat noch eine zweite Frage. Das ist die Frage 35:</p>
      <p klasse="p">Wird die Bundesregierung eine politische Initiative auf UN-Ebene ergreifen, damit der Fall des sich seit über sechs Jahren in der ecuadorianischen Botschaft in London befindlichen Journalisten Julian Assange ( www.merkur.de/politik/wikileaks-gruender-assange-so-schlecht-geht-es-ihm-nach-acht-jahren-im-exil-zr-10906303.html ) humanitär gelöst und eine Auslieferung an die USA verhindert wird, und welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Novellierungen der Richtlinien zur US-Militärgerichtsbarkeit ( www.whitehouse.gov/presidential-actions/2018-amendments-manual-courts-martial-united-states/ ), die am 1. Januar 2019 in Kraft getreten sind, auf den Fall von Assange, gegen den in den USA ein lange geheim gehaltener Haftbefehl besteht ( www.sueddeutsche.de/politik/whistleblower-offenbar-geheime-anklage-gegen-wikileaks-gruender-assange-1.4213860 )?</p>
      <p klasse="J">Wollen Sie die auch beantworten, Herr Staatsminister?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003213"><name><vorname>Michael</vorname><nachname>Roth</nachname><rolle><rolle_lang>Staatsminister im Auswärtigen Amt</rolle_lang><rolle_kurz>Staatsminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt:</p>
      <p klasse="J_1">Ja, Herr Präsident, auch die werde ich beantworten. – Frau Abgeordnete Hänsel, die Bundesregierung ist der Auffassung, dass, wenn überhaupt, nur die Regierungen Ecuadors und Großbritanniens rechtliche Garantien abgeben könnten, Julian Assange nicht an die Vereinigten Staaten von Amerika auszuliefern.</p>
      <p klasse="J">Über die Auswirkungen der in der Frage zitierten Novellierungen der Richtlinien zur US-Militärgerichtsbarkeit auf den Fall von Herrn Assange liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung verfügt zudem über keine Erkenntnisse, ob in den Vereinigten Staaten von Amerika ein geheim gehaltener Haftbefehl gegen Herrn Assange besteht.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Sind Sie damit zufrieden, Frau Hänsel?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003763"><name><vorname>Heike</vorname><nachname>Hänsel</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Heike Hänsel (DIE LINKE):</p>
      <p klasse="J_1">Nein, ich würde gerne nachfragen. Bisher waren die Antworten eigentlich keine Antworten, auch auf die vorherigen Fragen nicht.</p>
      <p klasse="J">Ich möchte dieses Thema noch einmal auf die Tagesordnung bringen; denn Julian Assange ist als politischer Flüchtling von der ecuadorianischen Regierung anerkannt und befindet sich seit über sechs Jahren in dieser Botschaft. Das Ganze hat eine internationale Dimension: Er hat unter anderem US-Kriegsverbrechen im Irak und in Afghanistan aufgedeckt und musste sich deshalb in die Botschaft begeben, weil die USA versucht haben, ihn strafrechtlich zu verfolgen, und zwar auf europäischem Boden. Da stellt sich mir schon die Frage, ob die Bundesregierung bereit ist, eine derartige extraterritoriale Verfolgung vonseiten der USA von Whistleblowern und Journalisten auf europäischem Boden einfach hinzunehmen und zu sagen: Das betrifft uns nicht; das betrifft nur Ecuador und Großbritannien. – Muss nicht im Rahmen der EU eine Initiative ergriffen werden, um Whistleblower vor einer solchen extraterritorialen Verfolgung zu schützen?</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Herr Staatsminister.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003213"><name><vorname>Michael</vorname><nachname>Roth</nachname><rolle><rolle_lang>Staatsminister im Auswärtigen Amt</rolle_lang><rolle_kurz>Staatsminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Präsident. – Frau Abgeordnete Hänsel, mit Verlaub, um eines möchte ich bitten: Ich respektiere Ihre Fragen, und Sie tolerieren bitte auch meine Antworten. Ich habe hier natürlich Antworten gegeben. Ob sie Ihnen gefallen, steht in Ihrem Ermessen. Aber Antworten gebe ich, und das nicht nur als Michael Roth, sondern für die gesamte Bundesregierung.<a id="S8553" name="S8553" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="J">Die Bundesregierung hat erst einmal sehr, sehr großes Vertrauen in das britische Rechtssystem. Nach Kenntnis der Bundesregierung haben die USA bislang auch gegenüber Großbritannien kein Auslieferungsersuchen gestellt. Ein Auslieferungsersuchen an Ecuador ist der Bundesregierung ebenfalls nicht bekannt. Fraglich wäre zudem, ob die Auslieferung nach Ecuador überhaupt möglich wäre. Sobald Herr Assange die ecuadorianische Botschaft in London verließe, müsste er nämlich mit einer Verhaftung durch die britische Polizei rechnen; das wissen Sie. Darüber hinaus verfügt Herr Assange ja auch über die ecuadorianische Staatsbürgerschaft. Es gibt entsprechende britische Zusicherungen – das sind die Informationen, die uns vorliegen –, dass Herr Assange niemals in die Vereinigten Staaten von Amerika ausgeliefert werden dürfte, weil ihm dort möglicherweise die Todesstrafe droht. Er könnte also nur ausgeliefert werden, wenn die Vereinigten Staaten von Amerika zusichern, dass ihm die Todesstrafe definitiv nicht droht.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank für diese Antwort. – Wir machen jetzt weiter mit der Fragestunde, weil ich durchkommen möchte.</p>
      <kommentar>(Heike Hänsel [DIE LINKE]: Ich habe aber zwei Nachfragen!)</kommentar>
      <p klasse="O">– Haben Sie die zweite noch nicht gestellt?</p>
      <kommentar>(Heike Hänsel [DIE LINKE]: Nein!)</kommentar>
      <p klasse="O">– Okay, Sie schöpfen das voll aus. – Bitte sehr.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003763"><name><vorname>Heike</vorname><nachname>Hänsel</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Heike Hänsel (DIE LINKE):</p>
      <p klasse="J_1">Danke schön, Herr Präsident. – Es geht gar nicht um einen Antrag auf Auslieferung an Ecuador, sondern, wenn, an Schweden. Aber es wäre ganz gut, wenn Sie mir die Quelle bezüglich der Garantien der britischen Regierung, nicht an die USA auszuliefern, nennen; das ist bisher nämlich nicht eindeutig. Darin besteht ja auch das Problem: dass ihm entweder Todesstrafe oder lebenslange Haft droht.</p>
      <p klasse="J">Ich möchte noch einmal sagen: Es geht hier mittlerweile auch um eine humanitäre Frage. Ich habe mit meiner Kollegin vor Weihnachten Julian Assange in der ecuadorianischen Botschaft besucht; das war nach acht Monaten Totalisolation das erste Mal möglich. Er hatte acht Monate lang keinen Zugang zu Internet, Telefon; er hatte keinerlei Besuche. Es gibt jetzt ein ganz strenges Regime, wer ihn überhaupt besuchen kann, auch was die Familie betrifft. Die Situation von Julian Assange hat mittlerweile eine humanitäre Dimension. Fühlen Sie sich nicht aufgerufen, zu sagen: „Wir müssen innerhalb der Vereinten Nationen nach einer humanitären Lösung suchen, die es Julian Assange ermöglicht, in ein für ihn sicheres Land zu gelangen, ohne an die USA ausgeliefert zu werden“?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003213"><name><vorname>Michael</vorname><nachname>Roth</nachname><rolle><rolle_lang>Staatsminister im Auswärtigen Amt</rolle_lang><rolle_kurz>Staatsminister AA</rolle_kurz></rolle></name></redner>Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Präsident! Frau Abgeordnete Hänsel, Sie haben die Lebensumstände von Herrn Assange in der ecuadorianischen Botschaft beschrieben. Die ecuadorianische Regierung weist darauf hin, dass sie das bislang 6 Millionen Euro gekostet hat. Die ecuadorianische Regierung ist ja von Herrn Assange beklagt worden, und diese Klage gegen die beschränkte Form der Lebensführung ist von den ecuadorianischen Gerichten abgewiesen worden.</p>
      <p klasse="J">Ich will darüber hinaus auch Ihre Frage beantworten, auf welche Informationen sich meine Aussage gründet, dass es eine entsprechende Garantie der britischen Regierung gibt: Der Generalstaatsanwalt Ecuadors erklärte am 31. Oktober 2018 im Rahmen einer Pressekonferenz, dass der ecuadorianische Staat am 7. März 2018 und am 10. August 2018 entsprechende Garantien durch die jeweiligen britischen Außenminister, Boris Johnson und Jeremy Hunt, erhalten habe, Julian Assange nicht an Länder auszuliefern, in denen die Todesstrafe bestehe. Also kann eine Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika nur dann möglich sein, wenn die USA deutlich machen, dass ihm nicht die Todesstrafe droht. Das ist eine Formulierung im Konjunktiv; das will ich hervorheben.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Nunmehr endgültig vielen Dank. – Die Fragen 36 und 37 der Abgeordneten Zaklin Nastic wurden zurückgezogen.</p>
      <p klasse="J">Ich rufe dann den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie auf. Die Frage 38 des Kollegen Andrej Hunko, die Fragen 39 und 40 der Kollegin Annalena Baerbock, die Fragen 41 und 42 der Kollegin Lisa Badum, die Frage 43 des Kollegen Bernd Reuther sowie die Frage 44 des Kollegen Oliver Krischer werden schriftlich beantwortet.</p>
      <p klasse="J">Wir kommen jetzt zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Christian Lange bereit.</p>
      <p klasse="J">Die Frage 45 der Kollegin Martina Renner wird schriftlich beantwortet.</p>
      <p klasse="J">Ich rufe die Frage 46 der Abgeordneten Canan Bayram, Bündnis 90/Die Grünen, auf:</p>
      <p klasse="p">Welche Entwicklungspotenziale, Chancen und Risiken sieht die Bundesregierung in den verschiedenen Formen digitaler Unterstützung oder Ersetzung juristischer Tätigkeit (sogenannter Legal Tech), etwa Auswirkungen auf das Berufsbild von Juristinnen und Juristen, auf Wettbewerb, Preisniveau, Transparenz sowie Verbraucherschutz, und zu welchen erkannten Regelungsbedarfen für Legal Tech (etwa im Rechtsdienstleistungsgesetz) wird die Bundesregierung in dieser Wahlperiode Entwürfe vorlegen?</p>
      <p klasse="J">Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003168"><name><vorname>Christian</vorname><nachname>Lange</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär  BMJV</rolle_kurz></rolle></name></redner>Christian Lange, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich würde die Fragen 46 und 47 gerne zusammen beantworten.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Dann rufe ich auch die Frage 47 der Abgeordneten Canan Bayram auf:<a id="S8554" name="S8554" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="p">Wie beurteilt die Bundesregierung die Einsatzmöglichkeiten und -perspektiven von sogenannter Legal Tech (zum Beispiel künstlicher Intelligenz) im Justizbereich zu automatisierter Entscheidungsfindung beziehungsweise Assistenz dabei (etwa in Rechtsprechung, Streitschlichtung, Kriminalitätsprognosen, Strafverfolgung, Strafvollzug, Vertragsprüfung, Juristinnen- und Juristenausbildung), und wie will die Bundesregierung – bei hoheitlicher Nutzung solcher Einsatzoptionen – die darin liegenden Gefahren ausschließen beziehungsweise einhegen?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003168"><name><vorname>Christian</vorname><nachname>Lange</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär  BMJV</rolle_kurz></rolle></name></redner>Christian Lange, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Mit dem Einsatz von Legal Tech in der Justiz, Frau Kollegin, befasst sich die auf Beschluss der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder im Herbst 2017 eingerichtete Länderarbeitsgruppe „Legal Tech“. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nimmt an den Sitzungen der Arbeitsgruppe teil. Die Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen und sollen deshalb abgewartet werden.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Möchten Sie nachfragen?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004665"><name><vorname>Canan</vorname><nachname>Bayram</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Ja, das möchte ich sehr gerne. Vielen Dank, Herr Präsident. – Mich würde insbesondere die Einschätzung des Bundesjustizministeriums hinsichtlich der Fragen im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse interessieren. Da werden ja seitens der Prozessvertreter Angebote gemacht, dass Forderungen abgetreten werden. Dazu gibt es unterschiedliche gerichtliche Einschätzungen. Hat das BMJV dazu eine eigene Haltung? Oder will man auch erst abwarten und dies von dem Ergebnis der von Ihnen genannten Arbeitsgruppe abhängig machen?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003168"><name><vorname>Christian</vorname><nachname>Lange</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär  BMJV</rolle_kurz></rolle></name></redner>Christian Lange, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:</p>
      <p klasse="J_1">Genauso ist es. Es geht bei der Länderarbeitsgruppe „Legal Tech“ um die eingehende Untersuchung von Herausforderungen und Chancen der fortschreitenden Entwicklung von Legal-Tech-Anwendungen in der Justiz. In diesem Rahmen wird beispielsweise untersucht, inwieweit es der Einführung eines beschleunigten Onlineverfahrens bedarf und wie dieses auszugestalten wäre.</p>
