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<!DOCTYPE dbtplenarprotokoll SYSTEM "dbtplenarprotokoll.dtd">
<dbtplenarprotokoll herstellung="Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com, Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de" sitzung-datum="26.06.2019" sitzung-ende-uhrzeit="18:59" sitzung-naechste-datum="27.06.2019" sitzung-nr="106" sitzung-start-uhrzeit="13:00" start-seitennr="12991" vertrieb="Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 1 0 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de" wahlperiode="19">
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      <plenarprotokoll-nummer>Plenarprotokoll <wahlperiode>19</wahlperiode>/<sitzungsnr>106</sitzungsnr></plenarprotokoll-nummer>
      <herausgeber>Deutscher Bundestag</herausgeber>
      <berichtart>Stenografischer Bericht</berichtart>
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      <veranstaltungsdaten><ort>Berlin</ort>, <datum date="26.06.2019">Mittwoch, den 26. Juni 2019</datum></veranstaltungsdaten>
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      <ivz-titel>Inhalt:</ivz-titel>
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        <ivz-eintrag-inhalt>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag-inhalt>Ausschussüberweisung </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Tagesordnungspunkt 1:</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Befragung der Bundesregierung </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11004735"><name><vorname>Armin-Paulus</vorname><nachname>Hampel</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Armin-Paulus Hampel (AfD)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11004735"><name><vorname>Armin-Paulus</vorname><nachname>Hampel</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Armin-Paulus Hampel (AfD)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11003896"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Eva</vorname><nachname>Högl</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Dr. Eva Högl (SPD)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11003896"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Eva</vorname><nachname>Högl</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Dr. Eva Högl (SPD)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin</ivz-eintrag-inhalt>
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      <ivz-block>
        <ivz-block-titel>Tagesordnungspunkt 2:</ivz-block-titel>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Karl Lauterbach, Dr. Georg Nüßlein, Dr. Petra Sitte, Jens Spahn und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz  Drucksache 19/11096</ivz-eintrag-inhalt>
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        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Annalena Baerbock, Karin Maag, Hilde Mattheis, Katja Kipping, Otto Fricke, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Stephan Pilsinger, Christian Hirte, Ulla Schmidt (Aachen), Kathrin Vogler und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende  Drucksache 19/11087</ivz-eintrag-inhalt>
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      <ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag-inhalt>in Verbindung mit</ivz-eintrag-inhalt>
      </ivz-eintrag>
      <ivz-block>
        <ivz-block-titel>Zusatztagesordnungspunkt 1:</ivz-block-titel>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antrag der Abgeordneten Dr. Axel Gehrke, Dr. Robby Schlund, Detlev Spangenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD: Mehr Vertrauen in die Organspende - Vertrauenslösung Drucksache 19/11124 </ivz-eintrag-inhalt>
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        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11003602"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Georg</vorname><nachname>Nüßlein</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU)</ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11004245"><name><vorname>Annalena</vorname><nachname>Baerbock</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11004811"><name><vorname>Jens</vorname><nachname>Maier</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Jens Maier (AfD)</ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11003797"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Karl</vorname><nachname>Lauterbach</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Dr. Karl Lauterbach (SPD)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11004104"><name><vorname>Karin</vorname><nachname>Maag</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Karin Maag (CDU/CSU)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11004337"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Katja</vorname><nachname>Leikert</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Dr. Katja Leikert (CDU/CSU)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11003588"><name><vorname>Hilde</vorname><nachname>Mattheis</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Hilde Mattheis (SPD)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11004261"><name><vorname>Sabine</vorname><nachname>Dittmar</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Sabine Dittmar (SPD)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11004003"><name><vorname>Christine</vorname><nachname>Aschenberg-Dugnus</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Christine Aschenberg-Dugnus (FDP)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11004843"><name><vorname>Ulrich</vorname><nachname>Oehme</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Ulrich Oehme (AfD)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11002190"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Hermann Otto</vorname><nachname>Solms</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Dr. Hermann Otto Solms (FDP)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11004773"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Kirsten</vorname><nachname>Kappert-Gonther</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11004853"><name><vorname>Stephan</vorname><nachname>Pilsinger</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Stephan Pilsinger (CDU/CSU)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11003530"><name><vorname>Otto</vorname><nachname>Fricke</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Otto Fricke (FDP)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11004879"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Claudia</vorname><nachname>Schmidtke</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Dr. Claudia Schmidtke (CDU/CSU)</ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Tagesordnungspunkt 3:</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Fragestunde Drucksache 19/11018 </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Mögliche Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft durch die Weitergabe von Unternehmensinformationen </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin  BMJV </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Revisionsbedarf der gesetzlichen Publizitätspflichten vor dem Hintergrund der für die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft geltenden Rechtslage </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 3</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Stand des Gesetzgebungsverfahrens bei den Referentenentwürfen zur Mietpreisbremse und zur ortsüblichen Vergleichsmiete </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin  BMJV </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Zusatzfragen Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 4</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Gesetzentwurf für bezahlbare Mieten </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin  BMJV </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Stephan Brandner (AfD) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Mögliche Gefährdung der europaweiten Strafverfolgung durch deutsche Staatsanwaltschaften aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 6</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Folgen des Urteils des EuGH-Urteils zum Europäischen Haftbefehl für die Vollstreckbarkeit von nationalen Haftbefehlen </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Zusatzfrage Stephan Brandner (AfD) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 7</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Finanzielle Mehrbelastungen für pflegebedürftige Menschen bei der Einführung eines Tarifvertrags in der Altenpflege </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin  BMAS </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Zusatzfragen Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 8</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Paul Viktor Podolay (AfD) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Erläuterung bestimmter Begriffe aus dem Entwurf der 6. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin  BMAS </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Zusatzfrage Paul Viktor Podolay (AfD) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 9</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Bereitstellung militärischer Fähigkeiten der Bundeswehr in den Bereichen „kollektive Verteidigung, Abschreckung und Krisenmanagement“ für die NATO </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMVg </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Zusatzfrage Paul Viktor Podolay (AfD) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 10</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Entschädigungszahlungen im Zusammenhang mit dem Moorbrand in Meppen im Jahr 2018 </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMVg </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Zusatzfragen Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Verhandlungen des EU-Fischereiministerrats über Subventionen für den Bau und die Modernisierung von Fischereischiffen </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMEL </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Zusatzfragen Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Verpflichtung zum Abbau umweltschädlicher Subventionen und des Stopps der Überfischung der Meere </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMEL </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Zusatzfragen Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 51</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Lars Herrmann (AfD) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Beabsichtigte Verlegung von Bundespolizeibeamten nach Sachsen </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Marco Wanderwitz, Parl. Staatssekretär  BMI </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Zusatzfragen Lars Herrmann (AfD) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 56</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Zeitpunkt der Kenntnisnahme von den Verzögerungen beim Bau des Humboldt Forums durch die Bundesregierung </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Marco Wanderwitz, Parl. Staatssekretär  BMI </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Zusatzfragen Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Zusatztagesordnungspunkt 2:</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der FDP: Scheitern der Pkw-Maut und Kosten für den Steuerzahler </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11004102"><name><vorname>Oliver</vorname><nachname>Luksic</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Oliver Luksic (FDP)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11004101"><name><vorname>Kirsten</vorname><nachname>Lühmann</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Kirsten Lühmann (SPD)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11004849"><name><vorname>Victor</vorname><nachname>Perli</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Victor Perli (DIE LINKE)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11004081"><name><vorname>Oliver</vorname><nachname>Krischer</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11003625"><name><vorname>Andreas</vorname><nachname>Scheuer</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister BMVI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Andreas Scheuer, Bundesminister BMVI</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11004933"><name><vorname>Wolfgang</vorname><nachname>Wiehle</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Wolfgang Wiehle (AfD)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11004397"><name><vorname>Udo</vorname><nachname>Schiefner</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Udo Schiefner (SPD)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11004820"><name><vorname>Christoph</vorname><nachname>Meyer</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Christoph Meyer (FDP)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11004061"><name><vorname>Thomas</vorname><nachname>Jarzombek</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Thomas Jarzombek (CDU/CSU)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11004824"><name><vorname>Falko</vorname><nachname>Mohrs</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Falko Mohrs (SPD)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11004059"><name><vorname>Karl</vorname><nachname>Holmeier</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Karl Holmeier (CDU/CSU)</ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag-inhalt>Nächste Sitzung</ivz-eintrag-inhalt>
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      <ivz-block>
        <ivz-block-titel>Anlage 1</ivz-block-titel>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Entschuldigte Abgeordnete </ivz-eintrag-inhalt>
          <a href="S13063" typ="druckseitennummer"><seite>13063</seite> <seitenbereich>A</seitenbereich></a>
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        <ivz-block-titel>Anlage 2</ivz-block-titel>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>a) des von den Abgeordneten Dr. Karl Lauterbach, Dr. Georg Nüßlein, Dr. Petra Sitte, Jens Spahn und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>b) des von den Abgeordneten Annalena Baerbock, Karin Maag, Hilde Mattheis, Katja Kipping, Otto Fricke, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Stephan Pilsinger, Christian Hirte, Ulla Schmidt (Aachen), Kathrin Vogler und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>– des Antrags der Abgeordneten Dr. Axel Gehrke, Dr. Robby Schlund, Detlev Spangenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD: Mehr Vertrauen in die Organspende - Vertrauenslösung </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>(Tagesordnungspunkt 2 a und b und Zusatztagesordnungspunkt 1) </ivz-eintrag-inhalt>
          <a href="S13063" typ="druckseitennummer"><seite>13063</seite> <seitenbereich>C</seitenbereich></a>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11004019"><name><vorname>Heike</vorname><nachname>Brehmer</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Heike Brehmer (CDU/CSU)</ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11003527"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Maria</vorname><nachname>Flachsbarth</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11004038"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Thomas</vorname><nachname>Gebhart</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11004742"><name><vorname>Katrin</vorname><nachname>Helling-Plahr</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Katrin Helling-Plahr (FDP)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11004772"><name><vorname>Uwe</vorname><nachname>Kamann</nachname><fraktion>fraktionslos</fraktion></name></redner>Uwe Kamann (fraktionslos)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11003168"><name><vorname>Christian</vorname><nachname>Lange</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Christian Lange (Backnang) (SPD)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11004814"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Astrid</vorname><nachname>Mannes</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Dr. Astrid Mannes (CDU/CSU)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11003645"><name><vorname>Michaela</vorname><nachname>Noll</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Michaela Noll (CDU/CSU)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11004139"><name><vorname>Erwin</vorname><nachname>Rüddel</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Erwin Rüddel (CDU/CSU)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11002812"><name><vorname>Max</vorname><nachname>Straubinger</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Max Straubinger (CDU/CSU)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11004931"><name><vorname>Nicole</vorname><nachname>Westig</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Nicole Westig (FDP)</ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt><redner id="11003865"><name><vorname>Elisabeth</vorname><nachname>Winkelmeier-Becker</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Elisabeth Winkelmeier-Becker  (CDU/CSU)</ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Anlage 3</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 13</ivz-block-titel>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Sabine Zimmermann (Zwickau)  (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Anzahl der Kinder von Eltern mit Bezug des sogenannten Kinderzuschlags seit 2009 </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Caren Marks, Parl. Staatssekretärin  BMFSFJ </ivz-eintrag-inhalt>
          <a href="S13073" typ="druckseitennummer"><seite>13073</seite> <seitenbereich>B</seitenbereich></a>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 14</ivz-block-titel>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Sabine Zimmermann (Zwickau)  (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Höhe der Zahlbeträge des Kinderzuschlags seit 2009 </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Caren Marks, Parl. Staatssekretärin  BMFSFJ </ivz-eintrag-inhalt>
          <a href="S13073" typ="druckseitennummer"><seite>13073</seite> <seitenbereich>D</seitenbereich></a>
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      <ivz-block>
        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 15</ivz-block-titel>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Katrin Werner (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Prüfung der Einhaltung der Arbeitsmarktneutralität im Bundesfreiwilligendienst </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Caren Marks, Parl. Staatssekretärin  BMFSFJ </ivz-eintrag-inhalt>
          <a href="S13074" typ="druckseitennummer"><seite>13074</seite> <seitenbereich>A</seitenbereich></a>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 16</ivz-block-titel>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Katrin Werner (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Überprüfung der Einsatzstellen im Bundesfreiwilligendienst </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Caren Marks, Parl. Staatssekretärin  BMFSFJ </ivz-eintrag-inhalt>
          <a href="S13074" typ="druckseitennummer"><seite>13074</seite> <seitenbereich>C</seitenbereich></a>
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      </ivz-block>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 17</ivz-block-titel>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Maßnahmen gegen finanzielle Mehrbelastungen pflegebedürftiger Menschen bei der Einführung eines Tarifvertrags in der Altenpflege </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Dr. Thomas Gebhart, Parl. Staatssekretär BMG </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 18</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Dr. Bettina Hoffmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Alternativen zu Amalgam in der zahnärztlichen Versorgung </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Dr. Thomas Gebhart, Parl. Staatssekretär BMG </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 19</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Jörg Cezanne (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Sicherstellung des Schleusenbetriebs Henrichenburg </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI </ivz-eintrag-inhalt>
          <a href="S13075" typ="druckseitennummer"><seite>13075</seite> <seitenbereich>C</seitenbereich></a>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 20</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Jörg Cezanne (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Mautbefreiungstatbestand für Lkw mit bivalenten Antrieben </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 21</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Dr. Dirk Spaniel (AfD) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Geplante Maßnahmen zu einer Straßenbenutzungsgebühr für alle Autofahrer auf deutschen Bundesstraßen vor dem Hintergrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes zur Pkw-Maut </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 22</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Höhe der Investitionen von Unternehmen im Rahmen der Umsetzung der Pkw-Maut </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 23</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Höhe der Personalkosten im Zusammenhang mit der Infrastrukturabgabe im Jahr 2019 </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 24</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Position der Bundesregierung zum delegierten Rechtsakt zur ITS-Richtlinie </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 25</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Zeitpunkt der Vorlage eines Verordnungsentwurfs zur Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 26</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Mögliche Änderungen an der Straßenverkehrs-Ordnung hinsichtlich des Fußverkehrs </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 27</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Führerscheinklasse B als Voraussetzung zum Fahren von Motorrädern der Klasse A1 </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 31</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Dr. Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Entwicklung der Fahrgastzahlen auf dem Streckenabschnitt Niebüll–Westerland </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 32</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Dr. Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Entwicklung der außerfahrplanmäßigen Zughalte auf dem Streckenabschnitt Niebüll–Westerland </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 33</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Bernd Reuther (FDP) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Erhöhung des Taktes entlang der Betuwe-Linie </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 34</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Voraussetzungen für die Gewährung von Bundesmitteln für die Sanierung von Bahnhöfen </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 35</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Entwicklung des durchschnittlichen Pkw-Besetzungsgrades bis 2018 </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 39</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Bundesmittel für den Ankauf von Emissionsrechten nach der EU-Lastenteilungsentscheidung </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMU </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 40</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Hubertus Zdebel (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Verbleib der Atommüllfässer aus dem Abfalllager Gorleben </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMU </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 41</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Hubertus Zdebel (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Verbleib der Atommüllfässer aus dem Lager Leese </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMU </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 42</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Haushaltsmittel für den Lenkungskreis der Wissenschaftsplattform zum Klimaschutzplan und das Innovationsprogramm Klimaschutz </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMBF </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 43</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Eva-Maria Schreiber (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Beschwerdemechanismen in von Deutschland mitfinanzierten Schutzgebieten des Kongobeckens </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMZ </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 44</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Planungen zur nachhaltigen Textilbeschaffung des Bundes </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMZ </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 45</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Offenlegung von Dokumenten der KfW zu Vorwürfen der Menschenrechtsverletzungen im Salonga-Nationalpark im Kongo </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMZ </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 46</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Übertragung der Aufsicht über die freien Finanzanlagevermittler an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Christine Lambrecht, Bundesministerin BMJV </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 47</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Andrej Hunko (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Änderungen durch die Einführung des Einfuhrkontrollsystems „ICS2“ des Zolls </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Christine Lambrecht, Bundesministerin BMJV </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 48</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Andrej Hunko (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Nutzung verschiedener Datenströme von am Berliner Bahnhof Südkreuz installierten Kameras zur retrograden Videoanalyse </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Marco Wanderwitz, Parl. Staatssekretär  BMI </ivz-eintrag-inhalt>
          <a href="S13081" typ="druckseitennummer"><seite>13081</seite> <seitenbereich>B</seitenbereich></a>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 49</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Zeitplan für die Vorstellung des Ergebnisberichts der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Marco Wanderwitz, Parl. Staatssekretär  BMI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Fragen 52 und 53</ivz-block-titel>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Niema Movassat (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Position der Bundesregierung zur Forderung nach einem Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft für sogenannte Clanmitglieder </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Marco Wanderwitz, Parl. Staatssekretär  BMI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 54</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Prüfung der geplanten Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes innerhalb der Bundesregierung </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Marco Wanderwitz, Parl. Staatssekretär  BMI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 55</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Finanzielle Unterstützung von Reisen zu den in Minsk stattfindenden European Games vor dem Hintergrund der dortigen Menschenrechtssituation </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Marco Wanderwitz, Parl. Staatssekretär  BMI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 57</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Stellungnahme der Bundesregierung zu einer Beschwerde der Gesellschaft für die Prüfung der Umweltverträglichkeit </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Marco Wanderwitz, Parl. Staatssekretär  BMI </ivz-eintrag-inhalt>
          <a href="S13082" typ="druckseitennummer"><seite>13082</seite> <seitenbereich>C</seitenbereich></a>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 58</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Martina Renner (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Ermittlungen zum sogenannten Alstermord am 16. Oktober 2016 </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Marco Wanderwitz, Parl. Staatssekretär  BMI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 59</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Martina Renner (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Weitere Erkenntnisse zum mutmaßlichen Mörder von Dr. Walter Lübcke </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Marco Wanderwitz, Parl. Staatssekretär  BMI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 60</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Benjamin Strasser (FDP) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Löschungen von Akten bzw. sonstiger Dokumente in den Sicherheitsbehörden zur Person des im Mordfall Dr. Walter Lübcke festgenommenen Tatverdächtigen </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Marco Wanderwitz, Parl. Staatssekretär  BMI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 61</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Erkenntnisse zur rechtsextremen Struktur „Die Musiker des Staatsstreichorchesters“ </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Marco Wanderwitz, Parl. Staatssekretär  BMI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 63</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Ulla Jelpke (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Anrechnung von Aufnahmeplätzen des NesT-Programms auf bereits abgegebene Aufnahmezusagen </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Marco Wanderwitz, Parl. Staatssekretär  BMI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 64</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Ulla Jelpke (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
        </ivz-eintrag>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Mögliche Zustimmungspflicht des Bundesrates zum Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Marco Wanderwitz, Parl. Staatssekretär  BMI </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 65</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Heike Hänsel (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Klärung griechischer Reparationsforderungen </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Niels Annen, Staatsminister AA </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 66</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Heike Hänsel (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Gewährleistung eines fairen und rechtsstaatlichen Verfahrens gegen Julian Assange in Großbritannien </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Niels Annen, Staatsminister AA </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 67</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Margarete Bause (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Menschenrechtsverletzungen in Weißrussland </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Niels Annen, Staatsminister AA </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 68</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Margarete Bause (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Reaktion der Bundesregierung auf die sich verschlechternde Lage für Medienschaffende in Weißrussland </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Niels Annen, Staatsminister AA </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 69</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Kenntnisse über mögliche Drohungen gegen die Organisatoren der Tbilisi Pride </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Niels Annen, Staatsminister AA </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 70</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Eva-Maria Schreiber (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Ergebnisse des Treffens am 21. Juni 2019 zur politischen Lage im Sudan </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Niels Annen, Staatsminister AA </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 71</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Sicherheit von Minderheiten in Sri Lanka </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Niels Annen, Staatsminister AA </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 72</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Weitere Untersuchungen im Mordfall ­Jamal Khashoggi </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Niels Annen, Staatsminister AA </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 73</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Sevim Dağdelen (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Kenntnisnahme der Bundesregierung von der geplanten Vergeltung für den Abschuss einer US-amerikanischen Aufklärungsdrohne durch den Iran </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Niels Annen, Staatsminister AA </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 74</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Sevim Dağdelen (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Iranische Verantwortung bei den Angriffen auf Handelsschiffe in omanischen Hoheitsgewässern am 13. Juni 2019 </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Niels Annen, Staatsminister AA </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 75</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Helin Evrim Sommer (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Unterstützung der indigenen Bevölkerungsgruppen der Herero und Nama in Namibia </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Niels Annen, Staatsminister AA </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 76</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Helin Evrim Sommer (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Rückholung von Kindern mutmaßlicher IS-Angehöriger aus den Flüchtlingslagern in Syrien </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Niels Annen, Staatsminister AA </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 77</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Fähigkeiten deutscher Institutionen zur Analyse von Proben hochangereicherten Urans </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-eintrag>
          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Christian Hirte, Parl. Staatssekretär BMWi </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 78</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Pascal Meiser (DIE LINKE) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Höhere Priorität anderer Forschungsprojekte gegenüber dem Projekt „Fortentwicklung der Geschäftsmodelle bei der DP AG“ </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Christian Hirte, Parl. Staatssekretär BMWi </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 79</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Abschaffung des Förderdeckels von 52 Gigawatt für die Solarenergie zur Erreichung des Erneuerbare-Energien-Ausbauziels </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Christian Hirte, Parl. Staatssekretär BMWi </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Fragen 80 und 81</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Forderung des Bundesumweltministeriums nach einer Stilllegung der ältesten Braunkohlekraftwerksblöcke im Rheinischen Revier sowie Gespräche mit Kohlekraftwerksbetreibern zur Vorbereitung des Ausstiegs aus der Kohleverstromung </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Christian Hirte, Parl. Staatssekretär BMWi </ivz-eintrag-inhalt>
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        <ivz-block-titel>Mündliche Frage 82</ivz-block-titel>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Torsten Herbst (FDP) </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Entwicklung der Anzahl der Windkraftanlagen in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in den letzten fünf Jahren </ivz-eintrag-inhalt>
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          <ivz-eintrag-inhalt>Antwort Christian Hirte, Parl. Staatssekretär BMWi </ivz-eintrag-inhalt>
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    </inhaltsverzeichnis>
  </vorspann>
  <sitzungsverlauf>
    <sitzungsbeginn sitzung-start-uhrzeit="13:00">
      <a id="S12991" name="S12991" typ="druckseitennummer"/>
      <p klasse="N">Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</p>
      <p klasse="J_1">Guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bitte nehmen Sie Platz.</p>
      <p klasse="J">Das ist die letzte Sitzungswoche vor der Sommerpause. Ich möchte vor Beginn unserer Beratungen zunächst der Familie des beim Zusammenstoß zweier Eurofighter am Montag ums Leben gekommenen Soldaten der Bundeswehr unser Mitgefühl aussprechen. Unsere Gedanken sind bei den Hinterbliebenen. Dem verletzten Piloten wünschen wir schnelle Genesung. Wir fühlen uns als Abgeordnete gegenüber den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr als Parlamentsarmee in besonderer Weise verantwortlich, und wir sehen uns damit auch dem ehrenden Andenken derer verpflichtet, die im Dienst für unser Land gestorben sind.</p>
      <p klasse="J">Das gilt, verehrte Kolleginnen und Kollegen, unter ganz anderen Umständen auch für Walter Lübcke. Wir stehen alle unter dem Eindruck des Mordes am Kasseler Regierungspräsidenten, der offensichtlich erschossen wurde, weil er öffentlich für das eintrat, worauf unsere offene Gesellschaft aufbaut: Anstand, Toleranz und Menschlichkeit. Er war ein Repräsentant unseres Staates. Aber kaltblütig ermordet wurde ein Mensch, für seine Nächsten der Ehemann und der Vater, der nahe Angehörige, für viele ein enger Weggefährte und Freund. Wir trauern mit ihnen.</p>
      <p klasse="J">Sollten sich die Vermutungen der Bundesanwaltschaft über die Tatmotive bestätigen, wofür nach dem heutigen Geständnis vieles spricht, haben wir es mit einem erschreckenden Ausmaß an rechtsextremistischer Gewalt zu tun. Es ist am Rechtsstaat, die weiteren Hintergründe zügig und umfassend aufzuklären, und an der Politik und den Sicherheitsbehörden, dafür zu sorgen, dass sich beweist, wovon beim Grundgesetzjubiläum so viel die Rede war: unsere wehrhafte Demokratie. Das Machtmonopol des Staates ist dazu da, dass es auch angewendet wird, konsequent und durchschlagend.</p>
      <p klasse="J">Wir werden morgen über die Konsequenzen dieses Mordanschlags diskutieren. Nicht nur da sollten wir in der gesellschaftlichen Auseinandersetzung ein Vorbild abgeben – ich habe das hier bereits wiederholt angemahnt – durch Ernsthaftigkeit, mit Ehrlichkeit, auch in deutlichen Worten, aber mit Respekt voreinander.</p>
      <p klasse="J">Neben dem rechtsextremistischen Gewaltpotenzial gehören zu den beklemmenden Erfahrungen der letzten Tage die Abgründe an Häme und Hass inmitten unserer Gesellschaft gegenüber denen, die in unserem Land Verantwortung übernehmen, vielfach ehrenamtlich, in den Städten und Gemeinden. Das mag in einigen Fällen womöglich nur Gedankenlosigkeit oder schlicht Dummheit geschuldet sein. Aber menschenfeindliche Hetze war in der Vergangenheit und ist auch heute der Nährboden für Gewalt bis hin zum Mord. Wer diesen Nährboden düngt, macht sich mitschuldig. Das sollte jetzt auch der Letzte verstanden haben.</p>
      <p klasse="J">Ich danke Ihnen.</p>
      <kommentar>(Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beifall bei Abgeordneten der AfD)</kommentar>
      <p klasse="J">Interfraktionell ist vereinbart worden, den Antrag auf der Drucksache 19/11124 mit dem Titel „Mehr Vertrauen in die Organspende – Vertrauenslösung“ zusammen mit dem Tagesordnungspunkt 2 aufzurufen. Des Weiteren soll der Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofs auf der Drucksache 19/9860 zur Rechnung des Bundesrechnungshofs für das Haushaltsjahr 2018 dem federführenden Haushaltsausschuss überwiesen werden. Sind Sie damit einverstanden? – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.</p>
      <p klasse="T">Dann rufe ich den Tagesordnungspunkt 1 auf:</p>
    </sitzungsbeginn>
    <tagesordnungspunkt top-id="Tagesordnungspunkt 1">
      <p klasse="T_fett">Befragung der Bundesregierung</p>
      <p klasse="J">Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass heute die Bundeskanzlerin, Frau Dr. Angela Merkel, zur Verfügung steht. Frau Bundeskanzlerin, Sie haben das Wort.</p>
      <rede id="ID1910600100">
        <p klasse="redner"><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin:<a id="S12992" name="S12992" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Ihnen zu Beginn über den Europäischen Rat berichten, der am 20. und 21. Juni in Brüssel stattgefunden hat. Wir haben sehr intensiv über inhaltliche Fragen gesprochen, aber naturgemäß standen die Personalfragen dann doch im Mittelpunkt. Der Sachstand am 20. und 21. Juni war folgender: Ratspräsident Donald Tusk hat uns nach ausführlichen Konsultationen mitgeteilt, dass keiner der gegenwärtigen Spitzenkandidaten eine ausreichende Mehrheit hat. Man muss wissen: Eine Mehrheit im Rat bedeutet eine doppelte Mehrheit, und zwar 21 Mitgliedstaaten von 28 und 65 Prozent der Bevölkerung.</p>
        <p klasse="J">Wir haben deshalb beschlossen, dass erstens Donald Tusk das Europäische Parlament über diesen Sachstand informiert und zweitens wir uns am 30. Juni erneut zu einem Europäischen Rat treffen. Denn es wäre wünschenswert für die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union, dass vor der Wahl des Präsidenten des Europäischen Parlaments von Rat und Parlament gemeinsam ein Personalpaket geschnürt wird, das den verschiedenen Belangen geografischer und parteipolitischer Art entspricht. Wir haben diesen Sachstand zu konstatieren.</p>
        <p klasse="J">Ich will hier als jemand, der der EVP-Familie angehört, sagen, dass wir weiter zu dem Spitzenkandidatenprinzip stehen, aber die Konstellationen dieses Mal sehr kompliziert sind. Es gibt keine einfache Mehrheit mehr von zwei politischen Fraktionen. Vielmehr sind die Dinge komplizierter. Insofern müssen wir weiter nach einer Lösung suchen.</p>
        <p klasse="J">Wir haben weiterhin eine strategische Agenda mit wichtigen Säulen unserer zukünftigen Arbeit vereinbart. Dazu gehört erstens die Bekämpfung des Klimawandels. Wir haben eine Diskussion geführt über die Frage: Wie verhalten wir uns zu dem Thema „Klimaneutralität bis 2050“? Deutschland gehört zu der überwiegenden Mehrzahl von Ländern, die sich zu dieser Klimaneutralität bis 2050 bekannt haben. Einige wenige Länder konnten diesem Bekenntnis nicht folgen. Da der Europäische Rat nur einstimmig beschließen kann, konnten wir leider nur den Beschluss fassen, der Ihnen zur Kenntnis gekommen ist. Wir haben uns mit dieser Frage auch deshalb beschäftigt, weil viele von uns beim UN-Sondergipfel zum Klimaschutz, der von António Guterres, dem Generalsekretär der UN, für September angesetzt ist, dann auch präsent sein werden.</p>
        <p klasse="J">Zweitens haben wir das Thema Digitalisierung als ein wichtiges Thema für die Europäische Union in den nächsten fünf Jahren identifiziert, und wir haben ein sehr klares Bekenntnis zur multilateralen Zusammenarbeit abgegeben.</p>
        <p klasse="J">Das führt mich zu dem zweiten Thema, das ich kurz anschneiden möchte, nämlich dem G-20-Gipfel, der von Freitag bis Sonnabend in Osaka in Japan stattfindet. Hier werden wir wieder einmal die Frage der multilateralen Zusammenarbeit diskutieren. Die japanische Präsidentschaft hat Themen auf die Tagesordnung gesetzt, die unsere Unterstützung finden: freier Handel und Kampf gegen unfaire Handelspraktiken, Kampf gegen Protektionismus. Es geht um grundlegende Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards, die weltweit eingehalten werden müssen. Es geht auch um die Frage der Datensouveränität, die die japanische Präsidentschaft auf die Tagesordnung gesetzt hat.</p>
        <p klasse="J">Außerdem werden wir über das Thema Klimawandel sprechen – Sie wissen, dass das im G-20-Format sehr kompliziert ist – und uns mit Fragen der Digitalisierung und der künstlichen Intelligenz beschäftigen. Die Finanzminister haben erhebliche Fortschritte erzielt, was eine faire Unternehmensbesteuerung, auch in Zeiten der digitalen Wirtschaft, angeht. Das werden wir aufgreifen und gegebenenfalls auch weiterführende Diskussionen führen.</p>
        <p klasse="J">Deutschland wird mit einer Position für den Multilateralismus auf diese Tagung fahren. Angesichts der vielen Themen der Weltagenda wird es beim G-20-Gipfel natürlich viele bilaterale Begegnungsmöglichkeiten geben.</p>
        <p klasse="J">Herzlichen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)</kommentar>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Danke sehr, Frau Bundeskanzlerin. – Wir beginnen jetzt mit der Befragung. Die erste Frage stellt der Kollege Dr. Gottfried Curio, AfD.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der AfD)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID1910600200">
        <p klasse="redner"><redner id="11004698"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Gottfried</vorname><nachname>Curio</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Dr. Gottfried Curio (AfD):</p>
        <p klasse="J_1">Herzlichen Dank. – Frau Kanzlerin, Staatssekretär Tauber hat aus Anlass des Mordfalls Lübcke empfohlen, den Grundrechteentzug nach Artikel 18 Grundgesetz anzuwenden; bisher noch stets vom Bundesverfassungsgericht verworfen, in Deutschland noch nie angewandt. Er sagt: Artikel 18 ist heute</p>
        <p klasse="Z">ein Instrument nicht nur gegen Rechtsextreme, sondern auch gegen alle anderen, die sich ebenfalls dem Kampf gegen unsere Freiheit verschrieben haben.</p>
        <p klasse="O">Wen meint er? Konkretisierend führt er aus, die politische Rechte könne man nicht integrieren und einbinden, und wünscht sich eine Wiederholung des historischen Statements „Der Feind steht rechts!“.</p>
        <p klasse="J">Der Innenminister fährt nun fort:</p>
        <p klasse="Z">Dieser Mord motiviert mich, alle Register zu ziehen …</p>
        <p klasse="O">Er lässt jetzt einen solchen Grundrechteentzug prüfen. Man lässt nur prüfen, was man dann möglichenfalls auch umsetzen will.</p>
        <p klasse="J">Sehen Sie die Maßnahme eines Grundrechteentzugs gar bei Gleichsetzung von Rechtsextremisten und einer politischen Rechten, welcher der Feind sei, als geeignetes Mittel, Schwachstellen der Sicherheitsbehörden im Kampf gegen Extremismus zu schließen? Oder würden Sie sich von einem solchen Vorgehen distanzieren?</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910600300">
        <p klasse="redner"><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin:<a id="S12993" name="S12993" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J_1">Es ist erst einmal Tatsache, dass es den Artikel 18 gibt. Ich sehe ihn als absolute Ultima Ratio. Der Kampf gegen Rechtsextremismus erfordert eine klare Abgrenzung von Rechtsextremismus. Diese nehmen wir vor, und die muss im politischen Raum durchgesetzt werden.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Darüber hinaus ist es ganz, ganz wichtig, dass wir dort zusammenhalten, wo es um diese Abgrenzung geht, und dass wir gar keine Lücken eröffnen, um überhaupt Gedanken zuzulassen, die solchen rechtsextremistischen Taten in irgendeiner Weise Legitimität verschaffen. Das ist eine Aufgabe des gesamten politischen Spektrums. Deshalb sage ich noch einmal: Artikel 18 ist die absolute Ultima Ratio. Er existiert in unserem Grundgesetz. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes werden sich dazu etwas gedacht haben. Aber unsere politische Arbeit findet heute in ganz anderen Bereichen statt.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Nachfrage?</p>
        <p klasse="redner"><redner id="11004698"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Gottfried</vorname><nachname>Curio</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Dr. Gottfried Curio (AfD):</p>
        <p klasse="J_1">Ja.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Bitte.</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910600400">
        <p klasse="redner"><redner id="11004698"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Gottfried</vorname><nachname>Curio</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Dr. Gottfried Curio (AfD):</p>
        <p klasse="J_1">Danke. – Sie sagen, Sie wollen keine Lücke lassen, die es ermöglicht, gewisse Gedanken zuzulassen. Ich habe ja gefragt, ob Sie sich von diesem Vorgehen, den Grundrechteentzug erstmals seit Jahrzehnten anwenden zu wollen, distanzieren würden und ob Sie nicht auch der Meinung sind, dass die Diskussion politischer Alternativen immer essenziell für eine funktionierende Demokratie ist, hingegen ihre Unterdrückung – etwa durch Grundrechteentzug – Quelle von Spaltung und gerade nicht Zusammenhalt sein könnte.</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910600500">
        <p klasse="redner"><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin:</p>
        <p klasse="J_1">Nein, ich sage noch einmal: Der Artikel existiert. Das werden Sie auch nicht bezweifeln. Trotzdem sehe ich meine politische Aufgabe in anderen Feldern, weil ich es nicht bis zu einer Ultima Ratio kommen lassen möchte. Das wollen und werden wir auch verhindern.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Martin Schulz, SPD, stellt die nächste Frage.</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910600600">
        <p klasse="redner"><redner id="11004886"><name><vorname>Martin</vorname><nachname>Schulz</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Martin Schulz (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Frau Merkel, im Jahre 2014 haben Sie und ich gemeinsam – Sie etwas zögerlicher als ich – den Spitzenkandidatenprozess in Gang gesetzt, der dazu führen soll, dass derjenige Spitzenkandidat einer Partei auf europäischer Ebene, der im Europäischen Parlament eine Mehrheit hinter sich versammelt, Präsident der EU-Kommission werden soll. So ist Jean-Claude Juncker ins Amt gekommen. Es war die Idee der Übertragung des Willens der Bürgerinnen und Bürger, um bei der Stimmabgabe zur Wahl zum Europäischen Parlament Einfluss nehmen zu können auf die Besetzung der Spitze der Europäischen Kommission. In meinen Augen ist dies einer der größten Demokratisierungsfortschritte, die wir in den letzten Jahren in Europa hatten.</p>
        <p klasse="J">Nun wird mir berichtet – und das schreiben auch Zeitungen –, dass Sie am Ende des Europäischen Rates gesagt haben sollen: Wenn Weber raus ist, dann sind alle raus. – Das kann ich gar nicht glauben. Da aber die Haltung der Bundesregierung im Europäischen Rat – nach Lage der Dinge können immer noch sowohl Manfred Weber als auch Frans Timmermans eine Mehrheit im Parlament bekommen – von entscheidender Bedeutung ist, möchte ich Sie deshalb konkret fragen: Stehen Sie ohne Wenn und Aber zu diesem Spitzenkandidatenprozess?</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910600700">
        <p klasse="redner"><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin:</p>
        <p klasse="J_1">Schauen Sie, Herr Kollege Schulz, es ist so, dass wir im Jahre 2014 nach dem Spitzenkandidatenprozess – den unterstütze ich; ich habe allerdings immer auf die damit verbundenen Schwierigkeiten mit Blick auf den Rat hingewiesen – eine sehr einfache, übersichtliche Situation hatten, nämlich zwei Fraktionen, die zusammen im Europäischen Parlament eine Mehrheit hatten. Man hat sich entschieden, dass die Fraktion, die mehr Stimmen bekommen hat, dann den Kommissionspräsidenten stellt.</p>
        <p klasse="J">Jetzt haben wir keine Mehrheit von zwei Fraktionen, sondern eine kompliziertere Situation. Es werden Gespräche mit den Grünen und den Liberalen geführt. Das ist auch notwendig, um zu stabilen Mehrheiten zu kommen. Jetzt wird von den Sozialisten und der EVP das Spitzenkandidatenkonzept weiter befördert. Allerdings haben die Sozialisten nun gesagt, dass sie zwar das Spitzenkandidatenkonzept haben wollen, aber den Spitzenkandidaten der größten Gruppe im Europäischen Parlament nicht unterstützen. So etwas hat es 2014 bei Ihnen nicht gegeben. Dafür bin ich Ihnen sehr dankbar.</p>
        <p klasse="J">Die Sache ist deshalb diesmal komplizierter. Wenn man in eine Debatte hineingeht und sagt: „Wir finden das Spitzenkandidatenkonzept toll; aber den Spitzenkandidaten der größten Gruppe finden wir nicht toll, sondern nur unseren Spitzenkandidaten“, dann kommen wir natürlich zu bestimmten Verwerfungen. Wenn man so vorgeht, dann darf man sich nicht wundern, dass andere sagen: Ja wenn es so losgeht, dann agieren wir nicht anders.</p>
        <p klasse="J">Wir haben doch alle miteinander eine Verantwortung für Europa. Da würde ich mir wünschen, dass wir zu einer Lösung kommen, die das Spitzenkandidatenkonzept natürlich nicht ins Abseits stellt, die aber auch Europa handlungsfähig sein lässt. Da müssen sich alle ein bisschen bewegen. Hinzu kommt, dass im Rat nicht alle vom Spitzenkandidatenkonzept überzeugt sind. Sie gehören doch auch zu denen, die die deutsch-französische Freundschaft sehr hochhalten. Aber wir müssen konstatieren, dass der französische Präsident zur Frage des Spitzenkandidaten eine andere Meinung hat als ich.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Frau Bundeskanzlerin, vielen Dank.<a id="S12994" name="S12994" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="redner"><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin:</p>
        <p klasse="J_1">Entschuldigung, ich werde 15 Sekunden bei irgendeiner anderen Frage einsparen.</p>
        <kommentar>(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)</kommentar>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Ich wollte gerade sagen: Der Prozess ist so kompliziert, –</p>
        <p klasse="redner"><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin:</p>
        <p klasse="J_1">Der auch nur notdürftig dargestellt werden konnte.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">– dass ich in diesem Fall die Überschreitung der üblichen Zeit zulasse.</p>
        <p klasse="J">Nachfrage, Herr Kollege Schulz.</p>
        <p klasse="redner"><redner id="11004886"><name><vorname>Martin</vorname><nachname>Schulz</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Martin Schulz (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Präsident. – Man merkt ja, Frau Merkel, dass Ihnen die Frage unangenehm ist.</p>
        <p klasse="redner"><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin:</p>
        <p klasse="J_1">Nein.</p>
        <p klasse="redner"><redner id="11004886"><name><vorname>Martin</vorname><nachname>Schulz</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Martin Schulz (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Die Länge Ihrer Ausführung beweist das.</p>
        <p klasse="redner"><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin:</p>
        <p klasse="J_1">Wem das unangenehm ist, das steht mal dahin.</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910600800">
        <p klasse="redner"><redner id="11004886"><name><vorname>Martin</vorname><nachname>Schulz</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Martin Schulz (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Na ja. – Man merkt, dass Ihnen die Frage unangenehm ist, deshalb: Vielen Dank, Herr Präsident, dass ich die Möglichkeit zur Nachfrage habe.</p>
        <p klasse="J">Politik ist ein dynamischer Prozess, Frau Merkel. Im Europäischen Parlament haben auch in diesen Stunden alle Fraktionen erklärt, dass sie nicht vom Spitzenkandidatenprozess abweichen wollen. Deshalb gehe ich davon aus, dass sowohl Manfred Weber als auch Frans ­Timmermans im Parlament immer noch die Chance haben, eine Mehrheit hinter sich zu versammeln. Es ist das Prinzip, dass der- oder diejenige, der oder die im Parlament eine Mehrheit hinter sich versammelt – unabhängig davon, ob er oder sie der Stärkste bzw. die Stärkste ist –, Spitzenkandidat werden soll.</p>
        <p klasse="J">Sie haben recht: Im Rat ist die Lage heterogener als im Parlament. Deshalb ist die Rolle Ihrer Regierung, Ihre Rolle als Bundeskanzlerin des stärksten Mitgliedslandes der Europäischen Union gerade im Lichte der Haltung der französischen Regierung von entscheidender Bedeutung. Ich frage Sie deshalb noch einmal sehr präzise: Stehen Sie uneingeschränkt und ohne Wenn und Aber zu diesem Spitzenkandidatenprozess?</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910600900">
        <p klasse="redner"><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin:</p>
        <p klasse="J_1">Erst einmal waren Sie damals ein fairer Verlierer. Das will ich ausdrücklich hervorheben.</p>
        <kommentar>(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Sie haben sofort und noch in der Nacht gesagt, dass Jean-Claude Juncker der Kommissionspräsident wird.</p>
        <p klasse="J">Zweitens bin ich Ihnen sehr dankbar, dass Sie eben gesagt haben, dass sowohl Manfred Weber als auch Frans Timmermans die Chance haben, im Parlament eine Mehrheit hinter sich zu versammeln. Allerdings ist damit die Arbeit nicht getan; denn es kann zur Wahl des Präsidenten der Kommission überhaupt nur antreten, wer vom Europäischen Rat vorgeschlagen wird. Dieser Vorschlag hängt nicht von mir alleine ab.</p>
        <p klasse="J">Es ist notwendig, die doppelte Mehrheit, wie ich es gerade gesagt habe, im Europäischen Rat zu bekommen, um dem Parlament überhaupt einen Vorschlag zu machen. Daran muss gearbeitet werden. Ich möchte, dass dies unter Berücksichtigung des Spitzenkandidatenkonzepts geschieht. Ob das im Rat gelingt, kann ich Ihnen heute nicht sagen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU)</kommentar>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Danke sehr. – Katja Suding, FDP, stellt die nächste Frage.</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910601000">
        <p klasse="redner"><redner id="11004910"><name><vorname>Katja</vorname><nachname>Suding</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Katja Suding (FDP):</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Frau Bundeskanzlerin, in der Koalition gab es im letzten Jahr ein monatelanges Tauziehen um den § 219a Strafgesetzbuch. Die SPD wollte ihn abschaffen, die Union wollte ihn so lassen, wie er ist. Im Februar 2019 haben wir im Hause eine Änderung des Paragrafen verabschiedet. Sowohl die Vertreter der SPD als auch der Union haben daraufhin der Öffentlichkeit ausdrücklich versichert, dass es nun möglich sei, dass Ärztinnen und Ärzte auf ihrer Website darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.</p>
        <p klasse="J">Jetzt sind allerdings in der vorletzten Woche zwei Ärztinnen in Berlin dafür verurteilt worden, dass sie auf ihrer Website angegeben haben, dass zu ihren Leistungen auch Schwangerschaftsabbrüche gehören. Da wurde die Öffentlichkeit also getäuscht. Es besteht also immer noch keine Rechtssicherheit für die Mediziner. Die Frauen können sich noch immer nicht auf den Websites frei informieren. Ich möchte gerne wissen. Wie bewerten Sie diesen misslichen Umstand? Finden Sie nicht auch, dass die Gesetzesänderung noch nicht die notwendige Verbesserung gebracht hat?</p>
        <kommentar>(Beifall bei der FDP)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID1910601100">
        <p klasse="redner"><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin:<a id="S12995" name="S12995" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J_1">Ich glaube, dass die Gesetzesänderung die Sicherheit für die Frauen und vor allen Dingen auch für die Ärztinnen und Ärzte erhöht, und ich glaube, dass wir sehr präzise dargestellt haben, was unter „Information“ zu verstehen ist. Deshalb muss an dieser Stelle die Rechtssicherheit auch höher sein. Ich kann die einzelnen Fälle hier jetzt nicht bewerten. Ich sage nur: Wir haben uns sehr viel Mühe gegeben, zu sagen, was „Information“ ist, um damit die Abgrenzung zur Werbung deutlich zu machen.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Nachfrage?</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910601200">
        <p klasse="redner"><redner id="11004910"><name><vorname>Katja</vorname><nachname>Suding</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Katja Suding (FDP):</p>
        <p klasse="J_1">Ja, eine kurze Nachfrage, und zwar: Das Ziel war – das war eindeutig und klar –, die Rechtssicherheit für die Ärztinnen und Ärzte zu erhöhen und die Informationsrechte der Frauen zu stärken. Jetzt sehen wir aber anhand des Urteils, welches ja auf Grundlage der neuen Regelung gefällt wurde, dass dieses Ziel noch nicht erreicht ist.</p>
        <kommentar>(Alexander Dobrindt [CDU/CSU]: Das stimmt nicht! Der Richter hat darauf hingewiesen!)</kommentar>
        <p klasse="O">Können Sie sich denn vorstellen, weiter an dem Paragrafen zu arbeiten, ihn vielleicht sogar abzuschaffen, ihn zu reformieren?</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910601300">
        <p klasse="redner"><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin:</p>
        <p klasse="J_1">Nein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass unsere sehr präzisen und wirklich lange und sehr intensiv erarbeiteten Vorschläge nicht so sind, dass man informieren kann und die Abgrenzung zur Werbung dabei deutlich wird.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU)</kommentar>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Roderich Kiesewetter, CDU/CSU, stellt die nächste Frage.</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910601400">
        <p klasse="redner"><redner id="11004068"><name><vorname>Roderich</vorname><nachname>Kiesewetter</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Roderich Kiesewetter (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Danke, Herr Präsident. – Frau Bundeskanzlerin, ich möchte einen Gedanken aufgreifen, den Sie zu Beginn Ihrer Einführung zum Thema G 20 hatten. Japan als Gastgeber von G 20 ist ja ähnlich ausgerichtet wie wir: in Fragen des internationalen Handels, bei der Revitalisierung der internationalen Ordnung, aber eben auch bei Fragen der Konfliktbewältigung im Golf. Inwiefern sehen Sie G 20 künftig durch die Zusammenarbeit mit Staaten, die ähnlich ausgerichtet sind wie wir, als einen möglichen Konfliktregelungsmechanismus bei internationalen Konflikten, die ja zunehmen, wie jetzt gerade im Bereich des Golfs? Ich sehe hier eine Chance mit Blick auf die Handlungsunfähigkeit des UN-Sicherheitsrats.</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910601500">
        <p klasse="redner"><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin:</p>
        <p klasse="J_1">Ich glaube, hier muss man sehr nüchtern sein; denn alle Mitglieder des VN-Sicherheitsrates sind auch Mitglieder der G-20-Gruppe. Und wenn diese sich im G-20-Format blockieren, dann gibt es kein Kommuniqué, dann gibt es keine gemeinsamen Stellungnahmen. Also: Die Blockaden des UN-Sicherheitsrats kann man nicht durch G 20 sozusagen ungeschehen machen.</p>
        <p klasse="J">Ich glaube, dass G 20 die Möglichkeit bietet, am Rande eine Vielzahl von Gesprächen zu führen, die ja auch zur Lösung von sicherheitspolitischen Fragen beitragen können, dass wir G 20 aber auch nicht überfrachten dürfen. G 20 ist von den größten Wirtschaftsländern dieser Erde aufgrund der Finanzkrise auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs gegründet worden. Das wird der Hauptpunkt bleiben, und deshalb mache ich mir keine Illusionen über die Schlagkraft von G 20 bezüglich außenpolitischer Fragen, die im UN-Sicherheitsrat nicht zu lösen sind.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Danke sehr. – Die nächste Frage stellt Matthias Höhn, Die Linke.</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910601600">
        <p klasse="redner"><redner id="11004759"><name><vorname>Matthias</vorname><nachname>Höhn</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Matthias Höhn (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="J_1">Frau Bundeskanzlerin, Sie haben vor einiger Zeit in einem Interview mit der Zeitung „Die Zeit“ darauf hingewiesen, dass es bei den Ostdeutschen ein hohes Maß an Frustration und das Bedürfnis gebe, Bilanz zu ziehen, auch mit Blick auf die Jubiläen, die vor uns liegen. Ich würde Sie gerne fragen, inwiefern Sie den Eindruck haben – vor allem mit Blick auf die 1990er-Jahre –, dass die Arbeit der Treuhandanstalt Teil dieser Frustration ist, und ob Sie wie ich der Meinung sind, dass es Zeit wäre, die Arbeit der Treuhandanstalt einer Bilanz zu unterziehen.</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910601700">
        <p klasse="redner"><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin:</p>
        <p klasse="J_1">Ich glaube, dass sich vielleicht zu wenige Menschen an die schonungslose Analyse des Zustands der DDR-Ökonomie von Günter Mittag erinnern und dass die Erlebnisse im Zusammenhang mit der Treuhandanstalt manchmal zu dem Gedanken führen: Die Schwierigkeiten liegen vielleicht an der Treuhandanstalt. – Es lag aber eigentlich an der mangelnden Wettbewerbsfähigkeit der ostdeutschen Wirtschaft.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)</kommentar>
        <p klasse="J">Man muss die Ursachen wirklich klar benennen: Es war ein harter Transformationsprozess. Ich weiß aber von vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Treuhandanstalt, dass sie wirklich ihr Bestes gegeben haben. Es hat sicherlich auch Fehler gegeben – in der Ansprache, im Umgang –, aber es gab viele, die sich dafür eingesetzt haben, dass die Wirtschaft in den neuen Bundesländern eine gute Chance bekommt.</p>
        <p klasse="J">Ich will an dieser Stelle auch daran erinnern, dass Herr Rohwedder, der Chef der Treuhandanstalt, im Zusammenhang mit dieser Funktion ermordet wurde.<a id="S12996" name="S12996" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Das war ein ganz schwieriger Prozess. Ich danke deshalb den vielen Mitarbeitern, die damals auch etwas ganz Neues begonnen haben. Deshalb würde ich sagen: Wir können auf diese Arbeit zurückblicken. Wir können immer über Fehler oder Dinge, die nicht hundertprozentig gelungen sind, nachdenken. Aber die Treuhandanstalt hat mit dazu beigetragen, dass wir heute wieder Wirtschaftskerne in den neuen Bundesländern haben, die auch überlebensfähig sind und wachsen können.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)</kommentar>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Nachfrage?</p>
        <p klasse="redner"><redner id="11004759"><name><vorname>Matthias</vorname><nachname>Höhn</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Matthias Höhn (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="J_1">Ja.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Bitte, Herr Kollege Höhn.</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910601800">
        <p klasse="redner"><redner id="11004759"><name><vorname>Matthias</vorname><nachname>Höhn</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Matthias Höhn (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="J_1">Frau Bundeskanzlerin, ich habe eine Nachfrage, weil ich mir nicht ganz sicher bin, wie ich es zu verstehen habe. Wollen Sie dem Bedürfnis der Ostdeutschen nach Bilanzierung, das Sie ja selber diagnostiziert haben, als Bundesregierung nachkommen, jetzt in der aktuellen Diskussion 30 Jahre später? Inwiefern kann die Arbeit der Treuhand in diese Bilanzierung der Bundesregierung einfließen, und in welcher Form wollen Sie die Arbeit bilanzieren?</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910601900">
        <p klasse="redner"><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin:</p>
        <p klasse="J_1">Ich sehe jetzt keine Konzentration auf die Arbeit der Treuhandanstalt, um gegebenenfalls Enttäuschungen im Einigungsprozess allein darauf zurückzuführen. Es gab natürlich Enttäuschungen für die vielen Menschen, die ihre Arbeit verloren haben und nicht wieder an ihren alten Beruf anknüpfen konnten. In der ehemaligen DDR waren 11 Prozent der Beschäftigten in der Landwirtschaft tätig, nach der Wirtschafts- und Währungsreform waren es nur noch 2 Prozent. Es ist natürlich klar, dass die vielen Tierärzte, die vielen Menschen, die in der LPG gearbeitet haben, nicht sofort irgendwo hingehen und in einem ganz anderen Berufsfeld beginnen konnten. Das hat Enttäuschungen produziert.</p>
        <p klasse="J">Viele haben auch den Eindruck, dass ihre Lebensleistung in der DDR nicht ausreichend gewürdigt wurde; denn da wurde hart gearbeitet und vieles getan in einem sehr ineffizienten System. Deshalb bin ich sehr wohl bereit, zu bilanzieren – natürlich –, aber nicht mit der Konzentration allein auf die Treuhandanstalt.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Danke sehr. – Dr. Kerstin Kappert-Gonther, Bündnis 90/Die Grünen, stellt die nächste Frage.</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910602000">
        <p klasse="redner"><redner id="11004773"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Kirsten</vorname><nachname>Kappert-Gonther</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Bundeskanzlerin, heute ist Weltdrogentag, und Sie wissen, dass Deutschland das letzte Land in der EU ist, das die großformatige Werbung für Tabakprodukte im öffentlichen Raum noch zulässt. Das bedeutet, dass Kinder und Jugendliche in Deutschland auf ihrem Schulweg von dieser Werbung beeinflusst werden, was einen signifikanten Einfluss darauf hat, dass sie anfangen zu rauchen, wie wir wissen.</p>
        <p klasse="J">In der letzten Legislatur gab es einen Kabinettsentwurf zum Verbot der Tabakwerbung. Dieser hat den Bundestag nicht erreicht. Frau Mortler hat im Dezember einen neuen Gesetzentwurf von Ihnen angekündigt; das Gleiche hat die Staatssekretärin Weiss in einer der letzten Fragestunden bekräftigt.</p>
        <p klasse="J">Ich möchte gerne wissen, wie Sie es beurteilen, dass Deutschland das letzte Land ist, das diese Werbung noch zulässt, und wann Sie endlich der Prävention Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen, die zulasten der Gesundheit gehen, einräumen werden. – Danke.</p>
        <kommentar>(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID1910602100">
        <p klasse="redner"><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin:</p>
        <p klasse="J_1">Das ist in der Tat ein hoch umstrittener Sachverhalt in der Fraktion, der ich angehöre. Ich persönlich glaube, dass wir hier handeln und die Sache zu einer Entscheidung bringen sollten. Da ich darüber berichten kann, dass wir heute im Kabinett wie versprochen über die Rüstungsexportrichtlinien diskutiert haben, was auch eine schwierige Sache war, sage ich einfach mal, dass wir bis zum Jahresende eine Haltung dazu finden. Wenn es nach mir geht, sollten wir das Tabakwerbeverbot haben, also die Werbung für Tabakprodukte verbieten.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="O">– Man spürt, dass es bei uns in der Fraktion ein viel diskutiertes Thema ist. Aber auch das werden wir schaffen.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Danke sehr. – Die nächste Frage stellt Martin Renner, AfD.</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910602200">
        <p klasse="redner"><redner id="11004862"><name><vorname>Martin Erwin</vorname><nachname>Renner</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Martin Erwin Renner (AfD):</p>
        <p klasse="J_1">Grüß Gott allerorten! Verehrte Frau Bundeskanzlerin, Sie waren ja auf dem Kirchentag in Dortmund, der relativ wenig christlich ablief, und haben da eine Rede gehalten. In dieser Rede haben Sie gesagt, wir sollten Afrikas Interessen erfüllen, wir dürften nicht nur das machen, was wir richtig finden, sondern wir müssten das machen, was Afrika glaubt zu brauchen. Das war so in etwa die Rede, die Sie schon mal auf einem Kirchentag gehalten haben. Das war 2011 in Dresden, wo Sie gesagt haben: Wer die neue Weltordnung haben will, der wird nicht umhinkommen, Teile seiner Souveränität abzugeben.</p>
        <p klasse="J">Jetzt habe ich einfach mal die Bitte, dass Sie dem Bürger erklären, was denn „Wer die neue Weltordnung haben will“ bedeutet. Was ist die neue Weltordnung? Und wie soll der Prozess laufen, Souveränitätsrechte des Bürgers sozusagen teilweise abzugeben, um jemand anderen mit diesen Rechten auszustatten? Das wäre eine Frage, die mich brennend interessieren würde als Vertreter der Rechte unserer Bürger. – Danke schön.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der AfD)<a id="S12997" name="S12997" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID1910602300">
        <p klasse="redner"><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin:</p>
        <p klasse="J_1">Wir haben hier am Anfang über die Europäische Union gesprochen, die ein multilaterales Projekt ist, bei dem wir sehr wohl nach einem bestimmten Schema Rechte an die Europäische Union abgeben, aber immer so, dass die Nationalstaaten die Herren – wie man sinnvollerweise sagt; man könnte auch sagen: die Frauen – der Verträge sind. Das heißt, es ist jeweils eine bewusste Entscheidung eines Deutschen Bundestages, eine bestimmte Kompetenz an eine andere Institution zu übertragen.</p>
        <p klasse="J">Davon zu trennen sind unsere Beziehungen zu Afrika. Die Beziehungen zu Afrika beruhen aus meiner Perspektive zu oft darauf, dass wir in unserer Entwicklungspolitik glauben, zu wissen, was richtig ist. Ich bin sehr froh, dass die Afrikanische Union mit ihrer Agenda 2063 für sich Dinge priorisiert hat, die sie für die Entwicklung ihres Kontinents wichtig findet. Das heißt nicht, dass wir ihnen in allem folgen, sondern dass wir aufhören sollten, zu glauben, Entwicklungspolitik sei ein karitativer Akt und jeder, der von uns etwas bekommt, müsse sich darüber freuen. Vielmehr zeigt das eine emanzipatorische Diskussion darüber, wie wir uns am besten entwickeln und ergänzen können. Das heißt auch, dass wir etwas von Afrika lernen können; davon bin ich zutiefst überzeugt. Zu glauben, wir wüssten alles, und zu meinen, dort gebe es keine interessanten kulturellen Erfahrungen, hieße, ganz andere Blicke auf die Zukunft und damit ein Riesenpotenzial beiseite zu legen. Das möchte ich für uns nicht.</p>
        <p klasse="J">Europa, das tut uns gut. Der Papst hat mal gesagt: Europa erscheint ihm in Bezug auf eine Perspektive für die Zukunft ein bisschen wie eine Großmutter, da manches Lebendige entwichen ist – wobei ich damit nicht etwa die Großmütter beleidigen will. Vielleicht können uns Länder, deren Bevölkerung ein Durchschnittsalter von 15 Jahren hat, einen ganz anderen Blick auf die Zukunft ermöglichen. Das möchte ich auch hier und heute gerne sagen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)</kommentar>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Möchten Sie eine Nachfrage stellen?</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910602400">
        <p klasse="redner"><redner id="11004862"><name><vorname>Martin Erwin</vorname><nachname>Renner</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Martin Erwin Renner (AfD):</p>
        <p klasse="J_1">Ja, aber sicher, klar. – Sie benutzen gerne Wörter wie „Multikulturalismus“, „Multilateralismus“, „Universalismus“ und „Globalismus“. Bei diesen ganzen Ismen: Spielt da auch das Wohl des Bürgers unserer Gesellschaft noch eine Rolle?</p>
        <kommentar>(Zurufe von der CDU/CSU und der SPD)</kommentar>
        <p klasse="O">Sind diese ganzen Ismen vielleicht auch nur Camouflage, um andere Interessen und Intentionen zu verdecken, um beispielsweise irgendwie herausgehobene Positionen in irgendwelchen supranationalen Staatsorganisationen zu bekommen?</p>
        <kommentar>(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Welch ein Niveau! – Katrin ­Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Peinlich!)</kommentar>
        <p klasse="O">Sind Sie tatsächlich davon überzeugt, dass Sie dem Wohl des Bürgers noch dienen, was Sie im Amtseid geschworen haben?</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910602500">
        <p klasse="redner"><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin:</p>
        <p klasse="J_1">Mich leitet das Wohl der Bürgerinnen und Bürger bei dem, was ich tue. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass wir in Zeiten der Globalisie rung  – ich bitte, die Endung zu beachten –</p>
        <kommentar>(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="O">gut daran tun, immer auch die Interessen anderer zu bedenken. Denn wenn man sich nur noch auf seine eigenen Interessen konzentriert, führt man ein Land in die Katastrophe. Davon bin ich zutiefst überzeugt.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Die nächste Frage stellt Dr. Marco Buschmann, FDP.</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910602600">
        <p klasse="redner"><redner id="11004023"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Marco</vorname><nachname>Buschmann</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Dr. Marco Buschmann (FDP):</p>
        <p klasse="J_1">Frau Bundeskanzlerin, ich möchte zurückkommen auf den Vorschlag des Innenministers und eines Parlamentarischen Staatssekretärs Ihrer Regierung, in der Auseinandersetzung mit Extremisten Grundrechte nach Artikel 18 des Grundgesetzes zu entziehen. Nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz ist die Bundesregierung unter anderem zuständig dafür, ein solches Verfahren einzuleiten. Sie müssten also auch persönlich daran mitwirken. Vor dem Hintergrund, dass diese Verfahren immer erfolglos waren, möchte ich Sie fragen: Halten Sie diese Vorschläge für klug eingedenk der Tatsache, dass sich rechte Hetzer als Märtyrer stilisieren können und durch dieses Ausnahmeverfahren eine Bühne bekommen und im Falle, dass es erfolglos ist, möglicherweise sogar von sich behaupten, durch das Bundesverfassungsgericht reingewaschen zu sein?</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910602700">
        <p klasse="redner"><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin:</p>
        <p klasse="J_1">Also, ich konzentriere mich – ich habe es schon gesagt – auf andere Aktivitäten im Kampf gegen den Rechtsextremismus und habe nicht die Absicht, Grundrechte zu entziehen. Dennoch ist im Zuge der Meinungsbildung der Hinweis nicht verboten, dass unser Grundgesetz interessanterweise einen solchen Artikel enthält.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID1910602800">
        <p klasse="redner"><redner id="11004023"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Marco</vorname><nachname>Buschmann</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Dr. Marco Buschmann (FDP):<a id="S12998" name="S12998" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J_1">Nun hat der Parlamentarische Staatssekretär, der diesen Vorschlag gemacht hat, heute ganz konkret davon gesprochen, dass er Bloggern die Grundrechte entziehen möchte. Ist Ihnen ein Blogger oder eine Äußerung von Herrn Seehofer oder von Herrn Tauber über einen Blogger bekannt, auf den die Voraussetzungen des Artikels 18 Grundgesetz heute zutreffen könnten?</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910602900">
        <p klasse="redner"><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin:</p>
        <p klasse="J_1">Nein.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Danke sehr. – Die nächste Frage stellt Dr. Anja Weisgerber, CDU/CSU.</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910603000">
        <p klasse="redner"><redner id="11004440"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Anja</vorname><nachname>Weisgerber</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, das Klimakabinett und die zuständigen Ministerien erarbeiten gerade umfangreiche Maßnahmen für mehr Klimaschutz in allen Sektoren. Ziel ist, eine umfassende Klimaschutzgesetzgebung bis zum Ende dieses Jahres zu verabschieden, die es in der Form so noch nicht gegeben hat. Daneben wird im Klimakabinett auch intensiv über die Frage der CO 2 -Bepreisung diskutiert. Daher meine Frage: Wie sehen Sie die Chancen, das europäische Emissionshandelssystem, das bereits eine Bepreisung vorsieht, auf europäischer Ebene oder zumindest in einer Koalition der Willigen auf andere Sektoren auszuweiten?</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910603100">
