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<!DOCTYPE dbtplenarprotokoll SYSTEM "dbtplenarprotokoll.dtd">
<dbtplenarprotokoll herstellung="Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com, Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de" sitzung-datum="13.03.2019" sitzung-ende-uhrzeit="17:01" sitzung-naechste-datum="14.03.2019" sitzung-nr="85" sitzung-start-uhrzeit="13:00" start-seitennr="9973" vertrieb="Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 1 0 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de" wahlperiode="19">
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      <herausgeber>Deutscher Bundestag</herausgeber>
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      <veranstaltungsdaten><ort>Berlin</ort>, <datum date="13.03.2019">Mittwoch, den 13. März 2019</datum></veranstaltungsdaten>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Erhaltungsrückstand im Schienennetz des Bundes </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Stellplätze für Lkw an deutschen Bundesautobahnen </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Lockerung der Sonn- und Feiertagsfahrverbote für Erntetransporte </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Gespräche mit Herstellern von Lkw-Abbiegeassistenzsystemen </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Einführung eines Zusatzzeichens „Frauenparkplatz“ </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Umsetzung von auf dem Luftverkehrsgipfel im Oktober 2018 beschlossenen Maßnahmen </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Prognose der Bundesregierung zu Flugverspätungen im Sommer 2019 </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Zusatzfragen Bernd Reuther (FDP) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Dr. Rainer Kraft (AfD) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 16</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Förderung des geplanten Containerhafens in Bohmte </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Zusatzfragen Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 19</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Carina Konrad (FDP) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Berufliche Qualifikation für die Besetzung einer Stelle eines Unterabteilungsleiters im Bereich Naturschutz im Bundesumweltministerium </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMU </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 22</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Oliver Luksic (FDP) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Überprüfung der Messstationen zur Begutachtung der Luftreinhaltung </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Zusatzfragen Oliver Luksic (FDP) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 24</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Dr. Rainer Kraft (AfD) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Erreichung des Emissionsreduktionsziels für 2020 </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMU </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 25</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Kenntnis der Bundesregierung über Vorwürfe gegen den WWF </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMU </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 28</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Dr. Gero Clemens Hocker (FDP) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Gestaltung von Ministerentscheidungen zur Tötung von Wölfen </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Zusatzfragen Dr. Gero Clemens Hocker (FDP) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 29</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Geplante Regelungen zur Tötung von Wölfen </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antworten Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMU </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Michael Stübgen, Parl. Staatssekretär  BMEL </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Carina Konrad (FDP) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Zusatztagesordnungspunkt 1:</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Auswirkungen der EU-Urheberrechtsreform auf die Meinungsfreiheit </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Anlage 1</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Entschuldigte Abgeordnete </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Anlage 2</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 1</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Bereich Carsharing </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI </ivz-eintrag-inhalt>
          <a href="S10025" typ="druckseitennummer"><seite>10025</seite> <seitenbereich>D</seitenbereich></a>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 2</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Förderung der Elektromobilität und alternativer Antriebstechniken </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 3</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Daniela Kluckert (FDP) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Zulassung von lenkerlosen Elektrokleinstfahrzeugen </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 4</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Daniela Kluckert (FDP) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Regelungen für neue Technologien im Bereich der Mikromobilität </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 7</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Dr. Christian Jung (FDP) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Umbau sanierter Brücken aufgrund nachträglicher Elektrifizierungen von Eisenbahntrassen </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 8</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Dr. Christian Jung (FDP) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Haltung der Bundesregierung zur Förderung der Entwicklung von Tram-Train- bzw. Cargo-Tram-Systemen </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 18</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Torsten Herbst (FDP) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Notwendigkeit einer grünen Umweltplakette für Elektroautos </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMU </ivz-eintrag-inhalt>
          <a href="S10027" typ="druckseitennummer"><seite>10027</seite> <seitenbereich>A</seitenbereich></a>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 20</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Importe von Forschungsreaktorbrennelementen mit hochangereichertem Uran </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMU </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 21</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Judith Skudelny (FDP) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Ökobilanzielle Vergleiche von Verpackungen und Einkaufstaschen </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMU </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 23</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Dr. Lukas Köhler (FDP) </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Auswirkungen der Anrechenbarkeit synthetischer Kraftstoffe auf die CO 2 -Flottengrenzwerte für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMU </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 26</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Abstieg Deutschlands im Klimaschutz-Index im Jahr 2019 </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMU </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 27</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Verändertes Flugverhalten von Zugvögeln </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMU </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 30</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Schülerproteste „Fridays for Future - Gemeinsam gegen die Klimakrise“ </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMBF </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 31</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Globale Schülerstreiks für Klimaschutz im März 2019 </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMBF </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 32</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Maßnahmen zur Überwindung einer wachsenden Wissenschaftsskepsis </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMBF </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 33</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Erhöhung der Bundesmittel für Forschung und Entwicklung </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMBF </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 34</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Andrej Hunko (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Kenntnis der Bundesregierung über die Förderung der Umgestaltung der Stepan-­Pandera-Straße in Lwiw </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMZ </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 35</ivz-block-titel>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Position der Bundesregierung zur Nominierung von David Malpass als Weltbankpräsidentschaftskandidat </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMZ </ivz-eintrag-inhalt>
          <a href="S10030" typ="druckseitennummer"><seite>10030</seite> <seitenbereich>A</seitenbereich></a>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 36</ivz-block-titel>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Monika Grütters, Staatsministerin BK </ivz-eintrag-inhalt>
          <a href="S10030" typ="druckseitennummer"><seite>10030</seite> <seitenbereich>B</seitenbereich></a>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 37 und 38</ivz-block-titel>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Dr. André Hahn (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Übertragungsrechte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Europaspiele im Juni 2019 in Minsk </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Monika Grütters, Staatsministerin BK </ivz-eintrag-inhalt>
          <a href="S10030" typ="druckseitennummer"><seite>10030</seite> <seitenbereich>C</seitenbereich></a>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 39</ivz-block-titel>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Fabio De Masi (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Haltung der Bundesregierung zu Äußerungen der Vizepräsidentin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu Cum/Ex-Geschäften während ihrer Tätigkeit bei der DekaBank </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin BMF </ivz-eintrag-inhalt>
          <a href="S10030" typ="druckseitennummer"><seite>10030</seite> <seitenbereich>D</seitenbereich></a>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 40</ivz-block-titel>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Einführung einer Digitalsteuer auf nationale Umsätze internationaler IT-Unternehmen </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin BMF </ivz-eintrag-inhalt>
          <a href="S10031" typ="druckseitennummer"><seite>10031</seite> <seitenbereich>A</seitenbereich></a>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 41</ivz-block-titel>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>EU-weite Besteuerung des Luftverkehrs </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin BMF </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 42</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Benjamin Strasser (FDP) </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Einsatz von Tasern durch Bundespolizei und Zoll </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär  BMI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 43</ivz-block-titel>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Martina Renner (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Ermittlungen im Nachgang des Anschlags auf dem Berliner Breitscheidplatz zu Reisen eines Unterstützers des Attentäters nach Frankreich </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär  BMI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 44</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Stephan Brandner (AfD) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Sogenannte Winterflüchtlinge in Deutschland </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Sevim Dağdelen (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Registrierung von Asylsuchenden aus der Türkei im Jahr 2019 </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Einsatz von Ermittlern des Bundeskriminalamts in Syrien </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Anerkennung von Flüchtlingen aus sicheren Herkunftsstaaten in den letzten drei Jahren </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Nachweis von Kampfhandlungen vermeintlicher Dschihadisten für eine Terrormiliz </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Einsatz der Bundesregierung für eine Wiederaufnahme von Friedensverhandlungen zwischen der türkischen Regierung und der Arbeiterpartei Kurdistans </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Niels Annen, Staatsminister AA </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Inhaftierung deutscher Staatsangehöriger in der Türkei </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Bilaterale Regierungskonsultationen zwischen Deutschland und Namibia zum Völkermord an den Herero und Nama </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Bundesmittel für die humanitäre Hilfe in Venezuela </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Lieferung von US-Hilfsgütern an Venezuela </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Position der Bundesregierung zu einem Entwurf für ein UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Vereinbarkeit eines möglichen Gebietsaustauschs zwischen Serbien und dem Kosovo mit europäischen Werten </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Mögliche Verfolgung von Hindus und Sikhs in Afghanistan durch nichtstaatliche Akteure </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Niels Annen, Staatsminister AA </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 59</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Zaklin Nastic (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Reaktion der Bundesregierung auf den Umgang Frankreichs mit der Gelbwesten-Bewegung </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Einsatz deutscher Rüstungsgüter im Jemen-Krieg </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Oliver Wittke, Parl. Staatssekretär BMWi </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Haltung der Bundesregierung zu einem offenen Brief bezüglich der von der Kohlekommission geplanten Hilfeleistungen für das Saarland </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Oliver Wittke, Parl. Staatssekretär BMWi </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 62</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Stromversorgung mit erneuerbaren Energien im Jahr 2050 </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Oliver Wittke, Parl. Staatssekretär BMWi </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 63</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Klimalangfriststrategie der EU in Bezug auf erneuerbare Energien </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Oliver Wittke, Parl. Staatssekretär BMWi </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 64</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Dr. Dirk Spaniel (AfD) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Höhe der durch die erneuerbaren Energien bereitgestellten Grundlast </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Oliver Wittke, Parl. Staatssekretär BMWi </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Analysemöglichkeiten für hochangereichertes Uran </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Oliver Wittke, Parl. Staatssekretär BMWi </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 66</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Abbauregularien beim Tiefseebergbau </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Oliver Wittke, Parl. Staatssekretär BMWi </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 67</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Abschaffung der Umlage der Grundsteuer auf Mieter </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin  BMJV </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 68</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Übernahme der Kosten eines zum Immobilienerwerb beauftragten Maklers </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin  BMJV </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 69</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Konstantin Kuhle (FDP) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Alternativen zum Einsatz sogenannter Uploadfilter </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär  BMJV </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 70</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Nicht abgerufene Bundesmittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit in den Jahren 2016 bis 2018 </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 71</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Nicht abgerufene Bundesmittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit je Bundesland im Jahr 2018 </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 72</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Dr. Marcus Faber (FDP) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Entscheidungsgrundlagen für eine bestmögliche Einsatzbereitschaft der Bundeswehr </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMVg </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 73</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Auswirkungen der sogenannten Grünen Revolution auf die Bekämpfung des Hungers </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Michael Stübgen, Parl. Staatssekretär   BMEL </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 74</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Dr. Kirsten Kappert-Gonther    (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>EU-Zulassungsverfahren von Cannabidiol </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Michael Stübgen, Parl. Staatssekretär  BMEL </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 75</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Bedrohung der weltweiten Lebensmittelproduktion durch das Artensterben </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Michael Stübgen, Parl. Staatssekretär  BMEL </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 76</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Gespräche zur Düngeverordnung im Januar 2019 zu einer Mitteilung der Bundesregierung an die Europäische Kommission </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Michael Stübgen, Parl. Staatssekretär  BMEL </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 77</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Gespräche im Januar 2019 über Möglichkeiten zur Reduktion der Düngung in roten Gebieten </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Michael Stübgen, Parl. Staatssekretär  BMEL </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 78</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Pia Zimmermann (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Begrenzung der Eigenanteile von Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin BMG </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Ausgleich steigender Kosten bei der Pflegeversicherung durch Steuerzuschüsse </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin BMG </ivz-eintrag-inhalt>
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    </inhaltsverzeichnis>
  </vorspann>
  <sitzungsverlauf>
    <sitzungsbeginn sitzung-start-uhrzeit="13:00">
      <a id="S9973" name="S9973" typ="druckseitennummer"/>
      <p klasse="N">Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</p>
      <p klasse="J_1">Guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bitte nehmen Sie Platz. Die Sitzung ist eröffnet.</p>
      <p klasse="T">Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:</p>
    </sitzungsbeginn>
    <tagesordnungspunkt top-id="Tagesordnungspunkt 1">
      <p klasse="T_fett">Befragung der Bundesregierung</p>
      <p klasse="J">Wir werden heute zum ersten Mal die Regierungsbefragung nach der geänderten Geschäftsordnung durchführen. Die Regierungsbefragung wird demnach auf eine Stunde verlängert und auch thematisch neu ausgerichtet. Der Fokus liegt nicht mehr vorrangig auf der letzten Kabinettssitzung der Bundesregierung, sondern auf dem oder der von der Bundesregierung gemeldeten Bundesminister oder Bundesministerin. Im ersten Abschnitt werden Fragen zu seinem bzw. ihrem Bericht und Geschäftsbereich aufgerufen. Im zweiten Abschnitt können Fragen zu anderen Bereichen gestellt werden.</p>
      <p klasse="J">Fragesteller zu beiden Abschnitten können wie gewohnt zunächst bei der Schriftführerin zu meiner Linken angemeldet werden. Für Frage und Antwort stehen jeweils bis zu einer Minute – bis zu einer Minute, es darf gerne kürzer sein – zur Verfügung. Der Fragesteller kann eine Nachfrage stellen; Nachfrage und Antwort sollen nicht länger als 30 Sekunden dauern. Um Fragen thematisch im Zusammenhang zu behandeln, werde ich dann – nach Frage, Nachfrage und jeweiligen Antworten – fragen, ob es zu diesem Thema weitere Fragen gibt. Wenn ein Themenbereich einigermaßen abgeschlossen ist, rufe ich den nächsten angemeldeten Fragesteller auf. Zur Beantwortung erhält vorrangig die gemeldete Bundesministerin oder der gemeldete Bundesminister das Wort. Bitte richten Sie sich darauf ein.</p>
      <p klasse="J">Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass heute die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Dr. Franziska Giffey, zur Verfügung steht. Frau Bundesministerin, wenn Sie mögen, haben Sie zu einleitenden Bemerkungen bis zu fünf Minuten das Wort.</p>
      <rede id="ID198500100">
        <p klasse="redner"><redner id="999990071"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Franziska</vorname><nachname>Giffey</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesministerin BMFSFJ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vielen Dank, ich nutze die Gelegenheit gern zu einleitenden Worten.</p>
        <p klasse="J">Es ist ja eine besondere Woche. Es ist die Woche, in der die Bundesregierung ein Jahr im Amt ist. Am 14. März letzten Jahres habe ich mein Amt als Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angetreten. Deshalb ist heute auch ein guter Tag, um zurückzublicken, aber auch nach vorne zu schauen.</p>
        <p klasse="J">Für mich war das erste Amtsjahr geprägt von einem übergeordneten Ziel: die Familien in Deutschland zu stärken und dafür auch die entsprechenden Gesetzesvorhaben auf den Weg zu bringen. Das erste große Gesetzesvorhaben, das Gute-Kita-Gesetz, das hier in diesem Haus am 14. Dezember verabschiedet worden ist, war das große Anliegen, das das letzte Jahr prägte. Der Bund gibt 5,5 Milliarden Euro in die Förderung der frühkindlichen Bildung in Deutschland – für mehr Qualität und weniger Gebühren. Wir wollen jetzt an die Umsetzung gehen. Wir sind mit allen 16 Bundesländern im Gespräch. Natürlich braucht es für diese Umsetzung gute Fachkräfte. Deshalb werden wir in diesem Jahr für die Erzieherinnen und Erzieher eine Fachkräfteoffensive starten, mit der der Bund das Bemühen der Länder zusätzlich unterstützt.</p>
        <p klasse="J">Genauso geht es weiter in Bezug auf die sozialen Berufe. Wir haben im letzten Jahr das Thema Pflege angepackt mit der Konzertierten Aktion Pflege, gemeinsam mit Arbeitsminister Heil und Gesundheitsminister Spahn. Wir wollen auch dort die Arbeitsbedingungen, die Bezahlung, die Ausbildungsbedingungen verbessern. Ich freue mich, dass ab dem nächsten Jahr das Schulgeld in diesem Bereich komplett abgeschafft wird und eine Ausbildungsvergütung in der Pflege eingeführt wird.<a id="S9974" name="S9974" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Wir stärken die Familien, indem wir das Starke-Familien-Gesetz auf den Weg bringen: gegen Kinderarmut, für Familien mit geringem Einkommen und für mehr Leistungen für Bildung und Teilhabe. Das kostenlose Mittagessen gehört dazu, aber auch viele andere Leistungen, die 4 Millionen Kindern in Deutschland zugutekommen. Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei Ihnen, den Parlamentarierinnen und Parlamentariern, für die Unterstützung und die Verhandlungen bedanken. So kann in der nächsten Woche die zweite und dritte Lesung stattfinden.</p>
        <p klasse="J">Wenn wir über Familien reden, reden wir natürlich auch über das Thema Frauen. Wir wollen Frauen stärken – ob in Führungspositionen, ob in sozialen Berufen oder ob es sich um Frauen handelt, die unter häuslicher Gewalt leiden und in einer schwierigen Lage Unterstützung brauchen. Deshalb haben wir im letzten Jahr den Runden Tisch von Bund, Ländern und Kommunen gegen Gewalt an Frauen ins Leben gerufen. Wir werden in diesem Jahr ein Aktionsprogramm starten, um die Frauenhäuser und Beratungsstellen in Deutschland zu stärken.</p>
        <p klasse="J">Ein letzter Punkt für den Erstimpuls sei mir gestattet: Natürlich braucht es für all das eine demokratische Gesellschaft, eine Demokratie, die einen respektvollen Umgang miteinander ermöglicht, und deshalb haben wir unser Bundesprogramm „Demokratie leben!“ entfristet. Wir machen weiter damit. Wir wollen die Partnerschaften für Demokratie vor Ort stärken – die 16 Landesdemokratiezentren und auch viele, viele Projekte der Zivilgesellschaft –, und wir wollen ihnen sagen: Ihr erhaltet verlässliche Unterstützung auf Dauer.</p>
        <p klasse="J">Meine Damen und Herren, heute erleben wir auch gelebte Demokratie; denn die Regierungsbefragung ist nichts anderes. Ich freue mich auf Ihre Fragen, auf unseren Austausch, und ich möchte mich bedanken für Ihre Unterstützung bei unseren Gesetzesvorhaben im letzten Jahr, auch beim Haushalt. – Vielen Dank. Jetzt bin ich gespannt auf Ihre Fragen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Paul Lehrieder [CDU/CSU] und Daniel Föst [FDP])</kommentar>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Frau Bundesministerin. – Im Sinne der gelebten Demokratie stellt die erste Frage Johannes Huber, AfD.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198500200">
        <p klasse="redner"><redner id="11004764"><name><vorname>Johannes</vorname><nachname>Huber</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Johannes Huber (AfD):</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie waren zu Gast bei der Talkshow „Anne Will“ am 3. Februar 2019 und haben von Versorgungslücken in der Abtreibung gesprochen. Was Sie aber nicht erklärt haben, war, was Sie damit gemeint haben. Deswegen möchte ich Sie einmal fragen: Was haben Sie mit Versorgungslücken in der Abtreibung genau gemeint, und sind Sie auch der Meinung, dass der Staat die Aufgabe hat, eine Regelung zu schaffen, die dahin geht, dass es sogar ein Recht auf Abtreibung gibt? Sind Sie also der Meinung, dass es auch ein Recht auf Abtreibung gibt?</p>
      </rede>
      <rede id="ID198500300">
        <p klasse="redner"><redner id="999990071"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Franziska</vorname><nachname>Giffey</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesministerin BMFSFJ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich habe nicht von einer Versorgungslücke bei der Abtreibung gesprochen, sondern davon, dass wir ein Recht auf Informationen für die Frauen und auch ausreichende Beratungsstellen sowie Ärztinnen und Ärzte brauchen, die leicht zugänglich sind für die Frauen und bei denen sie Hilfe bekommen, wenn sie in einer besonderen Notsituation sind. Da sehen wir ganz deutlich, dass das in Deutschland sehr unterschiedlich ist, wie es Ärztinnen und Ärzte überhaupt mit dieser Frage halten und wie Frauen darüber informiert werden.</p>
        <p klasse="J">Wir haben ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Situation der Frauen genau in dieser Frage verbessern soll. Wir wollen Frauen, die sich in einer Notsituation befinden, überall Unterstützung zukommen lassen. Deshalb haben wir auch davon gesprochen, dass nicht nur die Informationsmöglichkeit da sein soll, sondern natürlich auch die Möglichkeit für jede Frau, Beratung, Unterstützung und medizinische Hilfe in einer solchen Situation zu erhalten.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Herr Huber, Sie haben eine Nachfrage.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198500400">
        <p klasse="redner"><redner id="11004764"><name><vorname>Johannes</vorname><nachname>Huber</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Johannes Huber (AfD):</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Ich möchte trotzdem noch einmal nachfragen, wie Sie es denn mit dem Artikel 2 Grundgesetz, mit dem Lebensrecht, halten? 1993 gab es vom Bundesverfassungsgericht ein Urteil, das besagte, dass das Lebensrecht eben nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet ist, sondern dem Ungeborenen schon aufgrund seiner bloßen Existenz zusteht. Im Sinne von Versorgungslücken: Wie halten Sie es hier mit dem Grundgesetzartikel 2?</p>
      </rede>
      <rede id="ID198500500">
        <p klasse="redner"><redner id="999990071"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Franziska</vorname><nachname>Giffey</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesministerin BMFSFJ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:</p>
        <p klasse="J_1">Wir haben hier eine Rechtsgüterabwägung – die hat das Bundesverfassungsgericht auch vorgenommen – zwischen dem Recht und dem Schutz des ungeborenen Lebens, aber auch dem Recht der Frau, über ihren Körper zu entscheiden und in einer Schwangerschaftsnotlage, in einem Schwangerschaftskonflikt entsprechende Informationen und Hilfe zu bekommen. Es geht hier um beides. Es geht auch um das Recht der Frauen, diese Entscheidung zu treffen, und dafür gibt es rechtliche Reglungen, und zwar in Verbindung zu genau der Abwägung, die das Bundesverfassungsgericht vorgenommen hat. Genau in diesem Sinne haben wir auch die Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes auf den Weg gebracht.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD)</kommentar>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Danke sehr. – Gibt es weitere Fragen zu diesem Thema? – Das ist offenbar nicht der Fall. Dann stellt die nächste Frage die Kollege Dr. Silke Launert, CDU/CSU.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198500600">
        <p klasse="redner"><redner id="11004336"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Silke</vorname><nachname>Launert</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Dr. Silke Launert (CDU/CSU):<a id="S9975" name="S9975" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich wohne in dem Wahlkreis, in dem das Zentrum Bayern Familie und Soziales angesiedelt ist, die Stelle in Bayern, die das Elterngeld auszahlt. Ich bekomme immer wieder Rückmeldungen, dass man die Berechnungen nach wie vor als sehr kompliziert empfindet. Daher meine Frage: Ist im Ministerium geplant, die Berechnung der Grundlage zu vereinfachen und sie mit anderen familienpolitischen Leistungen abzustimmen? – Vielen Dank.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198500700">
        <p klasse="redner"><redner id="999990071"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Franziska</vorname><nachname>Giffey</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesministerin BMFSFJ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:</p>
        <p klasse="J_1">Wir haben grundsätzlich die Zielsetzung, eine bessere Übersicht über unsere Familienleistungen zu schaffen: Wir bieten auf unserer Homepage www.familienportal.de alle Informationen über die familienpolitischen Leistungen an. Es gibt das Infotool Familie, mit dem man sich individuell ausrechnen lassen kann, wie hoch eine Leistung ist.</p>
        <p klasse="J">Und wir bringen im Moment das Elterngeld Digital auf den Weg. Mit allen Bundesländern sind wir darüber im Austausch und im Gespräch. Da geht es natürlich auch darum, wie bei einem Onlineantrag über Elterngeld Digital die Daten, die eine Familie in den Antrag einträgt, direkt übermittelt werden können, wie das – etwa mit einer elektronischen Signatur – funktionieren kann. Wir gehen davon aus, dass damit auch die Elterngeldstellen entlastet werden. Wir arbeiten sehr intensiv daran. Berlin und Sachsen sind die ersten Modellländer. Wir hoffen, dass perspektivisch alle Bundesländer beim Elterngeld Digital dabei sind, weil wir davon ausgehen, dass sich dann die Situation für die Eltern aufgrund einer schnelleren Berechnung und Abwicklung verbessern wird.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD)</kommentar>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Danke sehr. – Dazu keine weiteren Fragen? – Dann stellt die nächste Frage Katja Suding, FDP.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198500800">
        <p klasse="redner"><redner id="11004910"><name><vorname>Katja</vorname><nachname>Suding</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Katja Suding (FDP):</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Frau Ministerin Giffey, ich habe mich wirklich sehr gefreut, dass Sie am letzten Wochenende eine Reform des Unterhalts- und Umgangsrechts gefordert haben. Ich glaube, das ist ein längst überfälliger Schritt. Wir fordern das schon seit langem. Sie haben damit – genauso wie wir – erkannt, dass das Lebensmodell „getrennt leben, aber gemeinsam erziehen“ ­durchaus vorkommt, und auch immer häufiger vorkommt. Sie möchten jetzt die Elternteile – meist sind es die Väter –, bei denen die Kinder auch nach einer Trennung sehr viel Zeit verbringen und die sich intensiv in die Erziehung einbringen, jetzt besserstellen. Ich möchte gerne wissen, ob Sie dabei an eine schlichte Aufteilung des Unterhalts und des Umgangs denken oder ob Sie da auch noch andere Wege finden wollen.</p>
        <p klasse="J">Ich würde zudem gerne wissen, wie Sie bei dieser Frage, für die ja eigentlich das Justizministerium zuständig ist, mit Ihrer Kollegin aus dem Justizministerium zusammenarbeiten.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198500900">
        <p klasse="redner"><redner id="999990071"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Franziska</vorname><nachname>Giffey</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesministerin BMFSFJ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:</p>
        <p klasse="J_1">Zunächst einmal ist für uns ganz entscheidend: Wie ist es um das Kindeswohl bestellt? Das steht für uns an erster Stelle. Wir erleben, dass Kinder sich sehr häufig wünschen, dass beide Elternteile für sie da sind. Wir sehen, dass es gesellschaftliche Realität ist, dass sich viel mehr Eltern auch nach einer Trennung gemeinsam um die Kinder kümmern. Es ist natürlich eine schwierige Frage, wie man das angemessen berücksichtigt, wie das aktuelle Recht, das noch auf eine Situation ausgerichtet ist, in der einer betreut und einer zahlt, an diese neue Entwicklung angepasst werden kann. Dabei müssen wir uns mehrere Dinge anschauen. Wir haben dafür einen Arbeitsprozess gestartet, gemeinsam mit dem Justizministerium.</p>
        <p klasse="J">Ich finde es wichtig, dass wir hier nicht vorschnell Festlegungen vornehmen, sondern sagen: Wir haben hier eine Veränderung in der Gesellschaft, und um diese zu bewältigen, müssen verschiedene Wege gegangen werden. – Uns geht es darum, die Situation für Alleinerziehende zu verbessern. Jede fünfte Familie in Deutschland hat ein alleinerziehendes Elternteil, und es geht darum, diesen Eltern Steine aus dem Weg zu räumen. Das kann an unterschiedlichen Stellen passieren, im Steuerrecht wie im Umgangsrecht. Man muss sich das genau anschauen. Wir werden das in aller Sorgfalt tun, um Müttern und Vätern und vor allen Dingen den Kindern gleichermaßen gerecht zu werden.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD)</kommentar>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Ihre Nachfrage.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198501000">
        <p klasse="redner"><redner id="11004910"><name><vorname>Katja</vorname><nachname>Suding</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Katja Suding (FDP):</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Dann sind Sie offenbar mit Ihren Überlegungen noch nicht ganz so weit. Ich habe schon vor ein paar Tagen deutlich gemacht, dass ich finde, dass das, was Sie sich im Umgangsrecht und im Unterhaltsrecht vorstellen, nur ein erster Schritt sein kann. Ich glaube, dass wir auch bei den Regelungen zum Ehegattenunterhalt und zur alleinigen Entscheidungsbefugnis eines Elternteils, was die Angelegenheiten des täglichen Lebens, den melderechtlichen Wohnsitz, örtliche Gerichtszuständigkeiten und rentenrechtliche Kindererziehungszeiten angeht, etwas tun müssen. All das müsste man sich angucken, wenn man es wirklich ernst meint, dass man – so wie Sie es gesagt haben – möglichst viel Flexibilität bei den verschiedenen Betreuungsmodellen ermöglichen will. Haben Sie schon erste Überlegungen in diese Richtung gemacht?</p>
      </rede>
      <rede id="ID198501100">
        <p klasse="redner"><redner id="999990071"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Franziska</vorname><nachname>Giffey</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesministerin BMFSFJ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:<a id="S9976" name="S9976" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J_1">Es ist ganz klar, dass eine rechtliche Änderung allein nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führt. Unser Wunsch ist, dass wir ein hohes Maß an Flexibilität und eine Betrachtung des Einzelfalls ermöglichen. Jede Familie, die in so einer Lage ist, muss für sich einen entsprechenden Weg finden. Es geht tatsächlich darum, sich mehrere Rechtsbereiche anzuschauen – genau das müssen wir tun –: das Melderecht, das Steuerrecht, das Umgangsrecht. Deshalb ist es nicht gut, jetzt zu schnell zu sagen: So und so wird es gemacht. – Wir haben deshalb eine Arbeitsgruppe gegründet, die mehrere Ministerien einbezieht. Das Familienministerium ist selbstverständlich dabei. Die Federführung liegt beim Justizministerium.</p>
        <p klasse="J">Mit dem Starke-Familien-Gesetz, das wir jetzt auf den Weg bringen, wird ein entscheidender Schritt gemacht, um Alleinerziehende zu unterstützen; denn der Unterhaltsvorschuss oder der Unterhalt werden dann nicht mehr voll auf den Kinderzuschlag angerechnet. Alleinerziehende werden dann erstmals Unterhalt plus Kinderzuschlag plus Wohngeld plus Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket bekommen. Wenn dann noch die Befreiung von der Kitagebühr dazukommt, kann das mehrere Hundert Euro mehr ausmachen. Das ist ein riesengroßer Schritt, um Alleinerziehende zu unterstützen – ein Teilaspekt unserer Bemühungen, viele andere müssen folgen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Dr. Silke Launert [CDU/CSU])</kommentar>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Eigentlich wollten wir uns bei Zusatzfragen und -antworten auf jeweils 30 Sekunden beschränken. Aber am Anfang machen wir notfalls kleine Ausnahmen. – Gibt es zu diesem Bereich noch Fragen? – Bitte sehr, Frau Dörner.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198501200">
        <p klasse="redner"><redner id="11004030"><name><vorname>Katja</vorname><nachname>Dörner</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Katja Dörner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Frau Ministerin, auch ich möchte Sie auf Ihr Interview vom vergangenen Wochenende ansprechen. Wir wissen, dass Alleinerziehende und ihre Kinder eine besonders hohe Armutsquote, ein besonders hohes Armutsrisiko haben. Wir wissen auch, dass rund 90 Prozent der Alleinerziehenden weiblich sind. Wie wollen Sie sichergehen, dass im Rahmen einer Reform des Sorge- und Umgangsrechts die Alleinerziehenden nicht noch weiter in die Armut getrieben werden?</p>
      </rede>
      <rede id="ID198501300">
        <p klasse="redner"><redner id="999990071"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Franziska</vorname><nachname>Giffey</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesministerin BMFSFJ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:</p>
        <p klasse="J_1">Ich bedanke mich für Ihre Frage. – Das ist für uns ein ganz wesentlicher Aspekt, weil wir natürlich – das ist auch im Koalitionsvertrag vereinbart worden – gerade bei den Alleinerziehenden einen großen Schwerpunkt setzen, um Unterstützung zu geben. Ich habe gerade ausgeführt: Das Starke-Familien-Gesetz, das nächste Woche in diesem Hohen Haus in zweiter und dritter Lesung beraten wird, ist dafür ein ganz wesentlicher Schritt; denn wenn der Unterhalt oder der Unterhaltsvorschuss nicht mehr wie bisher voll auf den Kinderzuschlag angerechnet wird und Alleinerziehende dann den Kinderzuschlag erhalten können, haben sie damit, dass sie den Kinderzuschlag erhalten, auch ein Anrecht auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, sprich: Schülerfahrkarte, Schulverpflegung, Lernförderung, Schulstarterpaket plus die Befreiung von den Kitagebühren. Das ist dann eine erhebliche Erleichterung. Das ist unser Fokus. Darauf wollen wir setzen. Wir wollen Alleinerziehende ganz klar unterstützen, auch in Bezug auf die Verfügbarkeit des finanziellen Familienbudgets.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Danke sehr. – Weitere Fragen?</p>
        <kommentar>(Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nachfrage!)</kommentar>
        <p klasse="O">– Nein, Frau Dörner, Sie können nach unseren Regeln keine weitere Nachfrage stellen, aber Ihre Kollegin. – Frau Keul, bitte.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198501400">
        <p klasse="redner"><redner id="11004067"><name><vorname>Katja</vorname><nachname>Keul</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="J_1">Dann nutze ich die Gelegenheit, um an die Frage meiner Kollegin Dörner anzuknüpfen; denn die Antwort ist eigentlich noch nicht gegeben. In Ihrem Interview hieß es, dass die Unterhaltspflichtigen künftig nicht mehr den vollen Unterhalt zahlen brauchen, wenn sie viel Umgang mit dem Kind haben und das Kind betreuen. Das hat die Unterhaltsberechtigten natürlich stark verunsichert. Von daher die Frage: Distanzieren Sie sich davon? Die Lösung kann ja nicht sein, dass wir den einen etwas nehmen, um es den anderen zu geben. Es gäbe auch die Möglichkeit, die getrennte Familie insgesamt zu unterstützen. Es versteht bis heute ja keiner, warum Ehegattenunterhalt steuerlich absetzbar ist und Kindesunterhalt nicht. Haben Sie vielleicht einen Vorschlag, wie Unterhaltspflichtige entlastet werden könnten, ohne dass es die Unterhaltsberechtigten verunsichert?</p>
      </rede>
      <rede id="ID198501500">
        <p klasse="redner"><redner id="999990071"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Franziska</vorname><nachname>Giffey</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesministerin BMFSFJ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:</p>
        <p klasse="J_1">Ich würde Ihnen die Lektüre des Interviews im Original empfehlen. Ich habe nicht behauptet, dass irgendjemandem etwas genommen wird. Ich habe lediglich die Situation beschrieben, dass es immer mehr Väter gibt, die für ihre Kinder sorgen und einen Teil der Erziehung übernehmen. Diese Väter, die zu einem hohen Anteil mitbetreuen, müssen trotzdem 100 Prozent Unterhalt zahlen. Das ist Fakt. Das ist gesellschaftliche Realität. Wenn wir uns Gedanken darüber machen, wie wir diese Realität und das Recht besser in Einklang bringen können, müssen wir uns die Realität anschauen und überlegen, wie man das regeln kann. Genau das ist unsere Aufgabe, die jetzt vor uns liegt. Es geht nicht darum, Mütter schlechterzustellen, sondern es geht darum, einen gerechten Weg zu finden, der sowohl für Mütter als auch für Väter, die sich nach einer Trennung gemeinsam um ihre Kinder kümmern wollen, besser ist als der, der ihnen jetzt offensteht. Genau darüber sprechen wir, und das werden wir gemeinsam mit den anderen beteiligten Ressorts besprechen.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Danke sehr. – Herr Aggelidis, FDP.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198501600">
        <p klasse="redner"><redner id="11004652"><name><vorname>Grigorios</vorname><nachname>Aggelidis</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Grigorios Aggelidis (FDP):<a id="S9977" name="S9977" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben ja mehrmals darauf hingewiesen, dass die Alleinerziehenden durch die Reform deutlich bessergestellt werden. Mich würde interessieren, wie Sie es rechtfertigen – seitens unserer Fraktion wurde zu diesem Thema schon eine Kleine Anfrage gestellt –, dass Alleinerziehende in Summe sogar weniger Geld bekommen – wenn ich Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag berücksichtige –, wenn die Kinder älter werden? Dabei weiß doch jeder – das ist die Lebensrealität –, dass Jugendliche am Ende des Tages nicht weniger Geld brauchen als kleinere Kinder, sondern eher mehr. Wie wollen Sie dieses Problem in Zukunft auflösen?</p>
      </rede>
      <rede id="ID198501700">
        <p klasse="redner"><redner id="999990071"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Franziska</vorname><nachname>Giffey</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesministerin BMFSFJ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:</p>
        <p klasse="J_1">Mit den im Starke-Familien-Gesetz vorgesehenen Änderungen gehen wir genau diese Frage an. Bisher ist es so, dass der Unterhalt bzw. der Unterhaltsvorschuss voll auf den Kinderzuschlag angerechnet wird und die Familien dadurch weniger Geld zur Verfügung haben. Das wird geändert. Nach der von uns vorgeschlagenen Gesetzesänderung wird der Unterhaltsvorschuss nicht mehr voll auf den Kinderzuschlag angerechnet. Dadurch werden mehr Alleinerziehende den Kinderzuschlag bekommen, und das ist eine gute Entwicklung. Das gilt ganz genauso für die älteren Kinder.</p>
        <p klasse="J">Im Übrigen hat die Unterhaltsrechtsänderung im Jahr 2017 – Einbeziehung der 12- bis 18-jährigen Kinder in den Kreis der Anspruchsberechtigten – bewirkt, dass sich die Zahl derjenigen, die einen Unterhaltsvorschuss bekommen, verdoppelt hat. Dadurch werden mehr Familien mit Kindern, die in einer Armutssituation leben, unterstützt und wird ihre Lage verbessert.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Danke sehr. – Herr Kollege Föst, FDP.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198501800">
        <p klasse="redner"><redner id="11004716"><name><vorname>Daniel</vorname><nachname>Föst</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Daniel Föst (FDP):</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich muss noch einmal auf das Armutsrisiko für Alleinerziehende zurückkommen, das Frau Kollegin Dörner schon angesprochen hat. Wir müssen in diesem Bereich ohne Zweifel noch viel tun, weil das Armutsrisiko für Alleinerziehende so groß ist wie in nur ganz wenigen anderen Gruppen. Wir fragen uns: Könnte neben Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, wo wir auch noch viel zu tun haben, nicht auch ein neuer familienrechtlicher Regelungsrahmen, der dabei hilft, dass die Kinder auch nach der Trennung weiter gemeinsam erzogen werden können, dieses Armutsrisiko von Alleinerziehenden nicht reduzieren? Deswegen halten wir das Leitbild Wechselmodell, wie es der Europarat vorschlägt und wie es einige europäische Nachbarländer pflegen, für sinnvoll. Wie stehen Sie zum Leitbild Wechselmodell?</p>
      </rede>
      <rede id="ID198501900">
        <p klasse="redner"><redner id="999990071"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Franziska</vorname><nachname>Giffey</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesministerin BMFSFJ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:</p>
        <p klasse="J_1">Grundsätzlich setzen wir in der Familienpolitik auf die Unterstützung durch Partnerschaftlichkeit, sowohl, wenn die Familie nicht getrennt ist, als auch nach einer Trennung. Die Kinder wünschen sich auch, dass beide Elternteile für sie da sind. Das wissen wir aus vielen Befragungen. Dennoch ist das Wechselmodell, für das Sie sehr werben, nicht in allen Fällen das Nonplusultra. Es gibt Familien, in denen das sehr gut funktioniert; aber in anderen ist das hochproblematisch. Deshalb sagen wir: Wir wollen nicht ein bestimmtes Modell staatlich verordnen, nach dem sich alle zu richten haben, sondern wir wollen den Familien möglichst viel Flexibilität bieten, das Modell zu wählen, das sie brauchen, um auch nach einer Trennung gut miteinander leben zu können. Deshalb müssen für Eltern, die gemeinsam getrennt erziehen, Steine aus dem Weg geräumt und Hürden abgebaut werden. Darauf muss unser Fokus liegen, aber nicht auf dem Vorschreiben eines Modells.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD)</kommentar>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Danke sehr. – Norbert Müller, Die Linke.</p>
        <kommentar>(Daniel Föst [FDP]: Entschuldigung, kann ich jetzt noch eine Nachfrage stellen?)</kommentar>
        <p klasse="O">– Nein, Sie haben nach den Regeln nicht das Recht zu einer Zusatzfrage, sondern nur der Ursprungsfragesteller. Da wir so viele Fragen haben, muss ich ein bisschen restriktiv sein.</p>
        <p klasse="J">Norbert Müller hat noch eine Frage, dann kommt Paul Lehrieder, und dann kommen wir zum nächsten Thema. – Herr Müller.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198502000">
        <p klasse="redner"><redner id="11004613"><name><vorname>Norbert</vorname><nachname>Müller</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion><ortszusatz>(Potsdam)</ortszusatz></name></redner>Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Präsident, dass Sie die Nachfrage zulassen. – Frau Ministerin, wir hatten am Montag im Ausschuss eine interessante Anhörung zum Starke-Familien-Gesetz, auf das Sie jetzt mehrfach abgestellt haben. Bisher ist es so, dass der Kinderzuschlag von 30 Prozent der Anspruchsberechtigten in Anspruch genommen wird. Die Bundesregierung verfolgt mit dem Gesetzentwurf das ambitionierte Ziel, dass diese Quote auf 35 Prozent steigt; das heißt, dass weiterhin zwei Drittel der Anspruchsberechtigten planmäßig den Kinderzuschlag gar nicht nutzen sollen. Das ist ein sehr unbefriedigender Zustand. Deswegen frage ich Sie, welche weiteren Maßnahmen Ihr Haus und die Bundesregierung insgesamt bis Ende der Wahlperiode ergreifen werden, um Kinderarmut – auch von Alleinerziehenden – zurückzudrängen und die Inanspruchnahme des Kinderzuschlages an die Quote von 100 Prozent der Anspruchsberechtigten heranzuführen.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198502100">
        <p klasse="redner"><redner id="999990071"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Franziska</vorname><nachname>Giffey</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesministerin BMFSFJ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Müller, ich möchte vehement widersprechen, wenn Sie hier sagen, wir hätten planmäßig eine geringere Inanspruchnahme. Wir wollen natürlich, dass alle, die einen Rechtsanspruch haben, ihn auch wahrnehmen. Im Gesetzentwurf ist von 35 Prozent die Rede, weil wir uns an die bisherige Inanspruchnahmequote anzulehnen haben. Natürlich werden wir uns mit allen Mitteln, mit jeglicher Form von Öffentlichkeitsarbeit, mit Elternbegleiterarbeit usw., dafür einsetzen, dass diese Quote steigt.<a id="S9978" name="S9978" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Wir müssen aber auch sehen, dass wir den Kreis der Anspruchsberechtigten, die künftig von diesem Kinderzuschlag profitieren, erweitern: von 800 000 auf 2 Millionen Kinder. Die sehr vielen, die im Moment bei 0 Prozent sind, wollen wir natürlich erst einmal mindestens auf diese 35 Prozent bringen. Viel mehr Kinder, die in verdeckter Armut leben, sollen auch die Chance haben, daran teilzuhaben.</p>
        <p klasse="J">Selbstverständlich geht es darum, dass wir höher kommen. Sie wissen, wie das bei gesetzlichen Leistungen ist: Wenn die Inanspruchnahme höher ist, dann wird das auch jedem Kind gewährt werden. Das haben wir ganz klar kalkuliert. Wir werden – auch im Sommer, wenn es losgeht – mehrere Maßnahmen starten, um diese Leistung bekannt zu machen, sodass wirklich alle diejenigen, die das Recht darauf haben, sie auch nutzen können.</p>
        <p klasse="J">Die Einführung des Kinderzuschlags Digital wird ebenfalls ein Beitrag dazu sein. Ich wünsche mir, dass alle Familien in der Zukunft tatsächlich auch per Smartphone ihre Leistungen beantragen können.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Paul Lehrieder, CDU/CSU.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198502200">
        <p klasse="redner"><redner id="11003799"><name><vorname>Paul</vorname><nachname>Lehrieder</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Paul Lehrieder (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrte Frau Ministerin, ich darf noch einmal auf das Unterhaltsvorschussgesetz zurückkommen, das Sie vorhin bereits angesprochen haben. Wir haben seinen Geltungsbereich in der letzten Legislaturperiode bis zum 18. Lebensjahr ausweiten können. Das war sicher der richtige Weg. Gleichzeitig stellen wir aber mittlerweile fest, dass die Rückholquote der verauslagten Gelder in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen ist.</p>
        <p klasse="J">Gibt es im Familienministerium Erkenntnisse, woran das liegt – Privatinsolvenzen der betroffenen Unterhaltspflichtigen können es in der jetzigen Zeit eigentlich weniger sein –, und gibt es Bestrebungen, die Rückholquote in den nächsten Jahren zu verbessern?</p>
      </rede>
      <rede id="ID198502300">
        <p klasse="redner"><redner id="999990071"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Franziska</vorname><nachname>Giffey</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesministerin BMFSFJ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Abgeordneter, vielen Dank. – Natürlich gibt es Bestrebungen, die Rückholquote zu verbessern. Ich will das auch noch einmal erläutern und einordnen.</p>
        <p klasse="J">Wir müssen in dieser Situation zunächst einmal unterscheiden zwischen Vätern, die zahlungsunfähig sind, also selber nicht genügend Einkommen haben, um den Unterhalt zu bezahlen, und Vätern, die zahlungsunwillig sind. Im Moment wird die Rückholquote quer über alle Väter berechnet. Sie erkennen daran also nicht, wie hoch der rückholbare Teil denn überhaupt ist. Deshalb sind für uns Zahlen wichtig – wir werden sie im Sommer vorlegen –, die hier differenzieren und sagen, wer zahlungsunfähig ist, also gar nicht zahlen kann, und wer zahlungsunwillig ist. Auf dieser Grundlage müssen wir uns dann die Rückholquote anschauen.</p>
        <p klasse="J">Es ist auch zu berücksichtigen, dass sich im letzten Jahr durch die Gesetzesänderung die Zahl der Fälle von Kindern von 400 000 auf 800 000 verdoppelt hat. Die Jugendämter haben im letzten Jahr außerordentlich gute Arbeit geleistet und es geschafft, dass die Eltern für alle anspruchsberechtigten Kinder die Leistungen auch bekommen haben.</p>
        <p klasse="J">Jetzt, wo die Fallzahlen wieder ein Stück weit gemäßigter steigen bzw. alle Fälle aufgenommen worden sind, geht es darum, das auch entsprechend anzugehen. Wir sind mit den Ländern dazu im Gespräch. Es ist ganz klar, dass wir Personal in den Jugendämtern brauchen – dafür müssen die Länder und Kommunen sorgen –, damit die Rückholquote gesteigert werden kann. Von Bundesseite werden wir sie dabei unterstützen.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Danke sehr. – Jetzt erteile ich zu einem anderen Thema dem Kollegen Stefan Schwartze das Recht zur nächsten Frage.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198502400">
        <p klasse="redner"><redner id="11004150"><name><vorname>Stefan</vorname><nachname>Schwartze</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Stefan Schwartze (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie sind in Ihrer Einleitung auf das Gute-Kita-Gesetz eingegangen. Bei der Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes sind wir ja auf eine sehr gute Kooperation mit den Ländern angewiesen: sowohl was Verbesserungen der Qualität angeht als auch, wenn Länder die Entscheidung treffen, damit Gebührenfreiheit möglich zu machen.</p>