      <p klasse="J">Die Arbeitsgruppe wird übrigens von den Ländern Berlin und Baden-Württemberg geleitet. Es ist vorgesehen, dass diese Arbeitsgruppe der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder über das Ergebnis der Untersuchung zu gegebener Zeit Bericht erstatten wird. Wann das der Fall sein wird, kann ich Ihnen heute noch nicht sagen.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004665"><name><vorname>Canan</vorname><nachname>Bayram</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Ich habe eine weitere Nachfrage. Sie haben ja zu Recht herausgestellt, welche Bundesländer die Hauptverantwortung für diese Arbeitsgruppe haben. Meine Frage ist: Inwieweit kann oder wird es ein gemeinsames Handeln geben? Inwieweit wird die Bundesregierung womöglich auch mit Blick auf die Herausforderungen der Digitalisierung eine eigene Position innerhalb dieser Arbeitsgruppe vertreten, und wäre sie auch bereit, die Mitglieder des Parlaments bzw. des Rechtsausschusses darüber zu informieren?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003168"><name><vorname>Christian</vorname><nachname>Lange</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär  BMJV</rolle_kurz></rolle></name></redner>Christian Lange, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:</p>
      <p klasse="J_1">Sie wissen, Frau Kollegin, dass die Bundesregierung bei der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister Gast und nicht Mitglied ist. Es gehört sich, dass wir uns zwar beteiligen – das tun wir auch konstruktiv –, aber die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe zunächst abwarten und dann bewerten.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Die Frage 48 der Abgeordneten Renate Künast wird schriftlich beantwortet.</p>
      <p klasse="J">Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die Fragen 49 und 50 der Abgeordneten Sabine Zimmermann sowie die Frage 51 der Abgeordneten Ulla Jelpke werden schriftlich beantwortet.</p>
      <p klasse="J">Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Die Frage 52 der Abgeordneten Renate Künast sowie die Fragen 53 und 54 des Abgeordneten Friedrich Ostendorff werden ebenfalls schriftlich beantwortet.</p>
      <p klasse="J">Wir kommen dann zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Frage 55 der Abgeordneten Filiz Polat wird schriftlich beantwortet. Die Fragen 56 und 57 der Abgeordneten Katrin Werner, Fraktion Die Linke, werden nicht beantwortet, weil sie nicht anwesend ist. Es wird verfahren, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen.</p>
      <p klasse="J">Damit sind wir am Ende der heutigen Fragestunde. Die noch offenen Fragen werden schriftlich beantwortet. – Ich danke für Ihre Teilnahme und wünsche Ihnen eine angenehme Fortsetzung Ihrer Tätigkeiten. Feierabend ist jetzt noch nicht. Schönen Tag noch!</p>
      <p klasse="J">Ich muss natürlich noch die nächste Sitzung auf morgen um 9 Uhr einberufen, Beginn der Kernzeit. – Also, das Protokoll besteht darauf, dass ich die Sitzung morgen um 10.30 Uhr einberufe. Dann beginnt die Sitzung. Aber ich darf Sie herzlich bitten, schon zur Feierstunde zum Frauenwahlrecht um 9 Uhr zu erscheinen, auch wenn das freiwillig ist. Vielen Dank.</p>
      <p klasse="T_Beratung">(Schluss: 15.44 Uhr)</p>
    </tagesordnungspunkt>
    <sitzungsende sitzung-ende-uhrzeit="15:44"/>
  </sitzungsverlauf>
  <anlagen>
    <anlagen-titel>Anlagen zum Stenografischen Bericht</anlagen-titel>
    <anlage>
      <anlagen-titel>Anlage 1</anlagen-titel>
      <anlagen-text anlagen-typ="Liste der entschuldigten Abgeordneten">
        <a id="S8555" name="S8555" typ="druckseitennummer"/>
        <p klasse="Anlage_2">Liste der entschuldigten Abgeordneten</p>
        <p klasse="J">
          <table><tbody><tr><th>Abgeordnete(r)</th><th/></tr><tr><td>Bas, Bärbel</td><td>SPD</td></tr><tr><td>Behrens (Börde), Manfred</td><td>CDU/CSU</td></tr><tr><td>Bernstiel, Christoph</td><td>CDU/CSU</td></tr><tr><td>Deligöz, Ekin</td><td>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</td></tr><tr><td>Elsner von Gronow, Berengar</td><td>AfD</td></tr><tr><td>Gabriel, Sigmar</td><td>SPD</td></tr><tr><td>Gerster, Martin</td><td>SPD</td></tr><tr><td>Held, Marcus</td><td>SPD</td></tr><tr><td>Herdt, Waldemar</td><td>AfD</td></tr><tr><td>Högl, Dr. Eva</td><td>SPD</td></tr><tr><td>Kolbe, Daniela*</td><td>SPD</td></tr><tr><td>Lambrecht, Christine</td><td>SPD</td></tr><tr><td>Leikert, Dr. Katja</td><td>CDU/CSU</td></tr><tr><td>Magnitz, Frank</td><td>AfD</td></tr><tr><td>Meister, Dr. Michael</td><td>CDU/CSU</td></tr><tr><td>Meyer, Christoph</td><td>FDP</td></tr><tr><td>Mindrup, Klaus</td><td>SPD</td></tr><tr><td>Müntefering, Michelle</td><td>SPD</td></tr><tr><td>Reusch, Roman Johannes</td><td>AfD</td></tr><tr><td>Röring, Johannes</td><td>CDU/CSU</td></tr><tr><td>Schimke, Jana</td><td>CDU/CSU</td></tr><tr><td>Schulz, Jimmy</td><td>FDP</td></tr><tr><td>Seestern-Pauly, Matthias</td><td>FDP</td></tr><tr><td>Theurer, Michael</td><td>FDP</td></tr></tbody></table>
        </p>
        <p klasse="p">* aufgrund gesetzlichen Mutterschutzes</p>
      </anlagen-text>
    </anlage>
    <anlage>
      <anlagen-titel>Anlage 2</anlagen-titel>
      <anlagen-text anlagen-typ="Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/6960)">
        <p klasse="Anlage_2">Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/6960)</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 5</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Dr. Bettina Hoffmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Plant die Bundesregierung, das von Bundesumweltministerin Svenja Schulze im Dezember 2018 angekündigte Verbot von Wegwerfbechern aus Styropor auch auf Wegwerfbecher aus Plastik oder kunststoffbeschichteter Pappe auszuweiten (bitte begründen), und welche weiteren Maßnahmen prüft die Bundesregierung, um den Verbrauch von Einwegbechern insgesamt zu reduzieren?</p>
        <p klasse="J">Die europarechtliche Grundlage für das Verbot von Einwegbechern aus expandiertem Polystyrol ist die Richtlinie zur Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt. Zu dieser sogenannten „Single-use Plastics“-Richtlinie haben sich Vertreter des Europäische Parlaments, des Rats und der Kommission am 18. Dezember 2018 im Trilog auf einen Kompromiss verständigt. Die Richtlinie ist aber noch nicht vom Parlament und dem Rat verabschiedet. Der endgültige Text liegt auch noch nicht vor. Allerdings haben sich Vertreter der Kommission zu den wesentlichen Punkten der Einigung bereits geäußert.</p>
        <p klasse="J">Für weitere Einwegbecher sind Maßnahmen insbesondere zur Verringerung des Verbrauchs und zur Einbindung der Hersteller in die Finanzierung von Reinigungskosten vorgesehen. Verbote solcher Einwegbecher wären mit europäischem Recht nicht vereinbar.</p>
        <p klasse="J">Ein Forschungsvorhaben des Umweltbundesamts zur Untersuchung der ökologischen Bedeutung von Einweggetränkebechern im Außer-Haus-Verzehr und zur Entwicklung möglicher Maßnahmen zur Verringerung des Verbrauchs steht kurz vor dem Abschluss. Das Bundesumweltministerium wird auf dieser Grundlage mögliche Maßnahmen prüfen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 6</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage des Abgeordneten Dr. Lukas Köhler (FDP):<a id="S8556" name="S8556" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="p">Ist der Bundesregierung bekannt, dass nach der vom Bundesumweltministerium in der Antwort der Bundesregierung vom 9. Januar 2019 auf meine schriftliche Frage auf Bundestagsdrucksache 19/6961 angeführten abgeschlossenen Gesetzgebung zum EU-Emissionshandel und Effort-Sharing für die Handelsperiode von 2021 bis 2030 in Artikel 24 der Emissionshandelsrichtlinie explizit die Aufnahme weiterer Sektoren in einem oder mehreren Mitgliedstaaten auch während einer laufenden Handelsperiode sowie in Artikel 10 der Effort-Sharing-Entscheidung die daraus resultierende Anpassung der Emissionsobergrenzen in den Sektoren außerhalb des Emissionshandels vorgesehen ist, und inwiefern stellt aus Sicht der Bundesregierung die abgeschlossene Gesetzgebung vor diesem Hintergrund ein Hindernis für die Nutzung der in Artikel 24 der Emissionshandelsrichtlinie vorgesehenen Möglichkeit zur Ausweitung des EU-Emissionshandels auf weitere Sektoren in Deutschland und gegebenenfalls weiteren Mitgliedstaaten dar?</p>
        <p klasse="J">Die überarbeitete Richtlinie 2003/87/EG (Emissionshandelsrichtlinie) für die Handelsperiode 2021 bis 2030 (4. Handelsperiode) enthält hinsichtlich des Anwendungsbereichs keine Ausweitung des Emissionshandels im Vergleich zur derzeitigen Handelsperiode. Es besteht weiterhin grundsätzlich die Möglichkeit für Mitgliedstaaten, zusätzliche Tätigkeiten und Treibhausgase nach Artikel 24 dieser Richtlinie in den Emissionshandel einzubeziehen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 7</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Zu welchen konkreten Erkenntnissen bezüglich einer möglichst raschen Umstellung des Forschungsreaktors FRM II auf Brennstoff mit deutlich geringerer Anreicherung als bislang – beispielsweise auf verfügbaren Uransilicid-Brennstoff mit einer Dichte von 4,8 g U/cm 3 als ersten Zwischenschritt – sind die Bundesregierung und das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) bei ihrem Gespräch am 18. Dezember 2018 gelangt, und welche Schritte wurden für die kommenden Monate zwischen dem Bund und dem Freistaat Bayern für die Umstellung vereinbart (bitte detailliert nach Brennstoffalternativen und jeweiligem Datum aufschlüsseln)?</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung befindet sich zum weiteren Vorgehen bei der Umstellung des Betriebs des Forschungsreaktors FRM II auf einen Brennstoff mit deutlich geringerer Anreicherung in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK). Entsprechende Gespräche finden zurzeit auf Arbeitsebene statt.</p>
        <p klasse="J">Dabei werden weiterhin verschiedene Handlungsoptionen diskutiert, darunter auch eine Umstellung auf einen Uransilicid-Brennstoff mit einer Dichte von 4,8 Gramm Uran pro Kubikzentimeter (g U/cm 3 ).</p>
        <p klasse="J">Aktuell ist ein solcher Brennstoff nach Kenntnis der Bundesregierung allerdings für den FRM II nicht verfügbar. Die Bundesregierung und der Freistaat Bayern haben ein starkes gemeinsames Interesse daran, baldmöglichst über das weitere Vorgehen zu entscheiden, und verfolgen die Umrüstung des FRM II weiterhin mit Nachdruck.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 10</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum Hintergrund des Rücktritts von Weltbank-Präsident Jim Yong Kim ( www.faz.net/aktuell/wirtschaft/weltbank-praesident-kuendigt-ueberraschend-seinen-ruecktritt-an-15977368.html ), und kann sie sich vorstellen, bei der Wahl seiner Nachfolge für eine/n nicht aus den USA stammende/n Kandidaten oder Kandidatin zu stimmen?</p>
        <p klasse="J">1. Was den Rücktritt von Weltbankpräsident Kim angeht, ist der Bundesregierung bekannt, dass er sein Amt zum 1. Februar aufgibt und dass er als Partner zum Investment Fonds „Global Infrastructure Partners“ wechseln wird. Ein/e Nachfolger/in soll möglichst bis zur Frühjahrstagung der Weltbank Mitte April bestimmt werden. Für die Zwischenzeit wird CEO Kristalina Georgieva als geschäftsführende Präsidentin eingesetzt.</p>
        <p klasse="J">2. Mit Blick auf Nachfolgediskussionen ist darauf hinzuweisen, dass die Nominierungsfrist erst am 7. Februar 2019 beginnt. Für die Bundesregierung ist es wichtig, entsprechend dem Beschluss des Aufsichtsrats vom 9. Januar sicherzustellen, dass die neue Leitung der Bank fachlich qualifiziert ist und sich zur multilateralen Kooperation und zu den Zielen der Bank bekennt.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 13</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Christine Lambrecht auf die Frage des Abgeordneten Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Welches Grundsteuermodell bzw. welche Grundsteuermodelle vertritt die Bundesregierung nach der Kritik der Union am Vorschlag des wertabhängigen Modells (vergleiche „Union zerlegt den Grundsteuerplan von Scholz“, „FAZ“ vom 10. Januar 2019) gegenüber den Ländern in den Verhandlungen um eine Reform der Grundsteuer, und wie wird sie gewährleisten, dass neben den Ländern auch dem Deutschen Bundestag als Bundesgesetzgeber ein entsprechender Beratungsvorlauf bis zur Verabschiedung der Grundsteuerreform, gemäß Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. April 2018 spätestens zum Ende des Jahres, eingeräumt wird?</p>
        <p klasse="J">Ziel der Reform ist es, die Grundsteuer im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf eine rechtssichere Basis zu stellen und für die Gemeinden als wichtige Einnahmequelle dauerhaft zu sichern. Das Gesamtaufkommen aus der Grundsteuer soll auf dem jetzigen Niveau stabil bleiben. Außerdem soll es ein möglichst bürgerfreundliches Besteuerungsverfahren geben, das mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand einhergeht und deutlich weniger bürokratisch ist als die bisherige Regelung.</p>