        <p klasse="redner"><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin:</p>
        <p klasse="J_1">Wir haben im Zusammenhang mit der Frage der Bepreisung verschiedene Aktivitäten entfaltet. Unter anderem werden uns der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung am 12. Juli ein Gutachten zur Bepreisung im Nicht-ETS-Bereich vorlegen. Die Idee, dass wir alle europäischen Länder davon überzeugen können, das ETS-System in der gebotenen Eile auf die Sektoren Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft auszuweiten, ist, glaube ich, nicht zielführend, weil wir hierfür wieder einstimmige Entscheidungen brauchen. Das geht nicht ohne den Europäischen Rat. Eine Koalition der Willigen wird möglich sein. Wir werden uns insbesondere mit den Niederlanden und mit Frankreich darüber unterhalten, wie sie die Frage der Bepreisung angehen. Ob daraus eine Koalition der Willigen entsteht, kann ich heute noch nicht sagen. Aber wir müssen dann ein Extrasystem erfinden, weil wir nicht einfach ins europäische System einspeisen können, wenn es dazu keine Beschlussfassung der gesamten Europäischen Union gibt.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Danke sehr. – Susann Rüthrich von der SPD stellt die nächste Frage.</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910603200">
        <p klasse="redner"><redner id="11004391"><name><vorname>Susann</vorname><nachname>Rüthrich</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Susann Rüthrich (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Frau Bundeskanzlerin, als Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestages und als Kinderbeauftragte meiner Fraktion habe ich mich sehr gefreut, dass wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen haben, die Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen und dort ausdrücklich zu verankern. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist eingesetzt, die uns im Herbst einen Formulierungsvorschlag vorlegen wird. Wir sind sehr gespannt darauf. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist das Vorhaben sehr wichtig; denn durch im Grundgesetz verankerte Kinderrechte würde der Staat stärker in die Pflicht genommen, wenn es um kindgerechte Lebensverhältnisse, um Kinderschutz und um gleiche Entwicklungschancen geht. Kinder sollen auch an den Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt werden. Das stärkt nicht nur die Kinder, sondern die ganze Familie. Frau Bundeskanzlerin, teilen Sie unsere Auffassung? Und werden Sie sich persönlich weiter für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz und damit für deren Stärkung einsetzen und das zur vorrangigen Aufgabe machen, sodass wir am Ende des Jahres das Grundgesetz hoffentlich tatsächlich entsprechend ändern können?</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910603300">
        <p klasse="redner"><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin:</p>
        <p klasse="J_1">Das Vorhaben ist nicht nur Teil unseres Koalitionsvertrages, sondern es war auch Teil des Regierungsprogramms von CDU und CSU. Insofern sind wir überzeugt, dass wir etwas finden müssen. Neben mir sitzt ja jemand, der morgen eine andere Funktion annehmen wird. Wir werden sehr intensiv zusammenarbeiten.</p>
        <p klasse="J">Als Nichtjuristin kann man sich manchmal gar nicht vorstellen, wie schwierig es ist, den einfachen Satz „Kinderrechte ins Grundgesetz“ auch wirklich umzusetzen. Aber diese Hürden werden wir überwinden. Wir müssen das hinbekommen. Ich weiß nicht genau, ob es Dezember oder Januar wird, aber ich kann sagen: Ich fühle mich dem Vorhaben vollständig verpflichtet.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)</kommentar>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Danke sehr. – Susanne Ferschl, Die Linke, stellt die nächste Frage.</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910603400">
        <p klasse="redner"><redner id="11004715"><name><vorname>Susanne</vorname><nachname>Ferschl</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Susanne Ferschl (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Bundeskanzlerin, mittlerweile hat Deutschland den größten Niedriglohnbereich in Westeuropa. Jeder fünfte Beschäftigte ist von Niedriglohn betroffen.</p>
        <kommentar>(Christian Lindner [FDP]: Niedrigste Arbeitslosigkeit!)</kommentar>
        <p klasse="O">In Ostdeutschland ist die Situation noch dramatischer. Dort sind doppelt so viele Beschäftigte wie in Westdeutschland vom Niedriglohn betroffen. Klar ist, dass sich Kolleginnen und Kollegen gewerkschaftlich organisieren müssen, um für die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen zu streiten, so wie aktuell die IG Metall, die die Arbeitszeitangleichung auf eine 35-Stunden-Woche für die Beschäftigten in Ostdeutschland fordert. Ich wünsche den Kolleginnen und Kollegen an der Stelle ganz viel Erfolg.<a id="S12999" name="S12999" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Meine Frage an Sie: Was wollen Sie ganz konkret unternehmen, um den riesigen Niedriglohnsektor endlich einzudämmen? Was wollen Sie 30 Jahre nach dem Mauerfall tun, um den Kolleginnen und Kollegen in den neuen Bundesländern endlich die gleichen Arbeitsbedingungen und die gleichen Löhne zu bieten?</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910603500">
        <p klasse="redner"><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin:</p>
        <p klasse="J_1">Da wir gesehen haben, dass die Tarifpartner nicht mehr flächendeckend in der Lage sind, Lohnverhandlungen zu führen, weil es sehr viele Betriebe gibt, die eben nicht tarifgebunden sind, haben wir uns entschieden, einen Mindestlohn einzuführen. Wir haben auch in Übereinstimmung mit den Tarifpartnern eine Mindestlohnkommission eingesetzt. Wir sehen, dass die wachsenden Durchschnittslöhne in Deutschland, die wir ja glücklicherweise haben, dazu führen, dass auch der Mindestlohn ansteigt. Das ist eine gute Nachricht.</p>
        <p klasse="J">Ansonsten setzen wir auf Bildung, vor allen Dingen auf Qualifizierung, weil Qualifizierung eine bessere Chance auf höhere Löhne bietet. Deshalb haben wir als Bundesregierung eine umfassende Weiterbildungsstrategie verabschiedet.</p>
        <p klasse="J">Ansonsten heißt es, alles zu tun, damit wir wettbewerbsfähig genug sind, um gute Arbeitsplätze in Deutschland zu halten und zu verhindern, dass solche Arbeitsplätze woandershin abwandern. Darum haben wir ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz gemacht – das hängt damit zusammen –, damit nicht ein Mangel an Fachkräften zum Thema wird. Gleichzeitig sind wir stolz darauf, dass wir die geringste Jugendarbeitslosenquote in ganz Europa haben.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Nachfrage?</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910603600">
        <p klasse="redner"><redner id="11004715"><name><vorname>Susanne</vorname><nachname>Ferschl</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Susanne Ferschl (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="J_1">Ja. – Eine Nachfrage zum Thema Arbeitszeit: Frau Bundeskanzlerin, 30 Jahre nach dem Mauerfall ist es immer noch so, dass die ostdeutschen Kolleginnen und Kollegen in der Metall- und Elektrobranche drei Stunden länger arbeiten als ihre westdeutschen Kolleginnen und Kollegen. Die Arbeitgeber sagen, die ostdeutschen Beschäftigten seien nicht so produktiv. Stimmen Sie mit mir überein, dass das nicht eine Frage der Produktivität der ostdeutschen Beschäftigten ist, und werden Sie die Arbeitgeber aufrufen, ihre Blockadehaltung zu beenden?</p>
        <kommentar>(Christian Lindner [FDP]: Produktivität ist doch nicht nur orientiert an dem Arbeitnehmer!)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID1910603700">
        <p klasse="redner"><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin:</p>
        <p klasse="J_1">Es ist gute Sitte in Deutschland, sich nicht in die Tarifgespräche einzumischen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)</kommentar>
        <p klasse="O">Sie wissen sehr wohl, dass Anfang der 90er-Jahre die Forderung nach einer sehr schnellen Angleichung der Arbeitszeiten der Tarifautonomie in den neuen Ländern einen großen Schaden zugefügt hat. Das ist jedenfalls meine Meinung. Wir haben seitdem nicht tarifgebundene Arbeitgeber in den Arbeitgeberorganisationen. Das alles hat die Dinge nicht vereinfacht.</p>
        <p klasse="J">Ich wünsche mir natürlich gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland. Deshalb muss dieser Prozess vorangebracht werden – das sage ich jetzt in so allgemeiner Form –; aber die konkreten Gespräche müssen die Tarifpartner miteinander führen.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Danke sehr. – Harald Ebner, Bündnis 90/Die Grünen, stellt die nächste Frage.</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910603800">
        <p klasse="redner"><redner id="11004215"><name><vorname>Harald</vorname><nachname>Ebner</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="J_1">Danke, Herr Präsident. – Frau Bundeskanzlerin, viele bewundern ja zu Recht Ihre Kenntnis in vielen Detailfragen, so zum Beispiel beim Thema Pestizide, wo Sie ganz klare Positionen zu einzelnen Wirkstoffen vertreten. So haben Sie vor exakt zwei Jahren, kurz vor der letzten Bundestagswahl, beim Deutschen Bauerntag den dort versammelten Bauern versprochen, dass Sie für die weitere Glyphosat-Nutzung einstehen. Sie haben sich also klar für die weitere Glyphosat-Nutzung ausgesprochen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)</kommentar>
        <p klasse="O">Vor ein paar Wochen, Anfang Mai, haben Sie im Berliner Naturkundemuseum Schülerinnen und Schülern den Glyphosat-Ausstieg versprochen, also den Ausstieg. Deshalb frage ich Sie: War das ein relativ schneller persönlicher Erkenntnisprozess bei Ihnen? Sind Sie in zwei Jahren von der Glyphosat-Befürworterin zur Glyphosat-Gegnerin geworden? Oder haben einfach die Bauern die Antwort bekommen, die sie hören wollten, und die Schülerinnen und Schüler die Antwort, die sie hören wollten?</p>
        <kommentar>(Beifall des Abg. Hansjörg Müller [AfD])</kommentar>
        <p klasse="O">Beides zusammen geht jedenfalls schlecht. Deshalb frage ich mich: Welche der beiden Aussagen stimmt nun? Wollen Sie Glyphosat weiter nutzen oder aussteigen?</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID1910603900">
        <p klasse="redner"><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin:<a id="S13000" name="S13000" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J_1">Schauen Sie, man kann nicht zum gleichen Zeitpunkt beim einen dies und beim anderen jenes sagen; aber hier ist der Zeitstrahl zu berücksichtigen. Sie kramen ja schon in Ihren Unterlagen, um vorzulesen, was ich vor zwei Jahren gesagt habe. Das ist alles gut und richtig. Wir haben in der Frage der Glyphosat-Nutzung, glaube ich, einen Entwicklungsprozess durchschritten. Gucken Sie in unseren Koalitionsvertrag. Es ist ganz klar, dass Glyphosat in einigen Bereichen inzwischen gar nicht mehr genutzt wird, in Parks und an ähnlichen Orten. Ansonsten haben wir eine Strategie zum Ausstieg. Das sagen, glaube ich, auch die europäischen Richtlinien. Ich habe die Zeiträume jetzt nicht ganz genau im Blick; aber das entwickelt sich, und wir werden dahin kommen, dass es eines Tages keinen Glyphosat-Einsatz mehr gibt. Man kann die Bauern aber nicht von einem Tag auf den anderen vor eine komplette Veränderung stellen, sondern man muss einen solchen Prozess vernünftig organisieren, wie wir das zum Beispiel auch beim Ausstieg aus der Kohle machen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)</kommentar>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Danke sehr. – Möchten Sie eine Nachfrage stellen?</p>
        <p klasse="redner"><redner id="11004215"><name><vorname>Harald</vorname><nachname>Ebner</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="J_1">Gerne.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Bitte.</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910604000">
        <p klasse="redner"><redner id="11004215"><name><vorname>Harald</vorname><nachname>Ebner</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="J_1">Da bin ich ganz bei Ihnen, Frau Bundeskanzlerin. Von einem Tag auf den anderen geht das nicht. Die Glyphosat-Debatte ist aber nicht erst vor zwei Jahren entstanden, sondern sie läuft schon einige Jahre.</p>
        <p klasse="J">Seit einigen Monaten können sich die Agrarministerin und die Umweltministerin in Ihrem Kabinett nicht einigen, wie das gehen soll, wie der Weg beschritten werden soll, den Sie gerade kurz skizziert haben. Wir erleben keinen Schritt in Richtung Ausstieg. Stattdessen lassen die Bundesbehörden weitere Glyphosat-Produkte zu. Da Sie sagen, dass Ihnen der Glyphosat-Ausstieg – Schritt für Schritt, also nicht über den Zaun gebrochen – am Herzen liegt, frage ich: Wann machen Sie diese Sache zur Chefsache? Wann machen Sie von Ihrer Richtlinienkompetenz Gebrauch, damit sich hier etwas tut, damit sich Agrarministerium und Umweltministerium endlich auf den Weg in die von Ihnen skizzierte Richtung machen?</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910604100">
        <p klasse="redner"><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin:</p>
        <p klasse="J_1">Ich bin sehr froh, dass die beiden Ministerinnen sich jetzt über die Düngefragen geeinigt haben. Das war durchaus auf meinem Radar. „Chefsache“ bedeutet ja nicht, dass ich einfach der einen Ministerin recht gebe und der anderen nicht, sondern dass wir in einer Koalition gemeinsame Lösungen finden. Es trifft sich gut: Just heute Morgen habe ich wieder nach der Strategie für die Zulassung von Schädlingsbekämpfungsmitteln, unter anderem Glyphosat, gefragt. Ich bin sehr dicht dran. Ich glaube, dass wir Ihnen spätestens im September eine Lösung präsentieren können.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Danke sehr. – Die nächste Frage stellt Tobias Peterka, AfD.</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910604200">
        <p klasse="redner"><redner id="11004850"><name><vorname>Tobias Matthias</vorname><nachname>Peterka</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Tobias Matthias Peterka (AfD):</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Frau Bundeskanzlerin, es mehren sich ja bekanntlich öffentliche Feststellungen, zuletzt von Ihrem Fast-Vorsitzenden Friedrich Merz, dass sich weite Teile von Polizei und Bundeswehr von Ihrer Politik abwenden. Ja, sie wenden sich richtigerweise der AfD zu.</p>
        <kommentar>(Zurufe von der SPD: Ah!)</kommentar>
        <p klasse="O">Wie erklären Sie sich dies, außer durch die Tatsache, dass Ihre Regierung sämtliches konservative Profil verloren hat?</p>
        <kommentar>(Beifall des Abg. Jürgen Braun [AfD])</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID1910604300">
        <p klasse="redner"><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin:</p>
        <p klasse="J_1">Ich will ausdrücklich an dieser Stelle ein klares Wort positiver Art</p>
        <kommentar>(Zuruf von der AfD: Wir auch!)</kommentar>
        <p klasse="O">zu der Arbeit unserer Bundespolizisten, unserer Polizisten in Deutschland insgesamt und auch unserer Bundeswehrangehörigen sagen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)</kommentar>
        <p klasse="O">Sie erfüllen wirklich ganz klar ihren Auftrag, und wenn wir rechtsextreme Tendenzen feststellen, dann wird dem intensiv und entschieden nachgegangen. Insoweit teile ich die Aussage von Friedrich Merz an dieser Stelle nicht. Wenn wir solche Tendenzen haben, müssen wir klar und hart vorgehen. Aber die überwiegende Mehrzahl unserer Polizistinnen und Polizisten und Soldaten tut diesem Staat einen guten Dienst.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)</kommentar>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Nachfrage, Herr Kollege Peterka?</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910604400">
        <p klasse="redner"><redner id="11004850"><name><vorname>Tobias Matthias</vorname><nachname>Peterka</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Tobias Matthias Peterka (AfD):</p>
        <p klasse="J_1">Stimmen Sie mir dann wenigstens zu, dass diese Personenkreise, die Verantwortung für die öffentliche Sicherheit tragen, ein Warnindikator für die verfehlte Politik in diesem Bereich sind?</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910604500">
        <p klasse="redner"><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin:</p>
        <p klasse="J_1">Nein, da stimme ich Ihnen natürlich nicht zu. Ich will Ihnen allerdings noch mal in Erinnerung rufen, dass diese Bundesregierung in unglaublich starker Form deutlich macht – wir haben heute den Bundeshaushalt 2020 im Kabinett verabschiedet –, dass unsere Sicherheitsinstitutionen gute Ausrüstung brauchen, gerade in Zeiten technologischen Wandels, sowohl in der Bundeswehr als auch bei der Bundespolizei. Dem trägt der Bundeshaushalt voll Rechnung. Das wird auch die Motivation derjenigen, die ihren Kopf hinhalten – im wahrsten Sinne des Wortes –, steigern. Gute Ausrüstung gehört dazu. Das ist die Grundvoraussetzung für gute Arbeit in diesem Bereich.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)</kommentar>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Danke sehr. – Johann Saathoff, SPD, ist der nächste Fragesteller.<a id="S13001" name="S13001" typ="druckseitennummer"/></p>
      </rede>
      <rede id="ID1910604600">
        <p klasse="redner"><redner id="11004393"><name><vorname>Johann</vorname><nachname>Saathoff</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Johann Saathoff (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Bundeskanzlerin, Sie sprechen viel von Verantwortung; ich finde, zu Recht. Wir haben heute viel von Verantwortung für Europa gehört. Ich finde, es geht auch um Verantwortung für die Erde. Sie haben vom Kampf gegen den Klimawandel, gegen Erdüberhitzung gesprochen. Dazu ist das Klimaschutzgesetz natürlich wichtig – das ist überhaupt keine Frage –, aber um das Ziel der Klimaneutralität 2050 zu erreichen, ist es aus meiner Sicht auch wichtig, dass wir uns anschauen, wie viel Strom aus erneuerbaren Energien wir in der nächsten Zeit produzieren. Wir haben uns im Koalitionsvertrag drauf verständigt, mehr Strom aus erneuerbaren Energien produzieren zu wollen, weil zum Beispiel im Verkehrssektor künftig mehr Elektrizität gebraucht wird.</p>
        <p klasse="J">Nun ist es aber so, dass die Verhandlungen schon seit Monaten stocken, nicht nur die Verhandlungen über das Klimaschutzgesetz, sondern auch zur Frage des Ausbaupfades für den Bereich der erneuerbaren Energien. Ich gehe davon aus, dass Sie in Ihrer Funktion als Klimakanzlerin – gegen diesen Begriff haben Sie sich ja nie gewehrt – weiterhin zum 65‑Prozent-Ziel stehen. Ich frage Sie: Was können Sie konkret tun, damit dieser Verhandlungsblock endlich aufgebrochen wird und wir wirklich einen verlässlichen Ausbaupfad – auch im Sinne der Menschen, die Fridays for Future demonstrieren – auf die Strecke bekommen?</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910604700">
        <p klasse="redner"><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin:</p>
        <p klasse="J_1">Also, das 65-Prozent-Ziel ist ja das Ziel für 2030, was den Anteil der erneuerbaren Energien an der Energieversorgung anbelangt. Durch die Ergebnisse der Kohlekommission sind wir diesem Ziel schon mal ein ganzes Stück näher gekommen. Wir müssen diesen Ausbaupfad natürlich vorantreiben. Aber ein Hemmschuh im Augenblick ist, dass die Akzeptanz von Windenergieanlagen und deren Ausbau sehr stark nachgelassen hat, insbesondere wenn es um Onshore-Windenergieanlagen geht. Deshalb hat die Koalition eine Arbeitsgruppe gegründet, bei der es auch um mehr Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energien geht. Ich wünsche mir, dass die Koalitionsarbeitsgruppe möglichst schnell zu einem Ergebnis kommt. Dazu gehören für mich zum Beispiel auch Abstandsregelungen, mit denen wir wirklich die Belange der Menschen, die das nicht wollen – ich komme aus einer Region, wo Windenergieanlagen gebaut werden –, berücksichtigen.</p>
        <p klasse="J">Wir müssen auch schauen, dass wir Stadt und Land versöhnen. In den Städten ist man sehr froh, Strom aus erneuerbaren Energien nutzen zu können – auf dem Lande muss man ihn produzieren. Wenn wir uns um diese Akzeptanz nicht kümmern, dann wird der Ausbaupfad in Gefahr geraten – nicht weil ich nicht will, dass wir bis 2030 bei 65 Prozent angekommen sind, sondern weil vor Ort so viele Bürgerinitiativen entstehen, die das einfach nicht mitmachen. Und das müssen wir verhindern. Wir müssen beides zusammenbringen, und daran wird diese Koalition weiter arbeiten – mit Ihrer Mithilfe sicherlich.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)</kommentar>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Nachfrage?</p>
        <p klasse="redner"><redner id="11004393"><name><vorname>Johann</vorname><nachname>Saathoff</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Johann Saathoff (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Gerne.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Herr Kollege.</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910604800">
        <p klasse="redner"><redner id="11004393"><name><vorname>Johann</vorname><nachname>Saathoff</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Johann Saathoff (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Frau Bundeskanzlerin, der sogenannte Kohlekompromiss war sozusagen die Grundlage der 65 Prozent bis 2030.</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910604900">
        <p klasse="redner"><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin:</p>
        <p klasse="J_1">Genau.</p>
        <p klasse="redner"><redner id="11004393"><name><vorname>Johann</vorname><nachname>Saathoff</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Johann Saathoff (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Das heißt, wir sind durch den Kohlekompromiss noch keinen Schritt weitergekommen, sondern der Ausbaupfad stand unter der Voraussetzung, dass dieser Kompromiss zustande kommt.</p>
        <p klasse="redner"><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin:</p>
        <p klasse="J_1">Richtig.</p>
        <p klasse="redner"><redner id="11004393"><name><vorname>Johann</vorname><nachname>Saathoff</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Johann Saathoff (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Ich komme genau wie Sie aus einer Region, wo Anlagen zur Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Energien, insbesondere Windenergieanlagen, hergestellt werden. Da sind Tausende von Menschen in Arbeit, die sich aus meiner Sicht zu Recht darauf verlassen können, dass die Bundesregierung Antworten für sie hat, wie das in Zukunft weitergeht. Dafür brauchen wir aus meiner Sicht einen verlässlichen Ausbaupfad – sonst brauchen wir eine Strukturwandelkommission für die Regionen, die Windenergieanlagen produziert haben.</p>
        <p klasse="J">Ich frage mich manchmal – vielleicht können Sie mir das beantworten –: Was sagen Sie eigentlich ausländischen Regierungschefs, wenn die Sie auf die Situation der Onshore-Windenergie in Deutschland und auf den Ausbau der letzten sechs Monate ansprechen?</p>
        <p klasse="redner"><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin:</p>
        <p klasse="J_1">Also, die sprechen mich meistens darauf an, wie wir es schaffen wollen, gleichzeitig aus Kernenergie und Kohle auszusteigen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie der Abg. Armin-Paulus Hampel [AfD] und Uwe Kamann [fraktionslos])</kommentar>
        <p klasse="O">Das ist mehr das Thema, auf das ich angesprochen werde.<a id="S13002" name="S13002" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Ich komme nicht aus einer Gegend, wo so viele Windenergieanlagen hergestellt werden – allenfalls Plattformen für Offshore-Anlagen –, sondern ich komme aus einer Region, wo Windenergieanlagen aufgestellt werden. Und dort gibt es neue Tendenzen – das wissen Sie ja auch –; deshalb müssen wir doch um die Akzeptanz ringen. Das 65-Prozent-Ziel hängt indirekt mit dem Kohleausstieg zusammen; aber das ist jetzt egal. Wir müssen jedoch gucken, dass wir nicht einen theoretischen Ausbaupfad festlegen, der zum Schluss keine Akzeptanz vor Ort findet. Deshalb wünsche ich mir, dass die Koalitionsarbeitsgruppe jetzt Ergebnisse erzielt, und dann machen wir weiter. Ich bin diesem Ausbaupfad verpflichtet.</p>
        <p klasse="J">Ich sehe, dass wir einen Fadenriss hatten. Aber warum hatten wir einen Fadenriss? Weil sich – das muss ich noch schnell sagen – so viele Bürgergesellschaften für Windenergieanlagen beworben haben, aber die planungsrechtlichen Voraussetzungen überhaupt nicht gegeben waren. Deshalb mussten wir auf andere Art und Weise jetzt einen Zwischenschritt einlegen. Den haben wir auch eingelegt. Weitere Zwischenschritte werden wir aber nur einlegen können, wenn wir auch die Akzeptanz verbessern.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Danke sehr. – Oliver Luksic, FDP, stellt die nächste Frage.</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910605000">
        <p klasse="redner"><redner id="11004102"><name><vorname>Oliver</vorname><nachname>Luksic</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Oliver Luksic (FDP):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, der Europäische Gerichtshof hat die Infrastrukturabgabe, auch Pkw-Maut genannt, gestoppt. Daraus entstehen jetzt riesige Kosten bei diesem lange umstrittenen Projekt, das ja schon Herr Ramsauer angestoßen hat. Die FDP hat es in der 17. Wahlperiode noch verhindert. Aber Herr Dobrindt und Herr Seehofer haben Druck gemacht, und so hat die Pkw-Maut in der letzten Wahlperiode den Weg ins Bundesgesetzblatt gefunden. Herr Scheuer hat jetzt einen 2‑Milliarden-Auftrag vergeben, unterschrieben, ohne das Urteil abzuwarten, wovor die Opposition, aber auch die SPD-Bundestagsfraktion ausdrücklich gewarnt haben. Daraus werden jetzt massive Kosten entstehen. Über 50 Millionen Euro wurden schon ausgegeben. Aller Wahrscheinlichkeit nach werden Vertragsstrafen auf uns zukommen. Im Einzelplan des Ministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wird es zu Einnahmeausfällen kommen.</p>
        <p klasse="J">Deswegen meine Frage. Sie haben 2013 zu Recht gesagt: Mit mir wird es diese Maut nicht geben.</p>
        <kommentar>(Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stimmt ja nun auch!)</kommentar>
        <p klasse="O">Hätten Sie an Ihren Bedenken, die Sie damals zu Recht vorgetragen haben, festhalten müssen?</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910605100">
        <p klasse="redner"><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin:</p>
        <p klasse="J_1">Nein. Wir haben für diese Infrastrukturabgabe eine Lösung gefunden, die das Autofahren in Deutschland nicht verteuert und gleichzeitig eine gerechtere Bepreisung für alle Fahrer, inklusive denen aus anderen Ländern, ermöglicht. Es gab intensive, lange, schwierige Gespräche mit der Europäischen Kommission. Wir sind auf alle Bedenken eingegangen. Wir haben also nicht einfach aus der Lamäng entschieden, sondern unsere Regelung ist von der Europäischen Kommission akzeptiert worden.</p>
        <p klasse="J">Dass der Minister dann, um jetzt nicht ewig Zeit verstreichen zu lassen, die ersten Schritte gegangen ist, ist klar. Er hat den Ausschuss sehr transparent informiert. Heute wird es noch eine Aktuelle Stunde dazu geben. Wir machen uns, wie Sie eben selber gesagt haben, im Augenblick mehr Sorgen über die fehlenden Einnahmen aus dieser Abgabe, die wir schon eingeplant hatten, um bestimmte Straßenprojekte zu realisieren. Das stellt uns in der Tat vor eine große Aufgabe. Ich glaube, wir beide sind einig, dass wir möglichst viel in unsere Infrastruktur investieren wollen.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Nachfrage?</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910605200">
        <p klasse="redner"><redner id="11004102"><name><vorname>Oliver</vorname><nachname>Luksic</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Oliver Luksic (FDP):</p>
        <p klasse="J_1">Frau Bundeskanzlerin, Sie haben die Begründung der Bundesregierung ausgeführt. Sie haben selber davor gewarnt, eine europarechtswidrige Regelung zu schaffen. Der CSU ging es ja explizit darum, dass nur Ausländer bezahlen müssen. Genau das ist es ja, was der Europäische Gerichtshof kritisiert hat. Insofern kann ich diesen Punkt nicht ganz nachvollziehen.</p>
        <p klasse="J">Es stellt sich noch eine weitere Frage: Wie geht es jetzt weiter mit diesem Instrument, das auf dem Tisch liegt? Es gibt da ja unterschiedliche Einschätzungen, auch in der Arbeitsgruppe 1 beim Verkehrsministerium. Auch der Verkehrsminister schließt nicht aus, dass man über eine andere Form der Maut nachdenken muss, wie auch immer man sie nennt, Klimamaut oder anders.</p>
        <p klasse="J">Deswegen meine Frage: Möchten Sie heute ausschließen, dass eine andere Form der Maut mit Ihnen eingeführt wird? Oder arbeitet die Bundesregierung weiter und hält es sich offen, eine andere Form der Maut einzuführen?</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910605300">
        <p klasse="redner"><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin:</p>
        <p klasse="J_1">Diese Form, wie wir sie jetzt gewählt hatten, wie sie mit der Europäischen Kommission abgesprochen war, geht nicht mehr; das ist klar. Wir sind jetzt an einer Stelle, wo wir uns die Bepreisung im gesamten Bereich des Ausstoßes von Klimagasen noch mal anschauen. Was die Ergebnisse sein werden, kann ich heute nicht sagen. Deshalb schließe ich nichts ein und nichts aus.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Danke sehr. – Felix Schreiner, CDU/CSU, ist der nächste Fragesteller.</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910605400">
        <p klasse="redner"><redner id="11004883"><name><vorname>Felix</vorname><nachname>Schreiner</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Felix Schreiner (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, wir diskutieren darüber, wie wir die Klimaschutzziele erreichen können. Konkret bedeutet das für den Verkehrssektor, dass wir bei den Treibhausgasemissionen bis 2030 über 40 Prozent einsparen müssen. Mich persönlich würde interessieren: Was sind aus Ihrer Sicht die richtigen Maßnahmen im Verkehrsbereich, um die Klimaschutzziele zu erreichen?<a id="S13003" name="S13003" typ="druckseitennummer"/></p>
      </rede>
      <rede id="ID1910605500">
        <p klasse="redner"><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin:</p>
        <p klasse="J_1">Der Verkehrsbereich stellt sich als der komplizierteste dar; denn wir müssen feststellen, dass wir seit 1990 noch keinerlei Einsparungen im Verkehrsbereich hatten. Es gab auch keinen Anstieg. Das heißt, alle Innovationen, die es unbestritten gab, sind im Grund durch ein Mehr an Verkehrsaufkommen wieder aufgefressen worden.</p>
        <p klasse="J">Wir stehen jetzt vor einer Einführung der Elektromobilität in großem Stil bis zum Jahre 2030. Das wird natürlich die Klimaschutzziele befördern. Innerhalb der Europäischen Union gibt es das Ordnungsrecht zu der Einsparung im Flottenverbrauch bis 2030 bzw. schon bis 2020.</p>
        <p klasse="J">Wie wir die Frage der weiteren Reduzierung angehen, kann ich Ihnen nicht sagen, weil wir auch im Zusammenhang mit dem Gutachten, das wir am 12. Juli bekommen, bewerten werden, ob wir zu einer Zertifikatelösung für diesen Bereich kommen werden – so wie ich es eben der Kollegin Weisgerber schon dargestellt habe – oder ob wir individuelle Maßnahmen treffen. Wahrscheinlich wird es ein Mixtum sein. Auf jeden Fall brauchen wir mehr Innovation, auf jeden Fall brauchen wir Anreize. Wir haben in dem strategischen Dialog mit der Automobilindustrie jetzt verabredet, dass wir einen Masterplan für die Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität vorlegen. Wir müssen technologieoffen arbeiten. Wir brauchen also eine Vielzahl von Herangehensweisen. Das kann man nicht auf einen Weg reduzieren.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Danke sehr. – Die nächste Frage stellt Stefan Liebich, Die Linke.</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910605600">
        <p klasse="redner"><redner id="11004093"><name><vorname>Stefan</vorname><nachname>Liebich</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Stefan Liebich (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="J_1">Danke, Herr Präsident. – Frau Bundeskanzlerin, die Europäische Union hat auf ihrem letzten Treffen erneut die Wirtschaftssanktionen gegenüber der Russischen Föderation verlängert. Die Russische Föderation bzw. deren Regierung hat jetzt die Gegensanktionen beschlossen.</p>
        <p klasse="J">Es gibt Stimmen – aus Ihrer Partei, aber auch aus den Reihen Ihres Koalitionspartners, der SPD; alle Ministerpräsidenten der östlichen Bundesländer –, die warnen, diesen Weg weiterzugehen. Mich würde interessieren: Verstehen Sie die Sorgen der Unternehmerinnen und Unternehmer und vor allen Dingen der Menschen, die in den Unternehmen arbeiten, im Osten Deutschlands? Und: Wie reagieren Sie darauf?</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910605700">
        <p klasse="redner"><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin:</p>
        <p klasse="J_1">Ja. Natürlich wäre es jedem lieb, wenn es keine Sanktionen geben müsste, auch mir. Aber man muss ja fragen: Warum sind diese Sanktionen verhängt worden? Sie sind verhängt worden im Wesentlichen wegen der Annexion von Donezk und Luhansk durch die Separatisten mit russischer Hilfe, wodurch die territoriale Integrität der Ukraine verletzt wurde. Das ist ein ziemlich einmaliger Vorgang in der Nachkriegsgeschichte, zumal die Ukraine von verschiedenen Ländern umfassende Garantien bekommen hat, als sie ihre Nuklearwaffen abgegeben hat.</p>
        <p klasse="J">Wir vertreten die Meinung, dass die Verletzung der territorialen Integrität nicht sein darf und dass die Ukraine wieder Zugang zu ihrem gesamten Gebiet bekommen muss. Deshalb erscheinen uns Sanktionen an dieser Stelle richtig und wichtig, solange wir das Minsker Abkommen nicht umsetzen.</p>
        <p klasse="J">Wir haben hierüber bereits mit dem neuen ukrainischen Präsidenten gesprochen. Die Situation ist einfach so, dass es dort keinen Waffenstillstand und nicht genug Fortschritt gibt, um die Sanktionen aufheben zu können, und deshalb finde ich es richtig, dass sie verlängert wurden.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Nachfrage?</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910605800">
        <p klasse="redner"><redner id="11004093"><name><vorname>Stefan</vorname><nachname>Liebich</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Stefan Liebich (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="J_1">Ja, gerne. – Wenn wir jetzt in eine andere Region schauen, nämlich in die Türkei und nach Syrien, dann stellen wir fest, dass die türkische Armee das kurdische Afrin auf syrischem Territorium besetzt hat und immer noch besetzt hält. Alle Fraktionen und der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages sind der Überzeugung, dass es sich hierbei um einen Bruch des Völkerrechts handelt.</p>
        <p klasse="J">Mich interessiert: Planen Sie auch dafür Sanktionen, und, wenn nein, warum gibt es hier unterschiedliche Standards?</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID1910605900">
        <p klasse="redner"><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin:</p>
        <p klasse="J_1">Wir als Bundesregierung haben darauf in folgender Weise reagiert: Obwohl die Türkei ein NATO-Partner ist, haben wir unsere Rüstungsexporte in die Türkei eingeschränkt.</p>
        <p klasse="J">Auf der einen Seite gibt es natürlich diese Besorgnisse, die ja auch im Parlament artikuliert wurden, auf der anderen Seite ist die Türkei aber auch in einer sehr schwierigen Lage – denken wir jetzt mal an Idlib und Ähnliches – bezüglich der Flüchtlinge. Die Bundesregierung hat an dieser Stelle aber eben auch durch die Einschränkung der Rüstungsexporte reagiert.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Danke sehr. – Anja Hajduk, Bündnis 90/Die Grünen, stellt die nächste Frage.</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910606000">
        <p klasse="redner"><redner id="11003547"><name><vorname>Anja</vorname><nachname>Hajduk</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<a id="S13004" name="S13004" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J_1">Frau Bundeskanzlerin, multilaterales Denken und Freihandel sind auch wichtig für den internationalen Klimaschutz. Im April haben 600 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie 300 indigene Gruppen die EU in einem offenen Brief aufgefordert, mit ihrem wirtschaftlichen Gewicht Umwelt- und Menschenrechtsstandards im Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten zentral zu verankern. Letzte Woche haben 340 NGOs einen Stopp der Verhandlungen gefordert, weil sich die Menschenrechtslage und die Umweltsituation in Brasilien unter dem rechtsextremen Präsidenten Bolsonaro immer weiter verschlechtern. Auch einige EU-Staaten haben sich gegen einen schnellen Abschluss des Abkommens ausgesprochen.</p>
        <p klasse="J">Nun drängen ausgerechnet Sie auf einen schnellen Abschluss dieses Abkommens. Wie erklären Sie das den Menschen in Deutschland und in Europa, die sich auch im Freihandel einen wirksamen Klimaschutz wünschen?</p>
        <kommentar>(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID1910606100">
        <p klasse="redner"><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin:</p>
        <p klasse="J_1">Die Motivationen dafür, zu sagen, dass das ­Mercosur-Abkommen nicht schnell abgeschlossen werden sollte, sind sehr unterschiedlich. Manchmal geht es dabei auch um europäische Interessen. Wir haben uns trotzdem für einen schnellen Abschluss ausgesprochen, weil es nicht nur um Brasilien, sondern auch um andere Länder geht; Mercosur ist ja eine Ländergruppe.</p>
        <p klasse="J">Sie dürfen davon ausgehen, dass ich, genauso wie Sie, das Handeln des neuen brasilianischen Präsidenten mit größter Sorge sehe und dass ich die Gelegenheit wahrnehmen werde, sofern sie sich auf dem G-20-Gipfel jetzt ergeben wird, hierzu ein klares Wort zu sagen, weil auch ich das, was in Brasilien zurzeit geschieht, dramatisch finde.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Nachfrage? – Frau Hajduk.</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910606200">
        <p klasse="redner"><redner id="11003547"><name><vorname>Anja</vorname><nachname>Hajduk</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="J_1">Noch einmal, Frau Bundeskanzlerin – auch vor dem Hintergrund Ihrer breiten Erfahrungen –: Sie haben gegenüber der deutschen Öffentlichkeit deutlich gemacht, dass Schluss sein müsse mit „Pillepalle“ beim Klimaschutz, und gerade Ihre Fraktion betont immer wieder, Deutschland könne zwar Vorreiter sein, aber wir können das Klima nicht alleine retten.</p>
        <p klasse="J">Hier möchte ich Sie nicht nur als Bundeskanzlerin, sondern auch als Naturwissenschaftlerin fragen: Wie schätzen Sie die Auswirkungen auf die Klimakrise ein, wenn Hunderte Hektar Regenwald im Amazonasgebiet für mehr Rinderfarmen bzw. für den Export von Rindfleisch nach Europa gerodet werden?</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID1910606300">
        <p klasse="redner"><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin:</p>
        <p klasse="J_1">Ich glaube, wir sind uns in der Sache nicht uneinig, aber ich denke, dass der Nichtabschluss des ­Mercosur-Abkommens keinerlei Beitrag dazu leisten würde, dass in Brasilien 1 Hektar Regenwald weniger gerodet wird. Im Gegenteil! Deshalb glaube ich, dass der Nichtabschluss des Mercosur-Abkommens nicht die Antwort auf das sein darf, was jetzt in Brasilien geschieht.</p>
        <p klasse="J">Ich werde mich mit der Kraft, die ich habe, dafür einsetzen – ohne meine Möglichkeiten zu überschätzen –,</p>
        <kommentar>(Lachen des Abg. Armin-Paulus Hampel [AfD])</kommentar>
        <p klasse="O">dass das, was in Brasilien geschieht, möglichst nicht weiter geschieht. Ich glaube aber, dass der Nichtabschluss des Freihandelsabkommens nicht die Antwort auf diese Frage sein darf.</p>
        <name>Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:</name>
        <p klasse="J_1">Danke sehr. – Armin-Paulus Hampel, AfD, stellt die nächste Frage.</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910606400">
        <p klasse="redner"><redner id="11004735"><name><vorname>Armin-Paulus</vorname><nachname>Hampel</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Armin-Paulus Hampel (AfD):</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Bundeskanzler, es war der SPD-Bundeskanzler Gerhard Schröder – unterstützt und maßgeblich getrieben von den Grünen –, der damals den ersten Kriegseinsatz der deutschen Bundeswehr nach dem Zweiten Weltkrieg befohlen hat, und zwar im von der AfD-Fraktion nach wie vor als völkerrechtswidrig angesehenen Jugoslawienkrieg, der mit der Abspaltung des Kosovo endete. Inzwischen haben wir über 130 000 Soldaten dort unten im Einsatz gehabt, wir beklagen 27 Tote und haben 3,4 Milliarden Euro investiert.</p>
        <p klasse="J">Heute haben wir dort eine ungeklärte Situation; es gibt Streit. Herr Thaci und Herr Vucic waren unlängst bei Ihnen in Berlin. Auch dieses Gespräch ist ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Jetzt gibt es eine Äußerung des kosovarischen Präsidenten Thaci, der sagte – ich zitiere –, dass die EU kein geeigneter Verhandlungspartner sei, um eine Lösung des Konflikts herbeizuführen; dies sei nur durch die Vereinigten Staaten von Amerika möglich.</p>
        <p klasse="J">Frau Bundeskanzler, nach 130 000 eingesetzten Soldaten, Kosten in Höhe von 3,4 Milliarden Euro sowie 27 Toten, die wir auf dem Balkan zu beklagen haben, frage ich Sie: Was würden Sie Herrn Thaci antworten?</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910606500">
        <p klasse="redner"><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin:</p>
        <p klasse="J_1">Dass ich das anders sehe; das habe ich ihm auch schon geantwortet.</p>
        <p klasse="J">Ich glaube, wir kommen schneller zu Lösungen, wenn wir in der Region gemeinsam mit den Vereinigten Staaten und nicht gegeneinander arbeiten; das ist allerdings richtig. Ich denke aber, dass die Europäische Union eine ureigene Verpflichtung hat, sich auf dem Balkan einzusetzen und den Ländern eine europäische Perspektive zu geben, weil das in unserem strategischen Interesse liegt. Deshalb glaube ich, dass wir einen wichtigen Beitrag zur Lösung der Probleme dort leisten können und müssen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)</kommentar>
        <p klasse="J">Es ist ja auch nicht das erste Mal, dass ich mit einem Präsidenten nicht übereinstimme.</p>
        <name>Vizepräsident Wolfgang Kubicki:</name>
        <p klasse="J_1">Herr Kollege Hampel, Sie haben eine Zusatzfrage.</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910606600">
        <p klasse="redner"><redner id="11004735"><name><vorname>Armin-Paulus</vorname><nachname>Hampel</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Armin-Paulus Hampel (AfD):<a id="S13005" name="S13005" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J_1">Das wird Herr Thaci nach seinen Äußerungen wahrscheinlich anders sehen, und es stellt sich die Frage, welche Einflussmöglichkeiten Sie in Zusammenarbeit mit den anderen europäischen Ländern noch haben, Frau Merkel, wenn er Ihre Vermittlung gar nicht möchte.</p>
        <p klasse="J">Schauen wir aber weiter auf den Kosovo. Ich hatte unlängst die Möglichkeit, mit dem serbischen Außenminister über dieses Thema zu sprechen. Er hat bitter beklagt, dass die Serben eine Vielzahl der sogenannten Normalisierungsvereinbarungen einhalten und alles tun, um da zu einem erfolgsorientierten Prozess zu kommen, während die Kosovaren – das hat er mir durch Unterlagen belegen können; das sind nicht nur serbische Erkenntnisse, sondern auch Erkenntnisse aus Deutschland, Europa und den USA – extrem mauern und der serbischen Minderheit im Kosovo nicht die entsprechenden Rechte einräumen. Es gibt dort Drogenhandel, Menschenhandel und kriminelle Strukturen; andere sagen, selbst die Regierung sei tief darin verwickelt.</p>
        <p klasse="J">Wie wollen Sie in dieser Situation, in der sich ein Staat zu einem Failing State, zu einem kriminellen Staat, entwickelt hat, wie das im Kosovo der Fall ist, eine politische Konsequenz ziehen?</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910606700">
        <p klasse="redner"><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin:</p>
        <p klasse="J_1">Dass wir strategische Geduld beim Umgang mit diesen Staaten brauchen, zeigt sich ja allenthalben. Das ist nicht nur auf das Kosovo zu beschränken.</p>
        <p klasse="J">Herr Thaci ist der Einladung von Emmanuel Macron und mir gefolgt und war unser Gast. Wir haben uns dort auch sehr interessant und gut unterhalten. Wie Sie wissen, gibt es im Kosovo noch eine zweite politische Kraft, nämlich den Ministerpräsidenten Haradinaj. Um es mal vorsichtig zu sagen: Beide stimmen nicht immer überein. Deshalb müssen wir mit beiden Kräften im Kosovo zusammenarbeiten, um den Ausgleichsprozess mit Serbien voranzubringen.</p>
        <p klasse="J">Ich stimme zu, dass Serbien eine Vielzahl von Dingen eingehalten hat, aber das heißt ja nur, dass wir weiter mit dem Kosovo darüber reden müssen, wie wir diesen Prozess wieder in Gang bekommen.</p>
        <p klasse="J">Nichtstun ist aus meiner Sicht jedenfalls keine Alternative, wenn es darum geht, den Prozess voranzubringen; wir müssen etwas tun. Wir nutzen unsere Möglichkeiten. Ich werde sie das nächste Mal Anfang Juli nutzen, wenn wir uns in Polen mit den Staaten des westlichen Balkans treffen.</p>
        <name>Vizepräsident Wolfgang Kubicki:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Frau Bundeskanzlerin. – Als letzte Fragestellerin erhält die Kollegin Eva Högl, SPD-Fraktion, das Wort.</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910606800">
        <p klasse="redner"><redner id="11003896"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Eva</vorname><nachname>Högl</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Dr. Eva Högl (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, ich habe eine Frage zu einem nicht ganz alltäglichen Vorgang in der Bundesregierung, nämlich zu dem Wechsel des früheren Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes, Klaus-Dieter Fritsche, zum Berater des früheren österreichischen Innenministers Kickl. Herr Fritsche war ja ein hoher Spitzenbeamter in Deutschland, im Verfassungsschutz und zum Schluss im Kanzleramt.</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910606900">
        <p klasse="redner"><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin:</p>
        <p klasse="J_1">Für den BND.</p>
        <p klasse="redner"><redner id="11003896"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Eva</vorname><nachname>Högl</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Dr. Eva Högl (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Genau. – Deswegen frage ich Sie, Frau Bundeskanzlerin: Wie beurteilen Sie diesen Wechsel als Berater zum damaligen FPÖ-Innenminister auch nach den heutigen Entwicklungen? Wieso waren Sie der Auffassung – das Bundeskanzleramt musste das ja prüfen –, dass keine dienstlichen Interessen betroffen sind?</p>
        <p klasse="redner"><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin:</p>
        <p klasse="J_1">Uns hat geleitet, dass es ein sehr hohes Interesse daran gibt, zwischen Österreich und Deutschland eine gute Kooperation zu haben, auch zwischen den Innenministerien. Da ich die fachliche Qualifikation von Herrn Fritsche kenne, konnte seine Arbeit in Österreich gerade unter der damaligen Regierung nur Positives bewirken.</p>
        <name>Vizepräsident Wolfgang Kubicki:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Frau Kollegin, Sie haben eine Nachfrage. Diese lasse ich jetzt auch noch zu. Bitte schön.</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910607000">
        <p klasse="redner"><redner id="11003896"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Eva</vorname><nachname>Högl</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Dr. Eva Högl (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr gerne, Herr Präsident. Schön, dass Sie sie zulassen. – Frau Bundeskanzlerin, ich würde gerne fragen, da auch die deutschen Sicherheitsbehörden die Zusammenarbeit mit Österreich nach den letzten Entwicklungen durchaus mit einem Fragezeichen versehen, ob Sie in künftigen Fällen, wenn ein hoher Spitzenbeamter, insbesondere aus sicherheitspolitisch so relevanten Bereichen, in Regierungen als Berater wechselt oder anderweitig zur Verfügung steht, um seine bisherigen Kenntnisse anzuwenden und einzubringen, das nicht kritisch bewerten müssen und ob Sie nicht vielleicht bei künftigen Fällen anders entscheiden würden, wenn etwa zu rechtspopulistischen oder rechtsextremen Regierungen oder Parteien gewechselt wird, die es auch in Europa durchaus gibt.</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910607100">
        <p klasse="redner"><redner id="11001478"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Angela</vorname><nachname>Merkel</nachname><rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin:</p>
        <p klasse="J_1">Also, in diesem Falle würde ich meine Entscheidung nicht anders treffen. Aber ich gebe natürlich zu, oder ich sage natürlich – da brauche ich gar nichts zuzugeben –, dass wir uns in jedem Einzelfall genau anschauen müssen: Was sind die deutschen Interessen? Können die deutschen Interessen gewahrt werden? Um welche Person handelt es sich? Wie ist der Charakter der Zusammenarbeit? Deshalb gibt es keine Aussage „In jedem Fall würde man das genau so wiedermachen“; in diesem Falle allerdings ja.</p>
        <name>Vizepräsident Wolfgang Kubicki:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Frau Bundeskanzlerin, für Ihre Bereitschaft, hier Rede und Antwort zu stehen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)<a id="S13006" name="S13006" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="O">Damit ist die Befragung abgeschlossen.</p>
      </rede>
      <p klasse="T">Ich rufe die Tagesordnungspunkte 2 a und 2 b sowie Zusatzpunkt 1 auf:</p>
    </tagesordnungspunkt>
    <tagesordnungspunkt top-id="Tagesordnungspunkt 2">
      <p klasse="T_NaS">2   a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Karl Lauterbach, Dr. Georg Nüßlein, Dr. Petra Sitte und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz</p>
      <p klasse="T_Drs">Drucksache 19/11096</p>
      <p klasse="T_Ueberweisung">Überweisungsvorschlag:  Ausschuss für Gesundheit (f) Haushaltsausschuss</p>
      <p klasse="T_NaS">b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Annalena Baerbock, Karin Maag, Hilde Mattheis und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende</p>
      <p klasse="T_Drs">Drucksache 19/11087</p>
      <p klasse="T_Ueberweisung">Überweisungsvorschlag:  Ausschuss für Gesundheit (f) Haushaltsausschuss</p>
      <p klasse="T_ZP_NaS">ZP 1 Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Axel Gehrke, Dr. Robby Schlund, Detlev Spangenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD</p>
      <p klasse="T_fett">Mehr Vertrauen in die Organspende – Vertrauenslösung</p>
      <p klasse="T_Drs">Drucksache 19/11124</p>
      <p klasse="T_Ueberweisung">Überweisungsvorschlag:  Ausschuss für Gesundheit (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz</p>
      <p klasse="J">Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 120 Minuten vorgesehen. Diese Zeit soll entsprechend dem Stärkeverhältnis auf 24 Rednerinnen und Redner mit je fünf Minuten aufgeteilt werden. Es wird vorgeschlagen, dass die Reden der Kolleginnen und Kollegen, deren Redewunsch nicht berücksichtigt werden kann, in einem einer Redezeit von fünf Minuten entsprechenden Umfang zu Protokoll gegeben werden können. Sind Sie damit einverstanden? – Ich sehe, das ist der Fall. Dann verfahren wir so. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist auch die Reihenfolge der Redner so beschlossen.</p>
      <p klasse="J">Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner dem Kollegen Dr. Georg Nüßlein von der CDU/CSU-Fraktion das Wort.</p>
      <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU)</kommentar>
      <rede id="ID1910607200">
        <p klasse="redner"><redner id="11003602"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Georg</vorname><nachname>Nüßlein</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Unserer Gesellschaft, uns fällt es unendlich schwer, uns mit dem Thema „Lebensende, Krankheit oder Organspende“ zu beschäftigen. Aber, meine Damen und Herren, es gibt momentan 10 000 Menschen in diesem Land, die sich mit diesem Thema zwangsläufig auseinandersetzen müssen, weil sie sehnsüchtig auf ein lebensrettendes Organ warten. Ich will zu Beginn dieser Debatte – ich glaube, ich spreche für uns alle – sagen: Genau um diese Menschen geht es uns.</p>
        <p klasse="J">Weil das so ist, hat sich der Deutsche Bundestag 2012 schon einmal mit dieser Thematik befasst. Wir haben gesehen: Die Spendenbereitschaft in diesem Land ist groß – theoretisch. Wir haben gedacht: Mit der Zustimmungslösung kommt man dazu, dass dann, wenn man die Menschen nur ausreichend informiert, am Schluss viele einen Organspendeausweis in der Tasche tragen. – Heute, sieben Jahre später, haben wir festgestellt, dass die Spendenzahlen zurückgegangen sind, dass wir im Jahr 2017 mit 797 Spendern den niedrigsten Stand erreicht haben und dass unser Ansatz falsch war. Deshalb diskutieren wir heute miteinander darüber, etwas anders zu machen.</p>
        <p klasse="J">Da gibt es nun zwei große konkurrierende Vorschläge. Der eine besagt: Lasst uns das Bestehende in kleinen Schritten weiterentwickeln. – Der andere Vorschlag, für den ich stehe, besagt: Lasst uns zur Widerspruchslösung kommen. Lasst uns einen großen Schritt tun.</p>
        <p klasse="J">Ich sage Ihnen ganz offen: Ich habe in den letzten Wochen und Monaten keinen Transplantationschirurgen getroffen, der gesagt hat: Das solltet ihr nicht tun. – Aber ich habe viele, viele hoffnungsvolle Patientinnen und Patienten getroffen, die mir gesagt haben: Jetzt ist es an der Zeit, dass der Deutsche Bundestag nicht kleine Schritte macht, nicht noch einmal ein Experiment durchführt und mit unserem Leben spielt, sondern dass er jetzt einen großen Schritt macht und diese Widerspruchslösung einführt.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Das ist meine Motivation. Jeden Tag sterben drei Menschen, weil wir zu wenige Organspenden haben. Es gibt welche, die sagen: Ja, aber die Widerspruchslösung schränkt doch unser Recht ein, uns mit der Thematik gar nicht beschäftigen zu müssen. – Nein, meine Damen und Herren, auch wenn wir eine Widerspruchslösung haben, muss man sich mit der Thematik nicht beschäftigen. Aber die Rechtsfolge ist eine andere, nämlich dass man dann als Spender gilt. Was ist da dabei? 95 Prozent sagen, sie würden im Zweifel ein Organ annehmen, wenn sie schwer krank sind. Wenn das die Regel ist, kann ich doch auch erwarten, dass die breite Mehrheit dann auch bereit ist, ein Organ zu spenden. Das ist doch miteinander verknüpft, das kann man doch nicht trennen.</p>
        <p klasse="J">In der Tat, wenn man theoretisch fragt, sagen über 80 Prozent, sie wären bereit, ein Organ zu spenden. Für sie ist es im Grunde ein Service, dass sie in Zukunft gar nichts tun müssen,</p>
        <kommentar>(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was?)</kommentar>
        <p klasse="O">dass ihre Spendenbereitschaft an dieser Stelle dokumentiert ist</p>
        <kommentar>(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Also, das ist ja wohl eine verfehlte Tonlage!)<a id="S13007" name="S13007" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="O">und dass sie nicht auf einen Organspendeausweis angewiesen sind, der nach einer Weile so aussieht wie meiner und im Zweifel dann, wenn man hirntot im Krankenhaus liegt, gar nicht aufgefunden wird. Ich halte es für das ganz zentrale Argument: Es gibt nichts Christlicheres, nichts, was mehr mit Nächstenliebe zu tun hat, als im Tode einem anderen das Leben zu retten.</p>
        <p klasse="J">Ich will, meine Damen und Herren, dass wir die Chance größer machen, dass ein Mensch dann, wenn er hirntot ist, als Spender identifiziert werden kann. Genau das leistet diese Widerspruchslösung in einer ganz besonderen Art und Weise. Sie nimmt niemandem etwas. Denen, die sagen: „So etwas gibt es doch in unserer Rechtsordnung gar nicht“, antworte ich ganz offen: Es gibt viele Fälle, in denen man einfach mit dem leben muss, was der Deutsche Bundestag an dieser Stelle an Rechtsfolgen festlegt.</p>
        <p klasse="J">Ein Beispiel ist das Testament. Wenn ich keines schreibe, dann muss ich einfach damit klarkommen, dass der Gesetzgeber festlegt, wer letztendlich Erbe ist. Ein anderes Beispiel, das näher am Thema ist: Wenn ich keine Patientenverfügung mache, dann muss ich damit klarkommen, dass dann am Schluss einfach lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt werden. So ist es in Zukunft dann auch bei der Organspende. Der Regelfall ist dann: Man gilt als Spender, es sei denn, man hat widersprochen. Nur dann muss man sich mit der Thematik beschäftigen. Wer kein Organspender sein will und das nicht ertragen kann, der kann widersprechen.</p>
        <p klasse="J">Ich glaube, das ist etwas, was einen großen Schritt bedeutet, etwas, was uns klar voranbringt. Ich bitte herzlich um Unterstützung für diesen Gesetzentwurf.</p>
        <name>Vizepräsident Wolfgang Kubicki:</name>
        <p klasse="J_1">Herr Kollege, bitte kommen Sie zum Schluss.</p>
        <p klasse="redner"><redner id="11003602"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Georg</vorname><nachname>Nüßlein</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Viele, viele leidgeprüfte Patientinnen und Patienten, die heute immer noch auf der Warteliste stehen und die kein Organ bekommen, setzen auf uns; das ist ganz wichtig. Deshalb bitte ich herzlich um Unterstützung.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Wolfgang Kubicki:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Als nächste Rednerin spricht zu uns die Kollegin Annalena Baerbock.</p>
        <kommentar>(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID1910607300">
        <p klasse="redner"><redner id="11004245"><name><vorname>Annalena</vorname><nachname>Baerbock</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="J_1">Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Sehr verehrte Gäste auf der Tribüne! Täglich trauern Menschen um ihren Sohn, um ihre Mutter, um ihren Freund, denen nicht rechtzeitig eine Niere, ein Herz oder eine Leber gespendet wurde. Rund 9 400 schwerstkranke Menschen warten auf eine Transplantation, wissend, dass im vergangenen Jahr nur 955 Spenden durchgeführt wurden.</p>
        <p klasse="J">Uns eint bei dieser Debatte – deswegen ist es mir auch wichtig, diese im Ton angemessen zu führen –,</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der CDU/CSU)</kommentar>
        <p klasse="O">dass wir es nicht beim Status quo belassen wollen. Aber die entscheidende Frage ist doch: Wie können wir am besten und am schnellsten erreichen, dass wir zu mehr Organspenden kommen?</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der SPD)</kommentar>
        <p klasse="J">Für unsere Gruppe ist entscheidend, dass wir bei einer so höchst persönlichen, individuellen Frage die sehr individuelle Situation eines jeden einzelnen Menschen und den möglichen Handlungsrahmen, in dem wir uns bewegen, im Blick haben: auf der einen Seite die Mutter, die tagtäglich am Bett ihres kranken Sohnes sitzt und auf ein Spenderorgan hofft; auf der anderen Seite der Ehemann, der ins Krankenhaus gerufen wird und die schreckliche Nachricht erhält, dass der Hirntod bei seiner Frau festgestellt wurde, und er in diesem Moment seine Frau nicht gehen lassen möchte. Gerade weil es um sehr unterschiedliche Situationen, um sehr unterschiedliche Menschen geht, gerade weil wir in unserer Verfassung aus guten Gründen – mit Blick auf die deutsche Geschichte – verankert haben, dass es ein Recht auf die Unversehrtheit des eigenen Körpers gibt, können wir nicht einfach mal so eine schnelle Lösung auf den Weg bringen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der SPD)</kommentar>
        <p klasse="J">Lieber Herr Nüßlein, wir müssen auch bei dieser Debatte bitte ehrlich sein und bei den Zahlen ganz genau hinschauen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der SPD)</kommentar>
        <p klasse="O">Grundvoraussetzung für eine Organspende in unserem Land – das unterscheidet uns nun einmal von anderen europäischen Ländern – ist der festgestellte Hirntod. Auch wenn alle Menschen in unserem Land – unabhängig von der jeweiligen Lösung – Organspender wären, kämen wir an dem Fakt nicht vorbei, dass im letzten Jahr in Deutschland bei 1 416 Verstorbenen der Hirntod festgestellt wurde. 9 000 stehen auf der Warteliste. Diese Diskrepanz werden wir aufgrund des Momentums des Hirntodes nicht ändern können.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der SPD)<a id="S13008" name="S13008" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="O">Deswegen ist es unserer Gruppe auch so wichtig, nicht nur auf die Spendenbereitschaft zu schauen, sondern gerade auch auf die Situation in den Krankenhäusern mit Blick auf die Hirntodfeststellung. Wenn Sie sich die Zahlen genau anschauen, werden Sie feststellen: Es gab sogar Spender, die hätten spenden können. Aber aufgrund der Voraussetzungen in den Krankenhäusern ist es dann zu keiner Organtransplantation gekommen. Das gehört genauso in den Mittelpunkt dieser Debatte.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der SPD)</kommentar>
        <p klasse="J">Zugleich kommt es auf jede einzelne Spende an, weil es auf jeden einzelnen Menschen ankommt. Um den Betroffenen wirklich zu helfen, müssen die Gesetze auch verfassungskonform sein. Deswegen muss ich hier so deutlich sagen: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Aufgrund unserer Geschichte haben wir eine besondere Verpflichtung im Grundgesetz verankert, anders als andere Länder. Aufgrund unserer Geschichte gilt die körperliche Unversehrtheit. Gerade wenn wir zu mehr Organspenden kommen wollen, müssen wir das im Licht unserer Geschichte und Verfassung prüfen. Nicht nur Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes gelten. Vielmehr fußt seit langer Zeit unser ganzes gesellschaftliches Zusammenleben auf dem Zustimmungsrecht. In allen anderen Lebensbereichen sagen wir – dafür haben Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler dieses Landes gekämpft –, dass man zustimmen muss, wenn es die eigenen Persönlichkeitsrechte betrifft, zum Beispiel beim Recht am eigenen Bild. Aber genau bei dieser sensiblen Frage schlagen Sie nun vor, das Prinzip umzukehren und ein Opt-out-Prinzip einzuführen. Natürlich kann man darüber verfassungsrechtlich streiten. Aber ich persönlich und unsere Gruppe halten das für einen unverhältnismäßigen Eingriff, weil es mildere Mittel gibt, um die Organspendenbereitschaft zu erhöhen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Gerade weil uns die Organspendebereitschaft so wichtig ist, machen wir einen Vorschlag, bei dem es keine Fragezeichen mit Blick auf das Bundesverfassungsgericht gibt. Um gemeinsam mit den Menschen etwas zu verändern, machen wir einen anderen Vorschlag. 84 Prozent unserer Bevölkerung – das ist Ausdruck einer großen Bereitschaft – möchten spenden. Das steht in Diskrepanz zu der Tatsache, dass nur 39 Prozent einen Spenderausweis haben. Diese Lücke wollen wir schließen. Einige sagen nun: Warum soll man sich ausgerechnet beim Bürgeramt mit diesem Thema auseinandersetzen? Das passt doch nicht! – Stimmt, das ist nicht der klassische Ort. Aber wir können so garantieren, alle Menschen in diesem Land zu erreichen, zusätzlich zu den Ärzten und anderen Orten, an denen man Grundlageninformationen zu diesem Thema erhalten kann.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der FDP)</kommentar>
        <p klasse="O">Das Entscheidende an unserem Vorschlag ist der Eintrag in ein zentrales Register, sodass man im Krankenhaus abrufen kann, wer wirklich Spenderin bzw. Spender ist.</p>
        <p klasse="J">Uns eint: Wir wollen die Zahl der Organspenden erhöhen. Unsere Gruppe will, dass das jetzt passieren kann. Deswegen werben wir für einen Vorschlag, der die Organspendenzahlen erhöht, das Recht auf die Unversehrtheit des eigenen Körpers wahrt und zugleich zeitnah umzusetzen ist. Wir bitten um Unterstützung für unseren Antrag.</p>
        <p klasse="J">Herzlichen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Wolfgang Kubicki:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Frau Kollegin Baerbock. – Als Nächster spricht zu uns der Kollege Jens Maier.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID1910607400">
        <p klasse="redner"><redner id="11004811"><name><vorname>Jens</vorname><nachname>Maier</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Jens Maier (AfD):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was bedeutet es, Organspender zu sein? Was bedeutet es, seinen Körper über den eigenen Tod hinaus zur Verfügung zu stellen? Was nimmt man da auf sich? Eine Organspende ist nur möglich, wenn der Spender so tot wie rechtlich erforderlich, aber noch so lebendig wie medizinisch notwendig ist. Ein vollständig Toter, eine Leiche, ist als Spender nicht mehr zu gebrauchen. Bereits in der Sterbephase muss daher entschieden werden, ob die betreffende Person als Spender in Betracht kommt oder nicht. Kommt sie in Betracht, muss der umsichtige Arzt bereits in der Sterbephase nicht nur die medizinische Versorgung des Spenders, sondern bereits auch die gesundheitliche Situation des Empfängers im Blick haben. Durch die Verabreichung hochwirksamer Medikamente in der Sterbephase können Organe, die für eine Spende von Bedeutung sind, geschädigt werden. Allgemein ist es so, dass möglichst cleane Organe verpflanzt werden sollen. Für den Spender kann dies bedeuten, dass er in der Sterbephase nicht mehr damit rechnen kann, optimal, nur auf ihn zugeschnitten, medizinisch versorgt zu werden.</p>
        <kommentar>(Zuruf von der CDU/CSU: Quatsch!)</kommentar>
        <p klasse="J">Die Widerspruchslösung bringt potenziell jeden ab dem 16. Lebensjahr in diese Situation. Nur der erklärte Widerspruch kann das verhindern. Ich halte dies allein aus verfassungsrechtlichen Gründen für untragbar. Ob ein Mensch bereit ist, das von mir beschriebene Prozedere auf sich zu nehmen, um einem anderen Menschen zu helfen, muss im Grundsatz immer seine eigene Entscheidung bleiben.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD)<a id="S13009" name="S13009" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="O">Die Widerspruchslösung ist mit dem aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abzuleitenden Recht auf negative Selbstbestimmung nicht vereinbar. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat bereits am 31. Oktober 2003 eine Ausarbeitung zum Thema Widerspruchslösung erstellt. Darin wurde festgestellt, dass aus dem allgemeinen Selbstbestimmungsrecht die Freiheit resultiert, sich mit bestimmten Fragen gerade nicht zu befassen. Der Bürger hat grundsätzlich das Recht, bewusst keine Entscheidung zum Umgang mit seinen Organen zu treffen, ohne irgendwelche Folgen befürchten zu müssen. Die Widerspruchslösung berührt das Recht auf negative Selbstbestimmung. Potenzielle Spender müssen sich entweder mit der Thematik Organspende befassen, oder sie laufen Gefahr, dass ihnen nach ihrem Hirntod Organe entnommen werden, obwohl dies ihrem Willen zuwiderliefe, wenn sie sich damit befasst hätten.</p>
        <p klasse="J">Hinzu kommt, dass die Einführung der Widerspruchslösung für sich allein weder notwendig noch geeignet ist, die Anzahl der Spenden zu erhöhen. Die Erfahrungen in Spanien oder in Schweden haben gezeigt, dass erst 10 bis 15 Jahre nach Einführung der Widerspruchslösung mehr Organe zur Verfügung gestanden haben, und zwar deshalb, weil es erst zu diesem Zeitpunkt organisatorische Verbesserungen gab, und nicht wegen der Einführung der Widerspruchslösung. In der im November letzten Jahres geführten Orientierungsdebatte hier im Bundestag sind weniger einschneidende Alternativen zur Widerspruchslösung aufgezeigt worden. Es ist möglich, Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge zu verbessern, damit weniger Menschen überhaupt ein fremdes Organ brauchen.</p>
        <p klasse="J">Zu guter Letzt muss man sich vergegenwärtigen, dass auch erhebliche Gründe gegen eine Angemessenheit der Widerspruchslösung sprechen. Die Unwissenheit oder die Unwilligkeit der Bürger werden ausgenutzt. Es droht die Gefahr, dass gerade die Leute, die von der Widerspruchslösung entweder nichts wissen oder sich damit auch nicht befassen wollen, die Hauptspendergruppe stellen. Gerade für junge Leute ist das Thema „eigener Tod“ oft noch weit weg. Nicht zuletzt sind auch die Leute betroffen, denen es allgemein schwerfällt, überhaupt irgendeine Entscheidung zu treffen. Das führt zu unfairen Ergebnissen.</p>
        <p klasse="J">Man muss daher feststellen: Die Widerspruchslösung ist unverhältnismäßig. Sie stellt keinen gerechtfertigten Eingriff in das Recht auf negative Selbstbestimmung dar. Sie ist verfassungswidrig und wird, wenn sie jetzt doch eingeführt wird, in der Praxis keine große Wirkung haben.</p>
        <p klasse="J">Im Vergleich dazu kann man über den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende durchaus nachdenken. Er ist aber handwerklich schlecht gemacht. Dies verdeutlicht beispielsweise der geplante § 2 Absatz 1b des Transplantationsgesetzes. Dort heißt es:</p>
        <p klasse="Z">Im Rahmen einer ambulanten privatärztlichen Behandlung richtet sich der Vergütungsanspruch des Arztes für die Beratung über die Organ- und Gewebespende nach der Gebührenordnung für Ärzte.</p>
        <p klasse="O">Ist das nun eine Rechtsgrund- oder eine Rechtsfolgenverweisung? Außerdem ist der Änderungsentwurf insoweit völlig unzureichend, als dass man ihm nicht entnehmen kann, wann ein konkreter Vergütungsanspruch für den Arzt begründet ist. Da steht: „Der Vergütungsanspruch besteht je Patient alle zwei Jahre.“ Aus dieser Formulierung ergibt sich nicht eindeutig, ob der Arzt den Patienten innerhalb von zwei Jahren überhaupt und, wenn ja, einmal oder mehrfach über die Organspende beraten haben muss. Der Änderungsentwurf kann genauso gut so gelesen werden, dass der Hausarzt gegenüber jedem privatversicherten Patienten alle zwei Jahre eine Gebühr abrechnen kann, unabhängig davon, ob er ihn zur Organspende beraten hat oder nicht.</p>
        <p klasse="J">Wir von der AfD-Fraktion haben eine eigene Lösung entwickelt. Darüber werden meine Kollegen im Weiteren berichten.</p>
        <p klasse="J">Vielen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Wolfgang Kubicki:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Kollege. – Als nächster Redner hat der Kollege Dr. Karl Lauterbach das Wort.</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910607500">
        <p klasse="redner"><redner id="11003797"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Karl</vorname><nachname>Lauterbach</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Dr. Karl Lauterbach (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin froh, dass wir diese Debatte führen; denn die Probleme sind sehr drängend. Welches sind die Probleme, die wir heute lösen wollen? Es sind im Wesentlichen drei Probleme.</p>
        <p klasse="J">Zum Ersten. Im Moment sterben pro Tag im Durchschnitt sechs Menschen, die auf der Warteliste stehen und auf ein Organ warten. Wir wollen das psychische und körperliche Leid dieser Menschen nicht nur lindern, sondern sie, wenn möglich, retten.</p>
        <p klasse="J">Zum Zweiten. Mehr als die Hälfte derer, die bereit sind, Organe zu spenden, spenden deshalb nie, weil sie als Spender nicht dokumentiert sind und damit später für die Spende ausfallen, obwohl sie hätten spenden wollen.</p>
        <p klasse="J">Zum Dritten. Ärzte und Angehörige sind in der Situation überfordert, wenn sie nach dem Tode eines Menschen diese Entscheidung treffen und versuchen müssen, den möglichen Willen desjenigen zu rekonstruieren. Auch das ist ein wichtiges psychisches Leid und ein ethisches Problem.<a id="S13010" name="S13010" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Wir setzen uns für die Widerspruchslösung ein, die in 20 von 28 europäischen Ländern praktiziert wird. Weshalb ist diese Lösung richtig und auch ethisch geboten? Ich argumentiere hier ausdrücklich aus ethischer Perspektive und nicht aus der Nützlichkeitsperspektive. Es geht nicht darum, dass auf der einen Seite die Selbstbestimmung des Menschen und auf der anderen Seite das Nützlichkeitsdenken der Widerspruchslösung steht; das ist nicht so. Es geht vielmehr darum, zu fragen: Worin ist die Selbstbestimmung des Menschen zu sehen? Was ist hier die bessere Umsetzung? Wenn die Mehrheit der Menschen spenden will, das System aber dahin gehend versagt, dass sie nie Spender werden, dann ermöglicht die Widerspruchslösung die Selbstbestimmung des Menschen, indem sie möglich macht, dass das passiert, was die Menschen tatsächlich wollen. Die Menschen wollen spenden, werden aber nicht zu Spendern. Es geht also um die Umsetzung der Selbstbestimmung des Menschen und nicht um die Frage, wer von uns die Selbstbestimmung des Menschen achtet. Ich bitte daher, dass man das ethische Anliegen, das uns hier eint, nicht künstlich dagegenstellt.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Keine dieser Vorlagen steht ethisch höher als andere. Wir stehen ethisch auf dem gleichen Sockel; wir wollen das gleiche Ziel erreichen. Das eint uns, und das spricht für diese Vorlagen.</p>
        <p klasse="J">Es stellt sich hier die Frage: Kann ich das, was ich vorgetragen habe, ethisch überhaupt verlangen? Kann ich sagen, dass die Widerspruchslösung ethisch verlangt werden kann? Ich sage, das kann man, und zwar aus der Perspektive der Theorie des Universalismus von Kant: Das, was ich für mich selbst wünsche, muss ich auch bereit sein anderen zu geben. – Ich bin Arzt und habe große Studien geleitet, bei denen es um die Organspende ging. Ich habe einmal eine Studie geleitet, an der 14 000 dialysepflichtige Menschen beteiligt waren. Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie einen einzigen Patienten gesehen, der gesagt hat: Jetzt brauche ich ein Organ; aber ich möchte nicht auf die Warteliste, weil ich nie einen Spenderausweis hatte. – Jeder, der selber oder für die eigenen Kinder ein Organ benötigt, will automatisch Empfänger sein. Und ich sage: Dann muss es zumindest die Pflicht geben, bereit zu sein, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und zu widersprechen, wenn man das nicht möchte. Dann kann man immer noch Empfänger werden; kein Problem. Aber das ist die geringste Pflicht, die ich aus der Perspektive von Kant und dem, was hier gesagt wurde, ableite.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Ich weise ausdrücklich darauf hin: Ich teile, was Annalena Baerbock hier gesagt hat: dass es ein Recht auf körperliche Unversehrtheit gibt. Ich bin übrigens nicht der Meinung, dass wir dafür die deutsche Geschichte heranziehen müssen. Dieses Recht würde auch dann in Deutschland gelten, wenn wir eine ganz andere Geschichte hätten.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD)</kommentar>
        <p klasse="O">Ich bin sonst immer bereit, zu sagen: Wir müssen auf die Geschichte besonders achten. – Aber dieses Recht hat jeder in Europa; das sollte überall beachtet werden. Und ich sage, dass dieses Recht hier nicht missachtet wird; denn ich kann ja zu jedem Zeitpunkt unbürokratisch und mit geringsten Hürden zum Ausdruck bringen, dass ich nicht Spender werden möchte. Somit bleibt hier die Frage: „Wie setze ich das unbestrittene Recht auf körperliche Unversehrtheit um?“, nicht: „Wer von uns ist der höhere Verteidiger?“ Der Verweis auf die deutsche Geschichte ist hier nicht richtig.</p>
        <p klasse="J">Zum Schluss: Ich stimme zu, dass die Widerspruchslösung nicht alle Probleme löst und dass zum Beispiel in Spanien noch ganz andere Faktoren eine Rolle spielen. Aber selbst wenn wir unsere Spenderquote nicht vervierfachen können: Mir genügen sogar ein paar Hundert verhinderte Todesfälle pro Jahr. Damit wäre ich auch zufrieden; denn für mich als Arzt zählt jedes Einzelschicksal. Daher bin ich bereit, zu kämpfen, selbst wenn es nur ein Schritt in die richtige Richtung ist und das Problem nicht komplett löst.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der LINKEN)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Wolfgang Kubicki:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat das Wort die Kollegin Karin Maag.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Abg. Hilde Mattheis [SPD])</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID1910607600">
        <p klasse="redner"><redner id="11004104"><name><vorname>Karin</vorname><nachname>Maag</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Karin Maag (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die Zahl wurde genannt: 84 Prozent der Bevölkerung stehen der Organspende und der Gewebespende positiv gegenüber; ihre Entscheidung dazu dokumentiert haben aber leider nur 39 Prozent der Bevölkerung. Unsere Gruppe, die heute den Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende vorlegt, eint ein zentraler Gedanke: Natürlich wollen wir die Organspendezahlen in Deutschland erhöhen; aber wir wollen, dass Organspende eine bewusste und freiwillige Entscheidung bleibt,</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="O">die weder vom Staat erzwungen noch von der Gesellschaft erwartet werden kann. Wir wollen nicht, dass das Selbstbestimmungsrecht des Menschen auf ein nachträgliches Veto reduziert wird, so wie es derzeit die Widerspruchslösung vorsieht.</p>
        <kommentar>(Beifall der Abg. Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])</kommentar>
        <p klasse="J">Eine solche Regelung, die davon ausgeht, dass einem Menschen Organe entnommen werden dürfen, wenn er nicht ausdrücklich widerspricht, hat für uns weder etwas mit dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen zu tun – sie ist eben nicht mit dem Selbstbestimmungsrecht vereinbar – noch mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)</kommentar>
        <p klasse="O">Da, Herr Lauterbach, geht es auch nicht um die Umsetzung des Selbstbestimmungsrechts. Ich zitiere den Vorsitzenden des Ethikrats, Professor Dabrock, der von einem groben „Bruch in der Rechtskultur“ spricht und sagt, es würde eine „Organabgabepflicht mit Widerspruchsvorbehalt“ geschaffen,</p>
        <kommentar>(Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Persönliche Meinung, Frau Kollegin!)</kommentar>
        <p klasse="O">und das will ich sicher nicht.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)<a id="S13011" name="S13011" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="J">Wir meinen, dass der freiheitliche Staat keine Entscheidungspflichten schaffen darf, und das gilt insbesondere bei einem so hochsensiblen Thema wie der Organspende; das ist eine sehr persönliche Entscheidung.</p>