        <p klasse="J">Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Wie laufen die Gespräche mit den Ländern? Wo läuft es besonders gut? Wann können wir mit den ersten Verträgen mit einzelnen Bundesländern rechnen, damit wir hier auch möglichst schnell in die Umsetzung hineinkommen?</p>
      </rede>
      <rede id="ID198502500">
        <p klasse="redner"><redner id="999990071"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Franziska</vorname><nachname>Giffey</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesministerin BMFSFJ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:</p>
        <p klasse="J_1">Wir haben planmäßig mit den entsprechenden Vertragsverhandlungen begonnen. Das Gesetz ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Der 1. Januar 2019 ist auch der Stichtag, zu dem Maßnahmen in den Ländern laufen können. Das heißt: Ab diesem Jahr können Maßnahmen aus dem Gute-Kita-Gesetz finanziert werden.</p>
        <p klasse="J">Wir führen im Moment mit allen 16 Ländern Vertragsverhandlungen. Es geht um beides, mehr Qualität und weniger Gebühren. Wir sehen, dass in ganz vielen Ländern jetzt sehr intensiv darüber gesprochen wird, welche Handlungsfelder im Bereich der Qualität mit den Geldern bedient werden. Wir sind guter Dinge, dass wir die Vertragsverhandlungen nun auch zügig beenden können. Von daher rechnen wir damit, dass sie Mitte dieses Jahres abgeschlossen sind und dann auch die Mittelverwendung läuft. Die Länder können schon jetzt für Maßnahmen in Vorleistung treten, die zum 1. Januar 2019 zusätzlich begonnen haben.</p>
        <p klasse="J">Insofern sehen wir es sehr positiv, dass wir unsere Maßnahmen jetzt auch so umsetzen können, wie wir sie geplant haben, und dass wir in den Handlungsfeldern, die nach den Vor-Ort-Bedarfen in den Ländern für erforderlich gehalten werden, tatsächlich auch eine spürbare Verbesserung erreichen.<a id="S9979" name="S9979" typ="druckseitennummer"/></p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Danke sehr. – Keine Nachfragen?</p>
        <kommentar>(Stefan Schwartze [SPD]: Doch!)</kommentar>
        <p klasse="O">Bitte, Herr Schwartze.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198502600">
        <p klasse="redner"><redner id="11004150"><name><vorname>Stefan</vorname><nachname>Schwartze</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Stefan Schwartze (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Ich habe noch eine Nachfrage. Sie haben in diesem Zusammenhang gerade auch die Überlegung einer Fachkräfteoffensive für den Kitabereich angesprochen. Wir alle wissen: Eine gute Qualität, eine gute Betreuung vor Ort kann man nur umsetzen, wenn auch das nötige Personal da ist. Und wir wissen alle, da gibt es überall im Moment auch Schwierigkeiten. Vielleicht können Sie uns noch einmal die Eckpunkte für diese Fachkräfteoffensive darlegen.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198502700">
        <p klasse="redner"><redner id="999990071"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Franziska</vorname><nachname>Giffey</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesministerin BMFSFJ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:</p>
        <p klasse="J_1">Grundsätzlich ist es so: Der Bund kann hier nur zusätzlich etwas geben; für die Ausbildung und für die Beschäftigung der Erzieherinnen und Erzieher sind die Länder und Kommunen verantwortlich.</p>
        <p klasse="J">Aber wir haben gesagt: Begleitend und zusätzlich zum Gute-Kita-Gesetz, mit dem die Länder auch etwas tun können im Wege der Fachkräfteausbildung und -fortbildung, wollen wir vom Bund diese Fachkräfteoffensive starten. Wir werden zum Sommer loslegen mit der praxisintegrierten vergüteten Ausbildung mit einer Gesamtzahl von 5 000 Ausbildungsplätzen, die vom Bund finanziert werden. Wir werden jetzt zum neuen Ausbildungsjahr starten. Wir wollen entsprechend dafür sorgen, dass auch die Praxisanleitung und die Perspektiven durch Weiterqualifizierung, durch Umschulung von Personal, was schon da ist, unterstützt werden, damit wir eben einen Anreiz geben.</p>
        <p klasse="J">Wenn die Ausbildung vergütet wird – das sieht man überall da, wo das schon gemacht wird, ganz deutlich –, interessieren sich mehr Männer dafür, und gibt es generell mehr Bewerber als Plätze. Das wollen wir ausnutzen. Wir wollen die Länder unterstützen. Wir hoffen natürlich, dass die Länder – die ersten Signale gibt es – dort auch entsprechend einsteigen.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Danke sehr. – Sie haben eine Nachfrage? – Bitte, Frau Breymaier.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198502800">
        <p klasse="redner"><redner id="11004683"><name><vorname>Leni</vorname><nachname>Breymaier</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Leni Breymaier (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Danke schön. – Frau Ministerin, wo wir gerade beim Gute-Kita-Gesetz sind: Ich komme aus Baden-Württemberg. Wir wissen ja, dass die Landesregierung von Baden-Württemberg sich mit der Gebührenfreiheit total schwertut. Insofern geht bei der weiteren Beobachtung der Vertragsverhandlungen mein Blick auch auf dieses Thema. Meine Frage an Sie ist: Bekommt der Bundestag die Verträge, die mit den einzelnen Bundesländern ausgehandelt sind, vor dem Abschluss zur Verfügung gestellt?</p>
        <p klasse="J">Wo ich jetzt noch ein paar Sekunden Zeit übrig habe, wollte ich mich bei Ihnen noch bedanken für ein total engagiertes erstes Jahr als Ministerin.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID198502900">
        <p klasse="redner"><redner id="999990071"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Franziska</vorname><nachname>Giffey</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesministerin BMFSFJ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Es ist so, dass wir mit den einzelnen Bundesländern in Vertragsverhandlungen sind. Diese Vertragsverhandlungen laufen zwischen dem Bundesministerium und den jeweiligen Landesregierungen. Da haben wir nicht noch mal einen Mitwirkungsaspekt seitens des Bundestages.</p>
        <p klasse="J">Aber wir werden die Vertragsunterzeichnung öffentlich machen, und ich werde auch in jedes Bundesland reisen. Wir werden eine offizielle Unterzeichnung haben, auch einen Vor-Ort-Besuch, bei dem sich die Länder mit ihren beispielhaften Modellprojekten im Bereich der frühkindlichen Bildung präsentieren können.</p>
        <p klasse="J">Wir werden die Verträge also öffentlich machen, sodass jeder sie einsehen kann und auch die Landespolitiker und die Praktiker vor Ort sehen können: Was ist da vereinbart worden, und inwieweit halten sich auch alle daran, und wird das wirklich umgesetzt? – Also, wir werden sehr, sehr transparent damit umgehen.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Danke sehr. – Jetzt Frau Zimmermann.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198503000">
        <p klasse="redner"><redner id="11003869"><name><vorname>Sabine</vorname><nachname>Zimmermann</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion><ortszusatz>(Zwickau)</ortszusatz></name></redner>Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="J_1">Danke schön, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich habe eine Frage zur Istanbul-Konvention. In einer Kleinen Anfrage, die unsere Fraktion gestellt hat, haben Sie uns mitgeteilt, dass für die Umsetzung der Konvention keine Pläne für die Einrichtung einer Koordinierungs- bzw. Monitoringstelle vorhanden sind. Ich habe dahin gehend eine Frage: Können Sie uns mitteilen, warum dort keine Pläne für eine Einrichtung dieser Stellen vorhanden sind, wo es doch durch die Konvention dringend erforderlich ist?</p>
      </rede>
      <rede id="ID198503100">
        <p klasse="redner"><redner id="999990071"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Franziska</vorname><nachname>Giffey</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesministerin BMFSFJ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:</p>
        <p klasse="J_1">Vielleicht noch mal für all diejenigen, denen die Istanbul-Konvention nicht sofort geläufig ist: Die Istanbul-Konvention ist eine Konvention, die vereinbart wurde zum intensiven, engagierten Vorgehen gegen Gewalt an Frauen, übrigens auch an Männern, gegen jede Form von häuslicher Gewalt. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist an diesem Thema intensiv dran; Abteilung 4 – Gleichstellung – macht das. Wir sind täglich, in unserem ganz normalen Geschäft, mit der Umsetzung der Istanbul-Konvention beschäftigt. Wir haben den runden Tisch gegen häusliche Gewalt an Frauen mit Bund, Ländern und Gemeinden gestartet, 40 Jahre nach der Gründung des ersten Frauenhauses.<a id="S9980" name="S9980" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Wir werden dieses Aktionsprogramm entsprechend auflegen und auch darüber reden, welche rechtlichen Veränderungen es geben kann im Hinblick auf einen Anspruch auf Unterstützung und Hilfe, Beratungsstellen, Unterbringung im Frauenhaus, aber auch mit Blick auf die Zeit danach. Ich kann Ihnen sagen: Eine spezielle Monitoringstelle haben wir deshalb bislang nicht eingerichtet, weil das eine Querschnittsaufgabe ist, die bei uns im Ministerium als Teil unseres täglichen Geschäfts umgesetzt wird. Wir sind da dran; deswegen konzentrieren wir uns auf diese Arbeit in diesem Sinne.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Eine Nachfrage?</p>
      </rede>
      <rede id="ID198503200">
        <p klasse="redner"><redner id="11003869"><name><vorname>Sabine</vorname><nachname>Zimmermann</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion><ortszusatz>(Zwickau)</ortszusatz></name></redner>Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="J_1">Ja. – Für solche Stellen haben Sie anscheinend überhaupt kein Geld eingestellt. Ich denke, gerade bei der Fülle an Aufgaben, die Sie jetzt angesprochen haben, wäre es aber wichtig, dort für eine gewisse Koordinierung zu sorgen. Das gilt natürlich auch für eine Koordinierung im Land. Wenn es dort entsprechende Initiativen gibt, müssen sie auch koordiniert und vernetzt werden können.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198503300">
        <p klasse="redner"><redner id="999990071"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Franziska</vorname><nachname>Giffey</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesministerin BMFSFJ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:</p>
        <p klasse="J_1">Dank des Parlaments ist es gelungen, 6 Millionen Euro für den Start des Bundesprogramms gegen Gewalt an Frauen in den Etat einzustellen. Diese 6 Millionen Euro werden unter anderem verwendet, um eine Regie- bzw. Koordinierungsstelle aufzubauen. Das wird der erste Punkt sein. Dabei geht es genau darum, mit den Bundesländern abzusprechen: Wo sind Fachberatungsstellen? Wo sind Frauenhausplätze? Wo braucht es entsprechende Strukturen? Wie kann das alles künftig koordiniert werden?</p>
        <p klasse="J">Für das nächste Jahr haben wir für dieses Programm 30 Millionen Euro vorgesehen, und ich denke, hier sind sehr wohl Koordinierung und auch Monitoring möglich. Das ist auch Kern der Planungen.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Danke sehr. – Frau Kollegin Möhring? – Das hat sich erledigt, gut.</p>
        <p klasse="J">Die nächste Frage stellt Ulle Schauws, Bündnis 90/Die Grünen.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198503400">
        <p klasse="redner"><redner id="11004395"><name><vorname>Ulle</vorname><nachname>Schauws</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="J_1">Frau Ministerin, ich habe eine Frage zu dem Kompromiss zu § 219a, den die Koalition hier gefunden hat. In diesem Zusammenhang ist von einer Studie im Auftrag des Gesundheitsministeriums die Rede gewesen, die 5 Millionen Euro kosten soll. Diese Studie ist die teuerste Studie, die das Gesundheitsministerium seit langem in Auftrag gegeben hat.</p>
        <p klasse="J">Ich habe dazu folgende Fragen: Sind Sie als BMFSFJ in die Erstellung dieser Studie mit eingebunden? Warum kostet sie nicht 500 000 Euro oder 6 Millionen Euro?</p>
      </rede>
      <rede id="ID198503500">
        <p klasse="redner"><redner id="999990071"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Franziska</vorname><nachname>Giffey</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesministerin BMFSFJ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:</p>
        <p klasse="J_1">Diese Studie ist ein Vorhaben des Bundesgesundheitsministeriums und wird dort erstellt. Die Verantwortung liegt also bei diesem Ressort. Das ist Teil des Kompromisses zu § 219a. Wir als Familienministerium sind in die Koordination und Konzeption dieser Studie nicht eingebunden, aber ich denke natürlich, dass wir uns im Verlauf dazu äußern werden. Das ist aber, wie gesagt, ein Projekt des Gesundheitsministeriums.</p>
        <p klasse="J">Ich habe mich zu dieser Studie schon geäußert. Wir – das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – halten sie nicht für erforderlich, weil es für diesen Fall schon zahlreiche Studien gibt. Jedes Ressort kann aber in eigener Verantwortung eine Studie in Auftrag geben, und das ist ein Projekt des Gesundheitsministeriums, worauf wir uns verständigt haben. Insofern ist die Studie auch dort verortet.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198503600">
        <p klasse="redner"><redner id="11004395"><name><vorname>Ulle</vorname><nachname>Schauws</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="J_1">Ich habe eine Nachfrage. – Auch wenn Sie sagen, dass das in der Verantwortung des Gesundheitsministeriums angesiedelt ist, ist es natürlich eine Gesamtaufgabe der Bundesregierung, Studien für die Bereiche zu erstellen, in denen man Erkenntnisdefizite hat.</p>
        <p klasse="J">Auf der Seite familienplanung.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird festgestellt, dass das Post-Abortion-Syndrom, um das es hier unter anderem geht, nicht festgestellt werden konnte. Das heißt, auf einer Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung steht die Aussage, dass das Syndrom, das durch eine 5-Millionen-Euro-Studie untersucht werden soll, nicht festgestellt werden kann. Diesen Widerspruch würde ich gerne von Ihnen aufgelöst wissen.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198503700">
        <p klasse="redner"><redner id="999990071"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Franziska</vorname><nachname>Giffey</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesministerin BMFSFJ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:</p>
        <p klasse="J_1">Die Konzeption der Studie ist im Moment ja noch in Arbeit. Diese Frage ist natürlich durch das Gesundheitsministerium zu beantworten. Wir haben Kenntnis davon, dass die Fragen, mit denen sich die Studie auseinandersetzen soll, darüber hinausgehen. Ich denke, dass man das dann anhand der Konzeption der Studie bewerten muss. Damit wurde ja noch nicht begonnen.</p>
        <p klasse="J">Ich würde an dieser Stelle gerne die Kollegin Weiss bitten, auch etwas dazu zu sagen, weil das ja ausschließlich im Ressort des Gesundheitsministers verortet ist.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Ich werbe dafür, dass wir jetzt zur nächsten Frage kommen; sonst kommen wir völlig vom Zeitplan ab. Der Gesundheitsminister wird für die Bundesregierung demnächst zur Beantwortung von Fragen hier anwesend sein; denn die Bundesregierung hat uns mitgeteilt, dass die Minister in der amtlichen Reihenfolge der Bundesministerien für Regierungsbefragungen zur Verfügung stehen werden.<a id="S9981" name="S9981" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Ihre Nachfrage wurde beantwortet. Die Frage ist jetzt nur, ob die Frau Kollegin Weiss die Nachfrage auch noch beantworten soll.</p>
        <kommentar>(Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich würde sagen: Ja!)</kommentar>
        <p klasse="O">Die Zeit ist allerdings vorbei. Seien Sie mir nicht böse, dass ich jetzt gerne die nächste Frage aufrufen würde. Vorab möchte ich sagen, dass jetzt schon fast 40 Minuten der Regierungsbefragung vorüber sind, sodass ich Fragen zu allen Bereichen zulasse.</p>
        <p klasse="J">Ich gucke in Richtung der AfD-Fraktion und frage, ob Herr Pasemann oder Herr Brandner die nächste Frage stellt. – Herr Pasemann.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198503800">
        <p klasse="redner"><redner id="11004847"><name><vorname>Frank</vorname><nachname>Pasemann</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Frank Pasemann (AfD):</p>
        <p klasse="J_1">Frau Ministerin Giffey, die AfD-Fraktion freut sich, dass Sie wieder da sind und Ihr kleines Praktikum bei der Berliner Müllabfuhr gut überstanden haben. Ich hoffe, Sie haben da Erkenntnisse gewonnen. Meine persönliche Meinung: Dieser orangene Einteiler stand Ihnen ausgezeichnet. Aber zur Frage.</p>
        <kommentar>(Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]: Es geht nicht ohne dummes Zeug! – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir machen auch keine Witze über graue Anzüge der Kollegen! – Weitere Zurufe von der LINKEN)</kommentar>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Na ja. – Herr Kollege Pasemann, Sie haben das Wort.</p>
        <p klasse="redner"><redner id="11004847"><name><vorname>Frank</vorname><nachname>Pasemann</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Frank Pasemann (AfD):</p>
        <p klasse="J_1">Danke schön. – Seit 2014 gibt es im Rahmen der Beantragung von Fördermitteln die sogenannte Extremismusklausel nicht mehr. Die Überprüfung, ob sich ein Förderantrag auf der Grundlage der freiheitlich-demokratischen Grundordnung befindet oder nicht, ist von Frau Ministerin Schwesig damals abgeschafft worden.</p>
        <p klasse="J">Wir als AfD-Fraktion haben damit ein kleines Problem und würden irgendwann gerne eine Wiedereinführung beantragen oder diese wenigstens beraten wollen. Mich interessiert Ihre Meinung dazu. Wie steht die verantwortliche Ministerin dazu? – Danke.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198503900">
        <p klasse="redner"><redner id="999990071"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Franziska</vorname><nachname>Giffey</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesministerin BMFSFJ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:</p>
        <p klasse="J_1">Was Sie ansprechen, ist das Programm „Demokratie leben!“, unser wichtigstes Bundesprogramm für die Unterstützung der Zivilgesellschaft in der Förderung von Demokratie, in der Frage von politischer Bildung und von Jugendarbeit. Dabei geht es darum, dass wir Organisationen den Rücken stärken, die sich genau für den Erhalt der Demokratie einsetzen. Natürlich ist es wichtig, dass wir ausschließlich Projekte fördern, die auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen.</p>
        <p klasse="J">Diese Extremismusklausel, die jeden Träger eines Projektes unter den Generalverdacht stellt, sich gegen die Demokratie zu verhalten, war in der Umsetzung nicht förderlich, weil sie eben einen Vertrauensverlust bedeutet hat und nicht zielführend für das war, worum es auch Ihnen geht, nämlich diejenigen von Förderung auszuschließen, die sich eben nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung befinden.</p>
        <p klasse="J">Das können wir durch ganz andere Mechanismen absichern. Wir haben eine ganz klare Verfahrensvereinbarung. Wenn ein Träger im Verdacht steht, sich nicht an die Grundsätze der Demokratie zu halten, verwehren wir die Förderung oder, sollte er bereits eine Förderung bekommen, stoppen wir die Förderung. Es wird geprüft, was an diesem Vorwurf dran ist. Dafür gibt es ein festes Verfahren, abgestimmt mit dem Bundesinnenministerium. Das hat sich bewährt.</p>
        <p klasse="J">Deshalb ist meine Position dazu ganz klar: Ich möchte nicht, dass wir all die Träger, mit denen wir gut zusammenarbeiten, unter einen Generalverdacht stellen, sondern ich möchte, dass wir die Menschen, die sich in Deutschland für die Demokratieförderung einsetzen, unterstützen. Und das machen wir auch.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD)</kommentar>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Räuspern ist auch für Regierungsmitglieder das Zeichen, dass die Redezeit von 60 Sekunden lange überschritten ist.</p>
        <p klasse="redner"><redner id="999990071"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Franziska</vorname><nachname>Giffey</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesministerin BMFSFJ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:</p>
        <p klasse="J_1">Entschuldigung, Herr Präsident.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Bitte, gerne. – Keine Zusatzfrage? – Dann hat Frau Kollegin Rüthrich dazu eine Frage.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198504000">
        <p klasse="redner"><redner id="11004391"><name><vorname>Susann</vorname><nachname>Rüthrich</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Susann Rüthrich (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrte Ministerin, auch mir persönlich liegt die Demokratieförderung sehr am Herzen. Das liegt nicht nur daran, dass ich bei mir zu Hause in Sachsen sehr oft sehe, wie nötig diese Förderung in vielen Teilen noch ist, sondern auch daran, dass ich natürlich weiß, wie wichtig und wie gut die Arbeit der vielen Aktiven ist, die im Moment überall unterwegs sind. Wir begehen ja gerade die Internationalen Wochen gegen Rassismus.</p>
        <p klasse="J">Ich möchte Sie gerne fragen: Wo legen Sie Ihre Schwerpunkte bei der Förderung in den Kommunen, in den Bundesländern, auf Bundesebene? Wo sehen Sie vor allem die aktuellen Herausforderungen?</p>
      </rede>
      <rede id="ID198504100">
        <p klasse="redner"><redner id="999990071"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Franziska</vorname><nachname>Giffey</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesministerin BMFSFJ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:</p>
        <p klasse="J_1">Wir haben im letzten Jahr die Entscheidung getroffen, das Programm „Demokratie leben!“ zu entfristen. Es wird in diesem Jahr also nicht auslaufen, sondern es geht weiter. Das ist ein wichtiges Signal an die Zivilgesellschaft, die sich in diesem Bereich engagiert.<a id="S9982" name="S9982" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Wir haben 16 Landes-Demokratiezentren. Wir haben die 300 lokalen Partnerschaften für Demokratie, viele davon auch in Sachsen, aber auch Modellprojekte, die wir unterstützen und fördern. Wir wollen, dass diese Projekte weitergehen können. Wir werden deshalb eine neue Förderrichtlinie auf den Weg bringen, in der es erstens um die Demokratiestärkung geht, in der es zweitens um die Förderung der Vielfalt geht und in der es zum Dritten um die Vorbeugung von Extremismus geht. Das sind die großen Schwerpunkte. Wir werden Ende des Jahres dafür die neue Förderrichtlinie vorlegen und bereiten sie im Moment vor.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Sylvia Pantel, CDU/CSU.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198504200">
        <p klasse="redner"><redner id="11004370"><name><vorname>Sylvia</vorname><nachname>Pantel</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Sylvia Pantel (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Frau Ministerin, wir hatten gerade heute Morgen ein Gespräch mit der Amadeu-Antonio-Stiftung über das Programm „Demokratie leben!“. Die Dame, die uns Auskunft gab, wurde nur für den Bereich des Rechtsextremismus bezahlt. Wir hatten eigentlich gedacht, dass der Ansatz umfassender ist. Ob Islamismus, linke Gewalt oder rechte Gewalt, das alles gehört zusammen. Rechtsextremismus darf nicht allein behandelt werden. In einer Broschüre wird sogar so getan, als ob Rechtsextremismus das einzige Problem sei. Es kann doch nicht sein, dass man nur Leute hat, die für Rechtsextremismus zuständig sind, und den Fokus nicht erweitert. Wäre es nicht sinnvoller, zu schauen, was allen Formen von Extremismus gemein ist und wie man gemeinsam gegen diese extremistischen Formen in der Gesellschaft vorgehen kann?</p>
      </rede>
      <rede id="ID198504300">
        <p klasse="redner"><redner id="999990071"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Franziska</vorname><nachname>Giffey</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesministerin BMFSFJ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:</p>
        <p klasse="J_1">Ich will darauf im Sinne des Gesamtprogramms „Demokratie leben!“ antworten. Das Programm richtet sich gegen jede Form von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Wir fördern Träger unterschiedlicher Richtungen, die verschiedene Schwerpunkte haben. Ich will ganz klar sagen: Wir haben eine Reihe von Trägern, die sich in den letzten Jahren gegen Linksextremismus gewandt haben. Jedes einzelne Projekt, das sich bei uns beworben hat, konnte bei der Förderung berücksichtigt werden.</p>
        <p klasse="J">Wir unterstützen auch übergreifende Ansätze. Dennoch gibt es Organisationen, die einen bestimmten Schwerpunkt haben, wie das bei der Amadeu-­Antonio-Stiftung der Fall ist. Hier liegt der Schwerpunkt sicherlich bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus. Es geht aber auch um andere Formen und vor allen Dingen darum, die Demokratieförderung zu unterstützen. In diesem Sinne hat diese Stiftung eine Förderung erhalten.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198504400">
        <p klasse="redner"><redner id="11004370"><name><vorname>Sylvia</vorname><nachname>Pantel</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Sylvia Pantel (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Ich möchte dazu nachfragen. Heute Morgen wurde uns gesagt, dass man nur für Rechtsextremismus zuständig sei und dass man sich nicht mit anderen Formen von Extremismus befassen dürfe; das sei der Auftrag. Ich finde aber, man muss das übergeordnet betrachten. Die unterschiedlichen Formen von Extremismus weisen viele Schnittstellen auf. Das muss schon beim Ansatz berücksichtigt werden, und gegen diese unterschiedlichen Formen muss gemeinsam vorgegangen werden. Man darf nicht einteilen in linksextremistisch, rechtsextremistisch und islamistisch. Vielmehr muss man das alles gemeinsam betrachten.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198504500">
        <p klasse="redner"><redner id="999990071"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Franziska</vorname><nachname>Giffey</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesministerin BMFSFJ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Ich kann dazu nur sagen: Man muss unterscheiden zwischen den Programmförderschwerpunkten von „Demokratie leben!“ und dem Auftrag einer Stiftung, die gegründet wurde, weil jemand Opfer rechtsextremistischer Gewalt geworden ist. Der Fokus dieser Stiftung begründet sich durch ihren Stiftungszweck. Das ist etwas, was wir als Bundesministerium nicht vorschreiben können.</p>
        <p klasse="J">Was wir tun können, ist, das Programm „Demokratie leben!“ so auszurichten, dass jede Form von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit angegangen wird. Das machen wir mit der neuen Förderrichtlinie. Aber es wird immer Träger geben, die aus sich heraus einen bestimmten Arbeitsschwerpunkt haben und sich mit diesem Arbeitsschwerpunkt bei uns bewerben. Davon unabhängig ist aber die breit aufgestellte Programmkonzeption für 2020, die wir im Moment erarbeiten.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)</kommentar>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Danke sehr. – Zur Beruhigung der Gemüter: Frau Pantel war ohnedies die nächste Fragestellerin.</p>
        <p klasse="J">Das Wort zur nächsten Frage hat jetzt Nicole Bauer, FDP.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198504600">
        <p klasse="redner"><redner id="11004661"><name><vorname>Nicole</vorname><nachname>Bauer</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Nicole Bauer (FDP):</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mich interessiert Folgendes: Aus Ihrem Ministerium gibt es eine Vorhabenplanung für 2019, die besagt, dass es Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen geben soll. Wie ist da der aktuelle Stand? Bis wann wird uns ein schlüssiges Konzept vorgelegt, bei dem hoffentlich auch das Fachkräftethema eine Rolle spielt – das sollte nicht separat geregelt werden –, und was können Sie aktuell zu diesem wichtigen Thema hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sagen? Viele Familien warten darauf.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198504700">
        <p klasse="redner"><redner id="999990071"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Franziska</vorname><nachname>Giffey</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesministerin BMFSFJ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:<a id="S9983" name="S9983" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J_1">Das Thema Ganztagsbetreuung ist mir ein Herzensanliegen, und zwar nicht nur wegen meiner damaligen Beschäftigung mit sozialen Brennpunkten, sondern auch generell aus Gründen der Gerechtigkeit und der Vereinbarkeit. Dieses Thema ist zu Recht als prioritäres Schwerpunktvorhaben in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden. Dafür stehen 2 Milliarden Euro zur Verfügung. Wir haben im letzten Jahr die Bund-Länder-Arbeitsgruppe für die Schaffung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ins Leben gerufen. Diese Arbeitsgruppe ist gestartet. Wir sind im intensiven Austausch mit den Ländern und den Kommunen.</p>
        <p klasse="J">Es geht einerseits um die rechtliche Verankerung im SGB VIII – darüber diskutieren wir – und andererseits um die Finanzierung. 2 Milliarden Euro werden nicht ausreichend sein, um alles abzudecken. Deshalb muss es eine gemeinsame Finanzierung von Bund, Ländern und Gemeinden geben. Jeder muss seinen Beitrag dazu leisten. Wir sind im Moment dabei, auszuloten, wie das gestaltet werden kann. Wir wollen das in diesem Jahr abschließen, sodass wir dann in das Gesetzgebungsverfahren Ende dieses Jahres bzw. Anfang nächsten Jahres eintreten können.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Weitere Fragen dazu? – Frau Bauer – nach Überlegung.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198504800">
        <p klasse="redner"><redner id="11004661"><name><vorname>Nicole</vorname><nachname>Bauer</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Nicole Bauer (FDP):</p>
        <p klasse="J_1">Ja, nach kurzer Überlegung. – Sie haben einen Punkt noch nicht angesprochen, nämlich das Thema Fachkräftemangel. Wir behandeln es im Gute-Kita-Gesetz tatsächlich sehr ausufernd. Wie sieht es da in Grundschulen aus? Wie sorgt man aktuell vor, dass dort dieses Problem nicht wieder aufkommt?</p>
      </rede>
      <rede id="ID198504900">
        <p klasse="redner"><redner id="999990071"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Franziska</vorname><nachname>Giffey</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesministerin BMFSFJ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:</p>
        <p klasse="J_1">Wir haben es in Deutschland generell mit dem Problem des Fachkräftemangels zu tun. Wir haben einen robusten Fachkräftemangel in Gesundheitsberufen, in Erzieherberufen und im Handwerk. Das kam gerade heute wieder in den Nachrichten; Sie werden es verfolgt haben. Das sind Themen, die alle angehen müssen. Für mich ist ganz entscheidend – auch im Hinblick auf die Tarifverhandlungen in den letzten Tagen – die Aufwertung der sozialen Berufe. Das muss unser Thema sein: die bessere Bezahlung für Erzieherinnen und Erzieher, eine Ausbildungsvergütung. Dafür müssen alle, die daran beteiligt sind, streiten, damit es gelingt, dass mehr junge Menschen sich für einen dieser Berufe entscheiden, dass aber auch mehr diejenigen, die Erzieher gelernt haben, in diesen Beruf zurückkommen, nachdem sie rausgegangen sind.</p>
        <p klasse="J">Natürlich müssen wir es schaffen, dafür zu sorgen, dass unsere Bezahlungs-, Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen so sind, dass mehr Menschen einen solchen Beruf ausüben. Daran müssen wir gemeinsam arbeiten. Wir werden als Bund unseren Beitrag dazu leisten, und die Länder und Kommunen sind aufgefordert, das Ihrige ebenfalls zu tun.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD)</kommentar>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Dazu gibt es keine weiteren Fragen. – Dann stellt Gülistan Yüksel die nächste Frage.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198505000">
        <p klasse="redner"><redner id="11004448"><name><vorname>Gülistan</vorname><nachname>Yüksel</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Gülistan Yüksel (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Frau Ministerin, wir werden nächste Sitzungswoche das Starke-Familien-Gesetz in zweiter und dritter Lesung hier beraten; Sie haben es ja eben erwähnt. Ich würde gerne wissen, was das Starke-Familien-Gesetz und das Gute-Kita-Gesetz miteinander zu tun haben. Können Sie uns das kurz erläutern?</p>
      </rede>
      <rede id="ID198505100">
        <p klasse="redner"><redner id="999990071"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Franziska</vorname><nachname>Giffey</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesministerin BMFSFJ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:</p>
        <p klasse="J_1">Zunächst einmal geht es darum, dass wir mit beiden Gesetzen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen wollen, dass wir auch Familien unterstützen wollen, die nicht so viel Geld zur Verfügung haben, die aber wollen, dass ihre Kinder eine gute Betreuung und Förderung bekommen.</p>
        <p klasse="J">Die entscheidende Verbindung dieser beiden Gesetze liegt darin, dass wir regeln, dass all diejenigen, die den Kinderzuschlag bekommen, gleichzeitig Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bekommen, sprich: Mittagessen, Schülerfahrkarte, Lernförderung und Schulstarterpaket, und dass all diejenigen, die vom Starke-Familien-Gesetz profitieren können – das sind rund 4 Millionen anspruchsberechtigte Kinder in Deutschland –, auch das Recht haben, von den Kitagebühren grundsätzlich befreit zu werden. Wir wissen, dass in einigen Bundesländern immer noch mehrere 100 Euro an Gebühren für einen Kitaplatz aufgerufen werden. Insofern bedeutet diese Regelung für Familien mit kleinen Einkommen, aber auch für diejenigen, die im Sozialleistungsbezug sind, erhebliche Erleichterungen und Verbesserungen.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Danke sehr. – Dazu keine weiteren Fragen.</p>
        <p klasse="J">Dann stellt Norbert Müller, Die Linke, eine Frage.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198505200">
        <p klasse="redner"><redner id="11004613"><name><vorname>Norbert</vorname><nachname>Müller</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion><ortszusatz>(Potsdam)</ortszusatz></name></redner>Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Präsident. – Wir hatten vorhin die Themen: Starke-Familien-Gesetz, Nutzungsquoten, Kinderzuschlagreform. Der zweite Pfeiler des Starke-Familien-Gesetzes ist ja eine Reform des Bildungs- und Teilhabepaketes, was anders gelagert ist.</p>
        <p klasse="J">Das Bundesverfassungsgericht hat 2011 geurteilt, dass ein Mindestmaß an Teilhabe gewährleistet sein muss. Daraufhin erfand eine Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat – wir waren daran nicht beteiligt – das BuT, um das zu gewährleisten. Jetzt sind die Nutzungsquoten im BuT häufig weit unter einem Drittel: bei der Lernförderung 8 Prozent, bei der Schülerbeförderung 20 Prozent, beim Mittagessen inzwischen unter 30 Prozent. Das ist ja ziemlich desaströs. Teilen Sie die Einschätzung, dass das BuT selbst damit verfassungswidrig ist? Denn das Existenzminimum eines Kindes – und das ist integraler Bestandteil – wird überhaupt nicht gewährleistet, wenn eine übergroße Mehrheit – teilweise über 90 Prozent der Berechtigten – das BuT gar nicht in Anspruch nimmt oder nicht in Anspruch nehmen kann, weil es zu kompliziert, bürokratisch und schwierig ist?<a id="S9984" name="S9984" typ="druckseitennummer"/></p>
      </rede>
      <rede id="ID198505300">
        <p klasse="redner"><redner id="999990071"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Franziska</vorname><nachname>Giffey</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesministerin BMFSFJ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:</p>
        <p klasse="J_1">Es ist definitiv ein Thema, dass nicht genügend Menschen es in Anspruch nehmen.</p>
        <p klasse="J">Auf kommunalpolitischer Ebene – dort habe ich Erfahrung – hieß es immer so schön „der unsägliche 1 Euro“; gemeint war der 1 Euro für das Mittagessen. Viele haben ihn eben nicht aufgebracht. Damit verbunden war unheimlich viel Verwaltungsaufwand, und am Ende stehen die Kinder trotzdem in der Schlange, haben nichts gegessen, und man richtet sich im Rathaus auf den Härtefall ein. Das ist nicht in Ordnung. Deshalb ist der Wegfall dieses Eigenanteils für die Schülerkarte und auch für das Schulessen eine wesentliche Erleichterung – sowohl in der Abrechnung als auch hinsichtlich der Frage: Wie viele können das in Anspruch nehmen?</p>
        <p klasse="J">Unser Ziel muss sein, Familien in Deutschland besser darüber aufzuklären, dass sie einen Anspruch haben. Wir finanzieren unsere Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter weiter, die genau darauf geschult werden, dass sie Familien sagen, welche Möglichkeiten es gibt. Wir müssen die Antragsverfahren vereinfachen. Dafür sind Regelungen im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes vorgesehen. Wir werden einen großen Fokus darauf legen, dass mehr Kinder und Eltern sowohl das Bildungs- und Teilhabepaket als auch den Kinderzuschlag in Anspruch nehmen.</p>
        <p klasse="J">Dafür brauchen wir eine gute Öffentlichkeitsarbeit. Und das bedeutet: Wir müssen auch mit einer einfachen Sprache, mit einfach verständlichen Antragsformularen arbeiten, weil das ansonsten nicht funktionieren wird.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Herr Müller.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198505400">
        <p klasse="redner"><redner id="11004613"><name><vorname>Norbert</vorname><nachname>Müller</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion><ortszusatz>(Potsdam)</ortszusatz></name></redner>Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="J_1">Frau Ministerin, die Ziele teilen wir ja. Und dass der 1 Euro wegfällt, finden wir als Fraktion gut. Der entscheidende Punkt ist doch das, was Sie gerade dargestellt haben. Was Sie tun wollen, um die Nutzungsquoten zu erhöhen, sind Dinge, die es jetzt schon gibt und die offenbar nicht funktionieren, und Dinge, die eher unter politische Prosa fallen.</p>
        <p klasse="J">Mich würde interessieren, welche konkreten Maßnahmen bis zum Ende der Wahlperiode über das sogenannte Starke-Familien-Gesetz hinaus ergriffen werden, damit diese katastrophalen Inanspruchnahmequoten, die teilweise im einstelligen Prozentbereich liegen, gesteigert werden. Die Sicherstellung des Existenzminimums eines Kindes – darauf haben sie einen Anspruch – ist nicht nice to have.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198505500">
        <p klasse="redner"><redner id="999990071"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Franziska</vorname><nachname>Giffey</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesministerin BMFSFJ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:</p>
        <p klasse="J_1">Ich finde, es ist keine Prosa, wenn man versucht, Maßnahmen in die Wege zu leiten, die die Dinge verständlicher machen und die Multiplikatoren, die mit den Familien arbeiten, in die Lage versetzen, über existierende Leistungen Bescheid zu wissen. Wir werden dafür mehrere konkrete Dinge tun, zum Beispiel die Möglichkeit bieten, Sammelabrechnungen für eine ganze Klasse zu beantragen, sodass das nicht einzeln gemacht werden muss.</p>
        <p klasse="J">Es geht auch um die Fragen: Welche digitalen Medien können genutzt werden, um das zu unterstützen? Wie kann man diese bestehenden Verfahren vereinfachen? Es geht weiterhin darum, den Bekanntheitsgrad zu erhöhen; denn es ist erst mal wichtig, dass Menschen wissen, dass sie dieses Recht überhaupt haben. Meine Erfahrung ist immer wieder, dass sie das häufig eben nicht wissen. Das abzustellen, darauf muss unser Fokus liegen.</p>
        <p klasse="J">Wir verwenden auch nicht den Langtitel des Starke-Familien-Gesetzes – er hat 23 Worte; ich weiß nicht, ob ich noch Zeit habe, ihn zu nennen –: Das ist das „Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe“.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)</kommentar>
        <p klasse="O">Das ist schön, das ist rechtskonform, aber es ist nicht das, was Familien und Eltern sich merken. Deshalb wollen wir daran etwas ändern.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)</kommentar>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Eigentlich, Frau Ministerin, hatten Sie nur 30 Sekunden.</p>
        <p klasse="redner"><redner id="999990071"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Franziska</vorname><nachname>Giffey</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesministerin BMFSFJ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:</p>
        <p klasse="J_1">Entschuldigung, Herr Präsident.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Deswegen wäre die Kurzform ausreichend gewesen.</p>
        <kommentar>(Heiterkeit bei der SPD)</kommentar>
        <p klasse="J">Jetzt stellt Irene Mihalic, Bündnis 90/Die Grünen, die nächste Frage.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198505600">
        <p klasse="redner"><redner id="11004353"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Irene</vorname><nachname>Mihalic</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, im Februar habe ich der Bundesregierung eine schriftliche Frage gestellt. Dabei ging es um den ehemaligen Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes, Klaus-Dieter Fritsche. Herr Fritsche arbeitet seit kurzem als Berater für das FPÖ-geführte österreichische Innenministerium. Er soll dort den österreichischen Geheimdienst unter anderem bei der Informationsbeschaffung im präventiven Staatsschutz beraten.<a id="S9985" name="S9985" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">In der Antwort auf meine schriftliche Frage heißt es, dass man durch Fritsches Tätigkeit keine dienstlichen Interessen verletzt sieht. Seine Arbeit wurde in diesem Sinne auch formal genehmigt. Das bedeutet, dass Herr Fritsche für einen ausländischen Nachrichtendienst tätig ist und somit einem Vertreter einer rechtsextremen Partei zuarbeitet, der das österreichische Innenministerium leitet. Halten Sie es vor diesem Hintergrund im Sinne dienstlicher Interessen nicht für hochproblematisch, dass Herr Fritsche Kenntnis über sehr viele deutsche Staatsgeheimnisse hat und über geheimstes Wissen deutscher Sicherheitsbehörden verfügt?</p>
        <kommentar>(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID198505700">
        <p klasse="redner"><redner id="999990071"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Franziska</vorname><nachname>Giffey</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesministerin BMFSFJ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:</p>
        <p klasse="J_1">Frau Abgeordnete, ich kenne Herrn Fritsche nicht persönlich. Er ist auch nicht im Bundesfamilienministerium beschäftigt. Ich nehme aber ganz stark an, dass das zuständige Ressort Vorkehrungen getroffen hat, damit sich die Befürchtungen, die Sie hegen, nicht bestätigen. Ich würde aber, um eine adäquate Beantwortung zu ermöglichen, das Bundesinnenministerium bzw. das Kanzleramt bitten, hierzu eine Stellungnahme zu geben.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Ich fürchte, Herr Hoppenstedt, da müssen Sie schon selber ran.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198505800">
        <p klasse="redner"><redner id="11004305"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Hendrik</vorname><nachname>Hoppenstedt</nachname><rolle><rolle_lang>Staatsminister bei der Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Staatsminister BK</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin:</p>
        <p klasse="J_1">Herr Präsident, das fürchte ich auch. – Frau Kollegin, Sie haben ja eine schriftliche Anfrage gestellt. Ich möchte noch einmal betonen, dass die Antwort, die Sie erhalten haben, in der Sache richtig und korrekt ist. Deswegen würde ich mich gerne darauf beschränken, die Antwort, die wir Ihnen schriftlich haben zukommen lassen, an dieser Stelle noch einmal zu bestätigen.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Frau Mihalic.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198505900">
        <p klasse="redner"><redner id="11004353"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Irene</vorname><nachname>Mihalic</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="J_1">Ja, Herr Hoppenstedt, es wird Sie nicht wundern, dass ich dazu eine Nachfrage habe, weil sich meine Frage gerade auf die Antwort, die Sie gegeben haben, bezieht.</p>
        <p klasse="J">Sie sagen ja, Sie sehen durch diese Tätigkeit keine dienstlichen Interessen verletzt. Ich möchte Sie auf einen Umstand aufmerksam machen: Im Sommer 2018 haben beim österreichischen Verfassungsschutz Razzien stattgefunden. Dabei ist auch der FPÖ-Innenminister Kickl sehr unter Druck geraten. Diese Razzien wurden im Nachhinein von einem Gericht in überwiegendem Maße als unrechtmäßig erachtet. Viele westliche Nachrichtendienste haben daraufhin betont, dass sie den Informationsaustausch mit Österreich einstellen. Auch deutsche Nachrichtendienste sollen das erwogen haben. So geht es zumindest aus einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ vom 28. August 2018 hervor.</p>
        <p klasse="J">Wenn Sie all das zusammenrechnen, also diese Vorgänge in Österreich, eine rechtsextreme Partei an der Spitze des Innenministeriums in Österreich und den Umstand, dass ein Geheimnisträger, der wahrscheinlich über kaum mehr Geheimnisse verfügt, für dieses Innenministerium tätig ist,</p>
        <kommentar>(Manfred Grund [CDU/CSU]: 30 Sekunden waren vereinbart! Wir sind nicht in der Aktuellen Stunde!)</kommentar>
        <p klasse="O">sehen Sie dann keine dienstlichen Interessen verletzt, –</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Frau Kollegin!</p>
        <p klasse="redner"><redner id="11004353"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Irene</vorname><nachname>Mihalic</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="J_1">– ich komme zum Schluss, Herr Präsident –</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Ja, bitte.</p>
        <p klasse="redner"><redner id="11004353"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Irene</vorname><nachname>Mihalic</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="J_1">– oder halten Sie es nicht für zwingend erforderlich, diese Tätigkeit zu versagen,</p>
        <kommentar>(Zuruf von der AfD)</kommentar>
        <p klasse="O">um die vitalsten Interessen der Bundesrepublik Deutschland zu schützen?</p>
        <kommentar>(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID198506000">
        <p klasse="redner"><redner id="11004305"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Hendrik</vorname><nachname>Hoppenstedt</nachname><rolle><rolle_lang>Staatsminister bei der Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Staatsminister BK</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin:</p>
        <p klasse="J_1">Frau Kollegin, ich möchte kurz darauf hinweisen, dass wir in allen Belangen mit der Republik Österreich vertrauensvoll und gut zusammenarbeiten</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU und der AfD – Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da klatscht die AfD! Ist das nicht vielleicht ein bisschen bedenklich?)</kommentar>
        <p klasse="O">und dass wir selbstverständlich in allen Bereichen, also auch auf den sicherheitsrelevanten Feldern, darauf achten, dass auch die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland gewahrt bleiben.</p>
        <p klasse="J">Insoweit bleibt es dabei, dass keine überzeugenden Gründe für eine Versagung der Gestattung in Bezug auf den ehemaligen Kollegen Fritsche ins Feld zu führen sind. Insoweit bleibt es auch bei meiner schriftlichen Antwort, die Sie erhalten haben.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Danke sehr, Herr Staatsminister. – Die nächste Frage stellt Nicole Höchst, AfD.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198506100">
        <p klasse="redner"><redner id="11004753"><name><vorname>Nicole</vorname><nachname>Höchst</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Nicole Höchst (AfD):</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank für das Wort. – Frau Ministerin, mein Stichwort lautet „Fehlerquote von Jugendämtern“. Diese wird bei der Jugendfürsorge mit bis zu einem Fünftel angesetzt. Man findet sogar Schätzungen, die von einer Fehlerquote von bis zu 25 Prozent ausgehen.<a id="S9986" name="S9986" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Im Streitfall werden bekanntermaßen Gutachter eingesetzt und hinzugezogen. Jetzt beklagen viele traumatisierte Betroffene, dass diese kein einheitliches Vorgehen vorgeschrieben haben, und ein besonderer Kritikpunkt ist immer wieder die nicht stattfindende Anhörung. Ist der Bundesregierung dieses Problem bekannt? Wie stehen Sie dazu? Planen Sie Maßnahmen, die die bundesweite Vereinheitlichung bewirken und diese Fehlerquote senken? – Danke.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198506200">
        <p klasse="redner"><redner id="999990071"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Franziska</vorname><nachname>Giffey</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesministerin BMFSFJ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrte Frau Abgeordnete, das Jugendamt erbringt eine Vielzahl von Leistungen. Es wäre schön, wenn Sie konkretisieren könnten, bei welcher Leistung Sie diese Fehlerquote sehen.</p>
        <p klasse="J">Die Zuständigkeit für die Jugendämter obliegt den Ländern und Kommunen. In unsere Zuständigkeit fällt der Rechtsrahmen, das Kinder- und Jugendhilferecht, das Sozialgesetzbuch VIII, das wir im Moment modernisieren. Im Moment findet ein großer Beteiligungsprozess statt, in den sich Fachkollegen, aber auch Betroffene unter www.mitreden-mitgestalten.de einbringen können. Dort finden sie Informationen. Wir sind gerade intensiv in der Diskussion. Es geht um vier große Bereiche: Kinderschutz, Pflegekinderfamilien, sozialräumliche Fragen von Kinder- und Jugendarbeit und Inklusion. All solche Fragen können dort geäußert werden. Ansonsten verweise ich auf die Landes- und kommunale Zuständigkeit für die Jugendämter.</p>
        <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
        <p klasse="J_1">Haben Sie noch eine Nachfrage?</p>
      </rede>
      <rede id="ID198506300">
        <p klasse="redner"><redner id="11004753"><name><vorname>Nicole</vorname><nachname>Höchst</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Nicole Höchst (AfD):</p>
        <p klasse="J_1">Ja, bitte.</p>
        <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
        <p klasse="J_1">Bitte.</p>
        <p klasse="redner"><redner id="11004753"><name><vorname>Nicole</vorname><nachname>Höchst</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Nicole Höchst (AfD):</p>
        <p klasse="J_1">Es geht konkret um die Inobhutnahmen, die unberechtigt waren, wie sich im Nachhinein herausstellte. Wir haben schon landes- und kommunalweit herauszufinden versucht, wer dafür zuständig ist. Die Zuständigkeiten gehen immer an die Landräte usw. usf. Die Quintessenz all dieser Gespräche, auch mit Betroffenen, ist, dass es überhaupt gar keine einheitliche Vorgehensweise gibt und dass diese Anhörungen sehr häufig ausfallen. Das nur zur Klarifizierung.</p>
        <p klasse="J">Das andere ist: Ich möchte diesen Zeitrahmen für das, was Sie mit „Da ist etwas im Schwunge“ angekündigt haben, etwas konkreter fassen können. Welchen konkreten Zeitrahmen setzen Sie dafür an? – Vielen Dank.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198506400">
        <p klasse="redner"><redner id="999990071"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Franziska</vorname><nachname>Giffey</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesministerin BMFSFJ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:</p>
        <p klasse="J_1">Sie meinen die Modernisierung des Kinder- und Jugendhilferechts?</p>
        <p klasse="redner"><redner id="11004753"><name><vorname>Nicole</vorname><nachname>Höchst</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Nicole Höchst (AfD):</p>
        <p klasse="J_1">Richtig.</p>
        <p klasse="redner"><redner id="999990071"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Franziska</vorname><nachname>Giffey</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesministerin BMFSFJ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:</p>
        <p klasse="J_1">Wir haben im Kinder- und Jugendhilferecht das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, mit dem schon in der vergangenen Legislatur begonnen wurde. Im November des letzten Jahres haben wir einen neuen Beteiligungsprozess aufgesetzt. Wir werden uns ein Jahr dafür Zeit nehmen und die Ergebnisse – wir haben eine sehr umfangreiche Beteiligung von Praktikern, von Wissenschaftlern, von Menschen, die auch in den Jugendämtern arbeiten – als Basis für das Gesetzgebungsverfahren nutzen. Wie gesagt, da wird das Thema Pflegekinderwesen, aber auch die Frage des Kinderschutzes und Kindeswohls eine ganz wesentliche Rolle spielen. Diese Dinge werden dort auch berücksichtigt. Wir werden dann im nächsten Jahr in das Gesetzgebungsverfahren einsteigen.</p>
        <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
        <p klasse="J_1">Gibt es weitere Nachfragen zu dieser Frage? – Das ist nicht der Fall. – Dann hat der Kollege Paul Lehrieder das Wort.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198506500">
        <p klasse="redner"><redner id="11003799"><name><vorname>Paul</vorname><nachname>Lehrieder</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Paul Lehrieder (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Frau Ministerin, ich möchte auf eine andere Studie zu sprechen kommen. Der Bundestag hat Ende der letzten Legislaturperiode einstimmig eine Studie auf den Weg gebracht – ich möchte mich dafür bedanken, dass das Familienministerium, aber auch das Gesundheitsministerium, liebe Sabine Weiss, die Mittel dafür zur Verfügung gestellt haben – zur Beleuchtung der Situation von Kindern mit psychisch belasteten Eltern. Wir reden über eine Zahl von etwa 3 bis 4 Millionen Kindern in Deutschland, die diesbezüglich Hilfe brauchen. Es geht um das Zusammenwirken von Psychiatern, die die Eltern behandeln, und Kinderärzten, die die Kinder behandeln, aber auch der Jugendämter, die mit ins Boot geholt werden sollen. Wir haben vor wenigen Wochen im Familienausschuss einen Zwischenbericht von Frau Decarli, die diese Studie begleitet, gehört. Gibt es einen Zeitplan, bis wann die Ergebnisse dieser Studie vorliegen sollen? Im ursprünglichen Antrag stand auf Wunsch der Grünen: 30. Juni 2018. Das ist durch diese gründliche Regierungsbildung Anfang dieser Legislaturperiode nicht möglich gewesen. Gibt es einen Zeitplan, bis wann mit der Fertigstellung dieser Studie zu rechnen ist, und gibt es schon erste Zwischenergebnisse, Frau Ministerin?</p>
      </rede>
      <rede id="ID198506600">