        <p klasse="J">Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat am 28. November 2018 zwei Konzepte für die Reform der Grundsteuer vorgelegt (das von ihm präferierte wertabhängige Konzept, das auf Mieten basiert, und ein wertunabhängiges Konzept, das auf die Flächen von Boden und Gebäude zurückgreift).</p>
        <p klasse="J">Die Vorschläge werden gegenwärtig intensiv mit den Ländern erörtert. Nach der Erörterung mit den Ländern wird das BMF einen Gesetzentwurf vorlegen, der innerhalb der Bundesregierung abgestimmt wird.</p>
        <p klasse="J">Die parlamentarischen Mitwirkungsrechte bleiben gewahrt.</p>
        <p klasse="J">Ziel ist es, eine Neuregelung rechtzeitig bis Ende 2019 gesetzlich umzusetzen.<a id="S8557" name="S8557" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 15</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Stephan Mayer auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Mit welchem Ergebnis bemühte sich das Auswärtige Amt in Kairo „mit Nachdruck“ um die Aufklärung der Fälle von vermissten deutschen Staatsangehörigen (vergleiche die Aussage des Sprechers des Auswärtigen Amts, Christofer Burger, auf der Bundespressekonferenz am 7. Januar 2019), die auf den Flughäfen in Luxor und Kairo verschwunden sind und von denen angenommen wird bzw. teilweise bestätigt wurde, dass sie an den Flughäfen von Behörden verschleppt wurden („Zwei Deutsche in Ägypten verschwunden“, www.tagesspiegel.de vom 9. Januar 2019), und welche Maßnahmen wurden oder werden im Rahmen des deutsch-ägyptischen Migrationsabkommens von 2017 mit ägyptischen Behörden zur Grenzkontrolle sowie Dokumenten- und Urkundensicherheit an Flughäfen bzw. Luftsicherheitskontrollen durchgeführt (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 19/2792 zu Frage 3; bitte Titel, Teilnehmer und Durchführende nennen)?</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung bemühte sich über die Deutsche Botschaft in Kairo von Beginn an um Aufklärung und unterstützte konsularisch. Beide Personen sind am 11. Januar 2019 bzw. am 14. Januar 2019, jeweils um 5.45 Uhr, aus Kairo kommend über den Flughafen Frankfurt am Main in die Bundesrepublik Deutschland zurückgekehrt.</p>
        <p klasse="J">Im Rahmen des deutsch-ägyptischen Migrationsabkommens wurden bis zum 31. Dezember 2018 verschiedene Maßnahmen seitens der Bundespolizei durchgeführt. Hierzu zählen unter anderem Vorträge und Einweisungen über Aufgaben der Grenzpolizei und Luftsicherheit in Deutschland sowie die Übergabe verschiedener Ausstattungsgegenstände, wie beispielsweise Stereomikroskope und Dokumentenlesegeräte.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 16</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Stephan Mayer auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Durch welche konkreten Maßnahmen (bitte genau mit Datum und Inhalt auflisten) wurde bzw. wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Dezember 2018 (C-412/17 und C-474/17) umgesetzt, wonach die deutsche Rechtslage, die privaten Beförderungsunternehmen eine sanktionsbewehrte Pflicht zur Kontrolle von Reisedokumenten auferlegt, gegen Unionsrecht verstößt, und welche konkreten Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung bzw. die Bundespolizei aus dem genannten Urteil in Bezug auf die strafrechtliche Verfolgung von Taxifahrenden oder Mitfahrgemeinschaften, denen nach meiner Auffassung ebenfalls keine Verpflichtung zur Kontrolle von Reise- oder Aufenthaltsdokumenten bei Fahrten im Schengen-Raum auferlegt werden kann (bitte ausführlich begründen, insbesondere auch, falls die Bundespolizei immer noch entsprechende Hinweismerkblätter für Taxifahrer anbieten sollte; vergleiche hierzu die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/1791)?</p>
        <p klasse="J">Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union ist aufgrund von zwei Vorabentscheidungsersuchen ergangen und Bestandteil von im Jahr 2014 begonnenen, beim Bundesverwaltungsgericht anhängigen und derzeit ausgesetzten Rechtsstreiten. Die Frage nach konkreten Maßnahmen und Schlussfolgerungen ist nach der endgültigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu beantworten.</p>
        <p klasse="J">Unbeschadet davon hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den beiden ausschließlich betroffenen Unternehmen bereits am 24. November 2015 einstweiligen Rechtsschutz gewährt, sodass derzeit keine Sanktionierung erfolgt. Darüber hinaus wurde keinem anderen Beförderungsunternehmen eine Sanktionierung angedroht.</p>
        <p klasse="J">Die Frage einer strafrechtlichen Verfolgung von Taxifahrern oder Mitfahrgemeinschaften ist demgegenüber durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht tangiert. Die Bundesregierung prüft etwaigen gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Hinblick auf § 63 des Aufenthaltsgesetzes.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Fragen 17 und 18</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Stephan Mayer auf die Fragen des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Plant die Bundesregierung eine Verlängerung des § 13b des Baugesetzbuches (BauGB), und, wenn ja, auf welcher fachlichen Grundlage?</p>
        <p klasse="p">Plant die Bundesregierung eine Evaluierung der Auswirkungen des § 13b BauGB, und, wenn nicht, warum nicht?</p>
        <p klasse="J">Die Einführung des § 13b des Baugesetzbuches (BauGB) erfolgte im Jahr 2017 vor dem Hintergrund eines seinerzeit prognostizierten Neubaubedarfs bis zum Jahr 2020 von mindestens 350 000 Wohnungen pro Jahr in Deutschland. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans kann nach der befristet geltenden Regelung des § 13b BauGB nur bis zum 31. Dezember 2019 förmlich eingeleitet werden. Die Bundesregierung prüft derzeit, ob diese Befristung noch sachgerecht ist. Auch die Expertenkommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ („Baulandkommission“) beschäftigt sich mit dieser Frage. Eine Evaluierung ist geplant.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 19</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Stephan Mayer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):<a id="S8558" name="S8558" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="p">Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass im Zuge der Vorstandswahlen der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB) am 4. Januar 2019 drei der sieben gewählten Vorstandsmitglieder Vertreter beziehungsweise Beamte der türkischen Religionsbehörde Diyanet in Ankara – darunter unter anderem der neue DITIB-Vorsitzende Kazim Türkmen, der zwischen 2014 und 2017 als ranghoher Beamter für das Diyanet und im Beirat für religiöse Angelegenheiten der türkischen Botschaft in Berlin tätig war, sowie sein Stellvertreter Ahmet Dilek, der 2016 bei der Spionageaffäre der zuständige Religionsattaché im Kölner Konsulat der Türkei und den sechs Staatsdienern, gegen die die Staatsanwaltschaft ermittelte, vorgesetzt war – und vier DITIB-Funktionäre aus Deutschland sind ( www.tagesschau.de/inland/ditib-143.html ), und lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung erkennen, dass sich die von der Bundesregierung in Gesprächen mit der DITIB mit Nachdruck verliehene Erwartung erfüllt, dass sich die DITIB organisatorisch, personell und finanziell stärker von der Türkei löst (Bundestagsdrucksache 18/12470, Antwort zu Frage 17)?</p>
        <p klasse="J">Nach Kenntnis der Bundesregierung sind mit Kazim Türkmen und Ahmet Dilek zwei Beamte der staatlichen türkischen Religionsbehörde Diyanet und mit Abdurrahman Atasoy ein Angestellter dieser Behörde leitend im neuen Vorstand der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB) vertreten. Die weiteren Mitglieder des DITIB-Vorstandes sind nach Kenntnis der Bundesregierung keine Beamten oder Angestellten der türkischen Religionsbehörde.</p>
        <p klasse="J">Die Zusammensetzung des neuen DITIB-Vorstands lässt nicht erkennen, dass DITIB personell, organisatorisch oder finanziell unabhängiger von der türkischen Religionsbehörde Diyanet würde.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 20</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Stephan Mayer auf die Frage der Abgeordneten Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass die vorübergehende Unterbringung von zwangsweise nach Afghanistan Rückgeführten, die keine Verwandten in Kabul haben, nur noch maximal 5 Tage beträgt und nicht mehr 14 Tage ( http://files.returningfromgermany.de/files/erin-afghanistan-leaflet-dl.pdf ), und gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung auch in Herat oder Masar-i-Scharif vorübergehende Unterbringungsmöglichkeiten durch internationale Hilfsorganisationen wie IRARA (International Returns and Reintegration Assistance)?</p>
        <p klasse="J">Den aus Deutschland zurückgeführten ausreisepflichtigen afghanischen Staatsangehörigen steht bei ihrer Ankunft in Kabul eine Ankunftsbetreuung durch die Internationale Organisation für Migration zur Verfügung. Im Rahmen dieser können die zurückgeführten Personen auch weiterhin eine kostenlose Unterbringung in Kabul von bis zu zwei Wochen erhalten.</p>
        <p klasse="J">Zusätzlich bietet die International Returns and Reintegration Assistance (IRARA) auch eine kurzfristige Unterbringung für bis zu fünf Tage an. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist dieses Angebot grundsätzlich nicht auf bestimmte Orte in Afghanistan beschränkt.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 21</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Stephan Mayer auf die Frage der Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung für nach Afghanistan abgeschobene Personen, die nur über ein Laissez-passer verfügen, die Möglichkeit, mit diesem Laissez-passer direkt einen Inlandsflug von Kabul nach Herat oder Masar-i-Scharif anzutreten, und ist eine Übernahme der Transportkosten für diese Personen durch IRARA oder IOM (Internationale Organisation für Migration) vorgesehen?</p>
        <p klasse="J">Im Rahmen einer Ankunftsbetreuung durch die Internationale Organisation für Migration werden die aus Deutschland zurückgeführten ausreisepflichtigen afghanischen Staatsangehörigen auch bei ihrer Weiterreise zum gewünschten Zielort in Afghanistan unterstützt. Dies umfasst auch die Zurverfügungstellung von Flugtickets oder Bargeld für die Nutzung von Bussen. Dies gilt nach Kenntnis der Bundesregierung auch für diejenigen Personen, die mit einem EU-Laissez-passer-Dokument von Deutschland nach Afghanistan zurückgeführt wurden, da dieses Dokument lediglich für die Einreise nach Afghanistan bedeutsam ist.</p>
        <p klasse="J">Neben dieser Unterstützung können die zurückgeführten Personen auch Reintegrationshilfen in Form von Sachleistungen aus dem europäischen Förderprogramm European Return and Reintegration Network (ERRIN) in Höhe von derzeit 1 000 Euro beantragen. Die vereinbarten Hilfen werden zusammen mit dem für Afghanistan tätigen ERRIN-Vertragspartner IRARA (International Returns and Reintegration Assistance) implementiert. IRARA unterstützt die zurückgeführten Personen, soweit sie dies möchten, auch bei ihrer Weiterreise zum gewünschten Zielort in Afghanistan.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 22</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Stephan Mayer auf die Frage des Abgeordneten Michel Brandt (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">In welchem zeitlichen Rahmen sollen die im Dezember 2018 von dem Rettungsschiff „Sea-Watch 3“ aus dem Mittelmeer geretteten Geflüchteten, die sich jetzt auf Malta befinden, nach Deutschland gebracht werden, und welche Behörden sind nach Kenntnis der Bundesregierung an der Durchführung des Verfahrens zur Aufnahme beteiligt?</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung bemüht sich um eine zeitnahe Überstellung der Asylsuchenden aus Malta.</p>
        <p klasse="J">Die Aufnahme der Personen erfolgt in Anlehnung an die Verfahrensweise im kürzlich abgeschlossenen EU-Relocation-Verfahren.</p>
        <p klasse="J">Dies bedeutet unter anderem, dass die betreffenden Personen vor dem Transfer nach Deutschland medizinisch untersucht, registriert und angehört werden und eine Überprüfung durch deutsche Sicherheitsbehörden durchlaufen. Sobald diese Verfahrensschritte abgeschlossen sind, führt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Abstimmung mit den Behörden vor Ort die erforderlichen Verfahrensschritte durch, um den Transfer nach Deutschland zu ermöglichen.</p>