        <kommentar>(Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: So ist das!)</kommentar>
        <p klasse="O">Die Widerspruchsregelung würde doch genau diese Entscheidungspflicht nach sich ziehen. Schlimmer noch: Die Widerspruchslösung könnte aus unserer Sicht das Vertrauen der Menschen in die Organspende beschädigen, welches wir nach vielen Unregelmäßigkeiten in der Vergangenheit erst langsam wieder entwickeln müssen und welches sich gerade langsam wieder entwickelt.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Die Widerspruchslösung weckt vor allem Ängste wie etwa: Wird man mir im Krankenhaus jedwede Behandlung weiterhin zugestehen? – Entsprechende Schreiben haben wir alle erhalten; wir alle sind in Veranstaltungen mit solchen Sorgen konfrontiert worden. Natürlich ist es nicht so. Natürlich wird jeder weiterhin die bestmögliche Behandlung im Krankenhaus erhalten. Aber das A und O im Transplantationswesen ist, dass die Menschen Vertrauen in das Transplantationswesen haben. Erst mit diesem Vertrauen kommt doch die Bereitschaft, sich mit dem Thema Organspende zu befassen. Ein besorgter Mensch lässt sich ohne dieses Vertrauen sicher nicht davon überzeugen, Organspender zu werden. Ich meine: Auch der Staat muss Leben schützen. In einem vertrauensvollen Klima kann eine Entscheidung über den Tod hinaus reifen, die dann auch Dritten, den Betroffenen, denjenigen, die sich derzeit fürchterlich lange auf den Wartelisten tummeln müssen, eine Perspektive gibt.</p>
        <p klasse="J">Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich werde in meiner Fraktion und auf Veranstaltungen mit Aussagen konfrontiert wie, es müsse doch jetzt endlich etwas passieren, in der Vergangenheit sei viel zu wenig getan worden, es sei nichts geschehen. – Das ist falsch. Wir haben endlich getan, was uns viele Sachverständige empfohlen haben, was wir aus dem Ausland gelernt haben: Wir haben in einem ersten Schritt vor allem die Strukturen in den Krankenhäusern, in den Entnahmekliniken verbessert.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: So ist es!)</kommentar>
        <p klasse="O">Potenzielle Spender können in diesen Entnahmekliniken jetzt erkannt werden; sie werden gemeldet. Das Gesetz ist seit April dieses Jahres in Kraft. Ich hätte mir gewünscht, dass wir die positive Wirkung, die dieses Gesetz entfalten wird, abwarten</p>
        <kommentar>(Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Ja! So ist es!)</kommentar>
        <p klasse="O">und die Menschen nicht sofort in eine neue Verunsicherung stürzen. Aber ich bin zutiefst davon überzeugt: Mit diesen neuen Strukturen werden wir Gutes tun.</p>
        <p klasse="J">Wenn in der Vergangenheit, kurz nach der Entscheidung in 2011 – da haben wir uns schon einmal mit dem Thema Organspende beschäftigt –, nicht diese Unregelmäßigkeiten in vielen Krankenhäusern aufgetreten wären, wenn die Krankenkassen daraufhin nicht darauf verzichtet hätten, Infomaterial zur Verfügung zu stellen, dann müssten wir jetzt nicht erst wieder Prozesse in Gang bringen. Wir müssen – das ist unsere oberste Pflicht – Vertrauen schaffen, wir müssen die Menschen an die Organspende heranführen. Die Widerspruchslösung ist dafür sicherlich kontraproduktiv, und deswegen würde ich mich über die Unterstützung unseres Gesetzentwurfs herzlich freuen.</p>
        <p klasse="J">Danke schön.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Wolfgang Kubicki:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Frau Kollegin Maag. – Als nächste Rednerin hat das Wort die Kollegin Dr. Katja Leikert.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID1910607700">
        <p klasse="redner"><redner id="11004337"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Katja</vorname><nachname>Leikert</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Dr. Katja Leikert (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jeder hat heute seine ganz eigene Motivation, in dieser Debatte zu sprechen. Ich war in der letzten Legislatur Berichterstatterin zum Thema Organspende und habe mir das alles ganz genau angeguckt. Ich war in Krankenhäusern, Dialysezentren, habe mit Betroffenen in der Charité, in Frankfurt auf der Herzinsuffizienzstation und in Hamburg gesprochen und dramatische Krankheitsverläufe erlebt. Ich war auf vielen Fachkongressen und habe unzählige Gespräche mit Transplantationsärzten geführt. Ich habe die Diskussion hier im Deutschen Bundestag verfolgt, als wir über das Thema Hirntod mit dem Ethikrat debattiert haben. Und wir haben bisher auch einiges zusammen erreicht.</p>
        <p klasse="J">Ich bin stolz darauf, dass wir im Sommer 2016 das Transplantationsregistergesetz eingeführt haben. Zum ersten Mal werden Spenden wirklich systematisch erfasst; damit wird die Forschungsgrundlage verbessert. Weitere wichtige Maßnahmen hat unser Gesundheitsminister Jens Spahn in dieser Legislatur auf den Weg gebracht, vor allem mit der Änderung des Transplantationsgesetzes: von einer besseren Vergütung bis zur Schaffung besserer Strukturen in den Krankenhäusern. Dazu gehört auch die Freistellung der Transplantationsbeauftragten. Jeder, der sich mit dem Thema intensiv beschäftigt hat, weiß – das wurde hier schon öfter gesagt –: Der Schlüssel liegt in den Krankenhäusern. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir die Ärzte bei diesem schwierigen Thema besser unterstützen,</p>
        <kommentar>(Beifall des Abg. Harald Weinberg [DIE LINKE])</kommentar>
        <p klasse="O">das so überhaupt nicht in einen Krankenhausalltag passt. Eine multiple Organentnahme ist extrem aufwendig.<a id="S13012" name="S13012" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Jeder von uns weiß: Das alles sind sehr wichtige Maßnahmen; aber sie reichen eben nicht aus. Die Diskussion, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen wir an dieser Stelle ehrlicher führen. Vielfach verlassen wir uns darauf, dass unsere europäischen Nachbarn uns über Euro­transplant mit den notwendigen Organen versorgen. Wir sind mit Blick auf die Spendenbereitschaft faktisch das Schlusslicht in Europa. Und wenn wir einmal schauen, was die anderen EU-Länder anders machen als wir, dann stellen wir fest, dass in 20 von 28 EU-Staaten die Widerspruchslösung gilt.</p>
        <p klasse="J">Die wenigsten in diesem Raum können einen Hirntod diagnostizieren oder eine Organentnahme durchführen. Alles, was wir als Abgeordnete leisten können, ist, das System so effizient zu organisieren, dass wirklich alles getan wird, um die Patienten bestmöglich zu versorgen. Genau das ist meine Motivation, mich für die Widerspruchslösung einzusetzen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)</kommentar>
        <p klasse="O">Neben der guten Ausstattung der Krankenhäuser – dass sie notwendig ist, darin sind wir uns alle einig – gehört nun einmal eine umfassende Erfassung aller potenziellen Spender dazu. Ich sage es ganz deutlich: Der Organspendeausweis ist weder in seiner Form zeitgemäß – ganz egal, ob er jetzt nicht mehr nur in Papier-, sondern auch in Plastikform vorliegt –, noch stellt er eine ordentliche Dokumentation des Spenderwillens dar. Sieben Jahre nach Einführung der Entscheidungslösung gibt es eine ganz klare Bilanz – Georg Nüßlein hat darauf hingewiesen –: Eine Verringerung der Patientenzahl auf der Warteliste wurde nicht erreicht.</p>
        <p klasse="J">Jetzt können wir uns lange philosophisch über die Frage unterhalten: Widerspruchslösung, ja oder nein? Ich fand auch die Worte von Karl Lauterbach gut, der gesagt hat, dass wir uns hier auch nicht in unserer ethischen Auffassung unterscheiden. Die Frage ist nur, ob der Staat ein solches Register führen darf oder nicht. Ich sage an dieser Stelle: Ja. Man kann Mitbürgerinnen und Mitbürgern im Sinne der Solidarität eine Entscheidung abverlangen. Liebe Karin, es bleibt am Ende des Tages eine freiwillige Entscheidung, ob ich Spender sein möchte oder nicht. Ich kann 24 Stunden, 7 Tage die Woche widersprechen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)</kommentar>
        <p klasse="J">Ich sage abschließend ganz offen: Das andere Modell, die freiwillige Registrierung alle zehn Jahre beim Besuch im Bürgeramt, fällt wieder hinter den Anspruch einer umfassenden Registrierung zurück. Die Menschen wollen nicht, dass wir hier Gesetze machen, die nach zwei Jahren evaluiert werden. Dann stellen wir nämlich fest, dass nachgebessert werden muss, und gehen in die nächste Schleife. Die Menschen wollen, dass wir hier Entscheidungen treffen, die schnell wirksam sind. Ich möchte den Menschen, die auf ein Organ warten, Mut machen und würde mich sehr freuen, wenn aus diesem Hohen Haus heute das Signal ausgeht, dass sich wirklich etwas ändert.</p>
        <p klasse="J">Herzlichen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN und des Abg. Dr. Hermann Otto Solms [FDP])</kommentar>
        <name>Vizepräsident Wolfgang Kubicki:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Frau Kollegin. – Als nächste Rednerin hat das Wort die Kollegin Hilde Mattheis.</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910607800">
        <p klasse="redner"><redner id="11003588"><name><vorname>Hilde</vorname><nachname>Mattheis</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Hilde Mattheis (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde schon gesagt: Im April dieses Jahres haben wir ein wichtiges Gesetz verabschiedet, ein Gesetz zur Verbesserung der Strukturen in den Entnahmekrankenhäusern. Das ist ein ganz zentraler Punkt,</p>
        <kommentar>(Beifall des Abg. Harald Weinberg [DIE LINKE])</kommentar>
        <p klasse="O">für den wir hier im Haus eine breite Mehrheit hatten und bei dem jeder und jede gesagt hat: Ja, das ist der richtige Ansatz.</p>
        <p klasse="J">Obwohl dieses Gesetz seine Wirkung noch nicht hat entfalten können, diskutieren wir jetzt über einen fundamentalen Systemwechsel. Da will ich gerne auf das, was Frau Leikert gerade gesagt hat, eingehen. Ja, der Schlüssel liegt in den Krankenhäusern. Das haben wir mit der Verabschiedung dieses Gesetzes begriffen, und das wollen wir mit diesem Gesetz auch umsetzen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDP und der LINKEN und der Abg. Karin Maag [CDU/CSU] – Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: So ist es!)</kommentar>
        <p klasse="O">Aber der Schlüssel liegt auch im Vertrauen der Menschen, und zwar insbesondere der Angehörigen.</p>
        <p klasse="J">Jetzt schauen wir einmal, wie die Widerspruchslösung – ja, 20 von 28 Ländern Europas haben die Widerspruchslösung – praktiziert wird. Das kann mit dem Herztod als Voraussetzung für die Organentnahme zu tun haben – das ist eine Möglichkeit –, hat aber vor allen Dingen etwas mit den Strukturen zu tun. Die Spanier sagen: Wenn wir dieses Vertrauen nicht aufgebaut und die Strukturen nicht verbessert hätten, dann hätten wir diese Zahlen nicht. Die meisten – wir haben auch mit Abgeordneten gesprochen – wussten gar nicht, dass die Widerspruchslösung in ihrem Land gesetzlich verankert ist; denn die Praxis ist eine andere: Man will die Entscheidung der Menschen akzeptieren und unterstützen,</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="O">und das mit Strukturen, die das ermöglichen.</p>
        <p klasse="J">Schauen wir nach Bulgarien: Bulgarien hat die Widerspruchslösung und ganz niedrige Spenderzahlen, noch niedriger als bei uns. Schauen wir nach Dänemark: Dänemark hat die Zustimmungslösung, der Herztod wird nicht als Entnahmevoraussetzung akzeptiert, und es gibt hohe Spenderzahlen. Woran liegt das? Das liegt daran, dass man das Vertrauen der Bevölkerung unterstützt und mit Maßnahmen unterfüttert. Das ist der entscheidende Punkt.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Darum muss es uns gehen.<a id="S13013" name="S13013" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Ich glaube, keiner von uns hier würde dem anderen absprechen, dafür zu sein, dass sich die Spenderzahlen erhöhen. Wir alle kennen aus Briefen und persönlichen Begegnungen das Leid derer, die auf ein Spenderorgan warten. Aber jetzt will ich mal ein Szenario aufzeigen, das vielleicht noch nicht in allen Köpfen ist: Stellen Sie sich vor, ein junger Mensch hat einen Motorradunfall und sich mit dem Thema zuvor nicht befasst. Das ist nämlich der Punkt: Bei der Zustimmungslösung hat man sich befasst; bei der Widerspruchslösung hingegen weiß man nicht, ob sich dieser junge Mensch damit befasst hat. – Der junge Mensch ist hirntot, und den Eltern wird gesagt: Er hat nicht widersprochen. – Ich möchte mir nicht vorstellen, was in unserer Gesellschaft los ist,</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="O">wenn in dieser Situation die Eltern sagen: Ich weiß nicht, dass mein Kind Organe spenden wollte. Und jetzt sitze ich da und habe keine Möglichkeit.</p>
        <kommentar>(Tino Sorge [CDU/CSU]: Sie können doch widersprechen als nahe Angehörige! – Dr. Karl Lauterbach [SPD]: Dann ist der Widerspruch doch da!)</kommentar>
        <p klasse="O">– Stopp! Dann schauen Sie in Ihren eigenen Gesetzentwurf.</p>
        <kommentar>(Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Unlauter, Frau Kollegin! – Dr. Karl Lauterbach [SPD]: Das ist doch unlauter!)</kommentar>
        <p klasse="O">– Nein, das ist nicht unlauter.</p>
        <kommentar>(Tino Sorge [CDU/CSU]: Nahe Angehörige dürfen widersprechen!)</kommentar>
        <p klasse="O">Also bitte, mit einer solchen Wortwahl wollen wir doch bei diesem wirklich wichtigen Thema nicht umgehen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Es geht doch darum, dass wir gemeinsam den richtigen Weg finden. Wir wollen die Zustimmung ganz aktiv abholen: beim Erste-Hilfe-Kurs, wenn jemand einen Führerschein macht, in der Ausweisstelle, indem man sich in ein Onlineregister eintragen kann – wir wollen ein Onlineregister einrichten –, und auch beim Hausarzt. Alle zwei Jahre soll es die Möglichkeit geben, beim Hausarzt genau über dieses Thema zu sprechen. Dafür soll den Ärzten eine Gebührenleistung zur Verfügung gestellt werden.</p>
        <p klasse="J">Ich glaube wirklich fest daran, dass es wichtig ist, dass wir alle miteinander wissen, dass es um die Strukturen geht, an denen wir den Gesetzentwurf ausrichten – die Zahlen habe ich genannt –, und dass klar ist, dass das Selbstbestimmungsrecht der Bevölkerung ein wichtiges Gut ist – für alle übrigens, für alle.</p>
        <p klasse="J">Vielen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Wolfgang Kubicki:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Frau Kollegin. – Bevor ich der nächsten Rednerin das Wort erteile, möchte ich darum bitten, auf Zwischenfragen zu verzichten, da wir immer abwechselnd einen Redner für die Widerspruchslösung und einen für die Zustimmungslösung haben und die Debatte sonst zeitlich ins Uferlose gehen würde.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Als nächste Rednerin spricht zu uns die Kollegin Dittmar.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID1910607900">
        <p klasse="redner"><redner id="11004261"><name><vorname>Sabine</vorname><nachname>Dittmar</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Sabine Dittmar (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche heute als Gesundheitspolitikerin und Ärztin zu Ihnen. In meiner Praxis habe ich nicht nur mit schwerkranken Patientinnen und Patienten auf der Warteliste gebangt und auf den erlösenden Anruf „Es gibt ein passendes Organ“ gehofft, sondern auch Angehörige begleitet, die in einer emotionalen Ausnahmesituation am Sterbebett eines geliebten Menschen vor der Frage standen: Organspende, ja oder nein? Wie hat mein Partner, mein Kind darüber gedacht? – Meistens war es nicht bekannt. Überlegen Sie bitte einen Augenblick: Ist Ihnen die Einstellung Ihres Partners, Ihres Kindes, Ihrer Eltern, Ihrer Geschwister zu diesem Thema bekannt?</p>
        <kommentar>(Zurufe: Ja!)</kommentar>
        <p klasse="J">Meine Damen und Herren, ich habe in meinem Wahlkreis den sechsjährigen René, der dringend auf ein Spenderherz wartet. René und seine Mutter haben ihren Wohnsitz jetzt nach Barcelona verlegt, weil sie sich in Spanien schnellere Hilfe erwarten. Wenn ich heute hier stehe und aus tiefster Überzeugung für die Unterstützung unseres Gesetzentwurfs zur doppelten Widerspruchslösung werbe, dann habe ich René und jene 10 000 Patienten und Patientinnen auf der Warteliste vor Augen, die teilweise zehn Jahre und länger auf ein passendes Organ warten.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Auch heute werden wieder bis zu vier Menschen in Deutschland versterben, weil sie eben kein passendes Organ erhalten. Und um genau diese Menschen geht es in dieser Debatte.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der LINKEN)<a id="S13014" name="S13014" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="J">Einen ersten Schritt haben wir mit dem Gesetz für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende getan. Damit wird es gelingen, dass wir in den Kliniken mehr potenzielle Organspender identifizieren. Doch, meine Damen und Herren, das Dilemma ist trotzdem nicht aufgelöst; denn wir wissen nach wie vor nicht: Was war der Wille des Verstorbenen? Und da, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es meine feste Überzeugung, dass uns der vorgelegte Gesetzentwurf zur Entscheidungslösung keinen Schritt nach vorne bringen wird; denn er ändert nichts Grundlegendes.</p>
        <kommentar>(Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Natürlich!)</kommentar>
        <p klasse="J">Seit 2011 haben wir die Aufklärung über Organspende massiv intensiviert: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung fährt diverse Kampagnen. In Apotheken und Arztpraxen erhalten Sie Organspendeausweise. Die Krankenkassen informieren regelmäßig. Übrigens sind auch die Bürgerämter und Passämter schon seit 2012 verpflichtet, auf die Organspende hinzuweisen.</p>
        <kommentar>(Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: So ist das!)</kommentar>
        <p klasse="O">Aber faktisch passiert nichts. Im Gegenteil: Die Zahlen werden schlechter.</p>
        <p klasse="J">Neu an der Entscheidungslösung ist neben dem Honorar für Hausärzte lediglich, dass ein Register geschaffen wird und beispielsweise beim Behörden- und Arztgang darauf hingewiesen wird, dass man sich eintragen kann. Mir, liebe Kolleginnen und Kollegen, fehlen die Fantasie und der Glaube daran, dass die Entscheidungsfreudigkeit des Einzelnen dadurch erheblich zunimmt. Warum sollte jemand, der bisher keinen Organspendeausweis ausgefüllt hat, obwohl er der Organspende positiv gegenübersteht, sich nun aktiv in ein Register eintragen? Nur mehr Information, das ist mir persönlich viel zu wenig.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Ich bin davon überzeugt: Wenn es bei der Entscheidungslösung bleibt, werden wir in zwei, drei Jahren die gleiche Debatte wieder führen;</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD)</kommentar>
        <p klasse="O">denn die Entscheidungslösung ist eine Verzögerungslösung. Aber den Menschen auf der Warteliste läuft die Zeit davon.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Mit der Widerspruchslösung werden wir auch ein Register implementieren. Aber wir gehen einen deutlichen Schritt weiter: Wir setzen alle in die Pflicht, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen. Und ich sage hier in aller Deutlichkeit: Angesichts der dramatischen Zahlen auf der Warteliste ist es den Menschen zuzumuten, sich mit der Organspende auseinanderzusetzen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Dies ist kein Angriff auf die Selbstbestimmung. Es gibt keine Pflicht zur Organspende – die bleibt freiwillig –; aber es gibt eine Pflicht, sich mit der Thematik zu befassen und eine Ablehnung auch zu dokumentieren.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Dies, meine Damen und Herren, kann der Staat seinen Bürgern abverlangen. Denn es ist so, wie Karin Maag gesagt hat: Im Grundgesetz ist eine Schutzpflicht für das Leben verankert.</p>
        <p klasse="J">In Abwägung der beiden Grundrechte hat für mich das Grundrecht auf Leben einen höheren Stellenwert als das Grundrecht auf Nichtbefassung mit einer Thematik.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU, der FDP und der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Ich bitte Sie daher um Unterstützung für den Gesetzentwurf zur Widerspruchslösung, wie wir sie in 20 von 28 Ländern und auch in den meisten Eurotransplant-Ländern haben, von denen wir übrigens sehr dankbar Organe annehmen. Dieses moralische Dilemma müssen mir die Gegner der Widerspruchslösung auch einmal erklären. Den Menschen auf der Warteliste sind wir die Widerspruchslösung schuldig und ebenso jenen, die zukünftig hinzukommen – das können schon heute oder morgen ich, Sie, Ihre Angehörigen oder Ihre Freunde sein.</p>
        <p klasse="J">Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der LINKEN)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Wolfgang Kubicki:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Frau Kollegin. – Jetzt spricht zu uns die Kollegin Aschenberg-Dugnus.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der FDP)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID1910608000">
        <p klasse="redner"><redner id="11004003"><name><vorname>Christine</vorname><nachname>Aschenberg-Dugnus</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Christine Aschenberg-Dugnus (FDP):</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Artikel 1 unseres Grundgesetzes lautet:</p>
        <p klasse="Z">Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.</p>
        <p klasse="O">Ich bin stolz auf unser Grundgesetz.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der FDP)</kommentar>
        <p klasse="O">In Bezug auf die Organspende bedeutet das für mich: Der Staat darf aus einem Akt der Freiwilligkeit, aus einem Akt der freiwilligen Solidarität keinen Pflichtakt machen; denn das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen von uns hat etwas mit Würde zu tun.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/CSU, der AfD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)<a id="S13015" name="S13015" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="J">Ja, Frau Kollegin Dittmar, Sie haben hier einen Fall geschildert. Es berührt uns alle, wenn ein junger Mensch auf eine Organspende wartet. Sie haben gesagt, man müsse sich mit dem Thema beschäftigen. Sicher. Ich weiß zum Beispiel von all meinen Angehörigen, wie sie zur Organspende stehen. Ich selbst hatte in der Familie einen Schwager, der jahrelang auf ein Spenderherz gewartet hat. Trotzdem sage ich: Für mich missachtet die Widerspruchslösung das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger und verkehrt die freie Entscheidung – eine Spende ist eine freie Entscheidung – genau ins Gegenteil.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)</kommentar>
        <p klasse="J">Insofern, Herr Kollege Spahn, muss ich Ihrem Post vom Wochenende widersprechen, in dem Sie schreiben, die Widerspruchslösung zwinge niemanden zur Organspende. Doch!</p>
        <kommentar>(Jens Spahn [CDU/CSU]: Nein!)</kommentar>
        <p klasse="O">– Herr Spahn. – Denn es muss eine freie Entscheidung bleiben,</p>
        <kommentar>(Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Ist es doch!)</kommentar>
        <p klasse="O">Organe zu spenden, Organe nicht zu spenden oder sich gar nicht zu entscheiden – Letzteres kommt in Ihrem Gesetzentwurf nicht vor –,</p>
        <kommentar>(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="O">und das Ganze ohne einen Zwang. Das ist das Entscheidende.</p>
        <p klasse="J">Für mich hebelt die Widerspruchslösung den Grundsatz aus, dass jeder medizinischen Behandlung und jedem medizinischem Eingriff auch zugestimmt werden muss. Die Patientenbeauftragte redet gleich noch. In ihrem Ratgeber – sie unterhält sich gerade und hört nicht zu – heißt es – ich zitiere –:</p>
        <p klasse="Z">Ob und wie Sie sich behandeln lassen, ist grundsätzlich allein Ihre Entscheidung. Hier greift das Recht auf Selbstbestimmung … die rechtliche Grundlage hierzu ist Ihre Einwilligung.</p>
        <p klasse="O">Aha! Wie die Patientenbeauftragte richtig ausführt, benötigen wir für jede medizinische Maßnahme eine konkrete Einwilligung. Genau das wollen wir in dem von uns vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft auch weiterhin für die Organspende haben.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Ich kann es nur wiederholen: Es kann doch nicht sein, dass wir nach der Datenschutzgrundverordnung der Veröffentlichung eines Bildes im Internet positiv zustimmen müssen und bei der Widerspruchslösung, bei der es sich doch um eine ganz persönliche Entscheidung handelt, Schweigen als Zustimmung gelten soll. Das kann ich nicht akzeptieren.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Ich finde, es ist Ausdruck des Respektes vor der individuellen Entscheidung jeder Bürgerin und jedes Bürgers, dass wir gerade bei einem so wichtigen Thema eine ausdrückliche Zustimmung voraussetzen. Darauf müssen die Bürger vertrauen; auch das hat direkt etwas mit Würde zu tun.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Meine Damen und Herren, als wir unseren Antrag gemeinsam formuliert haben, haben wir uns die Frage gestellt: Was hindert die Menschen eigentlich daran, trotzdem sie positiv zur Organspende eingestellt sind, ihren Ausweis nicht auszufüllen? Das Ergebnis nach vielen Befragungen ist, dass wir – das wurde heute schon mehrfach gesagt – Vertrauen in die Organspende wiederherstellen müssen. Vor allen Dingen müssen wir gezielt Ängste und Fragen der Menschen ernst nehmen und beseitigen; denn viele Menschen fragen sich: Bin ich vielleicht zu alt für eine Organspende? Was bedeutet eigentlich der Hirntod? Diese individuellen Fragen müssen auch individuell beantwortet werden.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Den Hausärztinnen und Hausärzten kommt dabei eine Schlüsselrolle zu; denn ihnen vertrauen die Menschen und ihnen können sie die Fragen stellen, die sie bei diesem Thema bedrücken. Die Hausärzte sollen quasi eine Lotsenfunktion erfüllen. Unser Vorschlag sieht vor, dass dort regelmäßig zur Organspende, wenn das gewünscht wird, beraten wird und dass auch zur Eintragung in das entsprechende Register ermutigt wird. Dafür soll es natürlich eine Vergütung geben. Zudem sieht unser Vorschlag vor, dass ein bundesweites Onlineregister eingerichtet wird. Unser Ziel ist, eine Registrierungsmöglichkeit zu schaffen, die für die Bürger einfach und sicher ist.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Stephan Pilsinger [CDU/CSU])</kommentar>
        <p klasse="O">Das wird die Bereitschaft zur Organspende auf jeden Fall verstärken.</p>
        <p klasse="J">Viele Dinge sind schon gesagt worden: Bürgerämter, Erste-Hilfe-Schulungen, dass man auch selbst zu Hause seine Entscheidung eintragen kann usw. Zu der Kritik, es sei nichts passiert, muss ich sagen: Das stimmt einfach nicht. Mit dem Transplantationsgesetz haben wir etwas Tolles erreicht; das muss seine Wirkung entfalten. Dann können wir allen Menschen erklären, was Organspende bedeutet, nämlich das Leben eines anderen Menschen zu retten.</p>
        <p klasse="J">Ich würde mich freuen, wenn Sie sich für unseren Antrag entscheiden würden.</p>
        <p klasse="J">Danke sehr.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Wolfgang Kubicki:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Frau Kollegin. – Als nächster Redner hat der Kollege Ulrich Oehme das Wort.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD)<a id="S13016" name="S13016" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID1910608100">
        <p klasse="redner"><redner id="11004843"><name><vorname>Ulrich</vorname><nachname>Oehme</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Ulrich Oehme (AfD):</p>
        <p klasse="J_1">Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Jährlich warten circa 10 000 Menschen in Deutschland auf eine Organspende. Dabei wurden 2018 von gerade einmal 955 Menschen Organe entnommen. Warum aber kommt es zu so wenig Spenden, wenn 84 Prozent der Menschen in Deutschland einer Organspende positiv gegenüberstehen und circa 36 Prozent, also circa 30 Millionen, einen Organspendeausweis besitzen? Wie so oft liegt es an der Politik und der Führung dieses Landes und nicht an der Bereitschaft der Bürger, sich selbst im Sterben für ihre Mitmenschen zu engagieren. Es liegt am missbrauchten und verspielten Vertrauen in die Institutionen, die die Rechte dieser Menschen schützen sollen. Der Gesetzentwurf der Gruppe um Herrn Spahn will Spendenbereitschaft erzwingen, statt dieses Vertrauen wiederherzustellen.</p>
        <kommentar>(Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Nein!)</kommentar>
        <p klasse="O">Damit verkommt der selbstbestimmte Mensch zum wandelnden Organbehälter, der während des Sterbens mit staatlicher Hilfe der Lieferkette zugeführt wird.</p>
        <kommentar>(Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Quatsch! – Dr. Claudia Schmidtke [CDU/CSU]: Falsch!)</kommentar>
        <p klasse="J">Was sind die Gemeinsamkeiten zwischen Organspendern, Polizisten, Soldaten oder Feuerwehrleuten? Sie alle sind Altruisten, das heißt, sie opfern sich für das Wohlergehen anderer auf. Ein Organspender handelt altruistisch, indem er wissentlich seine körperliche Unversehrtheit zugunsten eines anderen Menschen aufgibt und so dessen Leben verlängert. Der Spender ist dabei noch nicht tot. Oder wie können Sie einem Toten lebende Organe entnehmen?</p>
        <kommentar>(Dr. Claudia Schmidtke [CDU/CSU]: Er ist tot! Natürlich!)</kommentar>
        <p klasse="O">Anstatt nun diese Menschen durch Transparenz und Information dahin gehend zu bestärken, diese noble Entscheidung selbst zu treffen, will die Gruppe um Herrn Spahn die Menschen per Gesetz dazu zwingen, schlimmer noch: Sie geben sie denjenigen preis, die gezeigt haben, dass sie massive monetäre Interessen an der Ressource Organe haben.</p>
        <kommentar>(Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Was?)</kommentar>
        <p klasse="J">Wir als AfD finden dies mehr als bedenklich und möchten eine solche Entscheidung durch fundierte und ausreichende Informationen unterstützen und nicht durch rechtlichen oder moralischen Zwang diktieren. Für uns stehen die Stärkung des Charakters der freiwilligen Spende und nicht die bloße Erhöhung der Zahl der Organentnahmen im Vordergrund.</p>
        <kommentar>(Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Ich würde mich um den eigenen Charakter kümmern!)</kommentar>
        <p klasse="J">Was meine ich mit monetären Interessen? Mit den Gesetzesänderungen vom 22. März 2019 übergaben Sie die Entscheidung und Kontrolle über dieses lukrative Geschäft der Vermittlung und Übertragung von Organen an private, nichtstaatliche Akteure. Überlassen Sie damit nicht gerade denjenigen die Kontrolle und die Aufsicht dieses Millionengeschäftes, mit denen Sie jahrelang selbst Geschäfte gemacht haben? Das ist ganz klar Klientelpolitik, Herr Spahn.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD – Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Komm! Komm! Schämt euch!)</kommentar>
        <p klasse="J">Die AfD möchte mit ihrem Antrag zur Vertrauenslösung die Kontrolle und Aufsicht nicht bei denjenigen liegen sehen, die ein finanzielles Interesse an der Entnahme und Transplantation besitzen, sondern bei einem unabhängigen staatlichen Institut. Wir fordern in unserem Antrag eine bundeseinheitliche Regelung und Verantwortlichkeit. Das schafft Transparenz, Vertrauen und mehr Spendenbereitschaft. Während derzeit ein Spender entweder selbst die Entscheidung trifft oder dies seine Angehörigen für ihn tun, wollen Sie auch hier eine Entscheidung erzwingen.</p>
        <kommentar>(Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Was?)</kommentar>
        <p klasse="J">Meistens entscheiden sich die Angehörigen gegen eine Entnahme, weil sie nicht wissen, wie der Patient zur Organentnahme stand, oder dessen Ablehnung kannten. In dem Gesetzentwurf mit der Widerspruchslösung werden Angehörige von der Entscheidung völlig ausgeschlossen.</p>
        <kommentar>(Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Stimmt nicht!)</kommentar>
        <p klasse="O">Der Gesetzentwurf dieser Gruppe untergräbt die Freiheit der Bürger, eine Entscheidung zu treffen oder eben nicht zu treffen, ohne dass der Staat sie dazu zwingt. Zwang gegen die Bürger dieses Landes scheint eine beliebte Methode der schon länger hier Sitzenden zu sein.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD)</kommentar>
        <p klasse="J">Dass wir etwas an den Verhältnissen der Organspende ändern müssen, wird von keinem der hier Sitzenden infrage gestellt, auch nicht von uns. Dass wir aber aus einem altruistischen Akt einen Zwang, aus selbstloser Nächstenliebe ein Geschäft</p>
        <kommentar>(Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Frechheit!)</kommentar>
        <p klasse="O">und aus Anerkennung für diese Tat bei Angehörigen Bitterkeit und Enttäuschung werden lassen, ist nicht hinnehmbar. Deswegen fordert die AfD die Beibehaltung der freiwilligen Entscheidung, die Unabhängigkeit und einheitliche Regelung der Kontrolle und Aufsicht der Entnahme, Vermittlung und Übertragung und das Beibehalten des Einflusses von Angehörigen auf diese Entscheidung, wenn keine solche vom Patienten vorliegt. Das bedeutet eine wirkliche Lösung des Problems und bestärkt den Glauben der Bürger in unseren Staat und schafft nicht zuletzt Vertrauen in die Organspende.</p>
        <p klasse="J">Vielen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Wolfgang Kubicki:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Als nächster Redner erhält das Wort der Kollege Dr. Hermann Otto Solms.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der FDP)<a id="S13017" name="S13017" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID1910608200">
        <p klasse="redner"><redner id="11002190"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Hermann Otto</vorname><nachname>Solms</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Dr. Hermann Otto Solms (FDP):</p>
        <p klasse="J_1">Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werbe für die Widerspruchslösung. Ich halte es für völlig verfehlt, einem der Antragsteller von der einen oder anderen Seite moralische, ethische, rechtliche Vorhaltungen zu machen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Alle wollen das Beste. Es ist nun einmal so, dass die Situation, die wir erleben, ausgesprochen unbefriedigend ist, und zwar nicht erst seit Kurzem, sondern seit vielen, vielen Jahren. Es hat sich wirklich nichts grundlegend verändert. Es wird angekündigt, es könne sich etwas ändern; aber bis jetzt können wir das noch nicht feststellen. Täglich sterben Menschen, die zwischen Leben und Tod schweben und bangen, ob sie ein Organ bekommen oder nicht rechtzeitig versorgt werden können. Das liegt eben auch sehr stark daran, dass das Bewusstsein in der Bevölkerung für die Notwendigkeit, bereit zu sein, Organe zu spenden, nicht ausreichend vorhanden ist.</p>
        <p klasse="J">Wir haben nun das Phänomen, dass über 80 Prozent der Bevölkerung einer Umfrage zufolge sich positiv für die Organspende aussprechen, aber nur etwas über 30 Prozent tatsächlich einen Organspendeausweis ausgefüllt haben. Woran liegt das? Das ist doch die Gretchenfrage. Nahezu 50 Prozent der Bevölkerung wären eigentlich bereit bzw. sind grundsätzlich positiv eingestellt, aber sie gehen diesen Schritt nicht. Und sie gehen den Schritt aus einem ganz natürlichen und menschlichen Grund heraus nicht: Sie wollen sich nicht mit dem eigenen Tod befassen. – Das geht doch eigentlich jedem so. Als ich meinen Organspendeausweis vor vielen Jahren ausgefüllt habe, habe ich das ja auch nicht sofort und spontan gemacht, sondern natürlich ging dem ein Nachdenkensprozess voraus, wie man das machen kann, ob man das machen muss und ob man den Schritt gehen sollte oder nicht. Ich habe mir dann einen Ruck gegeben und gesagt: Wenn ich so denke, dass das notwendig ist, muss ich es auch tun. – Aber das hat bei 50 Prozent der Bevölkerung nicht funktioniert.</p>
        <p klasse="J">Wenn alle objektiven Voraussetzungen erfüllt sind, wenn beide Anträge verfassungsrechtlich zulässig sind, wenn beide ethisch-moralisch gleichwertig sind, wenn das Selbstbestimmungsrecht der Menschen nicht eingeschränkt ist – gut, da gibt es leichte Differenzen, aber ich glaube, man sollte die Prinzipienreiterei nicht auf die Spitze treiben –, dann geht es doch darum: Wie bewege ich die Menschen dazu, sich dazu zur Verfügung zu stellen? Das ist eben eine Entscheidung fürs Leben, und nicht für den Tod. Fürs Leben!</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Darauf müssen wir uns konzentrieren: Wie bewegen wir die Menschen dazu, ihre Opferbereitschaft, die offenkundig vorhanden ist, auch tatsächlich zu realisieren? Ich glaube, dass die Widerspruchsregelung da die besseren Voraussetzungen bietet. Es macht daher auch keinen Sinn, jetzt viele weitere Jahre zu warten, ob irgendwelche Instrumente besser helfen als bisher. Die Zustimmungsregelung ist ja nur eine Weiterführung des bisherigen Konzeptes, das nicht erfolgreich war.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Dann muss man halt auch einmal andere Wege gehen.</p>
        <p klasse="J">Ich bin der Meinung, dass es dem Selbstbestimmungsrecht der Menschen überhaupt nicht zum Nachteil gereicht, wenn man sie zwingt, Widerspruch zu leisten, wenn sie nicht bereit sind, Organe zu spenden. Aber entscheidend ist doch, dass über die Jahre Zehntausenden von Menschen geholfen wird, die weiterleben könnten. Ich finde es als Gedanken immer tröstlich, zu wissen – das habe ich auch gedacht, als ich meinen Ausweis unterschrieben habe –, dass man im Tod anderen Menschen helfen kann, weiterzuleben. Das ist doch ein schöner Gedanke auch in Verbindung mit diesem unangenehmen Thema.</p>
        <p klasse="J">Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Wolfgang Kubicki:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Kollege Solms. – Als nächste Rednerin hat das Wort die Kollegin Kathrin Vogler.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der LINKEN)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID1910608300">
        <p klasse="redner"><redner id="11004181"><name><vorname>Kathrin</vorname><nachname>Vogler</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Kathrin Vogler (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Organspende ist ein höchst individueller Akt der Solidarität mit einem total unbekannten Menschen. Dass wir diesen Akt der Solidarität stärken wollen, darüber sind wir uns in diesem Hause hoffentlich alle einig. Aber dass wir in Deutschland vergleichsweise wenig Organe für Transplantationen zur Verfügung haben, zurzeit etwa 9 400 Menschen auf den erlösenden Anruf eines Transplantationszentrums warten, aber nur etwa ein Drittel diesen Anruf erhalten wird, das darf uns nicht kaltlassen; das lässt uns nicht unberührt. Trotzdem: Als im Sommer letzten Jahres Jens Spahn seine lautstarke Kampagne für eine Widerspruchsregelung entfachte, da war meine spontane Reaktion: Warum macht er das eigentlich? Er ist doch lange genug Gesundheitspolitiker, um zu wissen, dass das Problem genau so eben nicht zu lösen ist.</p>
        <p klasse="J">Meine Damen und Herren, der Mangel an Spenderorganen ist ein soziales und ein gesundheitspolitisches Problem, das sich nicht mit autoritären Modellen lösen lässt, sondern ausschließlich mit Vertrauen, Solidarität und mit strukturellen Veränderungen im Gesundheitssystem.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)<a id="S13018" name="S13018" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="O">Eine Datenanalyse der Uni Kiel wies im letzten Jahr schon darauf hin, dass die Zahl möglicher Organspender von 2010 bis 2015 um 14 Prozent zugenommen hat, die Kontaktquote mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation allerdings von 11,5 auf 8,2 Prozent gesunken ist. Das heißt: Würden wir all diese potenziellen Organspenderinnen oder Organspender identifizieren und melden, hätten wir dieses Problem gar nicht mehr. Herr Spahn hat das erkannt und hat in der TPG-Novelle, die zum 1. April in Kraft getreten ist, ja auch Maßnahmen auf den Weg gebracht, die wir alle unterstützt haben.</p>
        <kommentar>(Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Genau!)</kommentar>
        <p klasse="J">Die Widerspruchsregelung basiert auf einem Menschenbild, das ich einfach nicht teilen kann. Sie führt dazu, dass Menschen in einer höchstpersönlichen Frage instrumentalisiert und bevormundet werden, nämlich in der Frage: Wie stehe ich zu meinem eigenen Tod, zu meinem Körper, und wie will ich sterben?</p>
        <p klasse="J">Ich selbst habe übrigens erst seit 2012 einen Organspendeausweis. Ich bin also ein lebendes Beispiel dafür, dass es manchmal mehrere Anstöße von außen braucht, um sich zu informieren und zu entscheiden. Genau diese Anstöße sollen Bürgerinnen und Bürger mit dem Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft regelmäßig bekommen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Meine Lebenserfahrung auch als Mutter eines Teenagers sagt mir, dass es überhaupt nicht ausreichend ist, Menschen im Alter von 16 Jahren dreimal in kurzer Zeit anzuschreiben</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Stephan Pilsinger [CDU/CSU])</kommentar>
        <p klasse="O">und dann von ihnen zu erwarten, dass sie zum Amt laufen, um sich irgendwo registrieren zu lassen, wenn sie mit der Organspende nicht einverstanden sind. Das ist, wie ich finde, einfach lebensfremd, wenn man sich überlegt, was 16-Jährige sonst so im Kopf haben.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Stephan Pilsinger [CDU/CSU] und Hilde Mattheis [SPD])</kommentar>
        <p klasse="J">Meine Beschäftigung mit der Praxis der Organspende hat mir deutlich gemacht, dass es sehr auf die Organisation des Gesundheitswesens ankommt, ob es in einem Land viele oder wenige Organspenden gibt. Nehmen wir einmal Spanien – das Beispiel ist schon öfter genannt worden –: Da gibt es die Widerspruchsregelung im Gesetz, aber faktisch wird keiner Person ein Organ ohne Zustimmung der Angehörigen entnommen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: So ist es!)</kommentar>
        <p klasse="O">Erst die Verbesserung aller Prozesse in den Krankenhäusern zehn Jahre später hat dort zu dieser hohen Zahl von Organspenden geführt.</p>
        <kommentar>(Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Richtig!)</kommentar>
        <p klasse="J">Schauen wir einmal ins eigene Land. Auch da gibt es ja erstaunliche Unterschiede, obwohl doch überall dasselbe Transplantationsgesetz mit derselben Zustimmungslösung gilt. Während es in Bremen nicht einmal 6 Organspender auf 1 Million Einwohner sind, sind es in Hamburg 30.</p>
        <kommentar>(Beifall der Abg. Ulla Schmidt [Aachen] [SPD])</kommentar>
        <p klasse="O">Schleswig-Holstein liegt knapp über 11, während wir in Mecklenburg-Vorpommern direkt nebenan 25,5 haben.</p>
        <kommentar>(Beifall der Abg. Ulla Schmidt [Aachen] [SPD])</kommentar>
        <p klasse="O">Das sind übrigens Zahlen, die die „Ärzte Zeitung“ von der Deutschen Stiftung Organtransplantation zitiert. Deutschlandweit sind wir im Durchschnitt bei 11,5; das heißt, wenn wir überall in Deutschland Organspendezahlen wie in Hamburg hätten, dann hätten wir gar keinen Mangel an Spenderorganen. Dafür braucht es einfach keine Widerspruchslösung.</p>
        <p klasse="J">Unser Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft geht auf die Menschen zu: Sie werden regelmäßig angesprochen, sie erhalten ergebnisoffene Informationen und persönliche Beratungsangebote und sie bekommen die Möglichkeit, ihre Entscheidung in ein Register einzutragen und sie selbstverständlich auch jederzeit wieder zu ändern. Und: Sie können auch weiter den bewährten Organspendeausweis benutzen oder ihre Entscheidung in einer Patientenverfügung regeln.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Stephan Pilsinger [CDU/CSU])</kommentar>
        <p klasse="J">Meine Damen und Herren, das Vertrauen in die Transplantationsmedizin kann nicht erzwungen werden. Es braucht Ehrlichkeit und Transparenz. Wir müssen offen aufklären, auch über kritische Fragen zum Hirntodkonzept und zum Ablauf der Hirntoddiagnostik. Und wir sollten die Entscheidung der Menschen über ihren eigenen Körper respektieren. Kein Nein ist noch lange kein Ja.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Wolfgang Kubicki:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Frau Kollegin. – Als nächste Rednerin hat das Wort die Kollegin Gitta Connemann.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID1910608400">
        <p klasse="redner"><redner id="11003514"><name><vorname>Gitta</vorname><nachname>Connemann</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Gitta Connemann (CDU/CSU):<a id="S13019" name="S13019" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J_1">Organspende hat für mich viele Gesichter. Seit mehr als 20 Jahren begleite ich Menschen, die auf ein Organ warten – warten! –, nicht wie in einer Schlange vor der Kasse, sondern in Angst; denn die Zeit läuft ab. Das Warten auf den Anruf: „Wir haben ein Organ für dich“, dieses Warten in Angst ist fühlbar und erkennbar. Die Betroffenen spüren, dass sie ihre Kraft verlässt, und ihre Angehörigen sehen es, dass die Kraft sie verlässt. Das Warten hat übrigens immer ein Ende. Manchmal kommt der erlösende Anruf, viel zu häufig aber gar nicht oder zu spät.</p>
        <p klasse="J">Wir haben heute hier berührende Lebensgeschichten gehört. Auch ich könnte jetzt über Einzelfälle sprechen, über junge Familienväter, krebskranke Kinder. Das möchte ich aber nicht. Denn so wichtig jedes einzelne Schicksal ist: Mir geht es um eine grundsätzliche Frage. Welche Verantwortung müssen Menschen für sich und andere übernehmen, und was können und dürfen wir als Gesetzgeber verlangen? Alle hier in diesem Saal eint ein Ziel: Wir wollen Leben retten; das ist unstreitig. Wir alle wissen übrigens auch, dass es viele Gründe für den Mangel an Organen gibt. Das ist nicht monokausal. Mögliche Spender werden nicht erkannt, Transplantationsbeauftragte haben keine Zeit, Entnahmekrankenhäuser können nicht kostendeckend arbeiten. Darauf haben wir bereits reagiert, indem wir das Transplantationsgesetz, übrigens auf Initiative von Jens Spahn, verändert haben. Danke dafür!</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)</kommentar>
        <p klasse="O">Das bedeutet erstens mehr Geld für Entnahmekrankenhäuser, zweitens mehr Zeit für Beauftragte und drittens, dass Transplantationsmedizin in Deutschland eine Zukunft hat.</p>
        <p klasse="J">Nun fehlt für mich persönlich der letzte Schritt, nämlich eine Antwort auf die Frage: Dürfen wir von Bürgern eine Entscheidung verlangen, ja oder nein? Meine persönliche Antwort heißt: Ja. Für mich ist diese Frage übrigens elementar. Dabei will ich gar nicht über die Relevanz von Spenderzahlen reden. Wir wissen zwar, dass in Ländern mit Widerspruchslösung im Gesamtdurchschnitt die Zahlen 30 Prozent höher sind als in Ländern mit Zustimmungslösung, aber für mich ist am Ende ausschlaggebend, dass Menschen Verantwortung für sich und andere übernehmen. Dabei denke ich nicht allein an diejenigen, die in dieser Angst warten, sondern ich denke auch an uns selbst, an unsere Angehörigen. Denn auch nach unserem Vorschlag der doppelten Widerspruchslösung bleibt jeder in seiner Entscheidung frei. Er kann Ja sagen, und er kann Nein sagen. Eine Ablehnung, ein Nein muss übrigens nicht begründet werden.</p>
        <kommentar>(Otto Fricke [FDP]: Das wäre ja noch schöner!)</kommentar>
        <p klasse="O">Auch das ist wichtig. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass diese Entscheidungen zu selten getroffen werden.</p>
        <p klasse="J">Die Kollegen, die sich für die Zustimmungslösung aussprechen, wollen die potenziellen Spender mit mehr Beratung, mit einem Onlineregister überzeugen. Aber das findet heute schon alles statt.</p>
        <kommentar>(Stephan Pilsinger [CDU/CSU]: Nein! – Dr. Bettina Hoffmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Stimmt ja gar nicht!)</kommentar>
        <p klasse="O">Fakt ist: Schon heute werden Abermillionen Organspendeausweise ausgegeben. Jeder Krankenversicherte erhält mit Vollendung seines 16. Lebensjahres ein Exemplar. Sie liegen überall aus. Eigentlich müsste jeder von uns mehrere Ausweise in der Schublade haben. Manchmal liegen sie auch dort, aber eben unausgefüllt, verdrängt. Man möchte ja, aber man kommt nicht dazu. Das werden übrigens das Bürgeramt, der Hausarzt auch nicht ändern können. Wie wollen Sie übrigens den Beamten auf dem Amt schulen? Wie wollen Sie den Hausarzt schulen? Wollen Sie diese verpflichten, und woher nehmen Sie die Zeit, die da wegläuft?</p>
        <p klasse="J">Die doppelte Widerspruchslösung setzt genau hier an. Ich empfinde diese Entscheidung am Ende als Chance; denn jeder von uns wird angehalten, sich mit dem eigenen Leben und mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen. Das sind existenzielle Fragen, denen wir nicht ausweichen sollten, übrigens auch vor dem Hintergrund der Betroffenheit unserer Angehörigen. Da sei mir eine Bemerkung noch gestattet, Frau Mattheis.</p>
        <name>Vizepräsident Wolfgang Kubicki:</name>
        <p klasse="J_1">Frau Kollegin, kommen Sie zum Schluss.</p>
        <p klasse="redner"><redner id="11003514"><name><vorname>Gitta</vorname><nachname>Connemann</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Gitta Connemann (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Ich weiß um die Emotionalität der Debatte. Aber das rechtfertigt nicht die falsche Behauptung,</p>
        <kommentar>(Hilde Mattheis [SPD]: Doch!)</kommentar>
        <p klasse="O">dass Angehörige nach unserer Lösung kein Mitspracherecht mehr hätten;</p>
        <kommentar>(Hilde Mattheis [SPD]: Doch!)</kommentar>
        <p klasse="O">denn nahe Angehörige werden genau diese Möglichkeit erhalten können, nämlich zu widersprechen.</p>
        <kommentar>(Hilde Mattheis [SPD]: Nein! Tut mir leid!)</kommentar>
        <p klasse="J">Kämpfen wir gemeinsam für Lebensrettung!</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Wolfgang Kubicki:</name>
        <p klasse="J_1">Als nächste Rednerin hat die Kollegin Dr. Kirsten Kappert-Gonther das Wort.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP und des Abg. Stephan Pilsinger [CDU/CSU])</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID1910608500">
        <p klasse="redner"><redner id="11004773"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Kirsten</vorname><nachname>Kappert-Gonther</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="J_1">Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein positiver Effekt bei geringer Eingriffstiefe ist besser als ein tiefer Eingriff, der nichts bringt,</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)</kommentar>
        <p klasse="O">ganz besonders bei einer höchstpersönlichen Frage wie der Organspende. Es ist gut, dass wir diese Debatte seit Monaten führen. Aber sie muss fair geführt werden, vor allem bei so sensiblen Themen.</p>
        <kommentar>(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Andrew Ullmann [FDP])<a id="S13020" name="S13020" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="O">Es gab eine Reihe von parlamentarischen Foulspielen. Was ich aber wirklich problematisch finde, ist, dass Ihr Gesetzentwurf mit der Widerspruchsregelung auf die Uninformiertheit und die Trägheit der Bevölkerung setzt.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Lesen bildet, Frau Kollegin!)</kommentar>
        <p klasse="J">Die Menschen haben ein Recht auf Information. Es reicht eben nicht, in einem kurzen Zeitraum dreimal hintereinander Jugendliche, 16-Jährige, anzuschreiben. Wer Jugendliche kennt, weiß, dass sie in der Regel andere Dinge in ihrem Kopf haben, als sich mit Organspende auseinanderzusetzen.</p>
        <kommentar>(Dr. Claudia Schmidtke [CDU/CSU]: Das ist ja das Problem!)</kommentar>
        <p klasse="O">Und es muss ein Recht geben, sich nicht zu entscheiden.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der FDP und der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Schweigen darf nicht Zustimmung bedeuten. Es gibt Lebensphasen, da können Menschen sich nicht mit der komplexen Frage beschäftigen, ob sie nach ihrem Tod Organe spenden wollen, sei es, weil ihnen der Alltag über den Kopf wächst, sei es, weil sie sich in einer psychischen Krise befinden. Das sind weit mehr Menschen als die, die Sie in Ihrem Gesetz ausschließen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN und der Abg. Stephan Pilsinger [CDU/CSU] und Hilde Mattheis [SPD])</kommentar>
        <p klasse="J">Wir dürfen nicht zulassen – das sage ich ausdrücklich als Ärztin –, dass Kranken und Menschen, die weniger privilegiert sind, nach dem Tod Organe entnommen werden, obwohl sie das möglicherweise nicht gewollt hätten.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Ich hätte mir insbesondere von der Patientenbeauftragten gewünscht, dass sie die Haltung vertritt, dass Patientinnen und Patienten mit seelischen Erkrankungen geschützt sind.</p>
        <kommentar>(Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Sie hat sie doch ausgenommen!)</kommentar>
        <p klasse="O">Wenn ich meinen Newsletter verschicken will, brauche ich eine schriftliche Einwilligung, genau wie Sie alle, und das finde ich richtig so. Diese Regelung soll aber für so etwas zutiefst Persönliches wie die Organspende nicht gelten? Das ist doch absurd. Organe zu spenden, ist doch nichts Banales. Da geht es doch um zutiefst persönliche Entscheidungen, mit denen man sich auseinandergesetzt haben muss.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Von Spanien – heute schon häufig genannt –, dem Organspendeweltmeister, können wir lernen. Das A und O sind die Strukturen und das Vertrauen der Bevölkerung.</p>
        <kommentar>(Beifall der Abg. Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])</kommentar>
        <p klasse="O">Das hat uns kürzlich auch die Leiterin der spanischen Organisation für Organtransplantationen, Frau Dr. Dominguez-Gil, hier im Bundestag bestätigt. Die Widerspruchsregelung gilt in Spanien nur auf dem Papier. Gelebt wird dort die Zustimmungsregelung.</p>
        <kommentar>(Tino Sorge [CDU/CSU]: Aha!)</kommentar>
        <p klasse="O">Die Organisation in den Krankenhäusern ist dort vorbildlich. Um die Strukturen auch hierzulande zu verbessern, haben wir endlich – war ja lange überfällig – im Frühjahr ein gutes Gesetz verabschiedet, und das wird seine Wirkung erst noch entfalten.</p>
        <kommentar>(Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: So ist es!)</kommentar>
        <p klasse="O">Vertrauen schaffen Sie durch Information und Selbstbestimmung. Das muss bedeuten: direkte Ansprache, mehr Beratung und nicht weniger.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Die Hälfte der Menschen fühlt sich schon jetzt schlecht informiert. Abgesehen von den Briefen wollen Sie, Herr Spahn, Herr Lauterbach und alle anderen, die die Widerspruchsregelung unterstützen, weitergehende gesetzliche Informationen sogar streichen. Das ist nicht in Ordnung.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Gut finde ich, dass Sie unseren Vorschlag eines Onlineregisters auch in Ihr Gesetz übernommen haben. Im Gegensatz zu Ihnen wollen wir aber den bewährten Organspendeausweis behalten.</p>
        <kommentar>(Dr. Karl Lauterbach [SPD]: Wir ja auch!)</kommentar>
        <p klasse="J">Eine britische Studie, die dieses Jahr veröffentlicht wurde, vergleicht die Transplantationsraten von insgesamt 35 europäischen und anderen Ländern. Was ist das Ergebnis? Das Ergebnis ist: Es gibt keinen signifikanten Unterschied bei den Spenderaten in den Ländern aufgrund der Widerspruchsregelung oder der Zustimmungslösung. Die Widerspruchsregelung nutzt nichts.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN)<a id="S13021" name="S13021" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="J">Unser Gesetzentwurf für eine freie Entscheidung sorgt dafür, dass mehr und aktiver informiert wird. Die Vergütung der Beratung durch Hausärztinnen und Hausärzte ist dafür ein wichtiger Baustein. Etwa ein Viertel der Versicherten wünscht sich eine Beratung durch ihren Arzt oder ihre Ärztin. Diesem Beratungsbedarf müssen wir nachkommen, um die Menschen zu einer selbstbestimmten und freiwilligen Entscheidung zu befähigen und zu ermutigen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Ich möchte schließen mit einem ganz ausdrücklichen Dank an alle, die in dieser Gruppe miteinander gearbeitet haben. Es war eine ausgesprochen gute, wertschätzende und lösungsorientierte Zusammenarbeit. Wir bringen den Gesetzentwurf heute gemeinsam ein für mehr Selbstbestimmung und eine höhere Verbindlichkeit. So werden wir das Ziel erreichen, die Organspende in diesem Land zu fördern.</p>
        <p klasse="J">Vielen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Wolfgang Kubicki:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Frau Kollegin. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Dr. Petra Sitte.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der LINKEN)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID1910608600">
        <p klasse="redner"><redner id="11003848"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Petra</vorname><nachname>Sitte</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Dr. Petra Sitte (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="J_1">Herr Präsident! Meine Damen und Herren!</p>
        <p klasse="Z">Die Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist zentrales Element menschlicher Würde.</p>
        <p klasse="J">Ein Satz – das würde jeder sagen –, der an Klarheit kaum zu überbieten ist. Er wird von Annalena Baerbock aus der Pressekonferenz zur erweiterten Entscheidungslösung zitiert oder ihr zugeschrieben. Und doch haben wir im Bundestag bioethische Debatten erlebt, in denen verschiedene Konzepte vertreten wurden, was wohl unter Menschenwürde am Lebensanfang, am Lebensende und nach dem Tod zu verstehen ist, angefangen bei biomedizinischer Forschung über Patientenverfügungen bis zur Sterbehilfe. Und nun stellt sich diese Frage mit der Organspende. Niemand stellt diesen Satz infrage: nicht Menschen, die der Spende ablehnend oder auch aufgeschlossen gegenüberstehen, nicht Menschen, die auf Organe teils seit Jahren warten, nicht Menschen, die mit transplantierten Organen leben, oder auch Menschen, die aufgrund ihres schlechten gesundheitlichen Zustandes von den Wartelisten gestrichen wurden, nicht Angehörige der Wartenden und schließlich auch nicht Transplantationsmediziner. Niemand stellt diesen Satz infrage. Aber bei aller Einigkeit kommen wir bei der Frage, wie mehr Organspenden realisiert werden können, zu verschiedenen Antworten.</p>
        <p klasse="J">Mit den unlängst beschlossenen Regelungen – das ist hier schon gesagt worden – haben wir deutlich bessere Konditionen geschaffen. Staat und Organisationen können dadurch ihrer Schutzfunktion besser nachkommen. Das ist unumstritten. Aber nach den Erfahrungen mit der Entscheidungslösung fürchten wir nun, dass dies nicht reichen wird. Daher soll auch die Organspende selbst anders gestaltet werden. Wie können Selbstbestimmung und menschliche Würde gleichermaßen von möglichen Organspendenden wie auch wartenden Erkrankten gelebt werden? Ich finde, dass am Anfang der Entscheidung stehen sollte, sich in die Situation des oder der jeweils anderen hineinzudenken. Jeder oder jede kann schon morgen eines Organs bedürfen. So oder so, wir erwarten Verständnis und Mitgefühl füreinander, nicht nur passiv, sondern wir erwarten es auch aktiv.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Unter gelebter solidarischer Verantwortung verstehe ich, dass man sich mit der Organspende nicht nur auseinandersetzt, sondern sich auch entscheidet, Klarheit für sich selber schafft und gleichermaßen Angehörige entlastet. Der Mensch ist mit der Widerspruchslösung – das stimmt nicht – kein bloßes Objekt, es wird keine Organabgabepflicht realisiert. Vielmehr kann er sein Mitwirkungsrecht realisieren, er kann Einfluss nehmen. Die Entscheidung selbst ist differenzierbar, sie bleibt differenzierbar und sie kann zurückgenommen werden – jederzeit. Man behält im Leben wie nach dem Tod seinen persönlichen Achtungsanspruch und die Selbstbestimmung.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Selbst wenn sich eine Patientenverfügung grundsätzlich gegen lebensverlängernde Maßnahmen bei medizinisch aussichtsloser Verletzung oder Krankheit ausspricht, so ist die Organentnahme, Organspende möglich. Maschinen und Apparate werden in diesem Fall ausschließlich der Organentnahme wegen gebraucht. Der vorher festgestellte Hirntod – er muss von zwei Ärzten unabhängig voneinander, die nichts mit dem Spendeverfahren, dem Transplantationsverfahren zu tun haben, festgestellt werden – wäre dann die Voraussetzung. Ohne Apparate und Organversagen würde der Tod des Betreffenden oder der Betreffenden viel zu früh eintreten, zumindest viel zu früh für die Organentnahme.</p>
        <p klasse="J">Ich bin ebenso auf das künftige Register für die Organspendeerklärung angesprochen worden. Das trifft auf beide Gesetzentwürfe zu. Man spürt sehr wohl das Misstrauen gegenüber Registern mit personenbezogenen Daten. Das war für uns Anlass, im Gesetz selbst Regelungen zum Zweck der Datenspeicherung, zu Authentifizierungsverfahren beim Zugriff für Erklärende, beim Abrufen durch befugte Ärzte bis hin zur Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und schließlich auch zur Übergangsphase zu treffen. Das sind Kriterien, die also beide brauchen. Schließlich hat Ulla Schmidt mit ihrer Sorge um nicht einwilligungsfähige Menschen uns veranlasst, deren Schutz ganz klar zu verankern.<a id="S13022" name="S13022" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Augenzwinkernd, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich noch sagen: 16-Jährige sind bei Gott nicht nur mit Liebeskummer und künftigen Lebensperspektiven oder Beschäftigungsperspektiven beschäftigt. Wir sehen, es sind Tausende, die wegen Fridays for Future oder gegen die EU-Urheberrechtsreform demonstriert haben. Also, wir sollten ihnen deutlich mehr zumuten bzw. zutrauen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Wolfgang Kubicki:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Als nächster Redner spricht zu uns der Kollege Stephan Pilsinger.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID1910608700">
        <p klasse="redner"><redner id="11004853"><name><vorname>Stephan</vorname><nachname>Pilsinger</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Stephan Pilsinger (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Deutschland gibt es zu wenige Organspenden. Das wollen wir ändern. Wir haben schon viel erreicht. Im April ist ein Gesetz in Kraft getreten, das gezielt organisatorische und finanzielle Hindernisse in den Entnahmekliniken abbaut. Damit haben wir die Abläufe zur Erkennung möglicher Organspender maßgeblich verbessert, Verantwortlichkeiten gestärkt, und wir vergüten die dafür nötigen Strukturen angemessen. Trotzdem fordert Bundesminister Spahn heute gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen die Einführung der doppelten Widerspruchslösung.</p>
        <p klasse="J">Ich halte das für falsch – aus fachlichen und ethischen Gründen. Aus fachlichen Gründen, weil es keinen wissenschaftlichen Nachweis dafür gibt, dass eine Widerspruchsregelung die Zahl der Organspenden signifikant steigert. Ihre Maßnahme geht einfach ins Leere.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Christine Aschenberg-Dugnus [FDP] – Zuruf von der CDU/CSU: Falsch!)</kommentar>
        <p klasse="O">Drei Gründe möchte ich exemplarisch anführen:</p>
        <p klasse="J">Erstens kam eine 2018 veröffentlichte Untersuchung der Universität Kiel zu dem Schluss, dass vor allem ein Defizit in den Erkennungs- und Meldestrukturen der Entnahmekrankenhäuser für den Rückgang der postmortalen Organspenden in Deutschland verantwortlich ist. Genau hier haben wir schon angesetzt.</p>
        <p klasse="J">Zweitens. Vielfach wird Spanien als Vorbild angeführt, wenn es um die Zahl der Organspenden geht. Beim Besuch des Gesundheitsausschusses haben uns die Verantwortlichen jedoch berichtet, dass die höhere Zahl der Organspenden gar nicht mit der geltenden Widerspruchslösung zusammenhängt, sondern mit den mittlerweile stark verbesserten Prozessen und Rahmenbedingungen. Erneut: Hier haben wir bereits schon angesetzt.</p>
        <kommentar>(Beifall der Abg. Hilde Mattheis [SPD])</kommentar>
        <p klasse="J">Drittens. Eine von mir in Auftrag gegebene Untersuchung des Wissenschaftlichen Dienstes hat eindeutig gezeigt, dass in keinem Land die Widerspruchsregelung die Organspendezahlen nachweislich erhöht hat. In Schweden beispielsweise stagniert die Zahl gespendeter Organe trotz Einführung der Widerspruchslösung, wohingegen die USA, die auf eine Zustimmungslösung setzen, sehr hohe Organspendezahlen aufweisen.</p>
        <p klasse="J">Ich halte die Widerspruchslösung aber auch aus ethischen Gründen für falsch. Sie hebelt die Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger über ihren eigenen Körper aus und nötigt im Zweifel die Angehörigen, einen Nachweis über den Widerspruch zu erbringen. Das verstößt klar gegen unsere Werte.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Stillschweigen darf in einer so wichtigen Frage nicht als Zustimmung gewertet werden.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Eine Organspende muss immer freiwillig sein. Sie darf nicht zu einer allgemeinen Organabgabepflicht werden. Darauf weist schon der Begriff „Spende“ hin.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Die Einführung einer Widerspruchslösung birgt die Gefahr, dass Menschen, die sich aus sozialen, intellektuellen oder psychischen Gründen nicht in der Lage sehen, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, gegen ihren Willen als Organspender missbraucht werden.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Ein solcher staatlicher Zwang zur Organspende weckt Ängste. Er senkt das Vertrauen in die Organspende. Ich bin überzeugt: Das ist der falsche Weg zur Steigerung der Organspendezahlen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)</kommentar>
        <p klasse="J">Aus diesem Grund habe ich gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen einen Kompromiss ausgearbeitet, damit weiterhin verstärkt gilt: Die Organspende nach dem Tod ist eine bewusste, freiwillige Entscheidung. Wir setzen uns dafür ein, diese stets widerrufbare Entscheidung klar zu registrieren. Wir setzen uns dafür ein, verbindliche Informationen und bessere Aufklärung zu gewährleisten. Wir setzen uns dafür ein, die regelmäßige Auseinandersetzung mit dieser Thematik zu fördern.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Wir steigern die Organspendezahlen in Deutschland langfristig, indem wir Bürgerinnen und Bürger bei der Beantragung, Verlängerung oder persönlichen Abholung der Ausweispapiere verbindlich ansprechen und indem sie von Hausärzten und Hausärztinnen beraten werden.</p>
        <kommentar>(Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Alle zwei Jahre!)</kommentar>
        <p klasse="O">Wir steigern die Organspendezahlen, ohne in die Selbstbestimmungsrechte eingreifen zu müssen, ohne ethischen Tabubruch.<a id="S13023" name="S13023" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Das durch unseren Gesetzentwurf geschaffene Onlineregister wird darüber hinaus nicht nur einen sicheren und einfachen Weg zur Dokumentation des eigenen Willens schaffen; es wird darüber hinaus auch in den Entnahmekliniken im Ernstfall Sicherheit geben. Denn die Kliniken können jederzeit auf die hinterlegte Erklärung zur Organ- und Gewebespende zurückgreifen.</p>
        <p klasse="J">Daher benötigen wir eine Lösung, die die Freiwilligkeit der Organspende in den Mittelpunkt rückt, und zwar durch wiederholte und direkte Ansprachen sowie verbindliche Aufklärungsangebote, die Menschen ohne Zwang dazu bewegen, ihren Willen zu erklären.</p>
        <p klasse="J">Nur so werden wir die Zahlen der Organspende in Deutschland nachhaltig steigern. Ich bitte um Zustimmung für unseren Vorschlag. Ich glaube, das ist ein vernünftiger Kompromiss, mit dem vielen Menschen geholfen werden kann.</p>
        <p klasse="J">Vielen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Wolfgang Kubicki:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner ist der Kollege Paul Viktor Podolay.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID1910608800">
        <p klasse="redner"><redner id="11004855"><name><vorname>Paul Viktor</vorname><nachname>Podolay</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Paul Viktor Podolay (AfD):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr verehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Mehr Organspenden zu forcieren, ist der falsche Weg in der Medizin. Ich selbst war im zwölfköpfigen Operationsteam bei der ersten Herztransplantation in Europa. Es war am 9. Juli 1968 an der Uniklinik in Bratislava. Das waren damals die Anfangszeiten der Transplantationsmedizin.</p>
        <p klasse="J">Diese Erfahrung hat meine Einstellung zu dieser Art von Operationen sehr stark geprägt. Als Medizintechniker habe ich nämlich jahrelang bei herkömmlichen Herzoperationen an der Herz-Lungen-Maschine mitgewirkt und bin zu der Erkenntnis gekommen, dass wir unsere Gesundheit in die eigenen Hände nehmen sollten.</p>
        <p klasse="J">Das Gesundheitswesen hat nämlich mit den vielen Transplantationen eine falsche Richtung eingeschlagen. Unser Körper ist kein Ersatzteillager. Wir Menschen sind keine Autos, die viele Ersatzteile brauchen.</p>
        <p klasse="J">Viel wichtiger wäre es, wesentlich mehr auf die Gesundheitsvorsorge zu setzen und hier schon bei der Jugend in den Schulen anzufangen und auch zu investieren.</p>
        <kommentar>(Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Die Menschen sind verschuldet krank?)</kommentar>
        <p klasse="O">Aufklärung und Vorsorge sind viel besser, als ungesund zu leben und dann auf eine Organspende zu hoffen. Somit könnte man die Zahl der Patienten, die ein Organ benötigen, senken.</p>
        <kommentar>(Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Jeder ist selber schuld, wenn er krank ist, oder was wollen Sie damit sagen?)</kommentar>
        <p klasse="J">Liebe Mitbürger, kümmern Sie sich mehr um Ihre Gesundheit!</p>
        <kommentar>(Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Ach so!)</kommentar>
        <p klasse="O">Essen Sie zum Beispiel mehr Grün! Trinken Sie mehr Grün! Chlorophyll ist nämlich grünes Sonnenlicht und eine der wirksamsten lebensspendenden Substanzen auf unserem Planeten.</p>
        <kommentar>(Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Unglaublich!)</kommentar>
        <p klasse="O">Es war ja unsere Urkost. Da liegt das Fundament unserer Gesundheit. Eine Transplantation sollte die absolute Ausnahme sein, zu der selbstverständlich Unfallopfer und angeborene Fehlbildungen zählen.</p>
        <p klasse="J">Etwa 10 000 Menschen stehen in Deutschland auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Hat sich jemand einmal die Frage gestellt, warum wir immer mehr und mehr Organe benötigen? Für die Ersatzteillager? Nein. Für Kliniken sind nämlich Organspendentransplantationen finanziell sehr attraktiv. Mit jedem Patienten steigt der Umsatz beträchtlich. Jede Klinik bemüht sich darum, so viele Eingriffe wie möglich vornehmen zu können. Nicht immer ist es auch medizinisch indiziert.</p>
        <p klasse="J">Die Kosten tragen die Krankenkassen des Empfängers, und die Pharmaunternehmen verdienen an den Medikamenten enorme Summen. Im vergangenen Jahr wurden bundesweit 4 054 Transplantationen durchgeführt. Meine Überzeugung ist deshalb: Wir müssen die Zahl der benötigten Spenderorgane reduzieren und dürfen nicht nach mehr streben.</p>
        <p klasse="J">Der Vorstoß von Bundesminister Spahn, die Praxis der Organentnahmen spenderseitig in eine Widerspruchslösung umzukehren, um mehr Organe zu generieren, ist der falsche Weg und führt nicht automatisch zu einer Erhöhung der Zahl. Nach deren Einführung in Dänemark und Frankreich ist die Zahl sogar gesunken.</p>
        <p klasse="J">Aus Achtung vor dem Leben des Menschen ist es nicht legitim, ohne explizite Einwilligung des Betreffenden Organe aus seinem Leib zu entnehmen. Zu der Diagnostik sogenannter Hirntoter, welche höchstens Sterbende sind, aber nicht Tote, kann ich mich aus Zeitgründen nicht äußern.</p>
        <kommentar>(Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Gott sei Dank!)</kommentar>
        <p klasse="J">Es ist aber naiv zu meinen, Tod sei Tod und medizinisch eindeutig.</p>
        <kommentar>(Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Fünf Minuten sind zu lang für so was!)</kommentar>
        <p klasse="O">Jeder muss persönlich eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende treffen. Eine Spende ist immer freiwillig. Eine politische Festlegung per Gesetz aber, welche jeden zum potenziellen Organspender machen würde, ohne dass dieser eingewilligt hätte, wäre eine staatliche Grenzüberschreitung, die der besonderen Würde des Menschen nicht entspricht. Schweigen ist nämlich keine Zustimmung. Eine Spende ist eine höchst private, aber auch ethische Entscheidung, und das soll künftig so bleiben.<a id="S13024" name="S13024" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Doch der Gesundheitsminister will uns Bürger jetzt zum Spenden zwingen. Das sollten wir nicht hinnehmen. Dabei zweifelt er selber an der Mehrheitsfähigkeit seines Gesetzentwurfs und versucht, mit der im Vorfeld der Debatte an alle Abgeordneten geschickten Erklärung diese zu beeinflussen.</p>
        <p klasse="J">Die Neuregelung stellt einen Eingriff des Staates in die Freiheit des Einzelnen dar. Die AfD-Fraktion lehnt den Gesetzentwurf des Ministers ab.</p>
        <p klasse="J">Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Wolfgang Kubicki:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Kollege. – Als nächster Redner hat der Kollege Tino Sorge das Wort.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID1910608900">
        <p klasse="redner"><redner id="11004409"><name><vorname>Tino</vorname><nachname>Sorge</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Tino Sorge (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will jetzt gar nicht auf das eingehen, was Herr Kollege Podolay gerade gesagt hat. Nur so viel: Dass Sie den Menschen, die händeringend auf ein Organ warten, auch noch unterstellen, dass sie an diesem Leid selbst schuld sind, ist an Zynismus nicht zu überbieten.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Alice Weidel [AfD]: Das hat er nicht gemacht! Er hat von Präventivmedizin gesprochen!)</kommentar>
        <p klasse="J">Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe erst vor Kurzem die Möglichkeit gehabt, mich erneut mit einer jungen Mutter zu unterhalten, deren kleine Tochter schon länger auf ein Spenderorgan gewartet hatte. Glücklicherweise hat das kleine Mädchen rechtzeitig ein Spenderherz bekommen und konnte überleben. Diese Mutter ist dem Spender zutiefst dankbar. Sie ist auch deshalb zutiefst dankbar, weil er natürlich mit seiner großzügigen Tat noch im Tod ihrer kleinen Tochter das Leben gerettet hat.</p>
        <p klasse="J">Genau darum geht es natürlich in dieser Debatte. Es geht darum: Jeder kann Lebensretter sein. Gleichzeitig hat sie mich auch gefragt: Warum dauert das bei euch in der Politik immer so lange? Warum dauert es bei diesen lebenswichtigen Themen so lange, eine Entscheidung zu fällen? Und sie hat recht: Ja, der Handlungsdruck ist hoch. 10 000 Menschen warten jedes Jahr händeringend auf ein Spenderorgan. Jeden Tag sterben drei Menschen, weil kein Spenderorgan gefunden wird oder Spender nicht identifiziert werden.</p>
        <p klasse="J">Deshalb ist es gut, dass wir hier über alle Fraktionsgrenzen hinweg dieses Thema mit oberster Priorität behandeln. Egal ob man für die Widerspruchslösung oder die Zustimmungslösung ist: Es geht darum, das Ziel zu verfolgen – und das eint uns alle –, die Zahl der Spender zu erhöhen.</p>
        <kommentar>(Zuruf von der FDP: Ja!)</kommentar>
        <p klasse="J">Gleichzeitig muss man sich auch ehrlich machen. Es ist eben nicht so, wie es hier in der Debatte angesprochen worden ist, dass die Widerspruchslösung, die ich entschieden vertrete, heißt, dass es einen Zwang zur Organspende gibt. Es heißt lediglich, dass man sich mindestens einmal im Leben mit der Frage beschäftigen muss: Möchte ich im Falle meines Todes Organspender sein, oder möchte ich das nicht?</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)</kommentar>
        <p klasse="O">Es wird kritisiert, Angehörige stünden bei der Widerspruchslösung vor dem Problem, entscheiden zu müssen, was der potenzielle Spender gewollt hat. Das Gegenteil ist der Fall: Der Spender, der sich im Vorfeld mit dem Thema befasst und sagt: „Ja, ich möchte Spender sein“ oder „Nein, ich möchte kein Spender sein“, der nimmt seinen Angehörigen diese Entscheidung gerade ab. Darum geht es in der Debatte.</p>
        <kommentar>(Beifall der Abg. Dr. Claudia Schmidtke [CDU/CSU] und Dr. Karl Lauterbach [SPD])</kommentar>
        <p klasse="J">Wir haben in unserem Gesetzentwurf für eine Widerspruchslösung festgelegt – deshalb heißt es auch doppelte Widerspruchslösung –, dass ich mich einerseits als Spender entscheiden muss, ob ich Spender sein möchte oder nicht – wenn ich das nicht möchte, muss ich widersprechen –, und andererseits ermöglichen wir nahen Angehörigen für den Fall, dass nicht eindeutig erkennbar ist, was der Spender gewollt hat – wenn es nur die Vermutung gibt, dass er spendewillig ist, wenn nahe Angehörige glaubhaft machen, dass der potenzielle Spender das überhaupt nicht gewollt hat, dass er in den letzten Monaten und Jahren immer wieder davon gesprochen hat, mit all seinen Organen beerdigt zu werden, sei es aus religiösen Gründen, sei es aus sonstigen Gründen –, zu sagen: Nein, Organe werden nicht entnommen. Deshalb kann man nicht von einem Zwang zur Organspende die Rede sein. Es geht lediglich um die Verpflichtung, sich einmal im Leben mit dem Thema zu beschäftigen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der FDP und der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir leben in einem Land, in dem es an so gut wie nichts mangelt. Wir haben ein hoch innovatives Gesundheitssystem. Wir leben in einem Land, in dem wir uns über virtuelle und reale Netzwerke über alle möglichen Gesundheitsfragen eine Meinung bilden können. Wir leben in einem Land, in dem es relativ einfach ist, sich zu informieren. Jeder kann einen Willen bilden und darf diesen frei äußern. Ich glaube schon, dass es den 16-Jährigen und jedem erwachsenen Menschen zuzumuten ist, sich mit diesem Thema einmal im Leben zu beschäftigen und Ja oder Nein zu sagen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)<a id="S13025" name="S13025" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="O">Wir haben in der Debatte gehört, das sei ein Eingriff in das individuelle Selbstbestimmungsrecht, es gebe mildere Mittel. Aber wir haben in den letzten Jahren gesehen, dass die vermeintlich milderen Mittel nicht funktionieren. Wie sollen die Bürgerämter besser aufklären? Wie sollen die Ärzte in ihrer täglichen Routine über das Thema informieren? Das wird nicht funktionieren. Ich sage denjenigen, die sagen, man könne niemandem zumuten, überhaupt eine Entscheidung zu treffen: Ja, wir können dem Einzelnen zumuten, eine Entscheidung zu treffen. Es ist zutiefst unethisch denjenigen gegenüber, die auf ein Spenderorgan warten, zu sagen: Wir können euch keine Spenderorgane zur Verfügung stellen, weil die Leute sich einfach nicht entscheiden wollen. Das ist zutiefst unethisch. Das wollen wir ändern.</p>