        <p klasse="redner"><redner id="999990071"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Franziska</vorname><nachname>Giffey</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesministerin BMFSFJ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:<a id="S9987" name="S9987" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J_1">Zunächst einmal will ich sagen, dass die Frage, wie man Kinder psychisch kranker Eltern besonders unterstützen kann, für uns eine sehr wesentliche Frage ist, da sie häufig im Zusammenhang steht mit einer Suchterkrankung der Eltern, mit Drogenabhängigkeit. Deshalb arbeiten wir mit Blick auf Drogen- und Suchtmittelabhängigkeit mit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung zusammen. Wir arbeiten auch mit dem Gesundheitsministerium zusammen. Die Ergebnisse dieser Studie wurden in der Tat noch nicht vorgestellt. Wir hoffen, dass das im Sommer der Fall sein wird. Wir werden daraus dann auch konkrete Maßnahmen ableiten, um Kinder, die in solch einer besonderen Situation sind, zusätzlich zu unterstützen. Ich würde Sie gerne auf dem Weg unserer Ausschuss- und sonstigen Parlamentsarbeit auf dem Laufenden halten.</p>
        <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
        <p klasse="J_1">Sie haben keine Nachfrage? – Hat jemand anderes eine Nachfrage zu dieser Frage? – Das ist nicht der Fall. – Dann stellt die nächste Frage der Kollege Daniel Föst.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198506700">
        <p klasse="redner"><redner id="11004716"><name><vorname>Daniel</vorname><nachname>Föst</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Daniel Föst (FDP):</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Ich weiß, es ist im politischen Framing mittlerweile so üblich, dass man denjenigen, die ein Leitbild fordern, nachsagt, sie wollten Zwang. Ich kann Sie aber beruhigen: Weder der Europäische Rat noch unsere europäischen Nachbarn noch die FDP möchten mit einem Leitbild Zwang ausüben. Dem widerspricht ja auch das Kindeswohl, das über allem steht. Da machen wir einen Haken ran.</p>
        <p klasse="J">Was uns, was mich umtreibt, ist unser Regelungsrahmen im Familienrecht. Er erscheint im europäischen Vergleich sehr streitanfällig. Wie stehen Sie dazu, dass wir die Mediation stärken, vielleicht sogar auch außerhalb des rechtlichen Systems, außerhalb der Justiz? Denn wenn man erst mal im Gerichtssaal steht, ist das Kind schon in den Brunnen gefallen, und die Familien, insbesondere das Kind, leiden.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198506800">
        <p klasse="redner"><redner id="999990071"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Franziska</vorname><nachname>Giffey</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesministerin BMFSFJ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:</p>
        <p klasse="J_1">Also, ich kann nur jedes Bemühen, das es im Rahmen einer guten Eltern- oder Familienberatung schafft zu verhindern, dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, positiv bewerten. Natürlich müssen Eltern in dieser besonderen Lage, in einer Trennungssituation Unterstützung erfahren; deshalb ist das auch ein Thema, mit dem wir uns beschäftigen. Es geht nicht nur um die Förderung der Partnerschaftlichkeit in einer Familie; vielmehr geht es beim Thema „gemeinsam getrennt erziehen“ um die Frage, wie man beratend, ohne eine gerichtliche Auseinandersetzung, dazu beitragen kann, dorthin zukommen. Das sind Fragen, mit denen wir uns auch beschäftigen.</p>
        <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
        <p klasse="J_1">Sie haben keine Nachfrage? – Gibt aus dem Plenum eine Nachfrage? – Das ist nicht der Fall. – Die nächste Frage stellt Leni Breymaier. – Das hat sich erledigt. – Dann stellt die nächste Frage Susann Rüthrich. – Das hat sich auch erledigt. – Dann ist Cornelia Möhring die Nächste.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198506900">
        <p klasse="redner"><redner id="11004111"><name><vorname>Cornelia</vorname><nachname>Möhring</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Cornelia Möhring (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Frau Ministerin, im Koalitionsvertrag wurde eine Reform des sozialen Entschädigungsrechtes angekündigt. Auch wenn das Vorhaben schwerpunktmäßig im Ministerium Ihres Kollegen Hubertus Heil angesiedelt ist, ist Ihr Ministerium doch stark daran beteiligt. Können Sie uns bitte Auskunft geben, wie der Stand dieser Reform ist und wann sich das Kabinett damit beschäftigen wird?</p>
      </rede>
      <rede id="ID198507000">
        <p klasse="redner"><redner id="999990071"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Franziska</vorname><nachname>Giffey</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesministerin BMFSFJ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:</p>
        <p klasse="J_1">Sehr gerne, Frau Abgeordnete. Ich würde dann gleich auch noch an die Parlamentarische Staatssekretärin übergeben. Die Zusammenarbeit mit dem Arbeitsministerium läuft sehr gut. Aus unserer Sicht stellt sich bei der Beschäftigung mit dem Thema besonders die Frage: Wie können wir Menschen, die von sexuellem Missbrauch betroffen sind, die Opfer sind, unterstützen? Wir haben dazu eine umfängliche Stellungnahme für das Gesetzgebungsverfahren abgegeben. Diese ist dort auch eingeflossen.</p>
        <p klasse="J">Insofern finden wir, dass das auf einem sehr guten Weg ist, und hoffen, dass wir in diesem Jahr auch dort entsprechend weiterkommen. Vielleicht kann ich an das zuständige Ressort weitergeben, damit Details ausgeführt werden können.</p>
        <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
        <p klasse="J_1">Sie haben das Wort zu einer Nachfrage.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198507100">
        <p klasse="redner"><redner id="11004111"><name><vorname>Cornelia</vorname><nachname>Möhring</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Cornelia Möhring (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="J_1">Danke. – Ich hätte jetzt auch nach Details, also nach den konkreteren Planungen, gefragt.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198507200">
        <p klasse="redner"><redner id="11003162"><name><vorname>Anette</vorname><nachname>Kramme</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin BMAS</rolle_kurz></rolle></name></redner>Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales:</p>
        <p klasse="J_1">Das bedeutet, dass Sie gerne etwas über den Zeitplan wissen möchten. – Diesen kann ich Ihnen auswendig nicht nennen. Meines Wissens ist es so, dass zu der Thematik weiterhin Gespräche geführt werden. Ich habe aber auswendig keinen Zeitplan vor Augen und kann Ihnen dazu an dieser Stelle nichts sagen. Wir können Ihnen diesen, soweit er existent ist, aber gerne nachreichen.</p>
        <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
        <p klasse="J_1">Zu einer weiteren Nachfrage hat Norbert Müller das Wort.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198507300">
        <p klasse="redner"><redner id="11004613"><name><vorname>Norbert</vorname><nachname>Müller</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion><ortszusatz>(Potsdam)</ortszusatz></name></redner>Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Es gab ja Anfang des Jahres dazu eine Verbändeanhörung im BMAS. Es müsste jetzt ja sozusagen noch etwas passieren.<a id="S9988" name="S9988" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Mich würde Folgendes konkret interessieren: Sie, Frau Ministerin, haben selber angedeutet, dass es im Sozialen Entschädigungsrecht gerade um die Opfer sexuellen Missbrauchs geht. Bisher sind die Regelungen ja so, dass jemand nicht nur nachweisen muss, Opfer geworden zu sein. Vielmehr muss er auch nachweisen, dass dieser Missbrauch später zu einer gesundheitlichen Schädigung geführt hat. Das ist in der Regel für die, die es trifft, gar nicht leistbar. Deswegen möchte ich gerne wissen, ob die Bundesregierung beabsichtigt, diesen Missstand durch Beweislastumkehr zeitnah abzustellen, und ob wir uns darauf verlassen können, dass dazu in absehbarer Zeit etwas ins Kabinett kommt.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198507400">
        <p klasse="redner"><redner id="999990071"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Franziska</vorname><nachname>Giffey</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesministerin BMFSFJ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:</p>
        <p klasse="J_1">Vielleicht sage erst ich kurz etwas dazu. – Für uns war das in unseren Stellungnahmen dazu, aber auch in Absprache mit dem Betroffenenrat und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs ein ganz wesentliches Thema. Wir haben gesagt, dass diese doppelte Kausalität, die dort nachgewiesen werden muss, ein großes Problem ist. Wenn jemand einen Beinbruch erleidet, ist immer klar, was Folge und was Ursache ist. Bei einem sexuellen Missbrauch ist das weitaus komplizierter. Es war für uns ein wesentlicher Punkt, in unserer Stellungnahme zu sagen: Wir wollen die Hürden für eine Entschädigung herabsetzen, indem wir eben diese doppelte Kausalität abschwächen und es damit schaffen, dass diejenigen, die davon betroffen sind, nicht zweimal einen Nachweis erbringen müssen. – Das haben wir in das Gesetzgebungsverfahren auch eingebracht.</p>
        <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
        <p klasse="J_1">Danke, Frau Ministerin. – Die letzte Frage stellt Dr. Kirsten Kappert-Gonther.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198507500">
        <p klasse="redner"><redner id="11004773"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Kirsten</vorname><nachname>Kappert-Gonther</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, Sie wissen wahrscheinlich, dass zwei Drittel der Beschäftigten der Krankenkassen weiblich sind, in den Vorständen aber nur 0 bis 21 Prozent Frauen vertreten sind. Es ist in den Entscheidungsgremien des Gesundheitswesens generell so, dass die Expertise von Frauen in den Vorständen viel zu wenig abgebildet wird.</p>
        <p klasse="J">Ich frage Sie: Teilen Sie die Auffassung, dass es dringend notwendig ist, dass sich auch im Gesundheitswesen auf der Leitungsebene die spezifische Sicht von Frauen abbildet? Was werden Sie politisch dafür tun?</p>
      </rede>
      <rede id="ID198507600">
        <p klasse="redner"><redner id="999990071"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Franziska</vorname><nachname>Giffey</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesministerin BMFSFJ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:</p>
        <p klasse="J_1">Das Thema „Frauen in Führungspositionen“ ist in unserem Ministerium ja grundsätzlich im Bereich der Gleichstellung ein sehr wichtiges Schwerpunktthema. 2015 ist das Führungspositionen-Gleichberechtigungsgesetz mit einer Quote in den Aufsichtsräten der deutschen Unternehmen erlassen worden. Seit der Einführung dieses Gesetzes gilt die Quote von 30 Prozent. Wir sehen, dass die Realität in den Vorständen der Unternehmen anders ist. Das gilt auch für die Gesundheitsunternehmen. In Deutschland liegt der Anteil von Frauen in den Vorständen bei 6 Prozent. Männer sind zu 94 Prozent vertreten. Das gilt für alle großen Unternehmen in der Gesundheitsbranche und in vielen anderen auch.</p>
        <p klasse="J">Wir erachten es für sehr nötig, dass in allen Bereichen, im Übrigen auch in den Bundesbehörden, das Thema „Frauen in Führungspositionen“ stärker angegangen wird. Wir werden zum Thema „Frauen in Führungspositionen“ eine entsprechende Änderung im Handelsgesetzbuch für die Unternehmen, aber auch im Bundesgleichstellungsgesetz voranbringen. Selbstverständlich unterstütze ich das Bemühen, auch im Gesundheitsbereich mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen. Das ist eine zeitgemäße Frage. Dabei geht es darum, die gesamtgesellschaftliche Realität abzubilden und unterschiedliche Positionen einzubeziehen.</p>
        <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
        <p klasse="J_1">Sie haben noch eine Nachfrage?</p>
      </rede>
      <rede id="ID198507700">
        <p klasse="redner"><redner id="11004773"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Kirsten</vorname><nachname>Kappert-Gonther</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ja, ich habe noch eine Konkretisierungsfrage. Wir Grünen haben ja einen Antrag eingebracht, der vorsieht, in diesem Bereich auch zu quotieren. Dieser wird breit unterstützt von Spitzenfrauen im Gesundheitswesen. Wie stehen Sie zu dieser Frage der Quotierung in den Entscheidungsgremien des Gesundheitswesens?</p>
      </rede>
      <rede id="ID198507800">
        <p klasse="redner"><redner id="999990071"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Franziska</vorname><nachname>Giffey</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesministerin BMFSFJ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:</p>
        <p klasse="J_1">Ich finde, man muss sich das genau ansehen und abwägen. Ich würde darüber auch gerne mit denjenigen sprechen, die betroffen sind. Ich nehme das, was heute gesagt wurde, einfach mal mit. Ich glaube, Quotenregelungen sind nur ein Teil der Lösung; denn wir sehen, dass sich an bestimmten Stellen – das war bei den Aufsichtsräten 2015 der Fall – erst durch die Einführung einer Quote etwas getan hat. Insofern ist das ein Aspekt. Ich denke, es geht aber um viel mehr: Es geht um eine klischeefreie Berufswahl. Es geht um die Förderung von Frauen, auch am Beginn ihrer Karriere. Es geht um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es geht um Rollenbilder, die wir verändern müssen. Es ist ein Gesamtpaket, das es braucht, damit mehr Frauen in Führungspositionen kommen können. Für genau dieses Gesamtpaket – Vereinbarkeit, Vorbilder, entsprechende Förderung von Frauen in Führungspositionen – arbeiten wir auch. Das müssen wir angehen. Ich denke, das trifft für den Gesundheitsbereich ganz genauso zu.</p>
        <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
        <p klasse="J_1">Danke, Frau Ministerin, und natürlich auch Dank an alle anderen Beteiligten, die hier geantwortet haben. – Ich beende die Befragung.</p>
      </rede>
      <p klasse="T">Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf:</p>
    </tagesordnungspunkt>
    <tagesordnungspunkt top-id="Tagesordnungspunkt 2">
      <p klasse="T_fett">Fragestunde</p>
      <p klasse="T_Drs">Drucksache 19/8181</p>
      <p klasse="J">Die mündlichen Fragen auf Drucksache 19/8181 werden in der üblichen Reihenfolge aufgerufen.</p>
      <p klasse="J">Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Steffen Bilger bereit.<a id="S9989" name="S9989" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="J">Die Fragen 1 und 2 des Abgeordneten Stephan Kühn sowie 3 und 4 der Abgeordneten Daniela Kluckert sollen schriftlich beantwortet werden.</p>
      <p klasse="J">Ich rufe die Frage 5 des Abgeordneten Matthias Gastel auf:</p>
      <p klasse="p">Weshalb hält es die Bundesregierung trotz der geäußerten Sicherheitsbedenken in Bezug auf die Verkehrssicherheit (unter anderem „Der Tagesspiegel“ vom 26. Februar 2019) für vertretbar, Elektrokleinstfahrzeuge (mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 12 km/h) auf Gehwegen zuzulassen, und wie bewertet die Bundesregierung diesbezüglich die Aussage der Versicherungswirtschaft, die Höhe der zukünftigen Haftpflichtversicherungen für E-Kleinstfahrzeuge hänge maßgeblich vom Unfallrisiko ab und dieses sei auf Gehwegen am höchsten („Der Tagesspiegel“ vom 3. März 2019)?</p>
      <p klasse="J">Ich bitte um die Herstellung der notwendigen Aufmerksamkeit, wozu auch die Dämpfung des Geräuschpegels aus der AfD-Fraktion gehört.</p>
      <p klasse="J">Bitte, Herr Staatssekretär.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004011"><name><vorname>Steffen</vorname><nachname>Bilger</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Lieber Herr Kollege Gastel, wir haben ja heute Morgen im Ausschuss schon ausführlich über die Themen rund um die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sprechen können. Ich beantworte trotzdem gerne Ihre Frage, und zwar wie folgt: Der Entwurf der Verordnung zu Elektrokleinstfahrzeugen stellt einen ausgewogenen Ausgleich zwischen der Einführung neuer Mobilitätslösungen und der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer dar. Durch die Begrenzung der Maximalgeschwindigkeit und die Aufstellung von Mindestanforderungen für die Verkehrssicherheit werden Risiken minimiert. Zudem stellt die Einführung der Pflicht einer Allgemeinen Betriebserlaubnis ein adäquates Qualitätsniveau sicher, beispielsweise für Bremse und Licht.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004278"><name><vorname>Matthias</vorname><nachname>Gastel</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Frau Präsidentin, vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Zunächst möchte ich vorwegschicken, dass wir sehr froh sind, dass es endlich einen Verordnungsentwurf zur Zulassung von Kleinstfahrzeugen gibt, weil wir darin nicht nur eine Chance für den städtischen Verkehr sehen, sondern auch dafür, dass die sogenannte letzte Meile eben nicht mit dem Auto, sondern mit einem alternativen Verkehrsmittel ohne Luftverschmutzung und Lärmbelästigung zurückgelegt werden kann. Wir sind auch froh, dass es keine Mofaführerscheinpflicht mehr gibt, sehen aber sehr kritisch, dass die langsameren dieser Fahrzeuge auf die Gehwege kommen sollen. Das halten wir nicht für ausgewogen; denn für diejenigen, die zu Fuß unterwegs sind, bringt das schlicht und ergreifend einfach nur einen Nachteil mit sich. Ich möchte gerne wissen, wie Sie einerseits mögliche Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr und den neuen Elektrokleinstfahrzeugen lösen wollen und wie Sie andererseits die Situation in Bezug auf Tempo 30 sehen. Viele dieser Kleinstfahrzeuge werden auf der Fahrbahn fahren. Kommunen können aber dort, wo es sich um Bundes- und Landesstraßen handelt, nur sehr restriktiv Tempo 30 verhängen. Wollen Sie den Kommunen ermöglichen, die Ausgestaltung von Bereichen mit Tempo 30 großzügiger vorzunehmen, damit die Fahrbahnen sicherer werden, auch für die Elektrokleinstfahrzeugnutzer?</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Bitte.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004011"><name><vorname>Steffen</vorname><nachname>Bilger</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Gastel, ich will auch vonseiten des Ministeriums unterstreichen, dass wir sehr froh sind, dass wir jetzt diese Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung auf den Weg bringen können. Sie soll ja im Mai in Kraft treten. Das bedeutet, dass ab dem Sommer diese Fahrzeuge auch auf die Straße kommen können. Manche sind ja schon auf den Straßen unterwegs, obwohl es dafür bisher noch keinen rechtlichen Rahmen gibt. Den rechtlichen Rahmen müssen wir jetzt schaffen. Wir wissen auch, dass es viele verschiedene berechtigte Interessen gibt. Wir müssen die schwierige Aufgabe lösen, diese verschiedenen berechtigten Interessen in Einklang zu bringen. Ich denke, dass es uns gelungen ist, einen ausgewogenen Entwurf vorzulegen. Wir haben zugesagt, dass wir evaluieren werden. Wir werden uns genau anschauen: Wie entwickelt sich diese neue Mobilitätsform? Sollten wir sehen, dass es tatsächlich zu Problemen bei der Verkehrssicherheit kommt, dann werden wir natürlich Änderungen vornehmen. Aber wir denken, dass es angemessen ist, diese Elektrokleinstfahrzeuge mit bis zu 12 km/h auch auf Gehwegen zuzulassen. Auch jetzt kann man schon mit einem nicht elektrisch angetriebenen Tretroller auf dem Gehweg unterwegs sein. Wie gesagt, wir werden uns in der Evaluierung genau anschauen, wie es sich tatsächlich entwickelt.</p>
      <p klasse="J">Wir haben bei Tempo 30 keine Änderungen geplant. Es gab in der Vergangenheit einige Veränderungen, die es den Kommunen bereits ermöglichen, Tempo 30 relativ weitgehend anzuordnen. Hier planen wir keine weiteren Veränderungen.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004278"><name><vorname>Matthias</vorname><nachname>Gastel</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Herr Staatssekretär, Sie haben von Ausgewogenheit gesprochen. Vor dem Hintergrund der Verkehrssicherheit hätten wir uns vorgestellt, dass auch der Bund Vorsorge leistet und die Möglichkeiten schafft, Verkehrsräume neu aufzuteilen. Es ist schon heute so, dass Gehwege und Radwege häufig zu schmal sind. Jetzt kommen die Kleinstfahrzeuge, die wir vom Grundsatz her begrüßen, noch hinzu. Das heißt, es muss darum gehen, Verkehrsräume für den Fußverkehr, den Radverkehr und die Elektrokleinstfahrzeuge neu aufzuteilen. Diesen Mut vermissen wir. Wir fordern ihn aber auch von der Bundesregierung ein.<a id="S9990" name="S9990" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="J">Meine Frage ist aber eine andere: Ich möchte gerne wissen, wie die Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen in öffentlichen Verkehrsmitteln konkret ermöglicht werden soll. Sie haben heute Morgen im Ausschuss darauf hingewiesen, dass die Verordnung im Sommer kommen soll, also später als eigentlich angekündigt. Zuletzt war vom Frühjahr die Rede. Da es sich um Kraftfahrzeuge handelt, ist die Frage zu klären, wie die Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln rechtssicher ausgestaltet wird, und zwar bundeseinheitlich. Dazu möchte ich von Ihnen gerne etwas hören.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Bitte, Herr Staatssekretär.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004011"><name><vorname>Steffen</vorname><nachname>Bilger</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:</p>
      <p klasse="J_1">Ganz wichtig war uns, die Möglichkeiten durch die Elektrokleinstfahrzeuge nutzen zu können; denn wir sehen eine große Bedeutung insbesondere für die letzte Meile. Es wird eine ganz neue Mobilitätsform sein. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass es große Chancen gibt, sich einen wichtigen Anteil des Marktes zu erobern und eine Verbesserung der Mobilität zu erreichen. Wir wollen insbesondere ermöglichen, dass viele innovative Unternehmen, viele Start-ups ihr Geschäftsmodell, das sie entwickelt haben, auch in Deutschland auf die Straße bringen können.</p>
      <p klasse="J">Wir erleben große Veränderungen im Bereich der Mobilität. Das fängt beispielsweise damit an, dass wir jedes Jahr Hunderttausende mehr Pedelecs, Elektrofahrräder und Zweiräder auf unseren Straßen haben. Auch das ist eine neue Situation verglichen mit dem Radverkehr von früher. Jetzt kommen die Elektrokleinstfahrzeuge hinzu. Wir haben viele weitere Mobilitätsformen, die sich auch entwickeln. Wir müssen immer darauf achten, dass der Rahmen so gestaltet wird, dass wir weiterhin eine hohe Verkehrssicherheit haben. Das steht für uns mit Mittelpunkt. Wir werden sehr darauf achten, wenn die Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung jetzt in Kraft tritt und diese Fahrzeuge tatsächlich auf die Straße kommen.</p>
      <p klasse="J">Wenn es darum geht, die neue Mobilitätsform nutzen zu können, ist insbesondere wegen der letzten Meile wichtig, dass die Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln sichergestellt ist. Das ist nicht ganz einfach, weil die Länder die Zuständigkeit dafür haben. Wir sind aber in einem guten Austausch mit den Ländern. Wir werden alles dafür tun, dass sichergestellt ist, dass diese Fahrzeuge kostenlos und problemlos mitgenommen werden können.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Bevor wir fortfahren, mache ich darauf aufmerksam, dass wir uns für die Beantwortung der mündlichen Fragen darauf verständigt haben und das auch schon sehr lange erfolgreich üben, dass die erste Antwort maximal zwei Minuten umfasst, die Nachfragen jeweils eine Minute und die Antworten auch eine Minute umfassen. Wir haben zur Hilfe und Orientierung das optische Signal. Sobald dieses Signal rot ist, ist diese Zeit definitiv abgelaufen. Ich bitte sowohl die Fragesteller als auch die Antwortenden für den weiteren Verlauf darauf zu achten, damit wir heute möglichst viele Fragen beantworten können.</p>
      <p klasse="J">Wir kommen jetzt zur Frage 6 des Abgeordneten Matthias Gastel:</p>
      <p klasse="p">Was sind die Gründe dafür, dass die Bundesregierung trotz lang andauernder Verhandlungen mit der DB Netz AG zur Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III bis heute den Sanierungsstau/Erhaltungsrückstand im Schienennetz des Bundes nicht beziffern kann (siehe Bundestagsdrucksache 19/7970), und bis wann will die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag aussagekräftige und belastbare Unterlagen zuleiten, in denen der Erhaltungsrückstand im Bundesschienenwegenetz genau beziffert wird (die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft geht von einem Sanierungsstau/Erhaltungsrückstand im Schienennetz des Bundes – siehe „Handelsblatt“ vom 4. März 2019 – von 57 Milliarden Euro aus)?</p>
      <p klasse="J">Bitte, Herr Staatssekretär.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004011"><name><vorname>Steffen</vorname><nachname>Bilger</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:</p>
      <p klasse="J_1">Danke, Frau Präsidentin. – Ich werde mich bemühen, Ihren Hinweis bei dieser und den folgenden elf Fragen zu berücksichtigen.</p>
      <p klasse="J">Kollege Gastel fragt nach der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung. Dies ist im Schienenbereich ein wichtiges Thema. Für die Ermittlung der Planungskosten und für den Ersatzinvestitionsbedarf wurde wie bei der LuFV II, der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung, bereits vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein Gutachter beauftragt. Dieser ermittelt den bestehenden Nachholbedarf, dessen Ursachen und gibt Empfehlungen zu dessen Abbau. Die Ermittlungen dazu dauern noch an.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Ihre erste Nachfrage?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004278"><name><vorname>Matthias</vorname><nachname>Gastel</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Herr Staatssekretär Bilger, es ist schwer nachzuvollziehen, dass die Bundesregierung seit auf jeden Fall mehr als einem Jahr – den genauen Zeitpunkt weiß ich nicht – mit der Deutschen Bahn darüber verhandelt, wie viel Geld die Deutsche Bahn in den nächsten fünf Jahren für den Erhalt der Substanz bekommen soll, Sie aber noch nicht einmal kurz vor Abschluss der Verhandlungen wissen, wie hoch der Bedarf ist. Das kann man glauben oder nicht. Ich gehöre da eher zu denjenigen, die nicht glauben, dass Sie das nicht wissen. Umso bedauerlicher finde ich, dass Sie nicht sagen, wie hoch der Nachholbedarf tatsächlich ist.<a id="S9991" name="S9991" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="J">Meine Frage ist Folgende: Können Sie bestätigen, dass die Eckpunkte für den Haushaltsplan 2020 ein Plus von 1 Milliarde Euro pro Jahr für die Erhaltungsmaßnahmen nach der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung vorsehen und dass Sie eine Prioritätenliste haben, wonach zusätzliche Mittel im Bahnbereich in erster Linie für Maßnahmen nach der LuFV zur Verfügung gestellt werden sollen, an zweiter Stelle als zusätzliche Bedarfsplanmittel, also Neubau, und erst danach Elektrifizierung und andere Maßnahmen wie beispielsweise Digitalisierung kommen? Können Sie dies bestätigen?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004011"><name><vorname>Steffen</vorname><nachname>Bilger</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Kollege Gastel, ich bitte Sie wirklich, mir zu glauben, dass das Gutachten noch nicht vorliegt. Da gab es Verzögerungen, weil Unterlagen zu spät eingegangen sind. Wir alle, die sich mit der Bahnpolitik beschäftigen, kennen ja in etwa den Bedarf. Jetzt brauchen wir aber wirklich noch dieses Gutachten. Wir wollen die Verhandlungen zur LuFV bis Mai abschließen und gehen auch davon aus, dass das Gutachten zeitnah vorliegen wird.</p>
      <p klasse="J">In der Tat sind wir gerade in den Verhandlungen – zunächst einmal auf Ebene der Regierung – für den kommenden Haushalt. Wir haben als Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur einen erheblichen Mehrbedarf angemeldet. Wir sind das Ressort innerhalb der Bundesregierung mit den höchsten Investitionen. Wir freuen uns natürlich auch über jegliche Unterstützung aus dem Bundestag, weil wir uns, glaube ich, in vielen Bereichen auch einig sind, dass mehr Mittel in unserem Zuständigkeitsbereich nötig sind.</p>
      <p klasse="J">Ich kann Ihnen jetzt keine Zusagen zu dem machen, was zurzeit regierungsintern in der Absprache ist. Aber natürlich brauchen wir mehr Geld für die Schiene. Wir haben aber auch klare Zusagen im Koalitionsvertrag gemacht, und zwar nicht nur für das, was die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung im Schienenbereich ausmacht, sondern beispielsweise auch für Elektrifizierung. Da haben wir ein Programm aufgelegt, genauso für die Digitalisierung der Schiene. Das alles hat für uns große Bedeutung. Deswegen kämpfen wir für entsprechende Mittel.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004278"><name><vorname>Matthias</vorname><nachname>Gastel</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Wir hoffen sehr, dass Sie Abstand nehmen von dem, was in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen war, nämlich ein weiterer starker Mittelaufwuchs für den Straßenneubau und bestenfalls eine Stagnation für die Schienenmittel. Das wäre sicherlich nicht zukunftsfähig. Wir hoffen, dass es hier auf jeden Fall eine deutlich spürbare Trendumkehr geben wird.</p>
      <p klasse="J">Meine Frage bezieht sich auf einen Teilaspekt, einen aus meiner Sicht wichtigen Teilaspekt, der auch mit der LuFV zusammenhängt, und zwar den Bereich der Barrierefreiheit in den Bahnhöfen. Bisher gab es pro Jahr 3 bis 4 Milliarden Euro an LuFV-Mitteln für die Infrastruktur. Davon wurden im Durchschnitt etwa 55 Millionen Euro für die Barrierefreiheit ausgegeben. Im Jahr 2017 war es deutlich mehr. Meine Frage ist: Werden Sie konkrete Vorgaben für die Sanierung von Bahnhöfen in Bezug auf Barrierefreiheit machen? Gibt es konkrete Ziele, die Sie in Angriff nehmen, oder gibt es konkrete Qualitätskennziffern, die Sie neu in die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III aufnehmen, um das Thema Barrierefreiheit im Bereich der Bahn voranzubringen?</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Bitte.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004011"><name><vorname>Steffen</vorname><nachname>Bilger</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Kollege Gastel, wir sehen Nachholbedarf im Bereich der Infrastruktur bei den verschiedenen Verkehrsträgern. Deswegen kämpfen wir in allen Bereichen dafür, dass wir die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt bekommen. Wir haben die Situation im Straßenbereich deutlich verbessern können: durch den Finanzierungskreislauf Straße, durch die Erhöhung der Lkw-Maut, durch die Einführung der Infrastrukturabgabe oder Pkw-Maut ab 2020. Also: Die Straße ist uns genauso wichtig wie die Schiene. Die Schiene benötigt natürlich auch die notwendige Finanzausstattung, und dafür werden wir uns in den Verhandlungen, wie gesagt, auch sehr einsetzen, genauso wie im Bereich der Wasserstraße.</p>
      <p klasse="J">Barrierefreiheit ist uns Verkehrspolitikern allesamt ein wichtiges Anliegen. Die LuFV befindet sich zurzeit in der Verhandlung. Wie gesagt, wir werden versuchen, diese Verhandlungen bis Mai abzuschließen, und dann natürlich auch den Deutschen Bundestag umfassend unterrichten. So lange muss ich Sie noch um Geduld im Hinblick auf die genauen Inhalte bitten.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Danke, Herr Staatssekretär. – Die Fragen 7 und 8 des Abgeordneten Dr. Christian Jung sollen schriftlich beantwortet werden.</p>
      <p klasse="J">Ich rufe die Frage 9 des Abgeordneten Stefan Schmidt auf:</p>
      <p klasse="p">Welches Nutzen-Kosten-Verhältnis erzielt nach Kenntnis der Bundesregierung die im November 2018 in den Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans Schiene hochgestufte Metropolenbahn München/Nürnberg–Regensburg–Furth i. W.–Prag bei gleichförmigem Ausbau sowohl auf deutscher als auch auf tschechischer Seite, und welches Nutzen-Kosten-Verhältnis erreicht ein Ausbau der Metropolenbahn ausschließlich auf deutscher Seite bis zur Landesgrenze?</p>
      <p klasse="J">Bitte.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004011"><name><vorname>Steffen</vorname><nachname>Bilger</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Kollege Schmidt, im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans 2030 wurde die Elektrifizierung der Strecke Nürnberg–Furth im Wald–Schwandorf–Regensburg mit einer Geschwindigkeitserhöhung auf 160 km/h im Abschnitt Schwandorf–Furth im Wald bzw. auf 110 km/h im Abschnitt von Furth im Wald bis zur Grenze Deutschland/Tschechien bewertet. Unter der Annahme, dass in Tschechien die Strecke Grenze Deutschland/Tschechien–Ceska Kubice–Pilsen–Prag durchgehend elektrifiziert und für 120 bzw. 160 km/h ertüchtigt ist, erreicht der Ausbau auf deutscher Seite ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,2.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.<a id="S9992" name="S9992" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004877"><name><vorname>Stefan</vorname><nachname>Schmidt</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Meine Nachfrage wäre, wie denn die Gespräche mit Tschechien laufen. Herr Ferlemann hatte in der vergangenen Fragestunde erklärt, dass es noch keine Gespräche gibt. Das soll heißen, dass man Tschechien in der Lieferschuld sieht. Ich habe allerdings andere Informationen, wonach Tschechien mit dem Ausbau beginnen möchte und bislang darauf gewartet hat, dass Deutschland endlich in die Puschen kommt und die Strecke bis zur Staatsgrenze ausbaut. Meine Frage lautet konkret: Wie ist da der Stand der Dinge, und wann fanden die letzten Gespräche mit Tschechien zum Ausbau statt?</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Bitte, Herr Staatssekretär.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004011"><name><vorname>Steffen</vorname><nachname>Bilger</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:</p>
      <p klasse="J_1">Wir sind permanent im Austausch mit der tschechischen Seite. Das gilt für Herrn Minister Scheuer, der sich mit seinem Kollegen Tok dazu getroffen hat, genauso wie für mich selbst. Ich hatte Anfang Januar ein Gespräch mit dem Staatssekretärskollegen Cocek. Natürlich ist auch die Fachebene darüber immer wieder im Austausch.</p>
      <p klasse="J">Ich kann nicht bestätigen, dass es auf tschechischer Seite Unzufriedenheit mit dem deutschen Vorgehen gibt. Vielmehr hat mir der Staatssekretärskollege noch einmal deutlich gesagt, dass die tschechische Seite genauso an der Realisierung dieses Projekts interessiert ist wie wir. Von konkreteren Schritten kann ich Ihnen – im Vergleich zu den Fragestunden vom Januar und Februar, in denen wir uns auch schon über dieses Thema unterhalten haben – allerdings nicht berichten.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004877"><name><vorname>Stefan</vorname><nachname>Schmidt</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Das provoziert mich jetzt schon zu einer weiteren Nachfrage. Ich habe das Ganze in der Historie so wahrgenommen – und dazu gibt es ja auch eine ganze Reihe von Veröffentlichungen –, dass Tschechien in den vergangenen Jahren immer auf das Okay von deutscher Seite gewartet hat. Mir liegen Informationen vor, wonach mit dem Bau auf tschechischer Seite schon 2021 begonnen werden sollte. Nun endlich gab es im November letzten Jahres die Hochstufung des Projekts auf deutscher Seite. Allerdings hat man mir erklärt: Wir warten noch auf Informationen von tschechischer Seite, um überhaupt den Planungsauftrag auf deutscher Seite erteilen zu können.</p>
      <p klasse="J">Also noch einmal ganz konkret die Nachfrage: Wann genau fand die letzte Konsultation statt, was genau wurde dort vereinbart, und wann kann ich damit rechnen, dass der Planungsstart vonseiten der Bundesregierung genehmigt wird?</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Bitte.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004011"><name><vorname>Steffen</vorname><nachname>Bilger</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank für Ihren Einsatz für dieses Projekt. Uns ist dieses Projekt auch sehr wichtig. Deswegen ist es ja auch in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufgestiegen. Ich habe Ihnen ja – wie auch schon Kollege Ferlemann – berichtet, dass es einen permanenten Austausch mit der tschechischen Seite zu ganz verschiedenen Verkehrsprojekten gibt. Dazu gehört auch immer dieses Projekt.</p>
      <p klasse="J">Wir haben jetzt auf unserer Seite die notwendigen Schritte unternommen, indem ein Gutachten erstellt wurde, das die Wirtschaftlichkeit ergeben hat und zur Aufnahme in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans geführt hat. Das bedeutet für uns den Auftrag, dieses Projekt umzusetzen. Allerdings erreichen wir die Wirtschaftlichkeit dieses Projektes nur, wenn auch die tschechische Seite ihre Ausbaumaßnahmen vornimmt. Auf tschechischer Seite wie auch auf deutscher Seite muss natürlich immer erst entschieden werden, wo die Prioritäten liegen. Wir setzen sehr darauf, dass auch die tschechische Seite diesem Projekt eine hohe Priorität einräumt, und werden da auch weiter mit der tschechischen Seite im Gespräch bleiben.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Danke. – Wir kommen zur Frage 10 des Abgeordneten Torsten Herbst:</p>
      <p klasse="p">Wie viele Stellplätze für Lkw fehlen nach Auffassung der Bundesregierung entlang der Bundesautobahnen in Deutschland (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und hat die Bundesregierung, wie in ihrer Antwort auf meine schriftliche Frage 138 auf Bundestagsdrucksache 19/5282 angekündigt, auf der Datenbasis der deutschlandweiten Zählung der abgestellten Lkw durch die Auftragsverwaltungen der Länder die bis 2030 zu erwartenden parkplatzsuchenden Lkw ermittelt?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004011"><name><vorname>Steffen</vorname><nachname>Bilger</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Kollege Herbst, detaillierte Informationen zur aktuellen Parkkapazität der Rastanlagen, Grenzzollanlagen sowie Autohöfe und großen Serviceeinrichtungen entlang der Autobahnen werden erst mit der Auswertung der Bestandserhebung 2018 vorliegen. Ergebnisse der Bestandserhebung werden nun erst im Frühjahr 2019 erwartet. Auf Grundlage des Berichtes zur Lkw-Parksituation und der Verflechtungsprognose 2030 des Bundesverkehrswegeplans wird eine Parkbedarfsprognose mit dem Zeithorizont 2030 erstellt.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004746"><name><vorname>Torsten</vorname><nachname>Herbst</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Torsten Herbst (FDP):</p>
      <p klasse="J_1">Sie haben gerade ausgeführt, dass die Auswertung bis zum Frühjahr 2019 erfolgt sein soll. Wir sind jetzt schon im März, das heißt, allzu viele Tage hat das Frühjahr nicht mehr. Gehen Sie davon aus, dass die Informationen zum 31. März vorliegen?<a id="S9993" name="S9993" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004011"><name><vorname>Steffen</vorname><nachname>Bilger</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Kollege Herbst, ich habe an diesem Beispiel gelernt, dass man mit Zeitprognosen immer sehr aufpassen muss. Wir hatten Ihnen zuerst gesagt, dass die Auswertung bis Dezember 2018 vorliegt. Die Angabe „Frühjahr“ – ich habe mich noch einmal vergewissert – sollte nun wirklich passen. Wir bedauern die Verzögerung sehr. Auch wir warten darauf, dass wir die Ergebnisse endlich bekommen. Die Digitalisierung in der Verwaltung hat hier nicht so ganz funktioniert. Wir sind auf die Zuarbeit der Länder angewiesen. Die Länder haben ihren Beitrag auch geleistet, aber wir mussten bei einer Überprüfung der erhobenen Daten feststellen, dass diese nicht ausreichend sind. Wir mussten also noch einmal nachfassen. Deswegen kam diese ärgerliche Verzögerung zustande. Aber, wie gesagt: Auch wir warten dringend auf die Daten aus der Erhebung.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Sie haben das Wort zu einer zweiten Nachfrage.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004746"><name><vorname>Torsten</vorname><nachname>Herbst</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Torsten Herbst (FDP):</p>
      <p klasse="J_1">Ich möchte fragen, wie Sie grundsätzlich den Aufwand für den physischen Ausbau, also die Schaffung von Parkflächen, und das digitale Parkplatzmanagement einschätzen. Das ist zum Teil eine Lenkungsfrage. Angebote müssen erkennbar sein. Es gibt auch schon entsprechende Modellversuche. Wie sind die bisherigen Erfahrungen und Planungen der Bundesregierung hierzu?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004011"><name><vorname>Steffen</vorname><nachname>Bilger</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:</p>
      <p klasse="J_1">Ich bin allen dankbar, die sich für dieses Thema einsetzen, und zwar auch, wenn es ganz konkret um den Ausbau vor Ort geht; denn der wird – wie ich selbst aus vielen Projekten weiß – immer schwieriger.</p>
      <p klasse="J">Wir stehen vor einer großen Herausforderung. Wir müssen von einem hohen Wachstum im Güterverkehrsbereich ausgehen. Wir haben es in den letzten zehn Jahren geschafft, die Parkkapazitäten um 50 Prozent zu erhöhen. Das ist schon eine gewaltige Leistung, aber sie reicht nicht aus.</p>
      <p klasse="J">Sie haben die beiden Lösungsansätze angesprochen. Zum einen kann man noch mehr Stellplätze bauen – das machen wir, und auch in den kommenden Jahren wollen wir 1 000 Stellplätze pro Jahr zusätzlich schaffen –, zum anderen kann man die Chancen der Digitalisierung nutzen; denn so können wir den Parkraum deutlich besser und effektiver nutzen, als wir es bisher tun. Es gibt erste spannende Projekte, die wir auf weiteren Stellflächen in die Anwendung bringen wollen.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Zu einer weiteren Nachfrage hat der Kollege Luksic das Wort.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004102"><name><vorname>Oliver</vorname><nachname>Luksic</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Oliver Luksic (FDP):</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Staatssekretär Bilger, auf europäischer Ebene wurde eine Studie vorgestellt, in der es vor allem um das Thema „sichere Parkplätze“ geht. Das ist in der Logistikkette ein sehr wichtiges Anliegen, weil es nicht nur um die Sicherheit der Fahrer geht, sondern auch um die der Ware; es gibt immer mehr Diebstähle. Die Mitgliedstaaten sind jetzt aufgefordert, die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen, zum Beispiel die Nutzung integrierter Verkehrssysteme. Deswegen geht es in meiner Frage nicht nur darum, was im Bereich des quantitativen Ausbaus gemacht wird, sondern auch darum, was unternommen wird, um mehr sichere Parkplätze zu errichten. Wie gesagt: Es gibt einen entsprechenden Rechtsakt auf europäischer Ebene. Wie ist der Stand der Umsetzung? Bei diesem Thema hakt es meines Erachtens sehr stark. Gerade im Logistiksektor ist das zu Recht ein sehr großes Anliegen.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004011"><name><vorname>Steffen</vorname><nachname>Bilger</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Kollege Luksic, wir hatten erst Ende Februar die Nationale Konferenz Güterverkehr und Logistik, auf der das auch Thema war. Ich konnte dort als Koordinator der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik unser „Innovationsprogramm Logistik 2030“ bzw. den aktuellen Arbeitsstand vorstellen. Ich habe auch darum gebeten, dass wir im Ausschuss darüber diskutieren.</p>
      <p klasse="J">Wir können mit innovativen Lösungen für deutliche Verbesserungen sorgen. Wir müssen uns aber auch um das Thema „Sicherheit und Ladungsdiebstähle“ kümmern; denn zum Teil geht es bei einer einzigen Straftat um Millionenbeträge, die durch Schäden entstehen. Das Thema wird auch aus der Logistikbranche immer wieder an uns herangetragen. Ich freue mich, wenn wir im Zuge der Ausschussbefassung über dieses Thema sprechen können.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Ich rufe die Frage 11 der Abgeordneten Carina Konrad auf:</p>
      <p klasse="p">Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass einzelne Länder, wie beispielsweise Rheinland-Pfalz, das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw für Erntetransporte landwirtschaftlicher Güter gelockert haben, und ist hierzu bereits eine Regelung auf Bundesebene in Planung ( www.topagrar.com/management-und-politik/news/wissing-erntetransporteauch-an-sonn-und-feiertagen-erlaubt-9574427.html )?</p>
      <p klasse="J">Bitte, Herr Staatssekretär.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004011"><name><vorname>Steffen</vorname><nachname>Bilger</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:<a id="S9994" name="S9994" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="J_1">Frau Kollegin Konrad, nach § 30 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0 Uhr bis 22 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden. Das Verbot gilt unter anderem nicht für dort genannte Transporte zeitkritischer oder verderblicher landwirtschaftlicher Erzeugnisse.</p>
      <p klasse="J">Die Liste der ausgenommenen Produkte wird ständig überprüft, zum Beispiel aufgrund neuer Konservierungsmethoden oder rechtlicher Vorgaben zu den Beförderungsfahrzeugen. Eine Arbeitsgruppe ist bereits mit der Aktualisierung dieser Liste befasst. Diese Arbeitsgruppe besteht aus Vertretern der Länder und der Bundesregierung.</p>
      <p klasse="J">Die Länder haben im Vorgriff auf zu erwartende Änderungen bereits regional und zeitlich begrenzte zusätzliche Ausnahmevorschriften nach § 46 Absatz 2 der StVO erlassen.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004789"><name><vorname>Carina</vorname><nachname>Konrad</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Carina Konrad (FDP):</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Staatssekretär für die Beantwortung meiner Frage. – Ich freue mich über die Erkenntnis der Bundesregierung, dass nicht selten der Erfolg der landwirtschaftlichen Betriebe davon abhängt, dass die Ernte, für die man das ganze Jahr arbeitet, sicher und zeitnah eingebracht werden kann. Das Wetter nimmt oft keine Rücksicht auf Arbeitstage, wie wir es gewöhnt sind. Meine Frage: Wie schätzen Sie die von Land zu Land unterschiedlichen Regelungen ein? Führen sie in Ihren Augen zu Wettbewerbsverzerrungen?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004011"><name><vorname>Steffen</vorname><nachname>Bilger</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:</p>
      <p klasse="J_1">Die Bundesländer haben im Rahmen dessen, was der Bund vorgibt, die Möglichkeit, über die Straßenverkehrs-Ordnung Regelungen zu treffen. Wir müssen allerdings schon immer wieder darauf hinweisen, dass es in der Straßenverkehrs-Ordnung natürlich vor allem um Aspekte der Verkehrssicherheit geht. Das ist auch für den Bereich der Landwirtschaft ein wichtiges Thema; beispielsweise darf der Ausflugsverkehr nicht gefährdet werden. Diese Rahmenbedingungen müssen alle Bundesländer beachten.</p>
      <p klasse="J">Regional müssen ganz unterschiedliche landwirtschaftliche Produkte transportiert werden, auch Produkte mit unterschiedlicher Verderblichkeit, sodass unterschiedlich bewertet werden muss, wie schnell die Lebensmittel abtransportiert werden müssen. Von daher stellen wir regionale Unterschiede fest. Ich könnte Ihnen jetzt aber nicht sagen, dass wir in der Genehmigungspraxis große Unterschiede zwischen den Bundesländern feststellen. Aus meiner Sicht sind diese Unterschiede eher auf regionale Unterschiede in der Landwirtschaft zurückzuführen.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004789"><name><vorname>Carina</vorname><nachname>Konrad</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Carina Konrad (FDP):</p>
      <p klasse="J_1">Ja, noch eine zweite Nachfrage: Was tun Sie seitens der Bundesregierung denn ganz konkret, damit diese regionalen Unterschiede, die Sie gerade beschrieben haben, aufgelöst werden und es hier zu einer Vereinheitlichung kommt?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004011"><name><vorname>Steffen</vorname><nachname>Bilger</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:</p>
      <p klasse="J_1">Ich glaube, wir müssen die regionalen Unterschiede in der Landwirtschaft, die zu unterschiedlichen Bedürfnissen und unterschiedlichen Ausnahmegenehmigungen führen, nicht auflösen. Wir haben der Arbeitsgruppe den Auftrag erteilt, sich mit der Frage zu befassen, für welche Produkte es Ausnahmegenehmigungen geben soll. Bis zum Vorliegen der Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe können die zuständigen obersten Landesbehörden Abweichungen zulassen. Wir haben allerdings darauf hingewiesen, dass die Regelungen restriktiv zu handhaben sind und es wirklich nur um den Transport von zeitkritischen oder verderblichen Produkten gehen darf. Im Übrigen muss man darauf hinweisen, dass ohnehin die Möglichkeit besteht, die Lebensmittelerzeugnisse mit kleineren Fahrzeugen zu transportieren.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Damit kommen wir zur Frage 12 des Abgeordneten Stefan Gelbhaar:</p>
      <p klasse="p">Welche konkreten Ergebnisse erbrachte die Besprechung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit Herstellern von Lkw-Abbiegeassistenzsystemen, die laut Informationen des BMVI in der 35. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages am 22. Februar 2019 stattfand, und wie viele Abbiegeassistenzsysteme werden nach Schätzung der Bundesregierung in den kommenden Wochen mit dem Ziel, eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) zu erhalten, geprüft werden können?</p>
      <p klasse="J">Bitte, Herr Staatssekretär.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004011"><name><vorname>Steffen</vorname><nachname>Bilger</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:<a id="S9995" name="S9995" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="J_1">Herr Kollege Gelbhaar, an dem Informationsaustausch, zu dem das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur für den 22. Februar dieses Jahres eingeladen hatte, nahmen Vertreter von Abbiegeassistenzsystemherstellern, Fahrzeugherstellern, Technischen Diensten und Technischen Prüfstellen sowie Verbändevertreter teil. Alle Teilnehmer der Veranstaltung haben erklärt, dass sie die Aktion weiterhin unterstützen werden. Alle Hersteller von Abbiegeassistenten wollen eine Allgemeine Betriebserlaubnis beantragen. Stand 22. Februar 2019 hatten bereits sechs der neun anwesenden Hersteller Kontakt zu den Technischen Diensten aufgenommen und teilweise Prüfungen absolviert oder Prüftermine vereinbart. Die Technischen Prüfstellen können bei Vorlage eines Gutachtens auch Einzelabnahmen von Nachrüstsystemen mit geringem Aufwand vornehmen. Alle an diesem Treffen Beteiligten begrüßten die Durchführung von Anbauabnahmen für Nachrüstsysteme, um deren Funktionalität sicherzustellen. Die Anbauabnahme stellt zudem die in der Förderrichtlinie vorgesehene technische Abnahme des Einbaus dar, die für die Bemessung des Bewilligungszeitraums wichtig ist. Bei dem Treffen wurde vereinbart, dass es einen weiteren Informationsaustausch binnen drei Monaten geben wird.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004726"><name><vorname>Stefan</vorname><nachname>Gelbhaar</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Noch einmal konkret: Ab wann sind die Abbiegeassistenzsysteme insoweit verfügbar, dass sie eingebaut werden können, ohne dass es Einzelprüfungen durch die Bundesländer oder andere bedarf?</p>
      <p klasse="J">Vielleicht noch eine Zusatzfrage. Sie wissen ja, dass wir die Abbiegeassistenzsysteme für ein wesentliches Tool halten, um in den Städten für ein Mehr an Verkehrssicherheit sorgen zu können. Deshalb haben wir ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Wir wollen herausfinden, wie wir die Betreiber von Lkw-Transportunternehmen dazu verpflichten können, solche Assistenzsysteme an ihren Lkws anzubringen, um den Verkehr in den Städten sicherer zu machen. Dazu würde ich Sie gerne etwas fragen. Das Gutachten kommt zu der Auffassung: Das geht. Ihr Haus hat in einer Stellungnahme gesagt: „Ja, das könnte sein“, sich zumindest nicht dagegen positioniert. Was passiert nun? Ermöglichen Sie das? Passen Sie die Straßenverkehrs-Ordnung an, damit die Kommunen es leichter haben, oder verzögern Sie das?</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Bitte, Herr Staatssekretär.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004011"><name><vorname>Steffen</vorname><nachname>Bilger</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:</p>
      <p klasse="J_1">Das waren zwei Fragen. Zum einen: Wann können wir wirklich mit den Abbiegeassistenzsystemen rechnen? Das ist ja auch für unsere Förderung relevant. Wie wahrscheinlich jeder weiß, haben wir ein Förderprogramm in Höhe von 5 Millionen Euro aufgelegt, das innerhalb von vier Tagen mit Anträgen ausgebucht war. Alle, die sich dort beworben haben, warten jetzt darauf, dass wir diese Förderung auch auszahlen können. Dafür brauchen wir aber erst die Prüfung dieser Systeme.</p>
      <p klasse="J">Wir rechnen damit, dass die ersten geprüften Systeme noch in diesem Monat zur Verfügung stehen. Alle Beteiligten, die zu prüfen haben, und genauso unsere Stellen wie das Kraftfahrt-Bundesamt werden sich alle Mühe geben, damit das sehr schnell laufen wird. Wir erwarten also noch in diesem Monat die ersten geprüften Systeme. Es ist auch dringend nötig, dass sie zur Verfügung stehen, weil diese Unfälle, die quasi wöchentlich passieren und großes Leid verursachen, endlich aufhören müssen. Dafür wollen wir alles tun.</p>
      <p klasse="J">Jetzt habe ich noch vier Sekunden für die Beantwortung der zweiten Frage. Wie Sie bereits gesagt haben, haben wir Stellung zu dem Gutachten, das Sie in Auftrag gegeben hatten, genommen. Dabei sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass es leider nicht europarechtskonform wäre, eine deutsche, eine nationale Regelung vorzunehmen, die Sie angeregt haben.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004726"><name><vorname>Stefan</vorname><nachname>Gelbhaar</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Dann haben Sie eine andere Stellungnahme gelesen als ich; aber gut. Das werden wir vielleicht im Ausschuss noch einmal nachbearbeiten müssen.</p>
      <p klasse="J">Ich möchte aber noch auf eine Passage, die mich massiv irritiert hat, in dieser Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums hinweisen. Obwohl sich diese Stellungnahme auf das Gutachten beziehen soll, äußert sie sich unter Punkt D zu den Radfahrenden, die in solche Unfälle verwickelt werden, wirft die Frage auf, ob nicht die Radfahrer selbst ihr Verhalten ändern müssten, und kommt dann zu der Fragestellung, ob Radfahrer, wenn sie rechts überholen, nicht irgendwie mit schuld sind, weil sie den Abstand nicht einhalten.</p>
      <p klasse="J">Das fand ich einen interessanten Hinweis auf die Denkweise des Bundesverkehrsministeriums, weil erstens Radstreifen, Radwege und Schutzstreifen dort anscheinend nicht bekannt sind und weil zweitens da mal wieder eine Schuldverlagerung auf den Radfahrer bzw. die Radfahrerin vorgenommen wird. Ich möchte Sie bitten, das jetzt doch einmal richtigzustellen.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004011"><name><vorname>Steffen</vorname><nachname>Bilger</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:</p>
      <p klasse="J_1">Diesen Vorwurf finde ich nicht ganz fair, Herr Kollege Gelbhaar. Denn Sie hatten uns um eine Stellungnahme zu Ihrem juristischen Gutachten gebeten. Wir haben Ihnen eine Stellungnahme, die sich mit den rechtlichen Aspekten befasst, zu Ihrem Gutachten gegeben. Da jetzt etwas hineinzuinterpretieren, was sicher nicht ein Anliegen der Fachbeamten war, die sich damit auseinandergesetzt haben, finde ich dann nicht ganz in Ordnung. Das will ich also zurückweisen.</p>
      <p klasse="J">Letztendlich ging es in dem Gutachten ja um die Frage, ob wir national eigene Regeln einführen können, die dazu verpflichten, Abbiegeassistenzsysteme einzubauen. Ihr Lösungsweg war dann, Regelungen vorzusehen, dass nach der Straßenverkehrs-Ordnung Fahrzeuge ohne Abbiegeassistenzsysteme nicht in die Städte einfahren dürfen.</p>
      <kommentar>(Oliver Luksic [FDP]: Europarechtlicher Sonderweg!)</kommentar>