        <p klasse="J">Die Dauer von Umverteilungsmechanismen von Schutzsuchenden innerhalb der Europäischen Union ist je nach Einzelfall unterschiedlich. Im Rahmen bisheriger Relocation-Maßnahmen dauerten die Verfahren durchschnittlich etwa drei Monate ab Ersuchen des abgebenden Mitgliedstaates.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 23</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Stephan Mayer auf die Frage des Abgeordneten Tobias Pflüger (DIE LINKE):<a id="S8559" name="S8559" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="p">Welche Teile der Bundesregierung haben im Verhandlungsprozess um die Aufnahme der von der deutschen „Sea-­Watch‑3“-Mission am 22. Dezember 2018 im Mittelmeer aus Seenot geretteten Menschen teilgenommen, und inwieweit sieht die Bundesregierung die Dauer der Verhandlungen mit dem Grundsatz, dass Schiffe das Recht haben, in Seenot Gerettete bei konkreter Gefahr für diese in einen sicheren Hafen zu bringen (vergleiche Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages – WD2-3000-068/17, Nummer 2.2.4), für vereinbar?</p>
        <p klasse="J">Am Verhandlungsprozess waren das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, das Bundeskanzleramt und das Auswärtige Amt beteiligt.</p>
        <p klasse="J">Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über die Verletzung der Verpflichtung zur Hilfeleistung nach dem VN-Seerechtsübereinkommen (SRÜ), dem Internationalen Übereinkommen über den Such- und Rettungsdienst auf See (SAR-Konvention) oder weiterer völkerrechtlicher Regelungen im Hinblick auf die Seenotrettung vor.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 24</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Stephan Mayer auf die Frage des Abgeordneten Stephan Brandner (AfD):</p>
        <p klasse="p">Welche Bundesländer haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung bereit erklärt, zuletzt in den Schiffen der Organisationen Sea-Watch und Sea-Eye nach Malta übergesetzte sowie weitere Ende Dezember 2018 von der maltesischen Küstenwache nach Malta gebrachte Asylbewerber aufzunehmen (vergleiche „Flüchtlinge dürfen in Malta an Land gehen“, in: „Frankfurter Rundschau“ vom 10. Januar 2019), und welche Absprachen hat es diesbezüglich zwischen der Bundesregierung und den jeweiligen Landesregierungen gegeben?</p>
        <p klasse="J">Im vergangenen halben Jahr haben sich zahlreiche Kommunen zur Aufnahme von aus Seenot geretteten Personen bereit erklärt. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eingegangene Schreiben bzw. Hinweise auf die mögliche Aufnahmebereitschaft der Städte Berlin, Bielefeld, Bonn, Cloppenburg, Düsseldorf, Freiburg, Greifswald, Hamburg, Heidelberg, Köln, Konstanz, Krefeld, Maintal, Marburg, Nürnberg, Offenbach, Osnabrück, Regensburg, Remscheid, Solingen, Stuttgart, Trier, Würzburg und Wuppertal übermittelt.</p>
        <p klasse="J">Das BMI hat das BAMF angewiesen, bei Bedarf und in Absprache mit den entsprechenden Ländern mit den aufnahmebereiten Kommunen Kontakt aufzunehmen. Hierbei wird jeweils ermittelt, ob die Aufnahmebereitschaft den Bedarf deckt.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 26</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Abgeordneten Michel Brandt (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Welchen Wissensstand hat die Bundesregierung über den gesundheitlichen Zustand des auf der Gefängnisinsel Imrali in der Türkei inhaftierten Abdullah Öcalan, und inwieweit wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass eine Delegation des Antifolter-Komitees des Europarates Abdullah Öcalan und die inhaftierte Abgeordnete der Großen Nationalversammlung Leyla Güven, die sich seit dem 7. November 2018 in einem unbefristeten Hungerstreik für ein Ende der Isolation Öcalans befindet, besucht ( https://anfdeutsch.com/aktuelles/leyla-gueven-ohne-kontakt-zu-ihren-anwaelten-8826 )?</p>
        <p klasse="J">Für die Bundesregierung steht fest, dass die Türkei als Mitglied des Europarates der Einhaltung der Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention auch in Bezug auf Inhaftierte verpflichtet ist. Diese Erwartung macht die Bundesregierung in bilateralen Gesprächen wie auch gemeinsam mit ihren Partnern der EU nachdrücklich deutlich. Zuletzt tat dies die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte, Dr. Bärbel Kofler.</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung hat eine klare Haltung angesichts des Vorgehens der türkischen Justiz gegen Teile der demokratischen Opposition in der Türkei. Der türkischen Regierung kann nicht daran gelegen sein, den Konflikt mit Teilen der demokratisch legitimierten Opposition weiter anzufeuern.</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung hat diese Haltung sowohl gegenüber der türkischen Regierung als auch in multilateralen Foren wie der OSZE und dem Europarat bekräftigt.</p>
        <p klasse="J">Darüber hinaus nutzt die Bundesregierung – wann immer möglich – das Mittel der Prozessbeobachtung, um sich über den Fortgang der Verfahren zu informieren. Darüber hinaus steht die Bundesregierung in regelmäßigem Austausch mit Vertretern der HDP.</p>
        <p klasse="J">Im Falle des inhaftierten Gründers der PKK, Abdullah Öcalan, verfügt die Bundesregierung über keine eigenen Erkenntnisse zum aktuellen Gesundheitszustand.</p>
        <p klasse="J">Ihr sind die Pressemeldungen über den Besuch durch seinen Bruder Mehmet Öcalan am 12. Januar bekannt, denen zufolge sich Herr Öcalan in guter Verfassung befindet.</p>
        <p klasse="J">In seinem Bericht aus dem vergangenen Jahr äußert das Antifolter-Komitee klare Kritik an der Abschottung der auf Imrali Inhaftierten.</p>
        <p klasse="J">Die türkische Regierung wird darin dazu aufgerufen, Besuche von Verwandten und des Rechtsbeistandes zu ermöglichen und Beschränkungen des Umgangs der Häftlinge untereinander abzubauen. Die Bundesregierung begrüßt diese Forderungen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 27</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):<a id="S8560" name="S8560" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="p">Welche eigenen Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche) liegen der Bundesregierung vor, dass Russland das Abkommen über das Verbot der Mittelstreckenraketen (INF-Vertrag) gebrochen habe, indem es einen verbotenen Marschflugkörper entwickelt und in seine Streitkräfte eingeführt hat und somit der Schlüssel, um den INF-Vertrag zu bewahren, in Moskau liege (dpa vom 6. Januar 2019), und trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass mit den in Rumänien bisher auf Kriegsschiffen stationierten Startgeräten MK 41 für die Raketenabwehr, die demnächst auch in Polen stationiert werden, mittels einer Änderung in der Software an Land auch weitreichende Marschflugkörper abgefeuert werden können, die also landgestützte Systeme sind, die Raketen abfeuern können, die genau im INF-Bereich (Reichweite zwischen 500 und 5 500 Kilometern) liegen, was eine Verletzung des INF-Vertrags darstellt ( www.ndr.de/info/sendungen/streitkraefte_und_strategien/streitkraeftesendemanuskript696.pdf )?</p>
        <p klasse="J">Der INF-Vertrag verbietet den Besitz und den Test von bodengestützten Mittelstreckenraketen mit einer Reichweite zwischen 500 und 5 500 Kilometern. Russland hat zugegeben, ein neues System eingeführt zu haben, bestreitet aber dessen INF-verletzende Reichweite. Die USA (wie die gesamte NATO) sind der Ansicht, dass dieses System den INF-Vertrag verletzt.</p>
        <p klasse="J">Seitdem die Zweifel an der Vertragstreue Russlands im Raum stehen, hat es einen intensiven und äußerst sorgfältigen nachrichtendienstlichen Austausch mit allen NATO-Partnern gegeben. Die Beweislage zu einem möglichen INF-Verstoß Russlands stand im Fokus des Austauschs. Am Ende stand ein gemeinsamer Befund:</p>
        <p klasse="J">Die Summe aller Erkenntnisse, einschließlich der bei diesem ND-Austausch geprüften, lässt keinen anderen vernünftigen Schluss zu, als dass Russland den INF-Vertrag verletzt.</p>
        <p klasse="J">Die NATO-Außenminister haben diese Auffassung in ihrer Erklärung vom 4. Dezember 2018 bekräftigt.</p>
        <p klasse="J">Es ist darüber hinaus richtig: Russland hat den USA wiederholt Vertragsverletzung vorgeworfen. Anders als Russland haben sich die USA jedoch frühzeitig und öffentlich mit den gegen sie erhobenen Vorwürfen auseinandergesetzt.</p>
        <p klasse="J">Die USA haben mehrfach, auch öffentlich, dargestellt, dass das Startsystem der in Rumänien stationierten landbasierten Aegis-Ashore-Raketenabwehr im Gegensatz zur Schiffsvariante nie für landbasierte INF-relevante Mittelstreckensysteme getestet oder angewendet wurde. Das System ist auf die Boden-Luft-Abfangrakete SM3 konfiguriert. Die SM3 wurde zudem allein zum Abfang von Flugobjekten entwickelt und getestet. Diese Abfangraketen sind nach Artikel VII Absatz 3 des INF-Vertrags ausdrücklich erlaubt.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 28</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Abgeordneten Fabio De Masi (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Welche unterstützenden Maßnahmen leistet die Bundesregierung gegenüber den italienischen Behörden, um die Rückgabe des Stilllebens „Blumenvase“ von Jan van Huysum zu ermöglichen, das während der NS-Zeit aus der Galleria Palatina in Florenz geraubt wurde, und hält die Bundesregierung eine Beschlagnahmung des Gemäldes von den Personen, in deren Besitz sich das Gemälde derzeit befindet, auf Antrag der italienischen Behörden für zulässig ( www.tagesschau.de/ausland/uffizien-101.html )?</p>
        <p klasse="J">Es ist ganz klar: Das Gemälde des niederländischen Malers Jan van Huysum gehört an seinen angestammten Platz in den Beständen der Uffizien.</p>
        <p klasse="J">Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten unterstützt die Bundesregierung die Erreichung dieses Ziels.</p>
        <p klasse="J">In diesem Kontext hat das Auswärtige Amt mehrfach dazu geraten, das Gemälde freiwillig an die Uffizien in Florenz zurückzugeben.</p>
        <p klasse="J">Die Prüfung der Zulässigkeit der Beschlagnahme eines Gegenstandes auf Antrag einer Justizbehörde eines anderen EU-Mitgliedstaates in einem dort geführten Strafverfahren obliegt den Justizbehörden der Bundesländer. Die Bundesregierung kann hierzu keine Einschätzung abgeben und auch keinen Einfluss nehmen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 29</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Abgeordneten Fabio De Masi (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Sachstand der Bearbeitung der Anfrage der Staatsanwaltschaft von Florenz vom 30. Juli 2018 beim Bundesamt für Justiz bzw. der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main zur Ermittlung des gegenwärtigen Standortes des Gemäldes im Rahmen zivilrechtlicher oder kulturgüterrechtlicher Herausgabeverfahren gemäß der EU-Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen vor ( www.tagesschau.de/ausland/uffizien-101.html )?</p>
        <p klasse="J">Zuständig für die Entscheidung über die Bewilligung und die Zulässigkeit von Europäischen Ermittlungsanordnungen sind die Justizbehörden der Bundesländer. Die mit einer Europäischen Ermittlungsanordnung erbetenen Maßnahmen dienen der Förderung eines Strafverfahrens, nicht der Durchsetzung zivilrechtlicher oder kulturgüterrechtlicher Herausgabeansprüche.</p>
        <p klasse="J">Zum Bearbeitungsstand von Rechtshilfeersuchen in laufenden Ermittlungsverfahren kann die Bundesregierung wegen der möglichen Gefährdung des Untersuchungszwecks nicht Stellung nehmen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 30</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Abgeordneten Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="p">Wie wird die Bundesregierung auf die Drohung des chinesischen Staatspräsidenten Xi Jinping in dessen Neujahrsansprache gegenüber Taiwan reagieren, beide Länder notfalls mit militärischen Mitteln zu vereinigen?</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung vertritt  – wie auch in der Vergangenheit – die Auffassung, dass die Taiwan-Frage ausschließlich friedlich und auf der Grundlage eines von gegenseitigem Respekt geprägten Dialogs gelöst werden kann.</p>
        <p klasse="J">Sie setzt sich in ihren Gesprächen mit allen Beteiligten – also mit China und Taiwan – dafür ein, dass der Status quo nur in beiderseitigem Einverständnis geändert wird.<a id="S8561" name="S8561" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 31</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Abgeordneten Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="p">Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2018 zu dem Jahresbericht über die Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik festgehaltenen Unterstützung „für die sinnvolle Beteiligung Taiwans an internationalen Organisationen, Mechanismen und Aktivitäten“?</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung wird weiterhin eine sinnvolle Beteiligung Taiwans an internationalen Organisationen, Mechanismen und Aktivitäten unterstützen, sofern diese nicht eine Staatlichkeit voraussetzt.</p>