        <p klasse="J">Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Widerspruchslösung schlagen wir einen Ansatz vor, der Klarheit schafft, Klarheit für jeden einzelnen Bürger. Es ist kein Zwang. Es ist die Verpflichtung, sich zu entscheiden: Ja oder Nein. Wir wollen Klarheit für die Ärzte, damit Ärzte genau wissen, woran sie bei dem jeweiligen Spendewilligen sind. Außerdem schaffen wir Klarheit für die engsten Angehörigen, denen wir nicht die Entscheidung aufbürden, im Todesfall auch noch darüber entscheiden zu müssen, was der potenzielle Spender gewollt hat.</p>
        <p klasse="J">Wir wollen mit der Widerspruchslösung die Probleme beheben. Wir wollen dazu beitragen, dass die Organspende gestärkt wird. Deshalb bitte ich um Ihre Unterstützung für den Gesetzentwurf.</p>
        <p klasse="J">Vielen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Wolfgang Kubicki:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Kollege. – Als nächster Redner hat das Wort der Kollege Dietmar Nietan.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID1910609000">
        <p klasse="redner"><redner id="11003199"><name><vorname>Dietmar</vorname><nachname>Nietan</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Dietmar Nietan (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe bei dem vorhergehenden Redebeitrag eines nicht verstanden: Warum soll die Widerspruchslösung Eindeutigkeit schaffen? Woher weiß ich denn, dass, wenn jemand keinen Widerspruch eingelegt hat, er oder sie das gemacht hat, weil er oder sie es verbaselt hat oder sich doch nicht mit dem Thema auseinandersetzen wollte, weil er es vergessen hat oder was auch immer? Ich finde, eine Einwilligung ist eindeutig, ein fehlender Widerspruch nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Trotzdem steht es völlig außer Zweifel, dass wir besser werden müssen, dass wir handeln müssen. Wer bei einem Freund oder Familienangehörigen diese unerträgliche Ungewissheit, dieses quälende Hoffen und Bangen miterlebt hat, der spürt, dass wir heute hier eine große Verantwortung haben und dass wir am Ende des Tages zu Entscheidungen kommen müssen, die den betroffenen Menschen helfen. Das steht außer Frage. Es ist auch keine Frage, dass eine Gesellschaft, die die Defizite im Bereich Organtransplantation nur achselzuckend zur Kenntnis nehmen würde, eine unmenschliche Gesellschaft wäre. Wir müssen also schnell und konsequent handeln. Ja, wir brauchen mehr Organspenden.</p>
        <p klasse="J">Ganz ehrlich, am Anfang habe ich auch gedacht: Ist die Widerspruchslösung nicht eine gute Lösung? Doch dann hat mich eine Frage immer wieder beschäftigt: Ist die Freiheit, zu widersprechen, in einer offenen Gesellschaft freier Menschen der Freiheit, eigenständig zu entscheiden, gleichzustellen? Ich finde, dass in diesem Zusammenhang die Widerspruchslösung ein gravierender Paradigmenwechsel ist. Der freie Mensch muss aktiv werden und widersprechen, um die ihm bisher garantierte Unversehrtheit des Körpers zurückzuerlangen. Ich habe da ein anderes Menschenbild. In einer Gesellschaft freier, aber gleichzeitig auch dem Gemeinwohl verpflichteter Menschen, bedeutet für mich Freiheit immer die Freiheit, eigenständig eine Entscheidung treffen zu können,</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU, der AfD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="O">und zwar in dem Sinne, dass ich mich bewusst für etwas entscheide, mich einer Sache zuwende. Ich will nicht, dass Menschen der Einschränkung ihrer Freiheit widersprechen müssen, weil der vormundschaftliche Staat erst einmal für sie und über sie hinweg entschieden hat. Ich weiß nicht, ob ich überempfindlich bin, wenn ich bei „Widerspruch“ irgendwie auch an „Widersetzen“ oder gar an „Widerstand“ denken muss. Ich finde, das passt in diesem Zusammenhang nicht.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Allerdings – das will ich auch deutlich sagen – gehören zur Freiheit auch immer Solidarität und die Bereitschaft, dem Gemeinwohl zu dienen. Als Christ sehe ich die Organspende als einen Akt der Nächstenliebe, aber als Christ billige ich jedem anderen Menschen zu, dass er genauso sein unveräußerliches Selbstbestimmungsrecht wahrnimmt und in der Frage der Organspende zu einer völlig anderen Entscheidung kommt als ich.</p>
        <kommentar>(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Oder auch manchmal nicht!)</kommentar>
        <p klasse="O">– Oder auch manchmal nicht, richtig. – Unter dieser Freiheit, sich zu entscheiden oder sich nicht zu entscheiden, verstehe ich allerdings nicht die Freiheit, zu sagen: Was geht mich das an? Ganz im Gegenteil: Ich finde, die Widerspruchslösung könnte – ich betone, dass das von den Initiatoren nicht beabsichtigt ist – zum Kumpanen von Ignoranz und Gleichgültigkeit werden. Warum? – Warum soll ich mich noch mit all den ethischen Fragen beschäftigen? Das hat doch schon der Staat für mich entschieden. Warum soll ich widersprechen? Das ist mir im Moment nicht wichtig.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der FDP)</kommentar>
        <p klasse="J">Ich finde, wir müssen zu einem anderen Weg kommen. Wir müssen dazu kommen, dass die wichtigen Fragen immer wieder in den Mittelpunkt der Gesellschaft gestellt werden.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der AfD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)<a id="S13026" name="S13026" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="O">Es sind Fragen, die wir nur dann aus der Ecke von Tabu, Scham und manchmal leider auch Gleichgültigkeit herausholen, wenn sie immer wieder auf die Tagesordnung kommen. Einmal sich mit 16 zu einem Widerspruch zu entscheiden, ist nicht das, was wir brauchen, sondern wir brauchen eine permanente Auseinandersetzung mit diesen Fragen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Deshalb bin ich der festen Überzeugung: Statt Stillschweigen als eine Art Freigabe der eigenen Organe zu bewerten und damit die bewusste menschliche Geste einer freiwilligen Spende der eigenen Organe zu einer staatlich verordneten Organentnahme zu entwerten, sollten wir den vermeintlich mühsameren, längeren oder auch unsichereren Weg einer verbesserten Entscheidungslösung gehen, indem wir immer wieder neu verbindliche Informationen und bessere Aufklärung gewährleisten, indem wir immer wieder regelmäßige Auseinandersetzungen mit dem Thema Organspende fördern und indem wir immer wieder ermutigen, sich dem Leid anderer zuzuwenden. Eine Möglichkeit zur stets widerrufbaren positiven Entscheidung zu schaffen, die positive Entscheidung für eine Organspende in Krankenhäusern stets verfügbar zu halten und ein transparentes Organspenderegister mit einem gesicherten Zugang zu meinen persönlichen Daten zu schaffen:</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Ich finde, das ist ein gangbarer Weg zu einer menschlichen Gesellschaft, der uns davor bewahrt, in unserem Bemühen, das Gute tun zu wollen, der Bevormundung den Weg zu bahnen.</p>
        <p klasse="J">Herzlichen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Wolfgang Kubicki:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Kollege. – Das Wort hat jetzt der Kollege Jens Spahn.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID1910609100">
        <p klasse="redner"><redner id="11003638"><name><vorname>Jens</vorname><nachname>Spahn</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Jens Spahn (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Nietan, ich habe vor sieben Jahren in etwa die gleiche Rede hier gehalten. Ich habe gesagt: Wir müssen mehr informieren, mehr aufklären. – Ich weiß noch, wie wir damals die Pressekonferenz gegeben haben, als wir das Recht geändert haben. Wir haben es gefeiert, dass die Krankenkassen alle zwei Jahre Informationen verschicken und wir Aufklärungskampagnen machen, und wir haben wahrlich viele gemacht. – Wir sind den Weg gegangen, den Sie gerade beschrieben haben. Und wir müssen feststellen: Der Weg hat zu einem Tiefstand bei der Organspende geführt;</p>
        <kommentar>(Zuruf der Abg. Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])</kommentar>
        <p klasse="O">viele Menschen auf der Warteliste haben umsonst gewartet. Der Weg hat bis hierhin nichts gebracht. Das ist jedenfalls der Befund an dieser Stelle.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Wenn man zu dem Befund kommt – so war es zumindest bei mir persönlich –, dass ein Weg, den man nach einer Abwägungsentscheidung eingeschlagen hat – das war ja eine Abwägungsfrage, wie Sie es beschrieben haben; das ist kein schwarz/weiß, kein eins/null, kein falsch/richtig; das ist ein Abwägen von Argumenten –, keinen Unterschied macht für die Patientinnen und Patienten auf der Warteliste und hinsichtlich der Frage, wie es mit der Organspende in Deutschland ausschaut, dann stellt sich die Frage, ob wir einen weiteren Schritt gehen, um einen Unterschied zu machen.</p>
        <kommentar>(Dr. Karl Lauterbach [SPD]: Genau!)</kommentar>
        <p klasse="J">Ich muss Ihnen sagen, dass der vorliegende Gesetzentwurf zur Entscheidungslösung faktisch nichts ändert.</p>
        <kommentar>(Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt doch gar nicht!)</kommentar>
        <p klasse="O">Es wird eine Broschüre mehr ausgegeben auf dem Bürgeramt – das steht übrigens heute schon im Gesetz drin –, und der Arzt kann zusätzlich was abrechnen. Das ist beides okay, ich habe nichts dagegen; aber es ändert faktisch nichts im Verhältnis zur heutigen Rechtslage.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP – Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Natürlich!)</kommentar>
        <p klasse="J">Das ist eine Frage der Verbindlichkeit. Ich weiß noch: Als die Debatte begonnen hat, hat die Kollegin Baerbock öffentlich immer davon gesprochen, es bräuchte eine verbindliche Entscheidung, man solle „ja“, „nein“, oder zumindest „will jetzt nicht“ sagen, aber sich verbindlich entscheiden. Von dieser Verbindlichkeit ist in diesem Gesetzentwurf nichts mehr übrig geblieben.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Das Einzige, was geblieben ist, ist die Herausgabe von Informationen. Das ist mir an dieser Stelle einfach zu wenig angesichts der Lage, vor der wir stehen.</p>
        <p klasse="J">Die Wahrscheinlichkeit, selbst Empfänger einer Organspende zu werden – auch darüber muss man mal nachdenken –, sie zu brauchen, weil man entsprechend erkrankt ist, ist höher als die Wahrscheinlichkeit, selbst als potenzieller Organspender mit Spenderausweis Organspender zu werden. Die Wahrscheinlichkeit, Empfänger zu werden, ist höher als die, Spender zu werden – selbst wenn man Ja gesagt hat. Und die Freiheit desjenigen, der krank ist – die Frau Kollegin Sitte hat darauf hingewiesen –, der dreimal in der Woche zur Dialyse muss, der ein Herz oder eine Lunge braucht, ist ohne Zweifel deutlich mehr eingeschränkt, als die Freiheit eingeschränkt wäre, wenn wir dazu verpflichten, sich zu entscheiden.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)<a id="S13027" name="S13027" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="O">Das ist die Abwägung, um die es geht. Weil jeder von uns im Krankheitsfall potenzieller Organempfänger ist – wir sind alle potenzielle Organempfänger –, ist die Frage, ob das nicht rechtfertigt, grundsätzlich potenzieller Organspender zu sein, es sei denn, man widerspricht ausdrücklich. Das ist der Gedankengang, der dahintersteht.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)</kommentar>
        <p klasse="J">Dabei ist es wichtig, dass wir sagen: Ja, wir gehen von einer grundsätzlichen Bereitschaft aus, außer man widerspricht ausdrücklich. Bei Inkrafttreten des Gesetzes werden innerhalb von sechs Monaten alle dreimal angeschrieben und auf die Rechtsfolge hingewiesen. Das gibt es selten bei einer Gesetzesänderung. Und ja, auch jeder 16-Jährige wird angeschrieben. Wenn Sie sagen, wir sollten denen noch mal etwas schicken, wenn sie 18 oder 20 sind, dann sage ich: Ich habe überhaupt kein Problem damit, öfter Informationen zu verschicken. Parallel dazu verbreiten wir – das sieht der Gesetzentwurf vor; das sehen aber auch heute schon die Haushaltsmittel des Gesundheitsministeriums vor – natürlich weiterhin Informationen. Es wird nicht nur das Schreiben geben. Es wird natürlich weiterhin Informationskampagnen und Aufklärung geben.</p>
        <p klasse="J">Zur doppelten Widerspruchslösung. Frau Kollegin Mattheis, Sie haben gerade gesagt, es würden die Angehörigen gar nicht mehr involviert.</p>
        <kommentar>(Hilde Mattheis [SPD]: Das habe ich nicht gesagt!)</kommentar>
        <p klasse="O">– Doch, das haben Sie gesagt.</p>
        <kommentar>(Hilde Mattheis [SPD]: Stopp! Der Motorradfahrer, 18-jährig!)</kommentar>
        <p klasse="O">– Bei dem 18-jährigen Motorradfahrer werden trotzdem die Eltern gefragt,</p>
        <kommentar>(Hilde Mattheis [SPD]: Ob er sich positioniert hat!)</kommentar>
        <p klasse="O">ob es einen mutmaßlichen Willen des Verstorbenen gibt, der dagegen spricht.</p>
        <kommentar>(Hilde Mattheis [SPD]: Genau!)</kommentar>
        <p klasse="O">Das ist die Frage. Aber sie werden gefragt. Sie haben vorhin einen anderen Eindruck erweckt.</p>
        <kommentar>(Zuruf der Abg. Hilde Mattheis [SPD])</kommentar>
        <p klasse="J">Ich will nur sagen: Ich finde, das ist in der Kaskade – wie die Informationen gegeben werden und wie die Entscheidungsfindung stattfindet – so angelegt, dass man das gut verantworten kann, und darum geht es ja. Es geht um die Frage, ob das eine Lösung ist, die im Gesamtkontext verantwortbar ist.</p>
        <p klasse="J">Und ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch die Widerspruchslösung ist keine Wunderwaffe. Sie wird nicht alle Probleme, die wir hinsichtlich Organspende und Warteliste haben, lösen; aber das ist eine Entscheidung, die im Vergleich zu dem, was wir heute haben, einen qualitativen Unterschied ausmacht.</p>
        <p klasse="J">Und ja, es gibt ein Selbstbestimmungsrecht. Der qualitative Unterschied besteht darin, dass wir in der Abwägung aller Interessen zu dem Ergebnis kommen, dass man die Pflicht hat, von diesem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch zu machen – weil man es den Patientinnen und Patienten schuldig ist. Das ist der entscheidende Unterschied in der Einschätzung, in der Abwägung aller Argumente. Ich finde, angesichts der Lage, angesichts der Debatten der letzten Jahre, angesichts dessen, was wir nicht erreicht haben, und angesichts dessen, was wir erreichen müssen, ist genau diese Verpflichtung, sich entscheiden zu müssen, am Ende auch in einer freien Gesellschaft zumutbar.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Wolfgang Kubicki:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Nächster Redner in der Debatte ist der Kollege Otto Fricke.</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910609200">
        <p klasse="redner"><redner id="11003530"><name><vorname>Otto</vorname><nachname>Fricke</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Otto Fricke (FDP):</p>
        <p klasse="J_1">Geschätzter Herr Vizepräsident!</p>
        <kommentar>(Heiterkeit bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU)</kommentar>
        <p klasse="O">Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ja, Kollege Spahn, es ist so: Politik ist das ständige Bohren von dicken Brettern. Es geht darum, sich immer wieder an die Bürger zu wenden und zu sagen: Wir bitten euch, da etwas zu tun. – Wir als Staat gehen zum Bürger und sagen: Wir brauchen deine Mitarbeit. – Das ist anstrengend; das ist viel.</p>
        <p klasse="J">Herr Kollege Spahn, weil sich bei der Organspende so wenig geändert hat, hat, ich glaube, fast das ganze Haus Ihrem Entwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes ausdrücklich zugestimmt,</p>
        <kommentar>(Beifall bei der FDP, der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN – Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: So ist es!)</kommentar>
        <p klasse="O">weil sich am Verfahren etwas ändern musste. Und für dieses Vorgehen verdienen Sie Lob. Es ist richtig, bei der Frage des Verfahrens anzusetzen.</p>
        <p klasse="J">Anders ist es bei der zweiten Frage. Bei der Frage „Wie sorge ich für mehr Spendenbereite, durch das Widerspruchsverfahren oder durch unser Verfahren?“ – darum geht es – gehen die Meinungen auseinander. Dazu möchte ich eines sagen, auch an die Adresse derer, die jetzt zuhören und zuschauen: Unser Leben ist endlich; aber wir wollen das nicht wahrhaben. Wir wollen uns nicht mit Themen wie Testament, Patientenverfügung oder Organspende auseinandersetzen.</p>
        <kommentar>(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Aber besser wäre es! – Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Die Schlussfolgerung ist spannend!)<a id="S13028" name="S13028" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="O">Wir wollen nicht mit unseren Kindern darüber sprechen – ich habe das persönlich gemerkt; das war einer der größten Widerstände in der letzten Zeit –: Wie ist das eigentlich bei dir? Wenn du, meine 14-jährige Tochter, wenn du, mein 18-jähriger Sohn, sterben solltest, wie soll ich mich dann verhalten? – Aber ich glaube, es ist unsere Aufgabe als Politik, dem Bürger immer wieder klarzumachen, dass er sich mit dieser Frage auseinandersetzen muss, weil er ein eigenverantwortliches Wesen ist und weil er die Verantwortung für sich und seine Mitbürger hat.</p>
        <p klasse="J">Dabei kommt es darauf an, dass man am Ende – in der doppelten Bedeutung des Wortes – Gutes tun will. Jetzt kommt die Frage, die man sich, Kollege Spahn, stellen muss: Will ich, dass dieses „Gutes tun“ etwas ist, was in der Grundentscheidung der Staat vorgegeben hat – mit der Möglichkeit, wie Sie es beschrieben haben, rauszugehen –, oder will ich, dass dieses „Gutes tun“ aus dem Menschen selbst kommt, aus dem Individuum, das sagt: „Ich muss mich mit der Frage auseinandersetzen“? Ich kann dann sagen: Ich habe noch keine Lösung. Ich kann Ja oder Nein sagen. Aber muss es nicht so sein, dass der Mensch selbst sagt: „Ja, ich will es; es ist mein Wille, es ist meine Freiheit“, übrigens zur Verantwortung für andere? Das ist der wesentliche Unterschied, um den es geht. Diese Frage muss sich jeder Bürger stellen, aber auch jeder Abgeordnete, wenn er über diese Gesetzentwürfe abstimmt.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Meine Damen und Herren, ich will das herleiten, und zwar aus unserer Verfassung. Geht unsere Verfassung davon aus, dass es den Staat gibt, der den Bürgern Rechte zuweist, der sagt: „Du hast diese Pflicht, weil du dem helfen musst, weil du das tun musst“, oder ist es nicht vielmehr so, dass unsere Verfassung mit den Grundrechten am Anfang sagt: „Die Rechte kommen von den Bürgern, und der Bürger entscheidet, was er dem Staat gibt, um ein funktionierendes Gemeinwesen mit verantwortlichen Menschen zu haben, die in diesem leben“, Kollege Nietan? Es ist das Letztere, für das sich die Mütter und Väter der Verfassung entschieden haben. Sie haben sich entschieden, zu sagen: Die Rechte kommen vom Bürger. Das sind Abwehrrechte. Der Bürger ist derjenige, der die Rechte hat, und der Staat muss eine Begründung finden, warum er in diese eingreift. All diese Grundsätze werden in der Widerspruchslösung, so schön Sie sie aufbauen, an dieser Stelle nicht eingehalten.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/CSU, der SPD, der AfD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Meine Damen und Herren, ich will noch zwei Dinge anmerken. Mir geht es nicht darum, ob es jetzt gegen Herrn Spahn, gegen den Gesundheitsminister, gerichtet ist. Ich glaube, darum geht es bei beiden Gesetzentwürfen nicht. Es geht bei beiden Gesetzentwürfen darum, möglichst die beste Lösung zu finden. Ich glaube, dass wir eine Lösung finden müssen, die stetig von den Bürgern, von uns allen verlangt, dass wir uns selber in die Pflicht nehmen, dass wir uns selber in die Verantwortung nehmen.</p>
        <p klasse="J">Zum Schluss. Der Entwurf zur doppelten Widerspruchslösung verkennt nach meiner Meinung, dass unsere Gesellschaft – bei allen Makeln, bei allen Fehlern – nicht so weit gekommen ist, weil der Staat die richtigen Entscheidungen für seine Bürger getroffen hat, sondern weil die Bürger am Ende immer wieder die richtigen Entscheidungen für ihre Mitbürger und damit für den Staat getroffen haben.</p>
        <p klasse="J">Herzlichen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Wolfgang Kubicki:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Kollege Fricke. – Da Sie immer so viel Wert auf Förmlichkeiten legen, darf ich Sie darauf hinweisen, dass diejenigen, die hier oben sitzen, während ihrer Sitzungsleitung die amtierenden Präsidenten sind.</p>
        <p klasse="J">Herr Kollege Oppermann, mein Kollege Vizepräsident,</p>
        <kommentar>(Heiterkeit)</kommentar>
        <p klasse="O">Sie haben das Wort.</p>
      </rede>
      <rede id="ID1910609300">
        <p klasse="redner"><redner id="11003820"><name><vorname>Thomas</vorname><nachname>Oppermann</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Thomas Oppermann (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kollegen und Kolleginnen! Wenn in unserem Land 10 000 Menschen, die auf ein Spenderorgan warten, in großer Not sind, schwer krank sind – manche von ihnen bereits in Lebensgefahr – und nur wenig Hoffnung haben können, weil es viel zu wenig Spenderorgane gibt, dann ist das nicht nur gesundheitspolitisch, sondern auch moralisch ein schwer erträglicher Zustand in unserer Gesellschaft. Darüber sind wir uns in diesem Haus einig. Deshalb liegen hier zwei Gesetzentwürfe vor, die beide auf eine Verbesserung der Situation abzielen.</p>
        <p klasse="J">Kürzlich hat die Ärztekammer vorgeschlagen, um einen Anreiz zu schaffen, den Empfang eines Spenderorgans von der eigenen Spendebereitschaft abhängig zu machen nach dem Motto: Wer bereit ist, zu geben, der soll bevorzugt empfangen. – Dieser Vorschlag geht in die völlig falsche Richtung.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD)</kommentar>
        <p klasse="O">Die Organspende ist kein Handel im Sinne von Leistung und Gegenleistung, die Organspende ist keine geschäftliche Beziehung. Die Organspende muss ein persönlicher Akt der Nächstenliebe und der Solidarität bleiben.</p>
        <p klasse="J">Wenn wir als Gesetzgeber in der Verantwortung sind, dann müssen wir Regelungen schaffen, die diese Solidarität auch effektiv ermöglichen. Deshalb bin ich für die erweiterte Widerspruchsregelung. Die Widerspruchsregelung, die übrigens überall in Europa gut funktioniert – und wir bekommen viele Spenderorgane aus Ländern mit Widerspruchsregelung –, wird durch diesen Gesetzentwurf zum gesetzlichen Regelfall. Die Organspende wird damit nicht mehr die Ausnahme, sondern die gesellschaftliche Normalität. Ich bin überzeugt, dass dieser gesetzliche Paradigmenwechsel auch zu einem Mentalitätswechsel in unserer Gesellschaft führt.<a id="S13029" name="S13029" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Alle über 16-Jährigen sind potenzielle Organspender,</p>
        <kommentar>(Zurufe von der CDU/CSU: Alle über 18-Jährigen!)</kommentar>
        <p klasse="O">es sei denn, sie lehnen ab. Und für die Ablehnung ist weder eine Begründung noch eine Rechtfertigung nötig. Und natürlich muss jede Ablehnung auch respektiert werden – als eine Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes. Und selbstverständlich dürfen weder direkte noch indirekte Nachteile daraus erwachsen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN und des Abg. Jens Spahn [CDU/CSU])</kommentar>
        <p klasse="J">Die einzige Frage, die sich stellt, ist die, ob eine solche Mitwirkungspflicht bei der Ausübung der Selbstbestimmung zumutbar ist. Natürlich kann niemand bestreiten, dass von der Widerspruchsregelung ein Druck ausgeht; aber es ist ein sanfter Druck. Wenn ich kein Organspender sein will, muss ich aktiv werden. Dafür reicht es aus, wenn ich das Organ- und Gewebespenderegister anwähle und das Nein anklicke; nichts ist einfacher oder unbürokratischer. Es gibt keine Pflicht zur Organspende, es gibt keine Pflicht zur Solidarität – nur den sanften Druck, sich einmal im Leben mit dem Thema Organspende zu befassen und eine Entscheidung zu treffen. Deshalb, meine Damen und Herren, ist die Widerspruchsregelung die eigentliche Entscheidungsregelung.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der LINKEN – Dr. Kirsten ­Kappert-Gonther [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es wird auch nicht richtig, wenn man es wiederholt!)</kommentar>
        <p klasse="J">Eine Entscheidungsregelung, bei der es nicht einmal den sanften Druck gibt, sondern die nur auf die wiederholte Ansprache und die Bitte um Solidarität setzt, ist am Ende nichts anderes als unsere bereits existierende Zustimmungsregelung – mit einem erhöhten Appellativ­charakter.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD)</kommentar>
        <p klasse="O">Das wird aber an den Zuständen wenig ändern.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Bei der Widerspruchsregelung muss abgewogen werden: das Recht auf Schweigen, das Recht, in Ruhe gelassen zu werden, auf der einen Seite; das Recht auf Leben, die Bitte um lebensrettende Hilfe auf der anderen Seite. Für mich persönlich hat das Letztere den höheren Wert. Diese Bewertung entspricht auch dem Menschenbild des Grundgesetzes, bei dem nicht das nur auf sich selbst bezogene egoistische Individuum im Mittelpunkt steht, sondern, wie es das Bundesverfassungsgericht formuliert hat, der Mensch als gemeinschaftsbezogener und gemeinschaftsgebundener Bürger.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Denken Sie bitte über diesen gemeinschaftsbezogenen Bürger oder diese gemeinschaftsgebundene Bürgerin nach. Ich glaube, dass die Widerspruchsregelung vielen Menschen helfen kann, und bitte deshalb um Unterstützung für diesen Gesetzentwurf.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der LINKEN und des Abg. Dr. Marcus Faber [FDP])</kommentar>
        <name>Vizepräsident Wolfgang Kubicki:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Kollege Oppermann. – Als nächster Redner hat das Wort der Kollege Niema Movassat.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und der SPD)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID1910609400">
        <p klasse="redner"><redner id="11004114"><name><vorname>Niema</vorname><nachname>Movassat</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Niema Movassat (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="J_1">Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Alle hier wollen die Zahl der Organspender erhöhen. Wir streiten um die ethisch vertretbare sowie rechtlich zulässige Lösung.</p>
        <p klasse="J">Die Widerspruchslösung will weg vom Spendenprinzip bei Organen – der bewussten und freiwilligen Entscheidung – hin zu einer Organentnahme, der man nur durch Widerspruch entgehen kann. Ich halte das für verfassungswidrig.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Die Widerspruchslösung verletzt die Menschenwürde, das Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf Leben.</p>
        <p klasse="J">Die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes setzt voraus, dass es einem legitimen Zweck dient, zur Zweckerreichung geeignet ist, das mildeste Mittel darstellt und verhältnismäßig ist. Gehen wir das für die Widerspruchslösung mal durch: Ja, es ist ein legitimer Zweck, für mehr Organspenden zu sorgen. Aber zweifelhaft ist schon, ob die Widerspruchslösung auch geeignet ist. Wahr ist, dass 84 Prozent der Menschen hierzulande einer Organspende eher positiv gegenüberstehen, aber nur 36 Prozent einen Organspendeausweis haben. Es wäre aber zu einfach, zu sagen, dass, wer keinen Organspendeausweis hat, zu faul ist, sich darum zu kümmern. Denn es ist ein Unterschied, einer Organspende abstrakt positiv gegenüberzustehen oder sich konkret dafür zu entscheiden. Die Unsicherheit vieler Menschen rührt auch aus zu wenig Beratung und den Organspendeskandalen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Hilde Mattheis [SPD])</kommentar>
        <p klasse="O">Die Widerspruchslösung ignoriert das. Sie zwingt allen etwas auf, statt zu erklären. Die Widerspruchslösung ist antiaufklärerisch und schadet dem Vertrauen in die Organspende.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Christine Aschenberg-Dugnus [FDP])<a id="S13030" name="S13030" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="J">Die Erfahrung in Spanien zeigt, dass die Widerspruchslösung nicht zu mehr Organspenden führt. Sie wurde dort 1979 eingeführt. Die Spenderzahlen gingen erst viele Jahre später hoch, als die Abläufe in den Krankenhäusern und in der Beratung verbessert wurden. Das ist der richtige Ansatz. Auch deshalb brauchen wir mehr Personal in den Krankenhäusern.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Hilde Mattheis [SPD])</kommentar>
        <p klasse="J">Auch ist die Widerspruchslösung nicht das mildeste Mittel. Im Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft schlagen wir mildere Mittel vor: Erstens sorgen wir für bessere Information, indem etwa beim Beantragen des Ausweises auch Informationsmaterial zur Organspende mitgegeben wird und Hausärzte alle zwei Jahre – alle zwei Jahre! – über die Organspende informieren. Zweitens schaffen wir die Möglichkeit, dass Menschen ihre Entscheidung für eine Organspende selbst online treffen und jederzeit ändern können.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Hilde Mattheis [SPD])</kommentar>
        <p klasse="O">Unsere Vorschläge setzen auf Selbstbestimmung und Aufklärung. Die Widerspruchslösung hingegen ist nicht verhältnismäßig.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und der Abg. Hilde Mattheis [SPD] und Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])</kommentar>
        <p klasse="J">Zum Recht auf Leben gehört auch, über den Sterbeprozess zu entscheiden. Bei einer Organentnahme wird immer in den Sterbeprozess eingegriffen; denn die Maschinen in der Intensivmedizin müssen weiterlaufen, um die Organe entnehmen zu können. Dieser Eingriff setzt eine Einwilligung voraus.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Christine Aschenberg-Dugnus [FDP])</kommentar>
        <p klasse="J">Um den Hirntod überhaupt feststellen zu können, werden testweise Schmerzen zugefügt. Sollte jemand noch nicht hirntot sein, stellt das einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar; auch das braucht Zustimmung.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Es gibt keinen Rechtsgrundsatz, nach dem Schweigen Zustimmung ist. Schweigen heißt im Regelfall Nein. Wo im Recht Schweigen mal ausnahmsweise Ja heißt – wie etwa teils im Wirtschaftsrecht –, geht es nicht um ein so bedeutendes Grundrecht wie das Recht auf Leben, geht es nicht um so grundlegende ethische Fragen.</p>
        <p klasse="J">Hinzu kommt, dass der Gesetzentwurf für eine Widerspruchslösung die Informationspflichten der Krankenkassen massiv reduziert. Außerdem sieht er vor, dass man mit dem 16. Lebensjahr dreimal über die Widerspruchsmöglichkeit informiert wird; danach gibt es während der gesamten Lebensspanne keine verbindliche Information mehr. Damit folgt der Gesetzentwurf zur Widerspruchslösung dem Motto: möglichst nicht über den Hirntod und die Organspende aufklären und die Hürden für einen Widerspruch möglichst hoch hängen, sodass möglichst viele nichts mitbekommen und ihren Widerspruch nicht erklären. Das ist unvereinbar mit der Menschenwürdegarantie.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Die Menschenwürde beinhaltet auch das Selbstbestimmungsrecht und dass der Staat einen Menschen nicht zum Objekt machen darf. Wer Schweigen als Ja interpretiert und auf möglichst wenige Informationen setzt, der will bewusst Selbstbestimmung umgehen. Damit macht der Vorschlag zur Widerspruchslösung, der hier vorliegt, Menschen zum Objekt, und das ist nicht zustimmungsfähig.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Dr. Astrid Mannes [CDU/CSU])</kommentar>
        <p klasse="O">Ich werbe daher dafür, die Widerspruchslösung abzulehnen und für eine Verbesserung der Entscheidungslösung zu stimmen.</p>
        <p klasse="J">Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage: Abseits dieser Gesetzesvorschläge müssen wir beachten, dass die Bereitschaft für eine Organspende Vertrauen voraussetzt. Die massiv zunehmende Kommerzialisierung und Privatisierung im Gesundheitssystem führen dazu, dass Menschen Vertrauen verlieren. Deshalb müssen wir der Profitlogik im Gesundheitssektor entgegentreten, um wieder Vertrauen zu gewinnen – auch für die Organspende.</p>
        <p klasse="J">Danke schön.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Astrid Mannes [CDU/CSU] und Dr. Andrew Ullmann [FDP])</kommentar>
        <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Letzte Rednerin in dieser Debatte ist die Kollegin Dr. Claudia Schmidtke für die Widerspruchslösung.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID1910609500">
        <p klasse="redner"><redner id="11004879"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Claudia</vorname><nachname>Schmidtke</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Dr. Claudia Schmidtke (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Genau; herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor uns liegen zwei Gesetzentwürfe, deren Unterstützer jeweils erklären, dass sie eine Verbesserung der inakzeptablen Organspendesituation in Deutschland erreichen wollen. Ihre Aufgabe als Abgeordnete ist eine vorurteilsfreie Bewertung der Entwürfe. Dabei machen Sie es sich nicht leicht, und das dürfen Sie auch nicht; denn es stehen Schicksale dahinter, für die spätestens seit der heutigen Debatte Sie die Verantwortung tragen. Es geht nicht um persönliche Befindlichkeiten, sondern um Patienten, deren Leben bedroht ist.</p>
        <p klasse="J">Wenn Sie tatsächlich die Situation der Patientinnen und Patienten sowie ihrer Familien und Freunde, zu denen jeder und jede von uns von jetzt auf gleich gehören kann, als Grundlage für Ihre Entscheidung nehmen, dann können Sie nur zu einem Entschluss kommen: Ein Entwurf hilft ihnen, und einer tut es nicht.<a id="S13031" name="S13031" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Die Regelung der Kollegen um Frau Baerbock ist eine Aufschiebelösung. Sie versucht gar nicht erst, einen anderen Anschein zu erwecken. Sie versucht vielmehr, mit zwei vermeintlich empirischen Argumenten, die wir auch schon gehört haben, zu begründen, warum wir so weitermachen können wie bisher.</p>
        <kommentar>(Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stimmt doch gar nicht!)</kommentar>
        <p klasse="O">Zitiert werden häufig eine Studie der Universität in Kiel und die gelebte Praxis in Spanien.</p>
        <p klasse="J">Frau Baerbock, Sie haben gesagt, wir sollen und wollen ehrlich sein. Das müssen wir auch sein. Wir haben hier einige falsche Fakten gehört, insbesondere beispielsweise, dass die Zahlen nicht steigen, wenn man die Widerspruchsregelung einführt. Wenn Sie sich die heutige Pressemitteilung der Deutschen Transplantationsgesellschaft angucken, dann sehen Sie, dass da ganz klar drinsteht, dass bei Gesamtbetrachtung der Länder die Zahlen um 30 Prozent höher sind, wenn es die Widerspruchsregelung gibt; es gibt dann also 30 Prozent mehr Spender.</p>
        <kommentar>(Zuruf der Abg. Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])</kommentar>
        <p klasse="J">Wer sich die vielzitierte Kieler Studie, die einen Zuwachs an Organspenden allein den organisatorischen Abläufen zurechnet, genauer anschaut, erkennt bald ihre erheblichen methodischen Mängel. Man kann aus ihr eben nicht ableiten, dass allein die Infrastruktur verantwortlich ist. Ich empfehle Ihnen stattdessen die Lektüre einer aktuellen Publikation, und zwar der Arbeit der doctores Brauer und Günther aus Jena aus diesem Jahr.</p>
        <p klasse="J">Bezüglich unseres großen Vorbilds Spanien, wo sehr viel mehr Menschen durch Transplantationen gerettet werden, wird fachlich behauptet, dass dort zwar de facto eine Widerspruchsregelung gilt – das haben wir gerade auch wieder gehört –, sie aber überhaupt nicht gelebt werden würde. Was dabei stets ignoriert wird, ist, dass der Systemwechsel das Entscheidende ist. Ohne diesen Paradigmenwechsel hätte es nicht eine Organspende mehr gegeben;</p>
        <kommentar>(Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt doch gar nicht!)</kommentar>
        <p klasse="O">denn es geht nicht nur um die gesetzliche Neuordnung; es geht auch um die gesamte kulturelle Ausrichtung, die dahintersteht.</p>
        <p klasse="J">Nicht nur Spanien hat die Entscheidung für einen Systemwechsel bei der Organspende längst klug getroffen. Es sind nicht 20, sondern mittlerweile 22 von 28 EU-Mitgliedstaaten, die die Widerspruchsregelung implementiert haben. Zuletzt ist Schottland vor zwei Wochen dazugekommen.</p>
        <p klasse="J">Im Eurotransplant-Verbund sind wir acht Länder. Davon haben sieben die Widerspruchsregelung. Nun raten Sie mal, welches Land sie nicht hat! Von ihnen allen importieren wir Organe. Deutschland überlebt durch die Widerspruchsregelung der anderen Länder. Solidarität sieht anders aus.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN – Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Rede wird jetzt aber langsam schlimm!)</kommentar>
        <p klasse="O">Wir konnten uns seit Jahrzehnten nicht zu so einem Schritt durchringen.</p>
        <p klasse="J">Dass sich diese Länder nicht für eine Aufschieberegelung entschieden haben, sollte ihre Befürworter zum Nachdenken anregen. Wer tatsächlich davon ausgeht, dass die Abfrage der Organspendebereitschaft in einem Bürgerarmt neben der Yucca-Palme mit einer Wartenummer in der Hand und der Möglichkeit, „ja“, „nein“ oder sogar auch „weiß nicht“ anzukreuzen, zu einer Erhöhung der Zahlen führt, der muss wirklich über eine äußerst große Fantasie verfügen. Wer wirklich denkt, dass die möglichen Spender zwischen dem Antrags- und dem Abholtermin mit einem Flyer in der Hand einen Termin bei ihrem Hausarzt machen, dessen Vorstellung von der arbeitenden Bevölkerung hat mit der Wirklichkeit wenig zu tun – von den zeitlichen Möglichkeiten unserer Hausärzte mal ganz zu schweigen.</p>
        <kommentar>(Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hatten wir nicht respektvoll sein wollen? – Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eine unterirdische Rede wird das jetzt! Scheint ein schlechter Gesetzentwurf zu sein, wenn Sie so reden müssen!)</kommentar>
        <p klasse="O">Zu allem Übel wäre frühestens nach zehn Jahren eine Abfrage der Bevölkerung nahezu erreicht. Zehn Jahre, in denen alle Befragten weiterhin mit „Ich weiß nicht“ antworten könnten!</p>
        <p klasse="J">Liebe Kollegen, denjenigen von Ihnen, die es tatsächlich als unzumutbar empfinden, den Menschen eine Entscheidung über den Verbleib ihrer eigenen Organe nach dem Tod abzuverlangen, muss ich unterstellen, dass sie den Ernst der Lage nicht verstanden haben.</p>
        <kommentar>(Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Meine Güte! – Christine ­Aschenberg-Dugnus [FDP]: Fragen Sie mal die Deutsche Stiftung Patientenschutz! Die warnen vor der Widerspruchslösung!)</kommentar>
        <p klasse="J">Die Patienten – derzeit stehen 10 000 auf der Warteliste, und täglich sterben 3 von ihnen – halten von einer solchen Lösung nichts. Ich bitte Sie herzlich, persönlich mit ihnen zu sprechen. Leider haben Sie, Frau Baerbock, entsprechende Anfragen bisher abgelehnt.</p>
        <kommentar>(Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt hören Sie mal auf damit! Das ist unverschämt! Unsinn!)</kommentar>
        <p klasse="J">Liebe Frau Kappert-Gonther, die Patienten sind sehr wohl im Fokus meines Tuns. Lernen Sie zum Beispiel Herrn Korosec kennen; dort oben auf der Tribüne sitzt er. Nach jahrelanger Dialyse kämpft sein Körper mit erheblichen Folgeschäden. An einen normalen Alltag oder daran, eine Nacht durchzuschlafen, ist für ihn nicht zu denken.<a id="S13032" name="S13032" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Oder denken Sie an den kleinen Oskar, der mit seinen vier Jahren langsam versteht, dass sein Leben ohne Schwimmbad und Urlaub anders verläuft als das anderer Kinder. Er fragte tatsächlich jüngst seine Mutter – und ich zitiere –: Mama, warum kann der liebe Gott mir nicht einfach ein neues Nierchen schenken, damit ich nicht mehr an die Dialyse muss?</p>
        <kommentar>(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unterirdisch, diese Rede!)</kommentar>
        <p klasse="J">Ich bitte Sie wirklich: Sprechen Sie mit den Betroffenen! Bis zur zweiten Lesung ist genug Zeit. Melden Sie sich gerne, kontaktieren Sie mein Büro! Wir vermitteln gerne.</p>
        <kommentar>(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist das Letzte, was ich tun würde!)</kommentar>
        <p klasse="J">Meine Damen und Herren, es bleibt dabei: Die Aufschieberegelung wäre ein weiteres Beispiel für zaghafte Unentschlossenheit, für ein Zaudern, das diesem Hohen Hause, insbesondere in diesen Zeiten, schlecht zu Gesicht stünde.</p>
        <kommentar>(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie hätten für Ihren Entwurf werben sollen, statt Polemik einzuführen!)</kommentar>
        <p klasse="O">Die Menschen erwarten von uns nicht Zögern, sondern Handeln, und zu diesem Handeln gehört nur ein einziger Zwang: sich zu entscheiden.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Beschämend! – Gegenruf der Abg. Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, beschämend!)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Damit sind wir am Ende der Debatte; das war die erste Lesung.</p>
        <p klasse="J">Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 19/11096, 19/11087 und 19/11124 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? – Das kann ich nicht erkennen. Dann sind die Überweisungen so beschlossen.</p>
      </rede>
      <p klasse="T">Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 3 auf:</p>
    </tagesordnungspunkt>
    <tagesordnungspunkt top-id="Tagesordnungspunkt 3">
      <p klasse="T_fett">Fragestunde</p>
      <p klasse="T_Drs">Drucksache 19/11018</p>
      <p klasse="J">Die mündlichen Fragen auf Drucksache 19/11018 werden in der üblichen Reihenfolge aufgerufen.</p>
      <p klasse="J">Ich rufe als Erstes den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz auf. Zur Beantwortung steht die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl bereit.</p>
      <p klasse="J">Die Frage 1 ist vom Abgeordneten Dr. Diether Dehm, Fraktion Die Linke:</p>
      <p klasse="p">Wo oder wie sieht die Bundesregierung die wirtschaftlichen Verhältnisse der Bundesanzeiger Verlag GmbH gefährdet, würde sie die angefragten Informationen bezüglich eventuell vorhandener Maßgaben für die Bundesanzeiger Verlag GmbH bei deren Gestaltung der Entgelte für die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungspflicht von Unternehmen herausgeben (vergleiche schriftliche Frage 41 auf Bundestagsdrucksache 19/9553), angesichts des Umstandes, dass sich die Bundesanzeiger Verlag GmbH als Monopolist in keinem Wettbewerbsverhältnis befindet?</p>
      <p klasse="J">Frau Staatssekretärin.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004287"><name><vorname>Rita</vorname><nachname>Hagl-Kehl</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin  BMJV</rolle_kurz></rolle></name></redner>Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:</p>
      <p klasse="J_1">Danke schön. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Kollege, Informationen über die Maßgabe zur Gestaltung der Entgelte können sich auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Bundesanzeiger Verlag GmbH auswirken, insbesondere unter Berücksichtigung potenzieller Wettbewerber. Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gilt daher auch für die Bundesanzeiger Verlag GmbH.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Zusatzfrage.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11000365"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Diether</vorname><nachname>Dehm</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Dr. Diether Dehm (DIE LINKE):</p>
      <p klasse="J_1">Wenn Sie mit mittelständischen Unternehmern sprechen – auch kleine können GmbHs sein –, dann erfahren Sie, dass der Bundesanzeiger eine reine Schikanemaßnahme gegen den Mittelstand ist, nichts gegen die Geldwäsche gebracht hat und gleichzeitig eine Gelddruckmaschine für den Konzern Neven DuMont ist.</p>
      <p klasse="J">Wenn zwei Tage vor Weihnachten Briefe eintrudeln, mit denen den Adressaten gesagt wird, dass sie innerhalb weniger Tage – über Weihnachten, wenn die Steuerberaterbüros geschlossen sind – ihre Antworten geben sollen, weil sie ansonsten eine Ordnungsstrafe in Höhe von Hunderten oder Tausenden von Euro aufgebrummt bekommen, dann fragt man sich: Warum haben Sie den Verlag bei der Privatisierung einem Konzern übergeben, dessen Geschäfte im Dunkeln sind und dessen Geheimnisse nicht einsehbar sind? Wir fragen hier jetzt seit vielen Monaten: Warum erfahren wir über den Bundesanzeiger so wenig, der über seine mittelständischen Klienten alles herausbekommen will, der sie völlig nackt machen möchte? Warum also haben Sie diesen Vertrag einem Konzern übergeben und nicht einem mittelständischen Unternehmen, das selber dem Zwang unterliegt, sich bis ins Essgefach zu entblößen?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004287"><name><vorname>Rita</vorname><nachname>Hagl-Kehl</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin  BMJV</rolle_kurz></rolle></name></redner>Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:</p>
      <p klasse="J_1">Sie haben ganz recht, wenn Sie sagen, dass damals die Entscheidung getroffen wurde, den Bundesanzeiger Verlag zu privatisieren; das war bereits vor einigen Jahren. Die Bundesregierung hat damals geprüft, ob ein wichtiges Interesse des Bundes nach § 65 der Bundeshaushaltsordnung noch vorlag oder ob sich der vom Bund angestrebte Zweck besser und wirtschaftlicher auf eine andere Weise erreichen lässt. Im Rahmen dieser damaligen Prüfung hat es sich gezeigt, dass ein solches Bundesinteresse bei der Beteiligung des Bundes an der Bundesanzeiger Verlag GmbH nicht mehr gegeben war.<a id="S13033" name="S13033" typ="druckseitennummer"/></p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Weitere Zusatzfrage?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11000365"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Diether</vorname><nachname>Dehm</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Dr. Diether Dehm (DIE LINKE):</p>
      <p klasse="J_1">Sehr lieb, danke. – Herzlichen Dank für Ihre Antwort. – Sie können ja jetzt nur ausbaden, was andere da angerichtet haben. Deswegen will ich auch meinen Ton mäßigen.</p>
      <p klasse="J">Meine Frage an Sie ist: Können Sie sich vorstellen, dass Sie diese Rechtskonstruktion mit Blick auf den Bundesanzeiger Verlag einer gründlichen Revision unterziehen, dass Sie sie auf den Prüfstand stellen, sodass ein Konzern wie Neven DuMont – das ist wie eine Gelddruckmaschine – nicht mehr von kleinen Unternehmen pausenlos Gelder, die sie nicht haben, fordert und dann verlangt, dass diese rechtzeitig alle Fragen, die gestellt werden, beantworten, während der Steuerberater vielleicht im wohlverdienten Weihnachtsurlaub ist – das passiert immer genau in dieser Zeit –, dass also diese Konstruktion so verändert wird, dass wir mit unseren mittelständischen Unternehmen, die nun wirklich die Pow­er der Wirtschaft sind, schonender umgehen?</p>
      <kommentar>(Stephan Brandner [AfD]: Wirtschaftsexperte!)</kommentar>
      <p klasse="O">– Ich bin froh, dass ich Ihren Zwischenruf nicht gehört habe. Aber wenn Sie selber Unternehmer sind, dann können wir ein anderes Mal darüber sprechen. Ich selber habe das von vielen meiner Kolleginnen und Kollegen, GmbHs, Besitzer und Geschäftsführer usw., gehört. Dies ist eine überflüssige Schikaneaktion des Bürokratismus, nicht der Bürokratie.</p>
      <p klasse="J">Meine Frage ist: Können Sie sich vorstellen, dass in Ihrem Ministerium darüber gesprochen wird, dass man Neven DuMont diesen Vertrag entzieht und ihm einem mittelständischen Unternehmen übergibt und dass man auch schonender auf die Bedürfnisse und die Zeitabläufe kleiner und mittlerer Unternehmen eingeht?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004287"><name><vorname>Rita</vorname><nachname>Hagl-Kehl</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin  BMJV</rolle_kurz></rolle></name></redner>Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:</p>
      <p klasse="J_1">Soweit ich weiß, ist momentan keine Überprüfung geplant. Aber ich kann das im Ministerium gern mal vorlegen, und wir können Ihnen dann dazu schriftlich eine Antwort geben.</p>
      <kommentar>(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Ich bin Ihnen zu Dank verpflichtet!)</kommentar>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank.</p>
      <p klasse="J">Wir kommen zur Frage 2 des Abgeordneten Dr. Diether Dehm:</p>
      <p klasse="p">Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass angesichts der Tatsache, dass die mit der Führung des Bundesanzeigers beliehene Bundesanzeiger Verlag GmbH eine Tochtergesellschaft einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in der EU ist und diese daher, im Gegensatz zu einem mittelständischen Unternehmen, nach aktueller Rechtslage das Privileg der Nichtveröffentlichung der eigenen Bilanzen genießt (vergleiche Plenarprotokoll 19/97, mündliche Frage 62), gesetzlicher Änderungsbedarf besteht?</p>
      <p klasse="J">Herr Dr. Dehm, Sie können gleich wieder aufstehen. – Frau Staatssekretärin.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004287"><name><vorname>Rita</vorname><nachname>Hagl-Kehl</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin  BMJV</rolle_kurz></rolle></name></redner>Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:</p>
      <p klasse="J_1">Die Bundesregierung sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Die Vorschrift des § 264 Absatz 3 des Handelsgesetzbuches gewährt Publizitätserleichterungen für Kapitalgesellschaften, die als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens einbezogen sind. Insoweit hat der deutsche Gesetzgeber von einer in der EU-Bilanzrichtlinie gewährten Option Gebrauch gemacht.</p>
      <p klasse="J">Die Befreiungsmöglichkeit wird auch nicht voraussetzungslos gewährt. Damit die Gewährung der Erleichterung nicht zulasten der schutzwürdigen Vermögensinte­ressen von Gläubigern des befreiten Tochterunternehmens geht, setzt die Inanspruchnahme der Erleichterung unter anderem voraus, dass das Mutterunternehmen sich bereit erklärt hat, für die von dem Tochterunternehmen bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.</p>
      <p klasse="J">Außerdem müssen unter anderem diese Erklärungen und der Konzernabschluss des Mutterunternehmens, in den das Tochterunternehmen einbezogen ist, offengelegt werden. Die Bundesanzeiger Verlag GmbH wird insoweit genauso behandelt wie alle anderen mittelständischen Kapitalgesellschaften, die Tochterunternehmen sind und die Voraussetzungen des § 264 Absatz 3 des Handelsgesetzbuches erfüllen.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Eine Zusatzfrage, Kollege Dehm?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11000365"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Diether</vorname><nachname>Dehm</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Dr. Diether Dehm (DIE LINKE):</p>
      <p klasse="J_1">Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Also, wir halten fest: Weil der Bundesanzeiger Verlag ein Tochterunternehmen von Neven DuMont, dem Konzern, ist, ist er a) von der Umsatzsteuer befreit und b) auch von der Offenlegung. Der Konzern kann aber andere drangsalieren, dass sie ihre Ausgaben über Bewegungen in der GmbH transparent machen, was das Finanzamt sowieso alles weiß. Es wäre auch Aufgabe des Finanzamtes und auch Aufgabe der Steuerfahndung, das alles zu erfragen.</p>
      <p klasse="J">Deswegen möchte ich einfach von Ihnen wissen: Mit welcher Begründung eigentlich – könnten Sie Ihre Fantasie einmal strapazieren? – hat damals ausgerechnet Neven DuMont, ein Konzern, der das, was er anderen abverlangt, gar nicht selber realisieren muss, diesen Privatisierungsauftrag bekommen, der sich als eine reine Drangsalierung und Schikane des Mittelstands herausgestellt hat?<a id="S13034" name="S13034" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="J">Ich habe natürlich auch schon gefragt: Wie viel Geldwäscher, wie viel Drogendealer, wie viel Waffenschmuggler sind denn schon ins Netz gegangen? Ich kann mir vorstellen, dass diese im Unterschied zu kleinen Unternehmen, die vor den Weihnachtsfeiertagen entsprechende Mahnbriefe bekommen, darauf bestens vorbereitet sind. Das habe ich mir überlegt. Ich habe vom Ministerium nie eine Antwort auf die Frage bekommen, ob diese Maßnahme irgendwie effizient ist. Aber sie ärgert die Mittelständler, und sie schadet ihnen.</p>
      <kommentar>(Stephan Brandner [AfD]: Wie lange ist denn seine Redezeit?)</kommentar>
      <p klasse="O">– Ich habe Sie wieder nicht verstanden. Wir machen das ein anderes Mal.</p>
      <kommentar>(Stephan Brandner [AfD]: Wie lange ist denn die Redezeit?)</kommentar>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Kucken Sie doch, wenn Sie es wissen wollen: Da oben ist die Uhr.</p>
      <kommentar>(Stephan Brandner [AfD]: Sie ist schon seit drei Minuten abgelaufen!)</kommentar>
      <p klasse="J">Frau Staatssekretärin.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004287"><name><vorname>Rita</vorname><nachname>Hagl-Kehl</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin  BMJV</rolle_kurz></rolle></name></redner>Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:</p>
      <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Kollege, es tut mir leid, ich kann Ihnen auch nicht sagen, wie die Entscheidung damals getroffen wurde, weil ich eben an dieser Entscheidung nicht beteiligt war; das haben Sie vorhin auch klar gesagt; das wissen Sie auch.</p>
      <p klasse="J">Ich kann Ihnen nur wieder anbieten, dass wir vom Ministerium Ihnen die Antwort schriftlich nachliefern. Ob es dazu Zahlen gibt, wie viele und wer dadurch „ins Netz gegangen ist“, wie Sie so schön sagten, weiß ich nicht. Aber, wie gesagt, ich kann Ihnen die Zahlen nicht aus dem Stegreif nennen. Danach haben Sie nicht schriftlich gefragt. Darum bin ich darauf nicht vorbereitet.</p>
      <kommentar>(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Schriftlich?)</kommentar>
      <p klasse="O">– Das machen wir gerne schriftlich.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Eine weitere Zusatzfrage? – Das ist nicht der Fall. Dann können wir weitermachen.</p>
      <p klasse="J">Wir kommen zur Frage 3 des Abgeordneten Christian Kühn:</p>
      <p klasse="p">Befinden sich die von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Katarina Barley, im Mai 2019 vorgelegten Referentenentwürfe zur Mietpreisbremse und zur ortsüblichen Vergleichsmiete in der Ressortabstimmung zwischen den Bundesministerien ( www.welt.de/finanzen/immobilien/article193594787/Katarina-Barley-Justizministerin-plant-Aen derungen-im-Mietrecht.html ), und wie ist der Zeitplan bezüglich der Einbringung der beiden Gesetzentwürfe ins Parlament?</p>
      <p klasse="J">Frau Staatssekretärin, Sie haben das Wort.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004287"><name><vorname>Rita</vorname><nachname>Hagl-Kehl</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin  BMJV</rolle_kurz></rolle></name></redner>Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:</p>
      <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Kollege, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den anderen Ressorts am 15. Mai 2019 einen Referentenentwurf zur Zusammenführung und Verbesserung der Vorschriften über die zulässige Miethöhe bei Wohnraummangel und einen Referentenentwurf zur Verlängerung der Betrachtungszeiträume für die ortsübliche Vergleichsmiete mit Bitte um Stellungnahme zugeleitet.</p>
      <p klasse="J">Die Ressortabstimmung ist noch nicht abgeschlossen. Vor einer Befassung des Bundeskabinetts sollen im Anschluss zunächst die Länder und die interessierten Kreise beteiligt werden. Vor diesem Hintergrund ist der weitere zeitliche Ablauf derzeit noch nicht absehbar.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Herr Kühn, haben Sie eine Zusatzfrage?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004333"><name><vorname>Christian</vorname><nachname>Kühn</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion><ortszusatz>(Tübingen)</ortszusatz></name></redner>Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Ja. – Danke, Frau Staatssekretärin, für die Ausführungen. – Können Sie denn darstellen, wie jetzt der weitere Ablauf ist, also bis wann man mit einer Rückmeldung der Ressorts rechnet und wann man in die Anhörungsphase geht?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004287"><name><vorname>Rita</vorname><nachname>Hagl-Kehl</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin  BMJV</rolle_kurz></rolle></name></redner>Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:</p>
      <p klasse="J_1">Dazu kann ich Ihnen leider keine zeitlichen Angaben machen, weil es eben die anderen Ressorts sind, die sich melden müssen.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Weitere Zusatzfrage?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004333"><name><vorname>Christian</vorname><nachname>Kühn</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion><ortszusatz>(Tübingen)</ortszusatz></name></redner>Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Eine weitere Zusatzfrage zu dem Bestellerprinzip; auch das bezieht sich auf einen Gesetzentwurf, den Frau Barley vor einiger Zeit als Referentenentwurf präsentiert hat. Können Sie sagen, ob Sie noch in diesem Jahr zu einer weiteren Klärung mit dem Bauministerium kommen wollen, oder ist das ein Vorhaben, das Sie nicht mehr verfolgen möchten?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004287"><name><vorname>Rita</vorname><nachname>Hagl-Kehl</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin  BMJV</rolle_kurz></rolle></name></redner>Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:</p>
      <p klasse="J_1">Wir wollen nach wie vor zu einer weiteren Klärung mit dem zuständigen Bundesministerium des Innern und für Bau kommen. Aber, wie gesagt, dazu haben wir auch noch keine zeitliche Vorgabe.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank.</p>
      <p klasse="J">Wir kommen zur Frage 4 der Abgeordneten Canan Bayram:<a id="S13035" name="S13035" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="p">Welchen Inhalt soll der – laut des Beschlusses des Koalitionsausschusses vom 17. Juni 2019 – bis August 2019 vorzulegende Gesetzentwurf der Bundesregierung „für bezahlbare Mieten“ (vergleiche www.tagesspiegel.de/politik/koalitionsausschuss-tagt-in-berlin-grosse-koalition-einigt-sich-bei-reform-der-grundsteuer/24462656.html ) haben, und warum eignen sich die zwei durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten – und in NDR-„Panorama“ am 16. Mai 2019 öffentlich vorgestellten – Gesetzent würfe offenbar noch nicht für eine frühere Verabschiedung im Kabinett ( https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2019/Mietpreisbremse-Kein-Risiko-fuer-Vermieter,mietpreisbremse278.html )?</p>
      <p klasse="J">Frau Staatssekretärin.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004287"><name><vorname>Rita</vorname><nachname>Hagl-Kehl</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin  BMJV</rolle_kurz></rolle></name></redner>Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:</p>
      <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegin, die Bundesregierung kommentiert Beschlüsse der die Koalition tragenden Parteien und Fraktionen nicht. Die Referentenentwürfe eines Gesetzes zur Zusammenführung und Verbesserung der Vorschriften über die zulässige Miethöhe bei Wohnmangel und zur Verlängerung der Betrachtungszeiträume bei ortsüblichen Vergleichsmieten befinden sich derzeit regierungsintern in der Ressortabstimmung. Mit diesen sollen wesentliche Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter erreicht werden. Eine Stellungnahme von Ländern und Verbänden nach Abschluss der Ressortbeteiligung bleibt abzuwarten. Hier gilt eigentlich das Gleiche wie bei Ihrem Kollegen.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Möchten Sie nachhaken, Frau Kollegin?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004665"><name><vorname>Canan</vorname><nachname>Bayram</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Ja. – Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Staatssekretärin, beziehen Sie denn in die Überlegungen, die Sie ausgeführt haben und die in Ihrem Hause stattfinden, aktuelle Debatten, wie zum Beispiel die Debatte über den Mietpreisdeckel, die in Berlin unter Rot-Rot-Grün geführt wird, ein, schauen Sie da hin, oder mit welchen Vorbildern, mit welchen Modellen arbeiten Sie bei den Vorbereitungen?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004287"><name><vorname>Rita</vorname><nachname>Hagl-Kehl</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin  BMJV</rolle_kurz></rolle></name></redner>Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:</p>
      <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegin, die Bundesregierung kommentiert Handeln der Länder eigentlich nicht. In diesem Fall handelt es sich um das Handeln eines Bundeslandes, nämlich Berlins. Wir kommentieren das eigentlich nicht. Wir haben unsere Überlegungen bereits im Vorfeld im großen Rahmen besprochen. Wir haben mit dem Mieterbund, Vermietern und Kommunen gesprochen. Sie wissen ja, wie das Prozedere abläuft. Wir versuchen dann natürlich, einen guten Entwurf hinzubekommen.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Eine weitere Nachfrage?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004665"><name><vorname>Canan</vorname><nachname>Bayram</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Ja. – Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Frau Staatssekretärin, wenn Sie Überlegungen anstellen, die Mietpreise zu bremsen, also nach oben zu begrenzen – auch das ist eine Form des Deckelns –, dann ist vielleicht zu erwarten, dass Sie sich parallele Überlegungen der Bundesländer anschauen, um gegebenenfalls zu dem Ergebnis zu kommen: Da wird etwas getan, was uns gar keinen Rahmen mehr lässt. – Gerade das Land Berlin ist der Ansicht, dass die Gesetzgebungszuständigkeit hierfür bei den Ländern liegt. Insoweit wären Sie doch in der Situation, zu prüfen, wo Ihre Möglichkeiten sind und wo gegebenenfalls Bedarf besteht. Um mal ganz plakativ zu fragen: Wenn Berlin den Mietendeckel einführen würde, müssten Sie dann nicht darüber nachdenken, was das für die Mietpreisbremse bedeutet?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004287"><name><vorname>Rita</vorname><nachname>Hagl-Kehl</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin  BMJV</rolle_kurz></rolle></name></redner>Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:</p>
      <p klasse="J_1">Liebe Kollegin, es geht nicht nur um ein Bundesland. Die Mietenproblematik besteht ja nicht nur im Land Berlin, sondern auch in anderen Bundesländern, zumeist in den Großstädten. Von daher müssen wir uns als Bund auch weiterhin dieser Aufgabe stellen. Solange es aber keine Klagen gibt, dass hier in die Kompetenzen des Bundes eingegriffen wird – in diesem Fall ist das noch nicht so; das kann natürlich passieren; das weiß ich nicht; das kann ich jetzt nicht prophezeien –, bleibt es dem Land Berlin unbelassen, selbst Gesetze zu machen, die eine Mietpreisbremse bzw., wie geplant, einen Mietpreisdeckel vorsehen.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Eine weitere Frage vom Kollegen Kühn.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004333"><name><vorname>Christian</vorname><nachname>Kühn</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion><ortszusatz>(Tübingen)</ortszusatz></name></redner>Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Danke, Herr Präsident, für die Möglichkeit, noch eine Nachfrage zu stellen. – Wir stellen fest, dass sich alle Gesetzentwürfe gerade in der Ressortabstimmung befinden. Damit herrscht also eigentlich Stillstand innerhalb der Bundesregierung, weil es keinen Zeitplan für diese Ressortabstimmung gibt; vielmehr ist das auf unbestimmte Zeit verschoben. Gleichzeitig haben wir in Berlin eine Debatte darüber, ob sich ein Bundesland selbst im Rahmen des öffentlichen Rechts einen Mietendeckel geben darf – sozusagen eine Ausweichhandlung –, weil das Mietrecht nicht funktioniert. Dazu muss doch die Bundesregierung und vor allem das Justizministerium eine Haltung haben. Wollen Sie nun zügig zu mietrechtlichen Regelungen kommen, damit Berlin die angesprochene Maßnahme erst gar nicht ergreifen muss, oder warten Sie jetzt einfach ab, was Berlin macht, und schieben die Ressortabstimmung weiter vor sich her?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004287"><name><vorname>Rita</vorname><nachname>Hagl-Kehl</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin  BMJV</rolle_kurz></rolle></name></redner>Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:</p>
      <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Kollege, ich habe bereits anfangs gesagt: Unser Haus hat seine Arbeit gemacht. Wir haben einen Ressortentwurf geschrieben und an das andere Ministerium, das ebenfalls für die Thematik zuständig ist, weitergegeben. Das heißt, wir haben unsere Hausaufgaben bereits gemacht. Natürlich bleibt nichts anderes übrig, als abzuwarten. Wir können ja einem anderen Ministerium nicht vorschreiben: Ihr habt am nächsten Tag dazu Stellung zu nehmen. – Das geschieht immer in Absprache zwischen den Häusern. Mit unserem Entwurf müssen das Innenministerium und seine Fachleuten in Klausur gehen und die entsprechenden Themen behandeln. Es wird weiter verhandelt, sobald wir eine Stellungnahme bekommen.<a id="S13036" name="S13036" typ="druckseitennummer"/></p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Wir kommen zu Frage 5 des Abgeordneten Stephan Brandner von der AfD-Fraktion:</p>
      <p klasse="p">Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass die europaweite Strafverfolgung durch deutsche Staatsanwaltschaften aufgrund des EuGH-Urteils C-508/18 u. a., wodurch deutsche Staatsanwaltschaften nicht der Erfordernis des unabhängigen Handelns, mithin der Unabhängigkeit gegenüber den Justizministerien genügen und somit keine europäischen Haftbefehle ausstellen dürfen, gefährdet ist (bitte ausführlich begründen), und auf welche Art und Weise soll für den Fall, dass eine diesbezügliche Gefährdung vorliegt, zukünftig die europaweite Strafverfolgung gewährleistet bleiben?</p>
      <p klasse="J">Frau Staatssekretärin.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004287"><name><vorname>Rita</vorname><nachname>Hagl-Kehl</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin  BMJV</rolle_kurz></rolle></name></redner>Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:</p>
      <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Kollege, es besteht nach Auffassung der Bundesregierung keine Gefährdung der europaweiten Strafverfolgung. Für Europäische Haftbefehle, die nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ausgestellt werden, gilt: § 77 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen in Verbindung mit § 131 Absatz 1 Strafprozessordnung bei Fahndungen und § 475 Absatz 3 Strafprozessordnung bei der Strafvollstreckung muss rahmenbeschlusskonform dahin gehend ausgelegt werden, dass nur Gerichte über die Ausstellung Europäischer Haftbefehle entscheiden können. Die Vorbereitung der Entscheidung und Durchführung kann dabei weiterhin den Staatsanwaltschaften obliegen.</p>
      <p klasse="J">Eine entsprechende Handlungsempfehlung hat das BMJV noch am Tag des Urteils per Rundschreiben an die Landesjustizverwaltungen abgegeben. Am 28. Mai 2019 wurden auch die Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälte auf ihrer Tagung in Düsseldorf entsprechend informiert. Bei einer Bund-Länder-Besprechung am 5. Juni 2019, zu der das BMJV unmittelbar nach dem Urteil eingeladen hatte, bestand unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern über diese rechtliche Bewertung weitestgehend Einigung.</p>
      <p klasse="J">Für den Altbestand Europäischer Haftbefehle, die noch von Staatsanwaltschaften ausgestellt wurden, gilt, dass diese schnellstmöglich durch richterliche Europäische Haftbefehle ersetzt werden. Da der EuGH in seinem Urteil entgegen dem Antrag der Europäischen Kommission keine Übergangsfrist vorgesehen hat, kam es darauf an, durch schnelle und praxisnahe Lösungen Störungen im Fahndungsverkehr möglichst zu minimieren. Dies geschah im nationalen Bereich durch die bereits erwähnten Schreiben und die durchgeführten Tagungen.</p>
      <p klasse="J">Zur Unterstützung der Justizpraxis hat das Bundeskriminalamt auf Bitte des BMJV bereits am 29. Mai Listen aller eingestellten deutschen Ausschreibungen erstellt, sortiert nach Bundesländern. Die Liste hat das BMJV den Landesjustizverwaltungen bzw. dem GBA am selben Tag zur Verfügung gestellt. Damit wurde es den Staatsanwaltschaften der Länder vereinfacht, die Verfahren aufzufinden und zeitnah einen neuen Europäischen Haftbefehl bei den Gerichten zu beantragen, der den bestehenden von den Staatsanwaltschaften ausgestellten Europäischen Haftbefehl im Schengener Informationssystem ersetzt. Mit Schreiben vom 18. Juni 2019 hat das BMJV an die Notwendigkeit, neue Europäische Haftbefehle auszustellen, erinnert.</p>
      <p klasse="J">Das BMJV hat zudem am 28. Mai über die Ständige Vertretung in Brüssel und über Eurojust gegenüber den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union angeregt, die bereits im Fahndungssystem einliegenden noch von Staatsanwaltschaften ausgestellten Europäischen Haftbefehle als ausreichende Grundlage für eine Inhaftnahme nach Artikel 12 des Rahmenbeschlusses zu akzeptieren. Im Falle eines Treffers, also einer Festnahme, wird dann umgehend eine gerichtliche Anordnung nachgereicht.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Haben Sie eine Nachfrage, Herr Brandner? – Eigentlich ist das erschöpfend beantwortet.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004678"><name><vorname>Stephan</vorname><nachname>Brandner</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Stephan Brandner (AfD):</p>
      <p klasse="J_1">Wenn es nach der Redezeit ginge, könnte man davon ausgehen, dass es erschöpfend beantwortet wäre. Das ist aber mitnichten erschöpfend beantwortet, Frau Hagl-Kehl. Meine Frage zielte darauf ab, ob Sie eine Gefährdung der Lage sehen. Sie haben ganz zu Anfang Ihrer Antwort, glaube ich, gesagt: Nein, da droht nichts.</p>
      <p klasse="J">Der Deutsche Richterbund – ich unterstelle, dass das nicht irgendjemand ist – sieht eine sehr große Gefahr und eine Unklarheit, ob überhaupt noch europaweite Fahndungen aufgrund deutscher Haftbefehle umgesetzt werden können. Der Deutsche Richterbund sagt auch, dass durch eine jahrelange Blockadehaltung der Politik eine schmerzhafte Sicherheitslücke drohe. Jetzt sagen Sie: Da droht überhaupt nichts. – Wie interpretieren Sie dann die Äußerung des Deutschen Richterbundes, die vom 27. Mai 2019 stammt?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004287"><name><vorname>Rita</vorname><nachname>Hagl-Kehl</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin  BMJV</rolle_kurz></rolle></name></redner>Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:</p>
      <p klasse="J_1">Wenn sie vom 27. Mai stammt, dann heißt das: Die Ereignisse und Handlungen, die ich Ihnen gerade geschildert habe, haben danach stattgefunden, und damit haben wir wahrscheinlich auch die Lage bereinigt und hier für Aufklärung gesorgt. Mein Kollege hat Ihnen heute schon im Ausschuss erklärt, dass keine Gefährdung droht.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Eine weitere Zusatzfrage?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004678"><name><vorname>Stephan</vorname><nachname>Brandner</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Stephan Brandner (AfD):</p>
      <p klasse="J_1">Ja, eine kurze. – Sind denn schon deutsche Haftbefehle aufgehoben worden, wenn ja, wie viele, und auf welche Delikte bezogen sie sich?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004287"><name><vorname>Rita</vorname><nachname>Hagl-Kehl</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin  BMJV</rolle_kurz></rolle></name></redner>Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:</p>
      <p klasse="J_1">Auch diese Frage wurde heute schon im Ausschuss beantwortet: Es wurden keine Haftbefehle aufgehoben.</p>
      <kommentar>(Stephan Brandner [AfD]: Keine?)</kommentar>
      <p klasse="O">– Nein – keine deutschen.<a id="S13037" name="S13037" typ="druckseitennummer"/></p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Brandner. – Es gibt eine weitere Frage von Frau Canan Bayram.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004665"><name><vorname>Canan</vorname><nachname>Bayram</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Präsident. – Können Sie sagen, wie viele Tatverdächtige auf freien Fuß gesetzt oder gar nicht erst in Haft genommen wurden, weil die Haftbefehle so fehlerhaft waren, dass sie nicht dazu geführt haben, dass diese Leute trotz Vorliegen der tatsächlichen Umstände wegen der Mangelhaftigkeit der Haftbefehle aktuell noch außer Haft sind? Und: Können Sie mir die Frage beantworten, wie viele davon tatsächlich im Verdacht einer Terrortat stehen?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004287"><name><vorname>Rita</vorname><nachname>Hagl-Kehl</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin  BMJV</rolle_kurz></rolle></name></redner>Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:</p>
      <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegin, auch diese Frage wurde heute bereits im Ausschuss besprochen. Es war eben die Rede von fünf; da hat der Kollege genau aufgepasst. Nur: Die Betonung lag auf deutsche Haftbefehle. Bei allen fünf hat es sich nicht um deutsche gehandelt, und folglich liegen uns auch keine Zahlen vor, dass bereits deutsche Haftbefehle aufgehoben wurden oder jemand auf freien Fuß gesetzt wurde.</p>
      <kommentar>(Canan Bayram [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie wissen schon, dass der Rechtsauschuss nichtöffentlich tagt! Sie können sich jetzt nicht auf den Rechtsausschuss beziehen!)</kommentar>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Wir wollen keine weiteren Nachfragen; zweite Nachfragen gibt es nicht.</p>
      <kommentar>(Canan Bayram [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch!)</kommentar>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Frau Bayram.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004665"><name><vorname>Canan</vorname><nachname>Bayram</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Präsident! Ein Verweis auf einen Ausschuss macht im Plenum doch keinen Sinn, wenn der Ausschuss nichtöffentlich ist.</p>
      <kommentar>(Beifall des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])</kommentar>
      <p klasse="O">Das heißt, Sie können mir doch nicht die Antwort entgegenhalten, ich solle selber aus einer nichtöffentlichen Sitzung berichten, statt selber hier öffentlich zu berichten. Deswegen will ich noch mal festhalten, dass ich darum bitte, dass Sie im Plenum, in einer öffentlichen Sitzung, die Situation hinsichtlich der nicht vollzogenen Haftbefehle darstellen, insbesondere auch gegenüber Leuten, die des Terrors verdächtig sind.</p>
      <kommentar>(Beifall der Abg. Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])</kommentar>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Die Frage hat zunächst einmal den Zweck, eine Antwort zu bekommen. Wenn Sie diese Antwort heute bereits im Ausschuss bekommen haben, ist dieser Zweck der Frage erfüllt. Darüber hinaus haben Sie natürlich die Möglichkeit, diese Frage in der Fragestunde noch mal zu stellen, um sie öffentlich zu machen; das ist Ihr gutes Recht. Deshalb hat die Staatssekretärin Gelegenheit, darauf zu antworten.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004287"><name><vorname>Rita</vorname><nachname>Hagl-Kehl</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin  BMJV</rolle_kurz></rolle></name></redner>Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:</p>
      <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegin, ich habe nicht gesagt, ich verweigere Ihnen die Antwort, weil sie bereits gegeben wurde; aber ich habe noch mal darauf verwiesen, dass Ihnen genau diese Antwort heute schon mal gegeben wurde. Ich habe vorhin gesagt: Es gab keine deutschen Haftbefehle, die aufgehoben wurden, sondern es gab nur fünf Haftbefehle, die nicht deutsche Haftbefehle waren und aufgehoben wurden.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank. –</p>
      <p klasse="O">Ich rufe die Frage 6 des Abgeordneten Stephan Brandner auf:</p>
      <p klasse="p">Kann die Bundesregierung ausschließen, dass, gestützt auf dem EuGH-Urteil C-508/18 u. a., per nationalem Haftbefehl gesuchte Beschuldigte in Deutschland diese durch Generalstaatsanwaltschaften ausgestellten nationalen Haftbefehle vor dem EuGH für nichtig erklären lassen (bitte ausführlich begründen), und, wenn nein, welche Vorkehrungen gedenkt die Bundesregierung zusammen mit den Landesjustizministern zu treffen, um die Vollstreckbarkeit der Haftbefehle auch im Lichte des oben genannten Urteils sicherzustellen?</p>
      <p klasse="J">Frau Staatssekretärin.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004287"><name><vorname>Rita</vorname><nachname>Hagl-Kehl</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin  BMJV</rolle_kurz></rolle></name></redner>Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:</p>
      <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege, das von Ihnen angesprochene Urteil des EuGH hat keine Auswirkung auf die innerdeutsche Rechtslage und Rechtspraxis zur Ausstellung internationaler Haftbefehle. Der EuGH ist gemäß Artikel 19 des Vertrags über die Europäische Union lediglich für die Auslegung und Anwendung des europäischen Rechts zuständig. Rechtsfragen des nationalen Rechts kann er nicht entscheiden und Maßnahmen nationaler Behörden, die auf nationalem Recht beruhen, nicht für nichtig erklären.</p>
      <p klasse="J">Ein internationaler Haftbefehl wird in Deutschland grundsätzlich richterlich angeordnet und nicht von der Staatsanwaltschaft erlassen. Dies ergibt sich aus den Vorschriften der Strafprozessordnung, insbesondere aus § 114 Absatz 1 für den Untersuchungshaftbefehl. Im Grundgesetz ist der Richtervorbehalt für Freiheitsentziehungen in Artikel 104 Absatz 2 verankert. Der einzige Fall, in dem die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl ausstellen kann, ist der Vollstreckungshaftbefehl gemäß § 457 Strafprozessordnung. Dieser kann angeordnet werden, wenn sich eine bereits durch ein Gericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilte Person nicht dem Vollzug stellt.<a id="S13038" name="S13038" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="J">Die für die Anordnung der Freiheitsentziehung erforderliche richterliche Entscheidung besteht in diesen Fällen in dem rechtskräftigen Strafurteil, durch das der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. Ein Europäischer Haftbefehl, auf welchen sich das von Ihnen genannte Urteil des EuGH bezieht, ist kein Haftbefehl im Sinne des deutschen Rechts. Nach deutschem Verständnis handelt es sich beim Europäischen Haftbefehl im Wesentlichen um ein Fahndungsinstrument, nämlich um eine Ausschreibung zur Festnahme nach § 131 Absatz 1 Strafprozessordnung.</p>