      <p klasse="O">Zu unserem Bedauern – das muss ich wirklich sagen; denn hier ist ja auch einmal ein gemeinsamer Antrag der verschiedenen Fraktionen verabschiedet worden, in dem wir gebeten wurden, zu prüfen, ob es eine nationale Möglichkeit gibt – sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass es gegen EU-Recht verstoßen würde, wenn Deutschland entgegen den europäischen Vorgaben selbst mit einer entsprechenden Regelung tätig werden würde. Wir können das aber gerne noch einmal im Ausschuss vertiefen.<a id="S9996" name="S9996" typ="druckseitennummer"/></p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Dann rufe ich die Frage 13 des Abgeordneten Stefan Gelbhaar auf:</p>
      <p klasse="p">Plant die Bundesregierung, ein Zusatzzeichen „Frauenparkplatz“ zum besonderen Schutz von Frauen einzuführen, um Kommunen zu ermöglichen, solche Parkplätze rechtssicher einrichten oder erhalten zu können, und, wenn nein, warum nicht?</p>
      <p klasse="J">Bitte, Herr Staatssekretär.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004011"><name><vorname>Steffen</vorname><nachname>Bilger</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Kollege Gelbhaar, die Straßenverkehrs-Ordnung – damit kommen wir noch einmal zu diesem Thema – ist als besonderes Polizei- und Ordnungsrecht privilegienfeindlich. Bevorrechtigungen können nur zum Zwecke des Nachteilsausgleichs vorgenommen werden, zum Beispiel im Fall der Gewährung von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, welche unter Verkehrssicherheitsaspekten eine sichere Verkehrsteilnahme dieser Personengruppen erst ermöglicht.</p>
      <p klasse="J">Wollte man nun allen Personengruppen, die ein Interesse an der Nutzung von Parksonderrechten anmelden – und da haben wir einige, die immer wieder auf uns zukommen –, zudem die Benutzung von speziell für sie reserviertem Parkraum zubilligen, würde sich der Kreis der Berechtigten um ein Vielfaches erhöhen. Die Konsequenz wäre, dass das Parkraumangebot zulasten derjenigen, die am dringendsten auf diese Erleichterungen angewiesen sind, verringert würde.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Sie haben das Wort zur ersten Zusatzfrage.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004726"><name><vorname>Stefan</vorname><nachname>Gelbhaar</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Das ist eine interessante Interpretation. Wir stellen diese Frage natürlich nicht ohne Grund. Sie wissen, dass nach einem Gerichtsurteil die Einrichtung solcher Frauenparkplätze grundsätzlich möglich ist; man braucht dafür nur eine formale, eine formelle, eine gesetzliche Grundlage. Hier kommt die Bundesregierung ins Spiel; denn Sie sind diejenigen, die mit der Straßenverkehrs-Ordnung genau diese Parkplätze schaffen und ausweisen können.</p>
      <p klasse="J">Dadurch wird das Parkplatzangebot auch nicht irgendwie verringert; denn in der Tat werden nur Parkplätze zum Beispiel in einer sicheren Entfernung zu einem Eingang in einem Einkaufszentrum, zu einem Bahnhof oder wozu auch immer gewährleistet. Das heißt, es geht um originäre Sicherheit, und diese Sicherheitsfrage ist ja schon viel beschrieben worden. Deswegen finde ich Ihre Antwort an der Stelle erstaunlich. Ich würde Sie doch noch einmal bitten, mir zu erläutern, warum das, was viele Private auf ihrem Gelände machen können und was viele Kommunen machen wollen, von der Bundesregierung nicht gefördert wird.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004011"><name><vorname>Steffen</vorname><nachname>Bilger</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:</p>
      <p klasse="J_1">Wir fördern durchaus, wenn Frauenparkplätze eingerichtet werden. Wie Sie richtig sagen: Auf privaten Flächen in Einkaufszentren, in Parkhäusern gehören sie mittlerweile dazu. Sie sind natürlich aus Sicherheitsgründen auch absolut erforderlich.</p>
      <p klasse="J">Sie haben uns hier aber die Frage gestellt, ob wir ein Zusatzzeichen „Frauenparkplatz“ einführen wollen, und da sind wir – aus den Gründen, die ich Ihnen genannt habe – zu dem Ergebnis gekommen, dass das aus unserer Sicht nicht richtig wäre.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004726"><name><vorname>Stefan</vorname><nachname>Gelbhaar</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Dann muss ich noch einmal nachfragen: Das heißt, im Einkaufszentrum sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit und findet, dass die Privaten das auch alles richtig machen, weil es ja private Räume sind? Aber für den öffentlichen Raum, wo wir eine gesetzliche Grundlage dafür brauchen, dass Kommunen solche Frauenparkplätze ausweisen können, sagen Sie: „Für den öffentlichen Raum sind wir zwar zuständig, aber da finden wir es nicht gut“? Wenn hingegen private Betreiber bei privaten Parkplätzen Frauenparkplätze ausweisen, sagt die Bundesregierung: „Das ist nicht nur gut – das unterstützen wir, weil das die Sicherheit auch erfordert“? Ich sehe da einen Widerspruch. Aber vielleicht lösen Sie den für mich auf.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Bitte, Herr Staatssekretär.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004011"><name><vorname>Steffen</vorname><nachname>Bilger</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:</p>
      <p klasse="J_1">Es kommen immer wieder die verschiedensten Kollegen, auch aus dem Deutschen Bundestag, auf mich oder auf uns als Ministerium zu und schlagen vor, dass wir, ähnlich wie es bei Behindertenparkplätzen der Fall ist, solche Möglichkeiten einräumen, und zwar nicht nur für Frauen, sondern zum Beispiel auch für Kranke, für Begleiter von Kranken, für Menschen mit anderen Formen von Behinderung als die, die zum Parken auf einem Behindertenparkplatz berechtigen, für Schwangere und, und, und. Es gibt also sehr viele Vorschläge, und man muss auch sagen: Es hat natürlich seine Berechtigung, dass so ein Vorschlag gemacht wird; er ist im Interesse einer Gruppe, die Gründe für diese Bevorrechtung vorbringt.</p>
      <p klasse="J">Aber wir müssen sehen, dass der Parkraum nun einmal begrenzt ist. Wenn wir solche Ausnahmen zusätzlich zulassen würden im öffentlichen Parkraum, würden diese in Konkurrenz treten insbesondere zu den Parkplätzen, die für Menschen mit Behinderung eingerichtet wurden.<a id="S9997" name="S9997" typ="druckseitennummer"/></p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Wir kommen damit zur Frage 14 des Abgeordneten Bernd Reuther:</p>
      <p klasse="p">Welche der 25 Maßnahmen, die auf dem Luftverkehrsgipfel vom 5. Oktober 2018 in Hamburg beschlossen wurden, wurden bereits umgesetzt, und wo sieht die Bundesregierung weiteren Handlungsbedarf?</p>
      <p klasse="J">Bitte, Herr Staatssekretär.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004011"><name><vorname>Steffen</vorname><nachname>Bilger</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Kollege Reuther, wie immer muss ich darauf hinweisen, dass die Veranstaltung, die am 5. Oktober 2018 in Hamburg stattgefunden hat, kein Luftverkehrsgipfel war, sondern ein hochrangiges Treffen „Fortschrittstreiber Luftfahrt: Ein Schwerpunkt der deutschen Verkehrspolitik – Zuverlässigkeit des Luftverkehrs stärken“. 24 Maßnahmen wurden dort beschlossen.</p>
      <p klasse="J">Jetzt gibt es ein Folgetreffen am 28. März 2019 mit denselben Beteiligten. Bei diesem Treffen soll dann über den Stand der Umsetzung gesprochen werden. Danach wird es einen Bericht geben, den wir selbstverständlich auch dem Verkehrsausschuss zukommen lassen werden.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004864"><name><vorname>Bernd</vorname><nachname>Reuther</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Bernd Reuther (FDP):</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Herr Staatssekretär, ich bin überzeugt davon, dass Ihnen bereits jetzt Erkenntnisse über den Erfolg einzelner Maßnahmen vorliegen. Eine zentrale Maßnahme betrifft ja die Deutsche Flugsicherung, bei der es in der Vergangenheit Planungsdefizite gab. Laut einem Bericht des Bundesrechnungshofes kommt jetzt auch noch Misswirtschaft hinzu. Wie bewertet die Bundesregierung das? Und wie bewertet die Bundesregierung die Auslandsaktivitäten der Deutschen Flugsicherung? Haben diese Einfluss auf die Defizite im Inland?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004011"><name><vorname>Steffen</vorname><nachname>Bilger</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Kollege Reuther, jetzt hatte doch der Verkehrsausschuss heute beschlossen, dass darüber diese Woche gar nicht gesprochen werden soll.</p>
      <kommentar>(Heiterkeit bei Abgeordneten der FDP)</kommentar>
      <p klasse="O">Aber, nun gut, dafür gibt es die Fragestunde.</p>
      <p klasse="J">Die Deutsche Flugsicherung leistet sehr gute Arbeit. Es gibt allerdings in der Tat ein paar Probleme, die wir natürlich auch sehen. Um eines wollen wir uns im europäischen Kontext kümmern; denn die Deutsche Flugsicherung muss sich bei ihren Planungen nach den Prognosen richten, wie sich der Luftverkehr entwickelt, und diese Planungen werden auf europäischer Ebene für einen zu langen Zeitraum gemacht. Das hat dazu geführt, dass wir jetzt in einer Situation mit zu wenigen Lotsen für den gestiegenen Luftverkehr sind. Daran arbeiten wir; es wird auch in Hamburg wieder ein Thema sein.</p>
      <p klasse="J">Dann hatten Sie noch das Thema Auslandsaktivitäten angesprochen. Die Deutsche Flugsicherung ist durch die Reformen, die in den vergangenen Jahren gemacht wurden, so aufgestellt worden, dass so etwas auch möglich ist. Natürlich darf das nicht zulasten der Arbeit der Deutschen Flugsicherung für den deutschen Luftraum bzw. ihren Zuständigkeitsbereich hier führen. Aber dafür haben wir auch keine Anhaltspunkte. Wenn deutsche Kompetenz dazu genutzt werden kann, die Flugsicherung in anderen Ländern der Welt besser zu machen, dann können wir das nur unterstützen.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004864"><name><vorname>Bernd</vorname><nachname>Reuther</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Bernd Reuther (FDP):</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Ich möchte noch einen anderen wesentlichen Punkt dieses Maßnahmenpakets des Nichtgipfels, des hochrangigen Gesprächs, ansprechen. Die Bundesregierung will dafür Sorge tragen, dass gerade im innerdeutschen Bereich mehr Verkehr auf die Schiene verlagert wird. Gibt es aufseiten der Bundesregierung bereits Erkenntnisse darüber, wie erfolgreich diese Maßnahme ist? Kann man quantifizieren, wie viele Passagiere bis jetzt bereits vom Flieger auf die Schiene umgestiegen sind?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004011"><name><vorname>Steffen</vorname><nachname>Bilger</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:</p>
      <p klasse="J_1">Die Zahlen habe ich jetzt leider nicht ganz im Kopf, und ich kann Sie nur auf das Beispiel der Neubaustrecke München –Berlin verweisen, das Sie kennen und wo wir wirklich einen großartigen Erfolg haben. Sehr viele Menschen – mehr als 2 Millionen Fahrgäste – sind umgestiegen und nutzen jetzt nicht mehr das Flugzeug, sondern diese Schnellbahnverbindung. Das zeigt, dass es Sinn macht, Schnellbahnstrecken in Deutschland auszubauen, um den Passagieren, die bisher den Luftverkehr genutzt haben, ein attraktives Angebot zu machen.</p>
      <p klasse="J">Ich hatte aus Ihrer Fraktion auch eine Anfrage dazu – ich glaube, sie kam vom Kollegen Klinge –, wie wir die Zufahrt zu unseren Flughäfen mit öffentlichen Verkehrsmitteln noch besser gestalten können. In diesem Zusammenhang konnte ich ausführlich Stellung dazu nehmen, wie die Anbindung einzelner wichtiger Flughäfen in Deutschland mit öffentlichen Verkehrsmitteln verbessert wird. Auch das ist uns in diesem Kontext ein wichtiges Anliegen.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Zu einer weiteren Nachfrage hat nun die Kollegin Völlers das Wort.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004942"><name><vorname>Marja-Liisa</vorname><nachname>Völlers</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Marja-Liisa Völlers (SPD):<a id="S9998" name="S9998" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, Sie haben gerade eben auf die Bahnstrecke München – Berlin und auf die Erfolge bei der Reduktion der Fluggastzahlen, die sich daraus ergeben, rekurriert. Gibt es Bestrebungen des BMVI, andere Bahnstrecken – namentlich: Ruhrgebiet – Berlin – ebenso auszubauen – ich denke beispielsweise auch an einen kompletten Neubau innerhalb von Trassenkorridoren –, um eben auch an dieser Stelle den Luftverkehr durch den Bahnverkehr zu ersetzen?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004011"><name><vorname>Steffen</vorname><nachname>Bilger</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:</p>
      <p klasse="J_1">Frau Kollegin, wir haben ganz viele Neu- und Ausbauprojekte im Zusammenhang mit Schienenstrecken in unserem Bundesverkehrswegeplan 2030 verankert. Das Gesamtvolumen beträgt 270 Milliarden Euro. Etwa 40 Prozent davon sind für die Schiene vorgesehen. Hier geht es auch um weitere Strecken in den unterschiedlichsten Teilen Deutschlands, auf denen es durchaus attraktiv sein könnte, in Zukunft die Bahn und nicht mehr den Luftverkehr zu nutzen.</p>
      <p klasse="J">Wenn wir den Bundesverkehrswegeplan 2030 so umsetzen, wie wir uns das vorgenommen haben, dann werden wir also sicherlich noch weitere Verbesserungen sehen.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Ich rufe die Frage 15 auf, die auch vom Abgeordneten Bernd Reuther gestellt wurde:</p>
      <p klasse="p">Geht die Bundesregierung von erneuten massiven Flugverspätungen im Sommer 2019 aus?</p>
      <p klasse="J">Bitte, Herr Staatssekretär.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004011"><name><vorname>Steffen</vorname><nachname>Bilger</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Kollege Reuther, ich würde jetzt sehr gerne sagen, dass sich die Bundesregierung sicher ist, dass es im Sommer 2019 keine Probleme im Flugverkehr geben wird. Diese Aussage kann ich allerdings leider nicht treffen.</p>
      <p klasse="J">Wir tun alles dafür, dass sich die Probleme aus dem letzten Jahr nicht wiederholen. Deswegen gab es ja auch das hochrangige Treffen mit den vereinbarten Maßnahmen, die jetzt evaluiert werden. Wir tun, wie gesagt, alles dafür, dass sich die Ereignisse aus dem Sommer letzten Jahres nicht wiederholen werden.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004864"><name><vorname>Bernd</vorname><nachname>Reuther</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Bernd Reuther (FDP):</p>
      <p klasse="J_1">Ich möchte hier nur ganz kurz nachfragen: Sie sind sich also sicher, dass die eingeleiteten Maßnahmen im Sommer 2019 greifen werden, sodass Verspätungen verhindert werden können? Die ganze Branche prognostiziert ja bereits ein erneutes Flugchaos.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Sie haben das Wort.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004011"><name><vorname>Steffen</vorname><nachname>Bilger</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:</p>
      <p klasse="J_1">Ich glaube, es gibt ein paar Unterschiede zum vergangenen Jahr. Wenn man an die Probleme im Luftverkehr im Sommer 2018 zurückdenkt, dann weiß man, dass sie mit ganz unterschiedlichen Ereignissen zusammenhingen – angefangen bei der Air-Berlin-Insolvenz über Streiks bis hin zu Wetterereignissen usw. Ganz viele Faktoren sind also zusammengekommen und haben für diese Probleme gesorgt.</p>
      <p klasse="J">Wir haben mit den Beteiligten jetzt 24 Maßnahmen definiert, um diese Probleme abzubauen. Es gibt also nicht die eine Maßnahme, die die Probleme lösen wird, sondern es kommt auf diese 24 Einzelmaßnahmen – vielleicht werden auch noch weitere hinzukommen – an. Diese 24 Maßnahmen haben wir jetzt in den Blick genommen. Dazu gehört beispielsweise, dass sich die Fluggesellschaften verpflichtet haben, die Flugpläne zu entzerren und zusätzliches Fluggerät bereitzustellen. Auch wir als Bund haben eine Aufgabe, wenn es um die Sicherheitskontrollen geht, und die Flughäfen haben die Aufgabe, Kapazitäten bereitzustellen und dafür zu sorgen, dass die Kontrollen effektiver laufen können.</p>
      <p klasse="J">Das alles sind Beispiele für diese 24 Maßnahmen, mit denen wir alles dafür tun wollen, dass sich die Probleme aus dem vergangenen Sommer nicht wiederholen.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004864"><name><vorname>Bernd</vorname><nachname>Reuther</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Bernd Reuther (FDP):</p>
      <p klasse="J_1">Ich möchte noch eine Maßnahme ansprechen, die Sie gerade genannt haben, Herr Staatssekretär: Die Sicherheitskontrollen an den Flughäfen sollen ja verbessert und beschleunigt werden. Wie ist da aus Sicht der Bundesregierung der Stand der Umsetzung?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004011"><name><vorname>Steffen</vorname><nachname>Bilger</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Kollege Reuther, die Flughäfen haben sich verpflichtet, für Sicherheitskontrollen zusätzliche Flächen bereitzustellen. Ganz oft war das Problem, dass die Flächen nicht ausreichend waren; denn wir haben im Luftverkehr ein erhebliches Wachstum. Das heißt, immer mehr Passagiere nutzen die Abfertigungshallen in den Flughäfen. Da hat der Platz an vielen Stellen einfach nicht mehr ausgereicht. Die Flughäfen haben sich verpflichtet, hier für Verbesserungen zu sorgen, damit mehr Kontrollspuren eingerichtet und die Wartezeiten reduziert werden können. Auch das wird beim nächsten Treffen Ende März in Hamburg Thema sein. Dort werden wir eine Bestandsaufnahme darüber machen, was die Flughäfen bereits unternommen haben.<a id="S9999" name="S9999" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="J">Auch wir als Bundesregierung haben hier eine Aufgabe zu erledigen; denn das Bundesinnenministerium ist für das Thema Sicherheitskontrollen zuständig. Wir sind hier in enger Abstimmung mit dem Beauftragten des Bundesrechnungshofes und seinem Gutachten und bereits fleißig bei der Arbeit. Auch für den Teil, den die Bundesregierung zu verantworten hat, erhoffen wir uns also baldige Ergebnisse.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Zu einer weiteren Nachfrage hat der Abgeordnete Dr. Kraft das Wort.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004792"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Rainer</vorname><nachname>Kraft</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Dr. Rainer Kraft (AfD):</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Frau Präsident. – Herr ­Parlamentarischer Staatssekretär, hat das Bundesministerium irgend welche Erkenntnisse darüber, dass ein wirtschaftlich aktives Flug­ unternehmen, für das jetzt die Sommersaison beginnt, eventuell von einem Konkurs bedroht ist und dass eventuell Fluggäste im Sommer 2019 irgendwo im Urlaub stranden könnten?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004011"><name><vorname>Steffen</vorname><nachname>Bilger</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Kollege, darüber haben wir keine Erkenntnisse. Die Fluggesellschaften werden regelmäßig daraufhin überprüft, ob sie ihren Aufgaben nachkommen können. Wir hatten mit Air Berlin im vergangenen Jahr bedauerlicherweise einen Fall, der uns große Probleme bereitet hat. Ein ähnlicher Fall ist die Germania-Insolvenz, die auch Probleme verursacht, insbesondere für einige Flughäfen, abgesehen von den Schwierigkeiten für die betroffenen Passagiere.</p>
      <p klasse="J">Wir werden alles in unserer Macht Stehende dafür tun, dass es keine weiteren Probleme dieser Art gibt, auch wenn wir natürlich erleben, dass im europäischen Luftverkehrsmarkt insgesamt eine gewisse Konsolidierung stattfindet. Es werden also eher weniger Fluggesellschaften. Aber aus heutiger Sicht haben wir keine Anhaltspunkte für weitere Probleme wie in den beiden genannten Fällen.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Ich rufe die Frage 16 der Abgeordneten Filiz Polat auf:</p>
      <p klasse="p">Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Förderung für den geplanten Containerhafen in Bohmte mit staatlichen Mitteln auf Grundlage der „Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen“ an die Hafen Wittlager Land GmbH vor dem Hintergrund, dass die zu niedrigen Brückenhöhen am Mittellandkanal laut Verwaltungsgericht Osnabrück (Urteil vom 23. September 2014, AZ: 1A9/14) keinen wirtschaftlichen Betrieb zulassen?</p>
      <p klasse="J">Bitte, Herr Staatssekretär.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004011"><name><vorname>Steffen</vorname><nachname>Bilger</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin, danke für Ihre Frage. Das hat mir als jemand, der im Ministerium nicht für die Binnenschifffahrt zuständig ist, die Gelegenheit gegeben, mich in diesen speziellen Fall intensiv einzuarbeiten.</p>
      <p klasse="J">Ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die voneinander abweichenden Verkehrsprognosen zweier konkurrierender Antragsteller zitiert. Die Klage des unterlegenen Antragstellers hat das Konzept des Zuwendungsempfängers insoweit angegriffen, als dieses Verkehre von Bohmte zu den Westhäfen vorsieht, die aus Sicht des unterlegenen Antragstellers wegen niedriger Brückendurchfahrtshöhen nicht wirtschaftlich seien. Eine eigene Einschätzung hat das Gericht aber nicht vorgenommen.</p>
      <p klasse="J">Die geringen Brückendurchfahrtshöhen von 4,25 Metern, die Verkehre mit lediglich einer Lage Containern zulassen, haben nicht zur Unwirtschaftlichkeit geführt. Die eingeschränkte Befahrbarkeit des Dortmund-Ems-Kanals auf dem für die Verbindung Bohmte–Westhäfen wichtigen Teilstück Nasses Dreieck–Datteln hat der Zuwendungsempfänger bereits in seinem Förderantrag vom August 2012 thematisiert. Dazu hat er ein Konzept vorgelegt, das vorsieht, dass die auf diesem Abschnitt nur mit einer Lage Containern beladenen Schiffe zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit in Emmerich um eine zweite und dritte Lage ergänzt werden. Im Übrigen ist es für die Zahl der Containerlagen auf einer Schiffsverbindung zwischen Bohmte und den Westhäfen unerheblich, ob eine Einschränkung auf dem Dortmund-Ems-Kanal oder dem Mittellandkanal besteht. Beide Wasserstraßen müssen auf dem Weg zwischen Bohmte und dem Wesel-Datteln-Kanal durchfahren werden, und maßgeblich für die maximale Stapelhöhe auf dem Schiff ist die niedrigste Brückendurchfahrtshöhe auf der gesamten Strecke.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004857"><name><vorname>Filiz</vorname><nachname>Polat</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich möchte noch einmal nachhaken. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hatte ja aufgrund zweier unterschiedlicher Prognosen entschieden, die Wirtschaftlichkeitsberechnung nachzuarbeiten. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung hat wieder zugunsten der kommunalen Hafengesellschaft entschieden und den privaten Wettbewerber ohne Begründung von der Förderung in Höhe von 6,4 Millionen Euro, die dann letztlich an den kommunalen Betreiber gezahlt wurde, ausgeschlossen.</p>
      <p klasse="J">Ich möchte betonen, dass die Prognose, die der kommunale Betrieb vorgenommen hat, von 72 000 Containern im Jahresdurchschnitt über einen Zeitraum von 22 Jahren ausgeht. Das würde dem Aufkommen des größten Binnenhafens Norddeutschlands entsprechen. In Anbetracht der niedrigen Brückenhöhen, die Sie selber geschildert haben, ist das für jemanden, der sich nicht auskennt, eigentlich nicht plausibel dargelegt. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung hat trotzdem die Fördersumme dem kommunalen Betreiber zugestanden. Dagegen wurde noch einmal geklagt.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Frau Kollegin, versuchen Sie, eine Frage zu stellen. Die Zeit drängt.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004857"><name><vorname>Filiz</vorname><nachname>Polat</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<a id="S10000" name="S10000" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="J_1">Ja. – Außergerichtlich wurde dann entschieden. Der private Kläger hat seine Klage zurückgezogen, wurde aber zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ich frage noch einmal, weil das Ende der Fahnenstange nicht erreicht ist: Hält die Bundesregierung die Förderung eines unwirtschaftlichen Betriebs – wie dargelegt – für sinnvoll?</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Bitte, Herr Staatssekretär.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004011"><name><vorname>Steffen</vorname><nachname>Bilger</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:</p>
      <p klasse="J_1">Frau Kollegin, ich muss Ihnen widersprechen. In dem zur Rede stehenden Fall gab es zwei Antragsteller. Wir haben bei unseren Zuschüssen und unseren Förderprogrammen ein bewährtes Verfahren. In diesem Fall wurde die Studiengesellschaft für den Kombinierten Verkehr mit einem Gutachten beauftragt. Diese Studiengesellschaft hat die Anträge geprüft und kam zu dem Ergebnis, dass es im Sinne des Steuerzahlers die bessere Variante ist, sich für den besagten Antragsteller zu entscheiden. Das Gericht hat nicht geurteilt oder entschieden, dass hier, wie Sie das in Ihrer Frage suggerieren, eine falsche Abwägung stattgefunden hat. Das Gericht hat vielmehr festgestellt, dass die Prognosen der beiden Antragsteller unterschiedlich und noch einmal zu überprüfen seien.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004857"><name><vorname>Filiz</vorname><nachname>Polat</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Sie haben darauf hingewiesen, dass die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes einen Prüfauftrag zur Förderung des Containerhafens an die Studiengesellschaft vergeben hat. Diese schreibt unter anderem – ich zitiere –: „Für eine Bewertung fehlen eindeutige, quantifizierbare Bewertungskriterien.“ Aus meiner Sicht ist damit eine belastbare Untersuchung nicht gegeben. Wie verhält sich das mit der Antwort, die Sie gerade gegeben haben?</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Bitte.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004011"><name><vorname>Steffen</vorname><nachname>Bilger</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:</p>
      <p klasse="J_1">Ich habe Ihnen das Verfahren geschildert. Es wird ein Gutachten in Auftrag gegeben. Unsere Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung ist schließlich auch Expertin für sämtliche Ausbaumaßnahmen. Es kommt dann zu einer Bewertung. Am Ende wird entschieden, ob es eine Zuwendung gibt oder nicht. In diesem Fall wurde unter fachlichen Gesichtspunkten entschieden, dass ein Zuwendungsbescheid ergehen kann. Die Summe entspricht 56,9 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Bewilligungszeitraum endet am 31. Dezember 2021. Bis dahin muss gebaut werden, sodass die Mittel tatsächlich abfließen können.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Wir kommen zu Frage 17 der Kollegin Kerstin Kassner. – Soweit ich das überblicke, ist sie nicht anwesend. Dann verfahren wir, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen.</p>
      <p klasse="J">Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. Wir sind damit am Ende Ihres Geschäftsbereichs.</p>
      <p klasse="J">Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit auf. Zur Beantwortung steht die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter bereit.</p>
      <p klasse="J">Die Frage 18 des Abgeordneten Torsten Herbst soll schriftlich beantwortet werden.</p>
      <p klasse="J">Ich rufe die Frage 19 von Carina Konrad auf:</p>
      <p klasse="p">Welche berufliche Qualifikation wird bei der Besetzung der Stelle des Unterabteilungsleiters N I – Naturschutz – im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vorausgesetzt, und ist die Bundesregierung nicht der Meinung, dass ein erheblicher Interessenkonflikt bestünde, falls diese Stelle ein Funktionär eines Naturschutzverbandes besetzen würde, obgleich diese Tätigkeit Zuständigkeiten für die Bewilligung von Förderbescheiden an Naturschutzverbände beinhaltet?</p>
      <p klasse="J">Bitte, Frau Staatssekretärin.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003847"><name><vorname>Rita</vorname><nachname>Schwarzelühr-Sutter</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin BMU</rolle_kurz></rolle></name></redner>Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin Konrad, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Das Profil für Stellenausschreibungen im öffentlichen Dienst richtet sich nach den Anforderungen des zu besetzenden Dienstpostens. Diese orientieren sich im Fall einer Unterabteilung vor allem an den fachlichen Anforderungen der verantworteten Aufgabenbereiche. Im Fall der Unterabteilung N I sind diese fachlich und inhaltlich im Schwerpunkt naturwissenschaftlich geprägt, sodass eine entsprechende berufliche Qualifikation erforderlich ist. Das Verfahren zur Besetzung des Dienstpostens ist noch nicht abgeschlossen. Daher ist die Frage nach einem eventuellen Interessenkonflikt hypothetisch.</p>
      <p klasse="J">Unabhängig vom konkreten Fall weise ich darauf hin, dass nach dem System der Mittelbewirtschaftung im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Entscheidungen über die Vergabe von Fördermitteln nicht ausschließlich durch die Ebene der Unterabteilungsleitung getroffen werden, sondern unter Anwendung des Mehraugenprinzips. Zudem erfolgt eine Kontrolle der ordnungsgemäßen Mittelbewirtschaftung durch das den entsprechenden Haushaltstitel verwaltende Referat sowie übergreifend durch das Haushaltsreferat.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004789"><name><vorname>Carina</vorname><nachname>Konrad</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Carina Konrad (FDP):</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für Ihre Ausführungen und dafür, dass Sie den Anforderungen an Transparenz, die besonders das Bundesumweltministerium gerne an andere stellt, in dem Fall auch selbst nachkommen. – Wann ist denn mit einer konkreten Entscheidung des BMU zu der Besetzung dieser Stelle zu rechnen?<a id="S10001" name="S10001" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003847"><name><vorname>Rita</vorname><nachname>Schwarzelühr-Sutter</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin BMU</rolle_kurz></rolle></name></redner>Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:</p>
      <p klasse="J_1">Darauf kann ich Ihnen noch keine Antwort geben. Das Verfahren läuft noch.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Sie haben die Möglichkeit zu einer zweiten Nachfrage.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004789"><name><vorname>Carina</vorname><nachname>Konrad</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Carina Konrad (FDP):</p>
      <p klasse="J_1">Werden denn im Falle der Besetzung dieser Stelle mit einem ehemaligen NABU-Funktionär – um es konkret zu machen – die Zuständigkeiten dieser Position dahin gehend geändert, dass man einen Interessenkonflikt ausschließen kann, wenn es um die Zuteilung und Vergabe von Fördermitteln an Naturschutzverbände geht?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003847"><name><vorname>Rita</vorname><nachname>Schwarzelühr-Sutter</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin BMU</rolle_kurz></rolle></name></redner>Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:</p>
      <p klasse="J_1">Sehr geehrte Frau Kollegin, ich habe gerade versucht, Ihnen zu vermitteln, dass es nach der fachlichen Qualifikation geht. Hier geht es um Naturschutz, Meeresschutz, Artenschutz, biologische Vielfalt. Diese Qualifikationen müssen mitgebracht werden.</p>
      <p klasse="J">Bezüglich der Entscheidungen über Förderungen habe ich gerade erläutert, nach welchem Prinzip das bei uns gehandhabt wird.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Die Frage 20 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl und die Frage 21 der Abgeordneten Judith Skudelny sollen schriftlich beantwortet werden.</p>
      <p klasse="J">Ich rufe die Frage 22 des Abgeordneten Oliver Luksic auf:</p>
      <p klasse="p">Wer ist alles an der Durchführung der nun angelaufenen deutschlandweiten Überprüfung der Messstationen zur Begutachtung der Luftreinhaltung beteiligt, und was genau wird dabei im Einzelnen überprüft ( www.tagesschau.de/inland/schulzemessstationen-103.html )?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003847"><name><vorname>Rita</vorname><nachname>Schwarzelühr-Sutter</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin BMU</rolle_kurz></rolle></name></redner>Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:</p>
      <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Kollege Luksic, die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit beauftragte Begutachtung durch den TÜV Rheinland erfolgt in Kooperation mit den zuständigen Behörden der Länder. Gegenstand der beauftragten Begutachtung sind im Wesentlichen die Probenahmestellen der Länder mit berichteten Überschreitungen des Jahresmittelgrenzwerts für Stickstoffdioxid für das Jahr 2017 und, soweit vorliegend, für das Jahr 2018. Die Probenahmestellen des Landes Nordrhein-Westfalen sind von dem Auftrag nicht umfasst, weil hierzu bereits ein unabhängiger Bericht erstellt wurde. Durch den TÜV Rheinland wird untersucht, ob die Positionierung der einschlägigen Probenahmestellen in den anderen Ländern ebenfalls sach- und rechtskonform erfolgt.</p>
      <p klasse="J">Die Begutachtung umfasst auf Grundlage der Anlage 3 der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – das ist die 39. BImSchV – eine Bewertung der Einhaltung der Kriterien zur kleinräumigen Positionierung der betroffenen Probenahmestellen sowie flankierend eine Bewertung der großräumigen Ortsbestimmung der betroffenen Probenahmestellen.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004102"><name><vorname>Oliver</vorname><nachname>Luksic</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Oliver Luksic (FDP):</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für die Antwort. – Ich würde gerne auf NRW eingehen, wo ja der TÜV zusammen mit dem Deutschen Wetterdienst geprüft hat. Beispielsweise wurde festgestellt, dass eine Messstelle in Aachen nicht rechtskonform ist. Meinen Informationen nach gibt es auch weitere Beanstandungen.</p>
      <p klasse="J">Es gibt einen wichtigen Aspekt, den man noch einmal herausstellen sollte: In dem TÜV-Gutachten gibt es den Hinweis, dass mehrere Messstationen sehr nahe an der Straße messen, was aber rechtskonform ist. Meine Frage ist, ob Sie die Einschätzung teilen, dass das, was rechtskonform sein kann, vielleicht trotzdem nicht sinnig ist. Um einige Beispiele zu nennen: Am Clevischen Ring in Köln gibt es anderthalb Meter Abstand, in Düsseldorf-Bilk sind es 0,7 Meter Abstand, und in der Euskirchener Straße in Düren wird mit 30 Zentimeter Abstand zur Straße gemessen. – Die EU-Richtlinie besagt sinngemäß, dass sich die Luft vermischen soll, um einen repräsentativen Wert zu bekommen. Diese Messungen sind rechtskonform. Das ist meiner Meinung nach aber nicht im Sinne der Richtlinie. Würden Sie diese Einschätzung teilen, oder halten Sie diese Messstationen für sinnvoll?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003847"><name><vorname>Rita</vorname><nachname>Schwarzelühr-Sutter</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin BMU</rolle_kurz></rolle></name></redner>Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:</p>
      <p klasse="J_1">Es geht hier nicht darum, was wir oder ich für sinnvoll halten. Es geht darum, was rechtskonform ist und ob diese Probenahmestellen entsprechend aufgestellt wurden. Hier werden wir natürlich mit den Ländern zusammenarbeiten. Auch der Deutsche Wetterdienst ist in die Überprüfungen einbezogen.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004102"><name><vorname>Oliver</vorname><nachname>Luksic</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Oliver Luksic (FDP):</p>
      <p klasse="J_1">Nach der EU-Richtlinie kann man bis zu 10 Metern entfernt von der Straße messen. Was ich Ihnen mit diesen Beispielen sagen wollte, ist, dass es zwar rechtskonform sein kann, 30 Zentimeter von der Straße entfernt zu messen – darüber kann man streiten –, dass es aber nicht dem Geist der Richtlinie entspricht, die an einer anderen Stelle besagt, man brauche einen repräsentativen Wert für die gesamte Stadt. In Wien wird beispielsweise in der Einkaufsstraße gemessen, um einen repräsentativen Wert für die gesamte Stadt zu ermitteln.<a id="S10002" name="S10002" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="J">In der eben von Ihnen genannten Anlage 3 der 39. BImSchV kann und soll der Bund den Kommunen und Ländern präzise Vorgaben machen. Es wird darüber nachgedacht, für eine Vereinheitlichung bei den Messstationen zu sorgen. Das wäre meines Erachtens unter dem Thema Rechtssicherheit auch dringend notwendig, um innerhalb von Europa zu ähnlichen Messungen zu kommen. Jetzt haben wir ja die Situation, dass sehr unterschiedlich gemessen wird und auch Fahrverbote auf solchen Messungen basieren.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Versuchen Sie bitte, zum Fragezeichen zu kommen.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004102"><name><vorname>Oliver</vorname><nachname>Luksic</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Oliver Luksic (FDP):</p>
      <p klasse="J_1">Wenn man 30 Zentimeter vom Fahrbahnrand misst, ist das meines Erachtens nicht im Sinne der Richtlinie. Teilen Sie diese Einschätzung, oder wollen Sie es so lassen, wie es ist?</p>
      <kommentar>(Beifall bei der FDP)</kommentar>
      <p klasse="redner"><redner id="11003847"><name><vorname>Rita</vorname><nachname>Schwarzelühr-Sutter</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin BMU</rolle_kurz></rolle></name></redner>Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:</p>
      <p klasse="J_1">Sehr geehrter Kollege, die örtlichen Gegebenheiten sind sehr unterschiedlich und sehr heterogen. Ein Fahrverbot wird nie aufgrund einer einzigen Probenahmestelle verhängt; das wissen Sie. Und wenn natürlich nebendran ein Gebäude steht, dann wird man da nicht messen können. Das sind eben die örtlichen Gegebenheiten.</p>
      <p klasse="J">Ich will aber noch einmal auf die Probenahmestellen eingehen. Sie sollen, soweit möglich, so gewählt werden, dass sie für die Luftqualität eines Straßenabschnittes von nicht weniger als 100 Metern Länge repräsentativ sind. Die folgenden Kriterien zur kleinräumigen Ortsbestimmung der Probenahmestellen nach Anlage 3 Abschnitt C der 39. BImSchV, die Sie gerade genannt haben, sind, soweit möglich, zu berücksichtigen: Probenahmestellen dürfen unter anderem höchstens 10 Meter vom Fahrbahnrand entfernt sein. Vom Rand verkehrsreicher Kreuzungen müssen sie mindestens 25 Meter entfernt sein. Der Messeinlass muss sich grundsätzlich in einer Höhe von 1,5 Metern und 4 Metern über dem Boden befinden. Und Probenahmestellen, die Werte liefern, die für die Luftqualität an der Baufluchtlinie repräsentativ sind, sollen mindestens 0,5 Meter vom nächsten Gebäude entfernt sein. – Sie gehen sicher mit mir überein, dass wir eine gewisse Vergleichbarkeit brauchen.</p>
      <kommentar>(Oliver Luksic [FDP]: Die haben wir ja gerade nicht!)</kommentar>
      <p klasse="O">Deshalb sind die Kriterien so ausgewählt.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Die Frage 23 des Abgeordneten Lukas Köhler soll schriftlich beantwortet werden.</p>
      <p klasse="J">Ich rufe die Frage 24 des Abgeordneten Dr. Rainer Kraft auf:</p>
      <p klasse="p">Warum wird Deutschland sein Emissionsreduktionsziel für 2020, selbst bei vollständiger Umsetzung der bislang beschlossenen Maßnahmen, mit hoher Wahrscheinlichkeit verfehlen, und welche weiteren Kosten, neben den bereits beschlossenen Maßnahmen, wird das verursachen?</p>
      <p klasse="J">Bitte, Frau Staatssekretärin.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003847"><name><vorname>Rita</vorname><nachname>Schwarzelühr-Sutter</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin BMU</rolle_kurz></rolle></name></redner>Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:</p>
      <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Kraft, Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 die Treibhausgasemissionen gegenüber dem Jahr 1990 um 40 Prozent zu mindern. Die aktuellen Emissionsprognosen deuten jedoch darauf hin, dass Deutschland sein 2020-Ziel verfehlen wird. Gründe dafür sind sowohl die verzögerte Wirkung von umgesetzten Maßnahmen als auch Verzögerungen bei der Implementierung einzelner Maßnahmen. Hinzu kommen externe Entwicklungen wie ein höheres Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum als bisher angenommen. Die Bundesregierung strebt weiterhin an, die verbleibende Lücke zur Zielerreichung so schnell wie möglich zu schließen.</p>
      <p klasse="J">Die genaue Höhe der Kosten für bisher nicht beschlossene Klimaschutzmaßnahmen lässt sich nicht belastbar abschätzen. Aus der Sicht der Bundesregierung wären in diesem Zusammenhang grundsätzlich auch die volkswirtschaftlichen Vorteile von Klimaschutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Zudem handelt es sich bei einer Vielzahl möglicher Klimaschutzmaßnahmen um Effizienzinvestitionen, die sich im Zeitablauf amortisieren.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004792"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Rainer</vorname><nachname>Kraft</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Dr. Rainer Kraft (AfD):</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Danke, Frau Staatssekretärin. – Es gibt eine weitere Maßnahme, die in Bezug auf die CO 2 -Emissionen in Deutschland ergriffen worden ist. Das ist der 2011 erfolgte Ausstieg vom Ausstieg des Ausstieges aus der Kernenergie. Wie sähe die Situation angesichts der CO 2 -Emissionen heute aller Voraussicht nach aus, wenn dieser Ausstieg vom Ausstieg des Ausstiegs in 2011 nicht stattgefunden hätte?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003847"><name><vorname>Rita</vorname><nachname>Schwarzelühr-Sutter</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin BMU</rolle_kurz></rolle></name></redner>Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:</p>
      <p klasse="J_1">Eine genaue Berechnung habe ich nicht vorliegen; das kann ich Ihnen so nicht sagen. Ich will aber darauf hinweisen, dass es einen gesellschaftlichen Konsens darüber gibt. Wir haben heute Morgen im Ausschuss über die Endlagerung gesprochen. Insofern muss man den ganzen Kreislauf in den Blick nehmen. Darüber, welche Treibhausgassenkungen hypothetisch erzielt worden wären, wären alle AKWs ohne Störungen und andere Unterbrechungen weitergelaufen, liegen mir keine Erkenntnisse vor.<a id="S10003" name="S10003" typ="druckseitennummer"/></p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Sie haben das Wort zu einer zweiten Nachfrage.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004792"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Rainer</vorname><nachname>Kraft</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Dr. Rainer Kraft (AfD):</p>
      <p klasse="J_1">Das ist richtig, Frau Staatssekretärin. Wir haben heute Morgen über einen zweiten sogenannten gesellschaftlichen Konsens gesprochen, nämlich über die Senkung der CO 2 -Emissionen. Wir haben hier also einen Konflikt zwischen zwei gesellschaftlichen Konsensen, also sozusagen einen konsensualen Konflikt.</p>
      <p klasse="J">Ich habe eine wirtschaftliche Frage – Sie haben es in Ihrer ursprünglichen Bemerkung schon angesprochen –: Mich interessieren die wirtschaftlichen Kosten der Energiewende, die sich auf den Sektor Energiewirtschaft beschränken. Diese liegen im dreistelligen Milliardenbereich; je nachdem, welches Institut man fragt, haben wir bereits 280 bis ca. 500 Milliarden Euro in diesen Sektor investiert. Ein entsprechender Rückfluss ist nicht erfolgt, außer vielleicht für die chinesische Solarindustrie. Wenn wir in der Sektorkopplung auf die weiteren Bereiche schauen, werden die Kosten in diesen Bereichen für die Umsetzung der CO 2 -Reduktion in gleicher Höhe zu erwarten sein?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003847"><name><vorname>Rita</vorname><nachname>Schwarzelühr-Sutter</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin BMU</rolle_kurz></rolle></name></redner>Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:</p>
      <p klasse="J_1">Das kommt auf die langfristige Betrachtung an, darauf, welche Zeiträume Sie wählen. So müssen Sie für einen langfristigen Zeitraum gegenrechnen, dass Sie zum Beispiel keine Energieträger aus anderen Staaten erwerben müssen, sondern vor Ort die erneuerbaren Energien nutzen. Es fallen Anfangsinvestitionen an, natürlich auch Betriebskosten. Allerdings müssen Sie die Energieträgerkosten gegenrechnen, und irgendwann erreichen Sie den Break-even-Punkt, je nachdem, welchen Zeitraum Sie betrachten.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Wir kommen damit zur Frage 25 des Abgeordneten Dr. Rainer Kraft:</p>
      <p klasse="p">Hatte die Bundesregierung Kenntnis davon, dass der WWF seit vielen Jahren paramilitärische Wildhüter unterstützt, die in Afrika und Asien Menschen, die der Wilderei verdächtigt wurden, gefoltert und manchmal auch ermordet haben, und wurde dieses Vorgehen mit deutschen Steuergeldern subventioniert ( www.spiegel.de/wissenschaft/natur/wwf-landesbuero-   in-deutschland-untersucht-schwere-vorwuerfe-a-1256418.html )?</p>
      <p klasse="J">Bitte, Frau Staatssekretärin.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003847"><name><vorname>Rita</vorname><nachname>Schwarzelühr-Sutter</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin BMU</rolle_kurz></rolle></name></redner>Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Kollege Dr. Kraft, die Vorwürfe in Bezug auf potenzielle Menschenrechtsverletzungen im Umfeld des im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit geförderten Salonga-Nationalparks der Demokratischen Republik Kongo sind der Bundesregierung seit Juni 2018 bekannt. Untersuchungen hat der WWF eingeleitet. Der Bericht wurde angefordert.</p>
      <p klasse="J">Im Fall Lobéké, Kamerun, sind die Vorwürfe seit 2016 bekannt. Eine nationale NRO hat im Auftrag des WWF Empfehlungen mit dem Ziel erarbeitet, die lokale Bevölkerung mit ihren Belangen umfassender einzubeziehen. Der WWF hat entsprechende Maßnahmen ergriffen.</p>
      <p klasse="J">Um Menschenrechtsverletzungen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit zu verhindern, hat die Bundesregierung zentrale Leitlinien für Projektförderungen in Partnerländern formuliert. Wir haben bei den Projektförderungen im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative des BMU die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards verbindlich festgelegt. IKI-Durchführungsorganisationen sind entsprechend verpflichtet, das Green Climate Fund Safeguard System anzuwenden und inhaltlich einzuhalten. Übergangsweise galten die International Finance Corporation Performance Standards, bzw. für Projekte mit Beauftragung bzw. Bewilligung vor 2017 hatten die Antragsteller zur Sicherstellung sozialer und ökologischer Standards, der sogenannten Safeguards, Stellung zu nehmen. Änderungen in der Risikobewertung während der Projektdurchführung sind umgehend mitzuteilen, wenn die Einhaltung der geforderten Umwelt- und Sozialstandards gefährdet erscheint. In den jährlichen Berichten wird die Einhaltung der Standards abgefragt.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004792"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Rainer</vorname><nachname>Kraft</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Dr. Rainer Kraft (AfD):</p>
      <p klasse="J_1">Danke, Frau Präsidentin. – Danke, Frau Staatssekretärin. – Die Frage nach der finanziellen Unterstützung aus Steuergeldern, die sowohl das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit als auch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung als auch die KfW an den WWF leisten, haben Sie nicht beantwortet. Wie hoch ist die jährliche Unterstützung des WWF aus Steuermitteln?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003847"><name><vorname>Rita</vorname><nachname>Schwarzelühr-Sutter</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin BMU</rolle_kurz></rolle></name></redner>Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:</p>
      <p klasse="J_1">Das ist eine gute Frage. Die Antwort werde ich schriftlich nachreichen.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Sie haben die Möglichkeit zu einer zweiten Nachfrage.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004792"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Rainer</vorname><nachname>Kraft</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Dr. Rainer Kraft (AfD):</p>
      <p klasse="J_1">Sehr gerne. – Sie haben in Ihren Ausführungen, die Sie eingangs tätigten, darauf hingewiesen, dass der Bundesregierung bzw. dem Bundesministerium seit 2016 Erkenntnisse vorlägen, dass es zu Verstößen von Angestellten des WWF in Afrika gekommen sein könnte; ich bleibe beim Konjunktiv. Es erfolgt eine Betrachtung der Förderung auf Projektbasis. Warum werden nur einzelne Projekte, bei denen Verstöße gemeldet werden, herausgenommen, und warum wird nicht der WWF als gesamte Institution wegen Verfehlungen pönalisiert?<a id="S10004" name="S10004" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003847"><name><vorname>Rita</vorname><nachname>Schwarzelühr-Sutter</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin BMU</rolle_kurz></rolle></name></redner>Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:</p>
      <p klasse="J_1">Wir haben, wie ich Ihnen gerade beschrieben habe, bei den einzelnen Projekten schon Maßnahmen ergriffen. Wir sind dabei, den von BuzzFeed beschriebenen Vorgang erneut zu prüfen, und wollen so schnell wie möglich aufklären. Es sind unterschiedliche Länder involviert, mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen. Wir werden uns diese Berichte genau anschauen und gegebenenfalls unsere Konsequenzen ziehen.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Die Fragen 26 und 27 der Abgeordneten Annalena Baerbock sollen schriftlich beantwortet werden.</p>
      <p klasse="J">Ich rufe Frage 28 des Abgeordneten Dr. Gero Clemens Hocker auf:</p>
      <p klasse="p">Wie können Ministerentscheidungen zur Tötung von Wölfen wie die aktuelle Genehmigung zum Abschuss eines Wolfes im Landkreis Nienburg durch den niedersächsischen Umweltminister Olaf Lies nach Auffassung der Bundesregierung beschleunigt und gleichzeitig rechtssicher gestaltet werden (beispielsweise durch eine Änderung im Bundesnaturschutzgesetz), sodass keine verzögernden Verwaltungsgerichtsverfahren mehr notwendig sind, die die Rechtmäßigkeit von Abschüssen bestätigen ( www.nwzonline.de/wirtschaft/ weser-ems/oldenburg-verwaltungsgericht-oldenburg-lehntantrag-ab-keine-schonfrist-mehr-fuer-rodewalder-wolf_ a_50,3,4088371565.html )?</p>
      <p klasse="J">Bitte, Frau Staatssekretärin.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003847"><name><vorname>Rita</vorname><nachname>Schwarzelühr-Sutter</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin BMU</rolle_kurz></rolle></name></redner>Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:</p>
      <p klasse="J_1">Danke, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Hocker, nach § 45 Absatz 7 des Bundesnaturschutzgesetzes können die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden von den Verboten des § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes im Einzelfall bestimmte Ausnahmen zulassen. Die Landesregierungen können solche Ausnahmen auch allgemein durch Rechtsverordnung zulassen. Ausnahmen im Einzelfall sind durch Verwaltungsakt zu erlassen.</p>
      <p klasse="J">Die aktuellen Ausnahmegenehmigungen für die zielgerichtete Entnahme je eines Wolfes aus der Natur in den Landkreisen Nienburg und Heidekreis sowie in der Region Hannover sind Ausnahmen im Einzelfall, die durch Verwaltungsakt erlassen worden sind. Ein solcher Verwaltungsakt kann von anerkannten Umweltverbänden angefochten werden, soweit die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Darüber hinaus kann vorläufiger Rechtsschutz beantragt werden. Der Rechtsschutz muss aus europa- und völkerrechtlichen Gründen effektiv sein. Deswegen kann die Beantragung eines vorläufigen Rechtsschutzes gegen Verwaltungsakte durch Gesetz nicht ausgeschlossen werden.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004754"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Gero Clemens</vorname><nachname>Hocker</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Dr. Gero Clemens Hocker (FDP):</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Frau Staatssekretärin, ich möchte Sie gerne fragen, ob Sie meine Einschätzung teilen, dass es zur Beschleunigung dieses Vorgangs und auch zur Herstellung von Rechtssicherheit für diejenigen Minister, die entscheiden und eine solche Verfügung auf den Weg zu bringen haben, förderlich wäre, wenn objektive Kriterien definiert werden würden, nach denen die Entnahme eines Wolfes rechtssicher erfolgen kann, zum Beispiel wenn nachgewiesen ist, dass eines der Tiere wiederholt sogenannte wolfssichere Anlagen und wolfssichere Zäune überwunden hat, oder wenn nachgewiesen ist, dass sich ein einzelnes Tier wiederholt menschlichen Ansiedelungen oder individuellen Personen genähert hat.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003847"><name><vorname>Rita</vorname><nachname>Schwarzelühr-Sutter</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin BMU</rolle_kurz></rolle></name></redner>Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:</p>
      <p klasse="J_1">Sehr geehrter Kollege Dr. Hocker, das Gericht hat entschieden. Hier geht es darum, ob eine Klagemöglichkeit vorliegt und ob sie genutzt wird. In dem beschriebenen Fall wurde sie genutzt. Es geht aber eigentlich um die Frage, ob wir diese Klagemöglichkeit auch in Zukunft zulassen. Das müssen wir aus völkerrechtlichen Gründen. Ich will auf die Regelungen des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und auf das Bundesnaturschutzgesetz zur Verbandsklage und vor allem auch auf die verpflichtenden Vorgaben der UNECE und der Aarhus-Konvention hinweisen.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004754"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Gero Clemens</vorname><nachname>Hocker</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Dr. Gero Clemens Hocker (FDP):</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Staatssekretärin, inwiefern teilen Sie meine Auffassung, dass es sinnvoll ist, bestimmte Regionen, einen Landkreis oder eine andere Gebietskörperschaft, grundsätzlich als wolfsfrei einzuordnen und wolfsfrei zu halten?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003847"><name><vorname>Rita</vorname><nachname>Schwarzelühr-Sutter</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin BMU</rolle_kurz></rolle></name></redner>Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:</p>
      <p klasse="J_1">Vor dem Hintergrund des Bundesnaturschutzgesetzes und des Schutzes des Wolfes als streng geschütztes Tier kann ich grundsätzlich wolfsfreie Gebiete nicht unterstützen; denn dann geht es um die Frage: Wie halten wir dieses Gebiet wolfsfrei? Hier kommen wir wieder zu der Frage: Wie regeln wir das in Zukunft? Wir sind mit dem BMEL im Gespräch, wie wir hier insbesondere mit Blick auf die Weidetierhalter noch besser vorgehen können.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Wir kommen damit zu Frage 29 des Abgeordneten Dr. Hocker:<a id="S10005" name="S10005" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="p">Wird durch das von der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Svenja Schulze, angekündigte Regelwerk zur Tötung von Wölfen gewährleistet, dass Wölfe bei Eintritt einheitlicher bundesweit gültiger Kriterien, zum Beispiel der Annäherung von Wölfen an Nutztierherden oder menschliche Siedlungen, unbürokratisch ohne Minister- oder Behördenentscheidungen getötet werden können ( www.welt.de/politik/deutschland/article189694389/Bundesumwelt ministerin-Lex-Wolf-Schulze-will-Abschussregeln-fuer-Woelfe definieren.html )?</p>