        <p klasse="J">So hat sie beispielsweise in Statements in den letzten beiden Weltgesundheitsversammlungen darauf hingewiesen, dass die Teilnahme allen offenstehen sollte, die wichtige Beiträge in Fragen der globalen Gesundheit leisten können.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 32</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Teilt die Bundesregierung die Zweifel der kongolesischen Kirchen sowie des französischen Außenministeriums an der Rechtmäßigkeit des Wahlergebnisses der Präsidentschaftswahlen in der Demokratischen Republik Kongo ( www.tagesspiegel.de/politik/wahlergebnis-umstritten-historischer-machtwechsel-im-kongo-mit-vielen-fragezeichen/23851616.html ), und wird die Bundesregierung den zum Wahlsieger erklärten Félix Tshisekedi nach seiner geplanten Vereidigung am 18. Januar 2019 als Regierungschef anerkennen, obwohl die Wahlen in den von der Wahl ausgenommenen Bezirken erst im März 2019 nachgeholt werden sollen?</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung hat die veröffentlichten vorläufigen Wahlergebnisse und die Reaktionen hierauf zur Kenntnis genommen.</p>
        <p klasse="J">Ich möchte positiv hervorheben, dass die zivile kongolesische Wahlbeobachtung eine solch wichtige Rolle über den ganzen Verlauf des Wahlprozesses hinweg spielt. Das ist umso wichtiger, da keine westlichen Wahlbeobachter zugelassen waren. Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse zum Ergebnis der Wahlen.</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung begrüßt auch die Wahlbeobachtung der Afrikanischen Union und der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC).</p>
        <p klasse="J">Der Präsidentschaftskandidat des Oppositionsbündnisses Lamuka, Martin Fayulu, hat die proklamierten Wahlergebnisse am 12. Januar angefochten.</p>
        <p klasse="J">Die Zweifel am Wahlergebnis müssen nun auf friedlichem Wege in den dafür vorgesehenen Verfahren ausgeräumt werden. Hierbei bleibt Transparenz eine Priorität. Außerdem setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die Parlaments- und Provinzratswahlen in allen von der Wahl ausgenommenen Bezirken nachgeholt werden können.</p>
        <p klasse="J">Dabei stimmt die Bundesregierung diese Haltung eng mit ihren Partnern in der Europäischen Union, in Afrika und den Vereinten Nationen ab.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 33</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Welche Zahlungen wird Deutschland nach Schätzung der Bundesregierung voraussichtlich in den Jahren 2018 und 2019 an den United Nations Voluntary Fund for Victims of Torture leisten, und wie viele Haushaltsmittel sind hierfür veranschlagt (mit Nennung des Haushaltstitels)?</p>
        <p klasse="J">Der Einsatz gegen Folter und für die Opfer von Folter ist ein Schwerpunkt der deutschen Menschenrechtspolitik. Die Bundesregierung schätzt die Arbeit des United Nations Voluntary Fund for Victims of Torture und unterstützt dessen Projekte regelmäßig mit freiwilligen Zahlungen.</p>
        <p klasse="J">Im Haushaltsjahr 2018 leistete die Bundesregierung insgesamt einen Beitrag von 750 000 Euro an den United Nations Voluntary Fund for Victims of Torture. Diese Summe speiste sich aus einem nicht projektgebundenen Beitrag an den Fonds sowie aus Projektmitteln. Den nicht projektgebundenen Beitrag in Höhe von 300 000 Euro zahlte die Bundesregierung, wie üblich, an das Büro der Hohen Kommissarin für Menschenrechte, zur Weitergabe an den Fonds.</p>
        <p klasse="J">Zusätzlich zahlte die Bundesregierung im vergangenen Jahr 450 000 Euro an den Fonds im Rahmen von Projektmitteln.</p>
        <p klasse="J">Diese Projekte dienten der Arbeit des Fonds in Bangladesch, der Demokratischen Republik Kongo, Irak und Türkei. Die Bundesregierung stand damit bislang als zweitwichtigster Geber hinter den USA für den United Nations Voluntary Fund for Victims of Torture.</p>
        <p klasse="J">Auch im Haushaltsjahr 2019 plant die Bundesregierung, den United Nations Voluntary Fund for Victims of Torture weiterhin zu unterstützen. Über die konkrete Höhe von freiwilligen Beiträgen wird – wie auch in den Vorjahren – erst im Rahmen des Haushaltsvollzugs im Laufe des Jahres entschieden werden können.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 38</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Oliver Wittke auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Welche weiteren Details kann die Bundesregierung dazu mitteilen, wann sie zur Verwendung der ursprünglich für Saudi-­Arabien gedachten Patrouillenboote, die von der Fr. ­Lürssen Werft GmbH &amp; Co. KG in Wolgast gebaut werden, Gespräche mit dem Zoll, der Marine, der Bundespolizei sowie der EU-Grenzschutzagentur Frontex aufgenommen bzw. geführt hat („Bundesregierung sucht neue Abnehmer für Kriegsschiffe“, www.spiegel.de vom 3. Januar 2019), und wie haben die angesprochenen Behörden darauf reagiert (sofern die Reaktion grundsätzlich positiv war, bitte das Interesse bzw. den Bedarf der Behörden erläutern)?<a id="S8562" name="S8562" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung kann zu dem in der Presseberichterstattung dargestellten Sachverhalt derzeit keine Auskunft erteilen. Etwaige alternative Veräußerungspläne sind Entscheidungen des Unternehmens, zu denen die Bundesregierung vor dem Hintergrund des mit der Fragestellung verbundenen Rüstungsexportgeschäftes im Einklang mit dem Urteil des BVerfG vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) unter Verweis auf die verfassungsrechtlich geschützten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse nicht Stellung nehmen kann.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 39</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Oliver Wittke auf die Frage der Abgeordneten Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Geht die Bundesregierung von einer Steigerung der Gasnetzentgelte durch die Inbetriebnahme der EUGAL-Gaspipeline aus (bitte begründen), und, falls ja, in welchem Umfang?</p>
        <p klasse="J">Es ist der Bundesregierung nicht möglich, die Höhe der Auswirkungen auf die Netzentgelte im Zusammenhang mit der Realisierung von EUGAL zu prognostizieren.</p>
        <p klasse="J">Grundsätzlich können Netzbetreiber Kosten für Netz­ausbaumaßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Grenzen in ihre Erlösobergrenze einbringen, sodass sie Bestandteil der Netzentgelte werden. Dies gilt auch für die Kosten der EUGAL. Dennoch können in diesem Fall die konkreten Auswirkungen auf die Höhe der Netzentgelte nicht verlässlich abgeschätzt werden. Denn inwieweit die Netzentgelte insgesamt steigen oder fallen, hängt von der Summe der teils gegenläufigen Entwicklung aller Kostenbestandteile ab, die in die Netzentgelte einfließen. Daher müssen nicht nur die Kosten der EUGAL berücksichtigt werden, sondern zum Beispiel auch die durch ihren Betrieb erzielten Erlöse und das höhere Transportvolumen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 40</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Oliver Wittke auf die Frage der Abgeordneten Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Welche finanziellen Mittel durch Bund, Länder und EU (bitte einzeln aufschlüsseln) sind nach Kenntnis der Bundesregierung bisher für Abscheidung, Transport und Speicherung von CO 2 mittels der CCS-Technologie seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid für Projekte ausgegeben worden, und gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung die Genehmigung oder den Bau einzelner Demonstrationsprojekte (bitte benennen)?</p>
        <p klasse="J">Seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2012 sind nach Kenntnis der Bundesregierung die folgenden Mittel durch den Bund, die Länder und die EU verausgabt worden:</p>
        <p klasse="J">Im Energieforschungsprogramm der Bundesregierung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 20,8 Millionen Euro.</p>
        <p klasse="J">Im Forschungsprogramm GEOTECHNOLOGIEN des Bundesministeriums für Bildung und Forschung 20,37 Millionen Euro.</p>
        <p klasse="J">Die Fördermittel der Länder für CCS werden vom Bund nicht differenziert abgefragt. Für das Jahr 2015 ist bekannt, dass Niedersachsen die CCS-Forschung mit knapp 2,8 Millionen Euro finanziert hat.</p>
        <p klasse="J">Aus den beiden Förderinstrumenten der EU für CCS-Demonstrationsprojekte EEPR (European Energy Programme for Recovery) und NER 300 (Erlös aus der Versteigerung von 300 Millionen Zertifikaten der Neuanlagenreserve des Europäischen Emissionshandels) sind seit 2012 keine Fördermittel für CCS-Projekte in Deutschland ausgegeben worden.</p>
        <p klasse="J">Im laufenden europäischen Forschungsrahmenprogramm Horizont 2020 wurden bisher rund 18,9 Millionen Euro für CCS-Projekte ausgegeben.</p>
        <p klasse="J">Im Verbundprojekt ERA-Net ACT (Accelerating CCS Technologies) erhält Deutschland zudem rund 3 Millionen Euro von der EU für die Beteiligung deutscher Forschungsstellen.</p>
        <p klasse="J">In Deutschland gibt es kein nach dem CCS-Gesetz bzw. dem Kohlendioxid-Speicherungsgesetz genehmigtes oder in Bau befindliches CCS-Demonstrations-projekt.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 41</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Oliver Wittke auf die Frage der Abgeordneten Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Wann plant die Bundesregierung die fehlenden Angaben im integrierten nationalen Energie- und Klimaplan ( http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/entwurf-des-integrierten-nationalen-energie-und-klimaplans.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=6 ) zum Maßnahmenprogramm 2030 sowie zu den Ergebnissen aus den Kohle- und Verkehrskommissionen an die EU-Kommission nachzureichen, und zu welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung den Bundestag und die Zivilgesellschaft zur Erarbeitung des finalen Berichts zu konsultieren, wie in Artikel 10 der Governance-Verordnung der EU vorgesehen ( https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52016PC0759R(01)&amp;from=EN )?</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung hat Ende Dezember 2018 fristgerecht den Entwurf des integrierten nationalen Energie- und Klimaplans (NECP) an die EU-Kommission übermittelt. Dieser wurde anschließend auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) veröffentlicht.</p>
        <p klasse="J">Der Entwurf des NECP der Bundesregierung ist als Arbeitsdokument zu verstehen. Er wird bis zur Fertigstellung des finalen Plans, der gemäß Governance-Verordnung der EU bis Ende Dezember 2019 vorzulegen ist, fortentwickelt. Dabei werden die für den finalen Plan relevanten Maßnahmen und Schlussfolgerungen aus dem Klimaschutz-Maßnahmenprogramm 2030 und den Ergebnissen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ sowie der Nationalen Plattform „Zukunft der Mobilität“ einfließen.<a id="S8563" name="S8563" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Im Rahmen dieses Prozesses wird die Bundesregierung im Einklang mit den Vorgaben der Governance-Verordnung den Bundestag sowie alle relevanten Akteure einbeziehen. Die Öffentlichkeit wird ebenfalls entsprechend den Bestimmungen der Governance-Verordnung konsultiert werden. Hierzu wird eine Einladung des BMWi folgen. Auf der Website des BMWi werden zudem sukzessive weitere Informationen bereitgestellt.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 42</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Oliver Wittke auf die Frage der Abgeordneten Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Wann wird die Bundesregierung die im September 2018 angekündigte Gebäudekommission einsetzen, welche bereits im Oktober oder November 2018 hätte tagen sollen ( www.enbausa.de/finanzierung/aktuelles/artikel/regierung-will-nun-doch-eine-gebaeude-kommission-6087.html ), und welchen Personen- bzw. Institutionenkreis plant die Bundesregierung für die Kommission als Mitglieder einzuladen?</p>
        <p klasse="J">Derzeit berät die Bundesregierung über die Ausgestaltung eines entsprechenden Gremiums.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 44</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Oliver Wittke auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Wie viele Diesel-Pkw mit der Abgasnorm Euro 5 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit der sogenannten Abwrackprämie angeschafft, und besteht nach Einschätzung der Bundesregierung rechtlich die Möglichkeit, dieses staatliche Geld von den Pkw-Herstellern zurückzufordern, wenn in diesen Autos eine illegale Abschalteinrichtung vorhanden ist?</p>