      <p klasse="J">Voraussetzung des Europäischen Haftbefehls ist stets ein nationaler Haftbefehl. Auf der Basis des nationalen Haftbefehls kann dann auf der zweiten Stufe ein Europäischer Haftbefehl ausgestellt werden. Ich kann Ihre Frage also dahin gehend beantworten, dass die Bundesregierung es in der Tat ausschließt, dass der EuGH durch Generalstaatsanwaltschaften ausgestellte nationale Haftbefehle für nichtig erklärt.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Haben Sie eine Nachfrage, Herr Brandner?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004678"><name><vorname>Stephan</vorname><nachname>Brandner</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Stephan Brandner (AfD):</p>
      <p klasse="J_1">Ja. – Im Kern geht es ja darum, dass der Europäische Gerichtshof festgestellt hat, dass die deutschen Staatsanwaltschaften nicht unabhängig sind, weil sie weisungsgebunden sind. Wir wissen alle, dass die deutschen Staatsanwaltschaften hierarchisch aufgebaut sind und an der Spitze dann jeweils der politisch Verantwortliche, der Minister, steht. Das ist, glaube ich, der Ansatzpunkt für den Europäischen Gerichtshof, zu sagen: Also, das mit der Gewaltenteilung in Deutschland funktioniert offenbar nicht, jedenfalls nicht so, wie wir als EU uns das vorstellen. – Das ist für Deutschland eigentlich eine peinliche Geschichte, die da abgelaufen ist.</p>
      <p klasse="J">Jetzt gibt es ja seit Langem nicht nur aus der AfD Stimmen, die fordern, dass die §§ 146, 147 Gerichtsverfassungsgesetz – also die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft; „der Ober sticht den Unter“ – geändert werden, dass die Staatsanwaltschaften nicht mehr hierarchisch gegliedert werden, sondern unabhängig agieren können. Auch der Deutsche Richterbund und viele andere Institutionen fordern das. Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen dazu, das Gerichtsverfassungsgesetz entsprechend zu ändern, sodass es unseren Ansprüchen an eine Gewaltenteilung und vor allem auch den Ansprüchen des Europäischen Gerichtshofes an die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften genügt?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004287"><name><vorname>Rita</vorname><nachname>Hagl-Kehl</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin  BMJV</rolle_kurz></rolle></name></redner>Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:</p>
      <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Kollege, ich habe in meiner Antwort gerade versucht, Ihnen zu erklären, dass in Deutschland ein Haftbefehl von einem Richter ausgestellt wird – das, glaube ich, wissen Sie selbst am besten – und eben nicht von einem Staatsanwalt. Darum gibt es hier keinen Grund, dies zu ändern.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Zur Beantwortung steht die Parlamentarische Staatssekretärin Kerstin Griese bereit.</p>
      <p klasse="J">Ich rufe die Frage 7 der Kollegin Kordula Schulz-Asche auf:</p>
      <p klasse="p">Wie hoch beziffert die Bundesregierung die finanziellen Mehrbelastungen für pflegebedürftige Menschen, wenn bei der Einführung eines Tarifvertrags in der Altenpflege nach der aktuellen Finanzierungslogik der Pflegeversicherung die steigenden Löhne in der Altenpflege zugleich steigende Eigenanteile der pflegebedürftigen Menschen nach sich ziehen, und hält die Bundesregierung diese finanzielle Mehrbelastung für zumutbar?</p>
      <p klasse="J">Frau Staatssekretärin.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003440"><name><vorname>Kerstin</vorname><nachname>Griese</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin  BMAS</rolle_kurz></rolle></name></redner>Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales:</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Frau Kollegin Schulz-Asche, Sie sprechen das Gesetz für bessere Löhne in der Pflege an. Weil wir ja noch nicht wissen, wie der zukünftige Inhalt tarifgestützter Arbeitsbedingungen sein wird – genauso wie wir noch nicht wissen, was der zukünftige Inhalt der Vorschläge der Pflegekommission, die Empfehlungen über Mindestarbeitsbedingungen aussprechen soll, sein wird; diese beiden Lösungsmöglichkeiten werden ja im Gesetz angeboten –, können wir noch nicht vorhersagen, wie sich die Kosten daraus entwickeln; deshalb lassen sich die Kosten noch nicht quantifizieren.</p>
      <p klasse="J">Die Bundesregierung geht aber davon aus, dass eine Verbesserung der Entlohnung in der Pflege eine Anhebung der Leistungsbeträge und damit einhergehend natürlich auch eine weiter verbesserte Finanzausstattung der Pflegeversicherung erforderlich macht. Dabei sieht die Bundesregierung vor, Pflegebedürftige und ihre Familien vor einer Überforderung bei den Eigenanteilen in der Pflege zu schützen. Unser Ziel ist, einen Anstieg der gesamten Sozialversicherungsbeiträge über 40 Prozent zu vermeiden.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Möchten Sie eine Nachfrage stellen?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004405"><name><vorname>Kordula</vorname><nachname>Schulz-Asche</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Ja, sehr gerne möchte ich eine Nachfrage stellen. – Lassen Sie mich vorwegschicken, dass ich es durchaus begrüße, dass die Bundesregierung nach so vielen Jahren jetzt versucht, tatsächlich auch in der Pflege Tariflöhne umzusetzen. Trotzdem – das haben Sie richtig beschrieben – ist die Folge dieser Maßnahmen nach der jetzigen Logik eben eine zusätzliche Belastung der Pflegebedürftigen.<a id="S13039" name="S13039" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="J">Sie haben gesagt, Sie wissen noch nicht genau, wie hoch die Summe sein wird, die auf die Pflegebedürftigen zukommt. Das IGES Institut geht ja von ungefähr 5,2 Milliarden Euro zusätzlich aus. Wir haben letztes Jahr in den östlichen Bundesländern gesehen, welche Konsequenzen dies für die Eigenanteile gerade auch für pflegerische Leistungen hatte.</p>
      <p klasse="J">Auch wenn Sie noch nicht die genaue Höhe kennen, müssen Sie nach der jetzigen Systematik der Pflegeversicherung ja mitbedenken, dass genau dieser Effekt eintritt. Deswegen frage ich Sie noch einmal: Welche Maßnahmen prüft die Bundesregierung gerade, um zu verhindern, dass alle Qualitätsverbesserungen einschließlich der Tarifverträge dazu führen, dass Pflegebedürftige und ihre Familien in Zukunft noch stärker finanziell belastet werden? Im Moment liegt allein der Eigenanteil für pflegerische Leistungen schon bei 655 Euro pro Monat oder wahrscheinlich schon darüber. Hier besteht also dringender Handlungsbedarf. Was plant die Bundesregierung in diesem Fall?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003440"><name><vorname>Kerstin</vorname><nachname>Griese</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin  BMAS</rolle_kurz></rolle></name></redner>Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales:</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank für Ihre Nachfrage, Frau Kollegin. – Da die Entscheidung, ob der neugegründete Arbeitgeberverband mit den Gewerkschaften zu einem Tarifvertrag kommt und wie dieser aussieht, aussteht und wir diese Möglichkeit ja in dem neuen Gesetz vorgesehen haben, können wir die Kosten nicht genau quantifizieren. Deshalb können wir auch noch nichts planen. Dasselbe gilt für den Fall, dass eine Lösung über die Mindestlohnkommission entwickelt wird.</p>
      <p klasse="J">Für den Bereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist wichtig, dass wir mit diesem Gesetz überhaupt erst diese Wege eröffnet haben. Das ist ein großer Fortschritt; denn bisher war es aufgrund der Situation in der Pflege mit einem hohen Anteil von kirchlichen Trägern, einem Anteil von anderen gemeinnützigen Trägern und einem Anteil von privaten Trägern nicht möglich, einen Tarifvertrag für allgemein verbindlich zu erklären. Die Bundesregierung ist sehr froh, dass in großem Einvernehmen auch mit den kirchlichen Trägern ein Weg gefunden worden ist, wie ein neu zu entwickelnder Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt werden kann. Wenn es so weit ist, werden wir uns selbstverständlich auch um die Finanzierung kümmern. Ich kann Ihnen noch einmal bestätigen, dass unser Ziel dabei ist, die Angehörigen nicht weiter zu belasten.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Eine weitere Nachfrage?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004405"><name><vorname>Kordula</vorname><nachname>Schulz-Asche</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Ja. – Wie gesagt, ich begrüße auch, dass hier Tariflöhne endlich flächendeckend möglich werden. Das Problem ist auch erst einmal gar nicht die Höhe der Löhne, sondern die Frage ist, wie Sie die derzeitige Systematik der Pflegeversicherung verändern, um zu verhindern – das ist ja, wenn ich es richtig verstanden habe, auch Ihr Anliegen –, dass alle Qualitätsverbesserungen in der Pflege zu Mehrbelastungen führen. Die Höhe – da gebe ich Ihnen recht – können Sie im Moment noch nicht abschätzen; da können wir uns nur auf Studien, zum Beispiel des IGES, stützen. Aber wie können wir verhindern, dass alle Verbesserungen, zum Beispiel mehr Personal oder andere Pflegekonzepte, dazu führen, dass in der aktuellen Systematik der Pflegeversicherung ausschließlich die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen belastet werden und später, wenn die Angehörigen es nicht mehr leisten können, sogar noch die Sozialhilfe der Kommunen, also die Hilfe zur Pflege, in Anspruch genommen wird? Diese Angst ist ja gerade auf der Seite der Pflegebedürftigen vorhanden, wenn wir jetzt über Gesetze wie das Tariflohngesetz sprechen.</p>
      <p klasse="J">Deswegen noch einmal meine Frage: Welche systematische Veränderung in der Struktur der Pflegeversicherung wird im Moment in der Bundesregierung diskutiert? Es werden ja strukturell umfassende Reformen nötig. Welche Veränderungen werden im Moment diskutiert, um zu verhindern – was Sie ja auch wollen –, dass die Pflegebedürftigen zusätzlich belastet werden?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003440"><name><vorname>Kerstin</vorname><nachname>Griese</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin  BMAS</rolle_kurz></rolle></name></redner>Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales:</p>
      <p klasse="J_1">Liebe Frau Kollegin Schulz-Asche, ich bin mir sicher, dass das Bundesministerium für Gesundheit dazu einen geeigneten Vorschlag machen wird, der dann auch in der Bundesregierung abgestimmt werden wird.</p>
      <p klasse="J">Ich würde aber gerne die Begleitdiskussion zu dem Gesetz für bessere Löhne in der Pflege nicht mit Ängsten verbinden, sondern will ausdrücklich sagen, dass bessere Löhne in der Pflege auch zu besserer Pflege führen, weil eine höhere Zufriedenheit der Pflegekräfte natürlich auch bedeutet, dass sie mehr Zeit für die Pflegebedürftigen haben. Viele wünschen sich, dass sie mehr Zeit hätten, weil sie so ihre Arbeit besser machen können. Es wird außerdem gefordert – das ist unser Hauptanliegen dabei –, dass die Arbeit, die Pflegekräfte in diesem Land machen, gewürdigt wird. Wir brauchen dringend mehr Pflegekräfte. Sie wissen ja auch, dass ein anderer Teil der Konzertierten Aktion Pflege sich darauf konzentriert, dass wir mehr Pflegekräfte gewinnen wollen. Dieser Teil der Arbeitsgruppe 5 der Konzertierten Aktion Pflege ist nun mit diesem Gesetz für bessere Löhne in der Pflege vorgelegt worden, und auch in vielen anderen Bereichen kommen wir voran, die Pflege zu verbessern. Das würde ich gerne nicht mit Ängsten, sondern mit der Zuversicht verbinden, dass sich jeder Mensch in diesem Land darauf verlassen können muss, dass er im Alter gut gepflegt wird.</p>
      <kommentar>(Gabriele Katzmarek [SPD]: Gute Antwort!)</kommentar>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Für eine weitere Frage hat sich die Abgeordnete Filiz Polat gemeldet.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004857"><name><vorname>Filiz</vorname><nachname>Polat</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Parlamentarische Staatssekretärin Griese, Minister Hubertus Heil hat – die Kollegin Kordula Schulz-Asche hat es gesagt – vornehmlich die Pflegeversicherung als Finanzierungsmodell gesehen, aber auch Steuerzuschüsse aus dem Bundeshaushalt nicht ausgeschlossen, je nachdem, wie die Lohnkalkulationen aussehen. Sind diese Zuschüsse schon im Haushalt 2020 eingestellt?<a id="S13040" name="S13040" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003440"><name><vorname>Kerstin</vorname><nachname>Griese</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin  BMAS</rolle_kurz></rolle></name></redner>Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales:</p>
      <p klasse="J_1">Liebe Frau Kollegin Polat, der Bundesminister für Arbeit und Soziales hat sich, wie es sich für ihn gehört, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege gekümmert und wird keine Vorschläge zur Entwicklung der Pflegeversicherung machen. Das wird das Bundesministerium der Gesundheit tun; denn die Konzertierte Aktion Pflege besteht ja aus mehreren verschiedenen Themenbereichen. Sie haben zu Recht angesprochen, dass auch der Bundesarbeitsminister daran beteiligt war, genauso wie der Bundesgesundheitsminister und die Bundesfamilienministerin, weil die Pflege eben so viele verschiedene Bereiche umfasst: von der Gewinnung der Nachwuchskräfte über die Arbeitsbedingungen in der Pflege bis hin zur Finanzierung. Sie können sicher sein, dass das ein Gesamtvorhaben der Bundesregierung ist, mit dem wir gute Lösungen für diese wichtige Zukunftsfrage finden.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Dann gehen wir weiter zur Frage 8, die der Abgeordnete Paul Viktor Podolay von der AfD gestellt hat:</p>
      <p klasse="p">Wird die Bundesregierung die im Entwurf der 6. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung enthaltenen undefinierten Begriffe „bestmögliches Behandlungsergebnis“ bzw. „regelhaft erreichbares Behandlungsergebnis“, welche künftig bei der Bemessung des Grades der Behinderung zu berücksichtigen sind, noch näher konkretisieren bzw. erklären, was damit gemeint sein soll ( http://infothek.paritaet.org/pid/fachinfos.nsf/0/d1b5c893b161af93c125835300438b40/$FILE/Entwurf_6-%C3%84ndVO-VersMedV_2018-08-28. pdf ; www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jpr-   NLARADG000419&amp;cmsurl=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.isp )?</p>
      <p klasse="J">Frau Staatssekretärin.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003440"><name><vorname>Kerstin</vorname><nachname>Griese</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin  BMAS</rolle_kurz></rolle></name></redner>Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales:</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie sprechen die Versorgungsmedizin-Verordnung an. Das ist eine Verordnung, die der Minister erlässt und die eine Bundesratszustimmung braucht. Diese Verordnung wird derzeit überarbeitet; sie ist schon ein bisschen älter. Sie muss an den medizinischen Fortschritt angepasst werden, und vor allem wollen wir, dass sie noch teilhabeorientierter ausgerichtet wird. Sie befindet sich aber noch im Bearbeitungsstadium.</p>
      <p klasse="J">Bei den Anhörungen, die wir im Oktober 2018 hatten, haben sowohl die Bundesländer als auch die Verbände der Menschen mit Behinderung verschiedene Punkte vorgetragen. Für diese hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jetzt schon Lösungsvorschläge entwickelt. Außerdem hatten wir im Mai 2019 noch einmal eine ausführliche Besprechung mit dem Deutschen Behindertenrat, der wiederum weitere Punkte benannt hat, die jetzt geprüft werden. Erst im Anschluss daran werden wir über das weitere Vorgehen bei der Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung entscheiden. Auch der von Ihnen nachgefragte Begriff des „bestmöglichen Behandlungsergebnisses“ wird dann geklärt werden.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Haben Sie eine Nachfrage, Herr Kollege?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004855"><name><vorname>Paul Viktor</vorname><nachname>Podolay</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Paul Viktor Podolay (AfD):</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Präsident. – 7,8 Millionen Menschen in Deutschland sind schwerbehindert. Befürchtet die Bundesregierung angesichts der Unklarheiten in der Verordnung einen Anstieg der Zahl der Klagen vor Sozialgerichten?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003440"><name><vorname>Kerstin</vorname><nachname>Griese</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin  BMAS</rolle_kurz></rolle></name></redner>Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales:</p>
      <p klasse="J_1">Das befürchten wir nicht, sondern unser Ansinnen ist, die Versorgungsmedizin-Verordnung jetzt erst einmal von Fachleuten, von Ärztinnen und Ärzten, prüfen zu lassen, Vorschläge zu erarbeiten, wie sie verbessert und auch an die aktuellen Entwicklungen, zum Beispiel im Bereich der Hilfs- und Heilmittel, angepasst werden kann. Diese Vorschläge diskutieren wir aber zunächst intensiv mit den Verbänden der Menschen mit Behinderung, von denen durchaus Befürchtungen vorgetragen wurden, dass es zu Verschlechterungen kommen könnte. Unser Ziel ist ausdrücklich, dass es keine Verschlechterung für die Menschen mit Behinderung gibt. Deshalb ist das jetzt noch im Bearbeitungsstadium. Wir werden Sie sicherlich informieren, wenn wir da einen Schritt weiter sind. Wir haben auch einige Informationen dazu auf unserer Homepage, die Sie sich gerne ansehen können.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Haben Sie eine weitere Nachfrage? – Keine. Vielen Dank.</p>
      <p klasse="J">Dann verlassen wir den Bereich des Ministeriums für Arbeit und Soziales schon wieder.</p>
      <p klasse="J">Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung auf. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Silberhorn bereit.</p>
      <p klasse="J">Die erste Frage ist die Frage 9 des Abgeordneten Paul Viktor Podolay:</p>
      <p klasse="p">Welche konkreten militärischen Fähigkeiten stellt die Bundeswehr der NATO in den Bereichen „kollektive Verteidigung, Abschreckung und Krisenmanagement“ bereit, und welche Fähigkeiten konnte Deutschland in den letzten neun Jahren aus der Sicht des Bundesministeriums der Verteidigung nicht ausreichend verbessern?</p>
      <p klasse="J">Herr Staatssekretär.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003636"><name><vorname>Thomas</vorname><nachname>Silberhorn</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVg</rolle_kurz></rolle></name></redner>Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung:<a id="S13041" name="S13041" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Präsident. – Die Mitgliedstaaten der NATO leisten definierte Fähigkeitsbeiträge, die in Summe die Gesamtfähigkeiten des Bündnisses ausmachen. Deutschland beteiligt sich mit Fähigkeitsbeiträgen in den militärischen Bereichen Land, Luft, Marine, Spezialkräfte und Unterstützung. Im Wesentlichen bringt die Bundeswehr alle in diesen Bereichen vorhandenen militärischen Fähigkeiten der Bundeswehr in die NATO ein. Ausgenommen sind lediglich die Fähigkeiten, die ausschließlich nationalen Vorbehalten unterliegen, beispielsweise Fähigkeiten des nationalen Risiko- und Krisenmanagements.</p>
      <p klasse="J">Die Bundeswehr war seit 1990 stark auf das internationale Krisenmanagement ausgerichtet. Seit den Entwicklungen in der Ostukraine und auf der Krim rückt die Bündnis- und Landesverteidigung wieder deutlich in den Fokus. In dieser Hinsicht bestehen Fähigkeitsdeltas, die wir schnellstmöglich beheben wollen. Dazu wurden mit den Trendwenden Finanzen, Personal und Material die Weichen gestellt, um die Bundeswehr hier auf ein stärkeres Fundament zu stellen. Die Bundeswehr wächst seit 2014 wieder sowohl im Finanz- als auch im Personal- und Materialbereich. Es ist nun wichtig, die Entwicklung des Verteidigungsbudgets zu verstetigen, um diese Trendwenden fortführen zu können.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Eine Nachfrage, Herr Kollege?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004855"><name><vorname>Paul Viktor</vorname><nachname>Podolay</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Paul Viktor Podolay (AfD):</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, meine Frage und Ihre Antwort beziehen sich auf das geltende Strategische Konzept der NATO 2010, das ursprünglich bis 2020 gedacht war, also für zehn Jahre. Zieht das Bundesministerium der Verteidigung diesbezüglich eine Bilanz? Und welche Vorhaben bzw. vorrangigen Ziele planen und verfolgen Sie für die NATO-Strategieagenda ab 2020?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003636"><name><vorname>Thomas</vorname><nachname>Silberhorn</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVg</rolle_kurz></rolle></name></redner>Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung:</p>
      <p klasse="J_1">Die NATO-Planungsstrategie und auch die Planungen, die wir gemeinsam in der Europäischen Union vornehmen, haben wir konkretisiert durch das Weißbuch über die Zukunft der Bundeswehr und die Verteidigungspolitik in Deutschland, das 2016 vorgelegt worden ist. Auf der Grundlage dieses Weißbuches haben wir im letzten Jahr eine Konzeption der Bundeswehr vorgestellt, die qualitative Vorgaben für die Fähigkeiten der Bundeswehr beinhaltet. Auf dieser Basis sind im September letzten Jahres mit dem Fähigkeitsprofil der Bundeswehr auch die quantitativen Zielsetzungen erfolgt. Das setzen wir nun in voller Übereinstimmung mit unseren Planungen in der NATO wie in der EU um. Die klare Zielsetzung ist, dass wir unsere Fähigkeiten so ausgestalten, dass wir alle international geforderten und national erforderlichen Fähigkeiten vollständig realisieren können.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Dann kommen wir zur Frage 10 der Abgeordneten Filiz Polat:</p>
      <p klasse="p">Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um für die von der Bundesministerin der Verteidigung, Ursula von der Leyen, versprochene unbürokratische Lösung bei den bisher von den Kommunen vorgeleisteten Kosten im Zusammenhang mit dem Moorbrand in Meppen einzutreten ( www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsland/Moorbrand-Kommunen-warten-auf-Entschaedigung,moorbrand1006.html ), und weshalb ist keine Übernahme erfolgt, obwohl die Höhe der Amtshilfeersuchen dem Bundesministerium der Verteidigung bereits Ende Januar 2019 bekannt war (Ausschussdrucksache 19(12)351)?</p>
      <p klasse="J">Herr Staatssekretär.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003636"><name><vorname>Thomas</vorname><nachname>Silberhorn</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVg</rolle_kurz></rolle></name></redner>Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung:</p>
      <p klasse="J_1">Herr Präsident, vielen Dank. – Für die geleistete Amtshilfe und die Unterstützungsleistungen anlässlich des Moorbrands in Meppen hat die Bundeswehr bereits 5,5 Millionen Euro an die betroffenen Landkreise, Städte und Gemeinden, auch an das Deutsche Rote Kreuz, das Technische Hilfswerk und die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen ausgezahlt. Wir sind damit unserer Zusage nachgekommen, so schnell und so unbürokratisch wie möglich für entstandene Kosten aufzukommen.</p>
      <p klasse="J">Allerdings müssen uns haushalterisch abrechnungsfähige Rechnungen vorliegen. Insofern gibt es bei drei noch nicht oder nicht vollständig bezahlten Rechnungen Nachfragen im Rahmen der formellen Rechnungsprüfung. Sobald uns alle erforderlichen Informationen vorliegen und die hierzu noch laufenden Abstimmungen abgeschlossen sind, werden auch diese offenen Rechnungen umgehend in der anzuerkennenden Höhe beglichen werden.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Dazu haben Sie sicher eine Nachfrage.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004857"><name><vorname>Filiz</vorname><nachname>Polat</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Präsident. – Diese offenen Rechnungen sind ja seitens Ihres Ministeriums letzte Woche schon dem NDR mitgeteilt worden – wahrscheinlich, als ich meine Frage eingereicht habe. Da sprachen Sie von bezahlten Rechnungen in Höhe von 4,7 Millionen Euro. Offen sind noch Rechnungen bei den meistbetroffenen Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim. Hier wird in dem NDR-Bericht die Zahl von, ich glaube, 1,5 Millionen Euro genannt. Können Sie konkretisieren, ob das die beteiligten Katastrophenschutzorganisationen oder die Feuerwehren der Landkreise selbst betrifft?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003636"><name><vorname>Thomas</vorname><nachname>Silberhorn</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVg</rolle_kurz></rolle></name></redner>Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung:</p>
      <p klasse="J_1">Also, der aktuelle Stand ist, wie mitgeteilt, dass wir etwa 5,5 Millionen Euro ausgezahlt haben. Offen sind zwei Rechnungen, die am 6. Mai bei uns eingegangen sind. Eine Rechnung des Landkreises Grafschaft Bent­heim in Höhe von 628 000 Euro ist sehr umfangreich und wird noch geprüft. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, wird auch hier gezahlt. Die zweite Rechnung des Landkreises Wittmund über eine Rechnungssumme von etwa 306 000 Euro ist noch unvollständig und muss ergänzt werden. Insofern warten wir auf weitere Informationen, sind aber dann in der Lage, das zügig zu bearbeiten.<a id="S13042" name="S13042" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="J">Eine dritte Rechnung, die noch nicht vollständig beglichen ist, stammt vom Landkreis Emsland. Hier wurden bereits über 830 000 Euro gezahlt. Offen ist ein Teilbetrag von knapp 60 000 Euro für geltend gemachte Personalkosten für Mitarbeiter des Landratsamtes. Hier ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vorgesehen, dass ohnehin entstandene Personalkosten für Mitarbeiter nicht im Wege der Amtshilfe zu erstatten sind. Hier sprechen wir noch miteinander. Die Personalmehrkosten, die sich aus Zeitzuschlägen, aus Zulagen und aus Reisekosten ergeben, sind bereits erstattet worden.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Weitere Zusatzfrage, Frau Polat?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004857"><name><vorname>Filiz</vorname><nachname>Polat</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Sind auch Kosten vom Landkreis Osnabrück geltend gemacht worden, und sind die bezahlt worden?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003636"><name><vorname>Thomas</vorname><nachname>Silberhorn</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMVg</rolle_kurz></rolle></name></redner>Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung:</p>
      <p klasse="J_1">Wir haben insgesamt 14 Rechnungen erhalten, von denen drei noch nicht oder nicht vollständig bezahlt worden sind. Vom Landkreis Osnabrück liegt uns eine Rechnung über 80 178,65 Euro vor, die bezahlt worden sind bzw. zur Zahlung angewiesen worden sind.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Alles bezahlt. – Vielen Dank.</p>
      <kommentar>(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Angewiesen!)</kommentar>
      <p klasse="J">Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft auf. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel bereit.</p>
      <p klasse="J">Wir kommen zur Frage 11 der Abgeordneten Steffi Lemke:</p>
      <p klasse="p">Welche Position hat die Bundesregierung in den Verhandlungen des EU-Fischereiministerrates am 18. Juni 2019 eingenommen in Bezug auf die Entscheidung, dass der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF) in der nächsten Förderperiode nach 15 Jahren wieder Subventionen für den Bau und die Modernisierung von Fischereischiffen ermöglichen soll, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Entscheidung für die Bekämpfung der Überfischung in den europäischen und weltweiten Meeren ( www.dnr.de/eu-koordination/eu-umweltnews/2019-wasser-meere/fondsdebatte-fuer-meere-und-fischerei-einen-schritt-weiter/ )?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11000616"><name><vorname>Hans-Joachim</vorname><nachname>Fuchtel</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMEL</rolle_kurz></rolle></name></redner>Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft:</p>
      <p klasse="J_1">Frau Kollegin Lemke, die Bundesregierung hat bei den Verhandlungen zum Europäischen Meeres- und Fischereifonds, kurz: EMFF, nachdrücklich auf die Beachtung der Konformität mit den Regelungen der Welthandelsorganisation hingewiesen und insbesondere hervorgehoben, dass die Forderungen gemäß EMFF zu keiner Kapazitätserhöhung führen dürfen. Insbesondere in der Schlussphase der Verhandlungen sind noch einmal Verschärfungen in dem Verordnungsvorschlag aufgenommen worden, die die Kapazitätsneutralität sicherstellen sollen.</p>
      <p klasse="J">Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, den Anteil der Mittel für die Fischereikontrolle und für die Datenerhebung deutlich zu erhöhen. Diese Positionen wird die Bundesregierung auch im jetzt anstehenden Trilogverfahren weiter verfolgen.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Haben Sie eine Nachfrage, Frau Kollegin?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11002720"><name><vorname>Steffi</vorname><nachname>Lemke</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank für die Antwort bis hierher. – Ich würde gerne eine Nachfrage stellen: Laut EU-Kommission sind Ende des Jahres 2018 in Nord- und Ostsee noch immer 41 Prozent der Bestände überfischt. Falls sich die Bundesregierung mit der jetzt von Ihnen geschilderten Position „keine Beihilfen für Kapazitätserweiterungen“ nicht durchsetzen sollte – der Ausgang des Trilogverfahrens ist ja noch offen –: Welche Auswirkungen hätte das nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Fischbestände in Nord- und Ostsee?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11000616"><name><vorname>Hans-Joachim</vorname><nachname>Fuchtel</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMEL</rolle_kurz></rolle></name></redner>Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft:</p>
      <p klasse="J_1">Zunächst einmal erhoffen wir uns natürlich, dass wir uns mit dieser Position durchsetzen. Die Abstimmungsverhältnisse in den Gremien bieten die Chance, dass Kapazitäten so beibehalten werden. Wir gehen davon aus, dass es gelingt.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Weitere Zusatzfrage?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11002720"><name><vorname>Steffi</vorname><nachname>Lemke</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Gut. Da ich Sie darin gerne unterstützen möchte, verzichte ich auf das Nachbohren, was die Auswirkungen im Falle des Scheiterns wären, und wünsche Ihnen viel Erfolg.</p>
      <p klasse="J">Ich will an einer anderen Stelle noch mal nachfragen. Der Internationale Rat für Meeresforschung hat empfohlen, im nächsten Jahr den Fang auf Dorsch in der östlichen Ostsee und auf Hering in der westlichen Ostsee komplett einzustellen. Soweit ich weiß, unterstützt auch das Thünen-Institut diese Positionierung. Hat das bei den gegenwärtigen Verhandlungen bereits eine Rolle gespielt? Wie ist Ihre Einschätzung darüber, ob dieser wissenschaftlichen Empfehlung des Internationalen Rates nachgekommen wird?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11000616"><name><vorname>Hans-Joachim</vorname><nachname>Fuchtel</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMEL</rolle_kurz></rolle></name></redner>Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft:</p>
      <p klasse="J_1">Ich möchte da noch keine abschließende Einschätzung abgeben. Wir sind dafür eingetreten, dass die Fangquoten auf jeden Fall reduziert, der Fang aber möglicherweise nicht ganz eingestellt wird. Zurzeit gibt es eine Diskussion darüber, und wir gehen davon aus, dass diese Einstellung stattfindet, allerdings nicht endgültig, sondern vorübergehend.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank.<a id="S13043" name="S13043" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="J">Ich rufe die Frage 12 der Abgeordneten Steffi Lemke auf:</p>
      <p klasse="p">In welchen internationalen Abkommen hat sich die Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft verpflichtet, umweltschädliche Subventionen abzubauen und die Überfischung der Weltmeere zu beenden (bitte um Angabe des Zeitrahmens und Umsetzungsstandes)?</p>
      <p klasse="J">Herr Staatssekretär.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11000616"><name><vorname>Hans-Joachim</vorname><nachname>Fuchtel</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMEL</rolle_kurz></rolle></name></redner>Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft:</p>
      <p klasse="J_1">Das nachhaltige Entwicklungsziel 14.6 in den SDGs der Vereinten Nationen sieht vor, dass bis zum Jahr 2020 diejenigen Fischereisubventionen, die zu Überkapazitäten und zur illegalen, nicht gemeldeten und nicht erfassten Fischerei beitragen, abgeschafft werden. Hierüber wird derzeit in der dafür zuständigen Welthandelsorganisation verhandelt. Die Bundesregierung unterstützt nach Kräften die Europäische Kommission, die im Rahmen der Zuständigkeit der EU für die Außenhandelspolitik und die Gemeinsame Fischereipolitik hierfür mandatiert ist. Die EU gehört zu den führenden Kräften, die zu einem Verhandlungsergebnis in der WTO kommen wollen, um dem Entwicklungsziel 14.6 Rechnung zu tragen.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Weitere Nachfrage?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11002720"><name><vorname>Steffi</vorname><nachname>Lemke</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Herr Staatssekretär, jetzt bin ich irritiert. Ich hatte konkret gefragt, welche umweltschädlichen Subventionen in den Abbauplanungen der Bundesregierung vorgesehen sind. Ich habe auch nach Zeitrahmen und Umsetzungsstand gefragt. Eine Antwort darauf haben Sie jetzt überhaupt nicht geliefert. Wenn Sie das jetzt nicht können, würde ich Sie bitten, eine tatsächliche Aufstellung schriftlich nachzuliefern. Ich möchte das gerne präzise wissen.</p>
      <p klasse="J">Ich würde die Nachfrage anschließen wollen, inwieweit denn bei der Verhandlung um die EMFF-Gelder eine Öffnung, eine Erweiterung für Maßnahmen des Meeresschutzes und für den Erhalt der Biodiversität eine Rolle gespielt haben. Wenn Sie beim Abbau der umweltschädlichen Subventionen offensichtlich noch nicht sehr weit vorangekommen sind, ist es ja auch ein Weg, bisherige Zahlungen beispielsweise aus dem EMFF für biodiversitätsfreundliche Maßnahmen und den Meeresschutz zu öffnen. Ist das die Position der Bundesregierung gewesen?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11000616"><name><vorname>Hans-Joachim</vorname><nachname>Fuchtel</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMEL</rolle_kurz></rolle></name></redner>Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft:</p>
      <p klasse="J_1">Also, den einen Teil Ihrer Frage würde ich tatsächlich, um das sehr präzise zu machen, schriftlich beantworten. Zu dem anderen Teil, der die Verschärfung der Maßnahmen betrifft: Es ging darum, zum Beispiel bei der Festlegung, was künftig gefördert wird, klarzumachen, dass nur das gefördert werden kann, was dazu führt, dass es zu keinen Erweiterungen kommt. Zu den Motoren, danach hatten Sie auch gefragt: Es darf keine Ausweitung geben, vielmehr gibt es hier bezüglich der Beihilfen Beschränkungen auf bestimmte Schiffstypen. Und diese Schiffstypen dürfen auch nur eine bestimmte Größe haben. Sie können nur entsprechend gefördert werden, wenn es zu keiner Veränderung des Gesamtvolumens kommt.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Weitere Nachfrage?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11002720"><name><vorname>Steffi</vorname><nachname>Lemke</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Das klingt zwar positiv, aber ich hatte gefragt, ob bei den Verhandlungen um den EMFF die Position der Bundesregierung war, diesen Fonds auch für Maßnahmen des Meeresschutzes und den Erhalt der Biodiversität zu öffnen. Sie wissen, wir haben Meeresschutzgebiete, die in Deutschland bisher nur auf dem Papier existieren. Die Schutzgebietsverordnungen gewährleisten keinen hinreichenden Schutz; vielmehr haben Forschungseinrichtungen der Bundesregierung dargelegt, dass in den Schutzgebieten ein höherer Fischereidruck herrscht als außerhalb der Schutzgebiete. Deshalb noch mal meine Nachfrage, ob es dort eine Öffnung gibt.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11000616"><name><vorname>Hans-Joachim</vorname><nachname>Fuchtel</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMEL</rolle_kurz></rolle></name></redner>Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft:</p>
      <p klasse="J_1">Da ich bei den Verhandlungen nicht dabei war, würde ich Ihnen auch diesen Teil der Frage gerne schriftlich nachliefern.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Jetzt machen wir einen großen Sprung.</p>
      <p klasse="J">Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf. Die Fragen 13 und 14 der Abgeordneten Sabine Zimmermann und die Fragen 15 und 16 der Abgeordneten Katrin Werner werden schriftlich beantwortet.</p>
      <p klasse="J">Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit auf. Die Frage 17 der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche und die Frage 18 der Abgeordneten Dr. Bettina Hoffmann werden schriftlich beantwortet.</p>
      <p klasse="J">Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur auf. Die Fragen 19 und 20 des Abgeordneten Jörg Cezanne werden schriftlich beantwortet. Die Frage 21 des Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, die Frage 22 des Abgeordneten Oliver Krischer, die Fragen 23 und 24 des Abgeordneten Stephan Kühn, die Fragen 25 und 26 des Abgeordneten Stefan Gelbhaar und die Frage 27 der Abgeordneten Daniela Wagner werden schriftlich beantwortet.</p>
      <p klasse="J">Damit kommen wir zur Frage 28 des FDP-Abgeordneten Torsten Herbst. Er ist nicht da. Es wird verfahren, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen. Wir kommen zu den Fragen 29 und 30 der Abgeordneten Marja-Liisa Völlers. Sie ist nicht da. Es wird verfahren, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen.<a id="S13044" name="S13044" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="J">Die Fragen 31 und 32 der Abgeordneten Dr. Ingrid Nestle, Frage 33 des Abgeordneten Bernd Reuther und die Fragen 34 und 35 des Abgeordneten Matthias Gastel werden schriftlich beantwortet.</p>
      <p klasse="J">Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit auf. Wir kommen zur Frage 36 des Abgeordneten Manuel Sarrazin. Er ist nicht da. Es wird verfahren, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen. Wir kommen zu den Fragen 37 und 38 des Kollegen Oliver Luksic. Er ist nicht da. Es wird verfahren, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen.</p>
      <p klasse="J">Die Frage 39 des Abgeordneten Oliver Krischer und die Fragen 40 und 41 des Abgeordneten Hubertus Zdebel werden schriftlich beantwortet.</p>
      <p klasse="J">Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf. Die Frage 42 des Abgeordneten Kai Gehring wird schriftlich beantwortet.</p>
      <p klasse="J">Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auf. Die Frage 43 der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber und die Fragen 44 und 45 des Abgeordneten Uwe Kekeritz werden schriftlich beantwortet.</p>
      <p klasse="J">Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen auf. Die Frage 46 des Abgeordneten Stefan Schmidt und die Frage 47 des Abgeordneten Andrej Hunko werden schriftlich beantwortet.</p>
      <p klasse="J">Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat auf. Die Frage 48 des Abgeordneten Andrej Hunko und die Frage 49 des Abgeordneten Stefan Schmidt werden schriftlich beantwortet. Dann sind wir bei Frage 50 des Abgeordneten Jens Maier. Er ist nicht da. Es wird verfahren, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen.</p>
      <p klasse="J">Ich rufe Frage 51 des Abgeordneten Lars Herrmann auf:</p>
      <p klasse="p">Inwieweit wird aufgrund der Ankündigung des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, Bundespolizeibeamte nach Sachsen zu verlegen, um insbesondere die Grenzkriminalität zu bekämpfen ( www.saechsische.de/plus/innenminister-reagiert-auf-grenzkriminalitaet-5078756.html ), auch beabsichtigt, die Stellenbesetzungssperre an den Grenzdienststellen zu Polen und Tschechien aufzuheben?</p>
      <p klasse="J">Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Marco Wanderwitz bereit. Bitte sehr, Herr Staatssekretär.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003655"><name><vorname>Marco</vorname><nachname>Wanderwitz</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär  BMI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Marco Wanderwitz, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat:</p>
      <p klasse="J_1">Danke schön, Herr Präsident. – Herr Kollege ­Herrmann, die Sperrung der Nachbesetzung von freigewordenen Dienstposten für Kontroll- und Streifenbeamte sowie für Ermittlungsbeamte an den Grenzen zur Republik Polen und zur Tschechischen Republik gelegenen Dienststellen der Bundespolizei wird bis spätestens Ende des dritten Quartals 2019 aufgehoben.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Eine Nachfrage des Kollegen?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004748"><name><vorname>Lars</vorname><nachname>Herrmann</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Lars Herrmann (AfD):</p>
      <p klasse="J_1">Ja, vielen Dank. – Ein weiterer Plan ist, einen Einsatzzug der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit, MKÜ, von Löbau abzuziehen und nach Dresden zu verlegen. Wie kann das in Übereinstimmung gebracht werden mit der Aussage vom Innenminister, dass er doch gerade die Sicherheit und Präsenz an der Grenze erhöhen möchte? Denn die Fahrzeit von Löbau nach Görlitz – 25 Kilometer – beträgt bekanntlich eine Viertelstunde und die Fahrzeit von Dresden nach Görlitz – um die 125 Kilometer – eine Stunde 15 Minuten. Das verkürzt dann ja auch die Einsatzzeit der Beamten, entspricht also genau dem Gegenteil von dem, was der Innenminister geäußert hat. Warum macht man das? Warum zieht man die Leute aus Löbau ab?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003655"><name><vorname>Marco</vorname><nachname>Wanderwitz</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär  BMI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Marco Wanderwitz, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat:</p>
      <p klasse="J_1">Zu derartig detaillierten Planungen unserer nachgeordneten Behörde Bundespolizei kann ich jetzt keine Auskunft geben, liefere ich aber gerne schriftlich.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Weitere Nachfrage?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004748"><name><vorname>Lars</vorname><nachname>Herrmann</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Lars Herrmann (AfD):</p>
      <p klasse="J_1">Wenn man demnächst diese Stellenbesetzungssperre bei den Dienststellen an der Ostgrenze aufhebt, haben die Kollegen der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit – viele sind auch schon so alt wie ich und nehmen langsam eine Tropfenform an – die Möglichkeit, von der MKÜ in die Einzeldienststellen zu wechseln, sodass sie nicht mehr den ganzen Tag Fußballeinsätze fahren müssen, Maschinengewehr usw. tragen müssen. Könnte man die Jüngeren, die jetzt nachkommen und ausgebildet werden, in die Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit überführen, damit die erfahrenen Beamten ihr Wissen in den Einzeldienststellen an der Grenze, bevorzugt an ihrem Dienstort, einbringen können? Dazu gehört natürlich auch der soziale Aspekt; denn man hat sich dort eine Wohnung gesucht, Familie gegründet, ist Vereinen beigetreten etc. Wird die soziale Komponente auch mit berücksichtigt? Ist das angedacht von der Bundesregierung?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003655"><name><vorname>Marco</vorname><nachname>Wanderwitz</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär  BMI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Marco Wanderwitz, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat:</p>
      <p klasse="J_1">Auch dazu, wie die Bundespolizei, in dem Falle die zuständige Direktion, ihre Stellen im Detail besetzt und möglicherweise verschiebt, kann ich jetzt keine konkreten Auskünfte machen. Auch das nehme ich gerne mit und versuche, eine schriftliche Antwort zu geben.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Wir fahren fort mit den Fragen 52 und 53 des Abgeordneten Niema Movassat. Diese Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Frage 54 der Abgeordneten Filiz Polat und die Frage 55 des Abgeordneten Manuel Sarrazin werden ebenso schriftlich beantwortet.<a id="S13045" name="S13045" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="J">Wir kommen zur Frage 56 des Abgeordneten Christian Kühn – er ist anwesend –:</p>
      <p klasse="p">Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis über die aktuellen Bauverzögerungen – insbesondere der Probleme an der Kälteanlage – beim Bau des Humboldt Forums, und wann können die Abgeordneten des Bau- und Kulturausschusses mit einer Zusendung des neuen Gesamtterminkonzeptes für das Humboldt Forum, mit dem sich heute, am 26. Juni 2019, der Stiftungsrat befassen möchte ( www.rbb24.de/kultur/beitrag/2019/06/humboldt-forum-kulturverwaltung-eroeffnungstermin.html ), rechnen?</p>
      <p klasse="J">Herr Staatssekretär.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003655"><name><vorname>Marco</vorname><nachname>Wanderwitz</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär  BMI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Marco Wanderwitz, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat:</p>
      <p klasse="J_1">Lieber Kollege Kühn, wir setzen auch hier, wie vorhin schon einmal angesprochen, ein Gespräch aus der heutigen Sitzung des Bauausschusses sozusagen fort.</p>
      <p klasse="J">Vertiefende Prüfungen wesentlicher sicherheitstechnisch relevanter Anlagen auf der Baustelle des Humboldt Forums haben Ende Mai ergeben, dass die bauliche Fertigstellung des komplexen Gebäudes bis Ende dieses Jahres nicht realistisch ist. Sicherheit und Qualität auf der Baustelle müssen Vorrang zum Schutz von Mensch und Kulturgut haben.</p>
      <p klasse="J">Die Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss wird den aktuellen Sachstand zusammen mit dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung bewerten und den Stiftungsrat heute hierüber und über die nächsten Schritte umfassend informieren. Das ist mittlerweile erfolgt. Die Stiftungsratssitzung ist zu Ende. Über das weitere Vorgehen wird die Bundesregierung die beteiligten Ausschüsse – Haushalt, Bau und Kultur – in Abhängigkeit von der Beschlussfassung des Stiftungsrates zeitnah informieren. Hier kann ich ergänzen, dass es mittlerweile eine Pressekonferenz gegeben hat und auch eine große Presseerklärung seitens der Bauherrin, der Stiftung Humboldt Forum, abgegeben wurde.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Möchten Sie nachfragen?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004333"><name><vorname>Christian</vorname><nachname>Kühn</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion><ortszusatz>(Tübingen)</ortszusatz></name></redner>Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Ja, gerne. – Danke, Herr Staatssekretär Wanderwitz. – Es ist ja ein kultur- und baupolitisches Desaster, das sich hier abgespielt hat. Das Humboldt Forum war ja immer sozusagen eines der Vorzeigeprojekte des Bundes, bei dem gesagt wurde: Hier trifft deutsche Ingenieurskunst auf Pünktlichkeit, auf Einhaltung des Kostenrahmens. Im Gegensatz zu all den Großprojekten der letzten Jahre, die sozusagen gescheitert sind bzw. Riesenprobleme machen, war das immer ein Leuchtturm.</p>
      <p klasse="J">Können Sie hier noch einmal für die Öffentlichkeit darstellen, wo denn die Probleme dafür liegen, dass das Humboldt Forum nun nicht im Humboldt-Jahr eröffnet wird, sondern dessen Eröffnung auf unbestimmte Zeit verschoben wird, und was die Ursachen dafür sind? Die Öffentlichkeit hat ja ein Recht darauf, zu erfahren, was denn die Ursachen dafür sind, dass nun die Fertigstellung dieses Projektes um ein Jahr plus X verschoben wird.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003655"><name><vorname>Marco</vorname><nachname>Wanderwitz</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär  BMI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Marco Wanderwitz, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat:</p>
      <p klasse="J_1">Gerne. – Wir haben es mit einer sehr großen, sehr komplexen Baustelle zu tun, die seit 2012 – das war ja das Jahr des Baubeginns – läuft. In der Tat wollten wir zu Ende 2019 endgültig fertig sein. Das Gebäude ist faktisch fertiggebaut. Wir haben eine Vielzahl kleiner Minibaustellen innerhalb des Gebäudes. Dabei geht es insbesondere um letzte bauliche Fertigstellungen vor allen Dingen im Bereich der Haustechnik und um die technische Inbetriebnahme des Gebäudes, was auch deshalb ein äußerst komplexer Prozess ist, weil schon erste Objekte parallel eingebracht worden sind, unter anderem große Objekte, die während der Bauphase eingebracht werden mussten.</p>
      <p klasse="J">Deswegen an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich: Das Projekt ist nach wie vor ein Leuchtturm, nach wie vor ein Vorzeigeprojekt. Wir haben jetzt leider auf der Zielgeraden den Termin verfehlt, aber es ist nicht so, dass wir hier in riesigen Schwierigkeiten stecken und die Fertigstellung des Gebäudes vom Grunde her infrage steht, sondern wir haben eine strukturell gute Baumaßnahme.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Weitere Nachfrage?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11004333"><name><vorname>Christian</vorname><nachname>Kühn</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion><ortszusatz>(Tübingen)</ortszusatz></name></redner>Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
      <p klasse="J_1">Ja. – Solche Aussagen kennen wir ja von anderen Projekten, und dann war es doch viel problematischer. Deswegen sind wir da grundsätzlich skeptisch, insbesondere auch als Opposition. Es gab Flughäfen, bei denen gesagt wurde, dass man das in zwei Monaten hinbekommen würde, die bis heute nicht eröffnet sind. Auch da ging es um technische Anlagen.</p>
      <p klasse="J">Jetzt noch einmal meine Frage: Wir hatten im Januar im Ausschuss – ich bin ein bisschen verärgert darüber, weil wir als Abgeordnete die Kontrollfunktion gerade bei solchen Großprojekten sehr ernst nehmen – ja dezidiert über das Humboldt Forum gesprochen. Da wurde, wenn ich einmal aus dem Protokoll zitieren darf, sehr detailliert gerade über die Probleme bei der technischen Gebäudeausstattung gesprochen. Da wurde sehr klargemacht, dass Generalunternehmen gekündigt worden sind, neue Unternehmen, kleinere Firmen hereingenommen worden sind, um die Probleme zu lösen. Und da ist der Satz gefallen:</p>
      <p klasse="Z">Trotz dieser vielen Umplanungen und Neuplanungen habe man es geschafft, alles auf Kurs zu halten.</p>
      <p klasse="J">Was ist jetzt seit Januar passiert bei der Gebäudetechnik, dass ebendiese Gebäudetechnik nicht auf Kurs ist? Die Probleme damit gab es ja schon länger. Ab wann war es dem Bauministerium klar: „Hier gibt es ein so großes Problem, dass man nicht im Humboldt-Jahr das Humboldt Forum eröffnen kann“?</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003655"><name><vorname>Marco</vorname><nachname>Wanderwitz</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär  BMI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Marco Wanderwitz, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat:<a id="S13046" name="S13046" typ="druckseitennummer"/></p>
      <p klasse="J_1">Zum einen halte ich den Vergleich mit dem Flughafen für wirklich nicht passend. Ich verweise bei der Gelegenheit auch darauf, dass wir eine große Zahl ähnlich gelagerter, nicht ganz so großer Bauprojekte in den letzten Jahren sehr gut über die Bühne bekommen haben. Ich verweise beispielsweise einmal auf die unmittelbar in der Nähe gelegene Museumsinsel, wo wir vor einiger Zeit die James-Simon-Galerie eröffnet haben.</p>
      <p klasse="J">Wir haben in Deutschland und insbesondere in den Ballungszentren und noch einmal ganz besonders in Berlin seit einiger Zeit eine sehr, sehr angespannte Baukonjunktur. Wir haben die Situation, dass es wirklich nicht einfach ist, Firmen zu finden, und es ist auch nicht in jedem Falle gewährleistet, dass der oder die, die sich um eine Ausschreibung bewerben, dann am Ende auch das macht, was vorweg zugesagt worden ist. Das ist eine Situation, die jeder kennt, der momentan in Deutschland baut. Wir haben die letzten Monate von gewissen Puffern gelebt, die so ein Bauprojekt mit sich bringt. Jetzt war leider, ein halbes Jahr nachdem wir das Thema zum letzten Mal im Ausschuss hatten, die Situation eingetreten, dass wir sagen mussten: Unsere Puffer sind aufgezehrt, die ursprüngliche Planung wird so nicht aufgehen. Jetzt müssen wir um Nachschlag bitten.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Jetzt machen wir einen kleinen Sprung: Die Frage 57 der Abgeordneten Daniela Wagner, die Fragen 58 und 59 der Abgeordneten Martina Renner, die Frage 60 des Abgeordneten Benjamin Strasser und die Frage 61 der Abgeordneten Canan Bayram werden schriftlich beantwortet.</p>
      <p klasse="J">Die Frage 62 stammt vom Abgeordneten Dr. Gero Clemens Hocker von der FDP. Er ist auch nicht da. Es wird verfahren, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen.</p>
      <p klasse="J">Jetzt kommen die restlichen Fragen, die Fragen 63 bis 82.</p>
      <kommentar>(Canan Bayram [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich bin doch da!)</kommentar>
      <p klasse="O">– Welche?</p>
      <kommentar>(Canan Bayram [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Frage 61! – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Schriftliche Beantwortung gemäß Nummer 2 Absatz 2 der Richtlinie! Das ist nicht freiwillig schriftlich, sondern unfreiwillig!)</kommentar>
      <p klasse="O">– Hier steht „schriftliche Beantwortung“, tut mir leid. Es ist hier so angemeldet worden. Ziehen Sie das wieder zurück?</p>
      <kommentar>(Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann muss die beantwortet werden!)</kommentar>
      <p klasse="O">Wollen Sie sie mündlich beantwortet haben? – Bitte sehr.</p>
      <p klasse="redner"><redner id="11003655"><name><vorname>Marco</vorname><nachname>Wanderwitz</nachname><rolle><rolle_lang>Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat</rolle_lang><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär  BMI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Marco Wanderwitz, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat:</p>
      <p klasse="J_1">Nach der Richtlinie geht es nicht.</p>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="J_1">Nach der Richtlinie wird schriftlich beantwortet. Sorry. Dann ist das hier durch.</p>
      <p klasse="J">Wir stellen fest, dass die weiteren Fragen zu diesem Geschäftsbereich – die Fragen 63 und 64 –, die Fragen 65 bis 76 zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts und die Fragen 77 bis 82 zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie alle schriftlich beantwortet werden.</p>
      <kommentar>(Christian Dürr [FDP]: Das stimmt bei uns auch nicht! Hat bei uns keiner beantragt! Das stimmt nicht!)</kommentar>
      <p klasse="O">– Das steht aber hier in meinen Unterlagen.</p>
      <kommentar>(Zuruf: Die sind konsumiert, die Fragen!)</kommentar>
      <p klasse="O">– Dann sind die Fragen teilweise konsumiert durch andere Tagesordnungspunkte. Das ist jedenfalls nach unserer Geschäftsordnung so ordnungsgemäß.</p>
      <kommentar>(Christian Dürr [FDP]: Das prüfen wir!)</kommentar>
      <p klasse="J">Damit sind wir am Ende der Fragestunde. Es kommt ja selten vor, dass alle Fragen erledigt werden.</p>
      <p klasse="J">Bevor ich jetzt den Zusatzpunkt „Aktuelle Stunde“ aufrufe, unterbreche ich die Sitzung für fünf Minuten, damit die Redner für die Aktuelle Stunde herbeigerufen werden können. Als Erster spricht der Abgeordnete Oliver Luksic, FDP; er sollte auch als Erster hier sein. Wir machen weiter in fünf Minuten.</p>
      <kommentar>(Unterbrechung von 17.37 bis 17.46 Uhr)</kommentar>
      <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
      <p klasse="T">Meine Damen und Herren, ich eröffne die Sitzung nach kurzer Unterbrechung wieder und rufe den Zusatzpunkt 2 auf:</p>
    </tagesordnungspunkt>
    <tagesordnungspunkt top-id="Zusatzpunkt 2">
      <p klasse="T_fett">Aktuelle Stunde</p>
      <p klasse="T_NaS">auf Verlangen der Fraktion der FDP</p>
      <p klasse="T_fett">Scheitern der Pkw-Maut und Kosten für den Steuerzahler</p>
      <p klasse="J_1">Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat als Erster der Kollege Oliver Luksic von der FDP.</p>
      <kommentar>(Beifall bei der FDP)</kommentar>
      <rede id="ID1910609600">
        <p klasse="redner"><redner id="11004102"><name><vorname>Oliver</vorname><nachname>Luksic</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Oliver Luksic (FDP):</p>
        <p klasse="J_1">Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir können heute nicht nur feststellen, dass durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Messstellen weitere Fahrverbote drohen und Minister Scheuer in Sachen Fahrverbote eine dünne Bilanz hat. Auch in Sachen Pkw-Maut hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ein klares Stoppzeichen gesetzt. Der Fairness halber sei gesagt: Er hat diese Probleme auch ein Stück weit geerbt. Es war schon Verkehrsminister Ramsauer, der das in der 17. Wahlperiode unbedingt umsetzen wollte.</p>
        <kommentar>(Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Das ist Quatsch!)<a id="S13047" name="S13047" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="O">Die FDP hat das damals verhindert. Herr Dobrindt, der gerade hereinkommt, und Herr Seehofer haben das gegen die Bedenken von Frau Merkel,</p>
        <kommentar>(Manfred Grund [CDU/CSU]: Stimmt doch gar nicht! Sie können doch nichts Falsches behaupten!)</kommentar>
        <p klasse="O">gegen die Bedenken der SPD in den Koalitionsvertrag reingeschrieben. Hätte die SPD ihre Bedenken so aufrechterhalten wie damals die FDP, hätten Sie sich viel Ärger und auch viele Kosten erspart.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der FDP – Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Falsch! Um nicht zu sagen: gelogen!)</kommentar>
        <p klasse="O">– Herr Ramsauer, Sie haben das damals vorgeschlagen, auch wenn Sie jetzt etwas anderes sagen. Es ist ja nachzulesen. Herr Scheuer war damals der Staatssekretär.</p>
        <kommentar>(Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Wider besseres Wissen! Um nicht zu sagen: gelogen!)</kommentar>
        <p klasse="J">Die Verteidigungslinie ist ja klar erkennbar: Alle anderen sind schuld, außer der CSU. Aber der springende Punkt ist: Dieses Projekt wurde mit politischer Gewalt durchgesetzt. Niemand wollte es. Es ist ein sehr teures Projekt. Wir werden und müssen jetzt über die Kosten, die durch diese Fehlentscheidung entstehen, diskutieren. Da müssen wir als Erstes feststellen, dass Minister Scheuer diese Entscheidung selber zu verantworten hat; denn er hat im Jahr 2018 – darum ging es ja heute auch im Ausschuss – die Entscheidung getroffen, Kapsch und Eventim den Auftrag zu geben. Er hat im Dezember den Vertrag unterschrieben, obwohl er davor gewarnt wurde. Er wurde davor ausdrücklich gewarnt. Ich verstehe ja noch, dass Sie nicht auf Ihren Koalitionspartner hören. Herr Bartol hat in einem Zeitungsartikel klar davor gewarnt, den Auftrag zu vergeben, bevor der Europäische Gerichtshof entschieden hat. Aber es waren nicht nur die SPD-Bundestagsfraktion und die FDP, die in den Haushaltsberatungen immer wieder vor diesem Risiko gewarnt haben. Es waren auch Sie, Herr Dobrindt – das ist in der „Süddeutschen Zeitung“ nachzulesen –, der klar gesagt hat, man müsse aus Respekt vor dem Europäischen Gerichtshof die Entscheidung aus Brüssel, aller Instanzen, abwarten. Hätten Sie sich an das gehalten, was Ihr eigener Vorgänger gesagt hat, hätten Sie sich sehr viel Ärger erspart, Herr Scheuer.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Alexander Dobrindt [CDU/CSU]: Was reden Sie für ein dummes Zeug!)</kommentar>
        <p klasse="J">In der Vorbereitung der heutigen Sitzung habe ich noch mal nachgelesen,</p>
        <kommentar>(Alexander Dobrindt [CDU/CSU]: Aber Sie haben doch offensichtlich eine Gedächtnisschwäche, Herr Kollege!)</kommentar>
        <p klasse="O">was der Wissenschaftliche Dienst zweimal aufgeschrieben hat. Zweimal wurde klar aufgeschrieben: Das ist eine Ausländermaut, ein Projekt aus dem bayerischen Bierzelt. – Sie haben ja selber die Begründung geliefert für den Europäischen Gerichtshof, weil Sie gesagt haben: Nur die Ausländer sollen zahlen. – Da weiß jeder: Das kann nicht gehen. Der Wissenschaftliche Dienst hat zweimal klar aufgeschrieben: Das geht so nicht. – Was war Ihre Reaktion? Es wäre ja noch verständlich, wenn Sie gesagt hätten, Sie sehen das anders. Aber lesen Sie mal nach: Sie haben damals – das ist ein absolutes Unding – gefordert, den zuständigen Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung aus dem Dienst zu entlassen.</p>
        <kommentar>(Zuruf von der LINKEN: Hört! Hört!)</kommentar>
        <p klasse="O">Ich frage Sie: Stehen Sie weiterhin zu der Forderung, diesen Mitarbeiter zu entlassen? Haben Sie sich damals geirrt? Entschuldigen Sie sich bei diesem Mitarbeiter, und legen Sie die Maßstäbe, die Sie bei anderen anlegen, auch bei sich selber an!</p>
        <kommentar>(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das ist eine gute Idee!)</kommentar>
        <p klasse="J">Die Kosten, die durch diese massive Fehleinschätzung entstehen, werden hoch sein. In der freien Wirtschaft müsste man dafür seine Konsequenzen ziehen. Sie weigern sich. Alle anderen sind schuld. Wir werden das jetzt aufarbeiten müssen, weil Sie nicht alle Fragen beantworten. Sie haben heute vorgerechnet, 50 Millionen Euro seien ausgegeben worden. Allein für das Haushaltsjahr 2019 sind 89 Millionen Euro eingestellt, die noch nicht abgeflossen sind. Die 100-Millionen-Euro-Grenze wird also gerissen werden.</p>
        <kommentar>(Karl Holmeier [CDU/CSU]: Stimmt ja nicht!)</kommentar>
        <p klasse="O">Hinzu kommen die Einnahmeausfälle, die Sie selber eingeplant haben, und vor allem die potenziellen Strafzahlungen. „Der Spiegel“ redet von 300 Millionen Euro, das „Handelsblatt“ von 500 Millionen Euro.</p>
        <p klasse="J">Das haben Sie zu verantworten, weil Sie ohne Not frühzeitig die Aufträge vergeben haben. Dafür müssen Sie politisch geradestehen, und es ist natürlich ein Irrwitz der Geschichte, dass Sie am Tag des Urteils die Verträge kündigen und dann Tage später Sachen nachliefern und schwere Vorwürfe gegen die Betreiber erheben. Das ist natürlich eine weitere Ablenkungsstrategie, die falsch ist. Das wird teuer werden für den deutschen Steuerzahler. Deswegen: Hören Sie auf, zu vertuschen. Sagen Sie klar, wo es langgeht. Übernehmen Sie auch politische Verantwortung, sonst wird es nicht nur zu einem U-Ausschuss kommen. Am Schluss werden Sie auch dafür die Verantwortung zu tragen haben.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der FDP sowie der Abg. Hubertus Zdebel [DIE LINKE] und Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])</kommentar>
        <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Daniela Ludwig für die Fraktion der CDU/CSU.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU)<a id="S13048" name="S13048" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID1910609700">
        <p klasse="redner"><redner id="11003613"><name><vorname>Daniela</vorname><nachname>Ludwig</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Daniela Ludwig (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin froh, dass Andreas Scheuer Verkehrsminister ist. Warum? Er macht seinen Job.</p>
        <kommentar>(Lachen bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Sein Job ist es, Gesetze umzusetzen, die der Deutsche Bundestag und der Bundesrat beschlossen haben, die der Bundespräsident unterzeichnet hat und</p>
        <kommentar>(Christian Dürr [FDP]: Den Bundespräsidenten dafür verantwortlich zu machen, ist ja spannend! Unfassbar!)</kommentar>
        <p klasse="O">für die – das geht hier leider ein bisschen unter, weil es Ihnen nicht passt – die Europäische Kommission nach intensiven Verhandlungen zu genau diesem Thema grünes Licht gegeben hat.</p>
        <kommentar>(Christian Dürr [FDP]: Das Gesetz ist schuld! Der Bundespräsident ist schuld! Nur die CSU nicht!)</kommentar>
        <p klasse="O">Was anderes, als tätig zu werden, soll ein verantwortungsbewusster Verkehrsminister tun? Danke, Andi Scheuer, es war genau das Richtige. Es gab keine Alternative dazu, im letzten Jahr auszuschreiben und die Aufträge zu vergeben.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU – Christian Dürr [FDP]: Der Bundespräsident ist jetzt schuld! Das ist absurd! – Weitere Zurufe von der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Das ist der erste Punkt.</p>
        <p klasse="J">Meine lieben Kollegen, denken Sie es einmal umgekehrt. Die Europäische Kommission gibt grünes Licht für ein deutsches Vorhaben. Die Europäische Kommission wird künftig noch öfter grünes Licht für deutsche Vorhaben geben. Ist dann der Umkehrschluss, wenn Sie recht haben, dass wir künftig alles, was die Europäische Kommission freigibt, anzweifeln sollen?</p>
        <kommentar>(Christoph Meyer [FDP]: Nein!)</kommentar>
        <p klasse="O">Nein, so kann es natürlich nicht gehen. Deswegen war es richtig, das Verfahren einzuleiten und zu vergeben.</p>
        <p klasse="J">Der zweite Punkt, weshalb es richtig war, liegt doch auf der Hand. Die Gleichen, die heute die Krokodilstränen um die entgangenen Mauteinnahmen weinen, die Scheinheiligen, würden bei einem positiven Urteil und bei Nichttätigwerden des zuständigen Ministers heute hier stehen und darüber heulen, dass uns jetzt Einnahmen entgehen.</p>
        <kommentar>(Christian Dürr [FDP]: Das glauben Sie doch nicht allen Ernstes! Das ist Quatsch, Frau Ludwig!)</kommentar>
        <p klasse="O">Meine lieben Freunde, ich kann Ihnen nur sagen: Scheinheilig bis zum Ende, und deswegen kann ich nichts davon ernst nehmen, was Sie heute von sich geben.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)</kommentar>
        <p klasse="J">Jetzt haben wir uns dieses Urteil bedauerlicherweise eingefangen. Es gab keinerlei Signale, dass es so ausgehen würde. Wir haben ein Plädoyer des Generalanwaltes, das Sie heute auch freundlich unter den Tisch haben fallen lassen, der sehr deutlich gesagt hat: Alles, was die Bundesregierung im Hinblick auf das Infrastrukturabgabengesetz vorgelegt hat, ist europarechtskonform. – Er empfiehlt dem EuGH, diesem Gesetz genau so zuzustimmen. Ab diesem Zeitpunkt spätestens gab es bei uns zu keinem Moment mehr Zweifel, dass wir richtigliegen und dass wir dieses Gesetz für die deutsche Infrastruktur und für die Beteiligung aller an dieser deutschen Infrastruktur umsetzen müssen.</p>
        <kommentar>(Oliver Luksic [FDP]: Aber dann schließt man doch nicht am 30.12. Verträge ab!)</kommentar>
        <p klasse="J">Jetzt ist es leider nicht so gekommen. Das ist absolut bedauerlich. Richtig. Aber auch da muss ich sagen, dass ich froh bin, dass Andi Scheuer Verkehrsminister ist; denn er hat blitzsauber reagiert. Er hat binnen eineinhalb Stunden eine Taskforce gegründet, die sich mit der Aufarbeitung der Folgen des Urteils befasst. Ich möchte einmal einen von Ihnen sehen, der nach einem so schwierigen Urteil so sauber und transparent reagiert.</p>
        <kommentar>(Oliver Luksic [FDP]: Das Urteil habt ihr euch selber zuzuschreiben!)</kommentar>
        <p klasse="O">Das hätte niemand von Ihnen in der Form zustande gebracht. Großes Lob von unserer Seite.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Wir hätten mit der Umsetzung erst einmal abgewartet! Warnungen gab es ja genug!)</kommentar>
        <p klasse="O">Die Taskforce arbeitet täglich daran, die Öffentlichkeit und auch Sie zu informieren.</p>
        <p klasse="J">Heute im Ausschuss muss ich mir anhören: Das reicht alles nicht. Wir sollen bitte an das schwarze Brett des Bundestages hängen, was an Vertragsabschlüssen gemacht wurde, und möglichst noch sämtlichen Mailverkehr. – Wenn Sie nicht wollen, dass der Bund vertragsbrüchig wird, dass er sich Schadensersatzansprüchen aussetzt, dann unterlassen Sie bitte künftig diese Forderungen. Was der Minister gemacht hat, ist das einzig Richtige. Er stellt die Verträge der Geheimschutzstelle zur Verfügung. Da können Sie alle hingehen. Viele waren schon dort. Sie können sich selber einen Eindruck verschaffen. Jetzt höre ich das Wehklagen: Ja, aber darüber kann ich mit niemandem reden. – Wir sind ja auch kein Gesprächskreis und keine Selbsthilfegruppe. Wir sind das deutsche Parlament. Ich erwarte von einem Abgeordneten, dass er auch mit sich selber und mit den Inhalten, die er hier zur Kenntnis nehmen kann, klarkommt.<a id="S13049" name="S13049" typ="druckseitennummer"/></p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Oliver Luksic [FDP]: Sie würden besser einmal zuhören! – Zuruf des Abg. Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])</kommentar>
        <p klasse="J">Deswegen sage ich noch einmal: Wir hatten grünes Licht, nicht nur aus dem Bundestag, sondern vor allem und ganz entscheidend von der Europäischen Kommission, die uns gesagt hat: Es ist okay, was wir tun. – Wir hatten grünes Licht vom Generalanwalt.</p>
        <kommentar>(Oliver Luksic [FDP]: Das war ein politischer Deal! Der Kommissar und die Kommissarin waren dagegen! Das stimmt doch gar nicht, was Sie sagen!)</kommentar>
        <p klasse="O">Deswegen gab es zu keinem Zeitpunkt für mich einen Zweifel daran, dass das, was der Bundesminister tut, richtig ist. Jetzt gehen wir mit den Folgen dieses Urteils selbstverständlich und richtigerweise transparent und offen um. Wir werden in den nächsten Tagen sehen, ob überhaupt Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Die bis dahin angefallenen Kosten sind Ihnen transparent gemacht worden. Deswegen sage ich Ihnen ganz ehrlich: Es gibt für mich keinerlei Grund, irgendwie Kritik am Minister zu üben. Er hat das Richtige getan. Er ist dem Bundestag gefolgt. So gehört sich das für einen Minister.</p>
        <p klasse="J">Vielen herzlichen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Thomas Jurk [SPD])</kommentar>
        <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Als Nächster spricht für die Fraktion der AfD der Kollege Leif-Erik Holm.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID1910609800">
        <p klasse="redner"><redner id="11004761"><name><vorname>Leif-Erik</vorname><nachname>Holm</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Leif-Erik Holm (AfD):</p>
        <p klasse="J_1">Liebe Bürger! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieses Scheitern der Maut ist eigentlich nur ein Beispiel für die vielen Desaster, die diese Bundesregierung zu verantworten hat. Die teure Energiewende – Sie sind auf ganzer Linie gescheitert. Sie wollten bis 2020  1 Million E-Autos auf den Straßen haben – nichts als heiße Luft, weil kein Mensch seine Kaufentscheidung nach ideologischen Kriterien ausrichtet. Auf das flächendeckende schnelle Internet warten wir seit Jahren. Der BER wird vom Jahrhundert- eher zum Jahrtausendprojekt. Jetzt also das Großprojekt Pkw-Maut, das Sie in den Sand gesetzt haben. Was kann diese Bundesregierung überhaupt? Regieren ist jedenfalls nicht Ihre Stärke.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD)</kommentar>
        <p klasse="J">Die Geschichte der Maut ist von Anfang an bemerkenswert. Wenn man sich Frau Merkel wieder vor Ohren führt, im Wahlkampf 2013 hat sie gesagt: „Mit mir wird es keine Pkw-Maut geben.“ Ich hätte mich nicht gewundert, wenn sie sich heute hierhingestellt und gesagt hätte: Ich habe doch mein Versprechen gehalten.</p>
        <p klasse="J">Im Grunde kann die Bundesregierung dem EuGH geradezu dankbar sein; denn die Maut wäre auch finanziell ein echter Schuss in den Ofen gewesen. Laut ADAC hätten künftig bis zu 200 Millionen Euro Verluste pro Jahr gedroht. Nun aber werden die Entschädigungszahlungen fällig. Das ist natürlich das Verdienst dieses Verkehrsministers. Das muss man klar benennen. Manche sprechen von dreistelligen Millionenbeträgen. Das alles aber hätten Sie vermeiden können, wenn Sie zum Beispiel auf den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages gehört hätten. Er hat doch mehrfach die klaren Warnhinweise gegeben, dass diese Maut in dieser Konstruktion eben nicht gerichtsfest sein könnte.</p>
        <p klasse="J">Die Lösung wäre aus meiner Sicht eine ganz einfache gewesen: Hätten Sie die Kfz-Steuer einfach komplett abgeschafft, dann wären Sie damit vollends auf der sicheren Seite gewesen. Der EuGH hätte Ihnen nicht mehr dazwischenfunken können, und Sie hätten die Bürger sogar ein wenig entlasten können. Aber diese Regierung will oder kann das einfach nicht. Sie haben diese Chance vertan und stehen nun zu Recht da wie die begossenen Pudel.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD)</kommentar>
        <p klasse="J">Zusammengefasst: Sie haben es in jeder Hinsicht vergeigt. Aus der Schnapsidee der CSU ist eine teure Schnapsidee zulasten der Steuerzahler geworden, zumal jeder Autofahrer schon jetzt reichlich blecht, und zwar an der Zapfsäule. Jeder, der tankt, zahlt bereits einen Riesenbatzen an Steuern auf Sprit, und zwar verbrauchs- und kilometerabhängig. Wir haben also bereits so etwas wie eine Maut, und das reicht dann eigentlich auch. Wir bräuchten nur eine einzige Änderung. Die fast 60 Milliarden Euro, die Auto- und Lkw-Fahrer jährlich bezahlen, müssten auch in den Erhalt und den Ausbau unserer Verkehrswege investiert werden. Die Koalition aber verteilt diese enorme Summe überallhin, jedoch kaum in die Verkehrsinfrastruktur. Da kommen gerade mal mickrige 15 Prozent an.</p>
        <p klasse="J">Wir tanken also im Wesentlichen eben nicht für gute Autobahnen, sondern für die Gießkannenpolitik dieser Regierung, und das halten wir für eine ziemlich schlechte Idee.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD)</kommentar>
        <p klasse="O">Dabei bin ich mir ziemlich sicher, dass die Autofahrer bereit sind, für gut ausgebaute Straßen zu bezahlen. Aber eines ist eben auch klar: Sie wollen nicht die Trottel der Nation sein, die sich ausnehmen lassen wie eine Weihnachtsgans.</p>
        <p klasse="J">Manche lassen auch jetzt, nach der Gerichtsentscheidung, offensichtlich nicht locker. In der CSU gibt es ja offensichtlich Versuche, das Projekt mit einem durchschaubaren Trick zu retten. Das geht ja im Zeitalter der Klimahysterie perfekt. Da wird mal eben die Klimamaut erfunden in der Hoffnung, dass die Deutschen unter diesem Label dann schon alles akzeptieren werden.</p>
        <kommentar>(Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Sie verwechseln da, glaube ich, was!)</kommentar>
        <p klasse="O">Nein, die Bürger wollen auch keine Klimamaut. Sie zahlen schon jetzt mehr als genug.</p>
        <p klasse="J">Meine Damen und Herren, die AfD sagte es von Anfang an: Deutschland braucht keine Pkw-Maut. Schließen Sie sich dem endlich an, und schicken Sie diese fixe Idee bitte endgültig in die ewigen Jagdgründe!<a id="S13050" name="S13050" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Danke schön.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist für die Fraktion der SPD die Kollegin Kirsten Lühmann.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID1910609900">
        <p klasse="redner"><redner id="11004101"><name><vorname>Kirsten</vorname><nachname>Lühmann</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Kirsten Lühmann (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! „Mit mir wird es keine Pkw-Maut geben“: Diese Aussage der Kanzlerin im Wahlkampf ist jetzt Realität geworden.</p>
        <kommentar>(Heiterkeit bei der FDP)</kommentar>
        <p klasse="O">Ich gebe zu: mit einem kleinen Umweg.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD und der FDP – Oliver Luksic [FDP]: Ein teurer Umweg!)</kommentar>
        <p klasse="J">Ja, die SPD hat im Koalitionsvertrag dieser Pkw-Maut zugestimmt. Sie alle haben schon mal Koalitionsverträge abgeschlossen. Die CSU wollte gerne die Pkw-Maut, die SPD wollte unter anderem den Mindestlohn. Beides stand drin. Der Mindestlohn ist Gesetz. Er wurde mehrfach angehoben. 4 Millionen Menschen haben davon profitiert. Er wird weiter angepasst. Er ist ein Erfolgsmodell.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD)</kommentar>
        <p klasse="J">Die Pkw-Maut hatten wir im Koalitionsvertrag mit mehreren Bedingungen versehen. Die erste Bedingung, Herr Dobrindt, haben Sie mit Ihrem Gesetzentwurf damals erfüllt: Kein in Deutschland zugelassener Pkw sollte mehrbelastet werden. Es gab sogar einige, die dann weniger belastet worden wären. Also insofern: Alles gut.</p>
        <p klasse="J">Die zweite Bedingung war: Es sollte nennenswerte Mehreinnahmen geben. Viele hier im Haus waren bei der entsprechenden Fachanhörung dabei, wo uns die Experten dargelegt haben, dass es mit den 500 Millionen Euro zusätzlichen Einnahmen wohl etwas schwierig wird. Fakt ist aber, dass wir in der Mittelfristplanung unseres Bundeshaushaltes 360 Millionen bis 380 Millionen Euro eingestellt haben, die jetzt sicher nicht kommen können. Vorher haben wir das nur erwartet.</p>
        <p klasse="J">Aber ich bin Minister Scheuer dankbar, dass er heute Morgen im Ausschuss klargestellt hat, dass dieses zusätzliche Geld für die Straße verplant war und dass es auch dort bei den Projekten gestreckt werden muss. Das heißt, es wird keine Kürzungen in dem für uns so wichtigen Schienenpakt geben.</p>
        <kommentar>(Zuruf von der FDP: Das sehen wir ja noch!)</kommentar>
        <p klasse="O">Herzlichen Dank dafür!</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD)</kommentar>
        <p klasse="J">Die letzte Bedingung war: Die Maut muss europarechtskonform sein. Da sage ich ganz deutlich: Wir haben das in den Abschlussdebatten hier diskutiert. Die einen haben gesagt, das ist europarechtskonform. Wir waren eher der Meinung, das ist schwierig.</p>
        <p klasse="J">Aber ehrlich: Wir können das nicht entscheiden. Das kann nur einer entscheiden, nämlich der EuGH, und der hat jetzt entschieden: Das Ganze war nicht europarechtskonform, und darum wird es auch nicht kommen.</p>
        <p klasse="J">Jetzt ist hier die Frage aufgeworfen worden: Wenn wir so ein Gesetz zur Pkw-Maut machen, muss es denn nicht vorbereitet werden, auch wenn es zur Klage kommt? Dazu sagen wir ganz klar Ja. Wir haben nämlich dem Haushalt zugestimmt. Wir finden es richtig, dass Personal eingestellt wurde, dass Sie das vorbereitet haben, dass eine europaweite Ausschreibung gemacht wurde. Nur, dann kam die Klage. Und dann kam der Moment, wo überlegt werden musste: Werden die ausgehandelten Verträge trotz des Risikos unterschrieben? Wir haben immerhin eine unabhängige Gerichtsbarkeit. Das finde ich ganz wichtig. Insofern können eine Kommission, ein Generalanwalt und wer auch immer was erzählen – die Richter und Richterinnen sind unabhängig.</p>
        <p klasse="J">Also stellte sich die Frage: Unterschreiben wir diesen Vertrag, oder unterschreiben wir ihn nicht? Und da gab es viele – unter anderem die SPD, auch mit Sören Bartol, öffentlich in der Presse, aber auch in persönlichen Gesprächen –, die gesagt haben: Das Risiko ist zu groß.</p>