      <p klasse="J">Bitte, Frau Staatssekretärin.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003847"><name><vorname>Rita</vorname><nachname>Schwarzelühr-Sutter</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin BMU</rolle_kurz></rolle></name></redner>Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Kollege, nach dem Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen vom 12. März 2018 sollen Wölfe, die Weidezäune überwunden haben oder für Menschen gefährlich werden, entnommen werden können. Die hierfür erforderlichen Ausnahmen von den Schutzvorschriften für den streng geschützten Wolf sind in § 45 Absatz 7 des Bundesnaturschutzgesetzes geregelt.</p>
      <p klasse="J">Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft diskutieren derzeit intensiv, welche Änderungen und ergänzenden Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz zum Umgang mit dem Wolf aufgenommen werden sollen. Die Diskussionen sind noch nicht abgeschlossen. Maßgeblich zu beachten sind dabei die Vorgaben der europäischen Fauna-Flora-Habi­tat-Richtlinie.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004754"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Gero Clemens</vorname><nachname>Hocker</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Dr. Gero Clemens Hocker (FDP):</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Mich würde erstens interessieren, welchen Termin Sie anstreben, wann also diese Gespräche zwischen den verschiedenen Häusern beendet sein werden.</p>
      <p klasse="J">Zweitens würde mich interessieren, inwiefern Sie gewährleisten wollen, dass insbesondere im Hochwasserschutzbereich – ich komme aus dem Land Niedersachsen mit einer mehrere Hundert Kilometer langen Küstenlinie – auch in Zukunft Weidetierhaltung, Schafhaltung auf den Deichen möglich ist. Dort können, wie Sie wissen, keine wolfsicheren Anlagen installiert und keine entsprechenden Zäune gebaut werden. Auch Herdenschutzhunde können nicht zum Einsatz kommen; denn diese würden ihre Herde nicht zuletzt auch gegen Touristen, die die Deiche betreten und überwinden, verteidigen. Auch andere Herdenschutzmaßnahmen sind hier nicht geeignet, einen Herdenschutz herzustellen.</p>
      <p klasse="J">Wie wollen Sie gewährleisten, dass auch in Zukunft Schafe auf den Deichen in Norddeutschland stehen, wenn es erstens so lange dauert, bis mit einer Antwort zu rechnen ist, und zweitens keine der bekannten Herdenschutzmaßnahmen hier tatsächlich Anwendung finden kann?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003847"><name><vorname>Rita</vorname><nachname>Schwarzelühr-Sutter</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin BMU</rolle_kurz></rolle></name></redner>Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:</p>
      <p klasse="J_1">Wie eben schon ausgeführt, arbeiten wir intensiv an einer praktikablen Lösung, um hier eine Verbesserung zu erzielen – für die Dämme, die Sie gerade genannt haben, gibt es Forschungsvorhaben –, damit auch im Dammbereich in Zukunft Weidetierhaltung, die dort notwendig ist, sicher durchgeführt werden kann.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Sie haben das Wort zu einer zweiten Nachfrage.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004754"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Gero Clemens</vorname><nachname>Hocker</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Dr. Gero Clemens Hocker (FDP):</p>
      <p klasse="J_1">Ich hake da noch einmal nach, weil ich meine erste Nachfrage mit der Frage nach einem Termin eingeleitet habe und diese nach meiner Wahrnehmung unbeantwortet geblieben ist. Wann können die betroffenen Menschen damit rechnen – wir sprechen hier von einer existenziellen Bedrohung, wenn unsere Deiche nicht mehr geschützt und unser Hochwasserschutz nicht mehr gewährleistet ist –, dass es endlich zu einer Klärung zwischen den rivalisierenden und vielleicht auch konkurrierenden Meinungen, die es im Umweltministerium und im Landwirtschaftsministerium zu geben scheint, kommt und eine Antwort von Ihnen erfolgt?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003847"><name><vorname>Rita</vorname><nachname>Schwarzelühr-Sutter</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin BMU</rolle_kurz></rolle></name></redner>Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Kollege Dr. Hocker, wir arbeiten dringend daran. Wir sind wirklich intensiv darum bemüht, Lösungen zu finden. Das habe ich Ihnen gerade beschrieben.</p>
      <p klasse="J">Noch findet eine Weidetierhaltung auch im Deichbereich statt. Es war uns auch wichtig, den Weideschäfern entsprechende Unterstützung zu geben. Wir haben die Notifizierung durch die EU-Kommission. Der Bundestag hat im Haushalt 2019 dafür entsprechende Mittel eingestellt. Jetzt geht es um die Umsetzung. Auch da wollen wir unterstützen. Wir haben praktikable Hilfe für die Weidetierhalter. Wir haben es notifiziert. Insofern glaube ich mit Blick auf den Deich, dass die Zeit zwar drängt, der Deich als solches aber noch nicht gefährdet ist.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Zu einer weiteren Nachfrage hat Herr Dr. Rainer Kraft das Wort.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004792"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Rainer</vorname><nachname>Kraft</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Dr. Rainer Kraft (AfD):<a id="S10006" name="S10006" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Frau Präsident. – Frau Staatssekretärin, ich hatte letzte Woche das Glück und das Vergnügen, einige Tage in Tirol verbringen zu dürfen. Im Gespräch mit den Einheimischen vor Ort hat sich gezeigt, dass im gesamten Osttiroler Raum ein einzelner, singulär lebender Wolf und für ganz Südtirol eigentlich nur ein kleines Wolfsrudel bekannt ist, und das, obwohl es sich um eine dünn besiedelte, sehr bewaldete Fläche handelt, die eigentlich sehr ideal ist. In Deutschland hingegen haben wir quasi eine sich explosionsartig vermehrende Wolfspopulation und auch erstaunliche Symptome. Wölfe tauchen auf einmal Hunderte von Kilometern von bisher bekannten Wolfsansiedlungen entfernt spontan, über Nacht auf. Haben Sie als Vertreterin des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vielleicht eine biologische Erklärung für dieses unterschiedliche Vermehrungsverhalten von Wölfen, die nur wenige Hundert Kilometer voneinander entfernt leben?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003847"><name><vorname>Rita</vorname><nachname>Schwarzelühr-Sutter</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin BMU</rolle_kurz></rolle></name></redner>Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:</p>
      <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Kraft, Wölfe gehen natürlich auch dorthin, wo sie entsprechende Nahrung finden. Das ist gerade bei uns in Deutschland das Schalenwild. Das zu finden, ist sicherlich in alpinen Regionen schwieriger. Ich würde den Erklärungsansatz jetzt so beginnen.</p>
      <p klasse="J">Zum Stichwort „Wolfsrudel“: Es kursiert ja durchaus ein Video, das gerade verbreitet wird, von dem aber klar ist, dass dieses Video nicht aktuell ist. Insofern glaube ich, dass wir mit dem Wolfsmonitoring verlässliche Zahlen haben. Wir wollen diese Zahlen jährlich feststellen. Vorher wurden diese nur alle sechs Jahre erhoben.</p>
      <p klasse="J">Wir haben mit Polen Gespräche dazu geführt, wie wir die Wolfspopulationen auch über die Grenzen hinweg entsprechend betrachten und monitoren. Ich glaube, vor diesem Hintergrund sind wir da sehr bemüht, sachliche Informationen zur Verfügung zu stellen.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Eine weitere Zusatzfrage stellt die Kollegin Carina Konrad.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004789"><name><vorname>Carina</vorname><nachname>Konrad</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Carina Konrad (FDP):</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Staatssekretärin, Sie haben eben richtig festgestellt, dass es noch Deichschäfer in Deutschland gibt, dass es noch beweidete Deiche gibt, und Herr Hocker hat eben versucht, darzustellen, wie wichtig die Schafhaltung, die Beweidung für den Deichschutz ist. Halten Sie es da für ausreichend, das auf die lange Bank zu schieben und eben keinen konkreten Termin zu fixieren, bis zu dem man zumindest mal versucht, sich zu einigen, um den Leuten, den Schafhaltern, aber auch den Anwohnern vor Ort eine Antwort darauf geben zu können, wie in Zukunft der Deichschutz gewährleistet werden soll? Wie sehen Sie die Biodiversität in Zukunft gesichert, wenn Zäune aufgestellt werden, um nicht nur die Schafe, sondern alle Weidetiere vor dem Wolf zu schützen, und dadurch ja auch Wildwechsel von heimischem Wild behindert wird?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003847"><name><vorname>Rita</vorname><nachname>Schwarzelühr-Sutter</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin BMU</rolle_kurz></rolle></name></redner>Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:</p>
      <p klasse="J_1">Sehr geehrte Frau Kollegin, wir haben im Ausschuss für Umwelt in der Zwischenzeit mehrere Anhörungen durchgeführt. Wir haben sehr wohl die Sorgen und Nöte der Weidetierhalter, insbesondere der Schäfer, zur Kenntnis genommen. Wir sind auf EU-Ebene bei der Kommission aktiv geworden; ich glaube, das hatte ich eben schon einmal betont. Es geht den Weidetierhaltern nämlich nicht nur aufgrund der Situation mit dem Wolf schlecht. Vielmehr spielen mehrere Faktoren eine Rolle, dass es ihnen wirtschaftlich schlecht geht. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass wir unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes und der FFH-Richtlinie – es ist nun mal ein streng geschütztes Tier – eine Lösung finden, die sachlich und zielführend ist und tatsächlich eine Lösung darstellt. Der Vorschlag der FDP, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, ist nicht zielführend. Das widerspricht völlig dem Bundesnaturschutzgesetz. Ich glaube, insofern ist es wichtig, dass wir uns mit dem BMEL auf eine zielführende und praktikable Form der Konfliktlösung verständigen.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Zu einer letzten Nachfrage, die dann auch die letzte Frage in dieser Fragestunde ist, hat nun die Kollegin Steffi Lemke das Wort. Ich bitte, sich sowohl bei der Frage als auch bei der Antwort an die verabredete Zeit zu halten.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11002720"><name><vorname>Steffi</vorname><nachname>Lemke</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Frau Staatssekretärin, ich würde gerne direkt bei der Anhörung anknüpfen, bei der ja deutlich wurde, dass das größte Problem für die Schafhalter in Deutschland eben nicht der Wolf ist, sondern ihre grundsätzliche ökonomische Lage, die durch den Verkauf ihrer Produkte angesichts der gegenwärtigen Preise nicht gesichert werden kann. Deshalb ist auch die Schafhaltung außerhalb von Wolfsgebieten seit Jahren in ihrer Existenz bedroht. Die Vorgängerregierungen haben, auch als die FDP an der Bundesregierung beteiligt war, dagegen keine effektiven Maßnahmen ergriffen. Die Schafhaltung wird in der Tat nur zu retten sein, wenn man an dieser ökonomischen Grundlage etwas ändert. Deshalb ist meine Frage, ob es im Landwirtschaftsministerium inzwischen Bewegung gibt, wenn es darum geht, eine generelle Weidetierprämie auch außerhalb von Wolfsgebieten einzurichten, um die Existenzbedrohung der Schafhaltung endlich zu beenden.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003847"><name><vorname>Rita</vorname><nachname>Schwarzelühr-Sutter</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin BMU</rolle_kurz></rolle></name></redner>Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:</p>
      <p klasse="J_1">Sehr geehrte Frau Präsidentin, da ein Vertreter des Landwirtschaftsministeriums, das für Tierhaltung zuständig ist, anwesend ist, würde ich gerne an meinen Kollegen, Herrn Stübgen, abgeben.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Bitte.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11002280"><name><vorname>Michael</vorname><nachname>Stübgen</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär  BMEL</rolle_kurz></rolle></name></redner>Michael Stübgen, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft:</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Frau Kollegin. – Ihre Frage bezieht sich darauf, was wir für die Schafhalter vor dem Hintergrund ihrer schwierigen wirtschaftlichen Situation tun. Weil Ihre Frage suggeriert, der Wolf würde den Schafhaltern keine Probleme machen, will ich darauf hinweisen, dass das vollkommen falsch ist.</p>
      <kommentar>(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Definitiv nicht! Völlig falsche Interpretation!)<a id="S10007" name="S10007" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
      <p klasse="O">Der Wolf macht nicht nur Schafhaltern, sondern Tierhaltern allgemein – von Rindern, von Pferden usw. – Riesensorgen, gerade in Gebieten, wo es eine große Population gibt.</p>
      <kommentar>(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Völlig falsche Interpretation meiner Ausführungen!)</kommentar>
      <p klasse="O">– Ich wollte nur richtigstellen, dass es nicht nur um andere Schwierigkeiten geht.</p>
      <p klasse="J">Wir haben uns, was den Wolf betrifft, darum gekümmert, dass bei den Mehrkosten zur Wolfsabwehr bzw. zum Schutz vor dem Wolf – darauf hat meine Kollegin schon hingewiesen – eine Förderung von 100 Prozent, was die Investitionskosten für die entsprechenden Schutzzäune betrifft, durch die EU erfolgt. Wir konnten uns leider in Brüssel nicht durchsetzen mit unserem Ziel, auch die Arbeitskosten, die insgesamt 80 Prozent der gesamten Mehrkosten ausmachen, zu 100 Prozent zu fördern. Deshalb arbeiten wir gerade in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ daran, hier zu einer 100-prozentigen Förderung für die entsprechenden Weidetierhalter zu kommen. Dazu zählen natürlich auch die Schafhalter.</p>
      <kommentar>(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Also keine Weidetierprämie!)</kommentar>
      <p klasse="O">– Nein.</p>
      <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
      <p klasse="J_1">Wir sind damit am Ende der Fragestunde. Ich bedanke mich ausdrücklich bei allen Beteiligten.</p>
      <p klasse="T">Ich rufe den Zusatzpunkt 1 auf:</p>
    </tagesordnungspunkt>
    <tagesordnungspunkt top-id="Zusatzpunkt 1">
      <p klasse="T_fett">Aktuelle Stunde</p>
      <p klasse="T_NaS">auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE</p>
      <p klasse="T_fett">Auswirkungen der EU-Urheberrechtsreform auf die Meinungsfreiheit</p>
      <p klasse="J">Ich bitte, die offensichtlich notwendigen Umgruppierungen sowohl auf der Regierungsbank als auch in den Fraktionen zügig vorzunehmen.</p>
      <p klasse="J">Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Kollegin Dr. Petra Sitte für die Fraktion Die Linke.</p>
      <kommentar>(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
      <rede id="ID198507900">
        <p klasse="redner"><redner id="11003848"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Petra</vorname><nachname>Sitte</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Dr. Petra Sitte (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="J_1">Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wer derzeit versucht, die Folgen der geplanten EU-Urheberrechtsreform abzuschätzen, ohne bereits knietief im Thema zu stehen, kann einem fast leidtun. Die einen reden von der Stärkung der Kreativen und der Zähmung der Internetriesen, die anderen von Uploadfiltern und dem Ende des freien Internets. Angesichts von fast 100 Seiten Juristenenglisch ist es vielleicht auch einmal erhellender, zu schauen, wessen Anliegen hier verhandelt wurden.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Da sind vor allem die Interessen einer Lobby großer Verlage, insbesondere der Musik- und Zeitungsbranche. Diese haben beispielsweise dafür gesorgt, dass das bereits in Deutschland gescheiterte Leistungsschutzrecht für Presseverlage – allerdings jetzt in verschärfter Form – in Artikel 11 Auferstehung feiert. Insofern werden wiederum Journalisten und Journalistinnen keine höheren Vergütungen bekommen.</p>
        <kommentar>(Ralph Lenkert [DIE LINKE]: Hört! Hört!)</kommentar>
        <p klasse="O">Dass nun Unionsabgeordnete wie beispielsweise Herr Schipanski – der aufs Stichwort kommt –,</p>
        <kommentar>(Manfred Grund [CDU/CSU]: Der war schon da!)</kommentar>
        <p klasse="O">den eigenen EU-Abgeordneten in die Parade fahren, ist ein überaus entzückendes Erlebnis für die Opposition, allerdings ist es völlig unglaubwürdig, weil Sie beim Leistungsschutzrecht hier im Bundestag noch tapfer mitgemacht haben.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Populismus!)</kommentar>
        <p klasse="O">Wir verbuchen das unter: Schiss vor Europawahl, #niewiedercdu, #niewiederspd.</p>
        <kommentar>(Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Populismus!)</kommentar>
        <p klasse="J">Der umstrittene Artikel 13, der Onlineplattformen zum Filtern hochgeladener Inhalte verpflichten soll, stammt ebenso von der Wunschliste großer Medienunternehmen wie die Verlegerbeteiligung an Einnahmen von Verwertungsgesellschaften. Damit verlieren wiederum Autoren und Autorinnen bis zu 50 Prozent an Kopiervergütungen. Dass also diese neuen Regelungen den Kreativen zugutekommen, ist einmal mehr nicht zu erwarten. Zwischenzeitlich waren einige Regelungen im Gespräch, die deren Rechte tatsächlich gestärkt hätten, also ihnen beispielsweise Vergütungsrechte für jede Nutzungsform ihrer Werke zugesichert hatten. Aber genau diese sind nun erheblich abgeschwächt worden, und das auf Druck der Verlage. Dass diese ihrerseits kein Interesse daran haben, die Verhandlungsposition von Urheberinnen und Urhebern zu stärken, überrascht in diesem Hause wahrscheinlich niemanden.<a id="S10008" name="S10008" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Die Internetwirtschaft hat ihrerseits die Rolle eingenommen, sich gegen Artikel 13 zur Wehr zu setzen. Nun sind bekanntermaßen Google, Facebook und Co aus gutem Grund keine Sympathieträger. An vielen Stellen wünschte man sich sehr wohl staatliche Durchgriffe, beispielsweise bei einer angemessenen Besteuerung. Diese Reform ist aber in diesem Punkt schmerzhaft kurzsichtig. Gerade die großen Monopolisten werden die Reformkosten leichter stemmen können als kleine Plattformen, und sie werden bei den Lizenzverhandlungen in weit stärkeren Verhandlungspositionen sein als alle anderen. Facebook lobbyiert, wie inzwischen bekannt geworden ist, hinter den Kulissen sogar für den Einsatz von Uploadfiltern: von Urheberrechtsverletzungen über Hate Speech bis zum Terrorismus. Man sieht also: An dieser Stelle sieht Facebook offensichtlich eine Variante, eine bequeme Möglichkeit, sich aus der Verantwortung zu ziehen.</p>
        <p klasse="J">Nahezu unsichtbar waren zunächst die Anliegen derjenigen, die Werke nutzen und rezipieren. Von ein paar Verbesserungen im Bildungs- und Wissenschaftsbereich abgesehen, tauchen diese in dieser Reform überhaupt nicht auf, und sie werden doch von den Verwerfungen durch Artikel 11 und 13 direkt betroffen sein. Sichtbar haben sich diese erst durch ihre großartigen Demonstrationen und durch die Petition mit 5 Millionen Unterschriften gemacht, und man kann ihnen dafür nur Danke sagen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])</kommentar>
        <p klasse="O">Sie haben verstanden: Ohne massive Ausweitungen von Filtersystemen werden die Reformanforderungen nicht zu erfüllen sein. Mit ihnen werden die jungen Nutzer und Nutzerinnen massiv eingeschränkt werden. Damit haben wir ein freiheitliches Problem in diesem Land, erst recht im Internet. Dass automatisiertes Filtern eben nicht gestattet, erlaubte von unerlaubten Nutzungen zu unterscheiden, scheint einem Berichterstatter wie Herrn Voss aus der EVP-Fraktion völlig egal zu sein.</p>
        <p klasse="J">Schließlich wird auch für kleine wirtschaftliche Akteure das Internet unfreier und unsicherer. Da frage ich gerade die CDU, gerade die SPD: Wo bleibt denn da fairer Wettbewerb?</p>
        <kommentar>(Beifall bei der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Die Dominanz einzelner kommerzieller Interessen, maßgeblich der Verlagslobby, hat die Diskussion entgleisen lassen. Selbst wenn der desaströse Entwurf am 23. März 2019 im Europaparlament abgewendet werden könnte, so ist andererseits eine große Chance vertan, ein modernes, zeitgemäßes Urheberrecht auf den Weg zu bringen. Das ist aus unserer Sicht vollkommen verantwortungslos.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der LINKEN)</kommentar>
        <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
        <p klasse="J_1">Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun die Kollegin Elisabeth Winkelmeier-Becker das Wort.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID198508000">
        <p klasse="redner"><redner id="11003865"><name><vorname>Elisabeth</vorname><nachname>Winkelmeier-Becker</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der geplanten Richtlinie geht es um Grundrechte. Es geht unter anderem um Meinungs- und Pressefreiheit, um die Freiheit von Kunst und Wissenschaft, und es geht um den Schutz des geistigen Eigentums. Es geht um Grundrechte von Kreativen, von Nutzern, aber auch um Rechte und Pflichten der Plattformen. Es geht darum, diese unterschiedlichen Rechte und Pflichten in einen guten Ausgleich zu bringen. Darüber wird gerade auf noch recht abstraktem Level in Brüssel verhandelt – das wird ja auch manchmal kritisiert; aber das ist bei Richtlinien immer so. Es wird dann wahrscheinlich unsere Aufgabe sein, das zu konkretisieren und einige Fragen dabei noch näher zu beantworten.</p>
        <kommentar>(Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wird denn noch verhandelt?)</kommentar>
        <p klasse="J">– Im Moment wird in Brüssel verhandelt, und wir werden die Aufgabe haben, das dann umzusetzen.</p>
        <p klasse="J">Die Rechtslage, die heute besteht, schafft diesen fairen Ausgleich, den wir an dieser Stelle brauchen, nicht. In dem Dreiecksverhältnis zwischen Künstlern, Plattformen und Nutzern hat sich ein Geschäftsmodell etabliert, das unfair ist. Denn wenn ein Künstler einen erfolgreichen Song schreibt, dann verdiente er früher daran, dass CDs verkauft wurden. Heute hat sich das gewandelt. Es werden kaum mehr CDs verkauft. Stattdessen wird ein Song auf einer Plattform hochgeladen – entweder von einem Nutzer oder in bestimmten Fällen vom Künstler selber; das kann auch sein –, und der Song kann dann umsonst gestreamt werden. Trotzdem wird damit Geld verdient, und zwar auf die Art und Weise, dass die Plattform Werbung dazu schaltet. Diese Einnahmen aus der Werbung kommen zu geringsten Prozentsätzen, wenn überhaupt, beim Künstler an, und verbleiben in der Regel bei der Plattform. Die Plattform kann sich dann darauf berufen, dass sie das ja gar nicht mitbekommen hat. Sie steht unter dem Grundsatz „Notice and take down“. Aber sie schafft es, Werbung dazu zu schalten und dafür Geld einzunehmen, und das führt zu einem doch recht merkwürdigen Ergebnis.</p>
        <p klasse="J">Wir wissen alle: Auf jedem Dorffest müssen unsere Vereine GEMA-Gebühren bezahlen. Auf der anderen Seite können sich diese Plattformen dem entziehen, weil sie den Grundsatz für sich in Anspruch nehmen, dass sie nur dann haften, wenn sie auf ein Werk hingewiesen wurden, das urheberrechtswidrig auf ihrer Plattform steht, und nur dann brauchen sie tätig zu werden. Das Ergebnis ist, dass die Künstler von ihrer Arbeit häufig nicht mehr leben können; sie bekommen den Gewinn nicht mehr. Das schränkt deren Kunstfreiheit zunächst einmal ganz schön ein, und das schränkt für uns alle auch kulturelle Vielfalt ein.</p>
        <p klasse="J">Für den Bereich der Musik gibt es dazu auch handfeste Zahlen: Man geht davon aus, dass der Marktanteil von YouTube bei den gestreamten Musikstücken etwa bei 40 Prozent liegt, aber die Einnahmen, die von dort kommen, sich im Bereich von 1 bis 2 Prozent bewegen.</p>
        <kommentar>(Dr. Patrick Sensburg [CDU/CSU]: Aha! So ist das also!)</kommentar>
        <p klasse="O">Da sieht man dieses Ungleichgewicht, und wir wollen es nicht bestehen lassen. Ich glaube, das Thema ist es wert, sich darum zu kümmern.<a id="S10009" name="S10009" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Ich schaue auch auf die Nutzer. Wenn ein Nutzer ein Werk ohne Lizenz hochlädt, dann verstößt er heute gegen Urheberrecht. Meistens passiert nichts, aber der Nutzer setzt sich doch der Gefahr aus, dass es Abmahnungen gibt, dass Unterlassungserklärungen von ihm verlangt werden. Ich finde, das ist eine Einschränkung seiner Freiheit, sich unbefangen im Netz zu äußern.</p>
        <p klasse="J">Die Richtlinie, von der die Rede ist, soll hier Lösungen bieten, und sie zielt auf das Geschäftsmodell der großen Plattformen. Es soll erreicht werden, dass hier faire Lizenzverträge geschlossen werden, wie es andere Marktanbieter schon machen; es gibt dafür ja Beispiele. Dabei ergeben sich viele Abgrenzungs- und Auslegungsfragen. Deshalb wurden zum Beispiel Non-Profit-Plattformen aus der Regelung herausgenommen. Ein Vorteil für die normalen User wäre, dass über ihnen nicht mehr das Damoklesschwert möglicher Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen schwebt.</p>
        <p klasse="J">Wir wissen aber auch, dass viele Nutzer die Sorge haben, dass sie mit ihren eigenen kreativen Ideen, mit Satire, Parodien und Zitaten, auf der Strecke bleiben. Auch da geht es um Freiheit, und es geht auch da um materielles Urheberrecht, das ihnen zusteht. Denn es gibt nicht nur den Schutz des Künstlers, sondern auch die Schranken des Urheberrechts, auf die sich Nutzer bei ihren Verfremdungen und Verarbeitungen geschützter Werke berufen können; das ist uns ebenfalls wichtig. Beides unterliegt dem materiellen Urheberrecht, beides ist geschützt, und beides muss in der Regelung, die wir hinterher auf den Weg bringen, zum Zuge kommen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU)</kommentar>
        <p klasse="J">Ich bin ganz optimistisch, dass die Lösung viel besser sein wird als das, was heute diskutiert wird. Es wird heute immer über Worst-Case-Szenarien diskutiert. Unsere Aufgabe ist es doch, einen guten Weg und einen guten Ausgleich der Interessen zu finden. Da sehe ich sehr konkrete Anknüpfungspunkte. Es ist jetzt noch zu früh, über konkrete Ideen zu sprechen.</p>
        <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
        <p klasse="J_1">Kollegin Winkelmeier-Becker, das können wir jetzt auch nicht mehr.</p>
        <kommentar>(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)</kommentar>
        <p klasse="redner"><redner id="11003865"><name><vorname>Elisabeth</vorname><nachname>Winkelmeier-Becker</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Genau. – Wir werden Vorschläge vorlegen, für die wir kein Urheberrecht beanspruchen werden. Wir würden uns freuen, wenn es dafür große Mehrheiten gibt.</p>
        <p klasse="J">Herzlichen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU)</kommentar>
        <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
        <p klasse="J_1">Das Wort hat die Abgeordnete Joana Cotar für die AfD-Fraktion.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID198508100">
        <p klasse="redner"><redner id="11004696"><name><vorname>Joana</vorname><nachname>Cotar</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Joana Cotar (AfD):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Gestern wurde das Internet 30 Jahre alt. Pünktlich zu diesem Geburtstag schickt sich die EU nun an, das freie Netz, so wie wir es kennen, zu zerstören. Zu verdanken haben wir das auch unserer Bundesregierung.</p>
        <kommentar>(Lachen des Abg. Alexander Hoffmann [CDU/CSU])</kommentar>
        <p klasse="J">Ende März soll die Urheberrechtsreform beschlossen werden und mit ihr Artikel 13, der bestimmt, dass Plattformanbieter im Internet für Rechtsverletzungen nicht erst dann haftbar sind, wenn sie darauf hingewiesen werden, sondern schon ab dem Moment des Uploads. Angesichts der Datenmengen, die täglich auf Plattformen wie Facebook oder YouTube hochgeladen werden, bleibt den Firmen nichts anderes übrig, als sogenannte Uploadfilter zu installieren. Diese Filter werden alles, was Sie, meine Damen und Herren, ins Internet hochladen wollen, überprüfen und automatisch entscheiden, ob der Inhalt eingestellt werden darf oder nicht.</p>
        <kommentar>(Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Das findet doch heute schon statt!)</kommentar>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass sie Uploadfilter als unverhältnismäßig ablehnt. Auf EU-Ebene haben sich aber gerade Vertreter der Union und der SPD vehement für Artikel 13 eingesetzt.</p>
        <kommentar>(Elisabeth Winkelmeier-Becker [CDU/CSU]: Da steht nichts von Uploadfiltern drin! – Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Da kommt das Wort gar nicht vor!)</kommentar>
        <p klasse="O">Sie haben die Menschen getäuscht und belogen, meine Damen und Herren von der Regierung. Ihr Koalitionsvertrag ist das Papier nicht wert, auf dem er steht.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD – Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Haben Sie mal Artikel 13 gelesen?)</kommentar>
        <p klasse="J">Alle Fachleute sind sich einig: Solche Filter funktionieren nicht.</p>
        <kommentar>(Dr. Patrick Sensburg [CDU/CSU]: Sie funktionieren jeden Tag, etwa auf Facebook!)</kommentar>
        <p klasse="O">Sie sind völlig ungeeignet, um zulässige Parodien, Zitate oder lustige Memes von echten Urheberrechtsverletzungen zu unterscheiden. Es wird zu einem massiven Overblocking kommen; völlig legale Inhalte werden zensiert.</p>
        <p klasse="J">Der Erfinder des Internets, Tim Berners-Lee, und 70 weitere Internetpioniere haben sich mit einem Brief an die Abgeordneten des Europaparlaments gewandt und haben deutlich vor diesen Filtern gewarnt. Sie würden aus dem offenen Internet ein Werkzeug für automatisierte Überwachung und Kontrolle der Nutzer machen.<a id="S10010" name="S10010" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Der UN-Sonderbeauftragte für Meinungsfreiheit, David Kaye, betont, dass ein neues Urheberrecht nötig sei, aber nicht auf Kosten der freien Meinungsäußerung, und genau die würden die Filter gefährden. Sie sind daher nicht die richtige Lösung.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD)</kommentar>
        <p klasse="J">Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte und der Direktor des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb kritisieren Artikel 13 und warnen vor den Folgen. Die Niederlande, Luxemburg, Polen, Finnland und Italien haben die Gefahren erkannt und lehnen diese neue Richtlinie ab, da sie kein Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Rechteinhaber und den Interessen der Bürger schafft. Sie wird auch dazu führen, dass gerade kleine Anbieter und Start-ups – wir haben es gehört – das Nachsehen haben werden; denn sie haben gar nicht die Ressourcen, um die neuen Aufgaben zu erfüllen. Damit wird einer weiteren Konzentration im Internet Vorschub geleistet. Die Großen werden wieder die Gewinner sein.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD)</kommentar>
        <p klasse="J">Doch all das interessiert die Vertreter der Union und der SPD nicht. Im Gegenteil: Frau Merkel hat betont, sie möchte diese Filter unbedingt; sie nennt sie sogar schon scherzhaft „Merkel-Filter“. Sie findet das lustig. Mir bleibt beim Umgang mit der Meinungsfreiheit in diesem Land das Lachen im Halse stecken, meine Damen und Herren.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD – Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Sie haben tragisches Talent, Frau Kollegin!)</kommentar>
        <p klasse="J">Justizministerin Barley von der SPD meinte vor der letzten Trilogverhandlung noch, dass sie keine Filter möchte. In den Verhandlungen hat sie dafürgestimmt. Wie glaubwürdig sind diese Sozialdemokraten noch? Wenn Sie wissen, dass etwas falsch ist, dann lehnen Sie es verdammt noch mal ab! So kann Sie kein Mensch mehr ernst nehmen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD)</kommentar>
        <p klasse="J">Eine Petition für Freiheit im Internet hat fast 5 Millionen Unterschriften gesammelt. Junge Menschen gehen zu Tausenden auf die Straße und demonstrieren gegen die Filter.</p>
        <kommentar>(Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Weil Sie sie falsch informieren!)</kommentar>
        <p klasse="O">Und was machen die EU-Abgeordneten der Union? Zuerst behaupten sie, der Protest sei nicht real, dahinter würden nur Bots stecken. Als diese angeblichen Bots dann auf die Straße gegangen sind, haben die Abgeordneten sie als Mob beschimpft. Deutlicher kann man die Verachtung gegenüber den Wählern nicht ausdrücken.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD – Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Ei, ei, ei!)</kommentar>
        <p klasse="J">Dem Ganzen die Krone aufgesetzt hat aber Manfred Weber, Spitzenkandidat für die EVP und CSU-Mitglied. Nachdem für den 23. März europaweit Demonstrationen angekündigt wurden, versuchte Herr Weber, die Abstimmung im Europaparlament vorzuziehen, um diese Demonstrationen ins Leere laufen zu lassen.</p>
        <kommentar>(Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Das ist doch gar nicht richtig!)</kommentar>
        <p klasse="O">Das ist die EU, wie wir sie kennen,</p>
        <kommentar>(Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Käse!)</kommentar>
        <p klasse="O">und genau das ist die EU, wie wir sie nicht mehr wollen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD)</kommentar>
        <p klasse="J">Urheberrecht, die Uploadfilter, NetzDG, der neue Medienstaatsvertrag, der Aktionsplan gegen Verbreitung von Fake News, eine ganze Reihe weiterer Maßnahmen in der EU und in Deutschland zeigen, wohin die Reise geht. Man will das Internet als Ort der freien Meinungsäußerung zerstören, weil es den Etablierten schlicht ein Dorn im Auge ist.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD – Zurufe von der CDU/CSU)</kommentar>
        <p klasse="O">Die Menschen informieren sich nicht mehr bei den parteikontrollierten Medien, sondern vor allem im Netz. Diesen Ort konnten die Etablierten bisher nicht kontrollieren. Das soll sich nun ändern, und das mit allen Mitteln.</p>
        <p klasse="J">Doch diesem Kampf gegen die Freiheit stellen wir uns entgegen. Die AfD hat schon letztes Jahr im EU-Parlament gegen die Uploadfilter gestimmt, und wir werden das Ende März wieder tun; denn wir von der AfD lehnen jede Art der Zensur ab. Wir stehen für ein offenes und ein freies Internet, wir stehen vor allem auch für die Meinungsfreiheit.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD – Erhard Grundl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sind Fake News! – Zuruf von der LINKEN: Fake News und Hetze!)</kommentar>
        <name>Vizepräsidentin Petra Pau:</name>
        <p klasse="J_1">Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Christian Lange.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID198508200">
        <p klasse="redner"><redner id="11003168"><name><vorname>Christian</vorname><nachname>Lange</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär  BMJV</rolle_kurz></rolle></name></redner>Christian Lange, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Die digitale und vernetzte Welt eröffnet Chancen, Chancen für Kreative, Unternehmen der Kulturwirtschaft und für Nutzer, Chancen, die noch lange nicht ausgeschöpft sind. Die europäische Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt ist ein wichtiger und überfälliger Schritt, um diese Potenziale für alle Beteiligten weiter zu erschließen.<a id="S10011" name="S10011" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Wichtig ist: In der Richtlinie geht es nicht nur um die in der Öffentlichkeit heiß diskutierten Fragen der Verantwortlichkeit von Plattformen und das heute auf der Tagesordnung stehende Thema. Es geht gleichzeitig auch um bessere Vertragsbedingungen für Künstlerinnen und Künstler, um grenzüberschreitende Bildungsangebote, um die Beteiligung vor allem der deutschen Verlage an den Kopiervergütungen, um wissenschaftliche Analysen digitaler Datenbestände per Text- und Data-Mining und um die Zugänglichkeit von vergriffenen Werken.</p>
        <p klasse="J">Aber natürlich spielen auch Fragen der Meinungsfreiheit eine wichtige Rolle. Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Die Bundesregierung, insbesondere mein Haus, nimmt den Schutz der Meinungsfreiheit in diesem Gesetzgebungsvorhaben sehr ernst. Wir haben uns über viele Monate intensiv in Brüssel dafür eingesetzt, das Spannungsverhältnis zwischen einem effektiven Schutz von Immaterialgüterrechten einerseits und der Meinungsfreiheit andererseits möglichst grundrechtsschonend aufzulösen.</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung hat den Gesamtkompromiss des Trilogs zur Urheberrechtsrichtlinie im Februar mitgetragen. Die nach wie vor in der Bundesregierung bestehenden großen Vorbehalte gegenüber Artikel 13 haben wir auch im Kreis der Mitgliedstaaten deutlich gemacht. Sollte die Richtlinie in der gegenwärtigen Form verabschiedet werden, werden wir bei der Umsetzung ins deutsche Recht besonders darauf zu achten haben, wie den berechtigten Bedenken im Hinblick auf diese Regelung Rechnung getragen werden kann.</p>
        <p klasse="J">Lassen Sie mich dies kurz erläutern. Artikel 13 in der Fassung des Trilog-Kompromisses vom 13. Februar 2019 sieht vor, dass bestimmte kommerziell tätige Uploadplattformen für urheberrechtlich geschützte Inhalte verantwortlich sind, wenn Uploader Inhalte dort hochhalten. Etliche Uploadplattformen sollen nach der gegenwärtigen Konstruktion hiervon allerdings ausdrücklich ausgenommen sein, zum Beispiel Wikipedia oder auch wissenschaftliche Open-Access-Datenbanken. Außerdem enthält die Richtlinie einen allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, der es uns bei der Umsetzung ins deutsche Recht ermöglicht, weitere spezifische Plattformen von den Pflichten der Vorschrift zu entbinden.</p>
        <p klasse="J">In der Praxis geht es also um kommerzielle Dienste wie YouTube oder Facebook. Weil diese Plattformen künftig also urheberrechtlich verantwortlich sein sollen, sollen sie Lizenzen für die zugänglich gemachten Inhalte erwerben, sofern solche Lizenzen verfügbar sind. Sind, aus welchen Gründen auch immer, keine Lizenzen abgeschlossen, soll sich die Plattform von der Haftung für nichtlizenzierte Uploads befreien können, wenn sie folgende Verpflichtungen erfüllt:</p>
        <p klasse="J">Sie soll dann zum einen bei einem illegalen Upload nach einem qualifizierten Hinweis den entsprechenden Inhalt unverzüglich vom Netz nehmen. Diese Take-­down-Verpflichtung ist nichts Neues, liebe Kolleginnen und Kollegen. Diese Pflicht besteht nach der E-Commerce-­Richtlinie seit 20 Jahren, also seit der Steinzeit des Internets.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)</kommentar>
        <p klasse="J">Europarechtlich neu wäre bei Verabschiedung der Richtlinie die Stay-down-Verpflichtung: Wenn die Rechteinhaber der Plattform valide Informationen über geschützte Inhalte zur Verfügung stellen und verlangen, dass diese auf der Plattform nicht erscheinen sollen, wäre dies zukünftig zu gewährleisten, soweit technisch und wirtschaftlich zumutbar.</p>
        <p klasse="J">Für Deutschland ist im Übrigen auch eine solche Regelung nichts Neues; denn nach Auffassung des Bundesgerichtshofs sind aufgrund der sogenannten Störerhaftung jedenfalls große Plattformen wie YouTube schon nach geltender deutscher Rechtslage verpflichtet, das Stay-down geschützter Inhalte nach einer bekanntgewordenen Rechtsverletzung zu garantieren, natürlich immer unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.</p>
        <p klasse="J">Der gegenwärtige Richtlinientext sieht darüber hinaus vor, dass Start-up-Unternehmen in den ersten drei Jahren am Markt von der Stay-down-Verpflichtung ausgenommen sind, solange sie nicht mehr als 5 Millionen Nutzer pro Monat haben und der jährliche Umsatz nicht 10 Millionen Euro übersteigt. Dies haben wir in schwierigen Verhandlungen durchgesetzt. Wir hätten uns hier in der Tat eine großzügigere Ausnahme gewünscht. Mehr war aber, insbesondere mit unseren französischen Partnern, letztlich in Brüssel nicht zu erreichen.</p>
        <p klasse="J">Liebe Kolleginnen und Kollegen, Zielrichtung des Artikels 13 ist vorrangig eine Stärkung der Urheberrechte in der digitalen und vernetzten Welt. Die Grundrechtecharta der Europäischen Union, auf die es in erster Linie ankommt, weil wir über europäisches Recht reden, sagt in Artikel 17 Absatz 2 kurz und knapp:</p>
        <p klasse="Z">Geistiges Eigentum wird geschützt.</p>
        <p klasse="O">Dieser Schutz ist geboten; denn sowohl nach internationalem, nach europäischem wie auch nach deutschem Urheberrecht ist dem Rechtsinhaber das Onlinerecht vorbehalten, also die ausschließliche Entscheidung darüber, ob seine Inhalte in digitaler Form im Netz einem weltweiten Publikum zugänglich sein sollen. Und eben dazu dient eine Stay-down-Verpflichtung, die verhindern soll, dass der Rechtsinhaber einem Hase-und-lgel-Spiel ausgesetzt ist. Sie soll verhindern, dass nach einem Hinweis derselbe, gerade im Take-down-Verfahren entfernte Inhalt sofort erneut auf der Plattform auftaucht.</p>
        <p klasse="J">Die Meinungsfreiheit nun ist unionsrechtlich in Artikel 11 der Grundrechtecharta geregelt. Dort heißt es in Absatz 1 Satz 1:</p>
        <p klasse="Z">Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung.</p>
        <p klasse="O">Ist aber, frage ich Sie, der unlizenzierte Eins-zu-eins-Upload einer MP3-Musikdatei oder eines Fernsehmitschnitts im MP4-Format mit urheberrechtlich geschütztem Inhalt auf eine Plattform ein gerechtfertigter Akt der Meinungsfreiheit? Nein, zweifelsfrei nicht; denn, wie gesagt: Es ist zwar gesetzlich erlaubt, eine private Kopie eines geschützten Werkes anzufertigen, nicht erlaubt ist es aber, diese Kopie weltweit im Internet zugänglich zu machen.<a id="S10012" name="S10012" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Besondere Bedeutung gewinnt die Meinungsfreiheit dann, wenn ein Uploader zulässigerweise urheberrechtlich geschütztes Material verwendet, zum Beispiel, um zu zitieren, um zu parodieren oder um sich kreativ mit einem bestehenden Werk auseinanderzusetzen. Die damit verbundenen Herausforderungen im Kontext der Stay-down-Verpflichtung waren im Vorschlag der Europäischen Kommission vom September 2016 nur höchst unzureichend ausgestaltet. Auch das erste Verhandlungsmandat des Rates im Mai 2018 hat uns insoweit nicht überzeugt, weshalb Deutschland diesem Mandat damals nicht zugestimmt hat.</p>
        <p klasse="J">Wir konnten aber seitdem deutliche Verbesserungen erreichen. Im Entwurf des Artikels 13 ist nun ausdrücklich eine gesetzliche Erlaubnis für User-generated Con­tent enthalten – übrigens auf Vorschlag der Bundesregierung. Das ist ein Erfolg; denn damit sind Uploader als wichtige Akteure und Prosumer der Plattformökonomie im EU-Urheberrecht erstmals ausdrücklich anerkannt.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)</kommentar>
        <p klasse="J">Zudem ist klargestellt, dass der Stay-down-Mechanismus nicht zum Blockieren lizenzierter Inhalte oder gesetzlich erlaubter Nutzungen wie etwa für Zitate oder Parodien führen darf. Auf diesen Aspekt werden wir bei der Umsetzung ins deutsche Recht besonders achten. Ohnehin sieht die Richtlinie vor, dass hierbei hohe Sorgfaltsstandards einzuhalten sind.</p>
        <p klasse="J">Die Plattformen müssen außerdem einen neutralen Beschwerdemechanismus zur Verfügung stellen. Der Rechtsweg zu den Gerichten bleibt darüber hinaus vorbehalten.</p>
        <kommentar>(Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Na toll! Ein paar Jahre!)</kommentar>
        <p klasse="J">Meine Damen und Herren, ich will zum Schluss nicht verhehlen, dass wir uns an der einen oder anderen Stelle auch noch andere, netzaffinere Regelungen hätten vorstellen können. Dennoch: Richtig bleibt nach wie vor das Argument der Kritiker, dass große, marktmächtige Plattformen die neuen Pflichten besser erfüllen können werden als Nischenanbieter oder innovative Plattformkonzepte. Gerade diese Anbieter tragen aber zur Meinungsvielfalt im Netz bei. Das spräche für eine deutlich großzügigere Ausnahmeregelung für kleinere und mittlere Unternehmen, auch im Interesse der Entwicklung des europäischen digitalen Binnenmarktes. Freilich: Ein besserer Kompromiss als der zuvor geschilderte war in Brüssel nicht zu erhalten. Die Bundesregierung hatte vor drei Wochen also nur die Wahl, entweder den Kompromiss zu akzeptieren oder ein Scheitern der gesamten Richtlinie zu riskieren. Das wollten wir nicht.</p>
        <p klasse="J">Herzlichen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)</kommentar>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Christian Lange. – Nächster Redner: Manuel Höferlin für die FDP-Fraktion.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der FDP)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID198508300">
        <p klasse="redner"><redner id="11004057"><name><vorname>Manuel</vorname><nachname>Höferlin</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Manuel Höferlin (FDP):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Es überrascht mich wirklich, wie sich manche Dinge doch wiederholen. Jetzt höre ich beim europäischen Urheberrecht die gleichen Argumente, die wir vor Jahren beim deutschen Leistungsschutzrecht hier gehört haben. Sie sind seither nicht wahrer geworden.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Auch bei den Einwürfen, die ich gehört habe, handelt es sich teilweise um unterirdische Argumente.</p>
        <p klasse="J">Meines Erachtens zeigt das derzeitige Vorgehen gerade der Großen Koalition, dass Digitalpolitik immer noch nicht bei Ihnen in der Breite Ihrer Fraktionen verstanden wird. Dabei haben Sie Digitalpolitiker in Ihren Reihen. Hören Sie doch einmal auf sie. Es herrschen ein Chaos und eine Ahnungslosigkeit – auch in den Ausführungen teilweise wieder.</p>
        <kommentar>(Dr. Patrick Sensburg [CDU/CSU]: Sie kennen sich ja leider gar nicht aus!)</kommentar>
        <p klasse="J">Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin einfach einmal, wozu Sie sich selbst verpflichtet haben. Sie schreiben in Ihrem Koalitionsvertrag:</p>
        <p klasse="Z">Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu „filtern“, lehnen wir als unverhältnismäßig ab.</p>
        <p klasse="O">Dieser Satz endet mit einem Punkt. Er steht also für sich. Inzwischen sagen Sie ja, Sie hätten den zweiten Satz mitgedacht – davor steht aber ein Punkt –:</p>
        <p klasse="Z">Negative Auswirkungen auf kleinere und mittlere Verlage müssen vermieden werden.</p>
        <p klasse="O">Das ist nach allem, was Sie hier vorgetragen haben, mit Artikel 13 nicht erfüllt.</p>
        <p klasse="J">Ich will noch einige Worte zu Artikel 11 und dem Urheberrecht sagen. Sie hätten besser einmal die Urheber wirklich gestärkt, als weiter zu versuchen, mit einem europäischen Leistungsschutzrecht die Intermediäre am Leben zu halten. Dabei ist es wirklich an der Zeit, ein modernes Urheberrecht zu schaffen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Der eigentliche Punkt ist aber: Sie begehen sehenden Auges an ganz vielen Stellen einen Bruch Ihres Koalitionsvertrags. Im Europäischen Parlament hat Herr Voss, glaube ich, teilweise einfach nicht verstanden, was digital und technisch dahinter passiert. Alles, was Sie hier zu Artikel 13 beschreiben, lässt sich am Ende nur mit Uploadfiltern realisieren.</p>
        <p klasse="J">Ich habe den Einwurf der Union gehört, da stehe ja gar nicht Uploadfilter drin.</p>
        <kommentar>(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN)<a id="S10013" name="S10013" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="O">Deswegen haben wir in den letzten Tagen einmal angefragt. Herr Lange, Sie haben selbst geantwortet, bei diesen Datenmengen sei bereits aus Praktikabilitätsgründen wohl nichts anderes möglich, als – Sie haben es dann auch nicht Uploadfilter genannt, sondern anders bezeichnet – Uploadfilter anzuwenden. Das ist völlig richtig. Ein Unternehmen, das in Zukunft arbeiten möchte, wird sich schon allein, um sich von der Haftung freizustellen, Uploadfiltern bedienen.</p>
        <p klasse="J">Diese Uploadfilter können alles das, was Sie gerade selbst beschrieben haben, eben nicht leisten. Sie können Zitate nicht erkennen, Sie können Satire nicht erkennen. Das wird prinzipiell zu einer Überfilterung führen.</p>
        <kommentar>(Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Es gibt doch heute schon eine Unterscheidung!)</kommentar>
        <p klasse="O">Ich muss Ihnen ehrlich sagen, ich kann nicht verstehen, wie wir uns in einem Internet wohlfühlen sollen, wo man letztlich nur noch den Klageweg offen hat oder es mit einer Bitte an die Plattformen versuchen muss, diese mögen berechtigterweise eingestellte Inhalte doch nachträglich freischalten. Das ist jedenfalls mit unserer Vorstellung von freiem Internet nicht vereinbar, und dagegen werden wir uns wehren.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der FDP)</kommentar>
        <p klasse="J">Aber auch die Beteuerung, Sie hätten etwas Besseres nicht durchsetzen können, ist eigentlich entlarvend. Warum gehen Sie denn nicht hin und sagen am Ende: „Diese Punkte müssen wir rausnehmen; dann müssen wir den Rest der Urheberrechtsrichtlinie eben so beschießen“? Also, zu sagen: „Wir konnten am Ende nicht mehr anders“, das ist wirklich schwach.</p>
        <p klasse="J">Jetzt noch einmal zu dem Punkt „kleine und mittlere Unternehmen“. Sie selbst haben in Ihrem Koalitionsvertrag diesen Unternehmen versprochen, dass sie außen vor bleiben. Das bleiben sie nicht; denn in dem letzten, von Deutschland und Frankreich unterschriebenen Kompromissvorschlag steht ein „und“ zwischen den kleinen Unternehmen, dem Umsatz und der Userzahl. Das heißt, wer nicht alle drei Kriterien erfüllt – wenn das Unternehmen zum Beispiel älter als drei Jahre ist –, fällt voll unter Artikel 13.</p>
        <p klasse="J">Jetzt frage ich mich, wie Sie die Sonntagsreden, in denen hier immer nach einem neuen Google oder Facebook aus Europa gerufen wird, nach mehr Gründerkultur, nach mehr Unternehmern, die sich etwas trauen, mit diesem Satz unter einem Hut bringen wollen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Welcher Start-up-Unternehmer geht denn heute raus, wenn er weiß, dass er nur eine Dreijahresfrist hat, um so groß zu werden, dass er sich den Aufwand solcher Filter leisten kann? Das ist doch innovationsschädigend ohne Ende – mal ganz abgesehen von der Meinungsfreiheit, vom Zitierrecht und von der Situation der User. Sie schädigen damit europäische Unternehmer, die etwas aufbauen wollen. Das ist wirklich unglaublich.</p>
        <p klasse="J">Und Sie widersprechen explizit dem, was Sie sich im Koalitionsvertrag vorgenommen haben – explizit; selbst wenn man sich den Punkt mal durch ein Komma ersetzt denkt –, ganz abgesehen davon, dass Sie die Uploadfilter eigentlich gar nicht wollten.</p>
        <p klasse="J">Es kommt am Ende zu dem, was ich wieder feststellen muss: Der digitale Sachverstand in dieser Großen Koalition ist einfach nicht dort, wo er hingehört. Sie haben schlaue Digitalpolitiker. Hören Sie doch einmal auf die! Und gehen Sie nicht vor mit urheberrechtlichen Veränderungen, ohne die technischen Veränderungen, die damit kommen, die technischen Folgen, die da sind, mitzudenken. Sie zerstören damit Technologien, die wir eigentlich in Deutschland und in Europa gestalten könnten.</p>
        <p klasse="J">Auf der einen Seite beklagen Sie, dass wir nicht mehr souverän sind, dass wir nicht mithalten können auf der Welt. Auf der anderen Seite legen Sie den Kreativen, den Gründern, denjenigen, die die Technologie von morgen entwickeln können, Steine in den Weg, wie es nur geht. Ich verstehe das nicht.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der FDP)</kommentar>
        <p klasse="O">Deswegen: Hören Sie bitte einmal auf Ihre Digitalpolitiker, oder unterhalten Sie sich wenigstens mehr mit ihnen!</p>
        <p klasse="J">Herzlichen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN und der Abg. Saskia Esken [SPD])</kommentar>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Manuel Höferlin. – Nächste Rednerin für Bündnis 90/Die Grünen: Tabea Rößner.</p>
        <kommentar>(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID198508400">
        <p klasse="redner"><redner id="11004138"><name><vorname>Tabea</vorname><nachname>Rößner</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="J_1">Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit ACTA und TTIP gab es keine EU-Initiative, die so viele Menschen zum Protest auf die Straße getrieben hat wie die Urheberrechtsreform. Das liegt daran, dass dieser Kompromiss, Kollege Lange, kein Kompromiss ist. Es ist eben kein breiter Konsens gefunden, und er ist auch kein Ergebnis einer produktiven parlamentarischen Auseinandersetzung, und selten ist von der Seite der Bundesregierung so herumgeeiert worden wie bei dieser Reform.</p>
        <kommentar>(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Was heißt es, ein modernes Urheberrecht in einer zunehmend digitalisierten Welt zu gestalten? Es müssen die Interessen aller Beteiligten fair ausgeglichen, sowohl Nutzer als auch Verwerter und Urheber berücksichtigt werden. Die Regelungen dürfen nicht über das Ziel hinausschießen. Es muss weiter möglich sein, Inhalte zu teilen, und zwar legal.</p>
        <p klasse="J">Kreative, Kulturschaffende, Urheberrinnen und Urheber müssen angemessen vergütet werden. Ohne ihre Inhalte wäre das Netz leer. Ohne angemessene Vergütung können die Inhalte, die wir so gerne teilen, nicht produziert werden. Letztlich nützt es den Nutzern nichts, wenn es nichts zu nutzen gibt.</p>
        <kommentar>(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)<a id="S10014" name="S10014" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="J">Es macht natürlich wütend, wenn große Internetkonzerne mit fremden Inhalten Kohle machen. Viele Internetkonzerne reagieren ja nicht einmal, wenn Urheberrechtsverletzungen angezeigt werden.</p>
        <kommentar>(Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Ja! Merken Sie das?)</kommentar>
        <p klasse="O">Diesen Ärger verstehe ich gut.</p>
        <p klasse="J">Warum ist der Richtlinienentwurf trotzdem falsch? Er schafft Rechtsunsicherheit. Die Internetgiganten mögen vielleicht adressiert sein. Aber sie können ganze Abteilungen einrichten, um Lizenzierungen auszuhandeln. Für kleine oder mittlere Plattformen, auf die die Ausnahmen nicht zutreffen, ist das weitaus schwieriger. Sie sehen sich dem Haftungsrisiko ausgesetzt und werden im Zweifel Uploadfilter einsetzen, und diese sind höchst fehleranfällig.</p>
        <kommentar>(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Stellen Sie sich vor, Sie machen ein Video von einer Veranstaltung, das Sie gerne verbreiten wollen, das aber nicht hochgeladen wird, weil die Musik im Hintergrund als urheberrechtlich geschützt erkannt wird. Viele Menschen haben die berechtigte Sorge, dass das bei vielen – auch legalen – Inhalten passieren kann, und sehen darin eine Einschränkung ihrer Meinungsfreiheit. Das darf nicht sein.</p>
        <kommentar>(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Zudem können die Filter Satire oder Zitate nicht erkennen, und sie müssen auch noch teuer von den Giganten eingekauft werden. Das heißt, Sie verschaffen den großen Playern, die Sie ja eigentlich an die Kandare nehmen wollen, ganz en passant noch ein Geschäftsmodell. Wollen Sie das wirklich?</p>
        <kommentar>(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Dass im Koalitionsvertrag Uploadfilter als unverhältnismäßig abgelehnt werden und jetzt gesagt wird: „Sie stehen ja nicht drin“, finde ich ziemlich peinlich.</p>
        <kommentar>(Manuel Höferlin [FDP]: Semantik ist das! Nichts anderes!)</kommentar>
        <p klasse="O">Es fördert das Misstrauen gegenüber der Politik, wenn die Menschen das Gefühl haben,</p>
        <kommentar>(Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Weil Sie den Menschen Angst machen!)</kommentar>
        <p klasse="O">dass es egal ist, was im Koalitionsvertrag steht, weil die Koalition eh macht, was sie will.</p>