        <p klasse="J">Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat Aussagen dazu getroffen, welche Fahrzeuge und Fahrzeugtypen mit der Umweltprämie gefördert worden sind. Diese Aussagen finden sich im Abschlussbericht zur Umweltprämie. Der Bericht differenziert nach Emissionsklassen, nicht jedoch zwischen Benzin- und Dieselfahrzeugen. Entsprechend kann über die Anzahl der geförderten Euro‑5-Dieselfahrzeuge keine Aussage getroffen werden. Auch darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor, aus denen sich nachvollziehen ließe, welche der geförderten Fahrzeuge an Rückrufaktionen zur Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen und Herstellung der Vorschriftsmäßigkeit beteiligt waren oder noch sind.</p>
        <p klasse="J">Da die verbindlichen Rückrufe betroffener Fahrzeuge der Wiederherstellung der Vorschriftmäßigkeit der Fahrzeuge dienen, sieht die Bundesregierung keine Grundlage für eine Rückforderung der Umweltprämie.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 45</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage der Abgeordneten Martina Renner (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Auf welche rechtsextremen bzw. rechtsterroristischen Vereinigungen in Deutschland bezogen sich die im Jahr 2018 eingeleiteten Ermittlungsverfahren der Generalbundesanwaltschaft (vergleiche Bundestagsdrucksache 19/6904, Antwort zu Frage 5; bitte jeweils auflisten nach Vereinigungen und Anzahl der Ermittlungsverfahren)?</p>
        <p klasse="J">Die im Jahr 2018 durch den Generalbundesanwalt eingeleiteten Verfahren nach § 129a StGB betrafen folgende Gruppierungen: „Aryans“, „Nordadler“, „Oldschool Society“ und „Revolution Chemnitz“.</p>
        <p klasse="J">Im Übrigen muss eine Beantwortung unterbleiben. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten Interessen bei der Durchführung eines nicht offen geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens zurück. Auskünfte im jetzigen Verfahrensstadium könnten die Ermittlungen erschweren oder sogar ganz vereiteln. Das insofern bestehende Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab und hat damit ebenfalls Verfassungsrang.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 48</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl auf die Frage der Abgeordneten Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Stimmt es, dass Bundesministerin Dr. Katarina Barley ein ,,Anti-Fake-News-Gesetz“ nach französischem Vorbild prüft und auch befürwortet, wie Medien berichteten (unter anderem die dts-Agentur am 7. Dezember 2018, www.mmnews.de/politik/104346-barley-prueft-anti-fake-news-gesetz ), und, wenn nein, welche konkreten Maßnahmen sind seit der Vorstellung des Aktionsplans der Europäischen Kommission am 5. Dezember 2018 (JOIN(2018) 36 final) durch die Bundesregierung getroffen worden, um die Sicherheit der Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai 2019 gegen Desinformation und Manipulation zu sichern?</p>
        <p klasse="J">Die Überschrift in dem erwähnten Presseartikel ist nicht zutreffend. Frau Bundesministerin Dr. Barley hat sich nicht dahin gehend geäußert, dass sie ein „Anti-Fake-News-Gesetz“ nach französischem Vorbild befürwortet. Ihre Aussage hierzu war: „Wir werden die Wirkungen des französischen Gesetzes genau ansehen und prüfen, ob die verfolgten Ziele erreicht werden, aber auch, ob ungewollte Nebenwirkungen eintreten.“</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung hat bereits eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz der Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai 2019 vor Desinformation und Manipulation getroffen. Seit der Vorstellung des Aktionsplans der Europäischen Kommission vom 5. Dezember 2018 hat die Bundesregierung zudem folgende weitere Maßnahmen getroffen:<a id="S8564" name="S8564" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung hat die Steuerungsgruppe Strategische Kommunikation im Auswärtigen Amt als deutsche Kontaktstelle für das im Aktionsplan gegen Desinformation geplante Frühwarnsystem benannt.</p>
        <p klasse="J">Des Weiteren hat die Bundesregierung die für das deutsche und europäische Wahl- und Parteienrecht zuständige Arbeitseinheit im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat als nationale Kontaktstelle zur Etablierung des nationalen Wahlkooperationsnetzwerks benannt. Hintergrund dafür ist die Empfehlung der Kommission C (2018) 5949 vom 12. September 2018, in den Mitgliedstaaten nationale Wahlkooperationsnetzwerke einzurichten.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 49</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Wie viele Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB‑II-Leistungsberechtigte) beendeten nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren von 2005 bis 2018 ihren Leistungsbezug aufgrund des Übergangs in den Bezug einer Altersrente?</p>
        <p klasse="J">Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. In der Grundsicherungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit werden nur die Anzahl der Abgänge aus dem Leistungsbezug erfasst, nicht aber die Abgangsgründe. In der Statistik der Rentenversicherung liegen keine Daten für Rentenzugänge mit Versicherungsstatus „Leistungsempfänger nach SGB II“ vor Rentenbeginn vor.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 50</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Wie viele SGB‑II-Leistungsberechtigte bezogen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren von 2010 bis 2018 nach Beendigung ihres Leistungsbezuges unmittelbar Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (bitte zusätzlich separat nach Beziehern von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung unterscheiden)?</p>
        <p klasse="J">In der bis zum Berichtsjahr 2014 erstellten Statistik der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII liegen Informationen zur Ursache der Leistungsgewährung – bezogen auf das jeweilige Jahr des Beginns der Hilfegewährung – im Statistischen Bundesamt nicht vor. Seit Umstellung auf die zentrale Quartalsstatistik zum 1. Januar 2015 werden die erfragten Informationen vom Statistischen Bundesamt erhoben und aufbereitet. Demnach gab es – in der Summe der jeweiligen vier Berichtsquartale – in den Jahren 2016 und 2017 jeweils rund 27 000 Übergänge vom Leistungsbezug nach dem SGB II in den Leistungsbezug nach dem SGB XII, davon jeweils etwa die Hälfte über und unter der Altersgrenze. Für das Jahr 2015 werden rund 30 000 Übergänge ausgewiesen. Hierbei dürfte es sich aufgrund der Umstellung der Statistik jedoch um eine Übererfassung handeln. Die Jahreszahlen für 2018 liegen noch nicht vor.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 51</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Warum hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seit Jahren nicht mehr die aktualisierten Bedarfssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) jeweils spätestens bis zum 1. November eines Jahres im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben, wie es nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift nach § 3 Absatz 4 Satz 3 AsylbLG gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, nach meiner Auffassung dem Bundesministerium fraglos möglich gewesen wäre und mir auch vor dem Hintergrund des Menschenrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vergleiche Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 – 1 BvL 10/10 und 2/11) dringend geboten erscheint (bitte ausführlich begründen), und stimmt die Bundesregierung meiner Auffassung zu, dass die nach § 3 Absatz 4 AsylbLG geforderte aktuelle Bedarfsberechnung und Leistungsanpassung nicht davon abhängig gemacht werden dürfen, ob der Bundestag und der Bundesrat einem Gesetz zur Änderung des AsylbLG zustimmen, das weitere – zum Teil strittige – Änderungen enthält, was aber der Fall ist, wenn statt der nach § 3 Absatz 4 AsylbLG geforderten Bekanntgabe aktueller Regelbedarfe im Bundesgesetzblatt diese Anpassung im Rahmen eines umfassenderen Änderungsgesetzes vorgenommen werden soll, wie es 2016 vergeblich versucht wurde und von der Bundesregierung offenbar erneut geplant ist (vergleiche Bundestagsdrucksache 18/9985 und die Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 52 für die Fragestunde am 12. Dezember 2018, Plenarprotokoll 19/70; bitte ausführlich begründen)?</p>
        <p klasse="J">Die in der Frage geäußerte Auffassung wird von der Bundesregierung nicht geteilt. In Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 hat sich der Gesetzgeber zur Aktualisierung der Grundleistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes für einen zweistufigen Anpassungsmechanismus entschieden und dabei – wie bereits für das Zweite und Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch – das Statistikmodell der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zugrunde gelegt. Diese wird alle fünf Jahre neu erhoben und ausgewertet. Dann sind die Leistungssätze anhand dieser Datenbasis durch den Gesetzgeber nach § 3 Absatz 5 Asylbewerberleistungsgesetz neu festzusetzen. Durch diesen Schritt erfasst der Gesetzgeber die soziale Wirklichkeit alle fünf Jahre neu und beurteilt diese im Hinblick auf das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.</p>
        <p klasse="J">Nur in der Zwischenzeit sind die Grundleistungssätze gemäß § 3 Absatz 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes entsprechend der Veränderungsrate der Verordnung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch fortzuschreiben.</p>
        <p klasse="J">Der Bundesrat hat dem im Herbst 2016 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Dritten Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, mit dem eine Neufestsetzung der Grundleistungen gemäß § 3 Absatz 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes an die aktuelle Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe stattfinden sollte, nicht zugestimmt.<a id="S8565" name="S8565" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Deshalb konnte aus rechtlichen Gründen für die Zeit ab 1. Januar 2017 keine Fortschreibung nach § 3 Absatz 4 Asylbewerberleistungsgesetz durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erfolgen. Es ist der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010, 1 BvL 1/09, auch ausdrücklich zu entnehmen, dass die Neufestsetzung der Regelsätze dem Gesetzgeber vorbehalten sei und nicht im Verordnungswege erfolgen kann.</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung sieht die Erforderlichkeit einer Aktualisierung der Leistungssätze. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet daher einen neuen Gesetzentwurf.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 52</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Michael Stübgen auf die Frage der Abgeordneten Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Verhandlungen über eine „Nationale Strategie zur Reduktion von Zucker, Fetten und Salz in Fertigprodukten“ die Leitsätze des Lebensmittelbuchs, wonach Limonaden ein Zuckergehalt von mehr als 7 Prozent vorgegeben wird, und wird sie sich angesichts des aktuellen Falls (vergleiche www.gruenderszene.de/food/lemonaid-limonade-abmahnung-zucker ), in dem eine natürlich hergestellte, zuckerarme Limonade im Zuge dieser Leitsätze nicht mehr Limonade genannt werden soll, für eine Anpassung dieser Leitsätze einsetzen?</p>
        <p klasse="J">Die Leitsätze für Erfrischungsgetränke werden von der unabhängigen Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission erarbeitet und beschreiben die Verkehrsauffassung von am Markt befindlichen Produkten. Anders als Gesetze und Verordnungen sind Leitsätze nicht rechtsverbindlich, sie stellen aber eine wichtige Auslegungshilfe für alle Marktbeteiligten dar.</p>
        <p klasse="J">Die rechtliche Bewertung des Einzelfalles „Lemonaid“ obliegt den in Deutschland für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden der Bundesländer und gegebenenfalls den Gerichten.</p>
        <p klasse="J">Das BMEL hat bei der „Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten“ die Leitsätze im Blick. Es ist folgender Aktionspunkt festgehalten:</p>
        <p klasse="J">„Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) wird bei ihrer turnusmäßigen Überprüfung der Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs prüfen, ob und wie sie zur Erreichung der Ziele der Reduktions- und Innovationsstrategie ggf. beitragen kann. In besonderen Fällen, in denen die Leitsätze möglicherweise der Reformulierung entgegenstehen, kann die DLMBK eine Überarbeitung bestehender Leitsätze prüfen und auf geänderte Verkehrsauffassungen reagieren.“</p>
        <p klasse="J">Die Leitsätze für Erfrischungsgetränke befinden sich im Übrigen gerade in der Überprüfung.</p>
        <p klasse="J">Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft selbst ist nicht Mitglied der unabhängigen Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission. In der Kommission sind Vertreter aus den vier Kreisen Verbraucherschaft, Wirtschaft, Lebensmittelüberwachung (Bundesländer) und Wissenschaft in zahlenmäßig gleichem Verhältnis vertreten.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 53</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Michael Stübgen auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Ab wann und in welcher Höhe drohen Deutschland nach Einschätzung der Bundesregierung erneut EU-Strafzahlungen wegen Mängeln bei der Umsetzung der Nitratrichtlinie (91/676/EWG) durch die Düngeverordnung?</p>