        <p klasse="J">Der Minister hat gesagt: Das Risiko gehe ich ein. – Und ich muss ganz deutlich sagen: Niemand, Herr Scheuer, hätte Sie hier kritisiert, wenn Sie dargelegt hätten: Das Risiko ist zu groß, und nach der Entscheidung des EuGH unterschreibe ich, oder ich unterschreibe eben nicht.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Das ist das, was wir nicht verstehen und was, denke ich, auch noch erläutert werden sollte.</p>
        <p klasse="J">Aber auf der anderen Seite muss man deutlich sagen: Wir haben von Ihnen heute Morgen Dinge gehört, die wir sehr gerne gehört haben, und zwar, dass das zusätzliche Personal, das wir eingestellt haben, in unseren Behörden verbleiben wird. Das halten wir auch für dringend notwendig.</p>
        <p klasse="J">In den Haushaltsberatungen stellen wir immer wieder fest, dass bei den relevanten Behörden – Bundesamt für Güterverkehr, im Ministerium selbst oder auch beim Kraftfahrt-Bundesamt – Fachleute fehlen. Wir haben jetzt motivierte Fachleute eingestellt, und Sie haben uns zugesagt, dass alle diese Fachleute bleiben werden und für eine vernünftige Verkehrspolitik in diesem Land arbeiten werden. Herzlichen Dank dafür!</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)</kommentar>
        <p klasse="J">Es wurde heute Morgen im Ausschuss auch gefragt: Wie geht es denn jetzt weiter? Auch die Journalisten haben das gefragt. Ich denke, das hat etwas Zeit. Sie haben deutlich gesagt: Die Pkw-Maut in Deutschland ist tot.<a id="S13051" name="S13051" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Aber wir haben seit einigen Jahren eine Debatte in Europa. Bis jetzt haben wir uns an dieser Debatte nicht beteiligt, weil wir gesagt haben: Wir haben eine eigene Maut. Wenn wir die behalten dürfen, ist uns alles andere egal. Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, ich glaube, es ist zwingend erforderlich, dass wir uns jetzt in diese Debatte einbringen und dass wir europarechtlich unsere Interessen vertreten – im Sinne einer modernen Verkehrspolitik in unserem Land.</p>
        <p klasse="J">Herzlichen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Nächster Redner ist für die Fraktion Die Linke der Kollege Victor Perli.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der LINKEN)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID1910610000">
        <p klasse="redner"><redner id="11004849"><name><vorname>Victor</vorname><nachname>Perli</nachname><fraktion>DIE LINKE</fraktion></name></redner>Victor Perli (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Verkehrsminister Scheuer hat heute den ganzen Tag versucht, das Debakel bei der Pkw-Maut zu erklären. Es ist ihm nicht gelungen.</p>
        <p klasse="J">Das CSU-Prestigeprojekt geht als Totalflop in die Geschichte ein: ein schludriger Umgang mit Steuergeld, der jetzt zu einem mit Sicherheit mehrere Hundert Millionen Euro schweren Schaden führen wird. Und überall im Land fragen sich jetzt die Leute: Wie kann ein Verkehrsminister einen milliardenschweren Betreibervertrag unterschreiben, während das entscheidende Gerichtsverfahren noch läuft? Wie kommt man darauf, Leistungen für 2,1 Milliarden Euro zu bestellen, bevor man weiß, ob man das überhaupt darf?</p>
        <p klasse="J">Wir erinnern uns: Es ist seit Jahren bekannt, dass die als Stammtischparole der CSU entwickelte Pkw-Maut für Ausländer politisch und rechtlich hochumstritten ist. Die CSU wollte unbedingt ein Gesetz, mit dem unterm Strich nur Nichtdeutsche auf den Autobahnen zur Kasse gebeten werden sollten. CDU und SPD haben das mitgetragen.</p>
        <p klasse="J">Unzählige Studien und Rechtsgutachten haben vor dieser Maut gewarnt, weil im EU-Recht solche Diskriminierungen aufgrund von Staatsangehörigkeit nicht zulässig sind. Es war lange bekannt, dass der Europäische Gerichtshof in diesem Jahr ein Urteil sprechen wird. Trotzdem hat der Verkehrsminister vor einem halben Jahr einen milliardenschweren Betreibervertrag abgeschlossen.</p>
        <p klasse="J">Herr Scheuer, warum haben Sie nicht noch diese sechs Monate abgewartet? Was ist das für eine Arroganz gegenüber einem rechtsstaatlichen Verfahren?</p>
        <kommentar>(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])</kommentar>
        <p klasse="J">Jetzt ist das EuGH-Urteil zum Totalschaden für die CSU, für Verkehrsminister Scheuer und leider auch für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler geworden. Mehr als 53 Millionen Euro sind bereits ausgegeben worden, Tendenz steigend. Die beauftragten Firmen pochen jetzt auf Schutzbestimmungen. Es drohen laut „Handelsblatt“ über 500 Millionen Euro Schadensersatz. Dazu kommen dann noch hohe Anwalts- und Gerichtskosten.</p>
        <p klasse="J">In der Haushaltsplanung der Großen Koalition klafft jetzt ein Milliardenloch für die nächsten Jahre. Und das alles nur, weil Sie ein paar Monate Zeit sparen wollten. Das ist doch absurd. Wo gibt es denn so was, Herr Scheuer?</p>
        <kommentar>(Beifall bei der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Keine Privatperson und kein Unternehmen kämen auf die Idee, ein Haus zu bauen und schon mal die Baufirma zu beauftragen, loszulegen, obwohl die Baugenehmigung noch gar nicht erteilt worden ist. Genau das haben Sie hier aber gemacht: Sie haben das Fell des Bären verteilt, bevor er erlegt worden ist. Das Sprichwort besagt, dass man das nicht tun sollte.</p>
        <p klasse="J">Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben ein Recht darauf, dass mit ihrem Geld nicht Roulette gespielt wird. Aber das ist hier passiert. Verkehrsminister Scheuer ist mit großem Risiko auf Schwarz gegangen: auf Erfolg vor Gericht. Aber der EuGH hat anders entschieden. Die Kugel ist auf Rot gefallen. Viel Risiko, hoher Schaden – das kann so nicht stehen bleiben, Herr Minister.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Es ist sehr ärgerlich – wir haben heute lange darauf gewartet –, dass Sie sich nicht zu Ihrer Verantwortung bekennen und nicht den Fehler eines zu frühen Vertragsabschlusses eingestehen. Schuld sind die anderen, so sagen Sie. Sie setzen auf einen langen und teuren Rechtsstreit wie bei der Lkw-Maut. Das Kalkül ist offensichtlich: Da wird jahrelang verhandelt, dann ist ein anderer Minister im Amt, es gibt eine andere Koalition, und die Hiobsbotschaften von teuren Kosten müssen andere verkünden. Mit dieser Strategie, Herr Scheuer, gehen Sie in die Geschichte ein als Verkehrsminister, der viel zu viele Auftragsbücher von Anwälten, Beratern und Schiedsgerichten, aber viel zu wenig die Auftragsbücher von Bahn‑, Bus- und Schienenbauern füllt.</p>
        <p klasse="J">Und sagen Sie nicht, dass Sie nicht gewarnt worden sind. Viele haben gewarnt. Vor knapp zwei Jahren hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages deutlich darauf hingewiesen, dass das Mautvorhaben gegen geltendes Recht verstößt und so nicht durchkommen wird. Damals, vor zwei Jahren – Herr Scheuer war noch CSU-Generalsekretär –, hat er darauf geantwortet – ich zitiere –:</p>
        <p klasse="Z">Bei so viel fachlicher Ignoranz muss man die Frage nach dem Sinn des Wissenschaftlichen Dienstes stellen.</p>
        <kommentar>(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Unglaublich!)</kommentar>
        <p klasse="O">Das ist Hochmut, und Hochmut kommt bekanntlich vor dem Fall. Ich möchte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Wissenschaftlichen Dienstes an dieser Stelle ausdrücklich für ihre Arbeit danken.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der LINKEN, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)<a id="S13052" name="S13052" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="O">Sie ist sehr wichtig für uns und für die Öffentlichkeit, und sie haben recht behalten. Dieses Zitat, Herr Scheuer, fällt jetzt auf Sie selbst zurück: Bei so viel fachlicher Ignoranz muss man die Frage nach Ihrer Eignung als Verkehrsminister stellen. Es sind schon Minister wegen weniger Versagen zurückgetreten. Deshalb ist unsere klare Botschaft: Übernehmen Sie die Verantwortung! Treten Sie zurück!</p>
        <p klasse="J">Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der LINKEN)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Als Nächster spricht zu uns der Kollege Oliver Krischer für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.</p>
        <kommentar>(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID1910610100">
        <p klasse="redner"><redner id="11004081"><name><vorname>Oliver</vorname><nachname>Krischer</nachname><fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion></name></redner>Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="J_1">Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist notwendig, an dieser Stelle noch einmal klarzustellen, welchem Zweck die Pkw-Maut diente. Der alleinige Zweck war, Ausländerinnen und Ausländer auf unseren Straßen zu diskriminieren. Es war die in Gesetz gegossene Stammtischparole, und CDU und SPD haben sich in Geiselhaft nehmen lassen.</p>
        <kommentar>(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Sören Bartol [SPD]: Das nennt sich Koalitionsvertrag!)</kommentar>
        <p klasse="O">Zweimal wurden hier entsprechende Beschlüsse gefasst. Ich möchte klar sagen: Ich danke den Richterinnen und Richtern beim EuGH dafür, dass sie diesen Unsinn gestoppt haben, dass sie Europa vor diesem Quatsch geschützt haben und dass diese Maut jetzt endgültig auf dem Müllhaufen der Geschichte unsinniger CSU-Projekte gelandet ist. Das ist gut so, meine Damen und Herren.</p>
        <kommentar>(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Aber – das muss man leider auch sagen –: Die Skandalmaut ist zwar jetzt erledigt, aber der Skandal geht weiter, und er heißt Andi Scheuer; denn die Maut reißt auch als Mumie Löcher in den Verkehrsetat,</p>
        <kommentar>(Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="O">und das ist allein die Verantwortung dieses Ministers. Das muss man an dieser Stelle klar sagen.</p>
        <kommentar>(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Es geht nämlich darum, dass Herr Scheuer so miese Verträge gemacht hat, dass bei einem negativen Urteil des Europäischen Gerichtshofes dem Betreiber, dem Vertragsnehmer der Bruttounternehmenswert als Entschädigung erstattet werden soll. So, und wir lesen jetzt in der Presse, dass das mindestens 500 Millionen Euro sein könnten, andere sprechen von noch größeren Zahlen. Der Minister sagt selber, der Vertrag hat einen Wert von 2 Milliarden Euro. Ich frage Sie, Herr Scheuer – mal ehrlich! –: Wie kann man eigentlich so verrückt sein, einen solchen Vertrag mit einer solchen Entschädigung abzuschließen, wenn man weiß, dass das EuGH-Urteil noch aussteht?</p>
        <kommentar>(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Das ist doch Wahnsinn!</p>
        <kommentar>(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Um es klar zu sagen: Es hat in Deutschland schon eine Reihe von Ministerrücktritten gegeben, aber viele davon aus wesentlich geringerem Anlass als der, über den wir jetzt reden. Herr Scheuer, Sie sollten in einer ruhigen Stunde vielleicht einmal darüber nachdenken.</p>
        <kommentar>(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="J">Wir erleben jetzt, auch heute im Ausschuss, dass gesagt wird, für den frühzeitigen Vertragsabschluss sei der Minister nicht verantwortlich, nein, der Bundestag sei dafür verantwortlich, weil der entsprechende Beschlüsse gefasst habe. Herr Scheuer, wenn das so wäre: Wieso haben Sie den Bundestag über das Risiko in den Verträgen, die Sie abschließen, trotz Nachfragen, sogar trotz Kritik vom Koalitionspartner – Frau Lühmann hat es eben angesprochen – nicht informiert? Das wäre Ihre verdammte Pflicht gewesen!</p>
        <kommentar>(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Daniela Ludwig [CDU/CSU]: Die alte Leier wieder!)</kommentar>
        <p klasse="O">Aber was man in der CSU besonders gut kann – das kennen wir schon von den Amtsvorgängern, insbesondere von Herrn Dobrindt –: Wenn es schwierig wird, werden Nebelkerzen gezündet. Herr Scheuer erfindet Tag für Tag neue Gründe, warum der Vertrag nichtig ist. Heute Morgen im Ausschuss hat er uns erklärt – man glaubt es kaum –, am 17. Juni, ein Tag vor dem Urteil des EuGH, sei ein Brief des Betreiberkonsortiums ins Ministerium geflattert, in dem stand, das Vertrauen sei zerstört und man habe sowieso überlegt, den Vertrag zu kündigen. Meine Damen und Herren, wer glaubt denn ernsthaft solche Geschichten, dass man am Tag vor dem EuGH-Urteil im Ministerium plötzlich, nachdem nie vorher jemand etwas davon gehört hat, erkennt, dass man den Vertrag kündigen will?</p>
        <kommentar>(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Es geht einzig und allein darum, dass Herr Scheuer von seiner eigenen Verantwortung ablenken will. Wir werden in den nächsten Tagen erleben, dass weitere Nebelkerzen gezündet werden, um zu verhindern, dass deutlich wird, wer in Wahrheit für den Skandal verantwortlich ist. 50 Millionen Euro sind schon versenkt, die sind schon weg; wahrscheinlich ist es – wenn man alles zusammenrechnet – sogar deutlich mehr. Wir reden am Ende über eine Summe im höheren dreistelligen Millionenbereich, wenn nicht gar im Milliardenbereich.</p>
        <kommentar>(Daniela Ludwig [CDU/CSU]: Mein Gott!)<a id="S13053" name="S13053" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="O">Ich bin gespannt. Wenn die Forderung des Betreiberkonsortiums auf dem Tisch liegt, dann werden Ihnen Ihre Nebelkerzen auch nichts nützen, Herr Scheuer, dann werden Sie die politische Verantwortung übernehmen müssen.</p>
        <p klasse="J">Ich sage Ihnen: Wir sind in der letzten Sitzungswoche kurz vor der Sommerpause, und wir kennen das Spielchen. Da wird ein bisschen Nebel erzeugt, und man hofft, dass im September, wenn das politische Berlin wieder zusammentritt, Gras über die Sache gewachsen ist. Aber da werden wir nicht mitmachen. Herr Scheuer, ich kann Ihnen hier ankündigen: Das wird eine lustige sitzungsfreie Zeit; denn wir werden bei diesem Thema nicht lockerlassen. Wir werden Sie nicht aus der Verantwortung lassen. Stehen Sie endlich zu Ihrer Verantwortung! Schieben Sie die Schuld nicht auf andere! Seien Sie einmal nicht der kleine Andi im Sandkasten, sondern ein Minister, der Verantwortung dafür trägt, was er tut.</p>
        <kommentar>(Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Sie sind ja ein Scherzkeks!)</kommentar>
        <p klasse="O">Das will ich jetzt gleich von Ihnen hier hören.</p>
        <p klasse="J">Ich danke Ihnen.</p>
        <kommentar>(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und der LINKEN)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID1910610200">
        <p klasse="redner"><redner id="11003625"><name><vorname>Andreas</vorname><nachname>Scheuer</nachname><rolle><rolle_lang>Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister BMVI</rolle_kurz></rolle></name></redner>Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:</p>
        <p klasse="J_1">Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mir war sehr klar, welche Begriffe von einigen aus der Opposition hier verwendet werden: Skandal, Murks, Vertuschung, Rücktritt, Nebelkerzen etc. etc.</p>
        <kommentar>(Zuruf von der AfD: Alles richtig! – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das wundert Sie doch jetzt nicht wirklich, oder? – Zurufe von der FDP)</kommentar>
        <p klasse="O">– Das wundert mich überhaupt nicht, Herr Kollege.</p>
        <kommentar>(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das ist nämlich so! – Weiterer Zuruf von der LINKEN): Debakel!)</kommentar>
        <p klasse="O">– „Debakel“ habe ich noch vergessen, genau.</p>
        <p klasse="J">Sehr bemerkenswert ist, Herr Kollege Krischer, dass Sie Ihre Schadenfreue mit einem Dank an den EuGH verbinden, dass er so entschieden hat.</p>
        <kommentar>(Christoph Meyer [FDP]: So ist das im Rechtsstaat!)</kommentar>
        <p klasse="O">Das ist bemerkenswert, weil das Urteil Deutschland viel Geld kostet.</p>
        <kommentar>(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben es gemacht! – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Ihre Verantwortung, nicht die von Herrn Krischer! – Weitere Zurufe von der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Herr Krischer, wenn Sie das so sehen, obwohl uns damit viele Einnahmen abhandenkommen, dann ist das schon eine bemerkenswerte Aussage Ihrerseits.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU)</kommentar>
        <p klasse="J">Liebe Kolleginnen und Kollegen, keiner will hier Nebelkerzen zünden. Ich habe seit dem Urteil völlige Transparenz hergestellt und Informationen gegeben.</p>
        <kommentar>(Christoph Meyer [FDP]: In welcher Welt leben Sie?)</kommentar>
        <p klasse="O">Wir haben heute in den Ausschüssen Verkehr und Haushalt vier Stunden debattiert. Ich bin auf alle Fragen eingegangen. Wenn weitere Fragen und Anliegen der Abgeordneten kommen, dann werden wir sie beantworten und erfüllen. Wir haben im Vorfeld der Ausschusssitzungen dem Parlament einen umfassenden Bericht vorgelegt.</p>
        <kommentar>(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Alles richtig gemacht?)</kommentar>
        <p klasse="O">Wir haben nach intensiver juristischer Prüfung die Erfüllung der Auskunftsersuchen der Abgeordneten durch die Offenlegung der Verträge in der Geheimschutzstelle – und zwar ungeschwärzt und vollständig – möglich gemacht. Das ist der erste Punkt.</p>
        <p klasse="J">Der zweite Punkt ist: Seit 2014 gab es umfassende Debatten und Zustimmung im demokratischen Prozess für ein Projekt, das die Mehrheit in diesen Gremien beschlossen hat. Wir haben alleine acht große Debatten zu dem Thema Infrastrukturabgabe geführt. Wir haben einen klaren Auftrag durch die Beschlussfassung der Bundesregierung, des Bundestages, des Bundesrates, mit der Unterschrift des Bundespräsidenten, mit dem grünen Licht der EU-Kommission für dieses Projekt. Daran waren alle Ministerien beteiligt. Das sage ich, weil immer wieder von Rechtsgutachten und rechtlicher Beurteilung die Rede ist.</p>
        <kommentar>(Dr. Christian Jung [FDP]: Wer hat Sie denn gezwungen, zu unterschreiben?)</kommentar>
        <p klasse="O">Das Bundesjustizministerium hat seine Stellungnahme abgegeben und grünes Licht gegeben. Der Bundespräsident hat dieses Gesetz unterschrieben.</p>
        <kommentar>(Zuruf des Abg. Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])</kommentar>
        <p klasse="O">– Herr Kollege Krischer, im Bundesrat waren Parteien aller Farben, auch Ihre Partei, beteiligt. Kein Widerspruch zu diesem Projekt!</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU)</kommentar>
        <p klasse="O">Alle Parteien, Herr Kollege Krischer!</p>
        <kommentar>(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Einzige, der nichts mit der Maut zu tun hat, ist Andi Scheuer!)<a id="S13054" name="S13054" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="J">Drittens, sofortiges Handeln nach dem Urteil: Um 9.30 Uhr war das Urteil gefällt. Ich habe sofort, um 10 Uhr, eine Taskforce einberufen. Wir haben das Urteil intensiv ausgewertet und haben noch am selben Tag Einstellungen gestoppt, wir haben alles, was die Einrichtung der Infrastrukturabgabe betrifft, gestoppt, und wir haben veranlasst, die zwei Verträge, die schon vergeben sind, sofort zu kündigen.</p>
        <kommentar>(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Erklären Sie mal, warum Sie die vor dem Urteil vergeben haben! Das ist doch die Frage! Warum haben Sie die zwei Verträge vor dem Urteil vergeben?)</kommentar>
        <p klasse="J">Das EuGH-Urteil hat natürlich finanzpolitische Auswirkungen. Natürlich haben wir in der Finanzlinie Einnahmeausfälle von rund 1 Milliarde Euro zu beklagen.</p>
        <kommentar>(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Können Sie nicht mal sagen, dass Sie einen Fehler gemacht haben?)</kommentar>
        <p klasse="O">Diese Einnahmen sind in den Haushaltsjahren zuvor durch den Haushaltsgesetzgeber für die Finanzplanung der nächsten Jahre verplant worden. Es war deswegen selbstverständlich, dass ich die Entscheidungen, die im demokratischen Prozess mit Mehrheit hier im Deutschen Bundestag beschlossen wurden, als Minister, als Exekutive, respektieren muss. Nachdem wir 2017 diese Beschlussfassung hatten und danach eine Bundestagswahl und eine längere Suche nach einer Koalition und einer neuen Bundesregierung, haben wir natürlich sofort agieren müssen, weil der Haushalt uns die Freigabe gegeben hat, diese Verträge zu schließen. Das war der Hintergrund.</p>
        <p klasse="J">Sie fordern immer wieder Gutachten ein. Zum einen sagen Sie: Das war zu teuer, wir haben bis jetzt schon zu viel ausgegeben. Für Sie ist das aber noch nicht genug Gutachterei, sondern es sollen weitere Gutachten erstellt werden. Ich sage Ihnen: Im ganzen Prozess haben wir Gutachten und Stellungnahmen – Sie sehen das an dieser Liste hier, eng geschrieben – en masse, sowohl pro als auch kontra.</p>
        <kommentar>(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stellen Sie die zur Verfügung!)</kommentar>
        <p klasse="O">– Ich stelle die zur Verfügung, Herr Krischer. Das habe ich schon mit dem Kollegen Kindler so vereinbart. Ich habe den Entwurf schon fertig. Wir stellen komplette Transparenz her.</p>
        <p klasse="J">Da Sie immer den Wissenschaftlichen Dienst ansprechen,</p>
        <kommentar>(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Den Sie abschaffen wollten!)</kommentar>
        <p klasse="O">sage ich Ihnen: Dieses Ergebnis war im Februar 2017. Danach – danach! – hat der Deutsche Bundestag mit Mehrheit hier die Infrastrukturabgabe rechtlich ordentlich eingestuft und die Freigabe dazu erteilt.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Christian Jung [FDP]: Aber Sie hätten doch nicht die Verträge unterschreiben müssen! Wer hat Sie denn dazu gezwungen?)</kommentar>
        <p klasse="J">Wir haben bei den Verträgen Vorsorge getroffen, nämlich verschiedene Kündigungsgründe aufgeführt, die diesem Prozess beim EuGH Rechnung tragen. Wir haben uns auf die Offenlegung geeinigt, sodass die Abgeordneten Einsicht in die Verträge bekommen können. Wir haben ein geändertes Schiedsverfahren vorgesehen, eines, das schneller zum Ergebnis führt.</p>
        <kommentar>(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Macht alles nicht besser!)</kommentar>
        <p klasse="J">Jetzt sage ich Ihnen zum Thema Risiko: Wäre dieses Urteil genau andersherum ausgegangen – nämlich Bestätigung der Infrastrukturabgabe – und der zuständige Minister hätte nichts gemacht,</p>
        <kommentar>(Dr. Christian Jung [FDP]: Das ist kein Argument!)</kommentar>
        <p klasse="O">dann wären Milliardenausfälle zu beklagen gewesen. Das hätten Sie dann genauso kritisiert,</p>
        <kommentar>(Dr. Christian Jung [FDP]: Nein, das stimmt nicht!)</kommentar>
        <p klasse="O">dann hätten Sie genauso meinen Rücktritt gefordert.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)</kommentar>
        <p klasse="J">Es ist schon bemerkenswert, dass Sie ständig mit Entschädigungszahlungen argumentieren und dabei aus den Medien zitieren. Wir haben vom Auftragnehmer noch keine Forderung auf dem Tisch liegen.</p>
        <kommentar>(Zurufe von der FDP: Ah!)</kommentar>
        <p klasse="O">Sie zitieren aus der Medienberichterstattung. Wie seriös ist denn das? Sie täuschen die Öffentlichkeit mit Zahlen, die hochspekulativ sind, die keiner bestätigen kann. Als verantwortungsvolle Mandatsträger müssten Sie ein Interesse daran haben, dass die Entschädigungszahlungen, die sich in diesem Streit aus der Kündigung ergeben könnten, für den Bund möglichst gering gehalten werden.</p>
        <p klasse="J">Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir haben in allem, auch hinsichtlich der Vergabe, interne und externe rechtliche Prüfungen durchgeführt, ob wir 2018 vergeben sollten. Wir haben Risikomanagement betrieben. Wir haben Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchgeführt. Die Ergebnisse werde ich morgen im Internet veröffentlichen, damit sie einer breiten Öffentlichkeit zugänglich sind. Wir haben zu diesem Thema seit Längerem Prüfer des Bundesrechnungshofs im Haus. Der Bundesrechnungshof hat von dieser Vergabe immer gewusst und war immer wieder eingebunden.</p>
        <kommentar>(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ah, der wusste davon! Liest Zeitung!)</kommentar>
        <p klasse="J">Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn wir über die Nutzer und die Steuerfinanzierung reden, ist doch eines klar: Jeder hat sein eigenes Modell zur Nutzerfinanzierung, der eine mit mehr ökologischer Lenkungswirkung, der andere mit weniger. Aber Fakt ist – und das ist das Bittere an diesem Urteil –, dass wir nun wiederum abhängig sind von der Steuerfinanzierung.</p>
        <kommentar>(Daniela Ludwig [CDU/CSU]: Richtig!)</kommentar>
        <p klasse="O">Wir wollten das System umstellen auf ein gerechtes System: Wer nutzt, der zahlt.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU)<a id="S13055" name="S13055" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="O">Wenn ich auf meiner Heimatautobahn fahre, der A 3, einer transeuropäischen Magistrale, dann zähle ich da viele, viele ausländische Kennzeichen. Wie gerecht ist es denn, dass in über 20 Mitgliedstaaten der Europäischen Union Nutzerfinanzierung vorherrscht und der EuGH sich in einem sehr widersprüchlichen Urteil genau gegen dieses gerechteste System der Infrastrukturfinanzierung ausspricht?</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Da zahlen alle, nicht nur die Ausländer! Sie dürfen es nicht ausländerfeindlich machen!)</kommentar>
        <p klasse="J">Wenn ich jetzt mit dem Bundesfinanzminister rede, dann wird es darum gehen, die Finanzlinie so positiv umzugestalten, dass wir weiterhin den Investitionshochlauf haben. Viele haben mir nach dem Urteil geschrieben, SMS und E-Mails geschickt. Die haben gesagt: Ich war immer gegen die Pkw-Maut; aber schau bitte mit dem Finanzminister, dass die Einnahmeausfälle, die jetzt zu beklagen sind, möglichst schnell ausgeglichen werden, damit wir in unserem Bundesland unsere Verkehrsprojekte umsetzen können.</p>
        <kommentar>(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es gibt doch keine Einnahmen! Dann gibt es auch keine Ausfälle!)</kommentar>
        <p klasse="O">Das ist ein Widerspruch. Das eine geht nicht ohne das andere. Man kann nicht gegen die Maut sein, aber eine eminent hohe Mittelausstattung fordern. Wir wollten es durch die Nutzerfinanzierung schaffen, zu einem gerechten System zu kommen. Wir wollten einen gerechten Finanzierungskreislauf: Straße finanziert Straße. Deswegen werde ich mit dem Bundesfinanzminister über die exorbitant gute Ausgangslage bei den Investitionen im Verkehrsetat reden müssen und dafür kämpfen müssen, und zwar, Herr Perli, nicht nur bezogen auf die Straße. Wir haben heute im Kabinett einen Haushalt 2020 beschlossen, der ein klares Statement für die Schiene ist und ein klares Statement für mehr Investitionen. Mein Haushalt wächst auf. Darauf bin ich stolz. Jetzt müssen wir in der Finanzplanung die 350 Millionen, 320 Millionen und 380 Millionen, die wir durch dieses EuGH-Urteil jährlich verlieren, möglichst schnell auffangen.</p>
        <kommentar>(Dr. Christian Jung [FDP]: Ihnen steht das Wasser bis zur Nase!)</kommentar>
        <p klasse="O">Diese Lücke müssen wir mit anderen Mitteln schließen. Es ist das Ziel der Koalition, die Finanzausstattung des Verkehrsetats hochzuhalten.</p>
        <p klasse="J">Herzlichen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Nächster Redner ist für die Fraktion der AfD der Kollege Wolfgang Wiehle.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID1910610300">
        <p klasse="redner"><redner id="11004933"><name><vorname>Wolfgang</vorname><nachname>Wiehle</nachname><fraktion>AfD</fraktion></name></redner>Wolfgang Wiehle (AfD):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Für die Autofahrer ist es eine Freude, wenn einmal die Belastung aus Steuern und Abgaben nicht zunimmt; wenn man sich darauf verlässt, dass die Kompensation über die Kfz-Steuer tatsächlich bestehen bleibt. Es fragt sich nur, ob ihnen diese Freude auf den zweiten Blick nicht im Halse stecken bleibt und sie außerdem nur von kurzer Dauer sein wird. Auf diesen zweiten Blick ist es so, dass wir Deutschen die „Maut-Deppen Europas“ sind, so titelt die „Bild“-Zeitung. In fast allen anderen Ländern Europas berappen wir eine Maut, und deren Bürger zahlen auch künftig auf deutschen Autobahnen keinen müden Cent.</p>
        <p klasse="J">Auch wer, wie wir von der AfD, in Deutschland gar keine Maut will, stößt ja auf diesen Widerspruch. Die anderen Länder haben selbstverständlich die Steuersystematik für ihre autofahrenden Bürger seit Jahrzehnten darauf angepasst, dass es diese zusätzliche Mautbelastung gibt. Nur wir in Deutschland dürfen eine solche Anpassung, falls wir sie denn wollten, nun aber nicht mehr vornehmen,</p>
        <kommentar>(Oliver Luksic [FDP]: Das haben Sie nicht verstanden!)</kommentar>
        <p klasse="O">nur weil wir später dran sind? Hat der EuGH hier wieder einmal seine bekannte Neigung zugunsten eines europäischen Zentralismus ausgespielt?</p>
        <kommentar>(Oliver Luksic [FDP]: AfD ist echt Systemopposition!)</kommentar>
        <p klasse="O">Oder haben Koalition und Bundesregierung mit dem Mautgesetz einfach zu hoch gepokert? Egal, das Ergebnis ist und bleibt einfach absurd.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD)</kommentar>
        <p klasse="J">Die Freude über die ersparte Maut wird für die Autofahrer auch nur kurz sein; das sage ich Ihnen an dieser Stelle voraus. Zu viele Geldeinsammler und Ideologen warten nämlich längst auf ihre nächste Chance. Im Gespräch mit n-tv träumt eine Kollegin von der CSU von einer einheitlichen europaweiten Maut. So ist Zentralismus besonders schön: wenn er auch noch die Kassen füllt.</p>
        <kommentar>(Oliver Luksic [FDP]: Was für ein Quatsch!)</kommentar>
        <p klasse="J">Auf der Internetseite der CDU/CSU-Fraktion liest man, dass die Nutzerfinanzierung – wir haben es schon gehört; damit ist offensichtlich nichts anderes als die Maut gemeint – trotz des EuGH-Urteils richtig bliebe, nur wahrscheinlich in Zukunft ohne Ausgleich durch eine Senkung der Kfz-Steuer. Einen sogenannten Finanzierungskreislauf Straße braucht aber niemand als neue, große Erfindung zu preisen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD)</kommentar>
        <p klasse="O">Dass die Autofahrer als Straßennutzer durch die Mineralölsteuer nämlich heute schon ein Vielfaches dessen zahlen, was für den Straßenbau von Bundesseite her eingebracht wird, hat mein Kollege Holm bereits trefflich beschrieben.<a id="S13056" name="S13056" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">SPD und Grüne haben sich gegen das Mautprojekt der CSU gestellt. Aber wie lange wird diese Position halten, wenn die finanzpolitischen Lockrufe der Klimarettung zu hören sind oder gar das neue Modewort „Verkehrswende“ erklingt? Ein paar Monate oder gar nur ein paar Wochen oder vielleicht nur ein paar Stunden, wenn ich die Frau Kollegin Lühmann richtig verstanden habe?</p>
        <kommentar>(Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist eigentlich Ihre Position? Haben Sie überhaupt eine? Ich verstehe die Rede gar nicht! Was wollen Sie uns sagen? Ich verstehe Sie nicht!)</kommentar>
        <p klasse="J">Außerdem hat die Mautdebatte längst die Leitplanken der Autobahnen verlassen. Immer häufiger wird über eine Citymaut, also eine extra Einfahrabgabe für Städte gesprochen. Zuletzt war das die Berliner Verkehrssenatorin Regine Günther, die den Grünen nahesteht.</p>
        <kommentar>(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gute Frau!)</kommentar>
        <p klasse="O">Auf so einem Weg wird die Zufahrt in die Städte für Arbeit, Einkauf und Freizeit noch beschwerlicher und im Umkehrschluss der Einkauf in den großen Zentren auf der grünen Wiese außerhalb der Städte noch attraktiver. Trotzdem versucht man, uns das als neue Lösung zu verkaufen – Hauptsache wohl, man kann die Hand aufhalten und bei den Autofahrern ein weiteres Mal abkassieren.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD)</kommentar>
        <p klasse="J">Nein, die Freude der Autofahrer über die gefloppte Maut wird bestimmt nicht lange währen. Wie sagte Kanzlerin Merkel einmal – Sie wurde heute schon zitiert –: Mit mir wird es keine Pkw-Maut geben. – Es passiert ja wirklich selten, aber an dieser Stelle sind wir von der AfD diejenigen, die das aus voller Überzeugung unterstützen. Mit unseren Stimmen wird es keine Pkw-Maut geben.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der AfD)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Als Nächster redet für die Fraktion der SPD der Kollege Udo Schiefner.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID1910610400">
        <p klasse="redner"><redner id="11004397"><name><vorname>Udo</vorname><nachname>Schiefner</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Udo Schiefner (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute, in dieser Aktuellen Stunde, sprechen wir über die Nichteinführung der Pkw-Maut. Ich hätte mir – natürlich unter anderen Umständen – diese Diskussion schon im Juni 2015 gewünscht.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD)</kommentar>
        <p klasse="J">Schon 2016 sollte die Pkw-Maut erhoben werden; das ist über drei Jahre her. Nach Abzug der Kontroll- und Verwaltungskosten rechnete der damalige Verkehrsminister Alexander Dobrindt mit Einnahmen von jährlich 500 Millionen Euro. Ein überzeugendes Argument war das damals bereits nicht. Der personelle und administrative Aufwand stand, wie ich finde, zu keinem Zeitpunkt in einem guten Verhältnis zu dem politischen Streit um dieses Symbolthema, meine Damen und Herren;</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der FDP und des Abg. Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])</kommentar>
        <p klasse="O">denn mit 500 Millionen Euro – um das einmal bildlich darzustellen – kann gerade einmal die A 39 um die 45 Kilometer zwischen Lüneburg und Uelzen verlängert werden.</p>
        <kommentar>(Beifall des Abg. Falko Mohrs [SPD])</kommentar>
        <p klasse="O">Zum Vergleich: Allein mit den Einnahmen aus der Kaffeesteuer könnte man die doppelte Strecke finanzieren.</p>
        <kommentar>(Oliver Luksic [FDP]: Kommt die Bierzeltsteuer!)</kommentar>
        <p klasse="J">Doch was haben wir jetzt, im Juni 2019? Statt einer halben Milliarde Einnahmen bleiben uns nur Ausgaben. Die SPD hat von Anfang an deutlich gemacht, dass die Pkw-Maut nicht unser Verkehrsprojekt war.</p>
        <kommentar>(Ulli Nissen [SPD]: Nicht unbedingt!)</kommentar>
        <p klasse="O">Wir haben – dies hat Frau Lühmann eben erläutert – einen Koalitionsvertrag, und die SPD hat mit diesem Koalitionsvertrag vor allem ein sozialpolitisches Gesamtpaket durchgesetzt. Das nennt man nicht Geiselhaft, Herr Krischer, sondern Koalitionsvertrag.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD – Oliver Luksic [FDP]: Ist aber im Kern das Gleiche!)</kommentar>
        <p klasse="O">Auch Sie unterschreiben – in den Ländern – Koalitionsverträge mit Kolleginnen und Kollegen der CDU. Man lebt in der Politik, wenn man Koalitionen eingeht, nun einmal von Kompromissen.</p>
        <p klasse="J">Frau Lühmann hat die drei Punkte angesprochen, die für uns wichtig waren. Ich möchte sie jetzt nicht noch einmal nennen. Aber wir wissen, dass alle drei Voraussetzungen nicht gemeinsam erfüllt werden. Nach dem Urteil des EuGH wäre nur noch – rein theoretisch; ich hoffe, auf diese Idee kommt keiner – eine Pkw-Maut möglich, die die Deutschen zusätzlich belastet. Ich kann hier für die SPD-Fraktion erklären: Das wollen wir nicht.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD – Stephan Brandner [AfD]: Das hatte Frau Merkel schon ähnlich formuliert!)</kommentar>
        <p klasse="O">– Ich bin ja nicht Frau Merkel. Machen Sie sich da mal keinen Kopf!</p>
        <p klasse="J">Seit Beginn der Diskussion um die Pkw-Maut hatten wir große Bedenken, ob sie europarechtskonform sein kann. Der damalige und der jetzige Minister haben alle unsere Einwände stets vom Tisch gewischt. Alle rechtlichen Unklarheiten auf EU-Ebene seien ausgeräumt, wurde immer wieder gesagt. Das Gegenteil war offensichtlich der Fall. Ausgeräumt und klar war nun gar nichts. Trotzdem wurden Verträge unterschrieben. Auch hier hatten wir Bedenken angemeldet. Sören Bartol hat für die SPD-Bundestagsfraktion gewarnt.</p>
        <kommentar>(Ulli Nissen [SPD]: Aber so was von gewarnt!)<a id="S13057" name="S13057" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="O">Unsere Warnungen wurden ignoriert. Ich muss ganz deutlich sagen: Entscheidend sind auf europäischer Ebene nicht die Äußerungen eines Staatsanwaltes, sondern der Richterspruch,</p>
        <kommentar>(Beifall des Abg. Falko Mohrs [SPD])</kommentar>
        <p klasse="O">und solange der nicht da ist, besteht Unsicherheit. Deswegen waren die Warnungen richtig, meine Damen und Herren.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD)</kommentar>
        <p klasse="J">Von Ihnen, Herr Minister Scheuer, erwarten wir jetzt, wie Sie es heute im Ausschuss gesagt haben, eine schnelle, klare und lückenlose Darstellung aller rechtlichen und finanziellen Konsequenzen. Ich gehe davon aus, dass Sie dies auch in den nächsten Wochen und Monaten umsetzen werden. Sie sprachen eben mit Blick auf die zu erwartenden Schadensersatzansprüche von rein spekulativen Zahlen, die derzeit durch die Öffentlichkeit geistern. Nur wenn Sie das, was Sie heute Morgen im Ausschuss gesagt haben, wirklich umsetzen, werden Sie solche Spekulationen vom Tisch bekommen. Wir werden Sie dabei unterstützen.</p>
        <p klasse="J">Die SPD-Bundestagsfraktion wird die Abwicklung der Pkw-Maut sachlich und konstruktiv begleiten, auch wenn sich in den Reihen der Opposition der ein oder andere jetzt vor Schadenfreude auf die Schenkel klopft.</p>
        <kommentar>(Dr. Christian Jung [FDP]: Das ist so ein Drama! Da macht man sich nicht lustig!)</kommentar>
        <p klasse="O">Ich glaube, so etwas bringt uns nicht weiter. Wir müssen hier sachlich und vernünftig zusammenarbeiten. Sie sind am Zug, Herr Minister, das umzusetzen, was Sie heute Morgen angekündigt haben.</p>
        <p klasse="J">Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Nächster Redner in der Debatte ist der Kollege Christoph Meyer für die FDP.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der FDP)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID1910610500">
        <p klasse="redner"><redner id="11004820"><name><vorname>Christoph</vorname><nachname>Meyer</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Christoph Meyer (FDP):</p>
        <p klasse="J_1">Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Scheuer, Sie haben in Ihrer Rede die Maske fallen lassen. Die Arroganz, mit der Sie eben Richterschelte betrieben haben, ist Ihnen mit dem EuGH-Urteil auf die Füße gefallen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Alexander Dobrindt [CDU/CSU]: Warum kann ich keine andere Rechtsauffassung als ein Gericht haben? Ist das die Logik der FDP?)</kommentar>
        <p klasse="O">Sie haben hier wunderschön dokumentiert, was Ihre Strategie war: Augen zu und durch, mit dem Kopf durch die Wand; es muss gehen. – Genau das ist die Grundproblematik, über die wir bei der Pkw-Maut sprechen. Es war eine politische Entscheidung.</p>
        <kommentar>(Daniela Ludwig [CDU/CSU]: Sonst fordern Sie doch immer politische Entscheidungen ein!)</kommentar>
        <p klasse="O">Es war eine politische Entscheidung auf der Ebene der EU-Kommission. Die Verkehrskommissarin war seinerzeit nämlich klar der Auffassung, dass die Maut nicht europarechtskonform ist. Es waren Ihre Parteifreunde, die das auf europäischer Ebene durchgedrückt haben. Genau so ist natürlich der Kompromiss in der Koalition zustande gekommen, und genau so ist natürlich die Bewertung zustande gekommen, die im Bundesrat und anderswo gefallen ist. Das war keine rechtliche Argumentation, sondern eine politische Argumentation.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der FDP – Daniela Ludwig [CDU/CSU]: Ja, wir sind ja auch ein politisches Gremium!)</kommentar>
        <p klasse="J">Sie haben heute sowohl im Verkehrsausschuss als auch im Haushaltsausschuss und hier die Chance vertan, klare Antworten zu geben. Sie haben eben nicht klargemacht, auf welcher Informationsgrundlage Sie seinerzeit die Entscheidung getroffen haben, die Vergabeverfahren durchzuführen.</p>
        <kommentar>(Alexander Dobrindt [CDU/CSU]: Klar erklärt! Wo waren Sie denn, Herr Kollege? Nicht rechtzeitig aufgeweckt worden!)</kommentar>
        <p klasse="O">Sie haben nicht klargemacht, aufgrund welcher externen Beratungsleistungen das geschah. Sie haben sich darauf zurückgezogen, dass Sie externe Beratung hatten. Wie aber die Abwägung war, konnten Sie nicht klarmachen. Außerdem ist vollkommen unklar – das klang bei meinen Vorrednern schon an –, wie die Kostensituation aussieht. Die 54 Millionen Euro, die Sie jetzt ins Schaufenster stellen, gelten vielleicht bis zum Haushaltsjahr 2018. Allein in diesem Haushaltsjahr wird es mehr Geld werden. Die 600 bis 700 Millionen Euro, die im Raum stehen, werden in den nächsten Jahren noch obendrauf kommen, und das geht auf Ihre Rechnung, auf die Rechnung der CSU.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der FDP)</kommentar>
        <p klasse="J">Es war interessant: Sowohl im Haushaltsausschuss als auch hier haben Sie sich wieder einen Ausweg offengelassen. Sie haben eben nicht klar gesagt, dass Sie von der Idee der Pkw-Maut abrücken. Sie haben sich die Hintertür offengelassen, Ihre verquere Idee der Nutzerfinanzierung hier noch mal auf die Agenda zu setzen. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Das werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der FDP)<a id="S13058" name="S13058" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="J">Dadurch, dass Sie hier schrittweise Informationen herausgeben, befeuern Sie das Misstrauen hier im Haus und im Ausschuss natürlich weiter. Sie haben uns eben die drei Seiten Rechtsgutachten zur Pkw-Maut gezeigt. Welcher vernünftige Minister, der sich über die Risiken im Klaren ist, entscheidet denn, wenn er drei Seiten Rechtsgutachten über mehrere Jahre in Auftrag gegeben hat, bevor das europäische Gericht endgültig entschieden hat? Das ist aberwitzig. Sie beweisen doch, dass Sie genau dieses Risiko eingegangen sind, und das fällt Ihnen jetzt auf die Füße.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Dafür tragen Sie alleine die Verantwortung, Herr Scheuer, und niemand anderes.</p>
        <p klasse="J">Wenn man den Finanzminister und auch die Kollegen der SPD heute gehört hat, dann kann man gespannt sein, wie sie hier vorgehen werden. Herr Scholz hat sehr deutlich formuliert, dass er von Ihnen, aus Ihrem Haus, einen Vorschlag hören will, wie die Haushaltsrisiken gegebenenfalls gegenfinanziert werden, und er erwartet in der Tat auch eine Aussage dazu, welche Infrastrukturprojekte nicht ausfinanziert sind. Das ist Ihre Aufgabe, und auch da werden wir Sie nicht aus der Verantwortung entlassen.</p>
        <p klasse="J">Sie haben nun die Mautverträge gekündigt. Ich persönlich muss ganz ehrlich sagen, dass ich nachvollziehen kann, dass Sie in dieser Konstellation jetzt versuchen, eine stärkere Rechtsposition aufzubauen, indem Sie irgendwelche Kündigungsgründe nachschieben. Das wird nach meiner Einschätzung aber nicht erfolgreich sein, sondern zeigt eher, dass Sie jetzt krampfhaft versuchen, weitere Gründe zu finden, um eine bessere Verhandlungsposition zu haben, welche Sie den Auftragnehmern entgegensetzen können. Das haben wir ein Stück weit ja auch schon bei Toll Collect gesehen.</p>
        <p klasse="J">Die Beratungskosten, die in den nächsten Jahren entstehen werden, kommen auf die Rechnung noch obendrauf. Auch hier hätten Sie jetzt die Chance, zu sagen: Ja, ich habe einen Fehler gemacht und übernehme die politische Verantwortung.</p>
        <kommentar>(Stephan Brandner [AfD]: Manfred Stolpe, oder?)</kommentar>
        <p klasse="O">Das wäre für den Haushalt und für uns alle allemal sinnvoller.</p>
        <p klasse="J">Über eine Schlechtleistung als Kündigungsgrund kann man diskutieren. Für mich ist die abschließende Frage: Wenn Schlechtleistung ein Kündigungsgrund ist, wann ist Ihre Schlechtleistung hier zu bewerten, und warum treten Sie nicht zurück, Herr Scheuer? Das wird auf jeden Fall das Thema sein, das uns über die Sommerpause und im Herbst dann auch wieder hier im Bundestag begleiten wird.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Stephan Brandner [AfD]: Das glaube ich gar nicht!)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Thomas Jarzombek für die Fraktion der CDU/CSU.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID1910610600">
        <p klasse="redner"><redner id="11004061"><name><vorname>Thomas</vorname><nachname>Jarzombek</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Thomas Jarzombek (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als wir nach der Bundestagswahl im Jahr 2013 zusammensaßen und die Koalition verhandelt haben, da – das gebe ich unumwunden zu – war ich ein großer Gegner dieser Pkw-Maut, und es gab auch andere. Aber wir haben einen Koalitionsvertrag beschlossen. Es ist eben so, dass man dann in der Sache auch Dinge beschließt, die nicht jedem gefallen. Insgesamt aber haben wir einen guten Koalitionsvertrag beschlossen, und zur Pkw-Maut haben wir eine gemeinsame Formulierung gefunden. Sie lautet:</p>
        <p klasse="Z">Diesem Ziel dient auch eine Ausweitung der Lkw-Maut sowie eine europarechtskonforme Pkw-Maut …</p>
        <p klasse="J">Bezogen auf die Europarechtskonformität der Pkw-Maut muss man sich die Frage stellen: Wie findet man das denn heraus? – So interessant es ist, dass heute über Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes diskutiert wird: Am Ende ist es das übliche Verfahren einer Regierung, dass man so etwas zur Notifizierung in Brüssel anmeldet. Und genau das haben wir getan. Diese Notifizierung war kein einfacher Prozess. Es gab von der EU-Kommission Zweifel. Es wurde nachgebessert, und es gab eine zweite Version des Gesetzentwurfes. Ich zitiere aus einer Mitteilung der Kommission vom 2. Dezember 2016, nach der die zuständige Verkehrskommissarin Bulc die Lösung begrüßt und erklärt hat:</p>
        <p klasse="Z">Die beiden Gesetze werden nach den angekündigten Änderungen gewährleisten, dass das deutsche Mautsystem mit dem EU-Recht in Einklang steht. Wir haben damit auch einen ersten großen Schritt in Richtung einer binnenmarktfreundlichen EU-weiten Maut getätigt.</p>
        <p klasse="O">Ob man das Thema mag oder nicht mag: Von da an war das grüne Licht aus Brüssel da.</p>
        <kommentar>(Daniela Ludwig [CDU/CSU]: So ist es!)</kommentar>
        <p klasse="J">Ich sage Ihnen einmal ganz klar: Wir können im Deutschen Bundestag doch nicht mit jedem Gesetzentwurf, den wir beschließen wollen, warten, bis es Urteile des EuGH oder des Bundesverfassungsgerichts dazu gibt.</p>
        <kommentar>(Dr. Christian Jung [FDP]: Das ist ja kein Argument!)</kommentar>
        <p klasse="O">– Sie sehen doch, bei wie vielen Gesetzen solche Urteile manchmal erst fünf oder zehn Jahre nach Inkrafttreten gefällt werden.</p>
        <kommentar>(Daniela Ludwig [CDU/CSU]: So ist es!)</kommentar>
        <p klasse="J">Wenn wir so agieren würden, käme der Deutsche Bundestag bei keinem Thema mehr voran. Deshalb finde ich die Kritik am Bundesverkehrsminister ungerechtfertigt.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)</kommentar>
        <p klasse="O">Andreas Scheuer hat das getan, was wir von ihm hier erwartet haben und was der Bundestag beschlossen hat.<a id="S13059" name="S13059" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Wir haben – ich habe das gerade vorgelesen – noch etwas Zweites beschlossen, was wir heute nicht ganz aus dem Blick verlieren sollten, nämlich die Ausweitung der Lkw-Maut. Es gab 14 Jahre lang Schiedsverfahren in Bezug auf die Lkw-Maut, die damals übrigens nicht von einem Verkehrsminister der Union, noch nicht einmal von einer Regierung, der die CDU angehörte, eingeführt wurde, sondern von Rot-Grün. In den 14 Jahren sind in diesem Verfahren sogar mehrere Schiedsgerichtsvorsitzende dahingeschieden.</p>
        <kommentar>(Oliver Luksic [FDP]: Sehr schlechte Aussichten!)</kommentar>
        <p klasse="O">Am Ende ist Andreas Scheuer der Einzige und Erste gewesen, der – entschuldigen Sie den unparlamentarischen Ausdruck – die Eier in der Hose hatte, hier eine Entscheidung zu treffen.</p>
        <kommentar>(Beifall der Abg. Daniela Ludwig [CDU/CSU])</kommentar>
        <p klasse="O">Er hat am Ende 3,2 Milliarden Euro für den Bundeshaushalt herausgeholt, anstatt abzuwarten, bis sich das Verfahren in die Unendlichkeit hinzieht. Hier sind also 3,2 Milliarden Euro realisiert worden.</p>
        <p klasse="J">Bei der Lkw-Maut gibt es noch etwas zu beachten. Wir haben hier im Deutschen Bundestag sehr oft über die Pkw-Maut geredet. So misslich die 56 Millionen Euro sind, die jetzt hier in Rede stehen: Wir haben damals beschlossen, die Lkw-Maut vom Autobahnnetz auf alle Bundesstraßen auszudehnen. Das führt nicht nur dazu, dass Ausweichverkehre von Lkws vermieden werden, sondern auch dazu, dass wir seit dem 1. Juli des letzten Jahres unsere jährlichen Einnahmen von 4,6 auf 6,6 Milliarden Euro steigern konnten.</p>
        <kommentar>(Dr. Christian Jung [FDP]: Aber das beantwortet die Frage nicht, warum er unterschrieben hat!)</kommentar>
        <p klasse="O">Das heißt, wir haben jedes Jahr 2 Milliarden Euro Mehreinnahmen, die vollständig in die Verkehrsinfrastruktur fließen.</p>
        <p klasse="J">Das gehört zur Gesamtbeurteilung der Leistung der Regierung und des Bundesverkehrsministers genauso dazu, und das sind sehr große Erfolge.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU)</kommentar>
        <p klasse="J">Wir werden in der Zukunft darüber reden, wie es weitergeht. Ich sage Ihnen nur eines: Das heutige Finanzierungssystem hat auch eine soziale Komponente; die wird oft vergessen. Vorhin haben Redner der AfD gefordert, die Kfz-Steuer durch ein Pickerl zu ersetzen. Ich sage Ihnen nur eines: Bei der Kfz-Steuer zahlt der Geringverdiener, der einen Polo mit 1 Liter Hubraum besitzt, bedeutend weniger als der Besitzer eines Mercedes S 500. Das ist ein sozialer Ausgleich, und der ist auch fair. In dem Augenblick, wo Sie die Kfz-Steuer streichen und eine Flatrate für alle einführen, erschweren Sie für einkommensschwache Menschen die Mobilität.</p>
        <kommentar>(Beifall des Abg. Falko Mohrs [SPD])</kommentar>
        <p klasse="O">Ich bin ausdrücklich dagegen. Das wird es mit der CDU in einer solchen Form nicht geben.</p>
        <p klasse="J">Vielen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Nächster Redner ist für die Fraktion der SPD der Kollege Falko Mohrs.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID1910610700">
        <p klasse="redner"><redner id="11004824"><name><vorname>Falko</vorname><nachname>Mohrs</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Falko Mohrs (SPD):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer!</p>
        <p klasse="Z">Mein Gesetz ist gut. Daran wird kein Wort geändert.</p>
        <p klasse="O">Vielleicht wissen Sie noch, von wem dieser Satz stammt? Er stammt tatsächlich vom damaligen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt aus dem März 2015, und zwar zur ersten Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes, also lange bevor die Pkw-Maut überhaupt in Kraft gesetzt werden sollte. Heute, im Jahr 2019, wissen wir, dass diese Maut nicht zum 1. Januar 2016 gekommen ist, nicht in der letzten Legislaturperiode gekommen ist und – meine Kollegin Kirsten Lühmann hat darauf hingewiesen – offensichtlich nicht mit dieser Bundeskanzlerin und auch nicht mit dem EuGH kommen wird, meine lieben Kolleginnen und Kollegen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der SPD)</kommentar>
        <p klasse="J">Das, was wir in der Zwischenzeit erlebt haben, hat mich manchmal ein bisschen an ein trotziges Kind erinnert, welches probiert, einen viereckigen Bauklotz seines Holzspielzeugs durch das sternförmige Loch zu pressen.</p>
        <kommentar>(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Geiles Bild!)</kommentar>
        <p klasse="O">Aber heute wissen wir konkret, dass die Pkw-Maut mit dem Urteil des EuGH Geschichte ist. Da muss man sagen: Das Eckige passt in diesem Fall nun einmal nicht durch das Loch.</p>
        <p klasse="J">Um bei den Fakten zu bleiben: Fest steht auch, Herr Krischer, dass die SPD-Bundestagsfraktion während der gesamten Verhandlungen zum Koalitionsvertrag und auch danach klar gesagt hat, was wir von dieser Maut halten und wie kritisch wir dieser Maut gegenüberstehen, dass sie nur unter ganz bestimmten Bedingungen von uns mitgetragen wird: wenn es erstens keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für inländische Autofahrer gibt und wenn zweitens die europäischen Nutzerinnen und Nutzer bei uns nicht diskriminiert werden. – Sie haben unsere Bedenken in Ihrer Rede leider genauso weggewischt, wie es der Kollege Luksic getan hat.</p>
        <p klasse="J">Herr Luksic, da ich gerade bei Ihnen bin: Sie haben ja in Ihrer Rede empfohlen, dass wir uns die FDP zum Vorbild nehmen sollten. Ich sage Ihnen einmal etwas als jemand, der aus Niedersachsen kommt: Wir hätten weder eine Landesregierung in Niedersachsen, wo Sie sich der Bildung einer Ampel entzogen haben,</p>
        <kommentar>(Zurufe von der FDP)<a id="S13060" name="S13060" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="O">noch hätten wir auf Bundesebene eine Bundesregierung zustande bekommen, wenn sich alle wie Sie aus der Verantwortung gestohlen hätten. Ich bin froh, dass wir uns an Ihnen, der FDP, kein Vorbild genommen haben.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD – Oliver Luksic [FDP]: Das haben Sie super gemacht mit der Maut! Herzlichen Glückwunsch!)</kommentar>
        <p klasse="J">Da wir gerade bei einem Rückblick auf die Reden sind, komme ich auch zu den Kollegen Holm und Wiehle von der AfD. Vielleicht sollten Sie in Ihrer Partei und in Ihrer Fraktion auch mal für Klarheit darüber sorgen, was Sie von diesem Vorhaben halten. Ich habe mir den zweifelhaften Spaß gemacht und einmal auf Ihrer Internetseite nachgeguckt. Ihr Kollege Dirk Spaniel behauptet, dass der EuGH mal wieder zulasten des deutschen Staates entschieden hätte; er bedauert, dass diese Maut nicht kommt. In das gleiche Horn stößt übrigens Stefan Keuter, der diese Entscheidung ebenfalls bedauert.</p>
        <kommentar>(Zurufe von der AfD)</kommentar>
        <p klasse="O">Gucken Sie einfach mal auf Ihre eigene Homepage, und überlegen Sie doch mal, ob das, was Sie hier eben gesagt haben, nämlich dass Sie diese Entscheidung begrüßen, am Ende mit dem zusammenpasst</p>
        <kommentar>(Sören Bartol [SPD]: Typisch AfD!)</kommentar>
        <p klasse="O">und ob Sie neben dem typischen Euro- und EuGH-­Bashing Ihre Positionen für sich wirklich geklärt haben, Kolleginnen und Kollegen von der AfD.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD – Ulli Nissen [SPD]: Schön entdeckt! – Zuruf von der AfD: Damit gewinnen wir Wahlen!)</kommentar>
        <p klasse="J">Besonders problematisch erscheint mir übrigens – das wurde angesprochen –, dass, obwohl die Klagen aus Österreich und den Niederlanden bereits vorlagen, das Konsortium mit der technischen Vorbereitung beauftragt wurde und die Warnungen an dieser Stelle ignoriert wurden. Das stellt uns jetzt vor zwei konkrete Probleme. Erstens müssen wir dringend klären, in welcher Höhe tatsächlich Vertragsstrafen anfallen. Hier brauchen wir die heute Morgen zugesagte Transparenz, und das zügig. Zweitens muss dringend geklärt werden, wie das entstandene Loch in Ihrem Haushalt, Herr Scheuer, zu stopfen ist. Was nicht funktioniert, ist – um bei dem Bild des trotzigen Kindes zu bleiben –, wie ein kleines Kind, dem das Spielzeug weggenommen wurde, zu Papa Olaf, dem Finanzminister, zu laufen und zu jammern, er möge ihm mehr Geld geben. Herr Scheuer, ich erwarte schon von Ihnen als Minister, dass Sie Lösungsvorschläge machen, wie wir diese Finanzierung am Ende aus Ihrem Haushalt, aus Ihrem Etat sicherstellen können.</p>
        <kommentar>(Oliver Luksic [FDP]: Das haben die Kollegen eben aber anders gesagt!)</kommentar>
        <p klasse="O">Dann können wir darüber weiter diskutieren.</p>
        <p klasse="J">Fakt ist also: Das Wunschprojekt einiger, die Pkw-Maut, wird nicht kommen; sie ist gescheitert.</p>
        <kommentar>(Stephan Brandner [AfD]: Klären Sie mal Ihr Verhältnis zur Regierung, Herr Mohrs!)</kommentar>
        <p klasse="O">– Mein Verhältnis zur Regierung ist an der Stelle absolut ungetrübt.</p>
        <kommentar>(Stephan Brandner [AfD]: Die tragen Sie mit, die Regierung! Vielleicht wissen Sie das gar nicht mehr!)</kommentar>
        <p klasse="O">Wir haben einen Koalitionsvertrag, Herr Kollege. Im Gegensatz zu Ihnen übernehmen wir Verantwortung</p>
        <kommentar>(Stephan Brandner [AfD]: Wir haben keinen Koalitionsvertrag!)</kommentar>
        <p klasse="O">und bashen nicht Gerichte und Minderheiten. Wir übernehmen Verantwortung. Ich bin übrigens froh, dass Sie das in diesem Land nicht tun. Dabei wird es hoffentlich auch bleiben.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD – Stephan Brandner [AfD]: Dann gehen Sie doch raus aus dieser Regierung, wenn es Ihnen nicht passt! Sie stützen die Regierung!)</kommentar>
        <p klasse="J">Meine Damen und Herren, die Pkw-Maut wird in dieser Form nicht kommen: mit uns nicht und mit dem EuGH nicht. Und das ist gut.</p>
        <p klasse="J">In diesem Sinne: Alles Gute, meine Damen und Herren!</p>
        <kommentar>(Beifall bei der SPD – Ulli Nissen [SPD]: Gute Rede!)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Letzter Redner in der Debatte ist der Kollege Karl Holmeier für die Fraktion der CDU/CSU.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU)</kommentar>
      </rede>
      <rede id="ID1910610800">
        <p klasse="redner"><redner id="11004059"><name><vorname>Karl</vorname><nachname>Holmeier</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Karl Holmeier (CDU/CSU):</p>
        <p klasse="J_1">Sehr verehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die im Deutschen Bundestag beschlossene Infrastrukturabgabe oder Pkw-Maut ist leider durch den Europäischen Gerichtshof gescheitert. Man muss dieses Urteil akzeptieren, verstehen muss man es nicht.</p>
        <p klasse="J">Das Kernanliegen bei der Pkw-Maut war der Wechsel von der Steuerfinanzierung hin zur Nutzerfinanzierung, ein guter und ein richtiger Weg; denn es geht vor allem um Gerechtigkeit. Derjenige, der die Straße benutzt, sollte auch die Kosten für Bau und Instandhaltung tragen. Die Lkw-Maut war der erste Schritt in Richtung Nutzerfinanzierung in der Infrastruktur. Die Pkw-Maut, meine Damen und Herren, wäre ein weiterer Schritt zu mehr Gerechtigkeit gewesen.</p>
        <p klasse="J">Deutschland ist ein Transitland in der Mitte Europas. Alle ausländischen Pkw-Nutzer sowie Fahrer von Lkw bis 7,5 Tonnen benutzen unsere Straßen kostenlos. Die Kosten für Instandhaltung und Bau trägt damit zum großen Teil der Steuerzahler.</p>
        <kommentar>(Stephan Brandner [AfD]: Wollen Sie Eintritt nehmen, oder was?)<a id="S13061" name="S13061" typ="druckseitennummer"/></kommentar>
        <p klasse="O">Es wäre nur gerecht, wenn ausländische Nutzer sich an der Finanzierung unserer Straßen ebenfalls beteiligen würden. In den umliegenden Staaten ist das selbstverständlich. Wir zahlen Maut in Österreich, in der Schweiz, in Frankreich, in Italien, in Tschechien und in vielen weiteren europäischen Staaten.</p>
        <kommentar>(Stephan Brandner [AfD]: Wo ist denn der europäische Gedanke geblieben?)</kommentar>
        <p klasse="O">Die Nichtumsetzung der Pkw-Maut bedeutet für uns einen Verzicht auf eine konjunkturunabhängige Finanzierung unserer Infrastruktur,</p>
        <kommentar>(Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="O">einen Verzicht auf eine größere Unabhängigkeit vom Bundeshaushalt und einen Verzicht auf eine größere Planungssicherheit bei der Finanzierung unserer Verkehrsinfrastruktur.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)</kommentar>
        <p klasse="J">Meine Damen und Herren, das Gericht verweist in seinem Urteil auf den angeblichen Verstoß gegen den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen. Diese Einschätzung ist mir ein Rätsel. Gerade in Österreich ist die Einschränkung des freien Personen- und Warenverkehrs gängige Praxis. Mit den Blockabfertigungen und Straßensperrungen greift Österreich massiv in die Freiheit des Verkehrs ein.</p>
        <kommentar>(Stephan Brandner [AfD]: Die EU, wie sie leibt und lebt! Das ist der europäische Gedanke!)</kommentar>
        <p klasse="O">Hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Das Gericht sagt, die Entlastung deutscher Autofahrer über die Kfz-Steuer sei diskriminierend. Österreich hat 1997 die Maut eingeführt.</p>
        <kommentar>(Daniela Ludwig [CDU/CSU]: Genau!)</kommentar>
        <p klasse="O">Gleichzeitig entlastete Österreich die einheimischen Autofahrer mit einer Erhöhung der Pendlerpauschale.</p>
        <kommentar>(Stephan Brandner [AfD]: Lassen Sie Österreich in Ruhe!)</kommentar>
        <p klasse="O">Auch hier wird mit zweierlei Maß gemessen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU – Stephan Brandner [AfD]: Was haben Sie gegen Österreich?)</kommentar>
        <p klasse="J">Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Grünen haben übrigens nicht nur im Bundesrat der Maut zugestimmt. Sie haben auch bei den Jamaika-Verhandlungen die Umsetzung der Maut akzeptiert. Also braucht ihr euch nicht aufzuregen.</p>
        <kommentar>(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Widerspruch beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</kommentar>
        <p klasse="O">Für uns war entscheidend, dass der deutsche Autofahrer nicht zusätzlich belastet wird. Deswegen war und ist eine finanzielle Entlastung als Ausgleich für die Maut richtig.</p>
        <p klasse="J">Meine Damen und Herren, das Urteil ist gesprochen. Wir werden uns dem fügen. Jetzt müssen wir aber den Blick nach vorne richten. Die Diskussion über eine Nutzerfinanzierung wird sicherlich weitergehen. Ich bin zuversichtlich, dass wir eine Lösung finden, die unsere Infrastruktur in Zukunft auf eine solide finanzielle Basis stellt. Dabei müssen wir in besonderer Weise den ländlichen Raum im Auge behalten.</p>
        <p klasse="J">Herzlichen Dank.</p>
        <kommentar>(Beifall bei der CDU/CSU)</kommentar>
        <name>Vizepräsident Thomas Oppermann:</name>
        <p klasse="J_1">Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich beende deshalb die Aktuelle Stunde.</p>
        <p klasse="J">Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tagesordnung.</p>
        <p klasse="J">Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 27. Juni 2019, 9 Uhr, ein.</p>
        <p klasse="J">Die Sitzung ist geschlossen.</p>
        <p klasse="T_Beratung">(Schluss: 18.59 Uhr)</p>
      </rede>
    </tagesordnungspunkt>
    <sitzungsende sitzung-ende-uhrzeit="18:59"/>
  </sitzungsverlauf>
  <anlagen>
    <anlagen-titel>Anlagen zum Stenografischen Bericht</anlagen-titel>
    <anlage>
      <anlagen-titel>Anlage 1</anlagen-titel>
      <anlagen-text anlagen-typ="Liste der entschuldigten Abgeordneten">
        <a id="S13063" name="S13063" typ="druckseitennummer"/>
        <p klasse="Anlage_2">Liste der entschuldigten Abgeordneten</p>
        <p klasse="J">
          <table><tbody><tr><th>Abgeordnete(r)</th><th/></tr><tr><td>Beer, Nicola</td><td>FDP</td></tr><tr><td>Dağdelen, Sevim</td><td>DIE LINKE</td></tr><tr><td>Gehrke, Dr. Axel</td><td>AfD</td></tr><tr><td>Held, Marcus</td><td>SPD</td></tr><tr><td>Helling-Plahr, Katrin</td><td>FDP</td></tr><tr><td>Heßenkemper, Dr. Heiko</td><td>AfD</td></tr><tr><td>Kassner, Kerstin</td><td>DIE LINKE</td></tr><tr><td>Klinge, Dr. Marcel</td><td>FDP</td></tr><tr><td>Kober, Pascal</td><td>FDP</td></tr><tr><td>Link, Michael Georg</td><td>FDP</td></tr><tr><td>Mieruch, Mario</td><td>fraktionslos</td></tr><tr><td>Nahles, Andrea</td><td>SPD</td></tr><tr><td>Petry, Dr. Frauke*</td><td>fraktionslos</td></tr><tr><td>Ryglewski, Sarah</td><td>SPD</td></tr><tr><td>Schneider, Jörg</td><td>AfD</td></tr><tr><td>Schulz, Jimmy</td><td>FDP</td></tr><tr><td>Straetmanns, Friedrich</td><td>DIE LINKE</td></tr><tr><td>Teuteberg, Linda</td><td>FDP</td></tr><tr><td>Warken, Nina</td><td>CDU/CSU</td></tr><tr><td>Weber, Gabi</td><td>SPD</td></tr><tr><td>Weiss (Wesel I), Sabine</td><td>CDU/CSU</td></tr><tr><td>Wildberg, Dr. Heiko</td><td>AfD</td></tr></tbody></table>
        </p>
        <p klasse="p">* aufgrund gesetzlichen Mutterschutzes</p>
      </anlagen-text>
    </anlage>
    <anlage>
      <anlagen-titel>Anlage 2</anlagen-titel>
      <anlagen-text anlagen-typ="Zu Protokoll gegebene Reden">
        <p klasse="Anlage_2">Zu Protokoll gegebene Reden</p>
        <p klasse="Anlage_3">zur Beratung:</p>
        <p klasse="T_fett">a) des von den Abgeordneten Dr. Karl Lauterbach, Dr. Georg Nüßlein, Dr. Petra Sitte, Jens Spahn und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz</p>
        <p klasse="T_fett">b) des von den Abgeordneten Annalena Baerbock, Karin Maag, Hilde Mattheis, Katja Kipping, Otto Fricke, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Stephan Pilsinger, Christian Hirte, Ulla Schmidt (Aachen), Kathrin Vogler und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende</p>
        <p klasse="T_fett">– des Antrags der Abgeordneten Dr. Axel Gehrke, Dr. Robby Schlund, Detlev Spangenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD: Mehr Vertrauen in die Organspende – Vertrauenslösung</p>
        <p klasse="Anlage_3">(Tagesordnungspunkt 2 a und b und Zusatztagesordnungspunkt 1)</p>
        <rede id="ID1910610900"><p klasse="redner"><redner id="11004019"><name><vorname>Heike</vorname><nachname>Brehmer</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Heike Brehmer (CDU/CSU): Noch in diesem Jahr wird der Deutsche Bundestag über die Zukunft der Organspende abstimmen. In der heutigen Debatte werden wir in erster Lesung die Gruppenentwürfe beraten, die hierzu fraktionsübergreifend eingebracht wurden.</p><p klasse="J">Es geht bei der Organspende um ein hoch emotionales Thema. Häufig liegen dabei Vertrauen und Vorbehalte, Hoffnung und Angst, Leben und Sterben eng beieinander. Im Mittelpunkt steht die grundsätzliche Frage über Selbstbestimmung und die Verfügung über den eigenen Körper.</p><p klasse="J">Am 28. November 2018 haben wir hier im Plenum eine wichtige Orientierungsdebatte geführt. Wir haben uns darüber ausgetauscht, ob die Regelungen zur Organspende überarbeitet werden müssen. Das Für und Wider der verschiedenen Möglichkeiten wurde dabei offen und transparent beleuchtet.</p><p klasse="J">In den Fachgremien und in Informationsveranstaltungen haben wir diesen Meinungsaustausch in den vergangenen Monaten fortgeführt.</p><p klasse="J">Die Frage, wie die Organspende in Deutschland am besten geregelt werden soll, ist nicht einfach zu beantworten. Ethische Gesichtspunkte müssen dabei ebenso gewissenhaft abgewogen werden wie medizinische Aspekte. In dieser verantwortungsvollen Sache zu entscheiden, ist eine Gewissenfrage.<a id="S13064" name="S13064" typ="druckseitennummer"/></p><p klasse="J">Der Meinungsaustausch, der dazu im Deutschen Bundestag stattgefunden hat und immer noch stattfindet, ist überaus wichtig. Schließlich berührt das Thema Organspende unsere gesamte Gesellschaft. Dabei geht es nicht nur um das eigene Leben und die eigene Gesundheit. Es geht vor allem um Leben und Gesundheit anderer, schwerkranker Menschen.</p><p klasse="J">Eine Organtransplantation ist für viele schwerkranke Menschen mitunter die letzte Chance auf Lebensrettung. Alle acht Stunden stirbt ein schwerkranker Mensch, weil für ihn kein passendes Spenderorgan gefunden werden kann. Das ist alarmierend und macht mich persönlich sehr betroffen.</p><p klasse="J">Die Stiftung Eurotransplant registrierte 2018 in Deutschland mehr als 10 000 Patienten, die auf der Warteliste stehen. Allein 8 000 Menschen brauchen eine neue Niere, eines der am häufigsten transplantierten Organe.</p><p klasse="J">Im Durchschnitt vergehen sechs bis sieben Jahre, bis ein Patient auf der Warteliste ein gespendetes Organ erhalten kann. Nach einem historischen Tiefstand der Spenderbereitschaft 2017 haben sich die Zahlen im letzten Jahr wieder leicht erhöht. Die Anzahl der Organspender reicht aber bei Weitem nicht aus, um den Bedarf zu decken.</p><p klasse="J">Dabei trifft das Thema Organspende in Deutschland auf offene Ohren. Umfragen zufolge stehen 84 Prozent der Deutschen einer Organspende positiv gegenüber. Trotzdem haben nur 36 Prozent der Menschen in Deutschland einen Organspendeausweis. Die Ursachen hierfür sind vielseitig: Sie reichen vom fehlenden Vertrauen über Defizite in den Entnahmekrankenhäusern bis hin zur mangelnden Aufklärung.</p><p klasse="J">Wir müssen uns also fragen, wie wir die Akzeptanz für Organspende erhöhen können, um künftig mehr Menschenleben zu retten. Der Gesetzentwurf zur Einführung einer doppelten Widerspruchslösung geht dieser Frage auf den Grund.</p><p klasse="J">Nach aktueller Rechtslage ist eine Organentnahme nur zulässig, wenn der mögliche Spender eingewilligt hat oder der nächste Angehörige unter Beachtung des mutmaßlichen Willens des Spenders zugestimmt hat.</p><p klasse="J">Worum geht es beim doppelten Widerspruch? Nach dem Gesetzentwurf soll künftig jede volljährige Person als Organspender gelten, es sei denn, es liegt ein zu Lebzeiten erklärter Widerspruch vor.</p><p klasse="J">Beim doppelten Widerspruch geht es darum, die Bürger dazu anzuhalten, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen. Im Gesetzentwurf heißt es dazu, ich zitiere: „Bei Wahrung der Entscheidungsfreiheit des Einzelnen soll es mit der Einführung der doppelten Widerspruchslösung zu einer Selbstverständlichkeit werden, sich mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und dazu eine Entscheidung zu treffen, ohne diese begründen zu müssen.“</p><p klasse="J">Natürlich gibt es mit Blick auf die doppelte Widerspruchslösung immer wieder Verunsicherungen oder Ängste von Bürgern.</p><p klasse="J">Es ist mir ein Herzensanliegen, noch einmal zu betonen, dass beim doppelten Widerspruch ganz klar der Wille des möglichen Organspenders im Mittelpunkt steht. Die Organspende bleibt eine freie und persönliche Entscheidung jedes Einzelnen!</p><p klasse="J">Alle Bürger können jederzeit unbürokratisch widersprechen. Sollte das nicht zu Lebzeiten der Fall sein, werden die Angehörigen immer nach dem ihnen bekannten Willen des Verstorbenen gefragt. Die Befürchtung, dass sich ein heimlicher Automatismus zur Organspende ergibt, ist somit unbegründet.</p><p klasse="J">Die doppelte Widerspruchslösung entlastet zum einen die nächsten Angehörigen. In einer hoch emotionalen und belastenden Situation wird ihnen also nicht mehr wie bisher zugemutet, derart schwere Entscheidungen zu treffen. Zum anderen trägt die Regelung auch zur Entlastung der Ärzte in den Krankenhäusern bei.</p><p klasse="J">Beim Thema Organspende muss Rechtssicherheit höchste Priorität haben. Der Gesetzentwurf sieht vor, ein Register einzurichten, in dem die Erklärung zur Organspende registriert werden kann. Das ist für den verantwortlichen Arzt besonders wichtig. Er soll verpflichtet werden, zu prüfen, ob beim potenziellen Spender eine Einwilligung für eine Organentnahme vorliegt oder nicht.</p><p klasse="J">Darüber hinaus rückt der Gesetzentwurf das Thema Aufklärung in den Fokus. Die neuen Regelungen sollen mit einer umfassenden Aufklärung der Bevölkerung einhergehen – sowohl vor als auch nach Inkrafttreten des geplanten Gesetzes. Das trägt dazu bei, das Vertrauen in das Thema Organspende zu stärken.</p><p klasse="J">Unser Ziel muss es sein, alle Bürger in die Lage zu versetzen, sich zu Lebzeiten ganz bewusst mit der eigenen Spendenbereitschaft auseinanderzusetzen. Der Gesetzentwurf appelliert damit im Kern an die Entscheidungen mündiger Bürger, die das Fundament unserer Demokratie bilden.</p><p klasse="J">Weiterhin wird es wichtig sein, den Austausch zwischen den Organempfängern und den Angehörigen der Spender besser zu regeln. Ein solcher Austausch ist für viele Betroffene von großer Bedeutung, besonders für die Trauerbewältigung der Angehörigen.</p><p klasse="J">Wir haben im Februar 2019 das Zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes beschlossen. Damit haben wir für den Austausch zwischen Organempfängern und den Angehörigen der verstorbenen Spender bereits die richtigen Weichen gestellt.</p><p klasse="J">Es gibt Menschen, die feiern zweimal im Jahr Geburtstag. Einmal feiern sie den Tag, an dem sie geboren wurden, und sie feiern den Tag, an dem ihnen ein Spenderorgan ein zweites Leben geschenkt hat.</p><p klasse="J">Hoffnung und eine neue Lebensperspektive für Betroffene zu erreichen, ist unser gemeinsames Ziel. Über die Möglichkeiten, wie wir dieses Ziel erreichen, tauschen wir uns in der heutigen Debatte intensiv aus.</p><p klasse="J">Das allein ist schon ein Gewinn, weil es die Aufmerksamkeit für das Thema erhöht und die Auseinandersetzung damit fördert. Das sind wir den Betroffenen, ihren Angehörigen und all jenen Menschen schuldig, für die eine Organspende die Chance auf ein zweites Leben bedeutet.<a id="S13065" name="S13065" typ="druckseitennummer"/></p></rede>
        <rede id="ID1910611000"><p klasse="redner"><redner id="11003527"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Maria</vorname><nachname>Flachsbarth</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion><rolle><rolle_lang/><rolle_kurz>Parl. Staatssekretärin BMZ</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU): Nachdrücklich und vorbehaltlos unterstütze ich das Ziel, in Deutschland mehr lebensrettende Organtransplantationen zu ermöglichen. Der richtige Weg dazu ist, die Bereitschaft zur freiwilligen Entscheidung zur Organspende in der Bevölkerung zu verbessern und so eine Erhöhung der Zahl der tatsächlich gespendeten Organe zu erreichen.</p><p klasse="J">Die kürzlich getroffenen Regelungen im Transplantationsgesetz begrüße ich sehr; denn mit ihnen wurden die bekannten strukturellen und finanziellen Hemmnisse für Transplantationen in den Kliniken angegangen. Diejenigen Menschen, die auf ein Spenderorgan angewiesen sind, brauchen dringend unser aller Hilfe. Jedes Jahr sterben viel zu viele Menschen, die auf ein Organ warten und mit einer solchen Spende hätten überleben können. Aus diesem Grund appelliere ich an alle Personen, sich zur Spendenbereitschaft zu entschließen und dies auch klar zu dokumentieren, sich also als Organspenderin oder Organspender registrieren zu lassen.</p><p klasse="J">Aber – bei allem politischen und gesellschaftlichen Einsatz für mehr lebensrettende Organtransplantationen: Die Organspende muss immer eine bewusste und freiwillige Entscheidung bleiben. Eine Lösung, die davon ausgeht, dass jedem Menschen Organe entnommen werden dürfen, der nicht ausdrücklich widersprochen hat, wie es die sogenannte Widerspruchslösung vorsieht, lehne ich entschieden ab. Denn diese Widerspruchslösung wäre sowohl mit dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen als auch mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit unvereinbar. Der Wunsch, schwerkranken Menschen zu helfen, rechtfertigt keinen derartigen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen. Nächstenliebe darf nicht gesetzlich verordnet werden! Nur eine bewusste und freiwillige Zustimmung kann Grundlage einer Organtransplantation sein.</p><p klasse="J">Viele Menschen haben durch die Richtlinienverstöße in der jungen Vergangenheit das Vertrauen in die ordnungsgemäße und regelkonforme Ausführung der Transplantationsvorschriften verloren und sind daher nicht bereit, selbst Organe zu spenden. Dieses verlorengegangene Vertrauen in das Transplantationswesen muss zurückgewonnen und wieder neu gestärkt werden! Die kürzlich getroffenen Regelungen im Transplantationsgesetz waren hierfür bereits ein wichtiger Schritt. Weitere Maßnahmen sind nun noch erforderlich, um die Bevölkerung bezüglich der Bereitschaft zur Organspende zu sensibilisieren, wobei zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure sowie die Kirchen und Religionsgemeinschaften wichtige Partner sind. Um dieses Ziel zu erreichen, halte ich es gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen aus mehreren Fraktionen für zielführend, verständliche Informationen und eine bessere Aufklärung zu gewährleisten, die regelmäßige Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern und eine stets widerrufbare Entscheidung klar zu registrieren. Ziel muss es sein, eine Registrierungsmöglichkeit zu schaffen, die für alle Bürgerinnen und Bürger einfach und sicher zur Anmeldung ist und gleichzeitig den Krankenhäusern im Bedarfsfall einen unkomplizierten und schnellen Zugriff gewährt.</p></rede>
        <rede id="ID1910611100"><p klasse="redner"><redner id="11004038"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Thomas</vorname><nachname>Gebhart</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion><rolle><rolle_lang/><rolle_kurz>Parl. Staatssekretär BMG</rolle_kurz></rolle></name></redner>Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU): Wir Abgeordneten vertreten heute in der Frage Organspende unterschiedliche Positionen quer durch die Fraktionen. Zu Beginn in dieser Debatte will ich mich ausdrücklich bei Jens Spahn dafür bedanken, dass er diese Debatte angestoßen hat.</p><p klasse="J">Völlig unabhängig davon, welche Position man im Ergebnis vertritt, sind wir uns doch einig: Es ist gut, dass diese Debatte stattfindet. Diese Debatte ist ein Wert an sich. Die Menschen beschäftigen sich mit dem Thema Organspende. In den Familien wird darüber gesprochen. Die Organspenderzahlen sind 2018 nach längerer Zeit wieder gestiegen – das mag vielleicht auch mit dieser Debatte zusammenhängen. Vielen Dank, Jens Spahn!</p><p klasse="J">Sicherlich sind wir uns auch einig in der Frage: Worin besteht das Problem? Das Problem besteht darin: Zu viele Menschen müssen in Deutschland auf ein lebensrettendes Organ warten. Zu viele Menschen sterben (Jahr für Jahr, Monat für Monat und Tag für Tag), weil sie vergeblich auf eine Organspende warten.</p><p klasse="J">Wir sind uns auch einig, wenn wir fragen: Worin besteht das Ziel? Das Ziel besteht darin: Mehr Leben retten! Die Zahl der Organspenden erhöhen! Und zumindest viele von uns sind sich einig: Organe spenden ist Ausdruck von Nächstenliebe.</p><p klasse="J">Wenn wir uns im Ziel einig sind, stellt sich die Frage: Was ist der richtige Weg, um dieses Ziel zu erreichen? An einer Stelle waren und sind wir uns auch hier wiederum weitgehend einig. Mit dem neuen Transplantationsgesetz, das wir vor Kurzem hier im Deutschen Bundestag beschlossen haben, beseitigen wir einige strukturelle Gründe für zu wenige Organspenden. Ich bin mir sicher, dieses Gesetz wird Wirkung zeigen.</p><p klasse="J">An einer anderen Stelle, über die wir heute debattieren, sind wir uns hingegen nicht einig. Es gibt hier zwei verschiedene Positionen: Diejenigen, die die Widerspruchsregelung wollen, sagen: „Der Mensch gilt nach seinem Tod als Spender, wenn er zu Lebzeiten nicht widersprochen hat.“</p><p klasse="J">Ich und andere hingegen vertreten die Auffassung: Es reicht nicht, zu sagen, wenn jemand zu Lebzeiten nicht widerspricht, wird er zu einem Organspender; es reicht nicht, Schweigen als Zustimmung zu werten, sondern es braucht eine ausdrückliche Zustimmung zu Lebzeiten.</p><p klasse="J">Weshalb bin ich dieser Überzeugung? Eine Organspende muss immer freiwillig sein – so wie das übrigens beide vorliegenden Gesetzentwürfe vorsehen. Es ist eine freie und selbstbestimmte Entscheidung eines jeden Einzelnen. Und daraus folgt – aus dieser freiwilligen Entscheidung –, dass die Organspende die Zustimmung voraussetzt, und zwar der Person, deren Organe gespendet werden sollen.<a id="S13066" name="S13066" typ="druckseitennummer"/></p><p klasse="J">Nun geht es darum – und das ist der eigentliche Kern der Debatte –: Was ist die hinreichende Art der Zustimmung? Braucht es eine ausdrückliche Zustimmung, oder genügt eine Art stillschweigende Zustimmung? Diese Unterscheidung zwischen ausdrücklicher und stillschweigender Zustimmung ist schon in der politischen Philosophie eine uralte Unterscheidung. Und so alt diese Unterscheidung ist, so lange ist auch klar: Diese zwei Arten von Zustimmung haben eine unterschiedliche Qualität. Und es erwachsen unterschiedliche Folgen: Die ausdrückliche Zustimmung ist die stärkere Form im Vergleich zu einer lediglich stillschweigenden Zustimmung.</p><p klasse="J">Ich bin überzeugt: Eine Organspende ist eine höchstpersönliche Frage. Sie betrifft die Intimsphäre eines jeden Einzelnen. In einer so elementaren Frage reicht eine stillschweigende Zustimmung nicht aus, sondern es braucht eine starke Form, eine ausdrückliche Zustimmung zu Lebzeiten.</p><p klasse="J">Und deswegen unterstütze ich den Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungslösung.</p></rede>