        <kommentar>(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Martin Rabanus [SPD]: Weil die Grünen das erklären, stimmt es doch noch nicht!)</kommentar>
        <p klasse="J">Was fehlt, sind hilfreiche Vorschläge für ausgewogene, durchdachte und praxisnahe Regelungen abseits vom Leistungsschutzrecht und von Uploadfiltern, und da hat die Regierung komplett versagt. Sie ist ja nicht einmal bereit, das Leistungsschutzrecht in Deutschland zu evaluieren, was überfällig wäre, vor allem, weil man das Gesetz auf die EU-Ebene „drücken“ will. Sie hätten dann vielleicht gesehen, dass es den Urhebern bisher überhaupt nichts gebracht hat.</p>
        <p klasse="J">Es gibt Denkansätze, bei denen sich alle Seiten aufeinander zu bewegen. Die Vorschläge von Professor ­Leistner von der Uni München beispielsweise bieten eine gute Basis für die Lösung des Konflikts um geringfügige Nutzungen in der Onlinekommunikation.</p>
        <p klasse="J">Mit dem vorliegenden Richtlinienentwurf bleibt aber ungelöst, wie Lizenzierungen praktikabel durchgeführt werden können. Das Problem von unzureichenden Filtersystemen wird nicht gelöst, und die Rechte von Kreativen werden nicht gestärkt. Diese Richtlinie ist jedenfalls keine ausreichende Grundlage für die vergütete Nutzung von Musik, Filmen oder Texten für die nächsten 15 Jahre.</p>
        <kommentar>(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Das haben inzwischen auch Ihre eigenen Leute gemerkt. Die Junge Union Hamburg positioniert sich deutlich gegen Artikel 13. Justizministerin Barley würde den Kuchen gerne in der Hand behalten und gleichzeitig aufessen. Herr Staatsminister, Sie sind in Brüssel doch eingeknickt,</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der AfD – Alexander Graf Lambsdorff [FDP]: Wie Boris Johnson!)</kommentar>
        <p klasse="O">und die Staatsministerin Bär versucht als Résistance auf den Barrikaden, den Beschluss abzuwehren. Sie alle scheitern an der Kanzlerin, die sich weder von den Protesten Tausender – übrigens auch vieler junger Menschen –</p>
        <kommentar>(Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Falsch Informierter!)</kommentar>
        <p klasse="O">noch von den Warnungen des UN-Sonderberichterstatters, der eine Gefahr für die Meinungs- und Pressefreiheit sieht, beeindrucken lässt.</p>
        <p klasse="J">Ehrlicherweise muss man sagen, dass auf beiden Seiten ordentlich aufgerüstet wurde. Die Entwürfe von Volker Rieck, der Tweets von Abgeordneten aus Brüssel als „Bots“ klassifiziert, sind genauso wenig hilfreich wie YouTuber, die den Gesetzestext nie gelesen haben und lautstark den Tod des Internets verkünden.</p>
        <kommentar>(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Denken Sie bitte an die Redezeit.</p>
        <p klasse="redner"><redner id="11004138"><name><vorname>Tabea</vorname><nachname>Rößner</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="J_1">Ich komme zum Schluss.</p>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Ja.<a id="S10015" name="S10015" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="redner"><redner id="11004138"><name><vorname>Tabea</vorname><nachname>Rößner</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="J_1">So ungeschickte Manöver wie das von Manfred Weber, der die Abstimmung mal eben vorziehen wollte, haben das Ganze noch angeheizt.</p>
        <kommentar>(Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Ist ja nicht richtig!)</kommentar>
        <p klasse="O">Das ist ganz schön traurig.</p>
        <p klasse="J">Alle guten Ansätze machen Sie mit den beiden Artikeln 11 und 13 zunichte, und deshalb dürfen diese beiden Artikel nicht beschlossen werden.</p>
        <p klasse="J">Vielen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Tabea Rößner. – Nächster Redner: Ansgar Heveling für die CDU/CSU-Fraktion.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID198508500">
        <p klasse="redner"><redner id="11004056"><name><vorname>Ansgar</vorname><nachname>Heveling</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Ansgar Heveling (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Freiheit, Freiheit ist das Einzige, was zählt“: So singt Marius Müller-Westernhagen in seinem berühmten Lied. Zu seinem Song hat er einmal in einem Zeitungsinterview gesagt – das darf ich jetzt zitieren –:</p>
        <p klasse="Z">Über die Bedeutung habe ich mir damals keine Gedanken gemacht. Ich hatte beim Schreiben nicht den Fall der Mauer oder die Wiedervereinigung im Kopf. „Freiheit“ zeigt, dass künstlerische Produkte ein Eigenleben annehmen können.</p>
        <p klasse="O">So weit Marius Müller-Westernhagen.</p>
        <p klasse="J">Liebe Kolleginnen und Kollegen, das zeigt die ganze Paradoxie in der Diskussion um die Urheberrechtsrichtlinie. Urheberschaft ist selbst gerade auf Freiheit angelegt und hat dort ihren Ursprung. Das soeben zitierte Eigenleben künstlerischer Produkte ist Freiheit pur.</p>
        <p klasse="J">Darum geht es eigentlich: die künstlerische Freiheit geistiger Schöpfung, Musik, Lieder, Texte, Verse. Alles das empfinden ihre Urheber als Ausdruck der unendlichen Freiheit geistigen Wirkens. Wer sich mit Schriftstellern, Komponisten, Musikern, Schauspielern, bildenden Künstlern, Fotografen unterhält und in ihre Welt kreativen Schaffens eintaucht, der spürt sofort, welchen Stellenwert der Begriff der Freiheit für sie hat. Freiheit ist die existenzielle Grundbedingung künstlerischen Schaffens. Grenzen, Beschränkungen, Einengungen, alles das empfinden Kreative als Gift für ihr künstlerisches Arbeiten.</p>
        <kommentar>(Zuruf von der LINKEN: Das geht doch von den Rechteinhabern aus!)</kommentar>
        <p klasse="J">Und nun? Nun sehen sich gerade die, für die die Freiheit so eine existenzielle Erfahrung ist, vielfältigen Anwürfen ausgesetzt, sie wollten die Freiheit beschränken, ihr Fesseln anlegen, sie behindern. Der Titel der heutigen Aktuellen Stunde illustriert es ja schon: „Auswirkungen der EU-Urheberrechtsreform auf die Meinungsfreiheit“. Dahinter wird nicht einmal ein Fragezeichen gesetzt. Es wird einfach konstatiert, dass die Urheberrechtsrichtlinie massive Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit habe. Aber ist das wirklich so? Es ist geradezu verkehrte Welt, wenn wir über das Urheberrecht unter dem Vorzeichen der Beschränkung von Meinungsfreiheit diskutieren; denn das Urheberrecht ist dafür angetreten, die künstlerische Freiheit zu sichern und so die Rechte der Kreativen.</p>
        <p klasse="J">Dementsprechend ist auch die verfassungsrechtliche Verankerung des Urheberrechts in Deutschland. Es ist ein dualistisches Recht, das sowohl Ausdruck der Eigentumsfreiheit als auch des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist. Dort trifft es sich mit der Meinungsfreiheit, die, so das Bundesverfassungsgericht schon in einer sehr frühen Entscheidung – das darf ich zitieren –, „als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt“ ist. Beide Rechte, Meinungsfreiheit und Urheberpersönlichkeitsrecht, haben damit dieselbe Wurzel. Sie liegen nah beieinander, und sie stehen keinesfalls im Widerstreit zueinander.</p>
        <p klasse="J">„Die Verträge sind gemacht“, so lautet die erste Zeile des Liedes „Freiheit“ von Marius Müller-Westernhagen. Darum geht es primär bei der Urheberrechtsrichtlinie. Es geht um Verträge. Es geht darum, Verträge zu schließen, die dann die Freiheit der Urheber sichern; denn sie sollen für ihre geistigen Leistungen vergütet werden. Da gibt es mittlerweile nun einmal ein erhebliches Defizit; hierauf haben Vorredner schon aufmerksam gemacht.</p>
        <p klasse="J">Im Zentrum steht daher die Frage der Lizenzierung, also der vertraglichen Nutzung urheberrechtlich relevanter Werke. Das hat nichts mit der Beschränkung der Meinungsfreiheit zu tun, sondern mit der gerechten Vergütung für das Schaffen von geistigen Werken.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Das hat jede Menge damit zu tun!)</kommentar>
        <p klasse="J">Natürlich gehören auch Regelungen für die Haftung dazu, wenn man diese Verträge eben nicht machen oder nicht einhalten will; denn auch dann haben die Urheber Schutz für ihre Werke verdient. Es gibt im Vorschlag für die Urheberrechtsrichtlinie dafür eben ein sehr differenziertes Haftungssystem, um allen Eventualitäten gerecht zu werden und genau diese Abwägung zwischen Verfassungsgütern hinzubekommen und zu einer Lösung zu führen.</p>
        <p klasse="J">Deswegen hat die Urheberrechtsrichtlinie viel mit Freiheiten zu tun – Freiheiten auf mehreren Seiten. Die Beschränkung der Meinungsfreiheit gehört sicherlich nicht dazu, sondern der Ausgleich von Freiheiten.</p>
        <p klasse="J">Vielen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)</kommentar>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Ansgar Heveling. – Nächster Redner für die AfD-Fraktion: Tobias Matthias Peterka.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD)<a id="S10016" name="S10016" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID198508600">
        <p klasse="redner"><redner id="11004850"><name><vorname>Tobias Matthias</vorname><nachname>Peterka</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Tobias Matthias Peterka (AfD):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Eine wichtige Aktuelle Stunde, die Die Linke beantragt hat. Interessant aber, wie gerade bekennende Sozialingenieure plötzlich die Freiheit der Meinung und der Kunst für sich entdeckt haben.</p>
        <kommentar>(Dr. Jens Zimmermann [SPD]: What?)</kommentar>
        <p klasse="J">Vorsicht: Man sollte auch meinen, was man sagt; denn dass die EU zusammen mit der vertragsbrüchigen GroKo hier nun am Ende dem YouTube-Google-Konzern in die Hände spielen wird, ist nur die halbe Wahrheit.</p>
        <kommentar>(Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Sie sind doch für Halbwahrheiten zuständig!)</kommentar>
        <p klasse="O">Die Brüsseler EU-Küche rührt hier vielleicht fahrlässig einen illiberalen Brei zusammen, weil sie für vieles steht, aber garantiert nicht für die Freiheit.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD)</kommentar>
        <p klasse="J">Die allgemeine Gefechtslage sollte inzwischen jedem klar sein: analoge Weltsicht gegen digitale, Alt gegen Neu, dezentral gegen Kontrolle und, ja, durchaus auch Groß gegen Klein. Aber verläuft die Kluft denn hier auch entlang von Recht und Unrecht? Nehmen wir einmal an: Die EU will hier nicht nur böswillig alte Pfründe sichern. Muss denn dann durch Leistungsschutz und vor allem durch die Plattformhaftung nach Artikel 13 dieses unberechenbare Neuland Internet wirklich gezähmt werden? Nein, meine ich, definitiv so nicht.</p>
        <kommentar>(Zuruf von der CDU/CSU: Keine Ahnung!)</kommentar>
        <p klasse="O">Natürlich ist mir bewusst, dass eine möglichst effektive Vergütung von Künstlern – die Linke nennt sie oft stramm „Medienschaffende“ – sichergestellt werden muss, einer der Grundsätze des deutschen Urheberrechts. Aber das kann nicht dadurch gelöst werden, dass die Rechtsverletzung und damit der Schadensersatzanspruch des Urhebers mir nichts, dir nichts auf einen bloßen Vermittler verschoben werden. Ich kann auch nicht den Bund verklagen, wenn sich ein Dieb mit meinem Auto über eine Bundesautobahn davonmacht, auch dann nicht, wenn Maut dabei verdient wird.</p>
        <p klasse="J">YouTube und viele andere Plattformen des Web 2.0 liefern einen enormen Freiraum der Kommunikation, ohne Präzedenzfall, historisch, kulturell und auch rechtlich. Hier mit dem eisernen Besen den Betreiber haften zu lassen, führt zwangsläufig – das wurde schon gesagt – zu einem technischen Türwächter und zu einem kreativen Apartheidstaat. Große Rechteinhaber schließen nämlich Rahmenverträge mit den Plattformen. Kleine werden aussortiert; sie landen im Filter. Rechtlich ist die Sache komplex. Liegt eine Anmaßung der Nutzung überhaupt vor? Ist es Satire, ein sonstiges Zitat oder ein Bericht über Tagesereignisse? Genau das wird YouTube nicht riskieren. Viel Marktmacht – Rahmenvertrag, wenig Marktmacht – rausgefiltert oder Zwang zum Buy-out. YouTube wird so zum ZDF oder bestenfalls zu Phoenix.</p>
        <kommentar>(Dr. Patrick Sensburg [CDU/CSU]: Hohe Qualität!)</kommentar>
        <p klasse="J">Wie ist denn der ach so schreckliche Status quo bei uns? Es ist Fakt, dass sich große Rechteinhaber schon jetzt gut selbst wehren können. Es steht jedoch auch außer Frage, dass durch das Einbeziehen von Beiträgen kleinerer Künstler durch große Player auf diversen Plattformen die Kleineren gerade an Publikum gewinnen. Diese leiden auch nicht einfach wehrlos, sondern feilen aktiv an der eigenen Präsenz, an der eigenen Performance. Ja, natürlich gibt es puren Missbrauch. Aber YouTube und Co sind bei allem Kommerz viel mehr an einem liberalen Fair-Use-Prinzip orientiert, als es erstens das herkömmliche deutsche Urheberrecht vorgibt und zweitens ein solcher Systembruch durch Uploadfilter es dann noch zuließe. Das gilt auch dann, wenn Geld dabei verdient wird. „Sehen und gesehen werden“ ist nun einmal die Losung. Das mag natürlich wenig mit dem drögen Begriff der Medien- und Kulturschaffenden zu tun haben.</p>
        <p klasse="J">User-generated Content ist für alle Teilnehmer ein freier, marktwirtschaftlicher Ansatz. Technik und digitale Lebenswirklichkeit laufen bereits jetzt dem Recht davon, aber in die andere Richtung. Das hat im Übrigen gar nichts mit der politischen Farbe zu tun. Auf einer Demo gab es das Pappschild „Ups, ich habe das Internet kaputtgemacht, ohne zu wissen, wie es funktioniert“. Ja, genau das wird die Brüsseler Bürokratie mindestens getan haben, wenn es nicht sogar Absicht war, durch einen rechtlichen Kurzschluss Graswurzelmeinungen in eine Monokultur zu zwingen. Vielleicht sollte auf dem Schild besser stehen: Verdammt, ich weiß, wie das Internet funktioniert, und ich will, dass es aufhört. – Das wäre vielleicht ehrlicher. Kein Artikel 13 und im Übrigen kein Artikel 11!</p>
        <p klasse="J">Vielen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD)</kommentar>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Kollege Peterka. – Nächster Redner: Martin Rabanus für die SPD-Fraktion.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID198508700">
        <p klasse="redner"><redner id="11004381"><name><vorname>Martin</vorname><nachname>Rabanus</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Martin Rabanus (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dann wollen wir einmal versuchen, zu etwas Sachlichkeit in der Diskussion zurückzufinden.</p>
        <kommentar>(Beatrix von Storch [AfD]: Bitte, das ist doch albern!)</kommentar>
        <p klasse="O">Ich wünsche mir in der gesamten Debatte mehr Sachlichkeit – ich will aufgreifen, was Kollegin Rößner gesagt hat –, und zwar auf allen Seiten. Ich halte es für genauso wenig hilfreich, zum Twitter-War aufzurufen, wie Verunglimpfungen für diejenigen bereitzuhalten, die zu ihrer Position stehen. Wir brauchen in der Debatte mehr Sachlichkeit.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Dr. Alice Weidel [AfD]: Oh Gott!)<a id="S10017" name="S10017" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="J">Bei der Richtlinie handelt es sich um ein komplexes Regelungswerk, das in Teilen – außer bei wenigen hier – auch vollkommen unumstritten ist.</p>
        <kommentar>(Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hat nicht zugehört!)</kommentar>
        <p klasse="O">Das Urheberrecht der Europäischen Union stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 2001. Dass sich daran etwas ändern muss und dass es auf den aktuellen Stand gebracht werden muss, ist weitgehend unstreitig.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD)</kommentar>
        <p klasse="J">Es gibt eine Fülle von Punkten, die ich gut und die ich begrüßenswert finde. Ich will einige wenige beispielhaft nennen. Das Thema „Text- und Data-Mining“ ist in der Richtlinie neu geregelt. Es wird zukünftig möglich sein, und zwar lizenzfrei, zum Zwecke von Bildung und Forschung große urheberrechtlich geschützte Datensätze auszuwerten; das steht in Artikel 3. Zum Erhalt des kulturellen Erbes werden Museen, Bibliotheken und sonstige Einrichtungen des kulturellen Erbes ihre Bestände digitalisieren können – das steht in Artikel 5 –</p>
        <kommentar>(Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Konnte man schon vorher!)</kommentar>
        <p klasse="O">und vergriffene Werke wieder verfügbar machen können; das ist in Artikel 7 ff. niedergelegt. Das kulturelle Erbe wird besser zugänglich sein, übrigens digital und kostenfrei.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD)</kommentar>
        <p klasse="J">Das Leistungsschutzrecht ist genannt worden. Bei aller kritischen Würdigung der Funktion dieses Leistungsschutzrechts auf deutschem Boden mag es sogar sein, dass es europäisch besser funktioniert.</p>
        <p klasse="J">Letztes Beispiel. Bei der Verlegerbeteiligung, liebe Kollegin Sitte, geht es nicht nur um ein paar Monopolverlage;</p>
        <kommentar>(Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Ach nee!)</kommentar>
        <p klasse="O">da geht es um eine Verlagslandschaft von über 3 000 Buchverlagen, die wir in der Bundesrepublik Deutschland haben – eine breite Vielfalt, die davon wieder profitieren und daran wieder partizipieren kann.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Das ist Vorwand! Das wissen Sie so gut wie ich!)</kommentar>
        <p klasse="O">Das ist unter den Autorinnen und Autoren im Übrigen auch weitgehend unstreitig.</p>
        <kommentar>(Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Das glaube ich nicht!)</kommentar>
        <p klasse="J">Aber natürlich geht es auch um Artikel 13, den Kern der heutigen Debatte. Aber auch da bitte etwas mehr Sachlichkeit; denn erstens will die EU das freie Internet nicht abschaffen und zweitens wird es nicht zum Zusammenbruch der Kreativwirtschaft oder zum Massenhungertod von Rechteinhabern kommen, wenn ein anderer Artikel 13 beschlossen werden würde. Ich will also auf beiden Seiten für etwas mehr Sachlichkeit werben.</p>
        <p klasse="J">Es geht natürlich darum – ich finde übrigens, dass Herr Staatssekretär Lange das noch mal sehr eindrücklich geschildert hat; herzlichen Dank an die Bundesregierung! –, klarzumachen, wie wir in diesem Spannungsfeld zwischen den vermeintlich widerstreitenden Polen agieren. Die legitimen Interessen der Kreativen und der Urheber, die wir alle wollen, müssen wir in Abwägung mit etwas bringen, was wir alle nicht wollen, nämlich mit einer rein automatisierten, auf Algorithmen basierenden Erkennung. Auch das will niemand, jedenfalls kann ich das für die SPD sagen.</p>
        <kommentar>(Manuel Höferlin [FDP]: Ihr Staatssekretär sagt es ganz anders! Er schreibt doch, es geht gar nicht anders! – Alexander Graf Lambsdorff [FDP]: Das hat er so geschrieben!)</kommentar>
        <p klasse="J">Artikel 13 beinhaltet ja wesentlich mehr: die Frage der Lizenzierung von Plattformen – das ist genannt worden –, die Fülle von Ausnahmen, die vorgesehen sind. Ich will auf die schon angelegten Schrankenregelungen noch mal eingehen. Beispielsweise sind nichtgewerblich betriebene Enzyklopädien wie Wikipedia ausgenommen. „wie Wikipedia“, es geht also nicht nur um Wikipedia, es bezieht sich ja auf alle nichtgewerblichen Plattformen. Es geht darum, dass nichtgewerbliche bildungsbezogene oder wissenschaftliche Verzeichnisse ausgenommen sind, dass Plattformen, die Open-Source-Software entwickeln und auch teilen, ausgenommen sind. Onlinemarktplätze sind von der Wirkung von Artikel 13 ebenfalls ausgenommen. Schließlich ist zwingend vorgegeben, dass ein Beschwerdemechanismus existieren kann. Das ist im Übrigen – jedenfalls für mich – wichtig, weil ich sage: Ich will, dass die Letztentscheidung über die Frage von Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit ein Mensch trifft und keine Maschine.</p>
        <p klasse="J">Unter dem Strich lässt sich sagen: Am Ende gibt es unterschiedliche Einschätzungen, auch bei uns in der SPD, in meiner Fraktion und in meiner Partei. Wir machen daraus auch keinen Hehl. Wir streiten uns konstruktiv. In meiner Bewertung komme ich zu dem Schluss – letzter Satz –, dass die Neuordnung des europäischen Urheberrechts wichtig und richtig ist, dass der Mechanismus nach Artikel 13 vertretbar ist; deswegen wünsche ich mir persönlich, dass er am Ende auf europäischer Ebene auch wirksam wird.</p>
        <p klasse="J">Herzlichen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)</kommentar>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Martin Rabanus. – Nächste Rednerin: für die Fraktion Die Linke Anke Domscheit-Berg.</p>
      </rede>
      <rede id="ID198508800">
        <p klasse="redner"><redner id="11004703"><name><vorname>Anke</vorname><nachname>Domscheit-Berg</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Anke Domscheit-Berg (DIE LINKE):<a id="S10018" name="S10018" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten uns viel versprochen von der europäischen Urheberrechtsreform, zum Beispiel rechtssichere Ausnahmen vom Urheberrecht für Bildung, Wissenschaft, Kunst und Kulturerbe, mehr Einnahmen für Urheber und faire Chancen auch für kleine Unternehmen. Leider bekamen wir stattdessen ein rechtliches Monstrum, das Geschäftsmodelle aus dem Zeitalter der Druckerpresse künstlich am Leben erhält und dafür Kunst und Satire, Meinungsfreiheit und Jugendkultur, ja selbst die Zukunftschancen kleiner und kreativer Unternehmen opfert.</p>
        <p klasse="J">5 Millionen Petitionsunterschriften ignoriert, unbequeme Gutachten der Kommission unter dem Tisch gehalten, Tausende Gegner als computergesteuerte Bots diskreditiert – diejenigen, die diese Urheberrechtsreform verbrochen haben, werden sich noch wünschen, dass das alles Bots waren und nicht Wählerinnen und Wähler, die zur EU-Wahl gehen werden.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Auf die Europaabgeordneten der Linken ist jedenfalls Verlass. Sie stimmten geschlossen gegen diese Reform – aber leider nur sie; denn am 12. September 2018 hoben im EU-Parlament 100 Prozent der CDU/CSU-Abgeordneten, zwei Drittel aller Sozialdemokraten,</p>
        <kommentar>(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Was? So viele?)</kommentar>
        <p klasse="O">mehr als die Hälfte der Grünenabgeordneten und auch ein Drittel der Liberalen ihre Hand für diese unsägliche Reform.</p>
        <p klasse="J">Uns Gegnerinnen und Gegner beleidigte man als inkompetent und urheberfeindlich. Ich bin aber selbst eine der vielen Urheberinnen, habe Bücher, Artikel und über 100 Kolumnen veröffentlicht. Ich weiß ganz genau, dass Artikel 12 der Urheberrechtsreform den Autoren nicht mehr, sondern bis zu 50 Prozent weniger Einnahmen über die VG WORT beschert.</p>
        <p klasse="J">Inkompetent sind wohl auch kaum die Unterzeichne­rinnen und Unterzeichner eines offenen Briefes, die davor warnen, dass Artikel 13 aus dem Internet ein Werkzeug automatisierter Überwachung seiner Nutzer macht,</p>
        <kommentar>(Zuruf der Abg. Beatrix von Storch [AfD])</kommentar>
        <p klasse="O">Start-ups und kleine Unternehmen benachteiligt und gegen europäische Grundrechte verstößt. Zu ihnen gehören Tim Berners-Lee, der Erfinder des World Wide Web, Jimmy Wales, der Gründer der Wikipedia, Mitchell ­Baker, Vorständin von Mozilla, aber auch Forscher aus Berkeley und Harvard sowie weitere Internetpioniere.</p>
        <p klasse="J">Schreiende Inkompetenz findet sich auf der ganz anderen Seite der Debatte. So leugnet der CDU-Europaabgeordnete Voss, dass die Urheberrechtsreform automatische Filtersysteme, sogenannte Uploadfilter, vorsieht, weil der Begriff in dem Papier fehlt. Aber allein während dieser Rede werden mehr als 2 000 Stunden YouTube-Videos hochgeladen. Hätte Voss den allerkleinsten Schimmer von Technologiekompetenz,</p>
        <kommentar>(Lachen des Abg. Manuel Höferlin [FDP])</kommentar>
        <p klasse="O">würde er wissen, dass eine sofortige Erkennung und Sperrung urheberrechtlich geschützter Inhalte bei so großen Datenmengen ohne Uploadfilter unmöglich ist.</p>
        <p klasse="J">Nachdem sie mit ihrer Zustimmung den Koalitionsvertrag brach, gab selbst Justizministerin Barley zu, dass es Uploadfilter braucht, die jeden einzelnen Inhalt beim Hochladen durchleuchten.</p>
        <p klasse="J">Aber diese Filter irren häufig. So machte sich die GEMA zum Gespött auf Twitter, als sie schrieb, dass künstliche Intelligenz Gesichter erkennen und einparken könne und es deshalb ein Leichtes sei, zwischen Parodie und Original zu entscheiden. Mich schockt diese Ahnungslosigkeit; denn als Mitglied der Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz“ beschäftige ich mich häufig mit den hohen Fehlerraten, gerade bei Gesichtserkennung durch KI. Diese Uploadfilter entdecken selbst bei Videos mit weißem Rauschen Urheberrechtsverletzungen, verwechseln Vogelstimmen aus dem Wald mit geschützten Melodien und sperren Livestreams von Demonstrationen, nur weil irgendwo im Hintergrund mal kurz ein geschütztes Lied ertönte.</p>
        <p klasse="J">Von 10 000 Inhalten soll übrigens nach Angaben der Urheberrechtslobby nur ein einziger das Urheberrecht verletzen. Das sind lächerliche 0,01 Prozent. Die Fehlerrate ihrer Uploadfilter geben Hersteller mit – offensichtlich auch noch geschönten – 1 Prozent an. Aus diesen Zahlen kann man aber das Verhältnis von zu Recht und zu Unrecht gesperrten Inhalten errechnen: Auf 100 zu Recht gesperrte Inhalte kommen 10 000 zu Unrecht gesperrte Inhalte. Das sind jährlich etwa 30 Millionen unrechtmäßig gesperrte Inhalte. Diese Dimensionen, diese eklatante Verletzung der Verhältnismäßigkeit meinen wir, wenn wir von einer Einschränkung der Meinungsfreiheit und von eingeschränkter digitaler Teilhabe reden.</p>
        <p klasse="J">Wer ein solches Internet nicht will, der sollte dagegen protestieren, unter anderem bei den Massendemos am 23. März.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Noch können wir diesen Angriff auf unsere Grundrechte und Kultur verhindern; denn wir sind viele. Wir wissen, wovon wir reden, und wir sind keine Bots.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der LINKEN – Mechthild Heil [CDU/CSU]: Ein bisschen mehr Achtung vor den Kollegen wäre auch okay!)</kommentar>
        <p klasse="J">Im Übrigen bin ich der Auffassung, dass Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen nichts im Strafrecht verloren haben. § 219a muss weg.</p>
        <p klasse="J">Vielen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der LINKEN)</kommentar>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Anke Domscheit-Berg. – Nächster Redner in der Debatte: Tankred Schipanski für die CDU/CSU-Fraktion.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID198508900">
        <p klasse="redner"><redner id="11004143"><name><vorname>Tankred</vorname><nachname>Schipanski</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Tankred Schipanski (CDU/CSU):<a id="S10019" name="S10019" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J_1">Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Lassen Sie es mich wie der Kollege Rabanus machen und sachlich auf diese gesamte Richtlinie schauen.</p>
        <kommentar>(Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Wer war denn hier unsachlich?)</kommentar>
        <p klasse="J">Ich bin schon entsetzt, wie die AfD hier popularisiert und sagt: Das Urheberrecht zerstört das Internet. – Die Kollegin Domscheit-Berg von der Linken spricht davon: Urheberrecht verbricht etwas. – Ich glaube, das Urheberrecht – da sind wir uns doch hier alle einig – hat zum Ziel, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Urheber und der Nutzer von urheberrechtlich geschützten Werken zu finden. Eine Anpassung dieses Urheberrechts an die digitalen Entwicklungen ist notwendig, insbesondere weil die digitale Welt von der sogenannten Plattformökonomie gekennzeichnet ist.</p>
        <p klasse="J">Ich finde es auch nicht gut, Manuel Höferlin, dass man hier so einen Keil reintreibt zwischen Rechtspolitiker und Digitalpolitiker. Ich selber bin seit 2009 sowohl mit Digitalem beschäftigt als auch stellvertretendes Mitglied im Rechtsausschuss, und es ist unser politischer Auftrag, einen tragfähigen Kompromiss auch in diesen Streitstellungen oder Fragestellungen zu finden.</p>
        <kommentar>(Manuel Höferlin [FDP]: Das ist ja noch schlimmer!)</kommentar>
        <p klasse="J">Das haben wir insbesondere auch gemacht in der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“, die 2011 ihre Empfehlungen ausgesprochen hat. Da gab es eine Projektgruppe zu Urheberrecht in Wissenschaft und Forschung, und aus dieser haben wir schon eine ganze Menge abgearbeitet.</p>
        <p klasse="J">Ich schaue mal in die 17. Legislatur, als wir die Enquete-Kommission hatten. Wir haben die Wissenschaftsschranke, § 52a Urheberrechtsgesetz, damals verlängert. Wir haben das Zweitverwertungsrecht eingeführt. Wir hatten das Leistungsschutzrecht für Presseverlage beschlossen.</p>
        <kommentar>(Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war ein großer Fehler!)</kommentar>
        <p klasse="J">In der 18. Legislatur haben wir die Entfristung von § 52a beschlossen, außerdem eine allgemeine Wissenschafts- und Forschungsschranke eingeführt. Wir haben ein neues Urhebervertragsrecht in der letzten Legislatur auf den Weg gebracht. Das alles sind Projekte, die wir im Koalitionsvertrag vereinbart und auch gut umgesetzt haben.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Martin Rabanus [SPD])</kommentar>
        <p klasse="J">Auch für die 19. Legislatur haben wir uns konkrete Sachen vorgenommen. Das ist jetzt nicht Gegenstand dieser Debatte.</p>
        <p klasse="J">Aber 2016 hat sich auch die Europäische Union auf den Weg gemacht, um das Urheberrecht der Mitgliedstaaten mittels einer Richtlinie an die Digitalisierung anzupassen. Das ist löblich. Mit Blick auf Deutschland, muss ich aber sagen, ist es nicht unbedingt nötig, da wir eben schon permanent unser Recht seit 2011 anpassen und fit machen.</p>
        <p klasse="J">Deutschland ist aber einer von 28 Mitgliedstaaten der EU, und so haben wir uns einem konstruktiven Dialog nicht verwehrt, und der Staatssekretär hat die Historie auch entsprechend dargestellt. Das Ergebnis ist jetzt diese Urheberrechtsrichtlinie, die ich gerne aus Sicht des deutschen Urheberrechts ein Stück weit bewerten möchte. Dabei kommt es mir auf vier Kernfelder an, die zu Recht auch in der öffentlichen Diskussion stehen.</p>
        <p klasse="J">Erster großer Regelungsbereich ist Artikel 11, das Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Es klang schon an, es ist kein Geheimnis: Ich bin kein Freund davon, kein Freund der nationalen oder europäischen Regelung. Ich hätte mir gewünscht, dass das BMJV das Ganze evaluiert, bevor wir das Richtung Europa ausbreiten.</p>
        <p klasse="J">Zweiter großer Punkt ist Artikel 13, die Plattformverantwortlichkeit. Ich glaube, dass Plattformen in eine stärkere Verantwortung genommen werden müssen, ist Konsens. Umstritten ist ein ganzes Stück weit der Weg. Wir alle wissen: Verantwortung bedeutet Haftung, und dabei müssen die Haftungsregeln klar sein – ebenso wie die Enthaftungsregeln. Dafür erscheinen mir die gegenwärtigen Begrifflichkeiten noch zu unklar. Es gibt sehr viele offene Rechtsbegriffe, und Ziel muss es sein, sogenannte Uploadfilter zu verhindern.</p>
        <kommentar>(Beifall des Abg. Matthias Hauer [CDU/CSU])</kommentar>
        <p klasse="O">Das ist die eindeutige Botschaft unseres Koalitionsvertrags, und dem fühlen wir uns auch verpflichtet.</p>
        <p klasse="J">Wir haben dieses ganz bewusst aufgenommen, weil wir eben keine Beschränkung von Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit wollen, sondern beides mit einem klugen Urheberrecht sichern möchten. Ansgar Heveling hat das verfassungsrechtliche Spannungsfeld, finde ich, sehr gut dargestellt. Es gibt meines Erachtens in Artikel 5 Grundgesetz auch einen konkreten Auftrag für die kommunikative Selbstbestimmung; Artikel 5 soll als einheitliche Kommunikationsfreiheit aufgefasst werden; der Kommunikationsprozess durch den Einzelnen muss autonom gestaltbar bleiben.</p>
        <p klasse="J">Dritter großer Regelungsaspekt ist das Urhebervertragsrecht, Artikel 14 bis 16a. Auch hier, denke ich, haben wir eine gute nationale Regelung gefunden, die das europäische Recht nicht gefährden darf.</p>
        <p klasse="J">Vierter großer Regelungskomplex ist Text- und Data-Mining – Artikel 3a der Richtlinie –; Kollege Rabanus hat es angesprochen. Sehr richtig: Mit Blick auf KI, künstliche Intelligenz, ist es eine gute Vorschrift.<a id="S10020" name="S10020" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Im Ergebnis: Diese Urheberrechtsrichtlinie hat wie jede gesetzliche Regelung Licht und Schatten. Es obliegt den Kollegen im Europäischen Parlament, darüber zu entscheiden. Im Bundestag obliegt uns dann eine eventuelle nationale Umsetzung; darauf hat Kollegin Winkelmeier-Becker sehr richtig hingewiesen. Das weitere Verfahren hängt somit von der Entscheidung des Europäischen Parlamentes ab. Dort verhält es sich ähnlich wie im Deutschen Bundestag, dass jeder Abgeordnete seinem Gewissen verpflichtet ist und entsprechend entscheiden muss.</p>
        <kommentar>(Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Na, das ist ja neu!)</kommentar>
        <p klasse="J">Wir haben in der heutigen Aktuellen Stunde die Urheberrechtsrichtlinie bewertet und eingeordnet, eine Entscheidungskompetenz fällt uns nicht zu. Wir sind erst wieder gefragt, wenn es eventuell an die nationale Umsetzung geht; darüber werden wir dann hier diskutieren.</p>
        <p klasse="J">Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)</kommentar>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Tankred Schipanski. – Nächste Rednerin für die SPD-Fraktion: Dr. Nina Scheer.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID198509000">
        <p klasse="redner"><redner id="11004396"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Nina</vorname><nachname>Scheer</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Dr. Nina Scheer (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fand in der Debatte bezeichnend, dass die Reden, in denen am meisten Kritik an dem Gesamtregelwerk vorgebracht wurde – ich halte eine der letzten Reden am heutigen Nachmittag und habe einige Reden davor mitbekommen –, überhaupt keine Vorschläge zur Umsetzung enthielten.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)</kommentar>
        <p klasse="O">Das betrifft durchaus auch Rednerinnen und Redner, bei denen ich mir aufgrund unterstellter Kompetenz erhofft hatte, Vorschläge zu hören.</p>
        <kommentar>(Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Das war bei mir anders!)</kommentar>
        <p klasse="O">Es müsste möglich sein, einfach vorzuschlagen, wie ein greifbarer und auch umsetzbarer Urheberrechtsschutz bitte schön aussehen soll. Das ist unterblieben.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Nein, ist es nicht!)</kommentar>
        <p klasse="O">– Doch, es ist unterblieben. Dazu wurde in den Reden hier nichts gesagt. – Ich möchte nicht versäumen, das voranzustellen; denn fünf Minuten Redezeit sind immer schnell vorbei.</p>
        <kommentar>(Manuel Höferlin [FDP]: Genau! Deshalb haben wir auch dazu nichts gesagt! Sie haben Ihre Frage gerade selber beantwortet!)</kommentar>
        <p klasse="J">Man muss natürlich aufpassen, dass die Mechanismen, die schon kritisiert wurden, nicht tatsächlich dazu führen, dass man unterm Strich weniger hat, als man möchte. Man darf nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Wenn man die Meinungsfreiheit wirklich wertschätzt, wenn man wirklich meint, dass man das auch regulativ gestalten muss – der Meinung bin ich als überzeugte Demokratin –, dann kann man eigentlich nur ein Modell befürworten, das Freiheit und Regularien zusammenbringt, das dafür sorgt, dass etwas erlaubt ist und zugleich vergütet wird. Das ist das Optimum, denke ich mal.</p>
        <kommentar>(Dr. Alice Weidel [AfD]: Wie Zensur in China! Die Chinesen machen das auch!)</kommentar>
        <p klasse="O">Das sollten wir alle anstreben: Freiheit, aber eine Vergütungspflicht. Daran sollte man sich grundsätzlich orientieren.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Abg. Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])</kommentar>
        <p klasse="J">Wir müssen jetzt aber auch erkennen, dass wir uns nicht in der Stunde null befinden. Vielmehr erleben wir ein Verlagssterben gigantischen Ausmaßes.</p>
        <kommentar>(Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Das hat doch andere Gründe!)</kommentar>
        <p klasse="O">Wir erleben, dass Urheberrechtsschutz geprellt wird, dass das Urheberrecht nicht richtig umgesetzt wird. Das sind einfach Tatsachen. Damit habe ich noch gar keine Maßnahmen angesprochen. Ich möchte erst mal eine Tatsachenbeschreibung liefern. Das muss doch mal gesagt werden dürfen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Darüber haben wir schon längst geredet!)</kommentar>
        <p klasse="J">Die Tatsachenbeschreibung zeigt, dass wir in Deutschland und weltweit gigantische Marktmächte zu beklagen haben, dass es kartellrechtliche Definitionen von relevanten Märkten gibt, die zu ungleichen kartellrechtlichen Ausgestaltungen führen, die wiederum dazu führen, dass größere Akteure kartellrechtlich ganz anderen Maßstäben unterworfen sind als kleinere Akteure. Das ist auch alles Ausfluss eines Versagens von Politik. Deswegen ist es hier dringend nötig, dass die Politik wieder an ihren Platz zurückgerufen wird und tatsächlich zur Tat schreitet.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Das hat mit Konzentration was zu tun!)</kommentar>
        <p klasse="J">Jetzt ist eben die Frage, inwieweit das mit der Urheberrechtsreform geleistet wird.</p>
        <p klasse="J">Meine Redezeit ist bald zu Ende. Es sind viele gute Punkte der Urheberrechtsreform genannt worden, denen ich mich anschließe. Martin Rabanus hat einiges genannt, auch die Kolleginnen und Kollegen von CDU/CSU.</p>
        <kommentar>(Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe auch Vorschläge gemacht!)<a id="S10021" name="S10021" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="O">Es sind einige Punkte aus der Urheberrechtsrichtlinie genannt worden, die tatsächlich geeignet sind, dem dringenden Handlungsbedarf, den wir auf der urheberrechtlichen Seite haben, Rechnung zu tragen. Wir führen eine kritische Diskussion über die Uploadfilter und den Artikel 13. Ich möchte daran appellieren, zu schauen, inwieweit man tatsächlich jetzt noch in dem Trilogverfahren zu Änderungen kommen könnte, anhand der Leitlinie, die ich gleich zu Anfang genannt habe: ein Modell zu schaffen, das tatsächlich einen Erlaubnisraum mit Vergütungsverpflichtung beinhaltet. Daran müsste man sich heranwagen. Es muss aber zugleich klar sein, dass Verstöße gegen das Urheberrecht nicht einfach hingenommen werden können.</p>
        <p klasse="J">Eines möchte ich zum Schluss, in den letzten 40 Sekunden, sagen: Die Meinungsvielfalt, die von der Freiheit lebt, von der wir immer sprechen und die von allen, die keine Vorschläge gemacht haben, so sehr betont wurde, kann nur dann gewährleistet sein, wenn tatsächlich Pluralität existiert. Pluralität ist nicht gegeben, wenn sich Monopolstrukturen Bahn brechen. Diese Monopolstrukturen gibt aber es schon längst. Deswegen ist das Primat der Politik dringend gefragt.</p>
        <p klasse="J">Vielen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Manuel Höferlin [FDP]: Sie machen doch die Kleinen kaputt damit! Sie machen doch Innovationen kaputt!)</kommentar>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Nina Scheer. – Nächster Redner für die CDU/CSU-Fraktion: Alexander Hoffmann.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID198509100">
        <p klasse="redner"><redner id="11004304"><name><vorname>Alexander</vorname><nachname>Hoffmann</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Alexander Hoffmann (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was kann man am Ende dieser Aktuellen Stunde zu den Redebeiträgen von AfD, FDP, Grünen und Linken sagen?</p>
        <kommentar>(Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hallo? Differenzieren sollte man schon noch!)</kommentar>
        <p klasse="O">Mir ist ganz ehrlich am Ende nur noch eines eingefallen. Ich will es so nennen: Opposition um jeden Preis.</p>
        <kommentar>(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben Sie eigentlich zugehört?)</kommentar>
        <p klasse="O">Es ist anders nicht zu erklären, dass Sie dieses Thema nicht bearbeiten, dass Sie vorsichtig Missverständnisse streuen oder, ich sage mal, mit vagen Behauptungen agieren.</p>
        <kommentar>(Manuel Höferlin [FDP]: Ich habe den Koalitionsvertrag vorgelesen!)</kommentar>
        <p klasse="O">Vielmehr werden Falschbehauptungen in die Welt gesetzt, dass die Schwarte kracht.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die CDU hat immer recht!)</kommentar>
        <p klasse="J">Falschbehauptung Nummer eins:</p>
        <kommentar>(Manuel Höferlin [FDP]: Ich habe Ihren Koalitionsvertrag zitiert!)</kommentar>
        <p klasse="O">Wenn diese Reform kommt, dann wird man vieles nicht mehr hochladen dürfen.</p>
        <kommentar>(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Unbelegte Behauptung!)</kommentar>
        <p klasse="O">Es ist bereits heute so, dass Dinge, die urheberrechtlich geschützt sind, nicht hochgeladen werden dürfen. Der Rechtsstaat gewährleistet das Grundrecht auf Eigentum. Davon ist auch das geistige Eigentum erfasst. Nun weiß ich, dass die Linken mit Eigentum wenig am Hut haben.</p>
        <kommentar>(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Was? Da kennen Sie mich aber schlecht! Darum bin ich für die beitragsfinanzierte Rente!)</kommentar>
        <p klasse="O">Dass aber jetzt plötzlich auch die FDP in diese Richtung agiert, macht mich tatsächlich nachdenklich.</p>
        <kommentar>(Manuel Höferlin [FDP]: Machen wir gar nicht!)</kommentar>
        <p klasse="J">Falschbehauptung Nummer zwei: Diese Reform richtet sich nur gegen die User, gegen die 15-, 16-jährigen Schüler, die da doch einfach nur etwas hochladen wollen.</p>
        <kommentar>(Manuel Höferlin [FDP]: Und gegen die innovativen Unternehmen!)</kommentar>
        <p klasse="O">Auch das ist falsch. Diese Reform richtet sich gegen die großen milliardenschweren Plattformbetreiber.</p>
        <kommentar>(Manuel Höferlin [FDP]: Das Gegenteil ist richtig!)</kommentar>
        <p klasse="O">Heute ist letztendlich der Schüler dafür verantwortlich, dass in seinem Video urheberrechtlich geschützte Dinge nicht mit hochgeladen werden. Profiteur davon ist der Plattformbetreiber, der Milliarden damit verdient, weil er dieses Video am Schluss mit seinen Werbeschnipseln garniert.</p>
        <kommentar>(Dr. Patrick Sensburg [CDU/CSU]: Genau!)</kommentar>
        <p klasse="O">Wir wollen, dass derjenige, der verdient, auch derjenige ist, der dafür verantwortlich ist, dass dabei urheberrechtlich alles im Reinen ist.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU – Manuel Höferlin [FDP]: Und neue Unternehmen keine Chance kriegen!)</kommentar>
        <p klasse="J">Wir haben eine Schieflage bei der Frage der Rechteverwertung im Netz. Die Kollegin Winkelmeier-Becker hat es vorhin skizziert. Wir wissen, dass YouTube einen Marktanteil von 35 bis 40 Prozent hat. Ein großer Teil der Videostreams im Netz findet bei YouTube statt. Demgegenüber stehen 2 bis 5 Prozent aller urheberrechtlichen Vergütungen. Macht Sie das nicht nachdenklich?</p>
        <kommentar>(Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie erreichen doch auch die kleinen Plattformen damit!)<a id="S10022" name="S10022" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="J">Falschbehauptung Nummer drei: Die Plattformbetreiber müssen, um das Haftungsrisiko zu minimieren, in überzogenem Umfang blocken; Stichwort: „Overblocking“. – Nein. Ich wette mit Ihnen um jeden Betrag. Wissen Sie, warum? Weil Plattformbetreiber Geld verdienen wollen! Sie wollen im Wettbewerb bleiben. Wissen Sie, was passieren wird? Sie werden sich sehr aktiv darum kümmern, diese Rechte zu erwerben,</p>
        <kommentar>(Manuel Höferlin [FDP]: Die Großen! Die Kleinen nicht! Die Großen können das!)</kommentar>
        <p klasse="O">weil sie weiterhin für User attraktiv sein wollen. Deswegen ist das Argument des Overblockings – Entschuldigung – eine reine Erfindung.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Manuel Höferlin [FDP]: Sie fördern YouTube und Facebook mit Ihrem Gesetz!)</kommentar>
        <p klasse="J">Falschbehauptung Nummer vier: Die Meinungsfreiheit wird beschnitten. – Dazu sage ich Ihnen ganz ehrlich: Wenn ein 15-, 16-jähriger Schüler ein Video hochlädt, das mit einer Musik unterlegt ist, stellt sich die Frage: Was hat die Musik im Hintergrund mit Meinungsfreiheit zu tun? Im Übrigen weise ich darauf hin, dass die Meinungsfreiheit heute schon in dem Moment, in dem urheberrechtlich geschütztes Gut verletzt wird, auf Schranken trifft.</p>
        <kommentar>(Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Machen Sie mal ein Familienfoto bei einer Hochzeit und laden es hoch!)</kommentar>
        <p klasse="J">Falschbehauptung Nummer fünf: Uploadfilter bedeuten das Ende der Freiheit im Internet. – Das ist eines meiner Lieblingsargumente unter den erfundenen Argumenten. Bereits heute gibt es Uploadfilter.</p>
        <kommentar>(Dr. Patrick Sensburg [CDU/CSU]: Ständig!)</kommentar>
        <p klasse="O">YouTube arbeitet heute schon mit einer Software, der sogenannten Content ID,</p>
        <kommentar>(Zuruf der Abg. Anke Domscheit-Berg [DIE LINKE])</kommentar>
        <p klasse="O">und die ist in der Lage, anhand eines bestimmten Algorithmus, liebe Frau Kollegin, anhand von Maßstäben, die wir nicht gesetzt haben und die für uns nicht nachvollziehbar sind, Unterschiede herauszufiltern, und das schon seit Jahren. Wo sind denn da bitte Ihre Demons­trationen gewesen? Das hat Sie jahrelang offensichtlich überhaupt nicht interessiert.</p>
        <kommentar>(Beifall des Abg. Thomas Heilmann [CDU/CSU] – Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch!)</kommentar>
        <p klasse="J">Ich komme zur Falschbehauptung Nummer sechs: Die Abstimmung im EU-Parlament sollte vorgezogen werden, um die Gegner zu überrumpeln. – Wahnsinn, AfD! Diese Behauptung ist reine Erfindung. Die Abstimmung war schon immer für Ende März geplant.</p>
        <kommentar>(Anke Domscheit-Berg [DIE LINKE]: Es gibt ein Protokoll über den Änderungsantrag!)</kommentar>
        <p klasse="O">Sie wird Ende März stattfinden. – Das ist reine Erfindung.</p>
        <p klasse="J">Sie sehen es: In fünf Minuten sechs Falschbehauptungen! Alle widerlegt! Ich könnte so weitermachen. Leider habe ich nur fünf Minuten Redezeit.</p>
        <p klasse="J">Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Da nützt auch der schöne Anzug nichts, die Rede wird nicht besser!)</kommentar>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Alexander Hoffmann. – Jetzt kommt der letzte Redner in dieser Aktuellen Stunde, und das ist für die SPD-Fraktion Dr. Jens Zimmermann.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Astrid Mannes [CDU/CSU])</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID198509200">
        <p klasse="redner"><redner id="11004603"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Jens</vorname><nachname>Zimmermann</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Dr. Jens Zimmermann (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich habe gedacht, es würde zum Ende hin langweilig werden. Vielen Dank, Kollege Hoffmann; Sie haben ja noch mal für ein bisschen Stimmung im Raum gesorgt.</p>
        <kommentar>(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist das ein Lob?)</kommentar>
        <p klasse="J">Ich will aber zu Beginn für die SPD noch mal klarmachen: Wir stehen natürlich auf der Seite der Kreativen, der Urheberinnen und Urheber, derjenigen, die viel Arbeit da reinstecken, die davon leben. Die sollen am Ende dafür auch einen ordentlichen und angemessenen finanziellen Ausgleich bekommen, meine Damen und Herren.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie der Abg. Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])</kommentar>
        <p klasse="J">Aber wir als SPD stehen eben auch ganz genauso auf der Seite der Freiheit, der Meinungsfreiheit, und wir stehen auch auf der Seite derjenigen, die jetzt Sorge haben, dass es aufgrund der technischen Möglichkeiten, die der Kollege gerade geschildert hat, zu Einschränkungen kommen könnte. Ich finde, dass man beides möchte, dass man den Kreativen und den Urhebern zu ihrem Recht verhelfen will und dass man dabei die Meinungsfreiheit nicht einschränken will – das sind doch die Positionen –, das ist der Bereich, in dem sich die Diskussion bewegt. Aber so schräg die Diskussion hier heute auch war in der Aktuellen Stunde: Es kann offenbar gar nicht populistisch genug sein. Wenn es darum geht, irgendwo auf der Straße eine Wählerin oder einen Wähler abzuholen, dann wird hier sofort nur noch in eine Richtung polemisiert. Und das ist ganz explizit nicht unsere Auffassung, meine Damen und Herren.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie der Abg. Dr. Astrid Mannes [CDU/CSU] – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Hat niemand gemacht!)<a id="S10023" name="S10023" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="J">Ich war selbst dabei, als wir im Kanzleramt bei den Koalitionsverhandlungen über genau diesen Passus, über die Frage der Uploadfilter, diskutiert haben. Uns war damals vollkommen klar, dass wir den Urheberinnen und Urhebern ihr Recht gewähren wollen. Aber wir haben damals gesagt: Wir sind der Meinung: Uploadfilter sind das falsche Instrument an der Stelle. – Insofern ist es auch kein Widerspruch, dass beide Dinge im Koalitionsvertrag stehen. Ich finde gerade, es macht absolut Sinn, dass beide Dinge im Koalitionsvertrag stehen. Aber das ist ein Punkt, bei dem vielen Sand in die Augen gestreut wird. Wenn man sich, so wie Manuel Höferlin das getan hat, hierhinstellt und sagt, es wäre ein Bruch des Koalitionsvertrages,</p>
        <kommentar>(Manuel Höferlin [FDP]: Ja! Ist es! Ist es ja auch!)</kommentar>
        <p klasse="O">wenn man diese Bedingung – keine Uploadfilter – nicht erfüllen kann, dann wird bewusst etwas weggelassen. Die Bundesregierung hätte das in Brüssel einfach durchziehen können. Dann wäre aber das gesamte Paket gescheitert. Das ist ja die Wahrheit dahinter. Hätte man das gemacht, hätten wir das zweite Ziel, zu dem wir uns im Koalitionsvertrag verpflichtet haben, nämlich mit der Urheberrechtsnovelle auch den Kreativen zu helfen, nicht erfüllen können.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Thomas Heilmann [CDU/CSU])</kommentar>
        <p klasse="J">Das ist die Situation, vor deren Hintergrund die Diskussion stattfindet. Dass das eine schwierige Situation ist, dass das ein Dilemma ist, das sehen wir doch gerade. So, wie wir hier ringen, machen wir das selten. Aber ich finde: Das ist doch erst mal eigentlich was Positives. Wir diskutieren hier hart in der Sache, und wir wägen Argumente gegeneinander ab. Das macht die CDU parteiintern, das machen wir parteiintern. Ich mache mir eigentlich eher Gedanken, weil es in anderen Parteien so zu sein scheint, dass es dort nur eine klare Meinung gibt. Wir schauen mal: Irgendwann ändern sich Mehrheiten auch wieder. Dann ist das Spiel vielleicht anders. Aber deswegen ist ein Ringen um die sinnvollste Lösung an der Stelle etwas Positives.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)</kommentar>
        <p klasse="J">Ich will aber auch sagen: Ja, ich tue mich mit den Uploadfiltern sehr, sehr schwer. Wir haben gerade heute ein aktuelles Beispiel. Das hat überhaupt nichts mit Europa zu tun. Es ist in den USA passiert. Präsidentschaftskandidatin Elizabeth Warren hat ein Video auf Facebook hochgeladen, in dem sie die Zerschlagung dieses Konzernes fordert. Das hat eine gewisse Ironie. Das sehe ich auch. Aber dieses Video wurde von Facebook herausgefiltert, weil sie angeblich illegalerweise das Logo dieses Unternehmens in ihrem Video verwendet hat.</p>
        <kommentar>(Manuel Höferlin [FDP]: Ja, da hat sie wohl vorher nicht gefragt!)</kommentar>
        <p klasse="O">Genau das ist eben wieder einer dieser Punkte, bei dem wir Probleme bekommen. Deswegen sage ich ganz klar: Vorsicht, was das angeht!</p>
        <p klasse="J">Aber – eigentlich würde man das doch in der Schule lernen – wenn wir zwei Positionen haben, die widerstreitend sind, dann müssen wir doch gemeinsam nach einem Kompromiss suchen. Ich glaube, dieser Kompromiss ist auch im Europaparlament nach wie vor möglich.</p>
        <p klasse="J">Also, meine Damen und Herren, um noch einmal zusammenzufassen: Wir, die SPD, stehen auf der Seite der Kulturschaffenden. Wir stehen auf der Seite derer, die für ein freies Internet kämpfen. Wir sind der Meinung, dass auch Demonstrationen dafür und die freie Ausübung dieser Meinung absolut legitim sind.</p>
        <kommentar>(Zuruf der Abg. Beatrix von Storch [AfD])</kommentar>
        <p klasse="O">Wir sind der Meinung, dass wir am Ende einen fairen Interessenausgleich brauchen. Eine Urheberrechtsreform mit einem veränderten Artikel 13 ist nach wie vor möglich; und dafür sollten wir uns alle einsetzen.</p>
        <p klasse="J">Herzlichen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)</kommentar>
        <name>Vizepräsidentin Claudia Roth:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Dr. Zimmermann. – Damit ist die Aktuelle Stunde beendet.</p>
        <p klasse="J">Wir sind am Schluss unserer heutigen Tagesordnung.</p>
        <p klasse="J">Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 14. März 2019, 9 Uhr, ein.</p>
        <p klasse="J">Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Restmittwoch, mit allem Möglichen: Fußball und anderem.</p>
        <p klasse="T_Beratung">(Schluss: 17.01 Uhr)</p>
      </rede>
    </tagesordnungspunkt>
    <sitzungsende sitzung-ende-uhrzeit="17:01"/>
  </sitzungsverlauf>
  <anlagen>
    <anlagen-titel>Anlagen zum Stenografischen Bericht</anlagen-titel>
    <anlage>
      <anlagen-titel>Anlage 1</anlagen-titel>
      <anlagen-text anlagen-typ="Liste der entschuldigten Abgeordneten">
        <a id="S10025" name="S10025" typ="druckseitennummer"/>
        <p klasse="Anlage_2">Liste der entschuldigten Abgeordneten</p>
        <p klasse="J">
          <table>
            <tbody>
              <tr>
                <th>Abgeordnete(r)</th>
                <th/>
              </tr>
              <tr>
                <td>Bas, Bärbel</td>
                <td>SPD</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Bystron, Petr</td>
                <td>AfD</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Deligöz, Ekin</td>
                <td>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Hartmann, Verena</td>
                <td>AfD</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Held, Marcus</td>
                <td>SPD</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Heßenkemper, Dr. Heiko</td>
                <td>AfD</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Hohmann, Martin</td>
                <td>AfD</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Kapschack, Ralf</td>
                <td>SPD</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Kemmerich, Thomas L.</td>
                <td>FDP</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Korte, Jan</td>
                <td>DIE LINKE</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Kotting-Uhl, Sylvia</td>
                <td>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Lamers, Dr. Dr. h. c. Karl A.</td>
                <td>CDU/CSU</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Lay, Caren</td>
                <td>DIE LINKE</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Leidig, Sabine</td>
                <td>DIE LINKE</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Magwas, Yvonne*</td>
                <td>CDU/CSU</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Marks, Caren</td>
                <td>SPD</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Meiser, Pascal</td>