        <p klasse="J">Der Bundesregierung ist es sehr wichtig, dass Deutschland seine unionsrechtlichen Pflichten vollständig und zügig erfüllt. Nur so können ein erneutes Vertragsverletzungsverfahren (Zweitverfahren) wegen Verstoßes gegen die Nitratrichtlinie und damit möglicherweise einhergehende finanzielle Sanktionen vermieden werden.</p>
        <p klasse="J">Sollte die EU-Kommission dennoch der Auffassung sein, dass die Urteilsumsetzung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 21. Juni 2018 (Rechtssache C-453/16) unzureichend oder nicht zügig genug erfolgt, könnte sie ein Zweitverfahren gegen Deutschland einleiten. Nach einem (dann gegenüber dem vorprozessualen Vertragsverletzungsverfahren vor dem Ersturteil verkürzten) Vorverfahren hätte die EU-Kommission die Möglichkeit, erneut den Europäischen Gerichtshof anzurufen. In der Folge könnte der Europäische Gerichtshof auf Vorschlag der EU-Kommission ein Zwangsgeld und/oder einen Pauschalbetrag verhängen, dessen Berechnung auf Basis einer Mitteilung der EU-Kommission erfolgt, die jährlich aktualisiert wird. Nach den dort festgelegten allgemeinen Kriterien könnte die EU-Kommission gegebenenfalls beantragen, gegen Deutschland einen Pauschalbetrag von mindestens 11 835 000 Euro und/oder ein Zwangsgeld von circa 14 300 Euro pro Tag bis zu circa 858 000 Euro pro Tag bis zur Beendigung des Verstoßes zu verhängen.</p>
        <p klasse="J">Der Europäische Gerichtshof ist an den Antrag der EU-Kommission nicht gebunden.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 54</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Michael Stübgen auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um mögliche Strafzahlungen zu vermeiden und den Verstoß gegen EU-Recht zu beenden?</p>
        <p klasse="J">Deutschland ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) festgestellten Verstoß gegen das EU-Recht zu beenden. Eine Anpassung der im Jahr 2017 novellierten Düngeverordnung zur Urteilsumsetzung kann nicht ausgeschlossen werden, da die Kommission bislang insbesondere zu folgenden Punkten der Verordnung Kritik übt:<a id="S8566" name="S8566" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">– Höhe des Kontrollwertes von jetzt 60 und später 50 kg Stickstoff pro Hektar im Nährstoffvergleich: Dieser Ansatz erlaubt nach Auffassung der Kommission eine Überdüngung und ist deshalb nicht mit den Grundsätzen der Nitratrichtlinie vereinbar.</p>
        <p klasse="J">– Maßnahmenkatalog in der Länderermächtigung   (§ 13 DüV):  Der Maßnahmenkatalog darf nach Auffassung der Kommission nicht – wie derzeit – abschließend und die Maßnahmenliste muss zur Problemlösung zielführend genug sein. Konkret wird eine Öffnungsklausel für die Länder gefordert, damit weitere zielgerichtete Maßnahmen vor Ort getroffen werden können. Zudem sollen aus Sicht der Kommission zusätzlich strengere Maßnahmen in den Katalog aufgenommen werden.</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung befindet sich derzeit in konstruktiven Gesprächen mit der EU-Kommission, welche konkreten Schlussfolgerungen aus dem Urteil des EuGH für die neue Düngeverordnung (DüV) zu ziehen sind.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 55</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Stefan Zierke auf die Frage der Abgeordneten Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Wie ist der aktuelle Planungsstand des in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Bedingungen der Unterbringung und der Gewährleistung von Gewalt- und Diskriminierungsschutz gegenüber Frauen und LSBTTI in AnkER-Zentren“ (Bundestagsdrucksache 19/4103, Antwort zu Frage 3) angekündigten Aktionsprogrammes für eine Gesamtstrategie zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, und wann plant die Bundesregierung dieses zu beschließen?</p>
        <p klasse="J">Aktuell befinden wir uns noch in der Anlaufphase des Programms und erarbeiten die notwendigen Grundlagen und Förderrichtlinien. Im Jahr 2019 werden erste innovative und modellhafte Projekte sowie Begleitmaßnahmen angestoßen, die für das gesamte Hilfe- und Beratungssystem relevant sind. Ab dem Jahr 2020 können die zur Verfügung stehenden Gelder entsprechend der dann geltenden Förderrichtlinien in Anspruch genommen werden.</p>
        <p klasse="J">Hierzu sind wir auch im engen Austausch mit den Ländern. Das Bundesförderprogramm ist fester Tagesordnungspunkt des Runden Tisches „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“. Dieser hat am 18. September 2018 seine Arbeit aufgenommen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 58</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Sabine Weiss auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Wie viele Mängelmeldungen zur Versorgung mit Cannabisblüten haben der Bundesminister für Gesundheit, Jens Spahn, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte seit August 2018 von Cannabispatienten und -patientinnen per E‑Mail erhalten, und was plant die Bundesregierung gegen die Lieferengpässe zu unternehmen?</p>
        <p klasse="J">Im Bundesministerium für Gesundheit, bei der Beauftragten der Bundesregierung für Drogenfragen und im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sind bis zum 10. Januar 2019 rund 130 Schreiben per E‑Mail eingegangen, die über ein vom „Selbsthilfenetzwerk Cannabis-Medizin“ eingerichtetes Online-Muster für eine sogenannte Mängelmeldung zur Meldung von Lieferengpässen bei Medizinal-Cannabisblüten generiert wurden. Die oben genannten Adressaten wurden regelmäßig gemeinsam angeschrieben.</p>
        <p klasse="J">Derzeit werden rund 30 verschiedene Sorten medizinischer Cannabisblüten in pharmazeutischer Qualität mit unterschiedlichen Wirkstoffgehalten zur Versorgung von Patientinnen und Patienten in Deutschland importiert. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die am Import von Medizinal-Cannabisblüten beteiligten Unternehmen ein eigenes unternehmerisches Interesse haben, ihre Produkte in einer dem medizinischen Versorgungsbedarf der Patientinnen und Patienten entsprechenden Menge und Art anzubieten, den Markt zu analysieren und im Falle von Umsatzpotenzialen die Verfügbarkeit anzupassen. Hierin sieht sich die Bundesregierung durch die erhebliche Steigerung der Importe seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften im März 2017 bestätigt.</p>
        <p klasse="J">Grundsätzlich kann Medizinalcannabis aus jedem Staat importiert werden, der den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken unter staatlicher Kontrolle durchführt und Cannabis in Arzneimittelqualität anbieten kann. Das BfArM erteilt den am Import von Medizinal-Cannabisblüten interessierten Unternehmen, auf deren Antrag und bei Vorliegen der Voraussetzungen, die erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen schnellstmöglich.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 59</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Sabine Weiss auf die Frage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Wie lauten die aktuellen Überlegungen des Bundesministeriums für Gesundheit zur Reform des morbiditätsorientierten Finanzausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung, und, falls noch keine Überlegungen existieren, wann werden diese vorgelegt?</p>
        <p klasse="J">Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (RSA) ist ein wesentliches Element der solidarischen Wettbewerbsordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Er soll einen Wettbewerb um Versicherte ermöglichen, der unabhängig vom individuellen Gesundheitszustand der Versicherten erfolgt. Dieses Ziel kann umso besser erreicht werden, je stärker es gelingt, die systematischen Ausgabenrisiken der Versicherten auszugleichen. Auf diesem Wege trägt der RSA zur Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle gesetzlichen Krankenkassen bei.<a id="S8567" name="S8567" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Das aktuelle RSA-Verfahren ist das zielgenaueste seit Einführung eines Ausgleichssystems in Deutschland. Allerdings ist auch ein gut funktionierendes System kontinuierlich zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Der Gesetzgeber hat den RSA daher als „lernendes System“ ausgestaltet. So sieht der zwischen CDU, CSU und SPD geschlossene Koalitionsvertrag eine Weiterentwicklung des RSA vor, um diesen mit dem Ziel eines fairen Wettbewerbs fortzuentwickeln und ihn vor Manipulation zu schützen. Dabei sind die beiden Gutachten, die der Wissenschaftliche Beirat zur Weiterentwicklung des RSA 2017 bzw. 2018 vorgelegt hat, zu berücksichtigen. Mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen GKV-Versichertenentlastungsgesetz wurde zudem der hier geregelte Abbau der Finanzreserven bei den Krankenkassen an das Inkrafttreten einer RSA-Reform geknüpft.</p>
        <p klasse="J">Derzeit werden unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats verschiedene Weiterentwicklungsoptionen zum RSA geprüft. Erste Überlegungen hierzu werden in den kommenden Wochen vorliegen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 60</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Sabine Weiss auf die Frage der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die nicht bereits durch die Wahltarife selbst gedeckten Kosten, die bei den Krankenkassen in Summe für die Wahltarife für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen anfallen und mit denen im Gesetzentwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) die Abschaffung dieser Wahltarife unter anderem begründet wird (der Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 19/6337 spricht hier von mit dem Angebot von Wahltarifen einhergehenden Bürokratieaufwänden, insbesondere für die Erstellung der notwendigen versicherungsmathematischen Gutachten, welche sich vor dem Hintergrund der geringen Nachfrage der Tarife nicht rechtfertigen würden, TSVG-Kabinettsvorlage, Besonderer Teil, zu Nummer 27 Buchstabe a)?</p>
        <p klasse="J">Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen von Wahltarifen nach § 53 Absatz 5 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch für Arzneimittel, die nach § 34 Absatz 1 Satz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch von der Versorgung ausgeschlossen sind, betrugen im Jahr 2017 circa 88 000 Euro. Die Versicherten zahlten circa 59 000 Euro für diesen Wahltarif ein. Die Ausgaben verteilten sich auf 11 von 110 Krankenkassen mit insgesamt circa 20 Millionen Versicherten.</p>
        <p klasse="J">Bleibt die Rechtsgrundlage für den Tarif erhalten, müssen die Krankenkassen weiterhin jährlich mit versicherungsmathematischen Gutachten belegen, dass keine Quersubventionierung erfolgt. Wahltarife, die sich dauerhaft nicht selbst tragen, müssen geschlossen werden.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 61</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Steffen Bilger auf die Frage des Abgeordneten Oliver Luksic (FDP):</p>
        <p klasse="p">Was waren für die Bundesregierung die entscheidenden Faktoren für die Vergabe des Pkw-Mautsystems an das Konsortium der Firmen Kapsch TrafficCom und CTS Eventim, und wie ist der genaue Zeitplan bis zur endgültigen Inbetriebnahme?</p>
        <p klasse="J">Das Vergabeverfahren wurde als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt und der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Vertrag sieht mehrere Meilensteine vor, die auch mit einem Zeitplan unterlegt sind (zum Beispiel Vorlage der Feinplanungsdokumentation, Durchführung der Schnittstellentests sowie Abschluss des Probebetriebs). Die Erhebung der Infrastrukturabgabe soll im Oktober 2020 starten.</p>
        <p klasse="J">Im Übrigen wird auf den Bericht des BMVI zur Einführung der Pkw-Maut und der Vergabe des Mautsystems an das Konsortium aus Kapsch TrafficCom und CTS Eventim auf Ausschussdrucksache 19(15)166 verwiesen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 62</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Steffen Bilger auf die Frage des Abgeordneten Bernd Reuther (FDP):</p>
        <p klasse="p">Ist die Bundesregierung der Meinung, dass das System der weltweit anerkannten Containersicherung nach der Havarie des Frachters „MSC Zoe“ in der Nordsee einer Überprüfung unterzogen werden muss?</p>