        <rede id="ID1910611200"><p klasse="redner"><redner id="11004742"><name><vorname>Katrin</vorname><nachname>Helling-Plahr</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Katrin Helling-Plahr (FDP): Jedes Jahr sterben und leiden in Deutschland Menschen, weil es nicht genug Spenderorgane gibt. 10 000 Menschen auf der Warteliste stehen nur 1 000 postmortale Spenden gegenüber. Wollen wir diesen Missstand länger hinnehmen? Ich denke, nein. Deshalb war es gut und richtig, dass sich die Politik des Themas erneut angenommen hat.</p><p klasse="J">Am Mittwoch, den 26. Juni, diskutiert der Bundestag zwei fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe zur Reform der Organspende. Leider verspricht weder der eine noch der andere echten Fortschritt. Der erste lässt pragmatische Lösungsansätze außer Acht und verliert sich in unverhältnismäßigen Maximalforderungen. Der zweite möchte, dass alles mehr oder weniger beim Alten bleibt. Ich werde hier darlegen, wieso ich keinen der beiden Entwürfe mitgezeichnet habe.</p><p klasse="J">Der erste Vorschlag kommt von einer Gruppe um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und den SPD-Politiker Karl Lauterbach. Sie fordert, die aktuell geltende Vorschrift, wonach eine Organentnahme nur dann zulässig ist, wenn eine explizite Zustimmung des potenziellen Spenders vorliegt (Entscheidungslösung), durch eine sogenannte doppelte Widerspruchslösung zu ersetzen.</p><p klasse="J">In diesem Modell würde die Spendenbereitschaft der Bürger als „Standardoption“ vorausgesetzt. Wenn jemand nicht proaktiv zu Lebzeiten Nein sagt (oder nach dem Tod dessen Angehörige glaubhaft machen können, dass der Betroffene kein Spender sein wollte), wird dies als Ja gewertet. Im Gegensatz zu heute müsste man also nicht mehr seine Zustimmung, sondern die Nichtzustimmung zur Organspende explizit äußern.</p><p klasse="J">Der zweite Vorschlag wurde von einer Gruppe von Abgeordneten unterschiedlicher Fraktionen um Annalena Baerbock (Grüne) und Katja Kipping (Die Linke) eingebracht. Er spricht sich für eine weitgehende Beibehaltung der aktuellen Regeln aus. Den Bürgern soll künftig ein vergütetes Beratungsangebot durch Ärzte zuteilwerden, und Informationsmaterial soll auch an Ausweisstellen ausgegeben werden.</p><p klasse="J">Ich selbst kann der Idee der Widerspruchslösung viel abgewinnen. Es gibt Situationen, in denen es zumutbar ist, wenn wir von Menschen verlangen, ausdrücklich Nein zu etwas zu sagen. Das gilt insbesondere dann, wenn durch die Nichtbefassung mit einer Frage andere Menschenleben so unmittelbar betroffen sind wie im Fall der Organspende.</p><p klasse="J">Auch ist es in unserem Rechtsstaat durchaus üblich, dass „Standardoptionen“ festgelegt werden, die sich an dem orientieren, was die allermeisten wollen oder für richtig halten. Solange dem Individuum die Möglichkeit gegeben wird, anders zu entscheiden, wenn es möchte, ist dies aus liberaler Perspektive vertretbar. Unser Erbrecht etwa verfährt so.</p><p klasse="J">So wäre es auch hier: Jeder Mensch bliebe frei in seiner Entscheidung, keine Organe zu spenden. Er müsste diesen Willen nur kundtun.</p><p klasse="J">Doch gerade das Thema Organspende ist für viele Menschen ein besonders sensibles. Wenn es um den Körper Verstorbener geht, bedarf es daher auch besonders sensibler staatlicher Regelsetzung. Es geht nicht nur um das berechtigte Interesse kranker Menschen an Spenderorganen. Auch die Selbstbestimmung und das Recht auf körperliche Integrität der potenziellen Spender sind von zentraler Bedeutung.</p><p klasse="J">Angesichts einer Debatte, die in den letzten Monaten von allen Seiten zunehmend undifferenziert geführt wurde, plädiere ich für mehr Besonnenheit bei der notwendigen Reform. Für mich ist hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entscheidend. Es darf bei einer Neuregelung der Organspende nicht einfach nur um die Maximierung der Zahl der Spenderorgane gehen.</p><p klasse="J">Eine Widerspruchslösung trifft eine Entscheidung für denjenigen, der sich nicht selbst entscheidet, tangiert also letztlich das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen. Das wäre die Ultima Ratio. Vor ihrem Einsatz muss der Gesetzgeber erst einmal behutsam andere Möglichkeiten ausprobieren.</p><p klasse="J">39 Prozent der Bevölkerung haben ihre Entscheidung für die Organspende schriftlich dokumentiert. Laut einer aktuellen Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Bildung steht die übergroße Mehrheit der Bevölkerung, 84 Prozent, der Organspende positiv gegenüber. Bevor wir mit der Rasenmähermethode auch diejenigen erfassen, die eigentlich gar nicht spenden wollen, müssen wir erst einmal alles daransetzen, von denjenigen, die prinzipiell offen für die Organspende sind, dies aber bisher noch nicht offiziell dokumentiert haben, ein Bekenntnis zu bekommen.</p><p klasse="J">Verhältnismäßig ist eine Regelung nämlich dann, wenn kein milderes Mittel zur Erreichung eines Ziels zur Verfügung steht. Gerade für Liberale sollte dies ein zentraler Grundsatz sein. Beim Vorschlag der Gruppe um Jens Spahn sind große Zweifel an der Verhältnismäßigkeit angebracht. Es scheint so, als ginge es vor allem darum, die Zahl der Organspender, koste es, was es wolle, zu maximieren. Über mildere Alternativen wird nicht mehr nachgedacht.</p><p klasse="J">Dabei hat der Bundestag erst kürzlich mit dem neuen Gesetz zur Organspende eine Regelung auf den Weg gebracht, die geeignet ist, dem Ziel einer vollständigen Deckung des Organbedarfs ein gutes Stück näher zu kommen oder es sogar zu erreichen. Man sollte dieser Neuregelung Zeit geben, ihre Wirkung zu entfalten.<a id="S13067" name="S13067" typ="druckseitennummer"/></p><p klasse="J">Gleichzeitig macht die aktuelle Gesetzlage Organlebendspenden unnötig schwer und verhindert so, dass Bedürftige lebensrettende Organe erhalten. Ich habe im letzten Jahr einen Antrag eingebracht, der Lebendspenden aus altruistischen Gründen erleichtern soll und gleichzeitig den unsinnigen gesetzlichen Vorrang postmortaler Spenden auch im Falle einer verfügbaren Lebendspende abschaffen wollte. Dass auf diesen Antrag seitens des Gesundheitsministeriums von Jens Spahn nicht eingegangen wurde, zeigt mir, dass pragmatische Lösungsansätze nicht gefragt sind.</p><p klasse="J">Der Gegenantrag zur Widerspruchslösung fordert zwar richtigerweise, die ärztliche Beratung zur Organspende zukünftig zu vergüten und die Aufklärung weiter zu intensivieren. Wenn diese Lösung dann aber bei der Ausgabe von Informationsmaterial, die ja eigentlich bereits stattfinden soll, und beim Aufstellen neuer Computer haltmacht, ist sie leider nicht viel mehr als eine Alibi-Lösung. Sie wird am Status quo der schlechten Spenderzahlen nichts ändern. Es entsteht der Eindruck, man wolle der Öffentlichkeit Aktivität lediglich vorgaukeln.</p><p klasse="J">Leider steht das von mir präferierte Modell einer verbindlichen Entscheidungslösung nicht zur Debatte. Dies ist umso enttäuschender, da sich in der Orientierungsdebatte Ende letzten Jahres noch eine Vielzahl der Redner eben dafür ausgesprochen hatte.</p><p klasse="J">Bei diesem Modell wären die Bürger verpflichtet, beim Behördengang, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, anzugeben, ob sie Organspender sein möchten oder nicht. Im einzurichtenden digitalen Melderegister könnte man seine Meinung später jederzeit ändern. Wenn jeder Bürger so mit der Fragestellung konfrontiert würde und eine Möglichkeit hätte, sich zu entscheiden, ließe sich die Zahl der Spender meiner Überzeugung nach signifikant erhöhen. Zumindest sollten wir im Sinne der Verhältnismäßigkeit erst einmal diesen Weg beschreiten, bevor wir zu härteren Mitteln greifen.</p><p klasse="J">Kritiker wenden hier ein, dass Sachbearbeiter im Bürgeramt von solch sensiblen Fragestellungen überfordert sein könnten und gegenüber den Bürgern Druck zu konformen Entscheidungen aufbauen könnten. Auch ist offen, wie man jemanden sanktionieren möchte, der sich partout nicht entscheiden will. Ohne jetzt zu sehr ins Detail gehen zu wollen, handelt es sich bei diesen Bedenken letztlich um technische Verfahrensfragen. Wenn man möchte, kann man für sie pragmatische Lösungen finden.</p><p klasse="J">Die verbindliche Entscheidungslösung wäre ein sinnvoller Kompromiss gewesen. Leider steht sie nicht zur Abstimmung.</p><p klasse="J">Unstrittig ist für mich, dass wir dringend ein zentrales online zugängliches Organspenderegister schaffen müssen, wie es beide Gesetzentwürfe fordern. Darüber hinaus behauptete die eine Arbeitsgruppe mit großem medialen Echo, eine verbindliche Entscheidungslösung fordern zu wollen, nur um letztlich beim Status quo mit etwas Kosmetik zu verharren. Die Gruppe um Spahn entscheidet sich demgegenüber für eine unverhältnismäßige Maximalforderung. Deshalb habe ich entschieden, keine der beiden Lösungen vertreten zu können.</p></rede>
        <rede id="ID1910611300"><p klasse="redner"><redner id="11004772"><name><vorname>Uwe</vorname><nachname>Kamann</nachname><fraktion>fraktionslos</fraktion></name></redner>Uwe Kamann (fraktionslos): „Wer hat ein moralisches Recht auf meinen Körper“ – unter dieser Überschrift ist vor Kurzem ein langer Artikel zur Neuregelung der Organspenden in der „Welt“ erschienen. Der Autor, Dr. Matthias Kamann – der mit mir übrigens nicht verwandt oder verschwägert ist –, hat sich darin umfassend mit Für und Wider der geplanten Änderungen befasst. Sein persönliches Fazit: Die Widerspruchsregelung sei eine Zumutung.</p><p klasse="J">Viele Menschen empfinden das tatsächlich genauso. Als Zumutung. Als Eingriff in ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit. Als Eingriff in ihre Freiheit. Als Eingriff in ihre ganz persönliche Entscheidung.</p><p klasse="J">Durch die geplante Änderung wird jeder Mensch automatisch zum möglichen Spender – es sei denn, er widerspricht dem explizit. Das freiwillige Geschenk eines Menschen, Teile seines Körpers zu spenden, wird so implizit zu einer Forderung des Gesetzgebers. Natürlich ist das ein zweischneidiges Schwert. Es ist eine schwierige Entscheidung und ein moralisches Dilemma.</p><p klasse="J">Gleichzeitig sterben jedes Jahr rund 1 000 Menschen in Deutschland, weil sie kein Spenderorgan bekommen. Rund 10 000 Patienten stehen aktuell auf den Wartelisten für ein Spenderorgan. Jeder einzelne von ihnen wartet und hofft jeden Tag darauf, dass es doch möglicherweise ein passendes Spenderorgan für ihn gibt.</p><p klasse="J">Und bei jeder – völlig legitimen und notwendigen – Debatte um moralische oder juristische Aspekte der Widerspruchslösung dürfen wir eines nicht vergessen: Auch wenn es gute Gründe gibt, die Widerspruchslösung abzulehnen, wird sie zweifelsfrei dazu führen, dass mehr Patienten überleben werden.</p><p klasse="J">Vielleicht kommen Ihre Kinder, Ihre Enkelkinder, Ihre Ehepartner oder Eltern einmal in diese Situation. Dann wären Sie überglücklich, wenn es genügend passende Spenderorgane für Ihre Angehörigen gäbe, und genauso geht es jedem Patienten und seiner Familie, dessen Leben von einer Organspende abhängt.</p><p klasse="J">Die Kollegen, die die Widerspruchslösung ablehnen, verweisen häufig auf die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes, aus der hervorgeht, dass zum Beispiel in Schweden trotz der Einführung der Widerspruchslösung „die Zahl der Organspender im internationalen Vergleich recht gering“ geblieben sei und sich zwischen 2000 und 2016 nur von 97 auf 195 erhöht habe.</p><p klasse="J">Das mag alles richtig sein, aber 98 zusätzlich gerettete Menschenleben sind 98 zusätzlich gerettete Menschenleben.</p><p klasse="J">Jedes einzelne ist wertvoll, und die Entscheidung, ob wir eine Neuregelung einführen, sollte nicht von statistischen Vergleichszahlen abhängig gemacht werden. Wollen Sie wirklich entscheiden, dass mehr Menschen sterben müssen, weil wir uns nicht auf die Widerspruchslösung einigen können?</p><p klasse="J">Vor mehr als 30 Jahren bin ich zum ersten Mal mit dem Thema Organspende direkt konfrontiert worden. Ich war 27, meine Mutter lag im Krankenhaus, und ich wurde gefragt, ob ich einer Organspende zustimmen würde.<a id="S13068" name="S13068" typ="druckseitennummer"/></p><p klasse="J">Damals habe ich das abgelehnt, weil ich das nur aus meiner Perspektive gesehen habe. Wenn ich heute daran zurückdenke, habe ich ein schlechtes Gewissen. Mit einer anderen Entscheidung hätte ich vielleicht ein Leben retten können!</p><p klasse="J">Die Entscheidung, die wir heute zu treffen haben, ist eine schwierige  – und eine ganz persönliche!</p><p klasse="J">Deshalb ist es auch richtig, dass jeder Mensch sich damit auseinandersetzt und für sich selbst beschließt, ob er seine Organe spenden möchte  – oder nicht. Niemand wird durch das Gesetz gezwungen, Teile seines Körpers zu verschenken, aber alle werden sich Gedanken darüber machen und eine Entscheidung treffen müssen.</p><p klasse="J">Ich habe viel darüber nachgedacht  – ebenso wie Sie alle. Ich für mich bin zu dem Schluss gekommen, dass, gleichgültig, in welche Richtung wir argumentieren, die Widerspruchslösung Menschenleben retten wird  – und diese Tatsache überwiegt alle Gegenargumente.</p><p klasse="J">Die Widerspruchslösung ist für viele Menschen eine Zumutung  – aber sie ist eine notwendige! Deshalb werde ich dem Gesetzentwurf zustimmen, und ich hoffe, die Mehrheit in diesem Hohen Haus wird dies auch tun.</p></rede>
        <rede id="ID1910611400"><p klasse="redner"><redner id="11003168"><name><vorname>Christian</vorname><nachname>Lange</nachname><fraktion>SPD</fraktion></name></redner>Christian Lange (Backnang) (SPD): Ich bin heute hier, um die doppelte Widerspruchslösung der Gruppe Spahn, Lauterbach zu unterstützen. Diese Regelung ist wichtig, um den Tausenden Menschen Hoffnung zu geben, die auf ein lebensrettendes Organ warten. Im Gegensatz zu einigen Äußerungen in den letzten Tagen achtet die Widerspruchslösung natürlich die Menschenwürde in Artikel 1 Grundgesetz, und sie greift auch nicht unverhältnismäßig in andere individuelle Rechte ein, ganz sicher auch nicht in das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Dies allein schon deshalb, weil Tote nicht Inhaber des Rechts auf körperliche Unversehrtheit sein können.</p><p klasse="J">Doch Einschränkungen der persönlichen Rechte durch die Widerspruchslösung könnte man am ehesten im allgemeinen Persönlichkeitsrecht, beim Recht auf Selbstbestimmung feststellen, das sich aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz herleitet. Potenziell betroffen ist auch Artikel 4 Grundgesetz, die Glaubensfreiheit. Die Abwägungen sind hier jedoch ähnlich wie beim Recht auf Selbstbestimmung.</p><p klasse="J">Das positive Selbstbestimmungsrecht wird von der doppelten Widerspruchslösung nicht tangiert. Denn jeder Mensch hat nach wie vor die Möglichkeit, sich zu Lebzeiten gegen eine Organspende zu entscheiden.</p><p klasse="J">Beeinträchtigt wird durch die vorgeschlagene Widerspruchslösung allenfalls das negative Selbstbestimmungsrecht. Dieses gewährt uns die Freiheit, uns zum Beispiel mit gewissen Fragen nicht befassen zu müssen. Wer sich nicht sicher ist, ob er anderen Menschen nach seinem Tod helfen möchte, muss sich bei der Widerspruchslösung aber nun positionieren. Andernfalls wird man automatisch als Spender geführt. Diese Überlegung anstellen zu müssen, ob man potenziell bereit ist, Leben zu retten, oder dies unterlassen möchte, könnte zwangsähnlich empfunden werden und hätte daher Eingriffscharakter.</p><p klasse="J">Ob ein solcher Eingriff verfassungsgemäß ist, hängt von drei Überlegungen ab:</p><p klasse="J">Er muss erstens geeignet sein, den erstrebten Zweck zu fördern; zweitens erforderlich sein, das heißt, dass keine milderen, gleich geeigneten Mittel zur Verfügung stehen; und er muss drittens angemessen sein.</p><p klasse="J">Zur Eignung. Ja, die Widerspruchslösung ist geeignet, da sie zu mehr potenziellen Spendern führen wird. 84 Prozent der Menschen in Deutschland stehen einer Organspende positiv gegenüber, aber nur 36 Prozent sind – aus welchen Gründen auch immer – im Besitz eines Organspenderausweises. Die Differenz zwischen den spendebereiten Menschen und denen, die wirklich als potenzielle Spender geführt werden, wird mit der Widerspruchslösung deutlich kleiner werden.</p><p klasse="J">Erforderlich ist das Mittel auch. Einfach nur alle Menschen zu informieren, klappt doch heute schon nicht! Die Pflicht der Krankenkassen, ihre Versicherten alle zwei Jahre per Post über die Möglichkeit der Organspende zu informieren, kostet jährlich achtstellige Euro-Beträge. Die Zahl der dadurch zusätzlich ausgefüllten Spenderausweise liegt nach Schätzungen nur bei etwa 2 500 Personen pro Jahr. Ob die Spenderzahl deutlich höher wird, wenn man bei jedem Besuch auf dem Bürgeramt auf die Möglichkeit der Organspende hingewiesen wird, darf bezweifelt werden. Weder auf den Bürgerämtern noch in den Arztpraxen ist genügend Zeit, Menschen so anzusprechen, dass sie sich ernsthaft Gedanken über das Thema Organspende machen. Wenn man stattdessen nur auf ausliegende Broschüren aufmerksam macht, dann ist das keine spürbare Änderung zum Status quo.</p><p klasse="J">Zur Beantwortung der Frage der Angemessenheit muss man das Selbstbestimmungsrecht mit dem Schutz des Lebens und der Gesundheit der potenziellen Organ­empfänger abwägen: Auf der einen Seite steht das negative Selbstbestimmungsrecht nach Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz, das durch das mögliche Gefühl des Zwangs, sich entscheiden zu müssen, verletzt werden könnte. Auf der anderen Seite steht das Ziel, all den Menschen, die verzweifelt warten, größere Chancen auf ein geeignetes Organ zu verschaffen. Damit ist die staatliche Schutzpflicht für das Leben und die Gesundheit der einer Organspende bedürftigen Patientinnen und Patienten aus Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz angesprochen, der ein hoher Wert zuzumessen ist. Das Ergebnis der Abwägung dieser beiden Grundrechte hängt viel von persönlichen Vorverständnissen und ethischen Grundüberzeugungen ab. Vor allem von der Frage, wie viel zwischenmenschliche Solidarität dem Individuum in der Gesellschaft abverlangt werden kann. Ich bin mir jedoch sicher: Eine Widerspruchslösung ist angemessen, solange sichergestellt ist, dass Betroffene von der Notwendigkeit eines Widerspruchs wissen und keine überzogenen Anforderungen an die Erklärung eines Widerspruches zu stellen sind. 20 weitere EU-Länder haben auch eine Widerspruchslösung, und wir haben nicht das Gefühl, dass dort tagtäglich Grund- und Menschenrechte dadurch gebrochen werden. Auch nicht in Ländern wie zum Beispiel Österreich, wo nicht nur Österreicher, sondern jeder, der sich im Land befindet, von der Widerspruchlösung betroffen ist.<a id="S13069" name="S13069" typ="druckseitennummer"/></p><p klasse="J">Aus meiner Sicht gibt es keine verfassungsrechtlichen Einwände gegen die Gesetzesinitiative der Gruppe Spahn, Lauterbach. Ich bitte Sie daher, für unseren Vorschlag zu stimmen. Er ist verfassungssicher und gibt den Menschen auf der Warteliste Hoffnung.</p></rede>
        <rede id="ID1910611500"><p klasse="redner"><redner id="11004814"><name><titel>Dr.</titel><vorname>Astrid</vorname><nachname>Mannes</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Dr. Astrid Mannes (CDU/CSU): Bei aller Verschiedenheit der vorliegenden Anträge eint uns das Ziel, die Zahl der Organspenden in Deutschland zu erhöhen.</p><p klasse="J">Es klingt auf den ersten Blick nachvollziehbar, wenn man für die Widerspruchslösung anführt, das Recht der Menschen, die auf ein Spenderorgan warten, sei höher zu bewerten als das Recht, einer Entscheidung aus dem Weg zu gehen.</p><p klasse="J">Doch:</p><p klasse="J">Die Organentnahme ist für den Organspender in jedem Falle tödlich. Einen solchen schwerwiegenden Eingriff darf ein Staat nicht ohne eine aktive Zustimmung des Betroffenen vornehmen!</p><p klasse="J">Es ist nicht vermittelbar, dass kein Newsletter ohne aktive Zustimmung des Empfängers verschickt werden darf, aber einem hirntoten Menschen ohne seine vorherige Einwilligung Organe entnommen werden dürfen, womit dieser Mensch sogar direkt verstirbt. Das würde unserem Rechtssystem widersprechen, das ja so aufgebaut ist, dass wir den Persönlichkeitsrechten und der Autonomie des eigenen Körpers höchsten Wert einräumen.</p><p klasse="J">Wir haben kürzlich erst das Transplantationsgesetz novelliert in der Hoffnung, dass es zu mehr Organspenden führen wird und mehr Menschen, die auf der Warteliste für ein Spenderorgan stehen, geholfen werden kann.</p><p klasse="J">Wir wollen es aber bei diesen Bemühungen nicht belassen. Wir wissen, dass rund 84 Prozent der Menschen der Organ- und Gewebespende positiv gegenüberstehen. Unser Ziel muss also sein, dass die theoretische Bereitschaft vieler zur Organspende in eine tatsächliche und dokumentierte Entscheidung für die Organspende mündet.</p><p klasse="J">Dazu müssen wir Hemmschwellen abbauen, und genau das wollen wir mit unserem Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft tun. Menschen müssen ihre Entscheidung möglichst einfach dokumentieren und auch einfach wieder ändern können.</p><p klasse="J">Menschen sind zu Organspenden dann bereit, wenn sie Vertrauen in das System und die Korrektheit der Abläufe haben. Die Freiwilligkeit der Entscheidung stärkt dieses Vertrauen. Ob das Vertrauen auch gestärkt wird, wenn der Staat in das Selbstverfügungsrecht der Menschen über ihren eigenen Körper eingreift, wage ich zu bezweifeln.</p><p klasse="J">Mir ist es jedoch wichtig, dass wir nicht nur über die Organspende von Hirntoten sowie über die Gewebespende reden, sondern in diesem Zusammenhang auch die Bereitschaft zum Spenden von Blutstammzellen bzw. Knochenmark für an Blutkrebs erkrankte Menschen zu stärken versuchen und mitregeln.</p><p klasse="J">Wir haben hier eine sehr vergleichbare Problematik. Eine große Mehrheit der Deutschen begrüßt die Knochenmarkspende generell und wäre bei eigener Krankheitsbetroffenheit auch froh, wenn es für sie selbst einen passenden Spender geben würde. Aus Bequemlichkeit lassen sich aber zu wenige Menschen typisieren und in die Knochenmark- bzw. Blutstammzellen-Spenderdatei aufnehmen, sodass nicht jeder Betroffene einen passenden Spender findet.</p><p klasse="J">Lassen Sie uns auch darüber in den Ausschussberatungen reden!</p></rede>
        <rede id="ID1910611600"><p klasse="redner"><redner id="11003645"><name><vorname>Michaela</vorname><nachname>Noll</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Michaela Noll (CDU/CSU): Ich bin dankbar über die intensive und ausführliche Diskussion zu diesem wichtigen Thema.</p><p klasse="J">Die Situation ist klar: Die Anzahl der postmortalen Organspenden ist in Deutschland seit dem Jahr 2010 um mehr als 30 Prozent zurückgegangen. Die Organspenden sind damit auf dem niedrigsten Stand seit 20 Jahren. Täglich sterben drei Menschen in Deutschland, weil sie ein Organ nicht rechtzeitig bekommen haben. Zahlen, die mich angesichts immer besser werdender technischer und medizinischer Möglichkeiten der Organentnahme sehr traurig stimmen.</p><p klasse="J">Angesichts dieses eklatanten Rückgangs der Organspenden war diese grundlegende Debatte über eine mögliche Verfahrensneuregelung dringend geboten. Und bei aller Unterschiedlichkeit der Argumente, in einem Punkt werden wir uns einig sein: Wir brauchen mehr Organspenden!</p><p klasse="J">Auf dem Tisch lagen zwei Vorschläge, um die Spenderzahlen wieder erhöhen zu können: Die doppelte Widerspruchslösung meint, dass zunächst jeder als Organspender gilt, wenn man zu Lebzeiten nichts anderes verfügt hat und die Angehörigen nicht ihr Veto einlegen. Diesem Prinzip folgen in Europa 18 Länder. Der andere Vorschlag sieht vor, grundsätzlich an der bestehenden Zustimmungslösung festzuhalten, die die aktive Zustimmung jedes Einzelnen erfordert.</p><p klasse="J">Bevor wir gesetzgeberisch tätig werden, sollten wir abwarten, wie sich das im April in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO) auf die Steigerung der Organspendezahlen auswirkt. Ich setze große Hoffnung in die Arbeit der Transplantationsbeauftragten und in die Verbesserung der Strukturen in den entsprechenden Kliniken, sodass eine Änderung der bestehenden Gesetzgebung zur Organspende nicht nötig sein müsste.</p><p klasse="J">Mit dieser und weiteren Argumenten haben mich in Berlin auch die Fachleute in der Informationsveranstaltung am 13. Mai 2019 zur Stärkung der Entscheidungslösung überzeugt.<a id="S13070" name="S13070" typ="druckseitennummer"/></p><p klasse="J">Für die Entscheidungslösung spricht aus meiner Sicht der Aspekt der Freiwilligkeit. Eine so persönliche, über den Tod hinausgehende Entscheidung kann in meinen Augen nicht mit einem „Wer sich nicht äußert, stimmt zu“, nicht durch bloßes Schweigen getroffen werden. Denn das würde bedeuten, dass jemand gegen seinen Willen zum Organspender werden könnte, nur weil er sich zu Lebzeiten nicht dagegen ausgesprochen hat. Die Freiheit zu einer Entscheidung über diese zutiefst persönliche Frage sollte ohne Zwang erhalten bleiben. Eine bewusste Entscheidung setzt voraus, dass man sich Gedanken zu einem Thema macht. Das schulden wir auch unseren Angehörigen, die wir nach Möglichkeiten nicht mit dieser schwierigen Entscheidung alleine lassen sollten  – zumal diese in einer emotionalen Ausnahmesituation zu treffen wäre.</p><p klasse="J">Das im Rahmen der Entscheidungslösung einzurichtende Onlineregister bietet den Bürgerinnen und Bürgern zudem die Freiheit, ihre Entscheidung bei Bedarf jederzeit zu ändern.</p><p klasse="J">Für welchen Vorschlag wir uns als Parlamentarier mehrheitlich auch entscheiden  – für die Entscheidungslösung oder die doppelte Widerspruchslösung – : Wir werden Aufklärungsarbeit und Vertrauensbildung leisten müssen, um die Spendenbereitschaft zu erhöhen.</p><p klasse="J">Zahlreiche Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern im Wahlkreis zeigen mir, dass es noch viele offene Fragen gibt, weswegen sie keinen Organspendeausweis haben. Bei manchen können es religiöse Gründe sein, andere sorgen sich, dass sie im Ernstfall als Organspender medizinisch zu früh aufgegeben werden könnten. Wieder andere haben Probleme mit der Definition des Hirntods. Viele Menschen glauben, dass sie ihren Angehörigen psychologische Lasten aufbürden. Und es gibt eine nicht kleine Anzahl von Menschen, die eigentlich zur Spende bereit ist, aber das Ausfüllen des Ausweises immer wieder vor sich herschiebt oder vergisst.</p><p klasse="J">Deshalb ist mir ein Ansatz wichtig, der geeignet ist, die Zahl der zur Verfügung stehenden Organe zu erhöhen und gleichzeitig die individuelle Autonomie zu achten. Hier sieht die Entscheidungslösung eine stärkere Einbindung der Behörden  – insbesondere des Einwohnermeldeamtes  – sowie der Hausärztinnen und Hausärzte vor, die ich für unabdinglich halte. Die Bürgerinnen und Bürger werden also regelmäßig bei der Verlängerung ihres Personalausweises danach gefragt, ob sie Organe spenden möchten. Ergänzend durch die ebenfalls regelmäßige Nachfrage der Ärzte, die auch gleich Antworten geben können, wird das Thema Organspende bei den Menschen immer wieder in das Bewusstsein gebracht. Wichtig bei der ärztlichen Erinnerung ist die ergebnisoffene Beratung.</p><p klasse="J">Nur wenn wir Ängste nehmen und Fakten klar benennen, werden sich die Menschen bereit erklären, ihre Organe zu spenden.</p></rede>
        <rede id="ID1910611700"><p klasse="redner"><redner id="11004139"><name><vorname>Erwin</vorname><nachname>Rüddel</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Erwin Rüddel (CDU/CSU): Ich sehe zwei entscheidende Kriterien bei der Organspende: das Vertrauen der Bevölkerung und eine möglichst gute Organisation der Abläufe im Ernstfall.</p><p klasse="J">In meinen Augen entscheidet letztlich eine durchdachte, koordinierte Organisation eher über den Erfolg, das heißt über mehr gespendete Organe, als die Systemfrage nach Widerspruchs- oder Zustimmungslösung.</p><p klasse="J">Aber zunächst zur Frage des Vertrauens. Die erfolgreichen europäischen Länder bei der Organspende – nämlich Spanien und Dänemark – praktizieren beide die doppelte Zustimmungslösung und erreichen dadurch einen hohen Grad an Vertrauen in der Bevölkerung. Dabei gibt sowohl der potenzielle Organspender zu Lebzeiten seine Zustimmung als auch seine Familie im Falle des Hirntods.</p><p klasse="J">Um das Vertrauen zu stärken, spricht viel dafür, dass ein Mensch, der sich zu Lebzeiten zur Organspende bereit erklärt hat, im Todesfall erst dann zum Spender wird, wenn auch die Familie dem zustimmt.</p><p klasse="J">Spanien, das Land mit den meisten Organspenden, hat zwar gesetzlich eine Widerspruchslösung. Diese wird aber im Sinne einer doppelten Zustimmungslösung umgesetzt, indem im Todesfall auch die Angehörigen befragt werden. Dadurch wird ein hoher Grad an Vertrauen in der Bevölkerung erreicht.</p><p klasse="J">In Dänemark, wo ich mich mit Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses ebenso vor Ort informiert habe wie in Spanien, gibt es die Zustimmungslösung, und auch dort gelingt die Identifizierung potenzieller Spender deutlich besser als hier bei uns.</p><p klasse="J">Deshalb bin ich überzeugt davon, dass die Widerspruchslösung der Zustimmungslösung nicht überlegen ist. Unabhängig von der Systemfrage „Widerspruch oder Zustimmung?“ geht es aber entscheidend um die möglichst gute Organisation der Abläufe im Ernstfall.</p><p klasse="J">Zentral sind die kontinuierliche Sensibilisierung der Öffentlichkeit und die gut durchdachte, koordinierte Organisation des Organspendeprozesses. Um die Bereitschaft zur Organspende zu steigern, ist eine regelmäßige öffentliche Sensibilisierung wichtig. So sollte beispielsweise jeder Bürger bei offiziellen Behördenkontakten auf die Möglichkeit der Organspende hingewiesen werden.</p><p klasse="J">Zur Verbesserung der organisatorischen Prozesse gehören neben der zielgerichteten Identifikation potenzieller Spender durch geschulte Ärzte und Intensivpfleger auch die Freistellung von Transplantationsbeauftragten in Krankenhäusern von Routinearbeiten sowie eine höhere Vergütung der Aufwendungen und Bereitstellungskosten in den Entnahmekrankenhäusern.</p><p klasse="J">Das Gesetz für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende war hier ein erster wichtiger Schritt. Darüber hinaus sollte das Thema Or­gantransplantationen meiner Meinung nach bereits in der Ausbildung zur Intensivmedizin obligatorisch sein.</p><p klasse="J">Eine bessere Vernetzung von Notfalldiensten und Unfallkrankenhäusern kann ebenfalls zur Stärkung der Organspende beitragen.</p><p klasse="J">Ganz entscheidend ist jedoch auch der menschliche Faktor, die Empathie: Damit meine ich die rechtzeitige und umfassende Begleitung der Angehörigen auf diesem wahrlich nicht leichten Weg. Was diesbezüglich in Spanien vor, während und auch nach einer Transplantation mit Blick auf die Angehörigen geleistet wird, ist nach meinem Eindruck vorbildlich – und sollte es künftig auch für uns sein.<a id="S13071" name="S13071" typ="druckseitennummer"/></p><p klasse="J">In Zukunft könnten wir vielleicht sogar über eine Änderung im Bereich der Lebendspende nachdenken: Unter absoluter Vertraulichkeit wären dann Überkreuzspenden möglich, wenn beispielweise Menschen ihrem Partner oder einem Angehörigen eine Niere spenden möchten, dies aufgrund von Unverträglichkeiten aber nicht geht, sodass etwa eine Überkreuzspende von zwei Paaren wie in anderen Ländern denkbar würde.</p><p klasse="J">Ein weiteres Instrument könnte das Herztodkriterium sein: In Spanien haben sich die Organspendezahlen um 30 Prozent erhöht, indem neben dem Hirntodkriterium die Organentnahme nach Herztod eingeführt wurde. In Dänemark wird darüber ebenfalls nachgedacht, während es in Deutschland streng verboten ist.</p><p klasse="J">Eventuell können wir in einigen Jahren ja auch über diese Frage eine ethisch fundierte Diskussion führen.</p></rede>
        <rede id="ID1910611800"><p klasse="redner"><redner id="11002812"><name><vorname>Max</vorname><nachname>Straubinger</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Max Straubinger (CDU/CSU): Für Betroffene, die ein Spenderorgan benötigen, ist eine Änderung im deutschen Transplantationswesen eindeutig notwendig. Viele Menschen warten verzweifelt auf ein Spenderorgan, und in vielen Fällen kann nicht rechtzeitig eine Transplantation durchgeführt werden. Wir diskutieren nun, wie eine Änderung und höhere Spenderzahlen erreicht werden können. Hierbei sollten wir unter anderem einen Blick auf andere Länder und deren Maßnahmen zur Erhöhung der Organspendezahlen werfen. Was ist zielführend, was nicht?</p><p klasse="J">Laut einer im Mai veröffentlichten Studie eines Meinungsforschungsinstituts sprechen sich fast die Hälfte der Befragten für die Widerspruchslösung aus. Die Notwendigkeit, selbst einen Spenderausweis zu tragen, sehen sie dabei oft nicht. Als Träger eines Organspendeausweises kann ich nicht nachvollziehen, dass diese Menschen die Organspende zwar grundsätzlich befürworten, sich aber nicht direkt mit der Möglichkeit einer Spende beim eigenen Ableben auseinandersetzen wollen.</p><p klasse="J">Auch im Ausland stellt die Widerspruchslösung oft kein Allheilmittel gegen zu geringe Organspendezahlen dar. Vielmehr lassen sich oft keine Unterschiede in den Spenderzahlen feststellen – ob nun in Ländern mit Widerspruchs- oder Zustimmungslösung.</p><p klasse="J">Den Unterschied machen die Strukturen. Gut ausgebildetes Fachpersonal, Transplantationsbeauftragte, die sich auch auf diese Aufgabe konzentrieren können, und ein weitreichendes Vertrauen der Bevölkerung in das Transplantationswesen bewirken den Anstieg. Das im Bereich der Organspende viel genannte und sozusagen Vorzeigeland Spanien ist zwar rein rechtlich durch die Widerspruchslösung geregelt, in der Realität kommt diese jedoch so nicht zur Anwendung, und es wird trotzdem nur bei Zustimmung transplantiert. Wie auch die Chefin der staatlichen Transplantationsorganisation Spaniens betont, liegen die Erfolgszahlen dort in der perfekten Organisation der Intensivstationen, aber auch im frühzeitigen Erkennen potenzieller Spender. Solange in Deutschland nur jeder zehnte potenzielle Spender erkannt wird, kommt es in den meisten Fällen gar nicht so weit, zu prüfen, ob der Mensch zur Spende bereit gewesen wäre.</p><p klasse="J">An den Strukturen haben auch wir hier in Deutschland angesetzt und haben das Transplantationsgesetz in diesem Jahr geändert. Dies wird zu höheren Spenderzahlen führen, und diese Entwicklung sollte abgewartet werden. Zusätzlich zur Struktur und Organisation müssen wir nun jedoch auch an der Information und Aufklärung der Bevölkerung arbeiten. Jeden Menschen zum Organspender zu machen, der sich vielleicht einfach noch nicht entschieden hat, ist rechtlich nicht haltbar.</p><p klasse="J">Wir dürfen auch nicht vergessen, dass es nicht reichen würde, die Bürger dreimal per Brief darüber in Kenntnis zu setzen, dass sie bei nicht abgegebenem Widerspruch zum Organspender würden. Dieser Plan von Bundesminister Spahn ist nicht sehr langfristig gedacht. Die Debatte um die Organspende ist derzeit in aller Munde – was jedoch ist in einem Jahr, in fünf oder gar zehn? Kinder und Jugendliche von heute werden sich nicht so intensiv mit der Thematik befasst haben, wenn die mediale Aufmerksamkeit abgeflaut ist. Daher gilt es, nicht die Freiwilligkeit durch die Widerspruchslösung auszuhebeln, sondern durch kontinuierliche Aufklärung und Information die Bereitschaft zur Organspende zu stärken und den Menschen die Selbstbestimmung und Freiwilligkeit zu erhalten.</p><p klasse="J">Rechtlich gilt das Prinzip der Erforderlichkeit – sollte ein milderes, weniger belastendes Mittel, das den Zweck ebenso gut zu fördern mag, zur Verfügung stehen, sollte dies und kein anderes gewählt werden. Die Entscheidungslösung kann, wenn sie durch die richtigen strukturellen Maßnahmen begleitet wird, zu höheren Organspendequoten führen, ohne dabei aber in Selbstbestimmung und Freiwilligkeit einzugreifen. Deshalb bitte ich Sie, unseren Entwurf einer erweiterten Zustimmungslösung zu unterstützen.</p></rede>
        <rede id="ID1910611900"><p klasse="redner"><redner id="11004931"><name><vorname>Nicole</vorname><nachname>Westig</nachname><fraktion>FDP</fraktion></name></redner>Nicole Westig (FDP): Vor meinem Einzug in den Bundestag war ich im Fundraising tätig. Ich habe Spenden für soziale Projekte gesammelt. Und ein Grundsatz des Fundraisings lautet: Eine Spende ist immer freiwillig. Sie bedarf keiner Gegenleistung. – Das muss auch für die Organspende gelten. Christlich argumentiert, ist sie in ihrer Freiwilligkeit die vielleicht höchste Form der Nächstenliebe.</p><p klasse="J">Aber – von einer echten Geberkultur sind wir hier in Deutschland leider noch weit entfernt.</p><p klasse="J">Deshalb gilt es, diese Kultur zu entwickeln. Es ist eine Frage der gesellschaftlichen Haltung, die uns zu mehr Organspenden bringt.</p><p klasse="J">Und die Basis dafür kann nur die Freiwilligkeit sein. Davon ausgehend sollten wir die Entscheidungsbereitschaft zur Organspende stärken. Deshalb plädiere ich für diesen Antrag.<a id="S13072" name="S13072" typ="druckseitennummer"/></p><p klasse="J">Spanien gilt als Weltmeister der Organspende. Auf 1 Million Einwohner kommen dort knapp 47 Organspenden. Dieser Erfolg liegt jedoch mitnichten in der dort geltenden Widerspruchsregelung. Denn sie existiert allein auf dem Papier. In Wahrheit, so erklärte man uns bei der Delegationsreise, werde kein Organ entnommen, wenn nicht der Patient oder seine Angehörigen ihre ausdrückliche Zustimmung dazu erteilt haben. Ähnliches gilt auch für Österreich: Die gesetzliche Grundlage ist die Widerspruchslösung, im klinischen Alltag bemüht man sich aber um Rücksprache mit den Angehörigen, bevor Organe entnommen werden.</p><p klasse="J">Wenn wir dafür sorgen wollen, dass möglichst vielen Menschen ein lebensrettendes Organ gespendet werden kann, dann sollten wir uns weniger auf die Aspekte der Einwilligung konzentrieren und mehr auf die der Organisation der Entnahme und Transplantation.</p><p klasse="J">Das jüngst verabschiedete Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO) enthält bereits wichtige Veränderungen. Dazu gehören die Freistellung der Transplantationsbeauftragten und die vollständige Refinanzierung bis hin zu der Tatsache, dass Entnahmekrankenhäuser für den gesamten Prozess besser vergütet werden.</p><p klasse="J">In Spanien ist die Organspende zu einem Qualitätskriterium für die Kliniken geworden. Eine hohe Zahl an Organspendern ist Ausdruck einer guten Patientenversorgung. So entsteht eine Haltung, die Organspenden begünstigt.</p><p klasse="J">Ebenso wichtig ist es, dass die Organspende mehr Raum in der medizinischen Aus- und Weiterbildung einnimmt. Deshalb will der Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft die Approbationsordnung für Ärzte entsprechend ändern.</p><p klasse="J">Aber noch einmal zum Fundraising. Erfolgreich ist man dort mit einer präzisen Spenderidentifikation und einer gelebten Dankeskultur. Mit einem neuen klinikinternen Qualitätssicherungssystem zur besseren Spendererkennung will das auch das GZSO.</p><p klasse="J">Und indem wir den Austausch von anonymisierten Schreiben zwischen Organempfängern und den Angehörigen der Organspender ermöglichen, bringen wir auch eine Dankeskultur auf den Weg. Danke sagen zu können in unserem Fall, spendet den Angehörigen Trost und animiert andere auch zur Spendenbereitschaft.</p><p klasse="J">Was uns auf diesem Weg jedoch nicht weiterbringt, das wäre, das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und seine Gewissensfreiheit durch einen paternalistischen Staat weiter auszuhebeln. Deshalb lehne ich die sogenannte doppelte Widerspruchslösung entschieden ab.</p><p klasse="J">Hier würde in unverhältnismäßiger Weise in das persönliche Selbstbestimmungsrecht eingegriffen. Und es geht immer auch um die negative Selbstbestimmungsfreiheit, um das Recht des Einzelnen, sich nicht äußern zu wollen.</p><p klasse="J">Arbeiten wir lieber an unserer gesellschaftlichen Haltung, an einer Geberkultur in Deutschland, frei nach Schiller: „Gern dien’ ich den Freunden, doch tu’ ich es mit Neigung.“</p><p klasse="J">Vielen Dank.</p></rede>
        <rede id="ID1910612000"><p klasse="redner"><redner id="11003865"><name><vorname>Elisabeth</vorname><nachname>Winkelmeier-Becker</nachname><fraktion>CDU/CSU</fraktion></name></redner>Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU): Auch wenn wir über die verschiedenen Konzepte streiten – einig sind sich wohl die allermeisten, dass Organspende gut und wichtig ist, dass wir mehr Organspenden ermöglichen wollen. Denn viel mehr Menschen, die auf ein Spenderorgan warten, könnte geholfen werden. Ihnen könnten zusätzliche Lebensjahre und neue Lebensqualität geschenkt werden, wenn es mehr verfügbare Organe gäbe von Menschen, deren Leben zu Ende ist. Viele Erfahrungsberichte erzählen von jungen Menschen, die mit dem neuen Organ eine Zukunftsperspektive erhalten haben, von Familien, die sich über die wiedergewonnene Gesundheit von Vater oder Mutter freuen, von Menschen, die dankbar sind für das zusätzlich geschenkte Leben.</p><p klasse="J">Die Verstorbenen haben von diesen Organen nichts mehr. Ich vertraue außerdem auf die medizinische Praxis und regulierte Verfahren in Deutschland, die sicherstellen, dass der unwiderrufliche Hirntod unabdingbare Voraussetzung einer möglichen Organspende ist, keinesfalls also Behandlungs- oder Wiederbelebungschancen zugunsten einer Organentnahme eingeschränkt werden. Nicht zuletzt werden auch aus christlicher Perspektive keine Einwände gegen Organspende erhoben. Gegenargumente gegen Organspende? Ich sehe keine.</p><p klasse="J">Bei dieser Ausgangslage ist für mich die entscheidende Frage, mit welchem Konzept die meiste Hilfe erzielt, die meisten Leben gerettet werden können, die wenigsten Chancen vertan werden. Das ist aus meiner Sicht die Widerspruchslösung: Von 100 potenziellen Spendern ist die größte Gruppe, 45 Menschen, nicht gegen eine persönliche Organspende, verfügt aber trotzdem nicht über einen Organspendeausweis. 39 Menschen haben einen Ausweis, 14 Menschen sind nicht mit einer Organentnahme einverstanden. Ergebnis ist, dass von den 45 möglichen Spendern ohne Ausweis nur in wenigen Fällen, etwa bei Zustimmung der Angehörigen, Organspenden ermöglicht werden können. Hier liegt das Potenzial für eine ganz deutliche Steigerung von Organtransplantationen. Das Konzept der Widerspruchslösung bringt außerdem zum Ausdruck: Die Bereitschaft zur Organspende ist der Normalfall, der keiner ausdrücklichen Erklärung bedarf.<a id="S13073" name="S13073" typ="druckseitennummer"/></p><p klasse="J">Auf der anderen Seite ist selbstverständlich das Recht und die Freiheit jedes Menschen anzuerkennen, für sich eine andere Entscheidung zu treffen. Dieses Recht ist als Ausdruck von Menschenwürde, Handlungsfreiheit und gegebenenfalls Religionsfreiheit grundrechtlich geschützt. Niemand darf nach seinem Tod gegen seinen Willen zu Lebzeiten zu einer Organspende herangezogen werden. Das wird allerdings auch im Rahmen der doppelten Widerspruchslösung gewährleistet: Sie sorgt zunächst dafür, dass jeder über die Bedeutung von Schweigen in diesem Kontext informiert wird, mit wiederholten schriftlichen Informationen und zusätzlich geplanten, öffentlichen Kampagnen. Sie gibt jedem die Möglichkeit, durch einfache Erklärung des Widerspruchs, die keiner Begründung, geschweige denn Rechtfertigung bedarf, eine Organentnahme auszuschließen. Wer nicht als Spender gelten will, wer sich etwa trotz aller Entnahmehürden Sorgen vor voreiligen Entnahmen macht, wer religiöse Bedenken hat oder wem nur der Gedanke an den eigenen Tod unangenehm ist, hat danach die einfache Möglichkeit, sein Nein zu erklären. Dafür wird es das neue, ständig erreichbare Register geben; es reicht aber auch jede andere formlose Erklärung oder jede Willensäußerung gegenüber den nächsten Angehörigen, die im Rahmen der doppelten Widerspruchslösung vor einer Entnahme hierzu anzuhören sind. Das heißt: Jeder weiß, welchen Erklärungswert sein passives Schweigen hat; zugleich hat er die einfache Möglichkeit, diesen Erklärungswert aufzuheben.</p><p klasse="J">Bei der doppelten Widerspruchslösung kommt es auf den Willen des Spenders an. Sie respektiert ohne Einschränkung die eigene Entscheidung jedes Menschen, gerade auch die Entscheidung, nicht als potenzieller Spender zur Verfügung zu stehen. Die Zumutung der doppelten Widerspruchslösung besteht dann nicht darin, gegen den eigenen Willen zum Organspender zu werden, sondern lediglich in der Erklärungslast, diesen Willen unkompliziert, am besten in dem künftigen Register, zum Ausdruck zu bringen.</p><p klasse="J">In der Abwägung „zusätzliche Organtransplantationen und Heilungschancen“ versus „Erklärungslast“ bei entgegenstehendem Willen bietet die doppelte Widerspruchslösung aus meiner Sicht den richtigen Ansatz. Ob, wo und wie wir Information und Verfahren noch weiter verbessern können, kann in den weiteren Beratungen noch vertieft werden.</p></rede>
      </anlagen-text>
    </anlage>
    <anlage>
      <anlagen-titel>Anlage 3</anlagen-titel>
      <anlagen-text anlagen-typ="Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/11018)">
        <p klasse="Anlage_2">Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/11018)</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 13</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Caren Marks auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Wie viele Kinder, deren Eltern den sogenannten Kinderzuschlag bezogen, gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit jeweils im Jahresdurchschnitt 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 sowie nach Bundesländern im Jahr 2018?</p>
        <p klasse="J">Anzahl der Kinder, deren Eltern Kinderzuschlag bezogen (im Jahresdurchschnitt):</p>
        <p klasse="J">
          <table><tbody><tr><td>Jahr</td><td>Kinder</td></tr><tr><td>2009</td><td>273 935</td></tr><tr><td>2010</td><td>297 572</td></tr><tr><td>2011</td><td>298 179</td></tr><tr><td>2012</td><td>289 164</td></tr><tr><td>2013</td><td>279 367</td></tr><tr><td>2014</td><td>260 053</td></tr><tr><td>2015</td><td>231 449</td></tr><tr><td>2016</td><td>229 881</td></tr><tr><td>2017</td><td>258 859</td></tr><tr><td>2018</td><td>248 176</td></tr></tbody></table>
        </p>
        <p klasse="J">Die Schwankungen ergeben sich nicht allein durch steigende oder sinkende Inanspruchnahme, sondern auch durch die jährlich steigenden Regelsätze für Erwachsene und Kinder im SGB II und die Erhöhungen des Kindergeldes.</p>
        <p klasse="J">Statistische Daten zu den Kinderzuschlagsbeziehern getrennt nach Bundesländern werden nur halbjährlich (für die Monate Juni und Dezember) erhoben. Danach wurde im Mittelwert für das Jahr 2018 in den Bundesländern wie folgt Kinderzuschlag gezahlt:</p>
        <p klasse="J">
          <table><tbody><tr><td>Land</td><td>Kinder</td></tr><tr><td>Baden-Württemberg</td><td>24 633</td></tr><tr><td>Bayern</td><td>21 998</td></tr><tr><td>Berlin</td><td>8 622</td></tr><tr><td>Brandenburg</td><td>4 505</td></tr><tr><td>Bremen</td><td>2 433</td></tr><tr><td>Hamburg</td><td>5 300</td></tr><tr><td>Hessen</td><td>25 321</td></tr><tr><td>MecklenburgVorpommern</td><td>3 363</td></tr><tr><td>Niedersachsen</td><td>28 433</td></tr><tr><td>Nordrhein-Westfalen</td><td>80 745</td></tr><tr><td>Rheinland-Pfalz</td><td>11 002</td></tr><tr><td>Saarland</td><td>2 317</td></tr><tr><td>Sachsen</td><td>9 421</td></tr><tr><td>Sachsen-Anhalt</td><td>3 844</td></tr><tr><td>Schleswig-Holstein</td><td>7 333</td></tr><tr><td>Thüringen</td><td>3 497</td></tr></tbody></table>
        </p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 14</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Caren Marks auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 die Summe der Zahlbeträge des Kinderzuschlages insgesamt und die durchschnittliche monatliche Zahlung je Kind?</p>
        <p klasse="J">Die Zahlbeträge für die einzelnen Jahre gestalten sich wie folgt:<a id="S13074" name="S13074" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">
          <table><tbody><tr><td>Jahr</td><td>Haushaltsausgaben für den Kinderzuschlag insgesamt in Millionen Euro</td><td>durchschnittlicher monatlicher Zahlbetrag pro Kind in Euro</td></tr><tr><td>2009</td><td>363,5</td><td>109,20</td></tr><tr><td>2010</td><td>399,1</td><td>110,52</td></tr><tr><td>2011</td><td>385,5</td><td>111,93</td></tr><tr><td>2012</td><td>371,5</td><td>112,64</td></tr><tr><td>2013</td><td>352,0</td><td>110,39</td></tr><tr><td>2014</td><td>323,8</td><td>109,57</td></tr><tr><td>2015</td><td>283,3</td><td>108,57</td></tr><tr><td>2016</td><td>306,4</td><td>117,98</td></tr><tr><td>2017</td><td>396,8</td><td>132,86</td></tr><tr><td>2018</td><td>382,7</td><td>133,97</td></tr></tbody></table>
        </p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 15</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Caren Marks auf die Frage der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Ist die vom Bundesrechnungshof vorgeschlagene Prüfquote – siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage, Bundestagsdrucksache 19/3704 – in Höhe von 14 vollzeitäquivalenten Prüferinnen und Prüfern bisher erfüllt, und welche Maßnahmen wurden hinsichtlich der Schaffung einer unabhängigen Stelle zur Prüfung der Einhaltung der Arbeitsmarktneutralität im Bundesfreiwilligendienst getroffen?</p>
        <p klasse="J">Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) hatte den zusätzlichen Bedarf von 14,0 vollzeitäquivalenten Prüferinnen und Prüfern im Bundesfreiwilligendienst (BFD) jeweils im Rahmen der Haushaltsaufstellungsverfahren für die Jahre 2018 und 2019 beantragt. Die Stellenforderung wurde aufgrund einer anderen Schwerpunktsetzung vom Bundesfinanzministerium nicht berücksichtigt. Priorität hatte die Umsetzung der mit dem Haushaltsgesetz 2018 neu geschaffenen Regelung des § 20 Absatz 3 (sachgrundlose Befristungsquote von maximal 2,5 Prozent). Für den Abbau der sachgrundlosen Befristung unter anderem im Bereich BFD wurden dem BAFzA in den Jahren 2018/19  100 Stellen bewilligt, weitere 72 Stellen zum Abbau von Befristungen mit Sachgrund.</p>
        <p klasse="J">Der BFD ist eine der gesetzlichen Aufgaben des BAFzA; daher ist eine Aufstockung des Personals im Bereich der Prüfungen im BFD erst dann möglich, wenn vorher entsprechende Stellen im Personalhaushalt des BAFzA ausgebracht wurden.</p>
        <p klasse="J">Mit den zur Verfügung stehenden Instrumenten kann die Arbeitsmarktneutralität umfassend geprüft werden, weswegen keine weitergehenden Maßnahmen hinsichtlich der Schaffung einer unabhängigen Stelle zur Prüfung der Einhaltung der Arbeitsmarktneutralität im BFD getroffen werden müssen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 16</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Caren Marks auf die Frage der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Wie viele Überprüfungen der Einsatzstellen haben im Jahr 2018 stattgefunden, und wie häufig wurden pro Jahr die anerkannten Bundesfreiwilligendienstplätze und Einsatzstellen kontrolliert?</p>
        <p klasse="J">Im Jahr 2018 wurden 20 Anlassprüfungen in Einsatzstellen durchgeführt. Im Rahmen der routinemäßigen Überprüfung durch die Prüferinnen und Prüfer wurden 580 Einsatzstellen aufgesucht und hierbei 3 774 Vereinbarungen von Bundesfreiwilligen geprüft. Die Überprüfung der Einhaltung der Arbeitsmarktneutralität ist hierbei fester Bestandteil.</p>
        <p klasse="J">Außerhalb der Anlass- und Routineüberprüfungen finden keine gesonderten Kontrollen von anerkannten Bundesfreiwilligendienstplätzen und Einsatzstellen statt.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 17</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Thomas Gebhart auf die Frage der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Wann und mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung einer Mehrbelastung pflegebedürftiger Menschen entgegenwirken, da die Einführung eines Tarifvertrags in der Altenpflege nach der aktuellen Finanzierungslogik der Pflegeversicherung zugleich steigende Eigenanteile der pflegebedürftigen Menschen nach sich zieht?</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung geht davon aus, dass eine Verbesserung der Entlohnung in der Pflege eine Anhebung der Leistungsbeträge und damit einhergehend eine weiter verbesserte Finanzausstattung der Pflegeversicherung erforderlich macht. Dabei sieht die Bundesregierung vor, Pflegebedürftige und ihre Familien vor einer Überforderung bei den Eigenanteilen in der Pflege zu schützen sowie einen Anstieg der gesamten Sozialversicherungsbeiträge über 40 Prozent zu vermeiden. Sie wird hierzu im Rahmen anstehender Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung weiterer Elemente des Koalitionsvertrags im Bereich der Altenpflege geeignete Maßnahmen vorlegen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 18</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Thomas Gebhart auf die Frage der Abgeordneten Dr. Bettina Hoffmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<a id="S13075" name="S13075" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="p">Wie ist vor dem Hintergrund, dass seit dem Urteil vom 8. September 1993 des Bundessozialgerichtes (Aktenzeichen: 14a RKn 7/92) und dem Inkrafttreten der überarbeiteten Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung am 1. Januar 2004 (siehe www.g-ba.de/downloads/62-492-78/RLZ_Behandlung_2006-03-01.pdf ) Zahnärztinnen und Zahnärzte nicht mehr verpflichtet sind, Dentalamalgam als Füllungsmaterial für die Regelversorgung anzubieten, sowie vor dem Hintergrund, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte, welche die Verwendung von Amalgam ablehnen, eine zuzahlungsfreie Alternative anbieten müssen (siehe www.kzvlb.de/fileadmin/user_upload/Seiteninhalte/Recht_u._Vertraege/Pruef_Beratungsstelle/Amalgam.pdf ), die Haltung der Bundesregierung dazu, dass Patientinnen und Patienten von Zahnärztinnen und Zahnärzten Alternativmaterialien zu Amalgam als zuzahlungsfreie Alternative nach meiner Auffassung vorenthalten werden?</p>
        <p klasse="J">Kunststofffüllungen im Seitenzahnbereich können innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen abgerechnet werden, wenn eine Amalgamfüllung kontrainduziert ist. Dies ist der Fall bei Patientinnen und Patienten mit einer nachgewiesenen Allergie gegenüber Amalgam bzw. dessen Bestandteil Quecksilber sowie bei Patientinnen und Patienten mit einer schweren Niereninsuffizienz. Seit dem 1. Juli 2018 können diese Abrechnungspositionen auch bei der Versorgung von Kindern vor Vollendung des 15 Lebensjahres sowie von schwangeren und stillenden Frauen genutzt werden.</p>
        <p klasse="J">Die Beschränkung der vollständigen Abrechenbarkeit von Kunststofffüllungen im Seitenzahnbereich auf die vorgenannten Indikationen und Risikogruppen entspricht den rechtlichen Grundsätzen der GKV. Gemäß § 12 Absatz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) müssen die Leistungen der GKV ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Dies ist bei Amalgam als einem preiswerten und gut zu verarbeitenden Zahnfüllstoff mit langer Haltbarkeit in den weitaus meisten Fallkonstellationen der Fall. Hingegen entstehen beim Legen von Kunststofffüllungen aufgrund des zusätzlichen Zeitaufwands für die behandelnden Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie der höheren Materialkosten erhebliche Mehraufwendungen für die GKV, ohne dass mit diesen ein medizinischer Zusatznutzen verbunden wäre. Für verschiedentlich geäußerte Befürchtungen, dass das Vorhandensein von Amalgamfüllungen zu schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen könne, gibt es keine ausreichenden wissenschaftlichen Belege.</p>
        <p klasse="J">Um den Patientinnen und Patienten erweiterte Wahlmöglichkeiten hinsichtlich des Füllungsmaterials zu geben, wurde mit dem Achten SGB-V-Änderungsgesetz vom 28. Oktober 1996 in § 28 Absatz 2 eine Mehrkostenregelung in das SGB V aufgenommen. Durch diese bleibt Versicherten, die sich für eine aufwendigere Versorgung entscheiden, der Anspruch auf die medizinisch indizierte ausreichende und zweckmäßige Versorgung erhalten. Den Differenzbetrag zu den Kosten der medizinisch nicht erforderlichen Versorgung haben sie aus eigenen Mitteln zu tragen. Die Mehrkosten sind vor Beginn der Behandlung durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Zahnarzt oder der Zahnärztin und dem Patienten oder der Patientin zu dokumentieren. Hinweise darauf, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte in den Fällen, in denen aufgrund einer medizinischen Indikation oder der Zugehörigkeit zu einer der oben genannten Risikogruppen ein Anspruch auf eine mehrkostenfreie Versorgung mit Kunststofffüllungen auch im Seitenzahnbereich besteht, ihren Patientinnen und Patienten diese Information vorenthalten würden, liegen der Bundesregierung nicht vor.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 19</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Steffen Bilger auf die Frage des Abgeordneten Jörg Cezanne (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um den Betrieb der Schleuse Henrichenburg sicherzustellen, und welche Position vertritt sie zu der Forderung nach dem Bau einer zweiten Schleuse (siehe Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 23. Mai 2019)?</p>
        <p klasse="J">Um den Betrieb der 30 Jahre alten Schleuse Henrichenburg sicherzustellen, führt das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Duisburg-Meiderich derzeit (17. Juni–31. Juli 2019) zahlreiche Arbeiten durch. Es werden unter anderem Teile der Elektro- und Steuerungstechnik ersetzt, Korrosionsschutzarbeiten durchgeführt und Antriebe sowie Verschlüsse ausgetauscht. Damit sollen Ausfälle mit Sperrzeiten vermieden werden.</p>
        <p klasse="J">Anschließend werden weitere Arbeiten durchgeführt, bei denen die Schifffahrt die Möglichkeit erhält, nachts zu schleusen. 2020 werden die restlichen Arbeiten erledigt, die sich aus der Bauwerksinspektion 2018 ergeben haben.</p>
        <p klasse="J">Der aktuelle und prognostizierte Verkehr kann über die vorhandene Schleuse Henrichenburg abgewickelt werden. Es besteht somit kein quantitativer Engpass hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Schleuse, sodass keine Untersuchungen für den Bau einer zweiten Schleusenkammer erforderlich sind.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 20</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Steffen Bilger auf die Frage des Abgeordneten Jörg Cezanne (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Unter welchen Voraussetzungen fallen Lkw, die mit bivalenten Antrieben (zum Beispiel Lkw, die sowohl mit Erdgas als auch Benzin betrieben werden können) ausgestattet sind, nach Auffassung der Bundesregierung unter den Mautbefreiungstatbestand gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 8 des Bundesfernstraßenmautgesetzes (bitte begründen), und wie viele Lkw mit bivalenten Antrieben sind derzeit in Deutschland zugelassen (bitte nach den Gewichtsklassen 3,5 t, 7 t und 12 t differenziert angeben)?</p>
        <p klasse="J">Unter die seit dem 1. Januar 2019 geltende Mautbefreiung nach § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 des Bundesfernstraßenmautgesetzes fallen Lkw, Zugmaschinen und sonstige Kfz mit Erdgasantrieb (Compressed Natural Gas – CNG) und Flüssigerdgasantrieb (Liquefied Natural Gas – LNG), nicht hingegen Fahrzeuge mit Flüssiggasantrieb (LPG). Von der Vorschrift erfasst sind auch bivalente Erdgasfahrzeuge (siehe Tabelle 2 auf Seite 14 der Bundestagdrucksache 19/5102). Bei bivalenten Fahrzeugen ist Voraussetzung für die Mautbefreiung, dass Erdgas als primäre Kraftstoffart zum Einsatz kommt.</p>
        <p klasse="J">Nach der Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes war mit Stand 1. Januar 2019 folgender Bestand an Lkw mit „bivalentem Betrieb mit Benzin oder komprimiertem Erdgas“ und „Zweistoffbetrieb mit verflüssigtem Erdgas und Diesel“ zugelassen:<a id="S13076" name="S13076" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">
          <table><tbody><tr><td>Fahrzeugart</td><td>bis 3.500 kg</td><td>3.501 kg bis 7.500 kg</td><td>7.501 kg bis 12.000 kg</td><td>12.001 kg und mehr kg</td></tr><tr><td>Lkw</td><td>4.883</td><td>73</td><td>-</td><td>1</td></tr><tr><td>Zugmaschinen</td><td>8</td><td>1</td><td>-</td><td>7</td></tr><tr><td>sonstige Kfz  (z. B. Müllfahrzeuge)</td><td>81</td><td>11</td><td>-</td><td>-</td></tr><tr><td>Summe</td><td>4.972</td><td>85</td><td>-</td><td>8</td></tr></tbody></table>
        </p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 21</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Steffen Bilger auf die Frage des Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel (AfD):</p>
        <p klasse="p">Welche konkreten Maßnahmen trifft die Bundesregierung jetzt und in Zukunft, um nach dem Gerichtsurteil des EuGH zur geplanten deutschen Pkw-Maut alle über deutsche Bundesstraßen fahrenden Autofahrer mit einer Straßenbenutzungsgebühr zu belegen und dabei alle Halter, die einen Pkw mit deutschem Kennzeichen haben, in Höhe dieser Gebühr zu entlasten?</p>
        <p klasse="J">Eine kurzfristig im BMVI eingerichtete Taskforce wird die aufgrund des Urteils entstandenen rechtlichen und organisatorischen Fragen prüfen und aufarbeiten. Konkrete Maßnahmen können daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 22</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Steffen Bilger auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">In welcher Höhe haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Firmen Kapsch TrafficCom und CTS Eventim im Rahmen der Umsetzung der Pkw-Maut bereits Investitionen getätigt bzw. sind ihrerseits monetäre Verpflichtungen eingegangen?</p>
        <p klasse="J">Zu internen Investitionen und Verpflichtungen der betroffenen privaten Unternehmen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 23</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Steffen Bilger auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Welche Personalkosten sind im Jahr 2019 (Januar bis Juni) im Zusammenhang mit der Infrastrukturabgabe entstanden (bitte nach Ressorts mitsamt Geschäftsbereich aufschlüsseln), und welche Kosten sind im Jahr 2019 bereits für die Personalgewinnung der noch nicht besetzten Planstellen im Zusammenhang mit der Infrastrukturabgabe entstanden (vergleiche Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 19/10572)?</p>
        <p klasse="J">Die Kosten inklusive bereits entstandener, aber noch nicht gebuchter Aufwendungen stellen sich wie folgt dar:</p>
        <p klasse="J">
          <table><tbody><tr><td>Institution</td><td>Personalkosten Haushalt  Januar  – Juni 2019</td><td>Kosten für die Personalgewinnung 2019</td></tr><tr><td>BMVI</td><td>175.843,90 €</td><td>0 €</td></tr><tr><td>BAG</td><td>499.902,21 €</td><td>0 €</td></tr><tr><td>KBA</td><td>1.009.996,03 €</td><td>14.519,92 €</td></tr><tr><td>∑</td><td>1.685.742,14 €</td><td>14.519,92 €</td></tr></tbody></table>
        </p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 24</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Steffen Bilger auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Inwiefern wird die Bundesregierung in Bezug auf den im März 2019 von der EU-Kommission verabschiedeten delegierten Rechtsakt zur ITS-Richtlinie, in der unter anderem Übertragungsstandards für die Vernetzung von Fahrzeugen festgelegt werden, im Rat Einwände gegen den Rechtsakt einbringen bzw. unterstützen, und aus welchen Gründen geht die Bundesregierung laut Medienberichten davon aus, dass eine Integration neuer Standards wie etwa LTE-V2X und 5G nach dem Erlass des Rechtsaktes nicht mehr möglich ist (vergleiche www.handelsblatt.com/politik/deutschland/vernetztes-fahren-verkehrsminister-scheuer-will-bmw-und-telekom-schuetzen/24463748.html )?</p>
        <p klasse="J">Der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung zur Bewertung des delegierten Rechtsakts ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 25</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Steffen Bilger auf die Frage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Wann legt die Bundesregierung den Verordnungsentwurf zur Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor, den der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Andreas Scheuer, für Pfingsten 2019 angekündigt hatte ( pic.twitter.com/2iodrMJlpf ), und in welcher Form wird die durch den Parlamentarischen Staatssekretär Enak Ferlemann in der Sitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages am 15. Mai 2019 angekündigte Einbeziehung des Ausschusses bei der Novellierung der StVO stattfinden?</p>
        <p klasse="J">Bundesminister Scheuer hat am 9. April 2019 angekündigt, den Radverkehr in Deutschland mit rechtlichen Änderungen attraktiver und nutzerfreundlicher zu machen und bis Pfingsten Vorschläge für eine fahrradgerechte Novelle der StVO vorzulegen. Am 7. Juni 2019 wurden mehrere Maßnahmenvorschläge veröffentlicht, die mit der StVO-Novelle umgesetzt werden sollen. Diese wird im September dem Bundesrat zugeleitet. Ziel ist ein Inkrafttreten der Regelungen noch in diesem Jahr. Zu dem Thema ist ferner eine Anhörung im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages nach der Sommerpause geplant.<a id="S13077" name="S13077" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 26</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Steffen Bilger auf die Frage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Plant die Bundesregierung im Zuge der fahrradfreundlichen Überarbeitung der StVO auch fußverkehrsfreundliche Änderungen vorzunehmen, und, wenn nein, warum nicht?</p>
        <p klasse="J">In der aktuellen StVO-Novelle wird zum Schutze des Fußgänger- und Radverkehrs ein Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern und zu Fußgängern durch Kraftfahrzeuge von innerorts 1,5 m und außerorts 2 m festgeschrieben. Auch weitere Änderungen, wie zum Beispiel die Anordnung von Schrittgeschwindigkeit rechtsabbiegender Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts, die Ausweitung des Parkverbots vor Kreuzungen und Einmündungen zur Sichtverbesserung sowie die Anordnungsmöglichkeit von Fahrradzonen, kommen dem Fußgängerverkehr zugute.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 27</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Steffen Bilger auf die Frage der Abgeordneten Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Wieso ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur der Meinung, dass die Führerscheinklasse B ohne weitere Prüfung als Voraussetzung ausreicht, um Motorräder der Klasse A1 zu fahren ( https://twitter.com/BMVI/status/1141668270879203329 )?</p>
        <p klasse="J">Bislang können in Deutschland alle, die ihren Führerschein vor dem 1. April 1980 erworben haben, solche Zweiräder fahren, und zwar ohne zusätzliche Prüfung. Mit der geplanten Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung wollen wir den Zugang zu Leichtkrafträdern der Klasse A1 erleichtern, auch weil immer mehr dieser Fahrzeuge mit E-Antrieb auf den Markt kommen. Dies ist bereits in anderen EU-Mitgliedstaaten, wie etwa Österreich, möglich. Auch beim Erwerb der Fahrerlaubnis mit Anhänger benötigt man die Fahrerlaubnis der Klasse B mit Fahrerschulung. Daran orientiert sich der Vorschlag.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 31</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Steffen Bilger auf die Frage der Abgeordneten Dr. Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Wie haben sich zwischen den Jahren 2013 bis 2018 die Fahrgastzahlen auf dem Streckenabschnitt Niebüll–Westerland entwickelt (bitte in absoluten Zahlen und aufgeschlüsselt nach den Kategorien Autozüge, Schienenpersonenverkehr und Schienenpersonennahverkehr angeben)?</p>
        <p klasse="J">Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) kann sie im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) die Daten erst ab dem Jahr 2017 liefern, da der vorherige Betreiber Transdev war.</p>
        <p klasse="J">Durchschnittliche Besetzung (Hin + Rück) auf der Strecke Niebüll–Westerland</p>
        <p klasse="J">
          <table><tbody><tr><td>2017</td><td>2018</td></tr><tr><td>2.723.478</td><td>2.835.023</td></tr></tbody></table>
        </p>
        <p klasse="J">Die Fahrgastzahlen im Schienenpersonenfernverkehr stiegen in den vergangenen fünf Jahren um circa 30 Prozent von circa 300 000 auf circa 380 000 Ein-/Aussteiger in Westerland.</p>
        <p klasse="J">Die Fahrgastzahlen Autozüge entwickelten sich in den vergangenen fünf Jahren von 290 000 in 2013 auf 370 000 in 2018.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 32</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Steffen Bilger auf die Frage der Abgeordneten Dr. Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Wie viele Minuten mussten Züge auf der Bahnstrecke Niebüll–Westerland im Jahr 2018 aufgrund von Zugkreuzungen zwischen Niebüll und Westerland an Bahnhöfen oder auf der Strecke selbst außerfahrplanmäßig anhalten (bitte jeweils in Halteminuten pro Monat jeweils für den Nah- und Fernverkehr und Autozug aufschlüsseln)?</p>
        <p klasse="J">Nach Auskunft der DB AG werden die Verspätungsminuten aus Zugkreuzungen auf eingleisigen Abschnitten nicht getrennt von den Zugfolgen erfasst. Daher lässt sich nicht unterscheiden, ob ein Zug verspätet wurde, weil ein anderer Zug in gleicher Richtung vorausfuhr oder ihm entgegenkam. Der nächste Streckenabschnitt war entsprechend besetzt.</p>
        <p klasse="J">Die Verspätungsminuten aller verkehrenden Züge zeigt die folgende Tabelle:</p>
        <p klasse="J">
          <table><tbody><tr><td/><td>SPFV</td><td>SPNV</td></tr><tr><td>Januar</td><td>5248,3</td><td>3696,4</td></tr><tr><td>Februar</td><td>4535,4</td><td>2814,1</td></tr><tr><td>März</td><td>8323,6</td><td>5536,4</td></tr><tr><td>April</td><td>7609,5</td><td>5515,1</td></tr><tr><td>Mai</td><td>9139,7</td><td>6047,9</td></tr><tr><td>Juni</td><td>12035,2</td><td>8330,6</td></tr><tr><td>Juli</td><td>8263,4</td><td>6218,6</td></tr><tr><td>August</td><td>9863</td><td>6640,5</td></tr><tr><td>September</td><td>8352,3</td><td>6031,1</td></tr><tr><td>Oktober</td><td>6513,1</td><td>4588,8</td></tr><tr><td>November</td><td>3863,2</td><td>3030,8</td></tr><tr><td>Dezember</td><td>3749,6</td><td>2902,1</td></tr></tbody></table>
          <a id="S13078" name="S13078" typ="druckseitennummer"/>
        </p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 33</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Steffen Bilger auf die Frage der Abgeordneten Bernd Reuther (FDP):</p>
        <p klasse="p">Beabsichtigt die Bundesregierung, den Takt entlang der Betuwe-Linie zu erhöhen, und welche Auswirkungen hat dies auf die Berechnungsgrundlage des dortigen Schallschutzes?</p>
        <p klasse="J">Da die betriebliche Verantwortung der Streckenbedienung den Eisenbahnverkehrsunternehmen bzw. den Aufgabenträgern der Länder obliegt, kann der Bund keine Aussagen zu möglichen Takterhöhungen tätigen.</p>
        <p klasse="J">Die entsprechenden Lärmschutzmaßnahmen sind im Rahmen der gesetzlichen Regularien zu berücksichtigen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 34</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Steffen Bilger auf die Frage des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Wie sehen die Voraussetzungen für die Gewährung von Bundesmitteln für die (barrierefreie) Sanierung von Bahnhöfen aus (zum Beispiel förderfähige Maßnahmen, Gesamtkosten und Finanzierungsanteile des Bundes), und welchen Finanzierungsanteil (absolut und relativ) wird der Bund für die barrierefreien Sanierungen der Stationen entlang der Teckbahn (Kirchheim unter Teck–Lenningen) einsetzen?</p>
        <p klasse="J">Nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz finanziert der Bund Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes. Sanierungsmaßnahmen an Personenbahnhöfen sind davon grundsätzlich nicht erfasst.</p>
        <p klasse="J">Auch im Rahmen des Bundesprogramms nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) ist die Sanierung kein eigener Fördertatbestand. Im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms müssen die Belange Behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätseinschränkung im Rahmen von Neu- und Ausbaumaßnahmen möglichst weitreichend berücksichtigt werden.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 35</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Steffen Bilger auf die Frage des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Wie hat sich der durchschnittliche Pkw-Besetzungsgrad in Deutschland, der jährlich im Rahmen des Personenverkehrsmodells des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung e. V. (DIW Berlin) im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ermittelt wird, in den einzelnen Jahren seit Beginn der Ermittlungen bis einschließlich zum Jahr 2018 entwickelt, und was unternimmt die Bundesregierung, um diesen Wert beispielsweise durch die Förderung von Fahrgemeinschaften zu erhöhen?</p>
        <p klasse="J">Im Rahmen des DIW-Personenverkehrsmodells wird der Besetzungsgrad nicht als eigene empirische Kenngröße ermittelt und wird daher nicht veröffentlicht. Setzt man die Personenverkehrsleistung für Pkw in Relation zur Fahrleistung von Pkw, lässt sich der Besetzungsgrad indirekt ableiten. Der Besetzungsgrad hat sich in den letzten Jahrzehnten nur geringfügig verändert, im Jahr 2017 beträgt der Besetzungsgrad 1,46.</p>
        <p klasse="J">Der Bundesregierung sind die Entlastungspotenziale, die sich aus einer Erhöhung des Pkw-Besetzungsgrads ergeben, bekannt. Sie misst dem Besetzungsgrad eine hohe Bedeutung bei und fördert die Bildung von Fahrgemeinschaften beispielsweise mit Pkw-Mitfahrerparkplätzen an Bundesstraßen und Bundesautobahnen.</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung hat zudem im Koalitionsvertrag angekündigt, das Personenbeförderungsrecht zu modernisieren. Ziel der Novelle ist die Erleichterung der Mobilität durch Zulassung neuer Beförderungsangebote zur Verbesserung des Mobilitätsangebots für den Verbraucher in Stadt und Land.</p>
        <p klasse="J">Ferner wird über den mFUND das Projekt „MetaMitfahrPort“ gefördert. Dieses Dachportal soll die unterschiedlichen Anbieter von Mitfahrgemeinschaften im Internet miteinander vernetzen und so zu einer höheren Effizienz und einer besseren Nutzung des Potenzials von Fahrgemeinschaften beitragen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 39</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Wie viel Geld plant die Bundesregierung in den Bundeshaushalten 2020 bis 2022 für den Ankauf von Emissionsrechten nach EU-Lastenteilungsentscheidung (Verfehlung Klimaschutzziele) ein, und wie werden diese Ausgaben gegenfinanziert?</p>
        <p klasse="J">Für den Ankauf von Emissionsrechten nach der EU-Lastenteilungsentscheidung sind im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2020 (Einzelplan 16) und im Finanzplan bis 2023 für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 jeweils 100 Millionen Euro eingeplant. Diese werden durch globale Minderausgaben gegenfinanziert, die in den Einzelplänen aller Ressorts ausgebracht werden.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 40</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Wo befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die laut Medienberichten 1 309 Atommüllfässer aus dem Abfalllager Gorleben, die – ebenfalls laut Medienberichten – bis Ende Juni 2019 zu räumen sind, derzeit jeweils (bitte genauen Standort und die Einrichtung angeben), und zu welchem Zweck befinden sie sich jeweils an ihrem momentanen Ort ( www.nwzonline.de/politik/gorleben-lager-in-gorleben-faesser-mit-radioaktivem-muell-beschaedigt_a_50,1,1860049276.html ; https://m.azonline.de/Muensterland/3833292-Zwischenlager-in-Ahaus-106-Atommuell-Faesser-fehlen )?<a id="S13079" name="S13079" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Nach Auskunft des zuständigen Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) wurden im Abfalllager (ALG) auf der Basis einer bis Mitte Juni 2019 befristeten Genehmigung Fassgebinde gelagert, die ursprünglich für das Endlager Morsleben (ERAM) vorgesehen waren. Diese Fassgebinde wurden sämtlich vor Auslaufen der befristeten Genehmigung aus dem ALG ausgelagert.</p>
        <p klasse="J">Ein Großteil der Fassgebinde wurde nach Auskunft des MU mit dem Ziel der Nachqualifizierung bzw. weiteren Zwischenlagerung zu den Betriebsstätten Duisburg und Jülich der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH sowie in das Zwischenlager Ahaus der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung transportiert. Sieben Fassgebinde wurden zum Kernkraftwerk Stade (KKS) transportiert, um sie zur weiteren Zwischenlagerung im Lager LarA vorzubereiten.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 41</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Was ist derzeit insgesamt der Sachstand hinsichtlich des Umgangs bzw. Verbleibs der insgesamt über 12 000 Atommüllfässer im Lager Leese, bei denen zumindest bei einem Teil der Atommüllfässer laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. (Bundestagsdrucksache 18/13609, September 2017) nicht ausgeschlossen werden könne, dass im Lager „in Leese weitere Fässer mit Auffälligkeiten lagern“, und was ist der Stand der Dinge hinsichtlich des Neubaus einer Lagerhalle in Leese, zu dem es in der genannten Bundestagsdrucksache seitens der Bundesregierung heißt, dass zwar „Antragsunterlagen für den Neubau einer Lagerhalle am Standort Leese erstellt worden sind“, diese Pläne aber aufgrund der „zeitlich befristeten Nutzungsmöglichkeit in Frage kommender Grundstücke … zurückgestellt“ wurden, weil ein Grundstückseigentümer erklärt hatte, seine Flächen nicht über das Jahr 2030 hinaus zur Verfügung stellen zu wollen?</p>
        <p klasse="J">Die im Lager Leese lagernden radioaktiven Abfälle lassen sich unterscheiden in erstens betriebliche Abfälle und Abfälle aus der Lohnkonditionierung, einschließlich Abklingabfälle, der Betreiberin sowie zweitens Abfälle des Landes Niedersachsen. Zu letzteren gehören fünf Konrad-Container mit konditionierten Abfällen, 1 484 Fassgebinde aus der ehemaligen Landessammelstelle in Steyerberg sowie 3 400 weitere Fassgebinde, die sich im Eigentum des Landes Niedersachsen befinden.</p>
        <p klasse="J">Für die 1 484 Fassgebinde aus der ehemaligen Landessammelstelle in Steyerberg erteilte das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) im Sommer 2018 nach einer europaweiten Ausschreibung den Auftrag an ein privates Unternehmen, die Abfälle endlagergerecht nachzuqualifizieren und nachkonditionieren zu lassen. Dabei werden die Fassgebinde auch nochmals inspiziert. Dazu sollen die Fassgebinde in mehreren Transportchargen bis 2028 aus Leese abgeholt und in der Betriebsstätte der Auftragnehmerin nachbehandelt werden.</p>