                <td>DIE LINKE</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Müller-Böhm, Roman</td>
                <td>FDP</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Müntefering, Michelle</td>
                <td>SPD</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Oehme, Ulrich</td>
                <td>AfD</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Petry, Dr. Frauke</td>
                <td>fraktionslos</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Raabe, Dr. Sascha</td>
                <td>SPD</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Remmers, Ingrid</td>
                <td>DIE LINKE</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Schmidt, Dr. Frithjof</td>
                <td>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Schulz, Jimmy</td>
                <td>FDP</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Sendker, Reinhold</td>
                <td>CDU/CSU</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Solms, Dr. Hermann Otto</td>
                <td>FDP</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Tack, Kerstin</td>
                <td>SPD</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Tackmann, Dr. Kirsten</td>
                <td>DIE LINKE</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Todtenhausen, Manfred</td>
                <td>FDP</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Vogel (Olpe), Johannes</td>
                <td>FDP</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Walter-Rosenheimer, Beate</td>
                <td>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Werner, Katrin</td>
                <td>DIE LINKE</td>
              </tr>
            </tbody>
          </table>
        </p>
        <p klasse="p">* aufgrund gesetzlichen Mutterschutzes</p>
      </anlagen-text>
    </anlage>
    <anlage>
      <anlagen-titel>Anlage 2</anlagen-titel>
      <anlagen-text anlagen-typ="Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/8181)">
        <p klasse="Anlage_2">Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/8181)</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 1</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Steffen Bilger auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Inwiefern kann mithilfe der Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur der Aufbau von Ladeinfrastruktur bezuschusst werden, die an solchen Stellflächen im öffentlichen Raum errichtet werden soll, die im Sinne einer Sondernutzung nach § 5 des Carsharinggesetzes (CsgG) oder entsprechenden Gesetzen der Länder ausschließlich Carsharingfahrzeugen zugeordnet sind, und auf welche andere (rechtliche, finanzielle oder sonstige) Weise fördert die Bundesregierung die Errichtung von Ladepunkten gezielt für Carsharingfahrzeuge?</p>
        <p klasse="J">Über das Förderprogramm Ladeinfrastruktur des BMVI kann nur öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur gefördert werden, das heißt Ladepunkte, die sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befinden, sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann.<a id="S10026" name="S10026" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Darüber hinaus fördert das BMVI über die Förderrichtlinie Elektromobilität vom 5. Dezember 2017 unter anderem die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und die für deren Betrieb notwendige Ladeinfrastruktur im kommunalen Kontext. Es können auch Elektrofahrzeuge (mit zugehöriger Ladeinfrastruktur) für den Einsatz als Carsharingfahrzeuge gefördert werden.</p>
        <p klasse="J">Im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020“ fördert das BMU unter anderem die Elek­trifizierung von Carsharingfahrzeugen und in diesem Zusammenhang auch die Kosten für die Beschaffung und Installation der für den Betrieb notwendigen Ladeinfrastruktur.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 2</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Steffen Bilger auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Wie verteilen sich die 5,2 Milliarden Euro, mit denen „die Bundesregierung seit 2009 die Elektromobilität und die alternativen Antriebstechniken gefördert und unterstützt“ hat (vergleiche www.bundesregierung.de/breg-de/service/bulletin/rede-des-bundesministers-fuer-verkehr-und-digitale-infrastruktur-andreas-scheuer1552782 ) auf die einzelnen Förderinstrumente (bitte die Summe möglichst genau aufschlüsseln, zum Beispiel nach bestimmten Förderprogrammen, Steuerermäßigungen, institutionellen Förderungen, Investitionen, Beschaffungen und anderen Instrumenten), und wie hoch würden die rechnerischen Energiesteuermehreinnahmen in Deutschland bei Anwendung des Steuersatzes für Benzin auch auf Dieselkraftstoff jährlich ausfallen (vergleiche Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksache 18/10909(neu))?</p>
        <p klasse="J">Die Summe von rund 5,2 Milliarden Euro verteilt sich wie folgt:</p>
        <p klasse="J">• Konjunkturpaket II 2009–2011: 500 Millionen Euro</p>
        <p klasse="J">• Ressortforschung/Maßnahmen im Bereich der batterieelektrischen Mobilität seit 2012 im EKF: 2,85 Milliarden Euro</p>
        <p klasse="T_NaS">– davon Schaufensterprogramm 2012–2016: 180 Millionen Euro</p>
        <p klasse="J">• Programm Ladeinfrastruktur: 300 Millionen Euro</p>
        <p klasse="J">• Programm Umweltbonus zur Beschaffung elektrisch betriebener Fahrzeuge: 600 Millionen Euro</p>
        <p klasse="J">• Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff/Brennstoffzelle (NIP)</p>
        <p klasse="T_NaS">– NIP I: 2006–2016: 700 Millionen Euro</p>
        <p klasse="T_NaS">– NIP II: 2016–2026: 247 Millionen Euro</p>
        <p klasse="J">Ergänzend zur Antwort auf Frage 9 der Kleinen Anfrage „Steuerliche Rahmengestaltung für Diesel-Pkw“ auf Bundestagsdrucksache 18/10909 (neu) können für das Jahr 2016 bei einer Besteuerung des Dieselkraftstoffes mit dem gleichen Energiesteuersatz wie für Benzin rechnerische Steuermehreinnahmen von circa 8,15 Milliarden Euro und für das Jahr 2017 rechnerische Steuermehreinnahmen von circa 8,3 Milliarden Euro (jeweils basierend auf der versteuerten Menge Dieselkraftstoff) angegeben werden. Die Zahlen der versteuerten Menge Dieselkraftstoff für das Jahr 2018 liegen noch nicht vor.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 3</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Steffen Bilger auf die Frage der Abgeordneten Daniela Kluckert (FDP):</p>
        <p klasse="p">Was plant die Bundesregierung, um lenkerlose Elektrokleinstfahrzeuge wie E‑Skateboards und Airwheels auf deutschen Straßen zu legalisieren?</p>
        <p klasse="J">Hierzu ist eine Ausnahmeverordnung vorgesehen, für die eine wissenschaftliche Begleitung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) geplant ist.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 4</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Steffen Bilger auf die Frage der Abgeordneten Daniela Kluckert (FDP):</p>
        <p klasse="p">Welche Regelungen sieht die Bundesregierung für neue Technologien im Bereich der Mikromobilität vor, die bislang weder von der geplanten Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung noch von der geplanten Ausnahmeregelung erfasst werden?</p>
        <p klasse="J">Die vorgesehenen Regelungen zu Elektrokleinstfahrzeugen stellen technologieneutrale Vorschriften dar, um auch neue Technologien im Bereich der Mikromobilität zu erfassen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 7</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Steffen Bilger auf die Frage des Abgeordneten Dr. Christian Jung (FDP):</p>
        <p klasse="p">Wie viele Brücken mussten nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 nach deren Sanierung beziehungsweise nach Fertigstellung der entsprechenden Planung zur Sanierung erneut umgebaut beziehungsweise erneut geplant werden, da eine nachträgliche Elektrifizierung einer Eisenbahntrasse durchgeführt wurde?</p>
        <p klasse="J">Die DB Netz AG wurde zu dem angesprochenen Sachverhalt um Stellungnahme gebeten. Diese konnte aufgrund notwendiger umfangreicher Recherchen in der für die Beantwortung einer parlamentarischen Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht vorgelegt werden. Sobald Informationen vorliegen, werden diese schriftlich nachgereicht.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 8</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Steffen Bilger auf die Frage des Abgeordneten Dr. Christian Jung (FDP):</p>
        <p klasse="p">Wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung in Bezug auf die Ablehnung einer Förderung für die Entwicklung von Tram-Train- beziehungsweise Cargo-Tram-Systemen (vergleiche Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/7617)?<a id="S10027" name="S10027" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">In der Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7617 wurde ausgeführt, dass Tram-Train-Systeme keine dritte Form des Schienenverkehrs sind, sondern eine Kombination von speziellen Straßenbahn- bzw. Stadtbahnfahrzeugen und Eisenbahninfrastruktur. Seit der Etablierung dieser Systeme, auch als „Karlsruher Modell“ bekannt, ist kein Forschungs- und Entwicklungsbedarf – auch im Hinblick auf Cargo-Tram-Systeme – erkennbar.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 18</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Torsten Herbst (FDP):</p>
        <p klasse="p">Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass auch reine Elektrofahrzeuge eine grüne Umweltplakette auf der Frontscheibe benötigen, um in kommunale Umweltzonen einfahren zu dürfen, und plant die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag eine Gesetzesinitiative vorzulegen, um diesen Umstand zu ändern?</p>
        <p klasse="J">Bei der Einrichtung von Umweltzonen nach den Regelungen des Bundes-Immissionsschutzrechts greifen die Behörden der Länder unter anderem auf die Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV)) zurück. Die Kennzeichnung von Fahrzeugen mittels Plaketten auf der Windschutzscheibe nach der 35. BImSchV dient der Befreiung emissionsarmer Kraftfahrzeuge von Verkehrsverboten und ermöglicht eine effiziente Überwachung der in Umweltzonen geltenden Verkehrsverbote. Kraftfahrzeuge ohne Verbrennungsmotor, wozu auch reine Elektrofahrzeuge zählen, sind seit dem Jahr 2007 der Schadstoffgruppe 4 zugeordnet. Hierbei handelt es sich um die beste Schadstoffgruppe, der eine grüne Plakette zugeordnet ist.</p>
        <p klasse="J">Das Einbringen einer Gesetzesinitiative in den Deutschen Bundestag ist nicht vorgesehen. Bei der 35. BImSchV handelt es sich um eine Verordnung der Bundesregierung, die mit Zustimmung des Bundesrates erlassen wurde.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 20</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, warum es seit dem Jahr 2016 keine Importe von Forschungsreaktorbrennelementen mit hochangereichertem Uran (HEU) mehr gab (vergleiche Übersichten aktueller Transportgenehmigungen auf der Webseite des Bundesamts für kerntechnische Entsorgungssicherheit sowie Einfuhr- und Transportdaten von je einem derartigen Transport in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011, 2013, 2014 und 2016 auf Bundestagsdrucksache 19/5231), und liegt dem Bund für HEU-Forschungsreaktorbrennelemente derzeit ein Antrag für den Transport auf Bundesgebiet vor (gegebenenfalls bitte Eingangsdatum angeben; vergleiche Einfuhrgenehmigung vom 28. August 2018 auf oben genannter Bundestagsdrucksache)?</p>
        <p klasse="J">Anlieferungszyklen für frischen Brennstoff richten sich auch bei Forschungsreaktoren in erster Linie nach dem Bedarf. Dementsprechend war der nächste Transport frischer Brennelemente nach Garching planmäßig für Ende des Jahres 2018 vorgesehen, um den normalen Betrieb aufrechtzuerhalten.</p>
        <p klasse="J">Die Herangehensweisen der zuständigen französischen und deutschen Behörden für die Zulassung bzw. Genehmigung der notwendigen Beförderungsmittel haben sich in den vergangenen Jahren geändert, sodass es hier zu Verzögerungen in den Genehmigungsprozessen kommt.</p>
        <p klasse="J">Die Beförderungsgenehmigung nach § 4 Atomgesetz zur Beförderung von unbestrahlten Brennelementen für den FRM‑II wurde durch den Beförderer (DAHER Nu­clear Technologies, Hanau) beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit beantragt.</p>
        <p klasse="J">Eine entsprechende Einfuhrgenehmigung nach § 3 Atomgesetz durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wurde am 15. Januar 2019 erteilt.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 21</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Judith Skudelny (FDP):</p>
        <p klasse="p">Welche Studien zu umfassenden ökobilanziellen Vergleichen von Verpackungen und Einkaufstaschen lagen der Bundesregierung vor dem Auftakt des Dialogs zur Vermeidung überflüssiger Verpackungen am 27. Februar 2019 vor?</p>
        <p klasse="J">Ziel des am 27. Februar 2019 begonnenen Dialogs der Bundesumweltministerin mit dem Handel und den Herstellern ist die Vermeidung von Verpackungsabfällen. In der fünfstufigen Abfallhierarchie steht die Vermeidung von Abfällen an erster Stelle. Umfassende ökobilanzielle Untersuchungen sind daher mit Blick auf den angesprochenen Dialog, bei dem es um freiwillige Maßnahmen der Wirtschaft zur Verminderung des Verbrauchs von Verpackungen geht, nicht erforderlich. Im Übrigen liegen der Bundesregierung umfassende ökobilanzielle Vergleiche von verschiedenen Verpackungen und Einkaufstaschen lediglich im Bereich bestimmter Getränkeverpackungen vor.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 23</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Dr. Lukas Köhler (FDP):</p>
        <p klasse="p">Welche Auswirkungen wird in der Erwartung der Bundesregierung die von ihr unterstützte EU-Entscheidung, erst im Jahr 2023 über die Anrechenbarkeit synthetischer Kraftstoffe auf die CO 2 -Flottengrenzwerte für neue PKW und leichte Nutzfahrzeuge verhandeln und gegebenenfalls entscheiden zu wollen, auf die Bereitschaft von Unternehmen haben, in Forschung und Entwicklung synthetischer Kraftstoffe zu investieren (bitte mit Begründung)?<a id="S10028" name="S10028" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Bereits heute sind gasförmige synthetische Kraftstoffe, die mit erneuerbarem Strom erzeugt wurden, auf die THG-Quote in Deutschland anrechenbar (§ 37a-g BImSchG). Diese Regelungen werden wir im Rahmen der Umsetzung der RED II (Richtlinie (EU) 2018/2001) fortentwickeln. Die Bundesregierung hat sich in den Beratungen auf EU-Ebene dafür eingesetzt, dass die Anrechnung auf die vorgesehenen Quoten EU-weit ermöglicht und eine dauerhafte Perspektive auch für flüssige synthetische Kraftstoffe geschaffen wird. Die Forschung und Entwicklung synthetischer Kraftstoffe wird auch durch die Bundesregierung in umfangreichem Maßstab gefördert.</p>
        <p klasse="J">Auf Initiative des Rats und des Europäischen Parlaments wurde im Rahmen der CO 2 -Flottenziele für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge eine Überprüfungsklausel für die Anrechenbarkeit von CO 2 -Minderungen aus synthetischen Kraftstoffen im Jahr 2023 aufgenommen. Diese Entscheidung wird sich nach Auffassung der Bundesregierung nicht wesentlich auf die derzeitige Investitionsbereitschaft von Unternehmen auswirken.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 26</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Aus welchen Gründen ist nach Kenntnis der Bundesregierung Deutschland im Klimaschutz-Index von Germanwatch e. V., NewClimate Institute und Climate Action Network von Platz 5 in 2009 auf Platz 27 in 2019 gerutscht, und welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, damit Deutschland beim Klimaschutz zukünftig wieder besser abschneidet?</p>
        <p klasse="J">Die Treibhausgasemissionen in Deutschland liegen seit dem Jahr 2009 auf einem vergleichbaren Niveau. Dies könnte sich in einer geringeren Platzierung bei einem Staatenindex für Klimaschutz niedergeschlagen haben. Der Index wurde zudem im Jahr 2017 hinsichtlich der Kriterien und Gewichtung an das Pariser Abkommen angepasst, was ebenfalls ein Grund für die veränderte Platzierung Deutschlands sein könnte.</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung bekennt sich zu den national, europäisch und im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens vereinbarten Klimazielen. Um die Klimaziele zu erreichen, wird unter anderem der im Jahr 2016 beschlossene Klimaschutzplan 2050 mit den für alle Sektoren vereinbarten Zielen vollständig umgesetzt. Der Koalitionsvertrag sieht vor, Ergänzungen vorzunehmen, um die Handlungslücke zur Erreichung des Klimaziels 2020 so schnell wie möglich zu schließen. Zudem erarbeitet die Bundesregierung im Jahr 2019 ein erstes Maßnahmenprogramm, das das Minderungsziel für das Jahr 2030 sicherstellen soll. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, erarbeitet die Bundesregierung zudem ein Gesetz, das die Einhaltung der 2030-Klimaziele gewährleisten soll.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 27</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die jahreszeitlich immer frühzeitigere Rückkehr bzw. deren Abflug von Zugvögeln nach und von Deutschland vor, und wie hat sich diese Entwicklung in den vergangenen Jahrzehnten entwickelt (bitte unter Angabe der Tage/Wochen des veränderten Flugverhaltens)?</p>
        <p klasse="J">Die Voraussetzung für Aussagen zu klimabedingten Änderungen des Zugverhaltens heimischer Zugvogelarten sind Zeitreihen vergleichbarer Daten zu Hinzug, Brutdauer und Wegzug. Solche liegen der Bundesregierung nicht vor, sodass belastbare Aussagen über eine veränderte Phänologie nicht gemacht werden können.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 30</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Welche Haltung vertritt die Bundesregierung gegenüber den Schülerprotesten „Fridays for Future – Gemeinsam gegen die Klimakrise“?</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung begrüßt es, wenn sich Bürgerinnen und Bürger politisch engagieren, in diesem Fall: wenn sich Schülerinnen und Schüler gesellschaftlich für Klima- und Umweltschutz engagieren. Davon lebt unsere Demokratie. Gerade die junge Generation hat hier zu Recht an die Politik hohe Erwartungen. Klimaschutzpolitik kann auch nur erfolgreich gelingen, wenn Staat und Bürgerinnen und Bürger das Gleiche wollen und die gleichen klimafreundlichen Ziele verfolgen.</p>
        <p klasse="J">Dabei ist die Schulpflicht zu beachten. Dies wird vernünftigerweise aber nicht von der Bundesregierung geregelt, sondern eigenverantwortlich von den Schulen vor Ort.</p>
        <p klasse="J">Für den Klimaschutz sind bereits politische Maßnahmen auf den Weg gebracht; so sieht die Koalitionsvereinbarung für die 19. Legislaturperiode vor, den Klimaschutzplan 2050 mit den für alle Sektoren vereinbarten Maßnahmenpaketen und Zielen vollständig umzusetzen. Die Überprüfung und Fortschreibung des Klimaschutzplans erfolgt in einem breiten gesellschaftlichen Diskurs­prozess.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 31</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Wie bewertet die Bundesregierung die globalen Schülerinnen- und Schülerstreiks für Klimaschutz am 15. März 2019 ( https://fridaysforfuture.de/march15th/ ), und inwiefern wird die Bundesregierung die internationale Initiative für weltweiten Klimaschutz aktiv unterstützen und sich an diesem Tag öffentlich einsetzen?<a id="S10029" name="S10029" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung begrüßt es, wenn sich Bürgerinnen und Bürger politisch engagieren, in diesem Fall: wenn sich Schülerinnen und Schüler gesellschaftlich für Klima- und Umweltschutz engagieren. Davon lebt unsere Demokratie. Gerade die junge Generation hat hier zu Recht an die Politik hohe Erwartungen. Klimaschutzpolitik kann auch nur erfolgreich gelingen, wenn Staat und Bürgerinnen und Bürger das Gleiche wollen und die gleichen klimafreundlichen Ziele verfolgen.</p>
        <p klasse="J">Dabei ist die Schulpflicht zu beachten. Dies wird vernünftigerweise aber nicht von der Bundesregierung geregelt, sondern eigenverantwortlich von den Schulen vor Ort.</p>
        <p klasse="J">Für den Klimaschutz sind bereits politische Maßnahmen auf den Weg gebracht; so sieht die Koalitionsvereinbarung für die 19. Legislaturperiode vor, den Klimaschutzplan 2050 mit den für alle Sektoren vereinbarten Maßnahmenpaketen und Zielen vollständig umzusetzen. Die Überprüfung und Fortschreibung des Klimaschutzplans erfolgt in einem breiten gesellschaftlichen Diskurs­prozess.</p>
        <p klasse="J">Die Bundeskanzlerin und die Bundesministerinnen und -minister werden sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit auch weiterhin zum Klimaschutz äußern und ihre Aktivitäten für den Klimaschutz vorantreiben.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 32</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Durch welche konkreten Maßnahmen möchte die Bundesregierung zur Überwindung der wachsenden Wissenschafts­skepsis „Wissenschaftler bestärken, sich im öffentlichen Diskurs hörbar einzubringen“ (Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek in einer dpa-Meldung vom 5. März 2019), und inwiefern hält sie es für notwendig, darüber hinaus selbst aktiv gegen organisierte Desinformationskampagnen gegen wissenschaftliche Erkenntnisse vorzugehen?</p>
        <p klasse="J">Die Aktivitäten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) auf dem Gebiet Wissenschaftskommunikation sind in den vergangenen Jahren intensiver und vielfältiger geworden. Um dieses wichtige Thema politisch und gesellschaftlich weiter voranzubringen, werden bewährte Maßnahmen wie die Wissenschaftsjahre, die MS Wissenschaft, die Forschungsbörse und die Bürgerforschung weiterentwickelt und neue Maßnahmen geplant. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für Wissenschaftskommunikation zu verbessern und einen Kulturwandel im Wissenschaftssystem insgesamt herbeizuführen. Das BMBF bindet hierfür alle relevanten Akteure ein.</p>
        <p klasse="J">Viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beziehen in aktuellen Debatten Stellung. Die Bundesregierung begrüßt dieses Engagement ausdrücklich.</p>
        <p klasse="J">Mit der zunehmenden Zahl digitaler Verbreitungswege steigen auch die Möglichkeiten von Desinformationskampagnen. Das BMBF fördert deshalb die Erforschung technischer Möglichkeiten zum Aufspüren und zur Abwehr von Falschnachrichten, die vor allem über Onlinedienste verbreitet werden.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 33</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der aktuellen Einschätzung der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI), wonach die im Bundeshaushalt eingestellten finanziellen Mittel für Forschung und Entwicklung „massiv“ erhöht werden müssten, um das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte 3,5‑Prozent-Ziel bis 2025 noch erreichen zu können ( www.e-fi.de/fileadmin/Gutachten_2019/EFI_Gutachten_2019.pdf )?</p>
        <p klasse="J">Die Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) ist prioritäres Ziel der Bundesregierung. Die im Koalitionsvertrag zu diesem Zweck für diese Legislaturperiode prioritär vorgesehenen 2 Milliarden Euro wurden daher – zusätzlich zu der bis zu diesem Zeitpunkt gültigen Planung – im Rahmen der Aufstellung des Bundeshaushalts 2019 und des Finanzplans bis 2022 auf die Ressorts verteilt.</p>
        <p klasse="J">Nicht nur haushaltspolitisch priorisiert die Bundesregierung so den Forschungs- und Entwicklungsbereich, sondern auch durch verschiedene Maßnahmen, deren Wirkung in den kommenden Jahren zur Entfaltung kommen soll. Weitere Maßnahmen im Rahmen der Hightech-Strategie 2025 sowie beispielsweise die Gründung einer Agentur für Sprunginnovationen, die Verbesserung des Technologietransfers, die Strategie Künstliche Intelligenz und eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung sollen das strategische Ziel untermauern, die privaten und öffentlichen Ausgaben für FuE bis 2025 auf 3,5 Prozent des BIP zu steigern.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 34</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Norbert Barhle auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Seit wann genau (Datum) ist der Bundesregierung bzw. „Engagement Global – Servicestelle Kommunen in der Einen Welt“ bekannt, dass über das Projekt „Straße für alle – Partizipative Planung einer Stadtstraße in Lwiw (Ukraine)“ die Umgestaltung der Stepan-Bandera-Straße gefördert wird bzw. werden sollte (Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 63, Plenarprotokoll 19/82, Seite 9620), und inwieweit hat die Bundesregierung nach Bekanntwerden dieser Information darauf hingewirkt, dass eine andere Straße ausgewählt wird (bitte begründen)?</p>
        <p klasse="J">Das BMZ nahm im April 2016 an einer deutsch-ukra­inischen Konferenz teil, bei der die Partnerschaft Leipzig-Lemberg über den Projektfortschritt und die Auswahl der Straße berichtete. Die Auswahl der Straße lag gemäß den Vorgaben des Partnerschaftsprojekts in der alleinigen Verantwortung der beteiligten Kommunen und erfolgte im Rahmen eines breiten Beteiligungsverfahrens in Lemberg. Die Bundesregierung respektiert das Ergebnis des Beteiligungsprozesses.<a id="S10030" name="S10030" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 35</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Norbert Barhle auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Nominierung von David Malpass als Weltbankpräsidentschaftskandidat, und inwiefern plant die Bundesregierung, vor dem Hintergrund des Beschlusses des Aufsichtsrats vom 9. Januar 2019, „sicherzustellen, dass die neue Leitung der Bank fachlich qualifiziert ist und sich zur multilateralen Kooperation und zu den Zielen der Bank bekennt“ (Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 10, Plenarprotokoll 19/73), ein klares Bekenntnis von David Malpass zum Pariser Klimaabkommen und dem ab diesem Jahr geplanten Ausstieg der Weltbank aus der Finanzierung fossiler Energieprojekte – beides Ziele der Bank – ( www.worldbank.org/en/news/press-release/2018/12/03/multilateral-development-banks-mdbs-announced-a-joint-framework-for-align­ing-their-activities-with-the-goals-of-the-paris-agreement ) zur Bedingung für ihre Zustimmung zu seiner Wahl zu machen?</p>
        <p klasse="J">Die Nominierungsfrist für die Kandidaturen ist noch nicht abgelaufen; das Auswahlverfahren hat noch nicht begonnen. Daher positioniert sich die Bundesregierung in diesem Stadium nicht zu einzelnen Kandidaturen. Die Bundesregierung trifft ihre Wahlentscheidung nach Abschluss der Anhörung im Exekutivrat und in enger Abstimmung mit ihren europäischen Partnern.</p>
        <p klasse="J">Der Aufsichtsrat hat Kriterien für die Qualifikation von Kandidatinnen und Kandidaten definiert. Das Vorliegen dieser Qualifikation wird im Auswahlverfahren festgestellt. Insbesondere die Frage des Bekenntnisses zur multilateralen Zusammenarbeit und zu den Zielen der Bank – dazu gehört vor allem das für uns bedeutsame Ziel der Ausrichtung an den Pariser Klimazielen – wird ausführlich in der Anhörung im Aufsichtsrat behandelt werden.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 36</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Staatsministerin Monika Grütters auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Mit welcher Position wird die Bundesregierung in das Treffen der Spitzenvertreterinnen und -vertreter des Bundes, der Länder und Kommunen am 13. März 2019 zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten gehen?</p>
        <p klasse="J">Die konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe fand auf Einladung und unter Vorsitz der Länder am 29. Januar 2019 statt, eine weitere Sitzung am 4. März 2019. Auf dem Kulturpolitischen Spitzengespräch am 13. März 2019 soll sich zu den bisher in der Arbeitsgruppe erarbeiteten Eckpunkten verständigt werden. Ziel der Arbeitsgruppe zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten ist es, eine gemeinsame politische Positionierung zum Thema zu erarbeiten.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Fragen 37 und 38</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Staatsministerin Monika Grütters auf die Fragen des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk nach Kenntnis der Bundesregierung Übertragungsrechte für die zweiten European Games, die vom 21. Juni bis 30. Juni 2019 in Minsk stattfinden, erworben und, wenn nein, warum nicht?</p>
        <p klasse="p">In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung Sportberichte/Übertragungen von den zweiten European Games im öffentlich-rechtlichen Rundfunk geplant (bitte differenziert darstellen nach Fernsehen und Hörfunk sowie dem Anteil der barrierefreien Sendungen), und inwieweit hält die Bundesregierung den geplanten Umfang auch mit Blick auf andere Sportberichterstattungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk für angemessen?</p>
        <p klasse="J">Die Fragen 37 und 38 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.</p>
        <p klasse="J">Die Zuständigkeit für den inländischen Rundfunk liegt entsprechend der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung bei den Ländern. Deshalb hat die Bundesregierung auch keine Kenntnis über den Erwerb der Übertragungsrechte für die zweiten European Games und den geplanten Anteil der Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten über die European Games 2019 in Minsk. Für entsprechende Informationen ist die Intendanz des ZDF bzw. sind die Intendanzen der jeweiligen ARD-Sender zuständig; im Fall der ARD können die Informationen zentral beim ARD-Generalsekretariat erfragt werden.</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung kommentiert zudem nicht die Berichterstattung der in der Länderzuständigkeit liegenden und staatsfern organisierten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 39</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Christine Lambrecht auf die Frage des Abgeordneten Fabio De Masi (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Hält die Bundesregierung es für sinnvoll und berufsethisch tragbar, dass die Vizepräsidentin und Exekutivdirektorin Wertpapieraufsicht der dem Bundesministerium der Finanzen unterstellten Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Elisabeth Roegele, laut Medienberichten in ihrer früheren Position als Chefjuristin der DekaBank auf Steuergutschriften in Millionenhöhe aus Cum/Ex-Geschäften bestand ( https://app.handelsblatt.com/finanzen/banken/cum-ex-steuerskandal-bafin-vizepraesidentin-verteidigte-in-ihrem-frueheren-job-umstrittene-aktiendeals/24049784.html?ticket=ST-1807647-Eo4F31zz4HZ02mJdW6hu-ap2 )?<a id="S10031" name="S10031" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Die Tätigkeiten von Frau Roegele als Chefjustiziarin der DekaBank und als Exekutivdirektorin der BaFin waren bereits Gegenstand ihrer Vernehmung durch den 4. Untersuchungsausschuss der letzten Wahlperiode des Deutschen Bundestages. Es ergaben sich keinerlei Anhaltspunkte für persönliche Versäumnisse von Frau ­Roegele. Frau Roegele hat in ihrer Funktion als Chefjustiziarin nach Entscheidung des Vorstands die eine strittige Forderung gegen die Finanzverwaltung geltend gemacht. Wir sehen diese Forderung kritisch, aber es zählt zu den Aufgaben einer Justiziarin, Einsprüche und Klagen zu begleiten, zumal wenn über deren Geltendmachung der Vorstand des Unternehmens zuvor entschieden hat. Damit hat Frau Roegele eine Verpflichtung gegenüber ihrem Arbeitgeber erfüllt. Nach ihrer Darstellung war sie nicht an der Durchführung von Cum/Ex- bzw. von Cum/Cum-Geschäften beteiligt.</p>
        <p klasse="J">Aufgrund ihrer Expertise in Finanzmarktfragen, die Frau Roegele in ihren verschiedenen beruflichen Funktionen erworben hat, ist sie für ihre Aufgabe hervorragend qualifiziert und in der Lage, den Finanzmarktakteuren auf Augenhöhe entgegenzutreten. Frau Roegele steht in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis und hat einen Amtseid abgelegt, die Gesetze des Bundes einzuhalten. Frau Roegele hat sich auch öffentlich klar positioniert, dass sie alle Geschäfte rund um den Dividendentermin, die zu einer mehrfachen Anrechnung von Kapitalertragsteuer führen, für rechtswidrig hält – vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss und in diversen Pressegesprächen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 40</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Christine Lambrecht auf die Frage der Abgeordneten Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Wird die Bundesregierung – wie Frankreichs Kabinett am 7. März 2019 ( www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diginomics/digitalsteuer-in-frankreich-trifft-rund-30-konzerne-16071381.html ) – eine deutsche Digitalsteuer auf nationale Umsätze für internationale IT-Unternehmen wie Google, Apple usw. beschließen, nachdem der Bundesminister der Finanzen, Olaf Scholz, einer entsprechenden – einstimmig zu beschließenden – EU-einheitlichen Steuer bereits widersprach zugunsten einer von ihm bloß erhofften Steuer der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erst bis Sommer 2020 (vergleiche dazu „HB“ und „FAZ“, je 6. März 2019), oder wird die Bundesregierung entsprechend dem Vorschlag der Bertelsmann-Stiftung den anteiligen nationalen Gewinn solcher Konzerne an deren zu definierenden nationalen Betriebsstätten zusätzlich zu besteuern beschließen (vergleiche www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/sxsw-2019/amazon-google-facebook-digital-branche-kritisiert-frankreichs-alleingang-bei-der-digitalsteuer/24066826.html )?</p>
        <p klasse="J">Es ist schade, dass es im Ecofin heute noch keine einheitliche Position zur Digitalsteuer gegeben hat. Es zeigt abermals den Nachteil, den das Einstimmigkeitsprinzip in Steuerfragen hat. Deshalb bemühen wir uns ja, dieses Prinzip zugunsten von Mehrheitsentscheidungen zu ändern.</p>
        <p klasse="J">Wir sind fest überzeugt, dass eine möglichst breit getragene Lösung bei der Besteuerung digitaler Unternehmen anzustreben ist, um Steuerflucht und Gewinnverlagerung wirksam zu verhindern.</p>
        <p klasse="J">Auf Ebene der OECD arbeiten wir gemeinsam mit Frankreich und vielen anderen Staaten mit Hochdruck daran, über globale Mindeststeuersätze die digitalen Unternehmen an der Finanzierung unserer Gemeinwesen angemessen zu beteiligen. Bis Mitte nächsten Jahres werden wir hier hoffentlich zu einer Lösung kommen. Sie hätte den Vorteil, dass dadurch nahezu überall in der Welt die gleiche Regelung gelten würde – ohne dass grundsätzliche Besteuerungsrechte infrage gestellt werden, die Deutschland empfindlich treffen und zweistellige Milliardenbeträge an Mindereinnahmen nach sich ziehen könnten.</p>
        <p klasse="J">In Fragen der Digitalsteuer gibt es unterschiedliche Ansätze mit sehr unterschiedlichen Auswirkungen. Gemeinsam mit Frankreich sind wir überzeugt, dass eine Digital Advertising Tax, die sich auf die Werbeeinkünfte der Unternehmen stützt, am erfolgversprechendsten ist. Wir geben deshalb den Kampf auf EU-Ebene nicht auf und versuchen weiter, unsere Freunde vom Nutzen einer Lösung zu überzeugen. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft wird sich dieses Themas abermals annehmen.</p>
        <p klasse="J">Nationale Alleingänge sind insbesondere in Steuerfragen oft kontraproduktiv, weil sie die steuerpolitische Landschaft weiter zerklüften, sie stehen auch im Widerspruch zu unserem internationalen Ansatz. Wenn wir aber weder auf Ebene der OECD noch auf Ebene der EU zu einer gemeinsamen Lösung kommen, müssen wir uns diese Option anschauen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 41</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Christine Lambrecht auf die Frage des Abgeordneten Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Mit welchen konkreten Vorschlägen wird die Bundesregierung die Vorstöße Belgiens und der Niederlande für eine EU-weite Besteuerung des Luftverkehrs auf EU-Ebene unterstützen (vergleiche www.spiegel.de/reise/aktuell/klima-bundesumweltministerin-offen-fuer-eu-weite-steuer-auf-flugreisen-a-1256306.html ), und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Subvention des Flugverkehrs bei Kerosin und Umsatzsteuer auf nationaler Ebene zu beenden?</p>
        <p klasse="J">Die Position zu einer von den Niederlanden und Belgien vorgeschlagenen EU-weiten Besteuerung des Luftverkehrs ist innerhalb der Bundesregierung noch abzustimmen.</p>
        <p klasse="J">Außerdem sind EWR-interne Flüge bereits vom EU-Emissionshandel erfasst, und im Rahmen von ­CORSIA (ab 2020) wird bereits eine marktbasierte Maßnahme für den internationalen Flugverkehr entwickelt.</p>
        <p klasse="J">Nach Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (Energiesteuerrichtlinie) ist die kommerzielle Luftfahrt obligatorisch von der Energiesteuer zu befreien. Den Mitgliedstaaten ist es lediglich freigestellt, reine Inlandsflüge von dieser Steuerbefreiung freizustellen. Gleiches gilt für innergemeinschaftliche Flüge, wenn die betroffenen Mitgliedstaaten entsprechende bilaterale Verträge miteinander geschlossen haben.</p>
        <p klasse="J">Daneben sehen das Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt (Chicagoer Abkommen) sowie eine Vielzahl von internationalen Luftverkehrsabkommen Steuerbefreiungen für Kraftstoffe in der Luftfahrt vor.<a id="S10032" name="S10032" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Nach § 26 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) kann das Bundesministerium der Finanzen anordnen, dass die Umsatzsteuer für grenzüberschreitende Personenbeförderungen im Luftverkehr unter bestimmten Voraussetzungen – insbesondere Gegenseitigkeit bei ausländischen Unternehmen – niedriger festgesetzt oder (ganz oder teilweise) erlassen wird. Diese Regelung entspricht dem geltenden Unionsrecht. Die Bundesrepublik Deutschland macht insoweit von einer Sonderregelung Gebrauch, die eine Fortführung der Regelung erlaubt (Artikel 371 und Anhang X Teil B Nummer 10 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie). Auch alle anderen EU-Mitgliedstaaten wenden vergleichbare Maßnahmen an. Die Befreiung des grenzüberschreitenden Luftverkehrs beruht auf einem System der faktischen Gegenseitigkeit. Die Bundesregierung beabsichtigt daher nicht, dies auf nationaler Ebene zu ändern.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 42</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Benjamin Strasser (FDP):</p>
        <p klasse="p">Wie beurteilt die Bundesregierung den Einsatz von Tasern als ergänzendes Einsatzmittel bei der Bundespolizei und beim Zoll, und plant sie, die Nutzung durch die Schaffung entsprechender Rechtsgrundlagen zu ermöglichen?</p>
        <p klasse="J">Für die Bundespolizei wäre die flächendeckende Einführung von Elektroimpulsgeräten (bei der Bezeichnung „Taser“ handelt es sich lediglich um eine Firmenbezeichnung) als Ergänzung zu den bisher eingeführten Führungs-/Einsatzmitteln grundsätzlich denkbar. Ein konkreter Bedarf hierfür wird derzeit jedoch nicht gesehen.</p>
        <p klasse="J">Eine Rechtsgrundlage zum Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten bei der Spezialeinheit der Bundespolizei für Erprobungsszenarien besteht seit Dezember 2015. Mit Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift über die Zulassung von Distanzelektroimpulsgeräten bei der Spezialeinheit der Bundespolizei vom 9. Dezember 2015 (Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerial­blatt 2016, Seite 4) besteht bei der GSG 9 der Bundespolizei die Möglichkeit der einsatzmäßigen Erprobung von Elektroimpulsgeräten. Im Rahmen der Novellierung des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) wird die Schaffung einer Rechtsgrundlage im UZwG für den Einsatz von Elektroimpulsgeräten für die Spezialeinheit der Bundespolizei geprüft.</p>
        <p klasse="J">Beim Zoll wurden Elektroimpulsgeräte bisher nur bei den Spezialeinheiten eingeführt. Grundlage für den Einsatz von Elektroimpulsgeräten beim Zoll bildet die Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums der Finanzen zum UZwG Bund (UZwVwV-BMF in der Fassung vom 20. Oktober 2017). Der Bedarf für einen flächendeckenden Einsatz von Elektroimpulsgeräten wird beim Zoll derzeit jedoch nicht gesehen. Die im Einsatz befindlichen Führungs- und Einsatzmittel werden aktuell als geeignet erachtet, alle Angriffe gegen die eingesetzten Bediensteten, im Rahmen der Vorgaben des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang, gegen sich oder andere abzuwehren.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 43</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Martina Renner (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Welche Schritte (Informationsaustausch, Abfrage bei Flug­unternehmen, Auswertung der grenzpolizeilichen Kontrollen usw.) haben deutsche Polizeien und/oder Sicherheitsbehörden des Bundes anlässlich der Ermittlungen im Nachgang des Anschlages auf dem Berliner Breitscheidplatz unternommen, um den Hinweisen auf Reisen des mutmaßlichen Unterstützers des Attentäters Bilel B. A. nach Frankreich, insbesondere nahezu zeitgleich zum dort verübten Terroranschlag nach Nizza im Juli 2016, nachzugehen?</p>
        <p klasse="J">Bundeskriminalamt (BKA)/Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA):</p>
        <p klasse="J">Im Rahmen der Ermittlungen zum Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz durchsuchte das BKA am 3. Januar 2017 die Unterkunft von B. A. und stellte hierbei seine persönlichen Gegenstände sicher. Bei der Auswertung der Asservate ergaben sich Erkenntnisse, die auf einen Aufenthalt von B. A. in Frankreich schließen ließen.</p>
        <p klasse="J">Die Erkenntnisse wurden in einem Vermerk vom 1. März 2017 zusammengefasst und gemeinsam mit den zu B. A. vorliegenden allgemeinen Erkenntnissen am selben Tag über den Verbindungsbeamten des BKA an die französischen Behörden übermittelt.</p>
        <p klasse="J">Im Zuge der Fahndung nach Anis Amri wurde am 20. Dezember 2016 bei der Firma FlixBus zu B. A. als möglichen Mitreisenden Amris angefragt. Aus dem Rücklauf ergibt sich kein Bezug nach Nizza.</p>
        <p klasse="J">Darüber hinaus sind keine weiteren direkten Erhebungen zu Reisebewegungen des B. A. bei entsprechenden Servicedienstleistern durchgeführt worden.</p>
        <p klasse="J">Aus den Inhalten von Social-Media-Konten des B. A. sowie elektronischen Speichermedien ergibt sich kein Hinweis darauf, dass er sich in Nizza aufgehalten hat.</p>
        <p klasse="J">Seine Reise nach Frankreich (von circa 8. bis 15. Juli 2016) wurde ausweislich einer Zeugenaussage seinerzeit durch eine iranische Oppositionsgruppierung organisiert. Diese habe in der Flüchtlingsunterkunft von B. A. eine kostengünstige Busfahrt nach Paris angeboten, um dort an einer Demonstration gegen die iranische Regierung teilzunehmen. Der Zeuge habe die Reise gemeinsam mit B. A. angetreten, wobei er zudem die Kosten von B. A. übernommen habe. Ein im Mobiltelefon von B. A. festgestelltes Foto vom 10. Juli 2016 zeigt den Zeugen gemeinsam mit B. A. und weiteren Teilnehmern dieser Reisegruppe. B. A. habe ihm erzählt, dass er versuche, in Paris einen Freund zu besuchen. Inwieweit B. A. einen Freund besucht hat, könne der Zeuge nicht sagen.</p>
        <p klasse="J">Die ebenfalls in dem Mobiltelefon von B. A. festgestellte Kommunikation stützt die Erkenntnisse über eine Reise des B. A. gemeinsam mit einer Personengruppe in diesem Zeitraum nach Paris.</p>
        <p klasse="J">Bundespolizei (BPOL:<a id="S10033" name="S10033" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Der BPOL lagen zur Person des B. A. zum fraglichen Zeitpunkt lediglich eigene Erkenntnisse allgemeinpolizeilicher Art vor, die den zuständigen Ermittlungsbehörden übermittelt wurden. Zur vorherigen Reise nach Frankreich lagen keine eigenen Erkenntnisse vor. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass der Binnengrenzverkehr zwischen Deutschland und Frankreich nicht der grenzpolizeilichen Kontrolle unterliegt.</p>
        <p klasse="J">Bundesnachrichtendienst (BND), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Zollkriminalamt (ZKA):</p>
        <p klasse="J">Fehlanzeige.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 44</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Stephan Brandner (AfD):</p>
        <p klasse="p">Ist der Bundesregierung das Phänomen sogenannter „Winterflüchtlinge“, die insbesondere aus den Balkanstaaten in den Wintermonaten nach Deutschland, vor allem nach Köln (Quelle: www.express.de/koeln/2700winter-fluechtlingevom- balkanurlauberansturm-auf-die-notunterkuenfte-koelns-31948146 ), kommen und nur die Wintermonate in Deutschland verbringen, kein Asyl beantragen und im Frühjahr wieder abreisen, bekannt, und welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um gegen dieses Phänomen vorzugehen?</p>
        <p klasse="J">Bei Grenzkontrollen werden die in Artikel 6 der Verordnung (EU) 2016/399 (Schengener Grenzkodex) normierten Einreisevoraussetzungen für Drittstaatsangehörige geprüft. Werden diese Einreisevoraussetzungen nicht erfüllt, erfolgt unter den Voraussetzungen des Artikels 14 Schengener Grenzkodex eine Einreiseverweigerung.</p>
        <p klasse="J">Zum Winter 2018/2019 wurde nach diesen Kriterien ein Anstieg versuchter unerlaubter Einreisen bei Staatsangehörigen der Republik Serbien und der Republik Nordmazedonien durch die Bundespolizei und die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden festgestellt.</p>
        <p klasse="J">Die Feststellung unerlaubter Aufenthalte im Inland und aufenthaltsbeendende Maßnahmen obliegen grundsätzlich den zuständigen Behörden der Länder.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 45</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Wie viele Asylsuchende aus der Türkei sind nach Kenntnis der Bundesregierung in 2019 laut der ab Januar 2017 zur Verfügung stehenden auf Personendaten basierenden Asylgesuch-Statistik in Deutschland neu registriert worden, und wie hoch war die bereinigte Schutzquote in Bezug auf Asylsuchende aus der Türkei in diesen Monaten (bitte entsprechend der Monate Januar und Februar in absoluten und relativen Zahlen angeben; vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 16, Plenarprotokoll 19/16)?</p>
        <p klasse="J">Im Monat Januar 2019 wurden in der Asylgesuch-Statistik 851 Zugänge von türkischen Asylsuchenden registriert. Im Februar 2019 waren es 702 Asylsuchende.</p>
        <p klasse="J">Die Gesamtschutzquote, also der Anteil der positiven Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge an allen Entscheidungen  – dies sind Asylgewährung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz und Abschiebungsverbote  – , betrug bei türkischen Asylanträgen im Januar 2019  49,7 Prozent und im Februar 2019  50,5 Prozent.</p>
        <p klasse="J">Grundsätzlich lassen sich die Zahlen der formellen und materiellen Ablehnungen von Asylanträgen ebenso wie die Anerkennungen der öffentlich zugänglichen monatlichen Asylgeschäftsstatistik des BAMF entnehmen. Bei einer sogenannten „bereinigten“ Gesamtschutzquote werden nur die materiellen BAMF-Entscheidungen betrachtet. Formelle Ablehnungen führen aber ebenso wie materiell entschiedene Asylablehnungen im Regelfall zu einer Ausreisepflicht. Die Bundesregierung macht sich daher die Definition der sogenannten „bereinigten“ Gesamtschutzquote nicht zu eigen. Maßgeblich für die Feststellung einer etwaigen Bleibeperspektive ist die oben genannte Gesamtschutzquote, die alle ablehnenden Asylentscheidungen berücksichtigt.</p>
        <p klasse="J">Betrachtet man im Sinne einer sogenannten „bereinigten“ Gesamtschutzquote nur die materiellen BAMF-Entscheidungen und rechnet die negativen formellen Entscheidungen heraus  – also vor allem Erledigungen durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages  – , lag der Anteil der positiven Entscheidungen für Januar 2019 bei 55,3 Prozent und für Februar 2019 bei 55,5 Prozent.</p>
        <p klasse="J">Zur erbetenen Differenzierung in absolute und relative Zahlen nach Monaten siehe die nachfolgende Tabelle. Die Tabelle weist alle Asylentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu türkischen Asylbewerbern für die Monate November 2018 bis Januar 2019 aus, auch den Anteil der positiven Entscheidungen (Asyl-/Flüchtlingsanerkennung/subsidiärer Schutz/Abschiebungsverbot) an allen Entscheidungen sowie den Anteil der positiven Entscheidungen an allen materiellen Entscheidungen (letzte Spalte):</p>
        <p klasse="J">
          <table>
            <tbody>
              <tr>
                <td/>
                <td/>
                <td>davon:</td>
                <td/>
                <td/>
                <td/>
                <td/>
                <td/>
                <td/>
                <td/>
              </tr>
              <tr>
                <td>Asylentscheidungen des BAMF</td>
                <td>Asylentscheidungen</td>
                <td>Anerkennung als Asylberechtigte</td>
                <td>Anerkennungen als Flüchtling nach § 3 AsylG</td>
                <td>Gewährung von subsidiärem Schutz nach § 4 AsylG</td>
                <td>Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 V/VII AufenthG</td>
                <td>Anteil der positiven Entscheidungen an allen Entscheidungen – Gesamtschutzquote  (in Prozent)</td>
                <td>Ablehnungen</td>
                <td>sonstige Verfahrenserledigungen (Einstellungen, DublinVerfahren)</td>
                <td>Anteil der positiven Entscheidungen an allen Entscheidungen ohne „sonstige Verfahrenserledigungen“  (in Prozent)</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Jan 19</td>
                <td>1.069</td>
                <td>97</td>
                <td>426</td>
                <td>5</td>
                <td>3</td>
                <td>49,7</td>
                <td>432</td>
                <td>106</td>
                <td>55,3</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Feb 19</td>
                <td>1.059</td>
                <td>70</td>
                <td>459</td>
                <td>2</td>
                <td>4</td>
                <td>50,5</td>
                <td>429</td>
                <td>95</td>
                <td>55,5</td>
              </tr>
            </tbody>
          </table>
          <a id="S10034" name="S10034" typ="druckseitennummer"/>
        </p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 46</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">In welchen Regionen werden Ermittler des Bundeskriminalamts (BKA) auf dem Territorium Syriens eingesetzt ( www.zdf.de/politik/berlin-direkt/berlin-direkt-clip-2-282.html ) (bitte entsprechend der Ortschaft/Region die Anzahl der BKA-Beamten einschließlich des Aufgabenbereichs und seit wann auflisten), und auf welcher Rechtsgrundlage (verfassungsrechtlichen und/oder völkerrechtlichen) sind die BKA-Beamten in Syrien tätig?</p>
        <p klasse="J">Es sind keine Beamtinnen oder Beamte des Bundeskriminalamtes in Syrien eingesetzt.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 47</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Bei welchen der laut Angaben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat für die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten in Betracht kommenden neun Herkunftsländer (vergleiche dpa vom 6. März 2019) lag die Quote der Anerkennung in den letzten drei Jahren unter 5 Prozent, wenn statt der unbereinigten die bereinigte Schutzquote (Anerkennung eines Schutzstatus ohne Berücksichtigung rein formeller Entscheidungen) zugrunde gelegt wird (bitte auflisten), und wie viele Schutzstatus in Bezug auf diese Länder wurden in den letzten drei Jahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bzw. durch Gerichte erteilt (bitte differenzieren und nach Ländern auflisten)?</p>
        <p klasse="J">Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass bei der Feststellung der in Betracht kommenden Staaten für eine Einstufung als sichere Herkunftsstaaten der Anteil der Anerkennungen, also Asylanerkennung, Flüchtlingsschutz und subsidiärer Schutz, zur Anwendung kam, wohingegen eine etwaige Berücksichtigung der (Gesamt-)Schutzquote auch etwaige Abschiebungsverbote mit einschließen würde.</p>
        <p klasse="J">Zudem ist zu betonen, dass der in der Fragestellung gebrauchte Begriff „unbereinigte Schutzquote“ von der Bundesregierung nicht verwendet wird.</p>
        <p klasse="J">Der Anteil der Asylentscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in den Jahren 2016, 2017 und 2018 bezogen auf Asylanerkennung, Flüchtlingsschutz und subsidiärem Schutz, gemessen an allen Entscheidungen des BAMF unter Herausrechnung der formellen negativen Entscheidungen, lag bei den Staatsangehörigen aus Georgien, Moldau, Armenien, Algerien und Indien in allen drei Jahren jeweils unter fünf Prozent. Bei Pakistan lag diese Quote 2016 und 2017 jeweils unter fünf Prozent und 2018 bei genau fünf Prozent.</p>
        <p klasse="J">Durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder durch Gerichte wurden in den Jahren 2016 bis 2018 die Schutzstatus „Asylerteilung“, „Flüchtlingsschutz“ und „subsidiärer Schutz“ wie folgt erteilt: Georgien 126, Moldau 50, Armenien 563, Algerien 191, Indien 108 und Pakistan 2 557.</p>
        <p klasse="J">Zu der erbetenen Differenzierung nach Jahren und erteilender Stelle siehe die nachfolgenden Tabellen. Die Tabellen weisen die Summen der erteilten Schutzstatus „Asylerteilung“, „Flüchtlingsschutz“ und „subsidiärer Schutz“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bzw. von Gerichten zu in den Jahren 2016 bis 2018 für die für die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten in Betracht kommenden Staatsangehörigkeiten aus:</p>
        <p klasse="J">
          <table>
            <tbody>
              <tr>
                <td>Gerichte: Asyl/Flüchtlingsschutz/subsidiärer Schutz</td>
              </tr>
              <tr>
                <td/>
                <td>2016</td>
                <td>2017</td>
                <td>2018</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Moldau (Republik)</td>
                <td>-</td>
                <td>-</td>
                <td>2</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Algerien</td>
                <td>2</td>
                <td>7</td>
                <td>5</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Elfenbeinküste  (Côte d’Ivoire)</td>
                <td>3</td>
                <td>2</td>
                <td>3</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Gambia</td>
                <td>6</td>
                <td>7</td>
                <td>10</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Marokko</td>
                <td>8</td>
                <td>6</td>
                <td>17</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Tunesien</td>
                <td>3</td>
                <td>14</td>
                <td>11</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Armenien</td>
                <td>9</td>
                <td>9</td>
                <td>24</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Georgien</td>
                <td>7</td>
                <td>12</td>
                <td>9</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Indien</td>
                <td>1</td>
                <td>-</td>
                <td>3</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Pakistan</td>
                <td>287</td>
                <td>606</td>
                <td>599</td>
              </tr>
            </tbody>
          </table>
        </p>
        <p klasse="J">
          <table>
            <tbody>
              <tr>
                <td>BAMF: Asyl/Flüchtlingsschutz/subsidiärer Schutz</td>
              </tr>
              <tr>
                <td/>
                <td>2016</td>
                <td>2017</td>
                <td>2018</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Moldau (Republik)</td>
                <td>17</td>
                <td>21</td>
                <td>10</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Algerien</td>
                <td>75</td>
                <td>78</td>
                <td>24</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Elfenbeinküste  (Côte d’Ivoire)</td>
                <td>13</td>
                <td>109</td>
                <td>60</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Gambia</td>