        <p klasse="J">Nach den derzeit über den Unfall vorliegenden Informationen kann diese Frage noch nicht beantwortet werden. Das Ergebnis der Unfalluntersuchung ist abzuwarten.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 63</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Steffen Bilger auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Bei wie vielen der rund 5,3 Millionen Diesel-Pkw der Euro-Normen 5 und 6, für die die deutsche Automobilindustrie die Installation von Softwareupdates bis zum Jahresende 2018 zugesagt hatte (vergleiche www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/170802-ergebnisprotokoll-nationales-diesel-forum.pdf?__blob=publicationFile ), wurden die Softwareupdates bis zum 31. Dezember 2018 tatsächlich installiert (bitte die Anzahl der installierten Updates nach Herstellern aufschlüsseln)?</p>
        <p klasse="J">Bisher wurde bei rund 3,8 Millionen Fahrzeugen ein Softwareupdate durchgeführt.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 64</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Steffen Bilger auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Kann die Bundesregierung bestätigen, dass das Softwareupdate für VW-Autos mit 1,2-Liter-Dieselmotoren des Typs EA189, das illegale Abschalteinrichtungen entfernen sollte, selbst illegale Abschalteinrichtungen enthält (vergleiche www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diesel-affaere/vw-auch-eine-neue-software-ist-auffaellig-15956920.html ), und welche Maßnah­men wird die Bundesregierung gegebenenfalls ergreifen, damit das Kraftfahrt-Bundesamt solche illegalen Abschalteinrichtungen nicht erst aufgrund eines Hinweises eines Autoherstellers entdeckt, sondern durch eigene Überprüfungen?<a id="S8568" name="S8568" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Die Prüfung des Sachverhalts durch das Kraftfahrt-Bundesamt ist noch nicht abgeschlossen. Daher können keine weiteren Angaben gemacht werden.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 65</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Steffen Bilger auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Bei welchen konkreten Modellen wurden nach Annahme der Bundesregierung bei freiwilligen und angeordneten Softwareupdates nicht alle illegalen Abschalteinrichtungen entfernt, und auf wie vielen Pkw muss deswegen eine neue Software aufgespielt werden?</p>
        <p klasse="J">Das Kraftfahrt-Bundesamt überprüft fortlaufend Fahrzeugmodelle im Rahmen der Marktüberwachung. Die Prüfung des Sachverhalts durch das Kraftfahrt-Bundesamt ist noch nicht abgeschlossen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 66</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Steffen Bilger auf die Frage des Abgeordneten Dr. Christian Jung (FDP):</p>
        <p klasse="p">Bis wann soll der Entwurf einer Ausnahmeverordnung für elektrische Kleinstfahrzeuge ohne Lenk- und Haltestange vorliegen, und wird sich dieser an den Vorgaben des Entwurfs für die Verordnung zu elektrischen Tretrollern orientieren?</p>
        <p klasse="J">Die Ausnahmeverordnung zur Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen ohne Lenkstange am Straßenverkehr wird derzeit erarbeitet. Grundlage ist der Entwurf der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge; die entsprechenden Vorschriften werden an Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenkstange angepasst.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 67</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Steffen Bilger auf die Frage des Abgeordneten Dr. Christian Jung (FDP):</p>
        <p klasse="p">Sind die Baukosten für Stuttgart 21 und die Schnellfahrstrecke Wendlingen–Ulm nach Kenntnis der Bundesregierung gegenüber der letzten Genehmigung des Finanzierungsrahmens gestiegen, und, wenn ja, auf welche Summe werden diese zum jetzigen Stand beziffert?</p>
        <p klasse="J">Die Kostenprognose für Stuttgart 21 sowie für die Neubaustrecke Wendlingen–Ulm hat sich seit der Genehmigung des jeweiligen Gesamtwertumfangs für die Projekte durch den Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG am 26. Januar 2018 nicht erhöht.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 68</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Steffen Bilger auf die Frage des Abgeordneten Torsten Herbst (FDP):</p>
        <p klasse="p">Wie viele Bahnreisende haben im Jahr 2018 Entschädigungsansprüche für Verspätungen gegenüber der Deutschen Bahn AG (DB AG) geltend gemacht, und wie hoch waren die Entschädigungszahlungen an Bahnreisende für Verspätungen der DB AG im Jahr 2018 (bitte jeweils nach Monaten aufschlüsseln)?</p>
        <p klasse="J">Nach Angaben der Deutschen Bahn AG wurden im Jahr 2018 circa 53,6 Millionen Euro als Entschädigungsleistung an 2,7 Millionen Fahrgäste gezahlt. Die Aufschlüsselung nach Monaten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.</p>
        <p klasse="J">
          <table><tbody><tr><td>Monat</td><td>Fälle in Tausend (eingereichte Fälle DB abzüglich 7,5 Prozent abgelehnter Fälle (nicht anspruchsberechtigt))</td><td>Kosten in Millionen Euro</td></tr><tr><td>Januar</td><td>219</td><td>5,0</td></tr><tr><td>Februar</td><td>218</td><td>4,9</td></tr><tr><td>März</td><td>204</td><td>4,4</td></tr><tr><td>April</td><td>175</td><td>3,3</td></tr><tr><td>Mai</td><td>196</td><td>3,6</td></tr><tr><td>Juni</td><td>216</td><td>4,0</td></tr><tr><td>Juli</td><td>185</td><td>3,6</td></tr><tr><td>August</td><td>250</td><td>4,7</td></tr><tr><td>September</td><td>252</td><td>4,7</td></tr><tr><td>Oktober</td><td>279</td><td>5,6</td></tr><tr><td>November</td><td>286</td><td>5,6</td></tr><tr><td>Dezember</td><td>229</td><td>4,2</td></tr></tbody></table>
        </p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 69</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Steffen Bilger auf die Frage des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Mit welchen Bundesländern hat die DB AG Vereinbarungen getroffen, wonach Beamtinnen und Beamte der Polizei, gegebenenfalls unter der Bedingung, dass sie in Uniform und Ausstattung unterwegs sind, Nahverkehrs- und/oder Fernverkehrszüge der DB AG unentgeltlich nutzen dürfen, und wie häufig wurden diese (sich eigentlich nicht im Dienst befindlichen) Polizeiangehörigen in den letzten fünf Jahren (bitte die Zahlen für die einzelnen Jahre darstellen) von Beschäftigten der DB AG um Mithilfe beispielsweise bei Personalienfeststellungen, Konflikten oder anderen Anlässen gebeten?</p>
        <p klasse="J">Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG bestehen mit allen Ländern entsprechende Vereinbarungen, mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt. Die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten der Bundespolizei und der Polizeien der Länder in Dienstuniform werden unentgeltlich befördert.</p>
        <p klasse="J">Zahlen über Einsatzmaßnahmen der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten liegen nicht vor; diese können direkt bei den Innenministerien der Länder erfragt werden.<a id="S8569" name="S8569" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 70</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Steffen Bilger auf die Frage des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Wie viele Züge des Fernverkehrs der DB AG sind im Jahr 2018 auf dem gesamten Fahrtverlauf oder auf Teilen ihres Fahrtverlaufes ausgefallen (bitte absolute Zahl und Anteil an allen Fernverkehrsverbindungen im Jahr 2018 angeben), und welche zehn Fernverkehrslinien der DB AG waren im Jahr 2018 jene Linien mit den meisten Zugausfällen?</p>
        <p klasse="J">Ein detaillierter Vergleich der von Zugausfällen am meisten betroffenen Linien ist nicht möglich, da die Linien sich hinsichtlich Linienlänge und Fahrtenanzahl stark unterscheiden. Grundsätzlich verteilen sich die Zugausfälle auf den verschiedenen Linien relativ ähnlich.</p>
        <p klasse="J">Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage 40 aus Januar 2019 des Abgeordneten Torsten Herbst, MdB, verwiesen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 71</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Steffen Bilger auf die Frage des Abgeordneten Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den geplanten Lärmschutz an der zu elektrifizierenden Bahnstrecke Regensburg–Hof vorzuziehen (vergleiche www.onetz.de/oberpfalz/wiesau/albert-rupprecht-will-laermschutz-gipfel-id2577875.html ), und unter welchen Umständen ist die Bundesregierung bereit, mit lokal ansässigen Unternehmen eine gemeinsame Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen gegen aktuell verursachten Lärm durch den laufenden Betrieb der ansässigen Unternehmen und den künftig erwarteten Lärm durch die Elektrifizierung der Bahnstrecke zu bewerkstelligen?</p>
        <p klasse="J">Die Lärmvorsorge ist ein wesentlicher Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses, den das Eisenbahn-Bundesamt für die jeweiligen Planfeststellungsabschnitte der Elektrifizierung der Ausbaustrecke Hof–Marktredwitz–Regensburg–Obertraubling (Ostkorridor Süd) erlassen wird. Entscheidungen über die Lärmvorsorge können aus dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren nicht herausgelöst und vorgezogen werden.</p>
        <p klasse="J">Aktuell erstellt die DB Netz AG für dieses Vorhaben die Grundlagenermittlung. Nach Abschluss der Vorplanung sind die Entwurfs- und Genehmigungsplanung von der Vorhabenträgerin auszuarbeiten, die Grundlage des Planfeststellungsantrages ist.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 72</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Steffen Bilger auf die Frage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Welche konkreten Gründe führt die Bundesregierung an, weshalb der ursprünglich angekündigte Termin Ende des Jahres 2018 für die Fertigstellung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe 1 der Nationalen Plattform „Zukunft der Mobilität“ ( www.dvz.de/rubriken/politik/detail/news/nationale-plattform-zukunft-der-mobilitaet-geht-an-den-start.html ) nicht eingehalten wurde, und welche zeitliche Auswirkung hat dies auf die Erarbeitung des angekündigten Klimaschutzgesetzes?</p>
        <p klasse="J">Die Arbeitsgruppe 1 („Klimaschutz im Verkehr“) der im September 2018 eingesetzten Nationalen Plattform „Zukunft der Mobilität“ (NPM) befasst sich derzeit mit möglichen Instrumenten, die die Erreichung des Klimaschutzzieles 2030 im Verkehrssektor ermöglichen. Die Handlungsempfehlungen werden der AG im Frühjahr 2019 vorliegen. Die Erarbeitung eines Gesetzes zur Einhaltung der Klimaschutzziele soll im Jahr 2019 erfolgen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 73</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Steffen Bilger auf die Frage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Welche konkreten aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der noch zu behebenden Mängel am Flughafen Berlin Brandenburg (BER), und welche Unternehmen, die am BER tätig sind, verfügen mittlerweile über eine Bonus-Malus-Regelung in ihren Verträgen?</p>
        <p klasse="J">Die Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) als Vorhabenträgerin des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) berichtet in den vertraulichen Sitzungen des Aufsichtsrates laufend über den Baufortschritt am BER.</p>
        <p klasse="J">Die Vertragsinhalte mit den Dienstleistern unterfallen den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Dritter, sodass eine Offenlegung nicht möglich ist.</p>
      </anlagen-text>
    </anlage>
  </anlagen>
  <rednerliste sitzung-datum="16.01.2019">
    <redner id="11001938">
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        <vorname>Dr. Wolfgang</vorname>
        <nachname>Schäuble</nachname>
        <rolle><rolle_lang>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble</rolle_lang><rolle_kurz>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble</rolle_kurz></rolle>
      </name>
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    <redner id="11004809">
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        <vorname>Heiko</vorname>
        <nachname>Maas</nachname>
        <rolle><rolle_lang>Bundesminister des Auswärtigen</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister AA</rolle_kurz></rolle>
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        <vorname>Petr</vorname>
        <nachname>Bystron</nachname>
        <fraktion>AfD</fraktion>
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        <vorname>Elisabeth</vorname>
        <nachname>Motschmann</nachname>
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        <vorname>Frank</vorname>
        <nachname>Müller-Rosentritt</nachname>
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        <nachname>Schmidt</nachname>
        <ortszusatz>(Aachen)</ortszusatz>
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        <titel>Dr.</titel>
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        <ortszusatz>(Augsburg)</ortszusatz>
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        <rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMU</rolle_kurz></rolle>
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        <rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVI</rolle_kurz></rolle>
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