        <p klasse="J">Mittelfristig sollen die Abfälle des Landes Niedersachsen an das zurzeit im Bau befindliche Endlager Konrad abgeliefert werden.</p>
        <p klasse="J">Laut MU gibt es bezüglich des vor einiger Zeit geplanten Baus einer neuen Lagerhalle in Leese derzeit keinen neuen Sachstand. Aufgrund des zeitlich befristeten Mietvertrags des Lagers Leese werden seitens des MU die Planungen zurzeit nicht weiterverfolgt.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 42</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Wie hoch sind die Haushaltsmittel, die dem neu gegründeten Lenkungskreis für die Wissenschaftsplattform zum Klimaschutzplan für „unabhängige Expertisen, Studien und Wirkungsanalysen“ ( www.bmbf.de/de/wissenschaft-und-technik-im-einsatz-fuer-den-klimaschutz-8835.html ) zur Verfügung stehen, und welche Haushaltsmittel stehen für das von der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek, genannte Innovationsprogramm Klimaschutz zur Verfügung (bitte mit Angabe der Laufzeit und aufgeschlüsselt nach den von der Bundesministerin genannten Schwerpunkten „Energie und Industrie“, „Landwirtschaft“, „Mobilität“ und „Finanzwirtschaft“ mit Angabe des Haushaltstitels bzw. der voraussichtlichen Höhe)?</p>
        <p klasse="J">Für die Wissenschaftsplattform einschließlich einer für deren Unterstützung eingerichteten Geschäftsstelle sind Mittel in Höhe von rund 6,2 Millionen Euro für drei Jahre vorgesehen.</p>
        <p klasse="J">Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bündelt verschiedene Initiativen zu einem BMBF-Maßnahmenpaket als Beitrag für die forschungspolitische Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung. Es führt dabei neue Maßnahmen des Innovationsprogramms Klimaschutz und laufende Aktivitäten zusammen.</p>
        <p klasse="J">Für das Innovationsprogramm Klimaschutz sind dabei Mittel entsprechend der thematischen Aufgliederung in Höhe von mindestens 280 Millionen Euro über fünf Jahre eingeplant:</p>
        <p klasse="J">
          <table><tbody><tr><td>Themenbereich</td><td>Planzahlen</td></tr><tr><td>Energie (Kapitel/Titel 3004 / 68541)</td><td>mindestens 180 Mio. Euro</td></tr><tr><td>Industrie (Kapitel/Titel 3004 / 68540)</td><td>mindestens 50 Mio. Euro</td></tr><tr><td>Landwirtschaft (Kapitel/Titel 3004 / 68540)</td><td>bis zu 20 Mio. Euro (ab 2021)</td></tr><tr><td>Mobilität (Kapitel/Titel 3004 / 68540)</td><td>bis zu 20 Mio. Euro (ab 2022)</td></tr><tr><td>Finanzwirtschaft (Kapitel/Titel 3004 / 68540)</td><td>bis zu 10 Mio. Euro (ab 2022)</td></tr></tbody></table>
          <a id="S13080" name="S13080" typ="druckseitennummer"/>
        </p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 43</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Frage der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">In welchen von der Bundesregierung mitfinanzierten Schutzgebieten des Kongobeckens gibt es nach Informationen der Bundesregierung funktionierende, internationalen Standards entsprechende Beschwerdemechanismen, und in welchen von Deutschland finanzierten Schutzgebieten der Region befinden sich diese gerade im Aufbau?</p>
        <p klasse="J">In den im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit der Bundesregierung geförderten sechs Schutzgebieten innerhalb der Demokratischen Republik Kongo wird der lokale Träger dabei unterstützt, internationalen Standards entsprechende Beschwerdemechanismen einzuführen. Der Fokus liegt dabei zunächst auf den Schutzgebieten „Salonga-Nationalpark“ und „Kahuzi-Biega-Nationalpark“.</p>
        <p klasse="J">Der Beschwerdemechanismus des Schutzgebiets Dzanga-Sangha in der Zentralafrikanischen Republik entspricht nach der Einschätzung der Bundesregierung internationalen Standards. Der Beschwerdemechanismus im Schutzgebiet Lobéké in Kamerun wird derzeit evaluiert. Im Schutzgebiet Nouabale Ndoki in der Republik Kongo befindet sich ein Beschwerdemechanismus im Aufbau.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 44</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Hält die Bundesregierung an dem im Jahr 2015 im Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit festgelegten Ziel, bis 2020 „möglichst 50 % der Textilien (ausgenommen Sondertextilien) nach ökologischen und sozialen Kriterien zu beschaffen“ ( www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/427916/40877d512464640003cd9f82c6dc2067/2015-04-30-massnahmenprogram-nachhaltigkeit-data.pdf?download=1 ), fest, und welchen konkreten Zeitplan verfolgt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die entsprechende Ressortabstimmung für den „Leitfaden für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung“ im Jahr 2018 hätte abgeschlossen werden sollen, um dieses Ziel noch rechtzeitig zu erreichen (Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksache 19/7567)?</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung hält daran fest, dass die Ausweitung der nachhaltigen Textilbeschaffung vorangetrieben wird. Sollte ersichtlich werden, dass das Ziel, bis 2020 möglichst 50 Prozent der Textilien (ausgenommen der Sondertextilien) nach ökologischen und sozialen Kriterien zu beschaffen, mithilfe des freiwilligen Leitfadens nicht erreicht werden kann, so wird die Bundesregierung die bisherigen Umsetzungsschritte und Herausforderungen zur Zielerreichung evaluieren. Im Rahmen dieser Prüfung werden weitere Handlungsoptionen erörtert, gegebenenfalls auch die Einführung einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) für Textilien.</p>
        <p klasse="O">Nach umfassender Ressortabstimmung wird der Leitfaden voraussichtlich im Herbst 2019 veröffentlicht Zeitgleich setzen alle zentralen Beschaffungsstellen des Bundes die Leitfadenkriterien im Rahmen von Pilotvergabeverfahren um. Hierfür werden Marktdialoge zwischen Beschaffungsverantwortlichen, Standardorganisationen und potenziellen Bietern zur Unterstützung bereitgestellt, um die Anforderungen der Bundesregierung zu kommunizieren.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 45</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Inwiefern unterstützt die Bundesregierung, nachdem das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main die KfW als Behörde eingestuft hat, die an das Informationsfreiheitsgesetz gebunden ist ( www.buzzfeed.com/de/marcusengert/kfw-ist-behoerde-ifg-verwaltungsgericht-frankfurt ), dass interne Dokumente zu den Vorwürfen der Menschenrechtsverletzungen im Rahmen des KfW-Projekts im Salonga-Nationalpark im Kongo der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, und wie setzt sich die Bundesregierung aktuell und zukünftig für verbesserte Transparenz und die bessere Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten bei der Mittelverwendung deutscher Entwicklungsbanken ein?</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung weist darauf hin, dass das oben genannte Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main noch nicht abgeschlossen ist.</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung nimmt die erhobenen Vorwürfe über mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen im Rahmen des KfW-Projekts im Salonga-Nationalpark im Kongo sehr ernst und hat unmittelbar eine gründliche Aufarbeitung eingeleitet. Informationen daraus hat die Bundesregierung – ebenso wie die KfW – stets öffentlich kommuniziert, sobald diese gesichert vorlagen. Interne Dokumente aus der laufenden Untersuchung zu Vorwürfen von Menschenrechtsverletzungen im Salonga-Nationalpark sind mit Rücksicht auf schutzwürdige Belange der Betroffenen und um laufende strafrechtliche Ermittlungen nicht zu gefährden, vertraulich zu behandeln.</p>
        <p klasse="J">Um über Informationen zu Umwelt- und Sozialauswirkungen von Projekten, einschließlich menschenrechtlicher Risiken, künftig noch transparenter zu informieren, wird die KfW Entwicklungsbank mit Unterstützung der Bundesregierung Angaben zu Umwelt- und Sozialverträglichkeitsrisiken einzelner Projekte und zu Maßnahmen der Risikominderung veröffentlichen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 46</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Christine Lambrecht auf die Frage des Abgeordneten Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">In welchen Schritten und mit welchem Zeitplan soll „die Aufsicht über die freien Finanzanlagevermittler zur Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht schrittweise auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen werden“ (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 65, Plenarprotokoll 19/103)?<a id="S13081" name="S13081" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Die Aufsicht soll durch Gesetz und gegebenenfalls begleitende Rechtsverordnung auf die BaFin übertragen werden. Die Bundesregierung strebt – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – eine zügige Erstellung eines Gesetzentwurfes zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin an.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 47</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">der Parl. Staatssekretärin Christine Lambrecht auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Welche technischen und organisatorischen Änderungen ergeben sich für deutsche Behörden mit dem Plan für das Einfuhrkontrollsystem (ICS 2) des Zolls, das im Dezember 2017 von der Europäischen Union beschlossen wurde und als „EU Advance Cargo Information System“ Frachtdaten im Luft-, See-, Schienen- und Straßenverkehr zentral statt früher dezentral speichern soll (Ratsdok. 5574/19), und welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, mit welchen europäischen oder nationalen Informationssystemen das ICS 2 zukünftig interoperabel sein soll?</p>
        <p klasse="J">Die Deutsche Zollverwaltung begrüßt den Entschluss der Europäischen Kommission zur Neuentwicklung des Einfuhrkontrollsystems (ICS 2).</p>
        <p klasse="J">Organisatorische Änderungen für die deutsche Zollverwaltung ergeben sich dadurch nicht.</p>
        <p klasse="J">Technisch ändert sich, dass die Daten zukünftig auf einer zentralen europäischen Datenbank zur Verfügung stehen und von den Mitgliedstaaten für ihre eigene Risikoanalyse in ihren nationalen Zollsystemen verwendet werden können. Hierdurch lässt sich ein kohärenteres, effizienteres und kosteneffizienteres Zollrisikomanagement in Europa realisieren.</p>
        <p klasse="J">Für den Datenaustausch von und mit den Datenbanken muss eine Interoperabilität von ICS 2 mit den Zollverarbeitungssystemen der Mitgliedstaaten sichergestellt sein.</p>
        <p klasse="J">Zur Interoperabilität von ICS 2 mit anderen Informationssystemen gibt es seitens der EU-Kommission erstmals im Dezember 2018 mitgeteilte Überlegungen, die Systeme aus dem Zollbereich (Warenverkehr, insbesondere ICS 2) mit denjenigen auch aus dem Sicherheitsbereich (personenorientiert) interoperabel zu machen. Die Bundesregierung hat keine Planungen, ICS 2 mit nationalen Informationssystemen interoperabel zu machen, da zunächst die Untersuchungen der Kommission, ob eine Interoperabilität zwischen ICS 2 und den europäischen Sicherheitssystemen rechtlich und technisch durchführbar ist, abzuwarten sind.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 48</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Marco Wanderwitz auf die Frage der Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Inwiefern werden im Rahmen der retrograden Auswertung von Videodaten zu Gefahrensituationen, wie sie im zweiten Teilprojekt zu intelligenter Videoanalysetechnik durch die Deutsche Bahn AG (DB AG) und die Bundespolizei getestet wird, Datenströme verschiedener am Bahnhof Südkreuz installierter Kameras genutzt („Test intelligenter Videoanalyse-Technik“, bundespolizei.de , 7. Juni 2019), und inwiefern ist es möglich oder denkbar, dass die Bundespolizei zu einer solchen retrograden Videoanalyse unter den gesetzlich gegebenen Voraussetzungen auch Bilder bzw. Videoströme von Kameras anderer Standorte heranzieht?</p>
        <p klasse="J">Die Bundespolizei nutzt im Rahmen des zweiten Teilprojektes die Datenströme von derzeit vier Kameras, welche für den Test vorgesehen sind.</p>
        <p klasse="J">Es ist nicht möglich, dass die Bundespolizei bei dem Test der retrograden Videoanalyse auch Bilder bzw. Videoströme von Kameras anderer Standorte heranzieht, da es sich um ein vom Rest der Videoanlage abgetrenntes System handelt, welches ausschließlich für das Pilotprojekt eingerichtet wurde.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 49</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Marco Wanderwitz auf die Frage des Abgeordneten Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Wie stellt sich der aktualisierte Zeitplan für die Vorstellung des Ergebnisberichts der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ im Einzelnen dar, und nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, welche der Handlungsempfehlungen der Kommission auch realisiert werden?</p>
        <p klasse="J">Es ist vorgesehen, dem Bundeskabinett am 10. Juli 2019 Vorschläge zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ vorzulegen. Der Vorgang befindet sich in der regierungsinternen Abstimmung.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Fragen 52 und 53</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Marco Wanderwitz auf die Fragen des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Forderung der Unionsinnenminister, den sogenannten Clanmitgliedern die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen bzw. den Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft negativ zu bescheiden ( www.morgenpost.de/berlin/article226164783/Bundesregierung-soll-Pass-Entzug-fuer-Clan-Kriminelle-pruefen.html ), und bestehen aus Sicht der Bundesregierung insbesondere verfassungsrechtliche Bedenken, etwa ein Verstoß gegen Artikel 16 des Grundgesetzes und das Bestimmtheitsgebot?</p>
        <p klasse="p">Sieht die Bundesregierung in dieser Forderung die Entstehung der Rechtsfigur „Staatsangehörige auf Bewährung“ bzw. „Staatsbürger zweiter Klasse“ ( https://verfassungsblog.de/staatsangehoerigkeit-in-geiselhaft/ ), und ist die Bundesregierung der Ansicht, dass diese Forderung die Migrantinnen und Migranten in „Sippenhaft“ nimmt?</p>
        <p klasse="J">Die Fragen 52 und 53 werden gemeinsam beantwortet.</p>
        <p klasse="J">In Bezug auf die Bekämpfung der Clan-Kriminalität hat die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder auf ihrer 210. Sitzung in Kiel beschlossen:<a id="S13082" name="S13082" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">„6. Die IMK bittet das BMI, unter den Maßgaben des Verfassungs- und Staatsangehörigkeitsrechts zu prüfen, ob Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft, die an organisierter Kriminalität nachweisbar mitwirken, die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können.“</p>
        <p klasse="J">Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) wird diesem Prüfauftrag nachkommen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 54</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Marco Wanderwitz auf die Frage der Abgeordneten Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Zu welchen Erkenntnissen ist die Bundesregierung im Zusammenhang mit der geplanten Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (zum Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 19/9736) gekommen, nachdem das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Mai 2019 „notwendige Prüfungen“ angekündigt hat ( www.welt.de/politik/deutschland/article193078413/Barley-widerspricht-Seehofer-Justizministerin-ist-fuer-Verbot-von-Mehrehen.html ), insbesondere in Bezug auf die Regelung, die Einbürgerungsvoraussetzungen um den unbestimmten Rechtsbegriff der „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ zu erweitern, und wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung von Expertinnen und Experten aus dem Migrations- und Integrationsbereich, dass durch die Einführung des unbestimmten Rechtsbegriffs ein Anstieg möglicher Klagen vor den Verwaltungsgerichten aufgrund des behördlichen Ermessenspielraums erwartet wird ( https://neuedeutsche.org/de/aufruf/staatsangehoerigkeit/ )?</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (Bundestagsdrucksache 19/9736) eingebracht. Die Frage bezieht sich nicht auf den Gesetzentwurf, sondern auf den Inhalt eines Änderungsantrages der CDU/CSU und der SPD im 4. Ausschuss (Ausschuss für Inneres und Heimat) des Deutschen Bundestages. Eine Abstimmung der Haltung der Bundesregierung zu dem Änderungsantrag ist nicht erfolgt.</p>
        <p klasse="J">Die „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ ist bereits seit 1969 im geltenden Recht verankert (siehe § 9 Absatz 1 Nummer 2 Staatsangehörigkeitsgesetz). Es handelt sich hierbei um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der gerichtlich überprüfbar ist.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 55</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Marco Wanderwitz auf die Frage des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Wie rechtfertigt die Bundesregierung in Anbetracht des vor Kurzem in Belarus vollstreckten Todesurteils ( www.saechsische.de/weissrussland-vollstreckt-todesurteil-5083866.html und „Autokraten-Spiele“, in: „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, Ausgabe vom 17. Juni 2019, Seite 28) die finanzielle Bezuschussung für Reisen zu den in Minsk vom 21. bis 30. Juni 2019 stattfindenden European Games, und inwiefern wird der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Stephan Mayer, während seines Besuchs der European Games begangene Menschenrechtsverletzungen thematisieren?</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung beteiligt sich an den Entsendekosten von Athletinnen und Athleten, die sich im Rahmen der European Games in Minsk für die Olympischen Spiele in Tokio 2020 qualifizieren können.</p>
        <p klasse="J">Herr Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer, reist nach Minsk, um die deutsche Mannschaft (Team D) zu besuchen und zu unterstützen. Aktuell sind keine politischen Gespräche mit Vertretern der Regierung Weißrusslands geplant.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 57</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Marco Wanderwitz auf die Frage der Abgeordneten Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Wie hat sich die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zur Beschwerde der UVP-Gesellschaft (Gesellschaft für die Prüfung der Umweltverträglichkeit) e. V. (Aktenzeichen: CHAP (2017) 02891) gegen § 13b BauGB – erleichtertes Bauen im Außenbereich – gegenüber der EU-Kommission geäußert?</p>
        <p klasse="J">Die Beschwerdeschrift der UVP-Gesellschaft, die offenbar vom September 2017 rührt, ist der Bundesregierung von der Europäischen Kommission nicht übermittelt worden. Anfang Oktober 2018 hat die Europäische Kommission der Bundesregierung Fragen zu § 13b des Baugesetzbuches übermittelt, die Ende Oktober beantwortet wurden.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 58</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Marco Wanderwitz auf die Frage der Abgeordneten Martina Renner (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Inwiefern waren bzw. sind nach Kenntnis der Bundesregierung Behörden des Bundes an den Ermittlungen zum sogenannten „Alstermord“ am 16. Oktober 2016 in Hamburg ( www.spiegel.de/panorama/justiz/anschlag-in-berlin-polizei-prueft-verbindung-zu-alster-mord-in-hamburg-a-1127330.html ) beteiligt oder haben im Rahmen eines Erkenntnis- und Informationsaustauschs hiervon Kenntnis erhalten?</p>
        <p klasse="J">Das Bundeskriminalamt (BKA) war seit dem 17. Oktober 2016 im Rahmen des polizeilichen Informationsaustauschs als Zentralstelle gemäß §§ 2, 3 des Bundes­kriminalamtgesetzes (BKAG) mit dem internationalen polizeilichen Informationsaustausch befasst.</p>
        <p klasse="J">Das Landeskriminalamt Hamburg (LKA HH) hat am 23. Dezember 2016 Kontakt mit dem BKA wegen einer möglichen Ähnlichkeit des Phantombilds des Hamburger Täters mit dem wegen des Anschlags auf den Weihnachtsmarkt in Berlin verfolgten Anis A. aufgenommen und um Übermittlung von Informationen zu A. gebeten. In der Folge wurden die erforderlichen Erkenntnisse zur Verfügung gestellt und vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) für das Ermittlungsverfahren des LKA HH freigegeben.<a id="S13083" name="S13083" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und Bundesnachrichtendienst (BND) fand aufgrund des Bekenntnisses des sogenannten Islamischen Staates zu der Tat ein Erkenntnis- und Informationsaustausch mit beteiligten Behörden, speziell mit dem zuständigen LKA HH statt.</p>
        <p klasse="J">Darüber hinaus erfolgte eine Informierung im Rahmen der Arbeitsgruppe (AG) „Tägliche Lagebesprechung“ im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ).</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 59</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Marco Wanderwitz auf die Frage der Abgeordneten Martina Renner (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">War der mutmaßliche Mörder von Dr. Walter Lübcke S. E. nach Kenntnis der Bundesregierung Teilnehmer der zwölfköpfigen Gruppe bundesdeutscher Neonazis, die auf dem Rückweg von einem Schießtraining nahe des tschechischen Cheb im September 2017 am Grenzübergang Schirnding festgestellt wurden ( www.sueddeutsche.de/politik/rechtsextremismus-deutsche-neonazis-nach-waffentraining-in-tschechien-aufgegriffen-1.3734134 )?</p>
        <p klasse="J">Etwaige Handlungen und das Umfeld des Beschuldigten im Mordfall Dr. Walter Lübcke sind Gegenstand eines laufenden Ermittlungsverfahrens, das durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof geführt wird. Deshalb müssen weitere Auskünfte unterbleiben. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des Parlaments hinter das berechtigte Geheimhaltungsinteresse zurück. Eine Auskunft zu Erkenntnissen aus dem Ermittlungsverfahren würde konkret weitergehende Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln, weshalb aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt, dass das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung hier Vorrang vor dem Informationsinteresse hat.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 60</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Marco Wanderwitz auf die Frage des Abgeordneten Benjamin Strasser (FDP):</p>
        <p klasse="p">Hat es zur Person des am 16. Juni 2019 im Mordfall Dr. Walter Lübcke festgenommenen Tatverdächtigen wann und aus welchen Gründen Löschungen von Akten und/oder sonstigen Dokumenten in den Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten des Bundes gegeben ( www.hessenschau.de/politik/landtag/verfassungsschutz-akte-noch-da-aber-gesperrt,akte-stephan-e-100.html )?</p>
        <p klasse="J">Zur Umsetzung von Beweisbeschlüssen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages wurde im Jahr 2015 bis auf Weiteres verfügt, dass alle für den Phänomenbereich relevanten Akten- und Datenbestände gesperrt werden, sobald sie nach den gesetzlichen Bestimmungen eigentlich ausgesondert werden müssten.</p>
        <p klasse="J">Insofern sind keine Akten und/oder sonstigen Dokumente zur Person des am 16. Juni im Mordfall Dr. ­Lübcke festgenommenen Tatverdächtigen vernichtet worden.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 61</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Marco Wanderwitz auf die Frage der Abgeordneten Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine womöglich bundesweite Struktur von Rechtsextremen, die deutschlandweit Drohbriefe an Politikerinnen und Politiker, Journalistinnen und Journalisten und Anwältinnen und Anwälte verschickt, die sich selbst aktuell „Die Musiker des Staatsstreichorchesters“ (vorher schon NSU 2.0, Nationalsozialistische Offensive oder Wehrmacht) nennt, und gibt es Erkenntnisse, ob Polizistinnen und Polizisten der Bundespolizei vermeintlichen Mitgliedern dieser Struktur Informationen (wie Adressen) beschafft haben ( https://taz.de/Terror-von-rechts/!5601779/ )?</p>
        <p klasse="J">Etwaige Erkenntnisse zu deutschlandweit versendeten Drohbriefen an Politikerinnen und Politiker, Journalistinnen und Journalisten und Anwältinnen und Anwälte mit dem Absender „Die Musiker des Staatsstreichorchesters“ (vorher NSU 2.0, Nationalsozialistische Offensive oder Wehrmacht) und zu Erkenntnissen, ob Polizistinnen und Polizisten der Bundespolizei vermeintlichen Mitgliedern einer etwaigen Struktur Informationen wie Adressen beschafft haben, sind Gegenstand eines laufenden Ermittlungsverfahrens, das durch die Staatsanwaltschaft Berlin geführt wird.</p>
        <p klasse="J">Zum Stand der dortigen Ermittlungen nimmt die Bundesregierung aufgrund der vom Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung grundsätzlich keine Stellung.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 63</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Marco Wanderwitz auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Inwieweit haben die zivilgesellschaftlichen Vertreterinnen und Vertreter und Flüchtlingsinitiativen, die laut der Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/10855 an der Entwicklung des Aufnahmeprogramms NesT mitgewirkt und ihre Erfahrungen eingebracht haben, es befürwortet, kritisiert oder abgelehnt, dass die 500 Aufnahmeplätze des NesT-Programms auf die bereits abgegebenen Aufnahmezusagen der Bundesregierung angerechnet werden (vergleiche ebenda), sodass infolge der beabsichtigten „Patenschaften“ (Mentoren und Mentorinnen) nach meiner Auffassung unter dem Strich kein einziger Flüchtling mehr in Deutschland aufgenommen werden wird (bitte ausführen), und was entgegnet die Bundesregierung der Kritik, dass vor diesem Hintergrund mit dem Programm NesT staatliche Aufgaben und Ausgaben teilweise Privaten übertragen werden, ohne dass es dadurch im Gegenzug zu einer großzügigeren Aufnahme von Flüchtlingen kommt, was nach meiner Einschätzung aber die Hauptmotivation für eine mögliche, mit Aufwand und Kosten verbundene Beteiligung von zivilgesellschaftlichen Akteuren an dem Programm sein dürfte (bitte ausführen)?<a id="S13084" name="S13084" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Die für das Pilotprogramm „Neustart im Team“ (NesT) vorgesehenen 500 Aufnahmeplätze ergänzen die von Deutschland zugesagten staatlichen humanitären Aufnahme- und Resettlementplätze. Bereits vor Mitteilung der insgesamt 10 200 Aufnahmeplätze an die Europäische Kommission (EU-KOM), die im April 2018 erfolgte, hatte die damalige Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, Dr. Haber, ein pilotweises privates Sponsoringprogramm für insgesamt 500 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge angekündigt. Die Ankündigung erfolgte im Rahmen der Working Group on Resettlement (WGR), die vom 21. bis 23. Februar 2018 stattfand. Die WGR ist Teil der jährlich staatfindenden Annual Tripartite Consultations on Resettlement (ATCR), für die im Jahr 2018 Deutschland den Co-Vorsitz innehatte.</p>
        <p klasse="J">Die verfügbaren Plätze für NesT standen damit bereits im Februar 2018 fest und wurden deshalb bereits, ebenso wie die 500 Aufnahmeplätze für ein damals ebenfalls noch in der Konzeptionsphase befindliches Landesaufnahmeprogramm Schleswig-Holsteins, zusammen mit den 9 200 staatlichen humanitären Aufnahme- und Resettlementaufnahmeplätzen an die EU-KOM gemeldet. Ohne das Pilotprogramm NesT hätten also 500 Aufnahmeplätze weniger zur Verfügung gestanden.</p>
        <p klasse="J">Die Konzeptionierung von NesT erfolgte im Anschluss gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Kirchen und der Zivilgesellschaft, allen voran den großen Wohlfahrtsverbänden. Das Konzept ist im Konsens entstanden und wird von allen an der Konzeptionierung beteiligten Partnern in seiner Ausgestaltung mitgetragen. Dass mit NesT zusätzlich 500 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aufgenommen werden können, war den zivilgesellschaftlichen Vertreterinnen und Vertretern besonders wichtig und Voraussetzung für ihre intensive Mitwirkung.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 64</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Marco Wanderwitz auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Inwieweit haben das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat überprüft (bitte getrennt nach Bundesministerium, Datum, Inhalt und Ergebnis der Überprüfung nennen und so ausführlich wie möglich darstellen), ob der Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 19/10047 durch den Änderungsantrag auf Ausschussdrucksache 19(4)307 und den darin enthaltenen Neuregelungen zu einer Asylverfahrensberatung, zu Schutzmaßnahmen für schutzbedürftige Personen und zu einer verlängerten verpflichtenden Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder im Bundesrat zustimmungspflichtig geworden ist (siehe Handbuch der Rechtsförmlichkeit, Randnummern 353 und 355), und wie begründet die Bundesregierung ihre Antwort auf meine schriftliche Frage auf Bundestagsdrucksache 19/11017, mit dem genannten Änderungsantrag seien „keine zustimmungsbedürftigen Anordnungen oder Verpflichtungen zu ausgabenerhöhenden Maßnahmen der Länder“ verbunden, angesichts der genau gegenteiligen Auffassung des Ausschusses für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und des Rechtsausschusses des Bundesrates (vergleiche Bundesratsdrucksache 275/1/19, Punkt 13), die eine Zustimmungsbedürftigkeit sehen und sich dabei unter anderem auf die von mir bereits in der genannten schriftlichen Frage in Bezug genommene Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom 7. Juni 2019 – WD 3 – 3000 – 145/19 – beziehen (bitte so konkret wie möglich in Auseinandersetzung mit der Argumentation der beiden Bundesratsausschüsse begründen)?</p>
        <p klasse="J">Einzelheiten aus der Ressortabstimmung werden nicht dargelegt. Sie unterliegen dem unausforschbaren Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung.</p>
        <p klasse="J">Der Gesetzentwurf ist nicht zustimmungsbedürftig nach Artikel 104a Absatz 4 des Grundgesetzes (GG). Bundesgesetzliche Vorgaben lösen die Zustimmungsbedürftigkeit nach Artikel 104a Absatz 4 GG nur dann aus, wenn Leistungsverpflichtungen der Länder in Form von Geldleistungen, geldwerten Sachleistungen oder vergleichbaren Dienstleistungen gegenüber einem Dritten unmittelbar durch die Neuregelung entstehen (kostenbelastendes Bundesgesetz). Dies macht schon der Wortlaut von Artikel 104a Absatz 4 GG deutlich, wonach die gesetzliche Regelung die Leistungspflicht des Landes „begründen“ muss.</p>
        <p klasse="J">§ 12a des Asylgesetzes (AsylG) regelt die Asylverfahrensberatung, die in erster Linie durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchzuführen ist, und begründet keine Leistungsverpflichtung der Länder. Auch § 44 Absatz 2a AsylG und § 47 Absatz 1 AsylG begründen weder eine Zahlungspflicht der Länder an Dritte noch eine spezifische Sach- oder Dienstleistung. Zum einen wird die Unterbringung begründende Norm des § 44 Absatz 1 AsylG nicht verändert. Zum anderen weist die Bundesregierung darauf hin, dass längere Aufenthaltszeiten in Erstaufnahmereinrichtungen die Unterbringungszeiten in den Kommunen entsprechend reduzieren und diese Kosten verfassungsrechtlich den Ländern zugeordnet sind.</p>
        <p klasse="J">Im Gesetzentwurf wird gerade nicht die Regelung zur Schaffung und Unterhaltung von Aufnahmeeinrichtungen (§ 44 Absatz 1 AsylG) geändert. Geändert wird nur § 47 AsylG, wonach Asylsuchende eine Pflicht haben, in Aufnahmeeinrichtungen zu wohnen. Durch die Neuregelung wird die Dauer dieser Pflicht verlängert und keine neue unmittelbare Leistungspflicht gegenüber dem Asylbewerber begründet.</p>
        <p klasse="J">§ 44 Absatz 2a AsylG, wonach die Länder geeignete Maßnahmen treffen sollen, um bei der Unterbringung Asylbegehrender den Schutz von Frauen und schutzbedürftigen Personen zu gewährleisten, löst ebenfalls die Zustimmungsbedürftigkeit nach Artikel 104a Absatz 4 GG nicht aus. Die Norm stellt es ins Ermessen der Länder, welche Maßnahmen sie für geeignet halten und gegebenenfalls ergreifen, um die Sicherheit der betroffenen vulnerablen Personen zu gewährleisten.</p>
        <p klasse="J">Des Weiteren löst die Norm keine konkreten Leistungsverpflichtungen der Länder gegenüber einem „Dritten“ aus. Da der neue § 44 Absatz 2a AsylG nur von den Behörden entsprechende Verfahrensvorkehrungen einfordert, kann aus der Regelung keine Zustimmungsbedürftigkeit hergeleitet werden. Auch hier gilt, dass die für die Unterbringung maßgebliche Regelung des § 44 Absatz 1 AsylG nicht geändert wurde.<a id="S13085" name="S13085" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 65</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Unter welchen Bedingungen ist die Bundesregierung bereit, sich mit dem Ziel einer Klärung griechischer Reparationsforderungen der Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofes (IGH) freiwillig ( www.zaoerv.de/68_2008/68_2008_3_b_763_778.pdf ) zu unterwerfen, um damit ihre wiederholt getätigte Rechtsauffassung bestätigen zu lassen, die Frage nach deutschen Reparationen sei „juristisch wie politisch abschließend geregelt“ ( https://de.reuters.com/article/deutschland-griechenland-reparationen-idDEKCN1RU0WJ ; www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pressekonferenzen/regierungspressekonferenz-vom-12-september-848088 ), und wie hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang auf eine Verbalnote ( www.tagesschau.de/ausland/griechenland-reparationen-103.html ) der griechischen Regierung zum Thema reagiert?</p>
        <p klasse="J">Das Auswärtige Amt hat die vom griechischen Botschafter überbrachte Verbalnote entgegengenommen. Die Bundesregierung wird die Verbalnote unseres engen EU- und NATO-Partners Griechenland prüfen. Diese Rechtsauffassung der Bundesregierung ist allerdings klar.</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung hat wiederholt verdeutlicht, dass der „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ vom 12. September 1990, der sogenannte Zwei-plus-Vier-Vertrag, die endgültige Regelung der durch den Krieg entstandenen Rechtsfragen enthält. Weitere friedensvertragliche Regelungen über rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag kann es demnach nicht geben.</p>
        <p klasse="J">Die KSZE-Außenminister waren am 1. Oktober 1990 über den Vertrag unterrichtet, und auch Griechenland hat diesem Vertrag als KSZE-Teilnehmerstaat in der Charta von Paris im November 1990 zugestimmt. Auch eine Befassung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) mit der Frage der griechischen Reparationsforderungen ist von keiner Seite beabsichtigt.</p>
        <p klasse="J">Darüber hinaus ist sich die Bundesregierung ihrer historischen Verantwortung für die Verbrechen der nationalsozialistischen Zeit bewusst. Deutschland hat sich nach dem Zweiten Weltkrieg klar zu dieser Verantwortung für die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft bekannt. Die Bundesregierung weiß auch um die politische und moralische Verantwortung für die schrecklichen Ereignisse der Jahre 1941 bis 1944 in Griechenland. Sie hat dies vielfach zum Ausdruck gebracht.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 66</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Ist die Bundesregierung angesichts der auch in Deutschland ( www.bundestag.de/kw12_pa_arbeit_soziales/360644 ) und der Europäischen Union ( www.deutschlandfunk.de/eu-parlament-mehr-whistleblower-schutz.2907.de.html?dram:article_id=446498 ) laufenden Debatte über den Schutz von Whistleblowern der Meinung, dass ein faires und rechtsstaatliches Verfahren gegen den Publizisten Julian Assange in Großbritannien als Mitgliedstaat der Europäischen Union gewährleistet ist, wenn der Ehemann der Richterin von den Veröffentlichungen der Enthüllungsplattform WikiLeaks betroffen war und die Richterin den Angeklagten – nach meiner Ansicht klar voreingenommen – als „lächerlich“ und „Narzisst“ bezeichnet hat ( www.theguardian.com/media/2019/apr/11/assange-branded-a-narcissist-by-judge-who-found-him-guilty ), und geht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang davon aus, dass angesichts einer Anklage nach dem Espionage Act in den USA die Verhängung der Todesstrafe ( https://consortiumnews.com/2019/05/23/assange-indicted-under-espionage-act-on-17-new-counts/ ) in einem etwaigen Verfahren gegen Assange nach Auslieferung ausgeschlossen ist?</p>
        <p klasse="J">Die USA verlangen die Auslieferung von Julian Assange auf Grundlage des von den US-Behörden am 11. Juni vorgelegten Auslieferungsersuchens. Herrn Assange werden neben den Vorwürfen gemeinschaftlicher Verschwörung und des Eindringens in Computernetzwerke unter anderem Spionage zur Last gelegt. Auf dieser Grundlage droht ihm eine mehrfach lebenslängliche Haftstrafe.</p>
        <p klasse="J">Am 13. Juni hat der britische Innenminister Sajid ­Javid das US-Auslieferungsersuchen zertifiziert.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 67</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Margarete Bause (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Menschenrechtsverletzungen in Belarus unmittelbar vor Beginn der European Games sowie nach deren ersten Tagen (unter anderem das „Entfernen“ von Obdachlosen aus dem Straßenbild), und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um im Kontakt mit den belarussischen Behörden solchen Verstößen entschieden entgegenzuwirken ( www.lphr.org/obdachlose-und-das-recht-auf-wohnen-in-belarus/ )?</p>
        <p klasse="J">In Belarus wird weiterhin gegen bürgerliche und politische Rechte verstoßen, insbesondere gegen Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Vertreter der Opposition, Journalistinnen und Journalisten sowie Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger sehen sich regelmäßig Repressalien ausgesetzt.</p>
        <p klasse="J">Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass in Belarus erneut ein Todesurteil vollstreckt worden ist. Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe entschieden ab und setzt sich weltweit für deren Abschaffung ein.</p>
        <p klasse="J">Die Beauftragte für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Dr. Bärbel Kofler, MdB, hat dies auch im Falle der jüngsten Vollstreckung der Todesstrafe betont. Gegenüber der belarussischen Regierung setzt sich die Bundesregierung wiederholt und fortdauernd für die Abschaffung der Todesstrafe ein.<a id="S13086" name="S13086" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Die Menschenrechtssituation in Belarus verzeichnet jedoch auch positive Entwicklungen. So wurde bereits 2016 ein „Nationaler Aktionsplan für Menschenrechte“ verabschiedet. Im vergangenen Jahr wurde eine Beraterin der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte in Belarus akkreditiert. Nach 21 Jahren Unterbrechung wurde zudem ein Staatenbericht zur Implementierung des Zivilpakts der Vereinten Nationen eingereicht, die Erstellung einer Nationalen Strategie für ältere Menschen angekündigt und 2019 der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen zur Lage von Menschenrechtsverteidigern in Minsk empfangen.</p>
        <p klasse="J">Darüber hinaus unterstützen Deutschland und die EU ein breites Spektrum von Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte in Belarus. Es wird hierzu auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksache 19/10475 vom 27. Mai 2019) verwiesen.</p>
        <p klasse="J">Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse hinsichtlich Verhaftungen oder einer Verbringung von Obdachlosen aus Minsk heraus während der Europaspiele vor. Gleichwohl beobachten wir die menschenrechtliche Situation, auch im Rahmen der derzeit stattfindenden Europaspiele, sehr aufmerksam.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 68</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Margarete Bause (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Mit welchen Mitteln und gegenüber welchen Adressaten bringt die Bundesregierung die schwerwiegenden Bedenken hinsichtlich der Repression und der sich verschlechternden Lage für Medienschaffende, Bloggerinnen und Blogger und Journalistinnen und Journalisten in Belarus vor, vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung die „Autonomie des Sports respektiert“ und keine Stellung zur Vergabe von European Games bezieht (Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage der Abgeordneten Monika Lazar auf Bundestagsdrucksache 19/11017) ( www.reporter-ohne-grenzen.de/pressemitteilungen/meldung/dosb-muss-fuer-pressefreiheit-eintreten/ )?</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung beobachtet mit Sorge, dass in Belarus unabhängige Medien, Journalistinnen und Journalisten sowie Bloggerinnen und Blogger unter Druck gesetzt werden.</p>
        <p klasse="J">Diese Bedenken, ebenso wie andere Aspekte der Menschenrechtslage in Belarus, sind regelmäßig Thema bi- und multilateraler Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der belarussischen Regierung. So finden seit 2015 jährliche Menschenrechtsdialoge zwischen der Europäischen Union und Belarus statt, zuletzt am 18. Juni in Brüssel. Daneben werden bilateral hochrangige Gespräche geführt, etwa zwischen Bundespräsident Steinmeier und Staatspräsident Lukaschenko im Juni 2018.</p>
        <p klasse="J">Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung unabhängige Journalistinnen und Journalisten, nichtstaatliche Zeitungen und Journalistenverbände in Belarus im Rahmen der engen Zusammenarbeit mit der Medienakademie der Internationalen Bildungs- und Begegnungsstätte „Johannes Rau“ (IBB Minsk). Auch die Zusammenarbeit mit regionalen Zeitungen wird gefördert.</p>
        <p klasse="J">Im Rahmen der aktuell stattfindenden Europäischen Spiele werden in sogenannten „Host City-Verträgen“ zwischen den örtlichen Ausrichtern und internationalen Sportorganisationen auch Pflichten im Hinblick auf den Schutz und die Achtung von Menschenrechten verankert.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 69</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Staatsministers Niels Annen auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über Drohungen und Anfeindungen gegenüber den Organisatorinnen und Organisatoren der Tbilisi Pride (siehe zum Beispiel http://agenda.ge/en/news/2019/1609 ), und in welcher Form hat sie gegenüber der georgischen Regierung thematisiert, dass die Grundrechte der schwulen, lesbischen, bisexuellen, queeren, trans- und intergeschlechtlichen Aktivistinnen und Aktivisten auf Versammlungsfreiheit, Demonstrationsfreiheit oder das Recht auf Sicherheit in diesem Zusammenhang unbedingt zu gewährleisten sind (bitte mit Nennung des jeweiligen Schreibens, Gesprächs etc. antworten)?</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung hat die Vorbereitungen der als „Tbilisi Pride“ geplanten Veranstaltungswoche vom 18. bis 23. Juni 2019 über die Deutsche Botschaft Tiflis intensiv verfolgt. Die Botschaft stand und steht mit den Veranstaltern in regelmäßigem Kontakt.</p>
        <p klasse="J">Die Drohungen, die gegenüber den Veranstaltern und den angekündigten Veranstaltungen, insbesondere den geplanten „March of Dignity“, ausgesprochen wurden, sind der Bundesregierung bekannt. Die Botschaft Tiflis setzte sich in diesem Zusammenhang mit Nachdruck gegenüber der georgischen Regierung dafür ein, dass das Recht auf Versammlungsfreiheit ebenso wie das Recht auf Meinungsfreiheit gewährt und geschützt werden. Sie ist dazu gemeinsam mit weiteren Mitgliedstaaten der Europäischen Union wie auch bilateral mit der georgischen Regierung im Gespräch.</p>
        <p klasse="J">Gemeinsam mit internationalen Partnern führte der deutsche Botschafter bereits Anfang Mai ein Gespräch mit dem georgischen Innenminister und teilte die Erwartung der Bundesregierung mit, dass der georgische Staat einen friedlichen Verlauf gewährleistet. Diese Haltung wurde im Verlauf der folgenden Wochen in weiteren Gesprächen mit dem Innenministerium wiederholt.</p>
        <p klasse="J">Zum Internationalen Tag gegen Homophobie am 17. Mai veröffentlichten die Vertretungen der EU sowie einzelner EU-Mitgliedstaaten (neben Deutschland auch Frankreich, Großbritannien, Italien, die Niederlande, Österreich, Schweden, Slowenien), des Europarats, der Vereinigten Staaten und der Vereinten Nationen eine gemeinsame Erklärung. Darin fordern sie unter anderem die georgische Regierung auf, das Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit durchzusetzen.</p>
        <p klasse="J">Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Dr. Bärbel Kofler, MdB, suchte bei ihrem Besuch Ende Mai in Tiflis das Gespräch mit Vertretern der LGBTIQ-Community und forderte die Regierung in ihren Gesprächen auf, Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit zu gewährleisten.<a id="S13087" name="S13087" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Am 21. Juni erfolgte eine Ankündigung der Veranstalter, den „March of Dignity“ aufgrund der aktuellen Proteste vor dem Hintergrund des Auftritts eines Abgeordneten der russischen Duma im georgischen Parlament verschieben zu wollen. Auf diese Ankündigung reagierten die Vertretungen der Vereinten Nationen und der EU sowie der Botschaften Deutschlands, Frankreichs, Großbritanniens, der Niederlande, Österreichs, Schwedens und der Vereinigten Staaten am 22. Juni mit einem gemeinsamen Statement.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 70</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Was sind die Ergebnisse des Treffens zur politischen Lage im Sudan, welches am 21. Juni 2019 im Auswärtigen Amt in Berlin stattgefunden hat, an dem die Bundesregierung als Gastgeber, die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich, Norwegen, Ägypten, die Vereinigten Arabischen Emirate, Saudi-Arabien sowie die Beauftragten der Afri­kanischen Union und der Vereinten Nationen teilgenommen haben, und wieso wurden keine Repräsentantinnen und Repräsentanten der Forces for Freedom and Change, welche die Interessen der Protestierenden im Sudan vertreten, hierzu eingeladen ( www.facebook.com/events/1354823011333433/ )?</p>
        <p klasse="J">Mit dem informellen Koordinierungstreffen zu Sudan vom 21. Juni setzt die Bundesregierung ihr Engagement für eine friedliche Lösung der aktuellen Krise in Sudan fort. Mit dem Treffen im Auswärtigen Amt am vergangenen Freitag ist es der Bundesregierung gelungen, wichtige internationale und regionale Partner zusammenzubringen, um ihr Vorgehen zu koordinieren.</p>
        <p klasse="J">Erstmals waren neben unseren engen Partnern Frankreich, Großbritannien, Norwegen, der EU, den USA und den Vereinten Nationen (VN) auch die Afrikanische Union sowie regionale Akteure aus Ägypten, Äthiopien, Katar, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Saudi-Arabien vertreten. Alle vertretenen Staaten brachten das gemeinsame Interesse an einer friedlichen Lösung des aktuellen Konflikts und an der Stabilität von Sudan zum Ausdruck.</p>
        <p klasse="J">Die Macht muss zügig an eine zivil geführte Übergangsregierung übergeben werden, die dem Willen des sudanesischen Volkes entspricht. Alle Anwesenden lehnten einseitige Handlungen entschieden ab und verurteilten die Gewalt vom 3. Juni.</p>
        <p klasse="J">Die laufenden Mediationsbemühungen der Afrikanischen Union, Äthiopiens und der VN wurden unterstützt, um Bemühungen um eine politische Lösung der Krise zu befördern.</p>
        <p klasse="J">Außerdem wurden Unterstützungsmöglichkeiten für eine künftige Zivilregierung zur Bewältigung der Wirtschaftskrise diskutiert.</p>
        <p klasse="J">Bei dem Treffen ging es um eine Koordinierung der internationalen Reaktionen und Aktivitäten. Aus diesem Grund waren weder Vertreter des Militärrats noch der Opposition eingeladen.</p>
        <p klasse="J">Vor Beginn des Treffens wurden sowohl Opposition als auch Regierung umfassend informiert. Forderungen der Freedom and Change Forces wurden durch Vertreter der Bundesregierung in die Diskussion eingebracht. Beide Seiten wurden über die Inhalte des Treffens umfassend informiert.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 71</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Staatsministers Niels Annen auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheit von Minderheiten in Sri Lanka und die Anstrengung der Regierung des Landes, gegen antimuslimische Gewalt vorzugehen, vor dem Hintergrund der von ihr zu diesem Thema gemachten Erklärung ( https://colombo.diplo.de/lk-en/-/2226142 )?</p>
        <p klasse="J">Bei dem in der Frage genannten Statement vom 13. Juni 2019 handelt es sich um eine gemeinsame Erklärung der EU-Delegation sowie der deutschen und weiterer europäischer Botschaften in Colombo. Es wurde nach einem Gespräch dieser Vertretungen mit dem sri-lankischen Premier Wickremesinghe veröffentlicht.</p>
        <p klasse="J">In dem Gespräch, wie auch in vielen anderen Kontakten mit der sri-lankischen Regierung, äußerten die Botschaften ihre Sorge über ein wachsendes Klima der Intoleranz gegenüber Muslimen im Land, insbesondere nach den Terroranschlägen auf christliche Kirchen und Hotels am Ostersonntag dieses Jahres.</p>
        <p klasse="J">Seit Mitte Mai kam es zu antimuslimischen Ausschreitungen in Sri Lanka, vor allem gegen Moscheen und muslimisch geführte Geschäfte. Dabei kam ein Mensch ums Leben. Die Streitkräfte konnten die Lage schnell beruhigen und mehrere Rädelsführer in Haft nehmen.</p>
        <p klasse="J">Die Regierung verhängte temporär den Ausnahmezustand, Ausgangssperren und eine Blockade sozialer Medien, um Hasspropaganda einzudämmen und die Lage zu beruhigen. Schon nach den Terroranschlägen hatten die führenden Regierungsvertreter wie auch führende Vertreter der verschiedenen Religionen des Landes zu gegenseitigem Respekt und Toleranz zwischen den Religionsgemeinschaften aufgerufen.</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen aufmerksam und steht mit der sri-lankischen Regierung in intensivem Kontakt.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 72</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Staatsministers Niels Annen auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Forderung der VN-Sonderberichterstatterin nach einer weiteren Untersuchung im Mordfall Jamal Khashoggi ( www.tagesschau.de/ausland/khashoggi-untersuchung-101.html ), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die deutsch-saudischen Beziehungen, besonders angesichts der fortgesetzten Rüstungsexporte in das Land ( www.zeit.de/politik/deutschland/2019-06/jemen-krieg-ruestungsexporte-deutschland-saudi-arabien )?<a id="S13088" name="S13088" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung hat den Mord an Jamal ­Khashoggi in aller Schärfe verurteilt. Sie verlangt weiterhin eine vollständige und glaubwürdige Aufklärung dieses Verbrechens. Die Bundesregierung wird den umfassenden Bericht der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen genau analysieren und bewerten.</p>
        <p klasse="J">Heute findet im Rahmen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (VN) in Genf der „Interaktive Dialog“ mit der VN-Sonderberichterstatterin zu ihrem Bericht und den darin enthaltenen Schlussfolgerungen und Empfehlungen statt. Daran beteiligt sich auch Deutschland in enger Abstimmung mit seinen europäischen Partnern.</p>
        <p klasse="J">Derzeit erfolgen grundsätzlich keine Neugenehmigungen für Rüstungsgüter nach Saudi-Arabien.</p>
        <p klasse="J">Die Ruhensanordnungen für die Auslieferung genehmigter Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien wurden entsprechend der Verständigung der Bundesregierung vom 28. März 2019 erneut verlängert, bis zum 30. September 2019.</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung beobachtet und bewertet fortlaufend die Lage mit Blick auf Saudi-Arabien und die Region. Dabei stimmt sie sich mit ihren internationalen, vor allem ihren europäischen Partnern, eng ab.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 73</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Inwieweit wurden die NATO-Bündnispartner wie die Bundesregierung von US-amerikanischer Seite über die bereits im Anfangsstadium begonnene und dann abgebrochene Militäraktion gegen den Iran als Vergeltung für den Abschuss einer amerikanischen Aufklärungsdrohne durch den Iran unter anderem vor dem Hintergrund informiert, dass auch diese Länder zur Abwendung von Risiken ein Flugverbot bzw. eine Flugwarnung für Verkehrsflugzeuge über Teile des Krisengebietes verhängen hätten können (dpa vom 21. Juni 2019), und inwieweit hat die Bundesregierung Erkenntnisse (eigene Erkenntnisse und die Dritter sowie eigene nachrichtendienstliche als auch nachrichtendienstliche Erkenntnisse Dritter) über die Koordinaten des Abschusses einer US-Drohne durch den Iran am Persischen Golf (dpa vom 21. Juni 2019)?</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung ist sehr besorgt über den Vorfall und beobachtet die Situation äußerst aufmerksam. Wir appellieren an alle Seiten, alles zu unterlassen, was zu einer Zuspitzung der Lage führen könnte, und besonnen zu agieren.</p>
        <p klasse="J">Der Bundesregierung liegen die in öffentlichen Quellen zugänglichen Angaben des Zentralkommandos der amerikanischen Streitkräfte und der iranischen Regierung über die Koordinaten des Abschusses der US-Drohne vom Typ RQ##4 vor.</p>
        <p klasse="J">Darüber hinausgehende, eigene Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.</p>
        <p klasse="J">Im NATO-Rahmen fanden hierzu mit den Bündnispartnern keine Beratungen statt.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 74</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Welcher Art sind die „Evidenzen“ der Bundesregierung für eine iranische Verantwortung bei den Angriffen auf Handelsschiffe im Oman am 13. Juni 2019, von denen die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 18. Juni 2019 in Berlin gesprochen hatte (dpa vom 18. Juni 2019), und sind diese von der Bundeskanzlerin genannten „Evidenzen“ so „hoch“ wie bei den US-Vorwürfen im Jahr 2003, wonach der Irak Massenvernichtungswaffen habe und weshalb Dr. Angela Merkel seinerzeit den von einem Großteil der Völkerrechtsexperten als völkerrechtswidrig eingestuften Krieg von US-Präsident George W. Bush gegen den Irak unterstützen wollte ( www.spiegel.de/politik/ausland/beitrag-in-us-zeitung-merkels-bueckling-vor-bush-a-237040.html und www.sueddeutsche.de/politik/merkel-und-der-irak-krieg-ein-golfkriegssyndrom-ganz-eigener-art-1.747506 )?</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung steht zu den Angriffen auf die beiden Tanker im Golf von Oman am 13. Juni im engen Austausch mit ihren Partnern.</p>
        <p klasse="J">Sie ist über die Erkenntnisse der USA und anderer Partner über die mögliche Urheberschaft informiert. Derzeit werden diese Informationen sorgfältig geprüft.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 75</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Helin Evrim Sommer (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Welche Projekte will die Bundesregierung im Rahmen eines Treuhandkontos finanzieren, um die Lebenssituation der vom deutschen Völkermord besonders betroffenen indigenen Bevölkerungsgruppen der Herero und Nama in der Republik Namibia zu unterstützen, und welche Position vertritt die Bundesregierung zu den Äußerungen des amtierenden deutschen Botschafters in Namibia, Christian-Matthias Schlaga, der die Forderungen der namibischen Seite nach Wiedergutmachungsleistungen folgendermaßen kritisierte: „In Tansania erfahren wir das Gegenteil wie in Namibia. Dort wird keine Entschädigung gefordert. Das Land möchte die Kolonialgeschichte vergessen und ein gesundes Verhältnis aufbauen. Sie möchten sehen, dass Deutschland sie weiter unterstützt.“ ( www.az.com.na/main/print_post/verlangter-betrag-ist-stolperstein2019-06-05/ )?</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung führt mit der demokratisch gewählten Regierung von Namibia konstruktive Gespräche über eine Aufarbeitung der gemeinsamen Kolonialvergangenheit. Die beiden Regierungen haben Vertraulichkeit der Verhandlungen vereinbart. Über den genauen Stand und Inhalt der Verhandlungen kann ich Ihnen an dieser Stelle daher keine Auskunft geben.</p>
        <p klasse="J">Deutschland ist einer der wichtigsten Partner Namibias im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Seit der namibischen Unabhängigkeit im Jahre 1990 hat Deutschland Namibia insgesamt rund 1 Milliarde Euro zur Verfügung gestellt.</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung betrachtet die Gespräche über eine Aufarbeitung der gemeinsamen Kolonialvergangenheit mit Namibia als einen Ansatz, der nicht auf andere Länder übertragbar ist.<a id="S13089" name="S13089" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 76</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Helin Evrim Sommer (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen gemäß der Erklärung des Auswärtigen Amts, dass „besonders schutzwürdige Kinder von mutmaßlichen IS-Angehörigen“ aus den Flüchtlingslagern in Syrien zurückgeholt werden sollen ( www.sueddeutsche.de/politik/bundesregierung-deutschland-will-kinder-von-is-angehoerigen-aus-syrien-holen-1.4469594 ), und was hat die Bundesregierung bislang unternommen, um die De-facto-Behörden der demokratischen Selbstverwaltung in Nord- und Ostsyrien bei der Bewältigung der humanitären Notlage in den überfüllten Flüchtlingslagern praktisch zu unterstützen?</p>
        <p klasse="J">In Syrien ist die deutsche Botschaft geschlossen. Eine konsularische Betreuung von deutschen Staatsangehörigen ist daher nicht möglich.</p>
        <p klasse="J">Unabhängig davon prüft die Bundesregierung, auch in Abstimmung mit ihren Partnern, mögliche Optionen, um deutschen Staatsangehörigen, vor allem Kindern, in humanitären Fällen eine Rückführung nach Deutschland zu ermöglichen. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.</p>
        <p klasse="J">In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage 7 der Kleinen Anfrage Ihrer Fraktion (Bundestagsdrucksache 19/8738 vom 26. März 2019) sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage 4 a und b der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Bundestagsdrucksache 19/8739 vom 26. März 2019) verwiesen.</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung unterstützt landesweit Programme des Welternährungsprogramms (WFP), der Hochkommissarin für Flüchtlinge der Vereinten Nationen (UNHCR) und des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, die auch in den drei nordöstlichen Provinzen Raqqa, Hassakeh und Deir##ez##Zor umgesetzt werden.</p>
        <p klasse="J">Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung derzeit drei Nichtregierungsorganisationen mit rund 5 Millionen Euro. Der Schwerpunkt dieser Maßnahmen, die sowohl in den offiziellen als auch in den informellen Camps umgesetzt werden, sind Gesundheitsversorgung, Hygiene und Unterstützung für schwangere bzw. stillende Frauen und Mädchen. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage 2 der Kleinen Anfrage Ihrer Fraktion (Bundestagsdrucksache 19/9854 vom 3. Mai 2019) verwiesen.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 77</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Sind nach Kenntnis der Bundesregierung hierzulande ansässige Institutionen wie beispielsweise das Joint Research Centre (JRC) in Karlsruhe und die Radiochemie München (RCM) fachlich und technisch dazu in der Lage, mittels nuklearforensischer/massenspektrometrischer Analysen das Alter bzw. den Zeitpunkt der letzten chemischen Trennung/Reinigung einer Probe hochangereicherten Urans (HEU) zu bestimmen/einzugrenzen (gegebenenfalls bitte alle betreffenden Institutionen hierzulande angeben), und welche Rahmenverträge zwischen der Bundesregierung und diesen Institutionen existieren, die sich für derartige Analysen im (Ko-)Auftrag der Bundesregierung nutzen ließen?</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung entnimmt öffentlichen Quellen, dass die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission (Joint Research Centre, JRC) mit ihren nuklearforensischen Laboren am Standort Eggenstein-Leopoldshafen bei Karlsruhe grundsätzlich fachlich und technisch in der Lage sein müsste, Uranproben massenspektrometrisch zu analysieren und somit Rückschlüsse auf den Zeitpunkt der letztmaligen chemischen oder anderweitigen Trennung des Urans von seinen Spaltprodukten ziehen zu können. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob bzw. inwieweit andere Institutionen in Deutschland über vergleichbare fachliche oder technische Voraussetzungen verfügen.</p>
        <p klasse="J">Die Bundesregierung hat keine Rahmenverträge mit Institutionen in Deutschland abgeschlossen, die massenspektrometrische Analysen von Proben aus hochangereichertem Uran (HEU) vorsehen oder beinhalten.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 78</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte auf die Frage des Abgeordneten Pascal Meiser (DIE LINKE):</p>
        <p klasse="p">Welche der in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage „Qualität der Paketzustellung in Deutschland“, Bundestagsdrucksache 19/11041, erwähnten anderen Forschungsprojekte wurden vom Wissenschaftlichen Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste GmbH (WIK) oder anderen wissenschaftlichen Instituten gegenüber dem Projekt „Fortentwicklung der Geschäftsmodelle bei der DP AG – national/international“ nach Kenntnis der Bundesregierung mit höherer Priorität versehen, und welche Kriterien waren dafür ausschlaggebend?</p>
        <p klasse="J">Die Bundesnetzagentur ist bemüht, bei der Priorisierung der Forschungsprojekte des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste GmbH wissenschaftliche Grundsatzforschung mit der Behandlung von aktuell drängenden politischen und regulatorischen Fragen in zu verbinden.</p>
        <p klasse="J">Angesichts der aktuellen Diskussion über die zunehmende Verkehrs- und Schadstoffbelastung in den Innenstädten, zu der nicht zuletzt auch die Zustellfahrzeuge der Paketdienstleister einen Beitrag leisten, hat die Bundesnetzagentur in Abstimmung mit dem unabhängigen Wissenschaftlichen Arbeitskreis für Regulierungsfragen bei der Bundesnetzagentur (WAR) und dem wissenschaftlichen Beirat des WIK entschieden, das Forschungsprojekt „City Logistik für den Paketmarkt“ prioritär zu behandeln und das Thema „Fortentwicklung der Geschäftsmodelle der DP AG  – national/international“ vorerst zurückzustellen.<a id="S13090" name="S13090" typ="druckseitennummer"/></p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 79</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte auf die Frage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Stimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie der von der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Svenja Schulze, geäußerten Auffassung zu (vergleiche www.handelsblatt.com/politik/deutschland/energiewende-wie-umweltministerin-schulze-den-ausbau-der-erneuerbaren-retten-will/24468578.html ), dass die Abschaffung des Förderdeckels von 52 Gigawatt für die Solarenergie zur Erreichung des Erneuerbare-Energien-Ausbauziels der Bundesregierung unumgänglich ist, und wann plant das Bundeswirtschaftsministerium, diesen Deckel abzuschaffen?</p>
        <p klasse="J">Der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch soll bis 2030 im Lichte der Herausforderungen einer besseren Synchronisierung von erneuerbaren Energien und Netzkapazitäten auf etwa 65 Prozent angehoben werden. Die Entwicklung des Stromverbrauchs sowie der technologiespezifische Ausbau der erneuerbaren Energien ist Gegenstand verschiedener Szenarien.</p>
        <p klasse="J">Im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Akzeptanz/Energiewende der Koalitionsfraktionen wird neben der Akzeptanz des Windenergieausbaus auch die Umsetzung des 65##Prozent-Ausbauziels für erneuerbare Energien im Strombereich diskutiert, und auf dieser Grundlage werden Entscheidungen getroffen. Dabei wird auch der 52##GW-Photovoltaik-Förderdeckel ein Thema sein. Die Ergebnisse der Arbeitsgemeinschaft sind abzuwarten.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Fragen 80 und 81</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte auf die Fragen der Abgeordneten Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
        <p klasse="p">Wie bewertet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Forderung aus dem Energiepapier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), welches feststellt, dass im ersten Schritt bis 2023 die ältesten Braunkohlekraftwerksblöcke im Rheinischen Revier stillgelegt werden müssen, wodurch die Rodung des Hambacher Waldes verhindert und bedrohte Dörfer gerettet werden können, sofern es aber zu keiner Einigung zwischen den Ländern und den Kraftwerksbetreibern kommen sollte, ordnungsrechtliche Maßnahmen durch die Bundesregierung ergriffen werden müssen ( www.energate-messenger.de/news/192391/umweltministerium-legt-klimaplan-fuer-energiesektor-vor ), und wie gedenkt das BMWi das BMU an der Erarbeitung eines Kohleausstiegsgesetzes zu beteiligen?</p>
        <p klasse="p">Seit wann führt die Bundesregierung mit den Kohlekraftwerksbetreibern Gespräche zur Vorbereitung des Ausstiegs aus der Kohleverstromung, und welche Ergebnisse wurden bisher erzielt (bitte Datum, Gesprächsdauer und Teilnehmende auflisten)?</p>
        <p klasse="J">Die Fragen 80 und 81 werden gemeinsam beantwortet.</p>
        <p klasse="J">Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie führt seit März 2019 Gespräche mit Kohlekraftwerksbetreibern, um die Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ im Energiebereich umzusetzen. Die Inhalte dieser Gespräche sind vertraulich. Die Bundesregierung wird das Parlament zu gegebener Zeit über den Fortgang der Gespräche informieren.</p>
        <p klasse="J">Innerhalb der Bundesregierung findet eine fortlaufende Abstimmung zwischen den Ressorts zu Gesetzesvorhaben statt.</p>
        <p klasse="Anlage_2">Frage 82</p>
        <p klasse="Anlage_3">Antwort</p>
        <p klasse="O">des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte auf die Frage des Abgeordneten Torsten Herbst (FDP):</p>
        <p klasse="p">Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Windkraftanlagen in den letzten fünf Jahren in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen entwickelt, und wie viele Windkraftanlagen sind in diesem gesamten Zeitraum in diesen Ländern neu errichtet, ersetzt und beseitigt worden?</p>
        <p klasse="J">Gemäß Bundesnetzagentur hat sich die Windenergie in den drei Ländern wie aus den folgenden beiden Tabellen ersichtlich entwickelt. Die Zahlen stellen jeweils den Stand der Windenergienutzung am jeweiligen Ende des Jahres dar. Dabei sind also Inbetriebnahmen mit Außerbetriebnahmen bereits miteinander verrechnet.</p>
        <p klasse="J">Anzahl Windenergieanlagen</p>
        <p klasse="J">
          <table><tbody><tr><td/><td>2013</td><td>2014</td><td>2015</td><td>2016</td><td>2017</td><td>2018</td></tr><tr><td>Sachsen</td><td>844</td><td>868</td><td>904</td><td>923</td><td>940</td><td>957</td></tr><tr><td>SachsenAnhalt</td><td>2 451</td><td>2 558</td><td>2 657</td><td>2 760</td><td>2 858</td><td>2 860</td></tr><tr><td>Thüringen</td><td>684</td><td>752</td><td>778</td><td>835</td><td>886</td><td>909</td></tr></tbody></table>
        </p>
        <p klasse="J">Quelle: Bundesnetzagentur</p>
        <p klasse="J">Leistung von Windenergieanlagen in Megawatt</p>
        <p klasse="J">
          <table><tbody><tr><td/><td>2013</td><td>2014</td><td>2015</td><td>2016</td><td>2017</td><td>2018</td></tr><tr><td>Sachsen</td><td>1 060,1</td><td>1 096,6</td><td>1 158,5</td><td>1 171,0</td><td>1 215,1</td><td>1 268,3</td></tr><tr><td>SachsenAnhalt</td><td>4 033,2</td><td>4 323,9</td><td>4 608,6</td><td>4 843,7</td><td>5 104,0</td><td>5 121,5</td></tr><tr><td>Thüringen</td><td>1 070,1</td><td>1 224,9</td><td>1 255,8</td><td>1 404,8</td><td>1 551,0</td><td>1 647,6</td></tr></tbody></table>
        </p>
        <p klasse="J">Quelle: Bundesnetzagentur</p>
      </anlagen-text>
    </anlage>
  </anlagen>
  <rednerliste sitzung-datum="26.06.2019">
    <redner id="11001478">
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        <titel>Dr.</titel>
        <vorname>Angela</vorname>
        <nachname>Merkel</nachname>
        <rolle><rolle_lang>Bundeskanzlerin</rolle_lang><rolle_kurz>Bundeskanzlerin</rolle_kurz></rolle>
      </name>
    </redner>
    <redner id="11004698">
      <name>
        <titel>Dr.</titel>
        <vorname>Gottfried</vorname>
        <nachname>Curio</nachname>
        <fraktion>AfD</fraktion>
      </name>
    </redner>
    <redner id="11004886">
      <name>
        <vorname>Martin</vorname>
        <nachname>Schulz</nachname>
        <fraktion>SPD</fraktion>
      </name>
    </redner>
    <redner id="11004910">
      <name>
        <vorname>Katja</vorname>
        <nachname>Suding</nachname>
        <fraktion>FDP</fraktion>
      </name>
    </redner>
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      <name>
        <vorname>Roderich</vorname>
        <nachname>Kiesewetter</nachname>
        <fraktion>CDU/CSU</fraktion>
      </name>
    </redner>
    <redner id="11004759">
      <name>
        <vorname>Matthias</vorname>
        <nachname>Höhn</nachname>
        <fraktion>DIE LINKE</fraktion>
      </name>
    </redner>
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      <name>
        <titel>Dr.</titel>
        <vorname>Kirsten</vorname>
        <nachname>Kappert-Gonther</nachname>
        <fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion>
      </name>
    </redner>
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        <vorname>Martin Erwin</vorname>
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        <fraktion>AfD</fraktion>
      </name>
    </redner>
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      <name>
        <titel>Dr.</titel>
        <vorname>Marco</vorname>
        <nachname>Buschmann</nachname>
        <fraktion>FDP</fraktion>
      </name>
    </redner>
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        <titel>Dr.</titel>
        <vorname>Anja</vorname>
        <nachname>Weisgerber</nachname>
        <fraktion>CDU/CSU</fraktion>
      </name>
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        <vorname>Susann</vorname>
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        <fraktion>SPD</fraktion>
      </name>
    </redner>
    <redner id="11004715">
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        <vorname>Susanne</vorname>
        <nachname>Ferschl</nachname>
        <fraktion>DIE LINKE</fraktion>
      </name>
    </redner>
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        <vorname>Harald</vorname>
        <nachname>Ebner</nachname>
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      </name>
    </redner>
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        <vorname>Tobias Matthias</vorname>
        <nachname>Peterka</nachname>
        <fraktion>AfD</fraktion>
      </name>
    </redner>
    <redner id="11004393">
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        <vorname>Johann</vorname>
        <nachname>Saathoff</nachname>
        <fraktion>SPD</fraktion>
      </name>
    </redner>
    <redner id="11004102">
      <name>
        <vorname>Oliver</vorname>
        <nachname>Luksic</nachname>
        <fraktion>FDP</fraktion>
      </name>
    </redner>
    <redner id="11004883">
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        <vorname>Felix</vorname>
        <nachname>Schreiner</nachname>
        <fraktion>CDU/CSU</fraktion>
      </name>
    </redner>
    <redner id="11004093">
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        <vorname>Stefan</vorname>
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        <fraktion>DIE LINKE</fraktion>
      </name>
    </redner>
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        <vorname>Anja</vorname>
        <nachname>Hajduk</nachname>
        <fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion>
      </name>
    </redner>
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        <vorname>Armin-Paulus</vorname>
        <nachname>Hampel</nachname>
        <fraktion>AfD</fraktion>
      </name>
    </redner>
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      <name>
        <titel>Dr.</titel>
        <vorname>Eva</vorname>
        <nachname>Högl</nachname>
        <fraktion>SPD</fraktion>
      </name>
    </redner>
    <redner id="11003602">
      <name>
        <titel>Dr.</titel>
        <vorname>Georg</vorname>
        <nachname>Nüßlein</nachname>
        <fraktion>CDU/CSU</fraktion>
      </name>
    </redner>
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      </name>
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      </name>
    </redner>
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      <name>
        <titel>Dr.</titel>
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      </name>
    </redner>
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        <vorname>Karin</vorname>
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        <fraktion>CDU/CSU</fraktion>
      </name>
    </redner>
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      </name>
    </redner>
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      </name>
    </redner>
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        <vorname>Sabine</vorname>
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        <fraktion>SPD</fraktion>
      </name>
    </redner>
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        <fraktion>FDP</fraktion>
      </name>
    </redner>
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        <vorname>Ulrich</vorname>
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      </name>
    </redner>
    <redner id="11002190">
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        <titel>Dr.</titel>
        <vorname>Hermann Otto</vorname>
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        <fraktion>FDP</fraktion>
      </name>
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      </name>
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      </name>
    </redner>
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        <vorname>Petra</vorname>
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        <fraktion>DIE LINKE</fraktion>
      </name>
    </redner>
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      </name>
    </redner>
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      </name>
    </redner>
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      </name>
    </redner>
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      </name>
    </redner>
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      </name>
    </redner>
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    </redner>
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        <vorname>Thomas</vorname>
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        <fraktion>SPD</fraktion>
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    </redner>
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        <vorname>Niema</vorname>
        <nachname>Movassat</nachname>
        <fraktion>DIE LINKE</fraktion>
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    <redner id="11004879">
      <name>
        <titel>Dr.</titel>
        <vorname>Claudia</vorname>
        <nachname>Schmidtke</nachname>
        <fraktion>CDU/CSU</fraktion>
      </name>
    </redner>
    <redner id="11003613">
      <name>
        <vorname>Daniela</vorname>
        <nachname>Ludwig</nachname>
        <fraktion>CDU/CSU</fraktion>
      </name>
    </redner>
    <redner id="11004761">
      <name>
        <vorname>Leif-Erik</vorname>
        <nachname>Holm</nachname>
        <fraktion>AfD</fraktion>
      </name>
    </redner>
    <redner id="11004101">
      <name>
        <vorname>Kirsten</vorname>
        <nachname>Lühmann</nachname>
        <fraktion>SPD</fraktion>
      </name>
    </redner>
    <redner id="11004849">
      <name>
        <vorname>Victor</vorname>
        <nachname>Perli</nachname>
        <fraktion>DIE LINKE</fraktion>
      </name>
    </redner>
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      <name>
        <vorname>Oliver</vorname>
        <nachname>Krischer</nachname>
        <fraktion>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</fraktion>
      </name>
    </redner>
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        <vorname>Andreas</vorname>
        <nachname>Scheuer</nachname>
        <rolle><rolle_lang>Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur</rolle_lang><rolle_kurz>Bundesminister BMVI</rolle_kurz></rolle>
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        <vorname>Wolfgang</vorname>
        <nachname>Wiehle</nachname>
        <fraktion>AfD</fraktion>
      </name>
    </redner>
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      <name>
        <vorname>Udo</vorname>
        <nachname>Schiefner</nachname>
        <fraktion>SPD</fraktion>
      </name>
    </redner>
    <redner id="11004820">
      <name>
        <vorname>Christoph</vorname>
        <nachname>Meyer</nachname>
        <fraktion>FDP</fraktion>
      </name>
    </redner>
    <redner id="11004061">
      <name>
        <vorname>Thomas</vorname>
        <nachname>Jarzombek</nachname>
        <fraktion>CDU/CSU</fraktion>
      </name>
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        <vorname>Falko</vorname>
        <nachname>Mohrs</nachname>
        <fraktion>SPD</fraktion>
      </name>
    </redner>
    <redner id="11004059">
      <name>
        <vorname>Karl</vorname>
        <nachname>Holmeier</nachname>
        <fraktion>CDU/CSU</fraktion>
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      <name>
        <vorname>Heike</vorname>
        <nachname>Brehmer</nachname>
        <fraktion>CDU/CSU</fraktion>
      </name>
    </redner>
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        <titel>Dr.</titel>
        <vorname>Maria</vorname>
        <nachname>Flachsbarth</nachname>
        <fraktion>CDU/CSU</fraktion>
      </name>
    </redner>
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      <name>
        <titel>Dr.</titel>
        <vorname>Thomas</vorname>
        <nachname>Gebhart</nachname>
        <fraktion>CDU/CSU</fraktion>
      </name>
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        <vorname>Katrin</vorname>
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        <fraktion>FDP</fraktion>
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        <vorname>Uwe</vorname>
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        <vorname>Christian</vorname>
        <nachname>Lange</nachname>
        <fraktion>SPD</fraktion>
      </name>
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        <titel>Dr.</titel>
        <vorname>Astrid</vorname>
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        <vorname>Michaela</vorname>
        <nachname>Noll</nachname>
        <fraktion>CDU/CSU</fraktion>
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        <vorname>Erwin</vorname>
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        <fraktion>CDU/CSU</fraktion>
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        <vorname>Max</vorname>
        <nachname>Straubinger</nachname>
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        <vorname>Nicole</vorname>
        <nachname>Westig</nachname>
        <fraktion>FDP</fraktion>
      </name>
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    <redner id="11003865">
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        <vorname>Elisabeth</vorname>
        <nachname>Winkelmeier-Becker</nachname>
        <fraktion>CDU/CSU</fraktion>
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    </redner>
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