                <td>53</td>
                <td>269</td>
                <td>136</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Marokko</td>
                <td>123</td>
                <td>159</td>
                <td>41</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Tunesien</td>
                <td>10</td>
                <td>29</td>
                <td>16</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Armenien</td>
                <td>81</td>
                <td>374</td>
                <td>66</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Georgien</td>
                <td>35</td>
                <td>45</td>
                <td>18</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Indien</td>
                <td>33</td>
                <td>54</td>
                <td>17</td>
              </tr>
              <tr>
                <td>Pakistan</td>
                <td>324</td>
                <td>597</td>
                <td>144</td>
              </tr>
            </tbody>
          </table>
        </p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 48</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Auf Grundlage welcher Erkenntnisse hat die Bundesregierung vor, die Kampfhandlungen eines vermeintlichen Dschihadisten für eine Terrormiliz nachzuweisen, wenn ein vermeintlicher, im Ausland kämpfender, volljähriger deutscher Dschihadist mit doppelter Staatsangehörigkeit nach dem neuen Gesetzesvorhaben ( www.zdf.de/nachrichten/heute/is-kaempfer-muessen-pass-unter-bestimmten-bedingungen-abgeben-100.html ) ausgebürgert werden soll, aber nicht vor einem (deutschen) Gericht dafür verurteilt wird, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Person nicht staatenlos wird, wenn ein anderer Staat eine ähnliche Regelung hat, bei der ein vermeintlicher kämpfender Dschihadist automatisch ausgebürgert wird?<a id="S10035" name="S10035" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Das Gesetzgebungsvorhaben, auf das sich die Frage bezieht, befindet sich in der Ressortabstimmung. Die Bundesregierung kann daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine konkreten Aussagen zur Ausgestaltung der beabsichtigten Verlustregelung machen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 49</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Inwiefern setzt sich das Auswärtige Amt für die Wiederaufnahme von Friedensverhandlungen zwischen der türkischen Regierung und der Arbeiterpartei Kurdistans (kurdisch Partiya Karkerên Kurdistan, PKK) ein, auch im Hinblick darauf, dass „Geschehnisse und krisenhafte Entwicklungen in der Türkei stets unmittelbare Auswirkungen auf die Sicherheitslage in der Bundesrepublik haben“ (Broschüre „Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“ vom Bundesamt für Verfassungsschutz, Seite 26)?</p>
        <p klasse="J">Lassen Sie mich zunächst nochmals unterstreichen: Die Haltung der Bundesregierung zur PKK bleibt eindeutig: Sie ist in Deutschland seit 1993 verboten und als terroristische Vereinigung anerkannt. Dies vorausgeschickt setzt die Bundesregierung sich nachdrücklich für eine Lösung des seit vielen Jahrzehnten bestehenden und hochkomplexen Kurdenkonflikts ein.</p>
        <p klasse="J">Diese Botschaft tragen wir nicht nur in Gesprächen an die türkische Regierung heran, sondern stehen auch mit zivilgesellschaftlichen Gruppen in Kontakt, die nach Wegen suchen, gesellschaftliche Brücken zu bauen. Auch im Wege der Projektarbeit unterstützt die Bundesregierung diese Bemühungen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 50</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Helin Evrim Sommer (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Wie viele Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit sind aktuell in der Türkei aus mutmaßlich politischen Gründen bzw. unrechtmäßig inhaftiert, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den jüngsten Drohungen der türkischen Regierung, deutsche Urlauberinnen und Urlauber, gegen die der türkische Geheimdienst belastendes Material gesammelt habe, bei ihrer Einreise in die Türkei verhaften zu wollen ( www.swr3.de/aktuell/nachrichten/Koennen-wir-bald-keinen-Urlaub-mehr-in-der-Tuerkei-machen/-/id=47428/did=5027438/1i35guf/index.html , abgerufen am 6. März 2019)?</p>
        <p klasse="J">Insgesamt sind in der Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung 50 deutsche Staatsangehörige inhaftiert.</p>
        <p klasse="J">Eine eindeutige Einordnung in Verhaftungen aus „politischen“ Gründen und „nicht-politischen“ Gründen ist nicht möglich.</p>
        <p klasse="J">Nicht in jedem Fall sind die den Verhaftungen zugrunde liegenden Vorwürfe anhand der der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnisse bewertbar. Das gilt insbesondere bei kurzzeitigen Festnahmen. Eine Aussage über die genaue Bezifferung wäre daher zweifelhaft und würde der Vielfalt der Haftfälle politischer und humanitärer Relevanz nicht gerecht. Außerdem ließe die Bezifferung einer Gruppe von aus „politischen Gründen“ Inhaftierten Rückschlüsse auf Einzelpersonen zu. Dies ist aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes zu vermeiden.</p>
        <p klasse="J">Zu den Äußerungen des türkischen Innenministers Süleyman Soylu hat Bundesaußenminister Maas sich am vergangenen Donnerstag in aller Deutlichkeit geäußert.</p>
        <p klasse="J">Reise- und Sicherheitshinweise wurden überarbeitet.</p>
        <p klasse="J">Darüber hinaus werden wir die Lage in der Türkei sehr genau beobachten und entscheiden, ob weitere Schritte geboten sind, um deutsche Reisende vor möglichen Risiken zu bewahren.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 51</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Helin Evrim Sommer (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Wie ist der aktuelle Stand bei den bilateralen Regierungskonsultationen zwischen Deutschland und Namibia im Hinblick auf den künftigen Umgang mit der historischen Verantwortung Deutschlands für den Völkermord an den Herero und Nama 1904 bis 1908, und was unternimmt die Bundesregierung, um die Nachkommen der von dem Völkermord direkt betroffenen indigenen Bevölkerungsgruppen einzubeziehen, damit zum Beispiel die Restitution von geraubten Kulturgütern nicht zusätzliche innergesellschaftliche Auseinandersetzungen in Namibia provoziert, wie dies kürzlich bei zwei Objekten aus dem Bestand des baden-württembergischen Linden-Museums festzustellen war ( www.spiegel.de/politik/ausland/namibia-geraubte-kolonialgueter-sollen-zurueckgegeben-werden-a-1255050.html , abgerufen am 6. März 2019)?</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung führt mit der Regierung der Republik Namibia Gespräche über eine zukunftsgerichtete Aufarbeitung der gemeinsamen Kolonialvergangenheit. Diese verlaufen konstruktiv. Vertreter der besonders betroffenen Volksgruppen Herero und Nama werden beim Verhandlungsprozess eng einbezogen und sind bei allen Verhandlungsrunden vertreten.</p>
        <p klasse="J">Die Rückgabe der Objekte durch das Land Baden-Württemberg wurde in Namibia weitgehend als weiteres Zeichen der deutschen Bemühungen um die Aufarbeitung der Vergangenheit wahrgenommen und geschätzt. Die Rückgabe wurde durch Bevölkerung und Regierung mit großer Anteilnahme verfolgt; weitere Kooperationen zwischen Baden-Württemberg und Namibia sollen folgen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 52</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="J">des Staatsministers Niels Annen auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Was hält die Bundesregierung konkret davon ab, den in Venezuela aktiven Strukturen der Vereinten Nationen die für humanitäre Hilfe versprochenen 5 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen (Plenarprotokoll 19/82, Seite 9577), und welche konkreten Anfragen der Bundesregierung an die Regierung Venezuelas, humanitäre Hilfe zu leisten, wurden von dieser seit Anfang 2018 abgelehnt (bitte Datum von Anfrage und Ablehnung sowie Begründung angeben)?<a id="S10036" name="S10036" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung hat angekündigt, dass 5 Millionen Euro für humanitäre Hilfsprojekte in Venezuela bereitgestellt werden. Sobald das Maduro-Regime diese Hilfe zulässt, wird sie auch eingesetzt.</p>
        <p klasse="J">Deutsche humanitäre Hilfe wird nicht an oder über die Regierungen der jeweiligen Länder geleitet, sondern über unabhängige humanitäre Hilfsorganisationen umgesetzt. Die Bundesregierung stellt daher keine Anfragen an Regierungen anderer Länder zur Umsetzung humanitärer Hilfsgelder.</p>
        <p klasse="J">Die wichtigsten Voraussetzungen für die Bereitstellung humanitärer Hilfe durch die Bundesregierung sind der ungehinderte Zugang der humanitären Hilfsorganisationen zu den bedürftigsten Menschen und die Einhaltung der humanitären Prinzipien bei der Umsetzung der Hilfsprojekte. Dies ist für in Venezuela aktive Hilfsorganisationen gegenwärtig aufgrund der Haltung des Re­gimes Maduro nicht gewährleistet.</p>
        <p klasse="J">Auch die Vereinten Nationen können in Venezuela aufgrund der Einschränkungen durch das Regime nicht ungehindert gemäß den allgemein anerkannten humanitären Prinzipien Hilfe leisten. Das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen, dem unter normalen Umständen in einer solchen humanitären Notsituation eine wichtige Rolle zukäme, ist deswegen derzeit nicht in Venezuela vertreten.</p>
        <p klasse="J">Das Auswärtige Amt steht in ständigem Kontakt mit deutschen und internationalen humanitären Hilfsorganisationen, um die bereitgestellten Mittel bedarfsgerecht umzusetzen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 53</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Erklärung des UN-Sonderberichterstatters zu den negativen Auswirkungen einseitiger Zwangsmaßnahmen, Idriss Jazairy, der davor gewarnt hat, dass die Wirtschaftssanktionen der USA gegen Venezuela die Wirtschaftskrise in dem südamerikanischen Land verschlimmern und die Wirtschaftssanktionen der USA gegen Venezuela dafür eingesetzt werden, einen Regierungswechsel in einem souveränen Staat herbeizuführen („Venezuela sanctions harm human rights of innocent people, UN expert warns“, ohchr.org , 31. Januar 2019, www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=24131&amp;LangID=E ), und in welcher Form hat die Bundesregierung diese Gefahr gegenüber der Regierung der USA problematisiert?</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung bewertet Aussagen von Sonderberichterstattern der Vereinten Nationen grundsätzlich nicht.</p>
        <p klasse="J">Die katastrophale wirtschaftliche und humanitäre Lage in Venezuela bereitet der Bundesregierung seit langem große Sorgen. Neben der Hyperinflation ist hier zum Beispiel das weitgehend zusammengebrochene Gesundheitssystem zu nennen. Das hat zur Folge, dass Teile der Bevölkerung um das physische Überleben kämpfen.</p>
        <p klasse="J">Für diese dramatische Situation trägt das Regime von Nicolás Maduro mit seiner jahrelangen Misswirtschaft die Hauptverantwortung.</p>
        <p klasse="J">Zu möglichen Auswirkungen der Listung des staatlichen venezolanischen Ölkonzerns PDVSA durch die USA auf die Lage in Venezuela kann die Bundesregierung keine Vorhersage treffen.</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung steht mit der US-amerikanischen Regierung in kontinuierlichem Austausch auf allen Ebenen. Dabei wird selbstverständlich auch Venezuela thematisiert.</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung setzt gemeinsam mit ihren Partnern auf eine friedliche politische Lösung des Konflikts in Venezuela und verfolgt dieses Ziel auch im Rahmen der Internationalen Kontaktgruppe.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 54</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Erfüllen nach Ansicht der Bundesregierung die von den USA unter anderem mit Militärflugzeugen an die kolumbianische Grenze zu Venezuela gebrachten Hilfsgüter, die am 23. Februar 2019 gegen den Willen der Regierung Venezuelas ins Land gebracht werden sollten, die Kriterien humanitärer Hilfe (bitte begründen), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aufforderung zahlreicher Hilfsorganisationen, die humanitäre Hilfe in Venezuela nicht politisch zu instrumentalisieren ( www.epo.de/index.php?option=com_content&amp;view=article&amp;id=15178:venezuela-humanitaere-hilfe-darf-nicht-missbraucht-werden&amp;calid=29&amp;Itemid=71 ; www.aktion-deutschland-hilft.de/de/hilfseinsaetze/nothilfe-venezuela/humanitaere-hilfe-darf-nicht-instrumentalisiert-werden/ ; www.domradio.de/themen/weltkirche/2019-02-24/malteser-zu-venezuela-hilfe-nicht-politisch-instrumentalisieren ; https://venezuelablog.org/70-venezuelan-international-organizations-aid-must-follow-humanitarian-principles-technical-expertise/ )?</p>
        <p klasse="J">Das Ziel humanitärer Hilfe ist es, das Überleben von Menschen in Würde zu sichern. Die Bundesregierung stimmt mit den humanitären Hilfsorganisationen überein, dass humanitäre Hilfe unabhängig von politischen Erwägungen bedarfsorientiert zu leisten und umzusetzen ist. Nur so können die humanitären Prinzipien, insbesondere Neutralität und Unabhängigkeit, gewährleistet werden. Die für humanitäre Hilfsprojekte in Venezuela von der Bundesregierung bereitgestellten Mittel werden umgesetzt, sobald das Maduro-Regime dies zulässt.</p>
        <p klasse="J">Die wichtigsten Voraussetzungen sind hierbei der ungehinderte Zugang der humanitären Hilfsorganisationen zu den bedürftigsten Menschen und die Einhaltung der humanitären Prinzipien bei der Umsetzung der Hilfsprojekte.</p>
        <p klasse="J">Hilfsangebote Dritter an die venezolanische Bevölkerung erfolgen unabhängig von der Bundesregierung.</p>
        <p klasse="J">Im Falle der Hilfslieferungen der USA hat die Bundesregierung keinen Grund zur Annahme, dass diese nicht dazu beitragen werden, das genannte Ziel humanitärer Hilfe unter den genannten Voraussetzungen zu erreichen.<a id="S10037" name="S10037" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 55</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Staatsministers Niels Annen auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung die Frist des 28. Februar 2019 verstreichen lassen ( www.misereor.de/presse/pressemeldungen-misereor/bundesregierung-verweigert-kommentierung-von-un-abkommen-zu-wirtschaft-und-menschenrechten/ ), bis zu der sie den ersten Entwurf für ein verbindliches UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten hätte schriftlich kommentieren und sich dazu positionieren können, und wie gedenkt sie, in Zukunft den multilateralen Prozess auf UN-Ebene zur Durchsetzung der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten zu fördern?</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Durchsetzung von Menschenrechten in globalen Wertschöpfungsketten zu stärken. Sie leistet vielfältige Aktivitäten, um die weltweit anerkannten Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, die der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im Jahr 2011 im Konsens angenommen hat, umzusetzen.</p>
        <p klasse="J">Ein zentrales Instrument dazu ist der Nationale Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ – kurz NAP –, welcher der Implementierung dieser Leitprinzipien dient. Die Bundesregierung ist im Umsetzungsprozess des umfangreichen NAP-Maßnahmenkatalogs, der bis 2020 angelegt ist, in vielen Punkten gut vorangekommen.</p>
        <p klasse="J">Beim Entwurf eines Abkommens im sogenannten „UN-Treaty-Prozess“ handelt es sich um ein sogenanntes „gemischtes Abkommen“, das sowohl Zuständigkeiten der EU wie auch der Mitgliedstaaten umfasst.</p>
        <p klasse="J">In diesem Fall kann die umfassende Kommentierung eines Abkommensentwurfs nur auf Grundlage eines Verhandlungsmandats der EU geschehen. Der Europäische Auswärtige Dienst und die Europäische Kommission haben bisher keinen Entwurf für ein solches Verhandlungsmandat vorgelegt. Sie begründen diesen Schritt mit den bevorstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament und der folgenden Neuformierung der Europäischen Kommission. Es sollen vor dieser Neuformierung keine Festlegungen vorweggenommen werden.</p>
        <p klasse="J">Im vergangenen Jahr hatten die EU-Mitgliedstaaten und der Europäische Auswärtige Dienst sich darauf geeinigt, dass die EU sich „kritisch-konstruktiv“ in den ­Treaty-Prozess einbringt.</p>
        <p klasse="J">Hinter dieser Position steht die Bundesregierung weiterhin und fordert den EAD auf, diese Haltung mit Leben zu füllen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 56</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Staatsministers Niels Annen auf die Frage des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die von dem serbischen Präsidenten Aleksandar Vucic und dem kosovarischen Präsidenten Hashim Thaci vertretene Idee eines Gebietsaustauschs zwischen Serbien und Kosovo nach ethnischen Kriterien nicht nur gegen europäische Werte verstoßen würde, sondern auch den laut Presseberichten völkisch denkenden Nationalisten Auftrieb geben und zu einer gefährlichen Eskalationsspirale in der Region führen könnte ( www.fr.de/politik/grenzwertige-debatte-kosovo-11781055.html )?</p>
        <p klasse="J">Aus Sicht der Bundesregierung muss ein Abkommen zwischen Kosovo und Serbien umfassend und in beiden Ländern politisch tragfähig sein sowie zur regionalen Stabilität beitragen.</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung steht Grenzveränderungen, soweit sie Risiken für die Stabilität in der Region bergen, als Teil einer Lösung skeptisch gegenüber.</p>
        <p klasse="J">Vertreter einiger Staaten in der Region haben ihre Besorgnis über mögliche Auswirkungen von Grenzveränderungen auf ihre eigene Sicherheit geäußert.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 57</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Staatsministers Niels Annen auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass die Minderheiten der Hindus und Sikhs in Afghanistan von einer gewaltsamen Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure bedroht sind, und in welcher Weise sind diese Minderheiten nach Kenntnis der Bundesregierung von gezielten Maßnahmen betroffen, welche ihre freie Religionsausübung beeinträchtigen?</p>
        <p klasse="J">Die afghanischen Hindus und Sikhs gehören wie andere religiöse Minderheiten zu den Anschlagszielen des sogenannten „Islamischen Staats in der Provinz Khorasan“ (ISKP).</p>
        <p klasse="J">Der ISKP bekannte sich zu einem Anschlag am 1. Juli 2018 in Jalalabad, der 19 Opfer forderte, darunter mehrheitlich Hindus und Sikhs.</p>
        <p klasse="J">Eine staatliche Diskriminierung von Hindus und Sikhs findet in Afghanistan nicht statt. Hindus und Sikhs ist ein Sitz im Unterhaus des afghanischen Parlaments garantiert. Die Ausübung ihrer Religion ist rechtlich geschützt, und die afghanischen Sicherheitskräfte schützen regelmäßig insbesondere die Feuerbestattungen der Hindus und Sikhs.</p>
        <p klasse="J">Zu möglichen gezielten Maßnahmen zur Einschränkung ihrer Religionsausübung liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 59</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Zaklin Nastic (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">In welcher Form hat die Bundesregierung infolge der Rüge Frankreichs durch die Menschenrechtskommissarin des Europarates wegen der gegen die „Gelbwesten“ angewandten Gewalt sowie geplanter Eingriffe in das Versammlungsrecht und der Festnahmen von Personen, die sich keines Vergehens schuldig gemacht haben, versucht, auf die französische Regierung mit dem Ziel, sie zur Umsetzung der ausgesprochenen Empfehlungen zu drängen, einzuwirken, und plant die Bundesregierung ein Verbot des Einsatzes von Hartgummigeschossen, wie es der Europarat von Frankreich gefordert hat, in Deutschland gesetzlich zu verankern?<a id="S10038" name="S10038" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung hat vollstes Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung sowie die Unabhängigkeit der Justiz in Frankreich. Auf dieser Grundlage wird sich Frankreich – wie dies in der Vergangenheit geschehen ist – mit allen relevanten Kritikpunkten auseinandersetzen. Davon geht die Bundesregierung aus.</p>
        <p klasse="J">Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Die Bundespolizei verfügt über keine Hartgummigeschosse. Für den Kompetenzbereich der Länder – in deren Zuständigkeit die Landespolizeien liegen – kann die Bundesregierung keine Angaben machen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 60</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Oliver Wittke auf die Frage der Abgeordneten Zaklin Nastic (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Was haben Nachforschungen der Bundesregierung in Reaktion auf das jüngst veröffentlichte Rechercheergebnis des Rechercheprojekts „German Arms“ unter Beteiligung der Deutschen Welle, des Magazins „Stern“ und „Report München“ ( www.dw.com/de/beweise-f%C3%BCr-deutsche-waffen-im-jemen/a-47681315 ), dass Produkte deutscher Rüstungsunternehmen im Jemen-Krieg eine weit größere Rolle spielen als bislang bekannt, darunter auch in Deutschland gebaute Kriegsschiffe und mit deutschen Bauteilen versehene Kampfflugzeuge, die zur Blockade des Jemens und damit zur Verschlimmerung der humanitären Katastrophe eingesetzt werden könnten, ergeben, und welche Konsequenzen wird die Bundesregierung daraus für ihre Rüstungsexportpolitik ziehen?</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung setzt sich für eine Waffenruhe in Jemen und Fortschritte im politischen Prozess zwischen den Konfliktparteien ein. Sie unterstützt nachdrücklich die laufenden Bemühungen des Sondergesandten der Vereinten Nationen, Martin Griffiths.</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik. Die Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland spielt bei der Entscheidungsfindung eine hervorgehobene Rolle.</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung erteilt derzeit keine neuen Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Saudi-Arabien. Darüber hinaus wirkt die Bundesregierung auf die Inhaber von gültigen Einzelgenehmigungen ein mit dem Ergebnis, dass aktuell grundsätzlich keine Ausfuhren von Rüstungsgütern von Deutschland nach Saudi-Arabien stattfinden. Dabei wird die Bundesregierung sich mit ihren internationalen, vor allem ihren europäischen Partnern, eng abstimmen.</p>
        <p klasse="J">Der Bundesregierung liegen keine aktuellen Informationen zu einem Verstoß gegen Endverbleibserklärungen für aus Deutschland ausgeführte Rüstungsgüter nach Saudi-Arabien oder in die Vereinigten Arabischen Emirate vor. Grundsätzlich gilt: Konkrete Hinweise auf Missbrauch oder Nichteinhaltung der Verpflichtung über den Endverbleib nimmt die Bundesregierung stets sehr ernst und geht ihnen nach.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 61</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Oliver Wittke auf die Frage des Abgeordneten Oliver Luksic (FDP):</p>
        <p klasse="p">Wie bewertet die Bundesregierung den im Februar dieses Jahres an sie übersandten offenen Brief von 30 saarländischen Bürgermeistern, drei Landräten, dem Direktor des Regionalverbands Saarbrücken sowie dem Saarländischen Städte- und Gemeindetag bezüglich einer ungleichen Behandlung des Saarlandes bei den von der Bundesregierung in der Kohlekommission geplanten Hilfeleistungen, insbesondere im Hinblick auf die im Saarland durch den Bergbau aufgetretenen Umwelt- und Naturschutzschäden ( www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/kommunen_schreiben_kohlebrief100.html )?</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung prüft derzeit die Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ sorgfältig. Zu den Empfehlungen des Abschlussberichts der Kommission gehört unter anderem auch, dass Steinkohlekraftwerkstandorte an den Maßnahmen zur Unterstützung des Strukturwandels teilhaben sollen, wenn der Anteil der Steinkohlewirtschaft an der regionalen Wertschöpfung von erheblicher Relevanz ist.</p>
        <p klasse="J">Der Bund plant frühzeitig Eckpunkte für ein Gesetz vorzulegen, das die wesentlichen Aspekte für die Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission enthalten wird.</p>
        <p klasse="J">In diesem Rahmen wird derzeit geprüft, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang den vom Auslaufen der Kohleverstromung betroffenen Regionen Zugang zu Maßnahmen und Instrumenten zur Unterstützung des Strukturwandels gewährt werden soll. Im weiteren Prozess werden dabei auch die in dem offenen Brief vertretenen Standpunkte geprüft. Eine Entscheidung hierüber ist noch nicht gefallen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 62</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Oliver Wittke auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie Thomas Bareiß mit seiner Äußerung auf dem jüngsten Energierat in Brüssel ( https://video.consilium.europa.eu/en/webcast/f0143b3c-dd9e-459e-a99b-6aa54ac3d547 Statement ab 1:00:38), dass Deutschland für das Jahr 2050 keine 100 Prozent, sondern nur eine 80-Prozent-Versorgung mit erneuerbaren Energien anstrebt, die Auffassung der Bundesregierung vertreten, und, wenn ja, mit welchen Energieträgern sollen im Jahr 2050 unter Wahrung der Klimaziele die verbleibenden 20 Prozent bereitgestellt werden?<a id="S10039" name="S10039" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Die Äußerungen von Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Thomas Bareiß beim Energierat in Brüssel stehen in Einklang mit den Zielen der Bundesregierung. Die in der Fragestellung angesprochenen Äußerungen bezogen sich auf einen Brief von Luxemburg, Irland, Litauen und Österreich an Kommissar Miguel Arias Cañete im Kontext der EU-Klima-Langfriststrategie. Darin wird die Europäische Kommission insbesondere dazu aufgefordert, die Szenario-Berechnungen zur EU-Klima-Langfriststrategie um ein Szenario zu 100 Prozent erneuerbaren Energien in 2050 zu ergänzen. Anders als in der Fragestellung unterstellt, hat Herr Bareiß in diesem Zusammenhang nicht gesagt, dass Deutschland bis 2050 nur einen Anteil von 80 Prozent erneuerbaren Energien an der Energieversorgung anstrebe. Vielmehr hat er ausgeführt, dass er das Anliegen, eine 100-Prozent-Strategie bis 2050 in den Mittelpunkt der europäischen Diskussion zu stellen, skeptisch sehe, weil die letzten 10 bis 20 Prozent immer die teuersten seien und man auch die Bezahlbarkeit und Wirtschaftlichkeit nicht aus den Augen verlieren dürfe. Eine konkrete Positionierung, welches Ziel angestrebt werden sollte, hat er insoweit nicht vorgenommen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 63</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Oliver Wittke auf die Frage der Abgeordneten Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik vonseiten Irlands, Österreichs, Litauens und Luxemburgs während des EU-Energieministerrates am 4. März 2019, dass im Entwurf der EU-Kommission für eine Klimalangfriststrategie kein Szenario zum Erreichen von 100 Prozent erneuerbaren Energien bis 2050 modelliert wurde ( www.euractiv.com/section/climate-strategy-2050/news/five-eu-countries-call-for-100-renewable-energy-by-2050/ ), und erachtet die Bundesregierung ein Szenario von 100 Prozent erneuerbaren Energien bis 2050 in Europa als denkbar und erstrebenswert?</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung analysiert derzeit den Entwurf der Europäischen Kommission für eine Klimalangfriststrategie und wird ihre Position in diesem Rahmen konkretisieren.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 64</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Oliver Wittke auf die Frage des Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel (AfD):</p>
        <p klasse="p">Wie viel Prozent der Grundlast können gemäß dem Ziel des Energiekonzeptes der Bundesregierung, dass der Bruttostromverbrauch in Deutschland bei mindestens 80 Prozent liegen solle, durch die erneuerbaren Energien durchschnittlich bereitgestellt werden?</p>
        <p klasse="J">Die Stromnachfrage wird jederzeit durch die günstigsten verfügbaren Kraftwerke gedeckt. Die günstigsten Kraftwerke sind Stromerzeugungsanlagen basierend auf erneuerbaren Energien wie zum Beispiel Wind und Photovoltaik, die zu Grenzkosten nahe null Strom erzeugen. Allerdings sind nicht immer ausreichend erneuerbare Energien verfügbar, sodass je nach Situation auch teurere Stromerzeuger zur Deckung der Stromnachfrage beitragen müssen.</p>
        <p klasse="J">Der Begriff der Grundlast verliert im heutigen Strommarktdesign an Bedeutung, da der Strommarkt auch aufseiten der Stromabnehmer zunehmend flexibler ausgerichtet ist. So kann es im Wettbewerb der Flexibilitätsoptionen auch attraktiv sein, die eigene Nachfrage nach Strom in Zeiten vergleichsweise hoher allgemeiner Stromnachfrage und damit einhergehenden hohen Strompreisen zu reduzieren oder auf Zeiten geringerer allgemeiner Stromnachfrage und damit einhergehenden geringen Strompreisen zu verlegen.</p>
        <p klasse="J">Die Stromnachfrage und damit auch die Grundlast ist also nicht mehr eine starr vorgegebene Größe, sondern in ihrer Höhe selbst abhängig von der preislichen Situation am Strommarkt. Zudem spielen weitere Faktoren, die den Anteil erneuerbarer Energien deutlich beeinflussen können, eine erhebliche Rolle, wie beispielsweise die fortschreitende Integration des europäischen Strommarktes, der Ausbau des europäischen Stromnetzes und von Stromspeichern sowie der schrittweise Rückbau unflexibler, älterer Kraftwerke.</p>
        <p klasse="J">Es ist daher davon auszugehen, dass der Sockel an Stromnachfrage, der als Grundlast immer produziert werden muss, in Zukunft sinken wird. Aus diesem Grund ist nicht vorhersagbar, welchen Anteil der sogenannten Grundlast erneuerbare Energien im Jahr 2050 bereitstellen werden.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 65</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Oliver Wittke auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass sie hinsichtlich der massenspektrometrischen Analysemöglichkeiten hochangereicherten Urans (HEU) keine Kenntnis darüber hat, „inwieweit und mit welcher Genauigkeit – und somit welchem Konfidenzniveau – hiermit Rückschlüsse auf das Alter und die Herkunft von Uranproben geführt werden können“ (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 71, Plenarprotokoll 19/76), und welche Kenntnisse hat sie über die von Russland an die Zwischen- und/oder Endkunden zur Verfügung gestellte Dokumentation des russischen HEUs, das für HEU-Brennelemente für deutsche Forschungsreaktoren eingesetzt wird (gegebenenfalls bitte konkrete detaillierte Darlegung; vergleiche beispielsweise Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 4, Plenarprotokoll 19/16, Anlage 2)?</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung führt keine Forschungsarbeiten zu massenspektrometrischen Analysemöglichkeiten hochangereicherten Urans durch. Sie verfügt über Kenntnisse hierzu alleine aus veröffentlichten Fachaufsätzen.</p>
        <p klasse="J">Nach Kenntnis der Bundesregierung hängt die Genauigkeit bzw. Unsicherheit, mit der für eine spezifische Uranprobe durch massenspektrometrische Analysen das Alter und die Herkunft bestimmt werden können, von zahlreichen Parametern ab, beispielsweise von der Isotopenzusammensetzung des Ausgangsmaterials sowie dem Herstellungsverfahren. Darüber hinaus ist eine Altersbestimmung über das Verhältnis Thorium-230 zu Uran-234 (vergleiche hierzu den in Ihrer mündlichen Frage in der Fragestunde am 30. Januar 2019 genannten Fachaufsatz von Glaser und Bürger, Plenarprotokoll 19/76, Seite 8919) sensitiv auf die Zeitspanne der letztmaligen chemischen oder anderweitigen Trennung des Urans von seinen Spaltprodukten. Diese Methode erlaubt daher keine direkten Rückschlüsse auf den Zeitpunkt der Anreicherung.</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung hat Kenntnis über die Menge und den Anreicherungsgrad des für die Herstellung von Brennelementen der Forschungsneutronenquelle FRM II gelieferten russischen Urans.<a id="S10040" name="S10040" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 66</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Oliver Wittke auf die Frage der Abgeordneten Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum Stand der Abbauregularien beim Tiefseebergbau (Draft Regulations on Exploitation of Mineral Resources in the Area), und in welcher Form setzt sie sich hier für die Implementierung spezifischer Umweltstandards und im Speziellen für Bewertungskriterien der Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich der Festlegung von Grenzwerten ein?</p>
        <p klasse="J">Deutschland bringt sich als Mitglied des Rates (Council) der Internationalen Meeresbodenbehörde (IMB) intensiv in die laufenden Verhandlungen der „Draft Regulations on Exploitation of Mineral Resources in the Area“ (Abbauregularien) ein. Dies geschieht im Wesentlichen durch schriftliche Stellungnahmen sowie mündliche Interventionen bei Sitzungen von IMB-Rat bzw. IMB-Versammlung (Assembly). Die deutschen Interventionen zu Umweltaspekten (unter anderem Umweltstandards und -guidelines sowie Regional Environmental Management Plans, REMP) anlässlich des ersten Teils der 25. Jahrestagung des IMB-Rates enthielten Ankündigungen spezifischer deutscher Initiativen und wurden nicht nur von anderen Delegationen, sondern auch von wissenschaftlichen Institutionen und Umwelt-NGOs mit Observerstatus explizit positiv aufgegriffen und gewürdigt. Die Stellungnahmen und Interventionen sind ebenso wie zahlreiche Unterlagen im Zusammenhang mit der Etablierung spezifischer Umweltstandards auf der IMB-Webseite unter www.isa.org.jm abrufbar.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 67</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl auf die Frage des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Wann legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung der Betriebskostenverordnung vor, um die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieterinnen und Mieter abzuschaffen ( www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/grundsteuer-spd-will-umlage-auf-mieten-verbieten-a-1256262.html )?</p>
        <p klasse="J">Anlass für die Grundsteuerreform ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. April 2018, welche die Einheitsbewertung von Grundstücken als Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer zum Inhalt hat. Die Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten war nicht Gegenstand des Verfahrens. Die Meinungsbildung zu der Frage, ob das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 (Az. 1 BvL 11/14) zur Grundsteuer Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter hat, ist noch nicht abgeschlossen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 68</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl auf die Frage der Abgeordneten Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Teilt die Bundesregierung insgesamt die Ankündigung von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Katarina Barley, dass künftig stets Verkäufer statt Käufer die Kosten eines zum Immobilienerwerb beauftragten Maklers zahlen sollen ( www.stern.de/news/wer-bestelltbezahlt- barley-will-immobilienverkaeufer-fuer-makler-zahlen-lassen-8595912.html ), und, falls nicht, warum sollte dies – nach Auffassung der gesamten Bundesregierung – nicht genau so geregelt werden, zumal dies bezüglich Maklern bei Wohnungsmietverträgen schon so geschehen ist?</p>
        <p klasse="J">Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat seinen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnimmobilien am 25. Februar 2019 an die Ressorts übermittelt. Der Entwurf wird nun innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 69</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage des Abgeordneten Konstantin Kuhle (FDP):</p>
        <p klasse="p">Welche Alternativen zum Einsatz von sogenannten Uploadfiltern bestehen nach Auffassung der Bundesregierung seitens der von Artikel 2 Absatz 5 Satz 1 des Trilog-Ergebnisses des Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council on Copyright in the Digital Single Market, (Ratsdok. 6637/19, fortan Richtlinie genannt) erfassten Plattformen, um dem Erfordernis des Artikels 14 Absatz 4b der Richtlinie gerecht zu werden (vergleiche Aussage von Josephine Steffen, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, in der Bundespressekonferenz am 22. Februar 2019, wonach Uploadfilter „eine Möglichkeit“ seien, dies technisch umzusetzen; abrufbar unter https://youtu.be/xSW28i5v0wg?t=454 ab Minute 7:34, letzter Abruf 28. Februar 2018)?</p>
        <p klasse="J">Die Frage bezieht sich auf Artikel 13 Absatz 4 Buchstabe b des Richtlinienvorschlags in der Fassung des Ratsdokuments 6382/19 vom 19. Februar 2019.</p>
        <p klasse="J">Nach dieser Bestimmung wären künftig Plattformen für Uploads von Nutzern urheberrechtlich unmittelbar verantwortlich, es sei denn, die Plattform hat hinsichtlich der betreffenden Werke einen Lizenzvertrag abgeschlossen oder sie weist nach, dass sie in Übereinstimmung mit hohen Industriestandards größte Bemühungen unternommen hat, um die Nichtverfügbarkeit derjenigen Schutzgegenstände zu gewährleisten, für die die Rechteinhaber die relevanten und notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt haben.</p>
        <p klasse="J">Der konkrete Inhalt dieser hohen Industriestandards ist in der Richtlinie nicht näher definiert. Nach Artikel 13 Absatz 9 des Richtlinienvorschlags wird die Europäische Kommission in Absprache mit den Mitgliedstaaten Dialoge mit den Interessengruppen (insbesondere Plattformen, Rechteinhaber, Nutzerverbände) organisieren und auf dieser Grundlage Leitlinien für die Anwendung von Artikel 13 veröffentlichen, insbesondere zu den nach Artikel 13 Absatz 4 erforderlichen Maßnahmen.<a id="S10041" name="S10041" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Die Vorschrift selbst ist technologieneutral formuliert. Aus Sicht der Bundesregierung werden bei großen Datenmengen bereits aus Praktikabilitätsgründen wohl algorithmenbasierte Maßnahmen anzuwenden sein. Jedoch sind auch manuelle Sichtungen nicht ausgeschlossen. Eine Entscheidung durch menschlichen Zugriff muss aber jedenfalls im Rahmen der von Nutzern initiierten Beschwerdeverfahren gewährleistet sein.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 70</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Wie viele der im Bundeshaushalt für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit vorgesehenen Mittel wurden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 nicht ausgegeben (bitte unterscheiden nach Leistungen zur Eingliederung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und den Bundesprogrammen sowie in absoluten Zahlen und prozentualem Anteil an den veranschlagten Mitteln)?</p>
        <p klasse="J">Die im Bundeshaushalt getrennt veranschlagten Ansätze für Verwaltungskosten und Eingliederungsleistungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende – einschließlich der dort veranschlagten Bundesprogramme – bilden ein Gesamtbudget. Das Gesamtbudget wird durch die gegenseitige Deckungsfähigkeit der beiden Titel umgesetzt. Hiermit wird den Jobcentern ermöglicht, in dezentraler Verantwortung vor Ort selbst zu entscheiden, ob eher eine maßnahmenorientierte Eingliederungsstrategie – die zulasten des Eingliederungstitels geht – oder eher eine intensive Betreuung durch die Beschäftigten des Jobcenters – die das Verwaltungskostenbudget belastet – zielführender erscheint. Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt, dass diese Deckungsfähigkeit zwischen den Mitteln für Eingliederung in Arbeit und für Verwaltungskosten zunehmend genutzt wird.</p>
        <p klasse="J">Ein bloßer Vergleich der Soll-Veranschlagungen mit den Ist-Abflüssen beim Eingliederungstitel SGB II ist nicht sachgerecht, da er die Struktur des Gesamtbudgets im SGB II mit gegenseitiger Deckungsfähigkeit von Eingliederungstitel und Verwaltungskostenbudget außer Acht lässt.</p>
        <p klasse="J">Im Bundeshaushalt 2016 waren in den beiden Haushaltstiteln, die das Gesamtbudget SGB II bilden, insgesamt rund 8,512 Milliarden Euro veranschlagt. Geleistet wurden aus den beiden Titeln insgesamt rund 8,499 Milliarden Euro. Dies entspricht einer Ausschöpfung von rund 99,8 Prozent der veranschlagten Mittel.</p>
        <p klasse="J">Im Bundeshaushalt 2017 waren in den beiden Haushaltstiteln insgesamt rund 8,879 Milliarden Euro veranschlagt. Geleistet wurden aus den beiden Titeln insgesamt rund 9,007 Milliarden Euro. Dies entspricht einer Ausschöpfung von rund 101,4 Prozent der veranschlagten Mittel. Ein solches Ergebnis war möglich, da in den Jahren 2014 bis 2017 zusätzlich Ausgabereste bis zu einer Höhe von jährlich 350 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden konnten. Seit dem Jahr 2018 beläuft sich dieser Betrag auf jährlich 400 Millionen Euro.</p>
        <p klasse="J">Im Bundeshaushalt 2018 waren in den beiden Haushaltstiteln insgesamt rund 9,040 Milliarden Euro veranschlagt. Geleistet wurden aus den beiden Titeln insgesamt rund 8,965 Milliarden Euro. Dies entspricht einer Ausschöpfung von rund 99,2 Prozent der veranschlagten Mittel.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 71</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Wie viele der im Bundeshaushalt für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit vorgesehenen Mittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 je Bundesland nicht ausgegeben (in prozentualem Anteil an den veranschlagten Mitteln)?</p>
        <p klasse="J">Eine Aufbereitung auf der Ebene der Bundesländer war in der Kürze der Zeit nicht möglich.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 72</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Frage des Abgeordneten Dr. Marcus Faber (FDP):</p>
        <p klasse="p">Welche militärischen und sicherheitspolitischen Entscheidungsgrundlagen für eine bestmögliche Einsatzbereitschaft der Bundeswehr liegen den unterschiedlichen Angaben seitens der Bundesregierung, namentlich Bundesministerin der Verteidigung Ursula von der Leyen mit 1,5 Prozent und Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz mit 1,23 Prozent des Bruttoinlandprodukts ( www.spiegel.de/politik/deutschland/verteidigungshaushalt-von-der-leyen-droht-schwere-niederlage-a-1255640.html ), zugrunde, da laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD eine „moderne Ausstattung bei der Bundeswehr durch einen höheren Verteidigungsetat“ (Koalitionsvertrag Seite 17) und eine „bestmögliche Ausrüstung“ (Koalitionsvertrag Seite 156) gewährleistet werden sollen, da meines Erachtens nach nur durch notwendige Investitionen eine uneingeschränkte Aufgabenerfüllung und Einsatzbereitschaft der Bundeswehr gewährleistet werden kann, da etwaige Kürzungen zwangsläufig bei Investitionen anzusetzen wären, und inwiefern berücksichtigen diese unterschiedlichen Angaben künftige Aufwüchse innerhalb der Kapitel des Einzelplans 14, um eine nachhaltige Verteidigungsplanung für die Bundeswehr zu gewährleisten?</p>
        <p klasse="J">Das Weißbuch 2016 der Bundesregierung zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr, die Konzeption der Bundeswehr 2018 sowie das daraus abgeleitete Fähigkeitsprofil der Bundeswehr dienen als Grundlage zur Beschreibung des Dreiklangs „Ziele-Wege-Mittel“.</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung hat gegenüber der NATO einen Aufwuchs der Verteidigungsausgaben in Richtung 1,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes bis 2024 signalisiert. Das Haushaltsaufstellungsverfahren für das Jahr 2020 steht aber erst am Anfang. Die Verhandlungen beginnen in diesen Wochen.<a id="S10042" name="S10042" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Die Anmeldungen des Verteidigungsministeriums orientieren sich an denen des vergangenen Jahres. Erst im Herbst wird letzten Endes feststehen, wie der Haushalt für das kommende Jahr aussieht. Auch erst dann können Aussagen zu Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung und Einsatzbereitschaft der Bundeswehr getroffen werden.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 73</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Michael Stübgen auf die Frage der Abgeordneten Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Generaldirektors der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), Graziano da Silva, wonach die sogenannte Grüne Revolution im Kampf gegen den Hunger gescheitert ist (vergleiche www.fao.org/news/story/en/item/1179101/icode/ ), und inwieweit unterstützt die Bundesregierung die FAO-Initiative „Scaling up Agroecology“ auf nationaler Ebene, aber etwa auch im Hinblick auf die Verhandlungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union?</p>
        <p klasse="J">Der Generaldirektor der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), ­Graziano da Silva, betonte in der von Ihnen zitierten Quelle, dass die Grüne Revolution durch den hohen Einsatz von Inputfaktoren an ihre Grenzen stößt. Daher bedürfe es einer nachhaltigen Landwirtschaft, die die Produktivität und den Ertrag steigert und gleichzeitig im Einklang mit der Umwelt arbeitet. Dies entspricht dem Teilziel 2.4. nachhaltige Landwirtschaft, wie es in der Agenda 2030 verankert wurde, der sich auch die Bundesregierung verpflichtet hat.</p>
        <p klasse="J">Seit Jahrzehnten schafft es die Landwirtschaft weltweit, Jahr für Jahr mehr Lebensmittel für die steigende Weltbevölkerung zu Verfügung zu stellen. Im Rahmen der Grünen Revolution waren die Produktions- und Produktivitätssteigerungen allerdings auf relativ wenige Pflanzenarten beschränkt. Hier muss stärker auf Agrobiodiversität und Nachhaltigkeit geachtet werden und insbesondere in Afrika Produktivität und Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe gesteigert werden.</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung verweist ferner darauf, dass die Hungerbekämpfung eine komplexe Herausforderung ist, die eines umfassenden Ansatzes bedarf. Steigerungen der Produktion und Produktivität der Landwirtschaft auf nachhaltige Art und Weise in den Ländern vor Ort sind genauso notwendig wie auch geeignete Rahmenbedingungen für Ernährungssicherung zu schaffen, die Landwirtschaft auf ausgewogene Ernährung und sichere Lebensmittel auszurichten sowie langfristige Strategien für nachhaltige Ressourcennutzung zu entwickeln. Das handlungsleitende Element ist dabei für die Bundesregierung die Verwirklichung des Menschenrechts auf angemessene Nahrung gemäß den Freiwilligen Leitlinien zum Recht auf Nahrung der FAO. Dieses Recht ist verwirklicht, wenn jeder Mensch zu jeder Zeit physischen und wirtschaftlichen Zugang zu ausgewogener Nahrung hat. Die Verfügbarkeit von Lebensmitteln ist somit neben dem Zugang zu Nahrung und der Verwertung von Nahrung, und dies dauerhaft (Stabilität), nur eine der vier Dimensionen von Ernährungssicherung.</p>
        <p klasse="J">Zum zweiten Teil Ihrer Frage:</p>
        <p klasse="J">Derzeit erarbeitet der wissenschaftliche Beirat (High Level Panel of Experts, HLPE) des Ausschusses für Welt­ernährungssicherung (Committee on World Food Security, CFS) bei der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) einen Bericht zu „Agrarökologie und anderen Innovationen für eine nachhaltige Landwirtschaft und Nahrungsmittelsysteme“. Die Bundesregierung wartet die Veröffentlichung dieses wissenschaftlichen Berichtes im Oktober 2019 ab, um auf dieser Grundlage eine Bewertung der weiteren Einbeziehung von Agrarökologie in die nationale Politik und im Hinblick auf die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union vorzunehmen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 74</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Michael Stübgen auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand des EU-Zulassungsverfahrens von Cannabidiol (CBD) bzw. CBD-haltigen Extrakten als sogenanntes Novel Food (neuartiges Lebensmittel; vergleiche http://ec.europa.eu/food/safety/novel_food/catalogue/search/public/index.cfm )?</p>
        <p klasse="J">Erzeugnisse, die CBD bzw. CBD-haltige Extrakte enthalten, werden – sofern sie keine Arzneimittel sind – in der EU als neuartige Lebensmittel eingestuft. Neuartige Lebensmittel müssen gesundheitlich bewertet und zugelassen sein, bevor sie in den Verkehr gebracht werden dürfen.</p>
        <p klasse="J">Im März 2016 hat ein Unternehmen aus Tschechien für ein CBD-haltiges Nahrungsergänzungsmittel eine Zulassung als neuartiges Lebensmittel beantragt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wurde von der Europäischen Kommission damit beauftragt, die Auswirkungen dieses Erzeugnisses auf die menschliche Gesundheit zu prüfen.</p>
        <p klasse="J">Die Antragsunterlagen wiesen erhebliche Mängel auf. Daher musste die EFSA vom Antragsteller mehrfach Informationen nachfordern, um eine Aussage zu den gesundheitlichen Wirkungen treffen zu können.</p>
        <p klasse="J">Die Prüfung der nachgeforderten Daten seitens der EFSA ist noch nicht abgeschlossen. Sobald die ­EFSA-Stellungnahme verfügbar ist, wird die Europäische Kommission einen Regelungsentwurf zur Ablehnung oder Zulassung des Erzeugnisses vorlegen. Wann dies der Fall sein wird, kann derzeit nicht vorhergesagt werden.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 75</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Michael Stübgen auf die Frage der Abgeordneten Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<a id="S10043" name="S10043" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="p">Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Report der UN-Organisation für Ernährung und Landwirtschaft (FAO), wonach das Artensterben die weltweite Lebensmittelproduktion bedroht, und welche Maßnahmen für den Erhalt der Artenvielfalt wird die Bundesregierung ergreifen, um den Entwicklungen entgegenzuwirken?</p>
        <p klasse="J">Die Welternährungsorganisation (FAO) hat ihren ersten Weltzustandsbericht über die Biodiversität in Landwirtschaft und Ernährung am 22. Februar 2019 veröffentlicht. Deutschland hat die Erstellung des Berichts inhaltlich und finanziell substanziell unterstützt.</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung fühlt sich durch den Bericht in ihrem Engagement bestärkt, die geplanten oder bereits eingeleiteten Maßnahmen gegen das Artensterben konsequent weiterzuverfolgen. Dazu gehören etwa die Umsetzung der „Nationalen Strategie für biologische Vielfalt“, das „Aktionsprogramm Insektenschutz“ oder die „Ackerbaustrategie“.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 76</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Michael Stübgen auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Welche Personen und Verbände (bitte mit Namen angeben) waren bei dem Gespräch mit dem Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Dr. Hermann Onko Aeikens am 30. Januar 2019 über die Mitteilung der Bundesregierung an die Europäische Kommission vom 31. Januar 2019 anwesend, und über genau welchen Vorschlag der Bundesregierung (bitte im Wortlaut) zur Mitteilung an die EU-Kommission wurden die anwesenden Personen und Verbände informiert?</p>
        <p klasse="J">Unter der Leitung von Herrn Staatssekretär Dr. ­Aeikens wurde am 30. Januar 2019 kein Gespräch über die Mitteilung der Bundesregierung an die Europäische Kommission vom 31. Januar 2019 geführt.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 77</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Michael Stübgen auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Aufgrund welcher Anregungen wurden die Vorschläge der Bundesregierung angepasst oder ergänzt, und wie wurden im Gespräch insbesondere die Möglichkeiten zur Reduktion der Düngung in den roten Gebieten und deren Erfolgsaussichten bezüglich einer Anerkennung durch die EU-Kommission diskutiert?</p>
        <p klasse="J">In der Mitteilung der Bundesregierung an die Europäische Kommission vom 31. Januar 2019 wurden inhaltlich keine Änderungen gegenüber dem der Europäischen Kommission übermittelten Diskussionspapier vom Dezember 2018 vorgenommen. Ergänzt wurde lediglich ein Zeitplan zur Umsetzung der Düngeverordnung.</p>
        <p klasse="J">Die Maßnahmen zur Reduktion der Düngung in den belasteten Gebieten sind bereits in dem Diskussionspapier vom Dezember 2018 der Europäischen Kommission enthalten.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 78</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Sabine Weiss auf die Frage der Abgeordneten Pia Zimmermann (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die steigenden Eigenanteile der Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen zu begrenzen und die Pflegeversicherung zu einer „echten Teilkaskoversicherung“ (vergleiche www.pro-pflegereform.de/fileadmin/default/Pressemeldungen/2017_05_22_Pro-Pflegereform_Rothgang_stellt_Gutachten_vor.pdf ) umzugestalten?</p>
        <p klasse="J">Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass die Bundesregierung die Entwicklung der Ausgaben der Pflegeversicherung und auch der von den Pflegebedürftigen zu entrichtenden Eigenanteile in der stationären Pflege sehr genau beobachtet. Das Thema steht auch auf der Tagesordnung des Bundesrates am Freitag. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat sich offen für eine Diskussion über Finanzierungs- und Unterstützungsmöglichkeiten gezeigt. Der Koalitionsvertrag sieht bereits vor, die Sachleistungsbeträge der Pflegeversicherung künftig kontinuierlich an die Personalentwicklung anzupassen.</p>
        <p klasse="J">Davon unabhängig gilt: Die Pflegeversicherung übernimmt in der ambulanten Versorgung den weit überwiegenden Anteil der anfallenden Gesamtkosten. Höhere selbst zu finanzierende Kosten oder gar der Bezug von Sozialhilfeleistungen der „Hilfe zur Pflege“ kommen in der ambulanten Pflege gemäß empirischen Studien und Angaben des Statistischen Bundesamtes kaum vor. Auch in der vollstationären Pflege decken die Leistungsbeträge den überwiegenden Teil der pflegebedingten Kosten ab.</p>
        <p klasse="J">Der insbesondere aufgrund verbesserter Bezahlung der Pflegekräfte in jüngster Zeit angestiegene einrichtungseinheitliche Eigenanteil wird nach derzeitigem Recht durch die regelmäßige Dynamisierung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung begrenzt. Eine entsprechende Überprüfung erfolgt gemäß § 30 Elftes Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2020, eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung stünde zum Jahresbeginn 2021 an.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 79</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Sabine Weiss auf die Frage der Abgeordneten Pia Zimmermann (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Wie verhält sich die Bundesregierung zu wiederholt vorgebrachten Forderungen, die steigenden Kosten der Pflegeversicherung durch Steuerzuschüsse auszugleichen (vergleiche https://de.reuters.com/article/deutschland-pflege-rente-idDEKCN1MJ0XV )?</p>
        <p klasse="J">Aktuell ist die Einführung eines Bundeszuschusses zur Pflegeversicherung entsprechend den Festlegungen des Koalitionsvertrages nicht geplant.</p>
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    </anlage>
  </anlagen>
  <rednerliste sitzung-datum="13.03.2019">
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        <titel>Dr.</titel>
        <vorname>Franziska</vorname>
        <nachname>Giffey</nachname>
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          <rolle_lang>Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</rolle_lang>
          <rolle_kurz>Bundesministerin BMFSFJ</rolle_kurz>
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        <vorname>Johannes</vorname>
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        <fraktion>AfD</fraktion>
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        <titel>Dr.</titel>
        <vorname>Silke</vorname>
        <nachname>Launert</nachname>
        <fraktion>CDU/CSU</fraktion>
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        <vorname>Katja</vorname>
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        <vorname>Katja</vorname>
        <nachname>Dörner</nachname>
        <fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion>
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        <vorname>Katja</vorname>
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        <vorname>Daniel</vorname>
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